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0404/07
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0567/07B
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0579/1/06
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0938/06
0555/06
0376/06
0505/06
0121/06
0330/06
0153/1/06
0464/06
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0779/06
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0214/06
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0324/06
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0163/1/05
0558/05
0117/05B
0130/05
0725/05
0213/05
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0784/1/05
0642/05
0195/05
0937/1/05
0045/05
0245/05
0010/05
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0892/05B
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0271/05
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0245/05B
0588/05
0275/05B
0572/05
0744/05B
0723/05
0287/05
0783/1/05
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0002/05B
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0316/05
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0726/05
0192/05
0322/05
0382/05B
0921/05
0197/05
0622/05B
0304/05
0136/05
0386/05
0731/05
0558/05B
0341/05B
0483/05
0830/05
0913/05
0321/05
0622/05
0384/05
0556/05
0211/05
0003/1/05
0045/1/05
0012/05
0011/05B
0390/05
0012/05B
0694/05
0131/05B
0233/05
0942/05B
0154/05
0162/05
0588/05B
0219/05
0167/05
0574/05
0576/05
0130/05B
0008/05
0817/05B
0128/05B
0618/05
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0107/05
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0275/05
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0003/05B
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0122/05
0287/1/05
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0269/04
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0917/04
0489/04B
0176/04
0905/04B
0929/04
0596/04
0565/04
0983/04
0806/04
0590/04
0622/04
0457/04
0680/04B
0852/04
0805/04
1002/04
0438/04
0701/04B
0012/04
0408/04
0665/04
0232/04
0726/04
0917/3/04
0489/04
1012/04
0722/04
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0458/04B
0876/04
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0687/04
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0438/1/04
0165/04B
0804/04
0725/04
0666/04
0283/04
0893/04B
0613/04
0441/04
0850/04
0680/04
0888/04
0887/04
0560/03
0940/03
0722/03B
0736/03
0450/03
0325/03B
0253/03
0831/03
0735/03
0715/03
0560/03B
0560/1/03
0856/03
Drucksache 529/17

... b) die marktübliche Emissionsrendite für Anlagen am Kapitalmarkt in Hypothekenpfandbriefen mit gleicher Laufzeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/17




Artikel 1
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 21b
Mitgliederdarlehen

§ 53a
Vereinfachte Prüfung; Verordnungsermächtigung

§ 59
Befassung der Generalversammlung.

§ 158
Ersatzweise Bekanntmachung

§ 171
Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung

Artikel 2
Änderung der Handelsregistergebührenverordnung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 144/17

... Eine Datenwirtschaft kann im Binnenmarkt nur dann gut funktionieren und Dynamik entfalten, wenn der Datenfluss ermöglicht und geschützt wird. In einem sich rasch verändernden technologischen Umfeld ist ein sicherer und zuverlässiger freier Datenverkehr eine wesentliche Voraussetzung für den in den Verträgen verankerten Schutz der vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr). Datendienste nehmen in der EU und weltweit rasant zu. Ein effizienter Binnenmarkt, der diesen Sektor nicht einschränkt, würde in erheblichem Umfang Möglichkeiten für mehr Wachstum und Arbeitsplätze schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 753/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Bedingungen für Innovation und Investitionen innerhalb der Eurozone zu verbessern und fordert dazu auf, das Klima für private und öffentliche Investitionen auch im europäischen Kontext zu verbessern und den freien Kapitalverkehr innerhalb der Eurozone weiter zu kräftigen.



Drucksache 87/1/17

... c) Die vorgesehenen Erleichterungen bei den Meldepflichten für kleinere Institute zielen hauptsächlich auf eine Verringerung des Meldeturnus ab. Eine noch wirksamere Entlastung könnte nach Auffassung des Bundesrates dadurch erreicht werden, dass auch der Umfang bestehender Meldepflichten kritisch auf seine Notwendigkeit hin auf den Prüfstand gestellt wird. Im Hinblick auf die Verpflichtungen zur Offenlegung sollte zudem eine Beschränkung auf kapitalmarktorientierte Institute erwogen werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im weiteren Verlauf der Beratungen hierfür einzusetzen.



Drucksache 622/17

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland trotz historisch niedriger Zinsen, seit Jahren stagniert und im europäischen Vergleich extrem niedrig ist. Insbesondere Haushalten mit geringerem Einkommen und jungen Familien ist der Erwerb von Wohneigentum oftmals nicht möglich. Sie verfügen regelmäßig nur über eine geringe Kapitalausstattung und werden vor allem durch die im internationalen Vergleich hohen Erwerbsnebenkosten besonders belastet.



