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"Geschmack"
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Geldgeber finden zunehmend Geschmack an Möglichkeiten für nachhaltige Investitionen mit messbaren Auswirkungen. Den jüngsten Schätzungen zufolge hat sich die jährliche Ausgabe grüner Anleihen weltweit seit 2016 verdreifacht und 2019 rund 225 Mrd. EUR erreicht. Wir müssen einen Rahmen schaffen, um die politischen Ziele und die beträchtlichen Finanzmittel, die privat verfügbar sind, zusammenzubringen.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals
Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa
2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG
3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN
Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen
3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen
3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU
3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute
4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN
4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken
4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor
4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen
4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren
4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude
4.3.3. Beihilfen für Fernwärme
4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken
4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft
5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte
5.1.1. Behörden unterstützen
5.1.2. Projektträger unterstützen
5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit
6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang
6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang
6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU
6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor
6.4. Technische Hilfe und Beratung
7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 141/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... Absatz 2 enthält Vorgaben für Kräuter- und Früchtetee, die für Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind. Diese Erzeugnisse müssen sich für diese speziellen Verbrauchergruppen eignen. Diese Eignung folgt insbesondere aus dem besonderen Herstellungsverfahren oder aus der besonderen Zusammensetzung dieser Erzeugnisse (z.B. geringer Gehalt an bestimmten natürlichen Pflanzenstoffen wie Estragol oder Methyleugenol oder durch die Auswahl von Pflanzen(teilen) mit mildem Geschmack oder geringem Säuregehalt). Dadurch unterscheiden sich diese Erzeugnisse von Kräuter- und Früchtetee des allgemeinen Verzehrs.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Abschnitt 4 Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen
§ 9 Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
§ 12 Übergangsregelung für Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Begriffsbestimmungen § 7
Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder § 9
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 232/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemein-schaftsgeschmacksmuster (ABl. L 3 vom 5.1.2002, S. 1) geregelt. Für die Einführung der Reparaturklausel auf nationaler Ebene spricht somit auch ein Gleichlauf mit dem Unionsrecht. Außerdem entspricht die Regelung dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... Künstliche Intelligenz (KI) ist längst nicht mehr Science Fiction, sondern Teil unseres Alltags. Von virtuellen persönlichen Assistenten, die unseren Arbeitstag organisieren, über autonome Fahrzeuge bis hin zu Smartphones, die uns nach unserem Geschmack ausgewählte Popsongs oder Restaurants vorschlagen, ist künstliche Intelligenz bereits Wirklichkeit.
Mitteilung
1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen
Was ist künstliche Intelligenz?
Eine europäische KI-Initiative
2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB
Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI
3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU
3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft
Investitionen steigern 2018-2020
Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt
Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa
KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer
Unterstützung von Erprobung und Versuchen
Mobilisierung privater Investitionsmittel
Nach 2020
Bereitstellung von mehr Daten
3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen
Niemanden zurücklassen
3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens
Entwurf
Sicherheit und Haftung
Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen
3.4. Kräfte bündeln
Einbindung der Mitgliedstaaten
Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz
Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI
Internationale Ausrichtung
4. Fazit
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... Marken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Drucksache 32/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... 23. Der Bundesrat stellt fest, dass wichtige bisherige Indikatorparameter (Anhang I Teil C) in dem vorliegenden Richtlinienvorschlag mit der Begründung entfallen, dass sie keine gesundheitsbezogenen Daten liefern. Der Bundesrat lehnt die Streichung bisheriger Indikatorparameter mit Nachdruck ab, da diese wichtige betriebstechnische Größen und weitergehende Qualitäts- bzw. Ak-zeptanzgrößen sind und daher unabdingbar sind, um die Ziele der Kommission, wie den Verbrauch an Flaschenwasser zu senken, zu erreichen. Sie sollten daher unbedingt erhalten werden. Dies gilt insbesondere für den Geruch und den Geschmack, die Werte für gelösten organisch gebundenen Kohlenstoff (DOC) und organisch gebundenen Gesamtkohlenstoff (TOC), für den pH-Wert sowie für die Werte für Eisen, Mangan und Chlorid.
Zur Vorlage insgesamt
Zu einzelnen Vorschriften
19. Zu Artikel 2
20. Zu Artikel 3
21. Zu Artikel 5, Anhang I
Anhang I Teil A Mikrobiologische Parameter:
- Somatische Coliphagen:
Anhang I Teil B Chemische Parameter:
[ - Blei:
- Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren:
- Microcystin-LR:
- Pestizide:
- PFAS, PFAS insgesamt:
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
30. Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
34. Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
37. Zu Artikel 10 alt
38. Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
43. Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
46. Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
49. Zu Artikel 18
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 32/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... 18. Der Bundesrat stellt fest, dass wichtige bisherige Indikatorparameter (Anhang I Teil C) in dem vorliegenden Richtlinienvorschlag mit der Begründung entfallen, dass sie keine gesundheitsbezogenen Daten liefern. Er lehnt die Streichung bisheriger Indikatorparameter mit Nachdruck ab, da diese wichtige betriebstechnische Größen und weitergehende Qualitäts- bzw. Akzeptanzgrößen sind und daher unabdingbar sind, um die Ziele der Kommission, wie den Verbrauch an Flaschenwasser zu senken, zu erreichen. Sie sollten daher unbedingt erhalten werden. Dies gilt insbesondere für den Geruch und den Geschmack, die Werte für gelösten organisch gebundenen Kohlenstoff (DOC) und organisch gebundenen Gesamtkohlenstoff (TOC), für den pH-Wert sowie für die Werte für Eisen, Mangan und Chlorid.
