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173 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gasversorgung"


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Drucksache 740/12

... aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern "Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen," die Wörter "Betreiber von Gasversorgungsnetzen," und nach den Wörtern "unverzüglich die Informationen" die Wörter "einschließlich etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/12




Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.

§ 13a
Stilllegung von Erzeugungsanlagen

§ 13b
Verordnungsermächtigungen und Festlegungskompetenzen

§ 13c
Für das Elektrizitätsversorgungssystem systemrelevante Gaskraftwerke, Festlegungskompetenz

§ 14b
Steuerung von vertraglichen Abschaltvereinbarungen, Verordnungsermächtigung

§ 17
Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.

§ 17a
Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

§ 17b
Offshore-Netzentwicklungsplan

§ 17c
Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde

§ 17d
Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans

§ 17e
Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

§ 17f
Belastungsausgleich

§ 17g
Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen

§ 17h
Abschluss von Versicherungen

§ 17i
Evaluierung

§ 17j
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Weitere Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiestatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 5
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 721/12

... 29. Insbesondere die Verordnung Nr.994/2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte

2.1. Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Konkurrenzfähigere Preise

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Eine sicherere Versorgung

2.2. Es kann noch mehr erreicht werden

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes

3.1. Durchsetzung

3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets

3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen

3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher

3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

5 Flexibilität

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

4. Fazit

Anhang 1
Aktionsplan für Europa


 
 
 


Drucksache 466/12

... Zu nn) - Nummer 15 (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 83

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Artikel 4
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens

1. Anlass

2. Ziel

II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung

1. Gegenstand

2. Methode

3. Wirkung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz

Zu 2. - Kapitel III

Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III

Zu 4. - Kapitel V

Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III

Zu 6. Kapitel VIII

Zu 7. - Kapitel X

Zu 8. - Kapitel XI

Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz

Zu 10. - Kapitel XIII

Zu 11. - Kapitel XVI

Zu 12. - Kapitel XVII

Zu 13. - Kapitel XIX

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag


 
 
 


Drucksache 520/4/12

... "Im Falle der Gasversorgungsnetze in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können für jene Anlagegüter, deren Errichtung zeitlich vor ihrer erstmaligen Bewertung in Deutscher Mark liegt, die Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Verwendung zeitnaher üblicher Anschaffungs- und Herstellungskosten und einer Rückrechnung mittels der Preisindizes nach § 6a ermittelt werden." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/4/12




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 343/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Umstellung der Gasqualität in den Gasversorgungsnetzen die physikalische Ableitbarkeit der deutschen L-Gasproduktion gewährleistet bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/11 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG

§ 12h
Speicherkataster

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc § 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

22. Zu Artikel 6 allgemein

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 32/11

... "(4a) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einen Ausschuss zur Beratung in Fragen der technischen Sicherheit von Gasversorgungsnetzen und Gas-Direktleitungen einschließlich der dem Leitungsbetrieb dienenden Anlagen einzusetzen. Diesem Ausschuss kann insbesondere die Aufgabe übertragen werden, vorzuschlagen, welches Anforderungsprofil Sachverständige, die die technische Sicherheit dieser Energieanlagen prüfen, erfüllen müssen, um den in einer Verordnung nach Absatz 4 festgelegten Anforderungen zu genügen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann das Anforderungsprofil im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/11




Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes


 
 
 


Drucksache 877/11

... Am 3. März 2011 sind die Vorschriften des dritten Energiepakets in Kraft getreten. Sie definieren Universaldienstverpflichtungen, regeln eindeutig die Gemeinwohlverpflichtungen und den Verbraucherschutz sowohl bei der Strom- als auch bei der Gasversorgung und schützen benachteiligte Kunden vor Energiearmut .24 Auf der Grundlage dieser Richtlinien getroffene Maßnahmen müssen im allgemeinen Interesse liegen, klar definiert, transparent, nichtdiskriminierend sowie überprüfbar sein und den Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen der EU gleichen Zugang zu den Verbrauchern in der EU und umgekehrt vermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 789/11

... hat den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor ab der dritten Regulierungsperiode jeweils vor Beginn der Regulierungsperiode für die gesamte Regulierungsperiode nach Maßgabe von Methoden, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, zu ermitteln. Die Ermittlung hat unter Einbeziehung der Daten von Netzbetreibern aus dem gesamten Bundesgebiet für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren zu erfolgen. Die Bundesnetzagentur kann jeweils einen Wert für Stromversorgungsnetze und für Gasversorgungsnetze ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/11




,Artikel 2 Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 7
Regulierungsformel

§ 9
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor

Anlage 1
(zu § 7)


 
 
 


Drucksache 88/11

... , Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Wasserstoff mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW bis weniger als 50 MW in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 123/11

... von 1974 vorgesehene Ausnahme für Leitungen, die ausschließlich im Bereich des Werksgeländes betrieben werden, wird nicht übernommen. Sie war ursprünglich dafür gedacht, Leitungen, die allein auf dem Werksgelände eines Gasversorgungsunternehmens betrieben werden, von dem Anwendungsbereich auszunehmen. Mittlerweile befinden sich zum Teil nicht unerhebliche Teile von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Allgemeine Anforderungen

§ 3
Anforderungen bei Errichtung

§ 4
Anforderungen beim Betrieb

§ 5
Verfahren zur Prüfung von Leitungsvorhaben

§ 6
Inbetriebnahme und Untersagung des Betriebs

§ 7
Druckabsenkung, Betriebseinstellung und Stilllegung

§ 8
Wesentliche Änderungen und Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen

§ 9
Auskunfts- und Anzeigepflicht

§ 10
Erneute und wiederkehrende Prüfungen von Gashochdruckleitungen

§ 11
Anerkennung von Sachverständigen2

§ 12
Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachverständigen

§ 13
Nachweis der Qualifikation und Ausrüstung

§ 14
Nachweis der Zuverlässigkeit des Sachverständigen

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Anerkennung gleichwertiger Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten

§ 17
Meldepflichten

§ 18
Anzeige der vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit von Sachverständigen

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Bestehende Gashochdruckleitungen

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und Gegenstand

II. Ermächtigungsgrundlage und Geltungsbereich

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder:

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1384: Verordnung über Gashochdruckleitungen


 
 
 


Drucksache 343/1/11

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Umstellung der Gasqualität in den Gasversorgungsnetzen die physikalische Ableitbarkeit der deutschen L-Gasproduktion gewährleistet bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/11




Zum Gesetzentwurf allgemein

3 1.

3 2.

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *

§ 12h
Speicherkataster

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 39

15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:

16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:

3 17.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 39

3 18.

3 19.

