[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1051 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Klimaschutz"


⇒ Schnellwahl ⇒

0277/1/20
0116/1/20
0327/20B
0085/1/20
0383/1/20
0367/20
0212/20B
0026/1/20
0021/1/20
0286/1/20
0116/20B
0011/20
0314/20B
0343/20B
0135/20B
0212/20
0028/1/20
0085/20B
0013/20
0266/20
0028/20B
0286/20
0088/20B
0277/20B
0344/1/20
0344/20
0343/20
0097/1/20
0456/1/20
0026/20B
0051/20B
0452/20B
0519/20
0136/1/20
0043/1/20
0056/20B
0088/1/20
0006/20
0327/1/20
0266/1/20
0029/20
0028/20
0295/1/20
0173/20
0383/20
0097/20B
0056/1/20
0056/20
0295/20B
0127/20
0051/1/20
0452/1/20
0277/20
0041/1/20
0029/20B
0013/1/20
0279/1/20
0188/20
0212/1/20
0216/20B
0135/1/20
0216/20
0343/1/20
0029/1/20
0392/20
0021/20
0239/1/20
0314/1/20
0383/20B
0582/19
0456/1/19
0521/19
0608/2/19
0295/1/19
0606/19
0410/19B
0579/19
0374/1/19
0486/3/19
0170/19
0580/19
0100/19B
0546/19
0410/19
0456/19B
0047/1/19
0295/19B
0580/19B
0533/19
0608/1/19
0533/19B
0608/3/19
0526/19
0609/1/19
0398/1/19
0514/19B
0346/19
0330/1/19
0515/1/19
0521/2/19
0607/19B
0330/19B
0450/1/19
0076/19
0047/19B
0396/1/19
0150/3/19
0243/1/19
0521/1/19
0143/19B
0076/19B
0047/19
0239/1/19
0426/19B
0608/4/19
0541/1/19
0074/19B
0608/19B
0663/19
0584/19B
0581/19B
0473/1/19
0281/1/19
0521/19B
0655/1/19
0063/1/19
0606/1/19
0047/4/19
0608/19
0409/19
0581/1/19
0607/1/19
0581/19
0529/19
0146/19
0143/1/19
0473/19B
0439/19
0631/19
0631/19B
0422/19
0546/1/19
0546/19B
0582/19B
0170/1/19
0437/19
0533/1/19
0486/19B
0346/19B
0591/19B
0581/2/19
0047/3/19
0243/19B
0618/1/19
0515/19
0047/2/19
0580/1/19
0662/19B
0281/19B
0426/19
0582/2/19
0582/1/19
0374/19B
0486/1/19
0143/19
0076/1/19
0431/19
0450/19
0318/19
0606/19B
0662/19
0584/19
0515/19B
0249/19
0031/1/19
0281/19
0514/19
0618/19
0400/7/19
0066/19
0398/19B
0450/19B
0514/1/19
0410/1/19
0168/18
0158/18
0314/18B
0125/1/18
0263/1/18
0251/18
0166/18B
0028/1/18
0618/18B
0402/1/18
0402/18
0166/2/18
0617/18
0125/18B
0289/1/18
0356/18
0037/18B
0618/1/18
0614/1/18
0551/18B
0013/1/18
0300/18
0389/4/18
0216/18
0067/18
0386/18
0270/18B
0127/1/18
0387/18
0028/18B
0252/18
0224/1/18
0563/18
0246/18B
0228/1/18
0067/1/18
0270/1/18
0227/1/18
0062/18
0289/18B
0067/18B
0027/18
0563/18B
0318/1/18
0626/18
0064/18
0127/18B
0314/18
0314/1/18
0330/18B
0581/18
0016/18
0330/1/18
0551/18
0228/18B
0542/18B
0402/18B
0393/18
0166/1/18
0005/18
0542/1/18
0063/18B
0614/18B
0295/18
0063/1/18
0037/1/18
0246/1/18
0119/1/17
0540/17B
0731/1/17
0757/17
0119/17B
0028/17
0709/17
0443/1/17
0003/1/17
0157/17B
0721/17
0708/17
0189/1/17
0717/17B
0440/1/17
0643/17
0073/1/17
0186/2/17
0004/17
0757/1/17
0643/17B
0731/17B
0157/1/17
0257/17
0072/17
0540/17
0422/17
0257/17B
0717/1/17
0757/17B
0189/17B
0640/17B
0543/1/17
0256/17
0731/17
0119/17
0717/17
0028/17B
0629/17B
0028/1/17
0089/1/17
0540/1/17
0003/17B
0387/17
0725/17
0649/17
0736/1/17
0629/1/17
0340/16B
0193/16
0080/1/16
0533/16
0386/16B
0518/16
0698/16
0580/16
0432/16B
0277/1/16
0132/16
0804/16B
0619/16B
0142/1/16
0580/1/16
0803/1/16
0532/16
0351/16
0809/16B
0803/16B
0811/16
0746/16
0496/16
0026/1/16
0073/1/16
0736/16B
0537/1/16
0809/1/16
0062/16
0132/1/16
0580/16B
0804/1/16
0013/16
0432/1/16
0079/16
0521/16
0534/16
0049/1/16
0433/1/16
0299/16
0537/16B
0340/16
0034/1/16
0310/16B
0550/1/16
0386/1/16
0523/1/16
0746/16B
0736/16
0736/1/16
0034/16B
0385/1/16
0547/1/16
0301/16
0387/16B
0677/16
0356/1/16
0550/16B
0810/1/16
0277/16B
0332/1/16
0521/3/16
0701/16
0124/16
0044/1/16
0132/16B
0034/16
0385/16B
0228/16
0387/1/16
0810/16B
0521/2/16
0550/16
0044/16B
0521/16B
0364/15
0326/15B
0072/1/15
0080/1/15
0500/15B
0373/15
0594/1/15
0095/15
0184/15
0542/15B
0120/15B
0511/15B
0072/15B
0553/15
0510/1/15
0598/15B
0401/1/15
0510/15B
0167/15B
0114/15B
0015/1/15
0481/15
0580/15
0071/1/15
0491/15B
0491/15
0015/15B
0326/1/15
0071/15B
0167/1/15
0102/1/15
0500/15
0491/1/15
0598/1/15
0594/15B
0507/15
0062/1/15
0441/15B
0511/15
0594/15
0401/15B
0441/1/15
0114/1/15
0063/1/15
0071/15
0063/15B
0102/15
0102/15B
0622/1/14
0607/14
0191/1/14
0569/1/14
0155/14
0607/1/14
0583/14
0267/14
0360/1/14
0036/1/14
0634/14
0645/14
0295/14
0022/1/14
0072/14B
0036/14B
0360/14B
0376/1/14
0295/14B
0082/14B
0455/1/14
0622/14B
0436/14B
0376/14B
0607/14B
0331/14B
0544/14
0589/14
0569/14B
0406/1/14
0312/14
0082/2/14
0072/1/14
0191/14B
0406/14B
0255/14
0191/4/14
0016/14
0132/14
0331/1/14
0082/1/14
0244/14
0455/14B
0072/14
0436/1/14
0111/14
0441/1/14
0022/14B
0157/14B
0441/14B
0259/2/13
0273/13B
0207/13
0113/13
0758/3/13
0112/1/13
0041/13
0797/1/13
0173/13B
0754/1/13
0259/1/13
0626/1/13
0758/1/13
0308/13
0242/1/13
0368/13
0626/13B
0561/2/13
0671/1/13
0733/13B
0760/13
