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163 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hauptverhandlung"


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Drucksache 348/06

... Das Schweigerecht gilt bei der polizeilichen Vernehmung und vor Gericht. Der Beschuldigte sollte das Recht haben, die Aussage zu verweigern, und gegebenenfalls auch das Recht, bis zur Hauptverhandlung über die Art seiner Verteidigung zu schweigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/06




Grünbuch über die Unschuldsvermutung

1. WARUM befasst SICH die EU mit der UNSCHULDSVERMUTUNG?

1.1. Hintergrund

1.2. Rechtsgrundlage

1.3. Das Haager Programm

1.4. Europäische Beweisanordnung

2. WAS IST unter der UNSCHULDSVERMUTUNG ZU VERSTEHEN?

2.1. Äußerung zur Schuld des Angeklagten vor dem Hauptverfahren

2.2. Untersuchungshaft

2.3. Beweislast

2.4. Schutz vor Selbstbelastung

2.5. Schweigerecht

2.6. Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

2.7. Abwesenheitsverfahren

2.8. Terrorismusbekämpfung

2.9. Ende der Unschuldsvermutung


 
 
 


Drucksache 235/06

... Im Einzelnen stellen die §§ 212, 243a klar, dass Urteilsabsprachen zu jedem Zeitpunkt nach der Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung getroffen werden können. Außerhalb der Hauptverhandlung sind nur Erörterungen mit dem Ziel einer Urteilsabsprache zulässig. Möglich und zulässig sind entsprechende Anträge von Angeklagtem, Verteidiger und Staatsanwaltschaft, aber auch der Vorsitzende kann nach der Zustellung der Anklageschrift entsprechende Erörterungen anregen. Die Staatsanwaltschaft kann zudem bereits in der Anklageschrift unter Benennung eines von ihr im konkreten Fall als angemessen erachteten Strafrahmens den Antrag auf Erörterung einer Urteilsabsprache stellen. Stets sind die Hauptbeteiligten des Verfahrens, zu denen auch die Nebenklage gehört, nicht aber z.B. der Einziehungsbeteiligte, an den Erörterungen zu beteiligen. Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung müssen in der Hauptverhandlung vom Vorsitzenden mitgeteilt werden. Wesentlicher Inhalt und Ergebnis sind in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Absprachen im Strafverfahren

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 654/06

... (5) Um unnötige Kosten und Schwierigkeiten zu vermeiden, die entstehen, wenn die beschuldigte Person zu einer Vorverhandlung oder zur Hauptverhandlung vor Gericht erscheinen muss, sollten die Mitgliedstaaten die Teilnahme an der Verhandlung per Video zulassen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/06




Begründung

1. Kontext

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Pflicht zur Vollstreckung der Europäischen Überwachungsanordnung

Artikel 4
Zuständige Behörden

Kapitel 2
Die europäische Überwachungsverordnung

Artikel 5
Belehrung des Beschuldigten

Artikel 6
Anordnung von Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und Pflichten der beschuldigten Person

Artikel 7
Form und Inhalt der Europäischen Überwachungsanordnung

Kapitel 3
Verfahren

Artikel 8
Übermittlung

Artikel 9
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 10
Ablehnungsgründe

Artikel 11
Vom Anordnungsstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien

Artikel 12
Entscheidung über die Vollstreckung

Artikel 13
Überprüfung

Artikel 14
Aufhebung

Kapitel 4
Sonderfälle

Artikel 15
Konkurrierende Überstellungs- oder Auslieferungspflichten des Vollstreckungsstaats

Kapitel 5
Verstoss gegen eine europäische Überwachungsanordnung

Artikel 16
Meldepflicht

Artikel 17
Folgen des Verstoßes

Artikel 18
Voraussetzungen für die Festnahme und Überstellung des Beschuldigten

Artikel 19
Mitteilung von Entscheidungen

Artikel 20
Fristen für die Überstellung

Artikel 21
Durchbeförderung

Artikel 22
Anrechnung des Freiheitsentzugs

Kapitel 6
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 23
Kontrolle der Wirksamkeit des Rahmenbeschlusses

Artikel 24
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Bericht

Artikel 27
Inkrafttreten

Anhang

Formblatt A

Teil
A Angaben zur Identität der unter die Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren zu unterstellenden Person

Teil
B Angaben zur Anordnungsbehörde

Teil
C Straftat(en), die der Europäischen Überwachungsanordnung zugrunde liegt/liegen

