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"Kostenentlastung"
Drucksache 312/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Der Anreiz für den Betreiber der Biogasanlage, einen gesamtwirtschaftlich effizienten Anlagenstandort zu wählen, ist zu gering, wenn er lediglich ein Viertel der Anschlusskosten zu tragen hat. Bereits die hälftige Kostentragung ist eine Abweichung vom energierechtlichen Grundsatz, dass die Anschlusskosten vom Anschlussnehmer zu tragen sind. Eine darüber hinausgehende Kostenentlastung des Anschlussnehmers würde die Gasnetzentgelte zu stark erhöhen und die privaten und gewerblichen Gasverbraucher in Deutschland unzumutbar belasten. Die mit der Neuregelung angestrebte stärkere Überwälzung von Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien auf die Energieverbraucher steht in Widerspruch zu den Beschlüssen der Bundesregierung vom 5./6. Juni 2010, wonach "
1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV *
2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV
4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 4 - neu -, § 25 Absatz 3 GasNZV
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV
6. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 GasNZV
7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz x - neu - GasNZV
8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
10. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV
11. Begründung:
12. Begründung:
13. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 2 und 3 GasNZV
14. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV
15. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
16. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV
17. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
18. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV *
19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV
20. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV
21. Zu Artikel 5 Nummer 1x - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV
22. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV
23. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV
24. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
25. Zu Artikel 5a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
26. Zu Artikel 5a - neu - Nummer 1x - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
27. Zu Artikel 6 Nummer 1x - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV
28. Zu Artikel 6 Nummer 1x § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV
29. Zu Artikel 6 Nummer 1x0 und 1x1 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV
30. Zu Artikel 6 Nummer 1x1 - neu -, 1x2 - neu -, 2x1 - neu -, 2x2 - neu -, 2x3 - neu -, 2x4 - neu -, 2x5 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV
Zu Artikel 6 Nummer 1a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
33. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV
35. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV
36. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV
37. Zu Artikel 6 Nummer 2a1 - neu -, 2a2 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 28 Nummer 7 ARegV
39. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 4 Satz x - neu - ARegV
Drucksache 712/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... Die Technologieentwicklung bei den Öl- und Gasheizungen hat dazu geführt, dass die Anlagen im Emissionsverhalten stabiler geworden sind. Es ist daher ausreichend, die Messung solcher Anlagen einheitlich in jedem dritten Kalenderjahr vorzusehen. Dies entspricht der Regelung im ursprünglichen Referentenentwurf des BMU. Damit wird eine deutliche Kostenentlastung der Bürger erreicht und dem Ziel des Bürokratieabbaus Rechnung getragen.
1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 5a und 9 § 3 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:
2. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2
3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 5 Nummer 2
4. Zu § 10 Absatz 3 Nummer 2
5. Zu § 14 Absatz 1 erster Halbsatz
6. Zu § 15 Absatz 3 Satz 1
7. Zu § 19 Absatz 1
8. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1
9. Zu § 24 Nummer 17 - neu -§ 24 ist wie folgt zu ändern:
10. Zu § 25 Absatz 2 Satz 1 erste Tabelle
11. Zu § 25 Absatz 5 und § 26 Absatz 7
13. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Tabelle
14. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2
15. Zu § 19 Absatz 1
16. Zur Anlage 4 Nummer 2
Drucksache 859/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
... Der Wirtschaft, insbesondere der Landwirtschaft und der Fleischwirtschaft, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Aufgrund der niedrigeren Zahl von BSE-Pflichttests bei Rindern aus anderen Mitgliedstaaten ist eher mit einer geringen Kostenentlastung zu rechnen, die im Voraus nicht quantifiziert werden kann. Auswirkungen auf Einzelpreise sowie das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1090: Erste Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
Drucksache 66/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
... Der Nationale Normenkontrollrat empfiehlt, die Bürokratiekostenentlastung durch die Verwendung der Codezeichen zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes durch das Statistische Bundesamt nachmessen zu lassen. Er hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.
Drucksache 6/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
... Das Gesetz führt für die Länder insgesamt zu einer Kostenentlastung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 96
§ 105
§ 109
§ 120
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Grundzüge der Neuregelung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Finanzielle Auswirkungen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 674: Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
Drucksache 284/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... Im Rahmen der Bestandsmessung der Informationspflichten wurden für § 56a Absatz 1 Kosten von rund 17 000 Euro und für § 70b Kosten in Höhe von rund501 000 Euro ermittelt. Die Streichung der beiden Vorschriften führt deshalb zu einer Kostenentlastung für die Wirtschaft von rund 518 000 Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 4 Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung
§ 6a Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion
§ 6b Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 6c Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
§ 13b Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen
§ 36a Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
§ 20a Verfahren über eine einheitliche Stelle
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 6a
Zu § 6b
Zu § 6c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Absatz 1
Absatz 5
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 873: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments
Drucksache 189/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 20. Januar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
... Bund, Ländern und Kommunen entstehen durch die Verordnung keine Mehrkosten für die Verwaltung. In Bayern entsteht eine geringfügige Kostenentlastung in nicht bezifferbarer Höhe.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Kapitel I Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständigen Behörden
Artikel 3 Geltungsdauer von Zustimmungen
Artikel 4 Sicherheitsleistung
Artikel 5 Vorherige Mitteilung des tatsächlichen Beginns der Verbringung
Artikel 6 Bestätigung des Erhalts der Abfälle
Artikel 7 Bescheinigung der Verwertung oder Beseitigung
Artikel 8 Zusätzliche Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens im Fall des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a bei Verbringungen von Elektroaltgeräten
Artikel 9 Vereinbarung von Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens durch die zuständigen
Kapitel II Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung
Artikel 10 Geltungsbereich
Artikel 11 Geltungsdauer von Zustimmungen
Artikel 12 Sicherheitsleistung
Artikel 13 Bestimmungen zur vorläufigen Beseitigung oder zur vorläufigen Verwertung
Artikel 14 Bescheinigung der Verwertung oder Beseitigung
Artikel 15 Zusätzliche Erleichterungen bei notifizierungspflichtigen Verbringungen aus der Bundesrepublik Deutschland durch die Republik Österreich in die Bundesrepublik Deutschland
Kapitel III Schlussbestimmungen
Artikel 16 Inkrafttreten
Artikel 17 Geltungsdauer und Kündigung
Artikel 18 Änderung und Ergänzung
Denkschrift
3 Allgemeines
Im Einzelnen
Zu Kapitel I Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Kapitel II Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Kapitel III Schlussbestimmungen
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1
Drucksache 202/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrecht s
... Tendenziell sind indirekte Kostenentlastungen dadurch zu erwarten, dass die für die Zulassung von Betrieben zuständigen Behörden im Zulassungsverfahren auf Grund der geänderten Auslegungshinweise zu Einzelfallbewertungen gelangen, die zu kostengünstiger zu erfüllenden Anforderungen führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1 Änderung der AVV-Lebensmittelhygiene
§ 11 Transport von ungekühltem Fleisch nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
Abschnitt 6 Berücksichtigung bestimmter Leitlinien bei der Durchführung der Überwachung
§ 15 Probenahmehäufigkeiten bei der Herstellung kleiner Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen nach Anhang I Kapitel 3 Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005
Artikel 2 Änderung der AVV-Zoonosen-Lebensmittelkette
Artikel 3 Bekantmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 744: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts
Drucksache 558/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
... Zudem würde die Wirtschaft durch die Abschaffung dieser Informationspflichten auch nicht von Bürokratiekosten entlastet werden. Denn die im Gewerbebereich (Artikel 9) angesetzten 66 Mio Euro Kostenentlastung durch den Wegfall der Pflicht zur Anbringung des Namens am Laden (§ 15a
1. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein
2. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG
Artikel 6a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
3. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO
§ 14a Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1
4. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO
5. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG
Drucksache 95/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... Der Entwurf der Durchführungsvorschriften zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen belastet den Bund, die Länder und die Kommunen nicht mit zusätzlichen Kosten. Sollte das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung in der Praxis erleichtern, könnte dies zu einer Zunahme der Verfahren führen. Gegenwärtig sind nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2004 nur ca. 0,25 % aller in Deutschland geführten erstinstanzlichen Zivilsachen grenzüberschreitend mit einem Streitwert bis 2.000 Euro. Angesichts dieser geringen Anzahl ist nicht zu erwarten, dass ein möglicher Anstieg grenzüberschreitender Verfahren maßgeblich ins Gewicht fallen wird. Die Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 wird eine Kostenentlastung bei den Ländern bewirken. Dieser Entlastungseffekt wird etwaige Mehrkosten durch eine Zunahme der Verfahren aufwiegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 183 Zustellung im Ausland
Abschnitt 1 Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.