0733/1/13
0438/13B
0242/13B
0206/13
0710/13
0184/13
0807/13B
0754/13B
0561/13B
0569/13
0460/13
0259/13B
0387/1/13
0515/13
0247/13
0161/13
0807/1/13
0561/1/13
0348/13
0819/1/13
0797/13B
0112/13B
0438/1/13
0303/1/13
0348/1/13
0818/13B
0010/13
0733/13
0671/13B
0173/13
0303/13B
0818/1/13
0387/13B
0173/1/13
0819/13B
0313/1/12
0474/1/12
0136/1/12
0160/12
0346/12
0262/12
0204/4/12
0745/12
0745/12B
0058/12B
0346/1/12
0346/12B
0687/12
0609/12B
0015/12B
0548/12
0313/12B
0692/12
0313/12
0396/1/12
0302/1/12
0109/12
0275/12
0687/12B
0110/12
0149/12
0136/12B
0652/12
0731/12
0721/12
0015/1/12
0474/12B
0687/1/12
0339/12
0428/12X
0136/12
0397/1/12
0745/1/12
0809/12
0474/12
0336/12
0657/11
0340/4/11
0392/1/11
0825/1/11
0854/11
0344/11B
0803/1/11
0371/11
0802/11B
0035/11
0825/11B
0078/11B
0653/1/11
0382/11
0214/11
0255/11
0179/1/11
0873/11
0179/11B
0638/11
0396/1/11
0309/1/11
0632/11B
0214/11B
0653/11B
0396/11B
0339/11
0857/11
0487/4/11
0025/2/11
0214/2/11
0650/11
0344/11
0650/2/11
0809/11
0216/11
0216/11X
0709/11
0338/11B
0309/11
0396/11
0385/11B
0214/1/11
0214/3/11
0143/11
0339/1/11
0715/11
0321/11
0088/11
0802/1/11
0142/11
0399/11B
0805/11B
0344/1/11
0336/11
0078/11
0390/1/11
0867/11
0061/11
0232/11
0831/11
0392/3/11
0341/11B
0228/1/11
0636/11
0045/11
0228/11B
0869/11
0590/11
0389/1/11
0078/1/11
0763/11B
0803/11B
0635/11
0632/1/11
0487/3/11
0613/11B
0805/1/11
0763/11
0088/11B
0227/11
0190/11
0340/11B
0088/1/11
0519/11
0339/11B
0338/1/11
0819/11
0340/11
0200/11
0309/11B
0338/11
0379/11
0614/11B
0832/11
0744/1/10
0694/1/10
0744/10B
0113/1/10
0244/10
0029/10
0667/2/10
0104/10B
0278/10B
0290/10B
0231/1/10
0104/10
0667/10
0041/3/10
0647/1/10
0667/10B
0738/10
0278/1/10
0029/10B
0188/1/10
0738/10B
0774/10
0188/10B
0242/10
0806/10
0445/10
0041/1/10
0771/2/10
0532/1/10
0284/10B
0188/10
0267/1/10
0242/10B
0231/10B
0278/10
0110/1/10
0242/1/10
0771/10B
0698/10B
0284/1/10
0296/2/10
0797/2/10
0231/10
0290/1/10
0113/10B
0243/10
0637/10
0029/1/10
0771/10
0130/10
0267/10B
0771/1/10
0693/10
0487/10
0698/1/10
0740/10
0657/10
0868/10
0781/10
0633/10
0694/10B
0738/1/10
0104/1/10
0667/1/10
0532/10B
0220/10
0158/10
0647/10B
0113/10
0177/10
0647/2/10
0282/1/09
0762/1/09
0712/09
0278/3/09
0868/09
0825/1/09
0023/1/09
0195/09
0280/1/09
0252/09
0224/09
0775/09B
0756/09
0319/09
0280/09
0195/2/09
0228/09
0240/09
0756/1/09
0870/09
0281/1/09
0231/09
0023/09B
0280/09B
0379/1/09
0846/09
0282/09
0603/09B
0130/1/09
0503/09
0466/09
0794/09
0278/1/09
0426/09
0226/09
0296/09
0379/09B
0825/09B
0909/09
0620/09B
0238/1/09
0603/09
0334/09
0195/09B
0334/1/09
0130/09
0003/1/09
0758/09
0233/09
0289/09
0334/09B
0603/1/09
0490/09
0130/09B
0489/09
0314/09
0620/1/09
0217/09
0427/09
0762/09B
0563/08
0570/08
0009/1/08
0923/1/08
0148/08B
0999/1/08
0521/08
0173/08
0157/08
0157/08B
0105/1/08
0775/08
0148/08
0830/3/08
0012/08
0038/08B
0104/08
0173/1/08
0668/08
0157/1/08
0145/08
0467/08
0520/08
0914/08
0514/08
0147/08B
0668/08B
0010/08A
0007/1/08
0334/08
0559/1/08
0606/1/08
0105/08B
0134/08
0084/08
0378/08
0367/08
0367/08D
0309/08
0906/08
0559/3/08
0134/1/08
0010/08B
0880/08
0994/08
0562/1/08
0134/08B
0668/1/08
0857/08
0102/08
0694/1/08
0830/1/08
0922/08
0883/08
0144/08
0930/08
0605/08
0148/1/08
0102/2/08
0009/08
0012/1/08
0009/08B
0779/08
0980/08
0007/08B
0010/08C
0333/08
0800/08
0830/2/08
0562/08
0275/08B
0038/08
0105/08
0038/1/08
0103/08
0559/2/08
0349/08
0102/08B
0194/08
0563/1/08
0923/5/08
0913/08
0606/08B
0694/08B
0830/08
0012/08B
0470/08
0275/1/08
0103/08B
0999/08B
0694/08
0444/08
0567/08B
0037/08B
0520/1/08
0037/1/08
0102/1/08
0007/08
0830/08B
0374/08
0103/1/08
0010/08
0010/1/08
0567/1/08
0147/1/08
0702/07
0058/07B
0952/07
0524/1/07
0028/1/07
0664/1/07
0469/1/07
0276/07
0712/1/07
0524/07B
0685/07
0859/07B
0040/07
0797/1/07
0664/07B
0443/2/07
0040/07B
0533/07
0928/1/07
0058/1/07
0073/1/07
0061/1/07
0928/07B
0712/2/07
0775/07
0461/07
0864/07
0764/07B
0664/07
0040/1/07
0200/07
0014/07
0828/07
0864/1/07
0212/07
0028/07B
0712/07B
0241/07
0153/07B
0797/07B
0440/07
0404/07
0859/1/07
0276/07B
0061/07B
0276/2/07
0276/1/07
0469/07B
0469/07
0087/07
0764/07
0569/07B
0294/07
0153/1/07
0496/07
0476/07
0864/07B
0859/07
0371/07B
0443/4/07
0276/3/07
0621/06
0505/06
0207/1/06
0059/1/06
0054/1/06
0621/1/06
0059/06B
0621/06B
0138/06B
0138/06
0054/06B
0221/06
0207/06B
0138/1/06
0020/1/06
0796/06
0011/06
0207/06
0020/06B
0141/06
0745/1/06
0745/06B
0194/05
0554/05B
0589/05
0554/1/05
0286/1/05
0147/05
0584/05
0932/05
0330/05B
0732/05B
0330/1/05
0732/05
0286/05B
0148/05
0536/05
0547/05
0732/1/05
0136/1/05
0726/05
0136/05
0330/05
0524/05
0136/05B
0917/04
1011/04
0061/03B
0061/1/03
Drucksache 581/19 (Beschluss)

