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"Komitologie"


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0817/05B
0770/05
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0805/04
1002/04
0578/04
0664/04B
0068/1/04
0804/04
0068/04B
Drucksache 31/1/08

... 46. Die Einführung von Mindeststandards für Umweltinspektionen greift in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten ein und ist unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität kritisch zu sehen. Bei der Harmonisierung der Anwendungen des Umweltrechts sollte vielmehr hinterfragt werden, ob dem Subsidiaritätsprinzip in jedem Regelungsfall entsprochen worden ist. Soweit Regelungen erfolgen, sollten die wesentlichen Elemente der Mindeststandards in den Richtlinien vorgenommen werden und nicht im Komitologieverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/08




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

22. Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

24. Zu Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe e

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

45. Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

53. Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

55. Zu Artikel 57 i.V.m. Anhang VII Teil 7

56. Zu Artikel 67

57. Zu Artikel 69

Zu Anhang I

66. Zu Anhang V

67. Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 883/08

... Ziel ist die Schaffung eines Instruments innerhalb des Europäischen Statistischen Systems (ESS) zur Verwaltung von Straßengüterverkehr-Statistiken durch Meldepflichten (Schwellen der Zahl der Fahrzeuge pro Berichtsland), des Umfangs der Erhebungen (Fahrzeugarten) und der Präzisionsnorm (im Komitologieverfahren bereits modifizierbar). Im Einvernehmen mit dem ESS (Ausschuss für das Statistische Programm) können Umfang (Schwerpunkt auf dem internationalen Verkehr und schweren Fahrzeugen) und Stichproben (dem Datenbedarf anzupassende Präzisionsmaßnahmen) der berichtspflichtigen Straßengüterverkehrsfahrzeuge verringert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/08




Mitteilung

1. Bewährungsproben für Europa

2. Prioritäten für 2009

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Ein bürgernahes Europa

2.4. Europa als Partner in der Welt

3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur

4. Europa vermitteln

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

Vorrangige Initiativen

Anhang 2
Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge


 
 
 


Drucksache 800/08

... 16. würdigt die Arbeit der Bergbauern und Bergbäuerinnen; hält fest, dass die Bedingungen dafür (vor allem Nebenerwerbsstruktur, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Voraussetzungen für die Familiengründung) nicht durch Bürokratie erschwert sondern durch Synergie sektorialer Politiken erleichtert werden müssen; fordert die Kommission und die zuständigen Ausschüsse (Komitologie) auf, bestehende und künftige Vorschriften (vor allem zur Registerpflicht) im Sinn der Initiative "



Drucksache 745/08

... Inkohärenzen, die während der Umsetzung der CRD deutlich geworden sind, müssen beseitigt werden damit die eigentlichen Ziele der CRD nicht unterlaufen werden. Die meisten davon sind technischer Art und werden durch Komitologiemaßnahmen gesondert geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1 Großkredite unter Banken

2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung

2.3 Aufsichtskollegien

2.4 Fachkenntnisse/Gutachten

3. Folgenabschätzung

3.1 Großkredite

3.2 Hybride Finanzinstrumente

3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement

3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze

3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes

3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG

6.2. Großkredite

6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG

6.3. Aufsichtsregelungen

6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48

6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48

6.4. Technische Änderungen

6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 42a

Artikel 42b

Artikel 63a

Artikel 107

Artikel 110

Artikel 115

Abschnitt 7
Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken

Artikel 122a

Artikel 131a

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2006/49/EG

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 160/08

... Die Mitgliedstaaten sollten daher Listen der betroffenen tiergesundheitlichen Einrichtungen erstellen, auf dem neuesten Stand halten und sie den übrigen Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Zur Harmonisierung des Musters dieser Listen und der Art und Weise, wie ein einfacher Zugang zu aktualisierten Listen für die Gemeinschaft erreicht werden kann, müssen einheitliche Kriterien gemäß dem Komitologieverfahren eingeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/08




Begründung

3 Allgemeines

Tiergesundheitliche Einrichtungen, die für den innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und deren Erzeugnissen zugelassen sind, und Informationen, die im Tierzuchtbereich zu liefern sind

Tiergesundheitliche Einrichtungen, die in Drittländern zur Einfuhr von tierischen Erzeugnissen in die Gemeinschaft zugelassen sind, und Behörden, die in Drittländern zur Führung eines Herdbuchs oder Zuchtbuchs zugelassen sind

Laboratorien

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 64/432/EWG

Artikel 6a

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 77/504/EWG

Artikel 4a

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 88/407/EWG

Artikel 9

Artikel 12

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 88/661/EWG

Artikel 4a

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 89/361/EWG

Artikel 5

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 89/556/EWG

Artikel 8

Artikel 11

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 90/427/EWG

Artikel 5

Artikel 8
Änderung der Richtlinie 90/428/EWG

Artikel 9
Änderung der Richtlinie 90/429/EWG

Artikel 8

Artikel 10
Änderung der Richtlinie 90/539/EWG

Artikel 4

Artikel 6a

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 91/68/EWG

Artikel 12
Änderung der Richtlinie 92/35/EWG

Artikel 14

Artikel 13
Änderung der Richtlinie 92/65/EWG

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 92/66/EWG

Artikel 15
Änderung der Richtlinie 92/119/EWG

Artikel 16
Änderung der Richtlinie 94/28/EG

Artikel 17
Änderung der Richtlinie 2000/75/EG

Artikel 15

Artikel 18
Änderungen der Entscheidung 2000/258/EG

Artikel 3

Artikel 19
Änderung der Richtlinie 2001/89/EG

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 2002/60/EG

Artikel 21
Änderung der Richtlinie 2005/94/EG

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Übergangsbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang

Anhang I
AFSSA, Nancy

Anhang II


 
 
 


Drucksache 920/08

... Der vom Bundesrat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 (Drucksache 831/07 (Beschluss), Ziffer 41) benannte Ländervertreter für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Tierarzneimittel (Komitologieausschuss) Brandenburg Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (RD Dr. Dietmar Bleyl) wird seine Funktion in dem o. g. Ausschuss nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 692/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist aus grundsätzlichen Erwägungen darauf hin, dass nach Artikel 1 Abs. 1 Unterabsatz 2 des Verordnungsvorschlags für Fische nur Artikel 3 Abs. 1 des Verordnungsvorschlags Anwendung finden soll. Daher spricht sich der Bundesrat dagegen aus, dass nach Artikel 21 der Erlass von Durchführungsbestimmungen über die Schlachtung und Tötung von Fischen dem Komitologieverfahren überlassen bleiben soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/08 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu den Artikeln und Anhängen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Anhang II Nr. 4.2

Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 102/08 (Beschluss)

... Die konkreten Zuteilungsregeln und die Ausnahmen von der schrittweisen Abschaffung der kostenfreien Zuteilung für besonders energieintensive Industriebranchen im internationalen Wettbewerb sollen erst sehr spät (2010/2011) und lediglich im Komitologie-Verfahren festgelegt werden. Die Zuteilungs- und Ausnahmeregelungen bedürfen einer kurzfristigen und verbindlichen Konkretisierung im Richtlinienvorschlag selbst bzw. in einem Verfahren der Mitentscheidung spätestens im Jahr 2010.



Drucksache 31/08 (Beschluss)

... 26. Die Einführung von Mindeststandards für Umweltinspektionen greift in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten ein und ist unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität kritisch zu sehen. Bei der Harmonisierung der Anwendungen des Umweltrechts sollte vielmehr hinterfragt werden, ob dem Subsidiaritätsprinzip in jedem Regelungsfall entsprochen worden ist. Soweit Regelungen erfolgen, sollten die wesentlichen Elemente der Mindeststandards in den Richtlinien vorgenommen werden und nicht im Komitologieverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/08 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

Zu Artikel 57

Zu Artikel 67

Zu Artikel 69

Zu Anhang I

Zu Anhang V

Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 778/08

... Änderungen der Deckungssumme sollten nach dem normalen Komitologieverfahren beschlossen werden. Im Krisenfall muss jedoch ein promptes, koordiniertes Eingreifen der Gemeinschaft möglich sein, um im Falle eines plötzlichen Vertrauenseinbruchs bei den Einlegern mit einer Anhebung der Deckungssumme reagieren zu können. Eine Dringlichkeitsmaßnahme im Komitologieverfahren ist daher unerlässlich. Solche Dringlichkeitsmaßnahmen sollten auf 18 Monate befristet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Folgenabschätzung und öffentliche Konsultation

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Rechtliche Aspekte

5. Einzelerläuterung zum Vorschlag

5.1 Verkürzung der Auszahlungsfrist

5.2 Selbstbehalt

5.3 Deckungssumme

5.4 Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 7a

Artikel 12

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 110/1/08

... 4. Der Bundesrat begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Stärkung ihres Instrumentariums für die Folgenabschätzung, wie beispielsweise die Ausweitung der Durchführung von Folgenabschätzungen auf Maßnahmen, die im Komitologieverfahren beschlossen werden sollen, die Überarbeitung der Leitlinien für die Folgenabschätzung und eine verstärkte Rolle des kommissionsinternen Ausschusses für Folgenabschätzungen, als einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Folgenabschätzungssystems. Nach Auffassung des Bundesrates kann allerdings noch mehr getan werden, um das Potential einer umfassenden Folgenabschätzung für den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene voll nutzen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/1/08




2 Gesetzesfolgenabschätzungen

2 Vereinfachungsprogramm

Verringerung der Verwaltungslasten


 
 
 


Drucksache 692/1/08

... 6. Der Bundesrat weist aus grundsätzlichen Erwägungen darauf hin, dass nach Artikel 1 Abs. 1 Unterabsatz 2 des Verordnungsvorschlags für Fische nur Artikel 3 Abs. 1 des Verordnungsvorschlags Anwendung finden soll. Daher spricht sich der Bundesrat dagegen aus, dass nach Artikel 21 der Erlass von Durchführungsbestimmungen über die Schlachtung und Tötung von Fischen dem Komitologieverfahren überlassen bleiben soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/1/08




1. Zur Vorlage allgemein

Zur Folgenabschätzung

Zu den Artikeln und

Zu Artikel 1

2. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 4

3. Hilfsempfehlung:

4. [EU A]

Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

7. Zu Anhang I Tabelle 1 Nr. 4

8. Zu Anhang II Nr. 4.2

9. Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 999/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass zusätzliche Inspektions- und Überwachungsvorschriften nicht nach dem Komitologie-Verfahren erlassen werden sollten. Diese Reglungen bedingen zusätzliche Vollzugsaufgaben und verursachen Kosten, die die Länderhaushalte belasten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

