617 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Forschungs- und"
Drucksache 338/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG-ÄndG)
... a) Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Bundes, die sichere Energieversorgung in Deutschland nach dem beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie durch fossile und erneuerbare Energien sicherzustellen. Dazu gehören neben dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien auch erhebliche Forschungs- und Investitionsmaßnahmen, um sowohl den Wirkungsgrad fossiler Energieträger zu erhöhen als auch deren umweltschädliche Auswirkungen zu minimieren.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf insgesamt
5. Zum Gesetzentwurf insgesamt
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 2 Absatz 1 Satz 1 und 3 EKFG-ÄndG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 EKFG-ÄndG
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 3 - neu - EKFG-ÄndG Dem Artikel 1 Nummer 1 ist folgender Buchstabe c anzufügen:
9. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - EKFG-ÄndG
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 EKFG-ÄndG
§ 4 Einnahmen des Sondervermögens und Ermächtigungen
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 8 Überschrift und Satz 01 - neu - EKFG-ÄndG
12. Zu Artikel 1a - neu - § 3 KernbrStG
'Artikel 1 a Änderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes
13. Zu Artikel 1a - neu - § 12 KernbrStG
'Artikel 1a Änderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... Hauptziel des LIFE-Programms ist die Katalyse von Veränderungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung politischer Strategien, indem Lösungen und bewährte Verfahren zur Erreichung von umwelt- und klimapolitischen Zielen angeboten und verbreitet werden. Es bietet daher Möglichkeiten zur Kofinanzierung von Projekten mit klarem Nutzen für die Umwelt oder das Klima und erweitert die bestehende Wissensbasis. Die Kommission wird für Synergien zwischen dem LIFE-Programm und anderen EU-Instrumenten sorgen und kann beispielsweise Forschungs- und Innovationsergebnisse von Horizont 2020 und den vorangegangenen Rahmenprogrammen auf dem Gebiet Forschung und Innovation nutzen.
Drucksache 140/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates (Euratom) über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2012 - 2013) KOM (2011) 71 endg.; Ratsdok. 7418/11
... Dieser Vorschlag für eine Verordnung des Rates beruht auf den Artikeln 7 und 10 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Die Beteiligungsregeln bestimmen die Rechte und Pflichten der Rechtspersonen, die am Rahmenprogramm teilnehmen möchten, und legen die Prinzipien für die Nutzung und Verbreitung von Ergebnissen aus dieser Beteiligung fest. Das Euratom-Rahmenprogramm (2012-2013) wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung, deren Durchführungsbestimmungen sowie den Regeln für staatliche Beihilfen, insbesondere den Regeln für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, umgesetzt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage
3. Inhalt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertraulichkeit
Kapitel II Beteiligung
Artikel 4 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Abschnitt 1 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 5 Allgemeine Grundsätze
Artikel 6 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 7 Unabhängigkeit
Artikel 8 Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern
Artikel 9 Alleiniger Teilnehmer
Artikel 10 Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern
Artikel 11 Weitere Voraussetzungen
Abschnitt 2 Verfahren
Unterabschnitt 1 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 12 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 13 Ausnahmen
Unterabschnitt 2 Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen
Artikel 14 Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 15 Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 16 Bestellung unabhängiger Experten
Unterabschnitt 3 Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen
Artikel 17 Allgemeine Bemerkungen
Artikel 18 Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung
Artikel 19 Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung
Artikel 20 Kündigungsbestimmungen
Artikel 21 Sonderbestimmungen
Artikel 22 Unterzeichnung und Beitritt
Unterabschnitt 4 Konsortien
Artikel 23 Konsortialvereinbarungen
Artikel 24 Koordinator
Artikel 25 Änderungen innerhalb des Konsortiums
Unterabschnitt 5 überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen
Artikel 26 Überwachung und Bewertung
Artikel 27 Zur Verfügung zu stellende Informationen
Abschnitt 3 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Unterabschnitt 1 Kostenerstattung Förderformen
Artikel 28 Förderfähigkeit
Artikel 29 Förderformen
Artikel 30 Erstattung erstattungsfähiger Kosten
Artikel 31 Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten
Artikel 32 Förderungshöchstgrenzen
Artikel 33 Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten
Artikel 34 Exzellenznetze
Unterabschnitt 2 Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen
Artikel 35 Auszahlung und Aufteilung
Artikel 36 Wiedereinziehung
Artikel 37 Risikoabdeckungsmechanismus
Kapitel III Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte
Abschnitt 1 neue Kenntnisse Schutzrechte
Artikel 38 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Unterabschnitt 1 Eigentum
Artikel 39 Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 40 Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 41 Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 42 Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze
Unterabschnitt 2 Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung
Artikel 43 Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 44 Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft
Artikel 45 Nutzung und Verbreitung
Abschnitt 2 Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten
Artikel 46 Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte
Artikel 47 Grundsätze
Artikel 48 Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme
Artikel 49 Zugangsrechte für die Nutzung
Kapitel IV besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“
Artikel 50 Geltungsbereich
Artikel 51 Durchführung der Fusionsenergieforschung
Artikel 52 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 53
Anhang Teilnehmer-Garantiefonds
Drucksache 614/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 KOM (2011) 614 endg.; Ratsdok. 15249/11
... 15. Der vorliegende Verordnungsvorschlag begrenzt den Interventionsbereich des EFRE auf die Unterstützung von öffentlichen Forschungs- und Innovationseinrichtungen.