... Mit Blick auf die Erreichung der vom Bund ausgegebenen Klimaschutzziele ist es kontraproduktiv zu fordern, dass die zu fördernden Infrastrukturen in jedem Fall weit überwiegend in Form eines besonderen Bahnkörpers ausgeführt werden müssen. Mit den Änderungen wird klargestellt, dass die Bevorrechtigung der Bahnen entweder durch einen besonderen Bahnkörper oder durch diesbezüglich geeignete Bauformen bzw. Fahrleitsysteme sicherzustellen ist. Das gilt sowohl für Bau- und Ausbauvorhaben nach § 2 Absatz 1 als auch für Maßnahmen der Grunderneuerung nach § 2 Absatz 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 8 - neu - GVFG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 473/1/19

... c) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Mieterstromzulage degressiv ausgestaltet ist und deshalb in absehbarer Zeit ausläuft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die im Klimaschutzprogramm 2030 und von Bundeswirtschaftsminister Altmaier noch für dieses Jahr zugesicherte Novellierung zeitnah vorzulegen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrom noch in diesem Jahr deutlich zu verbessern.



Drucksache 281/1/19

... bereich weiter auszubauen. Aus Gründen des Klimaschutzes ist zudem die Wärmeversorgung in unmittelbarer Nähe (Nahwärmenetze) verstärkt zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 4

2. Zu Nummer 4

3. Zu Nummer 5

4. Zu Nummer 5 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:

5. Zu Nummer 6

6. Zu Nummer 6 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -

7. Zu Nummer 7 Satz 2 - neu -

8. Zu Nummer 8 - neu -


 
 
 


Drucksache 521/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG

8. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG

9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG


 
 
 


Drucksache 655/1/19

... 2. Der Bundesrat unterstützt anspruchsvolle Ziele beim Klimaschutz. Die Bewältigung des Klimawandels ist eine der zentralen Herausforderungen der Gegenwart. Der Vorschlag der Kommission ist daher ein wichtiger Beitrag, um diesen entscheidenden Aspekt für eine lebenswerte Zukunft zu sichern. Es gilt, diesen Ansatz mit Inhalten zu füllen und stetig weiterzuentwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 63/1/19

... 20. Der Bundesrat unterstützt in Bezug auf den Verkehrssektor den Ansatz der Kommission, die Nachhaltigkeit des europäischen Verkehrssystems zu verbessern und die Treibhausgasemissionen zu verringern. Allerdings legt die Kommission im Rahmen von "Europa in Bewegung" ein massives Verkehrswachstum (42 Prozent im Personenverkehr und 60 Prozent im Güterverkehr bis 2050) zu Grunde, das unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten und in Bezug zum Treibhausgasemission-Reduktionsziel des Verkehrs von mindestens 60 Prozent bis 2050 kritisch zu sehen ist. Nach Auffassung des Bundesrates müssen die zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendigen Treibhausgasemissions-Reduktionen durch eine Strategie ergänzt werden, die eine gezielte Steuerung der Verkehrsnachfrage und die Verkehrsverlagerung auf umweltverträgliche Verkehrsmittel beinhaltet. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, dass bei der Umsetzung der SDGs auf der Ebene der EU die spezifischen Ziele im Verkehrssektor mit Maßnahmen zur Förderung des nicht motorisierten Verkehrs und des umweltverträglichen Verkehrsträgers Schiene sowie zur Begrenzung des klimaschutzpolitisch bedenklichen Wachstums des Luftverkehrs unterlegt werden.



