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0244/05
0089/05
0089/1/05
0397/1/05
0287/05B
0299/05B
0231/05
0289/05
0811/05B
0108/1/05
0704/2/05
0788/05
0363/05
0815/05B
0160/1/05
0915/05
0299/1/05
0225/05
0552/1/05
0211/05B
0753/05
0285/1/05
0794/05B
0085/1/05
0042/05
0225/1/05
0361/05B
0817/05
0944/05
0108/05
0192/05
0631/05
0092/05
0924/05
0815/05
0336/05
0304/05
0692/05
0853/05
0361/4/05
0842/05
0942/3/05
0564/05
0703/1/05
0211/05
0003/1/05
0174/05B
0939/05
0233/05
0942/05B
0162/05
0561/05
0219/05
0760/05
0330/05
0703/05
0616/2/05
0285/05B
0338/05
0942/05
0174/05
0348/05
0704/3/05
0794/1/05
0160/05B
0003/05B
0287/1/05
0126/05
0508/05
0361/05
0607/05
0794/05
0238/04B
0621/04
0666/04B
0662/04
0267/04
0799/04
0683/3/04
0666/2/04
0622/04
0879/04
0985/04
0438/04
0676/2/04
0676/04B
0012/04
0408/04
0800/04B
0184/04
0951/04
0945/04
0910/04
0238/04
0882/04
0878/04
0894/04
0438/04B
0429/04
0128/04B
0664/04
0025/04B
0105/04
0438/1/04
0808/04
0985/1/04
0682/04
0945/04B
0709/04
0800/1/04
0283/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
0850/04
0889/04
0915/04
0184/04B
0774/03
0774/03B
0325/03B
0312/03B
Drucksache 544/20

... "(2) Zur Eintragung eines Beschlusses im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 1 bedarf es der Bewilligungen der Wohnungseigentümer nicht, wenn der Beschluss durch eine Niederschrift, bei der die Unterschriften der in § 24 Absatz 6 bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind, oder durch ein Urteil in einem Verfahren nach § 44 Absatz 1 Satz 2 nachgewiesen ist. Antragsberechtigt ist auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer."



Drucksache 295/20

... Die Pandemie hat dazu beigetragen, die gegenseitige Abhängigkeit unserer Volkswirtschaften und die Bedeutung eines voll funktionsfähigen Binnenmarkts zu verdeutlichen. Die Mitgliedstaaten genießen seit nunmehr fast dreißig Jahren die Vorteile des Binnenmarkts, und für manche von ihnen macht der Intra-EU-Handel mehr als 70 % der Ausfuhren aus. Unsere industriellen Ökosysteme sind zunehmend integriert und vernetzt. Forschung, Ingenieurwesen, Fertigung, Montage und Wartung werden häufig in verschiedenen Teilen Europas durchgeführt und somit werden die Unternehmen in die Lage versetzt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und sich auf ihre Stärken zu konzentrieren. Genau dies wird für den Wiederaufbau Europas die entscheidende Bedeutung haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 166/20

... Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707) ist das Recht der Kontopfändung durch die Einführung des Pfändungsschutzkontos (im Folgenden: P-Konto) für Einkünfte, die der Existenzsicherung des Schuldners dienen, umfassend reformiert worden. Ziel der Regelung war es, dass der Schuldner über Einkünfte, die auf seinem als P-Konto geführten Zahlungskonto gutgeschrieben werden, trotz einer Pfändung des Kontoguthabens im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen verfügen kann, damit er weiterhin Geldgeschäfte des täglichen Lebens vornehmen kann. Die Blockade des Zahlungskontos, die - entsprechend dem vor Einführung des P-Kontos geltenden Recht - zunächst durch eine Pfändung eintrat, wurde somit beseitigt. Zudem wurde auf diese Weise auch der Kontopfändungsschutz von Einkünften aus selbstständiger Arbeit und für sonstige Einkünfte sichergestellt, weil es für den Pfändungsschutz auf dem P-Konto grundsätzlich auf die Art der Einkünfte nicht ankommt. Der automatische Schutz des Grundfreibetrages sollte zudem eine weitgehende Entlastung der Vollstreckungsgerichte bewirken, da nicht mehr in jedem Fall ein vollstreckungsgerichtlicher Freigabebeschluss erforderlich ist, um die Blockade des Zahlungskontos aufzuheben.



Drucksache 325/20 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt die im Aktionsplan dargestellten Maßnahmen, insbesondere die Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Form einer EU-Geldwäscheverordnung und die in Betracht gezogene Möglichkeit, den zentralen Meldestellen Verwaltungsmaßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten zu erleichtern. Bei der Erstellung einer EU-Geldwäscheverordnung sollten zudem die Herabsetzung der Schwelle von 25 Prozent als Hinweis auf direktes oder indirektes Eigentum an einer Gesellschaft und die Schaffung klarer Vorgaben zur Eintragungspflicht des wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister in den Blick genommen werden.