§ 1067 Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
§ 1068 Zustellung durch die Post
Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1087 Zuständigkeit
§ 1088 Maschinelle Bearbeitung
§ 1089 Zustellung
Titel 2 Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1090 Verfahren nach Einspruch
§ 1091 Einleitung des Streitverfahrens
Titel 3 Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
§ 1092 Verfahren
Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1093 Vollstreckungsklausel
§ 1094 Übersetzung
§ 1095 Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1096 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 6 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007
Titel 1 Erkenntnisverfahren
§ 1097 Einleitung und Durchführung des Verfahrens
§ 1098 Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache
§ 1099 Widerklage
§ 1100 Mündliche Verhandlung
§ 1101 Beweisaufnahme
§ 1102 Urteil
§ 1103 Säumnis
§ 1104 Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten
Titel 2 Zwangsvollstreckung
§ 1105 Zwangsvollstreckung inländischer Titel
§ 1106 Bestätigung inländischer Titel
§ 1107 Ausländische Vollstreckungstitel
§ 1108 Übersetzung
§ 1109 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46b Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 1 Geltungsbereich
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick
1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens
2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung
4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 183
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu § 184
Zu Nummer 4
Zu § 688
Zu Nummer 5
Zu § 689
Zu Nummer 6
Zu § 794
Zu Nummer 7
Zu § 795
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 1067
Zu § 1068
Zu Nummer 10
Zu § 1069
Zu Nummer 11
Zu § 1070
Zu § 1071
Zu Nummer 12
Zu § 1087
Zu § 1088
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1089
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1090
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 1091
Zu § 1092
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 1093
Zu § 1094
Zu § 1095
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1096
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu § 1097
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1098
Zu § 1099
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1100
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1102
Zu § 1103
Zu § 1104
Zu § 1105
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1106
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1107
Zu § 1108
Zu § 1109
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu § 20
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu § 13a
Zu Nummer 2
Zu § 46b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu §§ 46c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 204
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
Drucksache 940/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
... Für die Verwaltung wird eine Informationspflicht abgeschafft. Es fällt die Verpflichtung weg, das Bundesamt für Güterverkehr zu benachrichtigen, wenn der Verlust von Urkunden gemeldet wird oder die Behörden ungültige Urkunden zurück erhalten haben. Das Bundesministerium schätzt die Bürokratiekostenentlastung auf etwa 5.700 € jährlich.
Drucksache 703/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
... Hintergrund der vorgeschlagenen Änderung sind einzelne Fälle aus der Praxis, in denen aufgrund der zwingenden Regelung des Absatzes 1 bei der Pfandbriefbank ein Treuhänder und ein Stellvertreter zu bestellen waren, obwohl die Pfandbriefbank (noch) keinerlei Pfandbriefe ausgegeben und teilweise (noch) keine Werte ins Deckungsregister eingetragen hatte. Insbesondere in Fällen, in denen die erstmalige Begebung von Pfandbriefen einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es auch im Hinblick auf den Schutz zukünftiger Pfandbriefgläubiger unnötig von Amts wegen einen Treuhänder und Stellvertreter zu bestellen, insbesondere dann, wenn diese ihre Aufgaben noch gar nicht wahrnehmen können. Mit der Änderung ist auch eine Kostenentlastung für die Institute verbunden, die letztlich die den Treuhändern von der Bundesanstalt zu zahlende Vergütung zu erstatten haben. Zum Schutz der Pfandbriefgläubiger reicht es aus, dass eine Ausgabe von Pfandbriefen aufgrund der Vorgaben des § 8 Absatz 3 in Verbindung mit § 4 Absatz 7 Satz 3 vor der Bestellung des Treuhänders rechtlich nicht zulässig ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 21 Deckungswerte
Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe
§ 26a Deckungswerte
§ 26b Beleihungsgrenze
§ 26c Versicherung
§ 26d Beleihungswertermittlung
§ 26e Abzahlungsbeginn
§ 26f Weitere Deckungswerte
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
§ 13a Mündelsicherheit
§ 14 Arreste und Zwangsvollstreckungen
§ 16 Auflösung
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 7 Änderung der Deckungsregisterverordnung
Artikel 8 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
§ 5 Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten
§ 6 Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel
§ 7 Umlagepflicht
§ 11 Festsetzung des Umlagebetrags
§ 11a Festsetzung der Umlagevorauszahlung
§ 11b Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 12 Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 12a Festsetzungsverjährung
§ 12b Zahlungsverjährung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
B. Finanzholding-Gesellschaften
C. Anlageverwaltung
D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV
1. Kostenregelungen für neue Aufgaben
2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten
3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:
Zu § 26a
a. Chicago-Abkommen
b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen
c. Die Kapstadt-Konvention
Zu § 26b
Zu § 26c
Zu § 26d
Zu § 26e
Zu § 26f
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu § 11a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12a
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 12
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
Drucksache 847/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... Der Rückzug staatlicher Kontrolle aus diesem Bereich ist in der derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Lage als unangemessen anzusehen. Gerade die vorgegebene Kostenentlastung von 6 905,90 Euro vermag dies nicht annähernd zu rechtfertigen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits vor dem tatsächlichen Start des Rückkaufprogramms, welcher wohl eine Pflicht zur Adhoc-Mitteilung nach § 15
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG , Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG
11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG
15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG
16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG
17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG
18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG
19. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG
20. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG
21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG
22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,
23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,
24. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG
25. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
26. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
27. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG
Artikel 7a Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Für die Wirtschaft werden fünf Informationspflichten eingeführt, zwei Informationspflichten modifiziert und eine Informationspflicht abgeschafft. Das Regelungsvorhaben führt nach Schätzungen des Ressorts im Saldo zu einer Bürokratiekostenentlastung, da den Belastungen von rund 281.000 Euro erhebliche Entlastungen in Höhe von ca. 1.575.000
Drucksache 625/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetz es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
... -Durchführungsverordnung enthaltenen Pflicht zur Aufbewahrung der Abrechnungs-und Wiegeunterlagen. Eine Informationspflicht wird in ihrem Umfang reduziert, und zwar die Pflicht zur Meldung der gezahlten Preise für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen. Durch den Verzicht auf die Preismeldepflicht in kleineren Schlachtbetrieben werden die Meldepflichten für kleinere Schlachtbetriebe reduziert, ohne dass die Repräsentativität der Preismeldung wesentlich beeinträchtigt wird. Von der Informationspflicht im bislang geltenden Umfang sind ca. 900 Betriebe mit einer Fallzahl von 15.000 betroffen. Die Anhebung der Preismeldegrenze führt dazu, dass ca. 20 Prozent der Betriebe nicht mehr von der Meldepflicht betroffen sind, dies bedeutet eine Reduktion der Fallzahl um 3.000. Bei einem Zeitbedarf von 17,45 Minuten pro Meldung und einem Standardkostensatz von 36,13 €/h ergibt sich somit eine Kostenentlastung von ca. 32.000 € pro Jahr. Durch die Verordnung wird eine Informationspflicht neu eingeführt, und zwar die Pflicht von Rinderschlachtbetrieben, der zuständigen Behörde einen eventuellen Wechsel des Klassifizierungssystems (fakultative Verwendung von Untergruppe bzw. Verzicht auf die fakultative Verwendung von Untergruppen) anzuzeigen. Hiervon sind ca. 150 Betriebe mit einer Fallzahl von 1,5 betroffen. Bei einem Zeitbedarf von ca. 15 Minuten und einem Standardkostensatz von 36,13 €/h bedeutet dies eine zusätzliche Kostenbelastung der betroffenen Betriebe von ca. 2.000 € pro Jahr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Schlachtnummer
§ 2 Verwiegung, Schnittführung
§ 3 Protokoll
Abschnitt 2 Preismeldungen
§ 4 Preismeldepflicht
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Inhalt der Preismeldung
§ 7 Verfahren der Preismeldung
§ 8 Preisfeststellung
§ 9 Festlegung der Meldegebiete
§ 10 Muster
Abschnitt 3 Auskunftspflichten
§ 11 Auskunftspflichten
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 2. FlGDV)
§ 1 Antrag auf Zulassung als
§ 2 Antragsinhalt
§ 3 Unabhängigkeit von Klassifizierungsunternehmen
§ 4 Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
§ 5 Zulassung von Klassifizierern
§ 6 Zulassungsantrag
§ 7 Ausbildung und Sachkundeprüfung der Klassifizierer
§ 8 Prüfungskommission
§ 9 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
§ 10 Durchführung der Sachkundeprüfung
§ 11 Rücktritt, Nichtteilnahme
§ 12 Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis
§ 13 Wiederholung der Sachkundeprüfung
§ 14 Zulassungsurkunde, Klassifiziererausweis, personenbezogener Stempel, Belehrung
§ 15 Fortbildungskurs, Fortbildungsprüfung
§ 16 Übergangsregelung
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1) Sachkundeprüfung
Abschnitt 1 : Theoretische Prüfung
Abschnitt 2 : Praktische Prüfung
Teil 1 Rinder- und Schafschlachtkörper
A. Klassifizierung
B. Verwiegung / Schnittführung
Teil 2 Schweineschlachtkörper
A. Klassifizierung
I. Klassifizierung mit Choirometern
