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Drucksache 118/10

... Seeverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart, Waren und Relation

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Bestimmungen auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

Option 1: Beibehaltung der geltenden Rechtsvorschrift

Option 2: Änderung der geltenden Rechtsvorschrift

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 530/10

... Untersuchungen von Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c können nicht in den Probennahmeplan für ein Wasserversorgungsgebiet einbezogen werden, da im Sinne der Richtlinie keine "Verbraucher versorgt" werden und die entsprechenden Wasseranalysen nicht für das den Verbrauchern in diesem Wasserversorgungsgebiet gelieferte Trinkwasser repräsentativ sind, auch wenn beispielsweise dasselbe Aquifer zur Rohwasserentnahme genutzt wird. Derselbe Grundgedanke muss auch zugrunde gelegt werden, wenn Trinkwasseranalysen aus mobilen Anlagen (Buchstabe d) oder zeitweilig betriebenen Anlagen (Buchstabe f) in den Probennahmeplan einbezogen werden. Es macht also keinen Sinn, eine Trinkwasser-Analyse am Zapfhahn eines im Hafen liegenden Passagierschiffes einzubeziehen, wenn dieses das Trinkwasser in einem anderen Wasserversorgungsgebiet oder gar im Ausland aufgenommen hat. Eine Trinkwasserprobe am Imbissstand des jährlichen Schützenfestes, der an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist, kann aber durchaus dazugehören (siehe auch Begründung zu § 3 Nummer 4). Dem Grundgedanken folgend können Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe e immer einbezogen werden, unabhängig davon, ob sie privat oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 8
Stelle der Einhaltung

§ 9
Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten

§ 10
Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter

§ 13
Anzeigepflichten

§ 14
Untersuchungspflichten

§ 21
Information der Verbraucher und Berichtspflichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage 3
(zu § 7) Indikatorparameter

Teil I
Allgemeine Indikatorparameter

Teil II
Spezielle Anforderungen an Trinkwasser in Anlagen der Trinkwasser-Installation

Teil III
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf Radioaktivität

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Teil III

Teil IV

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten der öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

5. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben

6. Ermächtigungsgrundlage

Besonderer Teil

§ 2
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

§ 3
:

Satz 1:

Nummer 1

Nummer 2

Wasserversorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen

Fahrbare Schank- und Verkaufsstände

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

2. Abschnitt Überschrift:

§ 4
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 5
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 6
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 7
:

Absatz 1

Absatz 2

§ 8
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

§ 9
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Absatz 3

Satz 1:

Satz 2, Nummer 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Satz 1:

Satz 2:

§ 10
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

§ 10
(alt):

3. Abschnitt Aufbereitung und Desinfektion

§ 11
:

Absatz 1

Satz 1:

Nummer 5

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 12
(alt):

§ 13
:

Absatz 1

Absatz 4

§ 14
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Satz 7:

Satz 8:

Satz 9:

Satz 10:

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 15
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 16
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 5

Satz 1:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 6

§ 17
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 3:

§ 18
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 19
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Satz 1:

Satz 2 und 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 6

Absatz 7

Satz 1:

§ 20
:

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Absatz 2

§ 21
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 2

§ 22
:

§ 23
:

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

§ 24
:

Absatz 1

§ 25
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 13

Nummer 14

Nummer n

Anlage 1
: Teil I

Teil II

Anlage 2
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 1:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 14:

Laufende Nummer 15:

Teil II

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 7:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 12:

Anlage 3
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 2:

Laufende Nummer 3:

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummern 10 und 11:

Laufende Nummer 12 und Anmerkung 2:

Laufende Nummer 13:

Laufende Nummer 17:

Laufende Nummer 18:

Laufende Nummer 19 und 20 neu :

Laufende Nummer 19 alt :

Laufende Nummer 20 alt :

Anmerkung 2:

Anmerkung 2 bis 4 alt :

Teil II

Teil III

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anlage 4
: Eine notwendige Erweiterung des Bezugs in der Kopfzeile um § 19 und die Aufhebung der Einschränkung für § 14 auf Absatz 1 wegen inhaltlicher Änderungen in diesen Paragraphen werden vorgenommen. Die Unterteilung in Teile mit römischen Ziffern und deren Unterteilung mit Buchstaben wird eingeführt, um Verwechslungen zu vermeiden.

Satz 1:

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Satz 2 und 3:

Satz 1 und Satz 2:

Satz 3:

Anlage 5
: Aktualisierung der Bezüge. Es wurde eine Umbenennung in entsprechende Teile I bis IV in Analogie zu den anderen Anlagen vorgenommen.

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Anlage 6
: Die Streichung der Anlage 6 zu § 12 Absatz 1 und 2 TrinkwV 2001 und die Überführung der für die Aufbereitung in besonderen Fällen zu verwendenden Aufbereitungschemikalien in einen separaten Teil der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren dient der Entbürokratisierung und Entfrachtung der Verordnung von technischen Detailangaben und erhöht auch für diesen Bereich die Flexibilität.

Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 881: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)


 
 
 


Drucksache 293/10

... Die weitere Forderung des Bundesrates, die Bundesregierung möge sich auf EUEbene nachdrücklich dafür einsetzen, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 verankerte verpflichtende elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen entweder in eine fakultative Nutzung der elektronischen Kennzeichnung siehe Drucksache 819/09 (Beschluss) überführt oder - sofern die obligatorische Einführung der elektronischen Kennzeichnung bestehen bleibt - solange ausgesetzt wird, bis praxistaugliche Ergebnisse aus dem vom BMELV initiierten Forschungsvorhaben "



Drucksache 18/10

... Einnahmen der Seehäfen und Seehafenbetriebe



Drucksache 64/1/10

... Er regt dazu an, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Ländern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt die auch die notwendige Steigerung der Kapazitäten für den Schienengüterverkehr – insbesondere den Hafenhinterlandverkehr - mit untersucht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/1/10




Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 845/10

... Bei jungen Rindern, Schafen und Ziegen kann der herkömmliche Fleischuntersuchungsgang gemäß Anhang VIb der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 auf eine Besichtigung mit begrenztem Durchtasten im Sinne einer Risiko basierten Fleischuntersuchung beschränkt werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) Lebensmittelhygiene sieht Mindestuntersuchungszeiten für die Durchführung der konventionellen Fleischuntersuchungsverfahren vor, wobei im Fall der Risiko basierten Fleischuntersuchung bei Mastschweinen von diesen Zeiten abgewichen werden kann. Entsprechend dieser Regelung bei Mastschweinen sind analoge Voraussetzungen für den Risiko basierten Fleischuntersuchungsgang bei jungen Rindern, Schafen und Ziegen in der



Drucksache 632/10

... Der Vorschlag enthält gemeinsame von den Mitgliedstaaten und den Flughafenbehörden einzuhaltende Grundsätze für die Erhebung von Sicherheitsentgelten. Dabei geht darum, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Im Rahmen der Folgenabschätzung überprüfte die Kommission die Verhältnismäßigkeit der verschiedenen Maßnahmen, was dazu führte, das bestimmte Elemente wie das obligatorische zentrale Verfahren aus dem endgültigen Entwurf gestrichen wurden. Ferner sah der Vorschlag keine Regelung vor, wie die Sicherheitsmaßnahmen zu finanzieren sind, sondern überließ es den Mitgliedstaaten, über diese Frage zu entscheiden. Das Europäische Parlament wollte die Richtlinie erweitern und verlangte, dass die Sicherheitsmaßnahmen, vor allem solche, mit denen die Bürger vor Terroranschlägen geschützt werden sollen, durch öffentliche Mittel anstatt durch die Fluggäste finanziert werden 25. Darüber hinaus schlug es vor, alle gewerblichen Flughäfen einzubeziehen. Dagegen setzten sich verschiedene Mitgliedstaaten im Rat dafür ein, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Flughäfen zu begrenzen, bei denen das jährliche Fluggastaufkommen einen bestimmten Grenzwert überschreitet, um sicherzustellen, dass die Kosten, die notwendig sind, um der Richtlinie nachzukommen, im Vergleich zu den Zielen der Initiative verhältnismäßig sind 26. Bisher konnte noch keine politische Einigung erzielt werden.



Drucksache 303/10

... GKS Flughafen München

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 27a
Ausnahmen vom Verfütterungsverbot

§ 34b
Einfuhrverbote

§ 34c
Weitere Einfuhrverbote

§ 35g
Straftaten

§ 36
Straftaten

Anlage 8
(zu § 34c Absatz 2) Liste

Artikel 2
Weitere Änderung der Futtermittelverordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 9a
Verwendungszwecke für Diätfuttermittel

§ 11
Kennzeichnung bestimmter Futtermittel

§ 13
Angaben

§ 25
Verbotene Stoffe

§ 27
Inverkehrbringens- und Verfütterungsverbote

§ 37c
Weitere Anwendung von Vorschriften

Anlage 1
(zu § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) Einzelfuttermittel

Artikel 3
Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung

§ 3
Bescheinigung

Anlage
(zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1213: Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 497/10

... 13. „Benutzungsgebühr“ eine Gebühr, die den Luftfahrtunternehmen für die Bereitstellung von Einrichtungen oder Dienstleistungen an Flughäfen, im Umfeld des Flughafens, im Bereich der Flugnavigation oder der Flugsicherheit, einschließlich damit zusammenhängender Dienste und Einrichtungen, auferlegt wird;



Drucksache 496/10

... a) die Versorgung eines jeden Luftfahrzeugs einer der Vertragsparteien auf einem Flughafen der anderen Vertragspartei und Nutzung dieser Flughäfen als mögliche Ausweichflughäfen,



Drucksache 282/1/09

... Bedingt durch die Tatsache, dass die Mehrheit der deutschen fossilen Erzeugungsstandorte nicht in der Nähe der voraussichtlich geeigneten norddeutschen Speicherstandorte oder einer möglichen Hafenanbindung zur Weiterleitung an Offshore-Standorte liegt, wird die Realisierung eines CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG *

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift, Absatz 6 - neu -, § 6 Absatz 1 Nummer 1 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG

14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2* - neu - KSpG

18. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG

22. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6*- neu - KSpG

23. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSPG

24. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG

25. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG

26. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 2 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG

30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2 KSpG

31. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG

32. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG

33. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG

38. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

41. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 KSpG

42. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG

43. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG

46. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

47. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG

52. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

53. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Satz 2 KSpG

54. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG

55. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

56. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KSpG

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG

59. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG

60. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG

61. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - , Satz 3 - neu - KSpG

62. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - KSpG

63. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG

64. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG

65. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG

66. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG

67. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG

68. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG

69. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG

70. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG

Zu Artikel 1

73. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

74. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 KSpG

75. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

§ 41
Gebühren und Auslagen

76. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG

77. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG

78. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG

79. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG

80. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht zu § 42a - neu - und § 42a - neu - KSpG

§ 42a
Speicherabgabe

82. Zu Artikel 1 § 44 KSpG

§ 44
Übergangsvorschriften

83. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG

84. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG

85. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG

86. Zu Artikel 1

87. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG

88. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 7a Satz 1 der 13. BImSchV

89. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV

Artikel 6a
Änderung der Raumordnungsverordnung


 
 
 


Drucksache 88/09 (Beschluss)

... Die Genehmigung eines Flughafenbetriebs kann, auch wenn dies ohne gleichzeitige Anlagengenehmigung erfolgt, einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Dies insbesondere angesichts der stetig wachsenden Genehmigungsvoraussetzungen durch nationale, europäische und internationale Vorschriften. Eine Erhöhung des Gebührenrahmens auf maximal 10.000 € (anstatt 6.000 €) ermöglicht es der Luftfahrtverwaltung auch im Fall von besonders anspruchsvollen Verfahren adäquate, dem Aufwand entsprechende Gebühren zu erheben.



