239 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Komitologie"
Drucksache 31/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) KOM (2007) 844 endg.; Ratsdok. 5088/08
... 46. Die Einführung von Mindeststandards für Umweltinspektionen greift in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten ein und ist unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität kritisch zu sehen. Bei der Harmonisierung der Anwendungen des Umweltrechts sollte vielmehr hinterfragt werden, ob dem Subsidiaritätsprinzip in jedem Regelungsfall entsprochen worden ist. Soweit Regelungen erfolgen, sollten die wesentlichen Elemente der Mindeststandards in den Richtlinien vorgenommen werden und nicht im Komitologieverfahren.
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
22. Zu Artikel 12
Zu Artikeln 12
24. Zu Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe e
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
45. Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 37
53. Zu Artikel 50
Zu Artikeln 51
55. Zu Artikel 57 i.V.m. Anhang VII Teil 7
56. Zu Artikel 67
57. Zu Artikel 69
Zu Anhang I
66. Zu Anhang V
67. Zu Anhang VII Teil 5
Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Ziel ist die Schaffung eines Instruments innerhalb des Europäischen Statistischen Systems (ESS) zur Verwaltung von Straßengüterverkehr-Statistiken durch Meldepflichten (Schwellen der Zahl der Fahrzeuge pro Berichtsland), des Umfangs der Erhebungen (Fahrzeugarten) und der Präzisionsnorm (im Komitologieverfahren bereits modifizierbar). Im Einvernehmen mit dem ESS (Ausschuss für das Statistische Programm) können Umfang (Schwerpunkt auf dem internationalen Verkehr und schweren Fahrzeugen) und Stichproben (dem Datenbedarf anzupassende Präzisionsmaßnahmen) der berichtspflichtigen Straßengüterverkehrsfahrzeuge verringert werden.
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 800/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu der Situation und den Perspektiven der Landwirtschaft in den Berggebieten (2008/2066(INI))
... 16. würdigt die Arbeit der Bergbauern und Bergbäuerinnen; hält fest, dass die Bedingungen dafür (vor allem Nebenerwerbsstruktur, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Voraussetzungen für die Familiengründung) nicht durch Bürokratie erschwert sondern durch Synergie sektorialer Politiken erleichtert werden müssen; fordert die Kommission und die zuständigen Ausschüsse (Komitologie) auf, bestehende und künftige Vorschriften (vor allem zur Registerpflicht) im Sinn der Initiative "
Drucksache 745/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... Inkohärenzen, die während der Umsetzung der CRD deutlich geworden sind, müssen beseitigt werden damit die eigentlichen Ziele der CRD nicht unterlaufen werden. Die meisten davon sind technischer Art und werden durch Komitologiemaßnahmen gesondert geregelt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
2. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1 Großkredite unter Banken
2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung
2.3 Aufsichtskollegien
2.4 Fachkenntnisse/Gutachten
3. Folgenabschätzung
3.1 Großkredite
3.2 Hybride Finanzinstrumente
3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement
3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze
3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes
3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG
6.2. Großkredite
6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG
6.3. Aufsichtsregelungen
6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48
6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48
6.4. Technische Änderungen
6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2006/48/EG
Artikel 42a
Artikel 42b
Artikel 63a
Artikel 107
Artikel 110
Artikel 115
Abschnitt 7 Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken
Artikel 122a
Artikel 131a
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2006/49/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 160/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EWG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94 /EG KOM (2008) 120 endg.; Ratsdok. 7232/08
... Die Mitgliedstaaten sollten daher Listen der betroffenen tiergesundheitlichen Einrichtungen erstellen, auf dem neuesten Stand halten und sie den übrigen Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Zur Harmonisierung des Musters dieser Listen und der Art und Weise, wie ein einfacher Zugang zu aktualisierten Listen für die Gemeinschaft erreicht werden kann, müssen einheitliche Kriterien gemäß dem Komitologieverfahren eingeführt werden.
Drucksache 920/08
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission für Tierarzneimittel)
... Der vom Bundesrat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 (Drucksache 831/07 (Beschluss), Ziffer 41) benannte Ländervertreter für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Tierarzneimittel (Komitologieausschuss) Brandenburg Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (RD Dr. Dietmar Bleyl) wird seine Funktion in dem o. g. Ausschuss nicht mehr wahrnehmen.
Drucksache 692/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... Der Bundesrat weist aus grundsätzlichen Erwägungen darauf hin, dass nach Artikel 1 Abs. 1 Unterabsatz 2 des Verordnungsvorschlags für Fische nur Artikel 3 Abs. 1 des Verordnungsvorschlags Anwendung finden soll. Daher spricht sich der Bundesrat dagegen aus, dass nach Artikel 21 der Erlass von Durchführungsbestimmungen über die Schlachtung und Tötung von Fischen dem Komitologieverfahren überlassen bleiben soll.
