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"Konjunktur"
Drucksache 90/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Beitrag der energetischen Verwertung von Abfällen zur Kreislaufwirtschaft - COM(2017) 34 final
... Im Rückblick auf die Vergangenheit muss jedoch festgestellt werden, dass eine verlässliche Prognose der Entsorgungssituation in Deutschland und Europa mit den Einflüssen einer volatilen Wirtschaftskonjunktur kaum möglich ist. Die geplante Abkehr von der Deponierung stofflich oder energetisch verwertbarer Abfälle als nachhaltige Vorgehensweise sollte nicht zeitgleich mit einem voreiligen Rückbau von energetischen Verwertungskapazitäten kombiniert werden, um auch mit Blick auf die erforderliche Entsorgungssicherheit ökonomischen Schieflagen vorzubeugen. Eine im Rahmen der europäischen Abfallhierarchie agierende und auf der Grundlage wirtschaftlicher Faktoren basierende Infrastruktur zur energetischen Verwertung von Abfällen ist Voraussetzung für eine volkswirtschaftlich sinnvolle Preisbildung. Preisanstiege bei verknappten Kapazitäten gehen insbesondere zulasten der mittelständischen Wirtschaft, die über keine eigenen Verbrennungsanlagen verfügt.
Drucksache 754/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Neue Haushaltsinstrumente für ein stabiles Euro-Währungsgebiet innerhalb des Unionsrahmens - COM(2017) 822 final
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion dazu genutzt werden muss, die Stabilität der Eurozone auszubauen. Dies gilt für Zeiten einer guten konjunkturellen Entwicklung und für Krisenzeiten gleichermaßen.
Drucksache 106/17
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm "Sportinfrastrukturförderung in Deutschland"
... Zahlreiche Förderprogramme auf Ebene der Länder sowie des Bundes wie z.B. das Konjunkturpaket II haben zwar zu einer gewissen Absenkung des Sanierungsstaus geführt. Dass dieser allerdings immer noch in erheblicher Höhe besteht, macht nicht nur die o.g. Difu-Studie deutlich. Auch die Bundesregierung selbst hat z.B. in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (Drs. 18/8250) den "hohen Investitionsbedarf in den Kommunen" erkannt.
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich die deutsche Wirtschaft in einer soliden Verfassung befindet. Weiterhin kommen wesentliche Nachfrageimpulse von den staatlichen und privaten Konsumausgaben. Darüber hinaus tragen die Wohnungsbauinvestitionen zur aktuellen wirtschaftlichen Dynamik bei. Insbesondere schlägt sich der kontinuierlich fortschreitende Beschäftigungsaufbau, vor allem im Dienstleistungssektor, in einer soliden Binnenkonjunktur nieder. Aufgrund steigender verfügbarer Einkommen der privaten Haushalte profitieren die Menschen direkt von der guten wirtschaftlichen Lage. Begünstigt wird der aktuelle konjunkturelle Aufschwung vom niedrigen Zinsniveau und leicht expansiv wirkenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen.
Drucksache 750/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds - COM(2017) 827 final
... Vorsorglich weist der Bundesrat darauf hin, dass er die Einführung einer makroökonomischen Stabilisierungsfunktion als Hilfe zur Überwindung insbesondere von Konjunkturkrisen als nicht zielführend erachtet. Der Bundesrat lehnt es deshalb ab, dass der EWF - über eine Krisenprävention und -bewältigung hinaus - mit einem (verschuldungsfinanzierten) Stabilitätsmandat ausgestattet werden kann. So sollen laut Kommission beispielsweise asymmetrische Schocks innerhalb der WWU gemildert werden. Diese Aufgabe sollte bei den Mitgliedstaaten (etwa durch automatische Stabilisatoren) bleiben. Anderenfalls könnten Fehlanreize in der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten entstehen. Aufgrund der sehr unterschiedlich strukturierten Wirtschaften der Mitgliedstaaten müssen diese selbst auf solche Krisen reagieren können. Die Grundlagen hierfür werden, sofern sie noch nicht ausreichend vorhanden sind, insbesondere durch die im Rahmen des Europäischen Semesters angelegten Strukturreformen geschaffen. Eingriffe in die entsprechend der Souveränität den Mitgliedstaaten vorbehaltenen Politikbereiche würden auch dem Subsidiaritätsgedanken entgegenstehen.
Drucksache 560/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018): Finanzplan des Bundes 2017 bis 2021
... a) Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland stellen sich aus heutiger Sicht nach wie vor sehr günstig dar. Der beachtliche Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts des ersten Quartals hat sich auch im zweiten Quartal dieses Jahres fortgesetzt. Das Verarbeitende Gewerbe und die Baubranche trugen im ersten Halbjahr in sektoraler Betrachtung besonders zur starken Wirtschaftsentwicklung bei. Positive Nachfrageimpulse kamen weiterhin aus dem Inland, vor allem vom privaten und staatlichen Konsum, aber auch die Investitionen in Ausrüstungen und Bauten nahmen zu. Der deutsche Außenhandel konnte von einer wieder gefestigteren Weltkonjunktur profitieren. So hat sich die Wirtschaftsdynamik sowohl in der Eurozone als auch in Asien spürbar belebt bzw. fortgesetzt, wobei für den deutschen Export insbesondere die Impulse aus dem Euroraum spürbar waren. Stimmungs- und Auftragslage in der Industrie bewegen sich seit geraumer Zeit auf einem außerordentlich hohen Niveau. Aktuelle Prognosen gehen derzeit von einer Fortsetzung der positiven Entwicklung in kurzer und mittlerer Frist aus.
