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"Kontrahierung"
Drucksache 128/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Offen ist, ob Apotheken unter den im TSVG neu geregelten Vergütungsbedingungen bereit sind, das mit den frühzeitigen verbindlichen Bestellungen verbundene wirtschaftliche Risiko (zwingende Bezahlung des Einkaufes) zu tragen. Es ist zu befürchten, dass Apotheken Grippeimpfstoffe erst dann bestellen, wenn eine vertragsärztliche Sprechstundenbedarfsverordnung vorgelegt wird. Dies wird voraussichtlich erst im August/September eines Kalenderjahres der Fall sein, da derartige GKV-Verordnungen aufgrund untergesetzlicher (Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)) und vertraglicher Regelungen in der Regel lediglich einen Monat gültig sind. Die Produktion des Impfstoffes ist zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits abgeschlossen. Wenn alle hergestellten Grippeimpfstoffe verkauft sind, kann wegen der Dauer des Prozesses nichts nachproduziert werden. Im Übrigen besteht für die Apotheke, anders als bei Individualverschreibungen, kein Kontrahierungszwang bei dieser Sprechstundenbedarfsversorgung.
Anlage Entschließung zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG)
Drucksache 128/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Offen ist, ob Apotheken unter den im TSVG neu geregelten Vergütungsbedingungen bereit sind, das mit den frühzeitigen verbindlichen Bestellungen verbundene wirtschaftliche Risiko (zwingende Bezahlung des Einkaufes) zu tragen. Es ist zu befürchten, dass Apotheken Grippeimpfstoffe erst dann bestellen, wenn eine vertragsärztliche Sprechstundenbedarfsverordnung vorgelegt wird. Dies wird voraussichtlich erst im August/September eines Kalenderjahres der Fall sein, da derartige GKV-Verordnungen aufgrund untergesetzlicher (Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)) und vertraglicher Regelungen in der Regel lediglich einen Monat gültig sind. Die Produktion des Impfstoffes ist zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits abgeschlossen. Wenn alle hergestellten Grippeimpfstoffe verkauft sind, kann wegen der Dauer des Prozesses nichts nachproduziert werden. Im Übrigen besteht für die Apotheke, anders als bei Individualverschreibungen, kein Kontrahierungszwang bei dieser Sprechstundenbedarfsversorgung.
Drucksache 138/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
... 8. Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung vom 11. Juli 2014 (BR-Drucksache 243/14(B)), die darauf abzielte, den Beitrag der Gasspeicher zur deutschen Energieversorgung dauerhaft zu sichern. Diese Entschließung gab den Anstoß für das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom Dezember 2015, welches die verstärkte Kontrahierung von Regelenergieprodukten durch die Marktgebietsverantwortlichen vorsieht. Der Bundesrat begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich, hält aber die in den vergangenen Wintern (insbesondere im Winter 2017/2018) von den Marktgebietsverantwortlichen ausgeschriebenen regionalen Regelenergiebedarfe für eine nationale Gasmangellage für zu gering. Hierzu könnte die Sicherstellung von termingebundenen Mindestfüllständen der Gasspeicher einen Beitrag leisten. Zudem sollte aus Sicht des Bundesrates die Versorgungssicherheit dadurch erhöht werden, dass die Marktgebietsverantwortlichen ihre Leistungen nur an bestimmten Ein-/Ausspeisepunkten ausschreiben (Begrenzung auf Speicheranschlusspunkte).
Drucksache 138/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
... h) Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung vom 11. Juli 2014 (BR-Drucksache 243/14(B)), die darauf abzielte, den Beitrag der Gasspeicher zur deutschen Energieversorgung dauerhaft zu sichern. Diese Entschließung gab den Anstoß für das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom Dezember 2015, welches die verstärkte Kontrahierung von Regelenergieprodukten durch die Marktgebietsverantwortlichen vorsieht. Der Bundesrat begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich, hält aber die in den vergangenen Wintern (insbesondere im Winter 2017/2018) von den Marktgebietsverantwortlichen ausgeschriebenen regionalen Regelenergiebedarfe für eine nationale Gasmangellage für zu gering. Hierzu könnte die Sicherstellung von termingebundenen Mindestfüllständen der Gasspeicher einen Beitrag leisten. Zudem sollte aus Sicht des Bundesrates die Versorgungssicherheit dadurch erhöht werden, dass die Marktgebietsverantwortlichen ihre Leistungen nur an bestimmten Ein-/Ausspeisepunkten ausschreiben (Begrenzung auf Speicheranschlusspunkte).
Drucksache 123/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
... Vor diesem Hintergrund sollte eine Neufassung des Wahlrechts geprüft werden, die dem Kontrahierungsrecht des Verbrauchers hinreichend Rechnung trägt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB , Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 - neu - BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 1
14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neu BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 -neuBGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EGBGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB
§ 650i Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen
§ 2a Darstellung der Vergütungsgrundlagen
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB
§ 650m1 Schlussrechnung
27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB
28. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
29. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 123/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
... Vor diesem Hintergrund sollte eine Neufassung des Wahlrechts geprüft werden, die dem Kontrahierungsrecht des Verbrauchers hinreichend Rechnung trägt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356d Satz 2 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB ,
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 und § 650c
17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2 BGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 -neu BGB
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:
Zu Artikel 1 Nummer 25
Zu Artikel 1 Nummer 25
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:
Zu Artikel 1 Nummer 25
23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neuBGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB *
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB **
27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 - neu - BGB
28. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB
29. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB
30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16
Zu Artikel 1 Nummer 25
31. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB
32. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB
33. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB
34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB ,
35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB
§ 650i Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen
§ 2a Darstellung der Vergütungsgrundlagen
36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650l Absatz 2 Satz 1 BGB
37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB
§ 650m1 Schlussrechnung
38. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB
39. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
40. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 543/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende
... Auch der "legitime Zweck" einer Liegenschaftsmodernisierung vermag den Eingriff in die Privatautonomie des Mieters nicht zu rechtfertigen. Sind die Voraussetzungen des in § 29 MsbG-E in Verbindung mit § 9 MsbG-E normierten Kontrahierungszwanges gegeben, wird der Zählpunkt des Mieters - entsprechende Maßnahmen durch den Messstellenbetreiber unterstellt - von Gesetzes wegen mit einem intelligenten, den Vorgaben des MsbG-E gerecht werdenden Messsystem ausgestattet. Liegen die Voraussetzungen hingegen nicht vor, besteht angesichts der dem Gesetzentwurf zugrundeliegenden Kosten-Nutzen-Analyse auch kein hinreichender Anlass, den Mieter mit den entsprechenden Kosten zu belasten, da nicht sichergestellt ist, dass er hinreichend davon profitiert.
Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG
13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG
Zu Artikel 1
15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 - neu - und § 36 Absatz 3 sowie Absatz 4 - neu - MsbG
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1a - neu -, § 21 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG * **
19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG
20. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG
21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG
22. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG
23. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG
24. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG
25. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 MsbG
26. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG
27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG
28. Zu Artikel 1 § 29 MsbG
29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 5 und 6, Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3, Absatz 3 Nummern 1, 2, 3 und 4 sowie § 32 Satz 1 MsbG
30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4 MsbG
31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG
39. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG
40. Zu Artikel 1 § 46 MsbG
41. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG
42. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG
43. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG
44. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG
45. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG
Zur Übermittlung von Messdaten
49. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG
50. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
51. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG
52. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG
Zu Artikel 1
56. Zu Artikel 1 allgemein
57. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG
58. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung
59. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung
Drucksache 543/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewenr Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... Auch der "legitime Zweck" einer Liegenschaftsmodernisierung vermag den Eingriff in die Privatautonomie des Mieters nicht zu rechtfertigen. Sind die Voraussetzungen des in § 29 MsbG-E in Verbindung mit § 9 MsbG-E normierten Kontrahierungszwanges gegeben, wird der Zählpunkt des Mieters - entsprechende Maßnahmen durch den Messstellenbetreiber unterstellt - von Gesetzes wegen mit einem intelligenten, den Vorgaben des MsbG-E gerecht werdenden Messsystem ausgestattet. Liegen die Voraussetzungen hingegen nicht vor, besteht angesichts der dem Gesetzentwurf zugrundeliegenden Kosten-Nutzen-Analyse auch kein hinreichender Anlass, den Mieter mit den entsprechenden Kosten zu belasten, da nicht sichergestellt ist, dass er hinreichend davon profitiert.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG
7. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG
8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG
9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG
10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG
11. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG
12. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG
13. Zu Artikel 1 § 29 MsbG
14. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG
15. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG
16. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummern 3, 4, 6 und 7 sowie Absatz 2 Satz 3 Nummern 6 und 7 - neu - MsbG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG
18. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG
19. Zu Artikel 1 § 46 MsbG
20. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG
21. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG
22. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG
23. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG
24. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG
25. Zur Übermittlung von Messdaten
26. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG
27. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
28. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG
29. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG
30. Zu Artikel 1 allgemein MsbG
31. Zu Artikel 1 allgemein
32. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG
33. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung
34. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung
Drucksache 354/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)
... sind die Pflegekassen neben den Kommunen - die bisher wesentlichen Akteurinnen in der Altenhilfe/Pflege waren - als weitere Beteiligte ins Spiel gekommen. Die Pflegekassen dominieren derzeit die wesentlichen Bereiche des Pflegegeschehens, insbesondere die Zulassung von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen, verbunden mit einem Kontrahierungszwang).
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI
§ 7d Modellkommunen Pflege
8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung
9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI
§ 10a Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen
10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,
13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI
20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI
21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI
22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI
23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI
24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI
25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI
26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI
27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI
29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI
30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI
32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:
§ 208 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5
34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI
'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung
36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung
37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften
38. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 402/14
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
... ) geprägt. Die Grundversorgung ist eine Basisversorgung zu weitgehend standardisierten Geschäftsbedingungen und einer im Grundsatz bestehenden Kontrahierungspflicht des zur Grundversorgung verpflichteten Unternehmens. Der Rechtsrahmen der Grundversorgung unterscheidet sich daher wesentlich von dem Rechtsrahmen für Lieferverträge außerhalb der Grundversorgung, die nicht nur Preiswettbewerb, sondern auch Konditionenwettbewerb unterliegen sollen und hinsichtlich derer der Lieferant nicht kontrahierungspflichtig ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
§ 5a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen
Artikel 2 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
§ 5a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigung
III. Alternativen
IV. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Folgen
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher
a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher
b Kosten für die Unternehmen
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Im Einzelnen
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand
V. Zeitliche Geltung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 320/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
... Gesetzbuch ein sachlich begrenzter Kontrahierungszwang eingeführt, durch welchen Zahlungsdienstleister, die in ihrem Leistungsangebot grundsätzlich auch die Einrichtung und Führung von Girokonten vorhalten, dazu verpflichtet werden, grundsätzlich allen sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhaltenden Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten bzw. ein bereits bestehenden Girokonto in ein Guthabenkonto umzuwandeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Bedeutung des Zugangs zu Girokonten
II. Problem des mangelnden Zugangs zum Girokonto
III. Bisher kein Rechtsanspruch
IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
V. Verfassungsrechtliche Aspekte
VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Gesetzgebungskompetenz
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 675f
Zu § 675f
Zu Artikel 2
Drucksache 418/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... Gleichwohl gebieten der auch einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 EUV innewohnende Grundsatz der Vertragsfreiheit sowie die Grundrechte auch der Zahlungsdienstleister im Gebiet der EU nach Artikel 16 und 17 der Charta der Grundrechte der EU in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 EUV, dass Eingriffe in die Vertragsfreiheit durch Schaffung eines staatlich verordneten Kontrahierungszwanges auf das erforderliche Maß begrenzt und dass den Zahlungsanbietern keine für sie unzumutbaren Vertragsbeziehungen aufgebürdet werden.
Drucksache 320/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
... Gesetzbuch ein sachlich begrenzter Kontrahierungszwang eingeführt, durch welchen Zahlungsdienstleister, die in ihrem Leistungsangebot grundsätzlich auch die Einrichtung und Führung von Girokonten vorhalten, dazu verpflichtet werden, grundsätzlich allen sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhaltenden Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten bzw. ein bereits bestehenden Girokonto in ein Guthabenkonto umzuwandeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Begründung
I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten
II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto
III. Bisher kein Rechtsanspruch
IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
V. Verfassungsrechtliche Aspekte
VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. finanzielle Auswirkungen
2. gesellschaftspolitischer Art
3. gleichstellungspolitischer Art
VII. Gesetzgebungskompetenz
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... (3) Gibt es in den Mitgliedstaaten Pflichtversicherungen gegen Katastrophen, wenn ja, welche? Sind diese Versicherungsprodukte im Allgemeinen mit einer obligatorischen Versicherungsbündelung oder einem Kontrahierungszwang für Versicherer verbunden? Besteht im Fall einer Pflichtversicherung für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit eines Risikoausschlusses? Was sind die Vorteile und Nachteile? Wären EU-Maßnahmen wären in diesem Bereich zweckdienlich?
Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen
1. Hintergrund
Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011
Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher
Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher
Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher
Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011
Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten
2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen
Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden
4 Fragen
2.1. Versicherungsbündelung
4 Fragen
2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen
4 Fragen
2.3. Katastrophenversicherungspools
2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz
4 Fragen
2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen
2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung
2.5.2. Wetterforschung
2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft
4 Fragen
3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung
3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung
4 Fragen
3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge
4 Fragen
3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten
4 Fragen
3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags
4 Fragen
3.5. Daten, Forschung und Information
4 Fragen
3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit
4 Fragen
4. Vom Menschen verursachte Katastrophen
4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen
4 Fragen
4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen
4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen
4 Fragen
4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen
4 Fragen
5. Schadenregulierung
4 Fragen
6. Allgemeine Bemerkungen
4 Fragen
7. Welche weiteren Schritte sind geplant?
Drucksache 418/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... Gleichwohl gebieten der auch einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 EUV innewohnende Grundsatz der Vertragsfreiheit sowie die Grundrechte auch der Zahlungsdienstleister im Gebiet der EU nach Artikel 16 und 17 der Charta der Grundrechte der EU in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 EUV, dass Eingriffe in die Vertragsfreiheit durch Schaffung eines staatlich verordneten Kontrahierungszwanges auf das erforderliche Maß begrenzt und dass den Zahlungsanbietern keine für sie unzumutbaren Vertragsbeziehungen aufgebürdet werden.
Drucksache 395/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt - COM(2012) 372 final
... 6. Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob der Richtlinienvorschlag ein hinreichendes Maß an gleichen Tätigkeitsvoraussetzungen für in der EU ansässige Verwertungsgesellschaften vorsieht. Für den Fall, dass die Vorgaben des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrnG) auch nach Inkrafttreten einer dem Vorschlag entsprechenden Richtlinie bestehen bleiben sollen, erscheint dies mit Blick auf einige wesentliche Elemente des UrhWahrnG fraglich. Es erscheint fraglich, ob der Richtlinienvorschlag bereits überzeugend Verwertungsgesellschaften von Lizenzagenturen unterscheidet. Diese Abgrenzung muss trennscharf gelingen, weil der Richtlinienvorschlag Lizenzagenturen nur einem Teil der Bestimmungen unterwirft. Im deutschen Urheberrechtswahrnehmungsrecht geschieht dies durch die Kriterien der treuhänderischen Rechtewahrnehmung bzw. durch die Vorgabe, dass Verwertungsgesellschaften keine Gewinne erzielen dürfen. Ferner gewährt § 11 Absatz 1 UrhWahrnG einen klageweise durchsetzbaren Anspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten zu angemessenen Bedingungen, während Artikel 15 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags einen solchen Kontrahierungszwang nicht vorsieht und lediglich bestimmt, dass Verwertungsgesellschaften nach Treu und Glauben Verhandlungen über die Lizenzierung führen. Auch die Transparenz der Tarife geht nach § 13 Absatz 2 UrhWahrnG (Veröffentlichung im Bundesanzeiger) weiter als in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags (Bereitstellung auf Anfrage).
Drucksache 395/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt - COM(2012) 372 final
... 4. Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob der Richtlinienvorschlag ein hinreichendes Maß an gleichen Tätigkeitsvoraussetzungen für in der EU ansässige Verwertungsgesellschaften vorsieht. Für den Fall, dass die Vorgaben des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrnG) auch nach Inkrafttreten einer dem Vorschlag entsprechenden Richtlinie bestehen bleiben sollen, erscheint dies mit Blick auf einige wesentliche Elemente des UrhWahrnG fraglich. Es erscheint fraglich, ob der Richtlinienvorschlag bereits überzeugend Verwertungsgesellschaften von Lizenzagenturen unterscheidet. Diese Abgrenzung muss trennscharf gelingen, weil der Richtlinienvorschlag Lizenzagenturen nur einem Teil der Bestimmungen unterwirft. Im deutschen Urheberrechtswahrnehmungsrecht geschieht dies durch die Kriterien der treuhänderischen Rechtewahrnehmung bzw. durch die Vorgabe, dass Verwertungsgesellschaften keine Gewinne erzielen dürfen. Ferner gewährt § 11 Absatz 1 UrhWahrnG einen klageweise durchsetzbaren Anspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten zu angemessenen Bedingungen, während Artikel 15 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags einen solchen Kontrahierungszwang nicht vorsieht und lediglich bestimmt, dass Verwertungsgesellschaften nach Treu und Glauben Verhandlungen über die Lizenzierung führen. Auch die Transparenz der Tarife geht nach § 13 Absatz 2 UrhWahrnG (Veröffentlichung im Bundesanzeiger) weiter als in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags (Bereitstellung auf Anfrage).
Drucksache 413/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt KOM (2011) 427 endg.
... 2. Die Kommission wirft in dem Grünbuch in erster Linie Fragen nach den urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Binnenmarkt auf. Der Bundesrat weist darauf hin, dass dies ein wichtiger, allerdings nicht der alleinige Aspekt im Bereich AVM ist. Insbesondere das hybride Fernsehen verwischt die Grenzen zwischen Online-Angeboten im Internet und Fernsehen. Inhalte und Dienste für hybride TV-Geräte stammen nicht mehr ausschließlich von den klassischen öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunkveranstaltern, sondern zunehmend von Internetunternehmen, sozialen Netzwerken, Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, Kabel- und Satellitenbetreibern sowie Spieleanbietern, wobei auch Gerätehersteller eigene Plattformen entwickeln, um Fernseh- und Internetangebote auf dem TV-Bildschirm sichtbar zu machen. Damit werden Fragen der Rundfunkordnung virulent, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Zum Regelungsbereich des Urheberrechts bestehen Überschneidungen, so dass die Bereiche in abgestimmter Weise weiterentwickelt werden sollten. Als Beispiel sei nur auf die Diskussion um eine Ausweitung des Kontrahierungszwanges für Sendeunternehmen über den Bereich der Kabelweitersendung hinaus verwiesen (vgl. Artikel 12 der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, ABl. L 248 vom 6. Oktober 1993, S. 15 in Verbindung mit § 87 Absatz 5 des
Drucksache 715/11
... Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Zahlungsdienstevertrages gibt es bisher nicht. In einigen Bundesländern ist ein Kontrahierungszwang für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in den jeweiligen Sparkassenverordnungen geregelt. Für Privatbanken gibt es keine gesetzliche Regelung.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Auswirkungen auf den Haushalt
D. Auswirkungen auf die Vermögenslage
E. Sonstige finanzielle Auswirkungen
F. Familienpolitische Auswirkungen
G. Klimaschutzpolitische Auswirkungen
H. Alternativen Im Sinne der Zielsetzung
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 2 § 850k Abs. 7 Satz 4 neu
Zu Art. 3 Inkrafttreten
Drucksache 413/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt KOM (2011) 427 endg.