3. Zu Artikel 3 Buchstabe j

4. Zu Artikel 3 Buchstabe k

5. Zu Artikel 3 Buchstabe q

6. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

10. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

16. Zu Artikel 12 und 16

17. Zu Artikel 16

18. Zu Artikel 20

Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8


 
 
 


Drucksache 102/1/08

... 9. Die konkreten Zuteilungsregeln und die Ausnahmen von der schrittweisen Abschaffung der kostenfreien Zuteilung für besonders energieintensive Industriebranchen im internationalen Wettbewerb sollen erst sehr spät (2010/2011) und lediglich im Komitologie-Verfahren festgelegt werden. Die Zuteilungs- und Ausnahmeregelungen bedürfen einer kurzfristigen und verbindlichen Konkretisierung im Richtlinienvorschlag selbst bzw. in einem Verfahren der Mitentscheidung spätestens im Jahr 2010.



Drucksache 765/08 (Beschluss)

... 43. Angesichts der mit einer Missbilligung bestimmter Klauseln verbundenen einschneidenden Auswirkungen auf die Zivilrechtsordnungen der Mitgliedstaaten lehnt der Bundesrat auch das gemäß Artikeln 39, 40 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Komitologieverfahren zur Abänderung bzw. Ergänzung der in Anhang II und III enthaltenen Klauseln mit Nachdruck ab. Die Einführung neuer "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/08 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:

Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :

Zu Kapitel II Information der Verbraucher :

Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :

Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:

Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:

Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :

Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 18/08

... Artikel 7 der TBT-Verordnung schreibt Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle unter Berücksichtigung des Artikels 11 des Übereinkommens vor. Da das Übereinkommen bis zum 1. Januar 2007 nicht in Kraft getreten ist wird die Europäische Kommission im Komitologieverfahren eigenständige Kontrollvorschriften erlassen, die bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens unmittelbar gelten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 5
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1

Artikel 6
Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 7
Facharbeitsgruppen

Artikel 8
Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung

Artikel 9
Übermittlung und Austausch von Informationen

Artikel 10
Besichtigungen und Zeugniserteilung

Artikel 11
Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstößen

Artikel 12
Verstöße

Artikel 13
Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Verhältnis zum internationalen Seerecht

Artikel 16
Änderungen

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer

Artikel 21
Sprachen

Anlage 1
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage 2
Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags

Anlage 3
Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags

Anlage 4
Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme

Regel 1 Besichtigungen

Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei

Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Anhang 1
zu Anlage 4 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem Dieses Zeugnis ist durch eine Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme zu ergänzen.

Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme

Bestätigung betreffend die Spezifikation5

Anhang 2
zu Anlage 4 Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften des Übereinkommens von 2001

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)


 
 
 


Drucksache 510/07 (Beschluss)

... Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass Rat und EU-Parlament auch im Bereich dieser Richtlinie ein grundsätzliches Rückholrecht für die im Komitologieverfahren erlassenen Vorschriften haben.



Drucksache 831/07

... 7. - in explosibler Atmosphäre verwendete elektrische Betriebsmittel (Komitologieausschuss)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/07




2 A

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

IV. Bereich Verkehr

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

IX. Bereich Kultur

X. Bereich Inneres und Justiz

2 B

I. Bereich Auswärtige Beziehungen

II. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

III. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

IV. Bereich Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht, Versicherungswesen

2 C


 
 
 


Drucksache 917/07

... sstandards im Wege des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen werden,



Drucksache 277/07

... Die Ermächtigung in Absatz 5 ermöglicht die schnellere Anpassung von Bußgeldbestimmungen an geändertes EG-Recht. So soll eine erste Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 ca. im Mai 2007 im Komitologieverfahren (Änderung der Anhänge IA, IB, IC, VII und VIII) erfolgen Die Bußgeldverordnung soll zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen2 und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung3 (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)

§ 1
Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für:

§ 2
Grundsatz der Autarkie

§ 3
Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen

§ 4
Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung

§ 5
Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten

§ 6
Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 8
Ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen

§ 9
Datenerhebung und -verwendung

§ 10
Kennzeichnung der Fahrzeuge

§ 11
Kontrollen

§ 12
Maßnahmen zur Überwachung

§ 13
Anordnungen im Einzelfall

§ 14
Zuständige Behörden

§ 15
Anlaufstelle

§ 16
Berichte und Übermittlung von Informationen

§ 17
Zollstellen

§ 18
Bußgeldvorschriften

§ 19
Einziehung

§ 20
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

Artikel 2
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 3
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 4
Änderung der Nachweisverordnung

Artikel 5
Änderung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 7
Aufhebung des Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

III. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

Zu § 3

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 4

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

Zu § 5

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

Zu § 8

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 9

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

Zu § 12

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu § 14

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 15

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 16

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

Zu § 17

Zu § 18

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 857/1/07

... Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der



Drucksache 516/07

... Mit dem vorgeschlagenen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Rahmen für die wichtigsten Ziele und Maßnahmen des Programms geschaffen. Über das konkrete jährliche Arbeitsprogramm werden die Mitgliedstaaten im Komitologieverfahren abstimmen. In vielen Fällen werden die einzelnen Maßnahmen durch Finanzhilfen an die Mitgliedstaaten unterstützt, daher haben die Mitgliedstaaten die Kontrolle über die Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Geltungsbereich und allgemeine Ziele