1. Zur Vorlage allgemein
2. Zu den Artikeln und Anhängen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 21
Zu Anhang II Nr. 4.2
Zu Anhang III Nr. 1.2
Drucksache 102/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... Die konkreten Zuteilungsregeln und die Ausnahmen von der schrittweisen Abschaffung der kostenfreien Zuteilung für besonders energieintensive Industriebranchen im internationalen Wettbewerb sollen erst sehr spät (2010/2011) und lediglich im Komitologie-Verfahren festgelegt werden. Die Zuteilungs- und Ausnahmeregelungen bedürfen einer kurzfristigen und verbindlichen Konkretisierung im Richtlinienvorschlag selbst bzw. in einem Verfahren der Mitentscheidung spätestens im Jahr 2010.
Drucksache 31/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) KOM (2007) 844 endg.; Ratsdok. 5088/08
... 26. Die Einführung von Mindeststandards für Umweltinspektionen greift in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten ein und ist unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität kritisch zu sehen. Bei der Harmonisierung der Anwendungen des Umweltrechts sollte vielmehr hinterfragt werden, ob dem Subsidiaritätsprinzip in jedem Regelungsfall entsprochen worden ist. Soweit Regelungen erfolgen, sollten die wesentlichen Elemente der Mindeststandards in den Richtlinien vorgenommen werden und nicht im Komitologieverfahren.
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 12
Zu Artikeln 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 37
Zu Artikel 50
Zu Artikeln 51
Zu Artikel 57
Zu Artikel 67
Zu Artikel 69
Zu Anhang I
Zu Anhang V
Zu Anhang VII Teil 5
Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme
Drucksache 778/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme im Hinblick auf Deckungssumme und Auszahlungsfrist KOM (2008) 661 endg.; Ratsdok. 14317/08
... Änderungen der Deckungssumme sollten nach dem normalen Komitologieverfahren beschlossen werden. Im Krisenfall muss jedoch ein promptes, koordiniertes Eingreifen der Gemeinschaft möglich sein, um im Falle eines plötzlichen Vertrauenseinbruchs bei den Einlegern mit einer Anhebung der Deckungssumme reagieren zu können. Eine Dringlichkeitsmaßnahme im Komitologieverfahren ist daher unerlässlich. Solche Dringlichkeitsmaßnahmen sollten auf 18 Monate befristet sein.
Drucksache 110/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2008) 32 endg.; Ratsdok. 6077/08
... 4. Der Bundesrat begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Stärkung ihres Instrumentariums für die Folgenabschätzung, wie beispielsweise die Ausweitung der Durchführung von Folgenabschätzungen auf Maßnahmen, die im Komitologieverfahren beschlossen werden sollen, die Überarbeitung der Leitlinien für die Folgenabschätzung und eine verstärkte Rolle des kommissionsinternen Ausschusses für Folgenabschätzungen, als einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Folgenabschätzungssystems. Nach Auffassung des Bundesrates kann allerdings noch mehr getan werden, um das Potential einer umfassenden Folgenabschätzung für den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene voll nutzen zu können.
2 Gesetzesfolgenabschätzungen
2 Vereinfachungsprogramm
Verringerung der Verwaltungslasten
Drucksache 692/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... 6. Der Bundesrat weist aus grundsätzlichen Erwägungen darauf hin, dass nach Artikel 1 Abs. 1 Unterabsatz 2 des Verordnungsvorschlags für Fische nur Artikel 3 Abs. 1 des Verordnungsvorschlags Anwendung finden soll. Daher spricht sich der Bundesrat dagegen aus, dass nach Artikel 21 der Erlass von Durchführungsbestimmungen über die Schlachtung und Tötung von Fischen dem Komitologieverfahren überlassen bleiben soll.
1. Zur Vorlage allgemein
Zur Folgenabschätzung
Zu den Artikeln und
Zu Artikel 1
2. Hauptempfehlung:
Zu Artikel 4
3. Hilfsempfehlung:
4. [EU A]
Zu Artikel 4
5. Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
7. Zu Anhang I Tabelle 1 Nr. 4
8. Zu Anhang II Nr. 4.2
9. Zu Anhang III Nr. 1.2
Drucksache 999/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass zusätzliche Inspektions- und Überwachungsvorschriften nicht nach dem Komitologie-Verfahren erlassen werden sollten. Diese Reglungen bedingen zusätzliche Vollzugsaufgaben und verursachen Kosten, die die Länderhaushalte belasten.
Zur Vorlage allgemein
3. Zu Artikel 3 Buchstabe j
4. Zu Artikel 3 Buchstabe k
5. Zu Artikel 3 Buchstabe q
6. Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
10. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
16. Zu Artikel 12 und 16
17. Zu Artikel 16
18. Zu Artikel 20
Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8
Drucksache 102/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... 9. Die konkreten Zuteilungsregeln und die Ausnahmen von der schrittweisen Abschaffung der kostenfreien Zuteilung für besonders energieintensive Industriebranchen im internationalen Wettbewerb sollen erst sehr spät (2010/2011) und lediglich im Komitologie-Verfahren festgelegt werden. Die Zuteilungs- und Ausnahmeregelungen bedürfen einer kurzfristigen und verbindlichen Konkretisierung im Richtlinienvorschlag selbst bzw. in einem Verfahren der Mitentscheidung spätestens im Jahr 2010.