Drucksache 747/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten - COM(2017) 824 final
... Das Herzstück des SKS-Vertrags ist der Titel III mit dem sogenannten "fiskalpolitischen Pakt". Die wichtigste Bestimmung des Pakts sieht vor, dass die Vertragsparteien die Auflage eines konjunkturbereinigt ausgeglichenen Haushalts mittels verbindlicher und dauerhafter Bestimmungen, vorzugsweise mit Verfassungsrang, in das jeweilige nationale Recht übernehmen. Diese Auflage spiegelt die zentrale Anforderung der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP), nämlich das mittelfristige Haushaltsziel, wider. 22 Vertragsparteien sind an den fiskalpolitischen Pakt gebunden (alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Bulgarien, Dänemark und Rumänien auf freiwilliger Basis). Andere Teile des SKS-Vertrags zielen darauf ab, die wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung des Euro-Währungsgebiets zu stärken.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in der EU
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise
3. Rechtliche Aspekte
- Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit
- Subsidiarität
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Haushaltspolitische Verantwortung und mittelfristige Ausrichtung der Haushalte
Artikel 4 Teilnahme von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten
Artikel 5 Berichte
Artikel 6 Schlussbestimmungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 8 Adressaten
Drucksache 755/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Ein Europäischer Minister für Wirtschaft und Finanzen - COM(2017) 823 final
... 10. Unter dem "fiskalischen Kurs" wird in aller Regel die Ausrichtung verstanden, die die Regierungen ihrer Fiskalpolitik durch diskretionäre Steuer- und Ausgabenentscheidungen geben. Er bestimmt, welche Rolle die Fiskalpolitik im Konjunkturzyklus spielt. Bei guter Konzeption kann eine aktivere Fiskalpolitik - insbesondere im Zusammenspiel mit Reformen, Investitionsförderung und der Unterstützung durch eine künftige Funktion zur fiskalischen Stabilisierung - auf kurze Sicht zu einem schnelleren Rückgang der Arbeitslosigkeit, mittelfristig aber auch zur Steigerung des (Potenzial-) Wachstums im Euro-Währungsgebiet beitragen. Siehe auch COM(2016) 727 final,
1. Einleitung
2. FUNKTIONEN eines Europäischen MINISTERS für Wirtschaft und FINANZEN: Gewährleistung von KOHÄRENZ und EFFIZIENZ
Verfolgung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der EU und des Euro-Währungsgebiets und Vertretung dieser Interessen auf internationaler Ebene
Stärkung der politischen Koordinierung und Beaufsichtigung der Wirtschafts-, Fiskal- und Finanzvorschriften
Eine angemessene, der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank dienliche Fiskalpolitik für das Euro-Währungsgebiet
3. Institutionelle Aspekte: DEMOKRATISCHE Rechenschaftspflicht und LEGITIMITÄT
Der Minister als Vizepräsident der Kommission
Der Minister als Vorsitzender der Eurogruppe
Die Rolle der Eurogruppe und ihres Vorsitzenden im Laufe der Zeit
Der Minister überwacht die Arbeiten des Europäischen Währungsfonds
Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 285/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Lebenslagen in Deutschland - Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht
... 3. Der Bundesrat begrüßt die positive Entwicklung der sozialen Lage in Deutschland. Diese zeigt sich in einer hohen Beschäftigtenzahl und einer niedrigen Arbeitslosenquote. So hat sich seit Mitte des letzten Jahrzehnts die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um sechs Millionen Menschen erhöht, die Zahl der Arbeitslosen um etwa die Hälfte reduziert und die Jugendarbeitslosigkeit ist um rund 60 Prozent zurückgegangen. Der Bericht lässt aber eine Erklärung vermissen, warum trotz günstiger konjunktureller Daten und sinkender Arbeitslosigkeit die Armutsgefährdung nicht in dem gleichen Maße abnimmt, sondern sogar leicht ansteigt. Es ist festzuhalten, dass sich die Armutsgefährdung statistisch fast ausschließlich über die Erwerbseinkommen berechnet. Insgesamt werden nicht in ausreichendem Maße Möglichkeiten aufgezeigt, Entwicklungen, die zu Einkommensungleichheiten führen, wirkungsvoll entgegenzuwirken. Niedrig-löhne und die Zunahme atypischer Beschäftigungsformen sind nachweisbare Einflussfaktoren für ein erhöhtes Armutsrisiko. Die Einführung des Mindestlohnes hat für untere Einkommensgruppen bereits deutliche Verbesserungen gebracht. Deutlich mehr als ein Fünftel aller Beschäftigten beziehen jedoch weiterhin nur einen Niedriglohn. Dies ist neben der Verbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse auch auf die niedrige Tarifbindung zurückzuführen. Die Feststellung der Bundesregierung, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, wird geteilt, gleichwohl lässt der Bericht entsprechende Lösungsansätze vermissen.
Drucksache 754/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Neue Haushaltsinstrumente für ein stabiles Euro-Währungsgebiet innerhalb des Unionsrahmens - COM(2017) 822 final
... 2. Er stellt fest, dass eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion dazu genutzt werden muss, die Stabilität der Eurozone auszubauen. Dies gilt für Zeiten einer guten konjunkturellen Entwicklung und für Krisenzeiten gleichermaßen.
Drucksache 755/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Ein Europäischer Minister für Wirtschaft und Finanzen - COM(2017) 823 final
... 7. Aus Sicht des Bundesrates würde die angestrebte Vertiefung der WWU mit dieser Position auch institutionell ergänzt. Der Bundesrat hält es insbesondere für notwendig, die konjunkturellen Entwicklungen der Mitgliedstaaten besser aufeinander abzustimmen. Exzessive Ungleichgewichte müssen überwunden werden. Dafür bedarf es einer wirksameren Integration und Koordination der Wirtschaftspolitik innerhalb der EU.
Drucksache 89/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich die deutsche Wirtschaft in einer soliden Verfassung befindet. Weiterhin kommen wesentliche Nachfrageimpulse von den staatlichen und privaten Konsumausgaben. Darüber hinaus tragen die Wohnungsbauinvestitionen zur aktuellen wirtschaftlichen Dynamik bei. Insbesondere schlägt sich der kontinuierlich fortschreitende Beschäftigungsaufbau, vor allem im Dienstleistungssektor, in einer soliden Binnenkonjunktur nieder. Aufgrund steigender verfügbarer Einkommen der privaten Haushalte profitieren die Menschen direkt von der guten wirtschaftlichen Lage. Begünstigt wird der aktuelle konjunkturelle Aufschwung vom niedrigen Zinsniveau und leicht expansiv wirkenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen.
Drucksache 227/16
Antrag der Länder Niedersachsen, Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungsprämie) für den Mittelstand in Deutschland
... 1. Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass vor dem Hintergrund des Strukturwandels in Deutschland zu wenig investiert wird. Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung, sinkenden Energiepreisen, niedrigen Zinsen und exportfreundlichen Wechselkursen bewegen sich die Ausrüstungsinvestitionen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Darauf hat auch der Bericht der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingesetzten Expertenkommission "Stärkung von Investitionen in Deutschland" im April 2015 hingewiesen.
Drucksache 769/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... - das noch zu entwickelnde Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse der verfassungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie der Länder Rechnung trägt und länderspezifische Besonderheiten (z.B. die Ausgestaltung der Konjunkturkomponente des Artikels 109 GG, landesrechtliche Regelungen zur Aufschiebung bewilligter Anschlussfinanzierungen durch vorhandene liquide Mittel, die Berücksichtigung von Entnahmen aus/Zuführungen an Rücklagen und finanziellen Transaktionen und weitere mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbarte landesrechtliche Regelungen) in angemessener Weise berücksichtigt;
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 90 GG allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG
Drucksache 378/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 - InsoGeldFestV 2017)
... Die Festsetzung des Umlagesatzes ist antizyklisch auszugestalten. In konjunkturell guten Jahren sollen Rücklagen für Krisenzeiten aufgebaut werden. Zugleich sollen Arbeitgeber nicht mit einem Umlagesatz belastet werden, der mittelfristig über dem Bedarf der Insolvenzgeldaufwendungen liegt. Der aktuelle Überschuss aus der Umlage und die positive konjunkturelle Lage ermöglichen eine Absenkung des Umlagesatzes für das Jahr 2017 auf 0,09 Prozent.