2 Gesamtbewertung:
Aufgaben und Interventionsbereich des EFRE:
Thematische Konzentration:
2 Investitionsprioritäten:
2 Indikatoren:
Bestimmungen zur Behandlung territorialer Besonderheiten:
Zu Artikeln 4
Zu Informations- und Kommunikationstechnologien:
Zum Umweltbereich:
Zum Kulturbereich:
Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission:
Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... Innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 unterstützt die Europäische Kommission Forschungs- und Demonstrationsprojekte zu öko-innovativen Technologien und deren Marktdurchdringung im Rahmen
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
Drucksache 466/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebs es und der Kartoffelzystennematoden
... /EG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfen (ABl. EU L 158 vom 18.6.2008 S. 41) in der jeweils geltenden Fassung sichergestellt ist. Der Antragsteller ist verpflichtet, unverzüglich jede Änderung im Verlauf des im Antrag angegebenen Vorhabens oder jede Änderung des Zwecks anzuzeigen. Die Genehmigung kann, auch nachträglich, mit Auflagen verbunden werden. Sie kann eine Befreiung von den Anzeigepflichten nach § 2 enthalten, wenn der Antragsteller dies beantragt hat. Die Vorschriften der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand:
2. Haushaltskosten mit Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Züchtungs- und Haltungsverbot
§ 2 Anzeigepflichten
§ 3 Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses
§ 4 Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone
§ 5 Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone
§ 6 Verwendung und Behandlung
Abschnitt 3 Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden
§ 7 Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen
§ 8 Untersuchung von Anbauflächen
§ 9 Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden
§ 10 Amtliches Verzeichnis
§ 11 Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden
§ 12 Amtliches Bekämpfungsprogramm
§ 13 Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen
§ 14 Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln
§ 15 Ausnahmen für Nachbau
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 12) Geeignete Maßnahmen für das amtliche Bekämpfungsprogramm
Anlage 2 (zu § 14) Anerkannte Behandlungs- oder Beseitigungsverfahren für Resterden aus der Kartoffelverarbeitung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1315: Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 2. Dies sollte einhergehen mit Reformen, die dafür sorgen, dass wir mehr Gegenwert für unser Geld bekommen und die Fragmentierung überwinden. Die Forschungs- und Innovationssysteme der EU und der Mitgliedstaaten müssen besser miteinander verknüpft werden, ihre Leistung muss verbessert werden.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 629/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 553 endg.
... 4. Nach Auffassung des Bundesrates enthält die Mitteilung Themenfelder, die für eine erfolgreiche innovationsorientierte Regionalpolitik wesentlich und entscheidend sind, wie innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Förderung der unternehmerischen Denkweise, Bildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen, Forschungs- und IKT-Infrastruktur, Kultur- und Kreativbranchen und öffentliches Auftragswesen.
Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... In der Region muss eine Verbindung zwischen den Menschen und ihren Ideen und Bedürfnissen hergestellt werden. Die Verkehrsnetze müssen modernisiert und der EDV-Zugang verbessert werden. Energie kann durch bessere Verbindungen und alternative Quellen billiger und sicherer werden. Die Entwicklung kann im Rahmen eines nachhaltigen Entwicklungskonzepts und im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Umwelt in ein ausgewogenes Verhältnis zum Umweltschutz gebracht werden. Zusammenarbeit ist nötig, um Gefahren und Katastrophen wie Überschwemmungen, Dürren und Industrieunfälle zu minimieren. Wenn die Region auf aussichtsreichen Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten aufbaut, kann sie in den Bereichen Handel und unternehmerische Initiative in der EU eine Spitzenposition einnehmen. Unterschiede in Bildung und Beschäftigung können überwunden werden. Die Region kann zu einem sicheren Gebiet werden, in dem angemessen mit Konflikten, Ausgrenzung und Kriminalität umgegangen wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Europa investiert noch immer viel zu wenig, zersplittert seine Anstrengungen, nutzt die Kreativität der KMU nicht ausreichend und ist nicht in der Lage, den Erkenntnisvorsprung aus der Forschung als marktgestützte Innovation in einen Wettbewerbsvorteil umzumünzen. Aufbauend auf dem Talent unserer Forscher müssen wir ein Innovations-Ökosystem schaffen, in dem europäische IKT-Unternehmen aller Größen neue Weltklasse-Produkte entwickeln können, die auch eine Nachfrage finden. Deshalb müssen wir die Unzulänglichkeiten unserer gegenwärtigen Forschungs- und Innovationsbemühungen beseitigen, indem wir mehr auf private Investitionen zurückgreifen, die Ressourcen besser koordinieren und bündeln "
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 183/10
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
... 1. Die Überlegungen zum Europäischen Forschungsraum und zum künftigen 8. Forschungsrahmenprogramm sollten in eine forschungs- und innovationspolitische Gesamtstrategie eingebunden werden, die sich an den Zielen Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung orientieren muss. Das bisherige Lissabon-3%-Ziel ist europaweit noch lange nicht erreicht.