Zur Vorlage insgesamt
Zu einzelnen Vorschriften
15. Zu Artikel 2
16. Zu Artikel 3
17. Zu Artikel 5, Anhang I
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
24. Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
28. Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
31. Zu Artikel 10 alt
32. Zu Artikel 11
33. Zu Artikel 12
34. Zu Artikel 14
35. Zu Artikel 15
36. Zu Artikel 18
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 58. Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der Kommission, den Anbau und die Vermarktung von Rebsorten mit hohen Krankheitsresistenzen zu fördern. Eine generelle Zulassung aller Reben der Gattung Vitis Lambrusca für die Weinbereitung wird jedoch als zu weitreichend angesehen. Das bisher geltende Verbot bestimmter Rebsorten wie zum Beispiel Noah oder Othello (Vitis lambrusca Direktträger) wurde unter anderem auch mit qualitativen Aspekten begründet. Insbesondere die Geschmacksausprägung eines für europäische Weinsorten atypischen Foxtones wurde in der Vergangenheit als qualitätsmindernd beurteilt.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 80. Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der Kommission, den Anbau und die Vermarktung von Rebsorten mit hohen Krankheitsresistenzen zu fördern. Eine generelle Zulassung aller Reben der Gattung Vitis Lambrusca für die Weinbereitung wird jedoch als zu weitreichend angesehen. Das bisher geltende Verbot bestimmter Rebsorten wie zum Beispiel Noah oder Othello (Vitis lambrusca Direktträger) wurde unter anderem auch mit qualitativen Aspekten begründet. Insbesondere die Geschmacksausprägung eines für europäische Weinsorten atypischen Foxtones wurde in der Vergangenheit als qualitätsmindernd beurteilt.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 221/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... Unter Buchstabe a werden verschiedene Aromastoffe aufgeführt. Diacetyl ist als butterähnlicher Geschmacksstoff für Lebensmittel zugelassen, kann aber nach Aussage des BfR bei Inhalation schwere Entzündungen in den Atemwegen verursachen. Für mehrere strukturverwandte Diketone, insbesondere 2,3-Pentandion, 2,3-Hexandion und 2,3 Heptandion besteht nach Aussage des BfR ebenfalls diese Gefahr.
Drucksache 253/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung - LwErzgSchulproTeilnV )
... Der Verordnungsentwurf entspricht dem Grundsatz der Nachhaltigkeit. Mit der Beteiligung der Bundesländer am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse sollen Kinder und Jugendliche veranlasst werden, Geschmack für Obst, Gemüse und Milch zu entwickeln und diese Produktgruppen auch später in ihrer Ernährungsweise angemessen zu berücksichtigen. Dadurch kann ein Beitrag zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung und damit auch zum Rückgang des Anteils der Menschen mit Adipositas geleistet werden. Damit ist vor allem der Nachhaltigkeitsindikator 14e einschlägig. Mit der Nachhaltigkeit des Verordnungsentwurfs gehen generell auch vorteilhafte Auswirkungen auf kommende Generationen einher. Spezifische demografische Auswirkungen hat der Verordnungsentwurf dagegen nicht. Gleichstellungspolitische Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anzeige- und Übermittlungsfristen
§ 2 Vorläufige und endgültige Mittelzuweisung
§ 3 Übergangsregelung für das Schuljahr 2017/2018
§ 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Verordnungsermächtigung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 404/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz - LwErzgSchulproG )
... Es ist wünschenswert, die Ziele des bisherigen Schulobst- und -gemüseprogramms und des Schulmilchprogramms weiter zu verfolgen und dem Rückgang des Verzehrs von Obst und Gemüse sowie Milch und Milcherzeugnissen in der Ernährung von Kindern in der Phase, in der ihre Essgewohnheiten geprägt werden, entgegenzutreten. Durch die Zusammenlegung des Schulmilchprogramms mit dem Schulobst- und -gemüseprogramm mit dem Ziel, neben Obst und Gemüse auch Milch und Milcherzeugnisse an Kinder in Bildungseinrichtungen abzugeben, sollen junge Verbraucherinnen und Verbraucher veranlasst werden, Geschmack an Obst, Gemüse und Milch zu entwickeln und diese Produktgruppe auch später in ihrem Speisenplan angemessen zu berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anwendbare Rechtsvorschriften
§ 3 Teilnahme am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse
§ 4 Verteilung der Unionsbeihilfe auf die Länder
§ 5 Mitteilungspflichten
§ 6 Verordnungsermächtigung
§ 7 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 396/16
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Das Nebenwirkungsprofil der drei Wirkstoffe bei intranasaler Anwendung ist vergleichbar. Die am häufigsten auftretenden Nebenwirkungen s i.d.R. izungen der Nasenschleimhaut, Nasenbluten, Kopfschmerzen und Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns. In seltenen Fällen können Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich Anaphylaxie und Quincke-Ödem sowie Nasenseptumperforationen auftreten. Systemische Nebenwirkungen (wie Osteoporose, Glaukom, Katarakt und Suppression der Nebennierenrinde), die für die systemische, aber auch für die inhalative Applikation von Glucocorticoiden bekannt sind, können prinzipiell auftreten. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens ist bei intranasaler Anwendung jedoch weitaus geringer als bei systemischer Anwendung von Glucocorticoiden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 1
§ 7
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union EU und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Auswirkungen der Verordnung
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Für pharmazeutische Unternehmer
Für Kliniken
Für Bürgerinnen und Bürger
Für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
Pharmazeutische Unternehmer
Sonstige Beteiligte
6. Weitere Folgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 2
Drucksache 765/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
... 3. das Werk mit Zustimmung des Urhebers für eine Marke oder ein sonstiges Kennzeichen, ein Design oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster bestimmt ist oder
Drucksache 229/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
... Zudem kann das Rauchritual durch den Gebrauch von elektronischen Zigaretten und deren gerade für Kinder und Jugendliche attraktive "Geschmacksrichtungen" durch hierfür besonders empfängliche Kinder und Jugendliche einstudiert werden und damit der Einstieg in das Rauchen allgemein gefördert bzw. entsprechende Verhaltensmuster eingeprägt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 20a Verbot der Außenwerbung
§ 20b Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Erfüllungsaufwand
Im Einzelnen
2.3. Weitere Kosten
Drucksache 160/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG )
... Durch das Erlernen und Verstehen des Films, seiner Geschichte, Sprache und Wirkung wird die ästhetische Sensibilität gefördert, die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit entwickelt, die Geschmacks- und Urteilsbildung unterstützt. Filmische Zeichen und Symbole verstehen zu können, ist eine Grundlage, um sich in der Kommunikationskultur bewegter Bilder zu orientieren. Hierzu leistet die FBW einen zentralen Beitrag.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:
