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"Konzession"


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0341/05B
0012/05
0576/05
0655/1/05
0008/05
0245/1/05
0247/05B
0408/04B
0883/04
0596/04
0617/04B
0408/1/04
0466/04
0622/04
0408/04
0666/04
0613/04
Drucksache 322/05

... (2) Von dem nach § 12a zu bewertenden Vermögen ist das nach Abzug eines positiven Saldos zwischen dem nicht produktiven Vermögen und den Schulden und sonstigen Abzügen nach § 12a Abs. 3 verbleibende Vermögen begünstigtes Vermögen; soweit den Schulden Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters gegenüber steht, bleiben sie bei der Berechnung des Saldos unberücksichtigt; als nach § 12a zu bewertendes Vermögen gelten auch Vermögensgegenstände und die damit in Zusammenhang stehenden Schulden, wenn durch den Erwerb beim Erwerber die Voraussetzungen für die Bewertung nach § 12a eintreten. Nicht produktives Vermögen sind Geld und Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten sowie vergleichbare Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen am Nennkapital von Kapitalgesellschaften von 25 vom Hundert oder weniger sowie Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Seeschiffe, Flugzeuge, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; das gilt auch, wenn der Erblasser bzw. Schenker nur mittelbar daran beteiligt ist. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker, im Fall des § 28 Abs. 3 Satz 7 der Erwerber, sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen konnte oder kann; dies gilt nicht, soweit die überlassenen Wirtschaftsgüter im nutzenden Betrieb nicht produktives Betriebsvermögen wären. Das nach Satz 1 begünstigte Vermögen ist um den Teil der mit dem nach § 12a zu bewertenden Vermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten, die nicht bereits nach § 12a Abs. 3 berücksichtigt worden sind, zu kürzen, der dem Anteil des begünstigten Vermögens am nach § 12a zu bewertenden Vermögen entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 12a
Bestand und Bewertung von Betriebsvermögen

§ 19b
Begrenzung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen im Übergangsbereich

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

§ 28a
Begünstigtes Vermögen

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 248/05 (Beschluss)

... - Erhalt des Aufkommens der Konzessionsabgaben.



Drucksache 341/05 (Beschluss)

... es und § 12 Abs. 5 Satz 4 verbleibende Vermögen begünstigtes Vermögen; soweit den Schulden Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters gegenüber steht, bleiben sie bei der Berechnung des Saldos unberücksichtigt; als nach § 12 Abs. 5 zu bewertendes Betriebsvermögen gelten auch Vermögensgegenstände und die damit in Zusammenhang stehenden Schulden, wenn durch den Erwerb beim Erwerber die Voraussetzungen für die Bewertung nach § 12 Abs. 5 eintreten. 2Nicht produktives Vermögen sind Geld und Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten sowie vergleichbare Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen am Nennkapital von Kapitalgesellschaften von 25 Prozent oder weniger sowie Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Seeschiffe, Flugzeuge, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; das gilt auch, wenn der Erblasser bzw. Schenker nur mittelbar daran beteiligt ist; dies gilt nicht, soweit dem jeweiligen Vermögen eine Schuld im Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters gegenüber steht. 3Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker, im Fall des § 28 Abs. 3 Satz 7 der Erwerber, sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen konnte oder kann; dies gilt nicht, soweit die überlassenen Wirtschaftsgüter im nutzenden Betrieb nicht produktives Betriebsvermögen wären. 4Das nach Satz 1 begünstigte Vermögen ist um den Teil der mit dem nach § 12 Abs. 5 zu bewertenden Betriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten, die nicht bereits nach § 12 Abs. 5 berücksichtigt worden sind, zu kürzen, der dem Anteil des begünstigten Vermögens am zu nach § 12 Abs. 5 zu bewertenden Vermögen entspricht. 5Der Wert des begünstigten Betriebsvermögens von Gesellschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 Satz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1

Artikel 2

1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.