Drucksache 113/09 (Beschluss)

... ", Bushaltestellen und besondere Engstellen vorgesehen und als Modellversuchsstrecken so genannte Schutzstreifen für Radfahrer und Straßen mit ein, zwei und mehr Fahrsteifen einschließlich solcher Straßen, die aus den Nachbarländern nach Hamburg führen und umgekehrt. An der Auswahl geeigneter Modellversuchsstellen und –strecken wirken neben den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaubehörden und der Polizei auch externe Sachverständige z.B. des ADAC, des Fahrlehrerverbandes Hamburg, der Handelskammer Hamburg, der Hamburger Hochbahn, der Hamburg Hafen City GmbH, des Hotel- und Gaststättengewerbes mit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung über die versuchsweise Einführung von Fahrbahnrand- und Bordsteinmarkierungen in Gelb zur Regelung von Halt- und Parkverboten

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 521/1/09

... Die zu erreichenden Schutzziele werden in der Begründung zur Verordnung näher beschrieben. Danach ergibt sich für die Anwohner im günstigsten Fall (zukünftiger Neubau oder wesentliche Änderung eines Flughafens) als Schutzziel ein Innenpegel von tags zwischen 34 und 39 dB(A) und für Schlafräume nachts ein Innenpegel von 24 bis 29 dB(A). Vergleicht man diese Werte mit den Empfehlungen der WHO (z.B. WHO Fact Sheet 258), so wird der dort genannte Schutzanspruch zumindest zur Tageszeit selbst in diesen günstigen Fällen um bis zu 4 dB überschritten. Für den Bestand ergeben sich hier noch größere Differenzen (dann auch zur Nachtzeit), deren Höhe auch noch von der endgültigen Ausgestaltung des § 5 Absatz 3 abhängt**.



Drucksache 70/09

... " Batterien im Sinne von Absatz 2, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke oder für den Vortrieb von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bestimmt sind. Hierzu zählen insbesondere Batterien für die Not- oder Reservestromversorgung in Krankenhäusern, Flughäfen oder Büros, Batterien zum Einsatz in Zügen oder Flugzeugen und Batterien für Offshore-Bohrinseln, Schiffe und Leuchttürme. Ferner zählen dazu Batterien zur ausschließlichen Nutzung für tragbare Inkassogeräte in Geschäften und Restaurants, Strichcodelesegeräte in Geschäften, professionelle Videotechnik für Fernsehsender und Studios, Gruben- und Taucherlampen an Helmen von Bergleuten und Berufstauchern, Batterien für Sicherheitssysteme von elektrisch betätigten Türen, mit denen das Blockieren der Tür oder das Einklemmen von Personen verhindert werden soll, Batterien für unterschiedlichste Geräte in der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Batterien zur Verwendung bei Solarmodulen und weiteren photovoltaischen und sonstigen Anwendungen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie Batterien für Fahrzeuge mit Elektroantrieb wie Autos, Rollstühle, Fahrräder, Flughafenfahrzeuge und Fahrzeuge für fahrerlose Transportsysteme (FTS-Fahrzeuge).



Drucksache 280/1/09

... 1. bauliche Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen, Hafenanlagen und Anlegestellen, "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/1/09




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 2 WHG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

13. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

19. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

20. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 WHG

21. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

27. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

29. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

32. Zu Artikel 1 § 33 WHG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

34. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - WHG

36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

37. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 WHG

40. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

41. Zu Artikel 1 § 38 WHG

42. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

44. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 WHG

45. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

46. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

47. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

Zu Artikel 1

49. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

Zu Artikel 1

51. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

52. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

53. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

54. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 WHG

55. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

56. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

57. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

58. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

59. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 3 WHG

61. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

62. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

64. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2* - neu - WHG

65. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG **

66. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

69. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

70. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

71. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

72. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

73. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 2 WHG

74. Hauptempfehlung nur U

Zu Artikel 1

75. Hilfsempfehlung zu Ziffer 50

Zu Artikel 1

76. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

77. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

78. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3 WHG

79. Zu Artikel 1 § 63 WHG

§ 63
Verwendung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

80. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

81. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

82. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

83. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

84. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

85. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

86. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

87. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

88. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

89. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

90. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG *

91. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

92. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG

93. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

94. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

95. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

96. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - WHG

97. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

98. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummern 2, 5 und 6 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

99. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

100. Zu Artikel 1 § 78 WHG

101. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

102. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

103. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

104. Zu Artikel 1 § 87 WHG

105. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

106. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

107. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

108. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

109. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

110. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

111. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG *

112. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

113. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

114. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

115. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

116. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 280/09

... b) die Schifffahrt, einschließlich Hafenanlagen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)1) 2)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums

§ 5
Allgemeine Sorgfaltspflichten

Kapitel 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

§ 6
Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung

§ 7
Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten

§ 8
Erlaubnis, Bewilligung

§ 9
Benutzungen

§ 10
Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 11
Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren

§ 12
Vorraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen

§ 13
Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 14
Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung

§ 15
Gehobene Erlaubnis

§ 16
Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche

§ 17
Zulassung vorzeitigen Beginns

§ 18
Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 19
Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne

§ 20
Alte Rechte und alte Befugnisse

§ 21
Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse

§ 22
Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen

§ 23
Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung

§ 24
Erleichterungen für EMAS-Standorte

Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

§ 25
Gemeingebrauch

§ 26
Eigentümer- und Anliegergebrauch

§ 27
Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer

§ 28
Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer

§ 29
Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele

§ 30
Abweichende Bewirtschaftungsziele

§ 31
Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen

§ 32
Reinhaltung oberirdischer Gewässer

§ 33
Mindestwasserführung

§ 34
Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer

§ 35
Wasserkraftnutzung

§ 36
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern

§ 37
Wasserabfluss

§ 38
Gewässerrandstreifen

§ 39
Gewässerunterhaltung

§ 40
Träger der Unterhaltungslast

§ 41
Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung

§ 42
Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung

Abschnitt 3
Bewirtschaftung von Küstengewässern

§ 43
Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern

§ 44
Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer

§ 45
Reinhaltung von Küstengewässern

Abschnitt 4
Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 46
Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers

§ 47
Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser

§ 48
Reinhaltung des Grundwassers

§ 49
Erdaufschlüsse

Kapitel 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

§ 50
Öffentliche Wasserversorgung

§ 51
Festsetzung von Wasserschutzgebieten

§ 52
Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten

§ 53
Heilquellenschutz

Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung

§ 54
Abwasser, Abwasserbeseitigung

§ 55
Grundsätze der Abwasserbeseitigung

§ 56
Pflicht zur Abwasserbeseitigung

§ 57
Einleiten von Abwasser in Gewässer

§ 58
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

§ 59
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen

§ 60
Abwasseranlagen

§ 61
Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen

Abschnitt 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 62
Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 63
Eignungsfeststellung

Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte

§ 64
Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten

§ 65
Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten

§ 66
Weitere anwendbare Vorschriften

Abschnitt 5
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

§ 67
Grundsatz, Begriffsbestimmung

§ 68
Planfeststellung, Plangenehmigung

§ 69
Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn

§ 70
Anwendbare Vorschriften, Verfahren

§ 71
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

Abschnitt 6
Hochwasserschutz

§ 72
Hochwasser

§ 73
Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete

§ 74
Gefahrenkarten und Risikokarten

§ 75
Risikomanagementpläne

§ 76
Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern

§ 77
Rückhalteflächen

§ 78
Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete

§ 79
Information und aktive Beteiligung

§ 80
Koordinierung

§ 81
Vermittlung durch die Bundesregierung

Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

§ 82
Maßnahmenprogramm

§ 83
Bewirtschaftungsplan

§ 84
Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne

§ 85
Aktive Beteiligung interessierter Stellen

§ 86
Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen

§ 87
Wasserbuch

§ 88
Informationsbeschaffung und -übermittlung

Abschnitt 8
Haftung für Gewässerveränderungen

§ 89
Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit

§ 90
Sanierung von Gewässerschäden

Abschnitt 9
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

§ 91
Gewässerkundliche Maßnahmen

§ 92
Veränderung oberirdischer Gewässer

§ 93
Durchleitung von Wasser und Abwasser

§ 94
Mitbenutzung von Anlagen

§ 95
Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Kapitel 4
Entschädigung, Ausgleich

§ 96
Art und Umfang von Entschädigungspflichten

§ 97
Entschädigungspflichtige Person

§ 98
Entschädigungsverfahren

§ 99
Ausgleich

Kapitel 5
Gewässeraufsicht

§ 100
Aufgaben der Gewässeraufsicht

§ 101
Befugnisse der Gewässeraufsicht

§ 102
Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung

Kapitel 6
Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

§ 103
Bußgeldvorschriften

§ 104
Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen

§ 105
Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen

§ 106
Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen

Anlage 1
(zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 21
Ausschluss von Ansprüchen

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswaldgesetzes

Artikel 11
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 12
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 13
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 14
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 15
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 17
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

Artikel 18
Änderung der Düngeverordnung

Artikel 19
Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

Artikel 20
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 21
Änderung der Raumordnungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Artikel 23
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

§ 4a
Anzeigepflicht

Artikel 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 228/09

... 96. unterstützt die Vorschläge der Kommission, Hafen- und Liegegebühren in Abhängigkeit von den Abgaswerten der Schiffe zu erheben und die Stromversorgung von im Hafen liegenden Schiffen statt über Schiffsgeneratoren von Land aus zu gewährleisten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 481/1/09

... 1. Der Bundesrat nimmt die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags zur Kenntnis, die Lücke bei der Erhebung der Sicherheitsentgelte zu schließen, die dadurch entstanden ist, dass die Sicherheitsentgelte - trotz ursprünglicher Absicht der Kommission - nicht in der Richtlinie über Flughafenentgelte enthalten sind, und dadurch einen europaweit einheitlichen Regelungsrahmen für die Festlegung von Sicherheitsentgelten auf Flughäfen zu schaffen.



Drucksache 432/09

... 4. begrüßt die EU-Strategie für eine Verbesserung des Abwrackens von Schiffen; betont jedoch, dass die Kommission rasch über Durchführbarkeitsstudien hinausgehen und konsequent Maßnahmen ergreifen muss, durch die die wirksame Umsetzung der Abfallverbringungsverordnung sichergestellt wird; fordert in dieser Hinsicht strengere Kontrollen und eine strengere Überwachung durch die nationalen Hafenbehörden und fordert die Kommission auf, diesbezügliche Leitlinien vorzulegen;



Drucksache 805/09

... Übereinkommen (Nr. 152) über den Arbeitsschutz bei der Hafenarbeit, 1979

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 187 Übereinkommen über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006 Übersetzung

I. Begriffsbestimmungen

Artikel 1

II. Ziel

Artikel 2

III. Innerstaatliche Politik

Artikel 3

IV. Innerstaatliches System

Artikel 4

V. Innerstaatliches Programm

Artikel 5

VI. Schlussbestimmungen

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Besonderes

Im Einzelnen:

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung)

Empfehlung 197 Empfehlung betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz

I. Innerstaatliche Politik

II. Innerstaatliches System

III. Innerstaatliches Programm

IV. Innerstaatliches Profil

V. Internationale Zusammenarbeit und Informationsaustausch

VI. Aktualisierung des Anhangs

Anhang
Urkunden der Internationalen Arbeitsorganisation, die für den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz relevant sind

I. Übereinkommen

II. Empfehlungen

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 197 vom 15. Juni 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 980: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 187 der internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2006 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz


 
 
 


Drucksache 815/09

... Für die Klassifizierung der Stoffe und Festlegung der Beförderungsbedingungen nach dem IMSBC-Code sind die Vorgaben nach Nummer 1.3.3 des IMSBC-Code zu beachten. Die trilateralen Vereinbarungen werden zwischen den zuständigen Behörden der Staaten, in denen der Ladehafen und der Löschhafen liegt sowie der jeweiligen Flaggenstaatverwaltung getroffen. Die See-Berufsgenossenschaft führt mit der jeweils zuständigen deutschen Hafenbehörde Einvernehmen vor Abschluss einer Vereinbarung nach Satz 1 herbei."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

3 Bürokratiekosten:

II. Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

§ 2
Abs. 1

§ 2
Abs. 2 Nr 2

§ 2
Abs. 3

Zu Nr. 3

§ 3
Abs. 2

§ 3
Abs. 4

§ 3
Abs. 7

Zu Nr. 4

§ 4
Abs. 12

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

§ 7
Abs. 1 und 2

§ 7
Abs. 4

§ 7
Abs. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 11

III. Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 955: Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See


 
 
 


Drucksache 274/09

... 1. nicht befördert werden, wenn das gefährliche Gut in einem Gleis- oder Hafenanschluss verladen und entladen werden kann, es sei denn, dass die Entfernung auf dem Eisenbahn- oder Wasserweg mindestens doppelt so groß ist wie die tatsächliche Entfernung auf der Straße,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 283/09

... ). Danach benötigt der Verleiher (Flughafenunternehmer, Land) grundsätzlich eine Verleiherlaubnis (§ 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG), die bei der örtlich für den Sitz des Verleihers zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden kann. Zudem ist der Grundsatz der Gleichstellung von überlassenen Leiharbeitnehmern mit den vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb des Entleihers hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts (Gleichstellungsgrundsatz) zu berücksichtigen.