1. Klassifizierung mit Sondengeräten
2. Klassifizierung mit Ultraschallgeräten
II. Klassifizierung mit einer AutoFOM-Anlage
III. Klassifizierung mit dem ZP-Verfahren
B. Verwiegung / Schnittführung
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 1)
1. Praktischer Teil
2. Theoretischer Teil
Artikel 3 Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung - RindHKlV)
§ 1 Gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper
§ 2 Einstufung in Handelsklassen
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 1 Abs. 1)
Artikel 4 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften
§ 1 Gesetzliche Handelsklassen
§ 2 Einstufung in Handelsklassen
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 5 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
Artikel 6 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 7 Neubekanntmachung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Zielsetzung
B. Besonderer Teil:
Artikel 1 (Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 1. FlGDV))
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 6
Zu §§ 7
Zu § 11
Zu § 12
Artikel 2 (Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rinder, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 2. FlGDV))
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu §§ 9
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Artikel 3 (Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung – RindHKlV)):
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Artikel 4 (Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften):
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Artikel 5 (Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch)
Artikel 6 (Aufhebung von Verordnungen):
Artikel 7 (Neufassung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung):
Artikel 8 (Inkrafttreten):
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 589: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Drucksache 168/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Durch § 4 Abs. 6 GwG - neu wird eine sachgerechte Lastenverteilung zwischen den Verpflichteten und den Vertragspartnern erreicht, ohne dass dabei die Gesamtbelastung der Wirtschaft erhöht wird. Dies beruht auf der Tatsache, dass durch die Schaffung dieser Informationspflicht gleichzeitig eine wesentliche Zeit- und Kostenentlastung der Verpflichteten bei der Identifizierung des jeweiligen Vertragspartners, dem die Beschaffung der erforderlichen Identifikationsdaten in der Regel sehr viel leichter möglich ist, erreicht wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und Verpflichtete
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtete
Abschnitt 2 Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen
§ 3 Allgemeine Sorgfaltspflichten
§ 4 Durchführung der Identifizierung
§ 5 Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 6 Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 7 Ausführung durch Dritte
§ 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 9 Interne Sicherungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
§ 11 Anzeige von Verdachtsfällen
§ 12 Verbot der Informationsweitergabe
§ 13 Freistellung von der Verantwortlichkeit
§ 14 Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden
§ 15 Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen
Abschnitt 4 Aufsicht und Bußgeldvorschriften
§ 16 Aufsicht
§ 17 Bußgeldvorschriften
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 25d Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 25e Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
§ 25f Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten
§ 25h Verbotene Geschäfte
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80c Verpflichtete Unternehmen
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80e Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 80f Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
Artikel 5 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 9 Änderung der Monatsausweisverordnung
Artikel 10 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
Neufassung des Geldwäschegesetzes
Änderung des Kreditwesengesetzes
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
a Bürokratiekosten infolge geänderter Informationspflichten
b Bürokratiekosten infolge neuer Informationspflichten
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
4. Informationspflichten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
§ 1 (Begriffsbestimmungen)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
§ 2 (Verpflichtete)
Zu Absatz 1
Absatz 2
§ 3 (Allgemeine Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 4 (Durchführung der Identifizierung)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
§ 5 (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Absatz 4
§ 6 (Verstärkte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Absatz 3
§ 7 (Ausführung durch Dritte)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 8 (Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 9 (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 10 (Zentralstelle für Verdachtsanzeigen)
§ 11 (Anzeige von Verdachtsfällen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
§ 12 (Verbot der Informationsweitergabe)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 13 (Freistellung von der Verantwortlichkeit)
§ 14 (Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden)
§ 15 (Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen)
§ 16 (Aufsicht)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 17 (Bußgeldvorschriften)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 25c (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
§ 25d (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 2
§ 25e (Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung)
§ 25f (Verstärkte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 25g (Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)
§ 25h (Verbotene Geschäfte)
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
§ 80c (Verpflichtete Unternehmen)
§ 80d (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 80e (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 80f (Vereinfachungen bei der Kundenidentifizierung)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Januar 2008: NKR-Nr. 165: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Drucksache 559/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... ") zu gewaltigen Mehrkosten führen. Erdkabel haben im Vergleich zu Freileitungen um den Faktor 4 bis 10 höhere Investitionskosten und um den Faktor 2 bis 6 höhere Gesamtkosten. Die vorgesehene Verkabelungsregelung würde damit zwangläufig zu einer weiteren Verteuerung der Strompreise in Deutschland beitragen, damit den Bemühungen um Kostenentlastung der Verbraucher zuwiderlaufen und insoweit auch die Rahmenbedingungen für den Investitionsstandort Deutschland zusätzlich negativ beeinflussen.
1. Zu Artikel 1 § 2 EnLAG
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 5 - neu -, Abs. 2 Satz 2 EnLAG , Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b, c - neu - § 43 Satz 3, 4 EnWG entfällt bei Annahme von Ziffer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EnLAG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 - neu - EnLAG
6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu - EnLAG
7. Zu Artikel 2 Nr. 7 118 Abs. 9 Satz 2 EnWG
8. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 118 Abs. 9 Satz 3 - neu - EnWG
9. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO
10. Zu Artikel 3a - neu - Anlage 3 Nr. 1.10 - neu - UVPG
Artikel 3a Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Drucksache 558/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
... Zudem würde die Wirtschaft durch die Abschaffung dieser Informationspflichten auch nicht von Bürokratiekosten entlastet werden. Denn die im Gewerbebereich (Artikel 9) angesetzten 66 Mio Euro Kostenentlastung durch den Wegfall der Pflicht zur Anbringung des Namens am Laden (§ 15a
Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein
5. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG
Artikel 6a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
6. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO
§ 14a Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1
7. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO
8. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG
Drucksache 284/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... 4. der durch Leistungen aus öffentlichen Haushalten oder Zweckvermögen, insbesondere Leistungen zur Wohnkostenentlastung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, dem
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Kostenentlastung
Drucksache 561/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... Mit Blick auf die bürokratischen Be- und Entlastungseffekte hat der Nationale Normenkontrollrat auf Prüfbitte des BMWi und mit Zustimmung der beteiligten Ressorts ein Gutachten vorgelegt. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wurden die im Gutachten dargestellten Kostenrechnungen zugrunde gelegt. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurde das ELENA-Verfahren nunmehr vollständig in das DEÜV-Verfahren integriert was eine deutlich höhere Kostenentlastung der Wirtschaft zur Folge hat. Danach führen die sechs im Gesetzentwurf vorgesehenen Bescheinigungsarten im Saldo zu einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von 85,6 Mio. Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 95 Anwendungsbereich
§ 96 Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten
§ 97 Pflichten des Arbeitgebers
§ 98 Mitwirkung des Beschäftigten
Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
§ 99 Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle
§ 100 Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren
Vierter Titel Abrufverfahren
§ 101 Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle
§ 102 Pflichten der abrufenden Behörde
§ 103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren
Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens
§ 104 Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 115 Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 118 Bundeseinheitliche Regelung
§ 119 Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
§ 120 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA
§ 320a Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer
Artikel 4 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 8 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 91 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber
2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren
II. Maßnahmen und Ziele
1. Ergebnisse des Modellvorhabens
2. Struktur des ELENA-Verfahrens
III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung
Zweck der Datenspeicherung
Organisatorischer Datenschutz
4 Angemessenheit
IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit
1. Eignung
a Aufbau neuer Bürokratie?
b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?