Teil
D Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren

Teil
E Belehrung

Formblatt B Meldung eines Verstosses gegen eine europäische Überwachugsanordnung

Teil
A Angaben zur Identität der der Europäischen Überwachungsanordnung unterstellten Person (die vollständigen Angaben sind der beigefügten Europäischen Überwachungsanordnung zu entnehmen)

Teil
B Angaben zur Vollstreckungsbehörde

Teil
C Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren


 
 
 


Drucksache 139/06

... wird das Problem des Schutzes der Bevölkerung bei sog. Ersttätern in der Praxis nicht lösen, da bei einem Ersttäter im Zeitpunkt der Hauptverhandlung mangels ausreichender Tatsachengrundlage weder der Hang zu schwerwiegenden Straftaten festgestellt noch die Gefährlichkeitsprognose mit der erforderlichen Sicherheit getroffen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 438/06 (Beschluss)

... "(4) Bei Amtsgerichten kann die Landesjustizverwaltung oder eine von ihr bestimmte Stelle Beamten des gehobenen Dienstes die Wahrnehmung des Amtes der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung übertragen, sofern der Richter allein entscheidet (örtliche Sitzungsvertreter). In geeigneten Fällen können bei dringendem dienstlichem Bedürfnis zu örtlichen Sitzungsvertretern auch Staatsanwälte oder Amtsanwälte im Ruhestand oder Beamte des gehobenen Dienstes im Ruhestand, die als örtliche Sitzungsvertreter tätig waren, bestellt werden; die §§ 146 und 147 gelten entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 660/06

... • Änderungen in der Hauptverhandlung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Zitiergebot

Artikel 5
Übergangsvorschrift

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummern 7 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 348/1/06

... Adressat der Unschuldsvermutung sind die staatlichen Verfolgungsorgane im weitesten Sinne, d.h. nicht nur der Richter, sondern auch Staatsanwaltschaft und Polizei. Alle diese Stellen müssen nach Möglichkeit verhindern, dass die Öffentlichkeit vorzeitig von der Schuld des Beschuldigten ausgeht. Für den Staat besteht insoweit eine Schutzpflicht. Andererseits hat die Öffentlichkeit einen legitimen Informationsanspruch. Eine objektive Unterrichtung über das Strafverfahren und die Gefährlichkeit des Beschuldigten ist daher statthaft, soweit sich diese an nachprüfbaren Tatsachen festmachen lässt. Nummer 23 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren stellt klar, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen dürfe. Weiter heißt es dort: "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragestellungen

4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung

5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung

6. Zu Frage 3: Beweislast

7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht

8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren

10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung

11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung

12. Zu Frage 9: Allgemeines

13. Nicht behandelte Fragen


 
 
 


Drucksache 435/05 (Beschluss)

... Darüber hinaus kann ein bereits ernannter Schöffe gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 GVG von der Schöffenliste gestrichen werden, wenn die Voraussetzungen des § 33 GVG vorliegen. Dies ist zwar - beispielsweise - bei Personen, die aus gesundheitlichen Gründen einer Hauptverhandlung nicht folgen können, der Fal1. Der in der jüngeren Vergangenheit jedoch mehrfach aufgetretene Fall, dass der ernannte Schöffe zwar deutscher Staatsbürger ist, aber keine hinreichenden Sprachkenntnisse besitzt, um einer Hauptverhandlung überhaupt folgen zu können, ist nach der derzeitigen Rechtslage ungeregelt. Die Streichung eines solchen - ebenfalls ungeeigneten - Schöffen von der Schöffenliste ist daher derzeit nicht möglich. Diese Möglichkeit soll durch den vorliegenden Gesetzesantrag eröffnet werden. So kann sichergestellt werden, dass die Gerichte ihre Funktion weiter sachgerecht erfüllen können, ohne dass die durch Schöffen gewährleistete Mitwirkung der Bevölkerung an der Strafrechtspflege unverhältnismäßig beeinträchtigt würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind nicht ersichtlich.

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 276/05 (Beschluss)

