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"Informations- und"
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... Absatz 2 bestimmt die Bußgeldobergrenze für die einzelnen Tatbestände des Absatzes 1. Dabei sind für Verstöße gegen elementare Grundpflichten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung durch die jeweils Verpflichteten tendenziell höhere Bußgelder (bis € 50.000.- je Einzelfall) als für Verstöße gegen Kennzeichnungs-, Informations- und sonstige Pflichten (bis € 10.000.- je Einzelfall) vorgesehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§ 3 Verkehrsverbote
§ 4 Anzeige der Marktteilnahme
§ 5 Pflichten der Hersteller
§ 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien
§ 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 9 Pflichten der Vertreiber
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11 Pflichten des Endnutzers
§ 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Verwertung und Beseitigung
§ 15 Erfolgskontrolle
§ 16 Sammelziele
Abschnitt 3 Kennzeichnung, Hinweispflichten
§ 17 Kennzeichnung
§ 18 Hinweispflichten
Abschnitt 4 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
§ 19 Beauftragung Dritter
§ 20 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 21 Vollzug
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
Anlage
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität
4. Gender Mainstreaming
5. Folgenabschätzung
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:
2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft
d Auswirkungen auf das Preisniveau
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG
Drucksache 866/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2010 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " KOM (2009) 640 endg.; Ratsdok. 15897/09
... 2. Der Bundesrat würdigt den durch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen des Arbeitsprogramms entstehenden europäischen Mehrwert, der sich insbesondere in Form eines vertieften Informations- und Erfahrungsaustauschs unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips sowie unter Beachtung der eng gefassten Unionskompetenzen im Bildungsbereich äußert, und erkennt dessen wichtige Impulsfunktion für die Gestaltung der Bildungspolitiken der Mitgliedstaaten bzw. der Länder in der Bundesrepublik Deutschland an.
Drucksache 479/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zum Thema "Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit" (2008/2329(INI))
... 21. unterstreicht die Bedeutung der Ausbildung betreffend Informations- und Kommunikationstechnologien und der Medienkompetenz; hält es für wichtig, den Schülern die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsmittel und digitalen Technologien und deren Nutzung zu vermitteln;
Drucksache 673/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über eine europäische Initiative zur Alzheimer-Krankheit und zu anderen Demenzerkrankungen KOM (2009) 380 endg.; Ratsdok. 12392/09
... " (KOM(2007) 33220) mit einer Reihe konkreter Aktionsvorschläge heraus. Diese umfassen spezifische Aktionen des Teils Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) des 7. Forschungsrahmenprogramms sowie umfassende Pilotprojekte mit Regionen im Rahmen des Wettbewerbs- und Innovationsprogramms, die spezielle IKT-Lösungen für ältere Menschen mit kognitiven Problemen und leichter Demenz sowie für deren Betreuer entwickeln. Darüber hinaus wurde ein gemeinsames Forschungs- und Innovationsprogramm21 der EU mit 23 europäischen Ländern für altersgerechte IKT-Produkte und Dienstleistungen eingeleitet, in dessen Rahmen Lösungen für Alzheimer-Patienten entwickelt werden können.
Mitteilung
1. Einleitung und Problemstellung
1.1. Hintergrund
1.2. Die Problematik
2. Ziele und Gemeinschaftsmaßnahmen
2.1. Frühzeitig handeln, um Demenzen zu erkennen und ein gesundes Altern zu fördern
• Aktionen:
2.2. Gemeinsame europäische Anstrengungen zum besseren Verständnis von
• Aktionen:
2.3. Unterstützung nationaler Solidarität in Bezug auf Demenzerkrankungen:
• Aktionen:
2.4. Wahrung der Rechte von Menschen mit Demenzerkrankungen
• Aktion:
3. Fazit und Ausblick
Drucksache 441/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG KOM (2009) 207 endg.; Ratsdok. 9494/09
(27) Insbesondere sollte die Kommission zum Erlass der zur Durchführung dieser Richtlinie erforderlichen Bestimmungen ermächtigt werden. Sie sollte die Verfahren festlegen können, nach denen AIFM, deren AIF ein Vermögen unterhalb der in dieser Richtlinie festgelegten Schwelle verwalten, ihr Recht auf Gleichstellung mit AIFM im Geltungsbereich dieser Richtlinie wahrnehmen können. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen auch die Kriterien festgelegt werden, anhand deren die zuständigen Behörden bewerten ob AIFM ihren Pflichten in Bezug auf Wohlverhaltensregeln, die Art der von ihnen zu ermittelnden Interessenkonflikte und die Schritte, die hinsichtlich ihrer internen und organisatorischen Verfahren nach vernünftigem Ermessen von ihnen erwartet werden können, um Interessenkonflikte zu erkennen, zu vermeiden, zu regeln und/oder offen zu legen, nachkommen. Festgelegt werden sollen ferner die Anforderungen, die der AIFM nach Maßgabe der von ihm im Namen seiner AIF eingegangenen Risiken an das Risikomanagement zu stellen hat, sowie alle Regelungen, die der AIFM benötigt, um die mit Leerverkäufen verbundenen besonderen Risiken zu steuern, einschließlich etwaiger Beschränkungen, die erforderlich sein könnten, um den AIF vor unangemessenen Verlustrisiken zu schützen. Auch die in dieser Richtlinie enthaltenen Anforderungen an das Liquiditätsmanagement, insbesondere die Mindestliquiditätsanforderungen für AIF, sollen näher ausgeführt werden. Festgelegt werden sollen auch die Anforderungen, die die Originatoren von Verbriefungspositionen erfüllen müssen, damit ein AIFM in derartige, nach dem 1. Januar 2011 emittierte Instrumente investieren darf. Ebenfalls festgelegt werden sollen die Anforderungen, die AIFM erfüllen müssen, wenn sie in derartige Verbriefungen investieren. Festgelegt werden sollen ferner die Kriterien, anhand deren beurteilt werden kann, ob eine Bewertungsstelle als unabhängig im Sinne dieser Richtlinie anzusehen ist. Darüber hinaus soll festgelegt werden, unter welchen Bedingungen die Übertragung von Aufgaben eines AIFM genehmigt werden sollte und unter welchen Bedingungen eine übermäßige Übertragung vorliegt und der Verwalter deshalb nicht mehr als Verwalter des AIF betrachtet werden kann. Festgelegt werden sollen Form und Inhalt des Jahresberichts, den AIFM für jeden von ihnen verwalteten AIF zur Verfügung stellen müssen, und die Informations- und Meldepflichten von AIFM gegenüber Anlegern bzw. zuständigen Behörden sowie deren Häufigkeit. Festgelegt werden sollen die Informationspflichten von AIFM im Hinblick auf Hebelfinanzierung und die Häufigkeit der Unterrichtung von zuständigen Behörden und Anlegern. Festgelegt werden sollen die Obergrenzen für Hebelfinanzierungen, die ein AIFM bei der Verwaltung von AIF einsetzen kann. Bestimmt werden soll, wie AIFM, die eine beherrschende Beteiligung an Emittenten oder nicht börsennotierten Gesellschaften erwerben, ihren Informationspflichen gegenüber diesen Emittenten, nicht börsennotierten Gesellschaften und deren jeweiligen Anteilseignern sowie Arbeitnehmervertretern nachkommen sollten (worunter auch