2. Alternativen
a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen
b Grundsatz der Freiwilligkeit
c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
3. Kostenverteilung
V. Zuständigkeit des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
3. Bundeseinheitliche Geltung
VI. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Allgemeine Kostenwirkung
2. Preiswirkung
3. Bürokratiekosten
3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft
3.2 Bürokratiekosten der Bürger
3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 95
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 96
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 97
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 98
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 99
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 100
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 103
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)
Drucksache 220/08
... Die Änderungsverordnung sieht weiter vor, dass die Bundesländer statt schriftlicher auch elektronische Anträge zulassen können (Art. 2 Nr. 6 der Änderungsverordnung). Das Bundesministerium geht davon aus, dass die Erleichterung der elektronischen Antragstellung und des elektronischen Informationsaustausches zwischen den Landesbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten zu einer verstärkten Nutzung der elektronischen Datenübermittlung und somit zu Kosteneinsparungen auf Seiten der Unternehmen führen wird. Es sieht sich allerdings nicht in der Lage, diese Kostenentlastung zu quantifizieren, da unklar ist, ob und in welchem Umfang die Länder und die Wirtschaftsbeteiligten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Der Normenkontrollrat regt an, dass das Bundesministerium die Schätzung nach Inkrafttreten der Verordnung nachholt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
§ 3b Bestimmung der Zahl der neuen Zahlungsansprüche für Betriebsinhaber mit gesondertem Betrag
§ 9a Anwendung der Vorschriften über die Stilllegung
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 6 Elektronische Kommunikation
§ 6a Betriebsnummer
§ 23a Anwendung des Abschnitts 4
Abschnitt 10a Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen
§ 31a Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen
Artikel 3 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 4 Änderung der Seefischereiverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 455: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
Drucksache 5/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz - FlErwÄndG )
... Die Regelungen des Gesetzes sind im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit einer Bürokratiekostenentlastung in Höhe von rund 1,34 Mio. € verbunden. Durch die vorgesehene Auflockerung bzw. Streichung bestimmter Auflagen, an die der Erwerb bislang gekoppelt war (z.B. Einhaltung des Betriebskonzepts), werden Bürokratiekosten reduziert. Zudem resultiert aus der Streichung der Walderwerbsmöglichkeit nach § 3 Abs. 8 a und b Ausgleichsleistungsgesetz, der Änderung des Auswahlverfahrens und der Abschaffung des Beirats eine erhebliche Entlastungswirkung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Flächenerwerbsverordnung
Artikel 3 Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Vermögensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes
II. Ausschluss einer Erwerbsberechtigung in den Fällen des Abschlusses oder der Verlängerung von langfristigen Pachtverträgen nach dem 01. Januar 2007
III. Normierung von Fristsetzungsmöglichkeiten
IV. Lockerung der mit dem Flächenerwerb verbundenen Auflagen
V. Abschaffung des begünstigten Erwerbs von Waldflächen nach § 3 Abs. 4 AusglLeistG und § 3 Abs. 8 AusglLeistG Ausnahme: Alteigentümer und Einführung eines neuen Auswahlverfahrens
VI. Veröffentlichung der Regionalen Wertansätze im elektronischen Bundesanzeiger
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Bürokratiekosten
B. Begründung im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Artikel 2 Ziffer 11 Buchstabe f – Aufhebung von § 12 Abs. 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung
Drucksache 24/08
... mit Biogasaufbereitungstechnik ans Erdgasnetz. Sie fassen darüber hinaus bestehende Vorrangregelungen für die Einspeisung von Biogas zusammen und konkretisieren diese und sehen eine Kostenentlastung vor, damit die Einspeisung von Biogas zu wirtschaftlichen Konditionen erfolgen kann. Durch die Kostenerleichterungen für die Biogaseinspeisung in den Bereichen Anschlusskosten, Entgelte für vermiedene Netzkosten, Gasqualität und erweiterter Bilanzausgleich entsteht eine Kostenbelastung für die Netzbetreiber.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
Teil 11a Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz
Artikel 2 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 3 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
3 Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Art. 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 4
Zu § 41
Zu § 41
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 41
Zu Art. 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Art. 3
Zu Art. 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung
Drucksache 694/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... Mit dem Entwurf werden von den bisher 53 Informationspflichten des Agrarstatistikgesetzes sechs Informationspflichten geändert und 32 Pflichten aufgehoben. Fünf Informationspflichten der Wirtschaft werden aufgrund EG-rechtlicher Vorgaben neu eingeführt. Das Ressort hat nachvollziehbar dargestellt, dass sich aus diesen Änderungen eine Kostenentlastung der Wirtschaft von jährlichen rund 1,3 Mio. Euro netto ergibt. Diese Entlastung entspricht einer Reduzierung der Bürokratiekosten des Agrarstatistikgesetzes um 25 %.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Agrarstatistikgesetzes
Unterabschnitt 3 Bodennutzungshaupterhebung
§ 6 Erhebungseinheiten
§ 7 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
§ 8 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
§ 11 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Abschnitt 4 Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschrift
§ 24 Einzelerhebungen und Periodizität
Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung
§ 25 Erhebungseinheiten
§ 26 Erhebungsart und Erhebungsprogramm
§ 27 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 3 Haupterhebung der Landwirtschaftszählung
§ 28 Erhebungseinheiten
§ 29 Erhebungsart
§ 30 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 4 Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden
§ 31 Erhebungseinheiten
§ 32 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit
Unterabschnitt 2 Rebflächenerhebung
§ 70 Erhebungsart und Periodizität
§ 71 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
§ 92 Hilfsmerkmale
§ 93 Auskunftspflicht
§ 97 Betriebsregister
§ 97a Feststellung der Grundgesamtheit
§ 99 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes
§ 4 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale
Abschnitt 2 Erhebung über die Viehbestände
§ 18 Erhebungseinheiten
§ 19 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale
§ 20 Erhebungsmerkmale
§ 20a Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände
Artikel 3 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung
Artikel 5 Neufassung des Agrarstatistikgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:
Aufbau des Gesetzentwurfs
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
4 Gesetzesfolgen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand
2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern
a Kosten für den Bundeshaushalt
b Kosten für die Länder
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bodennutzungshaupterhebung
b Erhebung über die Viehbestände
c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
d Weitere Informationspflichten
5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
6. Befristungsmöglichkeit
7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 24
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu §§ 26
Zu den §§ 28
Zu den §§ 31
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4a
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 11
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Drucksache 847/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieses zunächst nur von einzelnen Gesellschaften ausgeschöpft wird. Zusätzliche Kostenentlastungen ergeben sich aus den weiteren Deregulierungsmaßnahmen, insbesondere der Befreiung von einer externen Werthaltigkeitsprüfung bei bestimmten Sacheinlagen, der Möglichkeit, Dokumente nicht mehr in Papierform in den Geschäftsräumen oder während der Hauptversammlung auszulegen sondern elektronisch zugänglich zu machen, sowie der Verlängerung der Geltungsdauer des Hauptversammlungsbeschlusses zum Erwerb eigener Aktien von 18 Monaten auf fünf Jahre. Ferner sollte die Harmonisierung der Fristen im Vorfeld der Hauptversammlung zur Vermeidung von Doppel- und Nachversendungen beitragen und damit Kosten sparen. Für die Kreditinstitute resultieren erhebliche Kostenersparnisse aus der Deregulierung des Depotstimmrechts.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
§ 33a Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 37a Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 124 Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.
