A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
3 Inhaltsübersicht:
Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder - und Jugendhilfe -
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. In § 2 Abs. 2 wird Nr. 5 gestrichen, Nr. 6 wird Nr. 5.“
3. § 5 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
4. § 10 wird wie folgt geändert:
5. Die Überschrift Vierter Abschnitt vor § 27 erhält folgende Fassung: Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige“
6. In § 27 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:
7. Die Überschrift - Zweiter Unterabschnitt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.
8. § 35 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
9. § 35a wird gestrichen.
10. Die Überschrift Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.
11. § 36 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
12. § 36 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
13. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt:
14. § 37 wird wie folgt geändert:
15. § 39 wird wie folgt geändert:
16. In § 40 Satz 1 erster Halbsatz
17. § 41 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
18. In § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
19. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt:
§ 50a
Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung
20. Nach § 65 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
4 21.
22. In § 78a Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.
23. Nach § 80 Abs. 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
24. § 85 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
25. Dem § 85 Abs. 4 wird folgender Satz 2 angefügt:
26. § 86 wird wie folgt gefasst:
27. In § 86a Abs. 4 Satz 1
28. In § 86b Abs. 3 werden die Worte §§ 27 bis 35 a“ ersetzt durch §§ 27 bis 35“.
29. § 89a wird aufgehoben.
30. In § 89e Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
31. Die Überschrift zum Achten Kapitel wird wie folgt gefasst:
32. § 90 wird wie folgt geändert:
3. die bisherige Nr. 3 wird Nr. 7, sie erhält folgende Fassung:
4. § 90 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
33. In § 91 Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.
34. §§ 91, 92 werden wie folgt geändert:
35. §§ 93 ff werden wie folgt gefasst:
§ 93
Heranziehung des jungen Menschen
36. Nach § 93 wird folgender § 93a eingefügt:
§ 93a
Heranziehung des Ehegatten und des Lebenspartners
37. § 94 wird wie folgt gefasst:
§ 94
Heranziehung der Eltern
38. § 96 wird gestrichen.
39. Nach § 97a Abs. 1 Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:
40. § 97a wird wie folgt geändert:
41. Nach § 97a wird folgende Vorschrift eingefügt:
§ 97b
Übergangsregelung
42. Nach § 97b wird folgender § 97c eingefügt:
§ 97c
SGB VIII Erhebung von Gebühren und Auslagen
43. In § 98 Nr. 1 wird Buchstabe c gestrichen.
44. § 99 wird wie folgt geändert:
45. In § 101 Abs. 1 werden die Worte die Erhebungen nach Abs. 1, soweit sie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betreffen, beginnend 2002“ gestrichen.“
Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. In § 9 Abs. 2 Satz 3 wird vor dem Wort Mehrkosten“ das Wort unverhältnismäßigen“ gestrichen.
3. § 26 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
4. § 28 wird wie folgt geändert:
5. In § 29 Abs. 1 S. 5 werden die Worte nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet“ ersetzt durch die Worte: nicht zur Übernahme der Aufwendungen verpflichtet“.
6. § 40 wird aufgehoben.
7. § 75 Abs. 2 SGB XII wird wie folgt gefasst:
8. § 77 Abs. 2 S. 4 SGB XII wird wie folgt gefasst:
9. In § 82 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:
10. Der erste Abschnitt des Zwölften Kapitels §§ 97 bis 99 wird aufgehoben.
11. § 102 wird wie folgt gefasst:
§ 102
Kostenersatz durch Erben
Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -
Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
1. An § 64 wird folgender Absatz 3 angefügt:
2. § 67a wird wie folgt geändert:
Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -
Artikel 6
Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
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