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153 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gewerberecht"


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Drucksache 200/11

... Der Verordnungsentwurf bündelt zwei Änderungsvorhaben im Gewerberecht, nämlich die Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 200/11




A. Problem und Ziel

Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Änderung der Handwerksordnung

B. Lösung

Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Änderung der Handwerksordnung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigungen

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Änderung der Handwerksordnung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe n

Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1628: Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung und anderer gewerberechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 847/10

... ). Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass der Verleiher die gewerberechtliche Zuverlässigkeit besitzt, also dass er unter anderem die Vorschriften des Sozialversicherungsrechts, die Vorschriften über die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, über die Ausländerbeschäftigung, des Arbeitsschutzrechts sowie des Arbeitsrechts einhält (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 AÜG). Außerdem muss der Arbeitgeber Mindestanforderungen bei der Gestaltung seiner Betriebsorganisation erfüllen, die ihn in die Lage versetzen, die üblichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 AÜG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 13a
Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze

§ 13b
Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten

§ 19
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1465: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung


 
 
 


Drucksache 856/10 (Beschluss)

... Aber selbst wenn man der Annahme des Gesetzentwurfs folgte, wonach bei der Auskunft nach § 150c Absatz 3 GewO-E eine Datenauswahl erforderlich sei, bliebe fraglich, ob andere deutsche Behörden in der Lage wären, eine solche Bewertung vorzunehmen, insbesondere wenn für eine solche Bewertung absehbar häufig die Kenntnis ausländischer Rechtsvorschriften erforderlich ist. Die Wahrnehmung von Aufgaben im Vollzug von im Bundes- oder Landesrecht geregeltem Gewerberecht schafft eben nicht, wie vom Entwurf unterstellt, eine größere Sachnähe der Gewerbebehörde für die neu zu gestaltende grenzüberschreitende Datenübermittlung. Im Gegenteil erfordert der vorgesehene Verlauf die Einbindung einer zusätzlichen Verwaltungsbehörde in einem dem Grunde nach bilateral möglichen Kommunikationsablauf. Der entstehende Aufwand ist unnötig und wird unverhältnismäßig hoch ausfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 57a Absatz 4 Satz 1 und 2 BZRG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c Nummer 805 der Anlage zu § 2 Absatz 1 JVKostO , Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 150 Absatz 2 Satz 3 GewO

3. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 150c Absatz 3 GewO Artikel 3 Nummer 3 § 150c Absatz 3 ist zu streichen.


 
 
 


Drucksache 584/10 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbesondere, mit dem bereits angekündigten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarkts auch dieses Marktsegment klaren Verhaltens- und Haftungsregelungen und einer wirksamen staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Der Bundesrat nimmt dabei die Absicht der Bundesregierung zur Kenntnis, den Grauen Kapitalmarkt im Wesentlichen über das Gewerberecht zu regulieren. Demgegenüber spricht sich der Bundesrat dafür aus, den Grauen Kapitalmarkt angesichts der inhaltlichen Sachnähe in den Anwendungsbereich des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG

12. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG

13. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG

14. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG

15. Zu Artikel 3 Nummer 10a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *

16. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG

17. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG

'Artikel 3a Änderung des Börsengesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

18. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV


 
 
 


Drucksache 850/10 (Beschluss)

... aufzunehmen, die den zuständigen Behörden die notwendigen Befugnisse einräumt. Die Regelungen der neu einzufügenden Absätze 3 bis 5 in § 16 GwG entsprechen den bestehenden Vorschriften des § 29 Absatz 1 bis 3 GewO für die dort genannten Gewerbetreibenden. Im Gewerberecht hat sich diese Regelung in den vergangenen zwölf Jahren seit Einführung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b § 43 Absatz 3 Satz 4 InvG

2. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 43 Absatz 5 Satz 2, 3 und 4 InvG

3. Zu Artikel 1 Nummer 93 Buchstabe b § 145 Absatz 2 InvG

4. Zu Artikel 5 Nummer 2, 3 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, § 17 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

6. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 1 InvStG

7. Zu Artikel 9 nach Nummer 3 und Nummer 4 § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 InvStG

8. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

Begründung

9. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 InvStG

10. Zu Artikel 12 Grunderwerbsteuergesetz


 
 
 


Drucksache 25/10

Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Versteigererverordnung

§ 11
Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung

Artikel 2
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

§ 19
Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung

Artikel 3
Änderung der Schaustellerhaftpflichtverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 6

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1104: Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie


 
 
 


Drucksache 856/1/10

... Aber selbst wenn man der Annahme des Gesetzentwurfs folgte, wonach bei der Auskunft nach § 150c Absatz 3 GewO-E eine Datenauswahl erforderlich sei, bliebe fraglich, ob andere deutsche Behörden in der Lage wären, eine solche Bewertung vorzunehmen, insbesondere wenn für eine solche Bewertung absehbar häufig die Kenntnis ausländischer Rechtsvorschriften erforderlich ist. Die Wahrnehmung von Aufgaben im Vollzug von im Bundes- oder Landesrecht geregeltem Gewerberecht schafft eben nicht, wie vom Entwurf unterstellt, eine größere Sachnähe der Gewerbebehörde für die neu zu gestaltende grenzüberschreitende Datenübermittlung. Im Gegenteil erfordert der vorgesehene Verlauf die Einbindung einer zusätzlichen Verwaltungsbehörde in einem dem Grunde nach bilateral möglichen Kommunikationsablauf. Der entstehende Aufwand ist unnötig und wird unverhältnismäßig hoch ausfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 57a Absatz 4 Satz 1 und 2 BZRG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c Nummer 805 der Anlage zu § 2 Absatz 1 JVKostO , Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 150 Absatz 2 Satz 3 GewO

Begründung

3. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 150c Absatz 3 GewO


 
 
 


Drucksache 25/10 (Beschluss)

Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die



Drucksache 25/1/10

Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die



Drucksache 230/10

... und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24. August 2002 (BGBl. I S.



