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"Grundvorgabe"


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Drucksache 706/09

... Die dritte Komponente ist die Förderung gemeinsamer Werte und der Wissensaustausch im gesamten ESS. Die Rechtsetzungskomponente (Festlegung der Grundvorgaben) und die technische Komponente (Bereitstellung der besten verfügbaren Instrumente) müssen durch eine Komponente ergänzt werden, die sich auf das Wissen und die Fachkompetenz bezieht, die im System zur Verfügung stehen, d. h. auf das Humankapital des ESS. Mit dem Verhaltenskodex wurde zwar viel für die Förderung gemeinsamer Werte im ESS geleistet, aber bislang weniger beim Wissensaustausch erreicht, obwohl mit Personal, das in ein und derselben Methodik geschult wurde, der Vergleichbarkeit am besten gedient ist. Es wird daher vorgeschlagen, eine echte europäische Forschungs- und Ausbildungsstelle für die Statistik einzurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 706/09




1 Einleitung

2 Derzeitige Situation: das erweiterte Stovepipe-Modell

Kasten 1: Die Entwicklung des derzeitigen Systems der Erstellung von europäischen Statistiken*

3 Veränderungen der ESS-Geschäftsarchitektur

Kasten 2: Auswirkungen auf Bürger und Verwaltungen

4 Auswirkungen auf die ESS-Geschäftsarchitektur: die Methode der europäischen Systeme für die Statistik

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3: Auswirkungen auf Unternehmen

Kasten 4: Verknüpfung von Erhebungsdaten mit administrativen Daten

Auf der Ebene der EU

5 Politische und managementbezogene Herausforderungen

5.1 Herausforderungen für das ESS

Kasten 5: Neue Formen der Kommunikation mit den Nutzern

5.2 Herausforderungen für Eurostat

Kasten 6: Auswirkungen auf die Rolle von Eurostat in der Kommission

6 Auf dem Wege zur neuen Methode der europäischen Systeme für die Statistik


 
 
 


Drucksache 295/08

... Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unabhängig vom Geschlecht gewährleisten (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Dabei werden die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt, Benachteiligungen abgebaut und die Gleichberechtigung gefördert (§ 9 Nr. 3 SGB VIII). An dieser Grundvorgabe müssen sich die übrigen Regelungen messen lassen. Soweit junge Menschen durch die aktuellen Änderungen des Gesetzes direkt betroffen sind, werden Jungen und Mädchen gleich behandelt. Darüber hinaus ergeben sich auch keine mittelbar geschlechtsspezifisch wirkenden Unterschiede.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

§ 24a
Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren

Artikel 2
Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Überprüfung der Mittelverwendung

§ 3
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes

1. Änderungsprogramm

2. Ausbau der Tagesbetreuung

3. Föderalismusreform

4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen

5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gender-Mainstreaming

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern

2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe

IV. Kosten

1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

a. Für den Bund:

b. Für die Länder:

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzieller Teil

I. Ausbau der Tagesbetreuung

1. Ausgangslage

2. Zu den einzelnen Positionen

a Betriebskosten:

aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:

bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:

cc Abzüge:

b Investitionskosten:

3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:

a Kosten des Bundes

b Kosten der Länder:

II. Sonstige Kostenpositionen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege


 
 
 


Drucksache 586/04

... Das SGB Vlll befasst sich mit der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und setzt sich zum Ziel, deren Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unabhängig vom Geschlecht zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1). Ausdrücklich sollen im Rahmen dieses Auftrags die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt, Benachteiligungen abgebaut und die Gleichberechtigung gefördert werden (§ 9 Nr. 3). An dieser Grundvorgabe müssen sich die übrigen Regelungen, die junge Menschen mittel- und unmittelbar betreffen, messen lassen. Soweit junge Menschen durch die aktuellen Änderungen des Gesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 477/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.