Drucksache 318/20

... In Übereinstimmung mit dem Bundesrat und den dortigen Ausführungen zu Punkt 1 und 2 hält es die Bundesregierung zum Schutz von Binnengewässern und Meeresökosystemen, aber auch von Böden vor Verschmutzung für geboten, vorsorgliche Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Mikroplastik zu ergreifen. Der Bundesrat weist zutreffend darauf hin, dass die Quellen von Mikroplastik vielfältig sind. Darüber hinaus sind die möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit derzeit noch nicht ausreichend erforscht. Basierend auf dem Vorsorgeprinzip bedarf es daher eines übergreifenden Ansatzes zur Reduzierung des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt.



Drucksache 386/20 (Beschluss)

... Das Gefährdungspotenzial für die Schweinegesundheit sowie die zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen eines Eintrages der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland sind von einem enormen Ausmaß. Daher muss auch die Entwicklung in benachbarten Gebieten verfolgt und auf diese angemessen reagiert werden können. Sollten beispielweise in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der ASP durch Wildschweine im ausreichenden Umfang ergriffen werden (können), muss die zuständige Behörde in dem betroffenen Land die Möglichkeit haben, durch den präventiven Bau eines Zaunes die Einschleppung der ASP durch Wildschweine aus dem benachbarten Mitgliedstaat zu verhindern. Die Erfahrungen Belgiens und Frankreichs zeigen, dass die präventive Errichtung von festen Wildschutzzäunen dabei ein wirksames Mittel ist.



Drucksache 439/20 (Beschluss)

... Eine Evaluation zu den Auswirkungen eines Eintrags "Erteilung der Restschuldbefreiung" ist unnötig, da bereits der Gesetzentwurf zutreffend feststellt, dass der Eintrag in der Praxis ein sogenanntes Negativmerkmal darstellt und die Verbraucher bei dem Abschluss von Verträgen, beispielsweise eines Mietvertrages, behindert.



Drucksache 47/20

... Durch die Einführung eines auch für Drittstaatsangehörige verpflichtenden Europäischen Führungszeugnisses ergibt sich bei der Registerbehörde ein gewisser Mehraufwand im Hinblick auf die jährlich anfallenden Personalkosten. Der für die Bearbeitung anfallende personelle Mehraufwand beträgt rund 244 000 Euro. Dieser entsteht in Zweifelsfällen durch den Abgleich der Identitäten zwischen antragstellender Person und der im Register eingetragenen Personen. Bezüglich der Selbstauskünfte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Drittstaatsangehörige, die zukünftig um Eintragungen aus den Strafregistern anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu ergänzen sind, ist von einem einmaligen Sachaufwand von rund 150 000 Euro auszugehen.



Drucksache 290/20

... "(15) § 9 Satz 3 sowie § 20 Absatz 6 Satz 1 und 3 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Zeitraums von acht Monaten ein Zeitraum von zwölf Monaten tritt, wenn die Anmeldung zur Eintragung oder der Abschluss des Einbringungsvertrags im Jahr 2020 erfolgt. Erlässt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 8 in Verbindung mit § 4 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570), wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Geltung des Satzes 1 für Anmeldungen zur Eintragung und Einbringungsvertragsabschlüsse zu verlängern, die bis zu dem Tag erfolgen, der in der Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz festgelegt wurde."



Drucksache 87/1/20

... Um den Schutz vor Gefährdungen durch Melderegisterauskünfte noch zusätzlich zum BMG-E zu erweitern, sieht die weitergehende Änderung vor, dass das Verfahren für die Eintragung einer Auskunftssperre erleichtert wird. Es wird eine erleichternde Glaubhaftmachung der Tatsachen, die eine Gefahr im Sinne des § 51 Absatz 1 BMG annehmen, eingefügt. Diese Glaubhaftmachung kann durch eine Strafanzeige oder eine Bescheinigung einer öffentlichen Stelle erbracht werden.



Drucksache 160/2/20

... Durch die Änderungen wird das Erfordernis einer Abdichtungskomponente für neue Deponieabschnitte der Klasse 0 vorgegeben (Eintrag in Spalte 3 der Tabelle). Die Anforderungen an diese Abdichtung sind im Falle einer mineralischen Abdichtung geringer als bei der nächsthöheren Deponieklasse I und das Erfordernis der Abdichtung entfällt ganz, wenn bereits eine entsprechend leistungsfähige geologische Barriere ansteht oder diese durch technische Maßnahmen entsprechend ertüchtigt wurde (Konkretisierungen in einer neuen Fußnote 1a).



Drucksache 221/20

... "(15) § 9 Satz 3 sowie § 20 Absatz 6 Satz 1 und 3 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Zeitraums von acht Monaten ein Zeitraum von zwölf Monaten tritt, wenn die Anmeldung zur Eintragung oder der Abschluss des Einbringungsvertrags im Jahr 2020 erfolgt. Erlässt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 8 in Verbindung mit § 4 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570), wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Geltung des Satzes 1 für Anmeldungen zur Eintragung und Einbringungsvertragsabschlüsse zu verlängern, die bis zu dem Tag erfolgen, der in der Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz festgelegt wurde."



Drucksache 455/20 (Beschluss)

... Nach der Europäischen Kommission soll es hinsichtlich der Signifikanz von Phosphoreinträgen aus landwirtschaftlichen Quellen allein darauf ankommen, dass ihr Anteil am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 % ist.