Drucksache 686/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG )
... b) Die Erläuterungen zu Titel 683 01 – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare Energien – werden wie folgt gefasst:
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... - Akteure frei agieren, Allianzen schließen und die für Wettbewerb und Zusammenarbeit in einer weltweiten Dimension erforderliche kritische Masse schaffen können. Eine bessere Koordinierung auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene kann mehr dazu beitragen, Überschneidungen vorzubeugen und bewährte Praktiken zu fördern. Eine intensivere gemeinsame Planung könnte Synergien freisetzen und gewährleisten, dass sich die Fördermittel der unterschiedlichen Träger gegenseitig ergänzen. In diesem Zusammenhang müssen natürlich auch die Mobilitätsschranken für Forscher thematisiert werden. - Verbreiterung der Forschungsbasis. Die EU muss Spitzenforschung fördern, sollte aber auch zu einer Verbreiterung der Forschungs- und Innovationsbasis beitragen und bei der Verbesserung der Forschungsinfrastruktur in der EU Hilfe leisten. Die Strukturfonds sollten für die Entwicklung der nächsten Generation der Forschungsinfrastruktur auf der Grundlage regionaler Spezialisierung genutzt werden.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... ) auf der Grundlage eines ehrgeizigen Angebots, im Einklang mit den chinesischen WTO-Beitrittsverpflichtungen. Zwar ist unser eigener Markt bereits weitgehend offen, die Märkte unserer wichtigsten Handelspartner aber deutlich weniger, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene (siehe Tabelle 4 im Anhang). Die Kommission wird daher 2011 einen Gesetzesvorschlag für ein EU-Instrument unterbreiten, das unsere Möglichkeiten verbessert, größere Symmetrie beim Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten in Industrieländern und großen Schwellenländern zu erreichen; dabei werden wir uns auf die Umsetzung unserer internationalen Verpflichtungen stützen. In ähnlicher Weise sollte es eine stärkere Symmetrie beim Zugang zu Forschungs- und Entwicklungsprogrammen von Drittländern geben, als Ausgleich für unseren eigenen hohen Öffnungsgrad. Entsprechendes wurde vor kurzem in der Mitteilung zur Innovationsunion11 erörtert.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 18. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, in Umsetzung der EUROPA-2020-Strategie eine Mitteilung zu einem Europäischen Plan für Forschung und Innovation vorzulegen und die Bereiche des Wissensdreiecks in Rahmen ihrer Zuständigkeit weiter zu integrieren. Die von der Kommission vorgesehenen Partnerschaften für Forschung und Innovation, die Öko-Innovationen einschließen, können dem Grundsatz nach einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Alterung der Gesellschaft oder Ressourcenschonung/Klima und Umwelt und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten. Nicht vergessen werden darf und erhalten bleiben muss bei der Entwicklung eines Politikrahmens für Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation, dass unterschiedliche Ansätze und Schwerpunktsetzungen der Mitgliedstaaten sowie autonom gesteuerte Forschungsmittel einen gesunden Wettbewerb unter den Mitgliedstaaten als notwenige Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit fördern (vgl. BR-Drucksache 113/10 (Beschluss)). Die nationalen Kompetenzen in der Forschungs- und Innovationspolitik dürfen nicht in Frage gestellt werden.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... Die laufenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (insbesondere im Rahmen der Europäischen Stromnetz-Initiative (
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 18. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, in Umsetzung der EUROPA-2020-Strategie eine Mitteilung zu einem Europäischen Plan für Forschung und Innovation vorzulegen und die Bereiche des Wissensdreiecks im Rahmen ihrer Zuständigkeit weiter zu integrieren. Die von der Kommission vorgesehenen Partnerschaften für Forschung und Innovation, die Öko-Innovationen einschließen, können dem Grundsatz nach einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie Alterung der Gesellschaft oder Ressourcenschonung/Klima und Umwelt, und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten. Nicht vergessen werden darf und erhalten bleiben muss bei der Entwicklung eines Politikrahmens für Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation, dass unterschiedliche Ansätze und Schwerpunktsetzungen der Mitgliedstaaten sowie autonom gesteuerte Forschungsmittel einen gesunden Wettbewerb unter den Mitgliedstaaten als notwendige Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit fördern (vgl. BR-Drucksache 113/10 (Beschluss)). Die nationalen Kompetenzen in der Forschungs- und Innovationspolitik dürfen nicht in Frage gestellt werden.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 415/1/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Dennoch wurde an einer Reduzierung der Einspeisevergütungen festgehalten, die den Forschungs- und Produktionsstandort für Photovoltaik in Deutschland und somit eine Branche mit 60.000 Arbeitsplätzen gefährdet.
Drucksache 629/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 553 endg.