2. § 12 wird wie folgt geändert:

3. § 13a wird wie folgt geändert:

4. § 19a wird wie folgt geändert:

5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:

6. § 28 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 12/05

... e) gesetzliche oder vertragliche Konzessionen aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, einschließlich von Konzessionen zur Aufsuchung, Bearbeitung, Förderung und Gewinnung von natürlichen Ressourcen; eine Änderung der Form, in der Vermögenswerte angelegt werden, lässt ihre Eigenschaft als Kapitalanlage unberührt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 576/05

... 17. begrüßt den Vorschlag der Kommission zu den vorrangigen TEN-V-Vorhaben; stellt jedoch fest, dass die für 30 vorrangige Vorhaben auf dem Gebiet des Verkehrs sowie für das Programm Marco Polo zugewiesenen Mittel einen Mindestbetrag darstellen, bei dem von einer Revision nach oben hin ausgegangen werden muss; unterstreicht die strategische Bedeutung der Verkehrsnetze für eine definitive Konsolidierung des Binnenmarktes und für engere Beziehungen der Union zu den Bewerberländern, zu den Ländern im Vorfeld der Bewerbung und zu den Ländern, die zum „Ring der Freunde“ gehören; stellt fest, dass der Verbund der Verkehrsnetze die Entwicklung von Handel und Investitionen unterstützen und damit Nachhaltigkeit und Stabilität sowie auch den sozialen, wirtschaftlichen und geographischen Zusammenhalt fördern kann; fordert eine angemessene Finanzierung für die Entwicklung von Verkehrsverbünden und gemeinsamen Infrastrukturen, die von den Ländern geteilt werden; besteht darauf, dass diese Finanzierung von Garantien abhängig gemacht wird, dass die Mitgliedstaaten angemessene Gegenwertmittel bereitstellen und für einen angemessenen Zugang der betroffenen Regionen zum Netz sorgen, und ist bereit, innovative Finanzierungsinstrumente wie Darlehensgarantien, europäische Konzessionen, europäische Anleihen und einen Fonds für Zinszuschüsse, der auf öffentliche und private Investitionen in die Bereiche Forschung, Innovation, Raumfahrt und in die großen materiellen und immateriellen Netze beschränkt ist, oder EIB-Fazilitäten zu prüfen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/05




Allgemeiner Kontext

Teil 1
Politische Herausforderungen

2 Forschung

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

Bildung und Ausbildung

Eine bessere Lebensqualität Ländliche Entwicklung

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Ein bürgernäheres Europa Förderung von Unionsbürgerschaft, Kultur und Vielfalt

Ein stärkeres Europa in einer sichereren und solidarischeren Welt

Teil II
Organisation und Struktur des Finanzrahmens Laufzeit

2 Struktur

2 Verwaltungsausgaben

2 Agenturen

Revision, Flexibilität und Reserven

Teil III
Haushaltsmittel und Alternativen

Teil IV
Empfehlungen zu Gesetzgebungsaspekten für die ständigen Ausschüsse

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

2 Raumfahrtprogramm

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

2 Zusammenhalt

2 Landwirtschaft

2 Fischerei

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Verbraucherschutz und Volksgesundheit

Bildung und Ausbildung

Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt

Externe Politikbereiche

Anhang


 
 
 


Drucksache 655/1/05

... geregelten "Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit" würde verwischt werden. Glücksspielautomaten sind nur in staatlich konzessionierten Spielbanken zulässig. Die Zahl der in Spielbanken aufgestellten Glücksspielautomaten beträgt entsprechend der ordnungspolitischen Zielsetzung derzeit nur rund 7.000. Dem gegenüber stehen rund 200.000 "Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit". Eine Ausweitung und weitere Annäherung der Spielmöglichkeiten bei "Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit" an die Glücksspielautomaten in den Spielbanken würde den ordnungsrechtlichen Bemühungen entsprechend der Wertung des § 284 StGB, den Spieltrieb zu begrenzen und zu kanalisieren, klar entgegenwirken.



Drucksache 8/05

... e) öffentlich-rechtliche Konzessionen einschließlich Aufsuchungs- und Gewinnungskonzessionen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Kirgisische Republik -

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 245/1/05

... 3. die Höhe der von Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen entrichteten Konzessionsabgaben jeweils pro Gemeinde und in Summe und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/1/05




Anlage Verordnung
über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)


 
 
 


Drucksache 247/05 (Beschluss)

... 3. die Höhe der von Betreibern von Gasversorgungsnetzen entrichteten Konzessionsabgaben ist jeweils pro Gemeinde und in Summe und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

Teil 3
Vergleichsverfahren

Abschnitt 1
Vergleichsverfahren bei kostenorientierter Ermittlung der Netzentgelte

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Abschnitt 2
Vergleichsverfahren bei der Ermittlung der Netzentgelte gemäß § 20

