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"Kreuz"


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0267/04
0877/04
0822/04
0596/04
0590/04
0985/04
0737/1/04
0280/04
0800/04B
0105/04B
0372/04B
0105/04
0808/04
0709/04
0800/1/04
0667/04
0269/1/04
0269/04B
0546/03
0708/03B
Drucksache 278/10

... Die TEN-V-Politik sollte modernisiert werden, damit die Europäische Union ihre Ressourcen besser für die Durchführung strategischer Projekte mit hohem europäischem Mehrwert einsetzen kann, um kritische Engpässe zu beseitigen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Strecken und intermodalen Drehkreuzen (Städte, Häfen, logistische Plattformen). Das TEN-V-Netz sollte die Entstehung eines integrierten europäischen Verkehrssystems fördern, das Probleme des Umweltschutzes und des Klimawandels besser angeht. Ein solches integriertes System würde auch intermodale Lösungen bieten, die dem Mobilitätsbedarf der Bürger und Unternehmen besser gerecht werden und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU unterstützen.



Drucksache 746/10

... Die Tabelle enthält auch Angaben zu Reisedokumenten, die von Mitgliedstaaten ausgestellt werden, die den Schengen-Besitzstand nicht anwenden, zu Reisedokumenten, die von Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 und Staatenlosen nach dem Übereinkommen von New York vom 28. September 1954 ausgestellt werden, sowie zu Reisedokumenten, die von internationalen Organisationen, z.B. den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Nordatlantik-Vertragsorganisation und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, ausgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/10




1. Gegenstand des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtliche Aspekte

3. Anhörung interessierter Kreise

4. Folgenabschätzung

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Erstellung der Liste der Reisedokumente

Artikel 3
Struktur der Liste

Artikel 4
Mitteilung der Anerkennung oder Nichtanerkennung von aufgeführten Reisedokumenten

Artikel 5
Neue Reisedokumente

Artikel 6
Bewertung der technischen Normen der Reisedokumente

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 8
Veröffentlichung der Liste

Artikel 9
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11


 
 
 


Drucksache 385/10

... Insbesondere an Flughäfen oder Abfahrtshäfen von Kreuzfahrtschiffen besteht ein nachhaltiger Bedarf an kurzfristiger Ausstellung von vorläufigen Ausweisdokumenten auch an Wochenenden oder abends, dessen Befriedigung die betroffene Person oft vor erheblich höheren Kosten durch die Verweigerung der Beförderung bewahrt. Durch den Zuschlag werden die durch diese Amtshandlungen verursachten Mehrkosten für das außerhalb der üblichen Dienstzeit tätig werdende Personal und für zusätzlich erforderliche Kommunikation abgedeckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Gebühren für Ausweise

§ 2
Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis

§ 3
Gebühren für Berechtigungen

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1355: Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis


 
 
 


Drucksache 319/10

... . Danach liegt ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag auch dann vor, wenn sich das Nutzungsrecht nicht auf ein ganzes Gebäude bezieht, sondern – was schon aus wirtschaftlichen Gründen der Regelfall sein dürfte – auf einen Teil eines Wohngebäudes, also beispielsweise auf ein Ferienappartement oder ein Zimmer. Durch den neuen zweiten Halbsatz wird umgesetzt, dass sich die Richtlinie nicht auf Wohnrechte an unbeweglichen Sachen beschränkt, sondern sich auch auf bewegliche Übernachtungsunterkünfte erstreckt. Somit sind nunmehr auch Nutzungsrechte an Hausbooten, Wohnmobilen, an Kabinen auf Kreuzfahrtschiffen und dergleichen mehr erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 481
Teilzeit-Wohnrechtevertrag

§ 481a
Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt

§ 481b
Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag

§ 482
Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage

§ 482a
Widerrufsbelehrung

§ 483
Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen

§ 484
Form und Inhalt des Vertrags

§ 485
Widerrufsrecht

§ 485a
Widerrufsfrist

§ 486
Anzahlungsverbot

§ 486a
Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zahl] Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge

Artikel 242
Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen sowie Tauschsystemverträgen

§ 1
Vorvertragliche und vertragliche Pflichtangaben

§ 2
Informationen über das Widerrufsrecht

Artikel 3
Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

Artikel 4
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Bürokratiekosten

1. Pflichtangabe in der Werbung, dass vorvertragliche Informationen erhältlich sind und wo diese angefordert werden können

2. Verpflichtender Hinweis bei der Einladung zu Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen auf den gewerblichen Charakter der Veranstaltung

3. Zusammenfassung

IV. Kosten vertraglicher Informationspflichten

1. Pflicht, vorvertragliche Informationen zur Verfügung zu stellen

IV der Richtlinie vorgegeben.

2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung

3. Zusammenfassung

V. Sonstige Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 481

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 481a

Zu § 481b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 482

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 482a

Zu § 483

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 484

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 485

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 485a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 486

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 486a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1233: Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge


 
 
 


Drucksache 857/10 (Beschluss)

... Durch den Gesetzentwurf werden auch Strecken einbezogen, die infolge der örtlichen Situation eine vierstreifige Ausgestaltung erfahren haben (z.B. durch Zusatzfahrspuren an Knotenpunkten), unabhängig von der Festlegung, ob der Streckenzug insgesamt als zweibahnige, vierstreifige Strecke konzipiert ist. Einbahnige Bundesstraßen unterscheiden sich aber deutlich vom Ausbauniveau der Bundesautobahnen. Notwendig ist dementsprechend eine Begrenzung der bemauteten Strecken auf zweibahnige Streckenabschnitte mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung in der Baulast des Bundes, die in ihrer vorhandenen oder geplanten Ausgestaltung durchgängig diesen Kriterien entsprechen. Dementsprechend sind auch insbesondere kurze Abschnitt e, die teilweise auch noch höhengleiche Kreuzungen aufweisen und nicht für eine Bemautung geeignet sind, auszuschließen. Insbesondere ist zu vermeiden, dass Strecken, die der Erschließung angrenzender Grundstücke (z.B. Speditionen) dienen, bemautet werden, da dies zu nicht vermittelbaren Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Kurze Mautstrecken könnten zudem Mautausweichverkehre auslösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 BFStrMG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 BFStrMG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b BFStrMG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c BFStrMG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 4 und 5 - neu - BFStrMG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 238/10

... Camus Triticale (Hybriden aus der Kreuzung einer Art der Gattung Triticum mit einer Art der Gattung Secale)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dreizehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu den Artikeln 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der 13. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (1257)


 
 
 


Drucksache 543/10

... (5) Die Absätze 3 und 4 lassen das Recht jeder Vertragspartei, die nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d Gerichtsbarkeit beanspruchen kann, unberührt, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz einzuladen, mit dem Verdächtigen in Verbindung zu treten und ihn zu besuchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmung

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Innerstaatliche Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus

Artikel 4
Internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus

Artikel 5
Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 6
Anwerbung für terroristische Zwecke

Artikel 7
Ausbildung für terroristische Zwecke

Artikel 8
Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 9
Ergänzende Straftatbestände

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 12
Bedingungen und Garantien

Artikel 13
Schutz, Entschädigung und Unterstützung für Opfer des Terrorismus

Artikel 14
Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Ermittlungspflicht

Artikel 16
Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens

Artikel 17
Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 18
Auslieferung oder Strafverfolgung

Artikel 19
Auslieferung

Artikel 20
Ausschluss der Ausnahmeregelung für politische Straftaten

Artikel 21
Diskriminierungsklausel

Artikel 22
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Artikel 23
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 24
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 25
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 26
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 27
Änderungen des Übereinkommens

Artikel 28
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 29
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 30
Konsultationsrunde der Vertragsparteien

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Notifikation

Anhang

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu den Artikeln 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


Drucksache 784/10

... 7. fordert Russland mit Nachdruck auf, internationalen Menschenrechtsorganisationen, Medien und internationalen Regierungsinstitutionen, wie dem Europarat, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der OSZE und den Vereinten Nationen, ungehinderten Zugang zum Nordkaukasus zu gewähren; fordert des Weiteren die zuständigen Stellen insbesondere auf, Bedingungen zu schaffen, unter denen es Memorial und anderen Menschenrechtsorganisationen möglich ist, ihre Arbeit im Nordkaukasus unter sicheren Bedingungen fortzusetzen;



