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33 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Justizbediensteten"


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Drucksache 254/2/17

... 'Das Ansehen der Justiz und damit auch die Autorität des Staates wird nicht nur durch heimliches Aufnehmen von Teilen der Gerichtsverhandlung untergraben. Vielmehr ist dies auch der Fall, wenn offen mit Bild- oder Tonaufnahmen begonnen wird. Bereits dadurch werden Interessen der aufgenommenen Personen verletzt, auch wenn die Offenkundigkeit des Vorgehens das Ergreifen von Abwehrmaßnahmen ermöglicht. Die genannten Schutzinteressen werden aber insbesondere dann verletzt, wenn dem Vorsitzenden eine Auseinandersetzung über die Beendigung der Aufnahme aufgezwungen wird. Wegen der gegebenenfalls erforderlichen Hinzuziehung von Justizbediensteten oder Polizeikräften zur tatsächlichen Durchsetzung sitzungspolizeilicher Maßnahmen kann sich diese Auseinandersetzung über eine gewisse Dauer erstrecken. Nicht selten suchen Personen aus der sogenannten "Reichsbürger"-Szene solche Auseinandersetzungen mit der "Staatsgewalt", um sich und ihren Umkreis in ihrer Ablehnung des Staates zu bestätigen. Deshalb muss auch dem offenen Aufnehmen mit strafrechtlichen Mitteln begegnet und durch eine eindeutige Rechtsgrundlage zur Sicherstellung und Einziehung von Aufnahmen bzw. Datenträgern Vorsorge vor einer Verbreitung entsprechender Aufnahmen getroffen werden können.'

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Drucksache 254/2/17




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 254/17

... Für den dauerhaften, d.h. über das Ende der Sitzung hinausgehenden Einbehalt des verwendeten Bild- oder Tonträgers bieten dagegen weder die sitzungspolizeilichen Maßnahmen des Gerichtsverfassungsrechts noch Ländergesetze über die sicherheits- und ordnungsrechtlichen Befugnisse der Justizbediensteten oder das Hausrecht des Gerichtsvorstandes eine ausreichende Grundlage (vgl. LR-Wickern,

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Drucksache 254/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 353e
Verbotene Aufnahmen in Gerichtsverhandlungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

1. Aktuelle Gesetzeslage

a Strafrechtliche Verbote

aa Anfertigung von Aufnahmen

bb Veröffentlichung von Aufnahmen

cc Besitz von Aufnahmegeräten

dd Fazit

b Nicht-strafrechtliche Maßnahmen gegen Aufnahmen im Rahmen von Gerichtsverhandlungen

aa Maßnahmen nach dem Gerichtsverfahrensgesetz GVG

bb Maßnahmen nach Polizeirecht

cc Fazit

2. Schutzzwecke und Schutzgüter

a Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten

b Schutz von Interessen der Rechtspflege

c Rechtssicherheit

3. Folgerungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu dem Merkmal Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht

Zu den Tathandlungen

Zum Merkmal Ohne Wissen des Vorsitzenden

Zum Vorsatz

Zur Rechtswidrigkeit

Zur Strafdrohung

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 706/16

... , mithin gegen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Personen in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis oder zur Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung Bestellte. Damit wird der besonderen Schutzbedürftigkeit etwa von Polizeikräften, Justizbediensteten und Mitarbeitern in Ämtern und Behörden bei der Erfüllung ihrer dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben Rechnung getragen.

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Drucksache 706/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 358/13

... (1) Wird in Verfahren nach § 342 Absatz 2 Nummer 1 ein Notar anstelle des Amtsgerichts tätig, so sind die für das Amtsgericht geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Notar nimmt die Aufgaben des Richters, des Rechtspflegers und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahr. Geschäftsstelle sind die Geschäftsräume des Notars. Anstelle von Justizbediensteten handelt der Gerichtsvollzieher. Die Ausführung der vom Notar bewilligten öffentlichen Zustellung erfolgt auf dessen Ersuchen durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Amtssitz des Notars befindet.

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Drucksache 358/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Grundbuchordnung

§ 34
Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht kann auch durch eine Bescheinigung nach § 21 Absatz 3 der Bundesnotarordnung nachgewiesen werden.

§ 133a
Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare; Verordnungsermächtigung

Artikel 6
Änderung der Grundbuchverfügung

§ 85
Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare

§ 85a
Protokollierung der M itteilung des Grundbuchinhalts durch den Notar

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Vermittlung der Auseinandersetzung

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 239
Länderöffnungsklausel

Artikel 10
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 278/11

... 2. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass den Justizbediensteten eine allgemeine wie auch spezielle Schulung zur Verfügung steht, um sie für die Bedürfnisse der Opfer zu sensibilisieren und sie in einem respektvollen, unvoreingenommenen und professionellen Umgang mit den Opfern zu schulen.