20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

27. Zu Artikel 6

28. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 463/2/11

... Änderung des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/2/11




Zu Artikel 2a

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Energiewirtschaftsgesetz - EnWG


 
 
 


Drucksache 367/11

... Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/11




1. Einführung

2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden

4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

5. Schlussfolgerung

Anhang
Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben


 
 
 


Drucksache 831/11

... Der Gasmarkt benötigt mehr Integration, mehr Liquidität, eine größere Diversifizierung der Versorgungsquellen und größere Speicherkapazitäten, um seinen Wettbewerbsvorteil als Brennstoff für die Stromerzeugung zu behaupten. Langfristige Gasversorgungsverträge sind für Investitionen in Infrastruktur für die Erdgasgewinnung und -fernleitung möglicherweise weiterhin notwendig. Die Preisformeln müssten flexibler werden und von der reinen Kopplung an den Ölpreis abgehen, wenn Gas ein wettbewerbsfähiger Brennstoff für die Stromerzeugung bleiben soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/11




1. Einleitung

2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich

Überblick über die Szenarios12

Referenzszenario

Aktuelle politische Initiativen API

Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1

Hohe Energieeffizienz

Diversifizierte Versorgungstechnologien

Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE

Verzögerte CCS-Technologie

Geringer Kernenergieanteil

Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen

3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen

3.1. Umbau des Energiesystems

a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung

b Umstieg auf erneuerbare Energien

c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle

d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen

e Die Kernenergie als wichtiger Faktor

f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe

3.2. Die Energiemärkte neu denken

a Neue Wege des Strommanagements

b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme

3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor

3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.

3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene

4. das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 738/10

... Auf internationaler Ebene werden die Warnungen vor einer sich künftig verknappenden Ölversorgung wenig beachtet7. Trotz gravierender Gasversorgungskrisen, die ein Warnschuss waren und die Anfälligkeit Europas aufgezeigt haben, gibt es noch immer keinen gemeinsamen Ansatz im Hinblick auf Partner-, Liefer- oder Transitländer. Die Möglichkeiten einer weiteren Erschließung EU-interner fossiler Energieträger, darunter nichtkonventionelles Gas, bestehen, und ihre künftige Rolle muss in aller Objektivität geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 218/10

... 21. ist nach wie vor besorgt über die Energieversorgungssicherheit und die wiederholten Gaskrisen, wie beispielsweise die russischukrainische Krise vom Januar 2009, welche die zunehmende Abhängigkeit der EU von Lieferquellen und Transitwegen illustriert hat; betont ferner, dass verhindert werden muss, dass die EU im Energiebereich von Drittländern abhängig wird, da dies die Unabhängigkeit der EU-Außenpolitik beeinträchtigen würde; erinnert an die dringende Notwendigkeit, den Herausforderungen im Energiebereich zu begegnen, indem eine gemeinsame europäische Energieaußenpolitik betrieben wird; fordert in diesem Zusammenhang die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments bezüglich der Entwicklung einer kohärenten und koordinierten Politik entschlossen umzusetzen, insbesondere durch ein geschlossenes Auftreten der Europäischen Union beim konstruktiven Dialog mit Energieversorgern – insbesondere Russland – und Transitländern, das Eintreten für die Prioritäten der EU im Energiebereich, die Verteidigung von gemeinsamen Interessen der Mitgliedstaaten, die Entwicklung einer effizienten Energiediplomatie, die Schaffung wirksamerer Krisenreaktionsmechanismen und schließlich durch die Förderung der Diversifizierung von Energielieferungen, des nachhaltigen Einsatzes von Energie und der Entwicklung erneuerbarer Energieträger; betont, dass nur ein gemeinsames Vorgehen der EU künftige Engpässe bei der Öl- und Gasversorgung der Mitgliedstaaten verhindern und die Energieversorgungssicherheit der gesamten EU erhöhen könnte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/10




Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union

Der Jahresbericht 2008 des Rates über die GASP

Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

GASP -Angelegenheiten thematischer Art

Hauptprioritäten in den einzelnen geografischen Gebieten

Internationale Organisationen

Transatlantische Beziehungen

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft, Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum

2 Russland

2 Südkaukasus

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

2 Asien

2 Afrika

2 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 774/10

... Die EU zahlt einen hohen Preis für ihre veraltete und schlecht vernetzte Energieinfrastruktur. Im Januar 2009 wurden Lösungen für die Erdgasversorgungsstörungen in Osteuropa durch unzureichende Möglichkeiten für den Gastransport entgegen der Hauptflussrichtung sowie inadäquate Gasverbindungsleitungen und Gasspeicher behindert. Der zügige Ausbau der Offshore-Windenergieerzeugung in der Nord- und Ostseeregion wird durch unzureichende Netzanschlüsse sowohl im Meer als auch an Land behindert. Die Weiterentwicklung des riesigen Potenzials erneuerbarer Energieträger in Südeuropa und Nordafrika wird ohne zusätzliche Verbindungsleitungen innerhalb der EU und zu Nachbarländern unmöglich sein. Die EU muss dringend in intelligente, wirkungsvolle und wettbewerbsfähige Energienetze investieren und ihr Potenzial an Energieeffizienzsteigerungen voll ausschöpfen, wenn Risiko und Kosten von Versorgungsstörungen und Energieverschwendung nicht noch weiter steigen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/10




1. Einleitung

2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf

2.1. Stromnetze und -speicherung

2.2. Erdgasnetze und -speicherung

2.3 Fernwärme- und -kältenetze

2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS

2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen

2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort

2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke

3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung

4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach

4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl

4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten

4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz

4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

4.1.4. Einführung intelligenter Netze

4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.2.1. Europäische Stromautobahnen

4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

4.3. Von Prioritäten zu Projekten

5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung

5.1. Regionale Cluster

5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren

5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern

5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens

5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung

5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos

Anhang Vorschl
äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach

1. Einleitung

2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage

3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL

3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten

3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren

5 Empfehlungen

3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa

5 Empfehlungen

3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa

5 Empfehlungen

3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom

3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz

3.2.1. Südlicher Korridor

3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa

3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas

3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa

3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

3.4. Einführung intelligenter Netze

5 Empfehlungen

4. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.1. Europäische Stromautobahnen

5 Empfehlungen

4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

5 Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 312/10

... Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 231/10

... . Absatz 1 Satz 2 verpflichtet den Lieferanten, auf Kundenwunsch unterjährliche Abrechnungen zu vereinbaren. Die Regelung in Absatz 2 entspricht der Regelung für die Strom- und Gasversorgung, wie sie mit Artikel 2 in § 40 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind

§ 3
Energieeinsparziele

§ 4
Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung

§ 5
Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung

§ 6
Information der Marktteilnehmer

§ 7
Anbieterliste; Verordnungsermächtigung

§ 8
Energieaudits

§ 9
Bundesstelle für Energieeffizienz

§ 10
Beirat

§ 11
Datenerhebung; Verordnungsermächtigung

§ 12
Bußgeldvorschriften

§ 13
Zwischenüberprüfung

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2. Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2. Bürokratiekosten

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz


 
 
 


Drucksache 312/10 (Beschluss)