Drucksache 230/10

... Eisenbahnkreuzungsgesetz



Drucksache 530/10

... auf Wasserfahrzeugen zuständigen Behörden wichtig. Die explizite Nennung dient der fachlichen Richtigstellung und der Erhöhung der Rechtssicherheit. Beispiele dafür sind die nach verschiedenen Prinzipien arbeitenden Anlagen zur Meerwasserentsalzung (mit nachgeschalteter Aufhärtung und Desinfektion nach den a.a.R.d.T.) wie sie z.B. auf Kreuzfahrtschiffen zur Gewinnung von Trinkwasser üblicherweise zum Einsatz kommen (bezogen auf die abgegebene Wassermenge und die Anzahl der versorgten Personen wären sie in vielen Fällen den Anlagen nach Buchstabe a zuzuordnen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 8
Stelle der Einhaltung

§ 9
Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten

§ 10
Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter

§ 13
Anzeigepflichten

§ 14
Untersuchungspflichten

§ 21
Information der Verbraucher und Berichtspflichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage 3
(zu § 7) Indikatorparameter

Teil I
Allgemeine Indikatorparameter

Teil II
Spezielle Anforderungen an Trinkwasser in Anlagen der Trinkwasser-Installation

Teil III
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf Radioaktivität

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Teil III

Teil IV

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten der öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

5. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben

6. Ermächtigungsgrundlage

Besonderer Teil

§ 2
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

§ 3
:

Satz 1:

Nummer 1

Nummer 2

Wasserversorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen

Fahrbare Schank- und Verkaufsstände

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

2. Abschnitt Überschrift:

§ 4
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 5
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 6
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 7
:

Absatz 1

Absatz 2

§ 8
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

§ 9
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Absatz 3

Satz 1:

Satz 2, Nummer 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Satz 1:

Satz 2:

§ 10
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

§ 10
(alt):

3. Abschnitt Aufbereitung und Desinfektion

§ 11
:

Absatz 1

Satz 1:

Nummer 5

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 12
(alt):

§ 13
:

Absatz 1

Absatz 4

§ 14
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Satz 7:

Satz 8:

Satz 9:

Satz 10:

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 15
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 16
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 5

Satz 1:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 6

§ 17
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 3:

§ 18
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 19
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Satz 1:

Satz 2 und 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 6

Absatz 7

Satz 1:

§ 20
:

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Absatz 2

§ 21
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 2

§ 22
:

§ 23
:

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

§ 24
:

Absatz 1

§ 25
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 13

Nummer 14

Nummer n

Anlage 1
: Teil I

Teil II

Anlage 2
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 1:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 14:

Laufende Nummer 15:

Teil II

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 7:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 12:

Anlage 3
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 2:

Laufende Nummer 3:

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummern 10 und 11:

Laufende Nummer 12 und Anmerkung 2:

Laufende Nummer 13:

Laufende Nummer 17:

Laufende Nummer 18:

Laufende Nummer 19 und 20 neu :

Laufende Nummer 19 alt :

Laufende Nummer 20 alt :

Anmerkung 2:

Anmerkung 2 bis 4 alt :

Teil II

Teil III

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anlage 4
: Eine notwendige Erweiterung des Bezugs in der Kopfzeile um § 19 und die Aufhebung der Einschränkung für § 14 auf Absatz 1 wegen inhaltlicher Änderungen in diesen Paragraphen werden vorgenommen. Die Unterteilung in Teile mit römischen Ziffern und deren Unterteilung mit Buchstaben wird eingeführt, um Verwechslungen zu vermeiden.

Satz 1:

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Satz 2 und 3:

Satz 1 und Satz 2:

Satz 3:

Anlage 5
: Aktualisierung der Bezüge. Es wurde eine Umbenennung in entsprechende Teile I bis IV in Analogie zu den anderen Anlagen vorgenommen.

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Anlage 6
: Die Streichung der Anlage 6 zu § 12 Absatz 1 und 2 TrinkwV 2001 und die Überführung der für die Aufbereitung in besonderen Fällen zu verwendenden Aufbereitungschemikalien in einen separaten Teil der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren dient der Entbürokratisierung und Entfrachtung der Verordnung von technischen Detailangaben und erhöht auch für diesen Bereich die Flexibilität.

Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 881: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)


 
 
 


Drucksache 182/10

... d) Kreuzfahrtschiff

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Abgedeckte Themen und Merkmale der benötigten Informationen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Qualitätskriterien und Berichte

Artikel 6
Datenquellen

Artikel 7
Datenübermittlung

Artikel 8
Methodikhandbuch

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 11
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Inlandstourismus

Abschnitt 1
Kapazität der Beherbergungsbetriebe

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene

2 [fakultativ] Nur auf nationaler Ebene

B. Begrenzung des Erfassungsbereichs

Abschnitt 2
Belegung der Beherbergungsbetriebe (Binnenreiseverkehr und Einreiseverkehr)

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene

2 Nur auf nationaler Ebene

B. Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

C. Begrenzung des Erfassungsbereichs

D. Rasch verfügbare Schlüsselindikatoren

Abschnitt 3
Für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 anzuwendende Klassifikationen

A. Art der Unterkunft

B. Art des Ortes a

C. Art des Ortes b

D. Größenklasse

E. Länder und geografische Gebiete

Abschnitt 4
Inlandstourismus in nicht gemieteten Unterkünften

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen

B. Untergliederung

Anhang II
Nationaler Tourismus

Abschnitt 1
Teilnahme am Tourismus

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

B. Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

C. Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen

Abschnitt 2
Urlaubsreisen und Reisende

A. Zu übermittelnde Variablen

B. Begrenzung des Erfassungsbereichs

C. Periodizität


 
 
 


Drucksache 98/2/10

... § 224 StGB-E umfasst mithin alle Personen, die sich in Erfüllung ihr obliegender öffentlich rechtlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Dies können Beamte, z.B. Polizeibeamte, oder Angestellte im öffentlichen Dienst sein. Eingeschlossen sind aber auch Angehörige oder Angestellte von Vereinen, die in öffentlich rechtlichem Auftrag tätig werden, z.B. von freiwilligen Feuerwehren, des Deutschen Roten Kreuzes oder anderen Hilfsorganisationen, welche mit der Wahrnahme des Rettungsdienstes beauftragt sind. Nicht zuletzt fallen darunter auch beliehene Private, wobei an die Neuorganisation des Gerichtsvollzieherwesens gedacht ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/2/10




Zu Artikel 1

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 117/10

... Bei allen Schadstoffen müssen verkehrsbezogene Probenahmestellen mindestens 25 Meter vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV

Artikel 1
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Immissionswerte

§ 2
Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und kritischer Wert für Schwefeldioxid

§ 3
Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)

§ 4
Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)

§ 5
Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5)

§ 6
Immissionsgrenzwert für Blei

§ 7
Immissionsgrenzwert für Benzol

§ 8
Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

§ 9
Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon

§ 10
Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

§ 11
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

§ 12
Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 13
Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 14
Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 15
Indikator für die durchschnittliche PM2,5 - Exposition

§ 16
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 17
Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten

§ 18
Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten

§ 19
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten

§ 20
Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

§ 21
Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 22
Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind

§ 23
Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten

§ 24
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen

§ 25
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Teil 5
Pläne

§ 27
Luftreinhaltepläne

§ 28
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

§ 29
Maßnahmen bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

§ 30
Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 31
Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon

§ 32
Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

§ 33
Emissionshöchstmengen, Emissionsinventare und -prognosen

§ 34
Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen

§ 35
Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5 - Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

§ 36
Zugänglichkeit der Normen

Anlage 1
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität – Validierung der Daten

Anlage 2
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 3
Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Allgemeines

B. Großräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

C. Kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl

Anlage 4
Messungen an Messstationen für den ländlichen Hintergrund (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 5
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10, PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

1. Diffuse Quellen

2. Punktquellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die Vorgaben für die für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden

C. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen eingehalten werden

Anlage 6
Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon

A. Referenzmessmethoden

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. Normzustand

D. Neue Messeinrichtungen

E. Gegenseitige Anerkennung der Daten

Anlage 7
Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

A. Kriterien

B. Zielwerte

C. Langfristige Ziele

Anlage 8
Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte

A. Großräumige Standortbestimmung

B. Kleinräumige Standortbestimmung

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung

Anlage 9
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonwerten

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der Zielwerte, der Informations- und Alarmschwellen und der Erreichung der langfristigen Ziele, soweit solche Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele erreicht werden

Anlage 10
Messung von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 11
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

A. Kriterien

B. Immissionsgrenzwerte

Anlage 12
Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll, Ziel- und Immissionsgrenzwert für PM2,5

A. Indikator für die durchschnittliche Exposition

B. Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll

C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration

D. Zielwert

E. Immissionsgrenzwert

Anlage 13
Erforderlicher Inhalt von Luftreinhalteplänen (Zu §§ 27 und 34)

Anlage 14
Unterrichtung der Öffentlichkeit (Zu § 30)

Anlage 15
Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums (Zu § 20)

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 16
Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Zu § 20)

A. Großräumige Standortkriterien

B. Kleinräumige Standortkriterien

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

D. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

a Diffuse Quellen

b Punktquellen

Anlage 17
(Zu § 20) Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

A. Datenqualitätsziele

B. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

C. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

D. Standardbedingungen

Anlage 18
(Zu § 20) Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und Benzo[a]pyren

A. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

B. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

C. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

D. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

E. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Finanzielle Auswirkungen und Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Bürokratiekosten der Wirtschaft

b. Bürokratiekosten der Verwaltung

c. Bürokratiekosten für private Haushalte

V. Befristung

V. Änderung der geltenden Rechtslage

B Einzelbegründungen

Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Teil 2
Immissionswerte

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 5
Pläne

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

Zu § 36

Zu den Anlagen

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Anlage 13

Zu Anlage 14

Zu Anlage 15

Zu Anlage 16

Zu Anlage 17

Zu Anlage 18

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 113/10

... – Beschleunigung der Einführung strategischer Projekte mit hohem europäischen Mehrwert zur Beseitigung von Engpässen, insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Abschnitte und intermodale Drehkreuze (Städte, Häfen, logistische Plattformen);



Drucksache 43/10

... – Art der Verpflichtung(en): (es können mehrere Kästchen angekreuzt werden):  Verpflichtung für die gefährdende Person, bestimmte Lokalitäten, Orte oder festgelegte Gebiete, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsort der geschützten Person oder den Orten, die die geschützte Person aufsucht, nicht zu betreten



Drucksache 486/09

... 5. bedauert, dass in mehreren Bereichen, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie, die Situation noch nicht zufriedenstellend ist, verweist insbesondere auf die Notwendigkeit einer bedingungslosen Freilassung aller politischen Gefangenen; hebt hervor, wie wichtig die Abschaffung aller Hindernisse für die Reisefreiheit und den freien Zugang unabhängiger Beobachter, einschließlich des Internationen Roten Kreuzes, ist; fordert weitere Verbesserungen bei den Grundfreiheiten auch für die Nichtregierungsorganisationen; betont, wie notwendig die Durchführung der Reformen auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Verwaltung ist;



Drucksache 553/09

... 95. begrüßt, dass die Europäische Union und Turkmenistan im Juli 2008 die erste Runde des Menschenrechtsdialogs abgehalten haben; begrüßt, dass in Bezug auf die Menschenrechtslage in Turkmenistan Befürchtungen zum Ausdruck gebracht wurden, insbesondere was die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Funktionsfähigkeit der Zivilgesellschaft betrifft; verweist auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 betreffend eine Strategie der Europäischen Union für Zentralasien2 und bekräftigt, dass Turkmenistan Fortschritte in Schlüsselbereichen erzielen muss, damit die Europäische Union das Interimsabkommen abschließen kann, und zwar unter anderem durch die Gewährung eines freien und ungehinderten Zugangs für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, durch die Reform des Bildungssystems in Einklang mit internationalen Standards, durch die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, durch die Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderungen und durch die Möglichkeit für alle nichtstaatlichen Organisationen und alle Menschenrechtsorganisationen, frei in dem Land arbeiten zu können; fordert Rat und Kommission auf, vor der Unterzeichnung des Interimsabkommens eindeutig konkrete Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte anzumahnen und zu diesem Zweck einen Zeitplan mit klaren Fristen für die Einhaltung festzulegen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 266/09

... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen dahingehend geändert wird, dass eine Patentierung von Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen und Tiere sind, zukünftig ausgeschlossen wird, wenn sie auf klassischen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion beruhen. Die Regelungen zur Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren sind insgesamt kritisch zu überprüfen. Insbesondere wird die Bundesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass künftig der Erwerb von Patent-Ansprüchen auf Tiere und Pflanzen sowie deren Fortpflanzungsprodukte, die aus patentierten Verfahren hervorgehen, untersagt wird.



Drucksache 71/09

... unterhalten, einschließlich des Internationalen Komitees vom Blauen Schild (ICBS) und der Organisationen, aus denen es gebildet wird, einladen, in beratender Eigenschaft an seinen Sitzungen teilzunehmen. Vertreter der Internationalen Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (Römische Zentrale) (ICCROM) und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) können ebenfalls eingeladen werden, in beratender Eigenschaft teilzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

3 Bürokratiekosten

Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Kapitel 1
Einleitung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Verhältnis zum Abkommen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Verhältnis von Kapitel 3 zu anderen Bestimmungen des Abkommens und dieses Protokolls

Kapitel 2
Allgemeine Schutzbestimmungen

Artikel 5
Sicherung des Kulturguts

Artikel 6
Respektierung des Kulturguts

Artikel 7
Vorsichtsmaßnahmen beim Angriff

Artikel 8
Vorsichtsmaßnahmen gegen die Wirkungen von Feindseligkeiten

Artikel 9
Schutz von Kulturgut in besetztem Gebiet

Kapitel 3
Verstärkter Schutz

Artikel 10
Verstärkter Schutz

Artikel 11
Gewährung des verstärkten Schutzes

Artikel 12
Unverletzlichkeit des Kulturguts unter verstärktem Schutz

Artikel 13
Verlust des verstärkten Schutzes

Artikel 14
Aussetzen oder Aufheben des verstärkten Schutzes

Kapitel 4
Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Schwere Verstöße gegen dieses Protokoll

Artikel 16
Gerichtsbarkeit

Artikel 17
Strafverfolgung

Artikel 18
Auslieferung

Artikel 19
Rechtshilfe

Artikel 20
Gründe für die Verweigerung der Rechtshilfe

Artikel 21
Maßnahmen bezüglich anderer Verstöße

Kapitel 5
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten nicht internationalen Charakters

Artikel 22
Bewaffnete Konflikte nicht internationalen Charakters

Kapitel 6
Institutionelle Fragen

Artikel 23
Tagungen der Vertragsparteien

Artikel 24
Ausschuss für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Artikel 25
Amtszeit

Artikel 26
Geschäftsordnung

Artikel 27
Aufgaben

Artikel 28
Sekretariat

Artikel 29
Fonds für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Kapitel 7
Verbreitung von Informationen und internationale Unterstützung

Artikel 30
Verbreitung

Artikel 31
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 32
Internationale Unterstützung

Artikel 33
Unterstützung durch die UNESCO

Kapitel 8
Durchführung dieses Protokolls

Artikel 34
Schutzmächte

Artikel 35
Schlichtungsverfahren

Artikel 36
Schlichtung ohne Schutzmächte

Artikel 37
Übersetzung und Berichte

Artikel 38
Verantwortung der Staaten

Kapitel 9
Schlussbestimmungen

Artikel 39
Sprachen

Artikel 40
Unterzeichnung

Artikel 41
Ratifikation, Annahme oder Genehmigung

Artikel 42
Beitritt

Artikel 43
Inkrafttreten

Artikel 44
Inkrafttreten während bewaffneter Konflikte

Artikel 45
Kündigung

Artikel 46
Notifikationen

Artikel 47
Registrierung bei den Vereinten Nationen

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 755: Vertragsgesetz zum Zweiten Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten


 
 
 


Drucksache 94/09

... 41. erkennt an, wie wichtig der Beitrag ist, den der Ausbau des Kreuzfahrttourismus zur Entwicklung der Küstengemeinden leisten kann, sofern ein Gleichgewicht zwischen den Risiken und den Vorteilen sowie zwischen den Fixkosten für Investitionen an Land und der Flexibilität der Betreiber von Kreuzfahrtschiffen sichergestellt ist und auch den Umweltbelangen gebührend Rechnung getragen wird;



Drucksache 162/09

... 1. welche anderen Rassen für eine Einkreuzung zugelassen sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person

§ 2
Umfang der Zuchtpopulationen

§ 3
Zuchtbuchordnung

§ 4
Inhalt, Gestaltung und Führung des Zuchtbuches

§ 5
Zuchtregisterordnung

§ 6
Inhalt, Gestaltung und Führung des Zuchtregisters

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Zuchtbescheinigung und Herkunftsbescheinigung

§ 9
Verfahren und Merkmale zur Prüfung der Identität und Abstammung

§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten für die öffentliche Haushalte

Bürokratiekosten der Wirtschaft

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 562: Entwurf einer Verordnung über Zuchtorganisation


 
 
 


Drucksache 66/09

... 23. In der Anlage 2a wird der Einlegebogen 2R der Dritten Abteilung rot durchkreuzt.



Drucksache 399/09

... 3. Bezeichnung der Hybridkreuzung oder Rasse der Masthühner;



Drucksache 230/09

... 49. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einschließlich für Organisationen wie das Rote Kreuz oder den Roten Halbmond, eine Pflicht einzuführen, nach Familienangehörigen zu forschen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/09




Allgemeine Bemerkungen und Asylverfahren

2 Aufnahme

Zugang zu Informationen und Recht auf Beiziehung eines Dolmetschers

2 Rechtsberatung

Zugang zu medizinischer Versorgung

Zugang zu Beschäftigung

Unterstützung durch nichtstaatliche Organisationen

2 Gewahrsam

Unbegleitete Minderjährige und Familien

Unbegleitete Minderjährige

2 Familien

Schutzbedürftige Personen

Dublin -System


 
 
 


Drucksache 278/09A

... Kreuzungen zwischen nicht gebietsfremden und gebietsfremden Herkünften können zu schleichenden Veränderungen des Genpools durch genetische Homogenisierung und zur Auslöschung von Wildsippen führen. Die eingeräumte Übergangsfrist von zehn Jahren soll den Marktteilnehmern die Umstellung auf die Genehmigungspflicht erleichtern.

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Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 819/09

... Für die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen kleinwüchsiger Rassen und entsprechende Kreuzungstiere kann die zuständige Behörde weiterhin Ausnahmen von der Größe und Form der Ohrmarken genehmigen (Absatz 3c).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 44
Kennzeichnung

§ 44a
Equidenpass

§ 44b
Verbot der Übernahme

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 929: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr


 
 
 


Drucksache 858/09

... 4. fordert die iranischen Behörden auf, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz Zugang zu ausnahmslos allen Häftlingen zu gewähren und internationalen Menschenrechtsorganisationen die Beobachtung der Lage im Land zu erlauben;



Drucksache 627/09

... " und vom europaweiten Verbot der Online-Geschäftsangebote mit vorab angekreuzten Feldern profitieren.



Drucksache 153/09 (Beschluss)

... (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO

21. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV

22. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV

24. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV


 
 
 


Drucksache 74/09

... Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – tief besorgt darüber, dass die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen weiterhin die Hauptleidtragenden von bewaffneten Konflikten sind; entschlossen ein für alle Mal das Leiden und Sterben zu beenden, das durch Streumunition im Zeitpunkt ihres Einsatzes verursacht wird wenn sie nicht wie vorgesehen funktioniert oder wenn sie aufgegeben wird besorgt darüber, dass Streumunitionsrückstände Zivilpersonen, einschließlich Frauen und Kindern, töten oder verstümmeln, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unter anderem durch den Verlust der Existenzgrundlagen behindern, die Wiederherstellung und den Wiederaufbau nach Konflikten beeinträchtigen, die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen verzögern oder verhindern, sich nachteilig auf nationale und internationale Bemühungen um die Schaffung von Frieden und um humanitäre Hilfe auswirken können und weitere schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, die noch Jahre nach Einsatz der Munition anhalten können; tief besorgt ferner über die Gefahren, die von den großen einzelstaatlichen Streumunitionsbeständen ausgehen die für einen operativen Einsatz zurückbehalten werden, und entschlossen, deren rasche Vernichtung sicherzustellen überzeugt von der Notwendigkeit, auf wirksame aufeinander abgestimmte Weise tatsächlich zur Bewältigung der Herausforderung beizutragen, die auf der ganzen Welt befindlichen Streumunitionsrückstände zu räumen und deren Vernichtung sicherzustellen in dem festen Willen, die volle Verwirklichung der Rechte aller Streumunitionsopfer sicherzustellen und in Anerkennung der ihnen innewohnenden Würde; entschlossen ihr Möglichstes zu tun, um Streumunitionsopfern Hilfe zu leisten, einschließlich medizinischer Versorgung, Rehabilitation und psychologischer Unterstützung, und für ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung zu sorgen; in Anerkennung der Notwendigkeit, Streumunitionsopfern in einer Weise zu helfen die das Alter und das Geschlecht berücksichtigt und auf die besonderen Bedürfnisse von Gruppen einzugehen, die Schutz benötigen; eingedenk des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das unter anderem vorschreibt, dass die Vertragsstaaten jenes Übereinkommens sich dazu verpflichten, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern; im Bewusstsein der Notwendigkeit einer angemessenen Koordinierung der Anstrengungen, die in verschiedenen Gremien unternommen werden, um auf die Rechte und Bedürfnisse der Opfer verschiedener Arten von Waffen einzugehen, und entschlossen, Diskriminierung unter den Opfern verschiedener Arten von Waffen zu vermeiden; in Bekräftigung dessen, dass in Fällen, die von diesem Übereinkommen oder anderen internationalen Übereinkünften nicht erfasst sind, Zivilpersonen und Kombattanten unter dem Schutz und der Herrschaft der Grundsätze des Völkerrechts verbleiben wie sie sich aus feststehenden Gebräuchen, aus den Grundsätzen der Menschlichkeit und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens ergeben; fest entschlossen ferner, dass es bewaffneten Gruppen, bei denen es sich nicht um die Streitkräfte eines Staates handelt unter keinen Umständen gestattet werden darf, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat dieses Übereinkommens verboten sind; erfreut über die sehr breite internationale Unterstützung für die völkerrechtliche Regel des Verbots von Antipersonenminen, die im Übereinkommen von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung niedergelegt ist; erfreut ferner über die Annahme des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und sein Inkrafttreten am 12. November 2006 und von dem Wunsch geleitet, den Schutz von Zivilpersonen vor den Auswirkungen von Streumunitionsrückständen in Situationen nach Konflikten zu verstärken; eingedenk ferner der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit und der Resolution 1612 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Kinder in bewaffneten Konflikten; erfreut außerdem über die Schritte, die in den letzten Jahren auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene mit dem Ziel des Verbots, der Beschränkung oder der Aussetzung des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Streumunition unternommen worden sind; unter Betonung der Rolle des öffentlichen Gewissens bei der Förderung der Grundsätze der Menschlichkeit, erkennbar am weltweiten Ruf nach einem Ende des Leidens von Zivilpersonen, das durch Streumunition verursacht wird, und in Anerkennung der diesbezüglichen Anstrengungen der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Cluster Munition Coalition und zahlreicher anderer nichtstaatlicher Organisationen weltweit in Bekräftigung der Erklärung der Konferenz von Oslo über Streumunition, mit der Staaten unter anderem die durch den Einsatz von Streumunition verursachten schwerwiegenden Folgen anerkannten und sich dazu verpflichteten, bis 2008 eine rechtsverbindliche Übereinkunft zu schließen, die den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition, welche Zivilpersonen unannehmbaren Schaden zufügt, verbietet und einen Rahmen für Zusammenarbeit und Hilfe schafft, der eine ausreichende Fürsorge und Rehabilitation für die Opfer, die Räumung kontaminierter Gebiete, Aufklärung zur Gefahrenminderung und die Vernichtung von Beständen sicherstellt; nachdrücklich betonend, dass es wünschenswert ist alle Staaten für dieses Übereinkommen zu gewinnen, sowie entschlossen, nach besten Kräften auf seine weltweite Geltung und seine umfassende Durchführung hinzuwirken; gestützt auf die Grundsätze und Regeln des humanitären Völkerrechts, insbesondere den Grundsatz, nach dem die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben und die Regeln, nach denen die an einem Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen unterscheiden müssen und sie daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten dürfen, nach denen bei Kriegshandlungen stets darauf zu achten ist dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben, und nach denen die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren genießen – sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Vierter Abschnitt

§ 18a
Verbot von Antipersonenminen und Streumunition.