Drucksache 400/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017): Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
... a) Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen sich trotz gestiegener Risiken derzeit nach wie vor günstig dar. Die Binnennachfrage bleibt weiterhin robust - wenn auch das Wachstum des privaten Konsums sowie von Bau- und Ausrüstungsinvestitionen zuletzt etwas geringer ausfiel bzw. sogar rückläufig war. Der Export zeigt sich im ersten Halbjahr 2016 nach einer Schwächephase im zweiten Halbjahr 2015 wieder als wichtige Stütze der wirtschaftlichen Dynamik. Die meisten Prognosen gehen derzeit von einer Fortsetzung der positiven Entwicklung in kurzer und mittlerer Frist aus. Die aus finanzpolitischer Sicht gute Wirtschaftslage in Deutschland mit einer stabilen Binnenkonjunktur und einer ausgesprochen günstigen Lage am Arbeitsmarkt dürfte sich in den kommenden beiden Jahren aus heutiger Sicht daher nicht wesentlich ändern.
Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... Trotz des großen Potenzials hat sich die Wettbewerbsposition Europas auf dem weltweiten Stahlmarkt in den letzten Jahren verschlechtert. Während die weltweite Nachfrage nach der Wirtschafts- und Finanzkrise zunächst weiter lebhaft blieb, schlug sich seit 2014 der Konjunkturabschwung in China und anderen aufstrebenden Volkswirtschaften negativ auf die weltweite Stahlnachfrage nieder. Darüber hinaus sind die Kapazitätsreserven in bestimmten Drittländern, insbesondere China, rasant angestiegen. Allein in China wird die Überkapazität auf rund 350 Mio. Tonnen2, d.h. auf fast das Doppelte des jährlichen Produktionsvolumens der Union, geschätzt.
1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen
2. Herausforderungen ANNEHMEN
A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren
Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels
Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten
B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN
Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie
In die Menschen investieren
Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor
C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN
Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten
Überarbeitung des Emissionshandelssystems
Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 678/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Da der gegenwärtige Aufschwung unterstützt werden muss und um nicht in die Falle aus niedrigem Wachstums und niedriger Inflation zu geraten, wird in dieser Mitteilung dafür plädiert, die aggregierte Fiskalpolitik des Euroraums zum jetzigen Zeitpunkt erheblich positiver auszurichten. Ein positiver Fiskalkurs beinhaltet sowohl die konjunkturstützende, d.h. expansive Ausrichtung, die die Finanzpolitik insgesamt einnehmen sollte, als auch die qualitative Zusammensetzung der Anpassung bezogen auf die Verteilung der Anstrengungen auf die verschiedenen Länder und die Art der Ausgaben und/oder Steuern, die dahinter stehen.
Mitteilung
1. Einführung
Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet
2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS
3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE
4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS
5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND
6. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET
Anhang 1 Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets
Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017
Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002
Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016
Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP
Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften
Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP
Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP
Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %
Anhang 2 Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Mit den Änderungen in § 101 wird geregelt, dass eine Anzeige bei Saison-Kurzarbeit generell nicht mehr erforderlich ist. Wie bereits bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen ist künftig auch bei Saison-Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen eine Anzeige nicht mehr notwendig. Damit werden zukünftig wirtschafts- und witterungsbedingte Arbeitsausfälle beim Saison-Kurzarbeitergeld gleichbehandelt. Hintergrund ist, dass die bisherige Trennung des Anzeigeerfordernisses je nach Art des Arbeitsausfalls in der Praxis von den Arbeitgebern nicht angenommen worden ist. Viele Arbeitgeber zeigten der Agentur für Arbeit auch witterungsbedingten Arbeitsausfall an. Dies führte zu ungewolltem Mehraufwand sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Agenturen für Arbeit. Beide sollen hiervon entlastet werden. Die Anzeige von wirtschaftsbedingtem Arbeitsausfall hat in der Schlechtwetterzeit wegen der reduzierten Anspruchsvoraussetzungen des Saison-Kurzarbeitergeldes für die Rechtssicherheit der Unternehmen zudem nicht die Bedeutung wie beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld. Die Anzeigepflicht des Arbeitsausfalls beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld bleibt von dieser Änderung unberührt.
Drucksache 132/3/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Brandenburg -
... zertifikate kostenfrei zugeteilt werden. Dieses Prinzip muss unabhängig von konjunkturellen Schwankungen gelten.
Drucksache 294/16
... Arbeitnehmerüberlassung ist eine etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes. Sie bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen. Ebenso kommt ihr eine besondere arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu. Diese zeigt sich unter anderem darin, dass der Anteil geringqualifizierter, vor ihrer Beschäftigung in einem Zeitarbeitsunternehmen nicht erwerbstätiger Beschäftigter hoch ist. Gleichzeitig ist Arbeitnehmerüberlassung infolge von Konjunkturanfälligkeit und wechselnden Einsätzen vielfach mit Unsicherheiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer werden teilweise auch bei längeren Einsatzdauern zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt als vergleichbare Stammbeschäftigte. Dies betrifft vor allem Einsätze in Branchen und Unternehmen, bei denen bislang keine besonderen tarifvertraglichen Regelungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern gelten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
2. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 8 Grundsatz der Gleichstellung
§ 10a Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 611a Arbeitnehmer
Artikel 3 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
b. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Streichung der bisherigen Regelung
Inhalt der Neuregelung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3715: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand
Drucksache 310/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... Des Weiteren ist der abgesenkte Schwellenwert von 14 Prozent daran gebunden, dass ein Zertifizierer bestätigt, dass die Energieeffizienzmaßnahme grundsätzlich dazu geeignet ist, die erforderliche Reduzierung des Stromverbrauchs zu bewirken. Eine Kausalität zwischen der Energieeffizienzmaßnahme und der erfolgten Stromverbrauchssenkung muss im Übrigen nicht nachgewiesen werden; sie wird zu Gunsten der Unternehmen vermutet. Dies ist unbürokratisch und verhindert, dass z.B. konjunkturelle Schwankungen oder Produktionsveränderungen herausgerechnet werden müssen. Voraussetzung ist, dass das bestehende Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt und dadurch seinen Stromverbrauch gesenkt hat. Die Kausalität zwischen der Energieeffizienzmaßnahme und der erfolgten Stromverbrauchssenkung wird dabei zu Gunsten der Unternehmen vermutet. Die Stelle, die das Energiemanagementsystem des Unternehmens zertifiziert, bestätigt die Umsetzung und die grundsätzliche Geeignetheit der Maßnahme, um eine Stromverbrauchssenkung in dieser Höhe zu realisieren. Um die Senkung des Stromverbrauchs nachzuweisen, werden zwei Zeiträume verglichen. Der durchschnittliche Stromverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor der Umsetzung der Maßnahme wird mit einem repräsentativen Zeitraum zwischen der Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahme und der Stellung des Antrages verglichen. Dieser repräsentative Zeitraum muss mindestens drei Monate lang sein und einen typischen Produktionszeitraum für das jeweilige Unternehmen abbilden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Senkung des Stromverbrauchs lediglich durch eine vorübergehende Produktionsdrosselung erreicht würde. Um eine Vergleichbarkeit der Zeiträume zu gewährleisten, werden beide Verbräuche in einen durchschnittlichen Stromverbrauch für ein Kalenderjahr umgerechnet. Der hochgerechnete Stromverbrauch darf dabei nur geringfügig von dem abweichen, der ggf. im Rahmen der Antragstellung für das entsprechende Jahr nachgewiesen wird oder wurde.