... 2. Die Kommission wirft in dem Grünbuch in erster Linie Fragen nach den urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Binnenmarkt auf. Der Bundesrat weist darauf hin, dass dies ein wichtiger, allerdings nicht der alleinige Aspekt im Bereich AVM ist. Insbesondere das hybride Fernsehen verwischt die Grenzen zwischen Online-Angeboten im Internet und Fernsehen. Inhalte und Dienste für hybride TV-Geräte stammen nicht mehr ausschließlich von den klassischen öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunkveranstaltern, sondern zunehmend von Internetunternehmen, sozialen Netzwerken, Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, Kabel- und Satellitenbetreibern sowie Spieleanbietern, wobei auch Gerätehersteller eigene Plattformen entwickeln, um Fernseh- und Internetangebote auf dem TV-Bildschirm sichtbar zu machen. Damit werden Fragen der Rundfunkordnung virulent, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Zum Regelungsbereich des Urheberrechts bestehen Überschneidungen, so dass die Bereiche in abgestimmter Weise weiterentwickelt werden sollten. Als Beispiel sei nur auf die Diskussion um eine Ausweitung des Kontrahierungszwanges für Sendeunternehmen über den Bereich der Kabelweitersendung hinaus verwiesen (vgl. Artikel 12 der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, ABl. L 248 vom 6. Oktober 1993, S. 15 in Verbindung mit § 87 Absatz 5 des
Drucksache 174/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Ein Kontrahierungszwang ist nicht vorgesehen, da davon ausgegangen werden kann, dass der Markt jedem Interessenten die Möglichkeit eröffnen wird, bei einem Diensteanbieter ein Bürgerportalkonto zu erlangen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bürgerportalgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bürgerportal
§ 2 Zuständige Behörde
Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
§ 3 Eröffnung eines Bürgerportalkontos
§ 4 Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto
§ 5 Postfach- und Versanddienst
§ 6 Identitätsbestätigungsdienst
§ 7 Verzeichnisdienst
§ 8 Speicherplatz
Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
§ 9 Aufklärungs- und Informationspflichten
§ 10 Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos
§ 11 Einstellung der Tätigkeit
§ 12 Vertragsbeendigung
§ 13 Dokumentation
§ 14 Verbraucherschutz
§ 15 Datenschutz
§ 16 Auskunftsanspruch
Abschnitt 4 Akkreditierung
§ 17 Akkreditierung von Diensteanbietern
§ 18 Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis
§ 19 Gleichstellung ausländischer Dienste
Abschnitt 5 Aufsicht
§ 20 Aufsichtsmaßnahmen
§ 21 Mitwirkungspflicht
§ 22 Informationspflicht
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Gebühren und Auslagen
§ 25 Rechtsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
§ 5a Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale
Artikel 4 Evaluierung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Gründe für sichere Bürgerportale
3. Verfassungsmäßigkeit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Kosten
• Akkreditierung von Diensteanbietern
• Betrieb von Bürgerportalen
• Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters
Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger
Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung
Im Einzelnen:
V. Nutzenbetrachtungen
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Akkreditierung
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Aufsicht
Zu § 20
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 21
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 171/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Großhandelsbetrieben, die sich vertraglich oder satzungsmäßig zur Wahrnehmung einer solchen Funktion verpflichten, muss umgekehrt ein entsprechender Belieferungsanspruch gegen pharmazeutische Unternehmen eingeräumt werden, damit sie diese Funktion wahrnehmen können. Die Vorschrift begründet allerdings keinen Kontrahierungszwang.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 4b Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien
§ 20d Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 25c Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union
§ 52b Bereitstellung von Arzneimitteln
§ 74 Mitwirkung von Zolldienststellen
Sechzehnter Unterabschnitt
§ 144 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
§ 39a Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel
Artikel 7 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
Artikel 10 Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
Artikel 11 Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung
Artikel 12 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 14 Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 319 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif
Artikel 16 Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes
Artikel 17 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes
1. Arzneimittelgesetz
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Wahltarife zum Krankengeld:
5 Sozialpsychiatrievereinbarung:
Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:
Elektronische Gesundheitskarte:
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
1. Arzneimittelgesetz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten der Verwaltung
c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
4 Bürokratiekosten
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
5 Krankengeld
5 Sozialpsychiatrievereinbarung
Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika
5 Gesundheitskarte
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 48
Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Buchstabe d
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 66
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 4/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... Absatz 2 Satz 1 regelt die mit der zentralen Zulassung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eröffnete Möglichkeit, eine bundesweite Zulassung zu erteilen. Satz 2 reduziert Verwaltungsaufwand bei solchen Kontrollstellen, die nur in einem beschränkten Gebiet tätig sein wollen. Die Kontrollstellen unterliegen dann in Ländern, in denen sie nicht zugelassen sind, auch nicht dem Kontrahierungszwang nach § 6 Absatz 1.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Datenschutzauditgesetz (DSAG)1
§ 1 Datenschutzaudit
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Kontrollen
§ 4 Zulassung der Kontrollstelle und Entziehung der Zulassung
§ 5 Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle
§ 6 Pflichten der Kontrollstelle
§ 7 Pflichten der zuständigen Behörde
§ 8 Überwachung
§ 9 Datenschutzauditsiegel, Verzeichnisse
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Datenschutzauditausschuss
§ 12 Mitglieder des Datenschutzauditausschusses
§ 13 Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Datenschutzauditausschusses
§ 14 Geschäftsstelle des Datenschutzauditausschusses
§ 15 Rechtsaufsicht
§ 16 Verordnungsermächtigungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Strafvorschriften
§ 19 Einziehung
§ 20 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
§ 47 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes1
§ 15a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
Artikel 4 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Kosten
VI. Auswirkungen
1. Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft
2. Bürokratiebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiebelastungen für die Verwaltung
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Absatz 1
Absätze 2 bis 4
Zu § 16
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 781: Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
Drucksache 548/08
... Ein Kontrahierungszwang wird nicht begründet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
§ 28b Scoring
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Entwurfs
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
V. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten für Unternehmen
a. Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
b. Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
2. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
VI. Sonstige Kosten
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 28a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 28b
