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33 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Grundansatz"


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Drucksache 13/20

... Das Gesetz beabsichtigt eine Homogenisierung der zu übermittelnden geologischen Daten. Der Grundansatz des Gesetzes ist trotz der Einschränkung im Anwendungsbereich grundsätzlich sehr weitgehend, so dass die zuständigen Behörden im Vollzug des Gesetzes auf ein Korrektiv angewiesen sind, das ihnen ermöglicht, auf völlig unerhebliche Untersuchungsdaten von vornherein zu verzichten. Da der Maßstab für die Unerheblichkeit von Daten in den Flächenstaaten, den Stadtstaaten oder im Bereich der AWZ divergieren kann, müssen die zuständigen Behörden diesen Maßstab auch über die Einschränkungen des Anwendungsbereiches hinaus anhand der in Absatz 1 genannten Kriterien selbst festlegen können. Wenn die Behörde anhand der in Absatz 1 genannten Kriterien auf bestimmte Daten verzichtet, dann muss sie diesen Maßstab einheitlich auf alle geologischen Untersuchungen anwenden. Nach Satz 3 hat sie die Einschränkung unter Angabe der Entscheidungsgründe öffentlich bekanntzumachen. Dies geschieht nach bisheriger Praxis üblicherweise in einem Merkblatt, das auch auf dem Internetportal der zuständigen Behörde abrufbar ist. Auf diese Weise können alle nach § 14 verpflichteten Personen von der eingeschränkten Übermittlungspflicht Kenntnis erlangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 641/16 (Beschluss)

... 8. Es ist sicherzustellen, dass durch die Einführung einer EU-weit einheitlichen Bemessungsgrundlage keine substantiellen Steuermindereinnahmen für Deutschland verbunden sind. Gegen den vorgeschlagenen Grundansatz zur Harmonisierung der Gewinnermittlung bestehen in weiten Teilen zwar keine grundsätzlichen Bedenken. Es ist allerdings für Deutschland zu befürchten, dass es in Teilbereichen nicht zu einer Verbreiterung, sondern zu einer Verringerung der Bemessungsgrundlage kommt. Das trifft im Besonderen für die vorgesehene Behandlung von Abschreibungen und die Bewertung von Rückstellungen zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 642/1/16

... 4. Der Richtlinienvorschlag folgt zwar dem Grundansatz der OECD, weist aber an mehreren Stellen Abweichungen und Lücken auf. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich für Änderungen am Richtlinienvorschlag einzusetzen, um eine OECD-konforme Ausgestaltung zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene und themenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 641/1/16

... 8. Es ist sicherzustellen, dass durch die Einführung einer EU-weit einheitlichen Bemessungsgrundlage keine substantiellen Steuermindereinnahmen für Deutschland verbunden sind. Gegen den vorgeschlagenen Grundansatz zur Harmonisierung der Gewinnermittlung bestehen in weiten Teilen zwar keine grundsätzlichen Bedenken. Es ist allerdings für Deutschland zu befürchten, dass es in Teilbereichen nicht zu einer Verbreiterung, sondern zu einer Verringerung der Bemessungsgrundlage kommt. Das trifft im Besonderen für die vorgesehene Behandlung von Abschreibungen und die Bewertung von Rückstellungen zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 642/16 (Beschluss)

... 4. Der Richtlinienvorschlag folgt zwar dem Grundansatz der OECD, weist aber an mehreren Stellen Abweichungen und Lücken auf. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich für Änderungen am Richtlinienvorschlag einzusetzen, um eine OECD-konforme Ausgestaltung zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene und themenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 98/13

... Kern des Gesetzes ist diesem Grundansatz entsprechend eine Neufassung des bisherigen Abschnitts IIa

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Abschnitt IIa
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

§ 12a
Beteiligte Bundesbehörden

§ 12b
Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien

§ 12c
Aufgaben der Bewertungsstellen

§ 12d
Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden

§ 12e
Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 12f
Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden

§ 12g
Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen

§ 12h
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des AFS-Gesetzes

Artikel 6
Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand

bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

c. Erfüllungsaufwand

aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes

bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 12a

Zu § 12b

Zu § 12c

Zu § 12d

Zu § 12e

Zu § 12f

Zu § 12g

Zu § 12h

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 173/13 (Beschluss)

... 11. Er weist zudem erneut darauf hin, dass für die notwendige Transformation der internationalen und europäischen Gesellschaften hin zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten beachtet, auch soziale Innovationen erforderlich sind. Wie ein Übergang zu nachhaltigen und ressourcenschonenden Lebensstilen (nachhaltige Produktions- und Konsummuster) erreicht werden kann, wird in der Kommissionsmitteilung nur unzureichend thematisiert. Der bisher stark wachstumsorientierte Ansatz der Kommission - am Ende von Abschnitt 4.1.2. wird sogar vom Ziel eines "schnellen Wachstums" ohne jeden qualifizierenden Zusatz gesprochen - erscheint durch die Ergebnisse des politischen Diskurses z.B. in der Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft" des Deutschen Bundestags überholt. Der Grundansatz der EU in den internationalen Nachhaltigkeitsverhandlungen sollte daher um das Instrument der sozialen Innovation zu nachhaltigen und ressourcenschonenden Lebensstilen ergänzt werden.



Drucksache 514/1/13

... Der Richtlinienvorschlag lässt den Einwand der Schadensabwälzung auf nachfolgende bzw. vorhergehende Vertriebsstufen grundsätzlich zu (Artikel 12 und Artikel 14 Absatz 2). Folgerichtig können alle Abnehmer und Lieferanten der relevanten Vertriebsstufen aktivlegitimiert im Sinne der Artikel 2, 13 ff. sein; ihnen sind Beweiserleichterungen zu gewähren (Artikel 13 Absatz 2). Für diesen Grundansatz spricht, dass er die Rechte der mittelbar Beteiligten stärkt, die häufig die wirtschaftlich Hauptbetroffenen einer Kartellrechtsverletzung sein werden (vergleiche Beschluss des Bundesrates vom 4. Juli 2008, a.a.O., Ziffer 15 a. E.; BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - BGH KZR 75/ 10 - "ORWI", juris-Rnr. 26). Allerdings besteht, wenn Preisaufschläge an Verbraucher als mittelbare Abnehmer weitergegeben werden und keine wirkungsvollen Instrumente zur kollektiven Wahrnehmung und Durchsetzung kartellbedingter Schadensersatzansprüche bestehen, die Gefahr, dass der Einwand der Schadensabwälzung die Effektivität der privaten Kartellrechtsdurchsetzung mindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

Beweisbeschränkungen/Gesamtschuldnerische Haftung

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 514/13 (Beschluss)

... Der Richtlinienvorschlag lässt den Einwand der Schadensabwälzung auf nachfolgende bzw. vorhergehende Vertriebsstufen grundsätzlich zu (Artikel 12 und Artikel 14 Absatz 2). Folgerichtig können alle Abnehmer und Lieferanten der relevanten Vertriebsstufen aktivlegitimiert im Sinne der Artikel 2, 13 ff. sein; ihnen sind Beweiserleichterungen zu gewähren (Artikel 13 Absatz 2). Für diesen Grundansatz spricht, dass er die Rechte der mittelbar Beteiligten stärkt, die häufig die wirtschaftlich Hauptbetroffenen einer Kartellrechtsverletzung sein werden (vergleiche Beschluss des Bundesrates vom 4. Juli 2008, a.a.O., Ziffer 15 a. E.; BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - BGH KZR 75/ 10 - "ORWI", juris-Rnr. 26). Allerdings besteht, wenn Preisaufschläge an Verbraucher als mittelbare Abnehmer weitergegeben werden und keine wirkungsvollen Instrumente zur kollektiven Wahrnehmung und Durchsetzung kartellbedingter Schadensersatzansprüche bestehen, die Gefahr, dass der Einwand der Schadensabwälzung die Effektivität der privaten Kartellrechtsdurchsetzung mindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

