[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3351 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gewinn"


⇒ Schnellwahl ⇒

0277/1/20
0085/1/20
0278/20
0295/20
0125/1/20
0221/1/20
0140/20
0170/1/20
0439/20B
0181/20
0289/20B
0083/20
0018/1/20
0314/20B
0047/20
0274/20B
0085/20B
0087/1/20
0013/20
0294/20B
0280/1/20
0136/2/20
0002/20B
0455/20B
0171/20
0094/20
0037/20B
0125/20B
0355/20
0359/20
0278/20B
0051/20B
0500/20
0164/20
0037/20
0196/20
0008/1/20
0136/1/20
0490/20
0417/1/20
0455/1/20
0037/1/20
0088/1/20
0274/1/20
0002/1/20
0107/20
0328/20
0018/20
0427/1/20
0299/20
0029/20
0028/20
0295/1/20
0157/20
0535/20
0096/20B
0157/1/20
0268/20
0074/20
0230/20
0088/20
0121/1/20
0295/20B
0051/1/20
0439/1/20
0096/1/20
0097/20
0018/20B
0230/1/20
0107/20B
0230/20B
0265/20B
0013/1/20
0170/20B
0087/20
0329/1/20
0280/20B
0289/20
0427/20B
0055/20
0426/20B
0121/20B
0002/20
0136/20B
0001/20
0498/20
0392/20
0417/20B
0007/20
0510/20
0094/20B
0021/20
0239/1/20
0314/1/20
0265/1/20
0084/20
0552/1/19
0077/19
0640/19
0553/19
0576/19
0625/19
0292/19
0521/19
0360/19B
0400/19B
0588/19
0576/19B
0598/19
0335/1/19
0623/19B
0352/19B
0100/19B
0357/1/19
0005/19B
0007/19B
0587/1/19
0230/19B
0363/1/19
0033/19B
0201/19
0611/19
0324/2/19
0470/19B
0351/19B
0517/19
0248/19
0463/1/19
0294/1/19
0053/19B
0503/1/19
0005/1/19
0341/19B
0070/19
0177/19B
0053/1/19
0590/19
0143/19B
0542/19
0358/1/19
0232/1/19
0572/19
0294/19B
0096/19
0232/19
0324/19B
0587/19
0463/19B
0152/1/19
0150/19
0397/19
0584/19B
0581/19B
0373/19
0628/19
0339/19
0649/19
0579/1/19
0307/19
0138/19B
0152/19B
0463/19
0354/1/19
0501/19
0532/19
0489/19B
0157/19B
0146/19
0489/1/19
0470/19
0106/19
0143/1/19
0576/1/19
0004/19
0443/19B
0138/1/19
0168/19
0017/19B
0518/19
0003/19
0272/19
0594/19B
0557/19
0354/19B
0333/19
0582/19B
0069/19
0373/19B
0591/19B
0581/2/19
0553/1/19
0401/19
0351/1/19
0399/19
0442/19
0505/3/19
0373/1/19
0230/1/19
0582/1/19
0630/1/19
0484/19B
0569/19
0506/19
0443/19
0357/19B
0143/19
0157/1/19
0484/1/19
0431/19
0318/19
0246/19
0649/1/19
0098/19B
0600/19
0594/1/19
0070/19B
0363/19B
0584/19
0342/1/19
0097/1/19
0575/19
0279/1/19
0578/19
0031/1/19
0352/1/19
0242/1/19
0623/19
0266/19
0115/19
0168/18
0158/18
0095/18B
0169/18
0237/18B
0005/1/18
0097/18
0554/18B
0372/18B
0263/1/18
0257/18
0205/18
0396/18
0423/18
0166/18B
0425/1/18
0378/18
0468/18B
0155/2/18
0165/1/18
0519/18
0170/18
0048/18B
0607/18
0165/18B
0468/18
0116/18
0149/18
0184/18
0182/18
0315/18
0014/18
0289/1/18
0470/18B
0037/18B
0486/18
0366/1/18
0048/1/18
0223/18
0234/18B
0300/18
0067/18
0304/18
0202/18
0075/18
0423/18B
0400/18
0156/18
0252/18
0181/18
0032/1/18
0422/18
0157/18
0176/18
0032/18B
0630/18
0215/18B
0563/18
0470/1/18
0647/18B
0423/1/18
0444/18B
0360/18B
0124/18
0206/18B
0375/18
0507/18
0630/1/18
0153/1/18
0105/18
0137/18
0227/1/18
0053/18B
0137/18B
0178/18
0094/18
0325/18
0614/18
0416/18B
0015/18
0467/1/18
0258/18
0310/18
0237/1/18
0145/18
0095/1/18
0234/1/18
0173/18
0005/18B
0425/18B
0016/18
0113/18
0368/18
0227/18B
0551/18
0421/18
0268/18
0502/1/18
0053/18
0094/18B
0271/1/18
0469/18
0360/1/18
0271/18B
0027/2/18
0308/18
0393/18
0166/1/18
0159/18
0094/1/18
0206/1/18
0103/18
0468/1/18
0005/18
0308/18B
0416/1/18
0554/1/18
0444/1/18
0278/18
0185/18
0222/18
0504/1/18
0037/1/18
0215/1/18
0218/18
0630/18B
0519/18B
0435/18
0312/1/17
0667/17
0777/17
0045/17
0715/1/17
0186/1/17
0557/1/17
0069/17B
0649/17B
0144/1/17
0065/17
0649/1/17
0182/17B
0090/1/17
0771/17B
0164/1/17
0454/17
0001/2/17
0221/17
0089/17B
0001/1/17
0732/17
0127/1/17
0312/17B
0090/17
0412/17
0189/1/17
0429/17B
0349/1/17
0152/17
0715/17B
0250/17
0144/17
0272/17
0524/17B
0314/17B
0717/17B
0404/17B
0087/1/17
0349/17B
0186/2/17
0494/17
0059/1/17
0777/1/17
0456/17
0654/17
0588/1/17
0537/17
0274/17
0365/17
0105/1/17
0144/17B
0085/1/17
0001/17B
0452/17
0404/17
0770/1/17
0276/17
0700/1/17
0182/1/17
0101/17B
0770/17B
0315/17
0400/1/17
0059/17B
0700/17B
0388/17B
0759/17
0072/17
0216/17
0314/1/17
0231/17
0243/17
0488/17
0181/17B
0186/17B
0181/17
0105/17B
0138/17
0591/1/17
0173/17
0183/17
0428/17
0524/1/17
0101/1/17
0679/1/17
0184/17
0039/17
0717/1/17
0406/17
0713/17
0366/17
0591/17B
0110/17B
0487/17
0181/1/17
0222/17
0062/17
0731/17
0388/1/17
0717/17
0696/17
0069/1/17
0573/17
0087/17B
0089/1/17
0179/17B
0005/17
0120/17
0536/17
0679/17B
0387/17
0239/17
0403/17
0232/17B
0429/1/17
0736/1/17
0411/17
0375/17
0606/16B
0602/1/16
0408/16B
0735/1/16
0156/1/16
0406/1/16
0119/16B
0042/16B
0812/16
0227/16
0196/16
0532/16B
0601/1/16
0413/16
0270/16
0580/16
0769/16
0047/1/16
0274/16B
0333/16
0399/16
0568/16
0344/16
0116/16
0235/16
0408/16
0804/16B
0619/16B
0157/1/16
0580/1/16
0320/16
0162/1/16
0414/16B
0399/16B
0290/16
0042/1/16
0118/16
0407/1/16
0332/16
0502/16
0655/16B
0780/1/16
0180/16
0142/16
0673/1/16
0096/3/16
0320/16B
0126/1/16
0546/16B
0811/16
0746/16
0176/16
0131/16
0546/1/16
0496/16
0625/16
0073/1/16
0648/16
0119/1/16
0161/16
0233/16
0432/16
0346/16
0430/1/16
0678/16
0062/16
0156/16B
0408/1/16
0066/2/16
0107/16B
0194/16
0274/1/16
0607/16
0580/16B
0804/1/16
0233/16B
0373/16
0162/16B
0418/1/16
0080/16
0815/16B
0013/16
0120/16B
0565/16
0358/16
0103/16
0640/1/16
0816/16B
0065/16
0673/16B
0126/16B
0079/16
0419/16
0534/16
0455/1/16
0565/16B
0717/1/16
0172/16
0278/16
0229/16
0239/16
0641/1/16
0287/16
0067/1/16
0464/16
0455/16B
0353/1/16
0233/1/16
0643/16
0211/16
0532/1/16
0478/16B
0472/16
0546/16
0748/16
0310/16B
0418/16B
0601/16
0018/16
0229/1/16
0120/1/16
0019/16B
0635/16
0516/16B
0354/16
0157/16B
0066/16B
0063/16
0353/16
0522/16
0746/16B
0433/16
0544/16
0311/16
0715/16
0047/16B
0046/16
0317/16
0067/16B
0555/16
0358/16B
0334/16
0075/16
0195/16
0389/16
0641/16B
0320/1/16
0715/1/16
0295/16
0626/16
0354/16B
0735/16B
0506/16
0602/16B
0677/16
0150/16
0548/16
0279/16
0719/16
0354/1/16
0740/16
0048/16
0490/16
0535/16
0740/16B
0495/16
0414/1/16
0127/16
0538/16
0642/16
0606/1/16
0338/16B
0107/16
0205/16
0124/16
0607/16B
0640/16B
0620/1/16
0029/16
0655/1/16
0516/16
0353/16B
0338/16
0227/16B
0044/1/16
0795/1/16
0478/1/16
0565/1/16
0458/16
0607/1/16
0550/16
0407/16
0176/1/16
0044/16B
0229/16B
0690/16
0020/16B
0310/16
0019/1/16
0578/16
0309/15
0126/1/15
0094/15
0559/15B
0360/15
0300/15B
0121/2/15
0022/15B
0026/15B
0026/15
0143/15
0036/15
0344/15B
0143/2/15
0500/15B
0454/1/15
0465/1/15
0634/1/15
0044/15
0358/15B
0142/15B
0309/15B
0217/15B
0025/15
0465/15B
0230/15
0296/15B
0509/1/15
0033/15
0120/15B
0022/1/15
0142/1/15
0627/1/15
0446/15
0030/15
0070/15
0555/1/15
0242/15B
0043/15
0367/15B
0469/15
0553/15
0537/15B
0510/1/15
0031/15B
0150/15B
0015/15
0024/15
0353/15B
0005/15
0462/15
0532/15
0340/15
0114/15
0427/15
0242/1/15
0022/15
0104/15
0598/15B
0401/1/15
0026/1/15
0296/1/15
0367/1/15
0031/1/15
0510/15B
0634/15B
0086/15
0150/1/15
0438/15
0114/15B
0481/15
0584/1/15
0023/15B
0627/15B
0080/15
0509/15
0071/1/15
0300/1/15
0555/15
0097/1/15
0283/15
0358/1/15
0188/1/15
0023/1/15
0354/15B
0559/1/15
0212/15B
0071/15B
0251/15B
0344/1/15
0105/15
0413/15
0063/15
0318/15
0559/15
0555/15B
0500/15
0097/15
0188/15
0097/15B
0598/1/15
0144/15
0509/15B
0465/15
0429/15
0217/15
0552/15
0540/15
0058/15
0632/15B
0251/1/15
0142/15
0143/15B
0046/15
0278/15
0508/15
0462/15B
0594/15
0401/15B
0426/15
0454/15B
0063/1/15
0456/15
0346/1/15
0054/15
0055/15
0387/15
0071/15
0632/1/15
0386/15
0089/1/15
0130/1/15
0063/15B
0102/15
0102/15B
0298/14
0396/2/14
0191/1/14
0641/14B
0435/1/14
0205/14
0045/14B
0225/14B
0583/14
0093/14
0309/14
0432/14
0642/1/14
0552/14B
0636/2/14
0592/1/14
0077/14B
0538/1/14
0638/14B
0541/14
0350/14B
0550/14B
0638/1/14
0051/14B
0172/14B
0580/14
0420/14B
0203/14
0285/14
0308/1/14
0592/14
0293/3/14
0308/14
0308/14B
0290/1/14
0392/14B
0640/4/14
0225/1/14
0242/1/14
0353/1/14
0466/14
0630/14B
0310/14
0557/14
0628/1/14
0550/14
0166/1/14
0455/1/14
0642/14B
0592/2/14
0392/1/14
0640/1/14
0208/14
0319/1/14
0258/1/14
0588/14
0350/1/14
0557/14B
0378/14
0552/14
0081/14
0313/1/14
0406/1/14
0325/14
0208/14B
0280/1/14
0258/14B
0283/14
0313/14B
0402/1/14
0280/14
0509/14
0400/14
0205/14B
0191/14B
0406/14B
0199/14
0016/14
0435/14B
0459/14
0165/2/14
0244/14
0417/14B
0291/1/14
0455/14B
0417/1/14
0166/14B
0272/14B
0571/14
0280/14B
0284/14
0640/14B
0272/1/14
0628/14B
0291/14B
0630/1/14
0172/14
0111/14
0427/14
0420/1/14
0035/14
0587/14
0281/14
0401/14B
0157/14B
0447/14
0202/14
0448/13
0235/13
0709/13B
0088/13
0389/1/13
0259/2/13
0437/1/13
0556/13
0207/13
0193/13
0709/13
0719/13
0247/1/13
0459/13
0284/13
0470/13
0113/13
0004/13
0737/13
0150/13
0791/1/13
0381/1/13
0006/13
0768/13B
0638/13
0376/13B
0689/1/13
0212/13
0032/13
0758/13
0041/13
0382/13B
0581/1/13
0266/13B
0556/13B
0381/13B
0418/13
0777/1/13
0023/13
0219/13B
0074/13B
0576/13B
0193/2/13
0479/13
0368/13
0539/13
0513/13
0073/13
0768/1/13
0680/13
0692/13
0033/13
0127/1/13
0315/13
0030/1/13
0095/13B
0465/13
0247/13B
0088/13B
0389/13B
0098/13
0074/1/13
0440/13
0182/13
0581/13B
0709/1/13
0059/13
0466/13
0199/13
0028/13
0284/13B
0568/13
0125/13B
0315/13B
0338/13B
0322/13
0512/13
0325/13
0095/1/13
0027/13
0791/13B
0326/13
0493/13
0291/13
0089/13B
0637/13
0004/1/13
0094/13
0143/13
0141/13
0319/13B
0514/1/13
0382/1/13
0030/13
0048/1/13
0735/13B
0259/13B
0030/13B
0641/1/13
0590/13
0319/13
0637/13B
0126/13B
0515/13
0062/13
0290/13
0247/13
0576/1/13
0699/13
0689/13B
0262/13
0060/13
0063/1/13
0146/13
0526/13
0348/13
0149/1/13
0706/13
0735/1/13
0091/13B
0513/13B
0285/13
0652/13
0174/13B
0663/13
0149/13
0185/13
0376/13
0089/1/13
0430/13
0048/13B
0777/13B
0447/13
0213/13
0247/3/13
0201/13
0072/13
0174/13
0143/13B
0376/1/13
0188/13
0055/13
0063/13B
0437/13B
0050/13X