§ 124a Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
§ 128 Übermittlung der Mitteilungen.
§ 135 Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde
§ 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
§ 184 Anmeldung des Beschlusses
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 20 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwandlungsgesetzes
§ 321 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 5 Änderung der Aktionärsforumsverordnung
Artikel 6 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 54 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 7 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.
Abschnitt 6 Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.
§ 37 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 9 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 13 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 14 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 15 Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 38
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu den Nummer n
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu den Nummern 8 bis 10
Zu Nummer 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)
Drucksache 10/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... " gegenüber allen anderen Fallgruppen mindestens doppelt so hoch. Diese zusätzliche Kostenbelastung resultiert nicht aus den Vergünstigungen für stromintensive Betriebe. Die EEG-bedingten Mehrkosten am Umsatz sind bei stromintensiven Betrieben immerhin doppelt so hoch und bei den nichtprivilegierten Verbrauchern des produzierenden Gewerbes sogar 10-mal so hoch wie im Einzelhandel und Privathaushalten. Vor diesem Hintergrund ist auch eine begrenzte Kostenentlastung der Gruppe der "
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 12 EEG
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG
5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *
6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG
12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *
20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG
21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *
22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG
26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG
31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG
33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
34. Zu Artikel 1 § 57 EEG
35. Zu Artikel 1 § 58 EEG
36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG
39. Zu Artikel 1 § 64 EEG
40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG
58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG
59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG
65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG
69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG
71. Zu Artikel 1 allgemein EEG
72. Zum Gesetzentwurf allgemein
73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder
74. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 847/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... Der Rückzug staatlicher Kontrolle aus diesem Bereich ist in der derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Lage als unangemessen anzusehen. Gerade die vorgegebene Kostenentlastung von 6 905,90 Euro vermag dies nicht annähernd zu rechtfertigen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits vor dem tatsächlichen Start des Rückkaufprogramms, welcher wohl eine Pflicht zur Adhoc-Mitteilung nach § 15
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG
11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG
15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG
16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG
17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG
18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG
19. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG
20. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG
21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG
22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG
23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG
24. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,
25. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG
26. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG
27. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
28. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
29. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG
Artikel 7a Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
Drucksache 702/07
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des § 10 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare -Energien-Gesetz - EEG )
... Zur Sicherung einer nachhaltigen Windenergiewirtschaft in Deutschland ist es deshalb erforderlich - u.a. auch angesichts der vorliegenden Explosion der Stahl- und Kupferpreise, aber auch der weltweiten Nachfrage -, befristet die Vergütungshöhe für Offshore-Anlagen zu erhöhen, und zwar unabhängig davon, dass Offshore-Parks gemäß Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz von der Netzanbindung für die Strecke Übergabe im Offshore bis an Land freigestellt worden sind. Letzteres entspricht zwar einer Kostenentlastung um etwa 25 bis 30 %. Gleichwohl zeigen vorliegende Gewinn- und Verlustrechnungen, dass bei der gültigen erhöhten Vergütung von 9,1 Cent/KWh dennoch keinerlei Entnahmen von Anteilszeichnern möglich sind. Deshalb wurde auch in Deutschland noch kein Offshore-Park privatwirtschaftlich finanziert.
A. Ziel
B. Problem
C. Lösung
Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entschließung des Bundesrates zur Änderung des § 10 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
Entschließung
Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG )
Artikel 2
Begründung
1. Allgemeines
1.1 Neuanlagen
1.2 Repowering
1.3 Referenz 80
2. Begründung im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Drucksache 276/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Es ist zu berücksichtigen, dass der Emissionshandel nicht nur ein ökologisch wirksames, sondern vor allem auch ein Instrument zur kosteneffizienten Minderung von Treibhausgasen ist. Der gemeinschaftsweite Handel mit Emissionsrechten flexibilisiert die Umsetzung der gegebenen Emissionsbegrenzung und soll dazu beitragen, dass das Gesamtziel zu minimalen Kosten für die Wirtschaft erreicht wird. Hinzu kommt die weitere Möglichkeit einer kostensenkenden Flexibilisierung durch die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen JI und CDM. Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass der Emissionshandel in der Zuteilungsperiode 2008-2012 im Vergleich zu den bestehenden Klimaschutzvereinbarungen mit der Wirtschaft nicht zu zusätzlichen Minderungskosten führt. Studien, die in der Bundesrepublik Deutschland und auf europäischer Ebene vorgelegt wurden, gehen von ganz erheblichen Kostenentlastungen aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Nationale Emissionsziele
§ 5 Reserve
Abschnitt 3 Zuteilungsregeln
§ 6 Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 7 Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 8 Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007
§ 9 Zuteilung für Neuanlagen
§ 10 Einstellung des Betriebes von Anlagen
§ 11 Kuppelgas
§ 12 Besondere Härtefallregelung
§ 13 Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung
§ 14 Antragsfristen
§ 15 Überprüfung von Angaben
§ 16 Kosten der Zuteilung
Abschnitt 4 Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
§ 17 Ausgabe
§ 18 Erfüllung der Abgabepflicht
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Zuständige Behörde
Anhang 1 Berechnungsformeln
Anhang 2 (zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen
Anhang 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)
Teil A: Produktbezogene Emissionswerte
I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie
II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas
III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik
Teil B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9
Anhang 4 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden
I. Vollbenutzungsstunden
II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden
Anhang 5 (zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage
1. Grundsatz
a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage
b. Bestimmung des Anpassungsfaktors
2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung
a. Erzeugung von Strom:
b. Erzeugung von Wärme:
c. Erzeugung von Wellenarbeit
3. Bestimmung des Referenzjahres
4. Berechnungsformeln
Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012
2. Zielsetzungen
3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Einzelerläuterungen
Zu Artikel 1
Erster Abschnitt
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 : Mengenplanung
Zu § 4
Zu § 5
Abschnitt 3 : Zuteilungsregeln
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 : Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 5 : Gemeinsame Vorschriften
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 4
Drucksache 718/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Die Vorschrift wird aufgehoben. Zukünftig ist damit der Nachweis einer Leistungs- und Qualitätsvereinbarung aus Anlass einer neuen Vergütungsvereinbarung nicht mehr erforderlich. Der wesentliche Inhalt der bisherigen Vereinbarung wird nunmehr gemeinsam mit der Vergütungsvereinbarung geregelt. Aus dem Verzicht auf die Vorlage einer Leistungs- und Qualitätsvereinbarung ergibt sich eine geringe Bürokratiekostenentlastung der stationären Pflegeeinrichtungen von knapp 0,01 Millionen Euro.
Drucksache 562/07
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
... Macht der Antragsteller nach Artikel 1 Nr. 6 von der Möglichkeit Gebrauch, anstelle des Standardgenehmigungsverfahrens ein vereinfachtes Verfahren für Freisetzungen durchzuführen, muss er für später hinzutretende Freisetzungsorte keine neuen Freisetzungsanträge stellen, sondern meldet diese im vereinfachten Verfahren nach. Hierbei braucht er insbesondere die Risikobewertung nicht erneut vorzunehmen, sondern kann auf eine bestehende Risikobewertung verweisen. Nach Angaben der Betreiber fallen für einen Freisetzungsantrag Kosten von 7.000 bis 10.000 € an. Für jeden nachgemeldeten Standort fallen hingegen nur Kosten von 500 bis 1.000 € an. Es ist davon auszugehen, dass ein Betreiber pro erteilter Basisgenehmigung rund ein oder zwei Freisetzungsanträge spart. Jährlich werden ca. fünf oder sechs Basisgenehmigungen im vereinfachten Verfahren beantragt. Hieraus ergibt sich eine Kostenentlastung von zwischen 30.000 und 114.000 €.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung
Artikel 2 Änderung der Gentechnik-Anhörungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gentechnik-Notfallverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
III. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 234/07
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)
... Ob die Kostenbelastungen bzw. Kostenentlastungen bei den Regelungsadressaten einzelpreiswirksame Kostenschwellen verändern und ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiswirksam ausschöpfen, lässt sich nicht abschätzen. Gleichwohl dürften diese marginalen Einzelpreisänderungen aufgrund ihres geringen Volumens nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- und Verbraucherpreisniveau zu induzieren.