2 Beweisbeschränkungen

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 173/1/13

... 11. Der Bundesrat weist zudem erneut darauf hin, dass für die notwendige Transformation der internationalen und europäischen Gesellschaften hin zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten beachtet, auch soziale Innovationen erforderlich sind. Wie ein Übergang zu nachhaltigen und ressourcenschonenden Lebensstilen (nachhaltige Produktions- und Konsummuster) erreicht werden kann, wird in der Kommissionsmitteilung nur unzureichend thematisiert. Der bisher stark wachstumsorientierte Ansatz der Kommission - am Ende von Abschnitt 4.1.2. wird sogar vom Ziel eines "schnellen Wachstums" ohne jeden qualifizierenden Zusatz gesprochen - erscheint durch die Ergebnisse des politischen Diskurses z.B. in der Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft" des Deutschen Bundestags überholt. Der Grundansatz der EU in den internationalen Nachhaltigkeitsverhandlungen sollte daher um das Instrument der sozialen Innovation zu nachhaltigen und ressourcenschonenden Lebensstilen ergänzt werden.



Drucksache 884/09 (Beschluss)

... wird auch die Einkommensteuer fiktiv berechnet, indem auf den durchschnittlichen monatlichen Gewinn die Lohnsteuertabelle angewendet wird. Die berechtigte Person wird damit im Ergebnis so behandelt, wie wenn der gesamte im maßgeblichen Zeitraum erzielte Gewinn in gleich hohen monatlichen Teilbeträgen erzielt und auch gleichmäßig besteuert worden wäre. Diese Behandlung ist vom Zweck des Elterngeldes her folgerichtig: wenn bei selbstständiger Tätigkeit überhaupt an eine Einkommensersatzleistung gedacht werden kann, muss das Einkommen in dieser Weise gemittelt und verstetigt werden, wie dies auch dem Grundansatz des § 2 Absatz 1 Satz 1 BEEG entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 884/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit

2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 7

Sätze 1 bis 3

Sätze 4 bis 7

Satz 4

Satz 5

Satz 6

Satz 7

Satz 8

Satz 9

Zu Absatz 8

Satz 1

Satz 4

Satz 5

Sätze 6 und 8

Satz 9

Zu Absatz 9

Sätze 1 bis 3

Satz 4

Zu § 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 27

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 884/1/09

... wird auch die Einkommensteuer fiktiv berechnet, indem auf den durchschnittlichen monatlichen Gewinn die Lohnsteuertabelle angewendet wird. Die berechtigte Person wird damit im Ergebnis so behandelt, wie wenn der gesamte im maßgeblichen Zeitraum erzielte Gewinn in gleich hohen monatlichen Teilbeträgen erzielt und auch gleichmäßig besteuert worden wäre. Diese Behandlung ist vom Zweck des Elterngeldes her folgerichtig: wenn bei selbstständiger Tätigkeit überhaupt an eine Einkommensersatzleistung gedacht werden kann, muss das Einkommen in dieser Weise gemittelt und verstetigt werden, wie dies auch dem Grundansatz des § 2 Absatz 1 Satz 1 BEEG entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 884/1/09




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständige Tätigkeit

2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 7

Im Einzelnen:

Sätze 1 bis 3

Sätze 4 bis 7

Satz 4

Satz 5

Satz 6

Satz 7

Satz 8

Satz 9

Zu Absatz 8

Im Einzelnen:

Satz 1

Satz 4

Satz 5

Sätze 6 und 8

Satz 9

Zu Absatz 9

Sätze 1 bis 3

Satz 4

Zu § 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe b

Nummer 4

Nummer 5

Sätze 5 und 6

Satz 7

Zu Buchstabe c

Satz 4 Nummer 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 65/09

... Dieses Regelungskonzept geht in seinem Grundansatz davon aus, dass für die Verständigung im Strafverfahren keine neue – dem deutschen Strafprozess bislang unbekannte – Form einer konsensualen Verfahrenserledigung, die die Rolle des Gerichtes, insbesondere bei seiner Verpflichtung zur Ermittlung der materiellen Wahrheit, zurückdrängen würde, wünschenswert ist. Es gelten weiterhin die Grundsätze des Strafverfahrens, namentlich, dass eine Verständigung unter Beachtung aller maßgeblichen Verfahrensregeln einschließlich der Überzeugung des Gerichtes vom festgestellten Sachverhalt und der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses stattfinden muss, die Grundsätze des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs, nicht zuletzt auch die Transparenz der Hauptverhandlung und der Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung, gewahrt sein müssen, und dass insbesondere das Prinzip des schuldangemessenen Strafens nicht verlassen werden darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 160b