Drucksache 420/20 (Beschluss)

... (1) Ist Gegenstand der Eintragung eine Verfügung von Todes wegen, die der Notar dem Amtsgericht zur besonderen amtlichen Verwahrung abliefert (§ 34 Absatz 1 und 2 des Beurkundungsgsetzes), ist zu vermerken, wann die Verfügung von Todes wegen abgeliefert wurde."



Drucksache 325/1/20

... 5. Der Bundesrat begrüßt die im Aktionsplan dargestellten Maßnahmen, insbesondere die Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Form einer EU-Geldwäscheverordnung und die in Betracht gezogene Möglichkeit, den zentralen Meldestellen Verwaltungsmaßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten zu erleichtern. Bei der Erstellung einer EU-Geldwäscheverordnung sollten zudem die Herabsetzung der Schwelle von 25 Prozent als Hinweis auf direktes oder indirektes Eigentum an einer Gesellschaft und die Schaffung klarer Vorgaben zur Eintragungspflicht des wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister in den Blick genommen werden.



Drucksache 344/20

... "Vorlage weiterer Informationen bei Behörden bei Rückfragen" (hier: z.B. Eintragungen bei der Zulassungsbehörde) oder



Drucksache 436/20 (Beschluss)

... werden in die Geburtsurkunde aufgenommen die Vornamen und der Geburtsname des Kindes (Nummer 1), das Geschlecht des Kindes (Nummer 2), Ort und Tag der Geburt (Nummer 3), die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes (Nummer 4) und die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt (Nummer 5). Die vorgenannten Daten, mit Ausnahme der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die für die Beantragung von Elterngeld allerdings nicht relevant sein dürfte, dürften bereits nach geltender Rechtslage seitens der Meldebehörde, die ihrerseits diese Daten vom Standesamt nach erfolgter Beurkundung der Geburt im Personenstandsregister erhält, an andere öffentliche Stellen übermittelt werden (vergleiche § 34 Absatz 1 BMG). Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit eines automatisierten Datenabrufs (vergleiche § 38 BMG); allerdings beinhaltet dieser derzeit nicht die Daten zum gesetzlichen Vertreter, eine diesbezügliche melderechtliche Änderung/Erweiterung ist beabsichtigt.



Drucksache 131/1/20

... Der Bundesrat stellt fest, dass die vorgesehene Regelung zur Bodenbearbeitung einen Umbruch der Gewässerrandstreifen innerhalb von fünf Jahren zulassen würde. Diese Praxis würde ausweislich der Gesetzesbegründung dem Ziel der Regelung, die Bodenerosion und den Eintrag von Düngemitteln zu vermeiden, zuwiderlaufen, da jede Form der Bodenbearbeitung dazu beiträgt, dass eine Mineralisierung im Boden stattfindet und das lockere Bodenmaterial der Gefahr der Erosion ausgesetzt ist. Dies ist insbesondere im Gewässerrandstreifen zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bundesrat dafür aus, nur eine umbruchlose Erneuerung der ganzjährig begrünte Pflanzendecke zuzulassen.



Drucksache 500/20

... verfolgt wird, namentlich ob das nach den eingereichten Gründungsunterlagen angestrebte Geschäftsmodell auch wirklich keine faktische Kapitalanlagegenossenschaft darstellt. Liegt ein zulässiger Förderzweck gemäß § 1 GenG nicht vor, sollten die Prüfungsverbände bereits die Zulassung zum Beitritt ablehnen müssen mit der Folge, dass eine Eintragung gemäß §§ 11 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 1, 11a Absatz 1 GenG abzulehnen wäre.



Drucksache 164/20

... Für die Verknüpfung internationaler Klassifikationen zu Seltenen Erkrankungen mit den gesetzlichen Diagnoseklassifikationen und Terminologien (§ 355 Absatz 2 SGB V) entsteht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein jährlicher Gesamtaufwand in Höhe von 70 000 EUR. Dieser Betrag entspricht dem Personalaufwand für eine Vollzeitstelle (E14). Der Aufwand entsteht zum einen durch die große Anzahl von mehr als 6 000 Seltenen Erkrankungen, wobei aufgrund der enormen Forschungsentwicklungen kontinuierlich neue identifiziert und klassifiziert werden. Zum anderen muss bei jedem Eintrag medizinischfachlich überprüft werden, welche Übersetzung in die deutsche Sprache schlüssig, eindeutig und in Fachkreisen üblich ist. Darüber hinaus muss darüber entschieden werden, welche Verknüpfung mit den gesetzlichen Diagnoseklassifikationen und Terminologien aus medizinischfachlicher Sicht sinnvoll ist.



Drucksache 196/20

... 4. eine Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b der



Drucksache 420/1/20

... (1) Ist Gegenstand der Eintragung eine Verfügung von Todes wegen, die der Notar dem Amtsgericht zur besonderen amtlichen Verwahrung abliefert (§ 34 Absatz 1 und 2 des Beurkundungsgsetzes), ist zu vermerken, wann die Verfügung von Todes wegen abgeliefert wurde."