... Regionen spielen eine wichtige Rolle, da sie der wichtigste institutionelle Partner für Hochschulen, sonstige Forschungs- und Bildungseinrichtungen und KMU sind, welche im Innovationsprozess einen zentralen Platz innehaben, womit sie ein unverzichtbares Element der Strategie Europa 2020 sind.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regionales Innovationspotential und Herausforderungen
2.1. Regionale Vielfalt im Dienste eines gemeinsamen Ziels – des intelligenten Wachstums
2.2. Regionalpolitik unterstützt intelligentes Wachstum in allen Regionen
3. Europa 2020: Ein grösserer Beitrag der EU-Regionalpolitik
3.1. Innovationscluster für regionales Wachstum
3.2. Innovationsfreundliches Geschäftsumfeld für KMU
3.3. Lebenslanges Lernen in Forschung und Innovation
3.4. Attraktive regionale Forschungsinfrastrukturen und Kompetenzzentren
3.5. Kreativität und Kulturbranchen
3.6. Digitale Agenda
3.7. Öffentliches Auftragswesen
3.8. Regionalpolitik reagiert mit Europäischen Innovationspartnerschaften auf die großen Herausforderungen
4. Mehr Synergieeffekte bei den Strategieinstrumenten
5. Fazit
Anhang 1 Maßnahmen zum Erreichen der Ziele zu intelligentem Wachstum der Strategie Europa 2020 mittels Regionalpolitik und deren Finanzmitteln
Anhang 2 Liste der von der Kommission zu ergreifenden Maßnahmen
Drucksache 132/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 2009 (2009/2101(INI))
... 12. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen und positive Aktionen einzuführen, um Frauen starker in Projekte und Programme für einen ökologischen Wandel - wie beispielsweise erneuerbare Energien - einzubinden und ihre Beschäftigung in forschungs- und technologieintensiven Sektoren zu fordern;
Drucksache 284/10 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Die geplante Reduzierung der Einspeisevergütungen gefährdet insofern den Forschungs- und Produktionsstandort für Photovoltaik in Deutschland. Eine über die jährliche Degression nach
Drucksache 782/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Zukunft der europäischen Normung
... 54. erkennt an, dass die Normung zwar eine erhebliche Erleichterung für die Nutzung neuer Technologien schaffen kann, dass jedoch eine beträchtliche Lücke bei dem Transfer von FuE-Ergebnissen hin zur Entwicklung von Normen besteht; unterstreicht die Notwendigkeit, das beiderseitige Bewusstsein und die Zusammenarbeit zwischen den für die Normung Verantwortlichen, Innovatoren, wissenschaftlichen Kreisen und der Forschungsgemeinschaft zu verbessern; unterstreicht, dass die Einbeziehung von neuem Wissen in Normen – insbesondere aus öffentlich finanzierten Forschungs- und Innovationsprogrammen – die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit fördern wird;
2 Einleitung
Stärkung des Europäischen Normungssystems
a Allgemeine Punkte
b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess
c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation
d Erleichterung des Zugangs zu Normen
Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld
Drucksache 267/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg.
... 32. Das in der Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft angestrebte Kernziel der EU, dass bis 2020 drei Prozent des BIP der EU für FuE aufgewendet werden sollen, wird begrüßt. Unabhängig hiervon muss die Kommission aber sicherstellen, dass die europäische Kooperation im Bereich Forschung und Innovation unter den Prämissen von Freiwilligkeit und variabler Geometrie steht und die nationalen Kompetenzen in der Forschungs- und Innovationspolitik nicht in Frage gestellt werden. Unterschiedliche Forschungsansätze der Mitgliedstaaten, die einen produktiven Wettbewerb der Forscher und Forscherinnen sichern, müssen bei aller Notwendigkeit der europaweiten Zusammenarbeit auch in Zukunft autonom gesteuert werden können.
Vorschlag
Zu Leitlinie 1:
Zu Leitlinien 2 und 3:
Zu Leitlinie 2:
Zu Leitlinie 3:
Zu Leitlinie 4:
Zu Leitlinie 5:
Zu Leitlinie 6:
Zu Leitlinien 5 und 6:
Zu Leitlinie 7:
Zu Leitlinie 8:
Zu Leitlinien 8 und 9:
Zu Leitlinie 9:
Zu Leitlinie 10:
3 Weiteres:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 181/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.
... 2. Jeder Mitgliedstaat unternimmt gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft geeignete Initiativen, wie beispielsweise Informations- und Aufklärungskampagnen, Forschungs- und Schulungsprogramme, um Menschen, insbesondere Kinder, zu sensibilisieren und die Gefahr, dass sie Opfer des Menschenhandels werden, zu verringern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts
3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer
3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren
3.1.5. Prävention
3.1.6. Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
8.2. Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 3 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 4 Strafen
Artikel 5 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 6 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 7 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 8 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 9 Gerichtliche Zuständigkeit
Artikel 10 Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels
Artikel 11 Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 13 Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 14 Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 15 Prävention
Artikel 16 Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen
Artikel 17 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
Drucksache 629/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 553 endg.
... 4. Nach Auffassung des Bundesrates enthält die Mitteilung Themenfelder, die für eine erfolgreiche innovationsorientierte Regionalpolitik wesentlich und entscheidend sind, wie innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen, Förderung der unternehmerischen Denkweise, Bildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen, Forschungs- und IKT-Infrastruktur, Kultur- und Kreativbranchen und öffentliches Auftragswesen.
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Die Raumfahrt ist ein bedeutender Bestandteil der Forschungs- und Innovationspolitik der EU. Die Unterstützung für die Raumfahrt wird während der Vorbereitungen zum nächsten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung festgelegt.
Mitteilung
1. Europa braucht die Industrie
2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie
3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung
3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
4. Stärkung des Binnenmarkts
4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen
4.2. Wettbewerbspolitik
4.3. Verbesserung der Infrastruktur
5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation
5.1. Industrielle Innovation
5.2. Qualifikationsbasis
6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen
6.1. Handel und internationale Regulierung
6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern
7. Förderung der industriellen Modernisierung
7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz
7.2. Strukturelle Überkapazitäten
7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen
8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz
8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger
8.2. Nachhaltige Mobilität
8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette
8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige
8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz
9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik
Drucksache 110/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur geplanten Kürzung bei der Solarförderung - Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz, Thüringen -
... Die geplante Reduzierung der Einspeisevergütungen gefährdet insofern den Forschungs- und Produktionsstandort für Photovoltaik in Deutschland. Eine über die jährliche Degression nach
1. Zur Vorlage insgesamt
2. Zur Vorlage insgesamt
Drucksache 616/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunion KOM (2010) 546 endg.
