[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

217 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Koordinator"


⇒ Schnellwahl ⇒

0520/20
0067/20B
0013/20
0144/20
0009/20
0268/20
0139/20
0067/20
0487/19
0252/18
0383/18
0124/18
0547/18
0042/18
0251/17
0340/17
0138/17
0438/1/17
0196/16
0481/1/16
0481/16B
0570/16
0481/16
0501/15
0329/15B
0329/1/15
0068/14
0400/14
0400/14B
0400/1/14
0020/13
0599/13B
0516/13
0599/1/13
0823/13
0568/12
0160/12
0546/12
0367/12
0564/12
0345/12
0501/12
0340/12
0439/12
0222/12
0713/11
0092/11
0552/11
0653/1/11
0044/1/11
0650/1/11
0370/11
0653/11B
0650/11
0650/2/11
0237/11
0805/11B
0867/11
0044/11B
0808/11
0044/11
0805/1/11
0096/11
0140/11
0079/10
0744/1/10
0744/10B
0810/10
0796/10
0278/10B
0872/10
0278/1/10
0744/10
0774/10
0701/10
0733/10
0223/10
0278/10
0493/10
0462/10
0129/10
0060/10
0183/10B
0183/1/10
0772/10
0265/10
0424/10
0868/09
0699/09
0020/09
0029/09
0826/09
0283/09
0225/09
0727/09B
0727/1/09
0478/09
0130/1/09
0108/09
0229/09
0339/09
0313/09
0613/09
0740/09
0021/09
0739/09
0822/09
0525/09
0130/09
0044/09
0738/09
0130/09B
0727/09
0236/09
0625/09
0256/09
0966/08
0226/08
0688/08
0598/08
0034/1/08
0878/08
0913/1/08
0631/08
0914/08
0411/08
0083/08
0883/08
0598/08B
0831/08
0437/08
0491/08
0964/08
0372/08
0141/08
0376/08
0913/08
0913/08B
0997/08
0715/08
0482/08
0426/07
0831/07
0621/07
0138/07
0913/07
0268/07
0040/07
0211/07
0075/07
0453/07
0776/07
0712/07
0419/07
0252/07
0865/07
0612/07
0654/07
0218/07
0555/07
0229/07
0456/07
0021/07
0505/06
0121/06
0533/06
0929/06
0428/06
0274/06
0581/06
0828/06
0393/06
0875/06
0474/06
0507/06
0600/06
0392/06
0009/06
0153/06
0653/05
0749/05
0142/05
0749/05B
0286/1/05
0896/05
0780/05
0202/05
0199/05
0902/05
0286/05B
0490/05
0573/05
0749/1/05
0588/05
0766/05
0429/05
0622/05
0574/05
0275/05
0287/1/05
0569/04
0413/04B
0710/04B
0912/04
0280/04
0710/04
0578/04
0915/04
Drucksache 34/1/08

... Bei Übertragung dieses Modells auf die Bundesrepublik bestünde zum einen die große Gefahr, dass mit einer neuen Behörde weiterer bürokratischer Aufwand geschaffen würde. Zudem sind die Staatsanwaltschaften, denen die Verfolgung der Produktpiraterie weitgehend obliegt, föderal strukturiert. Diese gegebene Struktur könnte durch einen Koordinator auf Bundes- oder EU-Ebene, wie er von Nummer 2 der Entschließung befürwortet wird, unterlaufen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/1/08




1. Zu Nummer 1 Abs. 4, Spiegelstrich 1

2. Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 878/08

... Die von einer Ratingagentur in der Europäischen Union wahrgenommene Ratingtätigkeit wirkt sich auf alle EU-Märkte aus. Deshalb sollten alle EU-Regulierungsbehörden in den Registrierungsprozess involviert werden. Der Vorschlag sieht eine einzige Anlaufstelle für die Registrierung vor, und zwar den CESR, der am Besten platziert ist, um Anträge zentral entgegenzunehmen und alle nationalen EU-Regulierungsbehörden zentral zu informieren und zu koordinieren. Die Zuständigkeit für die Registrierung und Beaufsichtigung der Ratingagentur verbleibt bei der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats, d.h. dem Staat, in dem die Ratingagentur ihren satzungsmäßigen Sitz hat. Diese zuständige Behörde ist physisch am Besten in der Lage, die Ratingagentur aus nächster Nähe zu überwachen. Für Gruppen von Ratingagenturen werden besondere Vorschriften vorgeschlagen. Bei der Prüfung der von einer Gruppe von Ratingagenturen eingereichten Anträge müssen die zuständigen Behörden die Gruppenstruktur berücksichtigen und sich auf einen Koordinator einigen der für die Koordinierung des Registrierungsprozesses zuständig ist (Artikel 14).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 878/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

1.4. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Instruments

2.4. Komitologie

2.5. Inhalt des Vorschlags

2.5.1. Anwendungsbereich Artikel 2

2.5.2. Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten Artikel 5-6 und Anhang I Abschnitte A, B, C

2.5.3. Qualität der Ratings Artikel 7

2.5.4. Angabe- und Transparenzpflichten Artikel 8-11 und Anhang I, Abschnitte B, D und E

2.5.5. Registrierung Artikel 12-17 und Aufsicht Artikel 19-31

2.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung von Ratings

Titel II
Abgabe von Ratings

Artikel 5
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 6
Mitarbeiter

Artikel 7
Ratingmethoden

Artikel 8
Bekanntgabe und Präsentation von Ratings

Artikel 9
Allgemeine und regelmäßige Bekanntmachungen

Artikel 10
Transparenzbericht

Artikel 11
Gebühren

Titel III
Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit

Kapitel I
Registrierungsverfahren

Artikel 12
Registrierungspflicht

Artikel 13
Registrierungsantrag

Artikel 14
Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden

Artikel 15
Entscheidung über die Registrierung einer Ratingagentur

Artikel 16
Registrierungsgebühr

Artikel 17
Widerruf der Registrierung

Kapitel II
CESR und zuständige Behörden

Artikel 18
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators/CESR)

Artikel 19
Zuständige Behörden

Artikel 20
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 21
Aufsichtsmaßnahmen

Artikel 22
Maßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen Behörden

Artikel 23
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 24
Zusammenarbeit in Fällen eines Antrags auf Ermittlungen oder Nachforschungen vor Ort

Artikel 25
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei einer Gruppe von Ratingagenturen

Artikel 26
Delegierung von Aufgaben zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 27
Vermittlung

Artikel 28
Berufsgeheimnis

Kapitel IV
Zusammenarbeit mit Drittländern

Artikel 29
Vereinbarung über Informationsaustausch

Artikel 30
Offenlegung von Informationen

Titel IV
Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Sanktionen, Ausschussverfahren und Berichterstattung

Artikel 31
Sanktionen

Artikel 32
Änderungen der Anhänge

Artikel 33
Ausschussverfahren

Artikel 34
Bericht

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 35
Übergangsbestimmung

Artikel 36
Inkrafttreten

Anhang I
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Abschnitt
A Organisatorische Anforderungen

Abschnitt
B Operationelle Anforderungen

Abschnitt
C Vorschriften für Mitarbeiter

Abschnitt
D Vorschriften für die Präsentation von Ratings

I. Allgemeine Pflichten

II. Zusätzliche Pflichten bei Ratings für strukturierte Finanzinstrumente

Abschnitt
E Angaben

I. Allgemeine Angaben

II. Regelmäßige Angaben

III. Transparenzbericht

Anhang II
für den Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen


 
 
 


Drucksache 913/1/08

... 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in Einzelfällen die politische Unterstützung eines konkreten Infrastrukturprojektes sinnvoll ist. Diese sollte jedoch vorrangig auf lokaler, regionaler bzw. nationaler Ebene erfolgen. In Einzelfällen (große Projekte, Drittstaatenbezug) kann auch die EU eine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion (z.B. durch Benennung eines EU-Koordinators) übernehmen. Ansonsten sollte sich die EU auf die Koordinierung des Austausches von Informationen sowie bewährten Verfahren beschränken.



Drucksache 631/08

... "Zuständige Stellen in Sinne des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe a und b, Nr. 3 und Absatzes 3 Satz 1 sind nur die relevanten zuständigen Behörden. Relevante zuständige Behörden sind der Koordinator (Absatz 2 Satz 1) und die anderen in Art. 2 Nr. 17 der Richtlinie 2002/78/EG als relevante zuständige Behörden definierten oder im dort beschriebenen Verfahren bestimmten Stellen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 89a
Keine aufschiebende Wirkung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 4
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 8
Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 914/08

... • Im Einklang mit der Arbeit des europäischen Koordinators und der gleichzeitig mit dieser Überprüfung der Energiestrategie vorgelegten Mitteilung zur Offshore-Windkraftnutzung sollte ein Plan für ein Nordsee-Offshorenetz zum Verbund der nationalen Elektrizitätsnetze in Nordwesteuropa und zur Anbindung der zahlreichen geplanten Offshore-Windkraftprojekte entwickelt werden. Dieser Plan sollte gemeinsam mit dem Mittelmeerring und dem Ostseeverbundprojekt einer der Grundsteine eines künftigen europäischen Supernetzes werden. In dem Plan sollten die zu unternehmenden Schritte, etwaige zu vereinbarende spezifische Maßnahmen sowie ein entsprechender Zeitplan festgelegt werden. Er sollte von den Mitgliedstaaten und betroffenen Akteuren auf regionaler Ebene erstellt und erforderlichenfalls durch Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene unterstützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz

2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

4. Fazit

Anhang

Anhang 1
Hauptszenarien für 2020


 
 
 


Drucksache 411/08

... Die Funktion des Ansprechpartners für die Bundesregierung bzw. des Koordinators soll für beide Bereiche im Rotationsverfahren im halbjährlichen Wechsel wahrgenommen werden.