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 207: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme vom 23. Juli 2008 des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 207: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Drucksache 340/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
... Absatz 1 entspricht dem geltenden Recht. Mit Absatz 1 wird Artikel 28 Abs. 4 der EG-Öko-Basisverordnung Rechnung getragen, nach dem die Mitgliedstaaten sicher zu stellen haben, dass jeder Unternehmer, der die Vorschriften dieser Verordnung erfüllt und als Beitrag zu den Kontrollkosten eine angemessene Gebühr entrichtet, einen Anspruch hat, in das Kontrollsystem einbezogen zu werden. Die Einschränkung der Bedingungen, unter denen ein Unternehmen in die Kontrollen einer Kontrollstelle einzubeziehen ist, in Bezug auf die tatsächliche Zulassung dieser Kontrollstelle in dem betroffenen Land, soll wie bisher den Regelungen nach § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 Rechnung tragen. Nach diesen Bestimmungen kann die Zulassung auf Antrag auf einzelne Länder beschränkt oder für Länder, in denen eine Beleihung vorgesehen ist unter der aufschiebenden Bedingung erteilt werden, dass die Beleihung erfolgt. Es besteht insoweit im zweiten Fall die Möglichkeit, dass eine Kontrollstelle in bestimmten Ländern, solange die aufschiebende Bedingung nicht eintritt, nicht zur Durchführung von Kontrollen zugelassen ist. Diese Tatsache ist als Ablehnungsgrund zu berücksichtigen. Weitere von der Kontrollstelle vorgebrachte Gründe für eine Ablehnung des Verlangens eines Unternehmens, in die Kontrollen einbezogen zu werden, werden wie bisher nach Satz 2 Nr. 1 mit lediglich redaktionellen Anpassungen an den Wortlaut der neuen EG-Öko-Basisverordnung unter den Entscheidungsvorbehalt der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt. Da das Ausüben der Berechtigungen nach der EG-Öko-Basisverordnung auch weiterhin zwingend die Teilnahme eines Unternehmens an dem Kontrollsystem voraussetzt, kann der Kontrahierungszwang für die Kontrollstellen wie bisher nur dann gelockert werden, wenn die Kontrolle anderweitig (z.B. durch die nach Landesrecht zuständige Behörde oder eine andere gleichwertige Kontrollstelle) sichergestellt ist. Diesem Erfordernis soll in Nummer 2 Rechnung getragen werden, indem die anderweitige Sicherstellung der Durchführung der Kontrollen für das Unternehmen als Voraussetzung für die Ausnahme vom Kontrahierungszwang formuliert wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung
§ 3 Kontrollsystem
§ 4 Zulassung der Kontrollstellen und Entzug der Zulassung
§ 5 Pflichten der Kontrollstellen
§ 6 Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen
§ 7 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 8 Überwachung
§ 9 Datenübermittlung, Außenverkehr
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Ermächtigungen
§ 12 Strafvorschriften
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Einziehung
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Ausschluss des Abweichungsrechts
Artikel 2 Öko-Kennzeichengesetz *
§ 2 Ermächtigungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Aufhebung bisherigen Bundesrechts
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
4. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
Drucksache 847/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... in der derzeitigen Fassung. Die Aufhebung dieses bisher bestehenden Kontrahierungszwangs eines Kreditinstituts, welches als Depotverwahrer agiert, steht im Widerspruch zum Anliegen des Gesetzentwurfs, den Rückzug der Banken aus dem Depotstimmrecht einzudämmen. Der Kontrahierungszwang ist daher beizubehalten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG , Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG
11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG
15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG
16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG
17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG
18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG
19. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG
20. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG
21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG
22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,
23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,
24. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG
25. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
26. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
27. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG
Artikel 7a Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
Drucksache 847/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... in der derzeitigen Fassung. Die Aufhebung dieses bisher bestehenden Kontrahierungszwangs eines Kreditinstituts, welches als Depotverwahrer agiert, steht im Widerspruch zum Anliegen des Gesetzentwurfs, den Rückzug der Banken aus dem Depotstimmrecht einzudämmen. Der Kontrahierungszwang ist daher beizubehalten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG
11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG
15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG
16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG
17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG
18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG
19. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG
20. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG
21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG
22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG
23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG
24. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,
25. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG
26. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG
27. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
28. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG
Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
29. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG
Artikel 7a Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
Drucksache 568/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... vorliegt, zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen mit Dritten im Sinne des § 21b Abs. 2 EnWG, also mit neuen Messstellenbetreibern oder Messdienstleistern, Verträge zu schließen. Der Inhalt der vorgesehenen Kontrahierungspflicht wird insofern durch die allgemeinen Bedingungen konkretisiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vertragliche Grundlagen
§ 3 Messstellenvertrag und Messvertrag
§ 4 Inhalt der Verträge zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber oder Messdienstleister
§ 5 Wechsel des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters
§ 6 Durchführung des Übergangs
§ 7 Ausfall des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters
Teil 2 Messstellenbetrieb und Messung
§ 8 Messstellenbetrieb
§ 9 Messung
§ 10 Art der Messung beim Stromnetzzugang
§ 11 Art der Messung beim Gasnetzzugang
§ 12 Datenaustausch und Nachprüfung der Messeinrichtung
Teil 3 Festlegungen der Regulierungsbehörde, Übergangsregelungen
§ 13 Festlegungen der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur
§ 14 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsverordnungen
§ 18b Messung auf Vorgabe des Netznutzers
§ 38b Messung auf Vorgabe des Netznutzers
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 542: Entwurf einer Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... Nach diesen Regeln werden alle potenziellen Nutzer der Infrastruktur dazu aufgefordert, ihr Interesse an der Kontrahierung von Kapazität zu bekunden, bevor Kapazität für die neue Infrastruktur, auch für den Eigenbedarf, vergeben wird. Die Regulierungsbehörde macht hinsichtlich der Regeln für das Engpassmanagement die Vorgabe, dass diese die Verpflichtung, ungenutzte Kapazitäten auf dem Markt anzubieten, und das Recht der Nutzer der Infrastruktur, ihre kontrahierten Kapazitäten auf dem Sekundärmarkt zu handeln, vorsehen. Bei ihrer Bewertung der in Absatz 1 Buchstaben a, b und e dieses Artikels genannten Kriterien berücksichtigt die Regulierungsbehörde die Ergebnisse des Verfahrens für die Kapazitätszuweisung.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... Jeder PKV-Versicherte, freiwillig GKV-Versicherte und alle Nichtversicherten, die vormals in der PKV versichert gewesen seien, sollen nach dem Gesetzentwurf in den Basistarif wechseln können. Dabei ist ein Kontrahierungszwang vorgesehen. Risikozuschläge und -ausschlüsse dürfen nicht vorgesehen werden.