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 2
(zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen


 
 
 


Drucksache 408/04 (Beschluss)

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu öffentlichprivaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen KOM (2004)



Drucksache 883/04

... m) den Zugang zu Technologien und den Technologietransfer sowie die technische Zusammenarbeit zur Umsetzung der Ziele dieses Übereinkommens, unter anderem zu in gegenseitigem Einvernehmen vereinbarten Konzessions- und Vorzugsbedingungen, zu fördern und n) die Weitergabe von Informationen über den internationalen Holzmarkt zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2 Präambel

Kapitel I
Zielsetzung

Artikel 1
Zielsetzung

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel III
Organisation und Verwaltung

Artikel 3
Sitz und Aufbau der Internationalen Tropenholzorganisation

Artikel 4
Mitgliedschaft in der Organisation

Artikel 5
Mitgliedschaft zwischenstaatlicher Organisationen

Kapitel IV
Internationaler Tropenholzrat

Artikel 6
Zusammensetzung des Internationalen Tropenholzrates

Artikel 7
Befugnisse und Aufgaben des Rates

Fragen ohne Sitzung entscheiden kann.

Artikel 8
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Rates

Artikel 9
Tagungen des Rates

Artikel 10
Verteilung der Stimmen

Artikel 11
Abstimmungsverfahren des Rates

Artikel 12
Beschlüsse und Empfehlungen des Rates

Artikel 13
Beschlussfähigkeit des Rates

Artikel 14
Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Organisationen

Artikel 15
Zulassung von Beobachtern

Artikel 16
Exekutivdirektor und Personal

Kapitel V
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 17
Vorrechte und Immunitäten

Kapitel VI
Finanzfragen

Artikel 18
Finanzkonten

Artikel 19
Verwaltungskonto

Artikel 20
Sonderkonto

Artikel 21
Der Bali-Partnerschaftsfonds

Artikel 22
Formen der Zahlung

Artikel 23
Rechnungsprüfung und Veröffentlichung des Rechnungsabschlusses

Kapitel VII
Geschäftstätigkeit

Artikel 24
Strategieentwicklung der Organisation

Artikel 25
Projektarbeit der Organisation

Artikel 26
Einsetzung von Ausschüssen

Artikel 27
Aufgaben der Ausschüsse

Kapitel VIII
Beziehungen zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe

Artikel 28
Beziehungen zum

Kapitel IX
Statistik, Untersuchungen und Information

Artikel 29
Statistik, Untersuchungen und Information

Artikel 30
Jahresbericht und jährliche Überprüfung

Kapitel X
Verschiedene Bestimmungen

Artikel 31
Beschwerden und Streitigkeiten

Artikel 32
Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder

Artikel 33
Befreiung von Verpflichtungen

Artikel 34
Differenzierte Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen sowie Sondermaßnahmen

Artikel 35
Überprüfung

Artikel 36
Nichtdiskriminierung

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 37
Verwahrer

Artikel 38
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme und Genehmigung

Bericht

Artikel 39
Beitritt

Artikel 40
Notifikation der vorläufigen Anwendung

Artikel 41
Inkrafttreten

Artikel 42
Änderungen

Artikel 43
Rücktritt

Artikel 44
Ausschluss

Artikel 45
Kontenabrechnung mit zurücktretenden oder ausgeschlossenen Mitgliedern oder Mitgliedern, die nicht in der Lage sind, eine Änderung anzunehmen

Artikel 46
Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung

Artikel 47
Vorbehalte

Artikel 48
Ergänzende Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Anlage
A Liste der Erzeugerländer mit Tropenholzvorkommen und/oder nach der Menge gewichteten Tropenholz-Nettoausfuhren sowie Verteilung der Stimmen für die Zwecke des Artikels 41

Anlage
B Liste der Verbraucherländer und Verteilung der Stimmen für die Zwecke des Artikels 41

Beschluss 4 XXVIII Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994

Beschluss 9 XXXIII Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994


 
 
 


Drucksache 596/04

... e) öffentlich-rechtliche Konzessionen einschließlich Aufsuchungs- und Gewinnungskonzessionen; eine Änderung der Form, in der Vermögenswerte angelegt werden lässt ihre Eigenschaft als Kapitalanlage unberührt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

5. Bei Beförderungen von Gütern und Personen,

I. Allgemeines

II . Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Denkschrift

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 617/04 (Beschluss)

... " ermittelt zurzeit den Betreiber von Galileo in einem Ausschreibungsverfahren. Er wird eine Konzession für voraussichtlich 20 Jahre erhalten. Dabei geht es um eine Milliarden-Investition und eine staatliche Finanzierung ebenfalls in Milliardenhöhe. Die wirtschaftliche Nutzung durch Partnerunternehmen wird dabei bevorzugt am Ort der Betreibergesellschaft und des Missionskontrollzentrums entstehen. Die Erwartungen an die erzielbaren Arbeitsplätze sind hoch. Deutschland sollte alles daransetzen, diesen Erwartungen gerecht zu werden.



