[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

999 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Front"


⇒ Schnellwahl ⇒

0295/20
0125/1/20
0068/20B
0195/20B
0206/20
0013/20
0144/20
0175/20
0176/20
0195/1/20
0225/20
0125/20B
0009/20
0164/20
0196/20
0068/20
0068/1/20
0494/20B
0028/20
0295/1/20
0348/20
0295/20B
0255/20
0051/1/20
0097/20
0139/20
0213/20
0494/20
0087/20
0086/20
0007/20
0021/20
0325/20
0418/19
0169/19
0471/19
0418/19B
0611/19
0351/19B
0343/1/19
0154/19
0663/19
0589/1/19
0631/19
0368/1/19
0631/19B
0641/19
0368/19B
0351/1/19
0411/19
0158/18
0444/18
0219/18
0193/18
0166/18B
0170/18
0116/18
0127/18
0223/18
0300/18
0067/18
0075/18
0369/18B
0157/18
0215/18B
0072/18
0281/18
0136/18
0069/1/18
0073/18
0173/18
0016/18
0474/1/18
0554/18
0166/1/18
0369/1/18
0103/18
0214/18
0215/1/18
0136/18B
0045/17
0310/17
0757/17
0158/17B
0709/17
0214/17
0721/17
0074/17B
0230/17
0654/17
0757/1/17
0126/17
0181/17B
0181/17
0158/1/17
0569/1/17
0014/17
0757/17B
0074/1/17
0713/17
0110/17B
0181/1/17
0731/17
0573/17
0629/17B
0661/17
0120/17
0352/17
0387/17
0254/17
0629/1/17
0315/16
0533/16
0335/16B
0116/16
0813/16B
0230/1/16
0369/16
0290/16
0236/1/16
0749/16B
0351/16
0236/16B
0316/16
0811/16
0678/16
0569/16
0031/16
0230/16B
0565/16
0079/16
0752/16
0752/16B
0172/16
0299/16
0390/1/16
0704/16
0522/16
0046/16
0317/16
0137/16
0015/16
0577/16
0205/16
0729/16
0247/16
0701/16
0496/1/16
0029/16
0045/16
0813/1/16
0335/16
0289/16
0626/1/16
0335/1/16
0364/15
0414/15
0092/1/15
0024/15
0439/1/15
0092/15B
0481/15
0093/15
0509/15
0063/15
0042/15
0500/15
0188/15
0502/15
0439/15B
0440/15
0359/15B
0359/1/15
0386/15
0115/15
0123/14B
0298/14
0183/14
0373/1/14
0419/14
0580/14
0502/14B
0242/1/14
0419/1/14
0373/14B
0502/14
0357/1/14
0181/1/14
0312/14
0014/1/14
0357/14B
0419/14B
0014/14B
0235/13
0709/13
0737/13
0479/13
0682/13
0680/13
0717/13
0248/13B
0059/13
0603/1/13
0199/13
0184/13
0603/13B
0372/13
0141/13
0515/13
0699/13
0060/13
0007/1/13
0149/1/13
0185/13
0603/13
0520/13
0114/13
0347/13
0180/13
0248/1/13
0278/12
0197/12
0363/12
0160/12
0383/12
0745/12
0751/12
0113/12
0517/1/12
0461/12
0725/12
0223/12
0669/12
0581/12
0720/12
0016/12
0463/12
0434/12
0692/12
0433/12
0313/12
0563/12
0367/12
0516/1/12
0605/12
0573/12
0159/12
0564/12
0345/12
0514/12
0411/12
0501/12
0467/12
0074/12
0242/12
0503/12B
0517/12B
0021/12
0624/12
0298/12
0038/12
0764/12
0577/12
0535/12
0408/12
0746/12
0562/12
0629/1/11
0184/11
0400/11
0682/1/11
0554/11
0713/11
0357/11
0371/11
0092/11
0112/11
0664/11
0378/11
0542/11
0114/11
0129/11B
0191/11
0398/11
0157/11
0189/11
0090/11
0352/11
0370/11
0665/11
0817/11
0578/11B
0144/11
0271/11B
0311/11
0525/11
0809/11
0237/11
0555/11
0402/11
0339/1/11
0158/11
0797/11B
0129/1/11
0720/11
0578/1/11
0838/11
0054/1/11
0038/11
0833/11
0367/11
0232/11
0829/11
0831/11
0048/11
0306/11
0087/11
0580/11
0048/11B
0821/11
0733/11
0457/3/11
0127/11
0054/11B
0073/11
0797/1/11
0874/11
0278/11
0339/11B
0305/11
0096/11
0582/11
0507/10
0616/10
0692/10
0707/10
0211/10
0646/1/10
0337/10
0104/10
0413/1/10
0737/10
0003/10
0774/10
0259/10B
0662/10
0839/10
0059/10
0418/10
0733/10
0427/10
0718/10
0188/10
0646/10B
0575/10
0181/10
0447/10
0694/10
0732/10
0698/10
0208/10
0129/10
0259/1/10
0698/10B
0797/2/10
0100/10
0260/10
0060/10
0477/10
0183/10B
0484/10B
0131/10
0460/10
0313/10
0799/10
0664/10
0771/10
0100/10B
0441/10
0183/1/10
0693/10
0698/1/10
0413/10B
0597/1/10
0840/10
0281/10
0561/10
0557/10
0264/10
0657/10
0597/10B
0772/10
0781/10
0421/10
0831/10
0157/10
0134/10
0650/10
0422/10
0428/10
0246/10
0437/1/10
0748/10
0113/10
0780/10
0475/09
0501/09
0158/09
0140/09
0304/09
0221/09
0673/09
0195/09
0828/1/09
0828/09B
0298/09
0105/09
0616/09B
0675/09
0216/09
0488/09
0434/1/09
0492/09
0231/09
0431/09
0624/09
0108/09
0250/09
0430/09
0795/09
0192/09
0616/1/09
0801/09
0339/09
0226/09
0915/09
0313/09
0616/09
0910/09
0261/09
0613/09
0272/09
0415/09
0295/09
0648/09
0102/09
0909/09
0386/09
0434/09B
0338/09
0309/09
0334/09
0525/09
0024/09
0434/09
0130/09
0322/09
0624/09B
0097/09
0137/09
0235/1/09
0138/09
0233/09
0191/09
0235/09B
0099/09
0603/1/09
0183/09
0911/09
0189/09
0235/09
0917/09
0155/09
0548/09
0215/09
0314/09
0549/09
0310/09
0428/09
0733/09
0824/09
0427/09
0389/08
0226/08
0314/08B
0200/08
0487/08
0166/1/08
0551/08
0822/08
0478/08
0143/08
0379/08
0157/08
0451/08B
0757/08
0755/08
0596/08
0196/08
0595/08
0345/08
0951/08
0269/08
0691/08
0515/08
0672/08
0672/08B
0746/08
0451/1/08
0326/08
0505/08
0996/08
0537/08
0134/08
0806/08
0378/08
0778/1/08
0204/08
0319/08
0367/08D
0309/08
0402/08
0778/08B
0166/08
0486/08
0003/08
0965/08
0247/08
0398/08
0228/08
0076/08
0314/08
0958/08
0883/08
0722/08
0605/08
0498/08
0452/08
0180/08
0747/08
0980/08
0010/08C
0635/08B
0166/08B
0404/08
0800/08
0549/1/08
0202/08
0400/3/08
0580/08
0203/08
0589/08
0463/08
0384/08
0343/08K
0372/08
0479/08
0105/08
0194/08
0819/08
0156/08
0376/08
0984/08
0510/08
0511/08
0682/08
0814/08
0195/08
0978/08
0444/08
0451/08
0811/08
0633/08
0135/08
0635/1/08
0374/08
0426/07
0109/07
0411/07
0258/07
0923/07
0952/07
0763/07B
0516/07
0715/07
0076/07
0680/07
0446/07
0671/07
0763/1/07
0373/07
0116/07
0417/1/07
0620/07
0918/07
0488/07
0681/07
0185/07B
0824/07
0165/07
0762/07
0461/07
0504/07
0613/07
0529/07
0546/07
0305/07
0646/07
0567/1/07
0523/07
0306/07
0670/07
0470/07
0181/07
0600/07B
0251/07
0265/07
0185/1/07
0108/07
0197/07
0252/07
0865/07
0863/07
0169/07
0120/07
0090/07
0500/07
0778/07
0874/07
0023/07
0505/07
0489/07
0826/07
0447/07
0636/07
0325/07
0484/07
0417/07
0469/07
0218/07
0600/1/07
0600/07
0522/07
0496/07
0837/07
0275/07
0172/07
0567/07B
0295/07
0859/07
0455/07
0420/07
0262/07
0499/06
0505/06
0754/06
0329/06
0799/06
0223/06
0214/06
0487/06
0054/06
0656/06B
0239/06
0817/06B
0734/06
0187/06
0394/06
0404/06B
0863/06
0172/06
0053/06
0729/06
0511/06
0866/06
0750/06
0817/06
0865/06
0349/06
0678/06
0138/06
0507/06
0238/06
0028/06
0830/06
0800/06
0171/06
0778/1/06
0656/1/06
0947/06
0253/1/06
0128/06
0291/06
0065/06
0257/06
0253/06
0494/06
0070/06B
0687/06
0226/06
0903/06
0070/1/06
0207/06
0946/06
0724/06
0743/06
0404/1/06
0253/06B
0590/05
0606/05
0655/05
0491/05
0933/05
0601/05
0445/05B
0142/05
0807/05
0510/05
0285/05
0397/05
0763/05
0580/05
0667/05
0896/05
0312/05
0935/05
0932/05
0003/05
0947/05
0361/2/05
0288/05
0319/05
0872/05
0732/05
0272/05
0783/05
0477/05
0729/05
0490/05
0727/05
0578/05
0811/1/05
0163/1/05
0873/05
0725/05
0213/05
0269/05
0728/05
0218/05
0287/05B
0323/05
0001/05
0588/05
0603/05
0723/05
0352/05
0811/05B
0766/05
0595/05
0820/05
0157/1/05
0683/05
0726/05
0692/05
0361/4/05
0666/05
0913/05
0617/05
0423/05
0883/05
0445/1/05
0576/05
0846/05
0942/05
0287/1/05
0508/05
0607/05
0860/1/04
0710/04B
0678/04
0565/04
0861/04B
0912/04
0576/04
0892/1/04
0892/04
0280/04
0710/04
0232/04
0620/2/04
0979/04
0892/04B
0458/04B
0380/04
0128/04B
0861/04
0725/04
1003/04
0818/04
0860/04B
0163/03B
0504/03
0120/1/03
0560/1/03
0856/03
0120/03B
Drucksache 67/18

