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0983/04
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0665/04
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0850/04
0680/04
0888/04
0887/04
0560/03
0940/03
0722/03B
0736/03
0450/03
0325/03B
0253/03
0831/03
0735/03
0715/03
0560/03B
0560/1/03
0856/03
Drucksache 235/15

... (11) Die politischen Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor, insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen, waren begrenzt. Die Wachstumsraten der Arbeitsproduktivität liegen bei den freiberuflichen Dienstleistungen in Deutschland seit über einem Jahrzehnt im Negativbereich oder nahe null. Auch zählt Deutschland zu den EU-Mitgliedstaaten, in denen die Regulierung dem Wettbewerb im Sektor der freiberuflichen Dienstleistungen am wenigsten förderlich ist. Die Beschränkungen umfassen Anforderungen an die Berufsqualifikationen sowie Vorgaben für die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftskapital. In letzterer Hinsicht sind derzeit in einigen Bundesländern begrenzte Veränderungen zu verzeichnen, doch gibt es noch immer keine breit angelegte Überprüfung solcher Beschränkungen. Deutschland nimmt an der gegenseitigen Evaluierung gemäß der Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen teil, hat infolge dieser Überprüfung aber noch keine Maßnahmen getroffen. Die Wettbewerbssituation auf den deutschen Schienenverkehrsmärkten hat sich seit dem letzten Jahr nicht signifikant verbessert. Insbesondere im Segment des Personenfernverkehrs schreckt das schwierige Wettbewerbsumfeld neue Marktteilnehmer ab. Die Wegeentgelte für den Personenfernverkehr gehören zu den höchsten in der EU. Der Marktanteil neuer Marktteilnehmer im Personenfernverkehr liegt weiterhin unter 1 % und ist rückläufig.



Drucksache 509/15 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass das Fremdkapitalverbot die Unabhängigkeit der freiberuflichen Dienstleistungen von reinen Kapital- und Gewinninteressen gewährleistet. Auch dies dient angesichts des Informationsungleichgewichts zwischen Berufsträgern und Klienten letztlich dem Verbraucherschutz und der Qualitätssicherung. Der Klient kann sicher sein, dass der freiberufliche Dienstleister nicht in erster Linie im Interesse Dritter arbeitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15 (Beschluss)




Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 465/15

... Absatz 1 Satz 1 stellt für den Beherrschungstatbestand darauf ab, dass ein Unternehmen mindestens die Hälfte der Anteile oder der Stimmrechte an einer Betreibergesellschaft innehat oder auf andere Weise allein oder gemeinschaftlich die Betreibergesellschaft beherrscht. Leitgedanke ist dabei, dass ein Unternehmen, das Einfluss auf die Geschäftstätigkeit einer Betreibergesellschaft nehmen kann, auch einer dauerhaften Nachhaftung unterliegen soll. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ein Unternehmen, das die Mehrheit der Kapitalanteile oder Stimmrechte an einer Betreibergesellschaft hält,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Nachhaftung

§ 2
Beherrschung eines Betreibers

§ 3
Fortbestand der Nachhaftung in besonderen Fällen

§ 4
Zeitliche Beschränkung der Haftung

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 368/1/15

... a) Die Entwicklung des internationalen Personenverkehrs und die zunehmende Öffnung der Kapital-, Waren- und Dienstleistungsmärkte haben auch zu neuen Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Steuerbetrugs geführt. Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung der öffentlichen Haushalte sind die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen und einen handlungsfähigen Staat. Steuerhinterziehung erschwert die Finanzierung öffentlicher Güter und enthält dem Staat zulasten aller ehrlichen Steuerzahler die Mittel für notwendige Investitionen etwa in Bildung und Infrastruktur vor.



Drucksache 502/1/15

... - Eine der Maßnahmen, mit denen die enge Verflechtung zwischen Banken und Staaten gelöst werden soll, ist die Unterlegung von Staatsanleihen mit Eigenkapital, wie sie derzeit im Baseler Ausschuss diskutiert wird. So konsequent diese Maßnahme langfristig zur Abrundung des Systems ist, so viele Gefahren birgt ein übereiltes Vorgehen. Eine zu rasche Bindung von Eigenkapital könnte die Kreditklemme in vielen europäischen Staaten verschärfen. Außerdem könnte der Absatz von Staatsanleihen erschwert und damit die Staatsschuldenkrise verschärft werden. Nur ein sehr behutsames Umsteuern kann diese Nebenwirkungen vermeiden.



Drucksache 640/1/15

... 13. - Der Bundesrat sieht in Anbetracht der unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und der zum Teil problematischen Eigenkapitalsituation bei einigen Kreditinstituten in diesen Ländern in den Plänen zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung die Gefahr des Entstehens einer Transferunion zwischen den Banken in der Eurozone, da stabile und leistungsfähige Bankensysteme und ihre Sicherungsfonds für instabile Systeme haften müssten, ohne einen Einfluss auf deren Risikosteuerung zu besitzen. Nach Auffassung des Bundesrates steht der Verordnungsvorschlag daher in deutlichem Widerspruch zu allgemeinen ordnungspolitischen Grundsätzen.