Drucksache 408/1/04

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu öffentlichprivaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen KOM (2004)



Drucksache 466/04

... "In der Konsultation zum Grünbuch wurde moniert, dass in bestimmten Bereichen die Anwendung der Gemeinschaftsregelungen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht hinreichend präzisiert sei. Speziell genannt wurden wiederholt die Anwendung der Regelungen für staatliche Beihilfen bei der Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und die Regeln für das Beschaffungswesen und Dienstleistungskonzessionen. Erwähnt wurde auch die Situation bei Sozial- und Gesundheitsdienstdiensten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/04




Anhang

1. Einleitung

2. gemeinsame Verantwortung der öffentlichen Verwaltung IN der Union

2.1. Eine wesentliche Komponente des europäischen Modells

2.2. Verantwortung der öffentlichen Hand

2.3. Gemeinsame Verantwortung der Union und ihrer Mitgliedstaaten

3. Leitprinzipien des Kommissionsansatzes

3.1. Voraussetzungen für bürgernahe öffentliche Regulierung schaffen

3.2. Die Ziele öffentlicher Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen

3.3. Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen

3.4. Ein hohes Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveau aufrechterhalten

3.5. Die Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern

3.6. Monitoring und Leistungsevaluierung

3.7. Die Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen berücksichtigen

3.8. Mehr Transparenz schaffen

3.9. Rechtssicherheit gewährleisten

4. NEUE Ausrichtungen für eine kohärente Politik

4.1. Die Vielfalt in einem kohärenten Rahmen berücksichtigen

4.2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausgleichszahlungen für

4.3. Einen präzisen, transparenten Rahmen für die Auswahl von Unternehmen vorgeben denen die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auferlegt wird

4.4. Den Gemeinwohlauftrag bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen

4.5. Ergebnisse bewerten und Leistungsstand evaluieren

4.6. Die sektoralen Politikbereiche überprüfen

4.7. Die interne Politik der internationalen Handelspolitik zu Grunde legen

4.8. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Entwicklungszusammenarbeit fördern

Anhang 1
Begriffsbestimmungen1

Anhang 2
Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation1

1. Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

2. Die Rolle der Europäischen Union

3. Sektorspezifische Vorschriften und allgemeiner Rechtsrahmen

4. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen

5. Ein gemeinsames Paket von Verpflichtungen

6. Sektorspezifische Verpflichtungen

7. Festlegung von Verpflichtungen und organisatorische Abwicklung

8. Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

9. Evaluierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

10. Die internationale Dimension

Anhang 3
Überblick über die geplanten Überprüfungen wichtiger sektorspezifischer Vorschriften

Elektronische Kommunikation

3 Postdienste

3 Elektrizität

3 Gas

3 Wasser

3 Verkehr

3 Rundfunk


 
 
 


Drucksache 622/04

... Öffentliche Baukonzessionen im Sinne des Artikels 138 Buchstabe i fallen nach Maßgabe der Anhänge Xl, Xll und Xlll ebenfalls unter diesen Titel.



Drucksache 408/04

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu öffentlichprivaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/04




1. Die Entwicklung der Öffentlich-Privaten Partnerschaft: Feststellungen und Herausforderungen

1.1. Was ist unter einer öffentlichprivaten Partnerschaft zu verstehen?

1.2 Der Binnenmarkt als Herausforderung, die Weiterentwicklung von ÖPP auf der Basis effektiven Wettbewerbs und rechtlicher Klarheit zu gewährleisten6

1.3. Ziel und Struktur des Grünbuchs

2. ÖPP auf Vertragsbasis vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

2.1. Auswahl des privaten Partners

2.1.1. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als öffentlicher Auftrag eingestufte Beauftragung

2.1.2. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als Konzession eingestufte Beauftragung