Drucksache 160/1/20

... Durch die Änderungen wird das Erfordernis einer Abdichtungskomponente für neue Deponieabschnitte der Klasse 0 vorgegeben (Eintrag in Spalte 3 der Tabelle). Die Anforderungen an diese Abdichtung sind im Falle einer mineralischen Abdichtung geringer als bei der nächsthöheren Deponieklasse I und das Erfordernis der Abdichtung entfällt ganz, wenn bereits eine entsprechend leistungsfähige geologische Barriere ansteht oder diese durch technische Maßnahmen entsprechend ertüchtigt wurde (Konkretisierungen in einer neuen Fußnote 1a).



Drucksache 440/20 (Beschluss)

... "1. bei Eintragungen von Verbandssanktionen 10 Jahre,"



Drucksache 168/20 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb sind in § 7 Absatz 2 und in Artikel 7 Nummer 2 sind in § 3 Absatz 2 jeweils die Wörter "sind jedoch ausdrücklich einzutragen" durch die Wörter "bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch einer ausdrücklichen Eintragung" zu ersetzen.



Drucksache 436/2/20

... werden in die Geburtsurkunde aufgenommen die Vornamen und der Geburtsname des Kindes (Nummer 1), das Geschlecht des Kindes (Nummer 2), Ort und Tag der Geburt (Nummer 3), die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes (Nummer 4) und die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt (Nummer 5). Die vorgenannten Daten, mit Ausnahme der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die für die Beantragung von Elterngeld allerdings nicht relevant sein dürfte, dürften bereits nach geltender Rechtslage seitens der Meldebehörde, die ihrerseits diese Daten vom Standesamt nach erfolgter Beurkundung der Geburt im Personenstandsregister erhält, an andere öffentliche Stellen übermittelt werden (vergleiche § 34 Absatz 1 BMG). Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit eines automatisierten Datenabrufs (vergleiche § 38 BMG); allerdings beinhaltet dieser derzeit nicht die Daten zum gesetzlichen Vertreter, eine diesbezügliche melderechtliche Änderung/Erweiterung ist beabsichtigt.



Drucksache 18/20

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Pfandpflicht mit dem Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 auf Einweggetränkeverpackungen, in denen kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare abgefüllt sind, erweitert wurde und die Ausnahme für Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, weggefallen ist. Er bedauert aber, dass bei der Pfanderhebungspflicht trotzdem noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen bleiben, so dass die Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin intransparent geblieben sind.



Drucksache 33/20

... Eine sichere Anwendung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen dient der Gesunderhaltung von Vieh in landwirtschaftlichen Betrieben und fördert somit das Prinzip einer nachhaltigen Entwicklung. Hier handelt es sich um die Förderung des Prinzips (4.) "Nachhaltiges Wirtschaften stärken", Buchstabe c) "Eine nachhaltige Land- und Fischereiwirtschaft muss produktiv, wettbewerbsfähig sowie sozial- und umweltverträglich sein; sie muss insbesondere Biodiversität, Böden und Gewässer schützen und erhalten sowie die Anforderungen an eine tiergerechte Nutztierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten. Die Gesunderhaltung und der Schutz von Tieren in solchen Betrieben bewahrt diese vor wirtschaftlichen Verlusten, die durch den Eintrag einer Tierseuche entstehen würden. Durch diese Verluste können existenzbedrohende Situationen entstehen. Vor diesem Hintergrund werden vorliegend den Indikator 8.3 "Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge" sowie 8.4 "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" ausreichend Rechnung getragen. Eine nachhaltige Landwirtschaft mit gesunden Nutztieren dient immer auch dem Prinzip des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes ("nur ein gesundes Nutztier liefert auch ein gesundes Lebensmittel"). Weiterhin wird durch die Anpassung der Verordnung sichergestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung aller notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Tiergesundheit gegeben sind. Letztlich wird dadurch auch die menschliche Gesundheit geschützt, womit ebenso dem Indikator 3.1.a (Gesundheit und Ernährung, Länger gesund leben) Rechnung getragen wird.



Drucksache 262/1/20

... Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Streichung der Voraussetzung der Eintragung des unter die Regelung des § 6 Absatz 2 Nummer 5 VersStG fallenden Schiffs in das deutsche Schiffsregister vor und regelt damit lediglich die einheitliche Anwendung des Sondersteuersatzes für die Seeschiffskaskoversicherung.



Drucksache 262/20 (Beschluss)

... Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Streichung der Voraussetzung der Eintragung des unter die Regelung des § 6 Absatz 2 Nummer 5 VersStG fallenden Schiffs in das deutsche Schiffsregister vor und regelt damit lediglich die einheitliche Anwendung des Sondersteuersatzes für die Seeschiffskaskoversicherung.



Drucksache 339/20

... "(3) Wurde eine Auskunftssperre eingetragen, sind die betroffene Person und, sofern die Eintragung auf Veranlassung einer in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, 6, 7, 8 und 9 genannten Behörde von Amts wegen erfolgte, zusätzlich die veranlassende Stelle über jedes Ersuchen um eine Melderegisterauskunft unverzüglich zu unterrichten."