Drucksache 765/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... 43. Angesichts der mit einer Missbilligung bestimmter Klauseln verbundenen einschneidenden Auswirkungen auf die Zivilrechtsordnungen der Mitgliedstaaten lehnt der Bundesrat auch das gemäß Artikeln 39, 40 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Komitologieverfahren zur Abänderung bzw. Ergänzung der in Anhang II und III enthaltenen Klauseln mit Nachdruck ab. Die Einführung neuer "
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:
Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :
Zu Kapitel II Information der Verbraucher :
Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :
Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:
Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:
Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :
Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 18/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Gesetz)
... Artikel 7 der TBT-Verordnung schreibt Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle unter Berücksichtigung des Artikels 11 des Übereinkommens vor. Da das Übereinkommen bis zum 1. Januar 2007 nicht in Kraft getreten ist wird die Europäische Kommission im Komitologieverfahren eigenständige Kontrollvorschriften erlassen, die bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens unmittelbar gelten werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen
Artikel 1 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Artikel 5 Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1
Artikel 6 Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Artikel 7 Facharbeitsgruppen
Artikel 8 Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung
Artikel 9 Übermittlung und Austausch von Informationen
Artikel 10 Besichtigungen und Zeugniserteilung
Artikel 11 Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstößen
Artikel 12 Verstöße
Artikel 13 Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen
Artikel 14 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 15 Verhältnis zum internationalen Seerecht
Artikel 16 Änderungen
Artikel 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Kündigung
Artikel 20 Verwahrer
Artikel 21 Sprachen
Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Anlage 2 Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags
Anlage 3 Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags
Anlage 4 Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme
Regel 1 Besichtigungen
Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei
Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem
Anhang 1 zu Anlage 4 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem Dieses Zeugnis ist durch eine Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme zu ergänzen.
Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme
Bestätigung betreffend die Spezifikation5
Anhang 2 zu Anlage 4 Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem
Denkschrift
I . Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften des Übereinkommens von 2001
Zur Präambel
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)
Drucksache 510/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) KOM (2007) 361 endg.; Ratsdok. 11978/07
... Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass Rat und EU-Parlament auch im Bereich dieser Richtlinie ein grundsätzliches Rückholrecht für die im Komitologieverfahren erlassenen Vorschriften haben.
Drucksache 831/07
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... 7. - in explosibler Atmosphäre verwendete elektrische Betriebsmittel (Komitologieausschuss)
2 A
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung
III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich
IV. Bereich Verkehr
V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik
VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation
VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik
IX. Bereich Kultur
X. Bereich Inneres und Justiz
2 B
I. Bereich Auswärtige Beziehungen
II. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
III. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
IV. Bereich Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht, Versicherungswesen
2 C
Drucksache 917/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1752/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegung sstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Internationalen Finanzberichtsstandard (IFRS) 8 bezüglich der Berichterstattung über Geschäftssegmente
... sstandards im Wege des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen werden,
Drucksache 277/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetz es und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... Die Ermächtigung in Absatz 5 ermöglicht die schnellere Anpassung von Bußgeldbestimmungen an geändertes EG-Recht. So soll eine erste Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 ca. im Mai 2007 im Komitologieverfahren (Änderung der Anhänge IA, IB, IC, VII und VIII) erfolgen Die Bußgeldverordnung soll zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen2 und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung3 (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
§ 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für:
§ 2 Grundsatz der Autarkie
§ 3 Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen
§ 4 Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung
§ 5 Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten
§ 6 Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 8 Ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen
§ 9 Datenerhebung und -verwendung
§ 10 Kennzeichnung der Fahrzeuge
§ 11 Kontrollen
§ 12 Maßnahmen zur Überwachung
§ 13 Anordnungen im Einzelfall
§ 14 Zuständige Behörden
§ 15 Anlaufstelle
§ 16 Berichte und Übermittlung von Informationen
§ 17 Zollstellen
§ 18 Bußgeldvorschriften
§ 19 Einziehung
§ 20 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Artikel 2 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 3 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 4 Änderung der Nachweisverordnung