Drucksache 606/1/19

Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften



Drucksache 47/4/19

Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich - Antrag des Landes Schleswig-Holstein - Punkt 23 der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/4/19




Zu Nummer 6a


 
 
 


Drucksache 608/19

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 409/19

Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/19




Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 581/1/19

... Mit Blick auf die Erreichung der vom Bund ausgegebenen Klimaschutzziele ist es kontraproduktiv zu fordern, dass die zu fördernden Infrastrukturen in jedem Fall weit überwiegend in Form eines besonderen Bahnkörpers ausgeführt werden müssen. Mit den Änderungen wird klargestellt, dass die Bevorrechtigung der Bahnen entweder durch einen besonderen Bahnkörper oder durch diesbezüglich geeignete Bauformen bzw. Fahrleitsysteme sicherzustellen ist. Das gilt sowohl für Bau- und Ausbauvorhaben nach § 2 Absatz 1 als auch für Maßnahmen der Grunderneuerung nach § 2 Absatz 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 und 4 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 3 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG *

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 607/1/19

... Für den Bundesrat stellen die Klimaschutzmaßnahmen ein Paket dar, aus dem nicht einzelne Maßnahmen isoliert betrachtet werden können, zumal Mehrsteuern für den Bund mit geringeren Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden korrespondieren können.



Drucksache 581/19

... Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 ist dargelegt, dass die Investitionsmittel des GVFG in den Jahren 2020 und 2021 zusammen um 1,0 Milliarden Euro steigen sollen (kumulierter Erhöhungsbetrag in beiden Jahren) und ab dem Jahr 2021 dann 1,0 Milliarden Euro jährlich betragen (Jahresgesamtbetrag). Im Jahr 2025 sollen die Bundesfinanzhilfen auf Grundlage der Beschlüsse des Klimakabinetts zum Klimaschutzprogramm 2030 dann für die Infrastrukturfinanzierung 2,0 Milliarden Euro betragen. Ab dem Jahr 2026 wird dieser Betrag jährlich um 1,8 Prozent dynamisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 2
Förderungsfähige Vorhaben

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5019, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 529/19

... Im Hinblick auf den Einsatz von Substitutionskraftstoffen im zivilen Luftverkehr ist das Anliegen auch ein Thema in der Nationalen Plattform Mobilität (NPM) und des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/19




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen Fuel-Dumping BR-Drs. 447/18 B vom 19.10.2018

Entschließung

Ziffer 1:

Ziffer 2:

Zu Ziffn. 1+2:

Entschließung

Ziffer 3:

Stellungnahme der Bundesregierung:

Zu Ziff. 3:

Ziffer 4:

Stellungnahme der Bundesregierung:

Zu Ziff. 4:


 
 
 


Drucksache 146/19

... Die Verordnung fördert die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie (hier: Generationengerechtigkeit), da durch die BWI u.a. Daten zum Treibhausgasmonitoring bereitgestellt werden (vgl. Nachhaltigkeitsmanagement - Zusammenfassung bestehender Steuerungselemente und -verfahren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, II. Nachhaltigkeitsmanagement, 3. Bereiche und Schlüsselindikatoren, Schlüsselindikator 2 Klimaschutz). Nachteilige Auswirkungen auf sonstige Nachhaltigkeitsaspekte wie z.B. sozialen Zusammenhalt, Lebensqualität und die Wahrnehmung internationaler Verantwortung - auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsindikatoren - sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zeitpunkt

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Grunddaten

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Satz 2) Verdichtung der Bundeswaldinventur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte und demographische Entwicklung

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

III. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 143/1/19

Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland - Antrag der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 6

2. Zu Nummer 2

3. Zu Nummer 3

4. Zu Nummer 3 Satz 1

Zu Nummer 3

3 5.

3 6.[

3 7.[

8. Zu Nummer 4 Satz 2*

9. Zu Nummer 4 Satz 2*

10. Zu Nummer 5 Satz 1

11. Zu Nummer 5 Satz 3*

12. Zu Nummer 9 - neu -


 
 
 


Drucksache 473/19 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Mieterstromzulage degressiv ausgestaltet ist und deshalb in absehbarer Zeit ausläuft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die im Klimaschutzprogramm 2030 und von Bundeswirtschaftsminister Altmaier noch für dieses Jahr zugesicherte Novellierung zeitnah vorzulegen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrom noch in diesem Jahr deutlich zu verbessern.



Drucksache 439/19

... Die Bundesregierung unterstützt die wertebasierte Handelspolitik der Europäischen Kommission (Kommunikation "Handel für alle" aus 2015). Seit 2011 enthalten bilaterale Handelsabkommen der EU umfassende Nachhaltigkeitskapitel, in denen hohe Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards festgeschrieben werden. So werden beispielsweise die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus ihrer Mitgliedschaft in der Internationalen Arbeitsorganisation und den multilateralen Umweltabkommen (seit 2017 auch des Pariser Klimaschutzabkommens) bekräftigt. Regelmäßig wird auch das Regulierungsrecht der Vertragsparteien mit Blick auf ihre Nachhaltigkeitsziele und -politiken dargestellt. Dabei ist ein hohes Schutzniveau beizubehalten und dieses möglichst weiter und fortlaufend zu verbessern. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission auch darin, innerhalb der WTO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates

Regelbasierter Handel im Rahmen der WTO, Umgang mit zunehmendem Protektionismus beim Außenhandel und Verzerrungen im internationalen Wettbewerb

Transatlantischer Außenhandel, Lösungsfindung für US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium

EU -Handelsschutzinstrumente

EU -Schutzmaßnahmen

G20 Global Forum on Steel Excess Capacity


 
 
 


Drucksache 631/19

... Diese Hemmnisse müssen verringert werden, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen sowie das zentrale Ziel der deutschen Klimaschutzpolitik einzuhalten, die nationalen Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/19




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E. 3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetz

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 631/19 (Beschluss)

... Diese Hemmnisse müssen verringert werden, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen sowie das zentrale Ziel der deutschen Klimaschutzpolitik einzuhalten, die nationalen Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/19 (Beschluss)




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes (EEG)