... (LNG-Anlage) zu den energiewirtschaftlich wichtigen Infrastrukturen. LNG-Anlagen erhöhen die Optionen bei Versorgungsstörungen, erschließen zusätzliche Lieferländer für die Gasversorgung, bringen zusätzliche Liquidität in den Gasmarkt, beleben den Wettbewerb und können insbesondere Preisspitzen auf dem Gas-Großhandelsmarkt entgegenwirken. LNG-Anlagen und Speicheranlagen unterliegen bereits im aktuellen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV

2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV

3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV

4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV

5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 5 - neu - GasNZV

6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz 3 - neu - GasNZV

7. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV

8. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV

9. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV

10. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV

11. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV

13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV

14. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV

15. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV

16. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV

17. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV

18. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu -, § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu -, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV

Artikel 5a
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

19. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV

20. Zu Artikel 6 Nummer 02 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV

21. Zu Artikel 6 Nummer 03 - neu - und 04 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV

22. Zu Artikel 6 Nummer 05 - neu -, 06 - neu -, 2a - neu -, 2b - neu -, 2c - neu -, 2d - neu -, 2e - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV

23. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1 und x - neu - ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

24. Zu Artikel 6 Nummer 1b - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV

25. Zu Artikel 6 Nummer 1c - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV

26. Zu Artikel 6 Nummer 1d - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV

27. Zu Artikel 6 Nummer 2f - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV

28. Zu Artikel 6 Nummer 2g - neu - und 2h - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV

29. Zu Artikel 6 Nummer 2i - neu - § 28 Nummer 7 ARegV

30. Zu Artikel 6 Nummer 2k - neu - § 34 Absatz 4 Satz 2 - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 312/1/10

... (LNG-Anlage) zu den energiewirtschaftlich wichtigen Infrastrukturen. LNG-Anlagen erhöhen die Optionen bei Versorgungsstörungen, erschließen zusätzliche Lieferländer für die Gasversorgung, bringen zusätzliche Liquidität in den Gasmarkt, beleben den Wettbewerb und können insbesondere Preisspitzen auf dem Gas-Großhandelsmarkt entgegenwirken. LNG-Anlagen und Speicheranlagen unterliegen bereits im aktuellen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/1/10




1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV *

2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV

3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV

4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 4 - neu -, § 25 Absatz 3 GasNZV

5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV

6. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 GasNZV

7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz x - neu - GasNZV

8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *

9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *

10. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV

11. Begründung:

12. Begründung:

13. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 2 und 3 GasNZV

14. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV

15. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV

16. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV

17. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV

18. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV *

19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV

20. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV

21. Zu Artikel 5 Nummer 1x - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV

22. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV

23. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV

24. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - StromNEV

Artikel 5a
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

25. Zu Artikel 5a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StromNEV

Artikel 5a
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

26. Zu Artikel 5a - neu - Nummer 1x - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV

Artikel 5a
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

27. Zu Artikel 6 Nummer 1x - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV

28. Zu Artikel 6 Nummer 1x § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV

29. Zu Artikel 6 Nummer 1x0 und 1x1 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV

30. Zu Artikel 6 Nummer 1x1 - neu -, 1x2 - neu -, 2x1 - neu -, 2x2 - neu -, 2x3 - neu -, 2x4 - neu -, 2x5 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV

Zu Artikel 6 Nummer 1a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

33. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV

34. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV

35. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV

36. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV

37. Zu Artikel 6 Nummer 2a1 - neu -, 2a2 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV

38. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 28 Nummer 7 ARegV

39. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 4 Satz x - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 712/09

... 10. Gase der öffentlichen Gasversorgung, naturbelassenes Erdgas oder Erdölgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Brennstoffe

Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4
Allgemeine Anforderungen

§ 5
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr

Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 6
Allgemeine Anforderungen

§ 7
Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner

§ 8
Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner

§ 9
Gasfeuerungsanlagen

§ 10
Begrenzung der Abgasverluste

§ 11
Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 4
Überwachung

§ 12
Messöffnung

§ 13
Messeinrichtungen

§ 14
Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen

§ 15
Wiederkehrende Überwachung

§ 16
Zusammenstellung der Messergebnisse

§ 17
Eigenüberwachung

§ 18
Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Ableitbedingungen für Abgase

§ 20
Anzeige und Nachweise

§ 21
Weitergehende Anforderungen

§ 22
Zulassung von Ausnahmen

§ 23
Zugänglichkeit der Normen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 25
Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

§ 26
Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 27
Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013

Abschnitt 7
Schlussvorschrift

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Messöffnung

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb

1. Allgemeine Anforderungen

Messung des Feuchtegehaltes

Messung von Abgasparametern

2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Sonstige Überwachungstätigkeiten

5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Nur bei Inbetriebnahme

Anlage 3
(zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen

1. Bestimmung des Nutzungsgrades

2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung

1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung

2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung

3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid

3.2 Staub

3.3 Wirkungsgrad

3.4 Stickstoffoxide

3.5 Dioxine und Furane

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen

III. Gender-Mainstreaming

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte

V. Befristung

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage

B. Einzelbegründungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu §§ 16

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:


 
 
 


Drucksache 770/09

... – unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie



Drucksache 665/1/09

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie



Drucksache 664/09

... /EG des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung;



Drucksache 665/09

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Öffentliche Anhörungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeit für die Sicherheit der Erdgasversorgung

Artikel 4
Aufstellung des Präventions- und des Notfallplans

Artikel 5
Inhalt des Präventionsplans

Artikel 6
Infrastrukturstandard

Artikel 7
Versorgungsstandard

Artikel 8
Risikobewertung

Artikel 9
Notfallplan und Krisenstufen

Artikel 10
Reaktionen der Gemeinschaft auf einen Notfall

Artikel 11
Koordinierungsgruppe Erdgas

Artikel 12
Informationsaustausch

Artikel 13
Erdgasversorgungssicherheit - Überwachung und Berichterstattung

Artikel 14
Überwachung

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16

Anlage I
Berechnung des N-1-Indikators

1. Berechnung des n-1-Indikators

Anhang II
Liste marktgerechter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

3 Angebotsseite

3 Nachfrageseite

Anhang III
Liste nicht marktgerechter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

3 Angebotsseite

3 Nachfrageseite

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 226/09

... /EG vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (KOM (2008)



Drucksache 35/09

... 2. Elektrizitäts- und Gasversorgung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 101a
Informations- und Wartepflicht

§ 101b
Unwirksamkeit

§ 106a
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

§ 115a
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

§ 129
Korrekturmechanismus der Kommission

§ 129a
Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

§ 129b
Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

Anlage zu
§ 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:

1. Trinkwasserversorgung:

2. Elektrizitäts- und Gasversorgung:

3. Wärmeversorgung:

4. Verkehr:

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 665/09 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie



Drucksache 214/09

... genannten Angaben reduziert und einmal täglich an die zuständigen Bundesämter weitergeleitet. §§ 15 und 27a AWV werden entsprechend angepasst. Der Warenkreis, bei dessen Aus- und Einfuhr Angaben zu machen sind, wird erweitert, um eine vollständige Darstellung und Beurteilung des Mineralöl- und Erdgasmarktes zu erreichen und die Datengrundlagen für das Krisenmanagement im Falle einer Störung der Mineralöl- und Erdgasversorgung zu verbessern.



