[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1345 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Karte"


⇒ Schnellwahl ⇒

0015/20
0544/20
0164/20B
0437/1/20
0030/1/20
0435/20B
0087/1/20
0070/20
0435/1/20
0176/20
0164/1/20
0009/20B
0051/20B
0437/20B
0009/20
0164/20
0009/1/20
0136/1/20
0107/20
0274/20
0263/1/20
0268/20
0185/20
0255/20
0051/1/20
0097/20
0229/20
0107/20B
0013/1/20
0188/20
0107/1/20
0030/20B
0136/20B
0001/20
0082/20
0492/20
0075/20
0325/20
0552/1/19
0380/19
0598/19
0100/19B
0007/19B
0363/1/19
0471/19
0454/1/19
0538/19
0611/19
0517/19
0248/19
0651/19
0336/19
0010/19
0424/19
0521/1/19
0044/1/19
0363/4/19
0496/19
0044/19B
0372/19B
0150/19
0643/19
0186/19
0044/19
0382/19
0608/19
0503/19
0300/19B
0495/19
0289/19B
0300/1/19
0168/19
0006/19B
0557/19
0289/19
0401/19
0643/1/19
0552/19B
0128/19
0356/2/19
0186/19B
0442/19
0372/1/19
0186/1/19
0104/19
0090/19
0006/1/19
0592/19
0363/19B
0278/19
0514/19
0398/19
0305/19
0603/18B
0175/18
0095/18B
0391/1/18
0219/18
0391/18B
0554/18B
0603/1/18
0209/1/18
0182/18
0127/18
0376/18B
0391/18
0209/18B
0223/18
0551/18B
0170/1/18
0568/18
0600/18B
0156/18
0157/18
0361/1/18
0151/18
0175/18B
0175/1/18
0361/18
0122/18
0224/18
0206/18
0258/18
0429/18
0095/1/18
0456/18
0173/18
0058/18
0554/18
0096/18
0361/18B
0170/18B
0182/18B
0536/18
0214/18
0554/1/18
0182/1/18
0063/18B
0185/18
0098/1/18
0063/1/18
0667/17
0221/17B
0009/17B
0207/17B
0183/1/17
0182/17B
0009/1/17
0169/17
0061/1/17
0158/17B
0407/1/17
0247/1/17
0709/17
0043/17B
0049/17
0470/17
0658/17B
0645/17
0207/2/17
0721/17
0612/17
0189/1/17
0221/1/17
0152/17
0049/17B
0207/1/17
0263/17B
0654/17
0373/17
0044/17B
0249/17
0247/17B
0207/17
0182/1/17
0010/17B
0759/17
0010/1/17
0374/1/17
0263/1/17
0287/17
0181/17B
0181/17
0183/17
0158/1/17
0061/17B
0576/17
0416/17B
0189/17B
0256/17
0374/17B
0181/1/17
0179/17
0183/17B
0396/17
0658/1/17
0043/1/17
0416/1/17
0120/17
0044/1/17
0606/16B
0566/1/16
0196/16
0285/16
0603/16
0409/16
0072/16
0364/16
0083/16
0619/16B
0357/16
0073/16
0290/16
0436/1/16
0407/1/16
0222/16B
0655/16B
0222/16
0351/16
0359/16
0073/1/16
0782/16B
0678/16
0566/16B
0126/16
0194/16
0680/16
0013/16
0079/16
0436/16B
0455/1/16
0422/1/16
0172/16
0546/16
0797/1/16
0704/16
0222/1/16
0667/16
0019/16B
0138/16
0072/2/16
0353/16
0522/16
0787/16B
0046/16
0072/1/16
0389/16
0295/16
0677/16
0279/16
0490/16
0072/16B
0281/16
0606/1/16
0166/16
0338/16B
0655/1/16
0787/1/16
0338/16
0003/16
0289/16
0407/16
0092/16
0690/16
0310/16
0019/1/16
0338/15B
0026/15B
0326/15B
0143/15
0143/2/15
0319/15
0627/1/15
0446/15
0025/15B
0437/15B
0268/15
0026/1/15
0110/15
0627/15B
0093/15
0127/15B
0326/1/15
0212/15B
0105/15
0338/1/15
0500/15
0144/15
0437/1/15
0518/15
0528/15
0552/15
0258/15B
0136/15
0142/15
0143/15B
0046/15
0257/15B
0440/15
0127/1/15
0055/15
0025/1/15
0143/3/15
0115/15
0298/14
0641/14B
0301/14
0240/14B
0309/14
0402/14
0077/14B
0633/14
0392/14B
0653/14
0392/2/14
0566/14
0244/14
0240/1/14
0088/13
0097/13
0437/1/13
0608/1/13
0207/13
0193/13
0284/13
0791/1/13
0363/13
0639/13
0627/13
0277/13B
0324/1/13
0418/13
0356/13
0195/13
0219/13B
0193/2/13
0539/13
0513/13
0014/13
0030/1/13
0465/13
0717/13
0182/13
0183/13
0439/13B
0320/13B
0028/13
0608/13B
0284/13B
0320/13
0097/13B
0182/1/13
0666/1/13
0120/1/13
0791/13B
0493/13
0321/13
0660/13
0522/13
0141/13
0194/13
0234/1/13
0514/1/13
0030/13B
0120/13
0475/13
0290/13
0182/13B
0699/13
0389/13
0498/13
0602/1/13
0060/13
0602/13B
0120/13B
0195/13B
0324/13B
0097/1/13
0666/13B
0079/13
0201/13
0606/13B
0437/13B
0277/1/13
0439/1/13
0757/13
0379/13
0514/13B
0234/13B
0484/13
0180/13
0264/13
0752/12B
0752/12
0061/1/12
0161/1/12
0472/12B
0632/12
0118/12
0472/3/12
0276/12
0641/12B
0556/12
0472/12
0390/12
0760/12
0328/1/12
0253/1/12
0745/12B
0557/12
0413/12
0108/12B
0508/12
0472/1/12
0461/12
0056/1/12
0520/12
0061/12B
0223/12
0818/12B
0184/12
0470/12
0032/12
0185/12
0236/12
0031/12
0581/12
0511/12
0250/12
0161/12B
0586/12
0683/12
0176/12B
0548/12
0651/12
0060/12B
0060/1/12
0556/1/12
0020/12B
0664/1/12
0559/2/12
0603/12
0395/12
0176/1/12
0253/12
0110/12
0128/12
0691/12
0760/1/12
0652/12
0807/12B
0310/12
0721/12
0760/12B
0818/1/12
0610/12
0820/12
0077/12
0504/12
0108/12
0021/12
0253/12B
0265/12
0248/12
0298/12
0244/12
0559/3/12
0340/12
0641/1/12
0745/1/12
0807/1/12
0641/12
0520/4/12
0761/12
0520/3/12
0556/12B
0701/12
0056/12B
0343/11B
0848/1/11
0459/11
0858/11
0820/11
0129/11
0378/11
0084/11B
0542/11
0320/11
0114/11
0176/1/11
0214/11
0232/11B
0870/11B
0706/1/11
0352/11
0208/11B
0121/11
0144/11
0208/1/11
0650/11
0650/2/11
0084/1/11
0153/11B
0216/11X
0008/11
0877/11
0237/11
0555/11
0265/11
0232/1/11
0715/11
0264/11
0706/11
0785/11
0527/11B
0089/11
0838/11
0343/1/11
0726/11B
0870/2/11
0253/11B
0623/11
0367/11
0054/11
0232/11
0256/11
0726/11
0048/11
0062/11
0048/11B
0153/1/11
0870/1/11
0848/11B
0027/11
0635/11
0726/1/11
0031/11
0459/11B
0706/11B
0037/11
0073/11
0706/2/11
0176/11
0527/1/11
0459/1/11
0190/11
0378/11B
0349/11
0462/11