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetz

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 422/19

... -Bepreisung für erforderlich, die erhobenen Mittel vollständig für geeignete Kompensationsmaßnahmen zur Entlastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verwenden (Aufkommensneutralität). Er hält es für sachgerecht, durch eine Senkung der regressiv wirkenden EEG-Umlage und der Stromsteuer, sowie über eventuelle weitere Senkungen energierelevanter Steuern einen Ausgleich zu schaffen. Die Reduzierung von monetären Belastungen fördert die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom auch in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Zudem hält der Bundesrat eine Finanzierung von Maßnahmen des Klimaschutzes wie der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung für zielführend. Darüber hinaus sind zur Reduktion des CO



Drucksache 546/1/19

... schrittweise zu erhöhen, damit alle Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs mit ausreichenden Mitteln zur Erreichung der festgelegten Klimaschutzziele ausgestattet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/1/19




Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 546/19 (Beschluss)

... schrittweise zu erhöhen, damit alle Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs mit ausreichenden Mitteln zur Erreichung der festgelegten Klimaschutzziele ausgestattet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln


 
 
 


Drucksache 582/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält zukünftig Regelungen im Bereich der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für erforderlich, die sich nicht nur auf den Verkehrsbereich beschränken. Er fordert daher, im bzw. in weiteren Gesetzgebungsverfahren, kurzfristig greifende Regelungen zu schaffen, die zu erheblicher Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung insbesondere beim Ausbau der Erneuerbaren Energien führen, zum Beispiel bei Vorhaben zum Neubau oder zum sogenannten Repowering von Windkraftanlagen. Der Bundesrat hält dies unter Wahrung der Umweltverträglichkeit zum Erreichen der Klimaschutzziele für unerlässlich und eilbedürftig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 21 Absatz 8 - neu - AEG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3a Absatz 1 FStrG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 EKrG

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - EKrG

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 170/1/19

... Der Bundesrat begrüßt die durch den Vorschlag der Kommission angestoßene Debatte, mit Blick auf steuerliche Regelungen in der Energie- und Klimapolitik zu einer Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit überzugehen. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass die Steuerpolitik ein wichtiges Instrument darstellt, um die Verwirklichung gemeinsamer Ziele in der Energiepolitik sicherzustellen und insbesondere den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern und so den Klimaschutz zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/1/19




Konzept des EU-Ausschusses

Konzept des Fz-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 437/19

... -Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) usw. weitere Maßnahmen in Bezug auf den Klimaschutz (BR-Drs. 614/18 (B)), den Einbezug der Länder bei der Umsetzung der Energiepolitik und insbesondere bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung sowie bei der Mieterstromförderung im EEG gefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften Beschluss des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 614/18 B


 
 
 


Drucksache 533/1/19

... -Bepreisung Anfang 2021 ist dieses Vorgehen unangemessen. Es wird dem Anspruch, dass der Klimaschutz eine Gemeinschaftsaufgabe aller staatlichen Ebenen ist, nicht gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

5. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEHG

6. Zu § 7 Absatz 5 BEHG

7. Zu § 8a - neu - BEHG

§ 8a
Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels

8. Zu § 11 Absatz 3 BEHG**

9. Zu Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 BEHG


 
 
 


Drucksache 486/19 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat sieht in der Nutzung alternativer Kraftstoffe einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele, insbesondere wenn sie auf Abfall- und Reststoffen basieren, wie es das "Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050" auch vorsieht. Diese inhaltlichen Vorgaben sind nicht alleine in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/19 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU /EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union

Zu Artikel 2 Nummer 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 346/19 (Beschluss)

... Der Großteil des im Produktionsprozess verwendeten erneuerbaren Wasserstoffs geht energetisch in das Endprodukt/den Kraftstoff ein, ein kleinerer Teil wird unter anderem für die Entschwefelung benutzt. Auch der zur Entschwefelung verwendete erneuerbare Wasserstoff leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, wenn er Wasserstoff aus fossilen Quellen verdrängt. Hierzu muss zunächst erst einmal eine EU-weit gültige Methodik entwickelt und verabredet werden. Hierzu sind zeitnah Vorschläge für eine EU-weite Methodik zu entwickeln. Wenn ein entsprechendes System vorliegt, kann auch eine entsprechende Anrechnung des grünen Wasserstoffs erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht

Zu c:

Zu d:

Zu e:

Zu f:

Zu g:


 
 
 


Drucksache 591/19 (Beschluss)

... Fahrradzonen dürfen sich zwar nicht mit Tempo-30-Zonen überschneiden. Es liegt aber auf der Hand, dass Fahrradzonen eine vergleichbare Wirkung haben werden. Sie fördern den Radverkehr und dienen verstärkt der Verkehrsberuhigung und Verkehrsvermeidung in Form von Kraftfahrzeugen. Je mehr Rad Fahrende Fahrradzonen befahren, umso mehr stellen sich künftig Fragen insbesondere zur Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums. Es ist zu erwarten, dass sie ebenso wie die erstmals 1985 zunächst nur versuchsweise eingeführten Tempo-30-Zonen die künftige städtebauliche Entwicklung in den Gemeinden beeinflussen werden. Zur Förderung dieser Entwicklung, auch im Interesse des Klimaschutzes, sowie aufgrund der rechtlich parallelen Ausgestaltung ist es geboten, die Anordnungsvoraussetzungen hinsichtlich der Vorgaben des § 45 Absatz 9 Satz 4 StVO den Tempo-30-Zonen gleichzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 6 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23 Absatz 1c Satz 3 - neu - StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 39 Absatz 1b StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 39 Absatz 7 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd und Doppelbuchstabe ee § 39 Absatz 7 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 39 Absatz 10 Satz 2 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 2 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 3 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 4 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c, Nummer 13 Buchstabe f, Nummer 14 Buchstabe b und Nummer 17 § 44 Absatz 4 Satz 2, Absatz 6, § 45 Absatz 11, § 46 Absatz 2a und § 52 Absatz 5 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 45 Absatz 1h Satz 1 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 8 - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 47 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu -, Absatz 2 Nummer 4 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 - neu - StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 2.1 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 3.2 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 9.1 Spalte 3 Satz 2 StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 und 24.1 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 24.1 Spalte 3 Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 25 StVO Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c ist zu streichen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 31 StVO

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 41.1 Spalte 3 StVO

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe i Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 54.4 Spalte 3 StVO