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Drucksache 278/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
, 4, 5 und 6

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
und 22

Artikel 24
Schulung betroffener Berufsgruppen

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Kapitel 1
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Information Hilfe

Artikel 3
Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde

Artikel 4
Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall

Artikel 5
Recht, zu verstehen und verstanden zu werden

Artikel 6
Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Kapitel 3
Teilnahme am Strafverfahren

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 12
Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 14
Recht auf Rückgabe von Eigentum

Artikel 15
Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens

Artikel 16
Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat

Kapitel 4
Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer

Artikel 17
Schutzanspruch

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 22
Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 23
Recht auf Schutz der Privatsphäre

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 24
Schulung der betroffenen Berufsgruppen

Artikel 25
Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Bereitstellung von Daten und Statistiken

Artikel 28
Ersetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 542/11

... Durch den Vertrag von Lissabon7 wurde der Europäischen Union die Befugnis verliehen, im Hinblick auf die justizielle Zusammenarbeit bei Zivil- und Strafsachen "die Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten sowie Justizbediensteten zu fördern". Die Strategie Europa 20208 verlangt nach effizienten Investitionen in die Aus- und Fortbildung und fordert einen einheitlichen Rechtsrahmen auf europäischer Ebene ein. Die Kommission wird sich dieser neuen Möglichkeiten bedienen, um belastungsfähige und geregelte Rahmenbedingungen für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des Besitzstandes der Union zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/11




Mitteilung

1. Einleitung

Umsetzung des Unionsrechts auf nationaler Ebene

Der Ausbau gegenseitigen Vertrauens zur Förderung gegenseitiger Anerkennung

Die wirksame Umsetzung des Unionsrechts

Der klare Auftrag der Europäischen Union zur Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung

2. eine neue Gangart: Aus- und Fortbildungsmassnahmen für die Hälfte Aller Rechtspraktiker in der Europäischen Union BIS ZUM JAHR 2020

3. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die SICH an den Bedürfnissen der Rechtspraktiker Orientieren

Ein praktischer Ansatz für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene

Festlegung von Schwerpunktbereichen

Kurze Austauschaufenthalte

Technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen: Das Europäische Justizportal und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln

Entwicklung von Sprachkenntnissen

4. Nutzung bestehender Einrichtungen - Netze

Nutzung der auf nationaler Ebene bereits vorhandenen Stärken

Nutzung der auf europäischer Ebene bereits vorhandenen Stärken

Die Rolle der Berufsverbände auf europäischer Ebene

Maßnahmen der Europäischen Rechtsakademie und anderer Aus- und Fortbildungseinrichtungen der europäischen Ebene

Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

5. die Europäische Kommission als tatkräftiger Partner

5.1. Entwicklung neuer Strategien zur Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebots

Öffentlich -Private Partnerschaften

Gegenseitige Anerkennung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Vorhandene Erfahrungswerte nutzen

5.2. Bereitstellung von Fördermitteln

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 45/1/10

... Das deutsche Justizsystem nimmt im internationalen Vergleich eine herausragende Position ein. Trotz dauerhaft hoher Arbeitsbelastung und stetig steigender Verfahrenszahlen leisten Justizbedienstete in der täglichen Praxis hervorragende Arbeit. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt in Deutschland deutlich unter dem Durchschnitt anderer Länder. Auch von ausländischen Unternehmen und Investoren wird gerade das deutsche Justizsystem als Pluspunkt für den Investitionsstandort Deutschland beurteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/1/10




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 34

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 364
Pflegschaft für abwesende Beteiligte

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 246/1/10

... 9. Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission, die Vermittlung der unterschiedlichen Rechtstraditionen und Verfahrensweisen der Mitgliedstaaten durch Förderung von Fortbildungs- und Austauschmaßnahmen für Angehörige der Rechtsberufe nach dem Vorbild des ERASMUS-Programms zu unterstützen. Schulungen und Austauschprogramme müssen jedoch respektieren, dass die Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt; sie dürfen nicht dazu führen, dass Rechtsberufe auf europäischer Ebene geregelt werden. Im Rahmen der nationalen Fortbildungsmaßnahmen werden zudem schon seit einigen Jahren verstärkt europäische Themen und Bezüge zum Europarecht behandelt. Daneben werden spezielle europarechtliche Seminare und teilweise Sprachkurse angeboten, die gleichzeitig in das jeweilige Rechtssystem einführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/10




Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 179/10 (Beschluss)

... 10. Ein Bedürfnis für eine besondere Schulung von Richtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und sonstigen am Verfahren beteiligten Justizbediensteten zur Gewährleistung, dass die verdächtige Person dem Verfahren folgen kann, sieht der Bundesrat weiterhin nicht, da sie aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Stellung dazu in der Lage sind.