Drucksache 584/1/10

... b) Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbesondere, mit dem bereits angekündigten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarkts auch dieses Marktsegment klaren Verhaltens- und Haftungsregelungen und einer wirksamen staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Der Bundesrat nimmt dabei die Absicht der Bundesregierung zur Kenntnis, den Grauen Kapitalmarkt im Wesentlichen über das Gewerberecht zu regulieren. Demgegenüber spricht sich der Bundesrat dafür aus, den Grauen Kapitalmarkt angesichts der inhaltlichen Sachnähe in den Anwendungsbereich des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3 2.

3 3.

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG

17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG

18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG

19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG

20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *

22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG

23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV

25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV


 
 
 


Drucksache 157/10

... Artikel 247 § 13 Absatz 4 EGBGB-E sieht vor, dass ein Darlehensvermittler in der Werbung für den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe gegenüber einem Verbraucher die Angaben nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 einzubeziehen hat. Diese Angaben betreffen den Umfang der Befugnisse des Vermittlers, insbesondere, ob er ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber oder unabhängig tätig wird. Mit dem anzufügenden Absatz 4 wird Artikel 21 Buchstabe a der Verbraucherkreditrichtlinie bezogen auf Werbeangaben umgesetzt. Artikel 247 § 13 EGBGB- neu gewährleistet zwar bereits, dass ein Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsschluss über die Stellung des Vermittlers informiert wird. Um die Aufnahme dieser Werbeangaben entsprechend dem Wortlaut der Verbraucherkreditrichtlinie aber auch außerhalb und ohne Abschluss eines Vertragsverhältnisses zu gewährleisten, wird Absatz 4 angefügt. Dem Begriff des Kreditvertrags aus Artikel 3 Buchstabe c der Richtlinie folgend, werden verpflichtende Werbeangaben sowohl bei Verbraucherdarlehensverträgen als auch bei Verträgen über entgeltliche Finanzierungshilfen eingeführt. Bei der Regelung handelt es sich zwar um gewerberechtliche Vorgaben. Gleichwohl soll die Verortung im



Drucksache 850/1/10

... aufzunehmen, die den zuständigen Behörden die notwendigen Befugnisse einräumt. Die Regelungen der neu einzufügenden Absätze 3 bis 5 in § 16 GwG entsprechen den bestehenden Vorschriften des § 29 Absatz 1 bis 3 GewO für die dort genannten Gewerbetreibenden. Im Gewerberecht hat sich diese Regelung in den vergangenen zwölf Jahren seit Einführung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b § 43 Absatz 3 Satz 4 InvG

2. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 43 Absatz 5 Satz 2, 3 und 4 InvG

3. Zu Artikel 1 Nummer 93 Buchstabe b § 145 Absatz 2 InvG

4. Zu Artikel 5 Nummer 2, 3 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, § 17 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

6. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 1 InvStG

7. Zu Artikel 9 nach Nummer 3 und Nummer 4 § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 InvStG

8. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

9. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 InvStG

10. Zu Artikel 12 Grunderwerbsteuergesetz


 
 
 


Drucksache 888/1/09

... generell für die Namensanbringung oder Namensangabe aller Gewerbetreibenden galten, sind zukünftig etliche Bereiche, wie etwa die Spielstätten, das Bewachungsgewerbe, Teile des Finanzsektors, für die es keine speziellen Regeln gibt von den fraglichen Informationspflichten ausgenommen. Nach Auffassung des Bundesrates eröffnet erst die Schließung dieser Lücke dem mündigen Verbraucher die Möglichkeit, seine Rechte gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner effektiv wahrzunehmen. Die vorbezeichneten gewerberechtlichen Vorschriften sind aber durch Artikel 9 Nummer 3 des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S.



Drucksache 888/09

... im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 888/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Stets zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 3
Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 4
Erforderliche Preisangaben

§ 5
Verbot diskriminierender Bestimmungen

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1081: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer


 
 
 


Drucksache 606/09 (Beschluss)

... im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften



Drucksache 5/09

... ", die ein gerichtliches Verfahren über die Zulassung oder ihren Widerruf für die Betroffenen hat, unterscheidet sich in nichts von der besonderen, teilweise existenziellen Bedeutung zahlreicher anderer verwaltungsgerichtlicher Verfahren etwa im Beamtenrecht, Gewerberecht, im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 18
Zulassung

§ 19
Vereidigung

§ 22
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

§ 26
Kanzlei

§ 28
Zustellungsbevollmächtigter

§ 29
Patentanwaltsverzeichnis

Zweiter Abschnitt

§ 30
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 31
Sachliche Zuständigkeit

§ 32
Zustellung

§ 33
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 34
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

§ 89
Ende des Amtes des patentanwaltlichen Mitglieds.

§ 93
Beendigung des Amtes des Beisitzers

Dritter Abschnitt

§ 94a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 94b
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 94c
Klagegegner und Vertretung

§ 94d
Berufung

§ 94e
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

Erster Abschnitt

§ 145
Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt

§ 146
Gerichtskosten

§ 147
Streitwert

Elfter Teil

§ 157
Maßgaben nach dem Einigungsvertrag

§ 158
Patentsachbearbeiter

§ 159
Befreiung von der Tätigkeit bei einem Patentanwalt

§ 160
Inhaber von Erlaubnisscheinen

§ 161
Übergangsregelungen

Teil 1
Berufsgerichtliches Verfahren.