Drucksache 59/1/17

... kann auch eine im Ausland transparent besteuerte Personengesellschaft oder eine z.B. nach dem Check-the-box-Verfahren transparent besteuerte Kapitalgesellschaft sein. Die Änderungen dienen der Klarstellung, um in Fällen, in denen der Gläubiger eine rechtsfähige, aber nach dem Steuerrecht ihres Sitzstaates transparent besteuerte Einheit ist, die Anwendbarkeit sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

14. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 3a
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 588/1/17

... 2. Mit dem Verordnungsvorschlag soll als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion ein möglichst einfaches, transparentes, verbraucherfreundliches, kostengünstiges und europaweit portables Altersvorsorgeprodukt geschaffen werden, um die bestehenden Systeme in den Mitgliedstaaten zu ergänzen und die Verbreitung der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu steigern. Aus Sicht des Bundesrates ist es wichtig, Fehlentwicklungen auf dem Markt für private Altersvorsorgeprodukte, wie zum Beispiel überhöhte Kosten und intransparente, für die Vorsorgenden nicht verständliche Angebote und Produktgestaltungen, weiter zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge


 
 
 


Drucksache 537/17

... 2. von Eigenkapitalzinssätzen nach den Verordnungen nach § 24,



Drucksache 749/17

... Mit dem Instrument zur Umsetzung von Reformen soll eine breite Palette von Reformen unterstützt werden können. Der Schwerpunkt soll auf Reformen liegen, die die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Volkswirtschaften am meisten stärken und positive Spillover-Effekte auf andere Mitgliedstaaten haben können. Dazu zählen Reformen der Produkt- und Arbeitsmärkte, Steuerreformen, der Ausbau von Kapitalmärkten, Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie Investitionen in Humankapital und Reformen der öffentlichen Verwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 749/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Ex -post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 492/17 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion - COM(2017) 292 final



Drucksache 365/17

... a) damit eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital oder am Vermögen der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse erreicht wird oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/17




Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 138b
Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften

§ 138c
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 26
Kontenabrufmöglichkeit und Kontenwahrheit.

§ 32
Mitteilungspflicht über Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften

Artikel 4
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 3c
Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 77b
Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes

Artikel 6
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 69
Datenübermittlung an die Familienkassen

Artikel 8
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Artikel 10
Änderung des Investmentsteuerreformgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 47/1/17

... /EU /EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/47/EG,



Drucksache 755/17

... Die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU wurde im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich ausgebaut. Das Europäische Semester wurde kontinuierlich verbessert, um Reformen und deren Umsetzung zu fördern. Der vor Kurzem eingerichtete Dienst der Kommission zur Unterstützung von Strukturreformen bietet den Mitgliedstaaten technische Unterstützung bei ihren Reformbemühungen. Ergänzend kommen weitere Initiativen auf EU-Ebene hinzu wie die Maßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sowie kürzlich die Ausrufung der "Europäischen Säule sozialer Rechte". Die EU hat auch entscheidende Schritte in Richtung einer Kapitalmarktunion und der Vollendung der Bankenunion gemacht, die nun fortgesetzt werden müssen. Die Umsetzung der Reformen ist in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich stark fortgeschritten. Hier wurden auch einige Chancen verstreichen gelassen, um die Koordinierung zu verbessern und voneinander zu lernen, und angesichts der sich wandelnden Umstände besteht ein ständiger Bedarf an einer besseren Abstimmung zwischen den Prioritäten der Mitgliedstaaten und denen der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/17




1. Einleitung

2. FUNKTIONEN eines Europäischen MINISTERS für Wirtschaft und FINANZEN: Gewährleistung von KOHÄRENZ und EFFIZIENZ

Verfolgung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der EU und des Euro-Währungsgebiets und Vertretung dieser Interessen auf internationaler Ebene

Stärkung der politischen Koordinierung und Beaufsichtigung der Wirtschafts-, Fiskal- und Finanzvorschriften

Eine angemessene, der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank dienliche Fiskalpolitik für das Euro-Währungsgebiet

3. Institutionelle Aspekte: DEMOKRATISCHE Rechenschaftspflicht und LEGITIMITÄT

Der Minister als Vizepräsident der Kommission

Der Minister als Vorsitzender der Eurogruppe

Die Rolle der Eurogruppe und ihres Vorsitzenden im Laufe der Zeit

Der Minister überwacht die Arbeiten des Europäischen Währungsfonds

Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 46/17 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen - COM(2016) 851 final



Drucksache 347/17 (Beschluss)

... sind. Dies gilt auch entsprechend für sonstige, nach vergleichbaren Maßstäben verbundene Personen- und Kapitalgesellschaften oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 24 Absatz 2 EEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 464/17

... Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/17




,Artikel 6 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

,Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Absatz 1 Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs


 
 
 


Drucksache 373/17

... 3. Im Einklang mit Artikel 47 des Protokolls (Nr. 4) zu den Verträgen wird in Beschluss EZB/2010/28 vom 13. Dezember 2010 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbanken (2011/22/EU) Ausmaß und Form des gezeichneten und einbezahlten EZB-Kapitals im Verhältnis zum Anteil der Bank von England festgelegt. Das einbezahlte Kapital stellt einen Beitrag zu den Betriebskosten der Europäischen Zentralbank dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

- Grundrechte

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien

Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Richtlinien für die Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden

I. Ziel des AUSTRITTSABKOMMENS

II. ART und Geltungsbereich des ABKOMMENS

III. ZWECK und Geltungsbereich dieser Verhandlungsrichtlinien

III.1 Bürgerrechte

III.2 Finanzielle Abrechnung

III.3 Regelungen für in Verkehr gebrachte Waren und laufende Verfahren nach Unionsrecht

A. Waren, die vor dem Austrittstermin nach Unionsrecht in Verkehr gebracht werden

B. Laufende justizielle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten nach Unionsrecht

C. Laufende Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden nach Unionsrecht

D. Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren der Union

III.4 Andere administrative Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Union

III.5 Handhabung des Abkommens

IV. VERFAHRENSTECHNISCHE REGELUNGEN für die VERHANDLUNGSFÜHRUNG


 
 
 


Drucksache 1/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bezweifelt, dass Unterschiede im Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten und speziell Unterschiede hinsichtlich eines dem Insolvenz-verfahren vorgelagerten präventiven Restrukturierungsverfahrens tatsächlich den ihnen zugesprochenen Einfluss auf unternehmerische und Anlegerentscheidungen über grenzüberschreitendes Tätigwerden und damit Binnenmarktrelevanz haben. Die allgemeine wirtschaftliche Situation eines Mitgliedstaates oder eines Unternehmens, ein funktionierendes Rechtssystem und stabile wirtschaftliche wie gesellschaftliche Rahmenbedingungen dürften für Unternehmen und Anleger die zentrale Rolle spielen. Da das präventive Restrukturierungsverfahren von diversen Voraussetzungen und allen voran vom Einverständnis des Schuldners abhängig ist, kann nicht sicher prognostiziert werden, ob es in der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens überhaupt zu einem Restrukturierungsverfahren kommen wird. Ebenso wenig ist voraussehbar, in welchem Maße bei der Risikobewertung des Kapitalanlegers die Überlegung eine nennenswerte Rolle spielt, ob der Unternehmer in der Krise seinen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlagern könnte, um früher an eine Restschuldbefreiung zu gelangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/17 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 63. Er weist auch darauf hin, dass Finanzinstrumente lediglich für Erträge generierende Projekte geeignet und somit für kohäsionspolitische Förderungen nur sehr eingeschränkt einsetzbar sind. Sie können keinesfalls generell EU-Haushaltsmittel ersetzen. Er begrüßt insoweit ausdrücklich, dass die Kommission selbst den Einsatz von Finanzinstrumenten nur noch für rentierliche Projekte vorschlägt. Bei nichtrentierlichen Vorhaben scheitert der Einsatz von Darlehen und anderen Finanzinstrumenten regelmäßig aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen. Auch bei rentierlichen Projekten hängt die Sinnhaftigkeit einer Förderung mit Finanzinstrumenten allerdings vom Einzelfall sowie den jeweiligen Kapitalmarktbedingungen und sonstigen Förderkonditionen ab. Daher sollte die Letztentscheidung über den Einsatz von Zuschüssen oder Darlehen bzw. die optimale Mischung dieser Finanzierungsarten auf der nationalen bzw. regionalen Ebene verbleiben. Eine Verpflichtung zur weiteren Erhöhung des Anteils der Finanzierungsinstrumente oder die generelle Festlegung eines Mindestumfangs für Finanzierungsinstrumente bei den ESI-Fonds lehnt der Bundesrat aus diesem Grund ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 162/17 (Beschluss)

... Dies erscheint insbesondere zum Schutz der Gläubiger und Arbeitnehmer erforderlich. Deren Schutz sollte durch konkrete Vorgaben des Gesetzgebers (zum Beispiel Mindestkapitalvorschriften, Rechnungs- und Offenlegungspflichten, Prüfungspflichten) sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 22 BGB