0457/2/11
0849/1/11
0379/11
0176/11B
0661/10
0616/10
0045/1/10
0336/10B
0654/10
0170/10
0356/10
0723/10
0029/10
0064/10
0306/10
0521/10
0246/10B
0064/10B
0161/10
0278/10B
0536/10
0792/10
0139/10
0482/10
0536/10B
0738/10
0278/1/10
0188/1/10
0774/10
0259/10B
0188/10B
0629/10
0852/10B
0215/10
0227/10
0312/10
0025/10
0711/10B
0679/1/10
0864/2/10
0336/10
0671/10
0679/10
0763/2/10
0438/10
0500/10B
0278/10
0694/10
0732/10
0873/10
0698/10
0139/10B
0585/10
0259/1/10
0246/1/10
0611/10
0235/10
0549/10
0642/10
0484/10B
0052/10
0665/10
0799/10
0661/10B
0812/1/10
0247/1/10
0536/1/10
0711/10
0247/10B
0292/10B
0812/10B
0711/1/10
0855/10
0500/1/10
0292/1/10
0075/10
0762/10
0834/10
0459/10
0018/10
0067/10
0632/10
0247/10
0117/10
0045/10B
0661/1/10
0852/1/10
0780/10
0555/09
0195/09
0280/1/09
0280/09
0168/09B
0024/1/09
0553/09
0162/09
0325/09
0175/09
0358/09
0132/09
0577/09
0280/09B
0348/09
0856/09
0282/09
0130/3/09
0413/09
0478/09
0203/09
0884/1/09
0656/09
0440/1/09
0326/09
0170/1/09
0381/09
0278/09A
0174/09
0534/09B
0440/09B
0068/09
0168/09
0035/09
0395/09
0389/1/09
0670/09
0412/09
0402/09
0168/1/09
0281/09
0296/1/09
0745/09
0171/09
0170/09B
0525/09
0004/09
0154/09
0024/09
0032/09
0003/09B
0130/09
0474/09
0003/1/09
0676/09
0031/09
0278/09
0280/09A
0024/09B
0889/09
0099/09
0676/09B
0183/09
0521/09
0185/09
0522/09
0130/09B
0358/1/09
0696/09
0884/09B
0428/09
0065/09
0389/09
0491/09
0824/09
0534/1/09
0296/09B
0317/09
0563/08
0719/08
0123/08
0389/08
0248/1/08
0772/08
0973/1/08
0487/08
0848/08B
0551/08
0315/08B
0958/1/08
0248/08
0638/08
0828/08
0129/08B
0385/08
0697/08
0759/08B
0104/08
0765/08
0951/08
0304/08B
0512/08
0703/08
0566/08
0553/08
0643/08
0691/08B
0700/08B
0520/08
0691/08
0109/08
0341/08B
0759/2/08
0010/08A
0848/1/08
0762/08
0168/08
0083/08
0560/08B
0665/08
0537/08
0134/08
0999/08
0367/08
0716/08
0732/08
0760/08
0225/08
0906/08
0225/08B
0603/1/08
0960/1/08
0963/08
0603/08B
0691/1/08
0968/08
0315/08
0561/08
0398/08
0109/08B
0694/1/08
0973/2/08
0759/1/08
0653/08
0076/08
0265/08
0958/08
0883/08
0146/08
0304/08
0341/1/08
0129/08
0973/08B
0605/08
0403/08
0012/1/08
0747/08
0349/1/08
0827/08
0404/08
0233/08
0437/08
0248/08B
0547/1/08
0571/08
0154/08
0547/08B
0349/08
0325/08
0302/08
0530/08
0506/08
0603/2/08
0967/08
0630/08
0581/08
0900/08
0694/08B
0560/1/08
0012/08B
0960/08B
0700/1/08
0129/1/08
0694/08
0879/08
0112/08
0847/08
0010/08
0759/08
0222/07
0838/07
0084/07B
0276/07
0274/07B
0224/1/07
0834/07
0378/07
0207/07
0768/07B
0475/07
0734/07
0811/07
0377/07
0666/07
0533/07
0274/1/07
0681/07
0008/07
0075/07
0800/07
0247/07
0902/07
0563/1/07
0604/1/07
0776/07
0225/07
0117/1/07
0529/07
0275/07B
0305/07
0068/07
0306/07
0583/07
0798/07
0865/1/07
0064/07
0320/07
0419/07
0865/07
0309/2/07
0278/1/07
0663/07
0612/07
0929/07
0150/07B
0862/07
0800/1/07
0535/07B
0275/1/07
0150/07
0298/07
0011/07
0278/07B
0270/07
0063/07
0865/07B
0535/1/07
0489/07
0826/07
0392/07
0403/07
0604/07
0502/07
0659/07
0800/07B
0469/07
0080/07
0084/1/07
0919/07
0555/07
0229/07
0665/07
0768/07
0278/07
0275/07
0486/07
0604/07B
0224/07B
0309/07B
0568/07
0420/07
0021/07
0331/06
0751/06
0818/06
0330/06
0012/06
0533/06
0359/06B
0254/06
0012/06B
0223/06
0032/06
0556/06
0111/1/06
0258/1/06
0539/06
0735/06
0359/06
0394/06
0274/06
0786/06
0672/06
0764/06
0081/13/06
0058/06
0080/06
0246/06
0285/06
0865/06
0111/06B
0156/06
0257/06B
0507/06
0280/06
0058/2/06
0456/06
0261/06
0081/06
0910/06
0512/06
0058/1/06
0739/06
0058/06B
0394/06B
0257/06
0205/06
0258/06B
0855/06
0331/06B
0257/1/06
0796/06
0359/1/06
0081/16/06
0081/17/06
0141/06
0751/1/06
0175/06
0143/06
0153/06
0755/06
0012/1/06
0358/06
0306/06
0394/1/06
0081/12/06
0705/06
0331/1/06
0303/06
0606/05
0240/05
0655/05
0491/05
0745/05
0582/05
0807/05
0194/05
0252/05
0094/05
0710/05
0408/05
0829/05
0338/05B
0754/05
0248/05
0942/1/05
0471/05
0285/05
0499/05
0286/1/05
0897/05
0911/1/05
0616/05B
0092/05B
0210/2/05
0033/05
0053/05
0312/05
0935/05
0932/05
0246/05
0710/1/05
0085/05
0364/05
0911/05B
0252/05B
0210/05B
0019/05
0616/05
0911/05
0783/05
0018/05
0818/05
0286/05B
0408/05B
0337/05
0210/05
0519/1/05
0401/05
0511/05
0252/1/05
0163/1/05
0243/05
0151/05
0326/05B
0244/05
0519/05B
0086/05
0186/05
0395/05
0588/05
0359/05B
0408/1/05
0246/1/05
0766/05
0359/1/05
0139/05
0615/05
0710/3/05
0820/05
0492/05
0326/1/05
0569/05
0042/05
0359/05
0639/05
0092/05
0220/05
0853/05
0622/05
0710/05B
0599/05
0003/1/05
0497/05
0942/05B
0561/05
0599/05B
0246/05B
0210/1/05
0616/2/05
0338/05
0033/2/05
0672/05
0338/1/05
0942/05
0033/05B
0092/1/05
0003/05B
0095/05
0122/05
0496/05
0269/04
0268/04
0720/1/04
0618/04
0525/04
0855/04
0994/04
0727/1/04
0413/04B
0917/04
0166/04
0336/04
0610/04
0417/04B
0622/04
0270/04
0727/04B
0184/04
0919/4/04
0327/04
0645/04
0722/04
0458/04B
0722/1/04
0128/04B
0525/04B
0664/04
0525/1/04
0417/04
0994/1/04
0994/04B
0283/04
0613/04
0441/04
0915/04
0184/04B
0722/04B
0774/03
0774/03B
0450/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 224/18

