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"Koordinator"
Drucksache 34/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten - Antrag des Freistaates Bayern -
... Bei Übertragung dieses Modells auf die Bundesrepublik bestünde zum einen die große Gefahr, dass mit einer neuen Behörde weiterer bürokratischer Aufwand geschaffen würde. Zudem sind die Staatsanwaltschaften, denen die Verfolgung der Produktpiraterie weitgehend obliegt, föderal strukturiert. Diese gegebene Struktur könnte durch einen Koordinator auf Bundes- oder EU-Ebene, wie er von Nummer 2 der Entschließung befürwortet wird, unterlaufen werden.
1. Zu Nummer 1 Abs. 4, Spiegelstrich 1
2. Zu Nummer 2
Drucksache 878/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen KOM (2008) 704 endg.; Ratsdok. 15661/08
... Die von einer Ratingagentur in der Europäischen Union wahrgenommene Ratingtätigkeit wirkt sich auf alle EU-Märkte aus. Deshalb sollten alle EU-Regulierungsbehörden in den Registrierungsprozess involviert werden. Der Vorschlag sieht eine einzige Anlaufstelle für die Registrierung vor, und zwar den CESR, der am Besten platziert ist, um Anträge zentral entgegenzunehmen und alle nationalen EU-Regulierungsbehörden zentral zu informieren und zu koordinieren. Die Zuständigkeit für die Registrierung und Beaufsichtigung der Ratingagentur verbleibt bei der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats, d.h. dem Staat, in dem die Ratingagentur ihren satzungsmäßigen Sitz hat. Diese zuständige Behörde ist physisch am Besten in der Lage, die Ratingagentur aus nächster Nähe zu überwachen. Für Gruppen von Ratingagenturen werden besondere Vorschriften vorgeschlagen. Bei der Prüfung der von einer Gruppe von Ratingagenturen eingereichten Anträge müssen die zuständigen Behörden die Gruppenstruktur berücksichtigen und sich auf einen Koordinator einigen der für die Koordinierung des Registrierungsprozesses zuständig ist (Artikel 14).
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Hintergrund, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
1.4. Folgenabschätzung
– Option 1:
– Option 2:
– Option 3:
– Option 4:
2. Rechtliche Aspekte
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
2.3. Wahl des Instruments
2.4. Komitologie
2.5. Inhalt des Vorschlags
2.5.1. Anwendungsbereich Artikel 2
2.5.2. Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten Artikel 5-6 und Anhang I Abschnitte A, B, C
2.5.3. Qualität der Ratings Artikel 7
2.5.4. Angabe- und Transparenzpflichten Artikel 8-11 und Anhang I, Abschnitte B, D und E
2.5.5. Registrierung Artikel 12-17 und Aufsicht Artikel 19-31
2.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verwendung von Ratings
Titel II Abgabe von Ratings
Artikel 5 Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Artikel 6 Mitarbeiter
Artikel 7 Ratingmethoden
Artikel 8 Bekanntgabe und Präsentation von Ratings
Artikel 9 Allgemeine und regelmäßige Bekanntmachungen
Artikel 10 Transparenzbericht
Artikel 11 Gebühren
Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit
Kapitel I Registrierungsverfahren
Artikel 12 Registrierungspflicht
Artikel 13 Registrierungsantrag
Artikel 14 Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden
Artikel 15 Entscheidung über die Registrierung einer Ratingagentur
Artikel 16 Registrierungsgebühr
Artikel 17 Widerruf der Registrierung
Kapitel II CESR und zuständige Behörden
Artikel 18 Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators/CESR)
Artikel 19 Zuständige Behörden
Artikel 20 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 21 Aufsichtsmaßnahmen
Artikel 22 Maßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen Behörden
Artikel 23 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 24 Zusammenarbeit in Fällen eines Antrags auf Ermittlungen oder Nachforschungen vor Ort
Artikel 25 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei einer Gruppe von Ratingagenturen
Artikel 26 Delegierung von Aufgaben zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 27 Vermittlung
Artikel 28 Berufsgeheimnis
Kapitel IV Zusammenarbeit mit Drittländern
Artikel 29 Vereinbarung über Informationsaustausch
Artikel 30 Offenlegung von Informationen
Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Kapitel I Sanktionen, Ausschussverfahren und Berichterstattung
Artikel 31 Sanktionen
Artikel 32 Änderungen der Anhänge
Artikel 33 Ausschussverfahren
Artikel 34 Bericht
Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 35 Übergangsbestimmung
Artikel 36 Inkrafttreten
Anhang I Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Abschnitt A Organisatorische Anforderungen
Abschnitt B Operationelle Anforderungen
Abschnitt C Vorschriften für Mitarbeiter
Abschnitt D Vorschriften für die Präsentation von Ratings
I. Allgemeine Pflichten
II. Zusätzliche Pflichten bei Ratings für strukturierte Finanzinstrumente
Abschnitt E Angaben
I. Allgemeine Angaben
II. Regelmäßige Angaben
III. Transparenzbericht
Anhang II für den Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen
Drucksache 913/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in Einzelfällen die politische Unterstützung eines konkreten Infrastrukturprojektes sinnvoll ist. Diese sollte jedoch vorrangig auf lokaler, regionaler bzw. nationaler Ebene erfolgen. In Einzelfällen (große Projekte, Drittstaatenbezug) kann auch die EU eine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion (z.B. durch Benennung eines EU-Koordinators) übernehmen. Ansonsten sollte sich die EU auf die Koordinierung des Austausches von Informationen sowie bewährten Verfahren beschränken.
Drucksache 631/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
... "Zuständige Stellen in Sinne des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe a und b, Nr. 3 und Absatzes 3 Satz 1 sind nur die relevanten zuständigen Behörden. Relevante zuständige Behörden sind der Koordinator (Absatz 2 Satz 1) und die anderen in Art. 2 Nr. 17 der Richtlinie 2002/78/EG als relevante zuständige Behörden definierten oder im dort beschriebenen Verfahren bestimmten Stellen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 89a Keine aufschiebende Wirkung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 4 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 5 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 8 Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... • Im Einklang mit der Arbeit des europäischen Koordinators und der gleichzeitig mit dieser Überprüfung der Energiestrategie vorgelegten Mitteilung zur Offshore-Windkraftnutzung sollte ein Plan für ein Nordsee-Offshorenetz zum Verbund der nationalen Elektrizitätsnetze in Nordwesteuropa und zur Anbindung der zahlreichen geplanten Offshore-Windkraftprojekte entwickelt werden. Dieser Plan sollte gemeinsam mit dem Mittelmeerring und dem Ostseeverbundprojekt einer der Grundsteine eines künftigen europäischen Supernetzes werden. In dem Plan sollten die zu unternehmenden Schritte, etwaige zu vereinbarende spezifische Maßnahmen sowie ein entsprechender Zeitplan festgelegt werden. Er sollte von den Mitgliedstaaten und betroffenen Akteuren auf regionaler Ebene erstellt und erforderlichenfalls durch Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene unterstützt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 411/08
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Verwaltungsausschuss der Kommission nach Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) und korrespondierende Gremien des Rates in Marktordnungsfragen)
... Die Funktion des Ansprechpartners für die Bundesregierung bzw. des Koordinators soll für beide Bereiche im Rotationsverfahren im halbjährlichen Wechsel wahrgenommen werden.