... Da wir zunehmend mit den katastrophalen und unvorhersehbaren Folgen des Klimawandels und der Ressourcenverknappung konfrontiert sind, ist dringendes Handeln erforderlich, um die politischen Maßnahmen an diese neue Realität anzupassen. Dem Finanzsystem kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Um die aus der Finanzkrise gezogenen Lehren zu verwerten, wird das Finanzsystem derzeit reformiert und kann vor diesem Hintergrund ein Teil der Lösung für eine umweltverträglichere und nachhaltigere Wirtschaft sein. Damit privates Kapital in nachhaltigere Investitionen umgelenkt werden kann, muss das Finanzsystem umfassend umgestaltet werden. Dies ist erforderlich, wenn die EU ein nachhaltigeres Wirtschaftswachstum generieren, die Stabilität des Finanzsystems gewährleisten sowie mehr Transparenz und Langfristigkeit in der Wirtschaft fördern will. Ein solches Denken steht auch im Mittelpunkt des EU-Projekts zur Schaffung einer Kapitalmarktunion5.



Drucksache 75/18

... (18) Kleine Kreditinstitute sind bei der Emission gedeckter Schuldverschreibungen aufgrund der hohen Vorlaufkosten von Programmen gedeckter Schuldverschreibungen mit Schwierigkeiten konfrontiert. Auch die Liquidität spielt auf den Märkten für gedeckte Schuldverschreibungen eine sehr wichtige Rolle und ist weitgehend durch den Umfang der umlaufenden Schuldverschreibungen bestimmt. Daher sollten gemeinsame Finanzierungen von zwei oder mehreren Kreditinstituten erlaubt sein, um kleineren Kreditinstituten die Emission von gedeckten Schuldverschreibungen zu ermöglichen. Dabei würden Vermögenswerte von mehreren Kreditinstituten als Sicherheit für gedeckte Schuldverschreibungen, die von einem einzelnen Kreditinstitut begeben werden, in einem Pool zusammengelegt, um die Emission gedeckter Schuldverschreibungen in Mitgliedstaaten, in denen es hierfür derzeit keine gut entwickelten Märkte gibt, zu vereinfachen. Es ist wichtig, dass beim Rückgriff auf Vereinbarungen über gemeinsame Finanzierungen durch entsprechende Anforderungen sichergestellt ist, dass Vermögenswerte, die an das emittierende Kreditinstitut übertragen werden, den im Unionsrecht festgelegten Anforderungen an die Anerkennungsfähigkeit von Vermögenswerten und die Trennung von Deckungsaktiva entsprechen.



Drucksache 369/18 (Beschluss)

... Bereits auf Grund des hohen Schutzgutes der Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) und der Folgen, die unterschiedliche Löschungsfristen in den einzelnen Ländern für die betroffenen Unternehmer hätten (insbesondere wenn es sich um Unternehmen handelt, die bundesweit tätig sind: sie wären dann bei gleichge-lagerten Sachverhalten mit möglicherweise völlig unterschiedlich geregelten Löschungsfristen konfrontiert) ist daher davon auszugehen, dass diese Frist nur bundeseinheitlich für alle Länder geregelt werden kann.