Drucksache 83/08

... e) den Koordinator für Terrorismusbekämpfung, dem Europäischen Parlament bis Juni 2008 einen Bericht über die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust ergriffenen Maßnahmen vorzulegen; vertritt die Ansicht, dass unbedingt auch geprüft werden muss, welche Maßnahmen für die Zusammenarbeit zwischen einer begrenzten Zahl von Mitgliedstaaten am besten geeignet wären, und welche Maßnahmen von allen Mitgliedstaaten in Einklang mit dem Solidaritätsprinzip ergriffen werden sollten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/08




Hinsichtlich der Prävention:

Hinsichtlich des Schutzes:

Hinsichtlich der Verfolgung:

Hinsichtlich der Reaktion:

Hinsichtlich der Wurzeln des Terrorismus:

Hinsichtlich der Notwendigkeit einer intensiveren und wirksameren interparlamentarischen Zusammenarbeit bei der neuen Antiterror-Strategie:

Zusammenarbeit mit Kommission und Rat


 
 
 


Drucksache 883/08

... Die Kommission ist in vielfacher Weise am Wirtschaftsleben der Europäischen Union beteiligt. Durch ihren beständigen Einsatz bei der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und dem Erhalt der Zollunion vermittelt sie Marktteilnehmern und Mitgliedstaaten die Sicherheit, dass sie fair miteinander konkurrieren können und dass für große wie für kleine Mitgliedstaaten die gleichen Regeln gelten. Die Kommission verfügt nicht nur über das Vorschlagsrecht im Rahmen der Rechtsetzung, sondern fungiert bei dem Bemühen um Zusammenarbeit in der EU zudem allgemein als Koordinator und ehrlicher Makler. Diese Funktion war von entscheidender Bedeutung, als im Zuge der Finanzkrise rasches Handeln geboten schien, um zu einer europäischen Regelung zu gelangen an der sich die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von mit dem Binnenmarkt und den Vorschriften über staatliche Beihilfen in Einklang stehenden Stabilisierungsplänen orientieren können und die den Interessen aller Rechnung trägt. Die Kommission wird sich weiter aktiv um die Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte bemühen und sich dabei insbesondere um die Ausarbeitung und Unterstützung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes im Rahmen der internationalen Reaktion auf die wirtschaftlichen Turbulenzen kümmern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/08




Mitteilung

1. Bewährungsproben für Europa

2. Prioritäten für 2009

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Ein bürgernahes Europa

2.4. Europa als Partner in der Welt

3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur

4. Europa vermitteln

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

Vorrangige Initiativen

Anhang 2
Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge


 
 
 


Drucksache 598/08 (Beschluss)

... - Einrichtung eines Koordinators für geistiges Eigentum in der EU: Die EU kann von den Erfahrungen anderer Länder profitieren. Die USA, Japan, China und möglicherweise bald Russland haben nationale Strategien zum Schutz des geistigen Eigentums entwickelt. In der EU sind mehrere unterschiedliche Generaldirektionen für den Schutz des geistigen Eigentums zuständig. Diese Zuständigkeiten sollten horizontal bestmöglich integriert, zumindest aber koordiniert werden, um eine einheitliche Strategie der EU zu gewährleisten und einer Zersplitterung der Zuständigkeiten und daraus folgenden Effizienzverlusten vorzubeugen. Damit könnte auch ein wesentlicher Beitrag im Kampf gegen die Produktpiraterie geleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/08 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums


 
 
 


Drucksache 831/08

... 1. Für Amtshandlungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 6 sind die Gebührensätze so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen verbundene Verwaltungsaufwand für die Flughafenkoordinierung gedeckt wird. Es kann festgelegt werden dass die Kosten vom Flughafenkoordinator erhoben werden können.



Drucksache 437/08

... Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer und Lehrerausbilder mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Ein neuer Themenschwerpunkt des Programms bezieht sich entsprechend auf Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/08




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Datenschutz

e Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Bekämpfung der Computerkriminalität

d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder

d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt

8. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

9. Medien

Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Jahresbilanz 2007

2. Reform

3. Rechtsprechung

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Datenschutz

e Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Konferenz der Justizminister

b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA

e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP

g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

h Übereinkommen zum Schutz von Kindern

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen

d Pompidou Gruppe

d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

e Biomedizin

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt

8. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

9. Medien

Anlage 1
Statistische Angaben

Anlage 2
Statistische Angaben

Anlage 3
Statistische Angaben

Anlage 4
Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 491/08

... 18. betont erneut, dass der Terrorismus als Instrument, das von nichtdemokratischen und terroristischen Organisationen eingesetzt wird, eine der wichtigsten Bedrohungen für die Sicherheit der Europäischen Union darstellt, und begrüßt die Anstrengungen des Koordinators der Europäischen Union für Terrorismusbekämpfung im Hinblick auf die Konsolidierung der Durchführung der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung; stellt fest, dass der Kampf gegen den Terrorismus unter gebührender Achtung der universellen Werte der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ihres Schutzes erfolgen muss und in enger Zusammenarbeit mit internationalen Partnern sowie im Einklang mit der von den Vereinten Nationen festgelegten Strategie zu erfolgen hat; ist der Ansicht, dass die wirksame Terrorismusbekämpfung eine Hauptpriorität in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Drittländern sein muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 491/08




Entschließung

2 Grundsätze

Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP

Finanzierung der GASP/GSVP im Lichte des Vertrags von Lissabon


 
 
 


Drucksache 964/08

... örtl. Koordinator/Kontaktperson

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 964/08




Begründung

3 Einleitung

Geltungsbereich und Ziele

Der Mehrwert der Richtlinie

Gewährleistung von Qualität und Sicherheit für die Patienten auf EU-Ebene

Sicherstellung des Spenderschutzes

Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und grenzüberschreitender Austausch

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Qualität und Sicherheit von Organen

Artikel 4
Nationale Qualitätsprogramme

Artikel 5
Beschaffungsorganisationen

Artikel 6
Organbeschaffung

Artikel 7
Organ- und Spendercharakterisierung

Artikel 8
Organbeförderung

Artikel 9
Transplantationszentren

Artikel 10
Rückverfolgbarkeit

Artikel 11
Meldesysteme für schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen

Artikel 12
Personal

Kapitel III
Schutz des Spenders und des Empfängers

Artikel 13
Grundsätze der Organspende

Artikel 14
Einwilligungs- und Zulassungsvoraussetzungen für die Beschaffung

Artikel 15
Schutz des lebenden Spenders

Artikel 16
Schutz personenbezogener Daten, Vertraulichkeit und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 17
Anonymisierung von Spendern und Empfängern

Kapitel IV
Pflichten der zuständigen Behörden und Informationsaustausch

Artikel 18
Benennung und Aufgaben der zuständigen Behörden

Artikel 19
Register und Berichte über Beschaffungsorganisationen und Transplantationszentren

Artikel 20
Informationsaustausch

Kapitel V
Organaustausch mit Drittländern und europäische Organisationen für den Organaustausch

Artikel 21
Organaustausch mit Drittländern

Artikel 22
Europäische Organisationen für den Organaustausch

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Berichte über diese Richtlinie

Artikel 24
Sanktionen

Artikel 25
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Umsetzung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 28
Inkrafttreten

Artikel 29
Adressaten

Anhang
Organ- und Spendercharakterisierung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 372/08

... interne Transplantationskoordinatoren



Drucksache 141/08

... F. in Erwägung der Schließung des Zentrums für Gewerkschafts- und Arbeitnehmerdienstleistungen und seiner Zweigstellen, wo zum ersten Mal eine als Anwalt für eine gute Sache auftretende NGO durch eine Verwaltungsentscheidung geschlossen wurde, und der Schließung der Vereinigung für Rechtshilfe im Bereich der Menschenrechte (AHRLA) und der anschließenden Verurteilung des Menschenrechtsaktivisten Kamal Abbas, des allgemeinen Koordinators des Zentrums, aufgrund eines von ihm in der Zeitschrift Kalam Sanya veröffentlichten Essays wegen Verleumdung von Mohammed Mustafa,



Drucksache 376/08

... – ständige Präsenz des Forums im Rahmen der vom EU-Ratsvorsitz einberufenen Treffen mit den nationalen Drogenkoordinatoren;



Drucksache 913/08

... Wie aus den persönlichen Berichten der von der EU ernannten europäischen Koordinatoren7 hervorgeht muss die EU bei der Förderung strategischer Vorhaben stärker proaktiv vorgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/08




Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

2.3.2. Regulierungsrahmen

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013

3.1.3. Innovation und neue Technologien

3.1.4. Internationale Energienetze

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

3.2.2. Die interregionale Dimension

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 913/08 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in Einzelfällen die politische Unterstützung eines konkreten Infrastrukturprojektes sinnvoll ist. Diese sollte jedoch vorrangig auf lokaler, regionaler bzw. nationaler Ebene erfolgen. In Einzelfällen (große Projekte, Drittstaatenbezug) kann auch die EU eine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion (z.B. durch Benennung eines EU-Koordinators) übernehmen. Ansonsten sollte sich die EU auf die Koordinierung des Austausches von Informationen sowie bewährten Verfahren beschränken.