Drucksache 83/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zur Bekämpfung des Terrorismus
... e) den Koordinator für Terrorismusbekämpfung, dem Europäischen Parlament bis Juni 2008 einen Bericht über die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust ergriffenen Maßnahmen vorzulegen; vertritt die Ansicht, dass unbedingt auch geprüft werden muss, welche Maßnahmen für die Zusammenarbeit zwischen einer begrenzten Zahl von Mitgliedstaaten am besten geeignet wären, und welche Maßnahmen von allen Mitgliedstaaten in Einklang mit dem Solidaritätsprinzip ergriffen werden sollten;
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Die Kommission ist in vielfacher Weise am Wirtschaftsleben der Europäischen Union beteiligt. Durch ihren beständigen Einsatz bei der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und dem Erhalt der Zollunion vermittelt sie Marktteilnehmern und Mitgliedstaaten die Sicherheit, dass sie fair miteinander konkurrieren können und dass für große wie für kleine Mitgliedstaaten die gleichen Regeln gelten. Die Kommission verfügt nicht nur über das Vorschlagsrecht im Rahmen der Rechtsetzung, sondern fungiert bei dem Bemühen um Zusammenarbeit in der EU zudem allgemein als Koordinator und ehrlicher Makler. Diese Funktion war von entscheidender Bedeutung, als im Zuge der Finanzkrise rasches Handeln geboten schien, um zu einer europäischen Regelung zu gelangen an der sich die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von mit dem Binnenmarkt und den Vorschriften über staatliche Beihilfen in Einklang stehenden Stabilisierungsplänen orientieren können und die den Interessen aller Rechnung trägt. Die Kommission wird sich weiter aktiv um die Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte bemühen und sich dabei insbesondere um die Ausarbeitung und Unterstützung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes im Rahmen der internationalen Reaktion auf die wirtschaftlichen Turbulenzen kümmern.
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 598/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
... - Einrichtung eines Koordinators für geistiges Eigentum in der EU: Die EU kann von den Erfahrungen anderer Länder profitieren. Die USA, Japan, China und möglicherweise bald Russland haben nationale Strategien zum Schutz des geistigen Eigentums entwickelt. In der EU sind mehrere unterschiedliche Generaldirektionen für den Schutz des geistigen Eigentums zuständig. Diese Zuständigkeiten sollten horizontal bestmöglich integriert, zumindest aber koordiniert werden, um eine einheitliche Strategie der EU zu gewährleisten und einer Zersplitterung der Zuständigkeiten und daraus folgenden Effizienzverlusten vorzubeugen. Damit könnte auch ein wesentlicher Beitrag im Kampf gegen die Produktpiraterie geleistet werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
Drucksache 831/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
... 1. Für Amtshandlungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 6 sind die Gebührensätze so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen verbundene Verwaltungsaufwand für die Flughafenkoordinierung gedeckt wird. Es kann festgelegt werden dass die Kosten vom Flughafenkoordinator erhoben werden können.
Drucksache 437/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
... Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer und Lehrerausbilder mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Ein neuer Themenschwerpunkt des Programms bezieht sich entsprechend auf Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Bekämpfung der Computerkriminalität
d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2007
2. Reform
3. Rechtsprechung
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Konferenz der Justizminister
b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA
e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP
g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
h Übereinkommen zum Schutz von Kindern
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Anlage 1 Statistische Angaben
Anlage 2 Statistische Angaben
Anlage 3 Statistische Angaben
Anlage 4 Statistische Angaben
Drucksache 491/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der dem Europäischen Parlament gemäß Teil G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde
... 18. betont erneut, dass der Terrorismus als Instrument, das von nichtdemokratischen und terroristischen Organisationen eingesetzt wird, eine der wichtigsten Bedrohungen für die Sicherheit der Europäischen Union darstellt, und begrüßt die Anstrengungen des Koordinators der Europäischen Union für Terrorismusbekämpfung im Hinblick auf die Konsolidierung der Durchführung der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung; stellt fest, dass der Kampf gegen den Terrorismus unter gebührender Achtung der universellen Werte der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ihres Schutzes erfolgen muss und in enger Zusammenarbeit mit internationalen Partnern sowie im Einklang mit der von den Vereinten Nationen festgelegten Strategie zu erfolgen hat; ist der Ansicht, dass die wirksame Terrorismusbekämpfung eine Hauptpriorität in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Drittländern sein muss;
Drucksache 964/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe KOM (2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08
... örtl. Koordinator/Kontaktperson
Drucksache 372/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zu Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (2007/2210)(INI))
... interne Transplantationskoordinatoren
Drucksache 141/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Lage in Ägypten
... F. in Erwägung der Schließung des Zentrums für Gewerkschafts- und Arbeitnehmerdienstleistungen und seiner Zweigstellen, wo zum ersten Mal eine als Anwalt für eine gute Sache auftretende NGO durch eine Verwaltungsentscheidung geschlossen wurde, und der Schließung der Vereinigung für Rechtshilfe im Bereich der Menschenrechte (AHRLA) und der anschließenden Verurteilung des Menschenrechtsaktivisten Kamal Abbas, des allgemeinen Koordinators des Zentrums, aufgrund eines von ihm in der Zeitschrift Kalam Sanya veröffentlichten Essays wegen Verleumdung von Mohammed Mustafa,
Drucksache 376/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Grünbuch zur Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union (2007/2212(INI))
... – ständige Präsenz des Forums im Rahmen der vom EU-Ratsvorsitz einberufenen Treffen mit den nationalen Drogenkoordinatoren;
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... Wie aus den persönlichen Berichten der von der EU ernannten europäischen Koordinatoren7 hervorgeht muss die EU bei der Förderung strategischer Vorhaben stärker proaktiv vorgehen.
Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
1. Einleitung
2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes
2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze
2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze
2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben
2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.
2.3.2. Regulierungsrahmen
2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz
2.5. Festlegung neuer Prioritäten
3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau
3.1. Energiepolitische Ziele der EU
3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit
3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013
3.1.3. Innovation und neue Technologien
3.1.4. Internationale Energienetze
3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz
3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt
3.2.2. Die interregionale Dimension
3.2.3. Ein neuer Planungsansatz
3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität
3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien
3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E
3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 913/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in Einzelfällen die politische Unterstützung eines konkreten Infrastrukturprojektes sinnvoll ist. Diese sollte jedoch vorrangig auf lokaler, regionaler bzw. nationaler Ebene erfolgen. In Einzelfällen (große Projekte, Drittstaatenbezug) kann auch die EU eine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion (z.B. durch Benennung eines EU-Koordinators) übernehmen. Ansonsten sollte sich die EU auf die Koordinierung des Austausches von Informationen sowie bewährten Verfahren beschränken.
Drucksache 997/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... 2. Für jeden Güterverkehrskorridor richten die beteiligten Infrastrukturbetreiber im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2001/14/EG ein Leitungsorgan ein, das für die Festlegung, die Überwachung der Durchführung und die Aktualisierung des Umsetzungsplans für den jeweiligen Korridor zuständig ist. Das Leitungsorgan erstattet den beteiligten Mitgliedstaaten und gegebenenfalls den in Artikel 17a der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates10 genannten Europäischen Koordinatoren der vorrangigen TEN-V-Vorhaben, die sich mit dem Güterverkehrskorridor überschneiden, regelmäßig Bericht über seine Tätigkeiten.