Drucksache 113/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen
... 2.11.2 Konjunkturzyklen und deren Wirkung auf das Kreditgeschäft
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)
Abschnitt 1 Sachkundenachweis
§ 1 Sachkundeprüfung
§ 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 3 Prüfungsinhalt, Verfahren
§ 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
§ 5 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
2 Vermittlerregister
§ 6 Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
§ 7 Mitteilungspflichten
§ 8 Zugang
Abschnitt 2 Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung
§ 9 Geltungsbereich der Versicherung
§ 10 Umfang der Versicherung
§ 11 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 3 Verhaltenspflichten
§ 12 Allgemeine Verhaltenspflicht
§ 13 Verbot der Annahme von Geldern
§ 14 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 15 Außerordentliche Prüfungen
§ 16 Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten
§ 17 Anzeigepflicht
Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit
§ 18 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Übergangsregelung
Anlage 1 (zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
1. Kundenberatung
1.4 Kundenbetreuung
2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs
3. Finanzierung und Kreditprodukte
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung der Pfandleiherverordnung
Artikel 3 Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Artikel 4 Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungsermächtigung
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 400/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017): Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
... a) Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen sich trotz gestiegener Risiken derzeit nach wie vor günstig dar. Die Binnennachfrage bleibt weiterhin robust - wenn auch das Wachstum des privaten Konsums sowie von Bau- und Ausrüstungsinvestitionen zuletzt etwas geringer ausfiel bzw. sogar rückläufig war. Der Export zeigt sich im ersten Halbjahr 2016 nach einer Schwächephase im zweiten Halbjahr 2015 wieder als wichtige Stütze der wirtschaftlichen Dynamik. Die meisten Prognosen gehen derzeit von einer Fortsetzung der positiven Entwicklung in kurzer und mittlerer Frist aus. Die aus finanzpolitischer Sicht gute Wirtschaftslage in Deutschland mit einer stabilen Binnenkonjunktur und einer ausgesprochen günstigen Lage am Arbeitsmarkt dürfte sich in den kommenden beiden Jahren aus heutiger Sicht daher nicht wesentlich ändern.
Drucksache 317/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... Der Vorschlag unterstützt die Priorität der Kommission, Wachstum und Beschäftigung durch eine bessere Nutzung des Humankapitals zu steigern und auf diese Weise zur Konjunkturbelebung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Er zielt darauf ab, Mobilitätshindernisse zu beseitigen, und trägt damit zur Erreichung der angestrebten Freizügigkeit der Arbeitskräfte bei.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte
Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit
Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung
Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen
Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen
Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus
Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern
Steuerung des EQR
Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
EMPFIEHLT der Kommission,
ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)
Anhang III Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen
Anhang IV Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2
Anhang V Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme
Anhang VI Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen
Drucksache 769/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... - das noch zu entwickelnde Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse der verfassungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie der Länder Rechnung trägt und länderspezifische Besonderheiten (z.B. die Ausgestaltung der Konjunkturkomponente des Artikels 109 GG, landesrechtliche Regelungen zur Aufschiebung bewilligter Anschlussfinanzierungen durch vorhandene liquide Mittel, die Berücksichtigung von Entnahmen aus/Zuführungen an Rücklagen und finanziellen Transaktionen und weitere mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbarte landesrechtliche Regelungen) in angemessener Weise berücksichtigt;
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 90 GG allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2 GG
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... - eine am "magischen Dreieck" ausgerichtete Wirtschaftspolitik zu verfolgen, d.h. die Investitionstätigkeit zu fördern, Strukturreformen voranzutreiben und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik sicherzustellen. Sie hat das Europäische Semester entsprechend neu gestaltet, indem sie unter anderem mehr Zeit für den Dialog mit den Mitgliedstaaten vorgesehen und neben wirtschaftlichen Zielen gleichberechtigt soziale Belange berücksichtigt hat; - die Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts anzuwenden und dabei im Interesse einer besseren Berücksichtigung von Konjunkturentwicklungen und der Erleichterung von Reformen und Investitionen auch die darin vorgesehene Flexibilität zu nutzen, indem sie die sogenannten Investitions- und Strukturreformklauseln einsetzt;
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 132/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Brandenburg -
... zertifikate kostenfrei zugeteilt werden. Dieses Prinzip muss unabhängig von konjunkturellen Schwankungen gelten.
Drucksache 227/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungsprämie) für den Mittelstand in Deutschland
... 1. Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass vor dem Hintergrund des Strukturwandels in Deutschland zu wenig investiert wird. Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung, sinkenden Energiepreisen, niedrigen Zinsen und exportfreundlichen Wechselkursen bewegen sich die Ausrüstungsinvestitionen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Darauf hat auch der Bericht der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingesetzten Expertenkommission "Stärkung von Investitionen in Deutschland" im April 2015 hingewiesen.
Drucksache 132/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
... zertifikate kostenfrei zugeteilt werden. Dieses Prinzip muss unabhängig von konjunkturellen Schwankungen gelten.
Drucksache 550/16
... Die bisher in § 7 EnStatG angeordneten Erhebungen über erneuerbare Energieträger werden in § 3 teilweise neu geordnet. Die Jahreserhebung bei allen Betreibern von Netzen für die allgemeine Versorgung nach dem bisherigen § 7 Satz 1 Nummer 1 entfällt. Sie wird wegen des stetig wachsenden Beitrags der erneuerbaren Energien zur Elektrizitätsversorgung als monatliche Erhebung in § 3 integriert. Damit wird auch der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken Rechnung getragen. Zudem soll auch eine quantitative Verbesserung der Datengrundlage für den monatlichen Produktionsindex erreicht werden. Dieser umfasst speziell den Wirtschaftszweig der Elektrizitätsversorgung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Zweck der Erhebungen und Erhebungsbereiche
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Erhebungen in der Elektrizitätswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien
§ 4 Erhebungen in der Gaswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien
§ 5 Erhebungen in der Wärmewirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien
§ 6 Erhebungen über Kohleeinfuhr und -ausfuhr
§ 7 Erhebungen über Flüssiggas, Klärgas, Klärschlamm, Tiefengeothermie und Biokraftstoffe
§ 8 Erhebungen über die Energieverwendung einschließlich der erneuerbaren Energien
§ 9 Hilfsmerkmale
§ 10 Auskunftspflicht
§ 11 Durchführung der Erhebung, Übermittlungsfrist
§ 12 Verordnungsermächtigung
§ 13 Datenübermittlung
§ 14 Nutzung von nach energierechtlichen Vorschriften erhobenen Daten
§ 15 Übergangsregelung
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E2.1 § 3 Absatz 1 Nummer 1 EnStatG
E2.2 § 3 Absatz 1 Nummer 2 EnStatG
E2.3 § 3 Absatz 1 Nummer 3 EnStatG
E2.4 § 3 Absatz 2 EnStatG
E2.5 § 3 Absatz 3 EnStatG
E2.6 § 3 Absatz 4 EnStatG
E2.7 § 3 Absatz 5 EnStatG
E2.8 § 3 Absatz 6 EnStatG
E2.9 § 4 Absatz 1 EnStatG
E2.10 § 4 Absatz 2 EnStatG
E2.11 § 4 Absatz 3 EnStatG
E2.12 § 5 EnStatG
E2.13 § 6 EnStatG
E2.14 § 7 Nummer 1 EnStatG
E2.15 § 7 Nummer 2 EnStatG
E2.16 § 7 Nummer 3 EnStatG
E2.17 § 7 Nummer 4 EnStatG
E2.18 § 8 EnStatG
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3149: Entwurf eines Energiestatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt
II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten
II.3 One in one out
II.4 Evaluierung
Drucksache 678/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einem positiven fiskalischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet - COM(2016) 727 final
... 5. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Kommission ist, an Mitgliedstaaten Empfehlungen für höhere Staatsausgaben auszusprechen. Die Fiskalpolitik wird - wie bereits dargelegt - auf nationaler Ebene verantwortet, unter Berücksichtigung der Verschuldungs- und Einnahmesituation der jeweiligen staatlichen Ebenen und der konjunkturellen Lage. In Deutschland kommen als weitere zu beachtende Rahmenbedingungen die verfassungsmäßig verankerte nationale Schuldenregel und die in den Ländern geltenden Schuldenbremsen hinzu.