Drucksache 502/15

... Und schließlich ist auch die Kapitalmarktunion neben der Vollendung der Bankenunion eine zentrale Priorität. Am 30. September veröffentlichte die Kommission einen Aktionsplan zur Kapitalmarktunion, der unter anderem auf stärker diversifizierte Finanzierungsquellen für Unternehmen und eine erhöhte grenzüberschreitende Risikobeteiligung durch eine tiefere Integration der Aktien- und Anleihemärkte abzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/15




1. Einleitung

2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester

2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension

2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales

2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken

2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung

3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung

3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln

3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit

3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses

4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS

5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION

6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht

7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2

8. Schlussfolgerungen

Tabelle


 
 
 


Drucksache 58/15

... Obwohl in der Richtlinie nicht präzisiert wird, was unter einer "angemessenen Gewinnspanne" zu verstehen ist, definiert sie sich im Wesentlichen über den Grund für eine Abweichung vom Grundsatz der Grenzkosten, d.h. dem Ziel der Aufrechterhaltung des normalen Betriebs öffentlicher Stellen, die möglicherweise zusätzlichen Haushaltsbeschränkungen unterliegen. Die "Gewinnspanne" kann somit zusätzlich zu den in Betracht kommenden Kosten als Prozentsatz verstanden werden, der Folgendes ermöglicht: (...) die Deckung von Kapitalkosten und (...) die Einbeziehung eines echten Gewinns (Ertrags). Auf einem vergleichbaren Markt würde bei kommerziell agierenden Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen des Gewinns auch das Geschäftsrisiko berücksichtigt. Bei der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors kann dem Geschäftsrisiko jedoch nicht Rechnung getragen werden, weil die Produktion von Informationen des öffentlichen Sektors Teil des Auftrags der Einrichtungen des öffentlichen Sektors ist. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Gewinnspanne "angemessen" sein muss; sie könnte demnach leicht über den derzeitigen Kapitalkosten liegen, aber weit niedriger sein als die durchschnittliche Gewinnspanne kommerziell agierender Wirtschaftsteilnehmer, die aufgrund des höheren Risikos wesentlich höher sein dürfte. Da die Kapitalkosten stark von den Zinssätzen der Kreditinstitute (und diese wiederum von den Festzinssätzen der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte) abhängen, dürfte die "angemessene Gewinnspanne" im Allgemeinen nicht mehr als 5 % über dem von der EZB festgesetzten Zinssatz liegen. Darin waren sich auch die Teilnehmer der öffentlichen Konsultation der Kommission einig, von denen nur einer von zehn der Befragten einen Prozentsatz von über 5 % angab. Für Mitgliedstaaten, die nicht der Eurozone angehören, sollte die "angemessene Gewinnspanne" an den anwendbaren Festzinssatz gebunden sein. (...)

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Drucksache 58/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

§ 1
Gegenstand und Anwendungsbereich.

§ 2a
Grundsatz der Weiterverwendung

§ 3a
Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen

§ 4
Nutzungsbestimmungen

§ 5
Grundsätze zur Entgeltberechnung

§ 6
Transparenz

§ 8
Praktische Vorkehrungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu a und b , Änderung von Absatz 1

Zu c , Änderungen in Absatz 2

Zu d Einfügung eines neuen Absatzes 2a

Zu Nummer 2

Zu a :

Zu b :

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a :

Zu b und c :

Zu c :

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9


 
 
 


Drucksache 207/15

... nicht zum Bilanzstichtag des Bezugsjahres nach Absatz 1 ermitteln und an die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung melden kann, ermittelt die Bundesanstalt für Finanzmarkstabilisierung die Eigenmittel näherungsweise. Dazu meldet das Institut das haftende Eigenkapital gemäß § 10 Absatz 2 des



Drucksache 371/15

... 1. bedeutet "Kapital" das in Artikel 8 Absatz 1 bezeichnete Kapital des Fonds;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe Übersetzung

2 Präambel

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Aufgaben

Kapitel III
Mitglieder

Artikel 4
Zulassung

Artikel 5
Mitglieder

Artikel 6
Haftungsbegrenzung

Kapitel IV
Kapitalbestände und sonstige Finanzmittel

Artikel 7
Rechnungseinheit und Währungen

Artikel 8
Kapitalbestände

Artikel 9
Zeichnung der Anteile

Artikel 10
Zahlung der Anteile

Artikel 11
Angemessenheit der Zeichnungen von Kapitalanteilen

Artikel 12
Freiwillige Beiträge

Artikel 13
Sicherheitsrücklage

Artikel 14
Schulden

Artikel 15
Treuhandfonds

Kapitel V
Geschäfte

Artikel 16
Allgemeine Bestimmungen

A. Verwendung der Finanzmittel

B. Zwei Konten

C. Allgemeine Befugnisse

D. Allgemeine Geschäftsgrundsätze

Artikel 17
Das Kapitalkonto

A. Finanzmittel

B. Verwendung der Kapitalmittel des Kapitalkontos

Artikel 18
Das Geschäftskonto

A. Finanzmittel

B. Finanzielle Grenzen des Geschäftskontos

C. Grundsätze für die Tätigkeiten im Rahmen des Geschäftskontos

Kapitel VI
Organisation und Geschäftsführung

Artikel 19
Aufbau des Fonds

Artikel 20
Gouverneursrat

Artikel 21
Abstimmung im Gouverneursrat

Artikel 22
Exekutivdirektorium

Artikel 23
Abstimmung im Exekutivdirektorium

Artikel 24
Geschäftsführender Direktor und Personal

Artikel 25
Beratender Ausschuss

Artikel 26
Bestimmungen über

Artikel 27
Sitz und Geschäftsstellen

Artikel 28
Veröffentlichung der Berichte

Artikel 29
Beziehungen zu den Vereinten Nationen, internationalen Rohstoffgremien, anderen internationalen Organisationen und sonstigen juristischen Personen

Kapitel VII
Austritt und zeitweiliger Ausschluss eines Mitglieds

Artikel 30
Austritt von Mitgliedern

Artikel 31
Zeitweiliger Ausschluss eines Mitglieds

Artikel 32
Abrechnung

Kapitel VIII
Zeitweilige Einstellung und Beendigung der Geschäftstätigkeit sowie Regelung von Verbindlichkeiten

Artikel 33
Zeitweilige Einstellung der Geschäftstätigkeit

Artikel 34
Beendigung der Geschäftstätigkeit

Artikel 35
Erfüllung von Verbindlichkeiten - allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Erfüllung von Verbindlichkeiten - Kapitalkonto