Teil 2
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

1. Übertragung von Aufgaben auf die Patentanwaltskammer

2. Modernisierung des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

a Vorverfahren

b Rechtbehelfsbelehrung

c Klagearten

d Kein Normenkontrollverfahren

e Vertretungszwang

f Obligatorische mündliche Verhandlung

g Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

h Kosten der Verfahren

i Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen und einstweiliger Rechtsschutz

j Rechtsmittel

3. Sonstige Regelungen in der PAO

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Andere Lösungsmöglichkeiten

VI. Informationspflichten

VII. Befristung

VIII. Rechtsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit EU-Recht

X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 28

Zu § 29

Zu den §§ 30

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu den §§ 33

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu § 94a

Zu § 94b

Zu § 94c

Zu § 94d

Zu § 94e

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu § 146

Zu § 147

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug

Zu Unterabschnitt 1 Oberlandesgericht

Zu Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof

Zu Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung

Zu Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz

Zu Abschnitt 4

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 746: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht


 
 
 


Drucksache 284/09 (Beschluss)

... im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 2 Satz 2 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Satz 2 - neu - GewO

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 2 - neu - GewO

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6b Satz 2 - neu - GewO

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e GewO

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1, Satz 3 Nummer 2 GewO

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b1 - neu - § 146 Absatz 2 Nummer 2 - neu - GewO

11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 HwO ,

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

12. Zu Artikel 2a - neu - Inhaltsübersicht zu § 53a - neu -, § 53a - neu - IfSG

Artikel 2a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 53a
Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist

13. Zu Artikel 3 Nummer 1 Inhaltsübersicht WPO , Nummer 2 § 4b - neu - WPO

§ 4a
< wie Vorlage >

§ 4b
Genehmigungsfrist


 
 
 


Drucksache 671/09

... Die Mitgliedstaaten sind gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 verpflichtet, Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Preisfestsetzung nach Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 festzulegen. Die Sanktionen müssen wirksam verhältnismäßig und abschreckend sein. Gewerberechtliche Maßnahmen im Rahmen der behördlichen Aufsichtsführung sind gegenüber Luftfahrtunternehmen problematisch und erfassen Reiseveranstalter und Reisevermittler gar nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dreizehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 939: 13. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 284/09

... im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 4
Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung

§ 6a
Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion

§ 6b
Verfahren über eine einheitliche Stelle

§ 6c
Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

§ 13b
Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen

§ 36a
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 4
Änderung des Signaturgesetzes

§ 20a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Kompetenztitel

2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 6a

Zu § 6b

Zu § 6c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Absatz 1

Absatz 5

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 873: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments


 
 
 


Drucksache 183/09

... 4. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat (gewerberechtliche Verstöße),



Drucksache 606/09

... im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/09




Artikel 1a
Änderung des FGG-Reformgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 53a
Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist.

§ 53a
Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist

Artikel 4a1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Teil I
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit.

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation.

Abschnitt 2
Amtshilfe.

Abschnitt 3
Europaische Verwaltungszusammenarbeit

§ 8a
Grundsätze der Hilfeleistung

§ 8b
Form und Behandlung der Ersuchen

§ 8c
Kosten der Hilfeleistung Ersuchende

§ 8d
Mitteilungen von Amts wegen

§ 8e
Anwendbarkeit


 
 
 


Drucksache 888/09 (Beschluss)

... generell für die Namensanbringung oder Namensangabe aller Gewerbetreibenden galten, sind zukünftig etliche Bereiche, wie etwa die Spielstätten, das Bewachungsgewerbe, Teile des Finanzsektors, für die es keine speziellen Regeln gibt von den fraglichen Informationspflichten ausgenommen. Nach Auffassung des Bundesrates eröffnet erst die Schließung dieser Lücke dem mündigen Verbraucher die Möglichkeit, seine Rechte gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner effektiv wahrzunehmen. Die vorbezeichneten gewerberechtlichen Vorschriften sind aber durch Artikel 9 Nummer 3 des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S.



Drucksache 284/1/09

... im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 2 Satz 2 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Satz 2 - neu - GewO

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 2 - neu - GewO

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6b Satz 2 - neu - GewO

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e GewO

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1, Satz 3 Nummer 2 GewO

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b1 - neu - § 146 Absatz 2 Nummer 2 - neu - GewO

11. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 1 Satz 2 HwO *

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 5 - neu - HwO *

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

13. Zu Artikel 2a - neu - Inhaltsübersicht zu § 53a - neu -, § 53a - neu - IfSG

Artikel 2a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 53a
Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Inhaltsübersicht WPO , Nummer 2 § 4b - neu - WPO

§ 4a
< wie Vorlage >

§ 4b
Genehmigungsfrist


 
 
 


Drucksache 174/08

... Der Büsinger Vertrag enthält zwar in Artikel 23 ein Gleichstellungsgebot der Büsinger Motorfahrzeuge mit den schweizerischen Fahrzeugen im Hinblick auf den Verkehr nach von und in der Schweiz. Ob diese Gleichstellung allerdings auch für die Erhebung der LSVA gilt, erscheint zweifelhaft da diese Vorschrift sich in einem Abkommensteil befindet der fremdenpolizeiliche, arbeitsrechtliche und gewerberechtliche Regelungen enthält. In jedem Fall wäre die Erhebung der LSVA innerhalb der Gemeinde Büsingen selbst – unabhängig davon, ob es sich um Büsinger Fahrzeuge oder Transitverkehr handelt – nicht abgedeckt.



Drucksache 558/08 (Beschluss)

... Aus den Kreisen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern gibt es Wünsche, anlässlich der Existenzgründungsberatung Gewerbeanzeigen entgegennehmen und bescheinigen zu können. Dies erfolgt derzeit durch staatliche Behörden. Die Länder sollen auch andere Stellen, die möglicherweise in Zukunft Interesse bekunden, zu diesen Tätigkeiten berechtigen können; die gewerberechtliche Aufsicht verbleibt bei den zuständigen Behörden. Als andere Stellen kommen beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Zusammenschlüsse solcher Kammerorganisationen, aber auch Zusammenschlüsse von Kammern etwa im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, in Betracht.



Drucksache 479/1/08

... - der Feststellung gewerberechtlicher Voraussetzungen;



Drucksache 940/08

... Die Regelung wurde neu aufgenommen. Sie regelt das Verhältnis zwischen den gewerberechtlichen Folgen eines Insolvenzverfahrens und den Berufszugangsvoraussetzungen im Güterkraftverkehr.



