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0856/03
Drucksache 193/18

... Städte und Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft hat ein enormes Potenzial für Experimente, die Vorhersage von Trends und die Erprobung von Modellen sozialer und wirtschaftlicher Innovation. Die Städte und Regionen bieten sich dafür als natürliche Partner an26: Dank größerer lokaler Autonomie, ihrer Attraktivität für Menschen mit Talent und ihrer Nähe zu den Bedürfnissen und dem Potenzial ihrer Bewohner stehen sie an vorderster Front kulturgetriebener Innovation. Kultur und Tourismus sind starke Wirtschaftsmotoren. Investitionen in die Kultur können für die Städte sehr lohnenswert sein, da mehr neue Arbeitsplätze entstehen und mehr Humankapital angezogen wird als in vergleichbaren Städten. Dies geht aus dem von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission entwickelten Städtevergleich "Kultur und Kreativität"27 hervor. In ländlichen Gebieten tragen die Restaurierung und die Aufwertung von Kultur- und Naturerbe zum Wachstumspotenzial und zur Nachhaltigkeit bei.28 Durch das integrierte Management von Kultur- und Naturschätzen werden die Leute angeregt, beides zu entdecken und zu erkunden.29



Drucksache 396/18

... Der bei der Verzinsung anzuwendende Zinssatz beträgt seit Anfang der sechziger Jahre 0,5 Prozent pro Monat. Ein Jahreszinssatz von 6 Prozent steht im krassen Missverhältnis zu dem seit einigen Jahren herrschenden Zinstief am Kapitalmarkt. Er unterstellt Finanzierungsrenditen bzw. -kosten jenseits der Realitäten im Nied-rigzinsumfeld.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltswirkungen

3. Weiterer Regelungsbedarf

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 73/1/18

... 6. Weiter ist unklar, welche Konsequenzen der Verordnungsvorschlag für den deutschen "semi-professionellen Anleger" hat. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Besonderheit: Der "semi-professionelle Anleger" wird im deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) dem professionellen Anleger gleichgestellt, im europäischen Recht fällt er jedoch unter den Begriff des "Kleinanlegers" (vergleiche beispielsweise Artikel 5 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags). Hier wäre eine Klarstellung wünschenswert, dass der deutsche "semi-professionelle Anleger" im Rahmen der Artikel 1 bis 11 dieses Verordnungsvorschlags nicht unter den Begriff des "Kleinanlegers" fällt.



Drucksache 251/18

... Dieser Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Initiative der Kommission zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Er schafft die Grundlage für einen EU-Rahmen, der die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Aspekte) in den Mittelpunkt des Finanzsystems rückt, um den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die ESG-Faktoren sollten bei Investitionsentscheidungen hinzugezogen werden, um Investitionen unter Berücksichtigung der Treibhausgasemissionen, der Ressourcenverknappung und der Arbeitsbedingungen nachhaltiger zu gestalten. Dieser Vorschlag und die dazugehörigen Gesetzgebungsvorschläge zielen darauf ab, ESG-Aspekte durchgängig in allen Bereichen in den Investitions- und Beratungsprozess zu integrieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Finanzmarktteilnehmer (OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Verwalter alternativer Investmentfonds, Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie Verwalter europäischer Risikokapitalfonds und europäischer Fonds für soziales Unternehmertum), Versicherungsvertreiber und Anlageberater, die von ihren Kunden oder Begünstigten damit beauftragt werden, in ihrem Namen Investitionsentscheidungen zu treffen, ESG-Aspekte in ihre internen Prozesse integrieren und ihre Kunden davon in Kenntnis setzen. Um Investoren darüber hinaus Instrumente für den Vergleich des CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 46. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission mit dem Fonds "InvestEU" ein Nachfolgemodell des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) aufstellt, welches öffentliche und private Mittel in Form von Darlehen, Garantien, Eigenkapitalinstrumenten oder sonstigen marktbasierten Instrumenten für Investitionen mobilisieren soll. Der Bundesrat weist erneut darauf hin (BR-Drucksache 521/16(B)), dass dieser Fonds weder regional verankert noch programmatisch gesteuert ist.



Drucksache 374/18

... (VAG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das

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Drucksache 374/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36
Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

§ 48
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 308c
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

§ 319a
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2015/2365 , die Verordnung (EU) Nr. 2016/1011 oder die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 .

§ 356
Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8

Artikel 3
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
Weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 12
Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die Europäischen Aufsichtsbehörden und an den Betreiber des Bundesanzeigers.

Artikel 5
Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 7
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 31
Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft.

§ 37
Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen

Artikel 8
Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 27

Zu Absatz 35

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zur Überschrift

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 431/1/18

... Nicht nachvollziehbar ist hingegen, warum der Umlagesatz nur in bestimmten Gebieten gesenkt werden soll. Die Refinanzierungskosten, die eine Vermieterin oder ein Vermieter auf dem Kapitalmarkt für die Modernisierungsmaßnahmen aufwenden muss, sind bundesweit gleich stark gesunken, nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Es ist daher sachgerecht, den Zinsvorteil der Vermieterschaft auf alle Mieterinnen und Mieter umzulegen, unabhängig vom Standort der Wohnung.