... 5. Es wird begrüßt, dass die Forschungsrahmen- und Innovationsprogramme zentrale Instrumente zur Realisierung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraums sein werden. Dabei sollte das künftige 8. Forschungsrahmenpro-gramm (FRP) aber sein Kernanliegen, die forschungsgetriebene Seite der Innovation einschließlich der Entwicklung von Technologien zu fördern, im Fokus behalten. Die Politiken des Europäischen Forschungsraums müssen ihren Beitrag flankierend zur Optimierung der Rahmenbedingungen leisten. Daneben sollte gelten: Das Programm "Kooperationen" mit seiner bisherigen Architektur der Teilnehmer von Hochschule, Forschung und Wirtschaft sollte ausgebaut werden und es sollte thematisch flexibel genug bleiben, um Herausforderungen und neue Ansätze aufgreifen zu können. Der European Research Council (ERC) und die Pionierforschung als Träger zukünftiger Innovationen sollten gestärkt werden. Bei einer Flexibilisierung der Programmlinien ist eine Vereinfachung zu begrüßen und auf einheitliche Beteiligungsregeln hinzuwirken (siehe auch BR-Drucksache 183/10 zum 8. FRP). Dabei sollte die Forschungsförderung ergebnisoffen bleiben. Wo angebracht, sollten die Forschungsförderprogramme den Aspekt der Verwertung berücksichtigen. Demonstrationstätigkeiten und Prototypenentwicklung sind in diesem Zusammenhang wichtige Wertschöpfungsbausteine, die noch stärker in die Themenkonzeption einbezogen werden sollten.
Drucksache 255/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09
... Die nachhaltige Mobilität in der Stadt ist folglich ein Thema, das die Aufmerksamkeit aller Regierungsebenen in der Europäischen Union erfordert. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates ausgeführt, wird sie auf nationaler wie auf europäischer Ebene zunehmend durch Rechtsvorschriften sowohl horizontaler als auch verkehrsträgerspezifischer Art beeinflusst. Hinzu kommt, dass Städte aus den Strukturfonds der EU finanzielle Unterstützung für die Verbesserung ihrer Verkehrssysteme erhalten und in von der EU finanzierten Forschungs- und Demonstrationsprojekten zusammenarbeiten, die auf neue Lösungen für die urbane Mobilität ausgerichtet sind.
Drucksache 573/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe KOM (2010) 473 endg.
... Um der Entwicklung auf dem Gebiet des Missbrauchs von chemischen Stoffen als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe Rechnung zu tragen, sowie auf der Grundlage einschlägiger Forschungs- und Testergebnisse kann die Kommission im Wege delegierter Rechtsakte nach Artikel 10, 11 und 12 Änderungen der Anlagen erlassen. Wenn es aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist, insbesondere bei einer plötzlichen Änderung der Risikobewertung in Bezug auf den Missbrauch chemischer Stoffe für selbst hergestellte Explosivstoffe, gelangt Artikel 13 zur Anwendung.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags Gründe und Ziele des Vorschlags
o Allgemeiner Hintergrund
o Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
o Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche bzw. fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Veröffentlichung der Stellungnahmen und Gutachten
o Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte Zusammenfassung des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
o Subsidiaritätsprinzip
o Auswirkungen auf die Grundrechte
o Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
o Überprüfungs-, Revisions-, Verfallsklausel
o Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Einfuhr, Inverkehrbringen, Besitz und Verwendung
Artikel 5 Genehmigung
Artikel 6 Meldung von verdächtigen Transaktionen und Diebstahl
Artikel 7 Datenschutz
Artikel 8 Sanktionen
Artikel 9 Änderung der Anhänge
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 12 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 13 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikel 15 Übergangsbestimmung
Artikel 16 Überprüfung
Artikel 17 Inkrafttreten
Anhang 1 Stoffe und ihre Gemische, die Angehörigen der Allgemeinheit nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn ihre Konzentration die nachfolgend angegebenen Grenzwerte nicht übersteigt
Anhang 2 Der Meldepflicht für verdächtige Transaktionen unterliegende Stoffe und ihre Gemische
Drucksache 284/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Die geplante Reduzierung der Einspeisevergütungen gefährdet insofern den Forschungs- und Produktionsstandort für Photovoltaik in Deutschland. Eine über die jährliche Degression nach
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 20 Absatz 4 Satz 1 EEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 20 Absatz 4 EEG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 20 Absatz 4 Satz 2 EEG , Nummer 3 Buchstabe b § 32 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 EEG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 32 Absatz 3 EEG
Drucksache 260/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine europäisches Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge KOM (2010) 186 endg.
... Die europäische Automobilindustrie ist nach erheblichen Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in den letzten 15 Jahren weltweit führend bei der Entwicklung sauberer und energieeffizienter Technologien für Verbrennungsmotoren. Als wettbewerbsfähigem und innovativem europäischen Erwerbszweig, auf den sich eine große Bandbreite verbundener Sektoren stützt, kommt ihr entscheidende Bedeutung zu.
