74 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Handwerksbetrieb"
Drucksache 520/20
Verordnungsantrag des Landes Hessen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV )
... gebung unterliegen. Insbesondere kleinere Bauunternehmen und Handwerksbetriebe haben durch diese Entwicklung zunehmend Schwierigkeiten, sich wirtschaftlich gegen die neu auf dem Markt anzutreffenden Unternehmensformen (UoB), Arbeitsgemeinschaften ohne Arbeitgeber/Arbeitnehmer) durchzusetzen. Die Schere beim Vergleich der Angebote für Bauleistungen von guten Handwerksbetrieben, die die Arbeitsschutzanforderungen wie Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Absturzsicherungen) oder Baustelleneinrichtungen (z.B.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Befristung
D. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung des § 6 Pflichten weiterer Personen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
d Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1
Zu Art. 2:
Drucksache 344/20
... - und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für Nutzfahrzeuge vorzunehmen, wenn diese theoretisch vor allem der Personenbeförderung dienen könnten und die Steuerbelastung höher ausfällt. Die Regelung führt nicht nur zu einer höheren Besteuerung der betroffenen Fahrzeuge, sondern auch zu unverhältnismäßigem Erfüllungsaufwand sowohl für die Fahrzeughalter als auch die Zollverwaltung und die Zulassungsbehörden. Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich schwerpunktmäßig um in Handwerksbetrieben und von größeren Familien genutzte Fahrzeuge, die typischerweise kombiniert für die Personenbeförderung oder den Gütertransport geeignet sind und eingesetzt werden. Durch die stärkere Gewichtung der CO
A. Problem und Ziel
B. Lösung und Nutzen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
§ 10b Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen
§ 14 Außerbetriebsetzung von Amts wegen
Artikel 2 Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Klimapolitische Lenkungszwecke
2. Rechtsbereinigungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Zollverwaltung
4 ITZBund:
5. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
Veränderung des einmaligen Aufwandes Verwaltung
Veränderung des jährlichen Aufwandes Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
8. Inkrafttreten, Befristung und Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
Drucksache 121/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... Die Qualität der Hilfsmittelversorgung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Die Gesetzesänderung wird für die Versicherten keine Qualitätsgewinne bringen - es wird lediglich absehbar teurer für die Solidargemeinschaft: Das Beitrittsrecht der Leistungserbringer zu Hilfsmittelverträgen würde hier dazu führen, dass stets der teuerste geschiedste Preis zur Anwendung kommt. Im Ergebnis würde sich die Hilfsmittelversorgung bundesweit vereinheitlichen und regionale Anpassungen würden ebenso verschwinden, wie Möglichkeiten den Versicherten eine bessere Qualität als die Mindestleistungen nach dem Hilfsmittelverzeichnis anzubieten. Bevorzugt würden von Schiedsverfahren mittel- bis langfristig große Leistungserbringer, die einheitliche Vorgehensweisen und stückpreismäßig günstigere Kalkulationen vornehmen können. Es bestünde die Gefahr, dass zum Beispiel kleine Handwerksbetriebe dem bundesweit vereinheitlichten Wettbewerb nicht mehr gewachsen sein könnten. Sie würden zudem durch die unionsweiten Vertragsbekanntmachungen weiter unter Druck gesetzt.
Drucksache 121/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... Die Qualität der Hilfsmittelversorgung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Die Gesetzesänderung wird für die Versicherten keine Qualitätsgewinne bringen - es wird lediglich absehbar teurer für die Solidargemeinschaft: Das Beitrittsrecht der Leistungserbringer zu Hilfsmittelverträgen würde hier dazu führen, dass stets der teuerste geschiedste Preis zur Anwendung kommt. Im Ergebnis würde sich die Hilfsmittelversorgung bundesweit vereinheitlichen und regionale Anpassungen würden ebenso verschwinden, wie Möglichkeiten den Versicherten eine bessere Qualität als die Mindestleistungen nach dem Hilfsmittelverzeichnis anzubieten. Bevorzugt würden von Schiedsverfahren mittel- bis langfristig große Leistungserbringer, die einheitliche Vorgehensweisen und stückpreismäßig günstigere Kalkulationen vornehmen können. Es bestünde die Gefahr, dass zum Beispiel kleine Handwerksbetriebe dem bundesweit vereinheitlichten Wettbewerb nicht mehr gewachsen sein könnten. Sie würden zudem durch die unionsweiten Vertragsbekanntmachungen weiter unter Druck gesetzt.
Anlage Entschließung zum Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745 und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG)
Zu Artikel 4 Nummer 2
Drucksache 75/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... (1) Innungskrankenkassen sind Krankenkassen, die durch eine Handwerksinnung allein oder gemeinsam mit anderen Handwerksinnungen für die Handwerksbetriebe ihrer Mitglieder, die in die
Gesetz
Artikel 0 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 1 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 4a Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung
Erster Titel Arten der Krankenkassen
§ 143 Ortskrankenkassen
§ 144 Betriebskrankenkassen
§ 145 Innungskrankenkassen
§ 146 Landwirtschaftliche Krankenkasse
§ 147 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 148 Ersatzkassen
Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen
§ 149 Errichtung von Betriebskrankenkassen
§ 150 Verfahren bei Errichtung
§ 151 Ausdehnung auf weitere Betriebe
§ 152 Ausscheiden von Betrieben
§ 153 Auflösung
§ 154 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen
Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen
§ 155 Freiwillige Vereinigung
§ 156 Vereinigung auf Antrag
§ 157 Verfahren bei Vereinigung auf Antrag
§ 158 Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen
§ 159 Schließung
§ 160 Insolvenz von Krankenkassen
§ 161 Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung
§ 162 Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden
§ 163 Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen
§ 164 Vorübergehende finanzielle Hilfen
Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz
§ 165 Abwicklung der Geschäfte
§ 166 Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung
§ 167 Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen
§ 168 Personal
§ 169 Haftung im Insolvenzfall
§ 170 Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung
§ 267 Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
§ 268 Risikopool
§ 273 Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich
§ 293a Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere Versorgung
§ 329 Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 dieses Gesetzes] bereits geschlossene Krankenkassen
Artikel 6 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 2 Risikogruppen
§ 3 Versicherungszeiten
§ 5 Bekanntmachungen
§ 6 Zahlungsverkehr und Verrechnung
Abschnitt 2 Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
§ 7 Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
§ 8 Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells
§ 9 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
§ 10 Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte
Abschnitt 3 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
§ 11 Zuweisungen für das Krankengeld
§ 12 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
§ 13 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
§ 14 Risikopool
§ 15 Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
§ 16 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
§ 17 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
§ 18 Jahresausgleich
§ 19 Ausschluss auffälliger Risikogruppen
§ 20 Prüfung der Datenmeldungen
§ 21 Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 22 Durchführung des Einkommensausgleichs
Abschnitt 4 Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
§ 23 Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
Abschnitt 5 Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 24 Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
§ 25 Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
§ 26 Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
Abschnitt 6 Übergangsregelung
§ 27 Übergangsregelung
Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 7a Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 8 Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung
§ 1 Die in § 170 Absatz, Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.