0338/13
0127/13B
0173/13
0352/13
0114/13
0757/13
0055/1/13
0543/13
0513/1/13
0125/1/13
0514/13B
0055/13B
0330/13
0624/13
0637/1/13
0031/13
0091/13
0264/13
0515/1/13
0088/1/13
0568/12
0092/12
0313/1/12
0474/1/12
0091/12
0136/1/12
0472/12B
0633/12
0278/12
0672/12
0632/12
0472/3/12
0223/1/12
0312/12B
0135/1/12
0569/12
0319/12X
0641/12B
0483/12
0160/12
0346/12
0429/12
0472/12
0390/12
0074/12B
0760/12
0745/12
0008/12B
0052/1/12
0277/12
0356/12
0113/12
0030/1/12
0282/12
0557/12
0414/12
0170/12
0413/12
0314/12B
0395/1/12
0517/1/12
0508/12
0472/1/12
0024/1/12
0546/12
0725/12
0459/12B
0814/12B
0051/1/12
0520/12
0303/12
0164/12B
0799/12
0223/12
0519/12
0398/1/12
0681/1/12
0372/12
0525/12
0818/12B
0754/12B
0791/1/12
0756/12B
0814/12
0635/12
0349/1/12
0681/12B
0012/12B
0316/12
0388/12
0346/1/12
0346/12B
0674/12
0182/12
0756/1/12
0568/12B
0815/12
0791/12B
0031/12
0581/12
0330/12
0511/12
0422/12
0023/12
0633/2/12
0687/12
0720/12
0568/1/12
0819/1/12
0754/1/12
0110/1/12
0176/12B
0668/12
0702/12
0030/12B
0478/12
0224/12
0651/12
0313/12B
0663/12
0016/12
0618/12
0758/12
0681/4/12
0817/12B
0577/12B
0808/12
0107/12
0181/12
0575/12
0194/12
0434/12
0300/12
0389/1/12
0692/12
0300/1/12
0464/1/12
0227/12
0754/12
0186/12
0313/12
0670/12
0577/1/12
0789/12
0307/12
0367/12
0808/1/12
0663/12B
0316/12B
0435/1/12
0416/12
0302/1/12
0605/12
0573/12
0681/2/12
0525/1/12
0559/2/12
0464/12B
0032/12B
0603/12
0071/12B
0395/12
0176/1/12
0159/12
0687/12B
0661/12
0398/12B
0300/12B
0110/12
0514/12
0389/12B
0447/12
0008/12
0136/12B
0165/12
0074/1/12
0694/12
0699/12
0264/12
0488/1/12
0279/12
0032/1/12
0316/1/12
0227/1/12
0252/12
0652/12
0467/12
0807/12B
0435/12B
0395/12B
0808/12B
0347/12
0310/12
0263/12
0074/12
0214/12
0379/12
0403/12
0725/12B
0312/1/12
0249/12
0618/1/12
0555/12B
0227/12B
0242/12
0436/12
0503/12B
0818/1/12
0610/12
0820/12
0606/12
0656/12
0223/12B
0474/12B
0527/12
0814/1/12
0687/1/12
0487/12
0174/12
0757/12B
0812/12
0717/12
0725/1/12
0171/1/12
0195/12
0663/1/12
0296/12
0515/12
0466/12
0012/12
0684/12
0413/1/12
0314/1/12
0517/12B
0021/12
0387/12
0248/12
0428/12X
0024/12B
0817/1/12
0298/12
0608/1/12
0338/12
0164/2/12
0618/12B
0555/12
0287/12
0413/12B
0134/12
0340/12
0038/12
0136/12
0535/12
0747/1/12
0135/12
0641/1/12
0459/1/12
0757/1/12
0807/1/12
0746/12
0747/12
0747/12B
0555/1/12
0135/12B
0809/12
0544/12
0474/12
0632/1/12
0282/1/12
0549/12
0388/1/12
0110/12B
0464/12
0681/12
0126/12
0819/12
0558/12
0657/11
0629/11B
0392/1/11
0409/11
0617/11B
0698/11B
0281/1/11
0229/1/11
0629/1/11
0184/11
0314/11B
0072/11
0052/11
0392/11B
0060/2/11
0343/11B
0819/1/11
0848/1/11
0266/11B
0325/11
0646/11
0257/11
0518/11
0459/11
0400/11
0682/1/11
0554/11
0713/11
0357/11
0820/11
0129/11
0772/1/11
0371/11
0035/11
0631/11
0577/11
0112/11
0085/1/11
0086/11
0664/11
0739/11
0639/1/11
0314/1/11
0378/11
0513/1/11
0078/11B
0114/11
0698/1/11
0176/1/11
0713/11B
0073/11B
0170/2/11
0569/1/11
0273/1/11
0276/11
0129/11B
0876/11
0314/11
0822/11
0214/11
0398/11
0266/1/11
0271/11
0050/11
0761/11B
0765/11B
0522/1/11
0255/11
0576/11
0189/11
0179/1/11
0228/11
0387/11
0044/1/11
0583/11
0280/11
0179/11B
0090/11
0528/11
0101/11
0632/11B
0214/11B
0182/11
0805/11
0134/11
0851/1/11
0370/11
0831/1/11
0258/11
0229/11B
0737/11
0665/11
0772/11B
0733/11B
0344/3/11
0571/11
0850/11
0339/11
0395/11
0177/11
0761/11
0366/11
0487/4/11
0578/11B
0141/1/11
0485/1/11
0209/11B
0073/1/11
0170/1/11
0834/1/11
0271/11B
0181/11B
0713/1/11
0344/11
0878/1/11
0313/1/11
0809/11
0216/11
0153/11B
0216/11X
0877/11
0853/11
0388/11
0617/1/11
0709/11
0130/1/11
0070/11
0878/11B
0574/11
0309/11
0324/11
0214/1/11
0028/11
0214/3/11
0229/2/11
0067/11B
0150/11B
0143/11
0050/2/11
0313/11B
0310/11
0639/11
0067/11
0153/2/11
0134/11B
0844/11B
0831/11B
0281/11
0050/11B
0588/1/11
0117/11
0088/11
0785/11
0129/1/11
0286/11
0142/11
0818/11
0399/11B
0369/2/11
0089/11
0342/11B
0281/11B
0765/11
0123/11
0805/11B
0720/11
0578/1/11
0054/1/11
0343/1/11
0741/11
0038/11
0851/11B
0834/11B
0253/11B
0623/11
0150/1/11
0078/11
0054/11
0232/11
0259/11
0229/11
0256/11
0639/11B
0831/11
0662/11
0361/1/11
0810/11
0306/11
0341/11B
0044/11B
0737/11B
0068/11
0345/11
0360/11
0808/11
0392/11
0800/2/11
0045/11
0181/11
0556/1/11
0273/11B
0087/11
0733/1/11
0580/11
0065/11
0723/11
0050/1/11
0025/1/11
0230/11B
0869/11
0153/1/11
0590/11
0085/11B
0194/11
0078/1/11
0848/11B
0342/1/11
0733/11
0819/11B
0401/11
0642/1/11
0155/2/11
0348/11
0031/11
0093/11
0632/1/11
0127/11
0054/11B
0059/11
0487/3/11
0825/11
0315/11
0844/1/11
0708/11
0037/11
0181/1/11
0044/11
0202/11B
0073/11
0204/11
0261/11
0699/11
0805/1/11
0176/11
0804/11
0190/11
0216/11B
0874/11
0878/11
0743/11
0317/11
0323/11
0185/11
0819/11
0667/11
0340/11
0305/11
0209/2/11
0642/11B
0338/11
0379/11
0176/11B
0140/11
0588/11
0832/11
0024/11
0847/10
0879/10
0853/10B
0616/10
0045/1/10
0267/10
0068/10
0666/10
0576/1/10
0692/10
0586/10B
0504/10B
0604/10B
0323/10
0663/10
0721/10
0222/10
0669/1/10
0583/10
0244/10
0314/10B
0196/10
0149/10
0865/10B
0175/10
0029/10
0667/2/10
0580/1/10
0865/1/10
0080/10
0529/10
0276/10
0246/10B
0031/10B
0161/10
0874/10
0104/10B
0321/10
0337/10
0460/10B
0031/2/10
0716/10
0104/10
0284/2/10
0041/3/10
0069/10B
0341/10
0667/10B
0482/10
0738/10
0394/10B
0853/10
0509/10
0774/10
0299/10
0629/10
0242/10
0504/1/10
0042/10
0227/10
0489/10
0701/10
0312/10
0445/10
0226/10
0149/1/10
0662/10
0035/10
0873/1/10
0771/2/10
0681/10
0839/10
0163/10
0576/3/10
0160/10
0534/1/10
0679/10
0517/1/10
0660/10B
0280/10B
0733/10
0249/10
0722/10
0859/10
0438/10
0042/10B
0461/10
0483/10
0274/10B
0530/1/10
0478/10
0419/1/10
0718/10
0423/10
0141/10
0120/10
0165/10
0576/10B
0474/10
0242/10B
0181/10
0500/10B
0329/10
0586/1/10
0879/10B
0638/10
0694/10
0604/1/10
0444/10
0274/1/10
0462/10
0530/4/10
0873/10
0698/10
0129/10
0096/1/10
0843/10
0242/1/10
0542/10
0246/1/10
0698/10B
0504/10
0231/10
0854/10
0100/10
0169/10
0260/10
0060/10
0580/10B
0617/10
0549/10
0180/10
0853/1/10
0225/10
0319/10
0174/10
0657/1/10
0817/10
0861/10
0850/10
0484/10B
0052/10
0669/10
0155/10
0274/2/10
0131/10
0534/10B
0379/10
0276/10B
0127/10
0091/10
0120/10B
0637/10
0125/10
0799/10
0661/10B
0859/2/10
0849/10
0771/10
0441/10
0681/1/10
0247/10B
0332/10
0693/10
0660/1/10
0698/1/10
0576/10
0276/1/10
0001/10
0031/1/10
0561/10
0740/10
0314/10
0530/10
0657/10
0500/1/10
0460/1/10
0811/10
0337/10B
0772/10
0781/10
0633/10
0871/10
0421/10
0096/10B
0104/1/10
0107/4/10
0162/10
0228/10
0386/10
0419/10B
0018/10
0157/10
0067/10
0582/10
0265/10
0488/10
0860/10
0873/10B
0530/2/10
0303/10
0517/10B
0220/10
0337/1/10
0786/10
0247/10
0280/1/10
0518/10
0530/10B
0394/10
0853/2/10
0440/10
0045/10B
0497/10
0812/10
0700/10
0661/1/10
0121/10
0818/10
0113/10
0631/10
0177/10
0508/10
0496/10
0282/1/09
0813/09
0158/09
0140/09
0712/09
0014/09
0113/09B
0070/09B
0026/09
0147/09B
0647/09
0808/09
0442/09
0270/09
0070/09
0706/1/09
0417/09
0059/1/09
0617/1/09
0479/09
0673/09
0441/09
0618/09
0043/09
0280/1/09
0263/09
0252/09
0020/09
0298/09
0457/09
0683/1/09
0756/09
0280/09
0228/09
0240/09
0866/09
0168/09B
0024/1/09
0004/1/09
0675/09
0553/09
0120/09
0826/09
0260/09
0756/1/09
0094/09
0162/09
0081/09B
0225/09
0013/09
0281/1/09
0174/1/09
0259/09
0173/09
0277/1/09
0626/09
0535/09
0082/09
0002/09B
0877/09
0281/09B
0577/09
0280/09B
0442/1/09
0846/09
0348/09
0066/09
0232/09
0865/09
0282/09
0828/09
0155/1/09
0022/09B
0311/09
0211/09
0237/09
0443/09B
0541/09
0171/09B
0081/1/09
0884/1/09
0008/09
0656/09
0634/09
0797/09
0250/09
0326/09
0795/09
0216/1/09
0005/09
0278/1/09
0664/09
0801/09
0278/09A
0147/09
0169/09D
0681/09
0756/09B
0226/09
0313/09
0534/09B
0049/09
0160/09B
0910/09
0296/09
0618/09B
0706/09B
0457/09B
0176/09
0613/09
0272/09
0066/09B
0021/09
0168/09
0035/09
0594/09
0379/09B
0415/09
0003/09
0395/09
0121/09
0858/09
0412/09
0178/09
0168/1/09
0386/09
0063/09
0281/09
0004/09B
0706/09
0286/09
0745/09
0309/09
0171/09
0074/09
0015/09
0066/1/09
0603/09
0374/09
0554/09
0687/09
0632/09
0791/09
0022/1/09
0688/09
0115/09
0167/09
0334/1/09
0004/09
0282/09B
0160/2/09
0069/09
0172/09
0160/1/09
0668/09
0567/1/09
0297/09
0485/09
0003/09B
0130/09
0827/09
0178/09B
0322/09
0003/1/09
0253/09
0683/09B
0392/09
0171/1/09
0758/09
0278/09
0280/09A
0443/09
0024/09B
0067/09
0088/09
0469/09
0184/09
0289/09
0099/09
0163/09
0081/09
0149/09
0334/09B
0183/09
0522/09
0214/09
0442/09B
0597/09
0059/09B
0489/09
0178/1/09
0023/09
0592/09
0155/09
0048/09
0548/09
0619/09
0443/1/09
0002/1/09
0114/09
0884/09B
0277/09
0002/09
0070/1/09
0428/09
0216/09B
0389/09
0115/09B
0379/2/09
0824/09
0534/1/09
0204/09
0317/09
0113/09
0563/08
0209/08B
0719/08
0993/1/08
0349/08B
0174/08
0343/1/08
0884/08
0073/08B
0525/08
0344/08B
0264/08
0570/08
0633/08B
0698/08
0022/08
0009/1/08
0248/1/08
0780/08
0241/08
0548/08
0500/08B
0409/08B
0279/1/08
0304/1/08
0035/1/08
0400/08
0487/08
0644/08
0004/08B
0952/1/08
0148/08B
0640/08
0551/08
0686/08
0768/08A
0340/08
0692/08
0822/08
0648/08B
0056/08
0917/08
0433/08
0245/08B
0536/08
0096/08B
0248/08
0116/08
0499/08B
0047/08
0635/08
0632/1/08
0165/08
0554/08
0755/08
0775/08
0399/2/08
0569/08B
0148/08
0300/08
0385/08
0632/08B
0196/08
0497/08
0104/08
0595/08
0173/1/08
0185/08
0878/08
0373/08
0632/08
0765/08
0345/08
0951/08
0668/08
0304/08B
0419/08
0633/1/08
0019/08
0668/2/08
0629/08
0553/08
0295/1/08
0643/08
0615/08
0249/08
0145/08
0700/08B
0467/08
0873/1/08
0004/08
0520/08
0691/08
0109/08
0341/08B
0914/08
0113/08
0004/1/08
0788/08
0485/08
0058/08
0010/08A
0996/1/08
0168/08
0801/08
0239/08
0365/08
0982/08
0996/08
0112/1/08
0559/1/08
0097/08
0548/08B
0500/1/08
0806/08
0999/08
0378/08
0096/2/08
0173/08B
0996/08B
0648/08
0091/08