... , wie er durch das oben genannte Gesetz zum 1. April 2004 eingeführt worden ist: Danach kann das Gericht anordnen, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist. Gegen den Fortbestand dieser Regelung spricht insbesondere, dass die Gerichte bei der Auswahl therapiegeeigneter Sexualstraftäter in der kurzen Zeitspanne einer Hauptverhandlung in der Regel überfordert wären. Die Belegung teurer Therapieplätze mit ungeeigneten Sexualstraftätern und eine Vergeudung wichtiger Behandlungsressourcen wären die Folge. Deshalb ist es weitaus sachgerechter, die Therapiegeeignetheit eines Sexualstraftäters nach einer gewissen Beobachtung im Justizvollzug durch erfahrene Vollzugstherapeuten beurteilen zu lassen. Auf diese Weise werden die Aussichten verbessert, dass eine Therapie auch zum Erfolg führt. Darüber hinaus wäre den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung über die Rückverlegung von therapieunwilligen und therapieresistenten Gefangenen entzogen. Bis zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung müsste der Gefangene weiterhin in der sozialtherapeutischen Einrichtung verbleiben, mit entsprechend negativen Auswirkungen auf das Behandlungsklima für die übrigen Gefangenen. Letztlich sind auch keine Gründe dafür ersichtlich, warum hier eine andere Beurteilung als bei Erwachsenen (vgl. § 9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/05 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 6/05

... (GVG) grundsätzlich öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist eine grundlegende einrichtung des Rechtsstaats und Prozessmaxime für die Hauptverhandlung, der jedoch unter bestimmten engen Voraussetzungen u. a. folgende Einschränkungen erfahren hat:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Schutz der Souveränität

Artikel 5
Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe

Artikel 6
Kriminalisierung des Waschens der Erträge aus Straftaten

Artikel 7
Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Artikel 8
Kriminalisierung der Korruption

Artikel 9
Maßnahmen gegen die Korruption

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen

Artikel 12
Einziehung und Beschlagnahme

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung

Artikel 14
Verfügung über eingezogene Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände

Artikel 15
Gerichtsbarkeit

Artikel 16
Auslieferung

Artikel 17
Überstellung von Verurteilten

Artikel 18
Rechtshilfe

Artikel 19
Gemeinsame Ermittlungen

Artikel 20
Besondere Ermittlungsmethoden

Artikel 21
Übertragung von Strafverfahren

Artikel 22
Feststellung von Vorstrafen

Artikel 23
Kriminalisierung der Behinderung der Justiz

Artikel 24
Zeugenschutz

Artikel 25
Hilfe und Schutz für Opfer

Artikel 26
Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden

Artikel 27
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung

Artikel 28
Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über das Wesen der organisierten Kriminalität

Artikel 29
Ausbildung und technische Hilfe

Artikel 30
Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe

Artikel 31
Verhütung

Artikel 32
Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens

Artikel 33
Sekretariat

Artikel 34
Anwendung des Übereinkommens

Artikel 35
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 36
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 37
Verhältnis zu Protokollen

Artikel 38
Inkrafttreten

Artikel 39
Änderung

Artikel 40
Kündigung

Artikel 41
Verwahrer und Sprachen

Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck Zweck dieses Protokolls ist es,

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Kriminalisierung

II. Schutz der Opfer des Menschenhandels

Artikel 6
Hilfe und Schutz für die Opfer des Menschenhandels

Artikel 7
Rechtsstellung der Opfer des Menschenhandels in den Aufnahmestaaten

Artikel 8
Rückführung der Opfer des Menschenhandels

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 9
Verhütung des Menschenhandels

Artikel 10
Informationsaustausch und Ausbildung

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Vorbehaltsklausel

Artikel 15
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 16
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Änderung

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer und Sprachen

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Migranten

Artikel 6
Kriminalisierung

II. Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 7
Zusammenarbeit

Artikel 8
Maßnahmen gegen die Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 9
Schutzklauseln

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 10
Information

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Ausbildung und technische Zusammenarbeit

Artikel 15
Sonstige Verhütungsmaßnahmen

Artikel 16
Schutz und Hilfsmaßnahmen

Artikel 17
Übereinkünfte

Artikel 18
Rückführung geschleuster Migranten

Artikel 19
Vorbehaltsklausel

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Kündigung

Artikel 25
Verwahrer und Sprachen

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Definitionen

2. Schaffung von Strafvorschriften

3. Nationale Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens

4. Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen

5. Ausbildung und technische Unterstützung

6. Verhütung

7. Schlussvorschriften

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 400/05 (Beschluss)

... "Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten zu vernehmen. Gleiches gilt, wenn das Gericht erwägt, die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen." '



Drucksache 329/05

... Die Maßgabe zu § 16 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen stellt insoweit nur die Selbstverständlichkeit klar, dass es nach dem Beitritt im Beitrittsgebiet nicht darum gehen konnte, Rechtsfolgen für Geschehnisse (Einstellungen von Verfahren, Außer-Verfolgung-Setzungen von Beschuldigten oder Beendigungen von Hauptverhandlungen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes) zu bestimmen, die sich voraussetzungsgemäß vor dem 11. April 1971 abgespielt haben müssten; folgerichtig bestimmt § 16a des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für das Beitrittsgebiet und früher dort geschehene Ereignisse eigene Rechtsfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes(105-7)