Drucksache 147/08

... b) Gasen der öffentlichen Gasversorgung und einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 100 Megawatt in

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

2.1. Bund

2.2. Länder

2.3. Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen – 37. BImSchV 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Emissionswerte

§ 3
Ermittlung der Jahresmittelwerte, Überwachung und Berichterstattung

§ 4
Übergangsregelungen

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Inkrafttreten

2 Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen- 37. BimSchV)


 
 
 


Drucksache 914/08

... Die Gasversorgung beruht im Unterschied zum flexiblen internationalen Ölhandel vorwiegend auf fest installierten Pipelineinfrastrukturen. Derzeit werden 61 % des Bruttoinlandsverbrauchs der EU an Erdgas importiert. Diese Einfuhren stammen zu 42 % aus Russland, zu 24 % aus Norwegen, zu 18 % aus Algerien und zu 16 % aus anderen Staaten und erfolgen im letzteren Fall vorwiegend in Form von Flüssigerdgas6. Der Anteil der Einfuhren am Verbrauch wird bis 2020 angesichts rückläufiger einheimischer Produktion voraussichtlich von derzeit 61 % auf 73 % ansteigen7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz

2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

4. Fazit

Anhang

Anhang 1
Hauptszenarien für 2020


 
 
 


Drucksache 147/08 (Beschluss)

... Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid, angegeben als Stickstoffdioxid, bei einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 100 MW und bei Einsatz von Gasen der öffentlichen Gasversorgung in

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/08 (Beschluss)




Anlage Verordnung
zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen in der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen und der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen

§ 19a
Ermittlung der Jahresmittelwerte, Überwachung und Berichterstattung

§ 20a
Übergangsregelungen für die Einhaltung von Jahresmittelwerten

Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

§ 14a
Ermittlung der Jahresmittelwerte, Überwachung und Berichterstattung

§ 17a
Übergangsregelungen für die Einhaltung von Jahresmittelwerten

Artikel 3

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 716/08 Gasversorgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 559/08

... a) für ein bis zum 31. Dezember 2010 beantragtes Vorhaben für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen oder Gasversorgungsleitungen, das der im Hinblick auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit dringlichen Verhinderung oder Beseitigung längerfristiger Übertragungs-, Transport, oder Verteilungsengpässe dient,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/08




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG)

§ 1

§ 2

§ 3

Anlage Vorhaben
nach § 1 Abs. 1, für die ein vordringlicher Bedarf besteht:

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 117a
Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze in Deutschland und zum Ausbaubedarf

2.1 Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie

1. Verbindung Hamburg/Nord - Dollern:

2. Verbindung Ganderkesee – Wehrendorf:

3. Verbindung Neuenhagen – Bertikow Vierraden:

4. Verbindung Halle - Schweinfurt:

5. Verbindung Diele – Niederrhein:

6. Verbindung Wahle – Mecklar:

2.2 Bedarf für neue Energieleitungen gemäß TEN-E-Leitlinien

2.3 Grenzüberschreitender Stromhandel und Deutschland als zentrales Strom-Transitland

2.4 Nord-Süd-Gefälle bei Erzeugung und Verbrauch von Strom in Deutschland

2.5 Notwendigkeit zur kurzfristigen Realisierung der Trassenprojekte

2.6 Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit etwaiger Alternativen zum Netzausbau

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

IV. Gender Mainstreaming

B Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
: Energieleitungsausbaugesetz

1. § 1 EnLAG

2. § 2 EnLAG

3. § 3 EnLAG

4. Anlage

Artikel 2
: Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes

1. Änderung des § 11 EnWG

2. Änderung des § 12 Abs. 3a EnWG

3. Änderung des § 21a Abs. 4 Satz 3 EnWG

4. Änderung des § 43 EnWG

5. Änderung des § 43b Nr. 1 Satz 1 EnWG

6. Neuer § 117a EnWG

7. Änderung des § 118 EnWG

Artikel 3
: Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung

1. Änderung des § 48 VwGO

2. Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO

Artikel 4
: Änderungen der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 5
: Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze


 
 
 


Drucksache 588/08

... 2. bekräftigt seine Auffassung, wonach es in Anbetracht der zunehmenden Abhängigkeit der Europäischen Union von einer begrenzten Anzahl von Energiequellen, Lieferanten und Transportwegen unerlässlich ist, Initiativen zu unterstützen, die auf deren Diversifizierung abzielen, und zwar sowohl in geographischer Hinsicht als auch durch die Entwicklung nachhaltiger Alternativen; weist insbesondere darauf hin, dass in den Häfen die Infrastruktur zum Umschlagen von Brennstoffen ausgebaut werden muss; erinnert daran, dass Nord Stream nur eines von zahlreichen Gasinfrastrukturprojekten, z.B. Gasleitungen und LNG-Anlagen, ist, die von entscheidender Bedeutung sind, um den Erdgasbedarf der Gemeinschaft zu decken, der – zahlreichen Studien zufolge – in den nächsten Jahren deutlich steigen und es gleichzeitig ermöglichen wird, weniger umweltverträgliche fossile Brennstoffe zu ersetzen; hält es für notwendig, die langfristigen Umweltfolgen der neuen Gasinfrastruktur im Hinblick auf die Bedeutung der Sicherung einer stabilen Gasversorgung zu beurteilen;



Drucksache 26/08

... durch die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission sein, denn damit werden die Niederlassung von Dienstleistern und die freie Erbringung von Dienstleistungen durch die Reduzierung der Verwaltungslasten und den Abbau bestehender Hindernisse wesentlich erleichtert. Dadurch werden wiederum die Marktzugangsmöglichkeiten für Unternehmen, insbesondere für die KMU, verbessert und sowohl die Auswahl für die Verbraucher als auch die Verfügbarkeit der Dienste erweitert. Rechtzeitige Normung und die Kompatibilität sind – insbesondere im Bereich der IKT-Waren und -Dienstleistungen – bedeutende Faktoren für den Binnenmarkt. In diesem Kontext kann die Wettbewerbspolitik eine ergänzende Rolle spielen. Ergebnisse der von der Kommission unter anderem im Rahmen des Binnenmarktberichtes durchgeführten Analyse zeigen, dass einige wichtige netzgebundene Industrie- und Dienstleistungssektoren besonderer Aufmerksamkeit bedürfen: Postdienste, Strom- und Gasversorgung, Eisenbahnverkehr, Finanzdienstleistungen, elektronische Kommunikation sowie Groß- und Einzelhandel. Folglich sollte die Gemeinschaft im Hinblick auf eine Steigerung der Produktivität und Reduzierung der Verbraucherpreise bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung mit Leistungen der Daseinsfürsorge die Binnenmarktpolitik stärken und die Umsetzung der Wettbewerbspolitik intensivieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/08