... Umweltagentur veröffentlicht und aktualisiert regelmäßig eine unionsweite Datenübersicht auf Basis der von den Mitgliedstaaten erhobenen Daten. Diese unionsweite Datenübersicht umfasst gegebenenfalls auch Indikatoren für die Zielbeiträge (Outputs), Ergebnisse und Auswirkungen dieser Richtlinie, unionsweite Übersichtskarten und Kurzberichte der Mitgliedstaaten.



Drucksache 206/18

... Die Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Klarnamen ist auch für die Weiterentwicklung der Programme nicht möglich. Mehrfachfallprüfung und Haushaltegenerierung basieren auf einem Namensabgleich, dabei müssen alle in der Realität vorkommenden Schreibweisen berücksichtigt werden. Hierfür ist es zwingend erforderlich, dass die Schreibweisen auf der Grundlage von Klarnamen analysiert werden können. Es kann nicht darauf vertraut werden, dass der generierte Code z.B. zuverlässig Personen als Karteileichen ausweist, ohne die Wirkung qualitativ zu bewerten. Die Mehrfachfallprüfung hat unmittelbar Auswirkung auf die ermittelte Einwohnerzahl, deshalb gilt es die "echten" Dubletten zu erkennen und auszuweisen. Die Pilotdatenlieferung dient u.a. auch dazu, die Qualität der befüllten Felder prüfen zu können. Eine Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung würde diesen Zweck unmöglich machen, da nur anhand der Originaleintragungen die Datenqualität beurteilt werden kann, z.B. ob sie inhaltlich korrekt gefüllt wurden, keine unzulässigen Zeichen enthalten oder Vor- und Nachnamen vertauscht wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

§ 9a
Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 258/18

... Die Maßgaben der Marrakesch-RL sind teils enger, teils weiter als der Anwendungsbereich des § 45a UrhG. Deshalb sollen die besonderen gesetzlichen Erlaubnisse, die für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Hinblick auf Sprachwerke und Noten gelten, abschließend in den neuen §§ 45b bis 45d UrhG-E geregelt werden; § 45a UrhG findet insoweit künftig keine Anwendung. Dies gilt auch für die in beiden Werkarten enthaltenden Illustrationen. Im Hinblick auf Filmwerke, die der Vertrag von Marrakesch nicht regelt, bleibt es bei der Anwendbarkeit von § 45a UrhG, z.B. hinsichtlich der Herstellung von Hörfilmen bzw. Audiodeskriptionen.



Drucksache 429/18

... c) eine Blaue Karte EU besitzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenstandsgesetzes

§ 45b
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4427, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 95/1/18

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Beratung des Verordnungsvorschlags auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass wesentliche Vereinfachungen der Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere das Erfordernis der in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f) des Verordnungsvorschlags („Überwachung der Durchführung“) aufgeführten Indikatoren, Übersichtskarten und Berichte zu prüfen. Der Berichts- und Vollzugsaufwand der Länder darf durch die Neufassung der POP-Verordnung nicht ausgeweitet werden; insbesondere darf kein Mehraufwand bei der Durchsetzung abfallrechtlicher Regelungen für die Länder entstehen.