Begründung
1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs
1.1. Aufbau eines nachhaltigen Verkehrssystems: ein vorrangiges Ziel der Gemeinschaft
1.2. Hemmnisse im Bereich des Schienenverkehrs
2. Bessere Infrastrukturleistungen für Güterverkehrsbetreiber in einem Besonderen Schienennetz
2.1. Bereits unternommene Maßnahmen
2.2. Fortbestehende Schwierigkeiten
3. Bedarf an neuen initiativen
3.1. Forderung der Akteure nach einem gemeinschaftlichen Vorgehen
3.2. Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr und entsprechende Begleitmaßnahmen
4. Allgemeine Grundsätze des Verordnungsvorschlags
4.1. Festlegung und Leitung des europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr
4.2. Investitionen
4.3. Nutzung der Güterverkehrskorridore
Vorschlag
Kapitel I Allgemeines
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Konzeption und Leitung des Europäischen Schienennetzes für einen Wettbewerbsfähigen Güterverkehr
Artikel 3 Auswahl der Güterverkehrskorridore
Artikel 4 Leitung der Güterverkehrskorridore
Artikel 5 Maßnahmen zur Realisierung des Güterverkehrskorridors
Artikel 6 Konsultation der Antragsteller
Kapitel III Für den Güterverkehrskorridor bestimmte Investitionen
Artikel 7 Investitionsplanung
Artikel 8 Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten
Artikel 9 Strategisch wichtige Terminals
Kapitel IV Management des Güterverkehrskorridors
Artikel 10 Einzige Anlaufstelle für die Beantragung grenzübergreifender Fahrwegtrassen
Artikel 11 Vorrangiger Güterverkehr
Artikel 12 Zuweisung von Güterverkehrstrassen
Artikel 13 Zugelassene Antragsteller
Artikel 14 Verkehrsmanagement
Artikel 15 Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors
Artikel 16 Dienstleistungsqualität im Güterverkehrskorridor
Artikel 17 Regulierungsstellen
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Ausschuss
Artikel 19 Zusammenarbeit
Artikel 20 Ausnahmen
Artikel 21 Beobachtung der Umsetzung
Artikel 22 Bericht
Artikel 23 Änderung
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang Kriterien für die Bewertung der Vorschläge zur Schaffung von Güterverkehrskorridoren
Finanzbogen
Drucksache 715/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zu einem EU-Drogenaktionsplan 2009 - 2012 KOM (2008) 567 endg.; Ratsdok. 13407/08
... 5. Der Vorsitz beruft regelmäßig die nationalen Drogenkoordinatoren oder Personen in ähnlicher Funktion ein, um bestimmte dringende Probleme, bei denen Handlungsbedarf besteht, zügiger zu koordinieren.
Drucksache 482/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr. 550/2004, (EG) Nr. 551/2004 und (EG) Nr. 552/2004 im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung und Nachhaltigkeit des europäischen Luftverkehrssystems KOM (2008) 388 endg.; Ratsdok. 11323/08
... (b) Verfahren und Zuständigkeiten für Sammlung, Validierung, Prüfung, Bewertung und Weitergabe von Daten über die Leistung von Flugsicherungsdiensten und Netzfunktionen von allen einschlägigen Parteien, einschließlich Flughafenbetreiber, Flughafenkoordinatoren, Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer, nationale Aufsichtsbehörden, Mitgliedstaaten und Eurocontrol;
Drucksache 426/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer und Lehrerausbilder mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Ein neuer Themenschwerpunkt des Programms bezieht sich entsprechend auf Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Reformprozess - Weisenrat
2. Urteile
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Menschenrechte und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
d Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
e Datenschutz
f Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Familienministerkonferenz
d European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung Demokratieerziehung
b Kultur
9. Medien
Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. – 30.06.2006
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2006
2. Reformprozess – insbesondere Zusatzprotokoll Nr. 14 und Weisenrat
3. Urteile
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Ausschuss für Familienrechtsfragen CJ-FA
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
e Lenkungsausschuss Gesundheit CDSP
f Soziale Kohäsion
h Tierschutz
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Jugend
8. Sport
9. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
10. Medien
Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. – 31.12.2006
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Drucksache 831/07
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... Ansprechpartner für die Bundesregierung bzw. Koordinator:
2 A
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung
III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich
IV. Bereich Verkehr
V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik
VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation
VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik
IX. Bereich Kultur
X. Bereich Inneres und Justiz
2 B
I. Bereich Auswärtige Beziehungen
II. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
III. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
IV. Bereich Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht, Versicherungswesen
2 C
Drucksache 621/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzes KOM (2007) 466 endg.; Ratsdok. 12481/07
... Jeder Mitgliedstaat benennt eine Einrichtung, die als nationale Kontaktstelle fungiert. Der nationalen Kontaktstelle müssen mindestens drei Sachverständige angehören. Einer dieser Sachverständigen, der die Aufgabe des nationalen Koordinators der nationalen Kontaktstelle übernimmt, muss ein Beamter oder Angestellter der benannten Einrichtung sein. Die übrigen Sachverständigen können dieser Einrichtung oder anderen staatlichen oder privaten nationalen oder internationalen Organisationen mit Sitz in dem Mitgliedstaat angehören.
Drucksache 138/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz KOM (2007) 46 endg.; Ratsdok. 6622/07
... Bisher wurden statistische Angaben aufgrund von „Gentlemen’s Agreements“ mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der statistischen Fünfjahresprogramme der Gemeinschaft (derzeit: Entscheidung 2367/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über das Statistische Programm der Gemeinschaft 2003-2007) und der dazugehörigen jährlichen Arbeiten erhoben. Im Bereich der Statistik zur öffentlichen Gesundheit werden die Entwicklung und Umsetzung in den drei Teilbereichen (Todesursachen, Gesundheitswesen und Gesundheitsumfragen, Behinderung und Morbidität) insbesondere anhand einer partnerschaftlichen Struktur zwischen Eurostat und führenden Ländern (derzeit mit dem Vereinigten Königreich als Hauptkoordinator und Bereichsleitern aus Estland, Luxemburg und Dänemark) sowie den Mitgliedstaaten ausgerichtet und organisiert. In diesem Rahmen wurde bereits viel methodische Arbeit geleistet, einschließlich der Erstellung von Leitlinien, und es wurde mit der Erhebung von Daten begonnen.
Drucksache 913/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2007 zu der Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste (2007/2152(INI))
... 13. begrüßt die Arbeit der Kommission, deren Rolle als Koordinatorin für alle Beteiligten unersetzlich und notwendig ist;
Der erfolgreiche Übergang zur Digitaltechnik und die Förderung offener Standards
Notwendiges Nachdenken über die Auswirkungen und die Beherrschung der neuen Technik
Drucksache 268/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat: Rahmen für die europäische Erhebung über Sprachenkompetenz KOM (2007) 184 endg.; Ratsdok. 8387/07
... Die Höhe der nationalen Kosten internationaler Erhebungen zur Prüfung der Sprachenkompetenz hängt vor allem von den verwendeten Testmethoden ab, vom Stichprobenumfang, von der Zahl der getesteten Fähigkeiten und den benutzten Hintergrundfragebogen. Die nationalen Kosten solcher Erhebungen umfassen insbesondere die Durchführung des Tests in den Mitgliedstaaten, die Einrichtung und den Betrieb von Strukturen für die organisatorische Unterstützung, die Ausbildung nationaler Schul-koordinatoren und Prüfer, den Druck der Tests, die Eingabe der Testergebnisse, Qualitätssicherungsverfahren und erforderliche Übersetzungen.
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... • Ernennung von vier europäischen Koordinatoren, deren Aufgabe es sein soll, die vier wichtigsten vorrangigen Projekte zu begleiten: Stromverbindung zwischen Deutschland, Polen und Litauen; Anbindung der Offshore-Windkraft in Nordeuropa; Verbindungsleitungen zwischen den Stromnetzen Frankreichs und Spaniens; Nabucco-Pipeline, über die Gas aus der kaspischen Region nach Mitteleuropa transportiert wird.
1. Die Herausforderungen
1.1. Nachhaltigkeit
1.2. Versorgungssicherheit
1.3. Wettbewerbsfähigkeit
Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.