Drucksache 997/08

... 2. Für jeden Güterverkehrskorridor richten die beteiligten Infrastrukturbetreiber im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2001/14/EG ein Leitungsorgan ein, das für die Festlegung, die Überwachung der Durchführung und die Aktualisierung des Umsetzungsplans für den jeweiligen Korridor zuständig ist. Das Leitungsorgan erstattet den beteiligten Mitgliedstaaten und gegebenenfalls den in Artikel 17a der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates10 genannten Europäischen Koordinatoren der vorrangigen TEN-V-Vorhaben, die sich mit dem Güterverkehrskorridor überschneiden, regelmäßig Bericht über seine Tätigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 997/08




Begründung

1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs

1.1. Aufbau eines nachhaltigen Verkehrssystems: ein vorrangiges Ziel der Gemeinschaft

1.2. Hemmnisse im Bereich des Schienenverkehrs

2. Bessere Infrastrukturleistungen für Güterverkehrsbetreiber in einem Besonderen Schienennetz

2.1. Bereits unternommene Maßnahmen

2.2. Fortbestehende Schwierigkeiten

3. Bedarf an neuen initiativen

3.1. Forderung der Akteure nach einem gemeinschaftlichen Vorgehen

3.2. Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr und entsprechende Begleitmaßnahmen

4. Allgemeine Grundsätze des Verordnungsvorschlags

4.1. Festlegung und Leitung des europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr

4.2. Investitionen

4.3. Nutzung der Güterverkehrskorridore

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeines

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Konzeption und Leitung des Europäischen Schienennetzes für einen Wettbewerbsfähigen Güterverkehr

Artikel 3
Auswahl der Güterverkehrskorridore

Artikel 4
Leitung der Güterverkehrskorridore

Artikel 5
Maßnahmen zur Realisierung des Güterverkehrskorridors

Artikel 6
Konsultation der Antragsteller

Kapitel III
Für den Güterverkehrskorridor bestimmte Investitionen

Artikel 7
Investitionsplanung

Artikel 8
Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten

Artikel 9
Strategisch wichtige Terminals

Kapitel IV
Management des Güterverkehrskorridors

Artikel 10
Einzige Anlaufstelle für die Beantragung grenzübergreifender Fahrwegtrassen

Artikel 11
Vorrangiger Güterverkehr

Artikel 12
Zuweisung von Güterverkehrstrassen

Artikel 13
Zugelassene Antragsteller

Artikel 14
Verkehrsmanagement

Artikel 15
Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors

Artikel 16
Dienstleistungsqualität im Güterverkehrskorridor

Artikel 17
Regulierungsstellen

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Zusammenarbeit

Artikel 20
Ausnahmen

Artikel 21
Beobachtung der Umsetzung

Artikel 22
Bericht

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang
Kriterien für die Bewertung der Vorschläge zur Schaffung von Güterverkehrskorridoren

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 715/08

... 5. Der Vorsitz beruft regelmäßig die nationalen Drogenkoordinatoren oder Personen in ähnlicher Funktion ein, um bestimmte dringende Probleme, bei denen Handlungsbedarf besteht, zügiger zu koordinieren.



Drucksache 482/08

... (b) Verfahren und Zuständigkeiten für Sammlung, Validierung, Prüfung, Bewertung und Weitergabe von Daten über die Leistung von Flugsicherungsdiensten und Netzfunktionen von allen einschlägigen Parteien, einschließlich Flughafenbetreiber, Flughafenkoordinatoren, Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer, nationale Aufsichtsbehörden, Mitgliedstaaten und Eurocontrol;



Drucksache 426/07

... Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer und Lehrerausbilder mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Ein neuer Themenschwerpunkt des Programms bezieht sich entsprechend auf Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/07




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Reformprozess - Weisenrat

2. Urteile

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Menschenrechte und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER

d Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

e Datenschutz

f Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen Familienministerkonferenz

d European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

e Biomedizin

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport

8. Bildung und Kultur

a Bildung Demokratieerziehung

b Kultur

9. Medien

Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. – 30.06.2006

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Jahresbilanz 2006

2. Reformprozess – insbesondere Zusatzprotokoll Nr. 14 und Weisenrat

3. Urteile

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Ausschuss für Familienrechtsfragen CJ-FA

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

e Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen

d Pompidou Gruppe

e Lenkungsausschuss Gesundheit CDSP

f Soziale Kohäsion

h Tierschutz

6. Kommunal- und Regionalpolitik

7. Jugend

8. Sport

9. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

10. Medien

Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. – 31.12.2006

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4


 
 
 


Drucksache 831/07

... Ansprechpartner für die Bundesregierung bzw. Koordinator:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/07




2 A

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

IV. Bereich Verkehr

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

IX. Bereich Kultur

X. Bereich Inneres und Justiz

2 B

I. Bereich Auswärtige Beziehungen

II. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

III. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

IV. Bereich Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht, Versicherungswesen

2 C


 
 
 


Drucksache 621/07

... Jeder Mitgliedstaat benennt eine Einrichtung, die als nationale Kontaktstelle fungiert. Der nationalen Kontaktstelle müssen mindestens drei Sachverständige angehören. Einer dieser Sachverständigen, der die Aufgabe des nationalen Koordinators der nationalen Kontaktstelle übernimmt, muss ein Beamter oder Angestellter der benannten Einrichtung sein. Die übrigen Sachverständigen können dieser Einrichtung oder anderen staatlichen oder privaten nationalen oder internationalen Organisationen mit Sitz in dem Mitgliedstaat angehören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/07




Begründung

1. Rahmenbedingungen und Ziel des Vorschlags

2. Vorschriften im Bereich des Vorschlags

3. Konsultation

4. Zusammenfassung der geplanten Maßnahme

4 Ziel

4 Tätigkeiten

4 Aufbau

Informationsaustauschsystem und Studien

4 Finanzierung

5. Rechtsgrundlage

6. Subsidiarität

7. Verhältnismäßigkeit

8. Beziehung des EMN zu anderen Instrumenten oder Strukturen für den Informationsaustausch im Bereich Migration und Asyl

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufgaben

Artikel 3
Zusammensetzung

Artikel 4
Lenkungsausschuss

Artikel 5
Nationale Kontaktstellen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Zusammenkünfte

Artikel 8
Informationsaustauschsystem

Artikel 9
Berichte und Studien

Artikel 10
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Artikel 11
Haushaltsmittel

Artikel 12
Ausführung des Haushalts

Artikel 13
Überprüfung

Artikel 14
Einführung der wesentlichen Komponenten des EMN

Artikel 15
Zeitpunkt der Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 138/07

... Bisher wurden statistische Angaben aufgrund von „Gentlemen’s Agreements“ mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der statistischen Fünfjahresprogramme der Gemeinschaft (derzeit: Entscheidung 2367/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über das Statistische Programm der Gemeinschaft 2003-2007) und der dazugehörigen jährlichen Arbeiten erhoben. Im Bereich der Statistik zur öffentlichen Gesundheit werden die Entwicklung und Umsetzung in den drei Teilbereichen (Todesursachen, Gesundheitswesen und Gesundheitsumfragen, Behinderung und Morbidität) insbesondere anhand einer partnerschaftlichen Struktur zwischen Eurostat und führenden Ländern (derzeit mit dem Vereinigten Königreich als Hauptkoordinator und Bereichsleitern aus Estland, Luxemburg und Dänemark) sowie den Mitgliedstaaten ausgerichtet und organisiert. In diesem Rahmen wurde bereits viel methodische Arbeit geleistet, einschließlich der Erstellung von Leitlinien, und es wurde mit der Erhebung von Daten begonnen.



Drucksache 913/07

... 13. begrüßt die Arbeit der Kommission, deren Rolle als Koordinatorin für alle Beteiligten unersetzlich und notwendig ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/07




Der erfolgreiche Übergang zur Digitaltechnik und die Förderung offener Standards

Notwendiges Nachdenken über die Auswirkungen und die Beherrschung der neuen Technik


 
 
 


Drucksache 268/07

... Die Höhe der nationalen Kosten internationaler Erhebungen zur Prüfung der Sprachenkompetenz hängt vor allem von den verwendeten Testmethoden ab, vom Stichprobenumfang, von der Zahl der getesteten Fähigkeiten und den benutzten Hintergrundfragebogen. Die nationalen Kosten solcher Erhebungen umfassen insbesondere die Durchführung des Tests in den Mitgliedstaaten, die Einrichtung und den Betrieb von Strukturen für die organisatorische Unterstützung, die Ausbildung nationaler Schul-koordinatoren und Prüfer, den Druck der Tests, die Eingabe der Testergebnisse, Qualitätssicherungsverfahren und erforderliche Übersetzungen.