Drucksache 157/18

... Das Altern der Bevölkerung und die wachsende Belastung durch chronische Erkrankungen und Multimorbidität erhöhen die Nachfrage nach Gesundheitsversorgung und Pflege. Deshalb muss in den Gesundheits- und Sozialfürsorgesystemen ein anderer Ansatz entwickelt werden, um eine wirksamere Versorgung zu ermöglichen und die Komplexität der verschiedenen Dienste, mit denen sich die Patienten heute konfrontiert sehen, zu verringern. Aus diesem Grund wird allgemein anerkannt, dass die Gesundheitssysteme von der Krankheitsbehandlung zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention übergehen, ihren Schwerpunkt von der Krankheit zum Wohlbefinden des Einzelnen verlagern und von fragmentierten Dienstleistungen zu deren Integration und Koordinierung entlang der fortlaufenden Versorgungskette gelangen müssen. Mitgliedstaaten und regionale Behörden haben bereits mit diesen Reformen begonnen, um die Wirksamkeit, Zugänglichkeit und Belastbarkeit ihrer Gesundheitssysteme zu verbessern.52



Drucksache 215/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen einen höheren Verwaltungsaufwand für die Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche bedeuten. Denn trotz der vorgesehenen Vereinheitlichung der Ersuchen ist davon auszugehen, dass die sogenannten Diensteanbieter mit einer größeren Zahl von Anfragen konfrontiert werden. Er bittet die Bundesregierung daher, sich bei den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene für eine möglichst geringe Bürokratiebelastung und - soweit diese unvermeidbar ist - für Entlastungen der betroffenen Unternehmen an anderer Stelle einzusetzen.



Drucksache 72/18

... Diese Bewertung ergab, dass der Binnenmarkt trotz seines relativen Erfolgs nicht sein volles Potenzial entfaltet, wenn es um den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds geht, da die Fonds nach wie vor mit vielen Hindernissen konfrontiert sind. Darüber hinaus mangelt es dem bestehenden Rechtsrahmen an Transparenz bei den Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken, die nicht durch die Richtlinien



Drucksache 281/18

... Die Vorschrift dient der Planungssicherheit des Arbeitgebers. Er soll für einen bestimmten Zeitraum mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer planen können, ohne mit weiteren Ansprüchen auf Veränderung der Arbeitszeit nach diesem Gesetz konfrontiert zu werden.



Drucksache 136/18

... Eine auf zwei Jahre konzipierte Studie zur "Rehabilitation und Entschädigung zu Unrecht inhaftierter Personen" der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zum praktischen Ablauf des Entschädigungsverfahrens und denkbaren Optimierungsmöglichkeiten hat sich mit den Fragen, wie die Entschädigung und Rehabilitation der Betroffenen in der Praxis der Justiz erfolgt, welche Beeinträchtigungen zu Unrecht inhaftierte Personen erleiden, welche Defizite aus Sicht der beteiligten Institutionen und Betroffenen bestehen, wie diese Defizite zu bewerten sind und inwiefern Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung ergriffen werden können, beschäftigt. Sie kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Personen objektiv verbesserungswürdig erscheine. Den unschuldig ehemals Inhaftierten werde nicht die Hilfe entgegen gebracht, die sie - auch im Sinne einer Wiedergutmachung - erwarten und verdienen würden. Dies gelte sowohl wirtschaftlich als auch im Rahmen der schnellen und reibungslosen Wiedereingliederung in ein bürgerliches Leben. Die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der immateriellen Entschädigung reiche aus der Sicht der unmittelbar Betroffenen eindeutig nicht aus. Vielmehr würden diese die Summe als viel zu gering und als persönlichen Affront gegen sich bzw. einen Hohn von staatlicher Seite bewerten.



Drucksache 69/1/18

... Die Finanzkrise ab dem Jahr 2008 hat erhebliche Schwächen in der Funktionsweise und bei der Transparenz der Finanzmärkte zutage treten lassen. Das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in Finanzdienstleistungen hat darunter nachhaltig gelitten. Heute sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten mit einem immer komplexeren und umfangreicheren Spektrum an Dienstleistungen und Finanzinstrumenten konfrontiert. Neben europäischen Regelungen für den klassischen Geldanlagemarkt sind daher Regelungen für alternative Investments des Grauen Kapitalmarkts dringend geboten.



Drucksache 73/18

... Diese Bewertung ergab, dass der Binnenmarkt trotz seines relativen Erfolgs nicht sein volles Potenzial entfaltet, wenn es um den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds geht, da die Fonds nach wie vor mit vielen Hindernissen konfrontiert sind. Darüber hinaus mangelt es den Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken, die nicht durch die Richtlinien



Drucksache 173/18

... 7. http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/Survey/getSurveyDetail/instruments/SPECIAL/surveyKy/2176



Drucksache 16/18

... Die Herausforderungen, mit denen diese Behörden konfrontiert sind, haben auf EU-Ebene zur Forderung nach bzw. Entwicklung von unterschiedlichen Formen der Unterstützung geführt, die mit ihren jeweiligen Vorteilen in der nachstehenden Tabelle 1 zusammengefasst sind.



Drucksache 474/1/18

... 9. Der Bundesrat regt an, den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags enger zu ziehen. Die weit gefasste Definition des Begriffs des Hostingdiensteanbieters umfasst auch kleine und mittlere Unternehmen, obwohl deren Dienste in der Regel über wenige Nutzerinnen und Nutzer sowie Aufrufzahlen verfügen. Das Gefährdungspotenzial erscheint angesichts eines deutlich kleineren Adressatenkreises, der mit einem terroristischen Inhalt konfrontiert werden könnte, geringer. Deshalb sollten nur Hostingdiensteanbieter ab einer gewissen Größe in den Pflichtenkreis aufgenommen werden, bei denen eine massenhafte Verbreitung terroristischer Inhalte nicht ausgeschlossen werden kann.



Drucksache 554/18

... Die Empfehlungen der Taskforce sind im Anhang zu dieser Mitteilung dargelegt. Viele der Empfehlungen betreffen die praktische Anwendung der besseren Rechtsetzung. Die Kommission unterstützt die Auffassung der Taskforce, dass die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der Politikgestaltung der EU im Rahmen der umfassenderen Agenda für bessere Rechtsetzung gestärkt werden müssen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die 41 nationalen Parlamentskammern, 74 regionalen gesetzgebenden Parlamente, die 280 Regionen und die 80 000 lokalen Behörden, die bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften an vorderster Front stehen, in stärkerem Maße in den politischen Prozess eingebunden werden. Aktive Subsidiarität und eine neue Art der Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen werden zur Gestaltung politischer Maßnahmen beitragen, die funktionieren und gleichzeitig das Verständnis und die Verantwortung für das Handeln der Union stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/18




1. Einleitung

2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung

4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente

4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden

4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen

4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität

5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ

Themen der Konferenz in Bregenz

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU

Anhang I
Die neun Empfehlungen der Taskforce

Empfehlung 1 der Taskforce

Empfehlung 2 der Taskforce

Empfehlung 3 der Taskforce

Empfehlung 4 der Taskforce

Empfehlung 5 der Taskforce

Empfehlung 6 der Taskforce

Empfehlung 7 der Taskforce

Empfehlung 8 der Taskforce

Empfehlung 9 der Taskforce

Anhang II
Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)

Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 51. Der Bundesrat erkennt deshalb an, dass angesichts der zahlreichen Herausforderungen, mit denen die Union in den vergangenen Jahren konfrontiert war, die Notwendigkeit einer höheren Flexibilität innerhalb des Finanzrahmens deutlich geworden ist. Insbesondere müssen ausreichende finanzielle Spielräume für außergewöhnliche Krisenereignisse bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 369/1/18

... Bereits auf Grund des hohen Schutzgutes der Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) und der Folgen, die unterschiedliche Löschungsfristen in den einzelnen Ländern für die betroffenen Unternehmer hätten (insbesondere wenn es sich um Unternehmen handelt, die bundesweit tätig sind: sie wären dann bei gleichgelagerten Sachverhalten mit möglicherweise völlig unterschiedlich geregelten Löschungsfristen konfrontiert) ist daher davon auszugehen, dass diese Frist nur bundeseinheitlich für alle Länder geregelt werden kann.