Drucksache 164/09 (Beschluss)

... 2. Schafen und Ziegen unter Angabe



Drucksache 94/09

... – unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 23. Oktober 2008 zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten7,



Drucksache 162/09

... Um Doppelregelungen zu vermeiden, gelten die Vorschriften über die individuellen Kennzeichnungen von Rindern, Equiden, Schafen und Ziegen des Veterinärrechts als Kennzeichnung im Sinne dieser Verordnung. Da die individuelle Kennzeichnung von Zuchttieren auch im besonderen Interesse einer Zuchtorganisation liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die Kennzeichnung auch ohne diese Vorschrift durchgeführt würde ("



Drucksache 225/09

... Flughafen- und Luftraumkapazität



Drucksache 281/1/09

... . Dies ist durch abschließende Gerichtsentscheidungen bestätigt. Alleine in Hamburg wurden im Jahre 2004 bei der Begasung von Exportcontainern 25 t Methylbromid, welches ozonschichtschädigend wirkt, emittiert. Der emissionsverursachende Vorgang ist zum großen Anteil der Schritt der Entgasung der Container am Ende des Begasungsvorganges, z.B. durch Öffnen der Türen oder Absaugen. Durch verschiedene Untersuchungen in Hamburg und Rotterdam ist belegt, dass ein sehr großes Kontingent an Begasungsstoffen durch begaste Importcontainer eingeführt wird und im Inland entsprechende Emissionen freigesetzt werden. Es werden immer mehr auffällige Container, giftige Gase enthaltend, im Hafen an bestimmten Plätzen entgast, bevor sie weiter transportiert werden. Der emissionsverursachende Vorgang ist vergleichbar mit dem Vorgang bei der Begasung von Exportcontainern. Das Stoffgemisch ist allerdings vielfältiger. Aus Sicht des Immissionsschutzes sollten konsequent auch derartige Anlagen zur Entgasung der Genehmigungspflicht unterworfen werden, damit Emissionsminderungsmaßnahmen nach den Stand der Technik gefordert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3, 4 und 5 - neu - UVPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c Anlage 1 Nummer 3.15 UVPG und Artikel 13 Anhang Nummer 3.25 Spalte 1 der 4. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c1 - neu Anlage 1 Nummer 7.24 Spalte Vorhaben UVPG und Artikel 13 Nummer 2 Anhang Nummer 7.23 Spalte 1 der 4. BImSchV

Artikel 13

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1 bis 13.2.1.2 UVPG :

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1 Spalte Vorhaben UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1.3 UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.3.3 und 13.5.2 Spalte Vorhaben UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.4 Spalte Vorhaben UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.13 Spalte Vorhaben UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.13 Spalte Vorhaben UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.15 Spalte Vorhaben UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.16 und 13.17 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.18 Spalte Vorhaben UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17 bis 17.2.3 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17.2.3 Spalte Vorhaben UVPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17 UVPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 Anlage 2 Nummer 2.3.5 UVPG

20. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 2 Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 6 Absatz 3 - neu - BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

22. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 8 Satz 1,* § 8a Absatz 1 erster Halbsatz, § 9 Absatz 1 BImSchG

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 12 Absatz 1 Satz 2, § 17 Absatz 4a Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

24. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 12 Absatz 2c - neu -, § 17 Absatz 4b - neu - BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

25. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 58e Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

27. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 5.1 der 4. BImSchV *

Artikel 13

28. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 9.11 Spalte 2 der 4. BImSchV *

Artikel 13

29. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 10.15 Spalte 2 der 4. BImSchV *

Artikel 13

30. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 10.22 Spalte 4 der 4. BImSchV *

Artikel 13


 
 
 


Drucksache 496/09

... 2 Britisches Oberhaus (House of Lords), 9. Dezember 2004, die Krone gegen die Einwanderungsbehörde auf dem Prager Flughafen und andere (Beklagte) unter Beteiligung des Europäischen Zentrums für die Rechte der Roma und anderer (Nebenkläger), [2004], UKHL 55, Ziffer 101.



Drucksache 819/1/09

... Im Rahmen der Untersuchungen des von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführten Feldversuchs zur Anwendung von elektronischen Kennzeichnungsmedien bei Schafen und Ziegen bei unterschiedlichen Haltungsbedingungen haben sich so genannte Schlaufenohrmarken als die beste tierverträgliche Ohrmarke herauskristallisiert. Die Änderungen in Absatz 3 und in Anlage 9 tragen dem Anliegen Rechnung und die Anwendung von solchen Ohrmarken als Regelkennzeichen wird damit ermöglicht.



Drucksache 281/09 (Beschluss)

... . Dies ist durch abschließende Gerichtsentscheidungen bestätigt. Alleine in Hamburg wurden im Jahre 2004 bei der Begasung von Exportcontainern 25 t Methylbromid, welches ozonschichtschädigend wirkt, emittiert. Der emissionsverursachende Vorgang ist zum großen Anteil der Schritt der Entgasung der Container am Ende des Begasungsvorganges, z.B. durch Öffnen der Türen oder Absaugen. Durch verschiedene Untersuchungen in Hamburg und Rotterdam ist belegt, dass ein sehr großes Kontingent an Begasungsstoffen durch begaste Importcontainer eingeführt wird und im Inland entsprechende Emissionen freigesetzt werden. Es werden immer mehr auffällige Container, giftige Gase enthaltend, im Hafen an bestimmten Plätzen entgast, bevor sie weiter transportiert werden. Der emissionsverursachende Vorgang ist vergleichbar mit dem Vorgang bei der Begasung von Exportcontainern. Das Stoffgemisch ist allerdings vielfältiger. Aus Sicht des Immissionsschutzes sollten konsequent auch derartige Anlagen zur Entgasung der Genehmigungspflicht unterworfen werden, damit Emissionsminderungsmaßnahmen nach den Stand der Technik gefordert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3, 4 und 5 - neu - UVPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c Anlage 1 Nummer 3.15 UVPG und Artikel 13 Anhang Nummer 3.25 Spalte 1 der 4. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c1 - neu - Anlage 1 Nummer 7.24 Spalte Vorhaben UVPG und Artikel 13 Nummer 2 Anhang Nummer 7.23 Spalte 1 der 4. BImSchV