0716/08
0342/08
0294/08
0367/08D
0309/08
0225/08
0488/08
0859/08
0906/08
0167/08
0052/08
0897/08
0532/1/08
0559/08
1003/08
0210/08
0225/08B
0753/08B
0561/08B
0448/08
0655/08
0166/08
0010/08B
0486/08
0111/08
0433/08B
0952/08B
0021/08
0968/08
0833/08
0433/1/08
0561/08
0746/1/08
0733/08
0477/08
0532/08B
0409/08
0409/1/08
0168/1/08
0352/08
0502/08
0753/1/08
0104/1/08
0398/08
0192/08
0228/08
0563/08B
0109/08B
0102/08
0817/08
0694/1/08
0096/1/08
0449/08
0466/08
0076/08
0882/08
0746/08B
0516/08
0959/08
0168/08B
0768/08
0588/08
0717/08
0870/08
0304/08
0341/1/08
0099/08
0293/08
0169/08
0605/08
0073/1/08
0148/1/08
0993/08
0403/08
0026/08
0951/08B
0009/08
0023/08
0713/1/08
0180/08
0009/08B
0544/08
0747/08
0700/08
0311/08
0779/08
0951/1/08
0035/08B
0349/1/08
0010/08C
0261/08
0635/08B
0279/08
0221/08
0298/08
0827/08
0805/08
0831/08
0333/08
0800/08
0491/08
0773/08
0873/08B
0699/08
0248/08B
0580/08
0689/08
0964/08
0547/1/08
0832/08
0463/08
0573/08
0160/08
0382/08
0343/08K
0372/08
0209/1/08
0547/08B
0479/08
0105/08
0570/1/08
0103/08
0349/08
0136/08
0692/08B
0005/08
0096/08
0548/1/08
0819/08
0563/1/08
0983/08
0708/08
0526/08
0295/08B
0342/5/08
0307/08
0156/08
0630/08
0913/08
0310/08
0104/08B
0713/08B
0581/08
0716/1/08
0694/08B
0830/08
0278/1/08
0112/08B
0511/08
0561/1/08
0599/08
0795/08
0692/1/08
0657/08
0700/1/08
0138/08
0694/08
0978/08
0997/08
0451/08
0182/08
0397/08
0633/08
0993/08B
0949/08
0135/08
0804/08
0713/08
0396/08
0570/08B
0242/08
0102/1/08
0635/1/08
0879/08
0499/1/08
0436/08
0020/08
0253/08
0977/08
0238/2/08
0010/1/08
0559/08B
0840/1/08
0344/1/08
0343/08B
0568/08
0354/07B
0555/2/07
0938/07
0426/07
0384/3/07
0378/07B
0109/07
0702/07
0543/07
0086/07
0112/07B
0917/07
0360/07
0952/07
0207/07B
0353/07
0222/07
0655/07B
0084/07B
0210/07
0123/1/07
0273/2/07
0951/07
0720/07D
0664/1/07
0469/1/07
0697/07
0796/07
0938/1/07
0017/07B
0567/07
0655/07
0276/07
0599/07B
0544/2/07
0076/07
0718/07
0674/07
0138/07
0082/07
0422/07
0224/1/07
0766/07
0680/07
0223/07
0544/07B
0064/1/07
0306/1/07
0524/07
0670/07B
0136/07B
0378/07
0446/07
0209/1/07
0762/1/07
0220/2/07
0338/07
0789/07
0513/07
0692/07
0675/07
0890/07
0540/07
0040/07
0127/07
0297/07
0309/07
0417/2/07
0682/1/07
0128/1/07
0193/07B
0664/07B
0475/07
0551/1/07
0331/07
0448/07
0643/07B
0146/07
0667/07
0666/07
0463/07B
0601/07
0209/07B
0533/07
0211/07
0003/07
0544/8/07
0826/1/07
0488/07
0066/07
0681/07
0494/07
0379/07B
0279/07
0599/07
0549/07
0005/07
0938/07B
0247/07
0220/07B
0694/07
0775/07
0461/07
0591/1/07
0220/1/07
0747/1/07
0872/07
0253/07
0504/07
0613/07
0191/07
0597/1/07
0227/07
0354/07
0323/07B
0378/1/07
0776/07
0064/07B
0849/07
0664/07
0657/07
0712/07
0512/1/07
0384/07B
0017/1/07
0436/07
0719/07
0200/07
0117/1/07
0597/07B
0720/07E
0546/07
0275/07B
0128/07
0522/1/07
0353/07B
0736/07
0508/07
0718/07B
0553/07
0068/07
0567/1/07
0385/07
0508/07B
0670/07
0470/07
0579/1/07
0600/07B
0463/07
0583/07
0865/1/07
0815/1/07
0429/07
0064/07
0136/1/07
0271/07B
0471/07
0112/1/07
0419/07
0788/07
0888/07
0252/07
0522/07B
0384/07
0815/07B
0086/07B
0148/07
0017/07
0915/07
0088/07
0865/07
0618/07
0863/07
0207/1/07
0555/07B
0353/1/07
0797/07
0135/07
0419/1/07
0369/07
0354/1/07
0612/07
0150/07B
0241/07
0800/1/07
0275/1/07
0500/07
0778/07
0809/07
0273/07
0150/07
0769/07
0729/07
0379/1/07
0063/07
0116/1/07
0661/07
0440/07
0897/07
0116/07B
0333/07
0355/07
0534/07
0282/2/07
0134/07
0825/07
0865/07B
0566/07
0566/07B
0489/07
0826/07
0447/07
0544/7/07
0392/07
0508/1/07
0123/07B
0403/07
0193/07
0136/07
0622/07
0769/1/07
0763/07
0061/07
0820/07
0282/07
0939/07
0722/07
0748/07
0450/1/07
0597/07
0502/07
0450/07B
0478/07
0276/2/07
0802/07
0276/1/07
0690/07
0095/07
0720/07A
0469/07B
0679/07
0323/1/07
0325/07
0417/07
0117/07B
0718/1/07
0065/07
0795/07
0254/07
0084/1/07
0444/07
0081/07
0919/07
0670/1/07
0559/07
0271/1/07
0383/07
0600/1/07
0769/07B
0463/1/07
0029/07
0555/07
0600/07
0522/07
0762/07B
0278/07
0306/07B
0231/07
0275/07
0673/07
0240/07
0682/07B
0550/07
0746/07
0456/07
0568/07
0423/07
0567/07B
0720/07H
0295/07
0579/07
0859/07
0591/07B
0214/07
0591/07
0544/6/07
0016/07
0599/1/07
0331/06
0365/06
0833/06B
0612/06
0152/06
0390/06
0414/06
0621/06
0660/06B
0169/06B
0910/1/06
0579/06B
0572/06
0658/06
0579/1/06
0657/2/06
0623/06B
0283/06
0938/06
0076/06
0723/06B
0555/06
0376/06
0780/06
0938/1/06
0650/06
0121/06
0330/06
0153/1/06
0464/06
0012/06
0359/06B
0753/06
0281/1/06
0779/06
0590/06
0622/06B
0308/06
0254/06
0010/06
0008/06
0012/06B
0217/06B
0569/06
0556/06
0210/06
0651/06
0277/06B
0206/06
0054/06
0385/06
0149/06
0111/1/06
0175/1/06
0435/06
0817/06B
0929/06
0848/06
0522/06
0175/06B
0723/1/06
0076/06B
0281/06
0139/1/06
0598/06
0698/06
0802/06
0209/06B
0161/06
0059/1/06
0375/06
0936/06
0274/06
0786/06
0150/06
0004/06
0672/06
0153/06B
0294/06
0778/06
0479/06
0107/06
0836/06
0172/06
0016/06
0847/1/06
0330/06B
0610/06B
0234/06
0354/06
0080/06
0069/06
0729/06
0059/06B
0833/1/06
0041/06
0891/06
0736/06
0350/06
0866/06
0696/3/06
0680/1/06
0217/06
0723/06
0868/06
0817/06
0514/06B
0549/06
0865/06
0814/06
0139/06B
0349/06
0209/06
0542/1/06
0377/06
0029/06
0281/06B
0474/06
0111/06B
0548/06
0138/06
0322/06
0699/06B
0505/06B
0250/06
0780/1/06
0257/06B
0258/06
0542/06B
0507/06
0779/1/06
0298/06
0427/06
0351/1/06
0830/06
0142/06
0827/06
0290/06
0456/06
0277/06
0017/06
0209/1/06
0686/06
0324/1/06
0261/06
0778/1/06
0260/06
0509/06
0081/06
0668/06
0514/1/06
0804/06
0515/06
0743/1/06
0230/06
0570/06
0931/06
0005/06B
0094/1/06
0512/06B
0479/06B
0512/06
0128/06
0532/06B
0155/06
0452/06
0680/06B
0608/06
0699/06
0009/06
0257/06
0253/06
0130/06
0330/1/06
0545/06B
0362/06B
0132/06
0556/06B
0178/06
0040/06
0426/06
0687/06
0203/06
0021/06
0545/1/06
0574/06
0623/06
0257/1/06
0512/1/06
0299/06
0359/1/06
0011/06
0005/1/06
0102/06
0542/2/06
0398/06
0641/06
0207/06
0398/06B
0693/06
0556/1/06
0302/06
0486/06
0141/06
0176/06
0660/06
0020/06
0587/06
0751/1/06
0629/06
0845/06
0935/06
0398/1/06
0143/06
0153/06
0745/06
0873/1/06
0362/06
0589/06
0596/06
0513/06
0289/06
0012/1/06
0696/06
0169/1/06
0358/06
0871/06
0610/06
0367/06
0873/06
0324/06B
0485/06
0527/06
0945/06
0351/06B
0852/05
0606/05
0194/1/05
0653/05
0655/05
0437/05
0431/05
0900/05
0351/05
0015/1/05
0626/05
0715/05B
0870/05
0616/3/05
0083/05
0730/05
0919/2/05
0790/05
0938/05
0605/05
0341/05
0133/1/05
0213/05B
0194/05
0252/05
0140/1/05
0251/05
0593/05
0607/1/05
0276/05B
0658/05B
0829/1/05
0083/1/05
0554/05B
0001/05B
0211/1/05
0006/05
0184/05
0621/05
0247/1/05
0620/05
0238/05
0248/05
0554/1/05
0942/1/05
0909/05
0471/05
0140/05B
0285/05
0791/05
0205/05
0212/05
0516/05
0286/1/05
0397/05
0819/05
0482/05
0693/05
0936/05B
0763/05
0280/05
0290/05
0897/05
0009/05
0087/1/05
0911/1/05
0616/05B
0479/05B
0268/05
0706/05
0795/05
0932/05
0246/05
0330/05B
0140/05
0398/05
0003/05
0947/05
0321/1/05
0361/2/05
0288/05
0319/05
0202/05
0329/05
0085/05
0045/05B
0591/1/05
0013/05
0759/1/05
0364/05
0335/05
0911/05B
0330/1/05
0236/05
0011/05
0062/05
0732/05
0451/05
0784/05
0133/05B
0658/1/05
0911/05
0057/05B
0194/05B
0783/05
0084/05
0853/05B
0018/05
0477/05
0286/05B
0479/2/05
0337/05
0210/05
0057/1/05
0247/05
0249/05
0401/05
0620/1/05
0314/05
0237/1/05
0241/05
0729/05
0727/05
0721/05
0914/1/05
0746/05
0273/1/05
0875/05
0002/05
0715/1/05
0655/05B
0163/1/05
0001/1/05
0873/05
0725/05
0208/05
0555/05
0896/05B
0937/05B
0295/1/05
0273/05B
0305/05
0946/05
0937/1/05
0045/05
0245/05
0819/05B
0010/05
0803/05
0940/05B
0089/05
0728/05
0625/05
0245/05B
0289/05
0940/05
0789/05
0395/05
0588/05
0572/05
0653/2/05
0896/1/05
0902/1/05
0287/05
0276/05
0168/05
0914/05B
0449/05
0015/05B
0658/05
0788/05
0359/1/05
0559/05
0595/05
0014/1/05
0876/05
0615/05
0002/05B
0607/05B
0814/05
0795/05B
0937/05
0655/2/05
0211/05B
0237/05B
0789/05B
0326/1/05
0794/05B
0591/05B
0479/1/05
0326/05
0568/05
0914/05
0495/05
0002/1/05
0944/05
0099/05
0321/05B
0683/05
0758/05
0726/05
0192/05
0639/05
0322/05
0631/05
0833/05
0591/05
0924/05
0197/05
0600/05
0097/05
0304/05
0137/05
0731/05
0853/05
0361/4/05
0341/05B
0830/05
0913/05
0656/1/05
0321/05
0005/05
0520/05
0045/1/05
0012/05
0369/05
0390/05
0694/05
0617/05
0853/1/05
0183/05
0902/05B
0795/1/05
0855/2/05
0620/05B
0829/05B
0270/05
0942/05B
0154/05
0162/05
0234/05
0632/05
0219/05
0883/05
0574/05
0759/05B
0616/2/05
0655/1/05
0237/05
0008/05
0083/05B
0107/05
0245/1/05
0637/05
0846/05
0672/05
0936/1/05
0014/05B
0524/05
0942/05
0038/05
0348/05
0794/1/05
0275/05
0247/05B
0607/05
0794/05
0238/04B
0269/04
0268/04
0873/04
0780/04
0569/04
0194/1/04
0969/04
0846/04B
0618/04
0780/2/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0994/04
0012/04B
0846/1/04
0877/04
0807/04
0064/04B
0917/04
0551/04B
0361/04
0098/04B
0635/04
0710/04B
0596/04
0747/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0849/1/04
0806/04
0683/1/04
0789/04
0846/2/04
0622/04
0903/04
0852/04
0985/04
0805/04
0576/04
0720/04
0438/04
0635/04B
0891/04
0544/04B
0012/04
0586/04
0710/04
0965/04B
0665/04
0232/04
0160/04
0184/04
0194/04B
0238/04
0645/04
0176/1/04
0636/04
0878/04
0722/04
0734/04
0924/04
0458/04B
0722/1/04
0780/04B
0429/04
0128/04B
0668/04
0891/1/04
0664/04
0965/04
0891/04B
0566/04
0105/04
0732/04
0507/04B
0664/04B
0429/04B
0904/1/04
0997/04
0682/04
0455/04B
0515/04B
0804/04
0176/04B
0958/04
0709/04
0283/04
0920/04
0851/1/04
0613/04
0441/04
0850/04
0635/1/04
0921/04
0012/1/04
0880/04
0904/04B
0591/04
0915/04
0184/04B
0888/04
0872/04
0722/04B
0847/03
0774/03
0560/03
0299/03
0774/03B
0940/03
0546/03
0736/03
0450/03
0325/03B
0253/03
0735/03
0715/03
0849/03
0485/2/03
0120/1/03
0560/03B
0715/03B
0560/1/03
0856/03
0120/03B
Drucksache 205/18