Drucksache 40/07

... • Ernennung von vier europäischen Koordinatoren, deren Aufgabe es sein soll, die vier wichtigsten vorrangigen Projekte zu begleiten: Stromverbindung zwischen Deutschland, Polen und Litauen; Anbindung der Offshore-Windkraft in Nordeuropa; Verbindungsleitungen zwischen den Stromnetzen Frankreichs und Spaniens; Nabucco-Pipeline, über die Gas aus der kaspischen Region nach Mitteleuropa transportiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/07




1. Die Herausforderungen

1.1. Nachhaltigkeit

1.2. Versorgungssicherheit

1.3. Wettbewerbsfähigkeit

Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.

2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik

3. Der Aktionsplan

3.1. Der Energiebinnenmarkt

3.1.1. Entflechtung

3.1.2. Wirksame Regulierung

3.1.3. Transparenz

3.1.4. Infrastruktur

3.1.5. Netzsicherheit

3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten

3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung

3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom

3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem

3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf

3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien

3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie

3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen

3.8. Die Zukunft der Kerntechnik

3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.

3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.

3.10. Überwachung und Berichterstattung

4. Blick nach Vorn

Anhang 1
Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik

Anhang 2
Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie


 
 
 


Drucksache 211/07

... 26. fordert die Bekanntgabe der Ergebnisse der Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten, in denen laut Gijs de Vries, dem Koordinator der Europäischen Union für die Bekämpfung des Terrorismus, eine Einigung über die genaue Bedeutung der Begriffe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/07




Zusammenarbeit mit Organen der Europäischen Union sowie internationalen Organisationen

Vom nichtständigen Ausschuss ausgewertete Informationen

2 Italien

Vereinigtes Königreich

2 Deutschland

2 Schweden

2 Österreich

2 Spanien

2 Portugal

2 Irland

2 Griechenland

2 Zypern

2 Dänemark

2 Belgien

2 Türkei

Ehemealige Jugoslavische Republik Mazedonien

Bosnien und Herzegowina

Sonstige europäische Länder

Geheime Haftanstalten

3 Rumänien

3 Polen

Kosovo Gemäß Resolution 1244/1999 des Unsicherheitsrates

2 Empfehlungen

Politische Empfehlungen

Rechtliche Empfehlungen

2 Geheimdienste

2 Luftverkehr

Internationale Übereinkommen und Vereinbarungen

Verwaltungstechnische Empfehlungen auf EU-Ebene

Beziehungen der EU zu Drittländern

Abschließende Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 75/07

... "(6) Die in der Verordnung nach § 140g genannten oder nach der Verordnung anerkannten Organisationen sowie die sachkundigen Personen werden bei der Durchführung ihres Mitberatungsrechts nach Absatz 2 vom Gemeinsamen Bundesausschuss durch geeignete Maßnahmen organisatorisch und inhaltlich unterstützt. Hierzu kann der Gemeinsame Bundesausschuss eine Stabstelle Patientenbeteiligung einrichten. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch Organisation von Fortbildung und Schulungen, Aufbereitung von Sitzungsunterlagen, koordinatorische Leitung des Benennungsverfahrens auf Bundesebene und bei der Ausübung des in Absatz 2 Satz 4 genannten Antragsrechts."



Drucksache 453/07

... – indem dem Parlament die Befugnis übertragen wird, den Koordinator für Terrorismusbekämpfung sowie die Direktoren des Gemeinsamen Lagezentrums der Europäischen Union (SitCen), des Satellitenzentrums der Europäischen Union (EUSC) und der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) zu ernennen und zu entlassen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/07




Die Ratifizierung des Verfassungsvertrags als Hauptaspekt und grundlegende Option der GASP für 2007

Verbesserung der Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP

Empfehlungen zu diversen thematischen Aspekten für das Jahr 2007

Prioritäten in den einzelnen geographischen Gebieten für das Jahr 2007

Parlamentarische Kontrolle der GASP

Finanzierung der GASP/ESVP


 
 
 


Drucksache 776/07

... 18. begrüßt die Benennung der EU-Koordinatoren für prioritäre Vorhaben von europäischem Interesse, wie sie vom Europäischen Rat in den Schlussfolgerungen seines Vorsitzes vom März 2007 festgelegt wurden, insbesondere für das Nabucco-Projekt und die Verbindungsleitung zwischen Deutschland, Polen und Litauen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 776/07




Grundsätze und Empfehlungen für Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik

A. Diversifizierung

B. Einigkeit im Hinblick auf den Schutz der Interessen der EU

C. Solidarität in Krisensituationen

D. Verstärkte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern


 
 
 


Drucksache 712/07

... 3. Die Rechtspersonen, die sich an einem Projekt beteiligen möchten, bilden ein Konsortium und benennen eines ihrer Mitglieder als Koordinator. Im Normalfall ist der Koordinator Mitglied des Industrieverbands oder des Forschungsverbands, sofern ein Forschungsverband gegründet wird. Ausnahmen müssen dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages0

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Übergangszeitraum

Überprüfung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Finanzierungsquellen

Artikel 6
Beteiligung an Projekten

Artikel 7
Förderwürdigkeit

Artikel 8
Finanzbestimmungen

Artikel 9
Statut

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Überprüfungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gründungsmitglieder und des Mitglieds sowie Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 16
Vertraulichkeit

Artikel 17
Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 18
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 19
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzungdes gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff

Artikel I.1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel I.2
Ziele und Aufgaben

Artikel I.3
Mitglieder und Interessengruppen

Artikel I.4
Gremien

Artikel I.5
Verwaltungsrat

15. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats zählen insbesondere:

Artikel I.6
Programmbüro

Artikel I.7
Wissenschaftlicher Ausschuss

Artikel I.8
Finanzierungsquellen

Artikel I.9
Beteiligung an Projekten

Artikel I.10
Förderwürdigkeit

Artikel I.11
Finanzbestimmungen

Artikel I.12
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel I.13
Haushaltsjahr

Artikel I.14
Finanzberichterstattung und Entlastung

Artikel I.15
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel I.16
Personal

Artikel I.17
Haftung und Versicherung

Artikel I.18
Interessenkonflikte

Artikel I.19
Finanzhilfevereinbarung und Konsortialvereinbarung

Artikel I.20
Dienstleistungs– und Lieferverträge

Artikel I.21
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel I.22
Abwicklung

Artikel I.23
Änderung der Satzung

Artikel I.24
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel I.25
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 419/07

... Es ist allgemein anerkannt, dass sich Spender und Empfänger umso besser aufeinander abstimmen lassen, je größer der Spenderkreis ist. Dringlichkeitspatienten und Problemempfänger (Kinder, hoch sensible Patienten usw.) können innerhalb einer kleinen Organisation nicht wirksam behandelt werden; dies ist besonders in kleinen Mitgliedstaaten problematisch. Gleichzeitig hat auf der Spenderseite die Beteiligung lokaler Akteure (Krankenhaustransplantationsteams und Transplantationskoordinatoren) am Entscheidungsprozess dazu beigetragen, die betreffenden Berufsgruppen zu motivieren, und bessere Ergebnisse hervorgebracht.



Drucksache 252/07

... " dient, eines Instruments der politischen Zusammenarbeit, das sich vor allem auf den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren stützt. Weiter oben wird bereits auf einige Ergebnisse dieser Zusammenarbeit verwiesen, die in Gutachten, politischen Diese Kooperationsmaßnahmen werden fortgesetzt, und die Ergebnisse sollten in die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Wissenstransfers und der Verbindungen zwischen Forschung und Industrie eingehen. Die wichtigsten politischen Initiativen sollten dabei in die nächste Generation der Nationalen Reformprogramme (2008-2011) aufgenommen werden. Im Anschluss an ein Seminar in Lissabon für die nationalen Lissabon-Koordinatoren für Wissenspartnerschaften haben die Mitgliedstaaten eine Reihe interessanter Beispiele für Maßnahmen übermittelt. Diese Initiativen sind allerdings häufig aus einer nationalen Perspektive heraus konzipiert und tragen daher der länderübergreifenden Dimension des Wissenstransfers nicht Rechnung. Zu prüfen ist die Ausarbeitung konkreter Initiativen auf Gemeinschaftsebene zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten und zum Ausbau der länderübergreifenden Dimension einiger Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/07




1. Der Handlungsbedarf

2. Die Industrie und die Forschungseinrichtungen - Gemeinsam auf dem Weg zu einer Wissenswirtschaft

2.1. Schaffung der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wissenstransfer

2.2. Förderung von unternehmerischem Denken

3. Verwirklichung des Ziels durch die Zusammenarbeit von Mitgliedsataaten und Gemeinschaft

3.1. Das Europäische Technologieinstitut

3.2. Zusammenarbeit

Förderung des Austauschs zwischen Forschungseinrichtungen und KMU

Messung der Fortschritte

3.3. Finanzielle Unterstützung

Staatliche Beihilfen

EU-Kohäsionspolitik

EG-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung RP und für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 865/07