Artikel 3
Maßnahmen

Artikel 4
Jährliches Arbeitsprogramm

Artikel 5
Ausschuss

Artikel 6
Bewertung

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang
Untergliederung der in Artikel 3 aufgeführten Maßnahmen

Ziel 1: Entwicklung von Zielindikatoren und Überprüfung der Prioritäten

Maßnahme 1.1: Entwicklung neuer Bereiche

Maßnahme 1.2: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen

Ziel 2: Rationalisierung des Systems der unternehmensbezogenen Statistiken

Maßnahme 2.1: Integration von Konzepten und Methoden innerhalb des rechtlichen Rahmens

Maßnahme 2.2: Entwicklung von Statistiken über Unternehmensgruppen

Maßnahme 2.3: Europäische Erhebungen zur Minimierung der Belastung der Unternehmen

Ziel 3: Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Datenerhebung

Maßnahme 3.1: Bessere Nutzung der im statistischen System bereits vorhandenen Daten, einschließlich der Möglichkeit von Schätzungen

Maßnahme 3.2: Bessere Nutzung der in der Wirtschaft bereits vorhandenen Daten

Maßnahme 3.3: Entwicklung von Hilfsmitteln zur effizienteren Extraktion, Übermittlung und Verarbeitung der Daten

Ziel 4: Modernisierung und Vereinfachung von Intrastat

Maßnahme 4.1: Harmonisierung der Methoden, um die Qualität in einem vereinfachten Intrastat-System zu erhöhen

Maßnahme 4.2: Bessere Nutzung von Verwaltungsdaten

Maßnahme 4.3: Verbesserung und Vereinfachung des Datenaustauschs für Intrastat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 861/07

... Technische Änderungen wurden in folgenden Artikeln vorgenommen: Artikel 5 Absatz 2 (verschoben nach Artikel 12 Absatz 3, Artikel 2 Buchstabe a und Artikel 4 Absatz 1). Dazu gehören auch die Aktualisierung der Bezugnahme auf die Richtlinie zum Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation (Artikel 8 Absatz 3) und die Anpassung des Wortlauts an den neuen Komitologiebeschluss (Artikel 6 Absätze 2, 5 und 14).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)

Artikel 4
Aufhebung

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Adressaten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 674/07

... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/55/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 260/07

... 14. hält es für notwendig, das Verfahren zur Berücksichtigung der Charta der Grundrechte auf das gesamte Rechtsetzungsverfahren wie auch auf die Komitologie auszudehnen, die Stellung des Parlaments zu stärken, die Rolle der Grundrechteagentur zu präzisieren und deren Unterstützung stärker in Anspruch zu nehmen;



Drucksache 857/07 (Beschluss)

... Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der



Drucksache 617/07

... 3 Schreiben D (2007) 303749 des Vorsitzenden des Entwicklungsausschusses, Herrn Josep Borrell Fontelles, an die Kommissionsmitglieder Ferrero-Waldner und Michel vom 5. März 2007 (das als Komitologie-Dokument Nr. CMT-2007-1709 registriert wurde; der Anhang wurde als Komitologie-Dokument Nr. CMT-2007-1709-2 registriert).



Drucksache 675/07

... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Finanzielle Aspekte

3.4. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbessern des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 861/1/07

... 49. Vorgaben auf europäischer Ebene im Wege des Komitologieverfahrens sind nach Einschätzung des Bundesrates nicht geeignet, die Rechte der Mitgliedstaaten, insbesondere der Länder, zu wahren (Intransparenz, fehlende demokratische Legitimation, Verstoß gegen Subsidiaritätsprinzip).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/1/07




A Konzeption des EU-Ausschusses

I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:

4 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

4 Frequenzhandel

4 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes

II. Medienpolitische Stellungnahme:

III. Beteiligung der Länder

IV. Direktzuleitung an die Kommission

B Konzeption der Ausschüsse K, R und Wi

3 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

Digitale Dividende

3 Frequenzhandel

3 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Weitere Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 824/07

... Hauptziel dieses Vorschlags ist die im Wege der Komitologie erfolgende Übermittlung und Aktualisierung der Liste der höchstzulässigen Rückstände (Anhang II) und der vorübergehend höchstzulässigen Rückstände (Anhang III) auf der Grundlage der Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und mathematischer Modelle bzw. Berechnungen. Der Vorschlag wird den letzten Schritt zur Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen höchstzulässigen Rückstände darstellen. Abschluss der Ersetzung von vier Richtlinien durch eine Verordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 678/07

... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Gründung der Agentur

Artikel 2
Rechtsstellung und Sitz

Artikel 3
Zusammensetzung

Artikel 4
Tätigkeiten der Agentur

Artikel 5
Allgemeine Aufgaben

Artikel 6
Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern

Artikel 7
Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden

Artikel 8
Sonstige Aufgaben

Artikel 9
Verwaltungsrat

Artikel 10
Aufgaben des Verwaltungsrates

Artikel 11
Regulierungsrat

Artikel 12
Aufgaben des Regulierungsrates

Artikel 13
Direktor

Artikel 14
Aufgaben des Direktors

Artikel 15
Beschwerdeausschuss

Artikel 16
Beschwerden

Artikel 17
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Artikel 18
Haushaltsplan der Agentur

Artikel 19
Gebühren

Artikel 20
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 21
Ausführung und Kontrolle des Finanzplans