Drucksache 246/10 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission, die Vermittlung der unterschiedlichen Rechtstraditionen und Verfahrensweisen der Mitgliedstaaten durch Förderung von Fortbildungs- und Austauschmaßnahmen für Angehörige der Rechtsberufe nach dem Vorbild des ERASMUS-Programms zu unterstützen. Schulungen und Austauschprogramme müssen jedoch respektieren, dass die Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt; sie dürfen nicht dazu führen, dass Rechtsberufe auf europäischer Ebene geregelt werden. Im Rahmen der nationalen Fortbildungsmaßnahmen werden zudem schon seit einigen Jahren verstärkt europäische Themen und Bezüge zum Europarecht behandelt. Daneben werden spezielle europarechtliche Seminare und teilweise Sprachkurse angeboten, die gleichzeitig in das jeweilige Rechtssystem einführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/10 (Beschluss)




Für den Bereich der Migration und des Asylrechts weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 179/1/10

... 17. Ein Bedürfnis für eine besondere Schulung von Richtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und sonstigen am Verfahren beteiligten Justizbediensteten zur Gewährleistung, dass die verdächtige Person dem Verfahren folgen kann, sieht der Bundesrat weiterhin nicht, da sie aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Stellung dazu in der Lage sind.



Drucksache 45/10 (Beschluss)

... Das deutsche Justizsystem nimmt im internationalen Vergleich eine herausragende Position ein. Trotz dauerhaft hoher Arbeitsbelastung und stetig steigender Verfahrenszahlen leisten Justizbedienstete in der täglichen Praxis hervorragende Arbeit. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt in Deutschland deutlich unter dem Durchschnitt anderer Länder. Auch von ausländischen Unternehmen und Investoren wird gerade das deutsche Justizsystem als Pluspunkt für den Investitionsstandort Deutschland beurteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 34

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 364
Pflegschaft für abwesende Beteiligte

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 67/10

... Das deutsche Justizsystem nimmt im internationalen Vergleich eine herausragende Position ein. Trotz dauerhaft hoher Arbeitsbelastung und stetig steigender Verfahrenszahlen leisten Justizbedienstete in der täglichen Praxis hervorragende Arbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 8
Änderung der Grundbuchordnung

§ 32a

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 67/09 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Fassung des § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO-E ist wenig praktikabel. Sie belastet die mit der Bearbeitung von Kostensachen befassten Justizbediensteten mit der unter Umständen schwierigen Prüfung, ob im Einzelfall ein Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union oder eine völkerrechtliche Vereinbarung der Erhebung von Kosten entgegensteht. Zur Arbeitserleichterung sollten die zu beachtenden Rahmenbeschlüsse und völkerrechtlichen Vereinbarungen in der Norm genau bezeichnet werden (einschl. Fundstelle). Der damit verbundene Nachteil, dass § 5 Absatz 4 JVKostO in diesem Fall häufiger geändert werden müsste, kann hingenommen werden, zumal die Umsetzung von Rahmenbeschlüssen und völkerrechtlichen Vereinbarungen ohnehin stets Rechtsetzungsbedarf auslösen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 3 StrEG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... 44. Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat auch die geforderte Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Justizbediensteten der Mitgliedstaaten sowie die Maßgabe, dass die EU die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung von Programmen zur Zusammenarbeit und zum Austausch finanziell zu unterstützen hat. Programme zur Zusammenarbeit und zum Austausch dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Rechtsberufe auf europäischer Ebene geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 67/1/09

... Die vorgeschlagene Fassung des § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO-E ist wenig praktikabel. Sie belastet die mit der Bearbeitung von Kostensachen befassten Justizbediensteten mit der unter Umständen schwierigen Prüfung, ob im Einzelfall ein Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union oder eine völkerrechtliche Vereinbarung der Erhebung von Kosten entgegensteht. Zur Arbeitserleichterung sollten die zu beachtenden Rahmenbeschlüsse und völkerrechtlichen Vereinbarungen in der Norm genau bezeichnet werden (einschl. Fundstelle). Der damit verbundene Nachteil, dass § 5 Absatz 4 JVKostO in diesem Fall häufiger geändert werden müsste, kann hingenommen werden, zumal die Umsetzung von Rahmenbeschlüssen und völkerrechtlichen Vereinbarungen ohnehin stets Rechtsetzungsbedarf auslösen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/1/09




1. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 3 StrEG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO


 
 
 


Drucksache 734/09

... Angesichts der zahlreichen Einbringungsmöglichkeiten können die im Vollzug durchgeführten Kontrollen nicht immer vollumfänglich wirken. Im Wesentlichen erfolgt das Einbringen von Betäubungsmittel in den Vollzug auf folgenden Wegen: durch die Gefangenen und Untergebrachten selbst, durch Besucher, durch Justizbedienstete, in Briefen oder Paketen oder durch so genannte Mauerwürfe. Bei der Zuführung von Gefangenen oder deren Lockerungsrückkehr wird zwar regelmäßig eine körperliche Durchsuchung durchgeführt. Diese führt jedoch selten zum Auffinden von Betäubungsmitteln, da diese in der Regel in Körperöffnungen versteckt oder verschluckt werden (so genanntes Bodypacking). Es bedarf daher einer körperlichen Untersuchung, die ausschließlich durch einen Arzt durchgeführt und nur in Verdachtsfällen angeordnet werden kann (zu vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 455/ 08 -). Die körperliche Durchsuchung von Besuchern ist ohnehin nur eingeschränkt möglich. Eine körperliche Durchsuchung von Justizbediensteten oder Mitarbeitern der Maßregelvollzugseinrichtungen setzt ebenfalls einen Verdacht voraus. Auch die Kontrolle von Briefen und Paketen führt nicht immer zum Auffinden darin verborgener Betäubungsmittel, da diese nicht selten in besonders aufwändiger Weise in unverdächtig erscheinenden Gegenständen, insbesondere in Lebensmitteln, versteckt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte.

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

2 Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 41. Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat auch die geforderte Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Justizbediensteten der Mitgliedstaaten sowie die Maßgabe, dass die EU die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung von Programmen zur Zusammenarbeit und zum Austausch finanziell zu unterstützen hat. Programme zur Zusammenarbeit und zum Austausch dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Rechtsberufe auf europäischer Ebene geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 910/09

... 109. ist der Auffassung, dass das Portal auch so gestaltet sein sollte, dass es als Hilfsmittel von Richtern, Justizbediensteten, Bediensteten der nationalen Justizministerien und praktizierenden Rechtsanwälten genutzt werden kann, wobei alle diese Personengruppen zu einem sicheren Zugang zu dem entsprechenden Teil des Portals berechtigt wären; fordert, dass dieser Teil des Portals eine sichere Kommunikation, Videokonferenzen und den Austausch von Schriftstücken zwischen den Gerichten sowie zwischen den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten (Dematerialisierung von Verfahren) erlaubt, die Überprüfung elektronischer Signaturen ermöglicht und geeignete Überprüfungssysteme vorsieht sowie ein Hilfsmittel zum Informationsaustausch darstellt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/09




Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR

Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Ein Europa der Rechte

Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration

Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft

2 Migration

2 Asyl

Grenzen und Visa

Schutz von Kindern

Datenschutz und Sicherheit

Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen

Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen

Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht

Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz

Entwicklung einer europäischen Rechtskultur

E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe

Prioritäten im Strafrecht

Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel

Dringliche Fragen


 
 
 


Drucksache 734/09 (Beschluss)

... Angesichts der zahlreichen Einbringungsmöglichkeiten können die im Vollzug durchgeführten Kontrollen nicht immer vollumfänglich wirken. Im Wesentlichen erfolgt das Einbringen von Betäubungsmitteln in den Vollzug auf folgenden Wegen: durch die Gefangenen und Untergebrachten selbst, durch Besucher, durch Justizbedienstete, in Briefen oder Paketen oder durch so genannte Mauerwürfe. Bei der Zuführung von Gefangenen oder deren Lockerungsrückkehr wird zwar regelmäßig eine körperliche Durchsuchung durchgeführt. Diese führt jedoch selten zum Auffinden von Betäubungsmitteln, da diese in der Regel in Körperöffnungen versteckt oder verschluckt werden (so genanntes Bodypacking). Es bedarf daher einer körperlichen Untersuchung, die ausschließlich von einem Arzt durchgeführt und nur in Verdachtsfällen angeordnet werden kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 455/ 08 -, StV 2009, 253). Die körperliche Durchsuchung von Besuchern ist ohnehin nur eingeschränkt möglich. Eine körperliche Durchsuchung von Justizbediensteten oder Mitarbeitern der Maßregelvollzugseinrichtungen setzt ebenfalls einen Verdacht voraus. Auch die Kontrolle von Briefen und Paketen führt nicht immer zum Auffinden darin verborgener Betäubungsmittel, da diese nicht selten in besonders aufwändiger Weise in unverdächtig erscheinenden Gegenständen, insbesondere in Lebensmitteln, versteckt werden.