Artikel 5 Änderung der Transportgenehmigungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 7 Aufhebung des Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2 Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
III. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
Zu § 3
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 4
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
Zu § 5
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
a Zu Absatz 1 und 2
b Zu Absatz 3
c Zu Absatz 4
Zu § 8
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 9
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu § 11
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
Zu § 12
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu § 14
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 15
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 16
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
Zu § 17
Zu § 18
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 857/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: "Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG -Wasserrahmenrichtlinie ")
... Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der
Drucksache 516/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) KOM (2007) 433 endg.; Ratsdok. 12076/07
... Mit dem vorgeschlagenen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Rahmen für die wichtigsten Ziele und Maßnahmen des Programms geschaffen. Über das konkrete jährliche Arbeitsprogramm werden die Mitgliedstaaten im Komitologieverfahren abstimmen. In vielen Fällen werden die einzelnen Maßnahmen durch Finanzhilfen an die Mitgliedstaaten unterstützt, daher haben die Mitgliedstaaten die Kontrolle über die Maßnahmen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
– Gründe und Ziele des Vorschlags
- Allgemeiner Kontext
- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
– Anhörung von interessierten Kreisen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
– Zusammenfassung des Vorschlags
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
– Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Aufstellung des Programms
Artikel 2 Geltungsbereich und allgemeine Ziele
Artikel 3 Maßnahmen
Artikel 4 Jährliches Arbeitsprogramm
Artikel 5 Ausschuss
Artikel 6 Bewertung
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Inkrafttreten
Anhang Untergliederung der in Artikel 3 aufgeführten Maßnahmen
Ziel 1: Entwicklung von Zielindikatoren und Überprüfung der Prioritäten
Maßnahme 1.1: Entwicklung neuer Bereiche
Maßnahme 1.2: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen
Ziel 2: Rationalisierung des Systems der unternehmensbezogenen Statistiken
Maßnahme 2.1: Integration von Konzepten und Methoden innerhalb des rechtlichen Rahmens
Maßnahme 2.2: Entwicklung von Statistiken über Unternehmensgruppen
Maßnahme 2.3: Europäische Erhebungen zur Minimierung der Belastung der Unternehmen
Ziel 3: Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Datenerhebung
Maßnahme 3.1: Bessere Nutzung der im statistischen System bereits vorhandenen Daten, einschließlich der Möglichkeit von Schätzungen
Maßnahme 3.2: Bessere Nutzung der in der Wirtschaft bereits vorhandenen Daten
Maßnahme 3.3: Entwicklung von Hilfsmitteln zur effizienteren Extraktion, Übermittlung und Verarbeitung der Daten
Ziel 4: Modernisierung und Vereinfachung von Intrastat
Maßnahme 4.1: Harmonisierung der Methoden, um die Qualität in einem vereinfachten Intrastat-System zu erhöhen
Maßnahme 4.2: Bessere Nutzung von Verwaltungsdaten
Maßnahme 4.3: Verbesserung und Vereinfachung des Datenaustauschs für Intrastat
Finanzbogen
Drucksache 861/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... Technische Änderungen wurden in folgenden Artikeln vorgenommen: Artikel 5 Absatz 2 (verschoben nach Artikel 12 Absatz 3, Artikel 2 Buchstabe a und Artikel 4 Absatz 1). Dazu gehören auch die Aktualisierung der Bezugnahme auf die Richtlinie zum Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation (Artikel 8 Absatz 3) und die Anpassung des Wortlauts an den neuen Komitologiebeschluss (Artikel 6 Absätze 2, 5 und 14).
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)
Artikel 4 Aufhebung
Artikel 5 Umsetzung
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Adressaten
Anhang I
Anhang II
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 260/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zur Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: Vorgehensweise für eine systematische und rigorose Überwachung
... 14. hält es für notwendig, das Verfahren zur Berücksichtigung der Charta der Grundrechte auf das gesamte Rechtsetzungsverfahren wie auch auf die Komitologie auszudehnen, die Stellung des Parlaments zu stärken, die Rolle der Grundrechteagentur zu präzisieren und deren Unterstützung stärker in Anspruch zu nehmen;
Drucksache 857/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: "Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG -Wasserrahmenrichtlinie ")
... Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der
Drucksache 617/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zur demokratischen Kontrolle der Anwendung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit
... 3 Schreiben D (2007) 303749 des Vorsitzenden des Entwicklungsausschusses, Herrn Josep Borrell Fontelles, an die Kommissionsmitglieder Ferrero-Waldner und Michel vom 5. März 2007 (das als Komitologie-Dokument Nr. CMT-2007-1709 registriert wurde; der Anhang wurde als Komitologie-Dokument Nr. CMT-2007-1709-2 registriert).
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 861/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... 49. Vorgaben auf europäischer Ebene im Wege des Komitologieverfahrens sind nach Einschätzung des Bundesrates nicht geeignet, die Rechte der Mitgliedstaaten, insbesondere der Länder, zu wahren (Intransparenz, fehlende demokratische Legitimation, Verstoß gegen Subsidiaritätsprinzip).