... Die Rechtsfolge des Anspruchs ist ein angemessener Ausgleich in Geld. Der Ausgleichsberechtigte kann demnach verlangen, so gestellt zu werden, als wäre sein Vertrauen nicht geweckt worden (negatives Interesse). Demgegenüber besteht kein Anspruch, so gestellt zu werden, als entspräche die Sach- und Rechtslage dem Vertrauen des Ausgleichsberechtigten (positives Interesse). Dies schließt auch einen Ausgleich für entgangenen Gewinn aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 7e
Ausgleich für Investitionen

§ 7f
Ausgleich für Elektrizitätsmengen

§ 7g
Verwaltungsverfahren

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Verhältnismäßigkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

§ 7e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4465, BMUB: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

Verwaltung Bund

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

III. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 396/18

... Gewinner hingegen ist der Fiskus. Schon seit vielen Jahren übersteigen bundesweit die Nachzahlungszinsen nach § 233a der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltswirkungen

3. Weiterer Regelungsbedarf

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 423/18

... 1. der zuständigen Behörde Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und der sonstige Verbleib von radioaktiven Stoffen innerhalb eines Monats mitgeteilt werden; Art und Aktivität der Stoffe sind dabei anzugeben,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Begriffsbestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

§ 2
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten

§ 3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes

§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Genehmigungsfreier Umgang

§ 6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 8
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern

§ 9
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

§ 10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

§ 11
Freigrenzen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

§ 12
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 13
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 14
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

§ 15
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung

Abschnitt 3
Bauartzulassung

§ 16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält

§ 17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern

§ 19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten

§ 20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten

§ 21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten

§ 22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen

§ 23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern

§ 24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

§ 26
Bekanntmachung

Abschnitt 4
Rückstände

§ 27
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen

§ 28
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen

§ 29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 30
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt

Kapitel 3
Freigabe

§ 31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium

§ 32
Antrag auf Freigabe

§ 33
Erteilung der Freigabe

§ 34
Vermischungsverbot

§ 35
Uneingeschränkte Freigabe

§ 36
Spezifische Freigabe

§ 37
Freigabe im Einzelfall

§ 38
Freigabe von Amts wegen

§ 39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung

§ 40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg

§ 41
Festlegung des Verfahrens

§ 42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

§ 43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

§ 44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche

§ 45
Strahlenschutzanweisung

§ 46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

§ 47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

§ 48
Aktualisierung der Fachkunde

§ 49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

§ 50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse

§ 51
Anerkennung von Kursen

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

§ 52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen

§ 53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen

§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

§ 57
Kontamination und Dekontamination

§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen

§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

§ 60
Röntgenräume

§ 61
Bestrahlungsräume

§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern

§ 63
Unterweisung

§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen

§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis

§ 66
Messung der Personendosis

§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals

§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass

§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen

§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen

§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten

§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten

§ 74
Besonders zugelassene Expositionen

§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen

§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals

Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung

§ 79
Ärztliche Bescheinigung

§ 80
Behördliche Entscheidung

§ 81
Besondere ärztliche Überwachung

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen

§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

§ 85
Buchführung und Mitteilung

§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe

§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe

§ 88
Wartung und Prüfung

§ 89
Dichtheitsprüfung

§ 90
Strahlungsmessgeräte

§ 91
Kennzeichnungspflicht

§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten

§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen

§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

§ 96
Überlassen von Störstrahlern

§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen

§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition

§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition

§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe

§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung

§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle

Abschnitt 7
Vorkommnisse

§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen

§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle

§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall

§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden

§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle

§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften

§ 113
Ausnahme

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen

§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung

§ 116
Konstanzprüfung

§ 117
Aufzeichnungen

§ 118
Bestandsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

§ 119
Rechtfertigende Indikation

§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen

§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung

§ 122
Beschränkung der Exposition

§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

§ 124
Informationspflichten

§ 125
Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis

§ 126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten

§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen

§ 131
Medizinphysik-Experte

§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung

§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person

§ 135
Aufklärung und Befragung

§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen

§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen

§ 138
Besondere Schutzpflichten

§ 139
Qualitätssicherung

§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen

§ 141
Mitteilungspflichten

§ 142
Abschlussbericht

§ 143
Behördliche Schutzanordnung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde

Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers

§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

§ 149
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften

§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften

§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle

§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition

§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis

§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

§ 160
Ermittlung der Exposition der Bevölkerung

§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen

§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen

§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 166
Schutz von Arbeitskräften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

§ 167
Abhandenkommen

§ 168
Fund und Erlangung

§ 169
Kontaminiertes Metall

§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums

Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen

§ 171
Dosis- und Messgrößen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

§ 172
Messstellen

§ 173
Strahlenschutzregister

§ 174
Strahlenpass

§ 175
Ermächtigte Ärzte

§ 176
Duldungspflichten

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen

§ 177
Bestimmung von Sachverständigen

§ 178
Erweiterung der Bestimmung

§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 180
Unabhängigkeit

§ 181
Fachliche Qualifikation

§ 182
Prüfmaßstab

§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

§ 184
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
Übergangsvorschriften

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

§ 186
Rückstände (§ 29)

§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)

§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)

§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)

§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)

§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)

§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 100, 101, Anlage 11)

§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)

§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)

§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)

§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171)

§ 198
Strahlenpass (§ 174)

§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)

§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)

Anlage 1
[zu § 2] Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten

Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Anlage 2
[zu den §§ 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

Teil
A Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Teil
B Zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Anlage 3
[zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Teil
A

Teil
B

Teil
C

Teil
D

Teil
E

Anlage 4
[zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 45. Er spricht sich gegen den Einsatz europäischer Gelder für Forschung aus, die auf Energiegewinnung mittels Atomkraft ausgerichtet ist, wenn diese dem Zweck der Laufzeitverlängerung oder dem Neubau dienen. Der Einsatz von EU-Mitteln sollte im Atombereich auf Forschung für Strahlenschutz, Nuklearmedizin und Strahlentherapie, Endlagerung von radioaktiven Abfällen sowie zur Stilllegung und zum Abbau von Atomkraftwerken fokussiert werden.



Drucksache 425/1/18

... (7) Arbeiten in Objekten des Altbergbaus unter Tage werden ab dem 1. Januar 2019 den knappschaftlichen Arbeiten gleichgestellt, wenn sie die Dauer von drei Monaten überschreiten. Objekte des Altbergbaus im Sinne des Satzes 1 sind Anlagen von bergbaulichen Gewinnungsbetrieben, die nicht der Bergaufsicht nach dem Bundesberg-gesetz unterliegen. Dazu gehören insbesondere Objekte, für die ein Bergbauberechtigter oder ein Bergbauunternehmer oder deren Rechtsnachfolger nicht vorhanden oder nicht feststellbar sind." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Änderung des SGB IV

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 378/18

... Bereits nach bestehender Rechtslage kann für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Absatz 3 BeamtStG eine Ausnahme von oben genannten Staatsangehörigkeiten zugelassen werden, wenn für die Gewinnung der Beamtin oder des Beamten ein dringendes dienstliches Interesse besteht oder bei der Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern sowie anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals andere wichtige Gründe vorliegen. Der Gesetzentwurf zeichnet diese Ausnahmevorschrift in den Entlassungstatbeständen nach und ermöglicht insofern einheitliche Maßstäbe in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten bei Ernennung und Entlassung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beamtenstatusgesetzes

§ 35
Folgepflicht.

Artikel 2
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 468/18 (Beschluss)

... Es gibt Betriebe, die Samen für den innerbetrieblichen Einsatz gewinnen und nicht im Auftrag einer Besamungsstation handeln. Dieses Verfahren soll auch künftig beibehalten werden können.



Drucksache 155/2/18

... /EG /EG vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern als Kriterien für die Höhe einer Geldbuße den Umsatz des zuwiderhandelnden Gewerbetreibenden, den Nettogewinn sowie die für denselben Verstoß in anderen Mitgliedstaaten verhängten Geldbußen benennt (vergleiche Artikel 13 Absatz 4: "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass es im Rahmen der Sanktionen für weitverbreitete Verstöße und weitverbreitete Verstöße mit Uni-ons-Dimension im Sinne der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 165/1/18

... Die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur sowie für Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus berührt auch die Unabhängigkeit der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern gemäß Artikel 109 Absatz 1 GG und die Zuweisung der Erfüllung der staatlichen Aufgaben an die Länder gemäß Artikel 30 GG. Daher ist zu gewährleisten, dass der Bund mit der Gewährung der Finanzhilfen gemäß Artikel 104c und 104d GG keine, die o.g. Verfassungsgrundsätze in Frage stellenden, Steuerungs- und Kontrollrechte auf die konkrete Erfüllung von Länderaufgaben gewinnt. Der Bundesrat erwartet daher, dass der Bund sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Erfüllung der den Ländern verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben im Wesentlichen auf die Zuweisung von Finanzmitteln gemäß Artikel 104c und 104d GG beschränken wird.



Drucksache 519/18

... 4. Auch bei großer Marktmacht von Unternehmen muss die Einhaltung des geltenden Rechts gewährleistet sein. Es darf nicht zur gängigen Praxis werden, Verstöße nur dann nicht zu begehen, wenn eine mögliche Sanktionierung den erwarteten Gewinn übersteigt. Zur Vermeidung von Marktmachtmissbrauch ist deshalb eine stringentere Regulierung, Aufsicht und Kontrolle von Daten-Plattformen auf Basis nationaler und europäischer Vorschriften zu prüfen und umzusetzen.



Drucksache 170/18

... Die Wirksamkeit und Effizienz des Vorschlags werden anhand festgelegter Indikatoren überwacht werden, um im Hinblick auf die Entwicklung potenziell schädlicher Handelspraktiken Informationen für die Konzipierung der Politik zu gewinnen. Daher werden die Auswirkungen der Maßnahme im Rahmen einer Evaluierung bewertet werden, die gegebenenfalls in die Überprüfung der vorgeschlagenen Verordnung entsprechend der darin festgelegten Überprüfungsklausel einfließen wird, die drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten und dann alle drei Jahre stattfindet.



Drucksache 48/18 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat sieht Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung zu ergreifen, damit Personaluntergrenzen umgesetzt und eingehalten werden können.



Drucksache 607/18

... 2. die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung oder in den folgenden neun Jahren veräußert wird und der Veräußerungsgewinn nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegt oder



Drucksache 165/18 (Beschluss)

... Die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur sowie für Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus berührt auch die Unabhängigkeit der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern gemäß Artikel 109 Absatz 1 GG und die Zuweisung der Erfüllung der staatlichen Aufgaben an die Länder gemäß Artikel 30 GG. Daher ist zu gewährleisten, dass der Bund mit der Gewährung der Finanzhilfen gemäß Artikel 104c und 104d GG keine, die o.g. Verfassungsgrundsätze in Frage stellenden, Steuerungs- und Kontrollrechte auf die konkrete Erfüllung von Länderaufgaben gewinnt.



Drucksache 468/18

... 7. Besamungsstation: ein amtlich zugelassener Zuchtmaterialbetrieb zur Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen für die künstliche Besamung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§ 5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

§ 6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§ 8
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 9
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10
Monitoring

§ 11
Verordnungsermächtigungen

§ 12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 13
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14
Abgabe von Samen

§ 15
Verwendung des Samens

§ 16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17
Verwendung von Embryonen

§ 18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

§ 19
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26
Übergangsvorschriften

§ 27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 116/18

... Wenn unlautere Handelspraktiken auftreten, geraten die Gewinne und die Gewinnspannen der Marktteilnehmer unter Druck, was zu einer Fehlallokation von Ressourcen führen und sogar ansonsten existenz- und wettbewerbsfähige Akteure zwingen kann, ihre Geschäftstätigkeit aufzugeben. So bedeuten rückwirkende und einseitige Kürzungen der vertraglich vereinbarten Menge verderblicher Waren einen Einkommensverlust für den Marktteilnehmer, der diese Waren nicht ohne Weiteres anderweitig absetzen kann. Durch verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, die erst nach deren Lieferung und Veräußerung durch den Käufer vorgenommen werden, entstehen den Lieferanten zusätzliche Kosten. Mögliche Verpflichtungen der Lieferanten, vom Käufer nicht veräußerte Waren zurückzunehmen, können eine unzulässige Abwälzung von Risiken auf die Lieferanten bedeuten, die sich auf deren Planungs- und Investitionssicherheit auswirkt. Werden Lieferanten gezwungen, sich an generischen, geschäftsinternen Verkaufsförderungsmaßnahmen zu beteiligen, ohne dass sie daraus einen angemessenen Nutzen ziehen, kann sich ihre Gewinnmarge auf unzulässige Weise verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten

Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot unlauterer Handelspraktiken

Artikel 4
Benannte Durchsetzungsbehörde

Artikel 5
Beschwerden und Vertraulichkeit

Artikel 6
Befugnisse der Durchsetzungsbehörde

Artikel 7
Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden

Artikel 8
Nationale Vorschriften

Artikel 9
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Ausschussverfahren

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 149/18

... (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens und der Steuern vom Vermögenszuwachs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Luftfahrt

Artikel 5
Verständigungsverfahren

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 184/18

... Zu diesen Behörden zählen auch Steuer- und Korruptionsbekämpfungsbehörden, wenn diese nach nationalem Recht strafrechtliche Ermittlungen durchführen. Ferner zählen dazu Vermögensabschöpfungsstellen, deren Aufgabe es ist, Erträge aus Straftaten zurückzuverfolgen und aufzuspüren, damit sie dann gegebenenfalls eingefroren und eingezogen werden können. Damit sich Straftaten "nicht auszahlen" und Straftäter ihrer Gewinne "beraubt werden"4, benötigen die Vermögensabschöpfungsstellen geeignete Instrumente, um gezielt auf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zugreifen zu können. Ferner wird Europol über die nationalen Stellen der Mitgliedstaaten indirekten Zugang erhalten. Europol führt zwar keine strafrechtlichen Ermittlungen durch, unterstützt aber Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Ohne Zugang zu Finanzinformationen, u.a. zu den Daten in den nationalen zentralen Bankkontenregistern und Datenabfragesystemen, kann Europol seine analytischen Fähigkeiten nicht vollständig nutzen. Diese Problematik wurde im 2017 veröffentlichten Europol-Bericht "From suspicion to action" (Vom Verdacht zur Maßnahme) aufgezeigt und erläutert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel II
ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN

Artikel 4
Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen

Artikel 5
Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden

Artikel 6
Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden

Kapitel III
DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN

Artikel 7
Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle

Artikel 8
Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden

Artikel 9
Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten

Kapitel IV
EUROPOL

Artikel 10
Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen

Artikel 11
Datenschutzanforderungen

Kapitel V
zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten

Artikel 12
Anwendungsbereich

Artikel 13
Verarbeitung sensibler Daten

Artikel 14
Aufzeichnung von Auskunftsersuchen

Artikel 15
Beschränkung der Rechte betroffener Personen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Überwachung

Artikel 17
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 18
Bewertung

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 182/18

... Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 beinhaltet auch die Vorlage einer Legislativinitiative (REFIT) zur Verbesserung der Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltsdokumenten, die EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ausgestellt werden.12 Ziel ist es, die europäische Sicherheit durch Schließung von Sicherheitslücken infolge unsicherer Dokumente zu verbessern und mobilen EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen die Ausübung der EU-Freizügigkeitsrechte zu erleichtern, indem dafür gesorgt wird, dass ihre Dokumente in grenzüberschreitenden Situationen an Zuverlässigkeit und Akzeptanz gewinnen.