Drucksache 535/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Der Gesetzentwurf ändert eine Informationspflicht, wodurch eine geringfügige Kostenentlastung herbeigeführt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
Anzeigepflicht für bestimmte gentechnische Anlagen
Ausnahmen für bestimmte GVO in gentechnischen Anlagen
Entsorgung von nicht zugelassenen GVO
Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 531/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
... Das Bundesministerium erklärt, die dadurch zu erwartende Kostenentlastung sei nur gering. Weitere Informationspflichten werden nicht eingeführt, geändert oder abgeschafft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
Artikel 1 Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Artikel 3 Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Artikel 5 Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
Artikel 6 Inkrafttreten
Anhang zu Artikel 5
Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zu Artikel 1, 2 und 4
2. Zu Artikel 3
3. Zu Artikel 5
4. Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... ergeben sich Kostenentlastungen für Unternehmen, die wegen der Überschreitung der Gewinngrenze von 30.000 Euro bisher bilanzierungspflichtig waren. Sie können ihren Gewinn zukünftig durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Für die Verwaltung ändert sich nichts.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage 1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Wird das Gaststättenrecht geändert.
• Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.
• wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.
• wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.
• wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.
• wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.
• wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
1. Zu § 1
2. Zu §§ 2 bis 7
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
3. Zu § 7
4. Zu § 8
5. Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nr. 1
zu Nr. 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 9
II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Artikel 10
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 19
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 22
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 25
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Absatz 2
Drucksache 818/07
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV)
... Mit dem Verordnungsentwurf wird zwar eine neue Informationspflicht der Wirtschaft in Form eines Meldeverfahrens eingeführt. Die Meldung ersetzt jedoch grundsätzlich ein bisher erforderliches Anerkennungsverfahren für ausländische Dienstleistungserbringer, die in Deutschland in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig sein wollen, ohne hier niedergelassen zu sein. Die mit der Anwendung des Meldeverfahrens einhergehende Bürokratiekostenentlastung für ausländische Dienstleistungserbringer wird gegenüber dem bisherigen Anerkennungsverfahren pro Fall auf 140 Euro geschätzt.
Drucksache 129/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV )
... Mit dem Wegfall des Rinderpasses beim innerstaatlichen Verbringen von Rindern und aufgrund der Folgeregelung, dass bei aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland verbrachten oder aus Drittländern eingeführten Rindern kein neuer Rinderpass ausgestellt werden muss, wird für die zuständigen Behörden oder den von diesen beauftragten Stellen eine nicht zu quantifizierende Kostenentlastung verbunden sein und eine Verwaltungsvereinfachung erreicht. Den Ländern und Gemeinden entstehen bei der Einrichtung und dem Betrieb der Datenbank für Schafe und Ziegen Kosten, die mit der am 25. April 2005 in Kraft getretenen Bund-Länder-Vereinbarung quantifiziert worden sind. Mit dieser neuen Vereinbarung haben Bund und Länder dem Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten den Auftrag erteilt, die für die Registrierung von Rindern und Schweinen bereits etablierte Datenbank u.a. um das Modul "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen
§ 1 Viehtransportfahrzeuge
§ 2 Viehladestellen
Abschnitt 2 Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten
§ 3 Viehausstellungen, Viehmärkte
§ 4 Anzeige, Beschränkung und Verbot
§ 5 Auftrieb
§ 6 Amtstierärztliche Untersuchung
§ 7 Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten
Abschnitt 3 Gastställe
§ 8 Gastställe
Abschnitt 4 Viehkastrierer
§ 9 Viehkastrierer
Abschnitt 5 Wanderschafherden
§ 10 Wanderschafherden
Abschnitt 6 Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen
§ 11 Anzeige
§ 12 Viehhandelsunternehmen
§ 13 Transportunternehmen
§ 14 Sammelstellen
§ 15 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen
§ 16 Ruhen der Zulassung
Abschnitt 7 Reinigung und Desinfektion
§ 17 Transportmittel
§ 18 Flächen, Räume und Gerätschaften
§ 19 Dung, Streumaterial und Futterreste
Abschnitt 8 Zeugnisse, Kontrollbücher
§ 20 Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse
§ 21 Viehhandels- und Transportkontrollbücher
§ 22 Desinfektionskontrollbuch
§ 23 Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch
§ 24 Deckregister
§ 25 Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters
Abschnitt 9 Tierhaltung
§ 26 Anzeige und Registrierung
Abschnitt 10 Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000
§ 27 Kennzeichnung
§ 28 Anzeige der Kennzeichnung
§ 29 Anzeige von Bestandsveränderungen
§ 30 Rinderpass
§ 31 Bestandsregister
§ 32 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 11 Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004
§ 33 Kennzeichnung
§ 34 Begleitpapier
§ 35 Bestandsregister
§ 36 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 12 Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
§ 37 Kennzeichnung
§ 38 Anzeige der Übernahme
§ 39 Begleitpapier
§ 40 Bestandsregister
§ 41 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 13 Kennzeichnung von Einhufern
§ 42 Equidenpass
Abschnitt 14 Sonstige Tierhaltungen
§ 43 Tierhaltung in besonderen Fällen
Abschnitt 15 Schlussvorschriften
§ 44 Ordnungswidrigkeiten
§ 45 Übergangsvorschriften
§ 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Anlage 1 (zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle
Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle
Anlage 3 (zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher
A. Viehhandelskontrollbuch
B. Transportkontrollbuch
C. Desinfektionskontrollbuch
Anlage 4 (zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung
1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil
2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil
1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil
Anlage 5 (zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2
1. Art des Strichcodes
1.1 Kriterien des Strichcodetyps
1.2 Prüfziffernberechnung
2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2
3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2
Anlage 6 (zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel
Anlage 7 (zu § 30 Abs. 1)
Anlage 8 (zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen
Anlage 9 (zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Nummer 1
Abschnitt A (Vorderseite/Dornteil)
Abschnitt B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung
Abschnitt C (Rückseite/Lochteil)
Nummer 2
Abschnitt A (Vorderseite/Dornteil)
Abschnitt B (Rückseite/Lochteil)
Anlage 10 (zu § 34 Abs. 1)
Anlage 11 (zu § 35 Abs.l)
A. Angaben zum Betrieb
B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen
C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen
D. Angaben im Fall der Überprüfung
Anlage 12 (zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen
Drucksache 604/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
... Durch die Umstellung auf digitale Kontrollgeräte sowie durch ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der Werkstattkarte zur Kalibrierung ist mittel- und langfristig von einer geringfügigen Kostenentlastung bei den betroffenen Unternehmen auszugehen; die Handwerksbetriebe werden darüber hinaus durch die neue Bestimmung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 der
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Anlage 2 (Zu § 3) Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007
1 Einleitung
1.1 Zuständige Organisationen
1.2 Genehmigung
1.3 Verfügbarkeit und Kontakt-Details
2 Geltungsbereich
3 Allgemeine Regelungen
3.1 Aufgaben und Verpflichtungen
3.2 Besondere Rechtsvorschriften
4 Practice Statement PS
5 Karten- und Gerätemanagement
6 Schlüsselmanagement in der D-CA
6.1 Öffentlicher Schlüssel der Root-CA EUR.PK
6.2 Schlüsselpaar der D-CA MS.SK, MS.PK
6.3 Symmetrische Schlüssel für Werkstattkarten und Weg-/Geschwindigkeitsgeber Km, KmWC, KmVU
6.4 Transportschlüssel der Root-CA
6.5 Eigene Transportschlüssel der D-CA
7 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel
7.1 Allgemeine Anforderungen, Protokollierung
7.2 Schlüsselerzeugung
7.3 Schlüsselverwendung
8 Zertifikatsmanagement
8.1 Registrierung
8.2 Zertifikatserteilung
8.3 Zertifikatgültigkeit
8.4 Zertifikatinhalte und -formate
8.5 Informationspflichten der D-CA
9 Informations-Sicherheit
9.1 Informations-Sicherheitsmanagement ISMS
9.2 Besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept
9.3 Rollentrennung
10 Beendigung des D-CA/D-CP-Betriebs
10.1 Verantwortlichkeit der D-MSA
11 Überprüfungen des Betriebs
11.1 D-CA
11.2 D-CP und Hersteller von Fahrzeugeinheiten sowie Hersteller von Weg-/Geschwindigkeitsgebern
12 Änderungen und Anpassungen der D-MSA-Policy
13 Übereinstimmung mit der ERCA-Policy
Anhang A Abkürzungen, Definitionen
Anhang B Referenzdokumente
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Aufhebung von Bundesrecht
Artikel 4 Weitere Änderung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 5 Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Wesentlicher Inhalt der EG-Bestimmungen
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten durch Informationspflichten
1. Vereinheitlichung von Fristen und Wegfall von Nachweispflichten
2. Ausnahmen von der Einbeziehung von Fahrzeugen in die Lenk- und Ruhezeiten
3. Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten
4. Wegfall von Ausnahmen
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Zu Nummer 1