Drucksache 103/18

... Der derzeitige EU-Aufsichtsrahmen sieht keine harmonisierte aufsichtsrechtliche Behandlung von notleidenden Risikopositionen vor. Folglich kann die tatsächliche Verlustdeckung für NPE bei Banken in unterschiedlichen Rechtsordnungen variieren, selbst wenn diese Banken im Grunde dasselbe Risiko tragen. Dies kann die länderübergreifende Vergleichbarkeit der Kapitalquoten einschränken und deren Verlässlichkeit beeinträchtigen. Banken mit demselben Risikoprofil und mit derselben Währung wären je nach Standort in der Union mit unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen konfrontiert. Dies verstärkt die Finanzmarktfragmentierung und verhindert, dass einer der größten Vorteile des Binnenmarkts zur Geltung kommt: die grenzüberschreitende Diversifizierung und Teilung wirtschaftlicher Risiken.



Drucksache 214/18

... Bei einem Unfall unter Beteiligung einer haftpflichtigen Partei, deren Versicherer zahlungsunfähig ist, stellen sich vor allem zwei Probleme. Erstens ist nicht immer klar, ob jemand, und falls ja, wer für die erste Entschädigung des Opfers verantwortlich ist ("Front Office"). Zweitens ist auch nicht klar, wer die endgültige finanzielle Verantwortung für den Schadenersatz trägt ("Back Office"). Diese Fragen sind besonders wichtig, wenn der Versicherer im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitende Versicherungen anbietet. Bei jüngsten solchen Insolvenzen wurden die Opfer von Kraftfahrzeugunfällen, die von Versicherungsnehmern eines zahlungsunfähigen Versicherers verursacht wurden, erst dann entschädigt, wenn im Rahmen der nationalen rechtlichen Verfahren die Verantwortlichen und die Höhe der Entschädigung bestimmt worden waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 215/1/18

... 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen einen höheren Verwaltungsaufwand für die Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche bedeuten. Denn trotz der vorgesehenen Vereinheitlichung der Ersuchen ist davon auszugehen, dass die sogenannten Diensteanbieter mit einer größeren Zahl von Anfragen konfrontiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich bei den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene für eine möglichst geringe Bürokratiebelastung und - soweit diese unvermeidbar ist - für Entlastungen der betroffenen Unternehmen an anderer Stelle einzusetzen.



Drucksache 136/18 (Beschluss)

... Eine auf zwei Jahre konzipierte Studie zur "Rehabilitation und Entschädigung zu Unrecht inhaftierter Personen" der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zum praktischen Ablauf des Entschädigungsverfahrens und denkbaren Optimierungsmöglichkeiten hat sich mit den Fragen, wie die Entschädigung und Rehabilitation der Betroffenen in der Praxis der Justiz erfolgt, welche Beeinträchtigungen zu Unrecht inhaftierte Personen erleiden, welche Defizite aus Sicht der beteiligten Institutionen und Betroffenen bestehen, wie diese Defizite zu bewerten sind und inwiefern Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung ergriffen werden können, beschäftigt. Sie kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Personen objektiv verbesserungswürdig erscheine. Den unschuldig ehemals Inhaftierten werde nicht die Hilfe entgegen gebracht, die sie - auch im Sinne einer Wiedergutmachung - erwarten und verdienen würden. Dies gelte sowohl wirtschaftlich als auch im Rahmen der schnellen und reibungslosen Wiedereingliederung in ein bürgerliches Leben. Die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der immateriellen Entschädigung reiche aus der Sicht der unmittelbar Betroffenen eindeutig nicht aus. Vielmehr würden diese die Summe als viel zu gering und als persönlichen Affront gegen sich bzw. einen Hohn von staatlicher Seite bewerten.



Drucksache 45/17

... von 2013 bewertet. Demnach dürften die mit diesem Vorschlag verbundenen Kosten zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für künftige Reglementierungen nur begrenzt spürbar sein15. Geringfügig höhere Kosten könnten sich für diejenigen Mitgliedstaaten ergeben, in denen die Richtlinie gegenwärtig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Es wird aber erwartet, dass die Maßnahme insgesamt eine positive Wirkung auf die Verwaltungskosten hat, weil die Mitgliedstaaten infolge des verbesserten Systems wahrscheinlich seltener mit Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert sein werden. Die Kommission beabsichtigt, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und sie bei der Durchführung dieser Richtlinie und im Hinblick auf eine weitere Begrenzung der Kosten zu unterstützen. Der Vorschlag geht nicht über Maßnahmen hinaus, die zur Erreichung der angestrebten Ziele notwendig und angemessen sind. Die gegenseitige Evaluierung erfolgte anhand von Leitlinien und ergab keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sich die gegenwärtigen Regulierungsentscheidungen auf eine fundierte und objektive Analyse stützen bzw. offen und transparent getroffen würden. Fast drei Jahre nach Beginn der gegenseitigen Evaluierung liegt rund ein Drittel der Verhältnismäßigkeitsprüfungen noch immer nicht vor, und rund 70 % der vorgelegten Evaluierungen enthielten die Schlussfolgerung, dass die geltenden Reglementierungen beibehalten werden, obwohl sie keiner belastbaren Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen wurden. Zudem werden Berufsreglementierungen oft geändert, und die Kommission ist sich bewusst, dass Berufsangehörige laufend durch neue Reglementierungen belastet werden, ohne dass zuvor eine ordnungsgemäße, auf der Verhältnismäßigkeit basierende Analyse der Notwendigkeit, des Nutzens oder der Auswirkungen dieser Belastungen vorgenommen worden wäre.



Drucksache 310/17

... Aktionsplans im Bereich der Mehrwertsteuer eingegangen ist. Die Vorschläge zur Modernisierung der Mehrwertsteuerregelung für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr werden sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Unternehmen zugutekommen, da die Steuereinnahmen steigen und der Verwaltungsaufwand beim grenzüberschreitenden Handel abnimmt. Außerdem werden diese Vorschläge möglicherweise zum Schulz von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union beitragen, da sie Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen verschaffen. Gegenwärtig sind Unternehmen in der EU nämlich oft mil Wettbewerbsnachteilen gegenüber Verkäufern aus Drittländern konfrontiert, die Waren mehrwertsteuerbefreit in die EU einführen können.