Drucksache 315/18

... Die Herausforderungen der demografischen Entwicklung treffen die professionelle Pflege in doppelter Hinsicht: Wie in anderen Berufszweigen stehen auch für die Pflege insgesamt immer weniger Erwerbspersonen zur Verfügung. Mit der Alterung der Bevölkerung steigt zusätzlich auch die Anzahl der Menschen, die pflegebedürftig und auf diese Hilfen angewiesen sind. In den letzten Jahren konnte diese Entwicklung noch aufgefangen werden: Die Anzahl der Pflegeeinrichtungen, der Beschäftigten und der Auszubildenden in der Pflege stieg kontinuierlich an. So hat es die Pflege geschafft, seit 2005 knapp 43 % mehr Menschen für diese Tätigkeit zu gewinnen. Heute sind bundesweit mehr als eine Million Menschen in der Pflege tätig. Dieser Aufwuchs ist auch im Vergleich zu anderen Branchen beachtlich.



Drucksache 14/18

... Eine Sichtweise der Kreislaufwirtschaft besteht darin, zu betrachten, wie Materialien in die Wirtschaft gelangen, sich darin bewegen und sie (schließlich) verlassen. Eine solche visuelle Übersicht kann ein Materialflussdiagramm geben, das die Ströme sämtlicher Rohstoffe (aggregiert und nach Materialkategorien gruppiert) innerhalb der Wirtschaft illustriert - von ihrer Gewinnung bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie zu Abfall werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft

Abbildung 1: Materialströme innerhalb der Wirtschaft EU-28, 2014 9, 10

3. Erste Ergebnisse

Herstellung und Verbrauch

4 Abfallbewirtschaftung

4 Sekundärrohstoffe

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 289/1/18

... 5. Der Bundesrat erachtet es als positiv, dass nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bei Investitionsentscheidungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Anlegerinnen und Anleger müssen jedoch auch künftig frei sein, zu entscheiden, inwiefern sie ihre Investitionen nach den Renditeaussichten ausrichten und ob und inwieweit sie dabei Nachhaltigkeitsaspekte einbeziehen. Auch bei "grünen" Investments besteht das Risiko des Verlustausfalls, wie unter anderem die Insolvenz der Prokon Regenerative GmbH im Jahr 2014 zeigte. Ein weiteres Beispiel ist der Niedergang der Solarbranche mit börsennotierten Unternehmen wie zum Beispiel Q-Cells SE und Solarworld AG. Der Bundesrat ist der Auffassung, das Hauptziel finanzregulatorischer Maßnahmen soll weiterhin die Funktionsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems sein, vordergründig jedoch nicht die Erreichung von Umwelt- und Energiezielen. Eine Anreizpolitik, die zu Investitionen in "grüne" Investments verpflichtet, birgt die Gefahr der Fehlallokation von Kapital.



Drucksache 470/18 (Beschluss)

... Nach dem Gesetzentwurf führt die Veräußerung der begünstigten Wohnung innerhalb der zehnjährigen Nutzungsfrist nicht zu einer Rückgängigmachung der Sonderabschreibungen, wenn der Begünstigte die Nutzung zu fremden Wohnzwecken durch den Erwerber nachweist. Diese Regelung führt zu einem erheblichen Überwachungsaufwand für die Finanzverwaltung. Dies insbesondere in den Fällen, in denen private Vermieter nach der Veräußerung der begünstigten Wohnung nicht mehr als Pflichtveranlagungsfälle zur Einkommensteuer veranlagt werden. Darüber hinaus führt die Regelung zu einer aufwändigen Zinsberechnung mit einer geringen finanziellen Auswirkung, wenn der Erwerber innerhalb des zehnjährigen Nutzungszeitraums die Fremdvermietung aufgibt und beispielsweise die begünstigte Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. In diesem Fall werden beim Veräußerer zum einen die Sonderabschreibungen rückgängig gemacht mit der Folge, dass Nachzahlungszinsen festzusetzen sind. Zum anderen verringert sich der bis dahin versteuerte Veräußerungsgewinn um die rückgängig gemachten Sonderabschreibungen. Die Änderung dieser Steuerfestsetzung führt zu Erstattungszinsen.



Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 32. Ein gut funktionierender europäischer Binnenmarkt und anhaltendes Wachstum in der EU sind für die deutsche Wirtschaft von grundlegender Bedeutung. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrem Einsatz für ein starkes und wettbewerbsfähiges Europa und eine stabilere Wirt-schafts- und Währungsunion. Er teilt die Einschätzung, dass die aktuell guten wirtschaftlichen Zeiten für Investitionen, Innovationen, Strukturreformen und die Rückgewinnung von Vertrauen genutzt werden sollten.



Drucksache 486/18

... Die Anerkennung der Ausbildungskosten von Nachwuchskräften für die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird aufwandsentsprechender gestaltet, um die Nachwuchskräftegewinnung durch die Träger und die Ausbildung in den gemeinsamen Einrichtungen zu unterstützen. Für eine gerechte und zugleich verwaltungsökonomische Lösung wird für die Abgeltung der Ausbildungskosten von Nachwuchskräften in den §§ 8a und 17a die Möglichkeit der Anerkennung eines pauschalen Zuschlags auf die Personalkosten eingeführt, wenn der Träger tatsächlich für die gemeinsame Einrichtung ausbildet. Auf Beschluss der Trägerversammlung können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17a Absatz 2 darüber hinaus die tatsächlich anfallenden Aufwendungen für die Ausbildung von Nachwuchskräften während ihrer Einsatzzeit anerkannt werden.



Drucksache 366/1/18

... Für tarifgebundene Arbeitgeber würde die dauerhafte Bemessung des Lohnkostenzuschusses im neuen § 16i SGB II am gesetzlichen Mindestlohn zu einer deutlich höheren Eigenbeteiligung bzw. Finanzierungslücke führen, als für Arbeitgeber, die lediglich den gesetzlichen Mindestlohn zahlen müssen. Zwar würde die Bemessung am Mindestlohn tarifgebundene oder tariforientierte Arbeitgeber nicht von der Förderung ausschließen, aber es könnte ein Grund sein, dass sich diese Arbeitgeber in sehr geringem Umfang an der Umsetzung beteiligen werden. Damit würde nicht nur der Ansatz des neuen Regelinstrumentes, verstärkt öffentliche und private Arbeitgeber für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen zu gewinnen, konterkariert, sondern vor allem das zentrale Ziel der Bundesregierung - die Stärkung der Tarifbindung - unterlaufen. Bei rückgängiger Tarifbindung wäre es das falsche Signal, wenn tarifgebundene Unternehmen oder Kommunen durch die Orientierung des Zuschusses am Mindestlohn Nachteile erleiden.



Drucksache 48/1/18

... [4.] [9. Der Bundesrat sieht Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung zu ergreifen, damit Personaluntergrenzen umgesetzt und eingehalten werden können.]"



Drucksache 223/18

... Bei der Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlage für diesen Vorschlag wandte die GFS für die Konsultation einen mehrstufigen Ansatz an. In der ersten Stufe bat die GFS eine Gruppe ausgewählter Experten aus der Wissenschaft, dem Wassersektor und der WHO um Beiträge und Kommentare zur Entwurfsarbeit. In einer zweiten Stufe wurden die Mitgliedstaaten von der Ad-hoc-Gruppe zur Wasserwiederverwendung an drei Terminen förmlich informiert, in deren Rahmen die GFS die jeweiligen Fassungen vorgestellt hat. Die schriftlichen Anmerkungen, die aus den Mitgliedstaaten eingingen, wurden dokumentiert und die diesbezüglichen Antworten der GFS wurden verbreitet. Darüber hinaus stellte die GFS die Fortschritte der Arbeiten auf mehreren öffentlichen Veranstaltungen sowie auf wissenschaftlichen Tagungen vor. Dazu zählten unter anderem die "Wasser-Gruppe" des Europäischen Parlaments, die Aktionsgruppe der EIP Wasser zum Thema Wasserwiederverwendung, die 11. Internationale Konferenz der IWA zum Thema "Wasserrückgewinnung und -wiederverwertung" sowie die COST-Aktion NEREUS zum Thema "Neue und aufkommende Herausforderungen und Chancen bei der Abwasserwiederverwendung. Angesichts der Sensibilität des Themas Gesundheit und Umwelt und des unverzichtbaren Vertrauens der Öffentlichkeit in das Verfahren der Wasserwiederverwendung wurden in der dritten Stufe der unabhängige Wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu aufkommende Risiken (SCHEER) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) um ihre wissenschaftliche Stellungnahme gebeten, die bei der Fertigstellung des Dokuments berücksichtigt wurden; wurden Stellungnahmen nicht berücksichtigt, wurde dies entsprechend begründet. Die Experten, denen ausdrücklich für ihre Beiträge gedankt wird, wurden konsultiert, um das gesamte Verfahren durch Anmerkungen und Anregungen im Rahmen kritischer Diskussionen über das Dokument zu begleiten.



Drucksache 234/18 (Beschluss)

... 1. Das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport hat sich mit seinen Vorläuferprogrammen in über 30 Jahren zu einem der erfolgreichsten Förderprogramme der EU entwickelt. Die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität und des interkulturellen Austausches von Lehrenden und Lernenden ist nicht nur ein unschätzbarer Gewinn für die persönliche Entwicklung aller Teilnehmenden. Das Programm trägt auch in erheblichem Maße zum gegenseitigen kulturellen Verständnis der Menschen, der Bildungsinternationalisierung und der Bildung eines europäischen Zusammengehörigkeitsgefühls bei. Insofern ist der europäische Mehrwert des Programms klar erkennbar.