die Informationen fallen, die in den Jahresberichten der von ihnen verwalteten AIF enthalten sein müssen), und was diese Informationen im Einzelnen beinhalten sollen. Festgelegt werden soll, welche Beschränkungen oder Bedingungen für den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM verhängt werden können. Festgelegt werden sollen die allgemeinen Kriterien, anhand deren zu beurteilen ist, ob die Bewertungsstandards eines Drittlandes, in dem die Bewertungsstelle ihren Sitz hat, als gleichwertig zu betrachten sind, ob die Rechtsvorschriften eines Drittlandes über Verwahrstellen gleichwertig sind und ob für die Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern Aufsichtsvorschriften und laufende Beaufsichtigung als gleichwertig angesehen werden können. Es sollen allgemeine Kriterien für die Beurteilung festgelegt werden, ob Drittländer AIFM aus der Gemeinschaft einen effektiven Marktzugang gewähren, der mit dem Marktzugang, den die Gemeinschaft AIFM aus Drittländern gewährt, vergleichbar ist. Festgelegt werden sollen Modalitäten, Inhalt und Häufigkeit des Informationsaustauschs über AIFM zwischen den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates des AIFM und anderen zuständigen Behörden, falls der AIFM allein oder zusammen mit anderen AIFM-Einfluss auf die Stabilität systemrelevanter Finanzinstitute oder die geordnete Funktionsweise der Märkte haben könnte. Festgelegt werden sollen die Verfahren für Überprüfungen vor Ort und Ermittlungen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung
2. Grundsätzlicher Ansatz
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Ausschussverfahren
3.5. Inhalt des Vorschlags
3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung
3.5.3. Informationen für die Anleger
3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden
3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben
3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie
3.5.8. Drittländer
3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zulassung Eines Aifm
Artikel 4 Zulassungspflicht
Artikel 5 Zulassungsverfahren
Artikel 6 Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 7 Änderungen beim Zulassungsumfang
Artikel 8 Entzug der Zulassung
Kapitel III Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Abschnitt 1 Wohlverhaltensregeln
Artikel 9 Allgemeine Grundsätze
Artikel 10 Interessenkonflikte
Artikel 11 Risikomanagement
Artikel 12 Liquiditätsmanagement
Artikel 13 Anlagen in Verbriefungspositionen
Abschnitt 2 Eigenkapitalanforderungen
Artikel 14 Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung
Abschnitt 3 Organisatorische Anforderungen
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Verwahrstelle
Abschnitt 4 Übertragung von AIFM-Aufgaben
Artikel 18 Übertragung
Kapitel IV Transparenzanforderungen
Artikel 19 Jahresbericht
Artikel 20 Informationspflichten gegenüber den Anlegern
Artikel 21 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
Kapitel V Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten
Abschnitt 1 Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
Artikel 22 Anwendungsbereich
Artikel 23 Informationspflichten gegenüber Anlegern
Artikel 24 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
Artikel 25 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung
Abschnitt 2 Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten
Artikel 26 Anwendungsbereich
Artikel 27 Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 28 Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben
Artikel 30 Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind
Kapitel VI Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM
Artikel 31 Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat
Artikel 32 Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten
Artikel 33 Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 34 Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten
Kapitel VII Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
Artikel 35 Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft
Artikel 36 Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland
Artikel 37 Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland
Artikel 38 Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland
Artikel 39 Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern
Kapitel VIII Zuständige Behörden
Abschnitt 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe
Artikel 40 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 41 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 42 Aufsichtsbefugnisse
Artikel 43 Verwaltungssanktionen
Artikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
Abschnitt 2 Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden
Artikel 45 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 46 Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
Artikel 48 Schlichtung
Kapitel IX Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überprüfung
Artikel 51 Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Änderung der Richtlinie 2004/39/EG
Artikel 53 Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27
Artikel 54 Umsetzung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Drucksache 409/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zum Kunststudium in der Europäischen Union (2008/2226(INI))
... 12. betont, wie wichtig es ist, die durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie das Internet als didaktische Kanäle für eine moderne und zeitgemäße Schulbildung gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, wenn es darum geht, die künstlerische Dimension in die Lehrpläne einzubeziehen;
Drucksache 95/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zur Medienkompetenz in der digitalen Welt (2008/2129(INI))
... – unter Hinweis auf die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten (Rec(2006)0012) über das Fitmachen von Kindern für die neue Informations- und Kommunikationsumgebung,
Drucksache 866/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2010 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " KOM (2009) 640 endg.; Ratsdok. 15897/09
... 2. Der Bundesrat würdigt den durch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen des Arbeitsprogramms entstehenden europäischen Mehrwert, der sich insbesondere in Form eines vertieften Informations- und Erfahrungsaustauschs unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips sowie unter Beachtung der eng gefassten Unionskompetenzen im Bildungsbereich äußert, und erkennt dessen wichtige Impulsfunktion für die Gestaltung der Bildungspolitiken der Mitgliedstaaten bzw. der Länder in der Bundesrepublik Deutschland an.
Drucksache 272/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa: Mehr Engagement KOM (2009) 116 endg.; Ratsdok. 7883/09
... Der Bundesrat begrüßt das vorgelegte Strategiepapier der Kommission für die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa. Die mit der Mitteilung verbundene Absicht des Vorschlags einer Strategie, die darauf ausgerichtet ist, Europa eine industrielle und technologische Führungsposition auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu sichern, Europa für Investoren und Fachleute im IKT-Bereich attraktiver zu machen und dafür zu sorgen, dass die Fortschritte der IKT der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft in vollem Umfang zugutekommen, wird vom Bundesrat unterstützt.
Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... Die Kosten für die Dachdokumentation Krebs beim Robert Koch-Institut werden aus dem Bundeshaushalt getragen und belaufen sich derzeit auf jährlich 230.000 Euro. Nach vorläufiger Schätzung entstehen bei der Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten Mehrkosten in Höhe von jährlich ca. 500.000 Euro (ca. 475.000 Euro Personalkosten und ca. 30.000 Euro Sachkosten pro Jahr). Zusätzlich fallen einmalige Sachkosten in Höhe von ca. 75.000 Euro an. Bei diesen Kos ten wird davon ausgegangen, dass zur Verwaltung der umfangreichen Datenmengen und zur Durchführung der zum Teil komplexen Datenanalysen eine in sich abgeschlossene und vor fremden Zugriffen abgesicherte Hardware-Infrastruktur neu geschaffen werden muss. Die Neuanschaffung begründet sich vor allem in dem Anspruch, das Informations- und Datenangebot in einem erheblich größeren und flexibleren Umfang, als es bisher der Fall ist, der Bevölkerung und der Fachöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, sowie aus Datenschutzgründen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
II. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)
§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz
§ 1 Kreditermächtigungen
§ 2 Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben
§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
§ 4 Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme
§ 5 Konjunkturkomponente
§ 6 Ausnahmesituationen
§ 7 Kontrollkonto
§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 3 Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)
§ 1 Konsolidierungshilfen
§ 2 Konsolidierungsverpflichtungen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenaustausch über das Verbindungsnetz
§ 4 Beschlüsse über das Verbindungsnetz
§ 5 Vergabe
§ 6 Betrieb
§ 7 Kosten
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 5 Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
§ 1 Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Kontrollnummer, Datenabgleich
§ 5 Datennutzung
§ 6 Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern
Artikel 6 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 14 (Evaluation)
§ 15 (Ermächtigungen)
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
• Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 4
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 13
Drucksache 252/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))
... 20. betont, dass mit der Verbreitung der Informations- und Kommunikationsmittel die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, den Güterkraftverkehr auch außerhalb des Autobahnnetzes mit Mautgebühren zu belegen; fordert, die Möglichkeit einheitlicher Überwachungsvorschriften für den Binnenmarkt zu prüfen;
Drucksache 107/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (2008/2097(INI))
... 39. ist der festen Überzeugung, dass die örtliche Eigenverantwortung der EU-Entwicklungszusammenarbeit durch die Einbeziehung der nationalen Parlamente gestärkt werden kann, einschließlich wechselseitiger Interaktion und Kapazitätsaufbau zwischen dem Europäischen Parlament und den Parlamenten der Partnerländer; dies sollte auch Unterstützungssysteme in der Informations- und Kommunikationstechnologie, Technologiekapazitäten zur Erstellung von aktualisierten Wählerverzeichnissen und die Ausstellung von Personalausweisen, wenn keine Geburtseintragungen oder sonstigen Identitätsnachweise vorhanden sind, umfassen;
Drucksache 105/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur E-Justiz (2008/2125(INI))
... A. in der Erwägung, dass der Rat im Jahr 2007 beschlossen hat, mit der Arbeit an der Entwicklung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Bereich der Justiz auf europäischer Ebene, insbesondere durch die Einrichtung eines europäischen Portals, zu beginnen,
Anlage Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Geforderten Vorschlags
Empfehlung 1 zur Form und zum Geltungsbereich des anzunehmenden Instruments
Empfehlung 2 zum Mindestinhalt des anzunehmenden Instruments
1. Aktionsplan zur EU-Justiz
2. Maßnahmen im Hinblick auf zukunftssichere Rechtsvorschriften
3. Maßnahmen betreffend das Zivilverfahren
4. Maßnahmen betreffend das Vertrags- und Verbraucherrecht
5. Maßnahmen betreffend die Aspekte Sprache, Mehrsprachigkeit und Interoperabilität
6. Maßnahmen betreffend die europäischen e-Justizportale
a Das europäische e-Justizportal für die Bürgerinnen und Bürger
b Das sichere europäische e-Justizportal
7. Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten
8. Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
9. Nutzung von Videokonferenzen
10. Stärkung der Grundrechte und der Verfahrensgarantien
Drucksache 756/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09
... Bildungs-, Informations- und Sensibilisierungskampagnen spielen bei der Herausbildung einer neuen Kultur für die urbane Mobilität eine wichtige Rolle. Die Kommission wird auch in Zukunft Kampagnen auf allen Ebenen, u. a. im Zusammenhang mit der Europäischen Woche für Mobilität, unterstützten. Für die Europäische Mobilitätswoche wird die Kommission das bestehende System für die Preisverleihung verbessern und einen besonderen Preis zur Förderung der Verabschiedung nachhaltiger städtischer Mobilitätspläne prüfen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Welche Rolle kann die EU übernehmen?
3. Ein Aktionsprogramm zur Förderung nachhaltiger urbaner Mobilität
Thema 1 – Förderung integrierter Strategien
Aktion 1 – Beschleunigung der Einführung von Plänen für die nachhaltige urbane Mobilität
Aktion 2 – Nachhaltige Mobilität in den Städten und zur Regionalpolitik
Aktion 3 – Verkehr und eine gesunde städtische Umwelt
Thema 2 – Die Bürger im Mittelpunkt
Aktion 4 – Plattform zu Fahrgastrechten im öffentlichen Nahverkehr
Aktion 5 – Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Aktion 6 – Verbesserte Reiseinformationen
Aktion 7 – Zugang zu Umweltzonen
Aktion 8 – Kampagnen zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens
Aktion 9 – Vermittlung einer energieeffizienten Fahrweise im Rahmen der Fahrschulausbildung
Thema 3 – Umweltfreundlicher Stadtverkehr
Aktion 10 – Forschungs- und Demonstrationsprojekte für emissionsarme und emissionslose Fahrzeuge
Aktion 11 – Internet-Ratgeber zum Thema saubere und energieeffiziente Fahrzeuge
Aktion 12 – Studie zu urbanen Aspekten der Internalisierung externer Kosten
Aktion 13 – Informationsaustausch über städtische Gebührensysteme
Thema 4 – Stärkung der Finanzierungsmöglichkeiten
Aktion 14 – Optimierung vorhandener Finanzierungsquellen
Aktion 15 – Ermittlung des künftigen Finanzierungsbedarfs
Thema 5 – Erfahrungs- und Wissensaustausch
Aktion 16 – Aktualisierung von Daten und Statistiken
Aktion 17 – Einrichtung eines Beobachtungszentrums für urbane Mobilität
Aktion 18 – Beitrag zum internationalen Dialog und Informationsaustausch
Thema 6 – Optimierung der urbanen Mobilität
Aktion 19 – Städtischer Güterverkehr
Aktion 20 – Intelligente Verkehrssysteme intelligent transport systems, ITS zur Förderung urbaner Mobilität
4. Ausblick
Anhang 1 Überblick über die Maßnahmen zur urbanen Mobilität
Drucksache 319/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zur Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik (2008/2219(INI))
... 28. fordert, dass die Union Informations- und Aufklärungsmaßnahmen insbesondere für Junglandwirte anbietet, mit denen die Einführung landwirtschaftlicher Methoden gefördert wird, die sich günstig auf die Erhaltung des Bodens auswirken, und bei denen insbesondere die
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 240/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten und kohlendioxidarmen Wirtschaft KOM (2009) 111 endg.; Ratsdok. 7566/09
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten und kohlendioxidarmen Wirtschaft KOM (2009)
1. Einleitung
2. Die mögliche Rolle Der IKT
3. Bestmöglicher IKT-Einsatz: Herausforderungen und Handlungsbedarf
4. Allgemeiner Hintergrund der Empfehlung
4.1 Verbesserung der Energie- und Kohlenstoffbilanz der IKT
4.1.1 Gebäude und Bauwesen
4.1.2 Rationalisierung des verkehrsbedingten Energieverbrauchs dank besserer Logistik
4.2 Förderung dauerhafter Verhaltensänderungen der Verbraucher, Unternehmen und Kommunen
4.2.1 Energieendverbrauch
4.2.2 Die Führungsrolle der Mitgliedstaaten
4.3 Weiteres Vorgehen
5. Die Rolle der Europäischen Kommission
6. Bewertung und Überwachung
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 4/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... Die bisherigen Einschränkungen haben aufgrund der ungenauen Regelungen über die Informationspflicht des Betroffenen durch die verantwortliche Stelle über die Erhebung seiner Daten dazu beigetragen, dass die ausdrückliche Informationspflicht der Ausnahmefall gewesen ist. Die ausdrückliche Informations- und Dokumentationspflicht der verantwortlichen Stelle dient der Rechtsklarheit.
Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG
6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG
7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG
8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG
9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG
10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG
11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG
12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG
17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG
18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG
19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG
Zu § 4a
20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG
21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG
22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG
23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *
24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG
25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG
26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG
27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG
28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG
Zu Artikel 2 Nummer 9
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *
32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG
33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG
Zu Artikel 4 Nummer 1
36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 216/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen KOM (2009) 82 endg.; Ratsdok. 7075/1/09
... – in die Erforschung von Frühwarnsystemen und der Interoperabilität von Informations- und Überwachungssystemen investieren;
1. Einleitung
2. Die Notwendigkeit eines Gemeinschaftskonzepts zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen
3. Schlüsselelemente eines gemeinschaftlichen Verhütungskonzepts
3.1. Festlegung der Bedingungen für die Entwicklung wissensbasierter Verhütungsstrategien auf allen Regierungsebenen
3.1.1. Erstellung eines Dateninventars für Katastrophen
3.1.2. Verbreitung bewährter Praktiken
3.1.3. Festlegung von Leitlinien für die Gefahren-/Risikokartierung
3.1.4. Förderung von Forschungsarbeiten
3.2. Abstimmung zwischen Akteuren und Strategien innerhalb des gesamten Katastrophenmanagement-Zyklus
3.2.1. Anwendung des Programms Bisherige Erfahrungen auf die Katastrophenverhütung
3.2.2. Schulung und Sensibilisierung im Bereich Katastrophenverhütung
3.2.3. Verbesserung der Abstimmung zwischen Akteuren
3.2.4. Verbesserung von Frühwarnsystemen
3.3. Verbesserung der Funktionsfähigkeit existierender Instrumente mit Blick auf die Katastrophenverhütung
3.3.1. Effizientere Ausrichtung gemeinschaftlicher Fördermittel
3.3.2. Berücksichtigung der Katastrophenverhütung in geltenden Gemeinschaftsvorschriften
4. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Bereich Verhütung
5. Schlussfolgerung und Perspektive
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... 87. betont die Bedeutung der Einrichtung von Informations- und Steuerungszentren für Migration wie des im Oktober 2008 in Mali eingeweihten Zentrums; ist der Auffassung, dass derartige Zentren in der Lage sein sollten, einen bedeutenden Beitrag zur Lösung von Migrationsproblemen zu leisten, indem sie sich den Anliegen der potenziellen Migranten wie auch denen der Rückkehrer und der in der Europäischen Union lebenden Migranten annehmen; fordert die Kommission auf, die notwendigen Informationen über Vorhaben zur Errichtung weiterer Zentren im Rahmen der Partnerschaft EU-Afrika bereitzustellen, und ersucht die Kommission, die Möglichkeit der Einrichtung derartiger Zentren in den östlichen Nachbarländern zu prüfen;
Drucksache 805/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 187 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2006 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
... b) Informations- und Beratungsdienste zum Arbeitsschutz;
Drucksache 53/09 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... Die Einbeziehung des Wohngeldes in das ELENA-Verfahren wird zu erheblichem in dieser Höhe aber nicht gerechtfertigtem Verwaltungsaufwand der Länder, insbesondere der kommunalen Wohngeldbehörden, führen (viele neue Informations- und Hinweispflichten, Anpassung der EDV-Programme, Anschaffung und Unterhalt der technischen Einrichtungen für ELENA, Schulungen etc.). Zudem sind auch die kostendeckenden Abrufentgelte, der Aufschlag auf die Entgelte zur Rückführung des Darlehens nach § 115
1. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 95 Absatz 1 Nummer 4 und Nummer 5 SGB IV , Artikel 9 § 23 Absatz 2 Satz 2 und § 33 Absatz 1a WoGG und Artikel 11 Absatz 2 Inkrafttreten
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 104 Satz 1, Satz 2, Satz 3 SGB IV , Nummer 12 § 115 SGB IV
Drucksache 788/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen) - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
... Der Bundesrat erinnert daran, dass sich die Informations- und Mitwirkungsrechte der Länder auch auf die Vorbereitung und den Abschluss völkerrechtlicher Abkommen durch die EU erstrecken.
1. Zu Ziffer 4 Satz 2 - neu - und Ziffer 5 Satz 2 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Ziffer 6 bis 8 - neu -
3. Zu Ziffer 9 bis 11 - neu -
Zu Ziffer 9
Zu Ziffer 10
Zu Ziffer 11
Drucksache 823/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor KOM (2009) 577 endg.; Ratsdok. 15305/09
... Da scharfe/spitze medizinische Instrumente als Arbeitsmittel im Sinne der Richtlinie 89/655/EWG gelten, wird hier festgelegt, welche Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Arbeitgeber zusätzlich zur in Artikel 6 der Richtlinie 89/655/EWG vorgesehenen Unterrichtung der Arbeitnehmer und Bereitstellung von Betriebsanleitungen zu treffen hat.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende einschlägige Vorschriften
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Analyse der Vereinbarung
3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien
3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche
3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis
3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung
3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Entsprechungstabelle
3.6. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
5.1. Wortlaut der Richtlinie
5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie
Paragraf 1: Zweck
Paragraf 2: Anwendungsbereich
Paragraf 3: Definitionen
Paragraf 4: Grundsätze
Paragraf 5: Risikobewertung
Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz
Paragraf 7: Information und Sensibilisierung
Paragraf 8: Schulung
Paragraf 9: Meldeverfahren
Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen
Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Anhang Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3 Präambel:
Allgemeine Erwägungen
Paragraf 1: Zweck
Paragraf 2: Anwendungsbereich
Paragraf 3: Definitionen
Paragraf 4: Grundsätze
Paragraf 5: Risikobewertung
Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz
Paragraf 7: Information und Sensibilisierung
Paragraf 8: Schulung
Paragraf 9: Meldeverfahren
Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen
Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen
Drucksache 174/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Obgleich der Gesetzentwurf auch Regelungen über die Akkreditierung von Erbringern sicherer Kommunikationsdienstleistungen im Rechtsverkehr trifft, die deren wirtschaftliches Handeln betreffen, regelt er doch hauptsächlich das Rechtsverhältnis zwischen Diensteanbieter, Nutzer und öffentlicher Verwaltung (Informations- und Bereitstellungspflichten, Nutzerrechte und -pflichten, "
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
aa Praktikabilität
bb Verschiebung des verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts
cc Fehlende Auseinandersetzung mit den Konzeptionen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt DLRL und zum Deutschland-Online-Projekt S.A.F.E.
dd Technische Fragen
ee Zustimmungsbedürftigkeit
2. Zur Einleitungsformel
3. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz
§ 2 Zuständige Behörde
4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz
5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Bürgerportalgesetz
6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz
7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz
8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz
9. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz
§ 8 Dokumentenablage
10. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz
11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz
12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz
13. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz
14. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz
15. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz
16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz
17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz
19. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz
20. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz
22. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz
23. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG
24. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz
Drucksache 231/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))
... 14. empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, für KMU Informations- und Ausbildungsmaßnahmen durchzuführen, um es ihnen zu ermöglichen, auf handelspolitische Schutzinstrumente zurückzugreifen; ist der Ansicht, dass die Kommission zwar eine neutrale Position wahren muss, jedoch KMU in allen Phasen von Untersuchungen im Bereich des Handelsschutzes gezielt unterstützen sollte; ist der Ansicht, dass die Dienstleistungen des Helpdesk für handelspolitische Schutzinstrumente für KMU verbessert werden müssen;
Drucksache 658/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
... 2. Der Bundesrat sieht in verstärkten Informations- und Aufklärungskampagnen sowie in gezielten Impfaktionen, die durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit flankiert werden, geeignete Ansatzpunkte, um die Durchimpfungsraten weiter zu erhöhen. Eine Zielgröße ist jedoch von weiteren Faktoren abhängig und scheint in Anbetracht bereits durchgeführter Kampagnen für Deutschland nicht realistisch.