§ 1c
Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen

Artikel 2
Aufhebung des Zuordnungsergänzungsgesetzes(105-7-2)

Artikel 3
Aufhebung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes(105-11)

Artikel 5
Aufhebung der Ermäßigungssatz-Anpassungsverordnung(105-26)

Artikel 6
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts(114-2)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts(114-3)

Artikel 11
Auflösung des Betreuungsgesetzes(200-3)

Artikel 12 Aufhebung des Gesetzes über die Änderung des § 29 des Grundsteuergesetzes(2330-3-1)

Artikel 14
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1)

Artikel 15
Auflösung des Justiz mitteilungsgesetzes und Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze(300-1/1)

Artikel 16
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1-1)

Artikel 17
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes(300-2)

Artikel 18
Auflösung des Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte(300-2/1)

Artikel 19
Auflösung des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen(300-2-1)

Artikel 21
Aufhebung der Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung(300-5)

Artikel 22
Aufhebung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts(300-6)

Artikel 24
Aufhebung des Gesetzes über das Gerichtswesen in Berlin(300-8)

Artikel 25
Aufhebung der Zweiten Verordnung über die Zuständigkeit in Justizverwaltungssachen(300-12)

Artikel 27
Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1)

Artikel 28
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/1)

Artikel 29
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/2)

Artikel 30
Auflösung des Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung(301-1/3)

Artikel 31
Aufhebung der Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen(301-1-1)

Artikel 33
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der

Artikel 34
Auflösung des Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter(301-4-2)

Artikel 35
Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-2)

Artikel 36
Auflösung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs(302-4)

Artikel 37
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-5)

Artikel 39
Änderung der Bundesnotarordnung(303-1)

Artikel 40
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze(303-1/1)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts(303-2)

Artikel 44
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung,der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze(303-8/2)

Artikel 45
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für

Artikel 47
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der

Artikel 48
Änderung des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes(310-1)

Artikel 49
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung(310-2)

§ 33
Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren

Artikel 50
Änderung der Zivilprozessordnung(310-4)

Artikel 51
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-4/2)

Artikel 52
Auflösung des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes(310-4/3)

Artikel 53
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes,des Beurkundungsgesetzes und zur Umwandlung des Offenbarungseides in eine eidesstattliche Versicherung(310-4-1)

Artikel 54
Auflösung des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren(310-4-2)

Artikel 56
Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der

Artikel 57
Änderung des Gesetzes über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen(310-12)

Artikel 59
Änderung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt(310-15)

Artikel 61
Auflösung des Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-18)

Artikel 62
Auflösung des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe(310-19)

Artikel 64
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen(310-20)

Artikel 65
Änderung des Gesetzes zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten

Artikel 67
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung(312-1)

Artikel 68
Auflösung des Opferschutzgesetzes(312-2/1)

Artikel 70
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung(312-2-3)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen(312-3-1)

Artikel 73
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7)

Artikel 75
Aufhebung der Zweiten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-2)

Artikel 76
Aufhebung der Dritten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-3)

Artikel 78
Aufhebung der Fünften Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem

Artikel 79
Aufhebung der Sechsten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nachdem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-6)

Artikel 81
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7-3)

Artikel 82
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts(312-8-1)

Artikel 84
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes(312-11)

Artikel 85
Auflösung des Strafverfahrensänderungsgesetzes 1987(312-12)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung des Verfahrens auf dem Gebiet des Beurkundungsrechts(315-5)

Artikel 88
Änderung der Grundbuchordnung(315-11)

Artikel 89
Aufhebung der Verordnung zur Änderung des Verfahrens in Grundbuchsachen(315-11-1)

Artikel 90
Aufhebung der Verordnung über den Rechtsverkehrbis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher bei dem Amtsgericht in Burgsteinfurt(315-11-5)

Artikel 92
Auflösung der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts(315-11-10-1)

Artikel 93
Aufhebung des Gesetzes über die Eintragung von Zinssenkungen im Grundbuch(315-12)

Artikel 94
Auflösung der Verordnung zur Aufhebung überholter Grundbuchvorschriften

Artikel 95
Änderung der Schiffsregisterordnung(315-18)

Artikel 96
Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung und zur Regelung anderer Fragen des Registerrechts(315-18-2)

Artikel 97
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung(315-19)

Artikel 98
Änderung der Handelsregisterverordnung(315-20)

Artikel 99
Auflösung des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes(315-21-1)

Artikel 100
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen(316-1)