Drucksache 19/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität COM(2015) 12 final
... 4. PRÄZISIERUNGEN in Bezug auf die KONJUNKTURLAGE 16
2 Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Präzisierungen in Bezug auf Investitionen
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
2.1.1. Finanzielle Beiträge der Mitgliedstaaten zum EFSI
Statistische Erfassung
Präventive Komponente
Korrektive Komponente
2.1.2. Kofinanzierung einzelner vom Fonds mitfinanzierter Investitionsprojekte durch Mitgliedstaaten
2.2 Andere Investitionen im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts
3. Präzisierungen in Bezug auf Strukturreformen
3.1 Strukturreformen im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts Rechtlicher Rahmen
3.2 Strukturreformen im Rahmen der korrektiven Komponente des Pakts
Rechtlicher Rahmen
4. Präzisierungen in Bezug auf die Konjunkturlage
4.1 Modulation der Konsolidierungsanstrengungen im Konjunkturzyklus im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts
Rechtlicher Rahmen
4.2 Berücksichtigung eines unerwarteten Einbruchs der Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der korrektiven Komponente des Pakts
Rechtlicher Rahmen
4.3 Schwerer Konjunkturabschwung im Euro-Währungsgebiet oder in der Union insgesamt
Rechtlicher Rahmen
Präventive Komponente
Korrektive Komponente
5. Schlussfolgerung
Anhang 1 STATISTISCHE ERFASSUNG der Beiträge in Bezug auf den Europäischen FONDS für Strategische INVESTITIONEN
1. Kapitaleinzahlungen der Mitgliedstaaten auf Ebene des EFSI
2. Garantien der Mitgliedstaaten auf Ebene des EFSI
3. Kofinanzierung der Mitgliedstaaten bei einzelnen Projekten
4. Beiträge, die über nationale Förderbanken geleistet werden
Anhang 2 MATRIX für die FESTLEGUNG der JÄHRLICHEN HAUSHALTSANPASSUNG
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... Der bewaffnete Konflikt im Osten sowie sich verschärfende Handelsbeschränkungen seitens Russlands und die Zuspitzung des Gasstreits zwischen Russland und der Ukraine haben jedoch die Reformbestrebungen der Behörden erheblich erschwert. In der Folge hat sich die Rezession in der Ukraine stärker ausgedehnt als von den internationalen Gebern ursprünglich erwartet. Die Krise dürfte noch weiter anhalten, da der Ukraine 2015 ein weiteres Jahr des Konjunkturabschwungs droht. Rückläufige Ausfuhrerlöse aufgrund des Konflikts im Osten der Ukraine und der Vertrauensverlust führten zu einer drastischen
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.
Vorschlag
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
- Konsultation der interessierten Kreise
• Heranziehen von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Finanzbogen
Drucksache 15/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final
... Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise ist das Investitionsniveau in der EU seit seinem Höchststand von 2007 um etwa 15 % gesunken und liegt damit weit unter seinem historischen Trend. Für die kommenden Jahre wird lediglich eine teilweise Erholung prognostiziert, wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Dies wirkt sich nachteilig auf die Belebung der Konjunktur, die Schaffung von Arbeitsplätzen, das langfristige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit aus. Angesichts dieser Investitionslücke ist es fraglich, ob die in der Strategie Europa 2020 formulierten Ziele erreicht werden können. Der Präsident der Europäischen Kommission hat deshalb in seinen politischen Leitlinien für die Europäische Kommission 2014-2019 dieses Problem als zentrale politische Herausforderung bezeichnet wie auch der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 18. Dezember 2014 (EUCO 237/ 14) und die Gruppe der Zwanzig auf ihrem Gipfel vom 15./16. November 2014.
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen und Folgenabschätzungen
3. RECHTLICHE Elemente des Vorschlags
3.1 Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Plattform für Investitionsberatung European Investment Advisory Hub Artikel 1-3
3.2 Gewährung einer EU-Garantie und Einrichtung eines EU-Garantiefonds Artikel 4-8
3.3 Einrichtung eines Verzeichnisses für europäische Investitionsprojekte Artikel 9
3.4 Berichterstattung, Rechenschaftspflicht, Bewertung und Überprüfung der EFSIFinanzierungen Artikel 10-12
3.5 Allgemeine Bestimmungen Artikel 13-17
3.6 Änderungen Artikel 18-19
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
Kapitel I Europäischer Fonds für strategische Investitionen
Artikel 1 Europäischer Fondsfür strategische Investitionen
Artikel 2 Inhalt der EFSI-Vereinbarung
Artikel 3 Leitungsstruktur des EFSI
Kapitel II EU-Garantie und EU-Garantiefonds
Artikel 4 EU-Garantie
Artikel 5 Bestimmungen zum Einsatz der EU-Garantie
Artikel 6 Zulässige Instrumente
Artikel 7 Deckung und Bedingungen der EU-Garantie
Artikel 8 EU-Garantiefonds
Kapitel III Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Artikel 9 Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Bewertung
Artikel 10 Berichterstattung und Rechenschaftspflicht
Artikel 11 Rechenschaftspflicht
Artikel 12 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
Artikel 14 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 15 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 16 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel VI Änderungen
Artikel 18 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013
Kapitel VII Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 20 Übergangsbestimmung
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 427/15
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2016 - InsoGeldFestV 2016)
... Die Festsetzung des Umlagesatzes ist antizyklisch auszugestalten. In konjunkturell guten Jahren sollen Rücklagen für Krisenzeiten aufgebaut werden. Zugleich sollen Arbeitgeber nicht mit einem Umlagesatz belastet werden, der mittelfristig über dem Bedarf der Insolvenzgeldaufwendungen liegt. Der aktuelle Überschuss aus der Umlage und die positive konjunkturelle Lage ermöglichen eine Absenkung des Umlagesatzes im Jahr 2016 auf 0,12 Prozent.