Drucksache 456/18

... 1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B

1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel

2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland

2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis

2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH

a. Deutschland

b. Europäische Union


 
 
 


Drucksache 173/18

... 46. Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (ABl. C 298 vom 8.12.2006, S. 17). http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-591_en.htm

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 58/18

... Standard-Waffenbesitzkarte



Drucksache 554/18

... Die Kommission hat bei der Suche nach Möglichkeiten, die Politik der Union durch weniger Maßnahmen auf Unionsebene und mehr auf nationaler Ebene effizienter zu gestalten, bereits Fortschritte erzielt. Derzeit werden mehr als 97 % der staatlichen Beihilfen anhand eindeutig festgelegter Kriterien direkt auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt, ohne dass eine vorherige Genehmigung der Kommission erforderlich ist. Dank der neuen Befugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden konnten diese seit 2004 rund 85 % der Entscheidungen über die Durchsetzung des Kartellrechts treffen. Mit der vorgeschlagenen Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik wird die Vielfalt der lokalen Bedingungen in der Union anerkannt, und es wird den nationalen Behörden die Verantwortung übertragen, wirksame und maßgeschneiderte Lösungen für die Unterstützung der Landwirtschaft und der Umwelt zu finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/18




1. Einleitung

2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung

4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente

4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden

4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen

4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität

5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ

Themen der Konferenz in Bregenz

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU

Anhang I
Die neun Empfehlungen der Taskforce

Empfehlung 1 der Taskforce

Empfehlung 2 der Taskforce

Empfehlung 3 der Taskforce

Empfehlung 4 der Taskforce

Empfehlung 5 der Taskforce

Empfehlung 6 der Taskforce

Empfehlung 7 der Taskforce

Empfehlung 8 der Taskforce

Empfehlung 9 der Taskforce

Anhang II
Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)

Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters


 
 
 


Drucksache 96/18

... Durch Verbriefung kann der Zedent, der sogenannte "Originator" (z.B. ein Unternehmen oder eine Bank), Forderungen (z.B. Kraftfahrzeugmieten, Kreditkartenforderungen oder Hypothekenkreditzahlungen) refinanzieren, indem er sie einer Zweckgesellschaft (special purpose vehicle -



Drucksache 361/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt im Jahr 2013 und die damit in der Zwischenzeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffene Markttransparenz. Mit Engagement und hoher Aufmerksamkeit können mit diesem System regionale Preisvergleiche angestellt und mögliche Einsparpotenziale proaktiv genutzt werden.



Drucksache 170/18 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Parallelstrukturen und Doppelregelungen zu vermeiden sind. Er bittet die Bundesregierung und die Kommission, das Verhältnis des Verordnungsvorschlags zum Kartellrecht klarzustellen.



Drucksache 182/18 (Beschluss)

... Für die Realisierung der Ziele des Verordnungsvorschlags ist es ausreichend, wenn bereits ausgestellte Personalausweise bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit behalten, ein neuer Personalausweis im Sinne des Verordnungsvorschlags aber vor Ablauf der Gültigkeit eines Personalausweises vorzeitig beantragt werden kann. Bei der Einführung des elektronischen Personalausweises mit dem biometrischen Lichtbild in Scheckkartenformat war dies bereits in der Bundesrepublik Deutschland so praktiziert worden.



Drucksache 536/18

... In der Stellungnahme zum "Dienstleistungspaket" wird auf "potenzielle Eingriff[e] in nationale Gesetzgebungsverfahren" hingewiesen und hervorgehoben, dass "die Vorschläge für die elektronische Dienstleistungskarte, das Notifizierungsverfahren und die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand [...] führen werden". In der Stellungnahme des Ausschusses betreffend die europäische Säule sozialer Rechte und das Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas wird betont, dass der lokalen und regionalen Bedeutung der Sozialpolitik angemessen Rechnung getragen werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 214/18

... Die erste EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung1 wurde 1972 mit dem doppelten Ziel verabschiedet, die Opfer von Kraftfahrzeugunfällen (unabhängig des Vorliegens grenzübergreifender Aspekte) zu schützen und den freien Verkehr von Kraftfahrzeugen zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Die Rechtsvorschriften der EU über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung basieren auf dem System der grünen Versicherungskarte (International Green Card System), einem Nicht-EU-Abkommen zwischen 48 Ländern, reichen jedoch weiter. Seit 1972 wurden die Bestimmungen der Richtlinie durch fünf weitere Richtlinien über die Kfz-Haftpflichtversicherung schrittweise gestärkt und verschärft und schließlich in der Richtlinie



Drucksache 554/1/18

... 17. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, Standpunkte der nationalen Parlamente stärker in das Blickfeld zu rücken und auch dann eine Antwort in aggregierter Form auszuarbeiten, wenn der Schwellenwert für eine "gelbe Karte" zwar nicht erreicht wird, eine erhebliche Anzahl nationaler Parlamente jedoch ähnliche Bedenken äußert. Wichtig ist dabei eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Kritikpunkten der begründeten Stellungnahmen der Parlamente.



Drucksache 182/1/18

... Die Auslaufregelung in Artikel 5 des Verordnungsvorschlags ist in Bezug auf die Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags nicht erforderlich, weil das Ziel (Erhöhung der Sicherheit) mit einer auch für die Bürgerinnen und Bürger weniger belastenden Regelung erreicht werden kann. Für die Realisierung der unter Nummer 2 angeführten Ziele des Verordnungsvorschlags ist es ausreichend, wenn bereits ausgestellte Personalausweise bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit behalten, ein neuer Personalausweis im Sinne des Verordnungsvorschlags aber vor Ablauf der Gültigkeit eines Personalausweises vorzeitig beantragt werden kann. Bei der Einführung des elektronischen Personalausweises mit dem biometrischen Lichtbild in Scheckkartenformat war dies bereits in der Bundesrepublik Deutschland so praktiziert worden.



Drucksache 63/18 (Beschluss)

... 24. Auf dem Gebiet des Kartellrechts sollte eine Vereinbarung angestrebt werden, die zur effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen von Unternehmen beiträgt. Hierzu sind eine enge strukturierte Kooperation der Wettbewerbsbehörden und insbesondere der Informationsaustausch über zu untersuchende Sachverhalte und Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 185/18

... Die EU ist einer der größten Ausführer von Fahrzeugtechnologien. Ihre Unternehmen werden wahrscheinlich zu den Gewinnern des dynamischen Wachstums5 der Branche zählen. Um die neuen Technologien und Dienstleistungen zu entwickeln, werden hohe Investitionen erforderlich sein und neue Arbeitsplätze geschaffen. Mit ihrem Fachwissen über die Entwicklung von Fahrzeugtechnologien befindet sich die Automobilindustrie der EU in einer guten Position, diese Chance zu ergreifen.6 Darüber hinaus werden selbstfahrende Fahrzeuge einen sogenannten Spill-over-Effekt auf zahlreiche andere Sektoren ausüben (z.B. die Halbleiterindustrie, die Verarbeitungstechnik, digitale Karten) und es werden neue Geschäftsmodelle entstehen, die erst durch automatisierte Mobilität möglich sind oder durch sie gefördert werden (z.B. der elektronische Geschäftsverkehr und "Mobilität als Dienstleistung").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 98/1/18

... 13. Der Bundesrat weist insbesondere darauf hin, dass es angemessener Regelungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene bedarf, um die Voraussetzungen für ein effektives Tätigwerden der Europäischen Arbeitsbehörde zu schaffen. Damit arbeitsrechtliche Verstöße effektiv geahndet werden können, sind grenzüberschreitende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten - wie sie in anderen Bereichen (zum Beispiel Bankenaufsicht, Kartellbehörde) bereits erfolgreich umgesetzt werden - notwendig. Dies stärkt zugleich die nationalen Behörden bei der wirksamen grenzüberschreitenden Verfolgung und Sanktionierung illegaler Praktiken und dient damit letztlich auch der Durchsetzung geltenden nationalen Rechts.



