Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07

Der Bundesrat hat in seiner 842. Sitzung am 14. März 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:

Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

Frequenzhandel

Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes

II. Medienpolitische Stellungnahme:

III. Beteiligung der Länder

IV. Direktzuleitung an die Kommission