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Drucksache 431/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 556d Absatz 2 Satz 1, 4 und 5BGB

2. Zu Artikel 1 § 556d Absatz 2 Satz 5 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 556g Absatz 1a und Absatz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a - neu - § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB ,

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 3 Satz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 5 BGB , Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Nummer 5 Buchstabe a § 558 Absatz 5 und § 559 Absatz 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 559c Absatz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 569 Absatz 3 Nummer 3 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 573 Absatz 2a - neu - BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 - neu - § 573 BGB - Harmonisierung der Verzugsfolgen im Wohnungsmietrecht

13. Zu Artikel 1 allgemein

14. Zu Artikel 3 § 5 und § 22 WiStrG 1954

‚Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 5
Mietpreisüberhöhung, Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise

§ 22
Übergangsregelung

15. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 2 WiStrG 1954

16. Zu Artikel 3 § 6 WiStG 1954

17. Zu Artikel 3 § 6 WiStrG 1954

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 279/1/18

... - Der Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Mitgliedstaaten kann alle fünf Jahre neu festgesetzt werden. An diesem wird die Zusammensetzung des Portfolios an Staatsanleihen ausgerichtet, das als Unterlegung für die dann begebenen staatsanleihe-besicherten Wertpapiere dient.



Drucksache 78/18 (Beschluss) Kapital

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Drucksache 78/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung

Anlage
Eingriffsschwellen bei der Überprüfung und Untersagung von Übernahmen durch Unionsfremde in den 12 EU-Mitgliedstaaten mit Investitionsprüfungs-Regelungen und in den G7-Staaten EU


 
 
 


Drucksache 324/18

... 4. Die Zinsregelung in der Abgabenordnung soll lediglich einen Ausgleich dafür schaffen, dass Steuern bei einzelnen Steuerpflichtigen - aus welchen Gründen auch immer - zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden. Zinsen sind somit weder Sanktions- noch Druckmittel oder Strafe, sondern eine verschuldensunabhängige, rein laufzeitbezogene Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung. Unabhängig von der Frage, ob ein Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr (weiterhin) verfassungsgemäß ist, schießt ein Ausgleich in entsprechender Höhe jedenfalls deutlich über das mit der gesetzlichen Regelung verfolgte Ziel hinaus.



Drucksache 617/18

... Der Europäische Fonds für strategische Investitionen ist auf dem besten Wege, das Ziel der Freisetzung von zusätzlichen Investitionen in Höhe von mindestens 500 Mrd. EUR über einen Fünfjahreszeitrum (2015-2020) zu erreichen. Im November 2018 hatte die EIB-Gruppe bereits 993 von dem Fonds unterstützte Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionswert von 360 Mrd. EUR genehmigt, die alle Mitgliedstaaten abdecken. Rund 850 000 kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung werden voraussichtlich davon profitieren. Zwei Drittel der aufgebrachten 360 Mrd. EUR stammen aus privaten Mitteln, was bedeutet, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen auch das Ziel der Mobilisierung privater Investitionen erreicht hat.6

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Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 607/2/18

... 3. Zur Lösung des Wohnraumproblems sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, auch die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen. Hierzulande leben lediglich rund 45 Prozent der Haushalte in den eigenen vier Wänden, während etwa in Frankreich knapp 58 Prozent der Haushalte Wohneigentum besitzen. Mit dem Baukindergeld unternimmt die Bundesregierung bereits einen wichtigen Schritt, um gerade jungen Familien die Erfüllung des Traums vom Eigenheim zu erleichtern. Ob der Traum Realität wird, hängt nicht zuletzt davon ab, dass frühzeitig die Weichen für den Aufbau eines Eigenkapitalstocks gestellt werden. Eine zeitgemäß ausgestaltete Wohnungsbauprämie (u.a. durch Dynamisierung der Förderparameter) könnte hierbei wichtige Anreize setzen. Der Bundesrat erinnert in diesem Kontext an die auf dem Wohnungsgipfel bekräftigte Vereinbarung der Großen Koalition, die Einkommensgrenzen sowie den Prämiensatz zu erhöhen. Er bittet die Bundesregierung, hierzu zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.



Drucksache 75/18 (Beschluss)

... (Kapitaladäquanzverordnung (CRR)) privilegierten Deckungswerten gedeckter Schuldverschreibungen "andere Vermögenswerte hoher Qualität" als Deckungswerte zu, ohne hierfür hinreichende Kriterien zu definieren (vergleiche Artikel 6 des Richtlinienvorschlags). Hierdurch droht eine Situation, in der sich unter dem einheitlichen Gütesiegel "europäische gedeckte Schuldverschreibung" (vergleiche Artikel 27 des Richtlinienvorschlags) Deckungswerte nicht ähnlich hoher Qualität wie in Artikel 129 CRR verbergen.



Drucksache 73/18 (Beschluss)

... 4. Weiter ist unklar, welche Konsequenzen der Verordnungsvorschlag für den deutschen "semi-professionellen Anleger" hat. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Besonderheit: Der "semi-professionelle Anleger" wird im deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) dem professionellen Anleger gleichgestellt, im europäischen Recht fällt er jedoch unter den Begriff des "Kleinanlegers" (vergleiche beispielsweise Artikel 5 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags). Hier wäre eine Klarstellung wünschenswert, dass der deutsche "semi-professionelle Anleger" im Rahmen der Artikel 1 bis 11 dieses Verordnungsvorschlags nicht unter den Begriff des "Kleinanlegers" fällt.