1. Einleitung: Auf dem Weg zu einem neuen Lissabon-Programm der Gemeinschaft LPG

2. Stärkung und Erneuerung des LPG

3. Zehn Hauptziele des neuen LPG in den vier vorrangigen Bereichen

3.1. In Menschen investieren und die Arbeitsmärkte modernisieren

3.2. Das Unternehmenspotenzial, insbesondere von KMU, erschließen

3.3. Investitionen in Wissen und Innovation

3.4. Energie und Klimawandel

4. Die externe Agenda

5. Umsetzung des LPG gewährleisten


 
 
 


Drucksache 349/08

... 2. Elektrizitäts- und Gasversorgung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 101a
Informations- und Wartepflicht

§ 101b
Unwirksamkeit

§ 106a
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

§ 129
Korrekturmechanismus der Kommission

§ 129a
Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

§ 129b
Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

§ 132
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

Anlage zu
§ 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Notwendigkeit zur Korrektur des Vergaberechts

3. Zielsetzung

4. Lösung

5. Alternativen

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Primärrechtsschutz für Aufträge unterhalb der EG-Schwellenwerte

8. Gender Mainstreaming

9. Kosten

10. Befristung, Evaluierung

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu § 101a

Zu § 101b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 129a

Zu § 129b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 10: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts


 
 
 


Drucksache 913/08

... • Ein neuer südlicher Gaskorridor: Da die Region des Kaspischen Meeres und der Mittlere Osten höchstwahrscheinlich für die weltweite Öl- und Gasversorgung künftig immer wichtiger werden und eine Erhöhung der ohnehin schon großen Risiken des Transports von Öl und LNG auf dem Seeweg vermieden werden muss, ist dieser Korridor mehr denn je erforderlich. Die Kommission wird mit den betroffenen Ländern darauf hinarbeiten, dass spätestens binnen eines Jahres verbindliche Zusagen für den Bau der Nabucco-Pipeline vorliegen. Ferner wird geprüft, ob ein Sammelkaufmechanismus für kaspisches Gas unter vollständiger Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften geschaffen werden kann. Die Durchleitung durch die Türkei muss Gegenstand einer Vereinbarung sein, in der sowohl die grundlegenden Prinzipien des gemeinschaftlichen Besitzstands als auch die legitimen Interessen der Türkei in Bezug auf ihre Energieversorgungssicherheit gewahrt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/08




Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

2.3.2. Regulierungsrahmen

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013

3.1.3. Innovation und neue Technologien

3.1.4. Internationale Energienetze

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

3.2.2. Die interregionale Dimension

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 24/08

... 2. Netzanschluss Die Herstellung der Verbindungsleitung, die die Biogasaufbereitungsanlage mit dem bestehenden Gasversorgungsnetz verbindet, die Verknüpfung mit dem Anschlusspunkt des bestehenden Gasversorgungsnetzes, die Gasdruck-Regel-Messanlage sowie die Einrichtungen zur Druckerhöhung und die eichfähige Messung des einzuspeisenden Biogases;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Teil 11a
Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz

Artikel 2
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 3
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 4

Zu § 41

Zu § 41

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 41

Zu Art. 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Art. 3

Zu Art. 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung


 
 
 


Drucksache 147/1/08

... Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid, angegeben als Stickstoffdioxid, bei einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 100 Megawatt und bei Einsatz von Gasen der öffentlichen Gasversorgung in

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/08




1. Zur Verordnung insgesamt**

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen

§ 19a
Ermittlung der Jahresmittelwerte, Überwachung und Berichterstattung

§ 20a
Übergangsregelungen für die Einhaltung von Jahresmittelwerten

Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

§ 14a
Ermittlung der Jahresmittelwerte, Überwachung und Berichterstattung

§ 17a
Übergangsregelungen für die Einhaltung von Jahresmittelwerten

Artikel 3

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

Zu § 1

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

Zu § 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

Zu § 2

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

Zu § 2

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 568/08

... Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Vertragliche Grundlagen

§ 3
Messstellenvertrag und Messvertrag

§ 4
Inhalt der Verträge zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber oder Messdienstleister

§ 5
Wechsel des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters

§ 6
Durchführung des Übergangs

§ 7
Ausfall des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters

Teil 2
Messstellenbetrieb und Messung

§ 8
Messstellenbetrieb

§ 9
Messung

§ 10
Art der Messung beim Stromnetzzugang

§ 11
Art der Messung beim Gasnetzzugang

§ 12
Datenaustausch und Nachprüfung der Messeinrichtung

Teil 3
Festlegungen der Regulierungsbehörde, Übergangsregelungen

§ 13
Festlegungen der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur

§ 14
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsverordnungen

§ 18b
Messung auf Vorgabe des Netznutzers

§ 38b
Messung auf Vorgabe des Netznutzers

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 542: Entwurf einer Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich


 
 
 


Drucksache 276/07

... , Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Wasserstoff mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW bis weniger als 50 MW in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Nationale Emissionsziele

§ 5
Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6
Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7
Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8
Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9
Zuteilung für Neuanlagen

§ 10
Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11
Kuppelgas

§ 12
Besondere Härtefallregelung

§ 13
Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14
Antragsfristen

§ 15
Überprüfung von Angaben

§ 16
Kosten der Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17
Ausgabe

§ 18
Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Zuständige Behörde

Anhang 1
Berechnungsformeln

Anhang 2
(zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3
(zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil
A: Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil
B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9

Anhang 4
(zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5
(zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

b. Bestimmung des Anpassungsfaktors

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

a. Erzeugung von Strom:

b. Erzeugung von Wärme:

c. Erzeugung von Wellenarbeit

3. Bestimmung des Referenzjahres

4. Berechnungsformeln

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

2. Zielsetzungen

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
: Mengenplanung

Zu § 4

Zu § 5

Abschnitt 3
: Zuteilungsregeln

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
: Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 5
: Gemeinsame Vorschriften

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 674/07

... Die beiden Optionen gelten gleichermaßen für den Elektrizitätssektor und für den Erdgassektor. Auch wenn die Kommission anerkennt, dass die eigentumsrechtliche Entflechtung generell im Elektrizitätssektor der EU besser vorankommt, kann sie kein überzeugendes Argument anführen, das eine unterschiedliche Behandlung der beiden Sektoren rechtfertigen würde. Vor allem existiert der grundlegende Interessenkonflikt zwischen Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten einerseits und Netzbetrieb und -entwicklung andererseits in beiden Sektoren. Auch liegt der Schlüssel zum Abschluss langfristiger Lieferverträge mit vorgelagerten Gasproduzenten nicht im Eigentum am Netz, sondern in der Existenz einer starken Kundenbasis. Die EU wird daher zweifelsohne ein äußerst attraktiver Gasversorgungsmarkt bleiben – unabhängig von der Eigentümerstruktur der Abnehmerunternehmen, die – sobald eine effektive Entflechtung erfolgt ist – in der Lage sein werden, sich unter gleichen Bedingungen am Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu beteiligen. Die Kommission ist sich jedoch darüber im Klaren, dass der Gastransport im Gegensatz zur Stromübertragung, die physikalische Bewegung von Gasmolekülen durch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/55/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 675/07