Artikel 13

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1 bis 13.2.1.2 UVPG :

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.3.3 und 13.5.2 Spalte Vorhaben UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.4 Spalte Vorhaben UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.13 Spalte Vorhaben UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.16 und 13.17 UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.18 Spalte Vorhaben UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17 bis 17.2.3 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Anlage 2 Nummer 2.3.5 UVPG

15. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - bis 8 - neu - § 2 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 3 - neu -, § 8 Satz 1, § 8a Absatz 1 erster Halbsatz, § 9 Absatz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2c - neu -, § 17 Absatz 4a Satz 1, Absatz 4b - neu -, Absatz 5, § 58e Satz 1 BImSchG

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

16. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - bis 5 - neu - Anhang Nummer 5.1, Nummer 9.11 Spalte 2, Nummer 10.15 Spalte 2, Nummer 10.22 Spalte 2 der 4. BImSchV

Artikel 13

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 132/09

... 25. ist der Auffassung, dass die Entwicklung des Hafens von Rijeka ein für die Europäische Union sehr wichtiges Projekt ist; ist der Überzeugung, dass die möglichst schnelle Verwirklichung dieses Projekts im Interesse der Europäischen Union liegt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/09




Allgemeine Erwägungen

WTO und CEFTA

EU -Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess

Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt


 
 
 


Drucksache 280/09 (Beschluss)

... 1. bauliche Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen, Hafenanlagen und Anlegestellen, "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 WHG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

13. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

17. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

18. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 13 - neu -, Absatz 3 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

20. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

21. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

23. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

24. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

25. Zu Artikel 1 § 33 WHG

26. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

27. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

29. Zu Artikel 1 § 35 Satz 2 - neu - WHG *

30. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 38 WHG

32. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

34. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

35. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

36. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

37. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 2 und 3 WHG

38. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

39. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

40. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

41. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

42. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

46. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

47. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

48. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

49. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

50. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

51. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

52. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

53. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

54. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

55. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 WHG

56. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

57. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

58. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

59. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

61. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

62. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

64. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

65. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

66. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

69. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und

Zu den Sätzen 3 und 4:

70. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

71. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

72. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

73. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

74. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

75. Zu Artikel 1 § 78 WHG

76. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

77. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

78. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

79. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

80. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

81. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

82. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

83. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

84. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG

85. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

86. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

87. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

88. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

89. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 846/09

... Bei ÖPPs im Zusammenhang mit TEN-V-Vorhaben, bei denen der Privatsektor Risiken aufgrund möglicher Nachfrageschwankungen übernimmt, gibt es häufig das Problem der Beschaffung einer privaten Finanzierung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Die Kreditgarantie für TEN-V (LGTT) ist eine Bürgschaftsfazilität, die diese Risiken teilweise abdeckt, indem sie Einnahmenverluste, die sich aus einem niedriger als erwartet ausfallendem Verkehrswachstum in der Anlaufphase der Vorhaben ergeben, ausgleicht. Auf diese Weise werden die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts und insgesamt seine Kreditwürdigkeit verbessert. Individuelle LGTT-Garantien werden durch die EIB bereitgestellt. Drei ÖPP-Vorhaben wurden bereits gefördert25, und insgesamt soll die LGTT-Fazilität bis 2013 25 bis 35 TEN-V-Vorhaben unterstützen. Zu den geplanten Projekten gehören eine Hochgeschwindigkeitseisenbahnstrecke, ein Flughafen-Express, Autobahnkonzessionen in einigen neuen Mitgliedstaaten und innovative Vorhaben im Güterverkehr.



Drucksache 163/09 (Beschluss)

... -Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung dahingehend geändert, dass die bisher bestehende Auskunftspflicht des Tierhalters von Rindern, Schafen und Ziegen auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Impfung seiner Tiere gegen die



Drucksache 78/09

... Ziel der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) ist die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor der Ausbreitung grenzüberschreitender Infektionen und Gesundheitsgefahren. Nach Artikel 38 Absatz 1 der IGV hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer während des Fluges oder bei der Landung die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit, auszufüllen und der zuständigen Behörde des Flughafens zu übergeben. Diese Erklärung muss einem bestimmten Muster entsprechen, welches in Anlage 9 der IGV geregelt ist. Die 61. Weltgesundheitsversammlung hat in Genf am 23. Mai 2008 eine Änderung der Anlage 9 beschlossen. Die Änderungen sind nur geringfügig.



Drucksache 163/1/09

... -Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung dahingehend geändert, dass die bisher bestehende Auskunftspflicht des Tierhalters von Rindern, Schafen und Ziegen auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Impfung seiner Tiere gegen die



Drucksache 171/09 (Beschluss)

... b) Im Tierarzneimittelbereich dienen die Standardzulassungen derzeit der durch den Mangel an zugelassenen Fertigarzneimitteln insgesamt sehr schwierigen arzneilichen Versorgung der minor species, wie etwa Honigbienen, Schafen, Ziegen und Fischen. Mit Beschluss vom 22. September 2006 (BR-Drucksache 575/06 (Beschluss)) hat der Bundesrat die Bedeutung der Standardzulassungen im Tierarzneimittelbereich deutlich gemacht.



Drucksache 816/1/09

... ), wonach die bei der Beantragung einer Flugplatzgenehmigung erforderliche Vorlage von lärmmedizinischen Sachverständigengutachten auf bestimmte Fälle beschränkt werden sollte, im Rahmen der von ihrem Flughafenkonzept 2009 eingeforderten Vereinfachung und Straffung des Verfahrensrechts erneut zu überprüfen. Dabei sollte insbesondere auch geprüft werden, ob die nach der derzeitigen Fassung des § 40 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe b LuftVZO bestehende Pflicht zur Vorlage lärmmedizinischer Sachverständigengutachten angesichts des nach neuesten lärmmedizinischen Erkenntnissen verabschiedeten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm sowie des ohnehin geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes gänzlich entfallen kann.