Drucksache 289/1/18

... 5. Der Bundesrat erachtet es als positiv, dass nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bei Investitionsentscheidungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Anlegerinnen und Anleger müssen jedoch auch künftig frei sein, zu entscheiden, inwiefern sie ihre Investitionen nach den Renditeaussichten ausrichten und ob und inwieweit sie dabei Nachhaltigkeitsaspekte einbeziehen. Auch bei "grünen" Investments besteht das Risiko des Verlustausfalls, wie unter anderem die Insolvenz der Prokon Regenerative GmbH im Jahr 2014 zeigte. Ein weiteres Beispiel ist der Niedergang der Solarbranche mit börsennotierten Unternehmen wie zum Beispiel Q-Cells SE und Solarworld AG. Der Bundesrat ist der Auffassung, das Hauptziel finanzregulatorischer Maßnahmen soll weiterhin die Funktionsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems sein, vordergründig jedoch nicht die Erreichung von Umwelt- und Energiezielen. Eine Anreizpolitik, die zu Investitionen in "grüne" Investments verpflichtet, birgt die Gefahr der Fehlallokation von Kapital.



Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass junge Technologieunternehmen und Start-ups beim Strukturwandel der deutschen Wirtschaft hin zu einer digitalen Ökonomie unverzichtbar sind. Der Bundesrat begrüßt daher die erreichten Fortschritte bei der Wagniskapitalfinan-zierung, die sowohl ein stärkeres Engagement des Bundes und der KfW umfassen, als auch auf eine effizientere Förderung privater Wagniskapitalgeber und Business Angels abzielen. Mit der Auflage des dritten High-Tech-Gründerfonds, dem Ausbau des INVEST-Programms und der Rückkehr der KfW als Ankerinvestor wurden wichtige Weichenstellungen getroffen. Dennoch steht gerade technologieorientierten Unternehmen und Start-ups in der Gründungs- und Wachstumsphase noch kein ausreichendes Angebot an Wagnis-kapital zur Verfügung. Zur Verbesserung des Gründerklimas sind auch Überlegungen zu einem weiteren Bürokratieabbau bei Gründungsvorhaben einzubeziehen.



Drucksache 242/18 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat unterstützt den Aufbau eines strategisch geplanten Netzwerks natürlicher und naturnaher Flächen zur Sicherung wichtiger Ökosystemdienstleistungen im Sinne der EU-Strategie "Grüne Infrastruktur (GI) - Aufwertung des europäischen Naturkapitals" (COM(2013) 249 final). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene für eine Klarstellung einzusetzen, dass auch in Zukunft grenzüberschreitend angelegte Maßnahmen im Rahmen von LIFE unterstützt werden können.



Drucksache 223/18

... - "Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der Union", durch Maßnahmen, die bis 2020 sicherstellen sollen, dass:



Drucksache 312/18

... (ABl. L 354 vom 23.12.2016, S. 35) geändert worden ist, veröffentlicht werden muss oder wesentliche Anlegerinformationen nach § 301 des Kapitalanlagegesetzbuches veröffentlicht werden müssen.

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Drucksache 312/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

§ 3a
Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung

§ 3b
Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung

§ 3c
Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger

§ 22a
Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 23a
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 24a
Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt

Artikel 2
Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 65a
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 9
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 338b
Geldmarktfonds

Artikel 10
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 11
Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskon-toentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Artikel 13
Folgeänderungen

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 300/18

... (1) Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1 oder 8 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete bis zum Zeitpunkt der vollständigen Refinanzierung um sechs Prozent der für die Wohnung aufgewendeten notwendigen Kosten erhöhen. Es ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die vollständige Refinanzierung ist erreicht, wenn die Beträge, die der Vermieter aufgrund der Erhöhung nach Satz 1 erlangt hat, den für die Wohnung aufgewendeten notwendigen Kosten zuzüglich der angemessenen Finanzierungskosten entsprechen. Eine angemessene Eigenkapitalverzinsung kann dabei berücksichtigt werden. Der Vermieter hat dem Mieter den voraussichtlichen Zeitpunkt der vollständigen Refinanzierung der Modernisierungsmaßnahmen im Erhöhungsverlangen mitzuteilen."

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Drucksache 300/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 558e
Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 67/18

... Da wir zunehmend mit den katastrophalen und unvorhersehbaren Folgen des Klimawandels und der Ressourcenverknappung konfrontiert sind, ist dringendes Handeln erforderlich, um die politischen Maßnahmen an diese neue Realität anzupassen. Dem Finanzsystem kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Um die aus der Finanzkrise gezogenen Lehren zu verwerten, wird das Finanzsystem derzeit reformiert und kann vor diesem Hintergrund ein Teil der Lösung für eine umweltverträglichere und nachhaltigere Wirtschaft sein. Damit privates Kapital in nachhaltigere Investitionen umgelenkt werden kann, muss das Finanzsystem umfassend umgestaltet werden. Dies ist erforderlich, wenn die EU ein nachhaltigeres Wirtschaftswachstum generieren, die Stabilität des Finanzsystems gewährleisten sowie mehr Transparenz und Langfristigkeit in der Wirtschaft fördern will. Ein solches Denken steht auch im Mittelpunkt des EU-Projekts zur Schaffung einer Kapitalmarktunion5.