Drucksache 268/20

... Der Schiffsführer ist verpflichtet, die Eintragungen, die in den in § 9 Absatz 2 genannten Unterlagen von ihm vorzunehmen sind, nach Abgabe der Schiffsbetriebsabfälle oder der Ladung einschließlich der Ladungsabfälle oder nach der Entgasung unverzüglich, spätestens jedoch bei Aufforderung durch den Betreiber der Annahmestelle vorzunehmen.



Drucksache 74/20

... "4. das Eigengeschäft als Mitglied einer Börse oder Teilnehmer eines Handelsplatzes von einem in einem Drittstaat ansässigen Unternehmen betrieben wird; dies gilt bis zu einer Entscheidung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde über eine Eintragung des Unternehmens in das Register nach Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 88/20

... Durch das Bestreben, Kreisläufe zu schließen und Ressourcen zu schonen, wird auch die Relevanz natürlicher Ressourcen als Voraussetzung für die Einhaltung des aktuellen und zukünftigen Lebens auf unserem Planeten adressiert, da die Vermeidung von Stoffen, welche die Meere und Landökosysteme belasten, durch Regelungen gefördert werden soll, die den Eintrag gefährlicher Stoffe in die Umwelt verhindern (SDGs 14 und 15 sowie Managementregel 4). Dies geschieht beispielsweise durch neue Regelungen zum Vermischungsverbot und Behandlungsgebot gefährlicher Abfälle sowie einer Verordnungsermächtigung, welche die Vermeidung der Vermüllung der Umwelt adressiert. Relevanz erhält dies für den Schutz der menschlichen Gesundheit (SDG 3 sowie Managementregel 5).



Drucksache 361/20

... Weiter enthält der Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz die Empfehlung, dass Eintragungen im Bundeszentralregister wegen sexualbezogenen Delikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen nicht mehr der Löschung unterfallen und auch keiner Aufnahmefrist für ein Führungszeugnis unterliegen sollen. Dem Bundestag liegt diesbezüglich seit März 2020 der Gesetzentwurf des Bundesrates "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis" (Bundestagsdrucksache 19/18019 vom 18. März 2020) vor. Um den Schutz von Minderjährigen vor erneuten Übergriffen bereits verurteilter Sexualstraftäter zu verbessern, soll der Bundestag an den Gesetzentwurf erinnert und gebeten werden, sich damit zeitnah zu befassen.



Drucksache 255/20

... Kurzfristig werden der Inlandstourismus und der Intra-EU-Tourismus vorherrschen. 267 Millionen Europäerinnen und Europäer (62 % der Bevölkerung) machen jährlich mindestens eine private Freizeitreise, und 78 % der Europäer verbringen ihren Urlaub in ihrem Heimatland oder in einem anderen EU-Land21.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 386/20

... Das Gefährdungspotenzial für die Schweinegesundheit sowie die zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen eines Eintrages der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland sind von einem enormen Ausmaß. Daher muss auch die Entwicklung in benachbarten Gebieten verfolgt und auf diese angemessen reagiert werden können. Sollten beispielweise in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der ASP durch Wildschweine im ausreichenden Umfang ergriffen werden (können), muss die zuständige Behörde in dem betroffenen Land die Möglichkeit haben, durch den präventiven Bau eines Zaunes die Einschleppung der ASP durch Wildschweine aus dem benachbarten Mitgliedstaat zu verhindern. Die Erfahrungen Belgiens und Frankreichs zeigen, dass die präventive Errichtung von festen Wildschutzzäunen dabei ein wirksames Mittel ist.



Drucksache 439/1/20

... Eine Evaluation zu den Auswirkungen eines Eintrags "Erteilung der Restschuldbefreiung" ist unnötig, da bereits der Gesetzentwurf zutreffend feststellt, dass der Eintrag in der Praxis ein sogenanntes Negativmerkmal darstellt und die Verbraucher bei dem Abschluss von Verträgen, beispielsweise eines Mietvertrages, behindert.



Drucksache 33/20 (Beschluss)

... Die Veränderung zur Grunddrucksache ist die Streichung des Wortes "mindestens". Aus diesem Wort könnte abgeleitet werden, dass für diese Gruppe der Einhufer Eintragungen in den Abschnitt V zulässig seien. Dies ist jedoch nicht der Fall. Abschnitt V gilt als Tierzuchtbescheinigung im Sinne der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 455/3/20

... Nach der Europäischen Kommission soll es hinsichtlich der Signifikanz von Phosphoreinträgen aus landwirtschaftlichen Quellen allein darauf ankommen, dass ihr Anteil am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 % ist.



Drucksache 18/20 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Pfandpflicht mit dem Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 auf Einweggetränkeverpackungen, in denen kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare abgefüllt sind, erweitert wurde und die Ausnahme für Getränke mit einem Mindestanteil von 50 Prozent an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, weggefallen ist. Er bedauert aber, dass bei der Pfanderhebungspflicht trotzdem noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen bleiben, so dass die Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin intransparent geblieben sind.