Mitteilung
1. Ziele der Strategie
2. Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge
2.1. Regulierungsrahmen
2.2. Förderung von Forschung und Innovation im Bereich umweltfreundliche Technologien
2.3. Marktakzeptanz und Verbraucherinformation
2.4. Globale Aspekte
2.5. Beschäftigung
2.6. Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften zu CO2-Emissionen
2.7. Besondere Maßnahmen für Elektrofahrzeuge
1. Inverkehrbringen
2. Normung
3. Infrastruktur
4. Energie, Stromerzeugung und -verteilung
5. Wiederverwertung und Transport von Batterien
3. Governance
Drucksache 183/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
... 1. Die Überlegungen zum Europäischen Forschungsraum und zum künftigen 8. Forschungsrahmenprogramm sollten in eine forschungs- und innovationspolitische Gesamtstrategie eingebunden werden, die sich an den Zielen Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung orientieren muss. Das bisherige Lissabon-3-Prozent-Ziel ist europaweit noch lange nicht erreicht. Im globalen Wettbewerb kann Europa jedoch nur durch verstärkte Investitionen in Forschung und Entwicklung bestehen. Das Forschungsrahmenprogramm ist gleichzeitig zu einer festen Größe für die internationale Zusammenarbeit von Industrie und Wissenschaft in den Mitgliedstaaten geworden. Im Kontext der Post-Lissabon-Strategie sollte folglich in den Blick genommen werden, dass die notwendige weitere Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Innovation in Europa nicht allein auf die Ausgaben der Mitgliedstaaten konzentriert werden kann. Mischfinanzierungen aus nationalen und europäischen Finanzierungsanteilen dürfen nicht an die Stelle von Gemeinschaftsprogrammen treten.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
Drucksache 675/10
Verordnung der Bundesregierung
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV )
... (1) Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der § 3, § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 bis 9 bewilligen, soweit dies in besonderen Einzelfällen zu Forschungs- und Erprobungszwecken erforderlich ist und schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten sind. Die Bewilligung ist zu befristen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Chlor- und Bromverbindungen
§ 3 Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung
§ 4 Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; Schwefelgehalt
§ 5 Anforderungen an Biodiesel
§ 6 Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85)
§ 7 Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff
§ 8 Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe
§ 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff
§ 10 Schwefelgehalt von Heizöl
§ 11 Gleichwertigkeitsklausel
§ 12 Einschränkungen
§ 13 Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen
§ 14 Nachweisführung
§ 15 Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen
§ 16 Ausnahmen
§ 17 Zugänglichkeit der Normen
§ 18 Überwachung
§ 19 Einfuhr von Heizöl, Schiffskraftstoff und Dieselkraftstoff
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1a (zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)
Anlage 1b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)
Anlage 1c (zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)
Anlage 2a (zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)
Anlage 2b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)
Anlage 2c (zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)
Anlage 3 (zu § 13 Absatz 1 Nummer 3)
Anlage 4 (zu § 13 Absatz 1 Nummer 4)
Anlage 5 (zu § 13 Absatz 1 Nummer 5)
Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1 Nummer 6)
Anlage 7a (zu § 13 Absatz 1 Nummer 7)
Anlage 7b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 7)
Anlage 8 (zu § 13 Absatz 1 Nummer 8)
Anlage 9 (zu § 18 Absatz 2 Satz 4)
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung/Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
III. Finanzielle Auswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
V. Gleichstellung von Frauen und Männern
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VII. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1462 - Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen- 10. BImSchV)
Drucksache 183/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg -
... Wenn die Idee der besseren Integration der drei Bereiche des Wissensdreiecks unterstützt werden soll, sollte neben der Einbindung von Hochschulen auch die Beteiligung von Forschungseinrichtungen und Unternehmen an Forschungs- und Innovationsprojekten hervorgehoben werden.
1. Zu Nummer 1 Satz 6
2. Zu Nummer 4 Absatz 2 Satz 2 bei Annahme entfällt Ziffer 3
3. Zu Nummer 4 Absatz 2 Satz 2
4. Zu Nummer 5 Absatz 2 Satz 1
5. Zu Nummer 5a - neu -Der Nummer 5 Absatz 2 Satz 2 bis 5 ist die Zählbezeichnung 5a voranzustellen.
Zu Nummer 6
10. Zu Nummer 7 Absatz 2 Satz 1
11. Zu Nummer 8 Satz 1 und 4
Zu Nummer 10
Drucksache 267/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg.
... 19. Das in der Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft angestrebte Kernziel der EU, dass bis 2020 drei Prozent des BIP der EU für FuE aufgewendet werden sollen, wird begrüßt. Unabhängig hiervon muss die Kommission aber sicherstellen, dass die europäische Kooperation im Bereich Forschung und Innovation unter den Prämissen von Freiwilligkeit und variabler Geometrie steht und die nationalen Kompetenzen in der Forschungs- und Innovationspolitik nicht in Frage gestellt werden. Unterschiedliche Forschungsansätze der Mitgliedstaaten, die einen produktiven Wettbewerb der Forscher und Forscherinnen sichern, müssen bei aller Notwendigkeit der europaweiten Zusammenarbeit auch in Zukunft autonom gesteuert werden können.
Vorschlag
Zu Leitlinie 1:
Zu Leitlinien 2 und 3:
Zu Leitlinie 2:
Zu Leitlinie 3:
Zu Leitlinie 4:
Zu Leitlinie 5:
Zu Leitlinie 6:
Zu Leitlinien 5 und 6:
Zu Leitlinie 7:
Zu Leitlinie 8:
Zu Leitlinien 8 und 9:
Zu Leitlinie 9:
Zu Leitlinie 10:
2 Weiteres:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 264/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien KOM (2010) 183 endg.
... " sollen spezifische Maßnahmen gesetzt werden, um die Rolle der KKI als Katalysator für Innovation und Strukturwandel zu stärken. Besonderes Augenmerk wird dabei auf folgende Aspekte gelegt werden: Förderung des Unternehmergeistes, Zugang zu Kapital, bessere Rahmenbedingungen und mehr Vorausschau, Feststellen des Forschungs- und Kompetenzbedarfs, Erarbeitung neuer Cluster-Konzepte und mehr Unterstützung für Unternehmen und Innovation.20 Die wichtigsten Akteurinnen und Akteure auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene sollen miteinander in Kontakt gebracht werden, um die derzeitigen und die geplanten Initiativen zugunsten der KKI strategisch besser zu nutzen und die transnationale Zusammenarbeit zwischen ihnen zu stärken. Auf diese Weise sollen mehr innovative Ideen in neue Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden, die wiederum für Wachstum sorgen und Arbeitsplätze schaffen.