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Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 202/18

... es verpflichtet, ihre Rückstellungen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des

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Drucksache 202/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber

§ 2
Mitteilung des Abschlussstichtags durch den Betreiber

§ 3
Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtags

§ 4
Verlangen weiterer Auskünfte

§ 5
Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen

§ 6
Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber

§ 7
Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises

§ 8
Form der Übermittlung

§ 9
Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10


 
 
 


Drucksache 163/18 (Beschluss)

... - Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die für Deutschland vorgesehene Ausnahmemöglichkeit von Online-Eintragungsverfahren nicht nur auf die Aktiengesellschaft (AG), sondern auch auf die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) erstreckt werden sollte, welche der AG in wesentlichen Bereichen strukturell gleichsteht. Er bittet die Kommission außerdem um die Klarstellung, dass für die großen Kapitalgesellschaften (AG und KGaA) kein Online-Eintragungsverfahren zur Verfügung gestellt werden muss. Die Formulierung in Artikel 13f Absatz 1 des Richtlinienvorschlags lässt Rechtsunsicherheiten besorgen, da sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, "keine vollständigen Online-Verfahren" anzubieten, was e contrario auch bedeuten könnte, dass "teilweise" Online-Verfahren eingerichtet werden müssen. Dies lehnt der Bundesrat jedoch ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags

Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben

Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen

Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen

Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 75/18

... Die Kommission hat heute zusammen mit der Mitteilung "Vollendung der Kapitalmarktunion bis 2019: Beschleunigung der Umsetzung" ein Maßnahmenpaket zur Vertiefung der Kapitalmarktunion verabschiedet. Dieses umfasst neben diesem Vorschlag, einen Vorschlag zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds, einen Vorschlag bezüglich des auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendenden Rechts und eine Mitteilung über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen

5 Gütesiegel

Bezug zum Abwicklungsrahmen

5 Drittlandsregelung

Änderung anderer Richtlinien

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Kapitel 1
Doppelbesicherung und Insolvenzferne

Artikel 4
Doppelbesicherung

Artikel 5
Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Kapitel 2
Deckungspool und Deckung

Abschnitt I
ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE

Artikel 6
Anerkennungsfähige Vermögenswerte

Artikel 7
Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte

Artikel 8
Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 9
Gemeinsame Finanzierungen

Artikel 10
Zusammensetzung des Deckungspools

Artikel 11
Derivatekontrakte im Deckungspool

Artikel 12
Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool

Artikel 13
Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools

Artikel 14
Anlegerinformationen

Abschnitt II
DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN

Artikel 15
Deckungsanforderungen

Artikel 16
Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool

Artikel 17
Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen

Titel III
öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Artikel 18
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 19
Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 20
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung

Artikel 21
Berichterstattung an die zuständigen Behörden

Artikel 22
Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 23
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 24
Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 25
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 26
Offenlegungspflichten

Titel IV
GÜTESIEGEL

Artikel 27
Gütesiegel

Titel V
änderung ANDERER Richtlinien

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Übergangsmaßnahmen

Artikel 31
Überprüfungen und Berichte

Artikel 32
Umsetzung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 403/18

... über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr.

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Drucksache 403/18




Anhang

3 Konvergenzbefugnisse

3 Governance

3 Finanzierung


 
 
 


Drucksache 252/18

... Es wird davon ausgegangen, dass die Initiative nicht nur Investitionen ankurbeln und privates Kapital für Infrastrukturen mit hohem europäischen Mehrwert mobilisieren wird, sondern dass sie bei den Bürgern und der Zivilgesellschaft für größere Klarheit sorgen wird, weil sie den Transparenzrahmen für deren Beteiligung an der Planung von TEN-V-Vorhaben stärkt.

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Drucksache 252/18




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4 bis 6
Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 9
Technische Hilfe

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Erteilung der GENEHMIGUNG

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4
Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren

Artikel 5
Einzige zuständige Genehmigungsbehörde

Artikel 6
Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Kapitel III
VERGABE öffentlicher Aufträge

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem

Artikel 9
Technische Hilfe

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 290/1/18

... 6. Der Bundesrat begrüßt daher den Verordnungsvorschlag, nach dem sowohl für bestimmte Investoren selbst als auch für die von ihnen vertriebenen Finanzprodukte EU-weite einheitliche Standards bei den Transparenz- und Offenlegungs-pflichten hierzu gelten sollen. Die damit angestrebte vollständige Harmonisierung der Pflichten ist notwendige Voraussetzung, damit sich Anlegerinnen und Anleger bei ihren Investitionen insoweit auf einer EU-weit vergleichbaren Basis entscheiden können, und leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für eine Kapitalmarktunion der EU.



Drucksache 147/18 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei öffentlichen Angeboten ab 1 000 000 Euro an nicht qualifizierte Anleger nur greift, soweit bestimmte Einzelanlageschwellen beachtet werden. Nicht qualifizierte Anleger, beispielsweise Privatanleger, dürfen dann maximal 1 000 Euro investieren. Selbst bei höheren Einkommen oder großem Vermögen soll das Investitionsvolumen auf 10 000 Euro beschränkt werden. Die Einführung dieser Einzelanlageschwellen würde eine Verschärfung der EU-Prospektverordnung darstellen und die Entscheidungshoheit von Privatanlegern einschränken. Dies würde der Intention des europäischen Gesetzgebers, das Kapitalmarktangebot für Anleger zu erweitern, entgegenstehen. Die Einzelanlageschwellen könnten außerdem den Erwerb von bewährten Standardprodukten wie Inhaberschuldverschreibungen limitieren, deren Risiko für Privatanleger überschaubar und verständlich ist - insbesondere, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat. Sie sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren deshalb auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.

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Drucksache 147/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WpPG-E

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 WpPG-E

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3c WpPG-E

4. Zu Artikel 8 Nummer 9 Buchstabe d § 46f Absatz 9 KWG-E


 
 
 


Drucksache 181/18

... Vor diesem Hintergrund ruft die Kommission dazu auf, die Rechtsetzungsvorschläge und Maßnahmen für den digitalen Binnenmarkt, die Energieunion, die Kreislaufwirtschaft, die Kapitalmarktunion, die Binnenmarktstrategie, die neue Agenda für Kompetenzen und die Handelspolitik der Europäischen Union zügig zu verabschieden. Diese Initiativen zielen auf eine Beschleunigung der Innovation, des digitalen Wandels und der Emissionssenkung, auf eine stärkere Diversifizierung der Investitionen, die Behebung des Fachkräftemangels und die Vertiefung des Binnenmarkts ab, um den grenzüberschreitenden Handel zu fördern und neue Geschäftsmöglichkeiten mit bestehenden und neuen Handelspartnern zu entwickeln oder zu vertiefen.