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... II mehr Gewicht zu verleihen, sollen die Beauftragten für Chancengleichheit für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen Informations- und Beratungsleistungen in übergeordneten Fragen der Gleichstellung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Frauenförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie erbringen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung und Organisation von Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG-Organisationsgesetz)
Abschnitt 1 Errichtung, Rechtsform, Aufgaben
§ 1 Errichtung, Träger und Rechtsform
§ 2 Aufgaben
§ 3 Ausgestaltung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abschnitt 2 Organe
§ 4 Organe
§ 5 Trägerversammlung
§ 6 Geschäftsführer
Abschnitt 3 Aufsicht
§ 7 Aufsicht
Abschnitt 4 Personal
§ 8 Personal
§ 9 Abordnung des bisherigen Personals zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 10 Übernahme zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 11 Personalvertretung
§ 12 Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 13 Übermittlung von Personalaktendaten zum Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft
Abschnitt 5 Haushalt
§ 14 Aufstellung des Haushaltsplans
§ 15 Haushaltspläne der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 16 Sonderregelung für das Jahr 2011
§ 17 Vorläufige Haushaltsführung
§ 18 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
§ 19 Nachtragshaushalt
§ 20 Verpflichtungsermächtigungen
§ 21 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 22 Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung
§ 23 Geltung der Haushaltsvorschriften des Bundes für die Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 24 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Überleitungsvorschriften
§ 25 Überleitung in Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 26 Zusammenarbeit vor der Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtliche Beiräte
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
§ 43 Aufrechnung
§ 43a Anrechnung der Zahlung auf mehrere Forderungen
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 47 Aufsicht
Artikel 3 Folgeänderungen anderer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Leistungserbringung aus einer Hand
Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Organisationsstrukturen; Errichtung von Anstalten öffentlichen Rechts
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume
Organe der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
3. Weitere Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 18b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu 16 § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 20
Zu § 44c
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 358/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
... Die Information kann durch Aushang oder Auslage an geeigneter Stelle oder den Einsatz eines rechnergestützten Informations- und Buchungssystems erfolgen.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)
§ 1
§ 2
Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 3 Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 5 Beförderungsbedingungen
§ 14 Informationen
§ 17 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
§ 37 Schlichtungsstelle
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 716/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
... 2. Die Informations- und Mitwirkungsrechte der Länder im Hinblick auf Vorhaben der Europäischen Union beschränken sich nicht auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente der Europäischen Union, sondern erstrecken sich auch auf Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme, Mitteilungen und Empfehlungen. Vorhaben sind auch so genannte Gemischte Beschlüsse und die Vorbereitung und der Abschluss völkerrechtlicher Abkommen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 9
§ 10
‚Anlage zu § 9
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Unterrichtung des Bundesrates
III. Vorbereitende Beratungen
IV. Stellungnahme des Bundesrates
V. Umsetzung von Recht der Europäischen Union
VI. Verfahren vor den Europäischen Gerichten
VII. Vertragsrevision, Beitritt und Assoziierungsverhandlungen der Europäischen Union
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 66/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
... Das derzeitige Grundbuchrecht erlaubt die Führung der Grundbücher in elektronischer Form. Eintragungsunterlagen sind dem Grundbuchamt jedoch nach wie vor in Papierform vorzulegen. Der technische Fortschritt ermöglicht nunmehr auch in dem von strengen Formanforderungen geprägten Grundbuchverfahren die Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll der rechtliche Rahmen für eine medienbruchfreie elektronische Vorgangsbearbeitung unter Beibehaltung des hohen Qualitätsstandards des deutschen Grundbuchverfahrens und der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr vorgegeben werden. Die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im Bereich des Grundstücksverkehrs soll allen Beteiligten effizientere Verfahrensabläufe ermöglichen und damit einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Grundbuchordnung
§ 12b
§ 32
Achter Abschnitt
§ 135 Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte; Verordnungsermächtigungen
§ 136 Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt
§ 137 Form elektronischer Dokumente
§ 138 Übertragung von Dokumenten
§ 139 Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf
§ 140 Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen
§ 141 Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz
Artikel 2 Änderung der Grundbuchverfügung
Abschnitt XV Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte
§ 94 Grundsatz
§ 95 Allgemeine technische und organisatorische Maßgaben
§ 96 Anlegung und Führung der elektronischen Grundakte
§ 97 Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form
§ 98 Übertragung elektronischer Dokumente in die Papierform oder in andere Dateiformate
§ 99 Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf
§ 100 Wiederherstellung des Grundakteninhalts
§ 101 Ausführungsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 4 Änderungen sonstigen Bundesrechts
§ 70
§ 113
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
1. Einleitung
2. Elektronischer Rechtsverkehr
3. Elektronische Grundakte
4. Gebühren für den Grundbuchabruf
II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick
1. Elektronischer Rechtsverkehr
2. Elektronische Grundakte
3. Gebühren für den Grundbuchabruf
4. Sonstige Regelungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
V. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Verwaltung
VI. Sonstige Angaben nach den §§ 43 und 44 GGO
1. Andere Lösungsmöglichkeiten
3. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4. Vereinbarkeit mit EU-Recht
5. Gleichstellungsrelevante Regelungsfolgen
6. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 135
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 136
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 137
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 138
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 139
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 140
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 141
Zu den Nummern 18 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu § 94
Zu § 95
Zu § 96
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 97
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 98
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 99
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 100
Zu § 101
Zu den Nummern 9 bis 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 610: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften
Drucksache 26/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... " die Mitgliedstaaten zuständig seien (vgl. Nummer 2.1), zurück. Tatsächlich wurde das Arbeitsprogramm vor allem als Mittel des vertieften Informations- und Erfahrungsaustauschs sowie zur Formulierung gemeinsamer rechtlich nicht bindender Zielsetzungen geschaffen, wobei z.B. die im Rahmen der Peer-Learning-Maßnahmen vorgestellten bewährten Verfahren durchaus wertvolle Impulse für die nationale Politikgestaltung darstellen können. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen des Arbeitsprogramms bzw. der Anwendung der "Offenen Methode
Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... H. in der Erwägung, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) heute in der Wirtschaft allgegenwärtig sind und dass neue Plattformen und Netze aufgebaut und räumlich ausgedehnt werden, und dass offene Normen benötigt werden, denen eine große Bedeutung zukommt, was Innovation, Wettbewerb und tatsächliche Wahlmöglichkeiten für Verbraucher betrifft,
Drucksache 221/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Besserer Zugang zur modernen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in ländlichen Gebieten KOM (2009) 103 endg.; Ratsdok. 7201/09
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Besserer Zugang zur modernen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in ländlichen Gebieten KOM (2009)
Drucksache 174/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Obgleich der Gesetzentwurf auch Regelungen über die Akkreditierung von Erbringern sicherer Kommunikationsdienstleistungen im Rechtsverkehr trifft, die deren wirtschaftliches Handeln betreffen, regelt er doch hauptsächlich das Rechtsverhältnis zwischen Diensteanbieter, Nutzer und öffentlicher Verwaltung (Informations- und Bereitstellungspflichten, Nutzerrechte und -pflichten, "
1. Zur Einleitungsformel
2. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz
§ 2 Zuständige Behörde
3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz
4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz
6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz
7. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz
§ 8 Dokumentenablage
8. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz
9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz
11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz
12. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz
13. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz
14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz
15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz
17. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz
18. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
19. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz
20. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz
21. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG
22. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz
Drucksache 394/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
... 10. Erhebliche Bedenken bestehen gegen den Gesetzentwurf insoweit, als danach allein das Bundeskriminalamt ohne die Möglichkeit der Überprüfung die geheim zu haltende Liste der zu sperrenden Seiten erstellt. Dies begegnet erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken, zumal von den Sperrungen auch legale Internetseiten erfasst sein können. Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Vor diesem Hintergrund sind geeignete Sicherungsmechanismen - etwa die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums - erforderlich, um zu verhindern, dass legale Seiten gesperrt werden. Zudem bedarf es eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens, damit Betroffene die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erreichen können. Für diese Fälle sind zudem Entschädigungsregelungen vorzusehen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 1 Satz 1, Absatz 5 Satz 2 TMG *
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 1 Satz 1a - neu - TMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 1 Satz 2 TMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 5 TMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 5 Satz 2 TMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 8a - neu - TMG
Drucksache 237/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: IKT-Infrastrukturen für die e-Wissenschaft KOM (2009) 108 endg.; Ratsdok. 7432/09
... 1 Informations- und Kommunikationstechnologien.
