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0622/04
0408/04
0666/04
0613/04
Drucksache 322/05

... (2) Von dem nach § 12a zu bewertenden Vermögen ist das nach Abzug eines positiven Saldos zwischen dem nicht produktiven Vermögen und den Schulden und sonstigen Abzügen nach § 12a Abs. 3 verbleibende Vermögen begünstigtes Vermögen; soweit den Schulden Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters gegenüber steht, bleiben sie bei der Berechnung des Saldos unberücksichtigt; als nach § 12a zu bewertendes Vermögen gelten auch Vermögensgegenstände und die damit in Zusammenhang stehenden Schulden, wenn durch den Erwerb beim Erwerber die Voraussetzungen für die Bewertung nach § 12a eintreten. Nicht produktives Vermögen sind Geld und Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten sowie vergleichbare Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen am Nennkapital von Kapitalgesellschaften von 25 vom Hundert oder weniger sowie Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Seeschiffe, Flugzeuge, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; das gilt auch, wenn der Erblasser bzw. Schenker nur mittelbar daran beteiligt ist. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker, im Fall des § 28 Abs. 3 Satz 7 der Erwerber, sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen konnte oder kann; dies gilt nicht, soweit die überlassenen Wirtschaftsgüter im nutzenden Betrieb nicht produktives Betriebsvermögen wären. Das nach Satz 1 begünstigte Vermögen ist um den Teil der mit dem nach § 12a zu bewertenden Vermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten, die nicht bereits nach § 12a Abs. 3 berücksichtigt worden sind, zu kürzen, der dem Anteil des begünstigten Vermögens am nach § 12a zu bewertenden Vermögen entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 12a
Bestand und Bewertung von Betriebsvermögen

§ 19b
Begrenzung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen im Übergangsbereich

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

§ 28a
Begünstigtes Vermögen

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 341/05 (Beschluss)

... es und § 12 Abs. 5 Satz 4 verbleibende Vermögen begünstigtes Vermögen; soweit den Schulden Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters gegenüber steht, bleiben sie bei der Berechnung des Saldos unberücksichtigt; als nach § 12 Abs. 5 zu bewertendes Betriebsvermögen gelten auch Vermögensgegenstände und die damit in Zusammenhang stehenden Schulden, wenn durch den Erwerb beim Erwerber die Voraussetzungen für die Bewertung nach § 12 Abs. 5 eintreten. 2Nicht produktives Vermögen sind Geld und Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten sowie vergleichbare Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen am Nennkapital von Kapitalgesellschaften von 25 Prozent oder weniger sowie Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Seeschiffe, Flugzeuge, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; das gilt auch, wenn der Erblasser bzw. Schenker nur mittelbar daran beteiligt ist; dies gilt nicht, soweit dem jeweiligen Vermögen eine Schuld im Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters gegenüber steht. 3Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker, im Fall des § 28 Abs. 3 Satz 7 der Erwerber, sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen konnte oder kann; dies gilt nicht, soweit die überlassenen Wirtschaftsgüter im nutzenden Betrieb nicht produktives Betriebsvermögen wären. 4Das nach Satz 1 begünstigte Vermögen ist um den Teil der mit dem nach § 12 Abs. 5 zu bewertenden Betriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten, die nicht bereits nach § 12 Abs. 5 berücksichtigt worden sind, zu kürzen, der dem Anteil des begünstigten Vermögens am zu nach § 12 Abs. 5 zu bewertenden Vermögen entspricht. 5Der Wert des begünstigten Betriebsvermögens von Gesellschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 Satz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1

Artikel 2

1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.

2. § 12 wird wie folgt geändert:

3. § 13a wird wie folgt geändert:

4. § 19a wird wie folgt geändert:

5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:

6. § 28 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 12/05

... e) gesetzliche oder vertragliche Konzessionen aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, einschließlich von Konzessionen zur Aufsuchung, Bearbeitung, Förderung und Gewinnung von natürlichen Ressourcen; eine Änderung der Form, in der Vermögenswerte angelegt werden, lässt ihre Eigenschaft als Kapitalanlage unberührt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 576/05