Artikel 22
Finanzregelung

Artikel 23
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 24
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 25
Personal

Artikel 26
Haftung der Agentur

Artikel 27
Zugang zu Dokumenten

Artikel 28
Beteiligung von Drittländern

Artikel 29
Sprachenregelung

Artikel 30
Bewertung

Artikel 31
Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen


 
 
 


Drucksache 861/07 (Beschluss)

... 49. Vorgaben auf europäischer Ebene im Wege des Komitologieverfahrens sind nach Einschätzung des Bundesrates nicht geeignet, die Rechte der Mitgliedstaaten, insbesondere der Länder, zu wahren (Intransparenz, fehlende demokratische Legitimation, Verstoß gegen Subsidiaritätsprinzip).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07 (Beschluss)




I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:

3 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

3 Frequenzhandel

3 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes

II. Medienpolitische Stellungnahme:

III. Beteiligung der Länder

IV. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 305/07

... sieht die Möglichkeit vor, mittels des Komitologieverfahrens detaillierte Vorschriften auszuarbeiten, um die Interoperabilität der Informationssysteme und die Nutzung der elektronischen Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die Interoperabilität sollte nicht so verstanden werden, als dass die Mitgliedstaaten verpflichtet wären, einen Standardisierungsprozess einzuleiten. Der Verweis auf die Interoperabilität betrifft eher die Tatsache, dass es für eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene Person möglich sein sollte, das System eines anderen Mitgliedstaats vom Ort seiner Niederlassung/ seines Wohnsitzes aufzurufen und zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/07




Anlage
Expertengruppe zur Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie

I. Einleitung

II. Allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich der Verpflichtung von Artikel 8

III. Einige spezifische Diskussionsthemen

3 Diskussionspunkte

Identifizierung und Authentifizierung des Dienstleistungserbringers in einer grenzüberschreitenden Situation

Bedingungen für den Erhalt von Authentifizierungsmitteln in einem anderen Mitgliedstaat

Ein oder mehrere Authentifizierungsmittel für unterschiedliche öffentliche Dienste

Validierung der zu übermittelnden Daten

Mögliche legislative Hindernisse für die Verwendung elektronischer Verfahren

Sprache der elektronischen Verfahren

Fragen für die Diskussion

IV. Rolle der Kommission und laufende Arbeiten auf EU-Ebene

Rolle der Kommission

Laufende Arbeiten auf EU-Ebene

Fragen für die Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 510/1/07

... Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass Rat und EU-Parlament auch im Bereich dieser Richtlinie ein grundsätzliches Rückholrecht für die im Komitologieverfahren erlassenen Vorschriften haben.



Drucksache 673/1/07

... " im Komitologieverfahren zunehmend Kompetenzen der Mitgliedstaaten in der Energiepolitik an sich zieht. Mit diesem vereinfachten Rechtsetzungsverfahren werden Parlament und Europäischer Rat bei wesentlichen Entscheidungen zur Weiterentwicklung des europäischen Energiemarkts umgangen.



Drucksache 673/07 (Beschluss)

... " im Komitologieverfahren zunehmend Kompetenzen der Mitgliedstaaten in der Energiepolitik an sich zieht. Mit diesem vereinfachten Rechtsetzungsverfahren werden Parlament und Europäischer Rat bei wesentlichen Entscheidungen zur Weiterentwicklung des europäischen Energiemarkts umgangen.



Drucksache 857/07

... Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der



Drucksache 270/07

... Komitologie-Register: http://ec.europa.eu/transparency/regcomitology/registre.cfm?CL=en

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/07




Grünbuch Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick

3 Einführung

Teil 1
Anwendung der bestehenden Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit

1. Anwendung der Verordnung

1.1. Zugangsberechtigte und Art der beantragten Dokumente

1.2. Einschränkung des Zugangsrechts

1.3. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

1.4. Allgemeine und besondere Zugangsrechte

1.5. Aktive Bereitstellung von Informationen

2. Die bisherige Rechtsprechung zu Verordnung EG Nr. 1049/2001

2.1. Allgemeine Merkmale der Verordnung

2.2. Verfahren

2.2.1. Die Notwendigkeit, eine konkrete Prüfung der Dokumente vorzunehmen, für die ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt wurde

2.2.2. Die Bearbeitung umfangreicher Anträge

2.3. Präzisierung der Ausnahmeregelungen

2.3.1. Schutz der Rechtsberatung - Artikel 4 Absatz 2, zweiter Gedankenstrich

2.3.2. Schutz von Untersuchungstätigkeiten - Artikel 4 Absatz 2, dritter Gedankenstrich

2.3.3. Die Möglichkeit von Mitgliedstaaten, von ihnen stammende Dokumente nicht freizugeben - Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung

2.3.4. Das Verhältnis zwischen der Verordnung und den besonderen Vertraulichkeitsbestimmungen

2.3.5. Transparenz und Berufsgeheimnis

3. Weitere Entwicklungen

3.1. Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

3.2. Öffentlichkeit der Ratstagungen

Teil 2
Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugangsvorschriften

4. Gesamtwertung

5. Eine aktivere Verbreitungspolitik

5.1. Transparenz in Rechtsetzungsverfahren

5.2. Aktive Verbreitung in anderen Bereichen

6. Einbeziehung der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen in die Allgemeie Regelung des Zugangs zu Dokumenten