Drucksache 196/1/20

... - eines Eintrags bei einer Wirtschaftsauskunftei oder



Drucksache 87/20

... "(3) Wurde eine Auskunftssperre eingetragen, sind die betroffene Person und, sofern die Eintragung auf Veranlassung einer in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, 6, 7, 8 und 9 genannten Behörde von Amts wegen erfolgte, zusätzlich die veranlassende Stelle über jedes Ersuchen um eine Melderegisterauskunft unverzüglich zu unterrichten."



Drucksache 168/1/20

... In Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb sind in § 7 Absatz 2 und in Artikel 7 Nummer 2 sind in § 3 Absatz 2 jeweils die Wörter "sind jedoch ausdrücklich einzutragen" durch die Wörter "bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch einer ausdrücklichen Eintragung" zu ersetzen.



Drucksache 39/20

... - die nach § 174 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StrlSchV geforderten eigenhändigen Unterschriften des Strahlenpassinhabers und des für das Führen des Strahlenpasses Verantwortlichen oder des von ihm beauftragten Strahlenschutzbeauftragten vorhanden sind und - in dem Strahlenpass gemäß § 174 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 StrlSchV für die später erforderlichen Eintragungen ausreichend Raum entsprechend dem Muster nach der Anlage vorgesehen ist.



Drucksache 188/20

... Daten über die Bodenvegetation nach Nummer 6 und den am Aufnahmepunkt vorkommenden Baumbestand nach Nummer 7 werden für die Beurteilung von Wechselwirkungen zwischen Bodeneigenschaften und Vegetation sowie zur Ableitung kritischer Belastungsgrenzen für den Eintrag von Luftschadstoffen benötigt.



Drucksache 33/1/20

... Die Veränderung zur Grunddrucksache ist die Streichung des Wortes "mindestens". Aus diesem Wort könnte abgeleitet werden, dass für diese Gruppe der Einhufer Eintragungen in den Abschnitt V zulässig seien. Dies ist jedoch nicht der Fall. Abschnitt V gilt als Tierzuchtbescheinigung im Sinne der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 98/20

... - einen Eintrag oder ein Abschwemmen nicht vermeidet,



Drucksache 98/1/20

... 9. Der Bundesrat stellt fest, dass der nach wie vor zu hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen insbesondere aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung in Boden, Wasser, Luft und schützenswerte Lebensräume ein ungelöstes Umweltproblem darstellt. Zielsetzung ist, den Wasser- und Gewässerschutz vollumfänglich zu gewährleisten und der Landwirtschaft für eine nachhaltige und umweltgerechte Lebensmittelerzeugung eine gute Perspektive zu geben.



Drucksache 2/20

... Einrichtungen von Versicherungsträgern verfügen teilweise über Tochter- und Enkelgesellschaften. Für weitergehende Beteiligungsstrukturen, die sich wegen ihrer Intransparenz einer wirksamen Aufsicht entziehen könnten, wird auch kein praktisches Bedürfnis gesehen. Die zulässigen gesellschaftsrechtlichen Überordnungsverhältnisse werden daher entsprechend der Neuregelung in Bezug auf Arbeitsgemeinschaften in § 94 Absatz 1a SGB X auf drei Ebenen begrenzt. Ein Bestandschutz ist in § 123 neu geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18o
Verarbeitung der Unternehmernummer

§ 85
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen.

§ 95a
Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

§ 95b
Systemprüfung

§ 95c
Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

§ 106a
Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

§ 123
Übergangsregelung zur Struktur der Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 31a
Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 281
Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung

§ 313a
Bescheinigungsverfahren

§ 450
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 194a
Modellprojekt zur Durchführung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen

§ 194b
Durchführung der Stimmabgabe per Online-Wahl

§ 194c
Verordnungsermächtigung

§ 194d
Evaluierung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 85
Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst

§ 90
Neufestsetzung nach Altersstufen

§ 91
Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung

§ 136a
Unternehmernummer

§ 218b
Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

§ 218f
Evaluation

§ 224
Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Internationale Organisationen

§ 3
Beschäftigungszeiten

§ 4
Zusammenrechnung von Zeiten und Feststellung der Leistungshöhe

§ 5
Übergangsvorschriften

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 60
Datenverarbeitung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 65
Übergangsregelung

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 5
Dienstherrnfähigkeit, Dienstrecht

Artikel 16
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Artikel 17
Änderung des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes

Artikel 18
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

§ 26a
Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen

Artikel 21
Änderung der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung

Artikel 23 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 24
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Abschnitt 2
Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

§ 7
Aufgaben

§ 8
Mitglieder

§ 9
Durchführung der Aufgaben

§ 10
Geschäftsstelle

§ 11
Geschäftsordnung

Abschnitt 3
Übergangsrecht

§ 12
Überprüfung früherer Bescheide

Artikel 25
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 9a
Gemeinsame Grundsätze

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 20
Systemprüfung

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

V. und die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen bestimmen in Gemeinsamen Grundsätzen den Umfang, die Grundlagen, das Antrags- und Zulassungsverfahren, die Durchführung, die Qualitätssicherung und die Korrekturen für eine Systemprüfung. Sie legen fest, welche Verfahren grundsätzlich von allen Programmen oder Ausfüllhilfen zu erfüllen sind Basismodule und welche Verfahren optional angeboten werden Zusatzmodul . Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat.

