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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fruchtnektar"


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Drucksache 141/20

... "Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder (Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 4
Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen

§ 9
Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

§ 12
Übergangsregelung für Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Begriffsbestimmungen § 7

Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder § 9

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 208/1/13

... - die Pfandpflicht auf die Getränkesegmente Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte und Gemüsenektare auszuweiten und weitere nicht nachvollziehbare Ausnahmen der Pfandpflicht, zum Beispiel für diätische Getränke und für unterschiedliche Verpackungsgrößen, abzuschaffen, - die tatsächliche ökologische Vorteilhaftigkeit von Verkaufsverpackungen für Getränke nach einheitlichen Kriterien zu überprüfen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/1/13




Hauptempfehlung zu Ziffer 4

3 Kennzeichnungspflichten

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 185/12

... "Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke (Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fruchtsaftverordnung

Abschnitt 3
Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

§ 4
Begriffsbestimmungen

§ 5
Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen

§ 6
Kennzeichnung koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke

Artikel 2
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

Artikel 5
Neufassung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

III.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

III.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

III.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nr. 6

Zu Nr. 11

Zu Nr. 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 701: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 642/1/11

... Auch Fruchtnektare und -sirupe werden als Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse eingesetzt und sollten daher mit abgefragt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - EWMV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 030 Spalte 2 EWMV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 040 Spalte 2 EWMV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 110 Spalte 2 EWMV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 120 Spalte 2 EWMV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 04 Spalte 2 EWMV

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 06 Spalte 2 EWMV

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 26 EWMV

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 35a - neu - EWMV

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 49 Spalte 2 EWMV

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 50 Holzbacköfen ... Spalte 2 und 3 EWMV

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeilen 60 bis 63 EWMV

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 030 Zeile 66 und Zeile 67 - neu - EWMV

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 062 Zeile 60 und Zeilen 60a - neu - und 60b - neu - EWMV

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 120 Zeile 52 Spalte 2 EWMV

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Überschrift zu Zeilen 50 bis 63 Spalte 4 und 5 EWMV

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Zeile 62 Spalte 3 EWMV


 
 
 


Drucksache 642/11 (Beschluss)

... Auch Fruchtnektare und -sirupe werden als Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse eingesetzt und sollten daher mit abgefragt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 2 Satz 1 EWMV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 030 Spalte 2 EWMV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 040 Spalte 2 EWMV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 110 Spalte 2 EWMV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 120 Spalte 2 EWMV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 04 Spalte 2 EWMV

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 06 Spalte 2 EWMV

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 26 EWMV

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 35a - neu - EWMV

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 49 Spalte 2 EWMV

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 50 Holzbacköfen ... Spalte 2 und 3 EWMV

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeilen 60 bis 63 EWMV

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 030 Zeile 66 und Zeile 67 - neu - EWMV

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 062 Zeile 60 und Zeilen 60a - neu - und 60b - neu - EWMV

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 120 Zeile 52 Spalte 2 EWMV

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Überschrift zu Zeilen 50 bis 63 Spalte 4 und 5 EWMV

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Zeile 62 Spalte 3 EWMV


 
 
 


Drucksache 574/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie, insbesondere das Verbot des Zusatzes von Zucker zu Fruchtsaft und Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat und die Deklarationspflicht des Zuckerzusatzes zu Fruchtnektaren in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/10 (Beschluss)




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu den einzelnen Vorschriften

3. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie

4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft

5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität

6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte

7. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat

8. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten


 
 
 


Drucksache 574/1/10

... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie, insbesondere das Verbot des Zusatzes von Zucker zu Fruchtsaft und Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat und die Deklarationspflicht des Zuckerzusatzes zu Fruchtnektaren in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/1/10




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie

3. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft

4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität

5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte

6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat

7. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten


 
 
 


Drucksache 111/08

... – alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Fruchtnektar und alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Einzelbehältnissen von mehr als 5 Litern, die an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung geliefert werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze im Bereich der Information über Lebensmittel

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Grundsätze für die Pflicht zur Information über Lebensmittel

Artikel 5
Anhörung der Behörde

Kapitel III
Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer

Artikel 6
Grundlegende Anforderung

Artikel 7
Lauterkeit der Informationspraxis

Artikel 8
Pflichten

Kapitel IV
Vorgeschriebene Informationen über Lebensmittel

Abschnitt 1
Inhalt und Darstellungsform

Artikel 9
Liste der vorgeschriebenen Angaben

Artikel 10
Weitere vorgeschriebene Angaben für bestimmte Arten oder Kategorien von Lebensmitteln

Artikel 11
Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben

Artikel 12
Maße und Gewichte

Artikel 13
Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel

Artikel 14
Darstellungsform der vorgeschriebenen Angaben

Artikel 15
Versandverkauf

Artikel 16
Sprachliche Anforderungen

Artikel 17
Fehlen bestimmter vorgeschriebener Angaben

Abschnitt 2
Detaillierte Bestimmungen für vorgeschriebene Angaben

Artikel 18
Bezeichnung des Lebensmittels

Artikel 19
Verzeichnis der Zutaten

Artikel 20
Fehlen des Verzeichnisses der Zutaten

Artikel 21
Fehlende Angabe der Bestandteile von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis

Artikel 22
Kennzeichnung bestimmter Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen

Artikel 23
Quantitative Angabe der Zutaten

Artikel 24
Nettomenge

Artikel 26
Gebrauchsanweisung

Artikel 27
Alkoholgehalt

Abschnitt 3
Nährwertdeklaration

Artikel 28
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 29
Inhalt

Artikel 30
Berechnung

Artikel 31
Form der Angabe

Artikel 32
Angabe auf der Grundlage einer Portion

Artikel 33
Andere Formen der Angabe

Artikel 34
Darstellungsform

Kapitel V
Freiwillige information über Lebensmittel

Artikel 35
Geltende Anforderungen

Artikel 36
Darstellung

Kapitel VI
Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene

Artikel 37
Grundsatz

Artikel 38
Einzelstaatliche Bestimmungen über weitere vorgeschriebene Angaben

Artikel 39
Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 40
Alkoholische Getränke

Artikel 41
Einzelstaatliche Maßnahmen für nicht fertig abgepackte Lebensmittel

Artikel 42
Mitteilungsverfahren

Artikel 43
Einzelheiten

Kapitel VII
Ausarbeitung nationaler Regelungen

Artikel 44
Nationale Regelungen

Artikel 45
Konformitätsvermutung

Artikel 46
Maßnahmen der Gemeinschaft

Artikel 47
Durchführungsbestimmungen

Kapitel VIII
Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 48
Technische Anpassungen

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

Artikel 51
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006

Artikel 52
Aufhebung

Artikel 53
Inkrafttreten

Anhang I
Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4

Anhang II
Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen

Anhang III
Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss

Anhang IV
Lebensmittel, für die eine Nährwertdeklaration nicht vorgeschrieben ist

Anhang V
Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben

Teil
A Bezeichnung

Teil
B Vorgeschriebene Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung

Teil
C Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung Hackfleisch/faschiertes

Anhang VI
Angabe und Bezeichnung von Zutaten

Teil
A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils

Teil
B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezifische Bezeichnung durch die Angabe einer Kategorie ersetzt werden kann

Teil
C Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder der EG-Nummer

Teil
D Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis

Teil
E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten

Anhang VII
Quantitative Angabe der Zutaten

Anhang VIII
Angabe der Nettomenge

Anhang IX
Mindesthaltbarkeitsdatum

Anhang X
Alkoholgehalt

Anhang XI
Referenzmengen

Teil
A Referenzmengen für die Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)

Teil
B Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)

Anhang XII
Umrechnungsfaktoren

Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie

Anhang XIII
Abfassung und Gliederung der Nährwertdeklaration

Teil
A Abfassung der Nährwertdeklaration

Teil
B Gliederung der Nährwertdeklaration in Bezug auf Bestandteile von Kohlenhydraten und Fett

Teil
C Reihenfolge der Energie- und Nährwerte in einer Nährwertdeklaration

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 800/07

... 3. Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (insbesondere Limonaden einschließlich Cola-Getränke, Brausen, Bittergetränke und Eistee). Keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1 sind Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 Prozent an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 der Diätverordnung, und Mischungen dieser Getränke,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 15

Zu § 16

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3

Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung


 
 
 


Drucksache 919/04

... wird der Schutz ökologisch vorteilhafter Mehrweggetränkeverpackungen durch eine Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen gewährleistet. Die Geltung der Pfandpflicht ist abhängig von den Mehrweganteilen im jeweiligen Getränkesegment. Seit 01. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht in den Getränkebereichen Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Fruchtsäfte (einschließlich Fruchtnektare, Gemüsesäfte und bestimmte andere Getränke ohne Kohlensäure) werden auf Grund der am 8. Oktober 2004 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung der Ergebnisse der Nacherhebung der Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen im Zeitraum Oktober 2001 bis September 2002 nach dem geltenden Recht ab 1. April 2005 von der Pfandpflicht erfasst, ohne dass hierbei zwischen ökologisch vorteilhaften und ökologisch nicht vorteilhaften Verpackungen unterschieden wird. Auch im Getränkebereich Wein ist angesichts der Entwicklung der Mehrweg-/Einweg-Anteile mittelfristig mit einem Eintritt der Pfandpflicht zu rechnen. Die Differenzierung der Pfandpflicht nach unterschiedlichen Getränkebereichen im geltenden Recht hat bei Verbrauchern und auch im Handel zu Irritationen geführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. 8 wird wie folgt gefasst:

§ 8
Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

4. § 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9
Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben

5. § 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10
Beschränkung der Pfanderstattungspflichten

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkungen

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 919/3/04

... "Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtgetränke mit einem Mindestanteil von 25 vom Hundert an Fruchtsaft oder Fruchtmark, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, und Mischungen dieser Getränke sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/3/04




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 707/04

... 3. Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure (insbesondere Limonaden, Cola-Getränke, Brausen, Bittergetränke und Eistee). Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, und diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/04




1.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Überschrift und Abs. 1 Satz 6 , Abs. 2 , Nr. 6 § 15 Nr. 17

2.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

3. Zu Artikel 2

4. Der federführende Ausschuss für Umwelt,


 
 
 


Drucksache 574/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.