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"Kapitals"
Drucksache 357/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... Nach den Artikeln 56 bis 58 der BRRD können die Mitgliedstaaten als ultima ratio eine Eigenkapitalunterstützung leisten oder das Institut vorübergehend übernehmen. Eine Abwicklung kann durch die genannten Maßnahmen letztlich zwar nicht vermieden werden, da die Artikel 57 Absatz 3 und Artikel 58 Absatz 3 BRRD die Überführung der Institute in den Privatsektor anordnen, soweit die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse dies erlauben. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD eröffnen aber einen größeren Spielraum für staatliche Stabilisierungsmaßnamen, als es das SAG gegenwärtig vorsieht. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD sollten daher in das SAG übernommen werden.
Drucksache 331/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
... 8. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das größte Energieeinsparpotential im Gebäudesektor liegt und hierfür umfangreiche Privatinvestitionen erforderlich sind. Er unterstützt die Aussage der Kommission, dass die Mitgliedstaaten innerhalb des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens bis 2020 erhebliche Anteile der Kohäsionsfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals verwenden sollten. Umso mehr bedauert der Bundesrat, dass die Kommission im Rahmen der Verhandlungen zur Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausgeschlossen hat.
Drucksache 588/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer
...
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer
Drucksache 312/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
... 3. Finanzierungen für KMU im Ressourcen- und Energieeffizienzbereich - Erleichterung des Zugangs zu Kapital:
Einführung und Kontext
I. KMU umweltgerechter und damit wettbewerbsfähiger und nachhaltiger machen
II. Grünes Unternehmertum für die Unternehmen der Zukunft
III. Chancen für KMU durch umweltschonendere Wertschöpfungsketten
IV. Marktzugang für grüne KMU
V. Verwaltung
Drucksache 357/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... Nach den Artikeln 56 bis 58 der BRRD können die Mitgliedstaaten als ultima ratio eine Eigenkapitalunterstützung leisten oder das Institut vorübergehend übernehmen. Eine Abwicklung kann durch die genannten Maßnahmen letztlich zwar nicht vermieden werden, da die Artikel 57 Absatz 3 und Artikel 58 Absatz 3 BRRD die Überführung der Institute in den Privatsektor anordnen, soweit die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse dies erlauben. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD eröffnen aber einen größeren Spielraum für staatliche Stabilisierungsmaßnamen, als es das SAG gegenwärtig vorsieht. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD sollten daher in das SAG übernommen werden.
Drucksache 331/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
... 13. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das größte Energieeinsparpotential im Gebäudesektor liegt und hierfür umfangreiche Privatinvestitionen erforderlich sind. Er unterstützt die Aussage der Kommission, dass die Mitgliedstaaten innerhalb des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens bis 2020 erhebliche Anteile der Kohäsionsfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals verwenden sollten. Umso mehr bedauert der Bundesrat, dass die Kommission im Rahmen der Verhandlungen zur Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausgeschlossen hat.
Drucksache 165/2/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter - COM(2014) 212 final; Ratsdok. 8842/14
... 3. Zudem steht inländischen Gründern einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft, die nur im Inland tätig sein wollen, aufgrund der geltenden Rechtslage bereits in allen Mitgliedstaaten eine haftungsbeschränkte Ein-Personen-Gesellschaft zur Verfügung. Die neue Gesellschaftsform der SUP träte in Deutschland daher auch für reine Inlandssachverhalte in Konkurrenz zur bestehenden deutschen Ein-Mann-GmbH. Da sich die deutsche Ein-Mann-GmbH und die SUP in wesentlichen Merkmalen, etwa in Bezug auf das Gründungsverfahren und das Mindestkapital, erheblich unterscheiden, würden hierdurch grundsätzliche Wertentscheidungen des nationalen Gesetzgebers über die Ausstattungsmerkmale haftungsbeschränkter Kapitalgesellschaften unterlaufen, ohne dass es hierfür bei Inlandssachverhalten eine unionsrechtliche Rechtfertigung gäbe.
Drucksache 249/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 - COM(2014) 406 final
... 3. Der Bundesrat bemerkt kritisch, dass die länderspezifischen Empfehlungen wiederholt Fragen der Bildung mit dem Begriff der Steigerung des "Humankapitals" verknüpfen. Diese Akzentsetzung muss aber in die Perspektive der eigentlichen Aufgabe von Bildung gesetzt werden. Die allgemeine und berufliche Bildung stellt zwar einen entscheidenden Faktor hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen dar und darf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes nicht aus den Augen verlieren. Der staatliche Bildungsauftrag geht jedoch weit über dieses Ziel hinaus. Zudem können Bildungsangebote junge Menschen nur in nachhaltiger Weise mit sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen ausstatten sowie ihre Persönlichkeit bilden, wenn sie inhaltlich und pädagogisch breit angelegt sind. Diesen umfassenden Bildungsauftrag nimmt die Arbeitsunterlage der Kommission zu den länderspezifischen Empfehlungen (SWD[2014] 406 endg.) nicht hinreichend in den Blick, wenn sie betont, dass Bildungs- und Ausbildungssysteme an die sich wandelnden Anforderungen der Technologie und Innovation angepasst werden müssen, um einem Fachkräftemangel in der Hochtechnologiebranche vorzubeugen.