Artikel 27
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 28
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung

Regelungen zur Änderung des Beitragsrechts

Regelungen zur Änderung des Melderechts

Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung

Regelungen zur Verbesserung von Verwaltungsleistungen

Regelungen zur Digitalisierung

Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Schließen von Lücken im Leistungsrecht

Schließung des DO-Rechts

Weitere Maßnahmen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushalte des Bundes und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Haushalte der Deutschen Rentenversicherung

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Vereinfachung Einmalzahlungen

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Unterlagen elektronisch führen

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Einführung eines Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber und eine Ausfüllhilfe für Selbständige

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung der Anzeigepflichten im Hinblick auf Beteiligungen

Regelungen zur Aufsichtszuständigkeit für die Arbeitsgemeinschaften

Einschränkung der kostenfreien Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz der Leistungsempfänger

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit mit der Wirtschaft und anderen Versicherungsträgern sowie mit Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Abwicklung des Erstattungsverfahren bei anderen Sozialversicherungsträgern

Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Informationen der Agenturen für Arbeit an junge Menschen ohne Anschlussperspektive

Gesamtschau Erfüllungsaufwand der Bundesagentur für Arbeit

Tabelle

Antragsverfahren für berufsständisch Versicherte

5 Rentenausweis

Einführung einer Unternehmernummer in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

Alterssicherung der Landwirte

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 18h

Zu Nummer 3

§ 18k

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 18o

Zu Nummer 5

§ 22
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 23

Zu Nummer 7

§ 23a

Zu Nummer 8

§ 23b
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 23c

Zu Nummer 10

§ 25
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

§ 28a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 12

§ 28b

Zu Nummer 13

§ 28c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 14

§ 28e
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

§ 28f

Zu Nummer 16

§ 28l

Zu Nummer 17

§ 28p

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

§ 45

Zu Nummer 19

§ 85
Zu Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3b

Zu Absatz 3c

Zu Nummer 20

§ 95

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 95b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95c

Zu Nummer 22

§ 95c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 23

§ 97
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 100

Zu Nummer 26

§ 101

Zu Nummer 27

§ 106
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

§ 106

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

§ 106a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

§ 108
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 196a

Zu Nummer 30

§ 111
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 28f

Zu Nummer 31

§ 123

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

§ 16

Zu Nummer 2

§ 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 31a

Zu Nummer 3

§ 38
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 281

Zu Nummer 5

§ 282

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 282a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

§ 312

Zu Nummer 8

§ 312a

Zu Nummer 9

§ 313

Zu Nummer 10

§ 313a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

§ 314

Zu Nummer 12

§ 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

§ 320

Zu Nummer 14

§ 337

Zu Nummer 15

§ 404

Zu Nummer 16

§ 405

Zu Nummer 17

§ 450

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10

Zu Nummer 3

§ 13
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 71

Zu Nummer 5

§ 77b
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 91a

Zu Nummer 7

§ 175
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

§ 194a
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194b
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194c
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 194d
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

§ 219

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 6
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 28

Zu Nummer 4

§ 31

Zu Nummer 5

§ 51
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 58
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

§ 78a

Zu Nummer 8

§ 109

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

§ 128

Zu Nummer 13

§ 148

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

§ 187a

Zu Nummer 16

§ 196
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 17

§ 196a

Zu Nummer 18

§ 238
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 238

Zu Nummer 19

§ 242
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 242

Zu Nummer 20

§ 244

Zu Nummer 21

§ 254d

Zu Nummer 22

§ 281a

Zu Nummer 23

§ 307d
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 313

Zu Nummer 25

§ 317a

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 2

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 9

§ 47

Zu Nummer 10

§ 85

Zu Nummer 11

§ 86

Zu Nummer 12

§ 87

Zu Nummer 13

§ 90

§ 91

Zu Nummer 14

§ 96

Zu Nummer 15

§ 100
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

§ 130

Zu Nummer 17

§ 136

Zu Nummer 18

§ 136a

Zu Nummer 19

§ 144
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu § 168

Zu Nummer 21

§ 182

Zu Nummer 22

§ 204

Zu Nummer 23

§ 213

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 217

Zu Nummer 26

§ 218b

Zu Nummer 27

§ 218d

Zu Nummer 28

§ 218e

Zu Nummer 29

§ 218f

Zu Nummer 30

§ 220

Zu Nummer 31

§ 221

Zu Nummer 32

§ 224
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

§ 28

Zu Nummer 2

§ 37

Zu Nummer 3

§ 74a
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 76

Zu Nummer 5

§ 77

Zu Nummer 6

§ 78

Zu Nummer 7

§ 94
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

§ 101a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 116

Zu Nummer 10

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 94

Zu Artikel 9

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

§ 12

Zu Nummer 2

§ 16

Zu Nummer 3

§ 29

Zu Nummer 4

§ 75

Zu Nummer 5

§ 137
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

§ 141

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 23
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 27b

Zu Nummer 5

§ 40

Zu Nummer 6

§ 60

Zu Nummer 7

§ 61a

Zu Nummer 8

§ 83

Zu Nummer 9

§ 114

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

§ 2

Zu Nummer 2

§ 46
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 65

Zu Artikel 15

§ 5
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

§ 5b
Durch die Änderung wird § 5b Absatz 2 Satz 4 ohne inhaltliche Änderung sprachlich korrigiert.