Drucksache 757/17

... Europa ist zunehmend mit den dramatischen Konsequenzen unvorhersehbarer extremer Wetterereignisse und Erdbeben konfrontiert wie dem Verlust von Menschenleben sowie Schäden an Eigentum und Kulturgütern. Dies hat zu tragischen Folgen für die Menschen und ihre Existenzgrundlagen geführt. Die europäischen Nationen haben eine Europäische Union (EU) gegründet, um ihr gemeinsames Wohl zu fördern und Widrigkeiten gemeinsam anzugehen, sodass jede von ihnen durch Einheit und Solidarität stärker werden kann. Ein Europa, das schützen will, muss über die Mittel verfügen, entschlossen handeln zu können.



Drucksache 158/17 (Beschluss)

... In Abkehr vom Referentenentwurf unterscheidet der Gesetzentwurf die Zulässigkeit eines Entgelts für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel jedoch anhand des Kartenzahlverfahrens. Zahlungskarten unterscheiden sich hinsichtlich der Art der Rechtsbeziehungen und der Anzahl der vom Zahlungsvorgang betroffenen Parteien (Verbraucher - Händler - Bank(en)). Im Wesentlichen sind Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren von Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren zu unterscheiden. Der Unterschied ist aber nur Finanzfachleuten bekannt, da er sich für den Verbraucher beim Bezahlvorgang im Handel nicht auswirkt. Somit ist der Verbraucher beim Bezahlvorgang gegebenenfalls mit Entgelten konfrontiert, deren Rechtmäßigkeit er in der Regel nicht überprüfen kann. Dies weicht die Verständlichkeit und Transparenz der Regelung der Entgelte unnötig auf. Verbraucher werden wieder der Gefahr von Zusatzkosten ausgesetzt.



Drucksache 709/17

... ➢ Auch die Bürgerinnen und Bürger können sich wirksam organisieren, um ihre gemeinsamen Interessen zu vertreten, wie dies das Groupement transfrontalier européen12 tut, ein Verband, der über 30 000 Schweiz-/Frankreich-Pendlerinnen und -Pendler vertritt.



Drucksache 214/17

... Immer häufiger müssen sich deutsche Strafgerichte mit (fremden) kulturellen oder religiösen Prägungen der Beschuldigten auseinandersetzen. Namentlich sogenannte "Ehrenmorde", Zwangsheirat, Genitalverstümmelung und andere körperliche bzw. sexuelle Übergriffe konfrontieren die Justiz mit Rechts- und Wertvorstellungen, die den hiesigen diametral zuwiderlaufen.



Drucksache 721/17

... Die Kommission ist bereit, diesen Prozess mithilfe der in dem vorliegenden Aktionsplan vorgesehenen legislativen und anderen Maßnahmen zu unterstützen. Sie werden den europäischen Verkehrssektor stärker und wettbewerbsfähiger machen und sicherstellen, dass weder Verbraucher noch Regionen abgehängt werden und wir bei der Bekämpfung des Klimawandels an vorderster Front stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 74/17 (Beschluss)

... Verbraucher werden zunehmend im Rahmen des Erwerbs eines relativ preisintensiven Produkts oder einer kostenintensiven Dienstleistung von dem Verkäufer bzw. Dienstleister mit dem Angebot einer produktergänzenden (produktakzessorischen) Versicherung konfrontiert. Exemplarisch genannt seien die Auslandsreisekrankenversicherung, die im Reisebüro direkt bei Buchung der Pauschalreise offeriert wird, oder die im Elektronikmarkt beim Erwerb eines Smartphones angebotene diesbezügliche "Diebstahlversicherung" oder die im Kaufhaus offerierte "Garantieverlängerung" im Zusammenhang mit dem Kauf einer Waschmaschine. Die Verkäufer dieser produktergänzenden Versicherungen - Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit - sind für die erforderliche Kundenberatung, was die Versicherung anbelangt, oftmals nicht ausreichend geschult und können daher den Kunden weder angemessen beraten noch dessen etwaige Fragen zum Versicherungsprodukt kompetent beantworten. Eine individuelle Risikoanalyse erfolgt regelmäßig nicht. Alternative Versicherungsprodukte werden zumeist nicht aufgezeigt. Der Händler (Verkäufer) hat üblicherweise ausschließlich Verbindung zu einem bestimmten Partner in der Versicherungsbranche, dessen Vertragsformulare er verwendet. Auch wegen der insoweit in Aussicht gestellten Provision besteht für den Händler ein erheblicher Anreiz zum Vertrieb gerade dieses Versicherungsprodukts. Weil eine individuelle Bedarfs- und Risikoanalyse unterbleibt und das Versicherungsprodukt zumeist überraschend angeboten wird, erkennt der Kunde häufig erst im Nachhinein, wenn das versicherte Risiko bereits von einer seiner anderen (bestehenden) Versicherungen, zum Beispiel seiner Hausratsversicherung, abgedeckt ist.



Drucksache 230/17

... es, der zum Schutz der Außenbeziehungen (Neutralität) der Bundesrepublik Deutschland die Anwerbung für fremde Dienste untersagt. Tatbestandlich stellt er das Anwerben zum Wehrdienst einer ausländischen Macht unter Strafe. Als ausländische Macht im Sinne dieser Vorschrift werden nicht nur Staaten angesehen, sondern auch zwischenstaatliche Machtgebilde oder sonstige militärische Mächte wie Bürgerkriegsparteien oder Volksfronten.



Drucksache 654/17

... Da die zivilen und verteidigungsbezogenen Segmente des EU-Cybersicherheitsmarktes mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert sind49 und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck einsetzen, ist eine enge Zusammenarbeit in kritischen Bereichen geboten, weshalb in einer zweiten Phase das Netz und sein Zentrum unter vollständiger Wahrung der Bestimmungen des EU-Vertrags über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik um eine Cyberabwehrdimension ergänzt werden könnten. Genauso wie die technologische Ausrichtung des Netzes könnte seine Verteidigungsdimension die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Cyberabwehr beschleunigen - etwa durch Informationsaustausch, eine abgestimmte Lageerfassung, den Aufbau von Fachwissen und koordinierte Reaktionen - und die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung gemeinsamer Fähigkeiten unterstützen. Es könnte den Mitgliedstaaten auch als Plattform dafür dienen, Schwerpunkte der EU-Cyberabwehr festzulegen, gemeinsame Lösungen zu untersuchen, zur Entwicklung gemeinsamer Strategien beizutragen und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen, Übungen und Tests zur Cyberabwehr auf europäischer Ebene zu erleichtern sowie die Arbeiten zu Taxonomien und Normen der Cyberabwehr zu unterstützen, wobei dem Zentrum eine unterstützende und beratende Rolle zukommt. Hierzu müsste das Zentrum eng und in vollständiger Komplementarität mit der Europäischen Verteidigungsagentur bei der Cyberabwehr und mit der ENISA im Bereich der Cyberabwehrfähigkeit zusammenarbeiten. Diese Verteidigungsdimension würde den Prozess berücksichtigen, der mit dem Reflexionspapier zur Zukunft der europäischen Verteidigung in Gang gesetzt wurde.