Drucksache 63/1/18

... 24. Auf dem Gebiet des Kartellrechts sollte eine Vereinbarung angestrebt werden, die zur effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen von Unternehmen beiträgt. Hierzu sind eine enge strukturierte Kooperation der Wettbewerbsbehörden und insbesondere der Informationsaustausch über zu untersuchende Sachverhalte und Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/18




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 667/17

... Die Kommission wird sowohl die Instrumente und Normen, die sie entwickelt hat, um den digitalen Wandel des öffentlichen Auftragswesens auf nationaler Ebene zu ermöglichen, weiter verbessern und ihre Verbreitung fördern49, als auch Instrumente in komplementären Bereichen einführen, z.B. das zentrale digitale Zugangstor50 und die Elektronische Europäische Dienstleistungskarte.51 Sie wird auch weiterhin die Mitgliedstaaten auf bilateraler Basis durch die Ermittlung von Problembereichen in der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe unterstützen. Dies betrifft z.B. Probleme in Bezug auf die Interoperabilität von Lösungen oder Definitionen52, die Einrichtung geeigneter politischer Architekturen, Fähigkeiten und die Mobilisierung der für eine effiziente Umsetzung der Reformen benötigten Akteure.



Drucksache 221/17 (Beschluss)

... Nach der Intention des europäischen Gesetzgebers sollen Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen schon im Vorfeld der Kaufentscheidung Wirkung entfalten. Insofern dient die Änderung der Klarstellung, dass im Zeitpunkt des Anbietens eines Tabakerzeugnisses im Handel ein Verdecken der gesundheitsbezogenen Warnhinweise (z.B. das Stecken von "Produktkarten" vor die Schachteln) unzulässig ist.



Drucksache 9/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass § 78a AufenthG anzupassen ist und darin eine Regelung zu den Aufenthaltstiteln für unternehmensintern Transferierte (ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte) eingefügt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 16 Absatz 9 AufenthG , Nummer 13 Buchstabe f § 20 Absatz 8 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 2, 5 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 19c AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 19c Absatz 4 Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 4 AufenthG

6. Zu § 78a AufenthG

7. Zur nationalen Kontaktstelle

8. Zur Zuständigkeit für Mobilitätsverfahren


 
 
 


Drucksache 207/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Gesetz grundsätzlich. Die vom Bundesrat geforderten Ausnahmen vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. Beschluss des Bundesrates vom 25. November 2016, BR-Drucksache 606/16 (B) Nummer 4) wurden jedoch bedauerlicherweise nicht aufgenommen. Der Bundestag ist dabei der Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums gefolgt, wonach aus kartellrechtlicher Sicht die geforderte Bereichsausnahme für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht erforderlich sei und die bekannt gewordenen Kooperationsvorhaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, insbesondere Kooperationen innerhalb der ARD (zwischen den ARD-Gesellschaften) und zwischen ARD und ZDF, unproblematisch seien. Demnach würden die gewünschten Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder in Konflikt mit dem Kartellverbot des § 1



Drucksache 183/1/17

... Vor rund vier Jahren wurde das automatisierte Auskunftsverfahren aus dem Bundeszentralregister eingeführt. Mit § 21a des Bundeszentralregistergesetzes wurde die erforderliche Rechtsgrundlage für die elektronische Übermittlung von Anfragen eingeführt und eine entsprechende Schnittstelle beim Bundeszentralregister und in den Gewerbekarteisystemen umgesetzt.



Drucksache 182/17 (Beschluss)

... "In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe c muss nicht sichergestellt werden, dass die Zahlungskarte auf den Namen des Spielers ausgegeben sowie das zugehörige Zahlungskonto gemäß Satz 1 Nummer 2 auf den Namen des Spielers errichtet worden ist, sofern die Zahlung zur Lotterieteilnahme an einen Veranstalter oder Vermittler von Lotterien erfolgt, der über eine staatliche Erlaubnis verfügt und soweit der Betrag für eine einzelne Transaktion nicht 25 Euro und für mehrere Transaktionen innerhalb eines Kalendermonats nicht 100 Euro überschreitet."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 9/1/17

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass § 78a AufenthG anzupassen ist und darin eine Regelung zu den Aufenthaltstiteln für unternehmensintern Transferierte (ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte) eingefügt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 16 Absatz 9 AufenthG , Nummer 13 Buchstabe f § 20 Absatz 8 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 2, 5 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 19c AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 19c Absatz 4 Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1a Nummer 1 bis 4 AufenthG

6. Zu § 78a AufenthG

7. Zur nationalen Kontaktstelle

8. Zur Zuständigkeit für Mobilitätsverfahren


 
 
 


Drucksache 169/17

... 12. "Datenlieferant" sind öffentliche oder private Stellen, die Daten dem nationalen Zugangspunkt zur Verfügung stellen, insbesondere Straßenverkehrsbehörden, Straßenbetreiber, Hersteller digitaler Karten und Dienstanbieter nach Maßgabe der VO (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 5
Aufgabenübertragung

§ 6
Aufgaben der Nationalen Stelle

§ 7
Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Änderung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Intelligente Verkehrssysteme - Gesetz IVSG

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand des Bundes

4. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG

Zu Nummer 1

§ 2
Nummer 10 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 11 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 12 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 13 IVSG(neu)

Zu Nummer 2

§ 5
IVSG(neu)

§ 6
IVSG(neu)

§ 7
IVSG(neu)

Zu Nummer 3

§§ 8 und 9

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 61/1/17

... "Tritt der schießsportliche Verein aus einem nach Absatz 1 anerkannten Schießsportverband aus, ist der Verein verpflichtet, der zuständigen Behörde unverzüglich die Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind, zu benennen." '