Zu Nummer 2

§ 7

Zu Artikel 19

§ 14

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 3

Zu Nummer 3

§ 5
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 8

Zu Nummer 5

§ 9

Zu Nummer 6

§ 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

§ 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

§ 24

Zu Nummer 9

§ 25

Zu Nummer 10

§ 26a

Zu Nummer 11

§ 31

Zu Nummer 12

§ 33

Zu Nummer 13

§ 34
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 21

§ 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zum Zweiten Abschnitt §§ 7 bis 11

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Dritten Abschnitt § 12

Zu § 12

Zu Nummer 3

Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 25

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 8
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

§ 9a

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

§ 5
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Nummer 3

§ 14

Zu Nummer 4

§ 17
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 5

§ 18

Zu Nummer 6

§ 19

Zu Nummer 7

§ 20
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

§ 22

Zu Nummer 9

§ 26

Zu Nummer 10

§ 32

Zu Nummer 11

§ 36

Zu Nummer 12

§ 38

Zu Nummer 13

§ 39

Zu Nummer 14

§ 41
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4997, BMAS: Entwurf eines 7. SGB IV-Änderungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Bund

Jährlicher Aufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

5 Länder

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 150/20

... "Die Eintragung ins Handelsregister ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Beschlusses und der entsprechenden Kapitalmaßnahmen. Der Beschluss, und sofern erforderlich die Durchführung der entsprechenden Kapitalmaßnahme sind, sofern sie nicht offensichtlich nichtig sind, unverzüglich in das Handelsregister einzutragen."



Drucksache 492/20

... 1. Sperrschlüssel und Sperrsumme sind spätestens zehn Jahre und drei Monate nach deren Eintragung aus der Referenzliste zu löschen;



Drucksache 361/20 (Beschluss)

... Weiter enthält der Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz die Empfehlung, dass Eintragungen im Bundeszentralregister wegen sexualbezogenen Delikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen nicht mehr der Löschung unterfallen und auch keiner Aufnahmefrist für ein Führungszeugnis unterliegen sollen. Dem Bundestag liegt diesbezüglich seit Februar 2020 der Gesetzentwurf des Bundesrates "Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis" - BR-Drucksache 645/19(B)(neu) - vom 14. Februar 2020 vor. Um den Schutz von Minderjährigen vor erneuten Übergriffen bereits verurteilter Sexualstraftäter zu verbessern, soll der Bundestag an den Gesetzentwurf erinnert und gebeten werden, sich damit zeitnah zu befassen.



Drucksache 75/20

... 2. das Verfahren für die Eintragung der Verträge in das Verzeichnis,



Drucksache 343/19

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass unsachgemäß gehandhabte bzw. entsorgte Kunststoffprodukte einen bedeutenden Eintragspfad für Makro- und Mikroplastikpartikel in die Umwelt darstellen können.



Drucksache 576/19

... (4) Die Luftsicherheitsbehörden der Länder übermitteln der das gemeinsame Luftsicherheitsregister führenden Stelle die Daten nach Absatz 3. In den Fällen des Absatzes 3 Nummer 2 Buchstabe b und c darf eine Übermittlung der Daten erst erfolgen, wenn die der Speicherung der Daten zugrunde liegende Entscheidung unanfechtbar oder sofort vollziehbar ist. Entfällt die Vollziehbarkeit einer nach Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und c eingetragenen Entscheidung auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidung, so wird die Eintragung aus dem Register entfernt.



Drucksache 637/19

... "(1) Wer zur Führung eines Kriegswaffenbuches verpflichtet ist, hat den Kriegswaffenbestand zu den nach § 10 Absatz 1 vorgeschriebenen Meldestichtagen, jede Bestandsveränderung und jede Beförderung ohne Bestandsveränderung in das Kriegswaffenbuch einzutragen. Die Eintragungen sind unverzüglich nach einem meldepflichtigen Ereignis vorzunehmen und müssen in nachvollziehbarer Weise erfolgen. Jede Berichtigung eines Eintrags muss als solche erkennbar sein und den ursprünglichen Eintrag unverändert lassen. Das Kriegswaffenbuch kann in Papierform oder elektronisch geführt werden."



Drucksache 269/19

... betreffend die Erteilung eines beglaubigten Registerausdrucks aus dem Geburtseintrag des Kindes, die in diesen Fällen keine Anwendung finden.



Drucksache 352/2/19

... Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, auf das das Transparenzregister zugreift, werden bisher von der Bundesanzeiger GmbH dazu aufgefordert, den jährlichen Betrag für das Betreiben des Transparenzregisters zu begleichen. Da darin ein Eintrag seitens der Vereine nicht erfolgt ist, ist der Gebührentatbestand zu streichen.



Drucksache 576/19 (Beschluss)

... sichergestellt, dass Betroffene selbst keine Auskunft über eine Eintragung im ZStV erhalten, wenn dies die Ermittlungen gefährdet. Je weiter der Personenkreis gefasst wird, für den Daten zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung erhoben werden können,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.