... Die beiden Optionen gelten gleichermaßen für den Elektrizitätssektor und für den Erdgassektor. Auch wenn die Kommission anerkennt, dass die eigentumsrechtliche Entflechtung generell im Elektrizitätssektor der EU besser vorankommt, kann sie kein überzeugendes Argument anführen, das eine unterschiedliche Behandlung der beiden Sektoren rechtfertigen würde. Vor allem existiert der grundlegende Interessenkonflikt zwischen Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten einerseits und Netzbetrieb und -entwicklung andererseits in beiden Sektoren. Auch liegt der Schlüssel zum Abschluss langfristiger Lieferverträge mit vorgelagerten Gasproduzenten nicht im Eigentum am Netz, sondern in der Existenz einer starken Kundenbasis. Die EU wird daher zweifelsohne ein äußerst attraktiver Gasversorgungsmarkt bleiben – unabhängig von der Eigentümerstruktur der Abnehmerunternehmen, die – sobald eine effektive Entflechtung erfolgt ist – in der Lage sein werden, sich unter gleichen Bedingungen am Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu beteiligen. Die Kommission ist sich jedoch darüber im Klaren, dass der Gastransport im Gegensatz zur Stromübertragung, die physikalische Bewegung von Gasmolekülen durch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Finanzielle Aspekte

3.4. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbessern des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 40/07

... 3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/07




1. Die Herausforderungen

1.1. Nachhaltigkeit

1.2. Versorgungssicherheit

1.3. Wettbewerbsfähigkeit

Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.

2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik

3. Der Aktionsplan

3.1. Der Energiebinnenmarkt

3.1.1. Entflechtung

3.1.2. Wirksame Regulierung

3.1.3. Transparenz

3.1.4. Infrastruktur

3.1.5. Netzsicherheit

3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten

3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung

3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom

3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem

3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf

3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien

3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie

3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen

3.8. Die Zukunft der Kerntechnik

3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.

3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.

3.10. Überwachung und Berichterstattung

4. Blick nach Vorn

Anhang 1
Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik

Anhang 2
Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie


 
 
 


Drucksache 678/07

... Die beiden Optionen gelten gleichermaßen für den Elektrizitätssektor und für den Erdgassektor. Auch wenn die Kommission anerkennt, dass die eigentumsrechtliche Entflechtung generell im Elektrizitätssektor der EU besser vorankommt, kann sie kein überzeugendes Argument anführen, das eine unterschiedliche Behandlung der beiden Sektoren rechtfertigen würde. Vor allem existiert der grundlegende Interessenkonflikt zwischen Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten einerseits und Netzbetrieb und -entwicklung andererseits in beiden Sektoren. Auch liegt der Schlüssel zum Abschluss langfristiger Lieferverträge mit vorgelagerten Gasproduzenten nicht im Eigentum am Netz, sondern in der Existenz einer starken Kundenbasis. Die EU wird daher zweifelsohne ein äußerst attraktiver Gasversorgungsmarkt bleiben – unabhängig von der Eigentümerstruktur der Abnehmerunternehmen, die – sobald eine effektive Entflechtung erfolgt ist – in der Lage sein werden, sich unter gleichen Bedingungen am Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu beteiligen. Die Kommission ist sich jedoch darüber im Klaren, dass der Gastransport im Gegensatz zur Stromübertragung, die physikalische Bewegung von Gasmolekülen durch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Gründung der Agentur

Artikel 2
Rechtsstellung und Sitz

Artikel 3
Zusammensetzung

Artikel 4
Tätigkeiten der Agentur

Artikel 5
Allgemeine Aufgaben

Artikel 6
Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern

Artikel 7
Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden

Artikel 8
Sonstige Aufgaben

Artikel 9
Verwaltungsrat

Artikel 10
Aufgaben des Verwaltungsrates

Artikel 11
Regulierungsrat

Artikel 12
Aufgaben des Regulierungsrates

Artikel 13
Direktor

Artikel 14
Aufgaben des Direktors

Artikel 15
Beschwerdeausschuss

Artikel 16
Beschwerden

Artikel 17
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Artikel 18
Haushaltsplan der Agentur

Artikel 19
Gebühren

Artikel 20
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 21
Ausführung und Kontrolle des Finanzplans

Artikel 22
Finanzregelung

Artikel 23
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 24
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 25
Personal

Artikel 26
Haftung der Agentur

Artikel 27
Zugang zu Dokumenten

Artikel 28
Beteiligung von Drittländern

Artikel 29
Sprachenregelung

Artikel 30
Bewertung

Artikel 31
Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen


 
 
 


Drucksache 776/07

... " gegenüber den Ländern der Region zu bewegt, in dem ein Ausgleich zwischen den Interessen der Europäischen Union im Hinblick auf die Diversifizierung ihrer Öl- und Gasversorgung und dem Ziel, politische Reformen in jenen Ländern zu erreichen, geschaffen wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 776/07




Grundsätze und Empfehlungen für Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik

A. Diversifizierung

B. Einigkeit im Hinblick auf den Schutz der Interessen der EU

C. Solidarität in Krisensituationen

D. Verstärkte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern


 
 
 


Drucksache 612/07

... /EG vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung7,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/07




Entflechtung der Übertragungsnetze

2 Regulierungsbehörden

Regulierte Tarife

Soziale Auswirkungen und Verbraucherschutz

2 Verbindungsleitungen

Langfristige Verträge

Strom - und Erdgasnetze

Strategische Vorräte

2 Transparenz

Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 679/07

... Die beiden Optionen gelten gleichermaßen für den Elektrizitätssektor und für den Erdgassektor. Auch wenn die Kommission anerkennt, dass die eigentumsrechtliche Entflechtung generell im Elektrizitätssektor der EU besser vorankommt, kann sie kein überzeugendes Argument anführen, das eine unterschiedliche Behandlung der beiden Sektoren rechtfertigen würde. Vor allem existiert der grundlegende Interessenkonflikt zwischen Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten einerseits und Netzbetrieb und -entwicklung andererseits in beiden Sektoren. Auch liegt der Schlüssel zum Abschluss langfristiger Lieferverträge mit vorgelagerten Gasproduzenten nicht im Eigentum am Netz, sondern in der Existenz einer starken Kundenbasis. Die EU wird daher zweifelsohne ein äußerst attraktiver Gasversorgungsmarkt bleiben – unabhängig von der Eigentümerstruktur der Abnehmerunternehmen, die – sobald eine effektive Entflechtung erfolgt ist – in der Lage sein werden, sich unter gleichen Bedingungen am Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu beteiligen. Die Kommission ist sich jedoch darüber im Klaren, dass der Gastransport im Gegensatz zur Stromübertragung, die physikalische Bewegung von Gasmolekülen durch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 417/07