Artikel 101
Änderung der Verordnung zur Ausführung des deutschtürkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929(319-4-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen(319-20)

Artikel 104
Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910(319-41)

Artikel 105
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes(320-1)

Artikel 106
Auflösung des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes(320-1/1)

Artikel 107
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt(320-1-2)

Artikel 108
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter)(320-2)

Artikel 109
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze(340-1/1)

Artikel 110
Auflösung des Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2)

Artikel 111
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2-1)

Artikel 112
Auflösung des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren(340-5)

Artikel 113
Auflösung des FGO-Änderungsgesetzes(350-1/1)

Artikel 114
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze(350-1/2)

Artikel 115
Auflösung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften(360-3)

Artikel 116
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften(360-4)

Artikel 117
Auflösung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994(360-5)

Artikel 118
Änderung der Kostenordnung(361-1)

Artikel 119
Aufhebung der Verordnung über Auflassungen, landesrechtliche Gebühren und Mündelsicherheit(361-3 / 404-11)

Artikel 120
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze(367-2)

Artikel 121
Auflösung des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften(368-2)

Artikel 122
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche(400-1)

§ 14
Übergangsvorschrift zum Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Artikel 123
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches(400-2)

Artikel 124
Auflösung des Eheschließungsrechtsgesetzes(400-2/3)

Artikel 125
Auflösung des Handelsrechtsreformgesetzes(400-2/4)

Artikel 126
Auflösung des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes(400-2/7)

Artikel 127
Änderung des Gleichberechtigungsgesetzes(400-3)

Artikel 128
Änderung des Familienrechtsänderungsgesetzes(400-4)

Artikel 129
Änderung des Umwelthaftungsgesetzes(400-9)

Artikel 130
Auflösung des Gesetzes über die Umwelthaftung(400-9/1)

Artikel 131
Änderung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts(401-7)

Artikel 132
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-1)

Artikel 133
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-2)

Artikel 134
Auflösung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes(402-12-5)

Artikel 135
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-12)

Artikel 136
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-13)

Artikel 137
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes undder Verordnung über das Erbbaurecht(403-1-1)

Artikel 138
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6)

Artikel 139
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6-1)

Artikel 140
Auflösung des Sachenrechtsänderungsgesetzes(403-23-1)

Artikel 141
Änderung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder(404-18)

Artikel 142
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts(404-19-1)

Artikel 143
Änderung des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs(404-19-4)

Artikel 144
Auflösung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge(404-23)

Artikel 145
Aufhebung der Zweiten Verordnung zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuch sowie in der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen(4101-2)

Artikel 146
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über das Seefrachtrecht(4101-3)

Artikel 147
Aufhebung der Verordnung über das Liegegeld in der Binnenschifffahrt(4103-3)

Artikel 148
Aufhebung der Verordnung zur vorübergehenden Änderung einiger Vorschriften des Frachtrechts der Binnenschifffahrt(4103-4)

Artikel 149
Aufhebung des Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften(4124-2)

Artikel 150
Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften(4125-1)

§ 155

Artikel 151
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes(4125-5)

Artikel 152
Aufhebung der Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes vom 30. Oktober 1934(4125-5-1)

Artikel 153
Änderung des Scheckgesetzes(4132-1)

Artikel 154
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Scheckgesetz(4132-2)

Artikel 155
Änderung des Wechselgesetzes(4133-1)

Artikel 156
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Wechselgesetz(4133-2)

Artikel 157
Aufhebung des Gesetzes über die Fortsetzung aufgelöster saarländischer Unternehmen(4140-3)

Artikel 158
Aufhebung des Gesetzes über Bekanntmachungen(415-1)

Artikel 159
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes(421-1-2)

Artikel 160
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze(424-1-3/1)

Artikel 161
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze(424-3-7)

Artikel 162
Änderung der Patentanwaltsordnung(424-5-1)

Artikel 163
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-1/1)

Artikel 164
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-7)

Artikel 165
Aufhebung des Gesetzes betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst(440-9)

Artikel 166
Änderung der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung(440-12-2)

Artikel 167
Änderung des Strafgesetzbuches(450-2)

Artikel 168
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-2/1)

Artikel 169
Auflösung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität(450-2/2)

Artikel 170
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-5)

Artikel 171
Auflösung des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-11)

Artikel 172
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-1)

Artikel 173
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-3)

Artikel 174
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-5)

Artikel 175
Auflösung des Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-14)

Artikel 176
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch(450-16)

Artikel 177
Auflösung des 3. Verjährungsgesetzes(450-16/1)

Artikel 179
Auflösung des Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-19)