Drucksache 300/18

... Mit § 559 Absatz 1 Satz 2 BGB-E wird für den Bereich der Mieterhöhung nach Modernisierung ein Wirtschaftlichkeitsgebot eingeführt. Das Mietrecht kennt ein solches Gebot bereits für die Betriebskosten, wo es in § 556 Absatz 3 Satz 1 letzter Halbsatz BGB normiert ist. Dort haben die Vermieterinnen und Vermieter gegenüber ihren Mieterinnen und Mietern die vertragliche Nebenpflicht, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der letztlich von diesem zu tragenden Nebenkosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen (BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 243/06, Rn. 14, zit. nach juris). Dieser Gedanke wird nunmehr auf das Recht der Mieterhöhung nach Modernisierung übertragen. Maßstab ist dabei, ob Vermieterinnen und Vermieter vernünftigerweise die Kosten auch dann veranlasst hätten, wenn sie die Kosten selbst hätten tragen müssen, z.B. wenn sie die vermietete Wohnung selbst nutzen würden. Dabei müssen auch nichtmonetäre Vorteile wie z.B. ein Gewinn an Komfort und Belange des Allgemeinwohls, wie etwa Klimaschutz bei energetischen Sanierungen mit einbezogen werden, da Vermieterinnen und Vermieter vernünftigerweise auch diese Aspekte in ihrer Erwägungen mit einbeziehen würden. Bei Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots steht den Mieterinnen und Mietern gegen die Vermieterinnen und Vermieter ein Anspruch auf Schadenersatz aus § 280 Absatz 1 BGB zu (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 243/06). Die Beweislast dafür, dass die Vermieterinnen und Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen haben, tragen die Mieterinnen und Mieter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 558e
Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 67/18

... Neben Finanzhilfen23 hat die Kommission als Teil der Investitionsoffensive für Europa ihre finanzielle und technische Unterstützung für nachhaltige Infrastrukturinvestitionen erheblich verstärkt, insbesondere durch den EFSI und die Europäische Plattform für Investitionsberatung. Der EFSI hat erwiesenermaßen dazu beigetragen, private Investitionen für strategische Projekte in der gesamten EU zu gewinnen und so insgesamt ein Investitionsvolumen von knapp 265 Mrd. EUR zu generieren24. Nach den ersten erfolgreichen Jahren seines Bestehens wurde der EFSI unlängst bis 2020 verlängert (EFSI 2.0) und sein Investitionsziel auf eine halbe Billion Euro angehoben. Darüber hinaus wird der EFSI 2.0 noch stärker auf nachhaltige Projekte ausgerichtet sein, wobei mindestens 40 % seiner Mittel für Infrastruktur und Innovation zur Unterstützung von Klimaschutzprojekten bereitgestellt werden. Auch die Europäische Plattform für Investitionsberatung, das EU-Portal für Investitionsförderung, wird auf regionaler und lokaler Ebene bessere Beratungskapazitäten bieten, um Projekte mit Auswirkungen in den Bereichen Klima, Umwelt und Soziales zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 304/18

... Nicht in jedem Falle erfüllt und damit gesondert gesetzlich vorzusehen sind hingegen die beiden weiteren Voraussetzungen des Artikels 80 Absatz 1 DSGVO, dass es sich um eine Einrichtung ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln muss und diese - wie oben bereits erwähnt - im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen (vorliegend Verbrauchern) in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten tätig sein muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Erfüllungsaufwand

D.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

D.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

D.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Auswirkungen des Gesetzes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 202/18

... 1. eine Darstellung der Vermögenswerte des Betreibers einschließlich seiner Ansprüche gegen Unternehmen des Haftungskreises und gegen andere verbundene Unternehmen sowie der erwarteten Geschäftsvorfälle, die zur Gewinnung der liquiden Mittel vorgesehen sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber

§ 2
Mitteilung des Abschlussstichtags durch den Betreiber

§ 3
Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtags

§ 4
Verlangen weiterer Auskünfte

§ 5
Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen

§ 6
Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber

§ 7
Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises

§ 8
Form der Übermittlung

§ 9
Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10


 
 
 


Drucksache 75/18

... d) Höhe der dank des Verstoßes erzielten Gewinne bzw. verhinderten Verluste der für den Verstoß verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, sofern diese sich beziffern lassen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen

5 Gütesiegel

Bezug zum Abwicklungsrahmen

5 Drittlandsregelung

Änderung anderer Richtlinien

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Kapitel 1
Doppelbesicherung und Insolvenzferne

Artikel 4
Doppelbesicherung

Artikel 5
Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Kapitel 2
Deckungspool und Deckung

Abschnitt I
ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE

Artikel 6
Anerkennungsfähige Vermögenswerte

Artikel 7
Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte

Artikel 8
Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 9
Gemeinsame Finanzierungen

Artikel 10
Zusammensetzung des Deckungspools

Artikel 11
Derivatekontrakte im Deckungspool

Artikel 12
Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool

Artikel 13
Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools

Artikel 14
Anlegerinformationen

Abschnitt II
DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN

Artikel 15
Deckungsanforderungen

Artikel 16
Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool

Artikel 17
Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen

Titel III
öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Artikel 18
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 19
Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 20
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung

Artikel 21
Berichterstattung an die zuständigen Behörden

Artikel 22
Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 23
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 24
Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 25
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 26
Offenlegungspflichten

Titel IV
GÜTESIEGEL

Artikel 27
Gütesiegel

Titel V
änderung ANDERER Richtlinien

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Übergangsmaßnahmen

Artikel 31
Überprüfungen und Berichte

Artikel 32
Umsetzung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Die Vorlage von Führungszeugnissen nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes bei der zuständigen Behörde zur Überprüfung der Zuverlässigkeit in Fällen des § 1 Absatz 2 Satz 1 AtZüV hat sich in der allgemeinen Vollzugspraxis weitestgehend bewährt. Eine generelle Aufhebung dieser Vorgehensweise würde für die betroffenen Behörden einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Nutzen (Sicherheitsgewinn) steht.



Drucksache 400/18

... In diesem Jahr herrscht in Deutschland in vielen Gebieten eine außergewöhnliche Trockenheit. Auf lokaler Ebene sind auch andere Extremwetterereignisse (Starkregen, Hagel) zu verzeichnen. Die Mehrzahl der Länder hat daher bereits ganz oder teilweise die Möglichkeit der Nutzung des Aufwuchses von brachliegenden Flächen, die in den Anträgen auf Direktzahlung als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ausgewiesen wurden, zur Futtergewinnung eröffnet (§ 25 Absatz 2 DirektZahlDurchfV). Jedoch ist die Witterungssituation in diesem Jahr vielfach derart, dass es angesichts der bestehenden und absehbaren weiteren Schwierigkeiten bei der Futterversorgung ausnahmsweise angebracht erscheint, noch bestehende Spielräume für eine Erweiterung der Möglichkeiten der Futtererzeugung auf den ÖVF zu eröffnen. Dies betrifft die ÖVF mit Zwischenfruchtanbau, die durch Aussaat einer Kulturpflanzenmischung angelegt werden.



Drucksache 156/18

... Schließlich werden die Grundsätze der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auch beachtet, wenn die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds)27 entsprechend den lokalen Erfordernissen Projekte fördern, die mittels E-Government-Lösungen und durch eine Modernisierung öffentlicher Informations- und Verwaltungssysteme zu Effizienzgewinnen führen.



Drucksache 252/18

... - Erhöhung der Rechtssicherheit für Vorhabenträger, um auf diese Weise mehr Privatinvestoren für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu gewinnen



Drucksache 181/18

... Die Sicherheit der Stromversorgung ist für die europäische Energiepolitik von höchster Bedeutung. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die aktuellen und zunehmenden Herausforderungen für das Stromnetz der Europäischen Union auf regionaler oder gesamteuropäischer Ebene liegen. Diese Probleme können nicht von einzelnen Übertragungsnetzbetreibern behandelt und optimal gelöst werden. Daher müssen die Übertragungsnetzbetreiber bereits jetzt bei ihrer täglichen Arbeit über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten, und deshalb wird eine grenzübergreifende Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund trägt der gegenwärtige Rechtsrahmen der Dynamik und der variablen Natur des künftigen Stromnetzes nicht angemessen Rechnung. Der Ausbau der regionalen Strukturen ist daher ein wesentliches Element bei der Gestaltung des Marktes der Zukunft.



Drucksache 32/1/18

... Der Parameter erscheint nur bei der Gewinnung von Trinkwasser aus weitgehend stehenden, oberflächennahen Gewässern sinnvoll. Die Höhe des Grenzwertes erscheint zu hoch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften

19. Zu Artikel 2

20. Zu Artikel 3

21. Zu Artikel 5, Anhang I

Anhang I
Teil A Mikrobiologische Parameter:

- Somatische Coliphagen:

Anhang I
Teil B Chemische Parameter:

[ - Blei:

- Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren:

- Microcystin-LR:

- Pestizide:

- PFAS, PFAS insgesamt:

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

30. Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

34. Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

37. Zu Artikel 10 alt

38. Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

43. Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

46. Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

49. Zu Artikel 18

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 422/18

... 4. Für viele Landwirte ist dabei der Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Flächen durchaus eine Option, um das nötige Kapital aufzubringen. Da Äcker, Wiesen und Wälder sich vielfach über Generationen hinweg in Familienbesitz befinden und damit nur mit einem Bruchteil ihres Verkehrswertes in den Büchern stehen, entsteht im Veräußerungsfall eine nennenswerte steuerliche Belastung. Eine Steuer auf den Veräußerungsgewinn ist in diesen Fällen eine Steuer auf die Substanz des Betriebes.



Drucksache 157/18

... Die Kommission beabsichtigt, die Koordinierung zwischen den Behörden in der EU zu verstärken, sodass Genom- und sonstige Gesundheitsdaten sicher ausgetauscht werden können, um die Forschung und die personalisierte Medizin voranzubringen. Durch die Zusammenführung von sequenzierten Genomdaten und sonstigen medizinischen Daten können Ärzte und Forscher ein besseres Bild von Krankheiten bei einer bestimmten Person gewinnen und die für diese Person am besten geeignete Behandlung bestimmen. Dies sollte auf einem transparenten Governance-System beruhen, sodass nationale und regionale "-omik"44-Datenbanken, Biobanken und weitere Register in der gesamten EU miteinander verbunden werden. Das Ziel dieser Koordinierung besteht zunächst darin, bis 2022 mindestens 1 Millionen Genomsequenzen in der EU zugänglich zu machen45. Bis 2025 soll dann eine größere, voraussichtlich populationsbasierte Kohorte (über die Genomsequenzen hinaus) von mindestens 10 Millionen Menschen bereitgestellt werden. Dies umfasst molekulares Profiling, diagnostische Bildgebung, Lebensweise (insbesondere Risikofaktoren), mikrobiologische Genomik und Umweltdaten sowie Verknüpfungen mit elektronischen Patientenakten. Außerdem wird dabei auf prognostischen Ansätzen mithilfe des "digitalen Patienten" aufgebaut, denen Computermodelle, Simulationen und künstlichen Intelligenz zugrunde liegen. Letztlich wird all dies dazu beitragen, die Grundlagen für die Entwicklung einer Referenzkarte (Atlas) aller menschlichen Zellen zu schaffen, um menschliche Gewebe und Organe nach dem neuesten Stand der Technik zu analysieren und Veränderungen im Verlaufe einer Krankheit zu vergleichen und zu verstehen.