... (3) Übersteigen die tatsächlich erzielten Erlöse die nach § 4 zulässigen Erlöse des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres um mehr als zehn Prozent bei Gasversorgungsnetzen oder mehr als fünf Prozent bei Stromversorgungsnetzen, so ist der Netzbetreiber verpflichtet, seine Netzentgelte nach Maßgabe des § 17 anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Beginn des Verfahrens

Teil 2
Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung

Abschnitt 1
Regulierungsperioden

§ 3
Beginn und Dauer der Regulierungsperioden

Abschnitt 2
Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

§ 4
Erlösobergrenzen

§ 5
Regulierungskonto

§ 6
Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze

§ 7
Regulierungsformel

§ 8
Allgemeine Geldwertentwicklung

§ 9
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor

§ 10
Erweiterungsfaktor

§ 11
Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile

§ 12
Effizienzvergleich

§ 13
Parameter für den Effizienzvergleich

§ 14
Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs

§ 15
Ermittlung der Ineffizienzen

§ 16
Effizienzvorgaben

Abschnitt 3
Ermittlung der Netzentgelte

§ 17
Netzentgelte

Abschnitt 4
Qualitätsvorgaben

§ 18
Qualitätsvorgaben

§ 19
Qualitätselement in der Regulierungsformel

§ 20
Bestimmung des Qualitätselements

§ 21
Bericht zum Investitionsverhalten

Teil 3
Besondere Vorschriften zur Anreizregulierung

Abschnitt 1
Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

§ 22
Sondervorschriften für den Effizienzvergleich

§ 23
Investitionsbudgets

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber

§ 24
Vereinfachtes Verfahren

Abschnitt 3
Pauschalierter Investitionszuschlag

§ 25
Pauschalierter Investitionszuschlag

Abschnitt 4
Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

§ 26
Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

Teil 4
Sonstige Bestimmungen

§ 27
Datenerhebung

§ 28
Mitteilungspflichten

§ 29
Übermittlung von Daten

§ 30
Fehlende oder unzureichende Daten

§ 31
Veröffentlichung von Daten

§ 32
Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde

§ 33
Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 7)

Anlage 2
(zu § 10)

Anlage 3
(zu § 12)

Artikel 2
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Zu Art. 1 Anreizregulierungsverordnung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Regulierungsperioden

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte

Zu § 17

Zu Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

Zu § 22

Zu § 23

Zu Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber

Zu § 24

Zu Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag

Zu § 25

Zu Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

Zu § 26

Zu Teil 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 5

Zu § 34

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 30. April 2007: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung


 
 
 


Drucksache 673/07

... Die beiden Optionen gelten gleichermaßen für den Elektrizitätssektor und für den Erdgassektor. Auch wenn die Kommission anerkennt, dass die eigentumsrechtliche Entflechtung generell im Elektrizitätssektor der EU besser vorankommt, kann sie kein überzeugendes Argument anführen, das eine unterschiedliche Behandlung der beiden Sektoren rechtfertigen würde. Vor allem existiert der grundlegende Interessenkonflikt zwischen Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten einerseits und Netzbetrieb und -entwicklung andererseits in beiden Sektoren. Auch liegt der Schlüssel zum Abschluss langfristiger Lieferverträge mit vorgelagerten Gasproduzenten nicht im Eigentum am Netz, sondern in der Existenz einer starken Kundenbasis. Die EU wird daher zweifelsohne ein äußerst attraktiver Gasversorgungsmarkt bleiben – unabhängig von der Eigentümerstruktur der Abnehmerunternehmen, die – sobald eine effektive Entflechtung erfolgt ist – in der Lage sein werden, sich unter gleichen Bedingungen am Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu beteiligen. Die Kommission ist sich jedoch darüber im Klaren, dass der Gastransport im Gegensatz zur Stromübertragung, die physikalische Bewegung von Gasmolekülen durch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 476/07

... 3. Verbraucherorganisationen und für den Verbraucherschutz zuständige Stellen sollten zusammenarbeiten, um die Richtigkeit der von den Strom- und Gasversorgern vorgelegten Informationen zu prüfen.



Drucksache 158/06

... (1) Auf Ersuchen eines ordnungsgemäß ermächtigten Bediensteten des Gerichtshofs tun die zuständigen Behörden ihr Möglichstes, um die Bereitstellung der vom Gerichtshof benötigten öffentlichen Dienstleistungen zu angemessenen Bedingungen sicherzustellen oder zu unterstützen; dazu zählen Post-, Telefon-, Telegrafen-, Faxvermittlungs- und Onlinedienste, Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung sowie Abwasserbeseitigung, Müllabfuhr, Brandschutz, Nahverkehr und Straßenreinigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichtshofs

Artikel 4
Flagge und Emblem

Artikel 5
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 6
Archive

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtshofs außerhalb des Sitzes

Artikel 8
Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Erstattung von Steuern und/oder sonstigen Abgaben

Artikel 11
Besteuerung

Artikel 12
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 13
Mitglieder des Gerichtshofs

Artikel 14
Bedienstete

Artikel 15
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 16
Bevollmächtigte, Rechtsbeistände und Anwälte

Artikel 17
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 18
Staatsangehörige und Personen mit ständigem Aufenthalt

Artikel 19
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Passierscheine und Visa

Artikel 22
Freizügigkeit

Artikel 23
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 24
Zusammenarbeit mit den Behörden des Vertragsstaats

Artikel 25
Verhältnis zu Sondervereinbarungen

Artikel 26
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 27
Unterzeichnung

Artikel 28
Ratifikation

Artikel 29
Beitritt

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Vorläufige Anwendung

Artikel 32
Adhoc-Anwendung

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Verwahrer

Artikel 35
Verbindliche Wortlaute

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Sitzgelände

Artikel 4
Recht und Autorität auf dem Sitzgelände

Artikel 5
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

Artikel 6
Umgebung des Sitzgeländes

Artikel 7
Schutz des Sitzgeländes

Artikel 8
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 9
Archive

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen auf dem Sitzgelände

Artikel 11
Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Flagge und Emblem

Artikel 13
Soziale Sicherheit

Artikel 14
Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder

Artikel 15
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 16
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 17
Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen und sonstige Vorteile

Artikel 18
Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 19
Vorrechte und Befreiungen in Bezug auf Steuern und sonstige Abgaben für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 20
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 21
Bevollmächtigte, die Streitparteien vertreten, sowie Rechtsbeistände und Anwälte, die vor dem Gerichtshof auftreten sollen

Artikel 22
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 23
Staatsangehörige des Gastlands und Personen, die im Gastland ständig ansässig sind

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 25
Passierscheine, Ausweise und Notifikation

Artikel 26
Einreise in und Durchreise durch das Gastland sowie Aufenthalt im Gastland

Artikel 27
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 28
Verantwortung, Haftung und Versicherung

Artikel 29
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 30
Notenwechsel

Artikel 31
Ergänzungsabkommen

Artikel 32
Verhältnis zum Allgemeinen Übereinkommen

Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 34
Änderungen

Artikel 35
Inkrafttreten

Artikel 36
Registrierung

Denkschrift

A. Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

B. Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs

I . Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 207/1/06

... 28. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für einen Legislativvorschlag für Erdgasvorräte, bevor die im Mai 2006 in Kraft tretende Richtlinie zur Gasversorgungssicherheit umgesetzt wurde und deren Auswirkungen evaluiert wurden.