3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG § 54 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:
4. Zu § 56 Absatz 3 FFG
5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG
Drucksache 160/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG )
... Durch das Erlernen und Verstehen des Films, seiner Geschichte, Sprache und Wirkung wird die ästhetische Sensibilität gefördert, die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit entwickelt, die Geschmacks- und Urteilsbildung unterstützt. Filmische Zeichen und Symbole verstehen zu können, ist eine Grundlage, um sich in der Kommunikationskultur bewegter Bilder zu orientieren. Hierzu leistet die FBW einen zentralen Beitrag.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG
3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG
4. Zu § 56 Absatz 3 FFG
5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG
Drucksache 709/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Namen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln sowie den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen - COM(2016) 750 final; Ratsdok. 15121/16
... In Artikel 4 Absatz 1 werden die Anforderungen für die Spirituosenkategorien definiert. Nach der Formulierung in Buchstabe e werden die Spirituosen "zur Abrundung des endgültigen Geschmacks des Erzeugnisses gesüßt". Es wird angeregt, die Angabe der Zuckerungshöchstmenge bei Bränden mittels der Maßeinheit "Invertzucker" einheitlich festzulegen und so zu harmonisieren.
1. Zur Vorlage insgesamt
2. Zu einzelnen Bestimmungen
a Zu Artikel 2 Begriffsbestimmungen
b Zu Artikel 4 Klassifizierung von Spirituosen
c Zu Artikel 5 Delegierte Befugnisse
d Zu Artikel 21 und 28 Antrag auf Eintragung von Namen, Änderung einer Produktspezifikation
e Zu Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a Delegierte Befugnisse
f Zu Artikel 38 Absatz 6 Delegierte Befugnisse
g Zu Anhang I Nummer 2 Technische Begriffsbestimmung Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs
Drucksache 709/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Namen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln sowie den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen - COM(2016) 750 final; Ratsdok. 15121/16
... In Artikel 4 Absatz 1 werden die Anforderungen für die Spirituosenkategorien definiert. Nach der Formulierung in Buchstabe e werden die Spirituosen "zur Abrundung des endgültigen Geschmacks des Erzeugnisses gesüßt". Es wird angeregt, die Angabe der Zuckerungshöchstmenge bei Bränden mittels der Maßeinheit "Invertzucker" einheitlich festzulegen und so zu harmonisieren.
1. Zur Vorlage insgesamt
a Zu Artikel 2 Begriffsbestimmungen
b Zu Artikel 4 Klassifizierung von Spirituosen
c Zu Artikel 5 Delegierte Befugnisse
d Zu Artikel 21 und 28 Antrag auf Eintragung von Namen, Änderung einer Produktspezifikation
e Zu Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a Delegierte Befugnisse
f Zu Artikel 38 Absatz 6 Delegierte Befugnisse
g Zu Anhang I Nummer 2 Technische Begriffsbestimmung Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs
Drucksache 311/15 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
... Eine - auch in qualitativer Hinsicht - ausreichende Wasserversorgung ist für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere von entscheidender Bedeutung. Untersuchungen unter Praxisbedingungen haben gezeigt, dass sich in unzureichend gereinigten Wasserleitungen so genannte Biofilme anlagern, die das Tränkewasser nachteilig beeinflussen und die geschmacklichen Eigenschaften beeinträchtigen können. Ebenso wird die geschmackliche Akzeptanz von Wasser beeinträchtigt, wenn dieses erhöhte Mineralgehalte wie z.B. Eisen oder Mangan aufweist. Trinken die Tiere zu wenig, wirkt sich dieses nachteilig auf deren Wohlbefinden aus.
Drucksache 540/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetz es und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
... 2. In Nummer 7 wird das Wort "Geschmacksmustergesetzes" durch das Wort "Designgesetzes" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Designgesetzes
§ 19 Führung des Registers, Eintragung und Designinformation.
§ 57a Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 66 Anwendung dieses Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
§ 142b Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 142a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
§ 25b Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 25a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
§ 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation.
§ 94 Zustellungen; Verordnungsermächtigung.
§ 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren.
§ 131 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren.
§ 139 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012; Verordnungsermächtigung.
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 156 Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
Artikel 5 Änderungen der Markenverordnung
§ 54 Akteneinsicht
Artikel 6 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 111c Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
§ 40b Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Artikel 9 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 10 Änderung der DPMA-Verordnung
§ 20 Form der Ausfertigungen und Abschriften; formlose Mitteilungen
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
§ 6 Form der Ausfertigungen und Abschriften
Artikel 12 Änderung der Verordnung über den elektronischen
§ 5 Zustellung elektronischer Dokumente
Artikel 13 Änderung des Patentkostengesetzes
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick
1. Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA
2. Verbesserung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA in Designsachen
3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 608/2013
4. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 1151/2012
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 27
Zu Nummer 30
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 13
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3404: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens
2.2 Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
3. Weitere Kosten
Drucksache 535/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
... Geschmacksmustergesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
§ 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
Artikel 2 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
Artikel 6 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3098: Entwurf einer Verordnung zur Änderung steuerlicher
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 536/14
... Überempfindlichkeitsreaktionen, Geschmacksstörungen und Kopfschmerzen. Schwerwiegende systemische Nebenwirkungen sind auf Grund der sehr geringen systemischen Verfügbarkeit nach lokaler Applikation am Auge unwahrscheinlich. In der nationalen Datenbank zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind für Ketotifen in der ophthalmologischen Anwendung lediglich zwei Fallberichte verzeichnet.