Drucksache 757/1/17

... Die Kommission möchte diesen von ihr so wahrgenommenen Entwicklungen "ein Europa, das schützt" entgegenstellen - mittels robuster und unmittelbar einsatzfähiger Kapazitäten, die eine rasche Reaktion auf Katastrophen erlauben, so dass die Union den Mitgliedstaaten im Bedarfsfall "schneller an vorderster Front zu Hilfe kommen" könne (Kommissionspräsident Juncker in einer Pressemeldung der Kommission vom 23. November 2017). Dabei sollen die Aktivitäten der EU sichtbar sein und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/1/17




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

Zu den Kernelementen des Kommissionsvorschlags merkt der Bundesrat Folgendes an:**

Zu BR-Drucksache 757/17


 
 
 


Drucksache 126/17

... Künftig liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt - und zwar auch dann, wenn (noch) keine Absicht besteht, diese zu verwenden. Mit der vorgeschlagenen Erweiterung kann die abstrakt durch Waffen oder gefährliche Werkzeuge erhöhte potentielle Gefahr der Rechtsgutsverletzung adäquat bestraft werden. Denn die Schwere der Rechtsgutsverletzung ist vergleichbar mit der eines Diebstahls mit Waffen. Nach § 244 Absatz 1 Nummer 1a StGB greift dort die erhöhte Strafandrohung beim Beisichführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs unabhängig davon, ob eine körperliche bzw. tatsächliche Konfrontation mit einer anderen Person beabsichtigt ist.



Drucksache 181/17 (Beschluss)

... Die Erhebungen bestätigen eindrücklich, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, sich aber nun auf andere Produkte als Gewinnspieldienste konzentriert. Dabei werden Betroffene überwiegend mit Angeboten über Waren oder Dienstleistungen konfrontiert, für die sie sich unter gewöhnlichen Umständen und bei reiflicher Überlegung nicht entschieden hätten.



Drucksache 181/17

... Diese Ergebnisse bestätigen, dass das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen, bei denen gerade unseriöse Geschäftsmodelle das Überraschungsmoment bewusst ausnutzen, um mit den angerufenen Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Vertrag abzuschließen, weiterhin floriert. Dabei werden Betroffene überwiegend mit Angeboten über Waren oder Dienstleistungen konfrontiert, für die sie sich unter gewöhnlichen Umständen und bei reiflicher Überlegung nicht entschieden hätten. Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers grundsätzlich rechtswidrig nach dem



Drucksache 158/1/17

... In Abkehr vom Referentenentwurf unterscheidet der Gesetzentwurf die Zulässigkeit eines Entgelts für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel jedoch anhand des Kartenzahlverfahrens. Zahlungskarten unterscheiden sich hinsichtlich der Art der Rechtsbeziehungen und der Anzahl der vom Zahlungsvorgang betroffenen Parteien (Verbraucher - Händler - Bank(en)). Im Wesentlichen sind Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren von Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren zu unterscheiden. Der Unterschied ist aber nur Finanzfachleuten bekannt, da er sich für den Verbraucher beim Bezahlvorgang im Handel nicht auswirkt. Somit ist der Verbraucher beim Bezahlvorgang gegebenenfalls mit Entgelten konfrontiert, deren Rechtmäßigkeit er in der Regel nicht überprüfen kann. Dies weicht die Verständlichkeit und Transparenz der Regelung der Entgelte unnötig auf. Verbraucher werden wieder der Gefahr von Zusatzkosten ausgesetzt.



Drucksache 569/1/17

... ), den Ausführungsbestimmungen hierzu sowie im EU-Recht bestehen, fehlen solche Vorgaben für das vordere Sichtfeld, wenn Kraftfahrzeuge mit auswechselbaren Anbaugeräten ausgerüstet sind, die das vordere Sichtfeld des Fahrzeugführers einschränken. Anbaugeräte werden z.B. an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren), Kommunalfahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen für bestimmte Arbeiten verwendet (Frontlader, Frontmähwerke, Rebenschneider, Roder, Saatbettkombinationen, Tunnelreiniger etc.). Auch die Forderung des § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 35b Absatz 2 Satz 1a - neu - StVZO Nummer 4a - neu - § 72 Absatz 2 Nummer 1c - neu - StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Absatz 1 StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Überschrift, Absatz 2 Satz 2 StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 14/17

... 5. http://frontex.europa.eu/publications



Drucksache 757/17 (Beschluss)

... Die Kommission möchte diesen von ihr so wahrgenommenen Entwicklungen "ein Europa, das schützt" entgegenstellen - mittels robuster und unmittelbar einsatzfähiger Kapazitäten, die eine rasche Reaktion auf Katastrophen erlauben, so dass die Union den Mitgliedstaaten im Bedarfsfall "schneller an vorderster Front zu Hilfe kommen" könne (Kommissionspräsident Juncker in einer Pressemeldung der Kommission vom 23. November 2017). Dabei sollen die Aktivitäten der EU sichtbar sein und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/17 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

8. Artikel 6: Risikomanagement

9. Artikel 12: rescEU

10. Artikel 11: Europäischer Katastrophenschutz-Pool

Zu BR-Drucksache 757/17

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 74/1/17

... Verbraucher werden zunehmend im Rahmen des Erwerbs eines relativ preisintensiven Produkts oder einer kostenintensiven Dienstleistung von dem Verkäufer bzw. Dienstleister mit dem Angebot einer produktergänzenden (produktakzessorischen) Versicherung konfrontiert. Exemplarisch genannt seien die Auslandsreisekrankenversicherung, die im Reisebüro direkt bei Buchung der Pauschalreise offeriert wird, oder die im Elektronikmarkt beim Erwerb eines Smartphones angebotene diesbezügliche "Diebstahlversicherung" oder die im Kaufhaus offerierte "Garantieverlängerung" im Zusammenhang mit dem Kauf einer Waschmaschine. Die Verkäufer dieser produktergänzenden Versicherungen - Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit - sind für die erforderliche Kundenberatung, was die Versicherung anbelangt, oftmals nicht ausreichend geschult und können daher den Kunden weder angemessen beraten noch dessen etwaige Fragen zum Versicherungsprodukt kompetent beantworten. Eine individuelle Risikoanalyse erfolgt regelmäßig nicht. Alternative Versicherungsprodukte werden zumeist nicht aufgezeigt. Der Händler (Verkäufer) hat üblicherweise ausschließlich Verbindung zu einem bestimmten Partner in der Versicherungsbranche, dessen Vertragsformulare er verwendet. Auch wegen der insoweit in Aussicht gestellten Provision besteht für den Händler ein erheblicher Anreiz zum Vertrieb gerade dieses Versicherungsprodukts. Weil eine individuelle Bedarfs- und Risikoanalyse unterbleibt und das Versicherungsprodukt zumeist überraschend angeboten wird, erkennt der Kunde häufig erst im Nachhinein, wenn das versicherte Risiko bereits von einer seiner anderen (bestehenden) Versicherungen, zum Beispiel seiner Hausratsversicherung, abgedeckt ist.