Drucksache 261/18 (Beschluss)

... Im Hinblick auf die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Fördermittel sind die aktuell vorgesehenen Konzepte zur KMU-Förderung unscharf - sowohl in der Phase "Pathfinder" auf der Basis von Zuschüssen wie auch in der Phase "Accelerator" auf der Basis einer Mischfinanzierung von Zuschüssen und Beteiligungskapital. Der Bundesrat hält es für geboten, dass möglichst rasch noch stärkere Transparenz zu den beabsichtigten Förderbedingungen bei den neuen Programmen "Pathfinder" und "Accelerator" hergestellt wird.



Drucksache 422/18

... 3. Vor diesem Hintergrund stellt der Substanzerhalt einen der wichtigsten Faktoren für die Zukunftsfähigkeit eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dar. Landwirte stehen oftmals vor dem Problem, dass Investitionen in die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit ihres Betriebes einen erheblichen Finanzmittel-bedarf verursachen. Daneben entsteht regelmäßig ein hoher Kapitalbedarf, wenn der Hoferbe Geschwister im Rahmen des Generationenwechsels abfinden muss, aber auch wenn in der Krise Schulden reduziert werden müssen.



Drucksache 157/18

... Darüber hinaus ist es notwendig, Investitionsmöglichkeiten in den Mitgliedstaaten und Regionen zu fördern, um öffentliche und private Investitionen für die groß angelegte Einführung einer digital vernetzten, integrierten und individuell ausgerichteten Versorgung zu mobilisieren. Dazu gehören Maßnahmen zur Sensibilisierung für Finanzierungsmöglichkeiten und eine innovative Auftragsvergabe, zur Förderung der strategischen Nutzung von EU-Finanzierungsinstrumenten, zur Verbesserung des Zugangs zu Investitionsmöglichkeiten mit mehreren Kapitalgebern und zur Förderung der Zusammenarbeit der Interessenträger und des Aufbaus von Investitionsgemeinschaften.

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Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 176/18

... kennt das deutsche Zivilprozessrecht bereits Sonderformen des kollektiven Rechtsschutzes. Dazu gehören das Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (

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Drucksache 176/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 606
Musterfeststellungsklage

§ 607
Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage

§ 608
Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

§ 609
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 610
Besonderheiten der Musterfeststellungsklage

§ 611
Vergleich

§ 612
Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil

§ 613
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorbemerkung

2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO

3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO

4. Lösungskonzept

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 233/1/18

... 5. Der Bundesrat begrüßt gleichzeitig, dass die für die Garantiefazilität zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft vorgesehenen Mittel nicht mehr im sektorübergreifenden Aktionsbereich des Programms "Kreatives Europa" eingeplant sind, sondern stattdessen Teil der übergeordneten Fazilität "InvestEU" werden sollen. In diesem neuen Rahmen muss aber sichergestellt werden, dass Kunst- und Kulturschaffende ihre künstlerische Position nicht zugunsten einer Wandlung in klassische Start-Ups mit Wachstumsperspektive bei Umsatz und Beschäftigung zurückzustellen haben. Eine ergänzende wirtschaftliche Perspektive auf den Kultursektor darf nicht verengt werden auf solche Kreativakteure, die als Gründer von Kapitalgesellschaften skalierbare Geschäftsmodelle entwickeln.



Drucksache 193/18 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat kann die Absicht der Kommission zur Ausweitung der Bürg-schaftsfazilität im Rahmen des Programms KREATIVES Europa nur schwer nachvollziehen. Er kann diesen Schritt nur unterstützen, wenn die mittelbare Begünstigung aus dem Instrument nicht voraussetzt, dass Kunst- und Kulturschaffende ihre künstlerische Position zugunsten einer Wandlung in klassische Start-Ups mit Wachstumsperspektive bei Umsatz und Beschäftigung zurückstellen. Eine ergänzende wirtschaftliche Perspektive auf dem Kultursektor darf nicht verengt werden auf solche Kreativakteure, die als Gründer von Kapitalgesellschaften skalierbare Geschäftsmodelle entwickeln.



Drucksache 563/18

... Darüber hinaus werden die Regelbeispiele in § 85a Absatz 2 EEG 2017 sprachlich klarer gefasst. Die bisherigen Regelbeispiele waren sehr eng gefasst und schränkten die Bundesnetzagentur bei der Anpassung des Höchstwertes zu stark ein. Daher erhält die Bundesnetzagentur Spielraum, den Höchstwert bei Fehlentwicklungen anzupassen. Die Neufassung ersetzt den Begriff "Erzeugungskosten" durch "Stromgestehungskosten". Dadurch soll klargestellt werden, dass hierin auch eine angemessene Eigenkapitalverzinsung enthalten ist. Dies entspricht bereits dem bisherigen Verständnis des Begriffs "Erzeugungskosten". Es soll lediglich mehr Klarheit für den Rechtsanwender geschaffen werden, indem einheitliche Begriffe verwendet werden. Eine inhaltliche Änderung wird dadurch nicht bewirkt.