Artikel 8a Änderung der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung
Artikel 9 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10a Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 517/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... (1) Innungskrankenkassen sind Krankenkassen, die durch eine Handwerksinnung allein oder gemeinsam mit anderen Handwerksinnungen für die Handwerksbetriebe ihrer Mitglieder, die in die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Weiterentwicklung des RSA
Weiterentwicklung des Organisationsrechts
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 4a Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung
Erster Abschnitt
Erster Titel Arten der Krankenkassen
§ 143 Ortskrankenkassen
§ 144 Betriebskrankenkassen
§ 145 Innungskrankenkassen
§ 146 Landwirtschaftliche Krankenkasse
§ 147 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 148 Ersatzkassen
Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen
§ 149 Errichtung von Betriebskrankenkassen
§ 150 Verfahren bei Errichtung
§ 151 Ausdehnung auf weitere Betriebe
§ 152 Ausscheiden von Betrieben
§ 153 Auflösung
§ 154 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen
Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen
§ 155 Freiwillige Vereinigung
§ 156 Vereinigung auf Antrag
§ 157 Verfahren bei Vereinigung auf Antrag
§ 158 Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen
§ 159 Schließung
§ 160 Insolvenz von Krankenkassen
§ 161 Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung
§ 162 Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden
§ 163 Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen
§ 164 Vorübergehende finanzielle Hilfen
Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz
§ 165 Abwicklung der Geschäfte
§ 166 Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung
§ 167 Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen
§ 168 Personal
§ 169 Haftung im Insolvenzfall
§ 170 Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung
§ 267 Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
§ 268 Risikopool
§ 273 Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich
§ 293a Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung
§ 327 Übergangsregelung zur Änderung der Größe des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
§ 328 Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 11 bereits geschlossene Krankenkassen
Artikel 6 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften.
§ 2 Risikogruppen
§ 3 Versicherungszeiten
§ 5 Bekanntmachungen
§ 6 Zahlungsverkehr und Verrechnung
Abschnitt 2 Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
§ 7 Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
§ 8 Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells
§ 9 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
§ 10 Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte
Abschnitt 3 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
§ 11 Zuweisungen für das Krankengeld
§ 12 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
§ 13 Zuweisungen für sonstige Aufgaben
§ 14 Risikopool
§ 15 Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
§ 16 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
§ 17 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
§ 18 Jahresausgleich
§ 19 Ausschluss auffälliger Risikogruppen
§ 20 Prüfung der Datenmeldungen
§ 21 Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 22 Durchführung des Einkommensausgleichs
Abschnitt 4 Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
§ 23 Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
Abschnitt 5 Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f
§ 24 Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
§ 25 Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
§ 26 Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
Abschnitt 6 Übergangsregelung
§ 27 Übergangsregelung
Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 8 Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung
§ 1 Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesversicherungsamt übertragen.
Artikel 9 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Einführung einer Regionalkomponente in den RSA
Einführung eines Krankheits-Vollmodells
4 Risikopool
Streichung der Erwerbsminderungsgruppen
Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA
Begleitende untergesetzliche Regelungen
Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA
Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA
Vereinfachung der Prüfungen nach § 20 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV
Einführung einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftlichen Beirat
Modernisierung des Organisationsrechts der Krankenkassen
Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes
Rechnungszuschlag für Krankenhäuser
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Vl. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Bund, Länder und Gemeinden
Gesetzliche Krankenversicherung
4. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
Weiterentwicklung des RSA
Weiterentwicklung des Organisationsrechts
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu § 4a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu § 4b
Zu Nummer 4
Zu § 71
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu § 73b
Zu Nummer 6
Zu § 77
Zu Nummer 7
Zu § 83
Zu Nummer 8
Zu § 87a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu § 92a
Zu Nummer 10
Zu § 137g
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu § 140a
Zu Nummer 12
Zu § 143
Zu § 144
Zu § 145
Zu § 146
Zu § 147
Zu § 148
Zu § 149
Zu § 150
Zu § 151
Zu § 152
Zu § 153
Zu § 154
Zu § 155
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 5 und 6
Zu § 156
Zu § 157
Zu § 158
Zu § 159
Zu § 160
Zu § 161
Zu § 162
Zu § 163
Zu § 164
Zu § 165
Zu § 166
Zu § 167
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu Nummer 13
Zu § 173
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu § 217b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu § 217c
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 16
Zu § 217d
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu § 217f
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu § 260
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 266
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe i
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 21
Zu § 267
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 268
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 22
Zu § 269
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 23
Zu § 270
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu § 270a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu § 271
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 26
Zu § 273
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 27
Zu § 284
Zu Nummer 28
Zu § 293a
Zu Nummer 29
Zu § 295
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 30
Zu § 302
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu § 303
Zu Nummer 32
Zu § 304
Zu Nummer 33
Zu § 305a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 34
Zu § 318
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu § 323
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu § 327
Zu § 328
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 4
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Nummer 8
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4785, BMG: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. Weitere Kosten
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 523/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... (https: //www.unesco.de/kulturundnatur/immaterielleskulturerbe/immaterielleskulturerbeweltweit) aufgenommen worden. Um ein Handwerk selbst dauerhaft zu erhalten und traditionelle Techniken und Fachwissen zu sichern, die zur Erhaltung kultureller Ausdrucksformen erforderlich sind, ist es des Weiteren erforderlich, dass in dem entsprechenden Handwerk eine qualifizierte Fachkräftebasis gesichert wird. Der Austausch und die Weitergabe von Können, traditionellen Techniken und Fachwissen sind für den Erhalt und die Entwicklung eines Handwerks und eine qualitativ hochwertige handwerkliche Leistung unbedingt erforderlich. Ein solch essentieller Wissens- und Könnenstransfer ist aber nur möglich, wenn ausreichend Menschen eine entsprechende Ausbildung in dem Handwerk absolvieren. Nur dann können traditionelle Techniken und Fachwissen von erfahrenen Handwerkern weitergegeben, weiterentwickelt und somit dauerhaft erhalten werden. Mit der Abschaffung der Zulassungspflicht in den betroffenen Handwerken ist die Anzahl an Meisterbetrieben und auch an Auszubildenden und Gesellen seit 2004 gesunken. Ausbildung findet weit überwiegend aber nur in von Meistern geführten Handwerksbetrieben statt. Sinkt die Anzahl solcher Handwerksbetriebe, die ausbilden, weiter ab, wird das fachliche Wissen und Können des Handwerks auch an immer weniger Personen weitergegeben werden. Das immaterielle Kulturerbe kann dann verloren gehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Handwerksordnung
§ 126
Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demographische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:
5 Estrichleger:
Behälter - und Apparatebauer:
5 Parkettleger:
Rollladen - und Sonnenschutztechniker:
Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:
5 Böttcher:
5 Glasveredler:
5 Raumausstatter:
Orgel - und Harmoniumbauer:
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürgern
Verwaltung Länder
II.2. Weitere Kosten
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 414/2/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts - Antrag des Landes Berlin - Punkt 15 der 971. Sitzung des Bundesrates am 19. Oktober 2018
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Maßnahmen im Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht zu prüfen, die geeignet sind, einer Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmen, von Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und sozialen Einrichtungen in solchen Lagen entgegen zu wirken.
Drucksache 278/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau im Steuerrecht
... − Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sollte auf 1.000 Euro angehoben werden. Dadurch werden nicht nur die Investitionsbedingungen gerade für mittelständische Handwerksbetriebe weiter verbessert. In diesem Fall könnten auch die Regelungen zum Sammelposten, bei dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern bis 1.000 Euro gleichmäßig über 5 Jahre steuerlich geltend gemacht werden können, vollständig entfallen.