1. Einleitung
1.1. Zweck der Mitteilung
1.2. Hintergrund der e-Infrastrukturen
1.3. E-Infrastrukturen und das politische Umfeld
2. E-Infrastrukturen lösen eine neue Wissenschaftsrenaissance aus
2.1. Systemumstellung auf die e-Wissenschaft
2.2. e-Infrastrukturen für die heutige und künftige e-Wissenschaft
2.3. Eine erneuerte Strategie
3. Europas Führungsrolle
3.1. Heutige e-Infrastrukturen
3.2. e-Infrastrukturen ab 2020
4. Massnahmen auf europäischer Ebene
4.1. Festigung der weltweiten Führungsrolle von GÉANT
4.2. Strukturierung der Grid-Landschaft für die e-Wissenschaft
4.3. Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen
4.4. Aufbau von Hochleistungsrechenanlagen der nächsten Generation
4.5. Betrieb globaler virtueller Forschungsgemeinschaften
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 793/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Solidarität im Gesundheitswesen - Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU KOM (2009) 567 endg.; Ratsdok. 14848/09
... Die EU sollte die verfügbaren Mechanismen und Instrumente möglichst wirksam dafür einsetzen. Sie kann beispielsweise eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung, der Förderung und Unterstützung des Informations- und Wissensaustausches zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten spielen. Dies gilt ebenso für die Identifizierung und Verbreitung bewährter Verfahren und Hilfen bei der Konzeption maßgeschneiderter Politikansätze für die spezifischen Probleme in den Mitgliedstaaten oder für bestimmte soziale Gruppen. Die EU sollte auch den Fortschritt bei der Umsetzung solcher politischer Strategien überwachen und bewerten.
Mitteilung
1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen
2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU
3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU
4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz
5. Hauptprobleme
Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung
Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung
Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen
Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik
6. Weitere Schritte
Drucksache 656/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
... Junge Menschen können mit Hilfe des Internets und anderen elektronischen Informations- und Kommunikationsformen u. a. ihren Auslandsaufenthalt vorbereiten, die Sprache lernen und sich mit dem Gastland, seiner Kultur und der aufnehmenden Einrichtung vertraut machen sowie direkte Kontakte knüpfen. Zu Mobilitätsfragen gibt es ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot, das sich in drei Hauptbereiche aufgliedern lässt:
Grünbuch Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern
3 Einleitung
Zunehmende Bedeutung der Mobilität zu Lernzwecken
Warum ein Grünbuch?
Arten der Mobilität
1. Vorbereitung auf eine Phase der Mobilität zu Lernzwecken
1.1. Information und Beratung
1.2. Anreize und Motivation
1.3. Sprachen und Kulturen
1.4. Rechtliche Fragen
1.5. Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen
1.6. Mobilität in die und aus der Europäischen Union
1.7. Vorbreitung der Mobilitätsphase und Fragen der Qualitätssicherung
1.8. Einbeziehung benachteiligter Personengruppen
2. Auslandsaufenthalt und Follow-Up
2.1. Mentoring und Integration
2.2. Anerkennung und Anrechnung
3. Eine neue Partnerschaft für Mobilität
3.1. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen
3.2. Aktivere Beteiligung der Unternehmen
3.3. Virtuelle Vernetzung und eTwinning
3.4. Mobilisierung der Multiplikatoren
3.5. Mobilitätsziele
3 Fazit
So können Sie an der Konsultation teilnehmen
Drucksache 795/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... • Im Allgemeinen belasten die Informationspflichten die kleinen und mittleren Unternehmen verhältnismäßig stärker. Aufgrund ihrer Größe haben KMU häufig keinen Zugang zu den fortschrittlichsten und effizientesten Informations- und Kommunikationstechnologien. Ebenso wenig verfügen sie über eigenes mit Regulierungsfragen vertrautes Personal, weshalb sie stärker auf zuweilen kostspielige Dienstleister angewiesen sind. Ein besonderer Schwerpunkt sollte daher auf die Verringerung der Verwaltungslasten für die KMU gelegt werden. Bei der Konzeption von Informationspflichten sollte der Grundsatz "
Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009
1. Einleitung
2. Ergebnisse der EU-Basisberechnung und Überblick über die branchenspezifischen Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten
Tabelle
3. Erfüllung der Zielvorgabe für EU-Rechtsvorschriften
Tabelle
3.1. Bislang erzielte Ergebnisse – verabschiedete Maßnahmen
3.2. Bislang erzielte Ergebnisse – vorgeschlagene Maßnahmen
3.3. Angestrebte Ergebnisse - Maßnahmen in Vorbereitung
4. Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene
5. Empfehlungen zum Geltungsbereich des Aktionsprogramms
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 394/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
... 7. Erhebliche Bedenken bestehen gegen den Gesetzentwurf insoweit, als danach allein das Bundeskriminalamt ohne die Möglichkeit der Überprüfung die geheim zu haltende Liste der zu sperrenden Seiten erstellt. Dies begegnet erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken, zumal von den Sperrungen auch legale Internetseiten erfasst sein können. Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Vor diesem Hintergrund sind geeignete Sicherungsmechanismen - etwa die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums - erforderlich, um zu verhindern, dass legale Seiten gesperrt werden. Zudem bedarf es eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens, damit Betroffene die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erreichen können. Für diese Fälle sind zudem Entschädigungsregelungen vorzusehen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 1 Satz 1a - neu - TMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 1 Satz 2 TMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 5 TMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 5 Satz 2 TMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 8a - neu - TMG
Drucksache 272/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa: Mehr Engagement KOM (2009) 116 endg.; Ratsdok. 7883/09
... 1. Der Bundesrat begrüßt das vorgelegte Strategiepapier der Kommission für die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa. Die mit der Mitteilung verbundene Absicht des Vorschlags einer Strategie, die darauf ausgerichtet ist, Europa eine industrielle und technologische Führungsposition auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu sichern, Europa für Investoren und Fachleute im IKT-Bereich attraktiver zu machen und dafür zu sorgen, dass die Fortschritte der IKT der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft in vollem Umfang zugutekommen, wird vom Bundesrat unterstützt.