Drucksache 158/17 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel weitgehend einheitlich behandeln und abschaffen möchte. Diese Regelung ist transparent und für Verbraucher verständlich. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Bundesrat die gegenüber dem Referentenentwurf eröffnete Möglichkeit eines Zusatzentgelts für die Nutzung einer Zahlungskarte im Drei-Parteien-Verhältnis. Diese Ausnahme hebt die Transparenz und Klarheit bei Entgelten für die Nutzung von Zahlungskarten auf. Verbrauchern ist im Zweifel nicht klar, welches Zahlungsverfahren die von ihnen genutzte Zahlungskarte verwendet. Die unterschiedliche Behandlung von Zahlungskarten im Drei- bzw. Vier-ParteienSystem führt zu Unsicherheiten über die Rechtmäßigkeit der Höhe der Entgelte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 - neu - BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB , Buchstabe d Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 407/1/17

... Das Muster der "Blauen Karte EU", welche mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) eingeführt wurde, ist bislang nicht in Anlage D 14 zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/1/17




Zu Artikel 1 Nummer 2

'Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 247/1/17

... Zu bedenken ist nämlich, dass bei Submissionsabsprachen regelmäßig eine Sanktion nicht nur wegen der schlichten Beteiligung am Kartell in Betracht kommt. Mit Submissionsabsprachen gehen vielfach Betrugstaten einher, gelegentlich sogar schwerwiegende Korruptionsdelikte.



Drucksache 709/17

... 1. EFTA: Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Island hat ausschließlich Seegrenzen zur EU. Siehe Karte auf S. 4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANSÄTZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung

3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland

3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit

3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 43/17 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final



Drucksache 49/17

... In ehemals preußischen Gebieten in Nordsachsen gibt es teilweise noch immer sogenannte ungetrennte Hofräume. Ungetrennte Hofräume sind nur in ihren Außengrenzen vermessen und im Kataster eingetragen. Der im Liegenschaftskataster als eine Einheit ausgewiesene ungetrennte Hofraum besteht aber aus mehreren, rechtlich verschiedenen Grundstücken, die im Einzelnen weder vermessen noch katastermäßig in einer Flurkarte unter einer Flurstücksnummer erfasst sind. Die konkrete Lage in der Natur und die Größe der einzelnen Grundstücke sind somit nicht aus dem Grundbuch ersichtlich. Ehemals diente in diesen Fällen nicht das Kataster, sondern das Gebäudesteuerbuch als amtliches Verzeichnis im Sinne von § 2 Absatz 2



Drucksache 470/17

... "(5) Das Bundeskartellamt kann von jedem beteiligten Unternehmen Auskunft über Marktanteile einschließlich der Grundlagen für die Berechnung oder Schätzung sowie über den Umsatzerlös bei einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen, den das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss erzielt hat, sowie über die Tätigkeit eines Unternehmens im Inland einschließlich von Angaben zu Zahlen und Standorten seiner Kunden sowie der Orte, an denen seine Angebote erbracht und bestimmungsgemäß genutzt werden, verlangen." `



Drucksache 658/17 (Beschluss)

... 5. Er bittet außerdem zu prüfen, ob ein Anspruch auf Fahrkartenerwerb im Zug ohne Aufpreis, wie er in Artikel 10 Absatz 5 vorgesehen ist, für alle Fahrgäste unabhängig von etwaigen Mobilitätseinschränkungen geschaffen werden könnte. Wenn ein Fahrkartenerwerb am Abfahrtsbahnhof nicht möglich ist, da kein Fahrkartenschalter oder funktionsfähiger, zugänglicher Fahrkartenautomat vorhanden ist, erscheint es unbillig, den Fahrgast mit Zusatzkosten zu belasten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der von der fehlenden Möglichkeit des Fahrkartenerwerbs am Abfahrtsbahnhof betroffene Fahrgast in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder nicht.



Drucksache 645/17

... Durch diese Verordnung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Der Erfüllungsaufwand für die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und das besondere elektronische Behördenpostfach resultiert bereits aus dem der Verordnung zugrunde liegenden Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786). Ein nicht näher bezifferbarer Aufwand durch die Regelungen der technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und des besonderen elektronischen Behördenpostfachs in der Verordnung wird voraussichtlich durch die Ersparnis infolge des Wegfalls der Porto- und Papierkosten kompensiert. Ein Teil des auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten entstehenden Aufwands wird durch das in der Verordnung näher geregelte Identifizierungsverfahren für das besondere elektronische Behördenpostfach verursacht. Dieses erfordert eine einmalige Identifizierung der Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gegenüber einer Identifizierungsstelle. Die Erstellung und Übermittlung des erforderlichen Schreibens oder elektronischen Dokuments wird bei einem geschätzten Zeitaufwand von 15 Minuten und auf Grundlage einer ebenenübergreifenden Stundenvergütung in der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen im mittleren Dienst von 27,50 Euro Kosten in Höhe von 6,88 Euro verursachen. Wenn etwa 5 000 Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts das besondere elektronische Behördenpostfach nutzen wollen, entstehen hierdurch Gesamtkosten in Höhe von 34 400 Euro. Diese Kosten werden jedoch durch die Ersparnis infolge des Wegfalls des Aufwands der Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (Kar-tenlesegerät, Einzel-Signaturkarte) kompensiert. Etwaiger verbleibender Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.



Drucksache 207/2/17

... Der Bundesrat begrüßt das Gesetz grundsätzlich. Die vom Bundesrat geforderten Ausnahmen vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. Beschluss des Bundesrates vom 25. November 2016, BR-Drucksache 606/16 (B) Nummer 4) wurden jedoch bedauerlicherweise nicht aufgenommen. Der Bundestag ist dabei der Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums gefolgt, wonach aus kartellrechtlicher Sicht die geforderte Bereichsausnahme für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht erforderlich sei und die bekannt gewordenen Kooperationsvorhaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, insbesondere Kooperationen innerhalb der ARD (zwischen den ARD-Gesellschaften) und zwischen ARD und ZDF, unproblematisch seien. Demnach würden die gewünschten Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder in Konflikt mit dem Kartellverbot des § 1



Drucksache 721/17

... 36. TENtec-Karten sind abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/infrastructure/tentec/tentec-portal/map/maps.html

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 612/17

... dd) im Sektor Finanz- und Versicherungswesen Software zum Betrieb von Anlagen oder Systemen der Bargeldversorgung, des kartengestützten Zahlungsverkehrs, des konventionellen Zahlungsverkehrs, zur Verrechnung und der Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften oder zur Erbringung von Versicherungsdienstleistungen,



Drucksache 189/1/17

... 25. Der Bundesrat begrüßt die europäische Zielsetzung, den diskriminierungsfreien Zugang zu Fernwärme- und Kältesystemen aus erneuerbaren Quellen für Dritte zu eröffnen. Dies entspricht § 19 Absatz 1 in Verbindung mit 2 Nummer 4 Kartellgesetz, der auf einfachgesetzlicher Ebene bereits einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch Dritter auf Mitbenutzung der Netze zur Belieferung eigener Kunden vorsieht. Die Durchleitungsrechte Dritter sollten dabei unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit, der energetischen Effizienz und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit sowohl für den Netzbetreiber als auch für die Energieverbraucher stehen.