Drucksache 111/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" COM(2014) 177 final
... Die EU unterstützt die Partnerschaftsprojekte (Nord-Süd und Süd-Süd) zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich Wasser und Abwasser durch den Transfer von Fachwissen und Kenntnissen aus Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, von lokalen Behörden und Akteuren der Wasserwirtschaft. Viele der bislang eingesetzten Mittel haben kapitalschwachen Wasserversorgungsunternehmen geholfen, die Wasserversorgung auf die ärmsten Bevölkerungsschichten auszudehnen. Darüber hinaus wurden seit 2007 rund 30 Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte aus den regionalen Kombinationsfazilitäten der EU finanziert, was zu Darlehen und Investitionen in Höhe von mehr als 2 Mrd. EUR führte.
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... 2. die verbleibenden strukturellen Schwächen im Finanzsektor angeht, unter anderem durch eine weitere Umstrukturierung derjenigen Landesbanken, die ein angemessen finanziertes und rentables Geschäftsmodell benötigen, wobei ein übermäßiger Abbau von fremdkapitalfinanzierten Bilanzpositionen zu vermeiden ist."
Drucksache 635/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetz es (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
... - Nach einer Förderungsdauer von 22 Monaten ist der durch Abschluss- und sonstige Gebühren geschmälerte Kapitalstock so gering, dass er für eine Altersvorsorge oder Bildungsausgaben des Kindes nur geringfügige Erträge abwirft. Weitere Förderungsmöglichkeiten sind dringend notwendig, um eine Altersarmut, insbesondere für Frauen, die zugunsten des Betreuungsgeldes auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, zu verhindern und gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu gewährleisten.
Drucksache 6/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz)
... "(9a) Auf Kreditinstitute, die ausschließlich über eine Erlaubnis verfügen, die Tätigkeit einer zentralen Gegenpartei nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 auszuüben, sind die §§ 2c, 10, 10c, 11, 12, 12a bis 18b, 20a bis 20c, 24 Absatz 1 Nummer 6, 10, 14, 16, Absatz 1a Nummer 4 und 5, §§ 24a, 24c, 25a, 26a, 32, 33, 34, 36 Absatz 3 Satz 1 und 2, §§ 45 und 45b dieses Gesetzes nicht anzuwenden. § 24 Absatz 1 Nummer 9 gilt mit der Maßgabe, dass das Absinken des Anfangskapitals unter die Mindestanforderungen nach Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 anzuzeigen ist.
Drucksache 758/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission COM(2013) 762 final
... /EG der Kommission definiert, und in der Arbeitsunterlage werden die Elemente der in der Empfehlung dargelegten Definition erläutert (weniger als 250 Beschäftigte, ein jährlicher Umsatz von höchstens 50 Mio. EUR und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR). Für die Definition des Begriffs "Beschäftigte" gelten nationale arbeitsrechtliche Bestimmungen. In der Arbeitsunterlage wird erläutert, dass gemäß den EU-Vorgaben festgestellt werden muss, ob ein Unternehmen ein Partnerunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen in einem anderen Land hat. Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen über mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens 16 verfügt (oder umgekehrt). In diesem Fall ist die Gesamtzahl der Beschäftigten der Partnerunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen zu betrachten, um festzustellen, ob die Unternehmen die Kriterien für KMU erfüllen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Energieeffizienzrichtlinie
3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED
3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung
3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen
3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung
3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung
3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung
4. Schlussfolgerung
Drucksache 680/13
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates für eine gerechte und zukunftsorientierte Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik in Deutschland
... • Die Erhöhung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge belastet bereits den durchschnittlichen Sparer und gefährdet die private Altersvorsorge.
Drucksache 111/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens vom 11. April 1955 über die Internationale Finanz-Corporation
... Bei der Frühjahrstagung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds 2010 wurde dem Gouverneursrat der Internationalen Finanz-Corporation (IFC), bei der die Bundesrepublik Deutschland Gründungsmitglied ist, eine selektive Kapitalerhöhung von 200 Millionen US-Dollar sowie eine Aufstockung der Basisstimmrechte der IFC vorgelegt. Der Gouverneursrat der IFC hat mit seiner Entschließung Nr. 256 vom 9. März 2012 eine entsprechende Änderung des IFC-Abkommens gebilligt, die am 27. Juni 2012 für die Bundesrepublik Deutschland und alle weiteren Vertragsparteien in Kraft getreten ist. Durch die Änderung des Abkommens wurde das Stimmgewicht von Entwicklungs- und Schwellenländern angehoben (Anhebung der Basisstimmrechte von 1,88 Prozent auf 5,55 Prozent). Das Kernmandat der IFC bleibt von diesen Änderungen unberührt.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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