A Konzeption des EU-Ausschusses
I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:
4 Grundsätzliches
Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network
Funktionelle Separierung
Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen
Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität
4 Frequenzhandel
4 Allgemeingenehmigung
Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung
Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes
II. Medienpolitische Stellungnahme:
III. Beteiligung der Länder
IV. Direktzuleitung an die Kommission
B Konzeption der Ausschüsse K, R und Wi
3 Grundsätzliches
Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network
Funktionelle Separierung
Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen
Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität
Digitale Dividende
3 Frequenzhandel
3 Allgemeingenehmigung
Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung
Weitere Bemerkungen
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Hauptziel dieses Vorschlags ist die im Wege der Komitologie erfolgende Übermittlung und Aktualisierung der Liste der höchstzulässigen Rückstände (Anhang II) und der vorübergehend höchstzulässigen Rückstände (Anhang III) auf der Grundlage der Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und mathematischer Modelle bzw. Berechnungen. Der Vorschlag wird den letzten Schritt zur Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen höchstzulässigen Rückstände darstellen. Abschluss der Ersetzung von vier Richtlinien durch eine Verordnung.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 678/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden KOM (2007) 530 endg.; Ratsdok. 13046/07
... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Gründung der Agentur
Artikel 2 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 3 Zusammensetzung
Artikel 4 Tätigkeiten der Agentur
Artikel 5 Allgemeine Aufgaben
Artikel 6 Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern
Artikel 7 Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden
Artikel 8 Sonstige Aufgaben
Artikel 9 Verwaltungsrat
Artikel 10 Aufgaben des Verwaltungsrates
Artikel 11 Regulierungsrat
Artikel 12 Aufgaben des Regulierungsrates
Artikel 13 Direktor
Artikel 14 Aufgaben des Direktors
Artikel 15 Beschwerdeausschuss
Artikel 16 Beschwerden
Artikel 17 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof
Artikel 18 Haushaltsplan der Agentur
Artikel 19 Gebühren
Artikel 20 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 21 Ausführung und Kontrolle des Finanzplans
Artikel 22 Finanzregelung
Artikel 23 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 24 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 25 Personal
Artikel 26 Haftung der Agentur
Artikel 27 Zugang zu Dokumenten
Artikel 28 Beteiligung von Drittländern
Artikel 29 Sprachenregelung
Artikel 30 Bewertung
Artikel 31 Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
Drucksache 861/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... 49. Vorgaben auf europäischer Ebene im Wege des Komitologieverfahrens sind nach Einschätzung des Bundesrates nicht geeignet, die Rechte der Mitgliedstaaten, insbesondere der Länder, zu wahren (Intransparenz, fehlende demokratische Legitimation, Verstoß gegen Subsidiaritätsprinzip).
I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:
3 Grundsätzliches
Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network
Funktionelle Separierung
Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen
Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität
3 Frequenzhandel
3 Allgemeingenehmigung
Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung
Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes
II. Medienpolitische Stellungnahme:
III. Beteiligung der Länder
IV. Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 305/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt
... sieht die Möglichkeit vor, mittels des Komitologieverfahrens detaillierte Vorschriften auszuarbeiten, um die Interoperabilität der Informationssysteme und die Nutzung der elektronischen Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die Interoperabilität sollte nicht so verstanden werden, als dass die Mitgliedstaaten verpflichtet wären, einen Standardisierungsprozess einzuleiten. Der Verweis auf die Interoperabilität betrifft eher die Tatsache, dass es für eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene Person möglich sein sollte, das System eines anderen Mitgliedstaats vom Ort seiner Niederlassung/ seines Wohnsitzes aufzurufen und zu nutzen.
Anlage Expertengruppe zur Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie
I. Einleitung
II. Allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich der Verpflichtung von Artikel 8
III. Einige spezifische Diskussionsthemen
3 Diskussionspunkte
• Identifizierung und Authentifizierung des Dienstleistungserbringers in einer grenzüberschreitenden Situation
• Bedingungen für den Erhalt von Authentifizierungsmitteln in einem anderen Mitgliedstaat
• Ein oder mehrere Authentifizierungsmittel für unterschiedliche öffentliche Dienste
• Validierung der zu übermittelnden Daten
• Mögliche legislative Hindernisse für die Verwendung elektronischer Verfahren
• Sprache der elektronischen Verfahren
Fragen für die Diskussion
IV. Rolle der Kommission und laufende Arbeiten auf EU-Ebene
Rolle der Kommission
Laufende Arbeiten auf EU-Ebene
Fragen für die Mitgliedstaaten
Drucksache 510/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) KOM (2007) 361 endg.; Ratsdok. 11978/07
... Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass Rat und EU-Parlament auch im Bereich dieser Richtlinie ein grundsätzliches Rückholrecht für die im Komitologieverfahren erlassenen Vorschriften haben.
Drucksache 673/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... " im Komitologieverfahren zunehmend Kompetenzen der Mitgliedstaaten in der Energiepolitik an sich zieht. Mit diesem vereinfachten Rechtsetzungsverfahren werden Parlament und Europäischer Rat bei wesentlichen Entscheidungen zur Weiterentwicklung des europäischen Energiemarkts umgangen.
Drucksache 673/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07 Drucksache: 673/07 und
... " im Komitologieverfahren zunehmend Kompetenzen der Mitgliedstaaten in der Energiepolitik an sich zieht. Mit diesem vereinfachten Rechtsetzungsverfahren werden Parlament und Europäischer Rat bei wesentlichen Entscheidungen zur Weiterentwicklung des europäischen Energiemarkts umgangen.