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 225/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
... Die in Buchstabe a vorgesehene Erweiterung des Kontrahierungszwangs der Versicherungsunternehmen in Absatz 2 ist durch die Änderung des § 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VAG bedingt der seinerseits Artikel 4 Nr. 4 der 5. KH-Richtlinie umsetzt. Die neue Regelung sieht vor dass bei dem Erwerb von Fahrzeugen zur Überführung in einen anderen Mitgliedstaat das zu versichernde Risiko künftig dem Bestimmungsmitgliedstaat zugeordnet wird. Ziel der Richtlinienbestimmung ist, Personen, die Fahrzeuge von einem Mitgliedstaat in einen anderen überführen wollen, den Zugang zu Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen im Bestimmungsmitgliedstaat zu erleichtern (s. hierzu die Ausführungen zu Artikel 2 Nr. 2).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag
Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ziel des Gesetzes
2. Inhalt der 5. KH-Richtlinie und Umsetzungsbedarf
Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
Inhalt der 5. KH-Richtlinie
Ausweitung des Mindestversicherungsschutzes
Verbesserung der Stellung des Geschädigten, wenn der Halter des schädigenden Fahrzeugs nicht der Versicherungspflicht unterliegt
Erweiterung der Haftung des Entschädigungsfonds
Stärkung des Binnenmarktes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
4 Umsetzungsbedarf
Direktanspruch des Geschädigten
Versicherungsdeckung von schwächeren Verkehrsteilnehmern
Versicherungsdeckung für vorübergehende Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten
Haftung des Entschädigungsfonds des Bestimmungsmitgliedstaates
3. Kosten- und Preiswirkungen
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Drucksache 718/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Obgleich Rücktritts- und Kündigungsrechte für die Versicherungsunternehmen während des bestehenden Kontrahierungszwangs ausgeschlossen sind (§ 110 Abs. 4 SGB XI), ist im Interesse der Hilfebedürftigen eine Klärung dieser Frage erforderlich. Der o. g. Differenzbetrag darf nicht zu Lasten der Sozialhilfeempfänger oder des Sozialhilfeträgers gehen. Vielmehr ist er im Rahmen des Risikoausgleichs nach § 111 SGB XI zu berücksichtigen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
25. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI
26. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI
32. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG
33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG
34. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
35. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V ,
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 15
36. Zu Artikel 6 Nr. 8b - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V
37. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V
38. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V
39. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V
40. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]
41. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG
43. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung
44. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs
Drucksache 718/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Obgleich Rücktritts- und Kündigungsrechte für die Versicherungsunternehmen während des bestehenden Kontrahierungszwangs ausgeschlossen sind (§ 110 Abs. 4 SGB XI), ist im Interesse der Hilfebedürftigen eine Klärung dieser Frage erforderlich. Der o. g. Differenzbetrag darf nicht zu Lasten der Sozialhilfeempfänger oder des Sozialhilfeträgers gehen. Vielmehr ist er im Rahmen des Risikoausgleichs nach § 111 SGB XI zu berücksichtigen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a, b und d § 110 Abs. 2, 3 und Abs. 5 Satz 1 SGB XI Artikel 2 Weitere Änderungen des SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
25. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI
32. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI
33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG
34. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG
35. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - PflegeZG
36. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
37. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
38. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 1a - neu - PflegeZG
39. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG
40. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
41. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V , Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 15
42. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3c SGB V
43. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 75 Abs. 6a - neu - SGBV
44. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V
45. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V
46. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V
47. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V
48. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]
49. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
50. Zu Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG entfällt bei Annahme von Ziffer 41
51. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG
52. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung
53. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs
Drucksache 820/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
... -- Die planerische Ausweisung eines Krankenhauses im jeweiligen Landes-Krankenhausplan mit einer bestimmten medizinischen Fachdisziplin bzw. Behandlungsspezialität und der Kapazität hierfür begründet einen Kontrahierungszwang bezüglich der Betriebskosten für die gesetzliche Krankenversicherung.
Drucksache 820/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
... -- Die planerische Ausweisung eines Krankenhauses im jeweiligen Landes-Krankenhausplan mit einer bestimmten medizinischen Fachdisziplin bzw. Behandlungsspezialität und der Kapazität hierfür begründet einen Kontrahierungszwang bezüglich der Betriebskosten für die gesetzliche Krankenversicherung.
Drucksache 717/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zehnte Verordnung. zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Flughafenunternehmers" ist irreführend, da die Pflichten eines Flughafenunternehmers bei Weitem nicht erschöpfend mit dieser Bestimmung erfasst sind. Diese Überschrift wird deshalb auf die Erhaltungs- und Betriebspflicht des Flughafenunternehmers konkretisiert. In der geltenden Regelung wird das Bestehen der Betriebspflicht vorausgesetzt, aber ihr Inhalt nicht definiert. Dies wird durch die Neufassung nachgeholt. Die Betriebspflicht beinhaltet schon bisher eine Kontrahierungsverpflichtung zugunsten berechtigter Dritter. Dieser Verpflichtung muss diskriminierungsfrei nachgekommen werden, was nunmehr ausdrücklich in die Regelung aufgenommen wird. Es wird klargestellt, dass diese Verpflichtung damit im Zusammenhang steht, dass die Vertragspartner des Flughafenunternehmers die genehmigte Benutzungsordnung beachten. Dadurch wird es dem Flughafenunternehmer ermöglicht, auf zivilrechtlicher Ebene trotz der grundsätzlichen Kontrahierungsverpflichtung die besonders im öffentlichen Interesse liegende Benutzungsordnung durchzusetzen. Aufgrund der Neufassung von § 43 (s. Begründung zu Nr. 2) wird damit auch die Verpflichtung des Flughafenunternehmers zur Einrichtung der Sicherheitsorganisation in Übereinstimmung mit der genehmigten Benutzungsordnung gegenüber den Vertragspartnern des Flughafenunternehmers und deren Vertragspartner durchgesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. 1 S. 610), zuletzt geändert durch Artikel [1 der Verordnung vom 27. Juli 2005 (BGBl. 1 S. 2275)], wird wie folgt geändert:
1. § 41 wird wie folgt geändert:
2. § 43 wird durch folgende §§ 43 und 43a ersetzt:
§ 43 Flughafenbenutzungsordnung
§ 43a Entgelte
3. § 45 wird wie folgt gefasst:
§ 45 Erhaltungs- und Betriebspflicht
4. Nach § 45 werden folgende §§ 45a, 45b und 45c eingefügt:
§ 45a Flugplatzhandbuch
§ 45b Sicherheitsorganisation
§ 45c Beauftragter für die Sicherheitsorganisation
5. Dem § 46 wird folgender Absatz 5 angefügt:
6. § 47 wird wie folgt geändert:
8. § 53 wird wie folgt geändert:
9. § 58 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
11. § 108 Abs. 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert:
