Der Bundesrat möge beschließen, Nummer 3 wie folgt zu ändern:
Zu Nummer 3
Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:
"3. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz schrittweise zu erhöhen, damit alle Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs mit ausreichenden Mitteln zur Erreichung der festgelegten Klimaschutzziele ausgestattet werden.
Der Bundesrat begrüßt den Beschluss der Bundesregierung vom 6. November 2019 zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Jedoch reicht die darin enthaltene Erhöhung der Regionalisierungsmittel bis zum Jahr 2031 nicht aus, um die notwendige erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr für einen Umstieg auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen."
Als Folge ist in der Begründung der letzte Absatz wie folgt zu fassen:
"Die Bundesregierung hat am 6. November 2019 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) beschlossen. Hiernach erhalten die Länder zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von
- − 150 000 000,00 Euro für das Jahr 2020
- − 302 700 000,00 Euro für das Jahr 2021
- − 308 148 600,00 Euro für das Jahr 2022 und
- − 463 695 274,80 Euro für das Jahr 2023.
Ab dem Jahr 2024 steigt der Betrag bis 2031 jährlich um 1,8 Prozent des Betrags des jeweiligen Vorjahres. Diese Mittel reichen nicht aus, um alle Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs mit ausreichenden Mitteln auszustatten und somit die notwendigen Impulse für den Umstieg der Bürgerinnen und Bürger vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr zu setzen.
Zudem enthält das Regionalisierungsgesetz keine Finanzierungsregelung ab dem Jahr 2032. Diese ist jedoch vor dem Hintergrund des langfristig verfolgten Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2050 notwendig."