Drucksache 713/17

... Europa ist mit einer Reihe wichtiger Entwicklungen konfrontiert:



Drucksache 110/17 (Beschluss)

... In § 24 BDSG-E wird eine rechtliche Grundlage für nicht-öffentliche Stellen geschaffen, die es ihnen erlaubt, eine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten unabhängig davon vorzunehmen, ob die Zwecke der Verarbeitung mit den ursprünglichen Zwecken, für die die Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar sind. Diese Regelung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher von besonderer Bedeutung. Denn diese werden zunehmend mit unternehmerischen Angeboten konfrontiert, bei denen sie für die Inanspruchnahme der Dienste nicht mehr mit einem Entgelt, sondern mit ihrem Einverständnis in die Weiterverarbeitung ihrer personenbezogenen Daten "bezahlen". Mit der Regelung in § 24 BDSG-E würde es beispielsweise Unternehmen der Digitalwirtschaft ermöglicht, ohne Einwilligung der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher eine Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten mit dem Hinweis darauf vorzunehmen, diese Daten würden zur "Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche" gegenüber Dritten (zum Beispiel einem Geschäftspartner) gebraucht. Betroffene Verbraucher können aber nicht dafür verantwortlich gemacht und in ihren Persönlichkeitsrechten beschnitten werden, wenn Unternehmen ihre personenbezogenen Daten für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Verhältnis zu Dritten benötigen, zumal die betroffenen Personen auch keinen Einblick in die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit Dritten haben. Deshalb sollte eine Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken nur erlaubt sein, wenn rechtliche Ansprüche des Unternehmens gegenüber der betroffenen Person selbst in Rede stehen.



Drucksache 181/1/17

... Die Erhebungen bestätigen eindrücklich, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, sich aber nun auf andere Produkte als Gewinnspieldienste konzentriert. Dabei werden Betroffene überwiegend mit Angeboten über Waren oder Dienstleistungen konfrontiert, für die sie sich unter gewöhnlichen Umständen und bei reiflicher Überlegung nicht entschieden hätten.



Drucksache 731/17

... Konkrete Maßnahmen auf den bewirtschafteten Flächen sind von entscheidender Bedeutung, wenn die umwelt- und klimapolitischen Ziele der EU erreicht werden sollen. Landwirte stehen bei der Umsetzung dieser wichtigen gesellschaftlichen Ziele an vorderster Front der Wirtschaftsakteure. In diesem Zusammenhang müssen die Direktzahlungen unter die Lupe genommen werden, um sicherzustellen, dass auf einem großen Teil der aktiv bewirtschafteten Flächen in der EU umweltfreundliche Verfahren angewendet werden. Die derzeitigen flächenbezogenen Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums beruhen auf diesem Grundsatz. Auch dank der GAP hat die ökologische Landwirtschaft stark zugenommen: 2015 wurde sie auf 6 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche betrieben gegenüber 2 % im Jahr 2000.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 573/17

... Als eine Vorbedingung für Investitionen im Bereich der Kohäsionspolitik trug die intelligente Spezialisierung dazu bei, dass in rund der Hälfte der Mitgliedstaaten12 Reformen umgesetzt und viele Herausforderungen in den Bereichen Forschung und Innovation angepackt wurden. In bestimmten Fällen untergrub die unausgewogene Einbeziehung von Vertretern aus verschiedenen Sektoren, darunter die Forschung, Industrie, Hochschulen, öffentliche Verwaltung und die Zivilgesellschaft, weitreichende Reformbemühungen. Ein wesentlicher Fokus der Strategien bestand deshalb darin, verhärtete Fronten zwischen den verschiedenen Verwaltungsbehörden aufzuweichen und die Multi-Level-Governance zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 629/17 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die vielfältigen Herausforderungen, mit denen die europäische Industrie konfrontiert ist, nur gelöst werden können, wenn den Unternehmen dauerhaft ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten zu den unterschiedlichen Finanzierungsanlässen zur Verfügung stehen. Dies setzt eine Regulierung mit Augenmaß voraus, die immer auch die Bedeutung der gesamten Finanzbranche für die Wachstums- und Innovationsfähigkeit der Industrie im Blick behält. Insbesondere sollte der Versuchung widerstanden werden, den Unternehmen Vorgaben für die Art der jeweils individuellen Finanzierungsform zu machen. Insofern begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Kommission, die die vorhandenen Finanzierungangebote für die KMU spürbar verbreitern und deutlich verbessern. Zugleich werden aber Überlegungen abgelehnt, die einzelne Finanzierungsformen benachteiligen oder erschweren. Insbesondere für KMU wird der Bankkredit auch künftig ein zentraler Finanzierungsbaustein bleiben müssen. Die Erschwerung der Kreditvergabemöglichkeiten, etwa durch komplexe Nachhaltigkeitskriterien, wird negative Auswirkungen auf Wachstumspotentiale und die Innovations-fähigkeit der Unternehmen haben.



Drucksache 661/17

... Diese Berichte werden die Herausforderungen beleuchten, mit denen die Steuerbehörden bei der Einziehung von Steuern in einem sich wandelnden sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld konfrontiert sind. Digitalisierung, Globalisierung, neue Geschäftsmodelle, Steuerbetrug und Steuerumgehung sowie knappe Haushaltsmittel zwingen die Steuerbehörden, ihre Verfahren zu überarbeiten und moderne oder alternative Möglichkeiten zur Einziehung von Steuern im Binnenmarkt zu finden. Dies ist überdies die Gelegenheit für die Kommission, auf hoher Ebene einen strategischen Dialog mit den nationalen Behörden anzustrengen, um EU-weit einheitliche Lösungen zu finden, die mit dem Unionsrecht in Einklang stehen.



Drucksache 120/17

... 3. Erörterung gemeinsamer struktureller Probleme im Rat, um die Umsetzung der Umweltvorschriften der EU zu verbessern: Die wichtigsten Ergebnisse und Leitlinien der EIR sollten auf nationaler Ebene und EU-Ebene strategisch erörtert werden, um die Umsetzung der EU-Umweltvorschriften zu fördern und die Verwirklichung ihrer Ziele zu beschleunigen. Die Mitgliedstaaten sollten sich im Rat über gemeinsame Probleme austauschen können, insbesondere wenn sie mit grenzüberschreitenden Auswirkungen konfrontiert sind. Miteinander zusammenhängende Themen sollten als Ganzes untersucht werden, damit entsprechend dem im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung geförderten Übergang von sektorspezifischen Ansätzen hin zu ganzheitlichen Lösungen die besten Lösungen ermittelt werden, die den legitimen Interessen aller betroffenen Sektoren gerecht werden.43 Umsetzungsprobleme aufgrund mangelnder Klarheit, Kohärenz oder Konsistenz der EU-Politik und des EU-Rechts könnten ebenfalls in diesem Kontext behandelt werden. Interessenträger wie NRO, Unternehmen und Forschung sowie das Europäische Parlament sollten beteiligt werden, wo dies angebracht ist.



Drucksache 352/17

... Die europäische Säule sozialer Rechte wird vor dem Hintergrund vorgestellt, heutigen und künftigen Realitäten gerecht zu werden. Trotz jüngster Verbesserungen der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Europa bleiben die Folgen der Krise des vergangenen Jahrzehnts weiter deutlich spürbar und reichen von Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit bis zu Armutsrisiken in weiten Teilen Europas. Gleichzeitig sind alle Mitgliedstaaten mit den schnellen Veränderungen in unseren Gesellschaften und der Arbeitswelt konfrontiert.