Drucksache 637/08

... ) unterfällt. Das AÜG dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem es die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung unter einen Erlaubnisvorbehalt stellt und arbeits-, sozial- sowie gewerberechtliche Mindeststandards bei der Arbeitnehmerüberlassung festlegt, die von der Bundesagentur für Arbeit in Zusammenwirken mit anderen Behörden überwacht werden. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Interessen der betroffenen Beschäftigten in angemessener Weise durch sozialgesetzliche Regelungen geschützt werden. Auf Beamtinnen und Beamte ist das



Drucksache 350/08

... Für das Gewerberecht bedeutet dies die Anwendbarkeit der Richtlinie auf alle Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung einen Sachkunde- oder Befähigungsnachweis oder eine Eintragung in die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 11b
Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes

§ 13a
Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgenabschätzung, insbes. finanzielle Auswirkungen, Standardkostenmodell

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 472: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe und weiterer Anpassungen


 
 
 


Drucksache 558/1/08

... Aus den Kreisen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern gibt es Wünsche, anlässlich der Existenzgründungsberatung Gewerbeanzeigen entgegennehmen und bescheinigen zu können. Dies erfolgt derzeit durch staatliche Behörden. Die Länder sollen auch andere Stellen, die möglicherweise in Zukunft Interesse bekunden, zu diesen Tätigkeiten berechtigen können; die gewerberechtliche Aufsicht verbleibt bei den zuständigen Behörden. Als andere Stellen kommen beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Zusammenschlüsse solcher Kammerorganisationen, aber auch Zusammenschlüsse von Kammern etwa im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, in Betracht.



Drucksache 544/08 (Beschluss)

... Von den nach Landesrecht zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden wird immer wieder beklagt, dass sie auch nach Inkrafttreten der Vereinbarung des Bundesministeriums der Finanzen und der Wirtschaftsministerien der Länder über die Grundsätze der Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) mit den Gewerbebehörden und den nach Landesrecht zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden in den Ländern auf dem Gebiet des Handwerks- und Gewerberechts nur wenige Hinweise vom Zoll hinsichtlich handwerks- und gewerberechtlicher Verstöße erhalten. Als Grund dafür wird von der Zollverwaltung die fehlende Zuständigkeit für Verstöße nach § 2 Abs. 1a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 28a Abs. 1 SGB IV , Buchstabe c § 28a Abs. 4 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB IV , Artikel 12 Nr. 2 § 7 DEÜV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 5 - neu - SGB IV ,

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Nr. 3 - neu -, Nr. 4 - neu - SchwarzArbG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - SchwarzArbG

Zu Artikel 2

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstaben b und c § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10a SchwarzArbG

7. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 3 Abs. 3a - neu - SchwarzArbG

8. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 Abs. 4 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 SchwarzArbG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 7 SchwarzArbG

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 1 und 3 SchwarzArbG

12. Zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG

13. Zu Artikel 2a - neu - § 112 Abs. 2 Nr. 7 TKG

Artikel 2a
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

14. Zu Artikel 4 Nr. 8 § 196 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB VI

15. Zu Artikel 4 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 196 Abs. 5 - neu - SGB VI

16. Zu Artikel 7 Nr. 1 § 33 Abs. 1 SGB XII , Nr. 2 § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII

17. Zu Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

18. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 7 der 2. BMeldDÜV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - der 2. BMeldDÜV

20. Zu Artikel 16 Abs. 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 605/08 Gewerberecht


Drucksache 544/08

... definiert. Schwarzarbeit leistet danach, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei gegen sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Pflichten verstößt bzw. unberechtigt Sozialleistungen bezieht oder gegen Anzeige- und Eintragungspflichten nach Handwerks- und Gewerberecht verstößt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 2a
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 33
Beiträge für die Vorsorge

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

§ 5
Datenübermittlungen an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 7
Sofortmeldung

Artikel 13
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 14
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 15
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzieller Teil

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

D. Bürokratiekosten

3 Kosten

4 Sofortmeldung

Kosteneinsparung durch elektronische Übermittlung der Meldekopie

Kosteneinsparung durch Verzicht auf Änderungsmeldungen

Kostenberechnung erweitertes Meldeverfahren der Meldebehörden an die DRV

5 Bund

Kosten des Hinweises auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht des Ausweispapiers

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 573: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

1. Einführung einer Sofortmeldungspflicht zur Sozialversicherung

2. Entlastende Maßnahmen im Rahmen der Meldungen zur Sozialversicherung

3. Einführung einer Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern hinsichtlich der Mitführung von Personalausweisen


 
 
 


Drucksache 700/08

... Eine zulassungsfreie Berufung ist dem Verwaltungsprozessrecht fremd. Auch im anwaltlichen Bereich ist es nicht geboten, die Berufung weiterhin insgesamt oder in bestimmten Angelegenheiten – etwa in Zulassungsstreitigkeiten – zulassungsfrei auszugestalten. Mit einer besonderen Bedeutung dieser Streitigkeiten für die Anwältinnen und Anwälte könnte eine solche Abweichung von den bewährten Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, wie der Vergleich mit anderen, ebenfalls für die Betroffenen besonders bedeutsamen Bereichen des Verwaltungsrechts (etwa dem Gewerberecht) zeigt, nicht gerechtfertigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 15
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

Dritter Abschnitt

§ 32
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 33
Sachliche und örtliche Zuständigkeit

§ 34
Zustellung

§ 35
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 36
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

Vierter Abschnitt

§ 112a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 112b
Örtliche Zuständigkeit

§ 112c
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 112d
Klagegegner und Vertretung

§ 112e
Berufung

§ 112f
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

§ 173
Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei

Dritter Abschnitt

§ 191f
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Erster Abschnitt

§ 192
Erhebung von Gebühren und Auslagen.

Zweiter Abschnitt

§ 193
Gerichtskosten

§ 194
Streitwert

§ 208
Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft

§ 210
Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern

§ 215
Übergangsregelungen

Teil 2
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 34a
Mitteilungspflichten

Teil 6
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.

§ 35
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

§ 39
Gebühren und Auslagen

Teil 8
Übergangs-und Schlussbestimmungen.