Drucksache 414/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Maßnahmen im Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht zu prüfen, die geeignet sind, einer Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmen, von Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und sozialen Einrichtungen in solchen Lagen entgegenzuwirken.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts
Drucksache 436/2/17
Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM(2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17
... Durch eine Absenkung der Mautpflicht für Lkw auf 3,5 Tonnen und eine Einbeziehung von Lieferwagen in eine streckenbezogene Maut würden vor allem kleinere und mittlere Handwerksbetriebe stark belastet. Eine Pflicht zur Einbeziehung von
Drucksache 208/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52 /EU
/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
... "Zur Erleichterung des Wohnungsbaus soll im nicht beplanten Innenbereich bei Nutzungsänderungen sämtlicher baulicher Anlagen zu Wohnzwecken vom Erfordernis des Einfügens abgesehen werden können. Bislang galt dies nur bei Nutzungsänderungen von Gewerbe- und Handwerksbetrieben zu Wohnzwecken (§ 34 Absatz 3a
Drucksache 123/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
... Es sollte klargestellt werden, dass nicht jede Wartungsarbeit oder kleinere Reparaturarbeit unter den Begriff des Bauvertrags mit seinen speziellen rechtlichen Konsequenzen fällt. Der in der Gesetzesbegründung zu § 650a Absatz 2 BGB-E dazu enthaltene beispielhafte Hinweis auf "Verträge zur Inspektion von Brücken oder zur Pflege und Wartung von tragenden oder sonst für den Bestand eines Bauwerks wichtigen Teilen" erscheint für eine rechtssichere Abgrenzung in der Praxis gerade für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe nicht ausreichend. Einen möglichen Ansatzpunkt könnte die Überlegung bieten, in Absatz 2 den Begriff "Instandhaltung" durch den Begriff "Instandsetzung" zu ersetzen, der einen klaren Bezug zur Substanzerhaltung aufweist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB , Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 - neu - BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 1
14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neu BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 -neuBGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EGBGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB
§ 650i Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen
§ 2a Darstellung der Vergütungsgrundlagen
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB
§ 650m1 Schlussrechnung
27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB
28. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
29. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 470/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27 /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es nicht einer zufälligen Kenntnis oder Unkenntnis eines Auftraggebers überlassen bleiben darf, ob ein in Bestandsbauten tätiger Handwerksbetrieb die für seine Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen über das Vorhandensein von Asbest und anderen Schadstoffen erhält. Stattdessen bedarf es - auch mit Blick auf eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung - eindeutiger Informationspflichten des Auftraggebers.
Drucksache 123/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
... Es sollte klargestellt werden, dass nicht jede Wartungsarbeit oder kleinere Reparaturarbeit unter den Begriff des Bauvertrags mit seinen speziellen rechtlichen Konsequenzen fällt. Der in der Gesetzesbegründung zu § 650a Absatz 2 BGB-E dazu enthaltene beispielhafte Hinweis auf "Verträge zur Inspektion von Brücken oder zur Pflege und Wartung von tragenden oder sonst für den Bestand eines Bauwerks wichtigen Teilen" erscheint für eine rechtssichere Abgrenzung in der Praxis gerade für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe nicht ausreichend. Einen möglichen Ansatzpunkt könnte die Überlegung bieten, in Absatz 2 den Begriff "Instandhaltung" durch den Begriff "Instandsetzung" zu ersetzen, der einen klaren Bezug zur Substanzerhaltung aufweist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356d Satz 2 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB ,
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 und § 650c
17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2 BGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 -neu BGB
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:
Zu Artikel 1 Nummer 25
Zu Artikel 1 Nummer 25
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:
Zu Artikel 1 Nummer 25
23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neuBGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB *
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB **
27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 - neu - BGB
28. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB
29. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB
30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16
Zu Artikel 1 Nummer 25
31. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB
32. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB
33. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB
34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB ,
35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB
§ 650i Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen
§ 2a Darstellung der Vergütungsgrundlagen
36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650l Absatz 2 Satz 1 BGB
37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB
§ 650m1 Schlussrechnung
38. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB
39. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
40. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 470/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27 /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es nicht einer zufälligen Kenntnis oder Unkenntnis eines Auftraggebers überlassen bleiben darf, ob ein in Bestandsbauten tätiger Handwerksbetrieb die für seine Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen über das Vorhandensein von Asbest und anderen Schadstoffen erhält. Stattdessen bedarf es - auch mit Blick auf eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung - eindeutiger Informationspflichten des Auftraggebers.
Drucksache 240/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens
... Die Erstreckung des Verbots der Datenübermittlung an die Handwerkskammern gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 auf Feld 29 ("Nur für Handwerksbetriebe: Liegt eine Handwerkskarte vor? Ja/Nein. Wenn Ja, Ausstellungsdatum und Name der Handwerkskammer") ist nicht nachvollziehbar, da die Handwerkskarten von den Handwerkskammern selbst ausgestellt werden. Das Verbot der Datenübermittlung sollte auf den Rechtsstand des bisherigen § 14 Absatz 9 Nummer 2 a.F. der
1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 GewAnzV
2. Zu § 3 Absatz 4 Satz 6 - neu - GewAnzV
Zu Ziffer 1 bis 5:
Zu Ziffer 6:
Drucksache 240/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens
... Die Erstreckung des Verbots der Datenübermittlung an die Handwerkskammern gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 auf Feld 29 ("Nur für Handwerksbetriebe: Liegt eine Handwerkskarte vor? Ja/Nein. Wenn Ja, Ausstellungsdatum und Name der Handwerkskammer") ist nicht nachvollziehbar, da die Handwerkskarten von den Handwerkskammern selbst ausgestellt werden. Das Verbot der Datenübermittlung sollte auf den Rechtsstand des bisherigen § 14 Absatz 9 Nummer 2 a.F. der
1. Zu § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 GewAnzV
2. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3 GewAnzV
3. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 GewAnzV
4. Zu § 3 Absatz 4 Satz 6 - neu - GewAnzV
Drucksache 113/1/13
... Die elektronische Datenübermittlung ist den Ausstellern grundsätzlich zumutbar. Es handelt sich um berufsqualifizierte Fachleute (Architekten, Ingenieure, Handwerksbetriebe), bei denen der Zugang zu Computern sowie die zu ihrer Nutzung erforderlichen Kenntnisse regelmäßig gegeben sind.
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 und 2, Absatz 5 Satz 1 und 4 EnEV
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 EnEV
3. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 und Absatz 4 bis 6 EnEV
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 und 3 EnEV , Nummer 24 Buchstabe a § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV und Nummer 32 Anlage 6 zu § 16 EnEV Seite 2 und 3 EnEV
5. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 3 - neu - EnEV
6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 25 Absatz 2 und 3 EnEV
7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26c Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - und § 26d Absatz 6 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnEV
8. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26c Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b EnEV
9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26d Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - EnEV
10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26d1 - neu - EnEV und Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht EnEV
§ 26d1 Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26e Satz 1 EnEV
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 Eingangssatz und § 26f EnEV und Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht EnEV
13. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer. 1.1 Satz 3 EnEV ,
14. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 3 EnEV ,
15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Vierfachbuchstabe bbbb 1 - neu - Anlage 1 Nummer 2. 1.1 Satz 8 - neu - EnEV und Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Vierfachbuchstabe bbbb Anlage 2 Nummer 2. 1.1 Satz 3 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee Anlage 1 Nummer 2.6 Satz 1 Buchstabe b und Buchstabe c EnEV
17. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc Anlage 2 Nummer 1. 1.2 Tabelle 1 Zeile 2.2 EnEV
18. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anlage 2 Nummer 1.3 Satz 3 - neu - und Tabelle 2 EnEV
19. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b Anlage 3 Nummer 2 Satz 1, 2 und 4 EnEV und Buchstabe f Anlage 3 Nummer 7 Tabelle 1 Zeile 2f - neu - EnEV
20. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d Anlage 3 Nummer 4 Satz 6 EnEV
Drucksache 717/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... 14. Zudem sind Zugangs- und Berufsausübungsbeschränkungen bereits wegen des verfassungsrechtlich gebotenen Grundrechtsschutzes nicht diskriminierend und nur im Falle zwingender Gründe des Allgemeininteresses zulässig. Entscheidende Kriterien für die Meisterpflichtigkeit eines Gewerkes sind die Gefahrgeneigtheit sowie die Ausbildungsleistung. Zugleich bleibt die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz erhalten, weil Ausnahmen zum Meisterbrief im zulassungspflichtigen Handwerk entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt Beschluss vom 5. Dezember 2005 - BVerfG 1 BvR 1730/02) großzügig gehandhabt werden, wenn die praktischen Fertigkeiten, die notwendigen fachtheoretischen Kenntnisse sowie Grundkenntnisse zur Führung eines Handwerksbetriebs nachgewiesen werden können.