2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik
3. Der Aktionsplan
3.1. Der Energiebinnenmarkt
3.1.1. Entflechtung
3.1.2. Wirksame Regulierung
3.1.3. Transparenz
3.1.4. Infrastruktur
3.1.5. Netzsicherheit
3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten
3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung
3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom
3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem
3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf
3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien
3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie
3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
3.8. Die Zukunft der Kerntechnik
3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.
3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.
3.10. Überwachung und Berichterstattung
4. Blick nach Vorn
Anhang 1 Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik
Anhang 2 Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie
Drucksache 211/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (2006/2200(INI))
... 26. fordert die Bekanntgabe der Ergebnisse der Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten, in denen laut Gijs de Vries, dem Koordinator der Europäischen Union für die Bekämpfung des Terrorismus, eine Einigung über die genaue Bedeutung der Begriffe "
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... "(6) Die in der Verordnung nach § 140g genannten oder nach der Verordnung anerkannten Organisationen sowie die sachkundigen Personen werden bei der Durchführung ihres Mitberatungsrechts nach Absatz 2 vom Gemeinsamen Bundesausschuss durch geeignete Maßnahmen organisatorisch und inhaltlich unterstützt. Hierzu kann der Gemeinsame Bundesausschuss eine Stabstelle Patientenbeteiligung einrichten. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch Organisation von Fortbildung und Schulungen, Aufbereitung von Sitzungsunterlagen, koordinatorische Leitung des Benennungsverfahrens auf Bundesebene und bei der Ausübung des in Absatz 2 Satz 4 genannten Antragsrechts."
Drucksache 453/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union – 2005 (2006/2217(INI))
... – indem dem Parlament die Befugnis übertragen wird, den Koordinator für Terrorismusbekämpfung sowie die Direktoren des Gemeinsamen Lagezentrums der Europäischen Union (SitCen), des Satellitenzentrums der Europäischen Union (EUSC) und der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) zu ernennen und zu entlassen;
Die Ratifizierung des Verfassungsvertrags als Hauptaspekt und grundlegende Option der GASP für 2007
Verbesserung der Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP
Empfehlungen zu diversen thematischen Aspekten für das Jahr 2007
Prioritäten in den einzelnen geographischen Gebieten für das Jahr 2007
Parlamentarische Kontrolle der GASP
Finanzierung der GASP/ESVP
Drucksache 776/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2007 zum Thema "Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik " (2007/2000(INI))
... 18. begrüßt die Benennung der EU-Koordinatoren für prioritäre Vorhaben von europäischem Interesse, wie sie vom Europäischen Rat in den Schlussfolgerungen seines Vorsitzes vom März 2007 festgelegt wurden, insbesondere für das Nabucco-Projekt und die Verbindungsleitung zwischen Deutschland, Polen und Litauen;
Grundsätze und Empfehlungen für Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik
A. Diversifizierung
B. Einigkeit im Hinblick auf den Schutz der Interessen der EU
C. Solidarität in Krisensituationen
D. Verstärkte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern
Drucksache 712/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff " KOM (2007) 571 endg.; Ratsdok. 13843/07
... 3. Die Rechtspersonen, die sich an einem Projekt beteiligen möchten, bilden ein Konsortium und benennen eines ihrer Mitglieder als Koordinator. Im Normalfall ist der Koordinator Mitglied des Industrieverbands oder des Forschungsverbands, sofern ein Forschungsverband gegründet wird. Ausnahmen müssen dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Drucksache 419/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Organspende und Organtransplantation - Maßnahmen auf EU-Ebene KOM (2007) 275 endg.; Ratsdok. 9834/07
... Es ist allgemein anerkannt, dass sich Spender und Empfänger umso besser aufeinander abstimmen lassen, je größer der Spenderkreis ist. Dringlichkeitspatienten und Problemempfänger (Kinder, hoch sensible Patienten usw.) können innerhalb einer kleinen Organisation nicht wirksam behandelt werden; dies ist besonders in kleinen Mitgliedstaaten problematisch. Gleichzeitig hat auf der Spenderseite die Beteiligung lokaler Akteure (Krankenhaustransplantationsteams und Transplantationskoordinatoren) am Entscheidungsprozess dazu beigetragen, die betreffenden Berufsgruppen zu motivieren, und bessere Ergebnisse hervorgebracht.
Drucksache 252/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung des Wissenstransfers zwischen den Forschungseinrichtungen und der Industrie in Europa: hin zu offener Innovation - Umsetzung der Lissabon Agenda -KOM (2007) 182 endg. Ratsdok. 8323/07
... " dient, eines Instruments der politischen Zusammenarbeit, das sich vor allem auf den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren stützt. Weiter oben wird bereits auf einige Ergebnisse dieser Zusammenarbeit verwiesen, die in Gutachten, politischen Diese Kooperationsmaßnahmen werden fortgesetzt, und die Ergebnisse sollten in die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Wissenstransfers und der Verbindungen zwischen Forschung und Industrie eingehen. Die wichtigsten politischen Initiativen sollten dabei in die nächste Generation der Nationalen Reformprogramme (2008-2011) aufgenommen werden. Im Anschluss an ein Seminar in Lissabon für die nationalen Lissabon-Koordinatoren für Wissenspartnerschaften haben die Mitgliedstaaten eine Reihe interessanter Beispiele für Maßnahmen übermittelt. Diese Initiativen sind allerdings häufig aus einer nationalen Perspektive heraus konzipiert und tragen daher der länderübergreifenden Dimension des Wissenstransfers nicht Rechnung. Zu prüfen ist die Ausarbeitung konkreter Initiativen auf Gemeinschaftsebene zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten und zum Ausbau der länderübergreifenden Dimension einiger Maßnahmen.
1. Der Handlungsbedarf
2. Die Industrie und die Forschungseinrichtungen - Gemeinsam auf dem Weg zu einer Wissenswirtschaft
2.1. Schaffung der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wissenstransfer
2.2. Förderung von unternehmerischem Denken
3. Verwirklichung des Ziels durch die Zusammenarbeit von Mitgliedsataaten und Gemeinschaft
3.1. Das Europäische Technologieinstitut
3.2. Zusammenarbeit
• Förderung des Austauschs zwischen Forschungseinrichtungen und KMU
• Messung der Fortschritte
3.3. Finanzielle Unterstützung
• Staatliche Beihilfen
• EU-Kohäsionspolitik
• EG-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung RP und für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP
4. Schlussfolgerung
Drucksache 865/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg., Ratsdok. 15651/07
... Kasten 7. Partnerschaft In den letzten Jahren wurde auf lokaler, regionaler, nationaler und Gemeinschaftsebene viel getan, um Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern, Informationen zu verbreiten und die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Verwaltungen auszubauen. Die EU kann anhand der dabei gewonnenen Erfahrungen feststellen, was gut funktioniert und was nicht und wo noch mehr dafür getan werden muss, dass der Binnenmarkt Wirklichkeit wird. Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten im Beratenden Ausschuss für den Binnenmarkt vorbildliche Praktiken ermitteln, Leitlinien festlegen und gegenseitige Unterstützung leisten. Die für die Lissabon-Strategie zuständigen nationalen Koordinatoren sollten ebenfalls eingeladen werden, bei der Intensivierung der strategischen Koordination und des Erfahrungsaustauschs eine Schlüsselrolle zu übernehmen.