... Kasten 7. Partnerschaft In den letzten Jahren wurde auf lokaler, regionaler, nationaler und Gemeinschaftsebene viel getan, um Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern, Informationen zu verbreiten und die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Verwaltungen auszubauen. Die EU kann anhand der dabei gewonnenen Erfahrungen feststellen, was gut funktioniert und was nicht und wo noch mehr dafür getan werden muss, dass der Binnenmarkt Wirklichkeit wird. Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten im Beratenden Ausschuss für den Binnenmarkt vorbildliche Praktiken ermitteln, Leitlinien festlegen und gegenseitige Unterstützung leisten. Die für die Lissabon-Strategie zuständigen nationalen Koordinatoren sollten ebenfalls eingeladen werden, bei der Intensivierung der strategischen Koordination und des Erfahrungsaustauschs eine Schlüsselrolle zu übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/07




Mitteilung

Mitteilung

1. Einführung

2. Chancen für die Bürger nutzen

2.1. Verbraucher und KMU stärken

2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen

2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation

2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension

3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen

3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes

3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung

3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen

3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen

4. Fazit

Mitteilung

1. Einführung

2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren

2.1. Handlungsspektrum der EU

2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes

2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen

2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung

3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen

Artikel 1

Artikel 2

4. Blick in die Zukunft

4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen

4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen

Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen

4.3. Überwachung und Evaluierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 612/07

... 25. fordert die Kommission auf, die Ernennung von europäischen Koordinatoren für die Vorhaben von europäischem Interesse, deren Umsetzung auf Schwierigkeiten stößt, zu beschleunigen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/07




Entflechtung der Übertragungsnetze

2 Regulierungsbehörden

Regulierte Tarife

Soziale Auswirkungen und Verbraucherschutz

2 Verbindungsleitungen

Langfristige Verträge

Strom - und Erdgasnetze

Strategische Vorräte

2 Transparenz

Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 654/07

... " setzt sich aus den Koordinatoren der einzelstaatlichen EUREKA-Projekte der an Eurostars teilnehmenden Staaten zusammen, wobei der Leiter des EUREKA-Sekretariats den Vorsitz führt. Die Eurostars-Beratergruppe berät das Eurostars-Sekretariat bei der Durchführung des gemeinsamen Programms Eurostars; sie gibt Empfehlungen für Vorkehrungen zu dessen Umsetzung wie beispielsweise Finanzierungsverfahren, Bewertungs- und Auswahlverfahren, zeitliche Abstimmung zwischen den zentralen und den einzelstaatlichen Verfahren und Projektüberwachung. Sie berät bei der zeitlichen Planung der jährlichen Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen und gibt Empfehlungen zu den Fortschritten bei der Durchführung des gemeinsamen Programms, beispielsweise in Richtung einer weiteren Integration.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Ziele

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Allgemeiner Kontext

1.3.1 KMU in der globalisierten Wirtschaft und vor dem Hintergrund des Lissabon-Prozesses

1.3.2 FuE betreibende KMU in Europa

1.3.3 Koordinierung der nationalen und europäischen Forschungsprogramme

1.3.4 EUREKA und das Rahmenprogramm

1.3.5. Bisherige Tätigkeiten und Erfahrungen

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.5. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung interressierter Kreise und Abwägung der Optionen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Politische Optionen im Vergleich

Option 1: Kein gemeinsames Programm, kein RP7.

Option 2: Kein gemeinsames Programm, nur RP7

Option 3: Gemeinsames Programm Eurostars

2.3. Warum Artikel 169?

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Anhang I
Beschreibung der Ziele des gemeinsamen Programms Eurostars und der Tätigkeiten im Rahmen des Programms

I. Ziele

II. Tätigkeiten im Rahmen des gemeinsamen Programms

III. Erwartete Ergebnisse der Durchführung des Programms

IV. Programmdurchführung

V. Finanzierungsmechanismus

Finanzierung auf Programmebene

Finanzierung von Eurostars-Projekten

VI. Regelung in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum

Anhang II
Leitung des gemeinsamen Programms Eurostars

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 218/07

... W. in der Erwägung, dass die Rolle des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung von wesentlicher Bedeutung ist, und dass er mit umfangreicheren Mitteln und Befugnissen ausgestattet werden muss,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/07




Grundprinzipien der externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Mittel, die der Union im Bereich ihrer Außentätigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung stehen

Parlamentarische Kontrolle der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die Institutionen der Union


 
 
 


Drucksache 555/07

... a) Betriebszentralen In den Betriebszentralen werden täglich Hunderte von Einzelfallentscheidungen über Trassenvergabe und Prioritäten von Zügen getroffen. Sitzen in einem Großraumbüro Mitarbeiter des Betreibers der Schienenwege (der Disponent, der die Entscheidungen trifft, und der Netzkoordinator, der die Letztentscheidungsbefugnis innerhalb der Betriebszentrale hat) mit Mitarbeitern der Eisenbahnverkehrsunternehmen des gleichen Konzerns zusammen, kann diese Praxis zwar Vorteile für die reibungslose Abwicklung des Verkehrs mit sich bringen. Ebenso kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass in einer solchen Konstellation die Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege gegenüber dem mit ihm verbundenen Unternehmen beeinträchtigt ist. Daher ist auch nicht konzerneigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen der Zugang zu den Betriebszentralen zu den gleichen Bedingungen zu gewähren.



Drucksache 229/07

... a) eine angemessene Reaktion auf gesundheitliche Notlagen zu ermöglichen, indem ein Notfallplan für gesundheitliche Notlagen entwickelt und fortgeführt wird, einschließlich der Benennung eines Koordinators und von Anlaufstellen für relevante Grenzübergangsstellen, Gesundheitseinrichtungen und -dienste und andere Einrichtungen und Dienste;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Schlussbemerkung

Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 Übersetzung

Teil I
Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Anwendungsbereich

Artikel 3
Grundsätze

Artikel 4
Zuständige Behörden

Teil II
Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 5
Überwachung

Artikel 6
Meldung

Artikel 7
Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit

Artikel 8
Konsultation

Artikel 9
Andere Berichte

Artikel 10
Bestätigung

Artikel 11
Übermittlung von Informationen durch die WHO

Artikel 12
Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite

Artikel 13
Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 14
Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen

Teil III
Empfehlungen

Artikel 15
Zeitlich befristete Empfehlungen

Artikel 16
Ständige Empfehlungen

Artikel 17
Kriterien für Empfehlungen

Artikel 18
Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete

Teil IV
Grenzübergangsstellen

Artikel 19
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 20
Flughäfen und Häfen

Artikel 21
Landübergänge

Artikel 22
Aufgaben der zuständigen Behörden

Teil V
Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer

Artikel 24
Beförderer

Artikel 25
Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt bzw. Durchreise

Artikel 26
Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt

Artikel 27
Betroffene Beförderungsmittel

Artikel 28
Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen

Artikel 29
Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen

Kapitel III
Besondere Bestimmungen für Reisende

Artikel 30
Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 31
Gesundheitsmaßnahmen bei der Einreise von Reisenden

Artikel 32
Behandlung von Reisenden

Kapitel IV
Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze

Artikel 33
Durchgangsgüter

Artikel 34
Container und Container-Verladeplätze

Teil VI
Gesundheitsdokumente

Artikel 35
Allgemeine Regel

Artikel 36
Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemaßnahmen

Artikel 37
Seegesundheitserklärung

Artikel 38
Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit

Artikel 39
Schiffshygienebescheinigungen

Teil VII
Gebühren

Artikel 40
Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende

Artikel 41
Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete

Teil VIII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42
Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen

Artikel 43
Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen

Artikel 44
Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 45
Ümgang mit personenbezogenen Daten

Artikel 46
Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke

Teil IX
Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss

Kapitel I
Die IGV-Sachverständigenliste

Artikel 47
Zusammensetzung

Kapitel II
Der Notfallausschuss

Artikel 48
Aufgabenbereich und Zusammensetzung

Artikel 49
Verfahren

Kapitel III
Der Prüfungsausschuss

Artikel 50
Aufgabenbereich und Zusammensetzung

Artikel 51
Geschäftsführung

Artikel 52
Berichte

Artikel 53
Verfahren für ständige Empfehlungen

Teil X
Schlussbestimmungen

Artikel 54
Berichtswesen und Überprüfung

Artikel 55
Änderungen

Artikel 56
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 57
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 58
Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften

Artikel 59
Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte

Artikel 60
Neue Mitgliedstaaten der WHO

Artikel 61
Ablehnung

Artikel 62
Vorbehalte

Artikel 63
Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten

Artikel 64
Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind

Artikel 65
Notifikationen durch den Generaldirektor

Artikel 66
Verbindliche Wortlaute

Anlage 1

A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion

B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten


 
 
 