Drucksache 401/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 -effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... - und Klimafonds bzw. der geplante Innovationsfonds eine sichere, berechenbare, konjunktur- und haushaltsunabhängige Mindestfinanzierungsgrundlage erhalten.
Drucksache 93/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie - Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken - COM(2015) 120 final
... Die europäische Wasserpolitik hat es der EU auch ermöglicht, eine weltweit führende dynamische Wasserindustrie zu schaffen, in der 9 000 kleine und mittlere Unternehmen tätig sind16 und die nahezu 500000 Vollzeitarbeitsplätze sichert.17 Sie ist daher sehr viel mehr als eine bloße Antwort auf eine Umweltschutzfrage: Sie ist für die EU ein Mittel zum Anstoß grünen und blauen Wachstums und fördert die Ressourceneffizienz. Wasserbewirtschaftungstechnologien beispielsweise stehen im Mittelpunkt der Ökoinnovation, und die Kommission hat im Jahr 201218 die europäische Innovationspartnerschaft (EIP) für Wasser ins Leben gerufen, um die Entwicklung innovativer Lösungen, die zu einer nachhaltigen Konjunkturbelebung beitragen können und gleichzeitig die Anpassung an den Klimawandel fördern, zu erleichtern.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Nutzung der MÖGLICHKEITEN der Europäischen Wasserpolitik
3. Prüfung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission
3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte
3.2. Übermäßiger Wasserverbrauch durch übermäßige Wasserentnahme
3.3. Veränderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserkörpern
4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR
5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEBÜHRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Notwendigkeit einer soliden Grundlage für die Maßnahmenprogramme
Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der Änderungen
Bekämpfung der Gewässerverunreinigung
Quantitative Aspekte und Qualitätsbezug
Veränderungen des Abflussverhaltens und physikalische Veränderungen von Wasserkörpern
Vernünftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize
Vielfältige Vorteile durch koordinierte Durchführung
4 Investitionsmöglichkeiten
Drucksache 378/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 - BSV 2015)
... Höhere Beitragsätze belasten jedoch Beschäftigte und Unternehmen als Beitragszahler sowie den Bundeshaushalt über höhere Bundesmittel. Außerdem wäre auch ein negativer Einfluss auf die konjunkturelle Entwicklung zu befürchten. Neben den Beitragszahlern profitieren auch Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher von geringeren Beitragssätzen, da höhere Beitragssätze die Rentenanpassung dämpfen. Die Bundesregierung lehnt daher höhere Beitragssätze im Vergleich zum geltenden Recht ab.
Drucksache 350/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016): Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019
... 2. Der wirtschaftliche Erfolg der letzten Jahre ist kein Selbstläufer. Aktuelle Prognosen gehen zwar von einer Fortsetzung des Aufschwungs aus. Ungeachtet der gegenwärtig positiven Entwicklungen und Prognosen ergeben sich vor allem aus den anhaltenden geopolitischen Konflikten auch Risiken für die deutsche Konjunktur, die nicht unterschätzt werden dürfen. Das außenwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor spürbar von Unsicherheit gekennzeichnet. Auch binnenwirtschaftlich bestehen Risiken. Eine mögliche mittelfristige Erhöhung des Zinsniveaus könnte eine Belastung nicht zuletzt für den Bundeshaushalt darstellen.
Drucksache 640/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems - COM(2015) 586 final
... - Der Bundesrat hält es für systemgerecht, dass - gemäß Artikel 41j Absatz 1 des Verordnungsvorschlags - ein nationales Einlagensicherungssystem nur dann über das europäische Einlagensicherungssystem versichert ist, wenn es bestimmte Zielgrößen erreicht hat. Diese Vorgabe muss allerdings konsequent zur Anwendung kommen und darf nicht von vornherein durch die Ausnahmeregelung in Artikel 41j Absatz 2 des Verordnungsvorschlags aufgeweicht werden. Nach dieser Ausnahmeregelung können nationale Einlagensicherungssysteme von den Zielgrößen bei Vorliegen gebührender Gründe wie etwa konjunktureller Probleme durch Genehmigung der Kommission freigestellt werden. Durch diese Ausnahmeregelung könnte das europäische Einlagensicherungssystem aus Sicht des Bundesrates gezwungen sein, im Bedarfsfall sämtliche benötigten Mittel dem nationalen Einlagensicherungssystem zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 350/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
... 2. Der wirtschaftliche Erfolg der letzten Jahre ist kein Selbstläufer. Aktuelle Prognosen gehen zwar von einer Fortsetzung des Aufschwungs aus. Ungeachtet der gegenwärtig positiven Entwicklungen und Prognosen ergeben sich vor allem aus den anhaltenden geopolitischen Konflikten auch Risiken für die deutsche Konjunktur, die nicht unterschätzt werden dürfen. Das außenwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor spürbar von Unsicherheit gekennzeichnet. Auch binnenwirtschaftlich bestehen Risiken. Eine mögliche mittelfristige Erhöhung des Zinsniveaus könnte eine Belastung nicht zuletzt für den Bundeshaushalt darstellen.
Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019
Zum Gesetzentwurf und Finanzplan allgemein
Drucksache 640/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems - COM(2015) 586 final
... 33. - Der Bundesrat hält es für systemgerecht, dass - gemäß Artikel 41j Absatz 1 des Verordnungsvorschlags - ein nationales Einlagensicherungssystem nur dann über das europäische Einlagensicherungssystem versichert ist, wenn es bestimmte Zielgrößen erreicht hat. Diese Vorgabe muss allerdings konsequent zur Anwendung kommen und darf nicht von vornherein durch die Ausnahmeregelung in Artikel 41j Absatz 2 des Verordnungsvorschlags aufgeweicht werden. Nach dieser Ausnahmeregelung können nationale Einlagensicherungssysteme von den Zielgrößen bei Vorliegen gebührender Gründe wie etwa konjunktureller Probleme durch Genehmigung der Kommission freigestellt werden. Durch diese Ausnahmeregelung könnte das europäische Einlagensicherungssystem aus Sicht des Bundesrates gezwungen sein, im Bedarfsfall sämtliche benötigten Mittel dem nationalen Einlagensicherungssystem zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 359/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
... Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich der Immobilienerwerb durch die unbestimmten Rechtsbegriffe unnötig verteuert. Darlehensgeber werden dazu tendieren, die Restrisiken abzusichern, damit die Verträge Bestand haben. Die Regelung könnte sich als ungewolltes Konjunkturprogramm für die Versicherungswirtschaft erweisen, indem nicht nur der Absatz von Risikolebens-, Berufshaftpflicht- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gefördert wird. Möglicherweise wird in Zukunft für fast jeden Immobiliar-Verbraucherkredit eine Kreditausfallversicherung verlangt werden. Die damit verbundenen Kosten werden gerade viele Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen vom Erwerb von Immobilien ausschließen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB
25. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 -neuGewO
26. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO
27. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO
28. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO
29. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO
30. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV
31. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV
32. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV
33. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
34. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG
Drucksache 359/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
... Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich der Immobilienerwerb durch die unbestimmten Rechtsbegriffe unnötig verteuert. Darlehensgeber werden dazu tendieren, die Restrisiken abzusichern, damit die Verträge Bestand haben. Die Regelung könnte sich als ungewolltes Konjunkturprogramm für die Versicherungswirtschaft erweisen, indem nicht nur der Absatz von Risikolebens-, Berufshaftpflicht- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gefördert wird. Möglicherweise wird in Zukunft für fast jeden Immobiliar-Verbraucherkredit eine Kreditausfallversicherung verlangt werden. Die damit verbundenen Kosten werden gerade viele Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen vom Erwerb von Immobilien ausschließen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB
Zur Folgeänderung:
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 502 Absatz 4 - neu - BGB , Artikel 2 Nummer 1 § ..... Absatz 1a - neu - BGBEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 503 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB
17. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17
Zu Artikel 1 Nummer 22
19. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
26. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB
27. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB
28. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB
29. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB
30. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB
31. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG
32. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 - neu - GewO
33. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO
34. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO
35. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO
36. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO
37. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV
38. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV
39. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV
40. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
41. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
42. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG
Drucksache 516/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)
... 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2015 Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil II
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil III
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil IV
Drucksache 191/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... Die vorgeschlagene Übergangsregelung für die Begrenzungsjahre 2015 und 2016 ist aus wirtschaftspolitischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen. Den betroffenen Unternehmen sollte allerdings auch die Wahlmöglichkeit eröffnet werden, die in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Kommission geforderte Bestimmung der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten als arithmetisches Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sofort in Anspruch nehmen zu können. Mit dem empfohlenen Wahlrecht können Schwankungen der Bruttowertschöpfung durch konjunkturelle Sonderentwicklungen, Anlagenmodernisierungen oder längere ungeplante Stillstände besonders stromintensiver Anlagen, wie z.B. nach Bränden oder Überschwemmungen, ausgeglichen werden. So werden besondere Härten vermieden.