12. Dem § 110 wird folgender Absatz 4 angefügt:
13. Dem § 110 wird folgender Absatz 5 angefügt:
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Drucksache 257/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Der Kontrahierungszwang in § 87 Abs. 5 ist technologieneutral und umfasst deshalb analoge genauso wie digitale Übermittlungstechniken. Der Vertragsabschluss kann vom Sendeunternehmen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass bereits eine analoge Übertragungstechnik lizenziert wurde. Ebenso unzulässig ist es, den Vertragsabschluss über die Kabelweitersendung von unangemessenen Bedingungen oder vertragsfremden Zusatzleistungen abhängig zu machen. Die Bundesregierung nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Kabelweitersendung zwischen den Privatsendern und der Kabelbranche bereits zum großen Teil Einigungen erzielt werden konnten, und sie geht davon aus, dass diese Verhandlungen auf allen Netzebenen und mit weiteren Beteiligten zügig zum Abschluss kommen werden. Die Bundesregierung wird jedoch den Fortgang der Verhandlungen mit Blick darauf beobachten, dass - wie oben ausgeführt - die Verhandlungen zu sachgerechten und angemessenen Ergebnissen führen und Verhandlungspositionen nicht missbraucht werden dürfen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 51 Zitate
§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
§ 53a Kopienversand auf Bestellung
§ 54 Vergütungspflicht
§ 54a Vergütungshöhe
§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
§ 54d Hinweispflicht
§ 54e Meldepflicht
§ 54f Auskunftspflicht
§ 54g Kontrollbesuch
§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
§ 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
Artikel 2 Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
§ 13a Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz
§ 14e Aussetzung
§ 17a Freiwillige Schlichtung
§ 27 Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage (Zu Artikel 1 Nr. 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Vergütungssystem
2. Privatkopie
3. Sonstige Schranken
4. Unbekannte Nutzungsarten
5. § 20b Kabelweitersendung
6. § 87 Abs. 5
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
2 Allgemein:
Zu § 54
Zu § 54a
Zu § 54b
Zu § 54c
Zu § 54d
Zu § 54e
Zu § 54f
Zu § 54g
Zu § 54h
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer n
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 367/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
... es kontrahierungspflichtigen Energieversorgungsunternehmen und den bisherigen Tarifkunden, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht an das Niederspannungsnetz oder das Niederdrucknetz angeschlossen sind und mit Strom oder Gas versorgt werden. Nach der Marktöffnung im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung und der Einfügung des Netzzugangs Dritter in das
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Transformatorenanlage
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Elektrische Anlage
§ 14 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage
§ 15 Überprüfung der elektrischen Anlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Mess- und Steuereinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Druckregelgeräte, besondere Einrichtungen
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Gasanlage
§ 14 Inbetriebsetzung der Gasanlage
§ 15 Überprüfung der Gasanlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Messeinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folgen von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung anderer Rechtsverordnungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 1
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 4
C. Kosten
Drucksache 306/06
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich
... es kontrahierungspflichtigen Energieversorgungsunternehmen und den Tarifkunden, die im Rahmen der Allgemeinen Versorgungspflicht an das Niederspannungsnetz oder das Niederdrucknetz angeschlossen sind und mit Elektrizität oder Gas versorgt werden. Darüber hinaus entwickeln die
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Ersatzversorgung
Teil 2 Versorgung
§ 4 Bedarfsdeckung
§ 5 Art der Versorgung
§ 6 Umfang der Grundversorgung
§ 7 Erweiterung und Änderung von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten
Teil 3 Aufgaben und Rechte des Grundversorgers
§ 8 Messeinrichtungen
§ 9 Zutrittsrecht
§ 10 Vertragsstrafe
Teil 4 Abrechnung der Energielieferung
§ 11 Ablesung
§ 12 Abrechnung
§ 13 Abschlagszahlungen
§ 14 Vorauszahlungen
§ 15 Sicherheitsleistung
§ 16 Rechnungen und Abschläge
§ 17 Zahlung, Verzug
§ 18 Berechnungsfehler
Teil 5 Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses
§ 19 Unterbrechung der Versorgung
§ 20 Kündigung
§ 21 Fristlose Kündigung
Teil 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Gerichtsstand
§ 23 Übergangsregelung
Artikel 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Ersatzversorgung
Teil 2 Versorgung
§ 4 Bedarfsdeckung
§ 5 Art der Versorgung
§ 6 Umfang der Grundversorgung
§ 7 Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten
Teil 3 Aufgaben und Rechte des Grundversorgers
§ 8 Messeinrichtungen
§ 9 Zutrittsrecht
§ 10 Vertragsstrafe
Teil 4 Abrechnung der Energielieferung
§ 11 Ablesung
§ 12 Abrechnung
§ 13 Abschlagszahlungen
§ 14 Vorauszahlungen
§ 15 Sicherheitsleistung
§ 16 Rechnungen und Abschläge
§ 17 Zahlung, Verzug
§ 18 Berechnungsfehler
Teil 5 Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses
§ 19 Unterbrechung der Versorgung
§ 20 Kündigung
§ 21 Fristlose Kündigung
Teil 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Gerichtsstand
§ 23 Übergangsregelung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
4 Vorbemerkung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu Artikel 3
C. Kosten
Drucksache 303/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
... Von einem Kontrahierungszwang wurde abgesehen, da es nach der derzeitigen Marktsituation mehrere Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen gibt und Versicherungsvermittler bisher keine Probleme hatten, Versicherungsschutz bei einem dieser Anbieter zu erhalten. Die Bundesregierung wird nach der Umsetzung die Entwicklungen auf dem Berufshaftpflichtversicherungsmarkt für Versicherungsvermittler vor diesem Hintergrund sorgfältig beobachten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 34d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu § 34e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummern 8 bis 12
Zu Nummer n
Zu Nummer 14b
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu § 42a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 42b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 42c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42e
Zu § 42f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42g
Zu § 42h
Zu § 42i
Zu § 42j
Zu § 42k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 80a
Zu § 80b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 329/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
... geregelt werden, wann die Ausschlussfrist beginnt. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages als mögliche Folge eines Verstoßes gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot sollte ausgeschlossen werden. Die Richtlinien geben einen Kontrahierungszwang als Sanktion nicht zwingend vor.
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 AGG
2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 6 - neu - AGG
3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - AGG
4. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - AGG ,
5. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AGG
6. Zu Artikel 1 §§ 19, 20, 33 Abs. 3, 4 AGG
7. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 - neu - AGG
8. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 3 AGG
9. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 Satz 4 - neu - , Abs. 5 AGG
10. Zu Artikel 1 § 22 AGG
11. Zu Artikel 1 § 24 AGG
12. Zu Artikel 2 Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz
Drucksache 445/05 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien
... In § 21 Abs. 2 ADG soll ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages als mögliche Folge eines Verstoßes gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot gestrichen werden. Die Richtlinien geben einen Kontrahierungszwang als Sanktion nicht zwingend vor.