A. Problem und Ziel
Arzneimittelverschreibungsverordnung Artikel 1
Apothekenbetriebsordnung Artikel 2
Verordnung
Verordnung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und wesentliche Regelungen
Arzneimittelverschreibungsverordnung Artikel 1
Apothekenbetriebsordnung Artikel 2
Verordnung
Verordnung
II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen
III. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
IV. Nachhaltigkeit
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3029: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukteabgabe-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 459/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung - AgrarZahlVerpflV )
... 3. Stoffe, die eine für den Geschmack und/oder den Geruch des Grundwassers abträgliche Wirkung haben, sowie Verbindungen, die im Grundwasser zur Bildung solcher Stoffe führen und es für den menschlichen Gebrauch ungeeignet machen können;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
§ 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
§ 3 Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
§ 4 Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
§ 5 Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
§ 6 Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
§ 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
§ 8 Keine Beseitigung von Landschaftselementen
Abschnitt 3 Kontroll- und Sanktionsvorschriften
§ 9 Kontrollvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 10 Übergangsregelungen
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4) Liste der Stofffamilien und Stoffgruppen
Liste I
Liste II
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1, Absätze 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser (Fundstelle: BGBl. I 2009, 396)
Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (Fundstelle: BGBl. I 2009, 397)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
d Weitere Kosten
4. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Inkrafttreten / Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3049: Entwurf einer Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 304/14
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... Elektronische lnhalationsprodukte werden von den Herstellern als ungefährliches Hilfsmittel zur Entwöhnung von dem Konsum der Zigaretten beworben. Die Liquide sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen, so auch in süßen Aromastoffen (z.B. Schokolade, Erdbeere, Vanille) erhältlich, was den Konsum der E-Zigaretten und E-Shishas ebenfalls als unschädlich erscheinen lässt. Die Produkte werden daher insbesondere gegenüber unerfahrenen Kindern verharmlost.
Drucksache 304/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... Elektronische lnhalationsprodukte werden von den Herstellern als ungefährliches Hilfsmittel zur Entwöhnung von dem Konsum der Zigaretten beworben. Die Liquids sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen, so auch in süßen Aromastoffen (zum Beispiel Schokolade, Erdbeere, Vanille) erhältlich, was den Konsum der E-Zigaretten und E-Shishas ebenfalls als unschädlich erscheinen lässt. Die Produkte werden daher insbesondere gegenüber unerfahrenen Kindern verharmlost.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
Drucksache 638/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
... Geschmacksmustergesetz
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 13a Aufsichtsmaßnahmen
§ 15b Betrieb ohne Registrierung
§ 20 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 3 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Artikel 4 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 6 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 7 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 8 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 97a Abmahnung
§ 104a Gerichtsstand
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 51 Gewerblicher Rechtsschutz
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 640/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetz es sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
... Geschmacksmustergesetz
Drucksache 294/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ RDI betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DPI, (EU) Nr. [ HZI und (EU) Nr. [ sCMOI hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final
... 3. Stoffe, die eine für den Geschmack und/oder den Geruch des Grundwassers abträgliche Wirkung haben, sowie Verbindungen, die im Grundwasser zur Bildung solcher Stoffe führen und es für den menschlichen Gebrauch ungeeignet machen können;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel 1 Übergangsbestimmungen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Artikel 1 Im Jahr 2014 eingegangene rechtliche Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Artikel 2 Fortgesetzte Anwendung der Artikel 50a und 51 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Artikel 3 Zuschussfähigkeit bestimmter Ausgabenarten
Artikel 4 Anwendung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 im Jahr 2014
Kapitel 2 Änderungen
Artikel 5 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 73/2009
Artikel 40 Nationale Obergrenzen
Artikel 136a Flexibilität zwischen den Säulen
Artikel 141a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 6 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. [ ...][DP]
Artikel 14 Flexibilität zwischen den Säulen
Artikel 7 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...][HZ]
Artikel 115 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Artikel 8 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ ...][sCMO]
Artikel 9 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...] [RD]
Kapitel 3 Schlussbestimmungen
Artikel 10 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Entsprechungen zwischen den Artikeln betreffend tier- und flächenbezogene Maßnahmen in den Programmplanungszeiträumen 2007-2013 und 2014-2020
Anhang II
Anlage
A Liste I betreffende Maßnahmen
B. Liste II betreffende Maßnahmen
LISTE I der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt A
LISTE II der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt B
Finanzbogen
Drucksache 318/13
Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Eine - auch in qualitativer Hinsicht - ausreichende Wasserversorgung ist für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere von entscheidender Bedeutung. Untersuchungen unter Praxisbedingungen haben gezeigt, dass sich in unzureichend gereinigten Wasserleistungen so genannte Biofilme anlagern, die das Tränkewasser nachteilig beeinflussen und die geschmacklichen Eigenschaften beeinträchtigen können. Ebenso wird die geschmackliche Akzeptanz von Wasser beeinträchtigt, wenn dieses erhöhte Mineralgehalte wie z.B. Eisen oder Mangan aufweist. Trinken die Tiere zu wenig, wirkt sich dieses nachteilig auf deren Wohlbefinden aus.
Drucksache 640/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetz es sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
... Geschmacksmustergesetz
Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... Die Formate von Fernsehprogrammen und -serien 36 werden zunehmend in Europa gehandelt - und zum Teil auf den jeweiligen einheimischen Geschmack zugeschnitten - und in andere Teile der Welt exportiert37. Die Zusammenarbeit bei Produktionen ohne größere Sprachbarrieren (z.B. bei Kindersendungen und Dokumentarfilmen) scheint ausbaufähig. Neben den von professionellen Produzenten hergestellten Fernsehsendungen, könnten auch nutzergenerierte Inhalte, wenn sie etwa von den Rundfunkveranstaltern in ihr lineares Programm integriert werden, beträchtliche Zielgruppen erreichen. Darüber hinaus könnten OTT-Anbieter eigene Serien und Livesendungen anbieten und Lizenzen für Premiuminhalte erwerben.