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... - Voraussichtlich werden die Defizitquoten in diesem Jahr weiter sinken, wenn auch langsamer als 2013 - von 4,5 % im Jahr 2011 auf 3,0 % für die gesamte EU und 2,6 % für das Euro-Währungsgebiet. Bei den staatlichen Defiziten wird für die nächsten zwei Jahre aufgrund der Konjunkturbelebung ein weiterer Rückgang prognostiziert. Die Schuldenquote in der EU und im Euro-Währungsgebiet dürfte im kommenden Jahr mit 88,3 % bzw. 94,8 % ihren Höchststand erreichen und anschließend in einigen Ländern weiter hoch bleiben.
2 Einleitung
Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2
1. EIN INTEGRIERTES Konzept
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept
2. INVESTITIONSFÖRDERUNG
Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas
Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR
Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden
Ein Investitionsprogramm für Europa
Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene
3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN
BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene
STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.
2. Rentenreform.
3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.
6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .
7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK
Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung
5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION
6. Schlussfolgerung
Anhang Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters
Drucksache 350/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... 2. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung nach einem avisierten strukturellen Überschuss 2014 nun mit dem Entwurf 2015 erstmals seit dem Jahr 1969 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreichen kann. Im Vergleich zu den bisherigen Prognosen mehren sich jedoch die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung. Die derzeitigen geopolitischen Unruhen z.B. in der Ukraine und im Nahen Osten wirken zunehmend dämpfend auf die deutsche Wirtschaft, wobei das vollständige Ausmaß der zukünftigen Risiken derzeit noch nicht absehbar ist. Die anhaltende Nachfrageschwäche aus dem Euroraum belastet zusätzlich die wirtschaftliche Entwicklung. Zudem würde eine Normalisierung des allgemeinen Zinsniveaus zu einer deutlichen Steigerung der Zinsausgaben führen. Um die Zielsetzung eines Haushalts ohne Neuverschuldung langfristig abzusichern, bedarf es daher weiterer Konsolidierungsanstrengungen. Dabei ist auch die Sicherung der gesamtstaatlichen Einnahmenbasis unerlässlich, um die Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zukunftswirksamer und wachstumsstärkender Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen zu gewährleisten.
Drucksache 303/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrt s Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt COM(2014) 452 final
... In der von der Europäischen Kommission beauftragten "Marktbeobachtung Nr. 12 - Konjunkturanalyse - Herbst 2010"11 heißt es zur Situation des Hotelpersonals:
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Zweck
1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag
1.3. Allgemeiner Kontext
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER
2.1. Konsultation der Interessenträger
2.2. Analysepapier
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2 Analyse der Vereinbarung
3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats
3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln
3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4 Wahl der Instrumente
3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
3.6 Inhalt des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 bis 6
3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags
Paragraph 1 Geltungsbereich
Paragraph 2 Begriffsbestimmungen
Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraph 7 Ruhezeiten
Paragraph 8 Ruhepause
Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraph 10 Jahresurlaub
Paragraph 11 Jugendschutz
Paragraph 12 Kontrolle
Paragraph 13 Notfälle
Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraph 16 Arbeitsrhythmus
Paragraph 17 Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. zusätzliche Informationen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Anhang Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt
Anhang
Paragraf 1 Geltungsbereich
Paragraf 2 Begriffsbestimmungen
Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraf 7 Ruhezeiten
Paragraf 8 Ruhepause
Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraf 10 Jahresurlaub
Paragraf 11 Jugendschutz
Paragraf 12 Kontrolle
Paragraf 13 Notfälle
Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraf 16 Arbeitsrhythmus
Paragraf 17 Schlussbestimmungen
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... Die Zeit drängt: Europa braucht unbedingt ein Investitionsprogramm. Infolge der Wirtschaftsund Finanzkrise ist das Investitionsniveau in der EU seit seinem Höchststand von 2007 erheblich gesunken (um etwa 15 %1) und liegt damit weit unter seinem historischen Trend. Für die kommenden Jahre wird lediglich eine teilweise Erholung prognostiziert. Dadurch werden die Konjunkturbelebung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, das langfristige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit gedämpft.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 308/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 17. Der Bundesrat begrüßt, dass mit der vorgeschlagenen Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Abfallvermeidung aufgerufen werden. Die simple Vorgabe, dass sie hierfür Abfallvermeidungsmaßnahmen treffen sollen, ist für eine erfolgreiche und messbare Umsetzung der Abfallvermeidung jedoch unzureichend. Die Bundesregierung wird daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Vorschrift um konkrete Hinweise ergänzt wird, auf welche Art und Weise und wie dies ohne Markteingriffe geschehen könnte. Auch sollten Orientierungspunkte formuliert werden, an denen die Fortschritte bei der Abfallvermeidung messbar sind. Der Verweis der Kommission auf das Wirtschaftswachstum ist nicht ausreichend, da ein rückläufiges Wachstum automatisch weniger Produktion und damit weniger Abfallerzeugung bedeutet, ein Anziehen der Konjunktur aber auch ein wachsendes Abfallaufkommen bewirkt, so dass ein absoluter Maßstab somit nicht gegeben ist.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
Drucksache 308/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 15. Der Bundesrat begrüßt, dass mit der vorgeschlagenen Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Abfallvermeidung aufgerufen werden. Die simple Vorgabe, dass sie hierfür Abfallvermeidungsmaßnahmen treffen sollen, ist für eine erfolgreiche und messbare Umsetzung der Abfallvermeidung jedoch unzureichend. Die Bundesregierung wird daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Vorschrift um konkrete Hinweise ergänzt wird, auf welche Art und Weise und wie dies ohne Markteingriffe geschehen könnte. Auch sollten Orientierungspunkte formuliert werden, an denen die Fortschritte bei der Abfallvermeidung messbar sind. Der Verweis der Kommission auf das Wirtschaftswachstum ist nicht ausreichend, da ein rückläufiges Wachstum automatisch weniger Produktion und damit weniger Abfallerzeugung bedeutet, ein Anziehen der Konjunktur aber auch ein wachsendes Abfallaufkommen bewirkt, so dass ein absoluter Maßstab somit nicht gegeben ist.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
Drucksache 350/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... b) Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung nach einem avisierten strukturellen Überschuss 2014 nun mit dem Entwurf 2015 erstmals seit dem Jahr 1969 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreichen kann. Im Vergleich zu den bisherigen Prognosen mehren sich jedoch die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung. Die derzeitigen geopolitischen Unruhen z.B. in der Ukraine und im Nahen Osten wirken zunehmend dämpfend auf die deutsche Wirtschaft, wobei das vollständige Ausmaß der zukünftigen Risiken derzeit noch nicht absehbar ist. Die anhaltende Nachfrageschwäche aus dem Euroraum belastet zusätzlich die wirtschaftliche Entwicklung. Zudem würde eine Normalisierung des allgemeinen Zinsniveaus zu einer deutlichen Steigerung der Zinsausgaben führen. Um die Zielsetzung eines Haushalts ohne Neuverschuldung langfristig abzusichern, bedarf es daher weiterer Konsolidierungsanstrengungen. Dabei ist auch die Sicherung der gesamtstaatlichen Einnahmenbasis unerlässlich, um die Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zukunftswirksamer und wachstumsstärkender Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen zu gewährleisten.