2. Zu Artikel 1 § 22 BGB

3. Zu Artikel 1 § 22 BGB

4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 15 Absatz 1 Satz 2 GenG

5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a § 30 Absatz 2 GenG

6. Zu Artikel 3 Nummer 15 § 53 GenG

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

7. Zu Artikel 3 Nummer 17 § 54 GenG

§ 54
Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband

8. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 54a Absatz 3 -neuGenG

9. Zu Artikel 3 Nummer 18 § 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG

10. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

12. Zu Artikel 3 Nummer 21 § 60 Absatz 1 GenG

13. Zu Artikel 3 Nummer 23 § 63d Satz 2 GenG

14. Zu Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes

15. Zu Artikel 7a - neu - § 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, § 725 Satz 2 - neu - ZPO , Artikel 7b - neu - § 275 Absatz 4 Satz 2 - neu - StPO

'Artikel 7a Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7b
Änderung der Strafprozessordnung


 
 
 


Drucksache 697/1/17

... über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 47/17 (Beschluss)

... /EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/47/EG,



Drucksache 642/17 (Beschluss)

... Aufgrund der Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Position der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist zukünftig eine höhere Anzahl von Anträgen auf Kapitalentschädigung (§ 17 StrRehaG) oder Opferrente (§ 17a StrRehaG) zu erwarten. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der angestrebten Neuregelung des § 2 Absatz 1 Satz 4 StrRehaG-E über bereits rechtskräftig (ablehnend) entschiedene Anträge gegebenenfalls erneut zu entscheiden sein wird, wenn der Antragsteller darlegt, dass der Antrag unter Berücksichtigung von § 2 Absatz 1 Satz 3 StrRehaG-E Erfolg gehabt hätte. Ebenso ist aufgrund der Verlängerung der Ausschlussfrist zur Antragstellung zukünftig mit weiteren Anträgen zu rechnen, die nach der alten Rechtslage unzulässig wären. All dies führt zu erhöhten Haushaltsausgaben für den Bund, der 65 Prozent der Kosten trägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1. Für den Bund

D.2. Für die Länder

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungskosten für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungskosten der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Satz 3 - neu -

Zu Satz 4 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 59/17 (Beschluss)

... kann auch eine im Ausland transparent besteuerte Personengesellschaft oder eine z.B. nach dem Check-the-box-Verfahren transparent besteuerte Kapitalgesellschaft sein. Die Änderungen dienen der Klarstellung, um in Fällen, in denen der Gläubiger eine rechtsfähige, aber nach dem Steuerrecht ihres Sitzstaates transparent besteuerte Einheit ist, die Anwendbarkeit sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 38/1/17

... /EU /EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen - COM(2016) 854 final; Ratsdok. 14776/16



Drucksache 698/1/17

... 2. Zum vorliegenden Vorschlag der Kommission, der im engen Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Stärkung der Rolle der ESAs zur besseren Aufsicht über die EU-Finanzmärkte und einem beschleunigten Aufbau der Kapitalmarktunion (BR-Drucksache 697/17) steht, weist der Bundesrat auf Folgendes hin:



Drucksache 655/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Überprüfungsmaßnahmen nach nationalem Recht für ausländische Direktinvestitionen in einem Mitgliedstaat der EU, weil dieser einen Mindestmaßstab für nationale Überprüfungsmechanismen festlegt. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Vorgaben nicht dazu führen, dass Überprüfungen von Direktinvestitionen in einer den freien Kapitalverkehr beeinträchtigenden Art und Weise durchgeführt werden.



Drucksache 713/1/17

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die Mitteilung Bildung und Kultur als die besten Mittel zur Stärkung der europäischen Identität hervorhebt. Auch aus Sicht des Bundesrates stellen Bildung und Kultur einen entscheidenden Faktor für die Entwicklung eines europäischen Gemeinschaftsempfindens dar. Ganzheitliche Bildung richtet sich jedoch stets an Individuen und muss die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen im Blick haben. Das von der Kommission wiederholt vertretene utilitaristische Bildungsverständnis, sei es zur Schaffung von "Humankapital" oder zur Stärkung der europäischen Identität, steht mit dem Eigenwert von Bildung nicht im Einklang.



Drucksache 753/1/17

... 13. Der Bundesrat unterstützt die zur Stärkung der europäischen Finanzmärkte initiierte Schaffung einer Banken- und einer Kapitalmarktunion. Der Bundesrat lehnt jedoch eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung ab und setzt sich dafür ein, die nationalen Verantwortlichkeiten zu stärken.