Drucksache 221/1/17

... Nach der Intention des europäischen Gesetzgebers sollen Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen schon im Vorfeld der Kaufentscheidung Wirkung entfalten. Insofern dient die Änderung der Klarstellung, dass im Zeitpunkt des Anbietens eines Tabakerzeugnisses im Handel ein Verdecken der gesundheitsbezogenen Warnhinweise (z.B. das Stecken von "Produktkarten" vor die Schachteln) unzulässig ist.



Drucksache 152/17

... 2. Die Messdaten werden den hydrogeochemischen Einheiten zugeordnet, die in der Hydrogeochemischen Übersichtskarte von Deutschland 1:200.000 (HÜK200)2 festgelegt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Grundwasserverordnung

§ 8a
Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)

Anlage 4a
(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3) Ableitung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische Einheiten

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Ableitung von Hintergrundwerten § 5 Absatz 2 und 3 und Anlage 4a

2. Konkretisierung der flächenbezogenen Voraussetzungen bei der Bewertung der Überschreitung von Schwellenwerten § 7 Absatz 3 Nummer 1

3. Inhalte von Bewirtschaftungsplänen § 8a

4. Ergänzung der Anlage 2 um Schwellenwerte zu weiteren Stoffen und Stoffgruppen

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Alternativen

V. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VI. Befristung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Sonstige Kosten

X. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 49/17 (Beschluss)

... In ehemals preußischen Gebieten in Nordsachsen gibt es teilweise noch immer sogenannte ungetrennte Hofräume. Ungetrennte Hofräume sind nur in ihren Außengrenzen vermessen und im Kataster eingetragen. Der im Liegenschaftskataster als eine Einheit ausgewiesene ungetrennte Hofraum besteht aber aus mehreren, rechtlich verschiedenen Grundstücken, die im Einzelnen weder vermessen noch katastermäßig in einer Flurkarte unter einer Flurstücksnummer erfasst sind. Die konkrete Lage in der Natur und die Größe der einzelnen Grundstücke sind somit nicht aus dem Grundbuch ersichtlich. Ehemals diente in diesen Fällen nicht das Kataster, sondern das Gebäudesteuerbuch als amtliches Verzeichnis im Sinne von § 2 Absatz 2 der



Drucksache 207/1/17

... Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektorenuntersuchung zum Lebensmitteleinzelhandel vom September 2014 festgestellt, dass der deutsche Lebensmittelmarkt zu 85% von vier Unternehmen beherrscht wird. Dies gilt sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Seither hat sich der Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel weiter fortgesetzt. Die damit verbundene Marktmacht hat erheblichen Einfluss auf die Einkaufspreise. Die marktbeherrschenden Unternehmen diktieren schon allein auf Grund ihrer Marktmacht Hersteller- und Erzeugerpreise. Konkurrierende kleinere und mittelständische Lebensmitteleinzelhändler haben dagegen schlechtere Einkaufskonditionen als die marktbeherrschenden Unternehmen und verlieren mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit. Folge ist ein weiterer Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel mit all seinen negativen Begleiterscheinungen. Zudem kann sich diese Situation als existenzgefährdend für Hersteller und Erzeuger auswirken. Die jüngsten Entwicklungen in der Branche haben diese Situation verschärft. Die Regelungen zum so genannten Anzapfverbot und zum Verbot zum Verkauf von unter Einstandspreisen haben sich insoweit als wirkungslos erwiesen. Die entsprechenden Neuregelungen im Rahmen dieser Gesetzesnovelle werden daran nichts ändern. Leidtragende der Konzentrationsprozesse sind nicht nur kleine und mittlere Unternehmen auf Handels- und Herstellerseite. Leidtragende sind insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher, die immer weniger Möglichkeiten haben, sich der Preis- und der Angebotspolitik der vier großen Einzelhandelskonzerne zu entziehen. Der aktuelle Zustand im Lebensmitteleinzelhandel erfordert daher Regelungen, die die Marktmacht und Missbrauchsmöglichkeiten marktbeherrschender Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland eindämmen.



Drucksache 263/17 (Beschluss)

... Den Betrag von 50 000 Euro unterschreitende Bußgeldentscheidungen der Kartellbehörden sollen nicht in das Wettbewerbsregister eingetragen werden, da bei den in § 2 Absatz 2 WRegG-E aufgeführten Kartellverstößen bereits bei einer noch nicht bestandskräftigen Bußgeldentscheidung eine Eintragung erfolgt und um Bagatellfälle auszuschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG

7. Zu Artikel 1 § 11 WRegG

8. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1


 
 
 


Drucksache 654/17

... Ein Bereich, in dem die Cyberkriminalität zunimmt, ist die betrügerische Nutzung von Kreditkartendaten oder anderer elektronischer Zahlungsmittel. Die durch Cyberangriffe auf Online-Händler oder andere rechtmäßige Unternehmungen erlangten Zahlungsdaten werden dann im Internet gehandelt und können von Straftätern für Zahlungsbetrug genutzt werden73. Die Kommission schlägt gerade vor, die Abschreckung durch eine Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln74 zu erhöhen. Hierdurch sollen die bestehenden Vorschriften in diesem Bereich aktualisiert und die Fähigkeit der Strafverfolgungsbehörden, diese Form der Kriminalität in Angriff zu nehmen, gestärkt werden.