Drucksache 313/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie
... ") auswirken sollten, die kurz- oder mittelfristig vermutlich knapper werden und die Entwicklung bestimmter Sektoren wie etwa die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Unterhaltungsindustrie behindern werden; stellt fest, dass jüngsten Untersuchungen zufolge bei diesen Materialien beträchtliche Effizienzgewinne erzielt werden können, verbunden mit einer Verringerung des Abfalls, der Kosten und der Abhängigkeit von bestimmten Ressourcen;
Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten
Der europäische Handlungsrahmen
Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Ein wirksamer Datenschutz setzt nicht zuletzt eine gute Kenntnis der Rechte und der Gefahren (vor allem des Internets) voraus. Deshalb sind Informations- und Aufklärungskampagnen geplant, die sich insbesondere an die am stärksten gefährdeten Personengruppen richten.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... E. in der Erwägung, dass in vielen Bereichen der Justiz- und Innenpolitik nationale Lösungen nicht mehr ausreichen, weshalb europäische Antworten auf die internationalen Herausforderungen in den Bereichen Migration, Sicherheit und Technologie, einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnologie, entwickelt werden müssen,
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 613/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011) KOM (2009) 254 endg.; Ratsdok. 10940/09
... Mit dem Wandel der Gesellschaft ändern sich auch die Anforderungen an die Bürger in Bezug auf Bildung, berufliche Laufbahn und die Zeit, die ihnen für ihre Familien und für Freizeitaktivitäten zur Verfügung steht. Dies wirkt sich darauf aus, in welchem Umfang die Menschen freiwillig tätig werden können, wann und wie sie dies tun möchten und welche Erwartungen sie an die Organisationen stellen, bei denen sie sich engagieren. Die zuständigen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft stehen in allen Mitgliedstaaten – wenn auch in unterschiedlichem Maße – vor der Herausforderung, mehr Menschen für Freiwilligentätigkeiten zu gewinnen, die Bedingungen hierfür zu vereinfachen und zu gewährleisten, dass die Tätigkeiten adäquaten Standards entsprechen. Sowohl für die einzelnen Bürger als auch für Unternehmen müssen geeignete Anreize geschaffen werden. Eine verstärkte Professionalisierung und die Bewahrung von Freiheit und Flexibilität, die an der Freiwilligentätigkeit besonders geschätzt werden, müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Zudem gibt es in allen Mitgliedstaaten noch konkrete Hindernisse, die der vollen Entfaltung der positiven Wirkung der Freiwilligentätigkeit im Wege stehen: mangelndes Bewusstsein, fehlende Informations- und Unterstützungsangebote (Schulungen usw.), erschwerende rechtliche Bedingungen, ungenügende internationale Austauschprogramme und fehlender Rechtsstatus.
Begründung
1. Einleitung
2. Das europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit
2.1. Herausforderungen und Chancen
2.2. Ziele und Aktivitäten
3. Konsultationen
4. Relevanz des vorgeschlagenen Instruments, Subsidiarität und Mehrwert der Beteiligung der EU
5. Mittelausstattung und Umsetzung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Initiativen
Artikel 4 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
Artikel 5 Koordination auf Gemeinschaftsebene und Durchführung
Artikel 6 Finanzvorschriften
Artikel 7 Mittelausstattung
Artikel 8 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 9 Kohärenz und Komplementarität
Artikel 10 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 11 Begleitung und Evaluierung
Artikel 12 Inkrafttreten
Anhang Massnahmen gemäss Artikel 3
A. Direkte Initiativen der Gemeinschaft
B. Kofinanzierung von Gemeinschaftsinitiativen
C. Kofinanzierung nationaler Initiativen
D. Initiativen, die keine Finanzhilfe der Gemeinschaft Erhalten
Finanzbogen
Drucksache 272/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa: Mehr Engagement KOM (2009) 116 endg.; Ratsdok. 7883/09
... Eine Strategie für die IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation in Europa: Mehr Engagement In dieser Mitteilung wird eine Strategie vorgeschlagen, die darauf ausgerichtet ist, Europa eine industrielle und technologische Führungsposition auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu sichern, Europa für Investoren und Fachleute im IKT-Bereich attraktiver zu machen und dafür zu sorgen, dass die Fortschritte der IKT der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft in vollem Umfang zugute kommen.
1. Ikt als Basis der Wertschöpfung und sozioökonomischen Entwicklung
2. Die Notwendigkeit einer Strategie
2.1. Der Weg aus dem wirtschaftlichen Abschwung
2.2. Neue Führungschancen
2.3. Mangelnde Investitionen in die IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation In der EU entfallen auf die IKT-FuE etwa ein Viertel der gesamten privaten FuE-Ausgaben, ein Drittel aller FuE-Arbeitsplätze und ein Fünftel aller Patente9. Dennoch betragen die FuEAusgaben des IKT-Sektors in der EU kaum die Hälfte der entsprechenden Aufwendungen in den USA, was den insgesamt bei den privatwirtschaftlichen FuE-Ausgaben bestehenden Rückstands zur Hälfte ausmacht.
2.4. Hindernisse für das Wachstum der IKT-Branche
2.5. Fragmentierte Märkte für IKT-Innovationen
2.6. Fragmentierung der IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation
2.7. Komplizierte Finanzierungsmechanismen
3. Eine Strategie zum Behaupten der Führung
3.1. Steigerung der Investitionen und ihrer Wirksamkeit
3.2. Festlegung von Prioritäten in IKT-FEI und Überwindung der Fragmentierung
3.3. Erleichterung der Herausbildung von Innovationsmärkten
3.4. Projekte in europäischem Maßstab von der FuE bis zur Einführung
3.5. Vereinfachung und Verschlankung
3.6. Internationale Zusammenarbeit
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 35/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
... "§ 101a Informations- und Wartepflicht der Auftraggeber
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 101a Informations- und Wartepflicht
§ 101b Unwirksamkeit
§ 106a Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission
§ 129a Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
§ 129b Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
Anlage zu § 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:
1. Trinkwasserversorgung:
2. Elektrizitäts- und Gasversorgung:
3. Wärmeversorgung:
4. Verkehr:
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 412/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung (2008/2225(INI))
... 9. erinnert daran, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien zur Förderung der Mehrsprachigkeit eingesetzt werden sollen, und unterstreicht daher die Rolle und den Einsatz der entsprechenden internationalen Norm (ISO 10646), die die Darstellung der Alphabete aller Sprachen ermöglicht, in den Verwaltungssystemen und Medien auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten;
Drucksache 102/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (2008/2157(INI))
... 31. besteht deshalb darauf, dass die nationalen Überwachungssysteme und ihre Vernetzung unverzüglich auf den neuesten Stand gebracht werden und dass mit der Zusammenlegung der zur Verfügung stehenden Instrumente, und insbesondere mit der Verwaltung des Informations- und Koordinierungsnetzes für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten (ICONET)1 sowie mit der Wiederaufnahme der Tätigkeiten des Informations-, Reflexions- und Austauschzentrums für Fragen im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen und der Einwanderung (CIREFI), nach entsprechendem Hinweis in den Schlussfolgerungen des Rates vom 30. November 1994, aus Kohärenzgründen die FRONTEX betraut wird;
Drucksache 240/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten und kohlendioxidarmen Wirtschaft KOM (2009) 111 endg.; Ratsdok. 7566/09
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten und kohlendioxidarmen Wirtschaft KOM (2009)
Drucksache 658/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
... 2. Der Bundesrat sieht in verstärkten Informations- und Aufklärungskampagnen sowie in gezielten Impfaktionen, die durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit flankiert werden, geeignete Ansatzpunkte, um die Durchimpfungsraten weiter zu erhöhen. Eine Zielgröße ist jedoch von weiteren Faktoren abhängig und scheint in Anbetracht bereits durchgeführter Kampagnen für Deutschland nicht realistisch.