Drucksache 249/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Eisenbahninfrastrukturunternehmen können damit den Umfang der von ihnen betriebenen Infrastruktur oder der von ihnen angebotenen Leistungen selbst bestimmen und unterliegen nur insoweit dem Kontrahierungszwang. Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssen jedoch Zugang und Leistungen grundsätzlich ganztägig gewährleisten. Weigert sich das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind entsprechende Bescheide durch die Regulierungsbehörde zu erlassen. Diese unterliegen jedoch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Unverhältnismäßige Belastungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind damit ausgeschlossen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Leistungen, Fahrgastinformationen
§ 4 Schienennetz-Benutzungsbedingungen
§ 5 Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis
§ 6 Antragstellung
§ 7 Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen
§ 8 Zuweisungsverfahren
§ 9 Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege
§ 10 Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen
§ 11 Rechte an Zugtrassen
§ 12 Besonderes Kündigungsrecht
§ 13 Rahmenverträge
§ 14 Gelegenheitsverkehr
§ 15 Sondermaßnahmen bei Störungen
§ 16 Überlastete Schienenwege
§ 17 Kapazitätsanalyse
§ 18 Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
§ 19 Besondere Schienenwege
§ 20 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
§ 21 Entgeltgrundsätze für Schienenwege
§ 22 Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege
§ 23 Entgeltnachlässe für Schienenwege
§ 24 Entgelte für Serviceeinrichtungen
§ 25 Veröffentlichungen, Bekanntmachungen
Begründung
Allgemeiner Teil
Drucksache 445/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien
... In § 21 Abs. 2 ADG soll ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages als mögliche Folge eines Verstoßes gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot gestrichen werden. Die Richtlinien geben einen Kontrahierungszwang als Sanktion nicht zwingend vor.
Drucksache 269/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... -Benutzungsverordnung) bestimmten Umfang verpflichtet, die diskriminierungsfreie Benutzung ihrer Infrastruktur zu gewähren und die dort beschriebenen Leistungen diskriminierungsfrei zu erbringen. Der Betreiber der Schienenwege ist zusätzlich verpflichtet, die von ihm betriebenen Schienenwege zur Nutzung bereitzustellen und bestimmte Mindestleistungen zu erbringen. Eisenbahninfrastrukturunternehmen können damit den Umfang der von ihnen betriebenen Infrastruktur oder der von ihnen angebotenen Leistungen selbst bestimmen und unterliegen nur insoweit dem Kontrahierungszwang. Der Betreiber der Schienenwege hingegen kann über die Bereitstellung der von ihm betriebenen Schienenwege und der Mindestleistungen nicht selbst bestimmen. Er muss diese bereitstellen oder andernfalls das Verfahren nach § 11
Drucksache 950/04
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine nachhaltige Reform der gewerblichen Unfallversicherung und des Insolvenzgeldes
... · Uneingeschränkter Kontrahierungszwang auf der Anbieterseite wegen der Pflichtversicherung auf der Unternehmensseite; keine Berufsgenossenschaft darf den Abschluss einer Unfallversicherung verwehren, auch wenn es sich um überdurchschnittlich hohe Risiken handelt.
Anlage Entschließung des Bundesrates für eine nachhaltige Reform der gewerblichen Unfallversicherung und des Insolvenzgeldes Unternehmen entlasten Arbeitsschutz sichern
I. Reformbedarf in der gewerblichen Unfallversicherung und beim Insolvenzgeld
II. Eckpunkte für eine grundlegende Reform der gewerblichen Unfallversicherung
1. Überwindung des Dualismus im Arbeitsschutz
2. Vereinfachte Regelungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
3. Vereinfachte Regelungen für Betriebsärzte
4. Förderung der Prävention in den Unternehmen
5. Einheitlicher Mindestbeitrag für Unternehmen ohne ständig Beschäftigte
6. Obligatorische Abfindung von Renten
7. Umkehrung des Vorrangprinzips beim Zusammentreffen von Renten
8. Mehr Wirtschaftlichkeit beim Abschluss von Verträgen über die Vergütungen der Leistungserbringer
III. Öffnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften für den Wettbewerb
IV. Entlastung der Unternehmen beim Insolvenzgeld
V. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 929/04
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetz es und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel
... 1. die Person des Privatrechts bei der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe oder bei der Erbringung der öffentlichen Dienstleistung gegenüber Dritten besonderen Pflichten unterliegt oder über besondere Rechte verfügt, insbesondere ein Kontrahierungszwang oder ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht, oder
Gesetz
Artikel 1 Umweltinformationsgesetz (UIG)
Abschnitt 1 : Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 : Informationszugang auf Antrag
§ 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
§ 4 Antrag und Verfahren
§ 5 Ablehnung des Antrags
§ 6 Rechtsschutz
§ 7 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen
Abschnitt 3 : Ablehnungsgründe
§ 8 Schutz öffentlicher Belange
§ 9 Schutz sonstiger Belange
Abschnitt 4 : Verbreitung von Umweltinformationen
§ 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 11 Umweltzustandsbericht
Abschnitt 5 : Schlussvorschriften
§ 12 Kosten
§ 13 Überwachung
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 4 Änderung der Umweltinformationskostenverordnung (UIGKostV)
A. Gebühren
B. Auslagen
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Neufassung einer Verordnung
Artikel 7 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007
Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 891/04
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Eisenbahninfrastrukturunternehmen können damit den Umfang der von ihnen betriebenen Infrastruktur oder der von ihnen angebotenen Leistungen selbst bestimmen und unterliegen nur insoweit dem Kontrahierungszwang. Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssen jedoch Zugang und Leistungen grundsätzlich ganztägig gewährleisten. Weigert sich das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind entsprechende Bescheide durch das Eisenbahn-Bundesamt zu erlassen. Diese unterliegen jedoch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Unverhältnismäßige Belastungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind damit ausgeschlossen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Leistungen, Fahrgastinformationen
§ 4 Schienennetz-Benutzungsbedingungen
§ 5 Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis
§ 6 Antragstellung
§ 7 Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen
§ 8 Zuweisungsverfahren
§ 9 Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege
§ 10 Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen
§ 11 Rechte an Zugtrassen
§ 12 Besonderes Kündigungsrecht
§ 13 Rahmenverträge
§ 14 Gelegenheitsverkehr
§ 15 Sondermaßnahmen bei Störungen
§ 16 Überlastete Schienenwege
§ 17 Kapazitätsanalyse
§ 18 Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
§ 19 Besondere Schienenwege
§ 20 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
§ 21 Entgeltgrundsätze für Schienenwege
§ 22 Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege
§ 23 Entgeltnachlässe für Schienenwege
§ 24 Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen
§ 25 Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen
Artikel 2 Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
Anlage n
Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 4 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.