Drucksache 686/17 (Beschluss)

... - Die Kommission schlägt bei der Einführung von EDIS einen zu den verschiedenen Maßnahmen der Risikominderung parallelen Prozess vor. Der Bundesrat hält es demgegenüber - auch mit Blick auf das Vertrauen der Einlegerinnen und Einlieger - aufgrund der immer noch zu stark divergierenden Robustheit von Banken in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht für zielführend, schon mit der Einführung einer Einlagensicherung auf europäischer Ebene zu beginnen. Zunächst sollten die Finalisierung und Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen (zum Beispiel Einführung von TLAC-Standard und der MREL-Quote, überarbeitete Eigenkapitalvorgaben (CRR/CRD) und Abwicklungsprozess (BRRD)) sowie die Strategie für notleidende Kredite in Bankbilanzen angegangen werden, um eine einheitliche europäische Basis zu schaffen. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass nach wie vor erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinie



Drucksache 765/17

... 1. von Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums

§ 3
Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle

§ 4
Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze

§ 5
Anforderungen an die Datenübermittlung

§ 6
Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen

§ 7
Rückübermittlung der Antwortdatensätze

§ 8
Weiterverwendung der Antwortdatensätze

§ 9
Verfahrensgrundsätze

§ 10
Kosten der Vermittlungsstelle

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 430/1/17

... "Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften sind nicht berechtigt, Kredite oder anderweitiges Kapital Dritter aufzunehmen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 90 Absatz 2 Satz 5 - neu - GG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 90 Absatz 2 Satz 5 GG


 
 
 


Drucksache 55/17

... 3. die Grundzüge des Geschäftsverlaufs der Einrichtung, die Ertragslage der Einrichtung, die Kapitalzuführungen an und die Kapitalentnahmen aus der Einrichtung durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Auswirkungen der Kapitalzuführungen und Kapitalentnahmen auf die Haushaltswirtschaft der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und die von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Einrichtung gewährten Sicherheiten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 77b
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78a
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78b
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78c
Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit

§ 80
Wahl und Abberufung.

§ 91a
Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen

§ 217g
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217h
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217i
Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten

§ 217j
Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit

§ 219
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Artikel 2
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 428/17

... Zu den Herausforderungen gehören Investitionen in die Infrastruktur, einschließlich digitaler Infrastruktur und Konnektivität, sowie in Humankapital.53 Eine maßgeschneiderte politische Unterstützung der Bildungsreformen in den Mitgliedstaaten kann dazu beitragen, die Governance der Schulsysteme zu verbessern sowie die Leistungsfähigkeit und die Gerechtigkeit zu erhöhen.



Drucksache 688/17

... Allerdings haben die jüngsten institutionellen Änderungen im Zusammenhang mit der Bankenunion und die Bestrebungen zur Schaffung einer Kapitalmarktunion dazu geführt, dass der ESRB nun unter anderen Rahmenbedingungen tätig ist als zum Zeitpunkt seiner Einrichtung. Dies hat in erster Linie Folgen für die Zusammensetzung und die Organisation des ESRB. Um den schrittweisen Änderungen des makroprudenziellen Rahmens und den in Wellen erfolgten regulatorischen Änderungen Rechnung zu tragen, sind Verbesserungen der Zusammensetzung des ESRB sowie der Art und Weise seiner Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen n. a. - über Konsultation der Interessenträger und öffentliche Anhörung siehe oben

- Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

5 Vorsitz

Sekretariat des ESRB

Zusammensetzung des ESRB

Adressaten der Warnungen und Empfehlungen des ESRB

Bessere Rechtsetzung

Vorschlag

Artikel 1

1 Artikel 4 wird wie folgt geändert:

a Folgender Absatz 2a wird eingefügt:

b Folgender Absatz 3a wird eingefügt:

2 Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

b Absatz 8 erhält folgende Fassung:

3 Artikel 6 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

b Absatz 2 wird wie folgt geändert:

c Absatz 3 erhält folgende Fassung:

4 Artikel 9 Absatz 5 wird gestrichen.

5 Artikel 11 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

6 Artikel 12 wird wie folgt geändert:

7 Artikel 13 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

b folgender Absatz 4a wird eingefügt:

8 Artikel 16 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 74/1/17

... Noch zielführender erscheint in diesem Zusammenhang jedoch die gesetzliche Schaffung eines "unabhängigen Finanzberaters", der alle denkbaren kapitalansparenden Finanzprodukte (u.a. kapitalansparende Versicherungen, Bausparpläne oder sonstige Sparprodukte) in seine unabhängige Beratung auf Honorarbasis einbeziehen darf. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben grundsätzlich einen eher abstrakten Beratungswunsch, z.B. eine Anlageentscheidung für die eigene Altersvorsorge zu treffen. Wenn jedoch bestimmte Produktkategorien von einer honorarbasierten Beratung ausgeschlossen sind, ist es der Honorarberatung von vorneherein nicht möglich, bedarfsgerechte Lösungen für ratsuchende Verbraucherinnen und Verbraucher zu entwickeln. Ein Honorarberater muss deshalb in der Lage sein, aus dem gesamten Produktspektrum optimale individuelle Lösungen für seine Kunden zu entwickeln. Nur dann werden diese bereit sein, für die Beratung ein Honorar zu entrichten.