§ 43
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 111

§ 111a

§ 111b

§ 111c

§ 111d

§ 111e

§ 111f

§ 111g

§ 112

§ 118

Anlage
(zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis

4 Gliederung

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Leitlinien des Entwurfs

III. Inhalt des Entwurfs

1. BRAO

a Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen

b Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

c Sonstige Regelungen

2. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

3. Bundesnotarordnung

4. Sonstige Gesetzesänderungen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

VI. Andere Lösungsmöglichkeiten

VII. Informationspflichten

VIII. Befristung

IX. Rechtsvereinfachung

X. Vereinbarkeit mit EU-Recht

XI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 112a

Zu § 112b

Zu § 112c

Zu § 112d

Zu § 112e

Zu § 112f

Zu Nummer 42

Zu Nummer n

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu § 191f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu § 193

Zu § 194

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer n

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug

Zu Unterabschnitt 1

Zu Unterabschnitt 2

Zu Abschnitt 2

Zu Abschnitt 3

Zu Abschnitt 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 111

Zu § 111a

Zu § 111b

Zu § 111c

Zu § 111d

Zu § 111e

Zu § 111f

Zu § 111g

Zu § 112

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 473: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht


 
 
 


Drucksache 354/08

... Allerdings kann das massive Begehen von einschlägigen Ordnungswidrigkeiten durchaus einen berechtigten Grund für gewerberechtliche Maßnahmen darstellen, da dies Zweifel an der Zuverlässigkeit aufwirft. Durch die Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen wird mithin die Möglichkeit von gewerberechtlichen Sanktionen, die dann verhältnismäßig und erforderlich wären, eröffnet. Bei der Gesamtwürdigung der Rechtslage ist zu berücksichtigen, dass Zuwiderhandeln gegen die aus der EG-Verordnung resultierenden Verpflichtungen primär dem zivilrechtlichen Sanktionsmechanismus von Schadensersatzansprüchen unterliegt. Daher wird durch die Bußgeldbewehrung der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 16 der Verordnung(EG) Nr. 1107/2006 zur Schaffung wirksamer Sanktionen entsprochen.



Drucksache 544/1/08

... Von den nach Landesrecht zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden wird immer wieder beklagt, dass sie auch nach Inkrafttreten der Vereinbarung des Bundesministeriums der Finanzen und der Wirtschaftsministerien der Länder über die Grundsätze der Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) mit den Gewerbebehörden und den nach Landesrecht zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden in den Ländern auf dem Gebiet des Handwerks- und Gewerberechts nur wenige Hinweise vom Zoll hinsichtlich handwerks- und gewerberechtlicher Verstöße erhalten. Als Grund dafür wird von der Zollverwaltung die fehlende Zuständigkeit für Verstöße nach § 2 Abs. 1a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 28a Abs. 1 SGB IV ,

Zum ersten Spiegelstrich:

Zum zweiten Spiegelstrich:

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB IV , Artikel 12 Nr. 2 § 7 DEÜV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 5 - neu - SGB IV ,

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Nr. 3 - neu -, Nr. 4 - neu - SchwarzArbG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - SchwarzArbG

Zu Artikel 2

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstaben b und c § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10a SchwarzArbG

7. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 3 Abs. 3a - neu - SchwarzArbG

8. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 Abs. 4 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 SchwarzArbG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 7 SchwarzArbG

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 1 und 3 SchwarzArbG

12. Zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG

13. Zu Artikel 2a - neu - § 112 Abs. 2 Nr. 7 TKG

Artikel 2a
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

14. Zu Artikel 4 Nr. 8 § 196 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB VI

15. Zu Artikel 4 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 196 Abs. 5 - neu - SGB VI

16. Zu Artikel 7 Nr. 1 § 33 Abs. 1 SGB XII , Nr. 2 § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII

17. Zu Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

18. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 7 der 2. BMeldDÜV Nr. 2a - neu - § 5c Nr. 8 der 2. BMeldDÜV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - der 2. BMeldDÜV

20. Zu Artikel 16 Abs. 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 844/08

... eintragungspflichtige Gewerbetreibende erhält weiterhin nur eine Erlaubnis für seine Tätigkeit als Versicherungsvermittler und dementsprechend nur eine Registernummer, unabhängig davon, ob er für eine oder mehrere Personenhandelsgesellschaften tätig wird; die Personenhandelsgesellschaft selbst ist nach gewerberechtlichen Grundsätzen nicht Erlaubnisträger. Durch die registerführende Stelle muss durch die Abbildung im Register sichergestellt werden, dass die einzelne Personenhandelsgesellschaft identifizierbar ist. Dies ist insbesondere auch für die Berufshaftpflichtversicherer erforderlich damit diese ihrer Pflicht nach § 10 Abs. 1 i. V. m. dem neuen § 9 Abs. 3 Satz 4 VersVermV nachkommen können.



Drucksache 479/08 (Beschluss)

... Dies wirft Probleme hinsichtlich der Beurteilung auf, ob die SPE zu einem erlaubten Zweck gegründet wird. Aber auch die Feststellung gewerberechtlicher Voraussetzungen und die Beantwortung wettbewerbs- bzw. markenrechtlicher Fragen sind von der Festlegung eines Unternehmensgegenstands beeinflusst. Die Erfahrung zeigt zudem, dass gerade bei Vertragsanbahnung und -abschluss, aber auch bei Fragen des Wettbewerbsverbots und der Überschreitung der Befugnisse des Geschäftsführers ein klar umrissener und in der Satzung fixierter Unternehmensgegenstand - auch und gerade im Hinblick auf den eher vage formulierten Artikel 31 des Verordnungsvorschlags zu den allgemeinen Pflichten von Mitgliedern der Unternehmensleitung - von besonderer Bedeutung ist. Auch knüpft Artikel 18 Abs. 1 Buchstabe c des Verordnungsvorschlags das Recht zum Ausscheiden eines Anteilseigners daran, dass sich der "



Drucksache 695/07

... des Vertrags- und des Gewerberechts abzubauen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/07