Drucksache 717/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... erhalten, weil Ausnahmen zum Meisterbrief im zulassungspflichtigen Handwerk entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt Beschluss vom 5. Dezember 2005 - BVerfG 1 BvR 1730/02) großzügig gehandhabt werden, wenn die praktischen Fertigkeiten, die notwendigen fachtheoretischen Kenntnisse sowie Grundkenntnisse zur Führung eines Handwerksbetriebs nachgewiesen werden können.
Drucksache 474/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... bb) Nach dem Wort "Handwerksbetriebe" werden die Wörter "sowie Fernmeldesendeanlagen" eingefügt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 § 1a Absatz 2 Satz 2 - neu - BauGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1a Absatz 2 Satz 4, Satz 5 - neu BauGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4b Satz 2 BauGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BauGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 7 - neu - BauGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 15 Absatz 3 Satz 4 - neu - BauGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 2 BauGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe d BauGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 7 BauGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu - BauGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 35 Absatz 4 Satz 2 und 3 BauGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu -, Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a und b § 179 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 bis 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - BauGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 192 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 BauGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 192 Absatz 2 BauGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 193 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 6 - neu - BauGB und Nummer 24a - neu - § 196 Absatz 3 BauGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 BauGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BauGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 2 Satz 3 BauGB
26. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 198 Absatz 2 Satz 1 und 1a - neu - BauGB
27. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 1 Satz 1 BauGB ,
28. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 2 Satz 1 BauGB
29. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 3 BauGB
30. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 245b Absatz 1 - neu - BauGB
31. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 249 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 3 - neu - BauGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
33. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO
34. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 BauNVO
35. Zu Artikel 2 §§ 4a und 7 BauNVO
36. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 14 Absatz 1 Satz 2 BauNVO
Drucksache 687/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase - COM(2012) 643 final; Ratsdok. 15984/12
... Eine Definition des Begriffs "mobile Klimaanlage" erscheint auch im Hinblick auf Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b erforderlich, der eine Zertifizierung für Tätigkeiten an mobilen Klimaanlagen fordert. Ansonsten könnte die Regelung so ausgelegt werden, dass alle nichtortsfesten Klimaanlagen erfasst sind, also auch solche in Pkw, Bussen, Baumaschinen, Schiffen etc.. Dies würde insbesondere alle Kfz-Handwerksbetriebe betreffen, die bislang nur ein Trainingsprogramm zu absolvieren haben (Artikel 3 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr.
Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu den Zertifizierungsanforderungen und -programmen
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 11
Zu Artikel 11
Zu Artikel 13
Zum Zuweisungsmechanismus
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Durchsetzungsrechtsakten
3 Weiteres
Drucksache 687/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase - COM(2012) 643 final, Ratsdok. 15984/12
... 11. Eine Definition des Begriffs "mobile Klimaanlage" erscheint auch im Hinblick auf Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b erforderlich, der eine Zertifizierung für Tätigkeiten an mobilen Klimaanlagen fordert. Ansonsten könnte die Regelung so ausgelegt werden, dass alle nichtortsfesten Klimaanlagen erfasst sind, also auch solche in Pkw, Bussen, Baumaschinen, Schiffen etc.. Dies würde insbesondere alle Kfz-Handwerksbetriebe betreffen, die bislang nur ein Trainingsprogramm zu absolvieren haben (Artikel 3 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr.
Zu Artikel 1
Zu den Zertifizierungsanforderungen und -programmen
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 11
Zu Artikel 11
Zu Artikel 13
Zum Zuweisungsmechanismus
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Durchsetzungsrechtsakten
3 Weiteres
Drucksache 474/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... "1. der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs, einschließlich der Nutzungsänderung zu Wohnzwecken, oder der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung einer zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden baulichen Anlage dient,".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
§ 245a Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 2 Änderung der Baunutzungsverordnung
§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung
a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme
b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan
c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten
d Abweichen vom Gebot des Einfügens
e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
f Neuregelung des Erschließungsvertrags
g Rückbaugebot
2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung
a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten
b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung
3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Bund
bb Länder und Kommunen
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
6. Weitere Kosten
7. Nachhaltigkeit
8. Evaluierung
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts
Drucksache 114/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung des "Small Business Act" für Europa KOM (2011) 78 endg.
... Im Rahmen der Leitinitiative "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten"42 wird die Kommission den zukünftigen Qualifikationsbedarf in Kleinstunternehmen, Handwerksbetrieben und vergleichbaren Unternehmen bewerten. Außerdem wird in der Initiative jugend in Bewegung"43 der Schwerpunkt auf Ausbildung gelegt, um sicherzustellen, dass die Bildungssysteme tatsächlich die richtigen Fähigkeiten zur Gründung und Führung eines KMU vermitteln.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden
2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission
2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten
2.3. Es muss noch mehr geschehen
3. Frischer Schwung für den SBA
3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen
3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit
3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU
3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU
3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte
3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.
3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.
4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse
5. Nächste Schritte
Anhang Überprüfung des SBA
Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative
Grundsatz 2: Eine zweite Chance
Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU
Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden
Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen
Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln
Grundsatz 7: Binnenmarkt
Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation
Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen
Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung
Drucksache 106/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
... neu eingefügten Sätze 6 und 7 bei der nächsten Änderung des BKrFQG wieder aufgehoben oder geändert werden sollten. Denn diese Neuregelung erstreckt die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern auch auf die Überwachung von Ausbildungsbetrieben, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern liegen. Dies betrifft z.B. die Überwachung von Handwerksbetrieben, die die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer anbieten, oder der Stadtwerke, die Fachkräfte im Fahrbetrieb ausbilden, aber keine Mitglieder der Industrie- und Handelskammern sind. Statt einer generellen Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern für die Überwachung der Tätigkeit der Ausbildungsstätten wäre es daher sachgerecht, eine Zuständigkeit der jeweils nach dem
Drucksache 106/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
... neu eingefügten Sätze 6 und 7 wird die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern auf Ausbildungsbetriebe erstreckt, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern liegen. Dies betrifft z.B. die Überwachung von Handwerksbetrieben, die die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer anbieten, oder der Stadtwerke, die Fachkräfte im Fahrbetrieb ausbilden, aber keine Mitglieder der Industrie- und Handelskammern sind. Statt einer generellen Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern für die Überwachung der Tätigkeit der Ausbildungsstätten wäre es daher sachgerecht, eine Zuständigkeit der jeweils nach dem
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Nummer 5 und 6
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 4 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu -
Drucksache 847/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... es ausgenommen ist künftig auch die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, sofern sie nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. Vor dem Hintergrund des Ausnahmecharakters des § 1 Absatz 3, aber auch im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm sind an das Erfordernis einer "nur gelegentlichen Überlassung" strenge Anforderungen zu stellen. Mit der Ausnahmevorschrift sollen in Bezug sowohl auf den Arbeitnehmer als auch auf das überlassende Unternehmen gelegentlich auftretende Überlassungsfälle ausgeklammert werden, wie zum Beispiel die Abdeckung eines kurzfristigen Spitzenbedarfs eines anderen Unternehmens. Diese Privilegierung ist vor dem Hintergrund der Ausweitung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Änderung des § 1 Absatz 1 Satz 1 geboten, um zum Beispiel die gelegentliche Überlassung durch Handwerksbetriebe oder gemeinnützige Organisationen nicht unnötig zu erschweren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 13a Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze
§ 13b Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten
§ 19 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1465: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
Drucksache 341/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 296 endg.