Drucksache 492/1/17

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion - COM(2017) 292 final



Drucksache 290/17

... 1. die Vorgabe einer Obergrenze für den Quotienten aus dem gesamten Fremdkapitalvolumen einer Immobilienfinanzierung und dem Marktwert der Wohnimmobilien zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe (Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation) und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung.

§ 48u
Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Überwachung der Finanzstabilität

Artikel 3
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 43a
Berichtspflichten zum Zwecke der Finanzstabilität; Verordnungsermächtigung

§ 308b
Maßnahmen hinsichtlich der Vergabe von Wohnimmobilien-Darlehen; Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Änderung des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 505e
Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 713/17

... Das zweite Thema ist das lebenslange Lernen. Während junge Menschen den Großteil ihrer Zeit der Bildung widmen, nimmt diese Investition nach dem Abschluss stark ab und stagniert bei den meisten Menschen für den Rest ihres Lebens auf niedrigem Niveau. Das lebenslange Lernen ist eine Möglichkeit für die Umschulung und Weiterqualifizierung, die jedoch nur ein kleiner Teil der Erwachsenen ergreift - wobei die meisten dieser Personen bereits gut qualifiziert sind. Der Großteil der gering qualifizierten Erwachsenen, darunter jene mit Schwächen bei Grundkompetenzen, sowie der Menschen in prekärer oder fragmentierter Beschäftigung, beteiligt sich nicht am lebenslangen Lernen. Gegenwärtig bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beteiligung am lebenslangen Lernen. Das Anstreben von Konvergenz und die Erhöhung des Anteils der Menschen, die lebenslang weiter lernen, sind wichtige Maßnahmen. Dies wäre ein vielversprechender Ansatz zur Verbesserung des Kompetenz- und Wissenskapitals in Europa. Vor zwei Generationen war der Zugang zu Grundbildung der Schlüssel zu Sicherheit - in der heutigen sich schnell verändernden Welt hat sich dies auf das lebenslange Lernen verlagert.



Drucksache 366/17

... a) für den Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft in Höhe von 20 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 100 000 Euro. Voraussetzung ist, dass

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Drucksache 366/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4j
Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Sanierungserträge

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 7b
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung.

§ 7b
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

Artikel 5
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/1/17

... 99. Er begrüßt insoweit ausdrücklich, dass die Kommission selbst den Einsatz von Finanzinstrumenten nur noch für rentierliche Projekte vorschlägt. Bei nichtrentierlichen Vorhaben scheitert der Einsatz von Darlehen und anderen Finanzinstrumenten regelmäßig aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen. Auch bei rentierlichen Projekten hängt die Sinnhaftigkeit einer Förderung mit Finanzinstrumenten allerdings vom Einzelfall sowie den jeweiligen Kapitalmarktbedingungen und sonstigen Förderkonditionen ab. Daher sollte die Letztentscheidung über den Einsatz von Zuschüssen oder Darlehen bzw. die optimale Mischung dieser Finanzierungsarten auf der nationalen bzw. regionalen Ebene verbleiben. Eine Verpflichtung zur weiteren Erhöhung des Anteils der Finanzierungsinstrumente oder die generelle Festlegung eines Mindestumfangs für Finanzierungsinstrumente bei den ESI-Fonds lehnt der Bundesrat aus diesem Grund ab.

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Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 697/17 (Beschluss)

... über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 686/1/17

... - Die Kommission schlägt bei der Einführung von EDIS einen zu den verschiedenen Maßnahmen der Risikominderung parallelen Prozess vor. Der Bundesrat hält es demgegenüber - auch mit Blick auf das Vertrauen der Einlegerinnen und Einlieger - aufgrund der immer noch zu stark divergierenden Robustheit von Banken in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht für zielführend, schon mit der Einführung einer Einlagensicherung auf europäischer Ebene zu beginnen. Zunächst sollten die Finalisierung und Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen (zum Beispiel Einführung von TLAC-Standard und der MREL-Quote, überarbeitete Eigenkapitalvorgaben (CRR/CRD) und Abwicklungsprozess (BRRD)) sowie die Strategie für notleidende Kredite in Bankbilanzen angegangen werden, um eine einheitliche europäische Basis zu schaffen. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass nach wie vor erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinie



Drucksache 360/17

Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken



Drucksache 98/17

... 3. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentraler Bestandteil des globalen Wirtschaftsgefüges sind und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie- und Exportnation davon profitiert. Deshalb gilt es, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen Offenheit für ausländische Investoren und Schutz der technologischen Souveränität in sensiblen Hochtechnologiebereichen und Schlüsseltechnologien vor gezielter wettbewerbsverzerrender Industriepolitik.