1. Einleitung1
2. Wachstum und Innovation
2.1. Marktüberlegungen
2.2. Finanzierungsmodelle
2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen
2.4. Infrastruktur und Frequenzen
3. Werte
3.1. Rechtsrahmen
3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62
3.3. Kommerzielle Kommunikation
3.4. Schutz von Minderjährigen
3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
4. Nächste Schritte
Drucksache 660/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
... zur Abrundung der Geschmacks- und Geruchsmerkmale Auszüge verwendet werden. Diese Auszüge werden
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Weinverordnung
§ 19 Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A.,Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsschaumwein außerhalb des bestimmten Anbaugebiets (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes).
§ 20 Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Weingesetzes)
§ 40 Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
Artikel 2 Änderung der Wein-Überwachungsverordnung
§ 23 Begleitpapier, Ermächtigungen (zu § 30 Satz 1 Nr. 2 i. V.m.
§ 41 Übergangsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
Artikel 4 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Verordnungsgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
4. Weitere Kosten
VI. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2453: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 382/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
... Geschmacksmustergesetz
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 120a Änderung der Bewilligung
Artikel 2 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 6a
§ 7
§ 8
§ 8a
§ 13
Artikel 3 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 40 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Artikel 6 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 7 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 10 Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 13 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 14 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 16 Änderung des Markengesetzes
§ 81a Verfahrenskostenhilfe
Artikel 17 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 18 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 65a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
Artikel 19 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
§ 51a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
Artikel 20 Inkrafttreten
Drucksache 221/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetz es sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
... Geschmacksmustergesetz
Drucksache 500/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
... Geschmacksmustergesetz
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 130a Elektronisches Dokument
§ 130c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
§ 174 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung.
§ 298 Aktenausdruck
§ 371b Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden
§ 945a Einreichung von Schutzschriften
§ 945b Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 14a Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 14b Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Notare und Behörden
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46c Elektronisches Dokument
§ 46f Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 46g Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 65c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 65d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 55c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 55d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 6 Änderung der Finanzgerichtsordnung
§ 52c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 7 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
§ 31b Verordnungsermächtigung
§ 49c Einreichung von Schutzschriften
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 9 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 10 Änderung des Markengesetzes
Artikel 11 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 12 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 13 Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Artikel 14 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Schiffsregisterordnung
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
Artikel 17 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 19 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 20 Änderung der Zugänglichmachungsverordnung
Artikel 21 Änderung des Gerichtskostengesetzes und des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 22 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 23 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 24 Verordnungsermächtigung für die Länder
Artikel 25 Verordnungsermächtigungen für den Bund
Artikel 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 820/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - COM(2012) 788 final; Ratsdok. 18068/12
... Ein "charakteristisches Aroma" wird definiert als ein von Tabak unterscheidbares Aroma oder einen von Tabak unterscheidbaren Geschmack, der durch einen Zusatzstoff oder eine Kombination von Zusatzstoffen erzeugt wird, der vor oder bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Tabakerzeugnisses wahrnehmbar ist.
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 12
26. Zu Artikel 13 Absatz 1 Aufmachung und Inhalt der Packungen
Zu Artikel 15
Zu Artikel 18
Drucksache 525/12
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
... 2. den Geruch oder den Geschmack des Wassers nachteilig verändern oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Trinkwasserverordnung
§ 12 Ausnahmegenehmigungen
§ 17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2017: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
II.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Drucksache 185/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... (1) Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke im Sinne dieser Verordnung sind Getränke auf der Grundlage von Wasser, die geschmackgebende Zutaten oder
Drucksache 307/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
... § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 4 sollen aufgehoben werden, da sie gegenstandslos geworden sind. Die Auslagenpauschale für Geschmacksmusterbekanntmachungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2010 aufgehoben (vergleiche Erste Verordnung zur Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung vom 17. Juni 2010 (BGBl. I S. 809)).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderungen des Patentgesetzes
§ 35a
§ 43
§ 44
Artikel 2 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
§ 4b Ist die Anmeldung nicht oder teilweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, so hat der Anmelder eine deutsche Übersetzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung nachzureichen. Wird die deutsche Übersetzung nicht innerhalb der Frist eingereicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
§ 7
Artikel 3 Änderungen des Markengesetzes
Artikel 4 Änderungen des Patentkostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderungen des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 7 Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
§ 3 Übermittlung von Informationen
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Patentgesetz
2. Gebrauchsmustergesetz
3. Markengesetz
4. Patentkostengesetz
5. Geschmacksmustergesetz
6. Gesetz über internationale Patentübereinkommen
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 3a
Zu Absatz 3b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2016: Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetzes des gewerblichen Rechtsschutzes
Drucksache 820/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - COM(2012) 788 final; Ratsdok. 18068/12
... Ein "charakteristisches Aroma" wird definiert als ein von Tabak unterscheidbares Aroma oder einen von Tabak unterscheidbaren Geschmack, der durch einen Zusatzstoff oder eine Kombination von Zusatzstoffen erzeugt wird, der vor oder bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Tabakerzeugnisses wahrnehmbar ist.