... 17. begrüßt den Vorschlag der Kommission zu den vorrangigen TEN-V-Vorhaben; stellt jedoch fest, dass die für 30 vorrangige Vorhaben auf dem Gebiet des Verkehrs sowie für das Programm Marco Polo zugewiesenen Mittel einen Mindestbetrag darstellen, bei dem von einer Revision nach oben hin ausgegangen werden muss; unterstreicht die strategische Bedeutung der Verkehrsnetze für eine definitive Konsolidierung des Binnenmarktes und für engere Beziehungen der Union zu den Bewerberländern, zu den Ländern im Vorfeld der Bewerbung und zu den Ländern, die zum „Ring der Freunde“ gehören; stellt fest, dass der Verbund der Verkehrsnetze die Entwicklung von Handel und Investitionen unterstützen und damit Nachhaltigkeit und Stabilität sowie auch den sozialen, wirtschaftlichen und geographischen Zusammenhalt fördern kann; fordert eine angemessene Finanzierung für die Entwicklung von Verkehrsverbünden und gemeinsamen Infrastrukturen, die von den Ländern geteilt werden; besteht darauf, dass diese Finanzierung von Garantien abhängig gemacht wird, dass die Mitgliedstaaten angemessene Gegenwertmittel bereitstellen und für einen angemessenen Zugang der betroffenen Regionen zum Netz sorgen, und ist bereit, innovative Finanzierungsinstrumente wie Darlehensgarantien, europäische Konzessionen, europäische Anleihen und einen Fonds für Zinszuschüsse, der auf öffentliche und private Investitionen in die Bereiche Forschung, Innovation, Raumfahrt und in die großen materiellen und immateriellen Netze beschränkt ist, oder EIB-Fazilitäten zu prüfen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/05




Allgemeiner Kontext

Teil 1
Politische Herausforderungen

2 Forschung

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

Bildung und Ausbildung

Eine bessere Lebensqualität Ländliche Entwicklung

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Ein bürgernäheres Europa Förderung von Unionsbürgerschaft, Kultur und Vielfalt

Ein stärkeres Europa in einer sichereren und solidarischeren Welt

Teil II
Organisation und Struktur des Finanzrahmens Laufzeit

2 Struktur

2 Verwaltungsausgaben

2 Agenturen

Revision, Flexibilität und Reserven

Teil III
Haushaltsmittel und Alternativen

Teil IV
Empfehlungen zu Gesetzgebungsaspekten für die ständigen Ausschüsse

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

2 Raumfahrtprogramm

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

2 Zusammenhalt

2 Landwirtschaft

2 Fischerei

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Verbraucherschutz und Volksgesundheit

Bildung und Ausbildung

Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt

Externe Politikbereiche

Anhang


 
 
 


Drucksache 8/05

... e) öffentlich-rechtliche Konzessionen einschließlich Aufsuchungs- und Gewinnungskonzessionen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Kirgisische Republik -

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 408/04 (Beschluss)

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu öffentlichprivaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen KOM (2004)



Drucksache 596/04

... e) öffentlich-rechtliche Konzessionen einschließlich Aufsuchungs- und Gewinnungskonzessionen; eine Änderung der Form, in der Vermögenswerte angelegt werden lässt ihre Eigenschaft als Kapitalanlage unberührt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

5. Bei Beförderungen von Gütern und Personen,

I. Allgemeines

II . Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Denkschrift

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 408/1/04

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu öffentlichprivaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen KOM (2004)



Drucksache 466/04

... "In der Konsultation zum Grünbuch wurde moniert, dass in bestimmten Bereichen die Anwendung der Gemeinschaftsregelungen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht hinreichend präzisiert sei. Speziell genannt wurden wiederholt die Anwendung der Regelungen für staatliche Beihilfen bei der Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und die Regeln für das Beschaffungswesen und Dienstleistungskonzessionen. Erwähnt wurde auch die Situation bei Sozial- und Gesundheitsdienstdiensten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/04




Anhang

1. Einleitung

2. gemeinsame Verantwortung der öffentlichen Verwaltung IN der Union

2.1. Eine wesentliche Komponente des europäischen Modells

2.2. Verantwortung der öffentlichen Hand

2.3. Gemeinsame Verantwortung der Union und ihrer Mitgliedstaaten

3. Leitprinzipien des Kommissionsansatzes

3.1. Voraussetzungen für bürgernahe öffentliche Regulierung schaffen

3.2. Die Ziele öffentlicher Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen

3.3. Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen

3.4. Ein hohes Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveau aufrechterhalten

3.5. Die Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern

3.6. Monitoring und Leistungsevaluierung

3.7. Die Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen berücksichtigen

3.8. Mehr Transparenz schaffen

3.9. Rechtssicherheit gewährleisten

4. NEUE Ausrichtungen für eine kohärente Politik

4.1. Die Vielfalt in einem kohärenten Rahmen berücksichtigen

4.2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausgleichszahlungen für

4.3. Einen präzisen, transparenten Rahmen für die Auswahl von Unternehmen vorgeben denen die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auferlegt wird