Artikel 180
Auflösung des Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-20)

Artikel 181
Auflösung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes(450-27)

Artikel 182
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität(453-18-1-1)

Artikel 183
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung einer Deutschen Verrechnungskasse(7410-2)

Artikel 185
Aufhebung des Gesetzes über die Deutsche Landesrentenbank(7625-2)

Artikel 186
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes(7631-1)

Artikel 187
Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-1)

Artikel 188
Aufhebung der Dritten Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-3)

Artikel 189
Aufhebung der Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Vertragsversicherung(7632-3)

Artikel 190
Änderung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1)

Artikel 191
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1-1)

Artikel 193
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahlerzeugenden Industrie(801-3)

Artikel 194
Aufhebung der Verordnung über die Ausbildung von Studenten, die vor dem 1. September 1990 an den juristischen Sektionen der Universitäten der Deutschen Demokratischen Republik immatrikuliert worden sind(III-4)

Artikel 195
Aufhebung der Disziplinarordnung(III-6)

Artikel 196
Aufhebung der Richterassistentenordnung(III-9)

Artikel 197
Aufhebung der Anordnung über die Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern für die Gerichte und Staatlichen Notariate(III-10)

Artikel 198
Aufhebung der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche(III-16)

Artikel 199
Änderung des Vermögensgesetzes(III-19)

Artikel 200
Auflösung des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen(III-19/1)

Artikel 201
Auflösung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes(III-19-2)

§ 29
Verordnungsermächtigung

Artikel 204
Aufhebung der Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung(III-19-4-3)

Artikel 205
Auflösung des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes(III-23)

Artikel 207
Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz(BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz)

§ 1
Unanwendbarkeit von Maßgaben

§ 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 208
Änderungen weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 209
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 435/05

... Darüber hinaus kann ein bereits ernannter Schöffe gemäß § 52 Abs.1 Ziffer 2 GVG von der Schöffenliste gestrichen werden, wenn die Voraussetzungen des § 33 GVG vorliegen. Dies ist zwar - beispielsweise - bei Personen, die aus gesundheitlichen Gründen einer Hauptverhandlung nicht folgen können, der Fal1. Der in der jüngeren Vergangenheit jedoch mehrfach aufgetretene Fall, dass der ernannte Schöffe zwar deutscher Staatsbürger ist, aber keine hinreichenden Sprachkenntnisse besitzt, um einer Hauptverhandlung überhaupt folgen zu können, ist nach der derzeitigen Rechtslage ungeregelt. Die Streichung eines solchen - ebenfalls ungeeigneten - Schöffen von der Schöffenliste ist daher derzeit nicht möglich. Diese Möglichkeit soll durch den vorliegenden Gesetzesantrag eröffnet werden. So kann sichergestellt werden, dass die Gerichte ihre Funktion weiter sachgerecht erfüllen können, ohne dass die durch Schöffen gewährleistete Mitwirkung der Bevölkerung an der Strafrechtspflege unverhältnismäßig beeinträchtigt würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Art. 1 Nr.2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 400/1/05

... Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten zu vernehmen. Gleiches gilt, wenn das Gericht erwägt, die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/05




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Der Bundesrat verweist auf seinen am 9. Juli 2004 beschlossenen Entwurf

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 63 StGB

§ 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 64 Satz 1 StGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 64 Satz 2 StGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 67 Abs. 4 StGB Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c ist zu streichen. Begründung

9. Eine derartige Verschiebung würde zudem eine erhebliche Belastung für die Mitgefangenen darstellen.

10. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 2 Satz 2 StGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 4 Satz 2, 3 - neu - bis 6 - neu - StGB In Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 4 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 72 StGB

§ 72
Vollstreckungsreihenfolge mehrerer Maßregeln

14. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 126a Abs. 2 Satz 1 StPO

15. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 246a Satz 1 und 2 - neu - StPO

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a ist zu streichen. Begründung

17. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 463 StPO

18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 463 Abs. 4 StPO Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b ist zu streichen.