Geltungsbereich der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands

Allgemeiner legislativer Ansatz

Gemischter Ansatz

Geltungsbereich des horizontalen Instruments

Grad der Harmonisierung

Inhalt des horizontalen Instruments und Antworten zum Grünbuch

Definition des Verbrauchers und des Unternehmers

Allgemeine Klausel von Treu und Glauben

Missbräuchliche Vertragsklauseln

3 Geltungsbereich

Liste missbräuchlicher Klauseln

Umfang der Missbräuchlichkeitsprüfung

Vertragliche Folgen der Verletzung der Informationspflicht

2 Widerrufsrecht

Dauer und Modalitäten der Berechnung der Fristen

Modalitäten zur Ausübung des Widerrufsrechts

Einführung allgemeiner vertraglicher Rechtsbehelfe

Besondere Regeln für den Verbrauchsgüterkauf

Betroffene Vertragsarten

Gebrauchte Güter, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden

Vertragsmäßigkeit der Güter

3 Beweislast

3 Abhilfemöglichkeiten

Reihenfolge der Geltendmachung von Abhilfeansprüchen

Mitteilung

Unmittelbare Produzentenhaftung bei Vertragswidrigkeit

Verbrauchsgütergarantien kommerzielle Garantien

Das Grünbuch und das europäische Vertragsrecht

Tatsächliche Anwendung des Verbraucherrechts


 
 
 


Drucksache 207/07

... § 18 enthält die im Gewerberecht üblichen Bußgeldtatbestände zur Sanktionierung der in der Verordnung angelegten Pflichten und Gebote. Der Bußgeldrahmen verbleibt durch den Bezug auf die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Sachkundeprüfung

§ 1
Grundsatz

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

Abschnitt 2
Vermittlerregister

§ 5
Bestandteile und Inhalt des Registers

§ 6
Eintragung

§ 7
Eingeschränkter Zugang

Abschnitt 3
Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung

§ 8
Geltungsbereich

§ 9
Umfang der Versicherung

§ 10
Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 4
Informationspflichten

§ 11
Information des Versicherungsnehmers

Abschnitt 5
Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater

§ 12
Sicherheitsleistung, Versicherung

§ 13
Nachweis

§ 14
Aufzeichnungspflicht

§ 15
Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten

§ 17
Rückversicherungsvermittlung und Großrisiken

Abschnitt 6
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 18
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Übergangsregelung

§ 20
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 3 Satz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

2. Rechtliche Grundlagen

3. Vorsorge

4. Sach-/Vermögensversicherung

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 8)

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Informationspflichten und Bürokratiekosten

5. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

6. Gleichstellungspolitische Verordnungsfolgen

Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Sachkundeprüfung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Vermittlerregister

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 3 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Abschnitt 4 Informationspflichten

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absätzen 1 bis 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)


 
 
 


Drucksache 669/07

... Allerdings kann das massive Begehen von einschlägigen Ordnungswidrigkeiten durchaus einen berechtigten Grund für gewerberechtliche Maßnahmen darstellen, da dies Zweifel an der Zuverlässigkeit aufwirft. Deshalb wird gerade durch die Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen weiteren gewerberechtlichen Sanktionen, die dann verhältnismäßig und erforderlich wären, der Weg bereitet. Bei der Gesamtwürdigung der Rechtslage ist zu berücksichtigen, dass Zuwiderhandeln gegen die Verpflichtungen nach der EG-Verordnung primär dem zivilrechtlichen Sanktionsmechanismus von Schadensersatzansprüchen unterliegt, so dass insgesamt durch die Schaffung von Bußgeldtatbeständen der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 entsprochen wird, Sanktionen vorzusehen, die "



Drucksache 67/07

... - Prüfung ob und gegebenenfalls mit welchen gewerberechtlichen Instrumenten die Kontrolle von gewerblichen Betätigungen im Zusammenhang mit sexuellen Dienstleistungen effizienter gestaltet werden kann; insbesondere Einführung einer Genehmigungspflicht für Bordelle, bordellartige Betriebe und andere Betriebe mit Bezug zu sexuellen Dienstleistungen



Drucksache 68/07

... Gleiches wie bei der Statistik generell gilt für die Nutzung moderner Datenübermittlung und den Verzicht auf die Doppelprüfung in der Sozialversicherung. Darüber hinaus tragen die Abschaffung oder Einschränkung von Melde- und Genehmigungspflichten im Gewerberecht sowie im Straßenverkehrsrecht zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen und Verwaltung bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage 1
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel

III. Regelungsinhalt

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

V.1 Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsaufwand

V.2 Kosten- und Preiswirkungen

V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

Wird das Gaststättenrecht geändert.

Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.

wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.

wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.

wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.

wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.

wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

1. Zu § 1

2. Zu §§ 2 bis 7

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

3. Zu § 7

4. Zu § 8

5. Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

zu Nr. 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 9

II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 10

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 19

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 22

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 25

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 65/07

... Eine weitergehende Auskunft kann berechtigterweise verweigert werden. Ergänzt wird die Auskunftspflicht durch eine Nachschau im Geschäftsbetrieb nach § 8 und durch die Regelung des § 6, der den Genehmigungsinhaber zu einem aktiven Vorgehen in den dort genannten Fällen verpflichtet. Die Auskunftspflicht ermöglicht es der Behörde aber auch, unabhängig von einem konkreten Anlass zeitraumbezogene Auskünfte zu verlangen. Die Regelung entspricht der im Gewerberecht üblichen Regelung des § 29 Abs. 1, 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
. Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
. Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

§ 3
Genehmigung

§ 4
Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Dokumentationspflicht

§ 6
Anzeigepflicht

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 9
Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 10
Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme

Teil 3
. Verbreiten von Daten

Kapitel 1
. Allgemeine Voraussetzungen

§ 11
Zulassung

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen

§ 13
Anzeigepflicht

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Kapitel 2
. Verfahren des Verbreitens von Daten

§ 17
Sensitivitätsprüfung

§ 18
Dokumentationspflicht

§ 19
Erlaubnis

§ 20
Sammelerlaubnis

Teil 4
. Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland

§ 21
Verpflichtung des Datenanbieters

§ 22
Verpflichtung des Betreibers

§ 23
Vergütung

Teil 5
. Durchführungsvorschriften

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Verfahren

§ 26
Gebühren und Auslagen

§ 27
Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Teil 6
. Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Straftaten

§ 30
Auslandstaten Deutscher

§ 31
Straf- und Bußgeldverfahren

Teil 7
. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 32
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 33
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

§ 34
Übergangsregelung

§ 35
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35


 
 
 


Drucksache 568/07

... Die Arbeitnehmerüberlassung ist gewerbsmäßig wenn die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen.