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe j1 und j2 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummern 63.6 und 64.2 StVO

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe k Anlage 2 laufende Nummer 68 Spalte 2, Spalte 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und c, Erläuterung Nummer 3 - neu - StVO

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a bis c Anlage 3 laufende Nummer 7 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 8 Spalte 3 Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, Nummer 5 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 10 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2 StVO

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 7 StVO

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 24.1 und 24.2 - neu - StVO

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 22 StVO

33. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 01 bis 04 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.2 und 2.3 BKatV

34. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 5a, 5b und 5c - neu -, Nummer 24o und 24p - neu - und Nummer 43 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 39, 39.1, 41, 64, 64.1 und Anhang zu Nummer 11 der Anlage Tabelle 1 Abschnitt a und c BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

35. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 9a und 9b - neu -, Nummer 12a, 12b, 12c und 12d - neu -, Nummer 13, Nummer 13a, 13b, 13c und 13d - neu -, Nummer 17 und Nummer 24g und 24h - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 51, 51.1, 51b, 51b.1, 51b.2, 51b.2.1, 51b.3, 52, 52.1, 52.2, 52.2.1, 53.1, 60 und 60.1 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

36. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 17a, 17b und 17c - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 54, 54.1, 54.2, 54.2.1, 54.3, 54.3.1, 54.3.2. 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3 BKatV

37. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 55b - neu - BKatV

38. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24b, 24c, 24d, 24e und 24f - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 58, 58.1, 58.1.1 und 58.1.2 - neu -, 58.2 und 58.2.1 BKatV Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe e Anlage 13 zu § 40 laufende Nummer 3.2.7d - neu - FeV

39. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24i - neu - bis 24n - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 63, 63.1, 63.2, 63.3, 63.4, 63.5 BKatV

40. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24q und 24r - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 117 und 118 BKatV

41. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 32a - neu - bis 32d - neu - Anlage laufende Nummer 141.1 bis 141.4 BKatV , Nummer 33 Anlage laufende Nummer 141.4.1 BKatV , Nummer 33a - neu - bis 33d - neu - Anlage laufende Nummer 141.4.2, 141.4.3, 142, 142a BKatV , Nummer 39a - neu - Anlage laufende Nummer 153 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:


 
 
 


Drucksache 581/2/19

... Die in dem von der Bundesregierung verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2030 enthaltenen Ziele im Verkehrsbereich sind nur mit umfangreichen strukturellen Veränderungen in allen Bereichen des ÖPNV und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu erreichen. Weiter bestehen gesetzliche Anforderungen an den ÖPNV, die ebenfalls nur durch Anpassungen und Erweiterungen der ÖPNV-Infrastruktur erfüllt werden können. Diese Veränderungen sind nur mit hohem finanziellen Mitteleinsatz zu erreichen, den die Länder und die Kommunen als Aufgabenträger und Infrastrukturbetreiber ohne weitere finanzielle Unterstützung des Bundes nicht aufbringen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 47/3/19

Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/3/19




1. Zu Nummer 3

2. Zu Nummer 5

3. Zu Nummer 5 Satz 1*

4. Zu Nummer 9, 10 und 11 - neu -


 
 
 


Drucksache 243/19 (Beschluss)

... a) Insbesondere die Weidetierhalterinnen und -halter tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Darüber hinaus stellen sie hochwertige Produkte und Nahrungsmittel her. Gleichzeitig ist die offene Weidetierhaltung die in der Gesellschaft anerkannteste Form der Nutztierhaltung. Trotzdem sinkt sowohl die Zahl der schafhaltenden Betriebe als auch der Schafe. Ursache dafür ist insbesondere die prekäre Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter, die sich bei den Wanderschäferinnen und -schäfern nochmal verschärft darstellt, da sie meist keine eigenen Flächen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Flächenprämie haben. Zudem werden die Leistungen für das Gemeinwohl nicht über die Erzeugerpreise ausgeglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 618/1/19

... - So sollen in den Operationellen Programmen zukünftig 20 Prozent der Ausgaben für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen sein. Bereits die derzeit geltende Regelung, wonach 10 Prozent der Ausgaben für Umweltmaßnahmen getätigt werden müssen, bereitet bei der Umsetzung in der Praxis große Schwierigkeiten. Im Obst- und Gemüsebau sind - auch in Folge der bisherigen Förderung - bereits hohe Umweltstandards bei den Erzeugerorganisationen und ihren Mitgliedsbetrieben erreicht.



Drucksache 515/19

... Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 unter anderem beschlossen, Anreize zu schaffen, um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zu klimafreundlichem Handeln zu ermuntern. Im Zuge dessen soll das in besonders hohem Maße klima- und umweltschädliche Fliegen weiter verteuert werden, indem die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 erhöht wird. Die bisherige Bepreisung des Luftverkehrs bildet die auch im Vergleich zu den anderen Verkehrsträgern besondere Klima- und Umweltschädlichkeit zum einen nicht ausreichend ab und hat zum anderen zu keiner nennenswerten nachhaltigen Veränderung der Wachstumsraten beim Passagieraufkommen und damit der Gesamtanzahl der Flugbewegungen geführt, ebenso wenig zu einer Verkehrsverlagerung auf die Bahn.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 47/2/19

Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich - Antrag des Landes Schleswig-Holstein - Punkt 26 der 979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019



Drucksache 580/1/19

... Durch den im bisherigen § 37 Absatz 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes festgelegten inhaltlichen Zusammenhang zwischen der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel sowie der zu zahlenden Trassen- und Stationsentgelte würde die Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern nicht im vollen Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung stehen. Vielmehr würde ein Großteil der Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch die gleichzeitige Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte mittelbar zurück an den Bund fließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/1/19




1. Zu Artikel 1a - neu - § 37 Absatz 2 Satz 2 ERegG

‚Artikel 1a

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 662/19 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht



Drucksache 281/19 (Beschluss)

... 8. Zum Zwecke des Klimaschutzes und der weiteren Steigerung der Energieeffizienz bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Vorschläge zu erarbeiten, wie die gesetzlichen Anforderungen an die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG


 
 
 