§ 202a

§ 212

§ 257b

§ 257c

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Probleme des geltenden Rechts

2. Lösung

II. Besonderheiten im Jugendstrafverfahren und im Bußgeldverfahren

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 257b

Zu § 257c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 834: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren


 
 
 


Drucksache 225/08 (Beschluss)

... Soweit nicht auf Steuerbescheide zurückgegriffen werden kann, wird auch die Einkommensteuer fiktiv berechnet, indem auf den durchschnittlichen monatlichen Gewinn die Lohnsteuertabelle angewendet wird. Die berechtigte Person wird damit im Ergebnis so behandelt, wie wenn der gesamte im maßgeblichen Zeitraum erzielte Gewinn in gleich hohen monatlichen Teilbeträgen erzielt und auch gleichmäßig besteuert worden wäre. Diese Behandlung ist vom Zweck des Elterngeldes her folgerichtig: wenn bei selbstständiger Tätigkeit überhaupt an eine Einkommensersatzleistung gedacht werden kann, muss das Einkommen in dieser Weise gemittelt und verstetigt werden, wie dies auch dem Grundansatz des § 2 Abs. 1 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit

2. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften

3. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

4. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 5

Zu § 22

Zu § 27

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 485/08

... Keine Überprüfung der gegenwärtigen Handelsregelungen zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG kann vorgenommen werden, ohne dabei die Veränderungen auf globaler Ebene zu berücksichtigen die sich auf die Gemeinschaft, die ÜLG, die wichtigsten Handelspartner der ÜLG und ihre AKP-Nachbarstaaten auswirken. In ihrer Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten räumt die Gemeinschaft seit Jahren der Förderung der regionalen Wirtschaftsintegration konsequent Vorrang ein, weil die Integration innerhalb von Regionen und multilateralen Handelssystemen neue Handelsmöglichkeiten eröffnet, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln und diese Länder damit bei der Überwindung der Armut unterstützen können. Dies ist auch der Grundansatz der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/08




Grünbuch Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten

1. Einleitung

2. Hintergrundinformationen über die ÜLG

2.1. Die 21 ÜLG: Assoziation mit der Gemeinschaft, Vielfalt und gemeinsame Merkmale

2.2. Die bestehende Assoziation der ÜLG mit der EU: der Übersee-Assoziationsbeschluss vom 27. November 2001

3. Aussichten für die Beziehungen der ÜLG zur EU

3.1. Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören

3.1.1. Die Auswirkungen der besonderen Beziehungen zwischen den ÜLG und den Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören

3.1.2. Eine zeitgemäße Auslegung des Zwecks der Assoziation der ÜLG mit der EG

3.1.3. Gegenseitige Interessen

3.2. Die Handelsregelungen zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG

3.3. Die besonderen Merkmale der ÜLG

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 154/08

... Im Rahmen des allgemeinen politischen Grundansatzes, sanktionierende und vorbeugende Komponenten zu verbinden, ist der Focus nicht ausschließlich auf jugendliche und heranwachsende Straftäter gerichtet. Da auch Erziehungsberechtigte anscheinend in zunehmendem Maße ihrer besonderen Stellung und Verantwortung nicht mehr gerecht werden kann auch dies nicht ohne aufenthaltsrechtliche Konsequenzen bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 53
Zwingende Ausweisung

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

§ 9
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Umsetzung im Bereich des Aufenthaltsgesetzes

III. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Auswirkungen

B. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 10/08 (Beschluss)