Drucksache 163/1/18

... 9. Der Bundesrat bittet die Kommission außerdem um die Klarstellung, dass für die großen Kapitalgesellschaften (AG und KGaA) kein Online-Eintragungsverfahren zur Verfügung gestellt werden muss. Die Formulierung in Artikel 13f Absatz 1 des Richtlinienvorschlags lässt Rechtsunsicherheiten besorgen, da sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, "keine vollständigen Online-Verfahren" anzubieten, was e contrario auch bedeuten könnte, dass "teilweise" Online-Verfahren eingerichtet werden müssen. Dies lehnt der Bundesrat jedoch ab.

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Drucksache 163/1/18




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags

Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben

Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen

Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen

Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 69/18 (Beschluss)

... 2. Angesichts der Tatsache, dass das Crowdfunding zunehmend von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern genutzt wird, müssen beim Erlass eines europäischen Rechtsrahmens auch deren Interessen angemessen berücksichtigt werden. Aus Sicht des Bundesrates kann eine langfristige und wirksame Freisetzung des Potenzials von Crowdfunding in der EU aber nur gelingen, wenn die Belange von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern europaweit angemessen und unter Berücksichtigung der hohen Verbraucherschutzstandards des geregelten Kapitalmarkts reguliert werden. Beispielsweise verfügen einzelne EU-Mitgliedstaaten über umfassendere Schutzvorschriften für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger als der Verordnungsvorschlag.

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Drucksache 69/18 (Beschluss)




Zum Verbraucherschutz

Zu Crowdfunding-Dienstleistern


 
 
 


Drucksache 504/5/18

... Grundsätzlich haften die Mitglieder einer Genossenschaft mit ihren in der Satzung bestimmten Geschäftsanteilen. Anders als im Falle einer GmbH, für die § 5 Absatz 1 GmbHG regelt, dass das Stammkapital mindestens 25 000 Euro betragen muss, ist kein Mindestkapital bei Genossenschaften vorgesehen (§ 8a Absatz 1



Drucksache 72/18

... Die Kommission hat heute - zusammen mit der Mitteilung "Vollendung der Kapitalmarktunion bis 2019: Beschleunigung der Umsetzung" - ein Maßnahmenpaket zur Vertiefung der Kapitalmarktunion angenommen. Das Paket umfasst den vorliegenden Vorschlag und einen Vorschlag für eine Verordnung zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds, durch den auch die Verordnungen (EU) Nr. 345/20131 und (EU) Nr. 346/20132 geändert werden, sowie einen Vorschlag für einen EU-Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen, einen Vorschlag für einen EU-Rahmen über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen, einen Vorschlag für eine Verordnung über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht sowie eine Mitteilung über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht.

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Drucksache 72/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1

2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU

Artikel 30a
Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM

Artikel 32a
Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Artikel 43a
Einrichtungen für Kleinanleger

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Bewertung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 78/18

... 1. Der Bundesrat betont, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentrale Bestandteile des globalen Wirtschaftsgefüges sind und bleiben und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie-und Exportnation davon profitiert. Gleichzeitig gilt es aber, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen der Offenheit für ausländische Investoren und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor gezielter wettbewerbsverzerrender und sicherheitspolitisch bedenklicher Industriepolitik.

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Drucksache 78/18




Entschließung

Anlage
Eingriffsschwellen bei der Überprüfung und Untersagung von Übernahmen durch Unionsfremde in den 12 EU-Mitgliedstaaten mit Investitionsprüfungs-Regelungen und in den G7-Staaten EU


 
 
 


Drucksache 103/1/18

... 3. Auch er sieht NPLs als Problem in Bankbilanzen, da sie den Ertrag schmälern und durch Verluste das Kapital eines Kreditinstituts vermindern können. Im Extremfall droht die Insolvenz des Instituts, unter Umständen mit Auswirkungen auf die Finanzstabilität. Letztlich können NPLs auch dazu führen, dass Banken gezwungen sind, weniger Kredite zu vergeben.



Drucksache 147/1/18

... Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei öffentlichen Angeboten ab 1 000 000 Euro an nicht qualifizierte Anleger nur greift, soweit bestimmte Einzelanlageschwellen beachtet werden. Nicht qualifizierte Anleger, beispielsweise Privatanleger, dürfen dann maximal 1 000 Euro investieren. Selbst bei höheren Einkommen oder großem Vermögen soll das Investitionsvolumen auf 10 000 Euro beschränkt werden. Die Einführung dieser Einzelanlageschwellen würde eine Verschärfung der EU-Prospektverordnung darstellen und die Entscheidungshoheit von Privatanlegern einschränken. Dies würde der Intention des europäischen Gesetzgebers, das Kapitalmarktangebot für Anleger zu erweitern, entgegenstehen. Die Einzelanlageschwellen könnten außerdem den Erwerb von bewährten Standardprodukten wie Inhaberschuldverschreibungen limitieren, deren Risiko für Privatanleger überschaubar und verständlich ist - insbesondere, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat. Sie sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren deshalb auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WpPG-E

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 WpPG-E

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3c WpPG-E

4. Zu Artikel 8 Nummer 9 Buchstabe d § 46f Absatz 9 KWG-E


 
 
 


Drucksache 375/18

... Der Aktienanteil für die Anlage der Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen der Krankenkassen, der Unfallversicherungsträger und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Hierdurch wird ein Gleichlauf mit dem Versorgungsrücklagegesetz des Bundes erzielt.