Drucksache 481/09 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat nimmt die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags zur Kenntnis, die Lücke bei der Erhebung der Sicherheitsentgelte zu schließen, die dadurch entstanden ist, dass die Sicherheitsentgelte - trotz ursprünglicher Absicht der Kommission - nicht in der Richtlinie über Flughafenentgelte enthalten sind, und dadurch einen europaweit einheitlichen Regelungsrahmen für die Festlegung von Sicherheitsentgelten auf Flughäfen zu schaffen.



Drucksache 88/1/09

... Die Genehmigung eines Flughafenbetriebs kann, auch wenn dies ohne gleichzeitige Anlagengenehmigung erfolgt, einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Dies insbesondere angesichts der stetig wachsenden Genehmigungsvoraussetzungen durch nationale, europäische und internationale Vorschriften. Eine Erhöhung des Gebührenrahmens auf maximal 10.000 € (anstatt 6.000 €) ermöglicht es der Luftfahrtverwaltung auch im Fall von besonders anspruchsvollen Verfahren adäquate, dem Aufwand entsprechende Gebühren zu erheben.



Drucksache 35/09

... Die Bereitstellung und der Betrieb von Flughäfen zum Zwecke der Versorgung von Beförderungsunternehmen im Luftverkehr durch Flughafenunternehmen, die insbesondere eine Genehmigung nach § 38 Abs. 2 Nr. 1 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 610) erhalten haben oder einer solchen bedürfen; die Bereitstellung und der Betrieb von Häfen oder anderen Verkehrsendeinrichtungen zum Zwecke der Versorgung von Beförderungsunternehmen im See- oder Binnenschiffverkehr; das Erbringen von Verkehrsleistungen, die Bereitstellung oder das Betreiben von Infrastruktureinrichtungen zur Versorgung der Allgemeinheit im Eisenbahn-, Straßenbahn- oder sonstigen Schienenverkehr, mit Seilbahnen sowie mit automatischen Systemen, im öffentlichen Personenverkehr im Sinne des



Drucksache 792/1/09

... Flughafenverfahren



Drucksache 819/09

... Den Ländern und Gemeinden können Kosten für die Beschaffung von Lesegeräten entstehen, die erforderlich sind, um die elektronischen Kennzeichen bei Schafen, Ziegen oder Einhufern ablesen zu können; die Kosten entstehen aufgrund der einschlägigen EU-Rechtsakte. Die Kosten können vorab jedoch nicht quantifiziert werden, da solche Lesegeräte bei der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle gegebenenfalls bereits zur Verfügung stehen. Für die Ausstellung eines Dokuments zur Identifizierung eines Einhufers (Equidenpass) oder eines vereinfachten Identifizierungsdokuments (Smartcard) entstehen Kosten, die jedoch vorab nicht quantifiziert werden können, da sie in der Regel durch eine tierzuchtrechtlich anerkannte Züchtervereinigung oder eine Internationale Wettkampforganisation ausgestellt werden; im Falle einer Ausstellung durch die zuständige Behörde können die Kosten durch entsprechende Gebührentatbestände wieder ausgeglichen werden. Nach Angabe einer zuständigen Behörde beträgt die Gebühr ca. 60 Euro; die Gebühr kann im Einzelfall jedoch auch höher oder niedriger liegen.



Drucksache 620/09 (Beschluss)

... " und dem Ausbau der als prioritär eingestuften Transportinfrastrukturen mehrere wichtige deutsche Anliegen und Projekte auf der Liste der Leuchtturmprojekte des Aktionsplans stehen. Eine Weiterentwicklung der Ostsee als Verkehrsträger mit den Häfen als Schnittstelle verlangt auch eine Weiterentwicklung der Hafenhinterlandverkehrsverbindungen im Kontext des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, die großräumige Nord-Süd- und Ost-West-Anbindung des Ostseeraumes über die vorhandenen TEN-T-Achsen auszubauen und zu verbessern.



Drucksache 281/09

... Bau eines Hafens für die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 4
Änderung des Sprengstoffgesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesleistungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Landbeschaffungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umweltstatistikgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zum Chemieübereinkommen/Rhein und Chloridübereinkommen/Rhein

Artikel 10
Auflösung des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen

Artikel 11
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 12
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 14
Aufhebung der Zweiten Abwasserschädlichkeitsverordnung

Artikel 15
Aufhebung der Dritten Abwasserschädlichkeitsverordnung

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Erhebungstermine für die Abfallstatistiken

Artikel 17 Aufhebung der Verordnung zur Einstellung der Statistik der Abfallbeseitigung und Abwasserbeseitigung in der Viehhaltung gemäß § 8 des Gesetzes über Umweltstatistiken

Artikel 18 Aufhebung der Verordnung zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden in der Statistik der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe gemäß § 6 des Gesetzes über Umweltstatistiken

Artikel 19
Auflösung der Verordnung zur Änderung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 20
Auflösung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 21
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt

II. Wesentlicher Inhalt des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und die Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung / Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 871: Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt- RGU)


 
 
 


Drucksache 15/09

... (2) Die Bundesrepublik Deutschland soll für den Ausbau und die Finanzierung der Hinterlandanbindungen der Festen Fehmarnbeltquerung in der Bundesrepublik Deutschland allein verantwortlich sein. Der Ausbau der Straßenverbindung E 47 zwischen Heiligenhafen (Ost) und Puttgarden in der Bundesrepublik Deutschland zu einer vierstreifigen Bundesstraße soll spätestens bis zur Eröffnung der Festen Fehmarnbeltquerung abgeschlossen sein. Die Straßenverbindung auf der bestehenden Fehmarnsundbrücke soll zweistreifig bleiben. Die Elektrifizierung der Schienenstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden in der Bundesrepublik Deutschland soll spätestens bis zur Eröffnung der Festen Fehmarnbeltquerung abgeschlossen sein.