... Zur weiteren Erläuterung des Grundansatzes wird ergänzend auf die Ergebnisse einer im Auftrag des Landes Baden-Württemberg erstellten Studie zur "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG

§ 33a
Virtuelle Kraftwerke

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG

3. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG

4. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG

5. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG

6. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG

7. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG

8. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG

9. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG

10. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG

11. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG

13. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG

14. Zu Artikel 1 § 27 EEG

15. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG

16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG

18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG

19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG

20. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG

21. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG

22. Zu Artikel 1 § 57 EEG

23. Zu Artikel 1 § 58 EEG

24. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG

25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG

26. Zu Artikel 1 § 64 EEG

27. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG

28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG

29. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG

30. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III. 4 und 10 bis 12 - neu -, Nr. IV. 1, Nr. V. Tabelle und Satz 1 - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

31. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

32. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.2, 4 bis 6 EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.5* - neu -, Nr. IV.2 EEG

34. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG

35. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

36. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

37. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG

38. Zu Artikel 1 allgemein EEG

39. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 10/1/08

... Zur weiteren Erläuterung des Grundansatzes wird ergänzend auf die Ergebnisse einer im Auftrag des Landes Baden-Württemberg erstellten Studie zur "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/08




1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG

§ 33a
Virtuelle Kraftwerke

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG

3. Zu Artikel 1 § 12 EEG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG

5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *

6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG

7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG

8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG

12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG

15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG

16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG

17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG

19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *

20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG

21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *

22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG

23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG

24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG

25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG

26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG

28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG

29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG

30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG

31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG

32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG

33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG

34. Zu Artikel 1 § 57 EEG

35. Zu Artikel 1 § 58 EEG

36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG

37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG

38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG

39. Zu Artikel 1 § 64 EEG

40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG

41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG

42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG

43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG

58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG

59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG

65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG

66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG

69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG

70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG

71. Zu Artikel 1 allgemein EEG

72. Zum Gesetzentwurf allgemein

73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder

74. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 35/08

... In diesem Weißbuch wird ein geeignetes Maßnahmenpaket vorgestellt, um Wettbewerb und Effizienz auf den EU-Hypothekarkreditmärkten zu steigern, was Verbrauchern, Hypothekarkreditgebern und Anlegern gleichermaßen zugute kommen wird. Angesichts der Bedeutung des Hypothekarkredits für die EU-Bürger und die Gesamtwirtschaft wurde hierfür ein faktengestützter Grundansatz gewählt. Die jüngsten Geschehnisse an den globalen Hypothekarkreditmärkten haben die Richtigkeit des vorgeschlagenen Ansatzes bestätigt, gleichzeitig aber auch deutlich gemacht, in welchen Bereichen noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Kommission beabsichtigt so schnell wie möglich zusammen mit allen Beteiligten die Beurteilung der verschiedenen Optionen abzuschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/08




Weissbuch
über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte (Text von Bedeutung für den EWR)

1. Einleitung

2. Handlungsgründe auf EU-Ebene

3. Ziele

3.1. Die grenzübergreifende Vergabe und Refinanzierung von Hypothekarkrediten erleichtern

3.2. Das Produktangebot erweitern

3.3. Das Verbrauchervertrauen erhöhen

3.4. Die Kundenmobilität fördern

4. Erreichung der Ziele

4.1. Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln

Vorzeitige Rückzahlung

Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern

Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern

4.2. Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung

4.3. Vorgehen bei Vertragsverletzungen

4.4. Folgemaßnahmen zum Bericht der Expertengruppe für die Refinanzierung von Hypothekarkrediten

4.5. Weitere Untersuchungen

5. Schlussfolgerungen

Anhang Im
Weißbuch angekündigte Aufgaben und Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 225/08