Drucksache 387/17

... Gleichzeitig steht die Welt vor zunehmenden transnationalen Herausforderungen. Diese reichen von beispiellosen Migrantenströmen über Bedrohungen durch den Terrorismus bis hin zu Finanzkrisen, Pandemien und den Folgen des Klimawandels. Selbst die größten und reichsten Länder sind nicht mehr in der Lage, die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, alleine zu bewältigen. In der heutigen Welt kommt es zunehmend auf globale Zusammenarbeit an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 254/17

... Überzeugung als wahr festgestellten Sachverhalt verbindliche und teilweise auch empfindliche Rechtsfolgen knüpft. Für dieses zentrale Gut gehen von heimlich angefertigten Bild- und Tonaufnahmen Gefahren aus. Das betrifft insbesondere die Gefahr, dass auf diese Weise gerichtlich noch nicht vernommenen Zeugen der bisherige Verhandlungsverlauf wortlautgetreu zur Kenntnis gelangen kann und sie ihr Aussageverhalten - bewusst oder unbewusst - an diesen anpassen können. Hierdurch wird dem Gericht auch die Konfrontation von Zeugen mit Widersprüchen zwischen ihrer Aussage und dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme als Instrument der Wahrheitsfindung genommen.



Drucksache 629/1/17

... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die vielfältigen Herausforderungen, mit denen die europäische Industrie konfrontiert ist, nur gelöst werden können, wenn den Unternehmen dauerhaft ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten zu den unterschiedlichen Finanzierungsanlässen zur Verfügung stehen. Dies setzt eine Regulierung mit Augenmaß voraus, die immer auch die Bedeutung der gesamten Finanzbranche für die Wachstums- und Innovationsfähigkeit der Industrie im Blick behält. Insbesondere sollte der Versuchung widerstanden werden, den Unternehmen Vorgaben für die Art der jeweils individuellen Finanzierungsform zu machen. Insofern begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Kommission, die die vorhandenen Finanzierungangebote für die KMU spürbar verbreitern und deutlich verbessern. Zugleich werden aber Überlegungen abgelehnt, die einzelne Finanzierungsformen benachteiligen oder erschweren. Insbesondere für KMU wird der Bankkredit auch künftig ein zentraler Finanzierungsbaustein bleiben müssen. Die Erschwerung der Kreditvergabemöglichkeiten, etwa durch komplexe Nachhaltigkeitskriterien, wird negative Auswirkungen auf Wachstumspotentiale und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen haben.



Drucksache 315/16

... Die nationalen und regionalen Arbeitsmärkte und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stehen vor jeweils eigenen Herausforderungen, aber alle Mitgliedstaaten sind mit ähnlichen Problemen und Chancen konfrontiert:



Drucksache 533/16

... Den Kurs halten: Die 10 Prioritäten der Juncker-Kommission werden auch weiterhin die Grundlage für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 darstellen. Der Schwerpunkt wird auf den Vorschlägen liegen, die geeignet sind, die Herausforderungen zu meistern, mit denen die EU derzeit konfrontiert ist. Wie bereits in den letzten beiden Jahren werden lediglich gut begründete Vorschläge in das Arbeitsprogramm aufgenommen, denen eine Folgenabschätzung vorangegangen ist und in denen die im Rahmen öffentlicher Konsultationen erfolgten Rückmeldungen der Interessenträger berücksichtigt wurden.



Drucksache 335/16 (Beschluss)

... 5. Die Mitteilung spricht davon, dass Lehrkräfte frühe Anzeichen von Radikalisierung bei jungen Menschen erkennen und darauf reagieren sollen. Sie stünden neben Sicherheits- und Justizbehörden, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und der Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten an vorderster Front. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in Deutschland bereits einschlägige Fortbildungsangebote und Beratungsnetzwerke zur Verfügung stehen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass der originäre Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrkräfte vorrangig ist und Lehrkräfte nicht durch darüber hinausgehende sicherheitspolitische Erwägungen überfordert werden dürfen.



Drucksache 116/16

... Problemen beim Zugang zur Arbeitswelt konfrontiert. In Beschäftigungsverhältnissen unterrepräsentiert sind vor allem Drittstaatsangehörige und ethnische Minderheiten;



Drucksache 813/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Vorgaben des europäischen Gesetzgebers zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Finanzmärkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden sollen. Die Finanzkrise ab dem Jahre 2008 hat erhebliche Schwächen in der Funktionsweise und bei der Transparenz der Finanzmärkte zutage treten lassen. Das Vertrauen der Anleger in Finanzdienstleistungen hat darunter nachhaltig gelitten. Heute sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten mit einem immer komplexeren und umfangreicheren Spektrum an Dienstleistungen und Finanzinstrumenten konfrontiert. Der Bundesrat begrüßt insoweit das Bemühen, dass bei der weiteren Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte auch das Ziel eines hohen Anlegerschutzniveaus mit Nachdruck verfolgt wird.



Drucksache 230/1/16

... Probleme tauchen zwar in der Mehrzahl bei der Rückkehr aus der Elternzeit auf, weil der bisherige Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden oder anderweitig besetzt ist oder Rückkehrerinnen oder Rückkehrer damit konfrontiert werden, dass sie schlechtere Bedingungen hinnehmen sollen. Da nach den Erweiterungen der Möglichkeiten, Elternzeit zu nehmen, diese vermehrt auch von Vätern in Anspruch genommen wird, wird es auch vermehrt Fälle geben, in denen Frauen bereits nach dem Mutterschutz an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und mit denselben Problemen konfrontiert sind wie Mütter oder Väter nach einer Elternzeit.



Drucksache 369/16

... Gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung enthält der Vorschlag außerdem Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europ8 arat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind. Die in Bezug auf diesen Vorschlag wichtigsten Agenturen und Einrichtungen sind das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)9, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex)10, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)11, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)12, die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)13, die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)14, das Europäische Polizeiamt (Europol)15, die Europäische Polizeiakademie (CEPOL)16, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)17 und die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)18.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung

- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 290/16

... Jeder dritte Internetnutzer ist ein Kind25. Verglichen mit 2010 ist die Wahrscheinlichkeit für Kinder im Alter von 11 bis 16 Jahren nun bis zu 20 % höher, mit Hassbotschaften konfrontiert zu werden. Auch die Gefahr, dass sie im Internet auf nicht jugendfreie, aber dennoch öffentlich zugängliche Inhalte stoßen, ist heutzutage höher (im Vereinigten Königreich waren auf 23 von 25 der am häufigsten besuchten Websites für Erwachsene Pornovideos sofort, kostenlos und ohne Beschränkung zugänglich).26



Drucksache 236/1/16

... Die demographische Entwicklung stellt viele Länder vor eine Herausforderung. Während die Bevölkerung in einigen Ballungsräumen konstant bleibt oder zunimmt, sehen sich insbesondere ländlich geprägte oder strukturschwächere Gegenden Deutschlands mit einem Bevölkerungsrückgang konfrontiert. Dies spiegelt sich auch bei den Gerichten wider.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.