Drucksache 306/06 (Beschluss)

... Die unbefristete Unterbrechung der Grundversorgung ohne vorherige Androhung stellt die schärfste Maßnahme zur Wahrung berechtigter Interessen des Versorgers dar und ist daher auf schwerwiegende Fälle zu beschränken. Insofern ist auszuschließen, dass dieses Mittel bei unerheblichen Verstößen zur Anwendung kommt oder wenn der Kunde nicht vorwerfbar handelt. Dieser Ausschluss ist insbesondere erforderlich, um eine klare Abgrenzung zur rechtmäßigen Eingehung eines Vertragsverhältnisses mit einem Grundversorger über die Entnahme von Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (§ 2 Abs. 2) zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 StromGVV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 StromGVV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 - neu - Strom GVV

4. Zu Artikel 1 § 9 Satz 3 StromGVV

5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 3 - neu - StromGVV

6. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV

7. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - StromGVV

8. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 StromGVV

9. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 2 Satz 4 bis 6 - neu - StromGVV

10. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 2a - neu - StromGVV

11. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 3 Satz 3 bis 5 - neu - StromGVV

12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 - neu - StromGVV

13. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 4 Satz 1 GasGVV

14. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2 GasGVV

15. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 3 - neu - GasGVV

16. Zu Artikel 2 § 9 Satz 3 GasGVV

17. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 1 Satz 3 - neu - GasGVV

18. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV

19. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - GasGVV

20. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 1 GasGVV

21. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2a - neu - GasGVV

22. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 3 Satz 3 bis 5 - neu - GasGVV


 
 
 


Drucksache 764/06

... 2. Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter bedürfen der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Für Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt im Küstenbereich von Nord- und Ostsee, die zwischen der Küstenlinie und dem nächstgelegenen Netzverknüpfungspunkt, höchstens jedoch in einer Entfernung von nicht mehr als 20 Kilometer von der Küstenlinie landeinwärts verlegt werden sollen, kann ergänzend zu Satz 1 Nr. 1 auch für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung eines Erdkabels ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Küstenlinie ist die in der Seegrenzkarte Nr. 2920 "Deutsche Nordseeküste und angrenzende Gewässer", Ausgabe 1994, XII., und in der Seegrenzkarte Nr. 2921 "Deutsche Ostseeküste und angrenzende Gewässer", Ausgabe 1994, XII., des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie jeweils im Maßstab 1 : 375 000 dargestellte Küstenlinie. Für das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Maßgaben gelten entsprechend, soweit das Verfahren landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/06




I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

IV. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

V. Artikel 6 wird wie folgt geändert:

VI. Artikel 7 wird gestrichen.

VII. Artikel 8 wird neuer Artikel 7 und wie folgt gefasst:

VIII. Artikel 9 wird neuer Artikel 8 und wie folgt gefasst:

IX. Artikel 10 wird neuer Artikel 9 und wie folgt geändert:

X. Der bisherige Artikel 11 wird durch folgende neue Artikel 10, 11, 12 und 13 ersetzt:

XI. Der bisherige Artikel 12 wird neuer Artikel 14; in ihm werden

XII. Der bisherige Artikel 13 wird neuer Artikel 15 und wie folgt gefasst:


 
 
 


Drucksache 94/2/06

... "4. Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung von Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter sowie die Änderung ihrer Linienführung,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/2/06




Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 736/06

... • Sicherheit der Energieversorgung: Über 60 % des Mehrverbrauchs an Energie wäre ein Mehrverbrauch an Öl und Gas. Dies würde die Importabhängigkeit aller größeren Einfuhrregionen noch weiter verstärken. Zum Beispiel würde die Abhängigkeit der EU von Öl- und Gasimporten bis zum Jahr 2030 auf 93 % bzw. auf 81 % ansteigen, gegen 79 % und 49 % im Jahr 2004. Deshalb hat die Kommission vor kurzem vorgeschlagen, dass eine Mindestmenge des gesamten EU-Energieträgermixes aus sicheren und nachhaltigen kohlenstoffarmen Energieträgern bestehen sollte. China, bisher weitgehend autark, müsste 2030 27 % seines Gasbedarfs importieren. Die Öl- und Gasversorgung durch den Mittleren Osten und Nordafrika würde auf 44 % ansteigen.

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Drucksache 736/06




1. Nachhaltige Entwicklung - Die globale umweltpolitische Herausforderung für den Energiesektor

2. Hindernisse für die Bereitstellung Ausreichender Geldmittel aus dem privaten Sektor für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien

3. Eine innovative öffentlich-private Partnerschaft: Der globale Fonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

4. Die Umsetzung der innovativen öffentlich-privaten Partnerschaft in der Praxis

5. Schluss und weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 800/06

... 39. stellt fest, dass die Auswirkungen des Wachstums Indiens auf die weltweite Nachfrage nach Energie zu Befürchtungen in Bezug auf die Energiesicherheit führen; nimmt zur Kenntnis, dass Indien immer noch unter schwerwiegenden Energieengpässen leidet und zu sehr von Öl und Kohle abhängig ist, die beide teure und umweltschädliche fossile Brennstoffe sind; nimmt zur Kenntnis, dass dies konkret dazu geführt hat, dass Indien sich um die Sicherstellung der Gasversorgung und den Ausbau der Kernenergie bemüht weist darauf hin, dass die Kernenergie, selbst wenn Indien sie ausbauen sollte weniger als 5 % seines Strombedarfs und nur 2 % seines gesamten Energiebedarfs decken würde; ist der Auffassung, dass ein forcierter Ausbau der Kernenergie auch ein Rückschritt gegenüber den Zusagen der G8 von Gleneagles wäre den Klimawandel zu stoppen und die Energieeinsparung zu fördern; ist der Überzeugung, dass Umweltschäden, wenn sie nicht rückgängig gemacht werden, die künftige Wirtschaftsentwicklung Indiens in erheblichem Maße bedrohen dürften;

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Drucksache 800/06




Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien

Die wirtschaftliche und soziale Lage Indiens

Entwicklung und Umwelt


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.