... Soweit nicht auf Steuerbescheide zurück gegriffen werden kann, wird auch die Einkommensteuer fiktiv berechnet, indem auf den durchschnittlichen monatlichen Ge9 winn die Lohnsteuertabelle angewendet wird. Die berechtigte Person wird damit im Ergebnis so behandelt, wie wenn der gesamte im maßgeblichen Zeitraum erzielte Gewinn in gleich hohen monatlichen Teilbeträgen erzielt und auch gleichmäßig besteuert worden wäre. Diese Behandlung ist vom Zweck des Elterngeldes her folgerichtig: wenn bei selbstständiger Tätigkeit überhaupt an eine Einkommensersatzleistung gedacht werden kann, muss das Einkommen in dieser Weise gemittelt und verstetigt werden wie dies auch dem Grundansatz des § 2 Abs. 1 Satz 1 entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit

II. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften

III. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

IV. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 5

Zu § 22

Zu § 27

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 276/07

... ), die bis zum 31. Dezember 2002 in Betrieb genommen wurden, erhalten eine Zuteilung auf der Basis eines Benchmark-Systems, wie es in der Zuteilungsperiode 2005 - 2007 bereits für Neuanlagen angewendet wurde. Diese Umstellung der Zuteilungsmethode trägt dem Grundansatz des Emissionshandels besser Rechnung als die Zuteilung auf der Basis historischer Emissionen: Je mehr Kohlendioxid eine Anlage bei der Herstellung einer Produkteinheit emittiert, desto geringer ist der Grad der Ausstattung mit kostenlos zugeteilten Berechtigungen. Damit bietet der Emissionshandel einen Anreiz, die Gesamtnachfrage nach einem Produkt unabhängig von den Gegebenheiten der Einzelanlagen mit der geringsten Emissionsmenge herzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Nationale Emissionsziele

§ 5
Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6
Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7
Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8
Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9
Zuteilung für Neuanlagen

§ 10
Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11
Kuppelgas

§ 12
Besondere Härtefallregelung

§ 13
Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14
Antragsfristen

§ 15
Überprüfung von Angaben

§ 16
Kosten der Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17
Ausgabe

§ 18
Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Zuständige Behörde

Anhang 1
Berechnungsformeln

Anhang 2
(zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3
(zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil
A: Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil
B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9

Anhang 4
(zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5
(zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

b. Bestimmung des Anpassungsfaktors

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

a. Erzeugung von Strom:

b. Erzeugung von Wärme:

c. Erzeugung von Wellenarbeit

3. Bestimmung des Referenzjahres

4. Berechnungsformeln

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

2. Zielsetzungen

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
: Mengenplanung

Zu § 4

Zu § 5

Abschnitt 3
: Zuteilungsregeln

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
: Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 5
: Gemeinsame Vorschriften

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 220/1/07

... - Der Bundesrat begrüßt den Grundansatz der Neuregelung der Verlustabzugsmöglichkeiten in Mantelkauffällen, da damit die schwierigen Abgrenzungsfragen im geltenden Recht durch ein objektives Abgrenzungskriterium ersetzt werden. Insbesondere wird die Frage nach der wirtschaftlichen Identität von Kapitalgesellschaften bei Zuführung von neuem Betriebsvermögen entbehrlich. Nach Auffassung des Bundesrates sollte allerdings nochmals geprüft werden, ob die Regelung zielgenauer ausgestaltet werden kann. Den vollständigen Untergang des Verlustvortragspotentials bei jeder Übernahme von mehr als 50 % der Anteile durch einen Investor sieht der Bundesrat kritisch, da so vor allem jungen innovativen Unternehmen wesentliche Teile des Kapitalmarkts bei der Suche nach neuen Investoren verschlossen blieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG

34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG

42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 5

43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

51. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 354/07

... Weiter wird das Recht der Gesellschafterdarlehen neu geregelt. Eine (insolvenzrechtlich platzierte) Sonderregelung für Gesellschafterdarlehen wird beibehalten, da die Alternativen wie etwa eine Durchgriffshaftung nicht überzeugender sind. Der insolvenzrechtliche Anwendungsbereich der Regeln über Gesellschafterdarlehen wird dabei im Grundansatz rechtsformneutral festgelegt und damit auch auf entsprechende Auslandsgesellschaften erstreckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)

§ 1
Umstellung auf Euro

§ 2
Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz

§ 3
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 13
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 14
Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung der Kostenordnung