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... 65. betont, dass ein besseres Informationsangebot zu den Themen Marktzugang und Exportmöglichkeiten auf dem Binnenmarkt sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene grundlegend ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Informations- und Beratungsangebote, insbesondere das SOLVIT-Netz zur Problemlösung, auszubauen;
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 84. Aufklärungs-, Informations- und Sensibilisierungskampagnen werden eine wichtige Rolle dabei spielen, das künftige Verbraucherverhalten zu steuern und Entscheidungen für nachhaltige Mobilität zu fördern. Die Verkehrspolitik hat sehr unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen und ist tendenziell ein ziemlich kontroverses Thema. Daher sollten die Bürger über die Beweggründe politischer Entscheidungen und die bestehenden Alternativen besser informiert werden. Ein besseres Verständnis der anstehenden Herausforderungen ist Voraussetzung für die Akzeptanz der Lösungen in der Gesellschaft.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 315/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zur Umsetzung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten 2008-2010
... 18. betont, dass die Verbesserung des Unterrichts in der Erwachsenenbildung ein entscheidender Faktor für die Erhöhung der Teilnehmerzahl ist und dass Maßnahmen zur Förderung eines wirksamen Unterrichts die Verfügbarkeit von geeigneten Räumlichkeiten und lokalen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Angebote des offenen Lernens und der Fernlehre für Bürger in entlegenen Gebieten, Informations- und Beratungsdienste sowie maßgeschneiderte Programme und flexible Unterrichtsmodalitäten umfassen;
Allgemeines: Wirtschaftsaufschwung und beschäftigungspolitische Vorgaben
Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2008-2010: Sie müssen rigoros umgesetzt werden
Die Wirtschaftskrise erfordert ein koordiniertes Vorgehen
Drucksache 410/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zum aktiven Dialog mit den Bürgern über Europa (2008/2224(INI))
... - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2005 zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union3,
2 Öffentlichkeit
Konstitutionelle und interinstitutionelle Aspekte
Lokal handeln
Bildung, Medien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien, aktive Bürgerschaft
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... Auf Informations- und Kommunikationstechnologien beruhende Methoden, Modelle, Datensätze und Prognosetechnologien helfen, Klimaauswirkungen zu verstehen und vorherzusagen Anfälligkeiten aufzuzeigen und geeignete Anpassungsmaßnahmen herauszuarbeiten. Um diese Werkzeuge zu entwickeln, sind weitere Arbeiten erforderlich. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten muss die Anfälligkeit gegenüber einer ganzen Reihe klimatischer Szenarien und in unterschiedlichen geografischen Maßstäben bewertet werden, damit möglichst maßgeschneiderte Anpassungsmaßnahmen festgelegt werden können. Die Kommission prüft zurzeit Möglichkeiten, um Klimaauswirkungen und Anpassungsmaßnahmen besser überwachen zu können (Entwicklung von Anfälligkeitsindikatoren). Auch die Kosten und Nutzen der Anpassung müssen dringend genauer beziffert werden.
1. Einleitung
2. Warum eine Anpassungsstrategie? und warum auf EU-Ebene?
2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas
2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept
2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?
3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion
3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage
3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU
3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken
3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft
3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern
3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten
3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen
4. Instrumente - Finanzierung
5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten
6. Aussenpolitische Dimension und Laufende Arbeiten im Rahmen der Klimarahmenkonvention UNFCCC
7. Schlussfolgerungen - Perspektiven
Drucksache 4/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... Nach Nummer 4 ist Voraussetzung für die Kennzeichnung mit einem Datenschutzauditsiegel, dass die Nummern 1 bis 3 nach § 3 kontrolliert werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Auditgegenstand sehr unterschiedliche und kurzlebige Verfahren und Produkte vor allem aus der dynamischen Informations- und Kommunikationsbranche sein werden. Die Vergabe eines Datenschutzauditsiegels aufgrund einer einmaligen Überprüfung läuft insoweit Gefahr, bereits kurze Zeit nach Abschluss des Verfahrens überholt zu sein. Normenklare Kriterien, wann und in welcher Intensität unter diesen Umständen ein erneutes Verfahren durchzuführen ist, lassen sich nur schwer bestimmen. Ein wiederholtes Verfahren mit Prüfungen nähert sich in tatsächlicher Hinsicht einem regelmäßigen Kontrollverfahren an. Dieses bietet mehr Flexibilität für die Durchführung der Kontrollen durch die Kontrollstellen und durch die Einbeziehung in das Kontrollsystem mehr Rechtssicherheit für das Unternehmen bei der Verwendung des Datenschutzauditsiegels.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Datenschutzauditgesetz (DSAG)1
§ 1 Datenschutzaudit
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Kontrollen
§ 4 Zulassung der Kontrollstelle und Entziehung der Zulassung
§ 5 Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle
§ 6 Pflichten der Kontrollstelle
§ 7 Pflichten der zuständigen Behörde
§ 8 Überwachung
§ 9 Datenschutzauditsiegel, Verzeichnisse
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Datenschutzauditausschuss
§ 12 Mitglieder des Datenschutzauditausschusses
§ 13 Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Datenschutzauditausschusses
§ 14 Geschäftsstelle des Datenschutzauditausschusses
§ 15 Rechtsaufsicht
§ 16 Verordnungsermächtigungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Strafvorschriften
§ 19 Einziehung
§ 20 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
§ 47 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes1
§ 15a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
Artikel 4 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Kosten
VI. Auswirkungen
1. Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft
2. Bürokratiebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiebelastungen für die Verwaltung
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Absatz 1
Absätze 2 bis 4
Zu § 16
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 781: Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
Drucksache 179/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen
... (1) Das Amtsgericht hat die Eintragung in das Vereinsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem zu veröffentlichen. Die Länder können ein länderübergreifendes, zentrales elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmen. Sie können auch eine Übertragung der Abwicklungsaufgaben auf die zuständige Stelle eines anderen Landes sowie mit dem Betreiber des Unternehmensregisters eine Übertragung der Abwicklungsaufgaben auf das Unternehmensregister vereinbaren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 26 BGB , Nummer 3b - neu - § 28 BGB
§ 26 Vorstand; Vertretung
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 43, Überschrift, Absatz 1 BGB
§ 43 Zweckwidrige Betätigung
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 59 Absatz 1, 2 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 66 BGB
§ 66 Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten
5. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 24/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern KOM (2008) 887 endg.; Ratsdok. 17564/08
... Wie in der Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission dargelegt, werden Innovationen eine zentrale Rolle spielen, wenn es darum geht, für mehr Nachhaltigkeit im Straßenverkehr (Sicherheit, Effizienz, Umweltfreundlichkeit, nahtlose Anbindung) zu sorgen. Dabei wird es insbesondere auf die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, also von intelligenten Verkehrssystemen (IVS), ankommen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
Option A:
Option B:
Option B+:
• im Rahmen ihres Auftrags – und soweit erforderlich – über folgende spezifische Maßnahmen beschließen:
• Informationen mit den Mitgliedstaaten austauschen.
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Einführung von IVS
Artikel 4 Spezifikationen
Artikel 5 Typengenehmigung für straßeninfrastrukturbezogene IVS-Ausrüstungen und -Software
Artikel 6 Vorschriften über Vertraulichkeit, Sicherheit und Weiterverwendung von Informationen
Artikel 7 Änderungsverfahren
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Europäische IVS-Beratergruppe
Artikel 10 Berichterstattung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Anhang I Grundsätze für die Einführung von IVS gemäss Artikel 3
Anhang II Hauptelemente der Spezifikationen gemäss Artikel 4
Anhang III Leitlinien für die inhaltliche Gestaltung der Berichte über Nationale Massnahmen im Bereich der IVS gemäss Artikel 10
Finanzbogen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.