Drucksache 402/09 (Beschluss)

... Diese Regelung läuft jedoch für das Gebiet des Hamburger Hafens ins Leere. Der Hamburger Hafen ist so genanntes Delegationsgebiet. Das heißt, die Verwaltung des Hamburger Hafens wird - einschließlich der schifffahrtspolizeilichen Aufgaben - nicht durch die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes wahrgenommen, sondern durch landeseigene Behörden (vgl. auch § 45 Absatz 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a Absatz 1 SchOffzAusbV , Artikel 2 Nummer 1 § 8c Absatz 1 SportBootFSV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24b Absatz 2 Satz 3 - neu - SchOffzAusbV , Artikel 2 Nummer 1 § 8d Absatz 2 Satz 3 - neu - SportBootFSV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8d Absatz 2 Satz 1 SportBootFSV


 
 
 


Drucksache 603/09

... . Zu den abgeschlossenen Projekten gehören die Öresund-Verbindung, der Flughafen Malpensa und die Betuwe-Schienengüterverkehrsstrecke. Weitere Projekte, zum Beispiel PBKAL (Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindung Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London), werden bald abgeschlossen sein. Daneben wurden große Projektabschnitte bereits in Betrieb genommen, zum Beispiel die Hochgeschwindigkeitszugverbindung Madrid-Barcelona und die erste Phase des TGV-Est in Frankreich.

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Drucksache 603/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts

3. Trends und Herausforderungen

3.1. Alterung

3.2. Zuwanderung und interne Mobilität

3.3. Ökologische Herausforderungen

3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe

3.5. Verstädterung

3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik

4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr

4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr

4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz

4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr

4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien

4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals

4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung

4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit

5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten

5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze

5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr

5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation

5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs

5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen

5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen

5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen

6. Wie geht es Weiter?


 
 
 


Drucksache 816/09

... In Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2885) werden in der Übersicht über die Zahl der zuzulassenden Selbst- und Drittabfertiger auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF) in der Zeile Nummer 5.7 (Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken) die Angaben "



Drucksache 391/09

... an allen Sonn- und Feiertagen. Gesetzliche Ausnahmen existieren für den kombinierten Verkehr Schiene/Straße bzw. Hafen/Straße im Umkreis von 150 km sowie für eine Reihe frischer verderblicher Lebensmittel. Weiter gehende Ausnahmen können von den Verkehrsbehörden der Länder zugelassen werden. Diese Ausnahmen sollen sich an den VwV zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Weiteres Vorgehen:

Sonderthema: Definition bundeseinheitlicher Feiertage

Entwurf


 
 
 


Drucksache 154/09

... III. Wo in den Hafen- und Industriegebieten den Schienenbahnen Vorrang gewährt werden soll, müssen Andreaskreuze an allen Einfahrten angeordnet werden. Vorrang haben dann auch Schienenbahnen, die nicht auf besonderem Bahnkörper verlegt sind. Für Industriegebiete kommt eine solche Regelung nur in Betracht, wenn es sich um geschlossene Gebiete handelt, die als solche erkennbar sind und die nur über bestimmte Zufahrten erreicht werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)


 
 
 


Drucksache 130/09

... Die Leitlinien, die 1996 angenommen und zuletzt 2004 geändert wurden, enthalten zwei Planungsebenen: eine Gesamtnetzebene (Generalpläne für Schienen-, Straßen- und Binnenwassernetze, den kombinierten Verkehr, Flughafen- und Hafennetze) und eine zweite Ebene, die sich aus 30 vorrangigen Vorhaben, d. h. den ermittelten Vorhaben von gemeinsamen Interesse, zusammensetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/09




Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik

1. Einführung

2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik

EG-Vertrag

Besonderheiten

Bislang erzielte Erfolge

Stärken und Schwächen

5 Netzplanung

Realisierung des Netzes

Erwartete Verkehrsnachfrage

3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V

3.1 Netzplanung

Die Zukunft des Gesamtnetzes

Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?

Eine konzeptionelle Säule

Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau

Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr

Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt

Verkehr auf Wasserwegen in der EU

5 Güterverkehrslogistik

Intelligente Verkehrssysteme

Innovation

Ein TEN-V-Kernnetz?

3.2. Durchführungsebene

In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung

Methode der offenen Koordinierung

4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau

5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch


 
 
 


Drucksache 827/09

... " ist der Eigentümer, ein Mitglied der Besatzung oder der Betreiber des Luftfahrzeugs, das von einem Unfall oder einer Störung betroffen ist, oder eine Person, die an der Erbringung der Flugverkehrskontrolle, der Fluginformation oder von Flughafendiensten beteiligt ist und Kenntnis vom Eintreten des Unfalls oder der Störung hat;



Drucksache 171/1/09

... b) Im Tierarzneimittelbereich dienen die Standardzulassungen derzeit der durch den Mangel an zugelassenen Fertigarzneimitteln insgesamt sehr schwierigen arzneilichen Versorgung der minor species, wie etwa Honigbienen, Schafen, Ziegen und Fischen. Mit Beschluss vom 22. September 2006 (BR-Drucksache 575/06 (Beschluss)) hat der Bundesrat die Bedeutung der Standardzulassungen im Tierarzneimittelbereich deutlich gemacht.



Drucksache 284/09

... schwarzen Schafen



Drucksache 88/09

... a) eines Flughafens (§ 42



Drucksache 391/09 (Beschluss)

... an allen Sonn- und Feiertagen. Gesetzliche Ausnahmen existieren für den kombinierten Verkehr Schiene/Straße bzw. Hafen/Straße im Umkreis von 150 km sowie für eine Reihe frischer verderblicher Lebensmittel. Weitergehende Ausnahmen können von den Verkehrsbehörden der Länder zugelassen werden. Diese Ausnahmen sollen sich an den VwV zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Ferienreiseverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO

2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Anlage zu
TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO


 
 
 


Drucksache 184/09

... (3) Befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines Unternehmens der Seeschifffahrt an Bord eines Schiffes, so gilt er als in dem Vertragsstaat gelegen, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt, oder, wenn kein Heimathafen vorhanden ist, in dem Vertragsstaat, in dem die Person ansässig ist, die das Schiff betreibt.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.