Artikel 16
Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Artikel 20
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 22
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 23
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 24
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 25
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 1 Nr. 50)

Anlage 1
(zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag

§ 1
Firma

§ 2
Sitz

§ 3
Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4

§ 4
Stammkapital

§ 5
Geschäftsanteile

§ 6
Vertretung

§ 7
Gründungsaufwand

3 Hinweise:

Anlage 2
(zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung

Anlage 2
(zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Satz 2 - neu -

Zu Satz 3 - neu -

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Artikel 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu den Nummern 1 bis 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Satz 3 - neu -

Zu Satz 4 - neu -

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 10

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 17

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 220/07 (Beschluss)

... - Der Bundesrat begrüßt den Grundansatz der Neuregelung der Verlustabzugsmöglichkeiten in Mantelkauffällen, da damit die schwierigen Abgrenzungsfragen im geltenden Recht durch ein objektives Abgrenzungskriterium ersetzt werden. Insbesondere wird die Frage nach der wirtschaftlichen Identität von Kapitalgesellschaften bei Zuführung von neuem Betriebsvermögen entbehrlich. Nach Auffassung des Bundesrates sollte allerdings nochmals geprüft werden, ob die Regelung zielgenauer ausgestaltet werden kann. Den vollständigen Untergang des Verlustvortragspotentials bei jeder Übernahme von mehr als 50 % der Anteile durch einen Investor sieht der Bundesrat kritisch, da so vor allem jungen innovativen Unternehmen wesentliche Teile des Kapitalmarkts bei der Suche nach neuen Investoren verschlossen blieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

26. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

27. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

28. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

29. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

30. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

31. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

32. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

34. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

35. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

36. Zum Gesetzentwurf allgemein

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 161/06

... -Halon-Verbots-Verordnung in der Weise, dass nunmehr zielgenau die weitergehenden, weiterhin für erforderlich erachteten nationalen Regelungsbestandteile geregelt werden. Wegen des Grundansatzes der EG-Verordnung als Totalverbot mit Ausnahmen erhalten die weitergehenden nationalen Regelungen dabei den Charakter von Einschränkungen bestimmter Ausnahmetatbestände der EG-Verordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Weitergehende Verbotsregelungen zu Stoffen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 geregelt sind

§ 3
Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe

§ 4
Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre

§ 5
Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Straftaten

§ 8
Übergangsvorschrift

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu §§ 6

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 542/1/06

... Letztlich ist die Umstellung des gewachsenen und bewährten Systems der Besteuerung einbringungsgeborener Anteile europarechtlich nicht geboten. Die Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten durch nicht in der Bundesrepublik unbeschränkt Steuerpflichtige führt zu einer Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Dividenden und Gewinne aus Anteilsveräußerungen. Die Beschränkung des Besteuerungsrechts für betriebliche Wirtschaftsgüter rechtfertigt nach dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Sofortbesteuerung der stillen Reserven (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG-E, § 12 KStG-E). Ausgehend von diesem Grundansatz sieht bereits die derzeitige Fassung des § 20 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Begründung

Zu Artikel 3

§ 37
Abs. 3

§ 37
Abs. 4

§ 37
Abs. 5

§ 37
Abs. 6

§ 37
Abs. 7

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 542/06 (Beschluss)

... Letztlich ist die Umstellung des gewachsenen und bewährten Systems der Besteuerung einbringungsgeborener Anteile europarechtlich nicht geboten. Die Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten durch nicht in der Bundesrepublik unbeschränkt Steuerpflichtige führt zu einer Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Dividenden und Gewinne aus Anteilsveräußerungen. Die Beschränkung des Besteuerungsrechts für betriebliche Wirtschaftsgüter rechtfertigt nach dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Sofortbesteuerung der stillen Reserven (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG-E, § 12 KStG-E). Ausgehend von diesem Grundansatz sieht bereits die derzeitige Fassung des § 20 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 849/1/04

... Diesem Grundansatz wird das Gesetz insgesamt nicht gerecht.



Drucksache 73/17 PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 400/19 PDF-Dokument



Drucksache 538/15 PDF-Dokument



Drucksache 559/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.