Drucksache 426/19

... Der zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendige Ausbau der Solarenergie in Deutschland blieb mehrere Jahre hinter dem von der Bundesregierung formulierten Ausbaupfad zurück. Erst in 2018 lag der Zubau der neuinstallierten Leistung mit 2.938 MW wieder auf, bzw. über diesem Ausbaupfad. 2.174 MW neuinstallierte Leistung fielen dabei auf das vom 52 GW-Deckel betroffene Segment. Damit wird einerseits Minder-Zubau der letzten Jahre nachgeholt; zum anderen zeigt es aber auch, dass sich die Solarenergiebranche an die grundlegenden Änderungen im regulatorischen Rahmen des EEG seit 2012 angepasst hat und wieder die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten vorantreibt. Der 52 GW-Deckel für die nichtausschreibungsgebundene Photovoltaik droht diese Erholung des Zubaus abzubrechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A: Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen: Keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 582/2/19

... Der Bundesrat hält zukünftig Regelungen im Bereich der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für erforderlich, die sich nicht nur auf den Verkehrsbereich beschränken. Er fordert daher, im bzw. in weiteren Gesetzgebungsverfahren, kurzfristig greifende Regelungen zu schaffen, die zu erheblicher Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung insbesondere beim Ausbau der Erneuerbaren Energien führen, zum Beispiel bei Vorhaben zum Neubau oder zum sogenannten Repowering von Windkraftanlagen. Der Bundesrat hält dies unter Wahrung der Umweltverträglichkeit zum Erreichen der Klimaschutzziele für unerlässlich und eilbedürftig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/2/19




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 582/1/19

... hat zum Ziel, mögliche Zulassungs- und Rechtsbehelfsverfahren zu Projekten, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, angemessen und effektiv zu gestalten und so zur Beschleunigung der im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehenen Planungs- und Baumaßnahmen im Schienenverkehr beizutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 18 Absatz 1 Satz 4 AEG , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 17 Absatz 1 Satz 2 , Nummer 3 Buchstabe b § 18f Absatz 7 Satz 2 FStrG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu -, Artikel 2 Nummer 2a - neu - und Nummer 2b - neu -, Artikel 3a - neu - § 18a Nummer 3 - neu -, § 18e Absatz 6 - neu - AEG, § 17a Nummer 3 - neu -, § 17e Absatz 6 - neu - FStrG, § 14a Nummer 3 - neu -, § 14e Absatz 6 - neu -, § 56 Absatz 7 - neu - WaStrG

‚Artikel 3a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 21 Absatz 8 - neu - AEG *

4. Zu Artikel 2 Nummer 1, Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 § 3a Absatz 1, § 18f Absatz 7, § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3a Absatz 1 FStrG

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 EKrG

9. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - EKrG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 374/19 (Beschluss)

... -Speicherung und somit für den Klimaschutz und bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für Hilfen zur schnellstmöglichen Wiederaufforstung der Schadflächen einzusetzen.



Drucksache 486/1/19

... Um die bestehenden deutschen Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen in allen Sektoren und Anwendungen in Industrie, Haushalten und Verkehr erforderlich. Power\-to-Liquid-Kraftstoffe (PtL) sind eine Möglichkeit, regenerativ gewonnenen Strom in den Verkehrssektor zu integrieren. Der durch PtL synthetisierte paraffinische Diesel ist zudem im Vergleich zu Diesel der Norm DIN EN 590 schadstoffärmer und kann zur Luftreinhaltung in den Städten beitragen. Im Unterschied zu anderen regenerativ gewonnenen Kraftstoffen wie Wasserstoff und Biogas kann paraffinischer Diesel unter Verwendung der vorhandenen Infrastruktur an allen Tankstellen vertrieben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 1

Anlage 16
Zeichen Paraffinischer Diesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11)

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 der 10. BImSchV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 der 30. BImSchV

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 143/19

Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland



Drucksache 76/1/19

... Klimaschutzbericht 2018

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/1/19




Zu Ziffern 1 bis 12:


 
 
 


Drucksache 431/19

... -Minderungszielen eine Führungsrolle im Kampf gegen den Klimawandel. Klimaschutz dient dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Klimaschutz ist vor allem auch der Verantwortung für unseren Planeten geschuldet. Klimaschutz bietet nicht zuletzt auch Chancen für die deutsche Wirtschaft, die mit Innovationen in grünen Technologien punkten kann.



Drucksache 450/19

... 1. Der Bundesrat betont die zentrale Bedeutung von "grünem" Wasserstoff als Wegbereiter für die sektorübergreifende Umsetzung der Klimaschutzziele. Aus erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff bietet die Möglichkeit, die Defossilierung in Sektoren umzusetzen, die einer direkten Elektrifizierung aus technischen oder ökonomischen Gründen nur schwer zugänglich sind. "Grüner" Wasserstoff kann dafür direkt oder weiterverarbeitet in Form von synthetischem Gas (z.B. Methan) oder synthetischem flüssigen Kraftstoff (z.B. Methanol) genutzt werden. Als Bindeglied zwischen Strom- und Gassektor bietet "grüner" Wasserstoff zudem die Möglichkeit, künftig zwei Wege zum Transport von erneuerbaren Energien zu nutzen. Auf diese Weise kann das erhebliche volkswirtschaftliche Kapital der Gastransport- und Gasspeicherinfrastruktur effizient in den Wandel der Energieerzeugung eingebunden werden.



Drucksache 318/19

... -Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Dabei sollen Synergien zwischen Klimaschutz, Anpassung der Wälder an den Klimawandel und Erhalt der biologischen Vielfalt genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/19




Zu Entschließungspunkt Nr. 1:

Zu Entschließungspunkten Nr. 2-4:

Zu Entschließungspunkt Nr. 5:

Zu Entschließungspunkt Nr. 6

Zu Entschließungspunkt Nr. 7


 
 
 


Drucksache 606/19 (Beschluss)

Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften



Drucksache 662/19

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/19




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht - Drucksachen 19/14338, 19/15125, 19/15157, 19/15229, 19/15637 -

Anlage
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Zu Artikel 1 Nummer 4

‚Artikel 6 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


 
 
 


Drucksache 584/19

... Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz. Das Energieeinsparrecht und energetische Anforderungen an Gebäude, die dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich machbar sind, leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zu einer weiteren Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 515/19 (Beschluss)

... Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Maßnahme 27 des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen des Klimapaketes keine Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden stattgefunden haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 249/19

... en bereits seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung leisten. Dabei muss die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum effektiv und kostengünstig erfolgen. Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch sein. Das geplante Gebäudeenergiegesetz muss daher den Aspekten des bezahlbaren Bauens und Wohnens Rechnung tragen.