Drucksache 359/06

... unter den dort genannten Voraussetzungen eine Registrierung ablehnen kann. Grundlage sind hier die gewerberechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Unternehmens. In den Regelbeispielen wird auf Fälle aus der bisherigen Praxis zurückgegriffen. Ein Fall des Gesetzesverstoßes liegt z.B. auch vor, wenn die Bundesnetzagentur gegenüber dem Betreffenden bereits mehrfach nach § 67 Abs. 1



Drucksache 81/06

... Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach dieser Vorschrift ist unabhängig von der Zuverlässigkeitsprüfung auf Grund anderer Rechtsnormen zu prüfen. An die Zuverlässigkeit eines Ausländers sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Zuverlässigkeit eines deutschen Staatsangehörigen. Ist der Antragsteller Ausländer, so kann es angezeigt sein die zuständige Ausländerbehörde zu beteiligen. § 5 Abs. 1 nennt die Fälle der absoluten Unzuverlässigkeit. Gegenstand eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat können alle entsprechenden Tatbestände des Strafrechts oder des Nebenstrafrechts sein. Liegt ein derartiger Fall absoluter Unzuverlässigkeit vor, so ist der Antrag für eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 abzulehnen. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist nach § 45 Abs. 1 zurückzunehmen oder nach § 45 Abs. 2 Satz 1 zu widerrufen. Sofern die Erteilung einer Erlaubnis zum Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsgewerbe beantragt wird (§ 21), ist die Zuverlässigkeit darüber hinaus nach allgemeinen gewerberechtlichen Grundsätzen zu prüfen. Hierzu sind regelmäßig auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Von besonderer Bedeutung sind die Fähigkeit und der Wille des Gewerbetreibenden zur Beachtung seiner Aufsichtspflicht gegenüber den für die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften verantwortlichen Beschäftigten; auf diese Weise wird auch auf eine verantwortungsvolle Ausübung der Weisungsbefugnis gegenüber jugendlichen Auszubildenden oder Arbeitnehmern nach § 3 Abs. 1 geachtet.



Drucksache 623/06

... "; vgl. dazu Allgemeine Begründung, I.1) – vorbehaltlich gewerberechtlicher und bankenrechtlicher Erlaubniserfordernisse nach § 32 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 303/06

... verpflichtet, dem Gewerbeamt die Aufnahme seiner Tätigkeit anzuzeigen. Soweit das Gewerbeamt im Laufe der Tätigkeit des Vermittlers Anlass haben sollte, an der erforderlichen gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu zweifeln, kann ein Verfahren zur Untersagung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit eröffnet werden.



Drucksache 592/1/05

... -Verordnung sieht bislang keine ausdrücklich genannte Frist vor. Da ca. 80 % aller Demontagebetriebe und Betreiber von Schredderanlagen auch der Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung unterliegen, ist die Angleichung des Prüfturnus auf ein Jahr sinnvoll. Die Angleichung der Prüftermine unterstützt auch den Wettbewerb, da künftig für die Überprüfung eine einheitliche Kostenstruktur zu erwarten ist. Die über den Prüfturnus von einem Jahr hinausreichende Gültigkeitsdauer von Zertifikaten bzw. Bescheinigungen soll beibehalten werden. Das eröffnet den Betrieben die Möglichkeit, eventuelle Auflagen fristgerecht zu erfüllen, ohne das Risiko einzugehen, dass sie zeitweilig ohne Zertifikat oder Bescheinigung agieren, was ggf. auch zum Entzug gewerberechtlicher Zulassungen führen könnte.



Drucksache 15/1/05

... s" durch die Wörter ", Gewässerschutz-, Berg- oder Gewerberechts" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/05




§ 35a
Verbote

§ 40

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 7
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes


 
 
 


Drucksache 412/05

... Der Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 108 wird durch die in dieser Verordnung festgelegten sowie durch die sich aus der Verordnung (EG) Nr.261/2004 ergebenden Tatbestände erweitert. Verstöße gegen § 63d können mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro, Verstöße gegen die EG-Verordnung mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Sanktionierung von Verstößen gegen die Pflichten aus der EG-Verordnung Nr.261/2004 ist den Mitgliedstaaten durch Art. 16 Abs. 3 dieser Verordnung aufgegeben. Danach müssen die von den Mitgliedstaaten festgelegten Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Da eine gewerberechtliche Sanktionierung durch Einschränkung und Entzug von Betriebsgenehmigung oder Streckengenehmigung im Hinblick auf die EG-Verordnungen Nr.2407/92 und Nr.2408/92 gemeinschaftsrechtlich bedenklich ist und eine zivilrechtliche Sanktionierung durch die allgemeinen Verzugsfolgen den Anforderungen der EG-Verordnung Nr.261/2004 nicht genügen dürfte, kommt trotz des überwiegend zivilrechtlichen Charakters der betroffenen Pflichten als Sanktionierung nur eine Bußgeldbewehrung in Betracht. Dies erscheint mit der allgemeinen Funktion des deutschen Ordnungswidrigkeitenrechts gleichwohl vor dem Hintergrund vereinbar, dass die durch das Bußgeld bewehrten Pflichten aus der EG-Verordnung Nr.261/2004 Fluggäste insbesondere auch davor schützen sollen, aufgrund einer Überbuchung, Annullierung oder großen Verspätung zu stranden und dieser Situation in fremden Ländern, in denen sie weder mit den Örtlichkeiten noch mit der Sprache vertraut sind, und in der sie möglicherweise auch nicht über die finanziellen Mittel zur Selbsthilfe verfügen, hilflos gegenüberzustehen. Damit wird zugleich einer in manchen solcher Fälle sonst notwendigen Inanspruchnahme konsularischer Hilfe vorgebeugt.