2.2. Fragen in Zusammenhang mit der Auswahl eines Wirtschaftsteilnehmers im Rahmen einer privat initiierten ÖPP

2.3. Die Phase nach der Auswahl des privaten Partners

2.3.1. Vertraglicher Rahmen

2.3.2. Die Vergabe von Unteraufträgen für bestimmte Aufgaben

3. Institutionalisierte ÖPP vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

3.1. Einrichtung einer Partnerschaft durch die Gründung eines gemeinsamen Adhoc-Wirtschaftsgebildes des öffentlichen und des privaten Sektors1

3.2. Übernahme der Kontrolle über ein öffentliches Unternehmen durch einen privaten Akteur

4. Schlussbemerkungen


 
 
 


Drucksache 666/04

... Die Erprobungsklausel ist als Rechtsverordnung ausgestaltet, die durch die Länder zu erlassen ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen müssen die Aufhebungsmöglichkeiten auf Berufsausübungsregelungen beschränkt bleiben, denn in der Bundesrepublik Deutschland haben alle Berufszulassungen in Form von Erlaubnissen, Konzessionen u.ä. bundesweite Geltung; Privilegierungen für Länder hätten ansonsten ungewollt bundesweite Auswirkungen. Zusätzlich dürfen diese Regelungen auch primär nur Auswirkungen auf das Gebiet des jeweiligen Landes haben. Schließlich müssen die in Aussicht genommenen Aufhebungen mit bindenden Vorgaben des Verfassungs- und des europäischen Rechts kompatibel sein, da die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union bindendes Recht darstellen und somit nicht durch Rechtsverordnungen der Länder disponibel sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 3
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImschV)

Artikel 6
Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 bis 5 des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 17
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 18
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil Bürokratieabbau und Deregulierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 613/04

... (1) Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. Unbeschadet ihrer Verpflichtungen nach Satz 1 können die Gemeinden den Abschluss von Verträgen ablehnen, solange das Energieversorgungsunternehmen die Zahlung von Konzessionsabgaben in Höhe der Höchstsätze nach § 48 Abs. 2 verweigert und eine Einigung über die Höhe der Konzessionsabgaben noch nicht erzielt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

§ 4
Genehmigung der Energieversorgung

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

Teil 2
Entflechtung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

Teil 3
Regulierung des Netzbetriebs

Abschnitt 1
Aufgaben der Netzbetreiber

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

Abschnitt 2
Netzanschluss

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

Abschnitt 3
Netzzugang

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

Abschnitt 4
Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

Teil 4
Energielieferung an Letztverbraucher

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
Besondere Missbrauchsaufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

Teil 5
Planfeststellung, Wegenutzung

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

Teil 7
Behörden

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

Abschnitt 2
Bundesbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

Teil 8
Verfahren

Abschnitt 1
Behördliches Verfahren

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

Abschnitt 2
Beschwerde

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

81 § Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO

Abschnitt 3
Rechtsbeschwerde

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

Abschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

Abschnitt 5
Sanktionen Bußgeldverfahren

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum BGH

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

Abschnitt 6
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

§ 106
Zuständiger Senat beim OLG

§ 107
Zuständiger Senat beim BGH

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

Teil 9
Sonstige Vorschriften

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Teil 10
Evaluierung, Schlussvorschriften

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas,

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

§ 50
Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 7

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 23

Zu Nr. 24

Zu Nr. 27

Zu Nr. 28

Zu Nr. 29

Zu Nr. 30

Zu Nr. 31

Zu Nr. 32

Zu Nr. 33

Zu Nr. 34

Zu Nr. 36

Zu Nr. 37

Zu Nr. 38

Zu Nr. 39

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu § 114

Zu § 115

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Artikel 2

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Absatz 40

Zu den Absätzen 43 und 44

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 12/18 PDF-Dokument



Drucksache 22/2/16 PDF-Dokument



Drucksache 23/15 PDF-Dokument



Drucksache 43/17 PDF-Dokument



Drucksache 59/17 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 169/06 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 263/17 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 285/15 PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 367/15 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 493/14 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 566/06 PDF-Dokument



Drucksache 567/06 PDF-Dokument



Drucksache 568/06 PDF-Dokument



Drucksache 583/19 PDF-Dokument



Drucksache 601/15 PDF-Dokument



Drucksache 669/17 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Drucksache 814/1/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.