Drucksache 456/07

... 17. lenkt die Aufmerksamkeit der Kommission und der Mitgliedstaaten darauf, dass sich das Europäische Technologieinstitut (EIT) – sofern es denn eingerichtet wird – auch mit der Beziehung zwischen Wissenseinrichtungen und Unternehmen befassen sollte, indem es Innovation in den Mittelpunkt rückt, und dass es neben seiner Aufgabe als Koordinator innerhalb des Wissensdreiecks auch dazu beitragen sollte, den Wettbewerb im Bereich Innovation anzukurbeln, und einen gewichtigen Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Innovationspotentials in die Praxis leisten könnte;



Drucksache 21/07

... Seit Verabschiedung des zweiten Eisenbahnpakets wurde die Entwicklung und Einführung des ERTMS von mehreren Initiativen begleitet, darunter der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Kommission und den Beteiligten der Branche, die Schaffung eines Lenkungsausschusses für die Umsetzung dieser Vereinbarung, die Verabschiedung einer Mitteilung der Kommission über die ERTMS-Einführung1, die Benennung eines Europäischen Koordinators2 für das ERTMS-Projekt, das für die Gemeinschaft von vorrangigem Interesse ist, die Festlegung der Rolle der Agentur als Systembehörde für die verschiedenen jährlichen Arbeitsprogramme sowie die Annahme der TSI „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ für das konventionelle Eisenbahnsystem3. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Beitrags, den die Agentur in diesem Bereich leistet, sollten ihre Aufgaben in dieser Verordnung klar bestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

11. Zusammensetzung des Verwaltungsrates Artikel 26 Absatz 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 505/06

... Da sich Schiffswerften und Häfen nicht in gleicher Weise verlagern lassen wie andere Industriestandorte, haben sich verschiedene regionale Cluster gebildet. Indem diese Cluster miteinander verbunden und zu wirklichen maritimen Spitzenzentren weiterentwickelt werden, die alle Sektoren der maritimen Wirtschaft abdecken, wird die Verbreitung von bewährten Praktiken ermöglicht. 2005 wurde in Schleswig-Holstein ein maritimes Cluster mit einem maritimen Koordinator errichtet. Auch das französische Konzept von regionalen Wettbewerbszentren ist in diesem Zusammenhang relevant

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/06




Zusammenfassung des Grünbuchs

Kapitel 2
: Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

Kapitel 3
: Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

Kapitel 4
: Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen

Kapitel 5
: Politikgestaltung

Innerhalb der EU

Im internationalen Bereich

Kapitel 6
: Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich

Kapitel 7
: Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren

Teil II
- Anhang

Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere

1. Einleitung

4 Grundlagen

4 Zielsetzung

Weitere Perspektiven

4 Grundprinzipien

2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Umfang des Wirtschaftssektors

Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit

2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

5 Energie

Blaue Biotechnologie

2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

2.6 Clustering

2.7 Der rechtliche Rahmen

3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Küstenschutz und Naturkatastrophen

Schutz und Gefahrenabwehr

Die richtigen Antworten finden

3.3 Entwicklung des Küstentourismus

3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen

4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten

5 Meeresdaten

Daten über Schiffsbewegungen

4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

5. Meerespolitische Entscheidungsfindung

5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU

5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen

5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten

6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 121/06

... Die Kommission wird ein Muster für die Finanzhilfevereinbarung erstellen, das Rechte und Pflichten der Teilnehmer untereinander und gegenüber der Kommission festlegt. Die im RP6 eingeführte Autonomie und Flexibilität des Konsortiums wird fortgesetzt, insbesondere was die Änderungen der Zusammensetzung des Konsortiums betrifft. Die Finanzhilfevereinbarung tritt in Kraft, wenn Koordinator und anweisungsbefugte Person der Kommission unterschrieben haben, so wie es im RP6 der Fall war. Alle Teilnehmer müssen der Finanzhilfevereinbarung beitreten, um in den Genuss der aus dem Projekt folgenden Rechte und Pflichten zu gelangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. VORANGEGANGENE Konsultationen

4. Inhalt

4 Helpdesks

4 Kommunikation

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Beteiligung

Artikel 4

Abschnitt 1
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern Für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern ist die Teilnahme von mindestens einer Rechtsperson erforderlich.

Artikel 9
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 10
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 11
Zusätzliche Bedingungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
AUFFORDERUNGEN zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 12
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung von Vorschlägen

Artikel 14
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 15
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Ernennung unabhängiger Sachverständiger

Unterabschnitt 3
Durchführung der Maßnahmen und Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 17
Allgemeines

Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 19
Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 20
Bestimmungen zur Beendigung

Artikel 21
Sonderbestimmungen

Artikel 22
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 23
Konsortialvereinbarungen

Artikel 24
Koordinator

Artikel 25
Änderungen des Konsortiums

Unterabschnitt 5
Überwachung der Programme und der indirekten Maßnahmen sowie Kommunikation und Information

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
FINANZIELLER Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
KOSTENERSTATTUNG und Förderformen

Artikel 28
Förderfähigkeit

Artikel 29
Finanzhilfeformen

Artikel 30
Erstattung förderfähiger Kosten

Artikel 31
Direkte förderfähige Kosten und indirekte förderfähige Kosten

Artikel 32
Höchstgrenzen der Förderung

Artikel 33
Berichterstattung und Prüfung förderfähiger Kosten

Artikel 34
Exzellenznetze

Unterabschnitt 2
Zahlung, Aufteilung, EINZIEHUNG und Sicherheiten

Artikel 35
Zahlung und Aufteilung

Artikel 36
Einziehung

Artikel 37
Zurückbehaltene Beträge zur Risikoabdeckung in Konsortien

Kapitel III
Regeln für Verbreitung und Nutzung sowie Zugangsrechte

Artikel 38
Die Regeln dieses Kapitels gelten unbeschadet der in Kapitel IV vorgesehenen speziellen

Abschnitt I
NEUE Kenntnisse und Schutzrechte

Unterabschnitt 1
: EIGENTUM

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 42
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Verteidigungsinteressen der Mitgliedsstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung

Artikel 43
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 44
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 45
Nutzung und Verbreitung

Abschnitt 2
ZUGANGSRECHTE ZU bereits bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 46
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 47
Grundsätze

Artikel 48
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 49
Zugangsrechte für die Nutzung

Kapitel IV
Spezielle Regeln für die Beteiligung an Tätigkeiten innerhalb des

Artikel 50
Geltungsbereich

Artikel 51
Durchführung der Fusionsenergieforschung

Artikel 52
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Kapitel V
Schlussbestimmung

Artikel 53


 
 
 


Drucksache 533/06

... Schließlich wird die Kommission ihre verschiedenen Maßnahmen besser koordinieren, um deren Kohärenz und Wirkung zu verbessern; dazu wird sie eine formelle dienststellenübergreifende Gruppe für die Rechte des Kindes einsetzen, die aus entsprechend benannten Kontaktpersonen mit Zuständigkeit für das Followup der Strategie gebildet wird. Ein Kommissionskoordinator für Kinderrechte wird benannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/06




Mitteilung

I Problemstellung

I.1. Kinderrechte – eine Priorität der EU

I.2. Die Lage der Kinderrechte in der EU und weltweit

I.3. Rechtsgrundlage für eine EU-Strategie

I.4. Die gegenwärtige Lage von Kindern

I.4.1 Die globale Situation

I.4.2. In der EU

II. Gründe Für Eine EU-Kinderrechtsstrategie

II.1. Der Mehrwert von EU-Maßnahmen

II.2. Die bisherige Reaktion der EU: bereits eingeleitete Schritte

II.3. Wirkung erzielen

III. Für eine EU-Kinderrechtsstrategie

III.1. Besondere Ziele der EU-Kinderrechtsstrategie

1. Durchgeführte Aktivitäten nutzen und Abhilfe bei dringendem Bedarf schaffen

2. Schwerpunkte künftiger EU-Maßnahmen

3. Berücksichtigung der Kinderrechte in den Maßnahmen der EU

4. Einrichtung wirksamer Koordinierungs- und Konsultationsverfahren

5. Ausbau der Kapazitäten und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Kinderrechte

6. Wirkungsvollere Kommunikation über Kinderrechte

7. Förderung der Kinderrechte im Bereich der Außenbeziehungen

III.2. Ressourcen und Berichterstattung

IV. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 929/06

... 15. bedauert, dass von den 14 Sondervertretern/persönlichen Vertretern/Sonderbotschaftern bzw. Sonderkoordinatoren der Europäischen Union nur eine einzige Frau persönliche Vertreterin des Hohen Vertreters der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist7; fordert den Hohen Vertreter der Europäischen Union für die GASP nachdrücklich auf, mehr Frauen zu Sondervertreterinnen des Generalsekretärs, Vertreterinnen oder Sonderbotschafterinnen zu ernennen; fordert den Hohen Vertreter der Europäischen Union für die GASP auf, von den Mitgliedstaaten zu verlangen, ihm neben den Namen männlicher Kandidaten auch die Namen weiblicher Kandidaten zu übermitteln wenn er die Besetzung solcher hochrangigen Positionen in Erwägung erwägt 16. fordert den Hohen Vertreter der Europäischen Union für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und alle Mitgliedstaaten auf, mehr Frauen als zivile und militärische Mitarbeiterinnen sowie bei der Polizei einzustellen und bei allen ESVP-Missionen eine für Gleichstellungsfragen verantwortliche Person zu benennen, so wie dies erstmals im Rahmen der EUFOR-Mission für die Demokratische Republik Kongo geschehen ist;