Mitteilung
Mitteilung
1. Einführung
2. Chancen für die Bürger nutzen
2.1. Verbraucher und KMU stärken
2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen
2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation
2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension
3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen
3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes
3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung
3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen
3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen
4. Fazit
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren
2.1. Handlungsspektrum der EU
2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes
2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen
2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung
3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen
Artikel 1
Artikel 2
4. Blick in die Zukunft
4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen
4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen
Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen
4.3. Überwachung und Evaluierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 612/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 zu den Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt (2007/2089(INI))
... 25. fordert die Kommission auf, die Ernennung von europäischen Koordinatoren für die Vorhaben von europäischem Interesse, deren Umsetzung auf Schwierigkeiten stößt, zu beschleunigen;
Drucksache 654/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten zur Unterstützung von KMU, die Forschung und Entwicklung betreiben; KOM (2007) 514 endg.; Ratsdok. 13088/07
... " setzt sich aus den Koordinatoren der einzelstaatlichen EUREKA-Projekte der an Eurostars teilnehmenden Staaten zusammen, wobei der Leiter des EUREKA-Sekretariats den Vorsitz führt. Die Eurostars-Beratergruppe berät das Eurostars-Sekretariat bei der Durchführung des gemeinsamen Programms Eurostars; sie gibt Empfehlungen für Vorkehrungen zu dessen Umsetzung wie beispielsweise Finanzierungsverfahren, Bewertungs- und Auswahlverfahren, zeitliche Abstimmung zwischen den zentralen und den einzelstaatlichen Verfahren und Projektüberwachung. Sie berät bei der zeitlichen Planung der jährlichen Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen und gibt Empfehlungen zu den Fortschritten bei der Durchführung des gemeinsamen Programms, beispielsweise in Richtung einer weiteren Integration.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Ziele
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Allgemeiner Kontext
1.3.1 KMU in der globalisierten Wirtschaft und vor dem Hintergrund des Lissabon-Prozesses
1.3.2 FuE betreibende KMU in Europa
1.3.3 Koordinierung der nationalen und europäischen Forschungsprogramme
1.3.4 EUREKA und das Rahmenprogramm
1.3.5. Bisherige Tätigkeiten und Erfahrungen
1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.5. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung interressierter Kreise und Abwägung der Optionen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Politische Optionen im Vergleich
Option 1: Kein gemeinsames Programm, kein RP7.
Option 2: Kein gemeinsames Programm, nur RP7
Option 3: Gemeinsames Programm Eurostars
2.3. Warum Artikel 169?
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Anhang I Beschreibung der Ziele des gemeinsamen Programms Eurostars und der Tätigkeiten im Rahmen des Programms
I. Ziele
II. Tätigkeiten im Rahmen des gemeinsamen Programms
III. Erwartete Ergebnisse der Durchführung des Programms
IV. Programmdurchführung
V. Finanzierungsmechanismus
Finanzierung auf Programmebene
Finanzierung von Eurostars-Projekten
VI. Regelung in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum
Anhang II Leitung des gemeinsamen Programms Eurostars
Finanzbogen
Drucksache 218/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (2006/2032(INI))
... W. in der Erwägung, dass die Rolle des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung von wesentlicher Bedeutung ist, und dass er mit umfangreicheren Mitteln und Befugnissen ausgestattet werden muss,
Grundprinzipien der externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Mittel, die der Union im Bereich ihrer Außentätigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung stehen
Parlamentarische Kontrolle der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die Institutionen der Union
Drucksache 555/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... a) Betriebszentralen In den Betriebszentralen werden täglich Hunderte von Einzelfallentscheidungen über Trassenvergabe und Prioritäten von Zügen getroffen. Sitzen in einem Großraumbüro Mitarbeiter des Betreibers der Schienenwege (der Disponent, der die Entscheidungen trifft, und der Netzkoordinator, der die Letztentscheidungsbefugnis innerhalb der Betriebszentrale hat) mit Mitarbeitern der Eisenbahnverkehrsunternehmen des gleichen Konzerns zusammen, kann diese Praxis zwar Vorteile für die reibungslose Abwicklung des Verkehrs mit sich bringen. Ebenso kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass in einer solchen Konstellation die Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege gegenüber dem mit ihm verbundenen Unternehmen beeinträchtigt ist. Daher ist auch nicht konzerneigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen der Zugang zu den Betriebszentralen zu den gleichen Bedingungen zu gewähren.
Drucksache 229/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... a) eine angemessene Reaktion auf gesundheitliche Notlagen zu ermöglichen, indem ein Notfallplan für gesundheitliche Notlagen entwickelt und fortgeführt wird, einschließlich der Benennung eines Koordinators und von Anlaufstellen für relevante Grenzübergangsstellen, Gesundheitseinrichtungen und -dienste und andere Einrichtungen und Dienste;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Schlussbemerkung
Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 Übersetzung
Teil I Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck und Anwendungsbereich
Artikel 3 Grundsätze
Artikel 4 Zuständige Behörden
Teil II Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 5 Überwachung
Artikel 6 Meldung
Artikel 7 Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit
Artikel 8 Konsultation
Artikel 9 Andere Berichte
Artikel 10 Bestätigung
Artikel 11 Übermittlung von Informationen durch die WHO
Artikel 12 Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite
Artikel 13 Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 14 Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen
Teil III Empfehlungen
Artikel 15 Zeitlich befristete Empfehlungen
Artikel 16 Ständige Empfehlungen
Artikel 17 Kriterien für Empfehlungen
Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete
Teil IV Grenzübergangsstellen
Artikel 19 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 20 Flughäfen und Häfen
Artikel 21 Landübergänge
Artikel 22 Aufgaben der zuständigen Behörden
Teil V Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise
Kapitel II Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer
Artikel 24 Beförderer
Artikel 25 Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt bzw. Durchreise
Artikel 26 Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt
Artikel 27 Betroffene Beförderungsmittel
Artikel 28 Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen
Artikel 29 Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen
Kapitel III Besondere Bestimmungen für Reisende
Artikel 30 Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
Artikel 31 Gesundheitsmaßnahmen bei der Einreise von Reisenden
Artikel 32 Behandlung von Reisenden
Kapitel IV Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze
Artikel 33 Durchgangsgüter
Artikel 34 Container und Container-Verladeplätze
Teil VI Gesundheitsdokumente
Artikel 35 Allgemeine Regel
Artikel 36 Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemaßnahmen
Artikel 37 Seegesundheitserklärung
Artikel 38 Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit
Artikel 39 Schiffshygienebescheinigungen
Teil VII Gebühren
Artikel 40 Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende
Artikel 41 Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete
Teil VIII Allgemeine Bestimmungen
Artikel 42 Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 43 Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 44 Zusammenarbeit und Hilfe
Artikel 45 Ümgang mit personenbezogenen Daten
Artikel 46 Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke
Teil IX Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss
Kapitel I Die IGV-Sachverständigenliste
Artikel 47 Zusammensetzung
Kapitel II Der Notfallausschuss
Artikel 48 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 49 Verfahren
Kapitel III Der Prüfungsausschuss
Artikel 50 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 51 Geschäftsführung
Artikel 52 Berichte
Artikel 53 Verfahren für ständige Empfehlungen
Teil X Schlussbestimmungen
Artikel 54 Berichtswesen und Überprüfung
Artikel 55 Änderungen