Artikel 37
Erfüllung von Verbindlichkeiten - Geschäftskonto

Artikel 38
Erfüllung von Verbindlichkeiten - sonstige Vermögenswerte des Fonds

Kapitel IX
Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten

Artikel 39
Zweck

Artikel 40
Rechtsstellung des Fonds

Artikel 41
Immunität von der Gerichtsbarkeit

Artikel 42
Immunität der Vermögenswerte von sonstigen Maßnahmen

Artikel 43
Immunität der Archive

Artikel 44
Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen

Artikel 45
Vorrecht im Nachrichtenverkehr

Artikel 46
Immunitäten und Vorrechte besonderer Personen

Artikel 47
Befreiung von der Besteuerung

Artikel 48
Aufhebung der Immunitäten, Befreiungen und Vorrechte

Artikel 49
Anwendung dieses Kapitels

Kapitel X
Änderungen

Artikel 50
Änderungen

Kapitel XI
Auslegung und Schiedsverfahren

Artikel 51
Auslegung

Artikel 52
Schiedsverfahren

Kapitel XII
Schlussbestimmungen

Artikel 53
Inkrafttreten

Artikel 54
Regelmäßige Überprüfung des Übereinkommens

Artikel 55
Verwahrer

Artikel 56
Beitritt

Artikel 57
Vorbehalte

Artikel 58
Sprachen

Anhang
B Besondere Vorkehrungen zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder nach Artikel 10 Absatz 5

Anhang
C Maßstäbe für die Anerkennung internationaler Rohstoffgremien

Anhang
D Stimmenverteilung

Anlage zu
Anhang D Stimmenverteilung

Anhang
E Wahl der Exekutivdirektoren

Anhang
F Rechnungseinheit

Denkschrift

I. Allgemeines


 
 
 


Drucksache 46/15

... (2) Die in der Anlage 1 Nummer 22 bis 24 genannten Geschäfte fallen nur dann in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes, wenn sie von Versicherungsunternehmen betrieben werden, denen die Erlaubnis für eine der in der Anlage 1 Nummer 19 bis 21 genannten Versicherungssparten erteilt wurde; in diesem Fall werden diese Geschäfte Lebensversicherungsgeschäften gleichgestellt. Als Kapitalisierungsgeschäfte (Anlage 1 Nummer 23) gelten Geschäfte, bei denen unter Anwendung eines mathematischen Verfahrens die im Voraus festgesetzten einmaligen oder wiederkehrenden Prämien und die übernommenen Verpflichtungen nach Dauer und Höhe festgelegt sind. Geschäfte nach der Anlage 1 Nummer 24 bestehen in der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, die Leistungen im Todes- oder Erlebensfall oder bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbsfähigkeit vorsehen; dazu gehören auch die Anlage und Verwaltung der Vermögenswerte. Bei Geschäften nach Satz 3 dürfen die Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit der Verwaltung auch Garantiezusagen für die Erhaltung des verwalteten Kapitals und das Erreichen einer Mindestverzinsung abgeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 278/15

... Der Begriff der "rechts- oder patentanwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft" ist weit gefasst und umfasst die in der Praxis bestehenden breit gefächerten Rechts- und Organisationsformen gemeinschaftlicher anwaltlicher Berufsausübung. Erfasst werden Rechts- und Patentanwaltsgesellschaften im Sinne der §§ 59c ff BRAO sowie §§ 52c ff PAO, d.h. sowohl die Rechts- und Patentanwalts-GmbH und als auch die Rechts- und Patentanwalts-AG, sofern sie die wesentlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Kapitalgesellschaft als Rechts- oder Patentanwaltsgesellschaft in Anlehnung an die vorbezeichneten berufsrechtlichen Regelung erfüllt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Januar 2005 - AnwZ (B) 27/ 03 und AnwZ (B) 28/ 03 - juris). Daneben werden aber auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaften und sonstige rechtsfähige Formen gemeinschaftlicher Berufsausübung erfasst. "Rechts- oder patentanwaltlich" im Sinne der Norm ist eine Berufsausübungsgesellschaft, die dem anwaltlichen Berufsrecht unterliegt. Dies sind nicht nur monoprofessionelle Berufsausübungsgesellschaften, sondern auch interprofessionelle Sozietäten (§ 59a BRAO), die dem recht- oder patentanwaltlichen Berufsrecht unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 46
Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte

§ 46a
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

§ 46b
Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

§ 46c
Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 41a
Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte

§ 41b
Zulassung als Syndikuspatentanwalt

§ 41c
Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt

§ 41d
Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte

§ 155a
Tätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 286f
Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Sozialversicherungsrechtliche Situation

2. Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit

3. Anwendbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts und von Beschlagnahmeverboten auf den Syndikusanwalt im Prozess gegen seinen Arbeitgeber

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Regelung der Rechtsstellung angestellter Rechtsanwälte

2. Definition und Zulassungspflicht der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit

3. Stärkung der Rechtsanwaltskammern

4. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung

5. Vertretung des Arbeitgebers

6. Berücksichtigungsfähigkeit praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit

7. Änderung der Patentanwaltsordnung

8. Folgeänderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3283: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 207/15 (Beschluss)

... "2. dem Nominalvolumen der Termingeschäfte, die nach § 36 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung in den Anhang des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag des relevanten Bezugsjahres aufgenommen worden sind, dividiert durch das haftende Eigenkapital gemäß § 10 Absatz 2 des



Drucksache 454/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt den Verordnungsvorschlag, der als Teil des Aktionsplanes für den Aufbau einer integrierten Kapitalmarktunion zum Ziel hat, den Verbriefungsmarkt in Europa wiederzubeleben und das Vertrauen der Anleger und Investoren zurückzugewinnen, um die Finanzierung der Realwirtschaft durch Banken zu verbessern und damit Wirtschaftswachstum zu erzeugen.