Drucksache 857/07
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: "Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG -Wasserrahmenrichtlinie ")
... Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der
Drucksache 270/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft Ein Überblick KOM (2007) 185 endg.; Ratsdok. 8754/07
... Komitologie-Register: http://ec.europa.eu/transparency/regcomitology/registre.cfm?CL=en
Grünbuch Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick
3 Einführung
Teil 1 Anwendung der bestehenden Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit
1. Anwendung der Verordnung
1.1. Zugangsberechtigte und Art der beantragten Dokumente
1.2. Einschränkung des Zugangsrechts
1.3. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz
1.4. Allgemeine und besondere Zugangsrechte
1.5. Aktive Bereitstellung von Informationen
2. Die bisherige Rechtsprechung zu Verordnung EG Nr. 1049/2001
2.1. Allgemeine Merkmale der Verordnung
2.2. Verfahren
2.2.1. Die Notwendigkeit, eine konkrete Prüfung der Dokumente vorzunehmen, für die ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt wurde
2.2.2. Die Bearbeitung umfangreicher Anträge
2.3. Präzisierung der Ausnahmeregelungen
2.3.1. Schutz der Rechtsberatung - Artikel 4 Absatz 2, zweiter Gedankenstrich
2.3.2. Schutz von Untersuchungstätigkeiten - Artikel 4 Absatz 2, dritter Gedankenstrich
2.3.3. Die Möglichkeit von Mitgliedstaaten, von ihnen stammende Dokumente nicht freizugeben - Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung
2.3.4. Das Verhältnis zwischen der Verordnung und den besonderen Vertraulichkeitsbestimmungen
2.3.5. Transparenz und Berufsgeheimnis
3. Weitere Entwicklungen
3.1. Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft
3.2. Öffentlichkeit der Ratstagungen
Teil 2 Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugangsvorschriften
4. Gesamtwertung
5. Eine aktivere Verbreitungspolitik
5.1. Transparenz in Rechtsetzungsverfahren
5.2. Aktive Verbreitung in anderen Bereichen
6. Einbeziehung der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen in die Allgemeie Regelung des Zugangs zu Dokumenten
7. Abwägung der Interessen
7.1. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz
7.2. Zugang der Öffentlichkeit und geschäftliche oder wirtschaftliche Interessen
7.3. Öffentlicher Zugang und gute Verwaltung
7.3.1. Übermäßige Anträge
7.3.2. Begriffsbestimmung für Dokument im Besitz des Organs
7.3.3. Zugang zu Dokumenten und Zeitüberschreitungen
8. Abschließende Bemerkungen
Anlage Statistischer Überblick über die von den Organen bearbeiteten Anträge auf Einsichtnahme
Drucksache 826/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken KOM (2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07
... Komitologie
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Gewähltes Verfahren, Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Informationen
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Zuständige Behörden
Artikel 5 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 6 Datenmittler
Artikel 7 Datenaustausch
Artikel 8 Datenübermittlung an Drittstaaten
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen
Kapitel III Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Datensicherheit
Kapitel IV Komitologie
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Verfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 16 Durchführung
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang PNR-Daten gemäß Artikel 2
Angaben für alle Fluggäste
Zusätzliche Angaben für unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren
Drucksache 679/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen KOM (2007) 532 endg.; Ratsdok. 13049/07
... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 591/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen KOM (2006) 423 endg.; Ratsdok. 12180/06
... - Die Aufnahme eines Zusatzstoffes in die Positivliste erfolgt durch Erlass einer Richtlinie im Mitentscheidungsverfahren, im Gegensatz zum Erlass einer Verordnung im Komitologie-Verfahren, wie dies im vorliegenden Vorschlag vorgesehen ist.
Drucksache 938/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg. Ratsdok. 16933/06
... " (KEI), d.h. von Infrastrukturen, deren (Zer-)Störung Auswirkungen auf zwei oder mehr Mitgliedstaaten bzw. einen anderen Mitgliedstaat als den, in dem sie sich befinden, hätte. Das Verfahren besteht aus drei Schritten: Zunächst entwickeln die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission und den zuständigen Stellen sowohl sektorspezifische als auch sektorübergreifende Kriterien für die Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen, die im Rahmen des Komitologieverfahrens angenommen werden. Die sektorübergreifenden Kriterien richten sich nach der Schwere der (Zer-)Störung. Bei der Abschätzung der Frage, wie gravierend die Folgen einer (Zer-)Störung einer gegebenen Infrastruktur sind, sollten nach Möglichkeit folgende Auswirkungen berücksichtigt werden:
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens
• Sektorspezifischer Dialog mit allen Beteiligten
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• im IT-Bereich
• im Gesundheitswesen:
• im Finanzsektor:
• im Verkehrssektor:
• im Chemiesektor:
• im Nuklearsektor:
• Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Ergänzende Informationen
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen
Artikel 4 Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen
Artikel 5 Sicherheitspläne
Artikel 6 Sicherheitsbeauftragte
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Unterstützung der Kommission für kritische europäische Infrastrukturen
Artikel 9 Kontaktstellen für Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen
Artikel 10 Vertraulichkeit und Austausch von Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Durchführung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Anhang I List von Sektoren mit kritischen Infrastrukturen
Anhang II Sicherheitsplan
Drucksache 696/2/06
Antrag des Landes Berlin
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg.;Ratsdok. 13388/06
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass sich aus Artikel 16 kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und unverhältnismäßige Berichtspflichten ergeben. Die Berichterstattung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und klar zu formulieren. Eine spätere Konkretisierung der Berichterstattung im Komitologieverfahren (vgl. Artikel 19 Abs. 3) ist abzulehnen.
1. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz Bodenschutz EU-weit zu stärken.