§ 20a
Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition.

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

1. Zu den Nummern 1 bis 3

2. Zu Nummer 4

3. Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Übereinkommen über Streumunition

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Lagerung und Vernichtung von Lagerbeständen

Artikel 4
Räumung und Vernichtung von Streumunitionsrückständen und Aufklärung zur Gefahrenminderung

Artikel 5
Hilfe für Opfer

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 7
Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz

Artikel 8
Maßnahmen zur Erleichterung und Klarstellung der Einhaltung des Übereinkommens

Artikel 9
Innerstaatliche Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 11
Treffen der Vertragsstaaten

Artikel 12
Überprüfungskonferenzen

Artikel 13
Änderungen

Artikel 14
Kosten und Verwaltungsaufgaben

Artikel 15
Unterzeichnung

Artikel 16
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Vorläufige Anwendung

Artikel 19
Vorbehalte

Artikel 20
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 21
Beziehungen zu Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind

Artikel 22
Verwahrer

Artikel 23
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

4 Präambel

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Lagerung und Vernichtung von Lagerbeständen

Artikel 4
Räumung und Vernichtung von Streumunitionsrückständen und Aufklärung zur Gefahrenminderung

Artikel 5
Hilfe für Opfer

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 7
Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz

Artikel 8
Maßnahmen zur Erleichterung und Klarstellung der Einhaltung des Übereinkommens

Artikel 9
Innerstaatliche Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 11
Treffen der Vertragsparteien

Artikel 12
Überprüfungskonferenzen

Artikel 13
Änderungen

Artikel 14
Kosten und Verwaltungsaufgaben

Artikel 15
Unterzeichnung

Artikel 16
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Vorläufige Anwendung

Artikel 19
Vorbehalte

Artikel 20
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 21
Beziehungen zu Staaten, die nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens sind

Artikel 22
Verwahrer

Artikel 23
Verbindliche Wortlaute

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 811: Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen über Streumunition


 
 
 


Drucksache 15/09

... Eisenbahnkreuzungsgesetz



Drucksache 153/1/09

... (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 30 Absatz 3 Nummer 4 Nummern 5 bis 10 - neu - StVO :

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 45 Absatz 9 Satz 2 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV

24. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV

25. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV

26. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV


 
 
 


Drucksache 266/1/09

... 2. Der Bundesrat ist insbesondere beunruhigt darüber, dass dabei auch klassische Züchtungsverfahren, die auf Kreuzung und Selektion beruhen, unter Patentschutz gestellt werden könnten, wenn ein technischer Verfahrensschritt hinzukommt.



Drucksache 688/09

... -GewV festgelegt. Nach Anlage 4 Nummer 1 Buchstabe a TPG-GewV kann bei der Verwendung von Samenzellen, die zur intrauterinen Samenübertragung aufbereitet und nicht gelagert werden von der Durchführung der vorgesehenen Laboruntersuchungen bei der Partnerspende abgesehen werden sofern die Gewebeeinrichtung nachweisen kann, dass dem Risiko der Kreuzkontamination und der Exposition des Personals durch die Anwendung validierter Verfahren begegnet wurde. Nach Aussage der Europäischen Kommission beschränkt sich diese Ausnahme, die auf Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/09




Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen Gewebegesetz

1 Berichtsauftrag

2 Vorbereitung und Themen des Berichts

3 Gewebegesetz

3.1 Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen § 20b AMG

3.1.1 Rechtslage

3.1.2 Allgemeine Einschätzung

3.1.3 Einzelfragen

3.2 Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen § 20c AMG

3.2.1 Rechtslage

Abb. 3.2.1 Übersicht zur Abgrenzung von bekannten Gewebezubereitungen zu anderen Arzneimitteln menschlicher oder tierischer Herkunft § 20c AMG

3.2.2 Allgemeine Einschätzung

3.2.3 Einzelfragen

3.3 Genehmigung von Gewebezubereitungen § 21a AMG

3.3.1 Rechtslage

3.3.2 Allgemeine Einschätzung

3.3.3 Einzelfragen

3.4 Besondere Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen § 63c AMG

3.4.1 Rechtslage

Abb. 3.4.1 Übersicht zu den Dokumentations- und Meldepflichten für Gewebe und Gewebezubereitungen § 63c AMG

3.4.2 Allgemeine Einschätzung

3.4.3 Einzelfragen

3.5 Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen § 72b AMG

3.5.1 Rechtslage

3.5.2 Allgemeine Einschätzung

3.5.3 Einzelfragen

3.6 Sonderthema: Zubereitungen mit Stammzellen des blutbildenden Systems

3.6.1 Rechtslage

Abb. 3.6.1a Übersicht zu den Erlaubnispflichten für die Gewinnung und die Be- oder Verarbeitung von Stammzellen des blutbildenden Systems §§ 20b, 20c und 13 AMG

5 Inverkehrbringen

Abb. 3.6.1b Übersicht zur Genehmigungs- und Zulassungspflicht von Zubereitungen mit Stammzellen des blutbildenden Systems nach dem Arzneimittelgesetz §§ 21a und 21 AMG

Gewebe - und Hämovigilanz

Erstmaliges Verbringen, Einfuhr

3.6.2 Allgemeine Einschätzung

3.6.3 Einzelfragen

3.7 Sonstiges

4 Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

4.1 Rechtslage

4.2 Allgemeine Einschätzung

4.3 Einzelfragen

5 Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz

5.1. Rechtslage

5.2 Allgemeine Einschätzung

5.3 Einzelfragen

6 Zusammenfassung und Schlussbemerkung

Anlage n

Anlage 1

Beschluss des Bundesrates Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen Gewebegesetz

Anlage 2

Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Anlage 3

Beschluss des Bundesrates Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz TPG-Gewebeverordnung - TPG-GewV


 
 
 


Drucksache 816/09

... Beide Arme und Einwinkstäbe werden seitlich waagerecht ausgestreckt und langsam über den Kopf bewegt bis die Einwinkstäbe sich kreuzen.



Drucksache 493/09

... 4. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit der irakischen und der US-amerikanischen Regierung, dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz auf eine zufrieden stellende langfristige Rechtsstellung für die Bewohner des Lagers Ashraf hinzuarbeiten;



Drucksache 4/09

... (3a) Wird die Einwilligung nach § 4a Absatz 1 Satz 3 in anderer Form als der Schriftform erteilt, hat die verantwortliche Stelle dem Betroffenen den Inhalt der Einwilligung schriftlich zu bestätigen, es sei denn, dass die Einwilligung elektronisch erklärt wird und die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene deren Inhalt jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Eine zusammen mit anderen Erklärungen erteilte Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Betroffene durch Ankreuzen, durch eine gesonderte Unterschrift oder durch ein anderes, ausschließlich auf die Einwilligung in die Verarbeitung oder Nutzung der Daten für Zwecke des Adresshandels, der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung bezogenes Tun zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, dass er die Einwilligung bewusst erteilt. (3b) Die verantwortliche Stelle darf den Abschluss eines Vertrags nicht von einer Einwilligung des Betroffenen nach Absatz 3 Satz 1 abhängig machen, wenn dem Betroffenen ein anderer Zugang zu gleichwertigen vertraglichen Leistungen ohne die Einwilligung nicht oder nicht in zumutbarer Weise möglich ist.