Drucksache 359/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Kapitallebensversicherungen und Gebäudeversicherungen von § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB für Immobiliar-Verbraucherdarlehen ausgenommen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB

25. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 -neuGewO

26. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO

27. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO

28. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO

29. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO

30. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV

31. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV

32. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV

33. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

34. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG


 
 
 


Drucksache 63/1/15

Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 346/1/15

... b) Die nunmehr schon über Jahre andauernde Niedrigzinsphase führt bei den Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Pensionszusagen erteilt haben, in der Handelsbilanz allein schon durch den immer weiter sinkenden maßgebenden durchschnittlichen Marktzinssatz zu immer höheren Rückstellungen. Je niedriger der Abzinsungszinssatz ist, desto höher sind die erforderlichen Rückstellungen. Das schmälert den handelsrechtlichen Gewinn der Unternehmen und belastet das bilanzielle Eigenkapital. Andererseits mindern die höheren Zuführungen zu den handelsrechtlichen Rückstellungen aufgrund des für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen geltenden gesetzlichen steuerlichen Zinssatzes die Steuerbelastung nicht in diesem Umfang.



Drucksache 359/1/15

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Kapitallebensversicherungen und Gebäudeversicherungen von § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB für Immobiliar-Verbraucherdarlehen ausgenommen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB

Zur Folgeänderung:

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 502 Absatz 4 - neu - BGB , Artikel 2 Nummer 1 § ..... Absatz 1a - neu - BGBEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 503 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB

17. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 22

19. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB

30. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

32. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 - neu - GewO

33. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO

34. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO

35. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO

36. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO

37. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV

38. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV

39. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV

40. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

41. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

42. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG


 
 
 


Drucksache 71/15

... In Einklang mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen muss die Erzeugung erneuerbarer Energien durch marktbasierte Mechanismen unterstützt werden, die bei Marktversagen greifen können, Kosteneffizienz gewährleisten und Überkompensationen oder Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Kostengünstige Finanzmittel für kapitalintensive erneuerbare Energien benötigen einen stabilen Investitionsrahmen, der regulierungsbedingte Risiken verringert. Dies ist notwendig, um das Vertrauen der Investoren zu gewährleisten und Investitionen aus internationalen Fonds, von Trägern großmaßstäblicher Projekte sowie von Kooperativen und Haushalten unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu gewinnen, bei denen die Kapitalkosten niedrig bleiben. Die Kommission wird die Zusammenarbeit26 und die Konvergenz der nationalen Fördersysteme erleichtern, was eine stärkere grenzübergreifende Öffnung, auch durch eingehende Gespräche mit den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der entsprechenden Leitlinien der Kommission27 und der Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen, ermöglichen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 386/15

... - Sondierung des Potenzials der Investitionsoffensive für Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung; u. a. Förderung von Finanzierungsmodellen, die für private Investoren und privates Kapital attraktiv sind

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/15




Mitteilung

1. Hintergrund

2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten

2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen

2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung

2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse

3. Governance und ARBEITSMETHODEN

Anhang 1
PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung

Anhang 2
spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020

Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen

Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 502/15 (Beschluss)

... - Eine der Maßnahmen, mit denen die enge Verflechtung zwischen Banken und Staaten gelöst werden soll, ist die Unterlegung von Staatsanleihen mit Eigenkapital, wie sie derzeit im Baseler Ausschuss diskutiert wird. So konsequent diese Maßnahme langfristig zur Abrundung des Systems ist, so viele Gefahren birgt ein übereiltes Vorgehen. Eine zu rasche Bindung von Eigenkapital könnte die Kreditklemme in vielen europäischen Staaten verschärfen. Außerdem könnte der Absatz von Staatsanleihen erschwert und damit die Staatsschuldenkrise verschärft werden. Nur ein sehr behutsames Umsteuern kann diese Nebenwirkungen vermeiden.



Drucksache 130/1/15

... "Der Schuldner der Kapitalertragsteuer ist vom Kirchensteuerabzugsverpflichteten bei Begründung der Geschäftsbeziehung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kirchensteuerabzugsverpflichteten auf die vorzunehmende Datenabfrage sowie das gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern bestehende Widerspruchsrecht, das sich auf die Übermittlung von Daten zur Religionszugehörigkeit bezieht (Absatz 2e Satz 1), hinzuweisen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/1/15




1. Zu Artikel 3 § 141 Absatz 1 Satz 1, § 147 Absatz 3 Satz 3 - neu - und 4 - neu - AO , Artikel 4 Artikel 97 § 19a Satz 2 - neu - EGAO

'Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung

'Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 5 Nummer 01 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -EStG , Nummer 5 § 52 Absatz 12 Satz 1 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu § 52

3. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 EStG

'Artikel 5a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

5. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 63/15 (Beschluss)

Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 568/14

... In Anlage 19 Anlage LV "Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz" Abschnitt Kapitalverkehr und Kapitalerträge Ziffer I Nummer 4 Buchstabe a wird das Wort "Geldmarktfondszerifikate" durch das Wort "Geldmarktfondszertifikate" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 321/14

... Im Zuge der Bewältigung der Staatsschuldenkrise hat sich jedoch gezeigt, dass die Krise der öffentlichen Haushalte einzelner ESMMitgliedstaaten eng mit der Krise ihres jeweiligen Finanzsektors verbunden ist. So kann es möglich werden, dass im Einzelfall ein ESMMitgliedstaat nicht dazu in der Lage ist, erforderliche Finanzhilfen für seine Finanzinstitute in voller Höhe bereitzustellen, ohne dass dies sehr nachteilige Auswirkungen auf die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Haushalte hat bzw. seinen dauerhaften Zugang zum Kapitalmarkt gefährden und somit eine Finanzierung des gesamten staatlichen Finanzbedarfs über den ESM erforderlich machen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 431/14

... "(6) Für die Steuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 398a
Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 164

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 398a

Zu § 398a

Zu § 398a

Zu § 398a

Zu § 398

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3051: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 301/14

... Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 205/14

... 3. Ausgehend von dieser gemeinsamen Basis fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene noch intensiver dafür einzusetzen, die Möglichkeit zur doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften (so genannter "weißer Einkünfte") zu beenden und den doppelten Abzug von Betriebsausgaben ("double dip") unmöglich zu machen. Soweit dies erforderlich ist - wie z.B. bei hybriden Gesellschaften, hybriden Kapitalmaßnahmen, Sonderbetriebsvermögen von Personengesellschaften - sollten zeitnah nationale Regelungen geschaffen werden.