... 21 Um die Bedürfnisse von KMU zu erfassen, führt die Kommission derzeit ein Studie über den künftigen Kompetenzbedarf in Kleinstunternehmen und Handwerksbetrieben bis 2020 durch.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein neuer Impuls für die berufliche Aus- und Weiterbildung
2.1. Die Schlüsselrolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für lebenslanges Lernen und Mobilität
Flexibler Zugang zu Ausbildung und Qualifikationen
Strategischer Ansatz für die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
2.2. Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Qualität und Effizienz
Einführung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Veränderte Rollen von Lehrkräften und Ausbildern
Berufliche Fachkompetenz in Kombination mit gut entwickelten Schlüsselkompetenzen
Effizienz und Arbeitsmarktrelevanz durch Partnerschaften
2.3. Gerechtigkeit und aktiver Bürgersinn
Integrative berufliche Aus- und Weiterbildung für integratives Wachstum
2.4. Innovation, Kreativität und unternehmerisches Denken
2.5. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3. Eine Neue Agenda für die Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Drucksache 782/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Zukunft der europäischen Normung
... 46. unterstreicht insbesondere, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten eine bessere Berücksichtigung insbesondere der Interessen der KMU und der Handwerksbetriebe bei der Ausarbeitung der Normen ermöglichen sollten, indem sie die im „Small Business Act“ aufgeführten strategischen Maßnahmen gemäß dessen siebtem Grundsatz durchführen: finanzielle Unterstützung der EU, Verringerung der Kosten des Zugangs zu den Normen, systematische Veröffentlichung von Zusammenfassungen der europäischen Normen und faire Zusammensetzung der Normungsausschüsse;
2 Einleitung
Stärkung des Europäischen Normungssystems
a Allgemeine Punkte
b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess
c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation
d Erleichterung des Zugangs zu Normen
Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... - im Rahmen der KMU-Leistungsüberprüfung die künftigen Qualifikationsanforderungen in Kleinst- und Handwerksbetrieben (o. Ä.) für eine repräsentative Auswahl an EU-Mitgliedstaaten bewerten, um die Anforderungen dieser Unternehmen in bestehende EU-Initiativen besser einzubinden.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 647/2/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)
... - und Klimafonds in den Finanzplanansätzen für die Jahre 2012 bis 2014 wird das Niveau des Jahres 2009 nicht erreicht. Dies wird zur Folge haben, dass diejenigen Wohnungs- und Hauseigentümer, die auf finanzielle Mittel aus diesem Programm angewiesen sind, sich eine Sanierungsmaßnahme nicht mehr leisten können. Verlierer sind auch die vielen Handwerksbetriebe, die mit der energiesparenden Sanierung Beschäftigung sichern und ausbauen konnten. Eine langfristig verlässliche und haushaltsunabhängige Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Gebäudesanierung ist daher unabdingbar.
Drucksache 275/09
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr - und Überprüfungsordnung - KÜO )
... 2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe entstehen nicht. Der Wirtschaft, insbesondere auch den mittelständischen Unternehmen, entstehen durch diese Verordnung keine Kosten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
§ 1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen
§ 2 Besondere Kehrarbeiten
§ 3 Pflichten der Bezirksschornsteinfegermeisterin oder des Bezirksschornsteinfegermeisters
§ 4 Durchführung der Kehr- oder Überprüfungsarbeiten
§ 5 Formblätter
§ 6 Gebühren
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 4) Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen
Anlage 2 (zu § 5)
Anlage 3 (zu § 6) Gebührenverzeichnis
Anlage 4 (zu § 7) Begriffsbestimmungen
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
C. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksschornsteinfegermeister
2.2 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
D. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
E. Befristung
Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Anlage 1 Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen
Zu Anlage 2 Formblatt
Zu Anlage 3 Gebührenverzeichnis
Zu Anlage 4 Begriffsbestimmungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 667: Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
Drucksache 795/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... Für die Erfassung der Fahrt- und Ruhezeiten von Lastwagenfahrern werden Fahrtenschreiber verwendet. Während die Bedienung analoger Fahrtenschreiber zahlreiche Handgriffe erfordert, verringert der Einsatz digitaler Fahrtenschreiber die im Durchschnitt für die Erfassung erforderliche Zeit. Mit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wurde die Verwendung digitaler Fahrtenschreiber für Verkehrsunternehmen in der EU verpflichtend eingeführt. Durch diese Umstellung verringern sich die Verwaltungslasten um durchschnittlich 37 EUR je Fahrer und Jahr. Da noch immer 74 % der Fahrer analoge Fahrtenschreiber verwenden, können mit dieser Maßnahme noch Einsparungen von bis zu 286 Mio. EUR jährlich erzielt werden. Als Nebeneffekt dieser Verordnung ergab sich jedoch eine nichteinheitliche Regelung von Fahrt- und Ruhezeiten der Nichtberufskraftfahrer, wodurch die Handwerksbetriebe im Vergleich zu den Landwirten benachteiligt werden.
Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009
1. Einleitung
2. Ergebnisse der EU-Basisberechnung und Überblick über die branchenspezifischen Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten
Tabelle
3. Erfüllung der Zielvorgabe für EU-Rechtsvorschriften
Tabelle
3.1. Bislang erzielte Ergebnisse – verabschiedete Maßnahmen
3.2. Bislang erzielte Ergebnisse – vorgeschlagene Maßnahmen
3.3. Angestrebte Ergebnisse - Maßnahmen in Vorbereitung
4. Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene
5. Empfehlungen zum Geltungsbereich des Aktionsprogramms
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... D. in der Erwägung, dass die überwiegende Mehrheit der KMU Kleinstunternehmen, Handwerksbetriebe, Familienbetriebe und Genossenschaften sind, die die natürliche Entwicklungsgrundlage für die Unternehmenskultur bilden und daher eine wichtige Rolle bei der Verstärkung der sozialen Eingliederung und der selbstständigen Erwerbstätigkeit spielen,
Drucksache 414/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu der Umsetzung der Verordnung für die Strukturfonds 2007 - 2013: Ergebnisse der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und operationelle Programme (2008/2183(INI))
... 10. erinnert daran, dass Klein- und Kleinstunternehmen, insbesondere Handwerksbetriebe, durch ihren bedeutenden Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung eine wichtige Rolle für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt spielen; fordert daher, dass eine aktive Politik umgesetzt wird, mit der alle Formen der Innovation in diesen Unternehmen unterstützt werden, und fordert die Kommission außerdem auf, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, dem öffentlichen Sektor, den Schulen und den Hochschulen zu schaffen, damit regionale Innovationscluster im Sinne der Strategie von Lissabon entstehen;
Verminderung regionaler Ungleichheiten
Kohäsionspolitik als Instrument zur Erreichung der Agenda von Lissabon
Antwort auf Globalisierung und strukturellen Wandel
Demographischer Wandel und integrativere Arbeitsmärkte
Antwort auf die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung, des Klimawandels und der Energie
Stärkung einer Governance auf mehreren Ebenen und Partnerschaft
Aufbau institutioneller Fähigkeiten
Mainstreaming erfolgreicher Politiken, Stärkung des Wissens und Verbreitung bewährter Praktiken
2 Fazit
Drucksache 400/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten KOM (2008) 311 endg.; Ratsdok. 10037/08
... Auch der Einsatz individuell gefertigter Produkte wird durch die Verwendung der neuen Spezifischen Technischen Dokumentation vereinfacht. Auch diese Vereinfachungsmaßnahme gilt für alle Unternehmen, die solche Produkte herstellen; sie ist jedoch von besonderer Bedeutung für KMU und speziell für Handwerksbetriebe und Kleinstunternehmen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.2. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen
Option 1 - kein Tätigwerden der Gemeinschaft: keine Änderung
Option 2 – keine Rechtsvorschriften
Option 3 – Überarbeitung der Bauprodukte-Richtlinie: die bevorzugte Option
3. Behandlung der Problempunkte
3.1. Präzisierungsbedarf
3.2. Stärkung der Glaubwürdigkeit des Systems
3.3. Vereinfachungsbedarf
3.3.1. Allgemein anwendbare Bestimmungen
3.3.2. Besondere Bestimmungen
3.3.3. System der Europäischen Technischen Bewertung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4.2. Rechtsgrundlage