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Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 67/1/18

... - Die Bereiche "Regulierung und Aufsicht einer Bank", die sich am zugrundeliegenden Risiko eines Instituts und seiner Geschäftspolitik ausrichten müssen, müssen auch in Zukunft streng von umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen getrennt werden, für deren Förderung bereits heute sachgerechte und wirksame Instrumente in der Fiskal-, Wirtschafts- und Industriepolitik bestehen. Bankaufsichtsrechtliche Regelungen sind auch weiterhin alleine auf die Kernbereiche, das heißt auf die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Stabilität einzelner Banken und des Finanzsystems insgesamt, zu konzentrieren. - Es dürfen keine Regelungen getroffen werden, die eine Bevorzugung "grüner" Finanzierungen im Sinne eines "Green Supporting Factors" bei der Eigenkapitalunterlegung zur Folge hätten.



Drucksache 176/18 (Beschluss)

... § 606 Absatz 1 ZPO verlangt nur, dass die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen erfolgen soll. Damit ist denkbar, dass sich das Gericht auch mit Feststellungszielen zu befassen hat, die für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen nicht von Bedeutung sind, insbesondere aus rechtlichen Gründen. Im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens findet sich dazu im Gesetz eine ausdrückliche Regelung. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG ,

‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 614
Rechtsmittel

3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO

13. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB

14. Zu Artikel 11

15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 105/18

... Zu nennen sind hier exemplarisch die Fragen um die Zuordnung der laufenden Nummern zu den einzelnen Gesellschaftsanteilen (vor allem bei Teilungen von Anteilen, ihrer Übertragung oder nach Kapitalmaßnahmen) sowie die Möglichkeit und Ausgestaltung einer Veränderungsspalte. Hier hat sich teilweise eine heterogene Praxis herausgebildet; diese Uneinheitlichkeit läuft aber schon per se den Zielen der einfachen Identifikation der Gesellschafter und der Sicherstellung transparenter Gesellschafterverhältnisse zuwider. Die Verordnung soll behutsam auf eine Harmonisierung der Listen hinwirken, strebt aber nicht in allen Fällen zwingende Einheitlichkeit an, was durch die häufige Verwendung der Begriffe "sollen", "dürfen", "können" zum Ausdruck kommt. Es erscheint wünschenswert, auch in den vorgenannten Fragen auf eine gewisse Vereinheitlichung der Praxis hinzuwirken, ohne sie jedoch in allen Fällen zu erzwingen.

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Drucksache 105/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Nummerierung von Geschäftsanteilen

§ 2
Veränderungsspalte

§ 3
Wegfallen der Altangaben

§ 4
Prozentangaben

§ 5
Übergangsvorschriften

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 505/18 (Beschluss)

... erfasst sind, ausstellen werden. Zudem sind bei der Vorbereitung der Verschmelzung der Limited auf eine inländische Personengesellschaft in Großbritannien dieselben hohen Kosten zu erwarten, die auch bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung auf Kapitalgesellschaften entstehen.

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Drucksache 505/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 122m UmwG


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 130. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Regelung zur Prüfung der Finanzierungsinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB), die ausschließlich die Vorlage von Kontroll- und Prüfberichten umfasst, auch für alle anderen Finanzierungsinstrumente anwendbar sein sollte. Nach Einschätzung des Bundesrates könnten so die Prüfarbeiten der bereits aufgrund bank- und kapitalmarktrechtlicher Vorgaben eingesetzten externen Prüfer sinnvoll genützt werden, um aufwendige Doppelarbeiten der Verwaltungsbehörden und der Prüfbehörden im Interesse aller Beteiligten zu vermeiden. Diese Behörden könnten sich dann darauf beschränken, die Berichte der externen Gutachter auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Dies würde die Attraktivität einer Beteiligung beispielsweise an einem EFRE-Finanzinstrument für Finanzintermediäre, zum Beispiel beteiligte Fondsgesellschaften, deutlich erhöhen.



Drucksache 289/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat unterstützt die vorgeschlagene Einführung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems (Taxonomie), um die notwendige Transparenz für nachhaltige Investitionen zu erlangen und sogenanntes Greenwashing zu verhindern. Die vorgeschlagene Vereinheitlichung der Definition/des Konzeptes von ökologisch nachhaltigen Investitionen dürfte die nachhaltige Kapitalanlage - auch von ausländischen Marktteilnehmern - erleichtern und unterstützen. Die Regelungen für eine gemeinsame Nachhaltigkeitstaxonomie sollen dabei wie vorgeschlagen die Ansichten der verschiedenen Interessenträger und die Ergebnisse der Gespräche mit Finanzinstituten berücksichtigen und dabei auch ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behalten.



Drucksache 67/18 (Beschluss)

... 11. Gleichzeitig bittet der Bundesrat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass bei der Überprüfung angemessener Eigenkapitalanforderungen die bestehende Aufgabe der Regulierung, einen funktionsfähigen Kapitalmarkt aufrechtzuerhalten und Finanzstabilität im Binnenmarkt zu gewährleisten, die alleinig ausschlaggebende Erwägung bleibt. Eigenkapitalanforderungen dürfen nicht pauschal erleichtert werden, weil eine Risikoposition Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Denn Nachhaltigkeit bedeutet nicht gleichzeitig Risikofreiheit. Ein geringeres Risiko muss tatsächlich messbar und nachweisbar sein. Umgekehrt muss dies ebenfalls für erhöhte Eigenkapitalanforderungen bei solchen Risikopositionen gelten, die mit höheren Klimarisiken verbunden sind.