Drucksache 731/17

... Um diese Ziele zu erreichen, müssen der Agrarsektor und die ländlichen Gebiete in der EU enger mit der Entwicklung des Humankapitals und der Forschung verknüpft und Innovationen stärker gefördert werden.

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Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 717/17

... 11. Dieses Paket baut auf zahlreichen anderen strategischen Arbeitsbereichen der Europäischen Kommission auf, z.B. Investitionsoffensive, Kapitalmarktunion, digitaler Binnenmarkt, europäische Säule sozialer Rechte und europäische Agenda für neue Kompetenzen, Klimapolitik und Kreislaufwirtschaft.

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Drucksache 717/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung

3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen

4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 565/17 (Beschluss)

... Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, aufgrund der noch andauernden Brexit-Verhandlungen für eine klarstellende Regelung zu sorgen, in welchem Umfang die aufsichtsrechtlichen Regeln wie Anforderungen an das Eigenkapital sowie hinsichtlich Liquidität, Einschusszahlungen und Ausfallfonds für den Fall der Verpflichtung einer wesentlichen systemrelevanten Drittstaaten-CCP zur Errichtung einer Niederlassung in der EU ebenso für die Hauptniederlassung außerhalb der EU gelten sollen.



Drucksache 573/17

... In diesem Zeitraum werden über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Finanzierung dieser Prioritäten mehr als 40 Milliarden EUR (und - einschließlich der nationalen Kofinanzierung - mehr als 65 Milliarden EUR) bereitgestellt. Insgesamt wird die Unterstützung von Forschung, Innovation und Unternehmertum voraussichtlich 15 000 Unternehmen helfen, neue Produkte auf den Markt zu bringen, 140 000 Start-up-Unternehmen unterstützen und bis zum Ende des Programmplanungszeitraums 350 000 neue Arbeitsplätze schaffen.6 Außerdem sind im Rahmen des Europäischen Sozialfonds 1,8 Milliarden EUR für die Intensivierung des Humankapitals in Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation vorgesehen. Bei der Ausarbeitung dieser Strategien sind nationale, regionale und lokale Prioritäten ermittelt und kartiert worden7.

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Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 588/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Kommission, mit der Verordnung einen Rahmen für ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) zu schaffen, das die Lücke in der Altersvorsorge schließen soll. Mit dem Verordnungsvorschlag soll als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion ein möglichst einfaches, transparentes, verbraucherfreundliches, kostengünstiges und europaweit portables Altersvorsorgeprodukt geschaffen werden, um die bestehenden Systeme in den Mitgliedstaaten zu ergänzen und die Verbreitung der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu steigern. Aus Sicht des Bundesrates ist es wichtig, Fehlentwicklungen auf dem Markt für private Altersvorsorgeprodukte, wie zum Beispiel überhöhte Kosten und intransparente, für die Vorsorgenden nicht verständliche Angebote und Produktgestaltungen, weiter zu verringern.

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Drucksache 588/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge


 
 
 


Drucksache 565/1/17

... c) [Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU ("Brexit") bevorsteht und der Finanzstandort London derzeit führend im Clearing von Euro-Zinsderivaten in beträchtlicher Höhe ist, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, durch eine spezifischere Ausgestaltung der vorgeschlagenen Regelungen zur Anerkennung von Drittstaaten-CCPs sicherzustellen, dass europäisches Recht insofern voll wirksam wird. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, aufgrund der noch andauernden Brexit-Verhandlungen für eine klarstellende Regelung zu sorgen, in welchem Umfang die aufsichtsrechtlichen Regeln wie Anforderungen an das Eigenkapital sowie hinsichtlich Liquidität, Einschusszahlungen und Ausfallfonds für den Fall der Verpflichtung einer wesentlichen systemrelevanten Drittstaaten-CCP zur Errichtung einer Niederlassung in der EU ebenso für die Hauptniederlassung außerhalb der EU gelten sollen.]



Drucksache 87/17 (Beschluss)

... c) Die vorgesehenen Erleichterungen bei den Meldepflichten für kleinere Institute zielen hauptsächlich auf eine Verringerung des Meldeturnus ab. Eine noch wirksamere Entlastung könnte nach Auffassung des Bundesrates dadurch erreicht werden, dass auch der Umfang bestehender Meldepflichten kritisch auf seine Notwendigkeit hin auf den Prüfstand gestellt wird. Im Hinblick auf die Verpflichtungen zur Offenlegung sollte zudem eine Beschränkung auf kapitalmarktorientierte Institute erwogen werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im weiteren Verlauf der Beratungen hierfür einzusetzen.