Drucksache 45/14 (Beschluss)

... - Nach Artikel 13 Absatz 5 Unterabsatz 1 darf ein Kernkreditinstitut am Handelsunternehmen weder Kapitalinstrumente noch Stimmrechte halten. Für Verbundstrukturen enthält Absatz 5 davon eine Ausnahme, die allerdings an enge Grenzen geknüpft ist. Der Bundesrat begrüßt diese mit Artikel 13 Absatz 5 Unterabsatz 2 verfolgte Zielrichtung. Um unangemessenen strukturellen Veränderungen infolge einer Abtrennungsentscheidung entgegenwirken zu können, soll diese Vorschrift für bestimmte Kernkreditinstitute die Möglichkeit eröffnen, Kapitalinstrumente eines Handelsunternehmens oder Stimmrechte an einem solchen Unternehmen zu halten. Allerdings sind die Voraussetzungen zu streng formuliert. Die Entscheidung soll von der zuständigen Behörde nach Konsultation der EBA getroffen werden. Maßstab soll dabei sein, dass die Kapitalinstrumente oder Stimmrechte für das Funktionieren der Gruppe unverzichtbar sind und das Kernkreditinstitut ausreichende Maßnahmen zur angemessenen Minderung der entsprechenden Risiken getroffen hat. Zudem ist die vorgeschlagene Bestimmung insofern unpräzise, als unklar bleibt, ob auch indirekte Beteiligungen - etwa über die Sparkassenregionalverbände - zulässig sind. Hier bedarf es einer entsprechenden Klarstellung, dass auch solche Beteiligungsstrukturen zulässig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/14 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Artikeln 8

Zu Artikel 21

Zum Anwendungszeitpunkt

2 Weiteres

Redaktioneller Änderungsbedarf


 
 
 


Drucksache 583/14

... Dieser Bedarf ist nach so vielen Jahren mit geringem Wachstum oder mit Nullwachstum deutlich zu spüren, und es besteht die Gefahr, dass Europas produktiver Kapitalstock schrumpft und veraltet. Dadurch würden unsere Wettbewerbsfähigkeit und unser Wachstumspotenzial weiter geschwächt und unsere Produktivität und Kapazität zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Mitleidenschaft gezogen.

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Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 309/14

... 32. Der Erwerber erhält durch seine Minderheitsbeteiligung auch dann Einfluss auf das Zielunternehmen, wenn er das Ergebnis grundlegender Gesellschafterbeschlüsse beeinflussen kann. Solche Beschlüsse können erforderlich sein, um umfangreiche Investitionen zu genehmigen, Kapital zu beschaffen, das Produktangebot oder den räumlichen Wirkungskreis des Unternehmens zu ändern oder Fusionen und Übernahmen auf den Weg zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/14




1. Einführung

2. MATERIELLRECHTLICHE Prüfung von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN NACH der Reform der FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG IM JAHR 2004

2.1. Materiellrechtliche Würdigung

2.2. Weitere Förderung von Zusammenarbeit und Konvergenz

2.3. Schlussfolgerung

3. ERWERB NICHTKONTROLLIERENDER MINDERHEITSBETEILIGUNGEN

3.1. Warum benötigt die Kommission die Zuständigkeit für die Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen?

3.1.1. Schadenstheorien

3.1.2. Artikel 101 und 102 AEUV sind möglicherweise nicht für das Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Minderheitsbeteiligungen geeignet

3.2. Wettbewerbspolitische Optionen und vorgeschlagene Maßnahmen für die Prüfung des Erwerbs von Minderheitsbeteiligungen

3.2.1. Ausgestaltung des Verfahrens und Optionen - welche Grundsätze sollten für die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen aufEU-Ebene gelten?

3.2.2. Das vorgeschlagene System: gezielte Transparenz

3.2.3. Das Verfahren im Einzelnen

3.2.4. Umfang der Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung und Verhältnis zu Artikel 101 AEUV

3.3. Schlussfolgerung zur Prüfung von Minderheitsbeteiligungen

4. VERWEISUNG von FUSIONSKONTROLLSACHEN

4.1. Ziele und Grundsätze für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2.1. Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an die Kommission

4.2.2. Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung: Verweisung angemeldeter Zusammenschlüsse an die Kommission

4.2.3. Artikel 4 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an einen Mitgliedstaat

5. VERSCHIEDENES

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 432/14

... "71. die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse für den Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft in Höhe von 20 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 50 000 Euro. Voraussetzung ist, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 183/14

... Bosnien und Herzegowina ist Signatarstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Die Todesstrafe ist abgeschafft, wenngleich in der Verfassung der Republika Srpska in Artikel 11 für Kapitalverbrechen redaktionell weiterhin enthalten. Beide Entitäten haben die Todesstrafe aus ihren Strafgesetzbüchern gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Anlage II
(zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.

Artikel 2
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 165/1/14

... 5. Um Mittelstand und Handwerk die Expansion in andere Mitgliedstaaten zu erleichtern, ist die Eröffnung der neuen Gesellschaftsform für jedermann auch nicht erforderlich. Inländischen Gründern einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft, die nur im Inland tätig sein wollen, steht aufgrund der geltenden Rechtslage bereits in allen Mitgliedstaaten eine haftungsbeschränkte Ein-Personen-Gesellschaft zu Verfügung. Die neue Gesellschaftsform der SUP träte in Deutschland daher auch für reine Inlandssachverhalte in Konkurrenz zur bestehenden deutschen Ein-Mann-GmbH. Ob die Mitgliedstaaten zur Vermeidung einer etwaigen Inländerbenachteiligung auch Inländern die Gründung einer SUP ermöglichen, muss aber allein ihrer Entscheidung überlassen bleiben.