4.4. Den Gemeinwohlauftrag bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen

4.5. Ergebnisse bewerten und Leistungsstand evaluieren

4.6. Die sektoralen Politikbereiche überprüfen

4.7. Die interne Politik der internationalen Handelspolitik zu Grunde legen

4.8. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Entwicklungszusammenarbeit fördern

Anhang 1
Begriffsbestimmungen1

Anhang 2
Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation1

1. Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

2. Die Rolle der Europäischen Union

3. Sektorspezifische Vorschriften und allgemeiner Rechtsrahmen

4. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen

5. Ein gemeinsames Paket von Verpflichtungen

6. Sektorspezifische Verpflichtungen

7. Festlegung von Verpflichtungen und organisatorische Abwicklung

8. Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

9. Evaluierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

10. Die internationale Dimension

Anhang 3
Überblick über die geplanten Überprüfungen wichtiger sektorspezifischer Vorschriften

Elektronische Kommunikation

3 Postdienste

3 Elektrizität

3 Gas

3 Wasser

3 Verkehr

3 Rundfunk


 
 
 


Drucksache 622/04

... Öffentliche Baukonzessionen im Sinne des Artikels 138 Buchstabe i fallen nach Maßgabe der Anhänge Xl, Xll und Xlll ebenfalls unter diesen Titel.



Drucksache 408/04

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu öffentlichprivaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/04




1. Die Entwicklung der Öffentlich-Privaten Partnerschaft: Feststellungen und Herausforderungen

1.1. Was ist unter einer öffentlichprivaten Partnerschaft zu verstehen?

1.2 Der Binnenmarkt als Herausforderung, die Weiterentwicklung von ÖPP auf der Basis effektiven Wettbewerbs und rechtlicher Klarheit zu gewährleisten6

1.3. Ziel und Struktur des Grünbuchs

2. ÖPP auf Vertragsbasis vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

2.1. Auswahl des privaten Partners

2.1.1. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als öffentlicher Auftrag eingestufte Beauftragung

2.1.2. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als Konzession eingestufte Beauftragung

2.2. Fragen in Zusammenhang mit der Auswahl eines Wirtschaftsteilnehmers im Rahmen einer privat initiierten ÖPP

2.3. Die Phase nach der Auswahl des privaten Partners

2.3.1. Vertraglicher Rahmen

2.3.2. Die Vergabe von Unteraufträgen für bestimmte Aufgaben

3. Institutionalisierte ÖPP vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

3.1. Einrichtung einer Partnerschaft durch die Gründung eines gemeinsamen Adhoc-Wirtschaftsgebildes des öffentlichen und des privaten Sektors1

3.2. Übernahme der Kontrolle über ein öffentliches Unternehmen durch einen privaten Akteur

4. Schlussbemerkungen


 
 
 


Drucksache 666/04

... Die Erprobungsklausel ist als Rechtsverordnung ausgestaltet, die durch die Länder zu erlassen ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen müssen die Aufhebungsmöglichkeiten auf Berufsausübungsregelungen beschränkt bleiben, denn in der Bundesrepublik Deutschland haben alle Berufszulassungen in Form von Erlaubnissen, Konzessionen u.ä. bundesweite Geltung; Privilegierungen für Länder hätten ansonsten ungewollt bundesweite Auswirkungen. Zusätzlich dürfen diese Regelungen auch primär nur Auswirkungen auf das Gebiet des jeweiligen Landes haben. Schließlich müssen die in Aussicht genommenen Aufhebungen mit bindenden Vorgaben des Verfassungs- und des europäischen Rechts kompatibel sein, da die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union bindendes Recht darstellen und somit nicht durch Rechtsverordnungen der Länder disponibel sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 3
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImschV)

Artikel 6
Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 bis 5 des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 17
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 18
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil Bürokratieabbau und Deregulierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 12/18 PDF-Dokument



Drucksache 22/2/16 PDF-Dokument



Drucksache 23/15 PDF-Dokument



Drucksache 43/17 PDF-Dokument



Drucksache 59/17 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 169/06 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 263/17 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 285/15 PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 367/15 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 493/14 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 566/06 PDF-Dokument



Drucksache 567/06 PDF-Dokument



Drucksache 568/06 PDF-Dokument



Drucksache 583/19 PDF-Dokument



Drucksache 601/15 PDF-Dokument



Drucksache 669/17 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Drucksache 814/1/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.