Drucksache 89/1/17

... 3. Trotz eines sich zuletzt moderat aufhellenden weltwirtschaftlichen Umfelds, resultieren die aktuellen wirtschaftlichen Risiken insbesondere aus Unsicherheiten internationaler Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise nach wie vor ungelöste geopolitische Konflikte, protektionistische Tendenzen in wichtigen Ländern, wie den USA, und erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den anstehenden Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Ebenso bestehen Risiken auf Grund möglicherweise erneut auftretender Schwierigkeiten auf den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten und einer nach wie vor schwachen Entwicklung des Welthandels.

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Drucksache 89/1/17




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 750/17 (Beschluss)

... 3. Finanzielle Hilfsmaßnahmen - durch den ESM/EWF oder den ECOFIN-Rat - sollten zudem im Rahmen eines Schuldenrestrukturierungsmechanismus stärker als bisher an eine Beteiligung des Privatsektors gekoppelt sein. Mehr Beteiligung des Privatsektors setzt weiterhin effektiv funktionierende Abwicklungs-strukturen der Investoren (zum Beispiel Banken) voraus. Anderenfalls würde die Beteiligung dieser Investoren praktisch "durch die Hintertür" ausgehebelt. Eine wirkliche Beteiligung des Privatsektors sorgt für eine gerechtere Lastenverteilung, schafft an den Kapitalmärkten Klarheit bei der Risikobewertung und begrenzt die Anzahl der Gläubiger, die auf eine vollständige Rettung spekulieren.



Drucksache 38/17 (Beschluss)

... /EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen - COM(2016) 854 final; Ratsdok. 14776/16



Drucksache 120/17

... Biodiversität ist die außergewöhnliche Vielfalt an Ökosystemen, Lebensräumen und Arten, die uns umgibt. Sie gewährt Nahrung, Trinkwasser und saubere Luft, Unterschlupf und Arzneimittel, schützt vor Naturkatastrophen, Schädlingsbefall und Krankheiten und trägt zur Klimaregulierung bei. Die Biodiversität ist unser Naturkapital, das die Ökosystemdienstleistungen bereitstellt, die die Grundlage unserer Wirtschaft bilden. Ziel der Biodiversitätsstrategie der EU11 ist es, bis zum Jahr 2020 den Verlust an biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen zu stoppen und diese so weit wie möglich wiederherzustellen.



Drucksache 775/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, mit dem vorgelegten Verordnungsvorschlag die Kapitalmärkte zu stärken, um Investitionen zu fördern, neue Finanzierungsquellen für Unternehmen zu erschließen, privaten Haushalten bessere Chancen zu bieten und die Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihrem Ziel, die noch fehlenden Bausteine zur Vollendung der Kapitalmarktunion bis 2019 zu setzen. Die Regelung der Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen, deren Dienstleistungen ein wesentlicher Bestandteil einer gut funktionierenden Kapitalmarktunion sind, ist dabei ein sehr wichtiger Schritt und positiv zu bewerten.



Drucksache 373/17 (Beschluss)

... 8. Er ist der Auffassung, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten sollten, wie dies auch mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass ein entsprechendes "level-playing-field" geschaffen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch weiterhin die hohen EU-Standards beispielsweise beim Umwelt-, Agrar- und Verbraucherschutz, in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sicherheit, beim Schutz der Privatsphäre sowie beim Arbeitsrecht gelten und das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleibt. Dabei muss die Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes der EU-27 sichergestellt bleiben. Der reibungslose Handel innerhalb der EU ist von vorrangiger Bedeutung.



Drucksache 373/1/17

... 8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten sollten, wie dies auch mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass ein entsprechendes "level-playing-field" geschaffen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch weiterhin die hohen EU-Standards beispielsweise beim Umwelt-, Agrar- und Verbraucherschutz, in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sicherheit, beim Schutz der Privatsphäre sowie beim Arbeitsrecht gelten und das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleibt. Dabei muss die Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes der EU-27 sichergestellt bleiben. Der reibungslose Handel innerhalb der EU ist von vorrangiger Bedeutung.



Drucksache 698/17 (Beschluss)

... 2. Zum vorliegenden Vorschlag der Kommission, der im engen Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Stärkung der Rolle der ESAs zur besseren Aufsicht über die EU-Finanzmärkte und einem beschleunigten Aufbau der Kapitalmarktunion (BR-Drucksache 697/17) steht, weist der Bundesrat auf Folgendes hin:



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.