2. Der Bundesrat sieht in den folgenden Einzelpunkten dringend notwendigen Verbesserungsbedarf:
a. Zu Artikel 1 und 2:
b. Zu Artikel 3:
c. Zu Artikel 4:
d. Zu Artikel 5:
e. Zu Artikel 5:
f. Zu Artikel 6 und 7:
g. Zu Kapitel III:
h. Zu Artikel 10, 11 und 14:
i. Zu Artikel 11:
j. Zu Artikel 11:
k. Zu Artikel 11:
l. Zu Artikel 12:
m. Zu Artikel 13:
n. Zu Artikel 13:
o. Zu Artikel 13:
p. Zu Artikel 13 und 14:
q. Zu Artikel 14:
r. Zu Artikel 14:
s. Zu Artikel 14:
t. Zu Artikel 16:
u. Zu Artikel 18:
v. Zu Artikel 19:
w. Zu Artikel 23:
x. Zu Anhang II:
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
Drucksache 376/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der europäischen Wirtschaft: Vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2006
... 3. glaubt, dass man sich in der derzeitigen Phase der Reflexion über den Verfassungsvertrag mit folgenden Themen befassen sollte: dem gegenwärtigen Rahmen für die makroökonomische Governance, wie er bereits in der Arbeitsgruppe des Konvents zur wirtschaftspolitischen Governance erörtert wurde; den wirtschaftlichen und sozialen Zielen der Europäischen Union; der Ausweitung des Verfahrens der Mitentscheidung auf wirtschaftspolitische Themen; der Verantwortlichkeit der EZB unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit; der Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und der Rolle der Eurogruppe in diesem Kontext; dem Verfahren zum Umgang mit übermäßigen Defiziten; der Zuständigkeit der Europäischen Union in Steuerfragen; der Umsetzung eines Rückrufrechts für das Parlament im Zusammenhang mit dem Komitologieverfahren bis spätestens zum 1. April 2008 und der Vertretung des Euro-Währungsgebiets innerhalb internationaler Institutionen;
Drucksache 938/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg.; Ratsdok. 16933/06
... 13. Die Bundesregierung wird gebeten, diese Position des Bundesrates in den Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe zu vertreten. Ein ergänzender Beschluss [insbesondere auch zu Fragen der Komitologie] bleibt vorbehalten.
Drucksache 526/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) KOM (2006) 244 endg.; Ratsdok. 11281/06
... 10. Schließlich sollte das in Artikel 15a geregelte Komitologieverfahren grundlegend mit dem Ziel überarbeitet werden, die Verfahrensgarantien in der Verordnung selbst abschließend zu regeln. Jedenfalls bedarf Artikel 15a der Klarstellung. Weder aus dem Verordnungsvorschlag noch aus dessen Begründung ergibt sich, was unter den "
Drucksache 500/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte) KOM (2006) 354 endg.; Ratsdok. 11038/06
... 21. Titel III enthält in den Artikeln 16 bis 20 Schlussbestimmungen, die Folgendes betreffen: die Errichtung eines aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Verwaltungsausschusses (Artikel 16) im Einklang mit dem Komitologie-Beschluss des Rates21, den Jahresbericht der Kommission über die Durchführung der Hilfemaßnahmen im Rahmen dieser Verordnung (Artikel 17), den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für die Umsetzung der Verordnung (Artikel 18) und die Überprüfung dieser Verordnung nach vier Durchführungsjahren (Artikel 19) auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags.
Drucksache 449/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds (2006/2006(INI))
... Komitologieverfahren
Drucksache 4/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... selbst konkretisiert werden. Hierbei ist insbesondere auf Ressourceneffizienz und Vollzugstauglichkeit zu achten. Da die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung von entscheidender Bedeutung für die Anwendung des Grundsatzes der Warenverkehrsfreiheit und die Prinzipien der Beseitigungsautarkie und der Nähe ist, sind die bisherigen Vorgaben für die Verwertung in den Artikeln 3 und 5 nicht ausreichend, um Auslegungsproblemen, Abgrenzungsschwierigkeiten und einem Standarddumping entgegenzuwirken. Die Konkretisierung der Begriffe muss zunächst durch die Vorgabe klarer Kriterien in der Richtlinie selbst erfolgen. Die weitere Ausgestaltung kann danach im Komitologieverfahren vorgenommen werden.