 
 
 


Drucksache 940/05

... - Auf der Grundlage der Hauptverhandlung kann das erkennende Gericht zunächst im Urteil feststellen, in welchem Umfang zwar etwas aus rechtswidrigen Taten „erlangt“ worden ist, der Verfallsanordnung aber Rechte Dritter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 940/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 111b Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 111e wird wie folgt geändert:

3. § 111f wird wie folgt geändert:

4. § 111g wird wie folgt geändert:

5. Dem § 111h wird folgender Absatz 4 angefügt:

6. § 111i wird wie folgt gefasst:

7. § 111k wird wie folgt gefasst:

8. § 111l wird wie folgt geändert:

9. In § 291 werden die Wörter

10. In § 292 Abs. 1

11. § 293 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

12. § 371 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

13. § 409 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

zu den Absätzen 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummern 9 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 276/05

... , wie er durch das oben genannte Gesetz zum 1. April 2004 eingeführt worden ist: Danach kann das Gericht anordnen, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist. Gegen den Fortbestand dieser Regelung spricht insbesondere, dass die Gerichte bei der Auswahl therapiegeeigneter Sexualstraftäter in der kurzen Zeitspanne einer Hauptverhandlung in der Regel überfordert wären. Die Belegung teurer Therapieplätze mit ungeeigneten Sexualstraftätern und eine Vergeudung wichtiger Behandlungsressourcen wären die Folge. Deshalb ist es weitaus sachgerechter, die Therapiegeeignetheit eines Sexualstraftäters nach einer gewissen Beobachtung im Justizvollzug durch erfahrene Vollzugstherapeuten beurteilen zu lassen. Auf diese Weise werden die Aussichten verbessert, dass eine Therapie auch zum Erfolg führt. Darüber hinaus wäre den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung über die Rückverlegung von therapieunwilligen und therapieresistenten Gefangenen entzogen. Bis zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung müsste der Gefangene weiterhin in der sozialtherapeutischen Einrichtung verbleiben, mit entsprechend negativen Auswirkungen auf das Behandlungsklima für die übrigen Gefangenen. Letztlich sind auch keine Gründe dafür ersichtlich, warum hier eine andere Beurteilung als bei Erwachsenen (vgl. § 9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen


 
 
 


Drucksache 876/05

... Tatsachen, die bis zum Schluss der tatrichterlichen Hauptverhandlung bekannt oder für das Gericht erkennbar gewesen sind, reichen ebenso wenig aus, wie das für den Verurteilten negative Ergebnis einer erstmaligen Gesamtwürdigung alter Tatsachen unter ergänzender Berücksichtigung des Vollzugsverhaltens unter dem Gesichtspunkt erhöhter Gefährlichkeit (vgl. dazu im Einzelnen OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2004 - 1 Ws 561/04; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 3 Ws 1278/04; OLG Rostock, Beschluss vom 18. Januar 2005 - I Ws 560/04; BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass für den Entwurf

II. Grundzüge des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 561/05

... 2. das Datum der Anklage und das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Register

§ 2
Inhalt und Zweck des Registers

§ 3
Übermittlung von Daten an das Register

§ 4
Zu speichernde Daten

§ 5
Berichtigung, Löschung und Sperrung

§ 6
Auskunft an Behörden

§ 7
Automatisiertes Anfrage - und Auskunftsverfahren; automatisiertes Abrufverfahren

§ 8
Auskunft bei Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben

§ 9
Auskunft an Betroffene

§ 10
Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen

§ 11
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 210/1/05

... fallen für eine Hauptverhandlung mit Urteil Gebühren in Höhe von 10 % des Betrages der Geldbuße, höchstens aber 15.000 Euro (Kappungsgrenze) an.



Drucksache 238/04 (Beschluss)

... soll deshalb den Gerichten die Möglichkeit gegeben werden, gegen einen der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung fern gebliebenen Jugendlichen einen Vorführungs- oder Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

1. Adhäsionsverfahren

2. Nebenklage

3. Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu den Nummern 21 bis 27

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 43

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 663/04

... entsprechend angewendet, wenn über die Revision eines Angeklagten durch Beschluss entschieden wurde, obwohl die Frist zur Gegenerklärung auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft noch nicht abgelaufen war oder dem Angeklagten diese Erklärung versehentlich nicht zugestellt wurde. Diese entsprechende Anwendung des § 33a StPO ist im Hinblick auf die Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit unbefriedigend. Zudem ist § 33a StPO auf Urteile nicht anwendbar. Zwar ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kaum vorstellbar, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger in der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht anwesend sind, weil sie sich dann umfassend äußern können. Da die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht aber auch ohne den Angeklagten oder seinen Verteidiger stattfinden kann, ist es möglich, dass sie ihren Anspruch auf rechtliches Gehör deshalb nicht wahrnehmen können; weil ihnen der Zeitpunkt der Hauptverhandlung versehentlich nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde oder weil sie durch andere Gründe am Erscheinen verhindert sind (zur Problematik vgl. LR-Hanack,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/04




Problem und Ziel

2 Lösung

2 Alternativen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 6
Änderung der Schiffsregisterordnung

Artikel 7
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 11
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 12
Änderung der Kostenordnung