Drucksache 154/09

... 31 1. der Radverkehr insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten durch Markierungen sicher geführt wird und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)


 
 
 


Drucksache 531/09

... Rückwärtsfahren oder - Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

§ 26a
Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes, insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste

Artikel 2
Änderung von Verordnungen über die Fahranfängerfortbildung

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 3
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemein

4 Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 907: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und Entwurf einer


 
 
 


Drucksache 889/09

... 65.1.1. Im Personenstandsrecht ist der Behördenbegriff weiter gefasst als im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht. Als Behörden sind alle Stellen anzusehen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen und hierzu die Kenntnis von Personenstandsdaten benötigen; hierzu zählen z.B. die Suchdiensteinrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes und des Kirchlichen Suchdienstes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 48/09

... Art der Verbringung (Zutreffendes ankreuzen)



Drucksache 696/09

... Dasselbe gilt für Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werkes sowie der dem Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossenen Schwesternschaften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 217/09

... In den zentralen Dienststellen wird die EU ihre Maßnahmen mit anderen richtungsweisenden Prozessen, Instrumenten und Programmen23 koordinieren. Dies soll sowohl EU-weit geschehen, als auch bei der Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen, Nicht-EU-Gebern, internationalen und gemeinschaftlichen NRO, dem Verband des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, der Weltbank den Vereinten Nationen und dem ISDR-System.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/09




1. Einleitung

2. Begründung

2.1. Katastrophen auf dem Vormarsch – Entwicklungsländer am stärksten betroffen

2.2. Katastrophenvorsorge zahlt sich aus

2.3. Internationale Katastrophenvorsorge

2.4. Gründe für EU-Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge

3. Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern

3.1. Ziele

3.2. Geografische Reichweite, abgedeckte Katastrophenarten und Vorgehensweise

4. Prioritäre Interventionsbereiche

4.1. Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben

4.2. Katastrophenrisiken ermitteln, bewerten und überwachen und die Frühwarnung fördern

4.3. Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen

4.4. Begrenzung der Nebenrisikofaktoren

4.5. Stärkung der Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen Ebenen zu gewährleisten

5. Umsetzung der Strategie

5.1. Prioritäten bei der Umsetzung

5.2. Zusammenarbeit, Komplementarität und Koordinierung

5.3. Finanzierungsinstrumente der EU24


 
 
 


Drucksache 187/09

... Dieses Übereinkommen lässt die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts einschließlich der Verpflichtungen der Hohen Vertragsparteien aus den vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 und ihren zwei Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 sowie die Möglichkeit jedes Vertragsstaats, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz in Situationen, die nicht vom humanitären Völkerrecht erfasst werden, den Besuch an Orten der Freiheitsentziehung zu gestatten, unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

3 Präambel

Teil I

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Teil II

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Teil III

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Denkschrift

A. Allgemeines

Entstehungsgeschichte des Übereinkommens

Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

3 Würdigung

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

3 Präambel

Zu den einzelnen Artikeln

Zu Teil I

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 25

Zu Teil II

Zu Artikel 26

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 30

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Teil III

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 3

Zu Artikel 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 319: Gesetz zu dem internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen


 
 
 


Drucksache 86/08

... 7. fordert alle Mitgliedstaaten, Bewerberländer und Vertragsstaaten des Ottawa-Übereinkommens auf den möglichen Konsequenzen des allgemein anerkannten Standpunkts des Internationalen Roten Kreuzes gebührende Aufmerksamkeit zu schenken dass jede Mine, bei der davon auszugehen ist, dass sie durch Gegenwart, Nähe oder Berührung einer Person zur Explosion gebracht wird, eine durch das Übereinkommen verbotene Antipersonenmine ist; stellt fest, dass dies bedeutet, dass spezifisch Tripwires, Break-wires, Tilt-rods, Low-Pressure Fuses, Aufhebesperren und ähnliche Zünder für die Vertragsstaaten des Übereinkommens verboten wären;



Drucksache 22/08

... (2) Dieser Kurs muss dem Kreuzkurs entsprechen, der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwürfe zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen der Bundesrepublik Deutschland


 
 
 


Drucksache 166/1/08

... Zweckmäßiger erscheint es daher auch hier, die Mitgliedstaaten im Zuge der Festlegung von Mindeststandards der Sachaufklärung zu verpflichten, in ihrem jeweiligen Vollstreckungsrecht dem Schuldner grundsätzlich eine Verpflichtung zur Abgabe einer Selbstauskunft über sein Vermögen aufzuerlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Angaben des Schuldners so bestimmt sein müssen, dass sie Grundlage eines Vollstreckungsauftrags des Gläubigers sein können, insbesondere ist der Schuldner bei Forderungen zur Angabe des Forderungsgrundes und zur Bezeichnung der Beweismittel zu verpflichten. Dem Gläubiger ist nicht damit gedient, wenn der Schuldner lediglich durch Ankreuzen von Kästchen erklärt, dass er über Vermögen einer bestimmten Kategorie verfügt.



Drucksache 315/08 (Beschluss)

... 5. alle wesentlichen Merkmale der Kapazität der Schienenwege wie die Anzahl und Verteilung von Abstell-, Überhol- und Ladegleisen, Kreuzungsbahnhöfen, Weichen und Blockabständen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

3 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Bundesschienenwegegesetz

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Artikel 2
Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

§ 6
Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 7
Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht

§ 8
Befugnisse des Bundes

§ 9
Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 10
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 11
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 12
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 13
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 14
Ausbau der Schienenwege

§ 15
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 16
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 17
Überprüfung des Bedarfs

§ 18
Planungszeitraum

§ 19
Unvorhergesehener

§ 20
Berichtspflicht

§ 21
Finanzierung

§ 22
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

§ 23
Nahverkehr

§ 24
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 25
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 14 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

§ 1
Gewährleistungsauftrag

§ 2
Gegenstand der Gewährleistung

§ 3
Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs

§ 4
Schienenpersonenfernverkehrsplan und -bericht

§ 5
Verkehrsdurchführungsverträge

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Wesentliche Regelungsbereiche des Gesetzes

a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes

b Die Sicherstellung des Fernverkehrs

C. Gesetzgebungskompetenz

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Bund

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Vollzugsaufwand

b Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen:

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

G. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

5 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

5 Allgemeines

Absatz 1

Nummer n

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 8

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 9

Zu den §§ 10

5 Allgemeines

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 7

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Absatz 1

Absatz 2

D. h. die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes haben nicht nur das Recht, eine Maßnahme zu realisieren, sondern auch die Pflicht hierzu.