Drucksache 119/14 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass der Richtlinienvorschlag nicht mehr, wie ursprünglich geplant, die Einführung quantitativer Solvabilitätsvorschriften (Eigenkapitalunterlegung und technische Rückstellungen) für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge enthält. Die Schaffung europäischer Vorgaben zur Eigenmittelausstattung für Pensionsfonds würde eine Überreglementierung darstellen. In Mitgliedstaaten wie Deutschland, in denen bereits ausreichende Instrumentarien zur Sicherung von Betriebsrenten bestehen, würden neue Solvenzanforderungen die betriebliche Altersvorsorge ohne einen Erhöhungswert für die Sicherheit mit zusätzlichen Kosten belasten und damit dem notwendigen Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge zuwiderlaufen. Die Bundesregierung wird gebeten, auch weiterhin der Einführung von quantitativen Solvabilitätsvorschriften für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge entgegenzutreten.



Drucksache 638/14 (Beschluss)

... Die Beschränkung auf 10 000 Euro pro Investor kann dazu führen, dass finanzstarke Investoren, die für eine angemessene und erfolgreiche Projektfinanzierung nicht minder bedeutsam sein können wie Kleinanleger, von größeren Engagements abgehalten werden. Im Einzelfall kann das Engagement professioneller Investoren gerade auch im Hinblick auf die Vermeidung einer Unterkapitalisierung von Projekten bedeutsam sein. Im Lichte dieser Erwägungen sollte die in § 2a Absatz 3 Nummer 2 und 3 VermAnlG vorgesehene Beschränkung auf 10 000 Euro pro Anleger noch einmal geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 3 VermAnlG

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

14. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

15. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 15 VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

18. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

19. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

20. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

21. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

22. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

23. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

25. Zu Artikel 10 allgemein Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

26. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

27. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

28. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

29. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 36/1/14

... Um den bestehenden enormen Überschuss an Zertifikaten rascher abzubauen und die Bindung von Kapital und Investitionen in Technologien mit hohem CO



Drucksache 580/14 (Beschluss)

... 10. Kapitalbeiträge der Mitgliedstaaten zum EFSI können zusätzlich zur Erhöhung des Gesamt-Investitionsvolumens beitragen. Sofern Mitgliedstaaten solche Kapitalbeiträge nicht leisten, darf dies aber nicht zu Nachteilen bei der Bewertung von Projekten des betreffenden Landes im Rahmen der "Projekt-Pipeline" führen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die vorhandenen Spielräume nutzt, bei der Festlegung der haushaltspolitischen Anpassung Einzahlungen in den EFSI weder bei der Umsetzung der präventiven noch bei der Umsetzung der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts mitzurechnen. Es ist dabei unabdingbar und muss gewährleistet sein, dass die von der Kommission jetzt definierten Flexibilitätsmargen strikt eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/14 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 541/14

... Buch Sozialgesetzbuch zur Verzinsung des Kapitalertrags bei externer Teilung im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 583/1/14

... - Die Kooperation im Bereich der Bildung stellt auf europäischer Ebene einen ausschließlich freiwilligen Prozess dar - hierin unterscheidet sich der Bildungsbereich elementar von dem stärker vergemeinschafteten Beschäftigungsbereich. Der Bundesrat weist mit Nachdruck darauf hin, dass die in Artikel 165 und 166 AEUV eng gesetzten Kompetenzgrenzen für sämtliche Bildungsbereiche vollkommen unabhängig von der verwaltungsorganisatorischen Angliederung dieser Bereiche - gelten und zwingend zu beachten sind. - Bildung stellt zweifelsohne einen bedeutenden Faktor bei der Generierung von Beschäftigungsfähigkeit dar, beschränkt sich jedoch nicht auf dieses Ziel. Ganzheitliche Bildung richtet sich stets an Menschen als Subjekte und kann nicht allein der Schaffung von "Humankapital" dienen.



Drucksache 638/1/14

... Die Beschränkung auf 10 000 Euro pro Investor kann dazu führen, dass finanzstarke Investoren, die für eine angemessene und erfolgreiche Projektfinanzierung nicht minder bedeutsam sein können wie Kleinanleger, von größeren Engagements abgehalten werden. Im Einzelfall kann das Engagement professioneller Investoren gerade auch im Hinblick auf die Vermeidung einer Unterkapitalisierung von Projekten bedeutsam sein. Im Lichte dieser Erwägungen sollte die in § 2a Absatz 3 Nummer 2 und 3 VermAnlG vorgesehene Beschränkung auf 10 000 Euro pro Anleger noch einmal geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

14. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a Satz 1 und 1a - neu - VermAnlG

§ 5a
Laufzeit von Vermögensanlagen

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

20. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

25. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

26. Zu Artikel 2 Nummer 15 15 VermAnlG

27. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

29. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

30. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

31. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

32. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

33. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

34. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

35. Zu Artikel 10 allgemein KAGB

36. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

37. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 51/14 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und die Attraktivität Deutschlands als Fonds- und Investitionsstandort für Wagniskapital erhöhen will.