Artikel 13
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 14
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 15
Änderung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 16
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 14

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 238/04

... soll deshalb den Gerichten die Möglichkeit gegeben werden, gegen einen der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung fern gebliebenen Jugendlichen einen Vorführungs- oder Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

5 Adhäsionsverfahren

5 Nebenklage

Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummern 24 bis 30

Zu Nummer 28

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer n

Zu Nummer 35

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu a

Zu b

Zu Nummer n

Zu Nummer 46

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 455/04 (Beschluss)

... Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten zu vernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/04 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten; Übergangsvorschrift

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 725/04

... verankert. Unter den Voraussetzungen des § 247a Abs. 1 StPO, auch in Verbindung mit § 251 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4 StPO, ist eine Videovernehmung auch im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung möglich, während im Ermittlungsverfahren die räumliche Anwesenheit der Vernehmungsperson, soweit es sich um polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Zeugenvernehmungen handelt, gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Die Möglichkeit der räumlichen Abwesenheit des Zeugen wurde gerade auch mit Blick auf internationale Tendenzen, insbesondere zum Schutz von Zeugen grenzüberschreitende Vernehmungen im Wege der Rechtshilfe unter Inanspruchnahme audiovisueller Verfahren zuzulassen, in die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe

Artikel 2
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand

Artikel 3
Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird

Artikel 4
Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 5
Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden

Artikel 6
Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Informationsaustausch ohne Ersuchen

Titel II
Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe

Artikel 8
Rückgabe

Artikel 9
Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken

Artikel 10
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 11
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz

Artikel 12
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 13
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen

Artikel 15
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 16
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Titel III
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 17
Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden

Artikel 18
Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 19
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern

Artikel 20
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats

Artikel 21
Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten

Artikel 22
Bilaterale Vereinbarungen

Titel IV

Artikel 23
Schutz personenbezogener Daten

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Erklärungen

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Beitritt neuer Mitgliedstaaten

Artikel 29
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 30
Verwahrer

Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9

Denkschrift

I. Allgemeines

II . Neuerungen durch das Übereinkommen

III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

V. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 441/04

... cc) Schließlich enthält die Vorschrift des § 82a Abs. 1 Neuregelungen für die Befugnisse und Zuständigkeiten der Kartellbehörde in gerichtlichen Bußgeldverfahren. Zum einen wird ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, dass das Gericht den Vertretern der Kartellbehörde ein Fragerecht an Betroffene, Zeugen und Sachverständige einräumt. Dies folgt teilweise dem Vorbild des § 407 Abs. 1 Satz 5 AO. Die Änderung trägt der Tatsache Rechnung, dass bei Kartellordnungswidrigkeiten wie in Steuersachen oft hoch komplexe Sachverhalte Gegenstand der Hauptverhandlung sind und die mit den Ermittlungen befasste Behörde den Sachverhalt umfassend aufbereitet hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes

§ 22
Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 23
Europafreundliche Anwendung

§ 27
Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen

§ 29
Kredit- und Versicherungswirtschaft

§ 30
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften

§ 31
Anzeigenkooperationen

§ 32
Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

§ 32a
Einstweilige Maßnahmen

§ 32b
Verpflichtungszusagen

§ 32c
Kein Anlass zum Tätigwerden

§ 32d
Entzug der Freistellung

§ 32e
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

§ 33
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde

§ 34a
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 43
Bekanntmachungen

§ 50
Vollzug des europäischen Rechts

§ 50a
Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

§ 50b
Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden

§ 50c
Behördenzusammenarbeit

§ 62
Bekanntmachung von Verfügungen

§ 82a
Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 86a
Vollstreckung

§ 89a
Streitwertanpassung

§ 90a
Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Anlass und Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Grundzüge der Novellierung

5. Gender Mainstreaming

6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.

7. Befristung, Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den neuen §§ 22 und 23

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32c

Zu § 32d

Zu § 32e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abs atz 4

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 20

Zu Nummer 2l

Zu Absatz la

Zu Absatz l

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 32

Zu § 50a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 312/03 (Beschluss)

... soll den Gerichten die Möglichkeit gegeben werden gegen den der Hauptverhandlung ferngebliebenen Angeklagten Vorführungs- oder Haftbefehl gemäß § 230

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/03 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz

Artikel 1
Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 19/16 PDF-Dokument



Drucksache 167/20 PDF-Dokument



Drucksache 195/20 PDF-Dokument



Drucksache 236/16 PDF-Dokument



Drucksache 237/17 PDF-Dokument



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Drucksache 491/14 PDF-Dokument



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.