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 23

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 24

Zu § 25

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 2

4 Allgemein

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 842/08

... Wie bei Heparinen, treten auch bei Anwendung von Pentosanpolysulfat Antikörper-vermittelte schwere Thrombozytopenien (HIT-Typ II) auf. Pentosanpolysulfat kann diese schwere Form der arzneimittelinduzierten Thrombozytopenie (u.U. vital bedrohlich) gleichermaßen bei parenteraler und oraler Anwendung hervorrufen. Patienten, die nach Heparinanwendung eine Immunisierung erlitten haben, haben wegen der Kreuzreaktion mit Pentosanpolysulfat eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, erneut an diesem Krankheitsbild zu erkranken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 842/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Vierten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zur Position 2,5-Dihydroxybenzolsulfonsäure

Zur Position Enterococcus faecium - zur Anwendung bei Tieren -

Zur Position Rauwolfia-Alkaloide

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zur Position Ajmalin und seine Ester

Zur Position Ambrisentan

Zur Position Calciumdobesilat

Zur Position Dabigatran und seine Ester

Zur Position Febuxostat

Zur Position Fosaprepitant

Zur Position Histrelin

Zur Position Kalium - zur parenteralen Anwendung, in Konzentrationen von mehr als 6 mmol/l -

Zur Position Methylnaltrexoniumsalze

Zur Position Micafungin

Zur Position Peforelin - zur Anwendung bei Tieren -

Zur Position Rauwolfia-Arten, ihre Zubereitungen und Alkaloide

Zur Position Reserpin

Zur Position Rupatadin

Zur Position Tafluprost

Zur Position Theodrenalin - zur parenteralen Anwendung -

Zur Position Trometamol

Zur Position Tylvalosin - zur Anwendung bei Tieren -

Zur Position Zubereitung aus Adapalen und Benzoylperoxid

Zur Position Zubereitung aus Nicotinsäure und Laropiprant

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 718: Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV-ÄVO)


 
 
 


Drucksache 433/08

... (21) Tätigkeiten unter Verwendung tierischer Nebenprodukte, durch die ein beträchtliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier entsteht, sollten nur Betriebe durchführen die von der zuständigen Behörde für derartige Tätigkeiten zugelassen sind. Dies sollte insbesondere für Tierkörperbeseitigungsanlagen und andere Anlagen gelten in denen unbehandelte tierische Nebenprodukte gehandhabt und verarbeitet werden. Unter der Voraussetzung, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden, sollte es erlaubt werden, in ein und demselben Betrieb tierische Nebenprodukte von mehr als einer Kategorie zu handhaben. Ferner sollte es erlaubt werden, geänderte Bedingungen anzuwenden, wenn das für die Beseitigung oder Verarbeitung anfallende Material auf den Ausbruch einer Seuche zurückzuführen ist, vorausgesetzt, dass die vorübergehende Anwendung derartiger geänderter Bedingungen nicht zur Verbreitung von Seuchenrisiken führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/08




Begründung

1. Hintergrund

2. Bericht der Kommission

3. Problembeschreibung

4. Anhörung und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung interessierter Kreise

4.1.1. Anhörungsmethoden und angesprochene Sektoren

4.1.2. Reaktionen und Folgemaßnahmen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.2.1. Wissenschaftliche Gutachten

4.2.2. Methodik

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5.2. Rechtsgrundlage

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Verhältnismäßigkeit und Vereinfachung

6. Anwendungsbereich des Vorschlags

i Klärung

ii Ein Konzept, das sich stärker an den Risiken orientiert

7. Sonstige Angaben

7.1. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

7.2. Auswirkungen auf den Haushalt

7.3. Sonstige

Vorschlag

Kapitel I
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 1
Gegenstand, Anwendungsbereich, Definitionen, Infrastruktur

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Nationale Infrastrukturen und Systeme zur Sammlung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 2
Tiergesundheitliche Beschränkungen

Artikel 5
Allgemeine tiergesundheitliche Beschränkungen

Abschnitt 3
Zulassung von Anlagen und Betrieben

Artikel 6
Zulassungsbedürftige Anlagen und Betriebe

Artikel 7
Ausnahmen von der Zulassungspflicht

Artikel 8
Zulassung von Anlagen

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt 4
Einstufung

Artikel 10
Einstufung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 11
Material der Kategorie 1

Artikel 12
Material der Kategorie 2

Artikel 13
Material der Kategorie 3

Artikel 14
Änderung der Kategorien

Kapitel II
Pflichten der Unternehmer, Betrieb von Anlagen und Betrieben

Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten der Unternehmer

Artikel 15
Sammlung, Kennzeichnung der Kategorie und Beförderung

Artikel 16
Aufzeichnungen

Abschnitt 2
Betrieb von Anlagen und Betrieben

Artikel 17
Eigenkontrollen von Anlagen und Betrieben

Kapitel III
Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Abschnitt 1
Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung

Artikel 18
Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung

Abschnitt 2
Beseitigung und Verwendung

Artikel 19
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1

Artikel 20
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 2

Artikel 21
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 3

Artikel 22
Ausnahmen

Artikel 23
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Inverkehrbringen

Artikel 24
Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte zu Fütterungszwecken

Artikel 25
Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln

Abschnitt 4
Ausnahmen hinsichtlich Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 26
Ausnahmen bezüglich der Verwendung tierischer Nebenprodukte für Forschungszwecke und andere spezifische Zwecke

Artikel 27
Ausnahmen hinsichtlich der Sammlung und der Verwendung tierischer Nebenprodukte zu besonderen Fütterungszwecken

Artikel 28
Ausnahmen hinsichtlich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 5
Alternative Methoden zur Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 29
Zulassung alternativer Methoden der Verwendung oder Beseitigung

Kapitel IV
: Amtliche Kontrollen

Artikel 30
Amtliche Kontrollen

Artikel 31
Aussetzung bzw. Entzug von Zulassungen sowie Verbot des Betriebs

Artikel 32
Liste der zugelassenen oder registrierten Anlagen, Betriebe und Nutzer

Artikel 33
Kontrollen der Versendung tierischer Nebenprodukte in andere Mitgliedstaaten

Artikel 34
Gemeinschaftskontrollen in den Mitgliedstaaten

Kapitel V
Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr

Artikel 35
Einfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 37
Ausfuhr

Artikel 38
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die Zwecke bestimmter Kontrollen

Kapitel VI
Sonderregelung

Abschnitt 1
Folgeprodukte, die in bestimmten anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Artikel 39
Inverkehrbringen von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Artikel 40
Herstellung von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Abschnitt 2
Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte

Artikel 41
Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte außerhalb der Futtermittelkette

Artikel 42
Herkunftssicherung

Artikel 43
Sichere Behandlung

Artikel 44
Sichere Endverwendungszwecke

Artikel 45
Registrierung der Unternehmer

Artikel 46
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 47
Nationale Rechtsvorschriften

Artikel 48
Ausschuss

Artikel 49
Sanktionen

Artikel 50
Aufhebung

Artikel 51
Übergangsmaßnahmen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 297/08

... ", welcher neben die bislang anerkannten Schutzzeichen des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des nicht mehr gebräuchlichen Roten Löwen mit roter Sonne auf weißem Grund tritt. Das neue Zusatzprotokoll erleichterte die Aufnahme der israelischen humanitären Organisation vom Roten Davidstern in die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und ermöglicht, den Roten Davidstern in Verbindung mit dem Roten Kristall als Kennzeichen zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens Protokoll III

3 Präambel

Artikel 1
Einhaltung und Anwendungsbereich dieses Protokolls

Artikel 2
Schutzzeichen

Artikel 3
Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung

Artikel 4
Internationales Komitee vom Roten Kreuz und Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften

Artikel 5
Missionen unter dem Dach der Vereinten Nationen

Artikel 6
Verhinderung und Ahndung von Missbrauch

Artikel 7
Verbreitung

Artikel 8
Unterzeichnung

Artikel 9
Ratifikation

Artikel 10
Beitritt

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Vertragsbeziehungen beim Inkrafttreten dieses Protokolls

Artikel 13
Änderung

Artikel 14
Kündigung

Artikel 15
Notifikationen

Artikel 16
Registrierung

Artikel 17
Verbindlicher Wortlaut

Anhang
Zeichen des III. Protokolls (Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 1 des Protokolls)

Artikel 1
Schutzzeichen

Artikel 2
Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Entstehungsgeschichte

III. Besonderer Teil

Anhang
Zeichen des III. Protokolls

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 389: Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)


 
 
 


Drucksache 635/08

... - Die Ehegatten haben während ihrer Ehe in einfachen Vermögensverhältnissen gelebt. Unmittelbar nach der Trennung bucht der Ehemann für sich und seine Freundin eine Luxuskreuzfahrt. Die ausgleichsberechtigte Ehefrau befürchtet nun, dass mit der Bezahlung dieser Kreuzfahrt das ersparte kleine Vermögen des Ehemannes aufgebraucht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1384
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung

§ 1385
Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1386
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1387
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

§ 1388
Eintritt der Gütertrennung

Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung

§ 1568a
Ehewohnung

§ 1568b
Haushaltsgegenstände

Artikel 2
Aufhebung der Hausratsverordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abschnitt 6
Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen

§ 200
Ehewohnungssachen; Haushaltssachen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 48
Ehewohnungs- und Haushaltssachen

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ...[18] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (Einsetzen: Datum des Tages der Ausfertigung)

Artikel 7
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

§ 17
Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Artikel 8
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 10
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

§ 10
Betreuungsverfügungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Die Ausgangslage im Zugewinnausgleichsrecht

2. Probleme und Lösungen im Zugewinnausgleichsrecht

a Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung negatives Anfangsvermögen

b Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Auseinanderfallen der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB

c Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

d Auskunftspflicht in § 1379 BGB

e Hausratsverordnung

3. Anpassung der vormundschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr

4. Haltung der Landesjustizverwaltungen und der beteiligten Fachkreise und Verbände

5. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungszuständigkeit

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

1. § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichszahlung bei Scheidung

2. § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

3. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

4. § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

5. § 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung

Zu Nummer 10

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

1. Zu § 1568a BGB-E Ehewohnung

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

d Zu Absatz 4:

e Zu Absatz 5:

f Zu Absatz 6:

2. Zu § 1568b BGB-E Haushaltsgegenstände

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 6

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 228: Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts


 
 
 


Drucksache 756/08

... Hinzu kommt das große ehrenamtliche Potenzial der Freiwilligen Feuerwehren sowie der im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden öffentlichen und privaten Organisationen, insbesondere des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Malteser-Hilfsdienstes. Das ehrenamtliche Engagement ist das Rückgrat des Zivil- und Katastrophenschutzes. Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich und wird durch gesellschaftliche Veränderungen wie z.B. die demographische Entwicklung, die weitere Zukunft der Wehrpflicht und die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt beeinflusst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 756/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. des Bundes

II. der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zivilschutzgesetzes

§ 12
Grundsatz der Katastrophenhilfe

§ 14
Aus- und Fortbildung

§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

§ 17
Datenerhebung und -verwendung

§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes

§ 20
Schutzkommission

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Änderung

1. Neue Strategie/ Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder

2. Politischer Auftrag

3. Bundesrechnungshof

II. Konzeption des Gesetzentwurfs und wesentliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines

2. Gesetzgebungskompetenz im Einzelnen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung / Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Artikel 1

Zu 1 Gesetzesbezeichnung :

Zu 2 § 5 :

Zu 3 Überschrift des sechsten Abschnitts :

Zu 4 Einfügung neuer § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe :

Zu 5 § 13 neu

Zu 6 Einfügung eines neuen § 14 Aus- und Fortbildung :

Zu 7 § 15 neu :

Zu 8 Einfügung von §§ 16 bis 20 :

§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

§ 17
Datenerhebung und -verwendung

§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes

§ 20
Schutzkommission

Zu 9 §§ 21 und 22 neu :

Zu 10 § 23 neu :

Zu 11 § 24 neu :

Zu 12 § 25 neu :

Zu 13 § 26 neu :

Zu 14 § 27 neu :

Zu 15 § 28 neu :

Zu 16 § 29 neu :

Zu 17 § 30 neu :

Zu 18 § 31 neu :

Zu 19 § 32 neu :

Zu 20 § 27 alt :

II. Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 559: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetz-Änderungsgesetz – ZSGÄndG)


 
 
 


Drucksache 697/08

... Die nationalen Suchdienste des Deutschen Roten Kreuzes und der Kirchliche Suchdienst führen auf Grund von Suchdienstvereinbarungen Aufgaben im Auftrag der Bundesregierung durch. Sie erheben und speichern seit 1945 personenbezogene Daten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Suchdienste

§ 3
Erhebung

§ 4
Verwendung

§ 5
Löschung

§ 6
Schadensersatz

§ 7
Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 233: Gesetz über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die nationalen Suchdienste (Suchdienstedatenschutzgesetz)


 
 
 


Drucksache 196/08

... 64. hebt jedoch hervor, dass Turkmenistan Fortschritte in Schlüsselbereichen erzielen muss damit die Europäische Union mit dem Interimsabkommen vorankommen kann, und zwar unter anderem durch die Gewährung eines freien und ungehinderten Zugangs für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, durch die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, durch die Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderungen und durch die Möglichkeit für alle NRO und alle Menschenrechtsorganisationen, frei in dem Land arbeiten zu können

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/08




2 Kasachstan

2 Kirgisistan

2 Tadschikistan

2 Turkmenistan

2 Usbekistan

2 Umwelt

2 Energie


 
 
 


Drucksache 185/08

... • Die Kommission arbeitet zudem an einer Verbesserung ihres Beitrags, indem sie mit den Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Stellen (beispielsweise bei der Entwicklung von Methoden für die Schadens- und Bedarfsanalyse nach Krisen- oder Katastrophenende) zusammenarbeitet und die Reaktionsmöglichkeiten wichtiger Handlungsträger auf dem Gebiet der humanitären Hilfe (Vereinte Nationen, Rotes Kreuz usw.) durch Förderung einer vorausschauenden Positionierung von humanitären Hilfsgütern, die im Katastrophenfall rasch und kosteneffizient zum Einsatz gebracht werden können, unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU

3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU

3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung

3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe

3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft

4. Aktionsplan

4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU

4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes

4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und

Anhang
Waldbrände


 
 
 


Drucksache 512/08

... 9. verweist auf die Wichtigkeit der Stärkung der globalen Reaktionsfähigkeit und anerkennt deshalb die Rolle wichtiger Handlungsträger auf dem Gebiet der humanitären Hilfe wie der Vereinten Nationen, des Roten Kreuzes und der Nichtregierungsorganisationen in den von Katastrophen bedrohten Gebieten in Drittländern;



Drucksache 19/08

... (3) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs (cross rate), der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

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Drucksache 19/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung von Kapitalanlagen

Artikel 3
Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 4
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 5
Enteignung

Artikel 6
Entschädigung für Verluste

Artikel 7
Rückführung von Kapitalanlagen und Erträgen

Artikel 8
Eintritt in Rechte

Artikel 9
Wechselkurs und Transfermodalitäten

Artikel 10
Anwendung sonstiger Bestimmungen

Artikel 11
Anwendungsbereich des Vertrags

Artikel 12
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 13
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Staatsangehörigen oder einer Gesellschaft der anderen Vertragspartei bezüglich Kapitalanlagen

Artikel 14
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Außerkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 963/1/08

... 7. Der Bundesrat sieht es als problematisch an, dass die Kreuzfahrten in den Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung fallen. Die Rechte der Passagiere sind vor allem durch die Pauschalreiserichtlinie geschützt, in der bereits umfassende Entschädigungsregelungen getroffen werden. Hinzu kommt, dass ein großer Anteil der Kreuzfahrtschiffe, die europäische Häfen anlaufen, nicht unter europäischer Flagge fahren und sich häufig ausschließlich nichteuropäische Passagiere auf den Schiffen befinden. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sollte das entsprechend anwendbare internationale Privatrecht gelten und nicht das europäische Recht. Den nichteuropäischen Kreuzfahrtbetreibern zusätzliche bürokratische Erschwernisse und finanzielle Belastungen aufzuerlegen, so dass diese europäische Häfen in geringerem Umfang anlaufen könnten, würde unberücksichtigt lassen, dass Kreuzfahrtpassagiere mittlerweile einen bedeutsamen Wirtschaftsfaktor für die Häfen und Städte darstellen. Gleiches gilt für die Kreuzfahrtschiffe auf den Binnengewässern.

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Drucksache 963/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 504/08

... Mit Entschließung vorn 30.11.2007 - Drucksache. 563/07 (Beschluss) - hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, mit einer Verordnung sicherzustellen, dass die Belange der Imkerei beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen berücksichtigt werden (s.u. Ziff. 1). Außerdem hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Vermeidung von Auskreuzungen aus Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Kulturen zum Zwecke der Vermehrung von konventionellem oder ökologischem Saatgut in die Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen oder entsprechende saatgutrechtliche Vorschriften aufzunehmen (s.u. Ziff. 2). Ferner hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, inwieweit Nachbarfelder, bei denen nach § 16b Abs. 1 Satz 2



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.