Drucksache 589/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung
... 4. Eine solche steuerliche Förderung belebt nicht zuletzt auch die Nachfrage nach Leistungen der Baubranche und sorgt für positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Insoweit wäre aus Sicht des Bundesrates diese Maßnahme ein sinnvoller Baustein des vom Bundesfinanzminister angekündigten 10 Mrd. € umfassenden Investitionsprogramms und sollte zur Verstetigung der konjunkturellen Entwicklung zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden.
Drucksache 319/14 (Begründung)
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV )
... 2010 wurde die Arbeit wieder aufgenommen, dabei wurden die neuen Erkenntnisse u.a. aus dem Projekt "Innovative Maßnahmen Lärm und Erschütterungsschutz an Fahrwegen" im Rahmen des Konjunkturpakets II (KP II) berücksichtigt. In diesem Konjunkturpaket wurden 13 innovative Technologien an 82 Einzelmaßnahmen erprobt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind im Bericht der DB Netz AG "Innovative Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz am Fahrweg" vom 15. Juni 2012 dokumentiert. Ferner wurden die Ergebnisse des UBA-Vorhabens "Ermittlung des Standes der Technik der Geräuschemissionen europäischer Schienenfahrzeuge und deren Lärmminderungspotentiale mit Darstellung von Best-Practice-Beispielen", UBA, FKZ: 3709 54 145 im Rahmen des Umweltforschungsplans 2009 einbezogen.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Wesentliche Bestimmungen
1. Berechnungsverfahren
2. Berechnung der Schallausbreitung
3. Unterschiede zwischen Schall 03 [1990] sowie Akustik 04 [1990] und Schall 03 [2012]
4. Vergleichsrechnung zwischen Schall 03 [1990] und Akustik 04 [1990] sowie Schall 03 [2012]
5. Schienenbonus
6. Anerkennung akustischer Kennwerte
III. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Alternativen
VI. Befristung
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
IX. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
1. Fahrzeugarten von Eisenbahnen
2. Fahrzeugarten von Straßenbahnen
3. Geschwindigkeit
4. Fahrbahnarten
5. Schallminderungstechniken am Gleis
6. Brücken
7. Rangier- und Umschlagbahnhöfe
8. Straßenbahnen
9. Schallausbreitung
10. Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen
11. Berücksichtigung von abweichender Bahntechnik und von schalltechnischen Innovationen Grundlage für die Beurteilung, ob eine abweichende Bahntechnik oder eine schalltechnische Innovation vorliegt, ist die messtechnische Ermittlung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2164: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 195/14
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Angesichts der guten Konjunktur, der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt und wachsender Einnahmen bei den einzelnen Zweigen der Sozialversicherungen auf der einen Seite und den Herausforderungen der Unternehmen im internationalen Wettbewerb auf der anderen Seite ist es möglich und geboten, die Vorverlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand
3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 118 Übergangsregelung zur Fälligkeit der Beitragsschuld
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 147/2/14
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... 1. Beschäftigungsverhältnisse mit hohen erfolgs- oder umsatzabhängigen Entlohnungsbestandteilen (zum Beispiel beim Taxigewerbe, im Tourismus, in der Gastronomie) können bei der Umsetzung der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen benachteiligt sein. In vielen Fällen scheidet eine Erhöhung des Fixums zur Erreichung des Mindestlohnes aus, da dadurch zu Lasten der Unternehmen, aber auch der Beschäftigten, Leistungsanreize abgeschwächt werden. Die vorgesehene Neuregelung lässt konjunkturelle und strukturelle Besonderheiten außer Acht. Eine Regelung, welche eine zeitliche Erweiterung der Bemessungszeiträume auf mehrere Monate (Halbjahres- oder Jahreszeitraum), gerade auch bei stark saisonabhängigen Branchen, zulassen würde, könnte hier für Abhilfe sorgen.
Drucksache 191/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... Die vorgeschlagene Übergangsregelung für die Begrenzungsjahre 2015 und 2016 ist aus wirtschaftspolitischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen. Den betroffenen Unternehmen sollte allerdings auch die Wahlmöglichkeit eröffnet werden, die in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Kommission geforderte Bestimmung der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten als arithmetisches Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sofort in Anspruch nehmen zu können. Mit dem empfohlenen Wahlrecht können Schwankungen der Bruttowertschöpfung durch konjunkturelle Sonderentwicklungen, Anlagenmodernisierungen oder längere ungeplante Stillstände besonders stromintensiver Anlagen, wie z.B. nach Bränden oder Überschwemmungen, ausgeglichen werden. So werden besondere Härten vermieden.
Drucksache 155/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
... a) Für die im Jahr 2011 beschlossene Energiewende ist ein kontinuierlicher und bundesweiter Ausbau der erneuerbaren Energien unerlässlich. Diese sind zudem unverzichtbarer Bestandteil des Industriestandorts Deutschland. Deutschland ist bei regenerativen Energiesystemen Technologieführer, insbesondere in der Windenergiebranche. Es hat sich ein Industrie- und Wirtschaftszweig entwickelt, der mit weit über 300 000 Arbeitsplätzen zur positiven konjunkturellen Entwicklung beiträgt.
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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