4.3. Subsidiarität
4.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Basisanforderungen an Bauwerke und wesentliche Produktmerkmale
Kapitel II Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Artikel 4 Bedingungen für die Erstellung von Leistungserklärungen
Artikel 5 Inhalt der Leistungserklärung
Artikel 6 Form der Leistungserklärung
Artikel 7 Verwendung der CE-Kennzeichnung
Artikel 8 Vorschriften und Auflagen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Artikel 9 Produktinfostellen
Kapitel III Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
Artikel 10 Pflichten der Hersteller
Artikel 11 Bevollmächtigte
Artikel 12 Pflichten der Importeure
Artikel 13 Pflichten der Händler
Artikel 14 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel IV Harmonisierte technische Spezifikationen
Artikel 16 Harmonisierte Normen
Artikel 17 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 18 [17] Leistungsstufen oder -klassen
Artikel 19 [18] Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Artikel 20 [19] Europäisches Bewertungsdokument
Artikel 21 [20] Europäische Technische Bewertung
Kapitel V Technische Bewertungsstellen
Artikel 22 [21] Benennung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 23 [22] Anforderungen an Technische Bewertungsstellen
Artikel 24 [23] Begutachtung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 25 [24] Koordinierung Technischer Bewertungsstellen
Kapitel VI Vereinfachte Verfahren
Artikel 26 [25] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation
Artikel 27 [26] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation durch Kleinstunternehmen
Artikel 28 [27] Verwendung einer Spezifischer Technischen Dokumentation für individuell gefertigte Produkte
Kapitel VII Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
Artikel 29 [28] Notifizierung
Artikel 30 [29] Notifizierende Behörden
Artikel 31 [30] Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 32 [31] Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 33 [32] Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 34 Konformitätsvermutung
Artikel 35 [33] Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 36 [34] Prüfungen im Beisein von Zeugen
Artikel 37 [35] Anträge auf Notifizierung
Artikel 38 [36] Notifizierungsverfahren
Artikel 39 [37] Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 40 [38] Änderungen der Notifizierung
Artikel 41 [39] Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 42 [40] Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 43 [41] Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 44 [42] Erfahrungsaustausch
Artikel 45 [43] Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VIII Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren
Artikel 46 [44] Verfahren zur Behandlung von Bauprodukten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene
Artikel 47 [45] Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 48 [46] Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Bauprodukte
Artikel 49 [47] Formale Nichtkonformität
Kapitel IX Schlussbestimmungen
Artikel 50 [48] Änderung der Anhänge
Artikel 51 [49] Ausschuss
Artikel 52 [50] Aufhebung
Artikel 53 [51] Übergangsbestimmungen
Artikel 54 [52] Inkrafttreten
Anhang I Basisanforderungen an Bauwerke
1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
2. Brandschutz
3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4. Nutzungssicherheit
5. Lärmschutz
6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Anhang II Verfahren zur Annahme eines Europäischen Bewertungsdokuments und zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung
Anhang III Leistungserklärung
Leistungserklärung Nr. ....................
Anhang IV Produktbereiche und Anforderungen an die Technischen Bewertungsstellen
Tabelle
Tabelle
Anhang V Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1. Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1.1. System 1 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.2. System 2 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.3. System 3 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.4. System 4 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.5. System 5 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
2. Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit beteiligt sind
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... 2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Teil 1 Berufsrecht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Eigentümerpflichten
§ 2 Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
§ 3 Schornsteinfegerregister
§ 4 Nachweise
§ 5 Mängel
§ 6 Erbbaurecht und Gebäudeeigentum
Kapitel 2 Bezirke, Bezirksbevollmächtigte
§ 7 Bezirke
§ 8 Bezirksbevollmächtigte
§ 9 Anforderungen und Verfahren
§ 10 Bestellung
§ 11 Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten
§ 12 Aufhebung der Bestellung
Kapitel 3 Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 13 Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte
§ 15 Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte
§ 16 Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten
§ 17 Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister
§ 18 Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten
§ 19 Führung des Kehrbuchs
§ 20 Kosten
§ 21 Aufsicht
§ 22 Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
§ 23 Zuständige Behörden
Kapitel 4 Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
§ 26 Ersatzvornahme
Teil 2 Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Träger der Zusatzversorgung
§ 28 Organe
§ 29 Vertreterversammlung
§ 30 Vorstand und Geschäftsführung
§ 31 Satzung
§ 32 Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher
§ 33 Härtefonds
§ 34 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Anspruchsregelungen
§ 35 Mitteilungspflicht und Datenübermittlung
§ 36 Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 37 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 38 Verjährung
§ 39 Rechtsweg
Kapitel 3 Mitgliedschaft und Beiträge
§ 40 Mitgliedschaft
§ 41 Beiträge
Kapitel 4 Versorgungsleistungen
§ 42 Arten der Versorgungsleistungen
§ 43 Ruhegeld
§ 44 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 45 Witwen- und Witwergeld
§ 46 Waisengeld
§ 47 Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 48 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 49 Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013
§ 50 Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013
§ 51 Versorgungsanstalt
§ 52 Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder
§ 53 Weitere Anwendung von Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
§ 5 Bestellung
§ 12 Allgemeine Berufspflicht
§ 24 Gebührenordnung
§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes
§ 42 Aufsicht
§ 57a Geltung für Bezirksbevollmächtigte
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts
II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts
III. Vorteile der Neuregelung:
a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
b. nicht diskriminierend
c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht
I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht
II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
D. Gesetzgebungskompetenz
I. Kompetenztitel
II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk
E. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten
2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten
2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer
2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts
3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem
3.2 Versicherungsmodell
3.3 Freies Marktmodell
3.4 Konzessionsmodell
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Drucksache 486/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... Das Umfeld, in dem KMU auf nationaler und lokaler Ebene arbeiten, ist sehr unterschiedlich, und auch die KMU selbst (Handwerksbetriebe, Kleinstunternehmen, Unternehmen in Familienbesitz, Unternehmen der Solidarwirtschaft usw.) unterscheiden sich stark voneinander. KMU-gerechte Maßnahmen müssen daher sowohl dieser Vielfalt als auch dem Subsidiaritätsprinzip in vollem Umfang Rechnung tragen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik
3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik
4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme
5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln
Anhang : Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik
Drucksache 564/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
... 4. die im Berichtsjahr angefallenen Erträge und Aufwendungen der Beitreibung, getrennt nach Gewerbetreibenden im Handwerksbetrieb, Selbständigen mit nur einem Auftraggeber und anderen Selbständigen. Dabei sind zu den Betragsvolumen auch die Fallzahlen auszuweisen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV
2 I.
2 II.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu I.
Zu Nr. 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 17
Zu Nr. 19
Zu Nr. 21
Zu Nr. 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 24
Zu Nr. 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
C. Finanzielle Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
Drucksache 544/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... führen. Durch den Bürokratieabbau und die Akzeptanzerhöhung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen, sowie der Handwerker- oder Pflege- und Betreuungsleistungen profitieren auch die Dienstleistungsunternehmen und Handwerksbetriebe.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG
Zu § 4
Zu § 4
7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2a
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG
Zu Nummer 14a
Zu Nummer 37
22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz
Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)
Zu Artikel 27a
24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG
28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG
29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG
30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG
31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG
32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV
34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG
36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG
37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG
38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG
39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz
40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz
41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG
42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG
43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG
44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG
45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO
47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO
48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO
49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO
50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG
51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG
52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG
53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG
56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG
57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz
58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz
59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten
60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen
Drucksache 196/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl KOM (2007) 52 endg. Ratsdok. 7512/07
... Am 20. Juli 2006 wurde auf der Webseite der Kommission ein Fragebogen veröffentlicht, mit dem die Allgemeinheit aufgefordert wurde, zu der Diskussion beizutragen, sachbezogene Beiträge zu liefern und die Kommissionsdienststellen dabei zu unterstützen, ihre Politik in Bezug auf gewerblich genutzten Gasölkraftstoff zu entwickeln. Beiträge wurden bis zum 30. September 2006 angefordert. Parallel hierzu übermittelte die Kommission detailliertere Fragebögen an die Vertreter der Hauptbeteiligten (die internationalen und nationalen Güterverkehrsverbände, die Fahrzeugherstellerverbände und die Mineralölwirtschaftsverbände). Es gingen insgesamt 52 externe Beiträge ein. Hiervon kamen 37 von nationalen Verbänden oder Vereinigungen, sieben von europäischen oder internationalen Gremien, sieben von Unternehmen und einer von einer Privatperson. Der Wirtschaftszweig, der sich am stärksten beteiligte, war das Transportgewerbe mit mehr als der Hälfte der Antworten. Auf Tankstellen und Mineralölwirtschaft entfielen etwas mehr als 10 % der Antworten. Außerdem beteiligten sich Wirtschaftszweige wie Fahrzeugbau, Seehäfen, Handwerksbetriebe und Eisenbahnunternehmen.
Begründung
3 Hintergrund
• Gründe und Zielsetzung
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags
• Kohärenz mit anderen Strategien und Zielen der EU
Optionen und unter Berücksichtigung aller Kosten im Zusammenhang mit Umwelt, Lärm,
KONSULTIERUNG DER Beteiligten UND Folgenabschätzung
• Konsultierung der Beteiligten
Methode, wichtigste Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Überblick über die Antworten und die Form ihrer Berücksichtigung
• Inanspruchnahme von externen Fachkenntnissen
3 Folgenabschätzung
Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsakts
• Haushaltseffekt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 800/07
... "(11) Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien, Raststätten sowie landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe mit Ausnahme von Druckereien und sonstigen papierverarbeitenden Betrieben, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1 100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 15
Zu § 16
Zu Anhang I zu § 6
Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3
Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung
Drucksache 604/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
... Vor diesem Hintergrund ist für Handwerksbetriebe und Markthändler eine Umkreisbegrenzung in Höhe von 150 km angezeigt. Damit wird eine missbräuchliche Anwendung der Vorschrift ausgeschlossen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 4 FPersV
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 3a - neu - FPersV
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 FPersV
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 9 Abs. 2 Satz 1 FPersV
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 18 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 18 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b FPersV
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 3 FPersV
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 4 FPersV
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c § 20 Abs. 3 Satz 1 FPersV
Zu Artikel 1
12. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 21 Abs. 1 Nr. 10 FPersV 1
13. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FPersV
14. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FPersV
15. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - bis dd - neu § 21 Abs. 2 Nr. 8, 9 und 13 FPersV
16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 23 Abs. 2 Nr. 11 FPersV
17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c - neu - § 23 Abs. 4 - neu - FPersV
18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c - neu - § 23 Abs. 4 - neu - FPersV
19. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 57a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVZO
Drucksache 436/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007 zu dem Beitrag der künftigen Regionalpolitik zur Innovationsfähigkeit der Europäischen Union (2006/2104(INI))
... 27. weist darauf hin, dass Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene eine große Bedeutung für eine innovationsfreundliche Politik haben und im Rahmen der Zusammenarbeit mit staatlichen und privaten Forschungseinrichtungen gefördert werden sollten, insbesondere auf Gebieten mit niedrigem bzw. mittlerem Technologieniveau; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat ein Aktionsprogramm für diese Unternehmen vorzuschlagen, und schlägt den Mitgliedstaaten und regionalen Behörden vor, diese Unternehmen unter Nutzung der Strukturfonds sowie im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen zu fördern; bedauert allerdings, dass für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe keine operationellen Maßnahmen vorgeschlagen wurden; fordert den Rat und die Kommission deshalb auf, sicherzustellen, dass den Besonderheiten und Erfordernissen dieser Unternehmen bei der Festlegung der Strategieschwerpunkte umfassend Rechnung getragen wird;
Strategie für die Bereiche Humankapital, Bildung, Forschung und Wissenschaft
Wirtschafts - und Energiepolitik, Finanzmittel und Verwaltung
Städtische und ländliche Gebiete, Umwelt
Bewährte Praktiken und die Konsolidierung der Innovationspolitik
Drucksache 800/1/07
... (11) Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen* des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 2 sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe [mit Ausnahme von Druckereien und sonstigen papierverarbeitenden Betrieben]**, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1 100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu - *
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 3 Satz 1 *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2 *
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2**
6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - *
8. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2
9. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4
10. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
14. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3
15. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10
16. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4 *
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu - *
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 2 *
Zu Artikel 1
22. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3
23. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3
24. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 *
25. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2
26. Zu Artikel 4 Satz 1
Drucksache 604/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
... Durch die Umstellung auf digitale Kontrollgeräte sowie durch ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der Werkstattkarte zur Kalibrierung ist mittel- und langfristig von einer geringfügigen Kostenentlastung bei den betroffenen Unternehmen auszugehen; die Handwerksbetriebe werden darüber hinaus durch die neue Bestimmung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 der
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Anlage 2 (Zu § 3) Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007
1 Einleitung
1.1 Zuständige Organisationen
1.2 Genehmigung
1.3 Verfügbarkeit und Kontakt-Details
2 Geltungsbereich
3 Allgemeine Regelungen
3.1 Aufgaben und Verpflichtungen
3.2 Besondere Rechtsvorschriften
4 Practice Statement PS
5 Karten- und Gerätemanagement
6 Schlüsselmanagement in der D-CA
6.1 Öffentlicher Schlüssel der Root-CA EUR.PK
6.2 Schlüsselpaar der D-CA MS.SK, MS.PK
6.3 Symmetrische Schlüssel für Werkstattkarten und Weg-/Geschwindigkeitsgeber Km, KmWC, KmVU
6.4 Transportschlüssel der Root-CA
6.5 Eigene Transportschlüssel der D-CA
7 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel
7.1 Allgemeine Anforderungen, Protokollierung
7.2 Schlüsselerzeugung
7.3 Schlüsselverwendung
8 Zertifikatsmanagement
8.1 Registrierung
8.2 Zertifikatserteilung
8.3 Zertifikatgültigkeit
8.4 Zertifikatinhalte und -formate
8.5 Informationspflichten der D-CA
9 Informations-Sicherheit
9.1 Informations-Sicherheitsmanagement ISMS
9.2 Besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept
9.3 Rollentrennung