Drucksache 592/05 (Beschluss)

... -Verordnung sieht bislang keine ausdrücklich genannte Frist vor. Da ca. 80 % aller Demontagebetriebe und Betreiber von Schredderanlagen auch der Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung unterliegen, ist die Angleichung des Prüfturnus auf ein Jahr sinnvoll. Die Angleichung der Prüftermine unterstützt auch den Wettbewerb, da künftig für die Überprüfung eine einheitliche Kostenstruktur zu erwarten ist. Die über den Prüfturnus von einem Jahr hinausreichende Gültigkeitsdauer von Zertifikaten bzw. Bescheinigungen soll beibehalten werden. Das eröffnet den Betrieben die Möglichkeit, eventuelle Auflagen fristgerecht zu erfüllen, ohne das Risiko einzugehen, dass sie zeitweilig ohne Zertifikat oder Bescheinigung agieren, was ggf. auch zum Entzug gewerberechtlicher Zulassungen führen könnte.



Drucksache 334/05

Aufhebung des Gesetzes über die Aufhebung kriegsbedingter gewerberechtlicher Vorschriften(7100-2)



Drucksache 479/05 (Beschluss)

... 1. Ausspielungen, bei denen die Summe der Spieleinsätze für eine Ausspielung 3 000 Euro nicht übersteigt, es sei denn, der Veranstalter ist ein Gewerbetreibender oder Reisegewerbetreibender im Sinne des Gewerberechts oder die Gewinne bestehen ganz oder teilweise in Geld;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 479/2/05

... 1. Ausspielungen, bei denen die Summe der Spieleinsätze für eine Ausspielung 3 000 Euro nicht übersteigt, es sei denn, der Veranstalter ist ein Gewerbetreibender oder Reisegewerbetreibender im Sinne des Gewerberechts oder die Gewinne bestehen ganz oder teilweise in Geld;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/2/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes(Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Änderung der Spielverordnung

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 - neu - SpEStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2

4. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2 Abs. 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 392/05

... (2) Wer am ... Einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes rechtmäßig eine huf- oder klauenpflegerische Tätigkeit, ausgenommen die dauerhafte Anbringung von Huf- oder Klauenschutzmaterialien, gewerbsmäßig ausübt, bleibt dazu im bisherigen Umfang der ausgeübten Tätigkeit weiterhin berechtigt. Die zuständige Behörde kann eine Tätigkeit nach Satz 1 untersagen, soweit die betroffene Person bei der Ausübung der Tätigkeit in gröblicher Weise oder wiederholt gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen sonstige tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen hat; im Übrigen bleiben die gewerberechtlichen Vorschriften unberührt.



Drucksache 15/05 (Beschluss)

... s" durch die Wörter ", Gewässerschutz-, Berg- oder Gewerberechts" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Doppelbuchstaben aa - neu - und bb - neu - § 1 Abs. 4 Nrn. 3 und 4 SprengG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 - neu - SprengG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b und Doppelbuchstabe bb § 3 Abs. 3 SprengG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8a Abs. 2 Nr. 5 SprengG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8a Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 - neu - und Satz 1a - neu - SprengG

6. Artikel 1 Nr. 8 § 8a Abs. 5 SprengG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 bis 7 - neu - und Satz 2 SprengG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8c Abs. 1 Satz 4 SprengG

9. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 19 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c - neu - SprengG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9c - neu - § 21 Abs. 3 Sätze 2 und 3 - neu - SprengG

11. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 32 Abs. 5 Satz 1 SprengG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe bb - neu - § 32a Abs. 1a SprengG

13. Zu Artikel 1 § 35a - neu - und § 40 Abs. 3a - neu - SprengG

14. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 37 Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 SprengG

15. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 39a Abs. 3 SprengG

16. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 47 Abs. 4 SprengG

17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 47a SprengG

19. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. SprengV

20. Zu Artikel 2 Nr. 14a - neu - § 20 Abs. 4 Satz 2 - neu - der 1. SprengV

21. Zu Artikel 2 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 32 Abs. 5 Satz 1 der 1. SprengV

22. Zu Artikel 2 Nr. 20 Buchstabe b § 34 Abs. 2 Sätze 4 und 5 1. SprengV

23. Zu Artikel 2 Nr. 24 Buchstabe b1 - neu - Anlage 1 Abschnitt 1.1, Abs. 5 der 1. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nr. 27 - neu - Anlage 11 Nr. 3 der 1. SprengV

25. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 7 der 2. SprengV

26. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a Nr. 1.1 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV

27. Zu Artikel 3 Nr. 2 Anlage 6a zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV

28. Zu Artikel 4 Nr. 1 SprengGKostV Überschrift

29. Zu Artikel 5 Nr. 1 § 2 Abs. 2 Nr. 8 Melderechtsrahmengesetz

30. Zu Artikel 7 § 10 Abs. 1 Nr. 3a und 3b sowie § 61 Abs. 1 Nr. 5 Bundeszentralregistergesetz

31. Zu Artikel 10 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 815/05 (Beschluss)

... Handwerks- und gewerberechtliche Verstöße nach dem Schwarzarbeitsgesetz schädigen gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer und führen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Der Schutz von Handwerk und Gewerbe vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz wird als außerordentlich wichtig erachtet. Deshalb ist es erforderlich, für die Verfolgung handwerks- und gewerberechtlicher Schwarzarbeitsverstöße die Voraussetzungen für die Ermittlungen der nach Landesrecht zuständigen Behörden zu verbessern und die Befugnisse denen der Zollverwaltung in erforderlichem Maße anzupassen. Darüber hinaus soll die unlautere Werbung in den Medien wegen ihres sprunghaften Anstiegs seit der Abschaffung dieses Bußgeldtatbestandes seit August 2004 wieder verfolgt werden, um so auch präventiv gegen die unerlaubte Handwerksausübung vorgehen zu können.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.