§ 1
§ 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
II. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
III. Zu Artikel 3 Aufhebung der Kontrollverordnung
IV. Zu Artikel 4 und 5 Weitere Änderung und Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
V. Zu Artikel 6 Bekanntmachung
VI. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
Drucksache 538/07
... Dem stehen Kostenentlastungen durch den Wegfall der Bestimmungen über den Handel mit Schlachttieren auf Schlachtviehmärkten, die Preisnotierung auf Fleischgroßmärkten und über die Abrechnung von Schlachtkörpern gegenüber.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Klassifizierung
§ 3 Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
§ 4 Befähigung und Zulassung von Klassifizierern
§ 5 Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe übergebener Gegenstände
§ 6 Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern
§ 7 Zuständigkeit
§ 8 Mitteilungspflichten
§ 9 Preis- und Gewichtsfeststellung, Kennzeichnung von Schlachtkörpern
§ 10 Auskunftspflichten
§ 11 Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 12 Registerführung, Datenübermittlung
§ 13 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Außenverkehr
§ 16 Bußgeldvorschriften
§ 17 Einziehung
§ 18 Übergangsbestimmungen
§ 19 Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes
§ 20 Änderung von Rechtsvorschriften
§ 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zur Ablösung des Vieh- und Fleischgesetzes durch das Fleischgesetz
1. Umbenennung
2. Wegfall der Regelungen über die Lebendvermarktung von Schlachttieren
3. Wegfall der Regelungen über Fleischgroßmärkte
4. Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
5. Änderungen beim Bestellungs- bzw. Zulassungsverfahren für Klassifizierer
6. Sonstige Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Sonstiges
B. Besonderer Teil
§ 1 [ Begriffsbestimmungen ]
§ 2 [ Klassifizierung ]
§ 3 [ Zulassung von Klassifizierungsunternehmen ]
§ 4 [ Befähigung und Zulassung von Klassifizierern ]
§ 5 [ Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe der Zulassungsurkunde ]
§ 6 [ Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern ]
§ 7 [ Zuständigkeit ]
§ 8 [ Mitteilungspflichten, Beendigung der Tätigkeit ]
§ 9 [ Preis- und Schlachtgewichtsfeststellung, Kennzeichnung ]
§ 10 [ Auskunftspflichten ]
§ 11 [ Befugnisse der zuständigen Behörde ]
§ 12 [ Registerführung, Datenübermittlung ]
§ 13 [ Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen ]
§ 14 [ Gebühren und Auslagen ]
§ 15 [ Außenverkehr ]
§ 16 [ Bußgeldvorschriften ]
§ 17 [ Einziehung ]
§ 18 [ Übergangsbestimmungen ]
§ 19 [ Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes ]
§ 20 [ Änderung von Rechtsvorschriften ]
§ 21 [ Inkrafttreten ]
Drucksache 536/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
... Kostensteigerungen und Kostenentlastungen für die öffentlichen Haushalte sind nicht ersichtlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
Drucksache 559/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... 4. der durch Leistungen aus öffentlichen Haushalten oder Zweckvermögen, insbesondere Leistungen zur Wohnkostenentlastung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
§ 1 Zweck des Wohngeldes
§ 2 Wohnraum
§ 3 Wohngeldberechtigung
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Kapitel 1 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Kapitel 2 Haushaltsmitglieder
§ 5 Haushaltsmitglieder
§ 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
§ 7 Ausschluss vom Wohngeld
§ 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen
Kapitel 3 Miete und Belastung
§ 10 Belastung
§ 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung
§ 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung
Kapitel 4 Einkommen
§ 13 Gesamteinkommen
§ 14 Jahreseinkommen
§ 15 Ermittlung des Jahreseinkommens
§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
§ 17 Freibeträge
§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
Kapitel 5 Höhe des Wohngeldes
§ 19 Höhe des Wohngeldes
Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
§ 20 Gesetzeskonkurrenz
§ 21 Sonstige Gründe
Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
§ 22 Wohngeldantrag
§ 23 Auskunftspflicht
§ 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
§ 25 Bewilligungszeitraum
§ 26 Zahlung des Wohngeldes
§ 27 Änderung des Wohngeldes
§ 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs
§ 29 Haftung, Aufrechnung und Verrechnung
§ 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich
§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
§ 33 Datenabgleich
Teil 6 Wohngeldstatistik
§ 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht
§ 35 Erhebungsmerkmale
§ 36 Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 37 Bußgeld
§ 38 Verordnungsermächtigung
§ 39 Wohngeld- und Mietenbericht
§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen
§ 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
Teil 8 Überleitungsvorschriften
§ 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
§ 43 Festlegung der Mietenstufen
§ 44 Weitergeltung bisherigen Rechts
Anlage 1 Werte für a, b und c
Anlage n 3 bis 7 siehe gesonderte Anlagen
Artikel 2 Folgeänderungen anderer Gesetze
Artikel 3 Änderung der Wohngeldverordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
Artikel 6 Aufhebung des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Artikel 7 Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Alternativen
VI. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
4. Bürokratiekosten
a Informationspflichten für die Wirtschaft
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Informationspflichten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zur Überschrift des Teils 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zur Überschrift des Teils 2 Wohngeldberechnung
Zur Überschrift des Kapitels 1 und zu § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zur Überschrift des Kapitels 3 Miete und Belastung
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zur Überschrift des Teils 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
Zu § 20
Zu § 21
Zur Überschrift des Teils 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zur Überschrift des Teils 5 Kostentragung und Datenabgleich
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu den Anlagen 1 bis 7
Zu Artikel 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummern 12 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 600/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
... Durch die Neuausgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens wird der Schuldner angehalten, eigene Anstrengungen zu einer Befriedigung der Gläubiger zu unternehmen. Eine Kostenentlastung für öffentlich-rechtliche Gläubiger, insbesondere den Fiskus und die Sozialversicherungsträger, ist durch die Neuregelung in § 14 InsO-E zu erwarten, weil erhebliche Aufwendungen für die wiederholte Stellung von Insolvenzanträgen und für die Forderungsbeitreibung entfallen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Erhebungsmerkmale
§ 3 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 4 Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft
§ 5 Veröffentlichung und Übermittlung
§ 6 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 4 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 6 Änderung des Beratungshilfegesetzes
Artikel 7 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 8 Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 11 Änderung der Justizbeitreibungsordnung
Artikel 12 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 14 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Neukonzeption eines Entschuldungsverfahrens
1. Ausgangsüberlegung
2. Wesentliche Leitlinien der Entschuldung in masselosen Fällen
a Angemessener Ausgleich der involvierten Interessen
b Leitlinien des Verfahrens
c Denkbare Lösungen
d Ablauf des Verfahrens
e Zuständigkeit
II. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungs- und Verbraucherinsolvenzverfahren
1. Restschuldbefreiungsverfahren
2. Umgestaltung des Einigungsversuchs
3. Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
III. Vorschriften zur Stärkung der Gläubigerrechte
IV. Sicherung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland bei Lizenzverträgen
V. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes
VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte von Bund und Ländern
a Verbraucherinsolvenzverfahren
b Regelinsolvenzverfahren
2. Kosten für die Wirtschaftsunternehmen
3. Preiswirkungen
VII. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges
VIII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 289a
Zu § 289b
Zu § 289c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu § 307
Zu § 308
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 196: Gesetz zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
Drucksache 278/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
... Für die Wirtschaft entstehen insgesamt keine messbaren Mehrkosten. Durch die Anwendung verschärfter Missbrauchsregeln im Energiebereich ist tendenziell mit einer Kostenentlastung von Verbrauchern und Wirtschaft zu rechnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ziele und Grundzüge der Änderungen
a Verschärfung der Missbrauchsaufsicht im Energiesektor
b Änderung des Verbots von Untereinstandspreisverkäufen
c Weitere Änderungen in GWB und EnWG
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Gender Mainstreaming
4. Kosten
5. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Anlage
Drucksache 662/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes
... Durch das Gesetz werden keine neuen Informationspflichten begründet oder geändert, sondern bestehende Informationspflichten für die Verwaltung abgeschafft. Mit der Alleinzuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen für das Bundesausgleichsamt entfallen in nicht unerheblichem Umfang Informationspflichten zwischen den bisher gemeinsam zuständigen Ressorts, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern. Eine Bezifferung der damit verbundenen Reduzierung von Bürokratiekosten ist im Einzelnen nicht möglich. Eine Bürokratiekostenentlastung für Wirtschaft oder Bürger geht damit nicht einher.