Drucksache 820/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen COM(2012) 788 final
... /EG vorgeschriebenen Angaben der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalte auf den Packungen werden durch eine Informationsbotschaft über schädliche Stoffe in Tabak ersetzt. Zusätzlich wird es auf den Packungen Informationen zur Raucherentwöhnung geben (z.B. Hotlines und Websites). Weder die Verpackungen von Tabakerzeugnissen noch die Erzeugnisse selbst dürfen Elemente aufweisen, die für Tabakerzeugnisse werben oder Verbraucher glauben machen, dass das Erzeugnis weniger schädlich sei als andere, die auf ein Aroma oder einen Geschmack verweisen oder die einem Lebensmittelerzeugnis ähneln. Der Vorschlag enthält außerdem Anforderungen an die Packungen; beispielsweise müssen Zigarettenpackungen quaderförmig sein und eine bestimmte Mindestzahl von Zigaretten enthalten.
Drucksache 308/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
... In § 23 Absatz 1 Nummer 1, 5 und 7 sind zwischenzeitliche Rechtsänderungen durch Artikel 7 Nummer 32 Buchstabe c des Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656), durch Artikel 1 des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390), durch Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe b, Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) und durch Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31.07.2009 (BGBl. I S.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderungen der Zivilprozessordnung
§ 232 Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtspflegergesetzes
§ 19a Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht.
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 5b Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 9 Änderung der Kostenordnung
§ 1b Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
§ 8a Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 11 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
§ 3a Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 12 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 13 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
§ 4c Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 14 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 12c Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 15 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 16 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens
Artikel 18 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
IV. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte
V. Erfüllungsaufwand
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1775: Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
Drucksache 690/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
... Geschmacksmustergesetz
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 232 Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtspflegergesetzes
§ 19a Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht.
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 5b Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 5 Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz.
Artikel 9 Änderung der Kostenordnung
§ 1b Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
§ 8a Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 11 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
§ 3a Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 12 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 13 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
§ 4c Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 14 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 12c Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 15 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 16 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens
Artikel 18 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 20 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 21 Inkrafttreten
Drucksache 280/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse - COM (2011) 436 endg.
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse - COM (2011) 436 endg.
Drucksache 409/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011) 436 endg.
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011)
1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?
2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik
2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?
2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen
2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?
Frage 1:
3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse
3.1. Der regionale und örtliche Markt
3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten
3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte
3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt
Frage 2:
3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken
3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal
Frage 3:
3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt
Frage 4:
4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse
4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen
Frage 5:
4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt
Frage 6:
5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt
5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?
Frage 7:
5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten
Frage 8:
5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren
Frage 9:
Frage 10:
5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen
Frage 11:
Frage 12:
5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?
Frage 13:
Frage 14:
5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?
Frage 15:
5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?
6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen
Frage 16:
Drucksache 518/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse KOM (2011) 530 endg.
... (3) Alkoholische Getränke, die nicht den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen, dürfen in ihrer Bezeichnung, Aufmachung oder Etikettierung keine der in dieser Verordnung festgelegten Verkehrsbezeichnungen in Verbindung mit Wörtern wie "Art", "Typ", "à la", "Stil", "Marke","Geschmack" oder anderen ähnlichen Begriffen führen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Angleichung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
3. Wesentliche Änderungen
4. AUFBAU des Verordnungsentwurfs
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung Kategorien von aromatisierten Weinerzeugnissen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Kapitel II Bezeichnung, Aufmachung Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen
Artikel 3 Herstellungsverfahren und Analysemethoden für aromatisierte Weinerzeugnisse
Artikel 4 Verkehrsbezeichnungen
Artikel 5 Zusätzliche Angaben zu den Verkehrsbezeichnungen
Artikel 6 Angabe der Herkunft
Artikel 7 Bei der Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen verwendete Sprachen
Artikel 8 Strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Übertragene Befugnisse
Kapitel III Geografische Angaben
Artikel 10 Begriffsbestimmung
Artikel 11 Inhalt der Schutzanträge
Artikel 12 Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland
Artikel 13 Antragsteller
Artikel 14 Nationales Vorverfahren
Artikel 15 Prüfung durch die Kommission
Artikel 16 Einspruchsverfahren
Artikel 17 Entscheidung über den Schutz
Artikel 18 Homonyme
Artikel 19 Gründe für die Verweigerung des Schutzes
Artikel 20 Beziehung zu Marken
Artikel 21 Schutz
Artikel 22 Register
Artikel 23 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 24 Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen
Artikel 25 Änderungen der Produktspezifikationen
Artikel 26 Löschung
Artikel 27 Bestehende geschützte geografische Angaben
Artikel 28 Gebühren
Artikel 29 Übertragene Befugnisse
Artikel 30 Durchführungsbefugnisse
Artikel 31 Ohne Unterstützung des Ausschusses nach Artikel 36 zu erlassende Durchführungsrechtsakte
Kapitel IV Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 32 Kontrolle und Überprüfung von aromatisierten Weinerzeugnissen
Artikel 33 Informationsaustausch
Artikel 34 Befugnisse der Kommission
Artikel 35 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 36 Durchführungsrechtsakte - Ausschuss
Artikel 37 Aufhebung
Artikel 38 Übergangsmaßnahmen
Artikel 39 Inkrafttreten
Anhang I Technische Spezifikationen, Anforderungen Einschränkungen
1 Aromatisierung
2 Süßung
3 Zusatz von Alkohol
4 Zusatzstoffe und Färbung
5 Zusatz von Wasser
6 Für die Herstellung von aromatisierten Weinerzeugnissen ist der Zusatz von Kohlendioxid zulässig.
7 Alkoholgehalt
Anhang II Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinerzeugnisse
A. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weine
1. Aromatisierter Wein
2. Aromatisierter gespriteter Wein
3. Wein-Aperitif
4. Wermut oder Wermutwein
5. Bitterer aromatisierter Wein
6. Aromatisierter Wein mit Ei
7. Väkevä viiniglögi/Starkvinsglögg
B. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Getränke
1. Aromatisiertes weinhaltiges Getränk
2. Gespritetes aromatisiertes weinhaltiges Getränk
3. Sangria
4. Clarea
5. Zurra
6. Bitter soda
7. Kalte Ente
8. Glühwein
9. Viiniglögi/Vinglögg
10. Maiwein
11. Maitrank
12. Pelin
C. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Cocktails
1. Aromatisierter weinhaltiger Cocktail
2. Weinhaltiger Cocktail
3. Aromatisierter Traubenperlmost
4. Weincocktail
Anhang III Entsprechungstabelle
Drucksache 413/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt KOM (2011) 427 endg.