Drucksache 430/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie es Versicherungen ermöglicht werden kann, Banken hartes Kernkapital in Form von Darlehen zur Verfügung zu stellen. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sollten Versicherungen den Banken im Einklang mit Artikel 52 CRR aus ihrem gebundenen Vermögen hartes Kernkapital auch in Form von Darlehen zur Verfügung stellen dürfen. Solche Darlehen müssen selbstverständlich risikoadäquat mit Eigenmitteln unterlegt sein. Für die Zeit zwischen der Verkündung dieses Gesetzes und seinem Inkrafttreten bittet der Bundesrat, eine entsprechende Übergangsregelung vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 3 VAG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 4 VAG

6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VAG

7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 VAG

8. Zu Artikel 1 § 161 VAG

9. Zu Artikel 1 § 215 VAG

10. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu a

Zu b

11. Zu Artikel 1 § 311 VAG

12. Zu Artikel 1 § 331 VAG


 
 
 


Drucksache 249/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bemerkt kritisch, dass die länderspezifischen Empfehlungen wiederholt Fragen der Bildung mit dem Begriff der Steigerung des "Humankapitals" verknüpfen. Diese Akzentsetzung muss aber in die Perspektive der eigentlichen Aufgabe von Bildung gesetzt werden. Die allgemeine und berufliche Bildung stellt zwar einen entscheidenden Faktor hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen dar und darf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes nicht aus den Augen verlieren. Der staatliche Bildungsauftrag geht jedoch weit über dieses Ziel hinaus. Zudem können Bildungsangebote junge Menschen nur in nachhaltiger Weise mit sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen ausstatten sowie ihre Persönlichkeit bilden, wenn sie inhaltlich und pädagogisch breit angelegt sind. Diesen umfassenden Bildungsauftrag nimmt die Arbeitsunterlage der Kommission zu den länderspezifischen Empfehlungen (SWD[2014] 406 endg.) nicht hinreichend in den Blick, wenn sie betont, dass Bildungs- und Ausbildungssysteme an die sich wandelnden Anforderungen der Technologie und Innovation angepasst werden müssen, um einem Fachkräftemangel in der Hochtechnologiebranche vorzubeugen.



Drucksache 580/14

... - Stärkung der europäischen Dimension unseres Humankapitals, Produktionspotenzials, und Wissens sowie unserer physischen Infrastrukturen mit besonderem Schwerpunkt auf den für den Binnenmarkt lebenswichtigen Verbundnetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/14




1. Eine Investitionsoffensive für Europa

2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene

2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge

2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt

2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern

2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden

3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene

3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung

3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene

4. Verbesserung des Investitionsumfelds

4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen

4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion

4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt

5. Nächste Schritte

Anhang 1
WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?

Anhang 2
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?

Anhang 3
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?

Anhang 4
Zeitplan und ETAPPENZIELE


 
 
 


Drucksache 50/14 (Beschluss)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds - COM(2014) 66 final; Ratsdok. 6266/14



Drucksache 295/14

... - Der von der Europäischen Kommission zu Grunde gelegte kapitalbasierte (asset based) Investitionsbegriff birgt im Gegensatz zu dem in anderen Abkommen verwandten unternehmensbasierten (enterprise based) oder direkten (Foreign direct investment) Investitionsbegriff die Gefahr der Intransparenz bezüglich des Anwendungsbereichs des Abkommens und der Ausweitung der Klagebefugnis zum Schutz auch kurzfristiger Renditeinteressen.



Drucksache 535/14

... "(3) In der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung über vermögenswirksame Leistungen, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4 des Gesetzes oder nach § 17 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes in der am 19. Januar 1989 geltenden Fassung bei Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Versicherungsunternehmen angelegt worden sind, ist bei einer unschädlichen vorzeitigen Verfügung als Ende der Sperrfrist der Zeitpunkt dieser Verfügung anzugeben. Dies gilt bei Zuteilung eines Bausparvertrags entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 20a
Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle

Artikel 2
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Artikel 6
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3098: Entwurf einer Verordnung zur Änderung steuerlicher

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 150/14 (Beschluss)

... Als staatliche Vertreter gelten auch die Geschäftsführungen von Beteiligungsgesellschaften, die von der öffentlichen Hand als Anstalt öffentlichen Rechts oder als im alleinigen Staatseigentum stehende Kapitalgesellschaft zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsaufgaben ausgegründet worden sind, soweit sie die öffentliche Hand im Aufsichtsgremium repräsentieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 25c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25d Absatz 3 Satz 3 KWG-E

Zu Doppelbuchstabe cc

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff - neu - § 25d Absatz 3 Satz 6 KWG-E

4. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 31 WpHG

5. Zu Artikel 8 Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Geldwäschegesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

6. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 123g VAG

7. Zu Artikel 11 Nummer 4 - neu - § 157 Absatz 4 - neu - GewO

8. Zu Artikel 12a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 - neu - BörsG

Artikel 12a
Änderung des Börsengesetzes


 
 
 


Drucksache 592/14

... "71. die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse für den Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft in Höhe von 20 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 50 000 Euro. Voraussetzung ist, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/14




Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen Für ein Wirtschaftsjahr betragen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Anlage 4
(zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 290/1/14

... 1. Die nach dem Lebensversicherungsreformgesetz mögliche Einschränkung der Beteiligung an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren stellt einen weit reichenden Eingriff in die einzelvertraglichen Ansprüche der Versicherten dar. Künftig soll mit einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren bestimmt werden, in welchem Umfang die gewährten Garantien aus Lebensversicherungen unter Berücksichtigung der aktuellen Kapitalmarktzinsen nicht ausfinanziert sind (so genannter Sicherungsbedarf). Die Beteiligung an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere wird auf den Teil der Bewertungsreserven begrenzt, der die ermittelte Finanzierungslücke übersteigt. Da die weitere Zinsentwicklung nicht zuverlässig prognostiziert werden kann, wäre eine flexible Regelung sachgerecht, die es ermöglicht, nach dem Ende der aktuellen Niedrigzinsphase die Versicherungsnehmer wieder wie bisher an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Daher bedauert der Bundesrat, dass für die Begrenzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven keine Befristung vorgesehen ist.