Drucksache 373/17

... i) die sich aus den Artikeln 21, 45 und 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergebenden und in der Richtlinie 2004/38 präzisierten Aufenthaltsrechte (gleicher materiellrechtlicher Geltungsbereich, unter Einschluss u.a. eines Daueraufenthaltsrechts nach fünfjährigem ununterbrochenem legalem Aufenthalt) und die mit diesen Rechten in Zusammenhang stehenden Vorschriften; jedes in Bezug auf die Aufenthaltsrechte auszugebende Schriftstück (wie Anmeldebescheinigungen, Aufenthaltskarten oder Bescheinigungen) sollte deklaratorischen Charakter haben und in einem einfachen, raschen und gebührenfreien Verfahren oder gegen eine Gebühr, die nicht über die hinausgeht, die Inländern für die Ausgabe ähnlicher Schriftstücke abverlangt wird, ausgestellt werden;



Drucksache 44/17 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen - COM(2016) 824 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 249/17

... § 14a Mitteilungen der Kartellbehörden und Länder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

§ 10a
Übertragung von Tätigkeiten an Dritte

Abschnitt 4
Vertragsverhandlungen

§ 14
Einhaltung der Voraussetzungen bei Vertragsverhandlungen

§ 14a
Mitteilungen der Kartellbehörden und Länder über Vertragsverhandlungen

Abschnitt 4a
Sonderbestimmungen für den Erzeugnisbereich Zucker

§ 14b
Branchenvereinbarungen; anerkannte Organisationen

§ 15
Doppelmitgliedschaft in Erzeugerorganisationen bei Verhandlungen über Rohmilchverträge.

§ 24
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Verordnung über die Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Abschnitt 4

Zu § 14

Zu § 14a

Zu Abschnitt 4a

Zu § 14b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 247/17 (Beschluss)

... Zu bedenken ist nämlich, dass bei Submissionsabsprachen regelmäßig eine Sanktion nicht nur wegen der schlichten Beteiligung am Kartell in Betracht kommt. Mit Submissionsabsprachen gehen vielfach Betrugstaten einher, gelegentlich sogar schwerwiegende Korruptionsdelikte.



Drucksache 207/17

... "(1) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend bei begründetem Verdacht des Bundeskartellamts auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen. Dies gilt nicht, wenn die Durchsetzung der Vorschriften nach Satz 1 in die Zuständigkeit anderer Bundesbehörden fällt. Absatz 4 gilt mit der Maßgabe, dass die Regelungen zum Betreten von Räumlichkeiten der Betroffenen zum Zweck der Einsichtnahme und Prüfung von Unterlagen gemäß § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, den Absätzen 2 und 3 sowie die Regelungen zu Durchsuchungen nach § 59 Absatz 4 keine Anwendung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/17




Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 182/1/17

... "In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe c muss nicht sichergestellt werden, dass die Zahlungskarte auf den Namen des Spielers ausgegeben sowie das zugehörige Zahlungskonto gemäß Satz 1 Nummer 2 auf den Namen des Spielers errichtet worden ist, sofern die Zahlung zur Lotterieteilnahme an einen Veranstalter oder Vermittler von Lotterien erfolgt, der über eine staatliche Erlaubnis verfügt und soweit der Betrag für eine einzelne Transaktion nicht 25 Euro und für mehrere Transaktionen innerhalb eines Kalendermonats nicht 100 Euro überschreitet."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/17




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG


 
 
 


Drucksache 10/17 (Beschluss)

... "7a. er die Verlängerung einer ICT-Karte nach § 19b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 38f Absatz 1 Nummer 6 AufenthV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39 Satz 1 Nummer 7

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 65 Nummer 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b - neu - AufenthV

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 9 BeschV


 
 
 


Drucksache 759/17

... 2. für die Herstellung die Aufzeichnungen in einem Herstellungsbuch oder auf Karteikarten, aus denen das Datum der Herstellung, die Art und Menge der hergestellten Arzneimittel und die zugrunde liegenden Herstellungsvorschriften hervorgehen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

§ 12b
Umwidmungsverbot

§ 12c
Antibiogrammpflicht

§ 12d
Verfahren zu Probenahme, Isolierung bakterieller Erreger und Bestimmung der Empfindlichkeit

§ 13
Nachweise

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu laufender Nummer 11 § 1a

Zu laufender Nummer 2 § 12 Absatz 2 Nummer 1

Zu laufender Nummer 4 § 12b

Zu laufender Nummer 5 § 12c Absatz 1 in Verbindung mit § 12d

Tabelle

Zu laufender Nummer 6 § 13 Absatz 1

Zu laufender Nummer 7 § 13 Absatz 2

Zu laufender Nummer 8 § 13 Absatz 3

Zu laufender Nummer 9 § 13 Absatz 4 Satz 1

Zu laufender Nummer 10 § 13 Absatz 4 Satz 2

Zu laufender Nummer 11 § 13 Absatz 4 Satz 3

Zu laufender Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 4

Zu Nummer 11

Zu laufender Nummer 13 § 13 Absatz 5

Zu laufender Nummer 14 § 13 Absatz 6

Zu laufender Nummer 15 § 13 Absatz 7

Zu laufender Nummer 16 § 13 Absatz 8

Zu laufender Nummer 17 § 13 Absatz 9

Zu laufender Nummer 18 § 13a Absatz 3

Zu laufender Nummer 19 § 15 Nummern 8, 9, 10 und 11

5. Weitere Kosten

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 12c Absatz 1

§ 12c Absatz 2

§ 12d

Zu Nummer 5

§ 13 Absatz 1

§ 13 Absatz 2

§ 13 Absatz 3

§ 13 Absatz 4

Satz 1 und 2:

Satz 3 und 4:

§ 13 Absatz 5

§ 13 Absatz 6

§ 13 Absatz 7 und Absatz 8

§ 13 Absatz 9

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 3986, BMEL: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. KMU-Test

II.4. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 10/1/17

... "7a. er die Verlängerung einer ICT-Karte nach § 19b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 38f Absatz 1 Nummer 6 AufenthV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39 Satz 1 Nummer 7

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 65 Nummer 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b - neu - AufenthV

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 9 BeschV


 
 
 


Drucksache 374/1/17

... (PAuswV) stellt eine gegenüber § 4 Absatz 1 ProstSchG verschärfende Regelung dar. Die Beibringung eines biometrischen Lichtbildes nach § 7 Absatz 3 ProstAV ist nicht erforderlich. Damit werden höhere Anforderungen an das Lichtbild formuliert als der Gesetzgeber an das Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte nach §§ 291 und 291a



Drucksache 263/1/17

... Den Betrag von 50 000 Euro unterschreitende Bußgeldentscheidungen der Kartellbehörden sollen nicht in das Wettbewerbsregister eingetragen werden, da bei den in § 2 Absatz 2 WRegG-E aufgeführten Kartellverstößen bereits bei einer noch nicht bestandskräftigen Bußgeldentscheidung eine Eintragung erfolgt und um Bagatellfälle auszuschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG

8. Zu Artikel 1 § 11 WRegG

9. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1a - neu - WReg


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.