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Drucksache 734/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte.

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 551/09

... 23. weist darauf hin, dass die neuen Bestimmungen des Vertrags über die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen eine Rechtsgrundlage für die Annahme von Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildung von Richtern und Justizbediensteten einschließen (Artikel 81 und 82 AEUV);

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Drucksache 551/09




Neue Politikbereiche

Neue Ziele und horizontale Klauseln

Neue Rechtsgrundlagen

Neue Befugnisse für das Parlament

Neue Mitentscheidungsbefugnisse

Neue Haushaltsbefugnisse

Neues Zustimmungsverfahren

Neue Kontrollbefugnisse

Neue Rechte auf Unterrichtung

Neue Initiativrechte

Neue Verfahren

Kontrolle durch die nationalen Parlamente

Delegierte Rechtsakte

3 Durchführungsrechtsakte

Prioritäten in der Übergangsphase

3 Vorschläge


 
 
 


Drucksache 109/08 (Beschluss)

... Das deutsche Justizsystem nimmt im internationalen Vergleich eine herausragende Position ein. Trotz dauerhaft hoher Arbeitsbelastung und stetig steigender Verfahrenszahlen leisten Justizbedienstete in der täglichen Praxis hervorragende Arbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 4
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 88

§ 186

§ 193

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 32a

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 9
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummern 8 bis 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 109/08

... Das deutsche Justizsystem nimmt im internationalen Vergleich eine herausragende Position ein. Trotz dauerhaft hoher Arbeitsbelastung und stetig steigender Verfahrenszahlen leisten Justizbedienstete in der täglichen Praxis hervorragende Arbeit. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt in Deutschland deutlich unter dem Durchschnitt anderer Länder. Auch von ausländischen Unternehmen und Investoren wird gerade das deutsche Justizsystem als Pluspunkt für den Investitionsstandort Deutschland beurteilt.

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Drucksache 109/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Führung der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 9
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 405/07

... b) nimmt des Weiteren die Zusage der kroatischen Justizministerin zur Kenntnis, wie angekündigt die Rationalisierung der Anzahl im Land tätigen Gerichte fortzuführen, um deren Arbeit professioneller und effizienter zu gestalten; erinnert die Ministerin daran, dass dieser Prozess mit der Erarbeitung von angemessenen Verfahren und Kriterien für die Ernennung und Beurteilung der Justizbediensteten Hand in Hand gehen muss, um ausreichende Garantien für ein professionelles und unabhängiges Justizwesen zu schaffen; begrüßt in dieser Hinsicht die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung neuer Rahmenkriterien für die Beurteilung von Richtern und die Änderung des Gerichtsgesetzes, mit der für Richter die Pflicht, ihr Vermögen anzugeben, und die Möglichkeit, Richter zu überlasteten Gerichten zu versetzen, eingeführt werden; ist davon überzeugt, dass der Rückstau anhängiger Rechtssachen durch die Förderung alternativer Streitbeilegungsmechanismen weiter behoben werden sollte, um ein effizienteres Justizsystem zu erreichen;



Drucksache 351/05

... 2. Bei der Gewaltbekämpfung sind die Hauptzielgruppen die Opfer von Gewalt und gewaltgefährdete Personen. Weitere Zielgruppen sind unter anderem Lehrer und pädagogische Fachkräfte, Polizeibeamte und Sozialarbeiter, Mitarbeiter lokaler und nationaler Behörden, medizinisches und paramedizinisches Personal, Justizbedienstete, Angehörige von NRO, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften. Außerdem sollten zur Verhütung von Gewalt Therapieprogramme für Opfer und für Täter erwogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/05




Mitteilung

1. Einführung

2. Rahmenprogramm „GRUNDRECHTE und Justiz“

2.1. Inhalt und Ziele des Programms

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen

4. FINANZMITTEL

5. Fazit

Anhang zum
Rahmenprogramm „Grundrechte und Justiz“ 2007-2013

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms „Bekämpfung von Gewalt DAPHNE sowie Drogenprävention und -aufklärung“ für den Zeitraum 2007-2013 als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Zielgruppen

Artikel 6
Teilnahme am Programm

Artikel 7
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Beratungsverfahren

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 983/04

und Justizbediensteten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 232/18 PDF-Dokument



Drucksache 550/06 PDF-Dokument



Drucksache 551/14 PDF-Dokument



Drucksache 633/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.