Drucksache 176/18

... In einem durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher. Gerade wenn der erlittene Nachteil im Einzelfall gering ist, werden Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche oft nicht individuell verfolgt, da der erforderliche Aufwand aus Sicht des Geschädigten unverhältnismäßig erscheint ("rationales Desinteresse"). Kommt eine Einigung der Parteien - etwa im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung - nicht zustande und sehen die Betroffenen von einer Klage ab, verbleibt der unrechtmäßig erlangte Gewinn bei dem Anbieter, der hierdurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Wettbewerbern erzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 606
Musterfeststellungsklage

§ 607
Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage

§ 608
Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

§ 609
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 610
Besonderheiten der Musterfeststellungsklage

§ 611
Vergleich

§ 612
Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil

§ 613
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorbemerkung

2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO

3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO

4. Lösungskonzept

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 32/18 (Beschluss)

... - Microcystin-LR: Der Parameter erscheint nur bei der Gewinnung von Trinkwasser aus weitgehend stehenden, oberflächennahen Gewässern sinnvoll. Die Höhe des Grenzwertes erscheint zu hoch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften

15. Zu Artikel 2

16. Zu Artikel 3

17. Zu Artikel 5, Anhang I

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

24. Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

28. Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

31. Zu Artikel 10 alt

32. Zu Artikel 11

33. Zu Artikel 12

34. Zu Artikel 14

35. Zu Artikel 15

36. Zu Artikel 18

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 630/18

... "Desinformation" sind nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und verbreitet werden und öffentlichen Schaden anrichten können.1 Unter "öffentlichem Schaden" sind Bedrohungen für die demokratischen Prozesse sowie für öffentliche Güter wie die Gesundheit der Unionsbürgerinnen und -bürger, die Umwelt und die Sicherheit zu verstehen. Versehentliche Fehler bei der Berichterstattung, Satire und Parodien oder eindeutig gekennzeichnete parteiliche Nachrichten oder Kommentare sind keine Desinformation. Die in diesem Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen sind nur auf Desinformationsinhalte ausgerichtet, die nach dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht rechtmäßig sind. Sie lassen das anwendbare Recht der Union und der Mitgliedstaaten, einschließlich der Vorschriften über illegale Inhalte, unberührt.2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/18




1. Einleitung

2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN

3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION

SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN

Maßnahme 1:

Maßnahme 2:

SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION

Maßnahme 3:

Maßnahme 4:

Maßnahme 5:

SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION

Maßnahme 6:

SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT

Maßnahme 7:

Maßnahme 8:

Maßnahme 9:

Maßnahme 10:

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 215/18 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt daher den Entschluss der Kommission, für die Herausgabe und Sicherung von elektronischen Beweismitteln, die bei Internet-Diensteanbietern gespeichert sind, einen EU-weiten Rechtsrahmen festzulegen. Die Notwendigkeit einer Regelung auf der Ebene der EU liegt angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Beweismittel zur Bekämpfung sowohl der Internet-als auch aller sonstiger Formen der Kriminalität auf der Hand. Erforderlich ist daher ein Rechtsinstrument, das effektiv, praktikabel und zeitnah die Gewinnung von elektronischen Beweismitteln bei Internet-Diensteanbietern ermöglicht, jedoch zugleich in angemessener Weise dem Grundrechtsschutz gerecht wird und die bewährten Prinzipien internationaler strafrechtlicher Zusammenarbeit fortentwickelt.



Drucksache 563/18

... Im WindSeeG und im SeeAnlG wird ein konsistenter Rahmen für Energiegewinnungskonzepte auf See geschaffen, die nicht an das Netz angeschlossen werden. Diese Entwicklung wird planungsrechtlich so gesteuert, dass sie im Einklang mit den Zielen für an das Netz angeschlossene Windenergie auf See steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 470/1/18

... Nach dem Gesetzentwurf führt die Veräußerung der begünstigten Wohnung innerhalb der zehnjährigen Nutzungsfrist nicht zu einer Rückgängigmachung der Sonderabschreibungen, wenn der Begünstigte die Nutzung zu fremden Wohnzwecken durch den Erwerber nachweist. Diese Regelung führt zu einem erheblichen Überwachungsaufwand für die Finanzverwaltung. Dies insbesondere in den Fällen, in denen private Vermieter nach der Veräußerung der begünstigten Wohnung nicht mehr als Pflichtveranlagungsfälle zur Einkommensteuer veranlagt werden. Darüber hinaus führt die Regelung zu einer aufwändigen Zinsberechnung mit einer geringen finanziellen Auswirkung, wenn der Erwerber innerhalb des zehnjährigen Nutzungszeitraums die Fremdvermietung aufgibt und beispielsweise die begünstigte Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. In diesem Fall werden beim Veräußerer zum einen die Sonderabschreibungen rückgängig gemacht mit der Folge, dass Nachzahlungszinsen festzusetzen sind. Zum anderen verringert sich der bis dahin versteuerte Veräußerungsgewinn um die rückgängig gemachten Sonderabschreibungen. Die Änderung dieser Steuerfestsetzung führt zu Erstattungszinsen.



Drucksache 647/18 (Beschluss)

... Wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige sind daher zwingend notwendig, damit die Betreiber Erkenntnisse über mögliche Schäden gewinnen können. Nur dann können sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Anlagen und damit Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten gewährleisten zu können.



Drucksache 423/1/18

... Die Vorlage von Führungszeugnissen nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes bei der zuständigen Behörde zur Überprüfung der Zuverlässigkeit in Fällen des § 1 Absatz 2 Satz 1 AtZüV hat sich in der allgemeinen Vollzugspraxis weitestgehend bewährt. Eine generelle Aufhebung dieser Vorgehensweise würde für die betroffenen Behörden einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Nutzen (Sicherheitsgewinn) steht.



Drucksache 444/18 (Beschluss)

... - Die Kommission hat in der Mitteilung auf bestehende ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen hingewiesen. Allerdings bleiben die zugrundeliegenden empirischen Befunde vage und unkonkret. Es ist nicht ersichtlich, woher die Kommission ihre Erkenntnisse gewinnt und wo im Einzelnen die grenzüberschreitende Terrorismusbekämpfung Defizite aufweist. Eine genaue Analyse des Standes der grenzüberschreitenden Terrorismusbekämpfung ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür, im Rahmen einer Neuverhandlung des Mandats der EUStA überzeugende Antworten auf mögliche Verfolgungsdefizite zu geben.



Drucksache 360/18 (Beschluss)

... Die deutliche Schlechterstellung der Pflegeschulen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind, hat möglicherweise zur Konsequenz, dass frühere Altenpflegeschulen schließen werden. Das PflBG hat aber zum Ziel, mehr Auszubildende für die pflegerischen Berufe zu gewinnen und sollte daher den Erhalt von Pflegeschulen fördern. Ein Wettbewerbsnachteil durch schlechtere Finanzierungsvoraussetzungen ist deshalb zu vermeiden.



Drucksache 124/18

... 1. EUROfusion ist ein Konsortium von 30 Empfängern aus allen Mitgliedstaaten außer Luxemburg und Malta sowie aus der Schweiz und aus der Ukraine. Das Konsortium hat den Auftrag, den europäischen Fahrplan für die Stromgewinnung aus Fusionsenergie in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts umzusetzen. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik ist der europäische Koordinator für dieses gemeinsame europäische Programm, das das erste seiner Art ist.



Drucksache 206/18 (Beschluss)

... Auch für die Differenzierbarkeit der Personen mit Migrationshintergrund in verschiedene Subgruppen wird durch das zusätzliche Merkmal "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" ein Informationsgewinn resultieren, zum Beispiel bezüglich der Abgrenzung von Eingebürgerten, Spätaussiedlern und Kindern ausländischer Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip erhalten haben.



Drucksache 375/18

... Das neue Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung trägt der besonderen Situation von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Rechnung. Um den Bedarf an militärischem Personal flexibler gestalten zu können, wurden mit dem Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 15. März 2012 die bis dahin geltenden Höchstverpflichtungszeiten auf 25 Jahre angehoben sowie das Einstiegsalter grundsätzlich nicht mehr beschränkt. Infolgedessen ist bereits jetzt und mit steigender Tendenz in der Zukunft damit zu rechnen, dass Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bei Dienstzeitende ein höheres Alter haben und insofern der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erschwert sein könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 507/18

... (1) Die von den bezeichneten Unternehmen einer Vertragspartei anzuwendenden Tarife für die internationale Beförderung im Rahmen der nach diesem Abkommen erbrachten Dienste werden unter gebührender Berücksichtigung aller wesentlichen Faktoren, darunter die Betriebskosten, die Dienstmerkmale, die Interessen der Nutzer, ein angemessener Gewinn und sonstige Markterwägungen, in angemessener Höhe frei festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Präambel

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Verkehrsrechten

Artikel 3
Bezeichnung und Betriebsgenehmigungen für den internationalen Fluglinienverkehr

Artikel 4
Widerruf, Einschränkung oder Aussetzung der Betriebsgenehmigungen für den internationalen Fluglinienverkehr

Artikel 5
Gesetze, sonstige Vorschriften und Verfahren

Artikel 6
Gleichbehandlung bei den Entgelten

Artikel 7
Befreiung von Zöllen und sonstigen Abgaben

Artikel 8
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Artikel 9
Transfer von Einkünften

Artikel 10
Grundsätze für den Betrieb des Fluglinienverkehrs

Artikel 11
Übermittlung von Betriebsangaben und Statistiken

Artikel 12
Tarife

Artikel 13
Gewerbliche Tätigkeiten

Artikel 14
Intermodal-Verkehr

Artikel 15
Anerkennung von Zeugnissen und Erlaubnisscheinen

Artikel 16
Luftverkehrsicherheit

Artikel 17
Luftsicherheit

Artikel 18
Überprüfung von Reisedokumenten und nicht einreiseberechtigten Personen

Artikel 19
Meinungsaustausch

Artikel 20
Konsultationen

Artikel 21
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 22
Mehrseitige Übereinkünfte

Artikel 23
Frühere Abkommen

Artikel 24
Ratifikation, Inkrafttreten, Geltungsdauer

Artikel 25
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und bei den Vereinten Nationen

Artikel 26
Kündigung

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 630/1/18

... 4. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Abgrenzung zwischen zutreffenden Informationen, schlichten Falschinformationen und Desinformation oft schwierig ist, wie zum Beispiel die Einordnung ungenauer, veralteter oder nur teilweise falscher Informationen als "richtig" oder "falsch". Zudem sollen nach der in dem Aktionsplan vorgeschlagenen Definition auch irreführende Informationen den Tatbestand der Desinformation erfüllen können, ohne die konkreten Merkmale der Irreführung zu benennen. Darüber hinaus müssen nach der vorgeschlagenen Definition bestimmte subjektive Elemente (Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder der vorsätzlichen Täuschung) vorliegen. Ob eines dieser subjektiven Elemente vorliegt, ist durch eine Betrachtung allein der fraglichen Information bzw. Desinformation, also ohne Kenntnis des Urhebers, oft nicht sicher feststellbar. Auch vor dem Hintergrund möglicher Gefahren von Desinformationskampagnen dürfen solche Einordnungen nicht leichtfertig erfolgen und nicht von Strukturen vorgenommen werden, die auch nur entfernte Ähnlichkeit mit einem "Wahrheitsministerium" haben könnten. Es muss vermieden werden, dass einzelne Mitgliedstaaten den Kampf gegen Desinformationen politisch instrumentalisieren können.



Drucksache 153/1/18

... 8. Die massive Anhebung des Sanktionsrahmens sieht der Bundesrat allerdings als unverhältnismäßig an. Die Verhängung einer Geldbuße von bis zu 4 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens wird als zu weitgehend erachtet. Für Unternehmen kann dies ein Mehrfaches des Jahresgewinns bedeuten und daher existenzbedrohend sein.



Drucksache 105/18

... Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wurde unter anderem das vorherige Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäsche-gesetz) abgelöst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Nummerierung von Geschäftsanteilen

§ 2
Veränderungsspalte

§ 3
Wegfallen der Altangaben

§ 4
Prozentangaben

§ 5
Übergangsvorschriften

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 137/18

... Letztlich ist erforderlich, dass die Gemeinschaftsantenne nicht gewerbsmäßig betrieben wird (§ 15 Absatz 3 Satz 3 Nummer 4 UrhG-E). Nicht entscheidend ist dabei, in welcher Rechtsform die Antennengemeinschaften organisiert sind, sondern ob diese mit Gewinnerzielungsabsicht handeln. Nach dem Europäischen Gerichtshof ist der gewerbliche Charakter der Verbreitung eines geschützten Werks für die Einstufung der Verbreitung als "öffentliche Wiedergabe" nicht unerheblich (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 49; EuGH, Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15, Rn. 38). Zudem wird durch diese Einschränkung sichergestellt, dass kommerzielle Anbieter nicht in den Genuss dieser Privilegierung kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzgebungsentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.