10 Beendigung des D-CA/D-CP-Betriebs
10.1 Verantwortlichkeit der D-MSA
11 Überprüfungen des Betriebs
11.1 D-CA
11.2 D-CP und Hersteller von Fahrzeugeinheiten sowie Hersteller von Weg-/Geschwindigkeitsgebern
12 Änderungen und Anpassungen der D-MSA-Policy
13 Übereinstimmung mit der ERCA-Policy
Anhang A Abkürzungen, Definitionen
Anhang B Referenzdokumente
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Aufhebung von Bundesrecht
Artikel 4 Weitere Änderung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 5 Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Wesentlicher Inhalt der EG-Bestimmungen
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten durch Informationspflichten
1. Vereinheitlichung von Fristen und Wegfall von Nachweispflichten
2. Ausnahmen von der Einbeziehung von Fahrzeugen in die Lenk- und Ruhezeiten
3. Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten
4. Wegfall von Ausnahmen
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Zu Nummer 1
§ 1
§ 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
II. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
III. Zu Artikel 3 Aufhebung der Kontrollverordnung
IV. Zu Artikel 4 und 5 Weitere Änderung und Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
V. Zu Artikel 6 Bekanntmachung
VI. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
Drucksache 800/07 (Beschluss)
... (11) Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 2 sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1 100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu -
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu -
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3 und 4 - neu -
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3
15. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2
16. Zu Artikel 4 Satz 1
B Entschließung
Drucksache 604/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
... Die Ergänzung der Nummer 3 ermöglicht es den Handwerksbetrieben, auch reine Auslieferungen vorzunehmen. Dies wird so auch Handwerksbetrieben wie Fleischereien möglich, die von der bisherigen Regelung nicht erfasst wurden. Diese Betriebe haben z. T. Filialen, die sie beliefern müssen. Es werden zudem Fahrten der Abholung und des Rücktransportes von reparierten Gegenständen mit erfasst.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 3a - neu - FPersV
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 FPersV
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 9 Abs. 2 Satz 1 FPersV
4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 18 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a FPersV
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 18 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b FPersV
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 3 FPersV
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 4 FPersV
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c § 20 Abs. 3 Satz 1 FPersV
9. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd1 - neu - und dd2 - neu § 21 Abs. 1 Nr. 6 und 8a - neu - FPersV
10. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 21 Abs. 1 Nr. 10 FPersV
11. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 21 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FPersV
12. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - bis dd - neu § 21 Abs. 2 Nr. 8, 9 und 13 FPersV
13. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 23 Abs. 2 Nr. 11 FPersV
14. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c - neu - § 23 Abs. 4 - neu - FPersV
15. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 57a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVZO
Drucksache 456/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 über "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU " (2006/2274(INI))
... 2. hält es für außerordentlich wichtig, mit einem erweiterten Begriff von Innovation zu operieren, um nicht nur den Bereich Dienstleistungen, einschließlich Tourismus, sondern auch nichttechnologische Innovationen, d. h. kommerzielle und organisatorische Innovationen, in die Konzipierung der Maßnahmen zur Innovationsförderung einzubeziehen; stimmt den Schlussfolgerungen des Rates (Wettbewerb) vom 4. September 2006 uneingeschränkt zu, in denen die Kommission aufgefordert wird, politische Leitlinien für Innovationen im Dienstleistungsbereich und für nichttechnologische Innovationen auszuarbeiten, und fordert die Kommission auf, in diese Überlegungen vor allem die Vertretungsorganisationen von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben einzubeziehen;
Drucksache 223/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen
... 12. ist der Auffassung, dass der KMU-Beauftragte eine wichtige Aufgabe erfüllt, indem er von außen eine Verbindung der Kleinunternehmen mit der Gemeinschaftsebene herstellt und fordert daher, dass die Kommission die Koordination dieses Beauftragten mit den Vertretungsorganisationen der Kleinunternehmen und der Handwerksbetriebe in allen Gemeinschaftsangelegenheiten fördert; ist der Auffassung, dass diese Rolle noch wirksamer ausgefüllt werden könnte, wenn dem Beauftragten intern noch mehr Gehör geschenkt würde, indem er zur Teilnahme und aktiven Mitarbeit an Beratungen von Ausschüssen des Europäischen Parlaments über Legislativvorschläge eingeladen würde sodass der Bedarf der KMU rechtzeitig und in vollem Umfang erkannt werden könnte;
Drucksache 620/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... -Entsendegesetzes auf die neu einbezogene Branche des Gebäudereinigerhandwerks wird durch die Erstreckung der deutschen Tarifverträge zu einer Anhebung des Lohnniveaus bei grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen. Dies kann sich – für kleine und mittlere Unternehmen ebenso wie für größere Unternehmen – mittelbar in kosteninduzierten Einzelpreiserhöhungen niederschlagen, sofern es den entsendenden Unternehmen mit Sitz im Ausland gelingt, diese zusätzlichen Kosten an ihre Kunden in Deutschland weiterzugeben. Diese eventuellen Einzelpreiserhöhungen dürften allerdings so gering sein, dass sie das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht beeinflussen. Keine Auswirkungen hat die Gesetzesänderung auf die Lohnkosten der Reinigungskräfte in Privathaushalten, weil der Tarifvertrag der Gebäudereiniger nur Handwerksbetriebe, nicht aber einzelne Reinigungskräfte erfasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung / Wesentlicher Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 778/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
... - Die Tochter hat vor Jahren den Handwerksbetrieb des Vaters geerbt, der in einem Werkstattgebäude ausgeübt wird, das der Mutter gehörte. Nach dem Tod der Mutter erbt sie auch dieses Gebäude, das damit notwendiges Betriebsvermögen ihres Handwerksbetriebs wird.
a Antrag des Landes Baden-Württemberg:
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
b Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg:
c Antrag des Freistaats Thüringen:
Zu Artikel 1
d Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen:
e Antrag des Freistaates Bayern:
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
f Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen:
g Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen:
5. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 28 Abs. 2 Satz 1, Satz 2
6. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 28 Abs. 2 Satz 2 ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 28 Abs. 3
8. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 28a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 Satz 3, Abs. 1a - neu -, Abs. 2 Satz 1
9. b Nach Absatz 1 ist folgender Absatz 1a einzufügen:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
10. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 855/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
... Handwerksbetriebs
Drucksache 477/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes
... - Das Hauptproblem ist die Integration in Beschäftigung. Man sollte nicht so viele Mittel an Weiterbildungsträger geben, sondern richtige Arbeitsprojekte auflegen. Da könnten z.B. kleine Handwerksbetriebe in die Lage versetzt werden, Kräfte einzustellen, z.B. Spülhilfen und dafür erhalten sie einen Lohnkostenzuschuss.
Drucksache 365/05
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG )
... Der Bundesrat hat am 11.06.2004 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) beim Bundestag einzubringen (BR-Drs. 458/04 Beschluss). Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maßnahmen zu stärken. Zum einen sollen Handwerksbetriebe in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderung effektiv zu sichern. Zum anderen sollen die verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sinne einer einfacheren Titelerlangung geändert werden.
Drucksache 365/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG )
... ). Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maßnahmen zu stärken. Zum einen sollen Handwerksbetriebe in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderung effektiv zu sichern. Zum anderen sollen die verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sinne einer einfacheren Titelerlangung geändert werden.
Drucksache 569/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) KOM (2005) 304 endg.; Ratsdok. 10893/05
... - die Förderung von Mikrounternehmen und Handwerksbetrieben kann auf traditionelle Fertigkeiten aufbauen oder neue Fähigkeiten einbringen, insbesondere in Kombination mit dem Erwerb von Ausrüstung, Ausbildung und Schulung, Unterstützung des Unternehmertums und Entwicklung des wirtschaftlichen Gefüges;
Begründung
Vorschlag
Einziger Artikel
1. Einführung
2. DieEntwicklung des ländlichen Raums und die allgemeinen Ziele der Gemeinschaft
2.1. Die GAP und die Entwicklung des ländlichen Raums
2.2. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft: die GAP-Reformen von 2003 und 2004
2.3. Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013
2.4. Den Herausforderungen begegnen
3. AUFSTELLUNG der Prioritäten der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013
3.1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Forstsektors Leitlinie
3.2. Verbesserung von Umwelt und Landschaft Leitlinie
3.3. Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung
3.4. Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung Leitlinie
3.5. Umsetzung der Prioritäten in Programme
3.6. Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten
4. BERICHTERSTATTUNGSSYSTEM
Drucksache 878/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Statistikregistergesetz es und sonstiger Statistikgesetze
... 6. für Handwerksbetriebe nach § 1 und § 18 Abs. 2 Satz 1 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Statistikregistergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung:
2. Maßnahmen:
3. Gender-Mainstreaming:
Zur Rechtssprache:
Zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung:
4. Nach Ablauf eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes
B. Kosten
C. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.