Drucksache 31/1/19

... 14. Der Bundesrat sieht in der Ausgestaltung der Steuersysteme in der EU eine wichtige Stellschraube, um die Anreizwirkung für wirksamen Klimaschutz wesentlich zu verbessern. Der Bundesrat hält die Einführung einer Abgabe auf CO



Drucksache 281/19

... Zur Umsetzung von Klimaschutzzielen sind neben der Festlegung eines Stabilisierungspfades stärkere Anreize für eine flexible und netzdienliche Fahrweise von Bioenergieanlagen zu setzen. Parallel sind die Vergütungsbedingungen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern (Gülle und Mist) in allen Anlagensegmenten zu optimieren und die Rahmenbedingungen zur gleichwertigen Behandlung von Gärresten und Gülle anzupassen. Daneben gilt es mit Post-EEG-Konzepten wirtschaftliche Perspektiven für die Bioenergienutzung insbesondere zur Treibhausgasreduktion im Wärme- und Kraftstoffmarkt sowie in der Landwirtschaft aufzuzeigen.



Drucksache 514/19

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Sätze 1 und 2

Sätze 3 bis 5

Satz 6

Satz 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Beispiel 1

Abwandlung 1

Abwandlung 2

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Verfolgung von Straftaten

§ 109
Verordnungsermächtigung

Zu Artikel 3

§ 12
Absatz 2 Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

§ 64b
- neu -

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. Befristung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 618/19

... eingehen können, die Möglichkeit haben, ihre Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums oder bestimmte ihrer regionalen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem ELER gefördert werden, bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern und diese verlängerten Programme aus der entsprechenden Mittelzuweisung für das Jahr 2021 zu finanzieren. Die verlängerten Programme sollten mindestens den gleichen Gesamtnutzen für Umwelt und Klimaschutz haben wie bisher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

a Verlängerung der Anwendbarkeit der bestehenden Verordnungen

b Übergang zum nächsten GAP-Zeitraum

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Vorschlag

Titel I
Übergangsbestimmungen

Kapitel I
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für das Programmjahr 2021 und Verlängerung bestimmter Zeiträume gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1310/2013

Artikel 1
Verlängerung der Laufzeit von aus dem ELER geförderten Programmen

Artikel 2
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf Programme

Artikel 3
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten im Jahr 2021

Kapitel II
Anwendung der Artikel 25 bis 28 der Verordnung (EU) [neue Dachverordnung] auf das Programmjahr 2021

Artikel 4
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung

Kapitel III
Zahlungsansprüche für Direktzahlungen an Landwirte

Artikel 5
Endgültige Zahlungsansprüche

Kapitel IV
Übergangsbestimmungen betreffend die Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 und die Umsetzung der GAP-Strategiepläne

Abschnitt 1
Entwicklung des ländlichen RAUMS

Artikel 6
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten während des Zeitraums des GAP-Strategieplans

Abschnitt 2
BEIHILFEREGELUNGEN GEMÄß den Artikeln 29 BIS 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 7
Fortgesetzte Anwendung der Beihilferegelungen gemäß den Artikeln 29 bis 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Titel II
Änderungen

Artikel 8
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Artikel 9
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Artikel 33
Mittelbindungen

Artikel 10
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 15a
Mitteilungen für das Kalenderjahr 2021

Artikel 29
Mitteilungen zum Wert von Zahlungsansprüchen und zur Annäherung

Artikel 11
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 12
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 228/2013

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 229/2013

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 228/2013, EU Nr. 229/2013 und EU Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 und zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 1305/2013 , EU Nr. 1306/2013 und EU Nr. 1307/2013 in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021

Anhang I

Anhang II

Anhang III
Anhang VI HAUSHALTSOBERGRENZEN für STÜTZUNGSPROGRAMME GEMÄẞ Artikel 44 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 400/7/19

... Der Landkreis Altenburger Land ist zudem innerhalb des Mitteldeutschen Reviers nach dem Landkreis Mansfeld-Südharz der strukturschwächste Landkreis (vgl. dazu unter anderem die Indikatoren BIP in Euro je Einwohner sowie Arbeitsproduktivität in Euro je Arbeitsstunde) und weist eine sehr ungünstige Prognose bei der Erwerbsfähigenentwicklung auf. Gerade Investitionen beispielsweise in Forschung und Technologie, Verkehrsanbindungen, Klimaschutz- und Umweltschutz können dazu beitragen, die Standortqualität und Zukunftsfähigkeit der Altenburger Region zu erhöhen. Bei Nichtaufnahme läuft der Gesetzentwurf dem grundgesetzlich verankerten Ziel der Schaffung "gleichwertiger Lebensverhältnisse" zuwider und wird eine weitere Verfestigung der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Mitteldeutschen Revier zur Folge haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/7/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 66/19

... Aufgrund des beträchtlichen Verbrauchs fossiler Kraftstoffe verursacht die weltweite Schifffahrt erhebliche Mengen an THG-Emissionen und trägt zum Klimawandel bei. Die THG-Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr machen schätzungsweise 2-3 % der gesamten weltweiten THG-Emissionen aus und übertreffen damit Emissionen jedes beliebigen EU-Mitgliedstaats. Wäre der Schifffahrtsektor ein Land, läge er weltweit an sechster Stelle auf der Liste der größten Emittenten. Der Anteil des Sektors auf EU-Ebene ist genauso erheblich: im Jahr 2015 entfielen 13 % der gesamten EU-Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor auf den Seeverkehr.1 Der Seeverkehr ist der einzige Sektor, der nicht ausdrücklich im Rahmen eines Emissionsreduktionsziels der EU oder spezifischer Klimaschutzmaßnahmen behandelt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Ausgangsszenario

Option 2 - Anpassung

Option 3 - Weitreichende Konvergenz

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere NÄHER zu behandelnde Aspekte

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757 zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen

Anhang


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.