... 9. Der Bundesrat hält es derzeit nicht für vordringlich, die Option eines einheitlichen europäischen Urheberrechtstitels (mit oder ohne Registrierung) zu verfolgen. Gegen eine Registrierung spricht neben dem erheblichen bürokratischen Aufwand angesichts massenhaft vorkommender Werkentstehungen vor allem, dass sie angesichts der Vielfältigkeit bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte leicht zu einer Verkürzung des Urheberschutzes führen könnte, indem ein Teil der Rechteinhaber den Weg der Registrierung nicht einschlägt. Ob die Schaffung einheitlicher Werkkategorien des Urheberrechts auf europäischer Ebene nach dem Vorbild des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters mit Vorteilen gegenüber einer herkömmlichen Harmonisierung durch Richtlinien verbunden wäre, bedürfte der näheren Untersuchung. Um weitere Harmonisierungsziele in einem überschaubaren Rahmen zu erzielen, hält der Bundesrat es für vorzugswürdig, den bisherigen Weg der Richtlinienharmonisierung Schritt für Schritt weiter zu gehen.
Drucksache 409/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011) 436 endg.
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011)
Drucksache 156/11
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es (TMG)
... Zu vielfältig sind die Telemediendienste mit ihren Spezifika und den jeweiligen Zielgruppen, die wiederum unterschiedliche Sicherheitserwartungen hegen. Ein Wettbewerb ist daher durchaus sinnvoll. Auch können weitere Entwicklungen im Bereich der Telemedien und neu entstehende Angebote nicht vorhergesehen werden. Angesichts der Verschiedenartigkeit der Nutzer sind auch verschiedene Telemediendienste erforderlich, die für jeden Geschmack das passende Leistungsangebot bieten. Daher soll das breite Spektrum der Angebote grundsätzlich auch zukünftig erhalten bleiben und keine Verdrängung kleinerer Anbieter durch Festlegung von Mindeststandards stattfinden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telemediengesetzes
§ 13a Zusätzliche Pflichten des Diensteanbieters von Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 2
Drucksache 409/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011) 436 endg.
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011)
Drucksache 306/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung bestimmter den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums betreffender Aufgaben, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) KOM (2011) 288 endg.
... Schließlich ermöglicht die Übertragung der genannten Aufgaben auf eine bestehende EU-Agentur, konkret auf das HABM, Synergien mit bereits laufenden Tätigkeiten, wie dies in der Folgenabschätzung dargelegt wurde. Auch lassen sich auf diese Weise das bereits beim HABM verfügbare Know-how in Sachen Marken und Geschmacksmuster sowie die Arbeitsbeziehungen, die das HABM zu den nationalen Behörden für gewerblichen Rechtsschutz aufgebaut hat, nutzen. Dank diesen Arbeitsbeziehungen kann das HABM auf die Experten zurückzugreifen, die es für eine erfolgreiche Wahrnehmung seiner neuen Aufgaben benötigt.
Drucksache 413/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt KOM (2011) 427 endg.
... 9. Der Bundesrat hält es derzeit nicht für vordringlich, die Option eines einheitlichen europäischen Urheberrechtstitels (mit oder ohne Registrierung) zu verfolgen. Gegen eine Registrierung spricht neben dem erheblichen bürokratischen Aufwand angesichts massenhaft vorkommender Werkentstehungen vor allem, dass sie angesichts der Vielfältigkeit bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte leicht zu einer Verkürzung des Urheberschutzes führen könnte, indem ein Teil der Rechteinhaber den Weg der Registrierung nicht einschlägt. Ob die Schaffung einheitlicher Werkkategorien des Urheberrechts auf europäischer Ebene nach dem Vorbild des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters mit Vorteilen gegenüber einer herkömmlichen Harmonisierung durch Richtlinien verbunden wäre, bedürfte der näheren Untersuchung. Um weitere Harmonisierungsziele in einem überschaubaren Rahmen zu erzielen, hält der Bundesrat es für vorzugswürdig, den bisherigen Weg der Richtlinienharmonisierung Schritt für Schritt weiter zu gehen.