7. Abwägung der Interessen

7.1. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

7.2. Zugang der Öffentlichkeit und geschäftliche oder wirtschaftliche Interessen

7.3. Öffentlicher Zugang und gute Verwaltung

7.3.1. Übermäßige Anträge

7.3.2. Begriffsbestimmung für Dokument im Besitz des Organs

7.3.3. Zugang zu Dokumenten und Zeitüberschreitungen

8. Abschließende Bemerkungen

Anlage
Statistischer Überblick über die von den Organen bearbeiteten Anträge auf Einsichtnahme


 
 
 


Drucksache 826/07

... Komitologie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 826/07




Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Gewähltes Verfahren, Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Informationen

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Zuständige Behörden

Artikel 5
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 6
Datenmittler

Artikel 7
Datenaustausch

Artikel 8
Datenübermittlung an Drittstaaten

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen

Kapitel III
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Datensicherheit

Kapitel IV
Komitologie

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Verfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Durchführung

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
PNR-Daten gemäß Artikel 2

Angaben für alle Fluggäste

Zusätzliche Angaben für unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren


 
 
 


Drucksache 679/07

... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 673/07

... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 591/06

... - Die Aufnahme eines Zusatzstoffes in die Positivliste erfolgt durch Erlass einer Richtlinie im Mitentscheidungsverfahren, im Gegensatz zum Erlass einer Verordnung im Komitologie-Verfahren, wie dies im vorliegenden Vorschlag vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

1. Keine Maßnahme Wirtschaftliche Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

3. Deregulierung Wirtschaftliche Folgen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Kapitel II
Einheitliches Verfahren

Kapitel III
Verschiedenes

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Gemeinschaftsliste zugelassener Stoffe

Kapitel II
Einheitliches Verfahren

Artikel 3
Hauptphasen des einheitlichen Verfahrens

Artikel 4
Einleitung des Verfahrens

Artikel 5
Gutachten der Behörde

Artikel 6
Ergänzende Informationen zur Risikobewertung

Artikel 7
Aktualisierung der Gemeinschaftsliste

Artikel 8
Ergänzende Informationen in Bezug auf das Risikomanagement

Kapitel III
Sonstige Bestimmungen

Artikel 9
Durchführungsvorschriften

Artikel 10
Fristverlängerung

Artikel 11
Transparenz

Artikel 12
Vertraulichkeit

Artikel 13
Notfälle

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Zuständige Behörden der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Schlussbestimmung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 938/06

... " (KEI), d.h. von Infrastrukturen, deren (Zer-)Störung Auswirkungen auf zwei oder mehr Mitgliedstaaten bzw. einen anderen Mitgliedstaat als den, in dem sie sich befinden, hätte. Das Verfahren besteht aus drei Schritten: Zunächst entwickeln die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission und den zuständigen Stellen sowohl sektorspezifische als auch sektorübergreifende Kriterien für die Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen, die im Rahmen des Komitologieverfahrens angenommen werden. Die sektorübergreifenden Kriterien richten sich nach der Schwere der (Zer-)Störung. Bei der Abschätzung der Frage, wie gravierend die Folgen einer (Zer-)Störung einer gegebenen Infrastruktur sind, sollten nach Möglichkeit folgende Auswirkungen berücksichtigt werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 938/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens

Sektorspezifischer Dialog mit allen Beteiligten

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

im IT-Bereich

im Gesundheitswesen:

im Finanzsektor:

im Verkehrssektor:

im Chemiesektor:

im Nuklearsektor:

Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Ergänzende Informationen

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen

Artikel 4
Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen

Artikel 5
Sicherheitspläne

Artikel 6
Sicherheitsbeauftragte

Artikel 7
Berichterstattung

Artikel 8
Unterstützung der Kommission für kritische europäische Infrastrukturen

Artikel 9
Kontaktstellen für Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen

Artikel 10
Vertraulichkeit und Austausch von Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Durchführung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Anhang I
List von Sektoren mit kritischen Infrastrukturen

Anhang II
Sicherheitsplan


 
 
 


Drucksache 696/2/06

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass sich aus Artikel 16 kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und unverhältnismäßige Berichtspflichten ergeben. Die Berichterstattung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und klar zu formulieren. Eine spätere Konkretisierung der Berichterstattung im Komitologieverfahren (vgl. Artikel 19 Abs. 3) ist abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/2/06




1. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz Bodenschutz EU-weit zu stärken.

2. Der Bundesrat sieht in den folgenden Einzelpunkten dringend notwendigen Verbesserungsbedarf:

a. Zu Artikel 1 und 2:

b. Zu Artikel 3:

c. Zu Artikel 4:

d. Zu Artikel 5:

e. Zu Artikel 5:

f. Zu Artikel 6 und 7:

g. Zu Kapitel III:

h. Zu Artikel 10, 11 und 14:

i. Zu Artikel 11:

j. Zu Artikel 11:

k. Zu Artikel 11:

l. Zu Artikel 12:

m. Zu Artikel 13:

n. Zu Artikel 13:

o. Zu Artikel 13:

p. Zu Artikel 13 und 14:

q. Zu Artikel 14:

r. Zu Artikel 14:

s. Zu Artikel 14:

t. Zu Artikel 16:

u. Zu Artikel 18:

v. Zu Artikel 19:

w. Zu Artikel 23:

x. Zu Anhang II:

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,


 
 
 