Drucksache 242/1/14

... Die durch den Abschluss von Lebensversicherungsverträgen entstehenden Abschlusskosten sind bereits in der Tarifkalkulation berücksichtigt, mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer über die gesamte Laufzeit einen höheren Beitrag zahlen muss, als wenn es diese Kosten nicht gebe. Über dieses System bevorschussen die Versicherer die Abschlusskosten, da der Vermittler seine Provision direkt nach Eingang der ersten Prämie erhält. In seiner Gewinn- und Verlustrechnung aktiviert der Versicherer die entsprechenden Kosten als "Forderungen gegen Versicherungsnehmer". Die Abschlusskosten werden aus den Beiträgen der ersten Jahre entnommen und reduzieren das rechnungsmäßige Guthaben des Versicherungsnehmers. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass sich erst dann ein positives Deckungskapital ergibt, wenn die Abschlusskosten vollständig getilgt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Verfahren

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 321/1/14

... a) Die Gesetzentwürfe sollen die Möglichkeit eröffnen, Hilfsmittel des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur direkten Rekapitalisierung von Banken einzusetzen. Der Bundesrat wertet dies grundsätzlich als einen sinnvollen Bestandteil sowohl der Gesamtstrategie zur Sicherstellung der Stabilität im Euro-Währungsgebiet als auch der angestrebten Bankenunion.



Drucksache 295/14 (Beschluss)

... - Der von der Kommission zu Grunde gelegte kapitalbasierte (asset based) Investitionsbegriff birgt im Gegensatz zu dem in anderen Abkommen verwandten unternehmensbasierten (enterprise based) oder direkten (Foreign direct investment) Investitionsbegriff die Gefahr der Intransparenz bezüglich des Anwendungsbereichs des Abkommens und der Ausweitung der Klagebefugnis zum Schutz auch kurzfristiger Renditeinteressen.



Drucksache 119/1/14

... 2. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass der Richtlinienvorschlag nicht mehr, wie ursprünglich geplant, die Einführung quantitativer Solvabilitätsvorschriften (Eigenkapitalunterlegung und technische Rückstellungen) für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge enthält. Die Schaffung europäischer Vorgaben zur Eigenmittelausstattung für Pensionsfonds würde eine Überreglementierung darstellen. In Mitgliedstaaten wie Deutschland, in denen bereits ausreichende Instrumentarien zur Sicherung von Betriebsrenten bestehen, würden neue Solvenzanforderungen die betriebliche Altersvorsorge ohne einen Erhöhungswert für die Sicherheit mit zusätzlichen Kosten belasten und damit dem notwendigen Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge zuwiderlaufen. Die Bundesregierung wird gebeten, auch weiterhin der Einführung von quantitativen Solvabilitätsvorschriften für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge entgegenzutreten.



Drucksache 580/1/14

... 12. Kapitalbeiträge der Mitgliedstaaten zum EFSI können zusätzlich zur Erhöhung des Gesamt-Investitionsvolumens beitragen. Sofern Mitgliedstaaten solche Kapitalbeiträge nicht leisten, darf dies aber nicht zu Nachteilen bei der Bewertung von Projekten des betreffenden Landes im Rahmen der "Projekt-Pipeline" führen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die vorhandenen Spielräume nutzt, bei der Festlegung der haushaltspolitischen Anpassung Einzahlungen in den EFSI weder bei der Umsetzung der präventiven noch bei der Umsetzung der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts mitzurechnen. Es ist dabei unabdingbar und muss gewährleistet sein, dass die von der Kommission jetzt definierten Flexibilitätsmargen strikt eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/1/14




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 537/14

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern (ABl. L 156 vom 16.6.2012, S. 1) in das deutsche Recht zusätzliche Aufgaben erhalten wird, nämlich die Lieferung von Indexdaten zu den Jahresabschlussdaten von Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften. Diese Datenlieferung wird etwa im Sommer 2017 beginnen - der genaue Zeitpunkt ist abhängig vom Erlass der Durchführungsrechtsakte durch die Europäische Kommission und wird durch diese im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die technische Durchführung der Datenlieferung erfordert jedoch einen längeren Vorlauf, so dass zumindest zwei Jahre vorher feststehen sollte, wer als Betreiber des Unternehmensregisters die Verpflichtung zur Datenlieferung zu erfüllen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des Bundesanzeigers

§ 4
Außerkrafttreten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen; wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Regelungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 530/14

... Mit der Änderungsverordnung wird dem Willen des Verordnungsgebers Rechnung getragen, nach einer längstens fünfjährigen Zeitdauer eine Neuermittlung und Festlegung der versicherungsmathematischen Annahmen, die für die Berechnung der Zuführungssätze zum Altersdeckungskapital maßgebend sind, vorzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Aufbau des Deckungskapitals weiterhin an einheitliche versicherungsmathematische Vorgaben anknüpft.



Drucksache 430/1/14

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie es Versicherungen ermöglicht werden kann, Banken hartes Kernkapital in Form von Darlehen zur Verfügung zu stellen. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sollten Versicherungen den Banken im Einklang mit Artikel 52 CRR aus ihrem gebundenen Vermögen hartes Kernkapital auch in Form von Darlehen zur Verfügung stellen dürfen. Solche Darlehen müssen selbstverständlich risikoadäquat mit Eigenmitteln unterlegt sein. Für die Zeit zwischen der Verkündung dieses Gesetzes und seinem Inkrafttreten bittet der Bundesrat, eine entsprechende Übergangsregelung vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 3 VAG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 4 VAG

7. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VAG

8. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 VAG

9. Zu Artikel 1 § 51 Satz 2 VAG

10. Zu Artikel 1 § 161 VAG

11. Zu Artikel 1 § 215 VAG

12. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu a

Zu b

13. Zu Artikel 1 § 235 VAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 § 311 VAG

15. Zu Artikel 1 § 331 VAG


 
 
 


Drucksache 50/1/14

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds - COM(2014) 66 final; Ratsdok. 6266/14



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.