Artikel 56 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 57 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften
Artikel 58 Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften
Artikel 59 Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte
Artikel 60 Neue Mitgliedstaaten der WHO
Artikel 61 Ablehnung
Artikel 62 Vorbehalte
Artikel 63 Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten
Artikel 64 Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind
Artikel 65 Notifikationen durch den Generaldirektor
Artikel 66 Verbindliche Wortlaute
Anlage 1
A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion
B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten
Drucksache 456/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 über "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU " (2006/2274(INI))
... 17. lenkt die Aufmerksamkeit der Kommission und der Mitgliedstaaten darauf, dass sich das Europäische Technologieinstitut (EIT) – sofern es denn eingerichtet wird – auch mit der Beziehung zwischen Wissenseinrichtungen und Unternehmen befassen sollte, indem es Innovation in den Mittelpunkt rückt, und dass es neben seiner Aufgabe als Koordinator innerhalb des Wissensdreiecks auch dazu beitragen sollte, den Wettbewerb im Bereich Innovation anzukurbeln, und einen gewichtigen Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Innovationspotentials in die Praxis leisten könnte;
Drucksache 21/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur KOM (2006) 785 endg.; Ratsdok. 17040/06
... Seit Verabschiedung des zweiten Eisenbahnpakets wurde die Entwicklung und Einführung des ERTMS von mehreren Initiativen begleitet, darunter der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Kommission und den Beteiligten der Branche, die Schaffung eines Lenkungsausschusses für die Umsetzung dieser Vereinbarung, die Verabschiedung einer Mitteilung der Kommission über die ERTMS-Einführung1, die Benennung eines Europäischen Koordinators2 für das ERTMS-Projekt, das für die Gemeinschaft von vorrangigem Interesse ist, die Festlegung der Rolle der Agentur als Systembehörde für die verschiedenen jährlichen Arbeitsprogramme sowie die Annahme der TSI „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ für das konventionelle Eisenbahnsystem3. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Beitrags, den die Agentur in diesem Bereich leistet, sollten ihre Aufgaben in dieser Verordnung klar bestimmt werden.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Der Vorschlag im Einzelnen
11. Zusammensetzung des Verwaltungsrates Artikel 26 Absatz 1
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... Da sich Schiffswerften und Häfen nicht in gleicher Weise verlagern lassen wie andere Industriestandorte, haben sich verschiedene regionale Cluster gebildet. Indem diese Cluster miteinander verbunden und zu wirklichen maritimen Spitzenzentren weiterentwickelt werden, die alle Sektoren der maritimen Wirtschaft abdecken, wird die Verbreitung von bewährten Praktiken ermöglicht. 2005 wurde in Schleswig-Holstein ein maritimes Cluster mit einem maritimen Koordinator errichtet. Auch das französische Konzept von regionalen Wettbewerbszentren ist in diesem Zusammenhang relevant
Zusammenfassung des Grünbuchs
Kapitel 2 : Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
Kapitel 3 : Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
Kapitel 4 : Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen
Kapitel 5 : Politikgestaltung
Innerhalb der EU
Im internationalen Bereich
Kapitel 6 : Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich
Kapitel 7 : Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren
Teil II - Anhang
Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere
1. Einleitung
4 Grundlagen
4 Zielsetzung
Weitere Perspektiven
4 Grundprinzipien
2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Umfang des Wirtschaftssektors
Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit
2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
5 Energie
Blaue Biotechnologie
2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
2.6 Clustering
2.7 Der rechtliche Rahmen
3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Küstenschutz und Naturkatastrophen
Schutz und Gefahrenabwehr
Die richtigen Antworten finden
3.3 Entwicklung des Küstentourismus
3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen
4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten
5 Meeresdaten
Daten über Schiffsbewegungen
4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
5. Meerespolitische Entscheidungsfindung
5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU
5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen
5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten
6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess
Drucksache 121/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung (Euratom) des Rates über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007 bis 2011) KOM (2006) 42 endg.; Ratsdok. 6185/06
... Die Kommission wird ein Muster für die Finanzhilfevereinbarung erstellen, das Rechte und Pflichten der Teilnehmer untereinander und gegenüber der Kommission festlegt. Die im RP6 eingeführte Autonomie und Flexibilität des Konsortiums wird fortgesetzt, insbesondere was die Änderungen der Zusammensetzung des Konsortiums betrifft. Die Finanzhilfevereinbarung tritt in Kraft, wenn Koordinator und anweisungsbefugte Person der Kommission unterschrieben haben, so wie es im RP6 der Fall war. Alle Teilnehmer müssen der Finanzhilfevereinbarung beitreten, um in den Genuss der aus dem Projekt folgenden Rechte und Pflichten zu gelangen.
Drucksache 533/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie KOM (2006) 367 endg.; Ratsdok. 12107/06
... Schließlich wird die Kommission ihre verschiedenen Maßnahmen besser koordinieren, um deren Kohärenz und Wirkung zu verbessern; dazu wird sie eine formelle dienststellenübergreifende Gruppe für die Rechte des Kindes einsetzen, die aus entsprechend benannten Kontaktpersonen mit Zuständigkeit für das Followup der Strategie gebildet wird. Ein Kommissionskoordinator für Kinderrechte wird benannt.
Mitteilung
I Problemstellung
I.1. Kinderrechte – eine Priorität der EU
I.2. Die Lage der Kinderrechte in der EU und weltweit
I.3. Rechtsgrundlage für eine EU-Strategie
I.4. Die gegenwärtige Lage von Kindern
I.4.1 Die globale Situation
I.4.2. In der EU
II. Gründe Für Eine EU-Kinderrechtsstrategie
II.1. Der Mehrwert von EU-Maßnahmen
II.2. Die bisherige Reaktion der EU: bereits eingeleitete Schritte
II.3. Wirkung erzielen
III. Für eine EU-Kinderrechtsstrategie
III.1. Besondere Ziele der EU-Kinderrechtsstrategie
1. Durchgeführte Aktivitäten nutzen und Abhilfe bei dringendem Bedarf schaffen
2. Schwerpunkte künftiger EU-Maßnahmen
3. Berücksichtigung der Kinderrechte in den Maßnahmen der EU
4. Einrichtung wirksamer Koordinierungs- und Konsultationsverfahren
5. Ausbau der Kapazitäten und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Kinderrechte
6. Wirkungsvollere Kommunikation über Kinderrechte
7. Förderung der Kinderrechte im Bereich der Außenbeziehungen
III.2. Ressourcen und Berichterstattung
IV. Schlussfolgerungen
Drucksache 929/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Frauen in der internationalen Politik (2006/2057(INI))
... 15. bedauert, dass von den 14 Sondervertretern/persönlichen Vertretern/Sonderbotschaftern bzw. Sonderkoordinatoren der Europäischen Union nur eine einzige Frau persönliche Vertreterin des Hohen Vertreters der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist7; fordert den Hohen Vertreter der Europäischen Union für die GASP nachdrücklich auf, mehr Frauen zu Sondervertreterinnen des Generalsekretärs, Vertreterinnen oder Sonderbotschafterinnen zu ernennen; fordert den Hohen Vertreter der Europäischen Union für die GASP auf, von den Mitgliedstaaten zu verlangen, ihm neben den Namen männlicher Kandidaten auch die Namen weiblicher Kandidaten zu übermitteln wenn er die Besetzung solcher hochrangigen Positionen in Erwägung erwägt 16. fordert den Hohen Vertreter der Europäischen Union für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und alle Mitgliedstaaten auf, mehr Frauen als zivile und militärische Mitarbeiterinnen sowie bei der Polizei einzustellen und bei allen ESVP-Missionen eine für Gleichstellungsfragen verantwortliche Person zu benennen, so wie dies erstmals im Rahmen der EUFOR-Mission für die Demokratische Republik Kongo geschehen ist;
Drucksache 428/06
Vorlage an den Bundesrat
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutschpolnischen Begegnungsschule "Willy-Brandt-Schule " in Warschau
... 8. Der Unterricht der Fächer, die in polnischer Sprache gelehrt werden, wird von Lehrkräften mit der in Vorschriften des polnischen Rechts bestimmten Lehrbefähigung erteilt. Für die Koordinierung des Unterrichts in polnischer Sprache wird nach Abstimmung mit dem für Bildung und Erziehung zuständigen polnischen Minister eine Lehrkraft als Koordinator unmittelbar von dem deutschen Schulleiter beauftragt.