Drucksache 376/06

... 3. glaubt, dass man sich in der derzeitigen Phase der Reflexion über den Verfassungsvertrag mit folgenden Themen befassen sollte: dem gegenwärtigen Rahmen für die makroökonomische Governance, wie er bereits in der Arbeitsgruppe des Konvents zur wirtschaftspolitischen Governance erörtert wurde; den wirtschaftlichen und sozialen Zielen der Europäischen Union; der Ausweitung des Verfahrens der Mitentscheidung auf wirtschaftspolitische Themen; der Verantwortlichkeit der EZB unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit; der Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und der Rolle der Eurogruppe in diesem Kontext; dem Verfahren zum Umgang mit übermäßigen Defiziten; der Zuständigkeit der Europäischen Union in Steuerfragen; der Umsetzung eines Rückrufrechts für das Parlament im Zusammenhang mit dem Komitologieverfahren bis spätestens zum 1. April 2008 und der Vertretung des Euro-Währungsgebiets innerhalb internationaler Institutionen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/06




Institutionelle Reformen

Makroökonomische Politik, Geld- und Fiskalpolitik

Umfeld für die Unternehmen

Beschäftigung und Humankapital

Infrastruktur, Verkehr und Energie

Innovation und Forschung und Entwicklung

Mehr Wettbewerb und Reform der Dienstleistungsmärkte


 
 
 


Drucksache 938/1/06

... 13. Die Bundesregierung wird gebeten, diese Position des Bundesrates in den Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe zu vertreten. Ein ergänzender Beschluss [insbesondere auch zu Fragen der Komitologie] bleibt vorbehalten.



Drucksache 526/1/06

... 10. Schließlich sollte das in Artikel 15a geregelte Komitologieverfahren grundlegend mit dem Ziel überarbeitet werden, die Verfahrensgarantien in der Verordnung selbst abschließend zu regeln. Jedenfalls bedarf Artikel 15a der Klarstellung. Weder aus dem Verordnungsvorschlag noch aus dessen Begründung ergibt sich, was unter den "



Drucksache 500/06

... 21. Titel III enthält in den Artikeln 16 bis 20 Schlussbestimmungen, die Folgendes betreffen: die Errichtung eines aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Verwaltungsausschusses (Artikel 16) im Einklang mit dem Komitologie-Beschluss des Rates21, den Jahresbericht der Kommission über die Durchführung der Hilfemaßnahmen im Rahmen dieser Verordnung (Artikel 17), den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für die Umsetzung der Verordnung (Artikel 18) und die Überprüfung dieser Verordnung nach vier Durchführungsjahren (Artikel 19) auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/06




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Geltungsbereich

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Komplementarität und Kohärenz der Gemeinschaftshilfe

Titel II
Durchführung

Artikel 4
Allgemeiner Durchführungsrahmen

Artikel 5
Strategiepapiere und deren überarbeitete Fassungen

Artikel 6
Jahresaktionsprogramme

Artikel 7
Sondermaßnahmen

Artikel 8
Unterstützende Maßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Mittelbindungen

Artikel 12
Art der Finanzierungsmaßnahmen

Artikel 13
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Jahresbericht

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 449/06

... Komitologieverfahren



Drucksache 4/1/06

... selbst konkretisiert werden. Hierbei ist insbesondere auf Ressourceneffizienz und Vollzugstauglichkeit zu achten. Da die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung von entscheidender Bedeutung für die Anwendung des Grundsatzes der Warenverkehrsfreiheit und die Prinzipien der Beseitigungsautarkie und der Nähe ist, sind die bisherigen Vorgaben für die Verwertung in den Artikeln 3 und 5 nicht ausreichend, um Auslegungsproblemen, Abgrenzungsschwierigkeiten und einem Standarddumping entgegenzuwirken. Die Konkretisierung der Begriffe muss zunächst durch die Vorgabe klarer Kriterien in der Richtlinie selbst erfolgen. Die weitere Ausgestaltung kann danach im Komitologieverfahren vorgenommen werden.



Drucksache 349/06

... Komitologie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/06




Grünbuch Europäische Transparenzinitiative

I. Einführung

Die Notwendigkeit eines strukturierteren Rahmens für die Lobbyarbeit

Feedback zu den Mindeststandards für die Konsultation

Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

II. Transparenz und Interessenvertretung Lobbyarbeit

1. Definitionen und Rahmenbestimmungen

2. Mögliche Problembereiche

3. Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung

3.1. Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation

Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Umfassendere Informationen

3.2. Integrität und Lobbyarbeit: Verhaltenskodizes für Lobbyisten

3 Fragen:

III. FEEDBACK zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation

3 Frage:

IV. OFFENLEGUNG von Informationen über Empfänger von EU-Geldern

3 Fragen:

Anhang 1
Gewährleistung der Integrität: Der EG-Vertrag und das Beamtenstatut Artikel 213 Absatz 2 des EG-Vertrags

Anhang 2
Die Allgemeinen Grundsätze und Mindeststandards im Einzelnen21


 
 
 


Drucksache 526/06 (Beschluss)

... Schließlich sollte das in Artikel 15a geregelte Komitologieverfahren grundlegend mit dem Ziel überarbeitet werden, die Verfahrensgarantien in der Verordnung selbst abschließend zu regeln. Jedenfalls bedarf Artikel 15a der Klarstellung. Weder aus dem Verordnungsvorschlag noch aus dessen Begründung ergibt sich, was unter den "



Drucksache 225/06

... 9. stellt fest, dass es nur eine begrenzte Zahl demokratischer Reformen gibt, die in dieser Phase ohne eine Vertragsänderung, jedoch durch eine Änderung der Geschäftsordnung oder durch interinstitutionelle Vereinbarungen eingeführt werden können - wie z.B. Transparenz der Gesetzgebung im Rat, Einführung einer Art von Bürgerinitiative, Verbesserungen am Komitologieverfahren, umfassende Verwendung der sog. "



Drucksache 696/1/06

... /EG (Komitologie) zurückgegriffen werden soll, bei dem keine ausreichende Beteiligung gewährleistet ist.