Drucksache 563/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik -Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV )
... Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikrechts enthält in seiner jetzigen Fassung eine geänderte Informationspflicht für die Wirtschaft. Das Ressort hat nachvollziehbar dargelegt, dass die Umstellung des Anmeldeverfahrens auf das Anzeigeverfahren für bestimmte gentechnische Arbeiten zu einer geringfügigen Kostenentlastung führt. Im Übrigen enthält der Entwurf keine Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind
§ 3 Mitteilungspflicht
§ 4 Anpassungspflicht
§ 5 Anfragepflicht
§ 6 Lagerung
§ 7 Beförderung
§ 8 Ernte
§ 9 Eingesetzte Gegenstände
§ 10 Durchwuchs
§ 11 Aufbringen von Stoffen
§ 12 Aufzeichnungen
§ 13 Inkrafttreten
Anlage (zu § 2 Nr. 1, § 5, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1)
1. Benachbarte Flächen
2. Mindestabstand
3. Andere Maßnahmen
4. Überwachung und Beseitigung von Durchwuchs
5. Fruchtfolge
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
III. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 256/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... - Eine Verminderung des Aufwands für die Justiz und eine Kostenentlastung wird mit der Vermeidung von Doppelbetreuungen im Rahmen mehrerer Führungsaufsichten und von Führungsaufsicht neben Straf- oder Maßregelvollzug verbunden sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
4. Gesetzesfolgen
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 68a
Zu § 68b
Zu § 68c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 68e
Zu § 68f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 661/06
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetz es
... · Kostenentlastung insbesondere für kleine und mittlere Betriebe.
Drucksache 153/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Einer Gleichbehandlung der Kredite an den Bund oder andere nationale Gebietskörperschaften mit Krediten an andere Zentralregierungen der EU und vergleichbare staatliche Einrichtungen ständen weder Risikogesichtspunkte noch Gemeinschaftsvorschriften entgegen. Die Erweiterung wäre ein Schritt zum Abbau von Bürokratie und zur Kostenentlastung.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Die Bundesregierung
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8 Satz 1, 2, 3, 4; Abs. 9 Satz 1 Nr. 3, 4 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG
12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG
13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG
Zu Buchstabe a
17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG
18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG
19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG
20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG
21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG
22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG
Drucksache 520/06
Bundesrat Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)
... Ob die Kostenbelastungen bzw. Kostenentlastungen bei den Regelungsadressaten einzelpreiswirksame Kostenschwellen verändern und ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiswirksam ausschöpfen, lässt sich nicht abschätzen. Gleichwohl dürften diese marginalen Einzelpreisänderungen aufgrund ihres geringen Volumens nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- und Verbraucherpreisniveau zu induzieren.
Drucksache 661/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetz es
... - Kostenentlastung insbesondere für kleine und mittlere Betriebe.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes
Drucksache 153/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Einer Gleichbehandlung der Kredite an den Bund oder andere nationale Gebietskörperschaften mit Krediten an andere Zentralregierungen der EU und vergleichbare staatliche Einrichtungen ständen weder Risikogesichtspunkte noch Gemeinschaftsvorschriften entgegen. Die Erweiterung wäre ein Schritt zum Abbau von Bürokratie und zur Kostenentlastung.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG
12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG
13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG
18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG
19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG
20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG
21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG
22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG
Drucksache 179/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes
... "59. die Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland und Geldleistungen, die ein Mieter zum Zwecke der Wohnkostenentlastung nach dem
Drucksache 88/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen
(EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz)
... 6.Der Entwurf belastet den Bund, die Länder und die Kommunen nicht mit zusätzlichen Kosten. Es sind zwar Bestätigungen zu den inländischen Titeln auszustellen, die in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden sollen. Diese Bestätigungen sind aufwändiger als die bisher schon in der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel-1-Verordnung) vorgesehenen Bescheinigungen (§ 56 AVAG), stimmen jedoch teilweise auch mit diesen überein. Dagegen dürfte die Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach der neuen EG-Verordnung eine Kostenentlastung bei den Ländern bewirken. Insgesamt ist daher kein Mehraufwand zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 215 Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung
§ 499 Belehrungen
§ 790 Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland
Abschnitt 4 Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
Titel 1 Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel
§ 1079 Zuständigkeit
§ 1080 Entscheidung
§ 1081 Berichtigung und Widerruf
Titel 2 Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland
§ 1082 Vollstreckungstitel
§ 1083 Übersetzung
§ 1084 Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
§ 1085 Einstellung der Zwangsvollstreckung
§ 1086 Vollstreckungsabwehrklage
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
§ 13a Internationale Verfahren
§ 22 Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 1079
Zu § 1080
Zu § 1081
Zu Titel 2
Zu § 1082
Zu § 1083
Zu § 1084
Zu § 1085
Zu § 1086
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 6
Zu Artikel 3
Drucksache 621/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zur Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz - InfoGesStatG )
... c) Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung - in Anknüpfung an den Beschluss des Bundesrates vom 8. Juli 2005 (BR-Drs. 286/05 (Beschluss)) -, die dem Entwurf des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes zu Grunde liegenden EU-Verordnungen in die Vorschläge der vereinfachungsbedürftigen EU-Rechtsakte mit aufzunehmen. Die EU-Kommission hat erklärt, dass sie ihre Deregulierungsbemühungen und die verbesserte Gesetzesfolgenabschätzung auch auf neuere EU-Rechtsakte erstrecken will. Ziel muss es sein, die zu Grunde liegenden EU-Verordnungen aufzuheben oder sie zumindest so zu gestalten, dass die aufgezeigten Belastungen vermieden werden können. Die EU ist gerade in dem Bereich der gemeinschaftlichen Datenwünsche dringend gehalten, ihre eigenen Initiativen für bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften, für Rechtsfolgenabschätzungen und für Kostenentlastungen ernst zu nehmen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
2. Zu § 1
3. Zu § 2 Satz 1
4. Zu § 2 Satz 2
5. Zu § 6 Satz 1
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
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Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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