Drucksache 428/06

... 8. Der Unterricht der Fächer, die in polnischer Sprache gelehrt werden, wird von Lehrkräften mit der in Vorschriften des polnischen Rechts bestimmten Lehrbefähigung erteilt. Für die Koordinierung des Unterrichts in polnischer Sprache wird nach Abstimmung mit dem für Bildung und Erziehung zuständigen polnischen Minister eine Lehrkraft als Koordinator unmittelbar von dem deutschen Schulleiter beauftragt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/06




Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Protokoll I
zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutschpolnischen Begegnungsschule Willy-Brandt-Schule in Warschau

Protokoll II
zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutschpolnischen Begegnungsschule Willy-Brandt-Schule in Warschau


 
 
 


Drucksache 274/06

... 2. die Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Inanspruchnahme der Flughafenkoordinierung. Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass der gesamte Aufwand für die Flughafenkoordinierung gedeckt wird. Absatz 1 Satz 1 Nr. 13 Satz 2, 3, 4 zweiter Halbsatz und Satz 5 gilt entsprechend. In der Rechtsverordnung kann festgelegt werden, dass die Kosten von dem Flughafenkoordinator erhoben werden können.""



Drucksache 581/06

... 8. Der Unterricht der Fächer, die in polnischer Sprache gelehrt werden, wird von Lehrkräften der in Vorschriften des polnischen Rechts bestimmten Lehrbefähigung erteilt. Für die Koordinierung des Unterrichts in polnischer Sprache wird nach Abstimmung mit dem für Bildung und Erziehung zuständigen polnischen Minister eine Lehrkraft als Koordinator unmittelbar von dem deutschen. Schulleiter beauftragt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/06




Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Protokoll I
zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutsch-polnischen Begegnungsschule Willy-Brandt-Schule in Warschau

Protokoll II
zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland Und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutsch-polnischen Begegnungsschule Wiily-Brandt-Schule in Warschau


 
 
 


Drucksache 828/06

... Ansprechpartner für die Bundesregierung bzw. Koordinator:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/06




Vorschlag

2 A

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

1. Gruppe Erweiterung

2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Binnenmarkt

3. Druckbehälter und Verfahren zu deren Prüfung

4. Koordinierungsgremium Gasverbrauchseinrichtungen der Richtlinie 90/396/EWG

5. Koordinierungsgremium Persönliche Schutzausrüstung PSA der Richtlinie 89/686/EWG

6. Ad-hoc-Arbeitsgruppe Inspektion der klinischen Prüfung GCP der EMEA

7. Ad-hoc-Arbeitsgruppe GMP-Inspection-Services der EMEA

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

8. Sozialschutzausschuss

9. Arbeitsgruppe Jugend

10. Beschäftigungsausschuss

11. Verwaltungsrat Drogenbeobachtungsstelle

12. Beratender Ausschuss für die Berufsbildung

13. Beratender Ausschuss für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern

14. Programmausschuss SOKRATES

15. Arbeitsgruppe Mobilität und europäische Zusammenarbeit

16. Programmausschuss ERASMUS MUNDUS 2004 - 2008

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

17. Arbeitsgruppe Lebensmittelqualität ökologischer Landbau

18. Ständiger Ausschuss für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen

19. Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

20. Expertengruppe Bedarfsgegenstände

IV. Bereich Verkehr

21. Management Committee on Maritime Pollution - MCMP

22. Luftsicherheitsausschuss gem. Art. 9 der VO zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

23. Schutz und Information der Verbraucher

24. Ausschuss für Produktsicherheitsnotfälle

25. Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

26. Wasch- und Reinigungsmittel

27. Tochterrichtlinie Reporting zur Wasserrahmenrichtlinie

28. Bodenschutz

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

29. Statistik - Untergruppe Agrarstatistik

30. Eurostat-Arbeitsgruppe Kulturstatistik

31. Ausschuss Statistische Geheimhaltung

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

32. Media-Verwaltungsausschuss

33. Kontaktausschuss nach Artikel 23a EG-Fernsehrichtlinie

34. Verwaltungsausschuss MODINIS

35. Gruppe Satellitennavigationsdienste

VIII. Bereich Energie

36. Energiefragen auf hohem Niveau

IX. Bereich Kultur

37. Audiovisuelle Medien

X. Bereich Inneres und Justiz

38. Ausschuss für Zivilrecht

2 B

39. Gruppe Sozialfragen

40. Gruppe Entwicklungszusammenarbeit

41. Gruppe Verkehrsfragen

2 C

42. Wirtschaft und Finanzen

43. Haushalt

44. Beschäftigung und Sozialpolitik

45. Verbraucherschutz

46. Binnenmarkt

47. Verkehr

48. Energie

49. Landwirtschaft Sachsen-Anhalt

50. Rat Umwelt Bayern

51. Sonderausschuss Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 393/06

... Alle teilnehmenden Länder haben an der elektronischen Umfrage zur Zwischenbewertung teilgenommen, während Fall-Studienbesuche in fünf von ihnen durchgeführt wurden. Während dieser Besuche wurden detaillierte Interviews mit den Programmkoordinatoren, den Benutzern der IT-Systeme, Veranstaltungsteilnehmern, der Hierarchie in den Steuerverwaltungen, wie auch steuerpflichtigen Personen durchgeführt. Die Teilnehmer der Programmveranstaltungen werden regelmäßig um Feedback, als Teil eines eingebauten Überwachungssystems für das 2007 Programm, gebeten.



Drucksache 875/06

... Exekutivkoordinator



Drucksache 474/06

... Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Die weiterhin genutzte Tagungsstätte in Donaueschingen wird sowohl vom Europarat als auch vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Das Auswärtige Amt fördert die Teilnahme von Lehrern an den Fortbildungsmaßnahmen in Donaueschingen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/06




Anlage 1

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

d Minderheitenrechte

e Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta ESC

b Gleichstellungsfragen

c Jugendfragen

d Soziale Kohäsion

e Biomedizin

6. Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

a Bildung

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

b Kultur

9. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben

Bericht

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER

e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

g Minderheitenrechte

h Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

d Jugend- und Familienfragen

e Soziale Kohäsion

f Tierschutz

g Gesundheitspolitik

h Biomedizin

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Sport

7. Bildung und Kultur

a Bildung

Interkulturelle und interreligöse Erziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

4 Demokratieerziehung

4 Lehrerfortbildung

b Kultur

Kulturministerkonferenz in Faro

Interkultureller Dialog

Kulturelle Vielfalt

Studien zur Kulturpolitik

4 Denkmalpolitik

8. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 507/06

... – Die Mitgliedstaaten und Regionen, die für Fördermittel im Rahmen des Konvergenzziels15 oder des Kohäsionsfonds in Frage kommen, sollten den 30 Projekten von europäischem Interesse Vorrang einräumen, die ihr Gebiet betreffen. Innerhalb dieser Projektgruppe ist grenzüberschreitenden Verbindungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Mitgliedstaaten sollten sich dieser Koordinatoren bedienen, um die Frist zwischen dem Entwurf der Netzpläne und der materiellen Errichtung verkürzen zu können. Weitere TEN-Vorhaben und strategische Verkehrsverbindungen sollten gefördert werden, wenn bei diesen ein bedeutender Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erkennbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/06




Begründung

1. Einführung

2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die

4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013

1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte

1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle

1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln

1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation

1.3.4 Verwaltungskapazitäten

1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik

2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen

2.3 Zusammenarbeit

2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

2.5 Transnationale Zusammenarbeit

2.6 Interregionale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 600/06

... 6. nimmt Kenntnis von den Beiträgen des EU-Koordinators für Terrorismusbekämpfung, Guy De Vries, und des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, die beide erklärten, ihnen seien keine Verstöße gegen nationales, europäisches oder internationales Recht durch mit der CIA zusammenarbeitende Mitgliedstaaten bekannt, während sie gleichzeitig hinzufügten, dass sie nach EU-Recht nicht befugt seien, einschlägige Informationen von den Mitgliedstaaten zu verlangen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/06




Vom Nichtständigen Ausschuss bislang gesammelte Informationen

Rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Festnahmen, Entführungen, außerordentliche Überstellungen und geheime Inhaftierungen durch die CIA, sonstige US-Agenturen oder -Dienste oder andere Sicherheitsdienste von Drittländern

Mögliche aktive oder passive Verwicklung von Mitgliedstaaten sowie Beitritts- und Bewerberländern in Festnahmen, rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Entführungen, Ausweisungen, außerordentliche Überstellungen und Inhaftierungen an geheimen Orten

Einsatz von Folter

Nutzung des europäischen Luftraums und europäischer Flughäfen durch die CIA

Künftige Tätigkeit des Nichtständigen Ausschusses


 
 
 