Drucksache 938/06 (Beschluss)

... 11. Die Bundesregierung wird gebeten, diese Position des Bundesrates in den Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe zu vertreten. Ein ergänzender Beschluss insbesondere auch zu Fragen der Komitologie bleibt vorbehalten.



Drucksache 128/06

... 73. fordert, dass sich die Kommission im Rahmen des Ausschussverfahrens an ihre Verpflichtungen hält, alle einschlägigen Maßnahmen rechtzeitig zu übermitteln und nicht über die Befugnisse hinauszugehen, Basisrechtsakten übertragen wurden; ist außerdem überzeugt von der Notwendigkeit, dass die Kommission und das Parlament Mittel und Wege für eine Revision des gegenwärtigen Rahmens für die Anwendung der Komitologie-Maßnahmen sondieren und die effektive Wahrung der Vorrechte des Parlaments sicherstellen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/06




Politische Prioritäten

Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit

Europa seinen Bürgern näher bringen - Debatte über die Zukunft Europas

Finanzielle Vorausschau

Aufstellung eines klaren und kohärenten interinstitutionellen Jahresprogramms

Ein wettbewerbsfähigeres und von stärkerem Zusammenhalt geprägtes Europa

Forschung, Wissen und Qualifikationen

2 Binnenmarkt

Verkehr und transeuropäische Netze

2 Kohäsionspolitik

Erweiterung der Euro-Zone

Verbesserung der Lebensqualität

3 Umwelt

Nachhaltige und innovative Energieträger

Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Fischerei und Fremdenverkehr

3 Sozialpolitik

Gleichstellung der Geschlechter

3 Kultur

3 Gesundheit

Ein sichereres und freieres Europa

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Grenzen und Einwanderung

Europa, ein Partner auf Weltebene

Stabilität und Demokratie in Südosteuropa

Bilaterale Beziehungen

Schutz der Menschenrechte

3 Entwicklungspolitik

Handelspolitik und Verhandlungen im Rahmen der WTO

Sicherheit und Verteidigung

Ein besser funktionierendes Europa und mehr Bürgernähe

Verbesserung und Vereinfachung der Rechtsetzung

Transparenz, Haushalt und Rechenschaftspflicht im Haushaltbereich


 
 
 


Drucksache 104/06

... - Die Minimalforderung auf Gemeinschaftsebene stützt sich auf die einschlägigen einzelstaatlichen Vorschriften zur zivilrechtlichen Haftung. Was die Pflichtversicherung anbelangt, so sind die Vorschriften für die Gewährung dieser Bescheinigungen nicht harmonisiert, was jedoch erforderlichenfalls im Wege der Komitologie erreicht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/06




Begründung

1 Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Haftungssystem

Artikel 5
Finanzielle Sicherheitsleistung zur Deckung zivilrechtlicher Haftungsansprüche

Artikel 6
Finanzielle Sicherheitsleistung im Falle der Zurücklassung von Seeleuten

Artikel 7
Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Meldung der Bescheinigung über die finanzielle Sicherheitsleistung

Artikel 9
Gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen über die finanzielle Sicherheitsleistung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Direkte Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen den Sicherheitsgeber

Artikel 11
Berichterstattung

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten

Anhang I
Liste der in Artikel 3 Absatz 4 genannten Übereinkommen

Anhang II
Muster für die

Bescheinigung über die finanzielle Sicherheitsleistung Artikel 7 Absatz 1

Anhang III
Liste der Angaben, die im Sinne von Artikel 8 zu melden sind:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 448/06

... 4. ist sich bewusst, dass die Komitologie nicht Gegenstand dieser Entschließung ist, und betont, dass deshalb zu diesem Thema eine gesonderte Entschließung erforderlich ist;



Drucksache 413/06

... der Vorschlag zum o. a. Finanzrahmenprogramm der EU wurde anlässlich der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 1. und 2. Juni 2006 verhandelt. Das Programm sieht auf Grundlage des Art. 308 EGV die Durchführung von Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten vor. Den im Bezug zu 1. seitens des Bundesrates geforderten Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Wahrung des europäischen Mehrwertes und des Komitologieverfahrens konnte im Zuge der Verhandlungen in vollem Umfang Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/06




Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte 2007 bis 2013

Bezug 2 Auszug

I. allgemeine Bemerkungen

Anlage I
Beschluss des Rates Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele des Programms

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 6
Zugang zum Programm

Artikel 7
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 8
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 9b
[gestrichen]

Artikel 10
Komplementarität

Artikel 11
Haushaltsmittel

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten

Bezug 3

I. allgemeine Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 696/06 (Beschluss)

... /EG (Komitologie) zurückgegriffen werden soll, bei dem keine ausreichende Beteiligung gewährleistet ist.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.