Drucksache 65/18

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge



Drucksache 242/1/18

... 10. Der Bundesrat unterstützt den Aufbau eines strategisch geplanten Netzwerks natürlicher und naturnaher Flächen zur Sicherung wichtiger Ökosystemdienstleistungen im Sinne der EU-Strategie "Grüne Infrastruktur (GI) - Aufwertung des europäischen Naturkapitals" (COM(2013) 249 final). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene für eine Klarstellung einzusetzen, dass auch in Zukunft grenzüberschreitend angelegte Maßnahmen im Rahmen von LIFE unterstützt werden können.



Drucksache 94/18

... (6) "Erträge" monetäre oder nichtmonetäre Erlöse aus Verkäufen und anderen Transaktionen, ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern und Abgaben, die im Namen von staatlichen Stellen erhoben werden, einschließlich Erlösen aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern und Rechten sowie Zinsen, Dividenden und anderen Arten der Gewinnausschüttung, Liquidationserlösen, Lizenzgebühren, Subventionen und Zuschüsse, Zuwendungen, Schadenersatzzahlungen und freiwillige Leistungen. Erträge schließen auch Sachzuwendungen eines Körperschaftsteuerpflichtigen ein. Vom Körperschaftsteuerpflichtigen aufgebrachtes Eigenkapital oder Erlöse aus beglichenen Forderungen werden nicht zu den Erträgen gerechnet;

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Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 325/18

... 4. Faire Wettbewerbsbedingungen sind ein wichtiger Faktor in einer weltweit immer stärker vernetzten Wirtschaft. Gleichzeitig hält der Bundesrat steuerpolitische Impulse zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland für erforderlich. Mit einer Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften von knapp 30 Prozent, in kreisfreien Städten sogar 31,5 Prozent, kann Deutschland im internationalen Wettbewerb um Investitionen kaum noch punkten. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit einer Absenkung der Unternehmensteuerbelas-tung, indem eine teilweise Anrechnung der Gewerbesteuer auch bei der Körperschaftsteuer eingeführt wird. Dies hätte den Vorteil gegenüber einer schlichten Körperschaftsteuersatzsenkung, dass neben einer Entlastung des steuerlichen Gewinns mittelbar die Belastungen aus den ertragsunabhängigen Besteuerungselementen der Gewerbesteuer abgemildert würden.



Drucksache 176/1/18

... § 606 Absatz 1 ZPO verlangt nur, dass die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen erfolgen soll. Damit ist denkbar, dass sich das Gericht auch mit Feststellungszielen zu befassen hat, die für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen nicht von Bedeutung sind, insbesondere aus rechtlichen Gründen. Im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens findet sich dazu im Gesetz eine ausdrückliche Regelung. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1

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Drucksache 176/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG , Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 3 Satz 2 - neu -, § 614 - neu - ZPO

‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 614
Rechtsmittel

3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 148 ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 1 ZPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Artikel 2 Nummer 3

18. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO

19. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO

21. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB

22. Zu Artikel 11

23. Zum Gesetzentwurf im Übrigen

24. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 224/18

... "Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU"15. Er wird auch dem prioritären Ziel 4 gerecht, wonach die Öffentlichkeit auf nationaler Ebene Zugang zu klaren Umweltinformationen haben muss.



Drucksache 310/18

... Personengesellschaften sind tief in der deutschen Unternehmenskultur verankert und tragen wesentlich zu dem dauerhaft anhaltenden wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind Gewinne bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch dann sofort voll zu besteuern, wenn sie im Unternehmen belassen werden. Zum Ausgleich der daraus erwachsenden Reinvestitionshindernisse gleicht die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a

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Drucksache 310/18




Entschließung

A. Einführung einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung

B. Wohnbauförderung über verbesserte Abschreibung

C. Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

1. Verbesserte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bei gleichzeitiger Abschaffung der Poolabschreibung

2. Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen

3. Erleichterungen bei der Mindestbesteuerung

4. Rechtssicherheit bei der steuerlichen Entlastung von Sanierungsgewinnen

5. Rechtssicherheit beim Verlustabzug im Fall des Anteilseignerwechsels

6. Anpassung des § 35 EStG an gestiegene Gewerbesteuer-Hebesätze

7. Anpassung gewerbesteuerlicher Regelungen

8. Besondere Unterstützung von StartUp-Unternehmen

D. Internationales Steuerrecht

1. Außensteuerrecht reformieren

2. Bekämpfung von Wettbewerbsnachteilen durch BEPS-Umsetzung

E. Umsatzsteuer

1. Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft

2. Anpassung der Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugs an die Rechtsprechung

3. Neugestaltung der Verzinsung von Steuerforderungen-/erstattungen bei der Umsatzsteuer

4. Ausschluss von Windfall-Profits

5. Wirksame Besteuerung des Internethandels

F. Verfahrensrecht

1. Verfahrensrechtliche Absicherung der Wirkungen verbindlicher Auskünfte

2. Rückkehr zur Gutachtenzuständigkeit des Bundesfinanzhofs


 
 
 


Drucksache 493/18

... Im Bereich der Unternehmensmitbestimmung legt der Koalitionsvertrag den Schwerpunkt der Weiterentwicklung der Mitbestimmung auf das europäische Recht. Die Regelungen über die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften ("Sitzverlegungsrichtlinie") sollen unter Beachtung insbesondere der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Unternehmensmitbestimmung auf europäischer Ebene harmonisiert werden.

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Drucksache 493/18




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Mitbestimmung zukunftsfest gestalten vom 10. Februar 2017


 
 
 


Drucksache 522/18

... "Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für das Deckungskapital für Altersrückstellungen nach § 12 der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung."



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.