Drucksache 392/06

... Alle Teilnehmerländer haben an der elektronischen Umfrage zur Zwischenbewertung teilgenommen und Fall-Studienbesuche wurden in sechs von ihnen durchgeführt. Während dieser Besuche wurden detaillierte Interviews mit den Programmkoordinatoren, den Benutzern der IT-Systeme, Veranstaltungsteilnehmern, der Hierarchie in den Zollverwaltungen, wie auch Wirtschaftsbeteiligten durchgeführt. Für die Zwischenbeurteilung wurden auch Interviews mit Wirtschaftsbeteiligten, die an der Versandverfahren und e-Zoll Kontaktgruppe teilgenommen haben, durchführt. Die Teilnehmer der Programmveranstaltungen werden regelmäßig um Feedback, als Teil eines eingebauten Überwachungssystems für das 2007 Programm, gebeten. usammenfassung und Berücksichtigung der Antworten Allen Parteien erachten das Zollprogramm als sehr sachdienlich für die Bedürfnisse der Verwaltungen und sehen das Zollprogramm als unentbehrlich, um die EU Zollunion funktionsfähig zu machen. Teilnehmerländer schätzen besonders die vom Programm gebotene Flexibilität und möchten, daß diese in der Zukunft beibehalten wird. Sie haben ebenso unterstrichen, daß das Programm eine Schlüsselrolle in der Unterstützung der Teilnehmerländer beim Von-Einander-Lernen spielt und ihnen so hilft teure Fehler zu ersparen. Die Zwischenbewertung empfahl mehr Aktivitäten in den Bereichen Weiterbildung und Informationsverbreitung zu organisieren. Diese Empfehlungen wurden bei der Verfassung des neuen Vorschlags berücksichtigt.



Drucksache 9/06

... Die Kommission wird ein Modell für die Finanzhilfevereinbarung vorbereiten, das Rechte und Pflichten der Teilnehmer untereinander und gegenüber der Kommission festlegt. Die im RP6 eingeführte Autonomie und Flexibilität des Konsortium wird fortgesetzt, insbesondere was die Änderungen der Zusammensetzung des Konsortiums betrifft. Die Finanzhilfevereinbarung tritt in Kraft, wenn Koordinator und anweisungsbefugte Person der Kommission unterschrieben haben, so wie es im RP6 der Fall war. Alle Teilnehmer müssen der Finanzhilfevereinbarung beitreten, um in den Genuss der Rechte und Pflichten im Projekt zu gelangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/06




1. Hintergrund des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. VORANGEGANGENE Konsultationen

4. Inhalt

4 Programmausschüsse

4 Helpdesks

4 Kommunikation

Vorschlag

Kapitel I
: Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Teilnahme

Abschnitt 1
: Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 6
Unabhängigkeit

Artikel 7
Indirekte Maßnahmen zu Gunsten von Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und

Artikel 9
Forschungstätigkeiten der Pionierforschung

Artikel 10
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 11
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 12
Zusätzliche Bedingungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
AUFFORDERUNGEN zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 14
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung von Vorschlägen

Artikel 15
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 17
Benennung von unabhängigen Sachverständigen

Unterabschnitt 3
Durchführung der Maßnahmen und Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 18
Allgemeines

Artikel 19
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 20
Bestimmungen im Bezug auf Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 21
Bestimmungen zur Beendigung

Artikel 22
Sonderbestimmungen

Artikel 23
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 24
Konsortialvereinbarungen

Artikel 25
Koordinator

Artikel 26
Änderungen des Konsortiums

Unterabschnitt 5
Überwachung der Programme und der indirekten Maßnahmen sowie

Artikel 27
Überprüfung

Artikel 28
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
FINANZIELLER Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
KOSTENERSTATTUNG und Förderformen

Artikel 29
Förderwürdigkeit

Artikel 30
Förderformen

Artikel 31
Erstattung zulässiger Kosten

Artikel 32
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte förderfähige Kosten

Artikel 33
Höchstgrenzen der Förderung

Artikel 34
Berichterstattung und Prüfbescheinigungen zu erstattungsfähigen Kosten

Artikel 35
Exzellenznetzwerke

Unterabschnitt 2
Zahlung, Aufteilung, EINZIEHUNG und Sicherheiten

Artikel 36
Zahlung und Aufteilung

Artikel 37
Einziehung

Artikel 38
Zurückbehaltene Beträge zur Risikoabdeckung in Konsortien

Kapitel III
Regeln für Verbreitung und Nutzung

Abschnitt I
NEUE Kenntnisse und Schutzrechte

Unterabschnitt 1
: EIGENTUM

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten zu Gunsten spezieller Gruppen

Artikel 42
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 43
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung

Artikel 44
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 45
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 46
Nutzung und Verbreitung

Artikel 47
Verbreitung von Ergebnissen in Bezug auf Maßnahmen der Pionierforschung

Abschnitt 2
ZUGANGSRECHTE ZU bereits bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 48
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 49
Grundsätze

Artikel 50
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 51
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 52
Zusätzliche Bestimmungen über die Gewährung unentgeltlicher Zugangsrechte für Maßnahmen der Pionierforschung und für Maßnahmen zugunsten spezieller Gruppen

Kapitel IV
Europäische Investitionsbank

Artikel 53

Kapitel V
Schlussbestimmung

Artikel 54


 
 
 


Drucksache 153/06

... "Die Regelungen tragen den geänderten Marktverhältnissen im Europäischen Wirtschaftsraum Rechnung. Die Institute führen zunehmend auch grenzüberschreitend Bankgeschäfte durch bzw. erbringen Finanzdienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus ist auch bei grenzüberschreitend tätigen Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen eine Tendenz zur Schaffung zentraler Risikomanagementsysteme festzustellen. Um vor diesem Hintergrund auch weiterhin sicherzustellen, dass vom Sitzstaat erteilte Erlaubnisse u.ä. gegenseitig anerkannt werden können und dass sich im unmittelbaren Wettbewerb von Instituten mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten keine Wettbewerbsverzerrungen aufgrund abweichender nationaler Aufsichtsregeln ergeben, zielt die überarbeitete Bankenrichtlinie auf eine weitere Harmonisierung des Bankenaufsichtsrechts sowie Konvergenz der Aufsichtspraxis. Ein zentraler Punkt ist hierbei die weitere Verstärkung der Position der für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis zuständigen Stelle, der stärker als bisher eine Koordinatorfunktion bei der Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Gruppen sowie über Gruppen, deren Mitglieder ihren Sitz in mehr als einem Mitgliedsstaat haben, zukommt (vgl. hierzu auch die Neuregelung in Absatz 6 sowie die §§ 8a und 8c) sowie die Erweiterung der bestehenden Regelungen über die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden, insbesondere der wechselseitige Informationsaustausch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

4. § 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.

7. § 8 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:

10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:

11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.

12. § 10 wird wie folgt geändert:

13. § 10a wird wie folgt gefasst:

14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:

16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

17. § 12 wird wie folgt geändert:

18. § 12a wird wie folgt geändert:

19. § 13 wird wie folgt geändert:

20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6

21. § 13b wird wie folgt geändert:

22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

24. § 15 wird wie folgt geändert:

25. In § 18 Satz 4

26. § 19 wird wie folgt geändert:

27. § 20 wird wie folgt gefasst:

28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:

29. § 22 wird wie folgt gefasst:

30. § 24 wird wie folgt geändert:

31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:

32. § 25 wird wie folgt geändert:

33. § 25a wird wie folgt geändert:

34. In § 25b Abs. 1 Satz 1

35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:

36. In § 28 Abs. 3

37. § 29 wird wie folgt geändert:

38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:

39. § 31 wird wie folgt geändert:

40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

41. In § 33a Satz 1

42. In § 33b Satz 1

43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:

44. § 44 wird wie folgt geändert:

45. § 44a wird wie folgt geändert:

46. In § 44b

47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

48. § 45a wird wie folgt geändert:

49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:

50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

51. In § 46e Abs. 5 Satz 1

52. § 49 wird wie folgt gefasst:

53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

54. In § 53b Abs. 3 Satz 1

55. § 53e wird wie folgt geändert:

56. In § 55a Abs. 1

57. In § 55b Abs. 1

58. § 56 wird wie folgt geändert:

59. § 64a wird aufgehoben.

60. § 64c wird aufgehoben.

61. § 64e wird wie folgt geändert:

62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.

63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Ziele der Regelungen:

2. Regelungsansatz

2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen

2.1.1. Standardansatz

2.1.2. Basis-IRB-Ansatz

2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz

2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,

2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht

2.3. Säule III - Offenlegungspflichten

2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand

2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:

3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

B. Besonderer Teil

I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 38

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen

III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes

IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 653/05

... • Weitergabe der hieraus resultierenden Daten an den zentralen Koordinator

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/05




I Einleitung

1 Mehrsprachigkeit in der europäischen Gesellschaft

2 Begrenztheit der verfügbaren Daten

3 Bedarf an zuverlässigeren Daten

II Einführung des Indikators

1 Zweck

2 Methodik

3 Zielgruppe

4 Skala

5 Sprachen

6 Kompetenzen

7 Weitere Daten

8 Zusammenarbeit

9 Beirat für den europäischen Indikator für Sprachenkompetenz

10 Finanzielle Auswirkungen

11 Zeitplan

III Fazit


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.