Drucksache 349/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Europäische Transparenzinitiative KOM (2006) 194 endg.; Ratsdok. 9412/06
... Komitologie
Grünbuch Europäische Transparenzinitiative
I. Einführung
• Die Notwendigkeit eines strukturierteren Rahmens für die Lobbyarbeit
• Feedback zu den Mindeststandards für die Konsultation
• Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
II. Transparenz und Interessenvertretung Lobbyarbeit
1. Definitionen und Rahmenbestimmungen
2. Mögliche Problembereiche
3. Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung
3.1. Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit
Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation
Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit
Umfassendere Informationen
3.2. Integrität und Lobbyarbeit: Verhaltenskodizes für Lobbyisten
3 Fragen:
III. FEEDBACK zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation
3 Frage:
IV. OFFENLEGUNG von Informationen über Empfänger von EU-Geldern
3 Fragen:
Anhang 1 Gewährleistung der Integrität: Der EG-Vertrag und das Beamtenstatut Artikel 213 Absatz 2 des EG-Vertrags
Anhang 2 Die Allgemeinen Grundsätze und Mindeststandards im Einzelnen21
Drucksache 526/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) KOM (2006) 244 endg.; Ratsdok. 11281/06
... Schließlich sollte das in Artikel 15a geregelte Komitologieverfahren grundlegend mit dem Ziel überarbeitet werden, die Verfahrensgarantien in der Verordnung selbst abschließend zu regeln. Jedenfalls bedarf Artikel 15a der Klarstellung. Weder aus dem Verordnungsvorschlag noch aus dessen Begründung ergibt sich, was unter den "
Drucksache 225/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die Reflexionsphase: Struktur, Themen und Kontext für eine Bewertung der Debatte über die Europäische Union
... 9. stellt fest, dass es nur eine begrenzte Zahl demokratischer Reformen gibt, die in dieser Phase ohne eine Vertragsänderung, jedoch durch eine Änderung der Geschäftsordnung oder durch interinstitutionelle Vereinbarungen eingeführt werden können - wie z.B. Transparenz der Gesetzgebung im Rat, Einführung einer Art von Bürgerinitiative, Verbesserungen am Komitologieverfahren, umfassende Verwendung der sog. "
Drucksache 696/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg.; Ratsdok. 13388/06
... /EG (Komitologie) zurückgegriffen werden soll, bei dem keine ausreichende Beteiligung gewährleistet ist.
Drucksache 938/06 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg.; Ratsdok. 16933/06
... 11. Die Bundesregierung wird gebeten, diese Position des Bundesrates in den Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe zu vertreten. Ein ergänzender Beschluss insbesondere auch zu Fragen der Komitologie bleibt vorbehalten.
Drucksache 128/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 - 200456 - vom 3. Februar 2006.
... 73. fordert, dass sich die Kommission im Rahmen des Ausschussverfahrens an ihre Verpflichtungen hält, alle einschlägigen Maßnahmen rechtzeitig zu übermitteln und nicht über die Befugnisse hinauszugehen, Basisrechtsakten übertragen wurden; ist außerdem überzeugt von der Notwendigkeit, dass die Kommission und das Parlament Mittel und Wege für eine Revision des gegenwärtigen Rahmens für die Anwendung der Komitologie-Maßnahmen sondieren und die effektive Wahrung der Vorrechte des Parlaments sicherstellen;
Drucksache 104/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die zivilrechtliche Haftung und die Sicherheitsleistungen von Schiffseignern KOM (2005) 593 endg.; Ratsdok. 5907/06
... - Die Minimalforderung auf Gemeinschaftsebene stützt sich auf die einschlägigen einzelstaatlichen Vorschriften zur zivilrechtlichen Haftung. Was die Pflichtversicherung anbelangt, so sind die Vorschriften für die Gewährung dieser Bescheinigungen nicht harmonisiert, was jedoch erforderlichenfalls im Wege der Komitologie erreicht werden kann.
Begründung
1 Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Haftungssystem
Artikel 5 Finanzielle Sicherheitsleistung zur Deckung zivilrechtlicher Haftungsansprüche
Artikel 6 Finanzielle Sicherheitsleistung im Falle der Zurücklassung von Seeleuten
Artikel 7 Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit
Artikel 8 Meldung der Bescheinigung über die finanzielle Sicherheitsleistung
Artikel 9 Gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen über die finanzielle Sicherheitsleistung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 10 Direkte Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen den Sicherheitsgeber
Artikel 11 Berichterstattung
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Umsetzung
Artikel 14 Inkrafttreten
Artikel 15 Adressaten
Anhang I Liste der in Artikel 3 Absatz 4 genannten Übereinkommen
Anhang II Muster für die
Bescheinigung über die finanzielle Sicherheitsleistung Artikel 7 Absatz 1
Anhang III Liste der Angaben, die im Sinne von Artikel 8 zu melden sind:
Finanzbogen
Drucksache 448/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem 21. und 22. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2003 und 2004)
... 4. ist sich bewusst, dass die Komitologie nicht Gegenstand dieser Entschließung ist, und betont, dass deshalb zu diesem Thema eine gesonderte Entschließung erforderlich ist;
Drucksache 413/06
Vorlage der Bundesregierung
Beschluss des Rates zu "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013" Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte"
... der Vorschlag zum o. a. Finanzrahmenprogramm der EU wurde anlässlich der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 1. und 2. Juni 2006 verhandelt. Das Programm sieht auf Grundlage des Art. 308 EGV die Durchführung von Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten vor. Den im Bezug zu 1. seitens des Bundesrates geforderten Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Wahrung des europäischen Mehrwertes und des Komitologieverfahrens konnte im Zuge der Verhandlungen in vollem Umfang Rechnung getragen werden.
Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte 2007 bis 2013
Bezug 2 Auszug
I. allgemeine Bemerkungen
Anlage I Beschluss des Rates Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Ziele des Programms
Artikel 4 Spezifische Ziele
Artikel 5 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 6 Zugang zum Programm
Artikel 7 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 8 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 9b [gestrichen]
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Bezug 3
I. allgemeine Bemerkungen
Drucksache 696/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg.; Ratsdok. 13388/06
... /EG (Komitologie) zurückgegriffen werden soll, bei dem keine ausreichende Beteiligung gewährleistet ist.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.