Drucksache 274/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung
... 2. die Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Inanspruchnahme der Flughafenkoordinierung. Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass der gesamte Aufwand für die Flughafenkoordinierung gedeckt wird. Absatz 1 Satz 1 Nr. 13 Satz 2, 3, 4 zweiter Halbsatz und Satz 5 gilt entsprechend. In der Rechtsverordnung kann festgelegt werden, dass die Kosten von dem Flughafenkoordinator erhoben werden können.""
Drucksache 581/06
Vorlage an den Bundesrat
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutsch-polnischen Begegnungsschule "Willy-Brandt-Schule " in Warschau
... 8. Der Unterricht der Fächer, die in polnischer Sprache gelehrt werden, wird von Lehrkräften der in Vorschriften des polnischen Rechts bestimmten Lehrbefähigung erteilt. Für die Koordinierung des Unterrichts in polnischer Sprache wird nach Abstimmung mit dem für Bildung und Erziehung zuständigen polnischen Minister eine Lehrkraft als Koordinator unmittelbar von dem deutschen. Schulleiter beauftragt.
Drucksache 828/06
Neubenennung von Vertreterinnen und Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union
(hier: Gremien, in denen die Vertreterinnen und Vertreter seit 2003 tätig sind)
... Ansprechpartner für die Bundesregierung bzw. Koordinator:
Vorschlag
2 A
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
1. Gruppe Erweiterung
2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Binnenmarkt
3. Druckbehälter und Verfahren zu deren Prüfung
4. Koordinierungsgremium Gasverbrauchseinrichtungen der Richtlinie 90/396/EWG
5. Koordinierungsgremium Persönliche Schutzausrüstung PSA der Richtlinie 89/686/EWG
6. Ad-hoc-Arbeitsgruppe Inspektion der klinischen Prüfung GCP der EMEA
7. Ad-hoc-Arbeitsgruppe GMP-Inspection-Services der EMEA
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung
8. Sozialschutzausschuss
9. Arbeitsgruppe Jugend
10. Beschäftigungsausschuss
11. Verwaltungsrat Drogenbeobachtungsstelle
12. Beratender Ausschuss für die Berufsbildung
13. Beratender Ausschuss für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern
14. Programmausschuss SOKRATES
15. Arbeitsgruppe Mobilität und europäische Zusammenarbeit
16. Programmausschuss ERASMUS MUNDUS 2004 - 2008
III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich
17. Arbeitsgruppe Lebensmittelqualität ökologischer Landbau
18. Ständiger Ausschuss für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen
19. Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
20. Expertengruppe Bedarfsgegenstände
IV. Bereich Verkehr
21. Management Committee on Maritime Pollution - MCMP
22. Luftsicherheitsausschuss gem. Art. 9 der VO zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
23. Schutz und Information der Verbraucher
24. Ausschuss für Produktsicherheitsnotfälle
25. Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
26. Wasch- und Reinigungsmittel
27. Tochterrichtlinie Reporting zur Wasserrahmenrichtlinie
28. Bodenschutz
VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik
29. Statistik - Untergruppe Agrarstatistik
30. Eurostat-Arbeitsgruppe Kulturstatistik
31. Ausschuss Statistische Geheimhaltung
VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation
32. Media-Verwaltungsausschuss
33. Kontaktausschuss nach Artikel 23a EG-Fernsehrichtlinie
34. Verwaltungsausschuss MODINIS
35. Gruppe Satellitennavigationsdienste
VIII. Bereich Energie
36. Energiefragen auf hohem Niveau
IX. Bereich Kultur
37. Audiovisuelle Medien
X. Bereich Inneres und Justiz
38. Ausschuss für Zivilrecht
2 B
39. Gruppe Sozialfragen
40. Gruppe Entwicklungszusammenarbeit
41. Gruppe Verkehrsfragen
2 C
42. Wirtschaft und Finanzen
43. Haushalt
44. Beschäftigung und Sozialpolitik
45. Verbraucherschutz
46. Binnenmarkt
47. Verkehr
48. Energie
49. Landwirtschaft Sachsen-Anhalt
50. Rat Umwelt Bayern
51. Sonderausschuss Landwirtschaft
Drucksache 393/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Gemeinschaftsprogramms zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis 2013) KOM (2006) 202 endg.; Ratsdok. 9500/06
... Alle teilnehmenden Länder haben an der elektronischen Umfrage zur Zwischenbewertung teilgenommen, während Fall-Studienbesuche in fünf von ihnen durchgeführt wurden. Während dieser Besuche wurden detaillierte Interviews mit den Programmkoordinatoren, den Benutzern der IT-Systeme, Veranstaltungsteilnehmern, der Hierarchie in den Steuerverwaltungen, wie auch steuerpflichtigen Personen durchgeführt. Die Teilnehmer der Programmveranstaltungen werden regelmäßig um Feedback, als Teil eines eingebauten Überwachungssystems für das 2007 Programm, gebeten.
Drucksache 875/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 1. Juli 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen über das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland
... Exekutivkoordinator
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Die weiterhin genutzte Tagungsstätte in Donaueschingen wird sowohl vom Europarat als auch vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Das Auswärtige Amt fördert die Teilnahme von Lehrern an den Fortbildungsmaßnahmen in Donaueschingen.
Anlage 1
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
d Minderheitenrechte
e Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta ESC
b Gleichstellungsfragen
c Jugendfragen
d Soziale Kohäsion
e Biomedizin
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
b Kultur
9. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Bericht
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
g Minderheitenrechte
h Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
d Jugend- und Familienfragen
e Soziale Kohäsion
f Tierschutz
g Gesundheitspolitik
h Biomedizin
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Sport
7. Bildung und Kultur
a Bildung
Interkulturelle und interreligöse Erziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
4 Demokratieerziehung
4 Lehrerfortbildung
b Kultur
Kulturministerkonferenz in Faro
Interkultureller Dialog
Kulturelle Vielfalt
Studien zur Kulturpolitik
4 Denkmalpolitik
8. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... – Die Mitgliedstaaten und Regionen, die für Fördermittel im Rahmen des Konvergenzziels15 oder des Kohäsionsfonds in Frage kommen, sollten den 30 Projekten von europäischem Interesse Vorrang einräumen, die ihr Gebiet betreffen. Innerhalb dieser Projektgruppe ist grenzüberschreitenden Verbindungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Mitgliedstaaten sollten sich dieser Koordinatoren bedienen, um die Frist zwischen dem Entwurf der Netzpläne und der materiellen Errichtung verkürzen zu können. Weitere TEN-Vorhaben und strategische Verkehrsverbindungen sollten gefördert werden, wenn bei diesen ein bedeutender Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erkennbar ist.