Drucksache 231/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Zweite Verordnung zum Geräte - und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. GPSGV)
... 24. ist Spiel für den Geschmacksinn ein Spielzeug, dessen Zweck darin besteht, dass Kinder unter Verwendung von Lebensmittelzutaten wie Süßstoffen, Flüssigkeiten, Pulver und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Nachhaltigkeit
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten der Hersteller
§ 4 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller
§ 5 Pflichten des Vertreters
§ 6 Pflichten der Einführer
§ 7 Pflichten der Händler
§ 8 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
§ 9 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
§ 10 Wesentliche Sicherheitsanforderungen
§ 11 Warnhinweise
§ 14 Sicherheitsbewertung
§ 15 Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
§ 16 EG-Baumusterprüfung
§ 17 Technische Unterlagen
§ 18 Vorsorgeprinzip
§ 19 Anweisungen an notifizierte Konformitätsbewertungsstellen
§ 20 Behandlung von Spielzeug, mit dem ein Risiko verbunden ist
§ 21 Informationsaustausch
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
§ 23 Übergangvorschriften
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
Wesentliche Regelungsinhalte
Kosten für die öffentlichen Haushalte
4 Bürokratiekosten
Normadressat Verwaltung
Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz:
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 9
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1646: Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Drucksache 140/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates (Euratom) über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2012 - 2013) KOM (2011) 71 endg.; Ratsdok. 7418/11
... (4) „neue Kenntnisse und Schutzrechte“: die Ergebnisse der einschlägigen indirekten Maßnahme, einschließlich Informationen, gleichgültig, ob sie schutzfähig sind oder nicht, darunter Urheberrechte, Rechte an Gebrauchs- oder Geschmacksmustern, Patentrechte, Sortenschutzrechte oder ähnliche Formen des Schutzes;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage
3. Inhalt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertraulichkeit
Kapitel II Beteiligung
Artikel 4 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Abschnitt 1 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 5 Allgemeine Grundsätze
Artikel 6 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 7 Unabhängigkeit
Artikel 8 Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern
Artikel 9 Alleiniger Teilnehmer
Artikel 10 Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern
Artikel 11 Weitere Voraussetzungen
Abschnitt 2 Verfahren
Unterabschnitt 1 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 12 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 13 Ausnahmen
Unterabschnitt 2 Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen
Artikel 14 Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 15 Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 16 Bestellung unabhängiger Experten
Unterabschnitt 3 Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen
Artikel 17 Allgemeine Bemerkungen
Artikel 18 Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung
Artikel 19 Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung
Artikel 20 Kündigungsbestimmungen
Artikel 21 Sonderbestimmungen
Artikel 22 Unterzeichnung und Beitritt
Unterabschnitt 4 Konsortien
Artikel 23 Konsortialvereinbarungen
Artikel 24 Koordinator
Artikel 25 Änderungen innerhalb des Konsortiums
Unterabschnitt 5 überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen
Artikel 26 Überwachung und Bewertung
Artikel 27 Zur Verfügung zu stellende Informationen
Abschnitt 3 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Unterabschnitt 1 Kostenerstattung Förderformen
Artikel 28 Förderfähigkeit
Artikel 29 Förderformen
Artikel 30 Erstattung erstattungsfähiger Kosten
Artikel 31 Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten
Artikel 32 Förderungshöchstgrenzen
Artikel 33 Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten
Artikel 34 Exzellenznetze
Unterabschnitt 2 Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen
Artikel 35 Auszahlung und Aufteilung
Artikel 36 Wiedereinziehung
Artikel 37 Risikoabdeckungsmechanismus
Kapitel III Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte
Abschnitt 1 neue Kenntnisse Schutzrechte
Artikel 38 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Unterabschnitt 1 Eigentum
Artikel 39 Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 40 Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 41 Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 42 Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze
Unterabschnitt 2 Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung
Artikel 43 Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 44 Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft
Artikel 45 Nutzung und Verbreitung
Abschnitt 2 Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten
Artikel 46 Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte
Artikel 47 Grundsätze
Artikel 48 Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme
Artikel 49 Zugangsrechte für die Nutzung
Kapitel IV besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“
Artikel 50 Geltungsbereich
Artikel 51 Durchführung der Fusionsenergieforschung
Artikel 52 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 53
Anhang Teilnehmer-Garantiefonds
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Besonders wichtig ist die Frage, wie der Fluss von und die Vorteile aus Rechten an geistigem Eigentum (z.B. Patente, Geschmacksmusterrechte und Urheberrechte) gesteigert werden können. Während das EU-Patent dafür sorgen dürfte, dass die Kosten der Patentierung in Europa drastisch sinken, insbesondere für KMU, werden sich wirtschaftliche Vorteile aus der Verwertung von Rechten an geistigem Eigentum in innovativen Produkten und Dienstleistungen ergeben. Dies ist entscheidend für Branchen wie die Halbleiterindustrie und die Telekommunikation, wo Unternehmen viele vorhandene Technologien zusammenführen müssen und deshalb viele Rechte an geistigem Eigentum brauchen.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 249/10 (Beschluss)
... " mit Restzuckergehalten oberhalb des Bereiches halbtrocken vermarktet werden. Diese vier neuen Landweingebiete wurden nach Aufgabe der Weinbaugebiete und -untergebiete für Tafelwein insbesondere daher geschaffen, um bestehende Exportmärkte auch zukünftig in der gewohnten Form bedienen zu können. Eine einengende zwingende Vorgabe zur Kennzeichnung der Geschmacksangabe lieblich oder süß würde nicht zur Stabilisierung und Erhaltung vorhandener Absatzmärkte beitragen. Eine obligatorische "
1. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 41 Absatz 1 bis 3
Drucksache 249/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
... nur verwendet werden, wenn er aus Weintrauben weißer Rebsorten hergestellt ist und der Restzuckergehalt innerhalb der nach Anhang XIV Teil B der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 für die Geschmacksangabe
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Weinverordnung
§ 16a Restzuckergehalt bei Landwein (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)
§ 19 Herstellen von Qualitätswein b.A. außerhalb des bestimmten Anbaugebietes (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)
§ 34a Crémant, Winzersekt (zu § 24 Absatz 2, auch i.V.m. § 54 Absatz 1 des Weingesetzes)
§ 34c Teilweise gegorener Traubenmost (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 des Weingesetzes)
§ 38 Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes).
§ 40 Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 43 Jahrgangsangaben (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 44 Kumulierungsverbot (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 45 Verwendung von Kennziffern (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
Artikel 2 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1182: Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Drucksache 851/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
... Geschmacksmustergesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 24 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
3 Vollzugsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1560: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Drucksache 530/10
... "(1) Für die Neuerrichtung oder die Instandhaltung von Anlagen für die Gewinnung, die Aufbereitung oder die Verteilung von Trinkwasser dürfen nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar sind. Weiterhin dürfen Werkstoffe und Materialien den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit nicht unmittelbar oder mittelbar mindern oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern. Die Anforderungen des Satzes 1 und 2 gelten als erfüllt, wenn bei Planung, Bau und Betrieb der Anlagen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Dies kann für die dabei betroffenen Verfahren und Produkte insbesondere sichergestellt werden, indem durch einen akkreditierten Branchenzertifizierer zertifizierte Verfahren und Produkte eingesetzt werden."
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.