Begründung
1. Einführung
2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die
4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013
1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte
1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle
1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln
1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation
1.3.4 Verwaltungskapazitäten
1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik
2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen
2.3 Zusammenarbeit
2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
2.5 Transnationale Zusammenarbeit
2.6 Interregionale Zusammenarbeit
Drucksache 600/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen - Halbzeitbilanz des Nichtständigen Ausschusses (2006/2027(INI))
... 6. nimmt Kenntnis von den Beiträgen des EU-Koordinators für Terrorismusbekämpfung, Guy De Vries, und des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, die beide erklärten, ihnen seien keine Verstöße gegen nationales, europäisches oder internationales Recht durch mit der CIA zusammenarbeitende Mitgliedstaaten bekannt, während sie gleichzeitig hinzufügten, dass sie nach EU-Recht nicht befugt seien, einschlägige Informationen von den Mitgliedstaaten zu verlangen;
Vom Nichtständigen Ausschuss bislang gesammelte Informationen
Rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Festnahmen, Entführungen, außerordentliche Überstellungen und geheime Inhaftierungen durch die CIA, sonstige US-Agenturen oder -Dienste oder andere Sicherheitsdienste von Drittländern
Mögliche aktive oder passive Verwicklung von Mitgliedstaaten sowie Beitritts- und Bewerberländern in Festnahmen, rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Entführungen, Ausweisungen, außerordentliche Überstellungen und Inhaftierungen an geheimen Orten
Einsatz von Folter
Nutzung des europäischen Luftraums und europäischer Flughäfen durch die CIA
Künftige Tätigkeit des Nichtständigen Ausschusses
Drucksache 392/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2013) KOM (2006) 201 endg.; Ratsdok. 9609/06
... Alle Teilnehmerländer haben an der elektronischen Umfrage zur Zwischenbewertung teilgenommen und Fall-Studienbesuche wurden in sechs von ihnen durchgeführt. Während dieser Besuche wurden detaillierte Interviews mit den Programmkoordinatoren, den Benutzern der IT-Systeme, Veranstaltungsteilnehmern, der Hierarchie in den Zollverwaltungen, wie auch Wirtschaftsbeteiligten durchgeführt. Für die Zwischenbeurteilung wurden auch Interviews mit Wirtschaftsbeteiligten, die an der Versandverfahren und e-Zoll Kontaktgruppe teilgenommen haben, durchführt. Die Teilnehmer der Programmveranstaltungen werden regelmäßig um Feedback, als Teil eines eingebauten Überwachungssystems für das 2007 Programm, gebeten. usammenfassung und Berücksichtigung der Antworten Allen Parteien erachten das Zollprogramm als sehr sachdienlich für die Bedürfnisse der Verwaltungen und sehen das Zollprogramm als unentbehrlich, um die EU Zollunion funktionsfähig zu machen. Teilnehmerländer schätzen besonders die vom Programm gebotene Flexibilität und möchten, daß diese in der Zukunft beibehalten wird. Sie haben ebenso unterstrichen, daß das Programm eine Schlüsselrolle in der Unterstützung der Teilnehmerländer beim Von-Einander-Lernen spielt und ihnen so hilft teure Fehler zu ersparen. Die Zwischenbewertung empfahl mehr Aktivitäten in den Bereichen Weiterbildung und Informationsverbreitung zu organisieren. Diese Empfehlungen wurden bei der Verfassung des neuen Vorschlags berücksichtigt.
Drucksache 9/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007 bis 2013) KOM (2005) 705 endg.; Ratsdok. 5057/06
... Die Kommission wird ein Modell für die Finanzhilfevereinbarung vorbereiten, das Rechte und Pflichten der Teilnehmer untereinander und gegenüber der Kommission festlegt. Die im RP6 eingeführte Autonomie und Flexibilität des Konsortium wird fortgesetzt, insbesondere was die Änderungen der Zusammensetzung des Konsortiums betrifft. Die Finanzhilfevereinbarung tritt in Kraft, wenn Koordinator und anweisungsbefugte Person der Kommission unterschrieben haben, so wie es im RP6 der Fall war. Alle Teilnehmer müssen der Finanzhilfevereinbarung beitreten, um in den Genuss der Rechte und Pflichten im Projekt zu gelangen.
Drucksache 153/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "Die Regelungen tragen den geänderten Marktverhältnissen im Europäischen Wirtschaftsraum Rechnung. Die Institute führen zunehmend auch grenzüberschreitend Bankgeschäfte durch bzw. erbringen Finanzdienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus ist auch bei grenzüberschreitend tätigen Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen eine Tendenz zur Schaffung zentraler Risikomanagementsysteme festzustellen. Um vor diesem Hintergrund auch weiterhin sicherzustellen, dass vom Sitzstaat erteilte Erlaubnisse u.ä. gegenseitig anerkannt werden können und dass sich im unmittelbaren Wettbewerb von Instituten mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten keine Wettbewerbsverzerrungen aufgrund abweichender nationaler Aufsichtsregeln ergeben, zielt die überarbeitete Bankenrichtlinie auf eine weitere Harmonisierung des Bankenaufsichtsrechts sowie Konvergenz der Aufsichtspraxis. Ein zentraler Punkt ist hierbei die weitere Verstärkung der Position der für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis zuständigen Stelle, der stärker als bisher eine Koordinatorfunktion bei der Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Gruppen sowie über Gruppen, deren Mitglieder ihren Sitz in mehr als einem Mitgliedsstaat haben, zukommt (vgl. hierzu auch die Neuregelung in Absatz 6 sowie die §§ 8a und 8c) sowie die Erweiterung der bestehenden Regelungen über die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden, insbesondere der wechselseitige Informationsaustausch.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 1 wird wie folgt geändert:
3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
4. § 2 wird wie folgt geändert:
5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.
7. § 8 wird wie folgt geändert:
8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:
10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:
11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.
12. § 10 wird wie folgt geändert:
13. § 10a wird wie folgt gefasst:
14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:
16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
17. § 12 wird wie folgt geändert:
18. § 12a wird wie folgt geändert:
19. § 13 wird wie folgt geändert:
20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6
21. § 13b wird wie folgt geändert:
22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
24. § 15 wird wie folgt geändert:
25. In § 18 Satz 4
26. § 19 wird wie folgt geändert:
27. § 20 wird wie folgt gefasst:
28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:
29. § 22 wird wie folgt gefasst:
30. § 24 wird wie folgt geändert:
31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:
32. § 25 wird wie folgt geändert:
33. § 25a wird wie folgt geändert:
34. In § 25b Abs. 1 Satz 1
35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:
36. In § 28 Abs. 3
37. § 29 wird wie folgt geändert:
38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:
39. § 31 wird wie folgt geändert:
40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
41. In § 33a Satz 1
42. In § 33b Satz 1
43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:
44. § 44 wird wie folgt geändert:
45. § 44a wird wie folgt geändert:
46. In § 44b
47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
48. § 45a wird wie folgt geändert:
49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:
50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
51. In § 46e Abs. 5 Satz 1
52. § 49 wird wie folgt gefasst:
53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:
54. In § 53b Abs. 3 Satz 1
55. § 53e wird wie folgt geändert:
56. In § 55a Abs. 1
57. In § 55b Abs. 1
58. § 56 wird wie folgt geändert:
59. § 64a wird aufgehoben.
60. § 64c wird aufgehoben.
61. § 64e wird wie folgt geändert:
62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.
63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
1. Ziele der Regelungen:
2. Regelungsansatz
2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen
2.1.1. Standardansatz
2.1.2. Basis-IRB-Ansatz
2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz
2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,
2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht
2.3. Säule III - Offenlegungspflichten
2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand
2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:
3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:
B. Besonderer Teil
I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
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Zu Buchstabe h
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Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
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Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
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Zu Buchstabe b
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Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
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Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 38
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Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen
III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 653/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Einführung eines europäischen Indikators für Sprachenkompetenz KOM (2005) 356 endg.; Ratsdok. 11704/05
... • Weitergabe der hieraus resultierenden Daten an den zentralen Koordinator
I Einleitung
1 Mehrsprachigkeit in der europäischen Gesellschaft
2 Begrenztheit der verfügbaren Daten
3 Bedarf an zuverlässigeren Daten
II Einführung des Indikators
1 Zweck
2 Methodik
3 Zielgruppe
4 Skala
5 Sprachen
6 Kompetenzen
7 Weitere Daten
8 Zusammenarbeit
9 Beirat für den europäischen Indikator für Sprachenkompetenz
10 Finanzielle Auswirkungen
11 Zeitplan
III Fazit
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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