Grünbuch Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien
1. Politischer Kontext, Thematik und Ziele des Grünbuchs
2. Kulturelle Diversität, der digitale Paradigmenwechsel und die Globalisierung: Wichtige Triebkräfte für die weitere Entwicklung der KKI
3. Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
3.1. Mehr Raum zum Experimentieren, für Innovation und Unternehmergeist in der Kultur- und Kreativbranche
3.2. Bessere Abstimmung des Kompetenzenbedarfs der KKI
3.3. Zugang zu Kapital
4. Lokale und regionale Entwicklung als Startrampe für weltweiten Erfolg
4.1. Die lokale und regionale Dimension
4.2. Mobilität und Zirkulation kultureller und kreativer Werke
4.3. Kultureller Austausch und internationaler Handel
5. Auf dem Weg zu einer kreativen Wirtschaft: die Externen Effekte der KKI
Drucksache 616/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunion KOM (2010) 546 endg.
... 3. Es wird begrüßt, dass die Forschungsrahmen- und Innovationsprogramme zentrale Instrumente zur Realisierung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraums sein werden. Dabei sollte das künftige 8. Forschungsrahmenpro-gramm (FRP) aber sein Kernanliegen, die forschungsgetriebene Seite der Innovation einschließlich der Entwicklung von Technologien zu fördern, im Fokus behalten. Die Politiken des Europäischen Forschungsraums müssen ihren Beitrag flankierend zur Optimierung der Rahmenbedingungen leisten. Daneben sollte gelten: Das Programm "Kooperationen" mit seiner bisherigen Architektur der Teilnehmer von Hochschule, Forschung und Wirtschaft sollte ausgebaut werden und es sollte thematisch flexibel genug bleiben, um Herausforderungen und neue Ansätze aufgreifen zu können. Der European Research Council (ERC) und die Pionierforschung als Träger zukünftiger Innovationen sollten gestärkt werden. Bei einer Flexibilisierung der Programmlinien ist eine Vereinfachung zu begrüßen und auf einheitliche Beteiligungsregeln hinzuwirken (siehe auch BR-Drucksache 183/10 zum 8. FRP). Dabei sollte die Forschungsförderung ergebnisoffen bleiben. Wo angebracht, sollten die Forschungsförderprogramme den Aspekt der Verwertung berücksichtigen. Demonstrationstätigkeiten und Prototypenentwicklung sind in diesem Zusammenhang wichtige Wertschöpfungsbausteine, die noch stärker in die Themenkonzeption einbezogen werden sollten.
Drucksache 426/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu dem Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft: eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen Europas (2009/2099(INI))
... 10. fordert eine Leistungssteigerung der europäischen Hochschulen durch die Umsetzung des Grundsatzes des Wissensdreiecks (Forschung – Bildung – Innovation) unter Berücksichtigung der Notwendigkeit besserer Verbindungen zwischen Wirtschaft und Hochschulen, wie das Beispiel der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) am Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) verdeutlicht; fordert die Hochschulen gleichzeitig dazu auf, in ihren Forschungs- und Innovationsprogrammen die soziale und wirtschaftliche Umgebung innerhalb ihres Haupteinflussbereiches zu berücksichtigen;
Drucksache 18/10
... Forschungs- und Entwicklungsleistungen
Drucksache 265/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen KOM (2010) 187 endg.
... Damit die Ziele der 2020-Strategie auf der Grundlage der vom Europäischen Rat geforderten gemeinsamen Verantwortung für die Strategie erreicht werden können, sollten die regionalen, nationalen und europäischen Initiativen zur öffentlichen Förderung von Forschung und Innovation so wirkungsvoll wie möglich sein, um Spitzenforschung zu fördern. Im Interesse größtmöglicher Wirkung sollten derartige Initiativen auf europäischer Ebene für die weltweit besten Forscher, die europäische Industrie und Unternehmen, Universitäten und andere Forschungs- und Innovationsträger hochattraktiv und leicht zugänglich sein.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vereinfachungsmassnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber ...
3. Weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regeln und Verfahren
3.1. Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Regeln
3.2. Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems
3.3. Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung
4. Überprüfung der EU-Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft
5. Der weitere Weg
6. Fazit
Drucksache 220/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010 zu Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit geringen CO2 -Emissionen (SET-Plan)
... 10. fordert, dass die Rolle der EIB bei der Finanzierung von Energieprojekten optimiert wird, insbesondere indem ihr Darlehensziel im Energiebereich erhöht, ihre Fähigkeit, Darlehensgarantien für Energieprojekte zu bieten, gestärkt und die Koordination und Kontinuität der Finanzierung riskanter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich verbessert wird;
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... 2. Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Qualifikationen: ESF-Mittel können in die Vorhersage von Qualifikations- und Kompetenzerfordernissen bzw. in die Entwicklung von Qualifikationen und Kompetenzen investiert werden und die Reform der Aus- und Weiterbildungssysteme unterstützen, damit diese für den Arbeitsmarkt von größerer Bedeutung sind. Finanziert werden können darüber hinaus der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung von Hochschulen, Forschungs- und Unternehmenszentren, damit die neuen Qualifikationserfordernisse thematisiert werden. Arbeitsplätze, die mit einer umweltfreundlicheren Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und sozialen Dienstleistungen zusammenhängen, können ebenfalls von einer stärkeren Unterstützung aus dem ESF und anderen EU-Fonds profitieren; Gleiches gilt – angesichts der Bedeutung, die der IKT in der Wirtschaft und Gesellschaft von heute zukommt – für IKT-Kompetenzen. Der EFRE fördert Investitionen in die Bildungsinfrastruktur. Und schließlich könnten der ESF und andere Strukturfonds Synergieeffekte mit anderen Instrumenten wie dem Europäischen Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen – zur Steigerung der Beschäftigungsquote von Migrantinnen und Migranten und zur Bekämpfung von Diskriminierung – und dem Programm Lebenslanges Lernen nutzen.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 307/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien " KOM (2009) 512 endg.; Ratsdok. 13000/09
... In der Mitteilung und dem dazugehörigen Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen wird darauf hingewiesen, dass die EU bei einigen Schlüsseltechnologien über ein gutes Forschungs- und Entwicklungspotenzial verfügt, bei der Vermarktung der Ergebnisse allerdings nicht so erfolgreich ist. Daher muss bei der Anwendung dieser Technologien in der EU strategischer vorgegangen werden. Das vorgeschlagene Verzeichnis der Schlüsseltechnologien bietet die Grundlage für weitere Verbesserungen. Ziel der Mitteilung ist es, einen Prozess zur Identifizierung der richtigen Schlüsseltechnologien in Gang zu setzen um die für die Bewältigung des gesellschaftlichen Wandels notwendige industrielle Leistungsfähigkeit und Innovationskapazität zu stärken. Die Auswahl der vielversprechendsten Schlüsseltechnologien gehört zu den Aufgaben der Hochrangigen Expertengruppe. Dies ist nach Auffassung der Kommission wichtig für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen.
Europäische Kommission Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates
Mitteilung
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... - wünscht es, dass der Annäherung der Bildungs-, Forschungs- und Innovationstätigkeiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, wobei der Dialog zwischen Universitäten und Unternehmen sowie die öffentlichprivaten Forschungspartnerschaften besonders zu betonen sind;
Drucksache 569/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Verwendung von Biokraftstoff en
... e im Jahr 2015 verbaut Zukunftsperspektiven für Forschung und Entwicklung von Biokraftstoffen. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unterbleiben, wenn schon jetzt erkennbar ist, dass diese
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – Reform der Forschungs- und Innovationsfonds und Aufstockung der IKT-Förderung, um Europas technologische Stärke in strategischen Schlüsselbereichen auszubauen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass KMU mit hohem Wachstumspotenzial auf neu entstehenden Märkten führend werden und IKT-Innovation in allen Branchen angeregt wird;
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
Drucksache 826/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) KOM (2009) 610 endg.; Ratsdok. 15234/09
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) KOM (2009)
Drucksache 26/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... Das Europäische Jahr der Kreativität und Innovation 2009 wird zur Bewältigung einiger wesentlicher Herausforderungen beitragen. Um die Frage zu beantworten, wie der Bedarf an kreativen und innovativen Kompetenzen gemessen werden kann, sollten im Rahmen des Ausbaus der politischen Zusammenarbeit Forschungs- und Analysearbeiten sowie der Ideenaustausch gefördert werden – sowohl auf EU-Ebene als auch im Zusammenspiel mit den relevanten internationalen Organisationen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Wo Stehen wir Heute?
2.1. Fortschritte und Herausforderungen
Abbildung 1: Fortschritte bei der Erreichung der fünf Benchmarks für das Jahr 2010 EU-Durchschnitt 4
2.2. Die europäischen Bildungssysteme im weltweiten Vergleich
Abbildung 2: 15-jährige Schüler in der EU und in ausgewählten Drittländern mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD
Abbildung 3: 15-jährige Schüler in der EU mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD
3. Langfristige strategische Herausforderungen und kurzfristige Prioritäten: Steigerung des Qualifikationsniveaus durch lebenslanges Lernen
3.1. Strategische Herausforderung: lebenslanges Lernen und die Mobilität von Lernenden Wirklichkeit werden lassen
3.2. Strategische Herausforderung: die Qualität und die Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse verbessern
3.3. Strategische Herausforderung: Gerechtigkeit und aktiven Bürgersinn fördern
3.4. Strategische Herausforderung: Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen
4. Verbesserung der Arbeitsmethoden für die künftige offene Methode der Koordinierung
4.1. Governance und Partnerschaften
4.2. Wechselseitiges Lernen, Innovationstransfer und Politikentwicklung
4.3. Verbesserung der Fortschrittsberichterstattung und der Außenwirkung
4.4. Indikatoren und Benchmarks
Die bestehenden fünf Benchmarks
Aktualisierung der Benchmarks für die Zeit nach 2010
4.4.1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität
4.4.2. Verbesserung der Qualität und der Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse
4.4.3. Förderung von Gerechtigkeit und aktivem Bürgersinn
4.4.4. Förderung von Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
5. Fazit
Drucksache 270/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG )
... (2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
§ 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte
§ 253 Zugangs- und Folgebewertung
§ 254 Bildung von Bewertungseinheiten
§ 255 Bewertungsmaßstäbe.
§ 256a Währungsumrechnung
§ 264d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
§ 274 Latente Steuern
§ 288 Größenabhängige Erleichterungen
§ 289a Erklärung zur Unternehmensführung
§ 306 Latente Steuern
§ 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen
§ 319b Netzwerk
§ 324 Prüfungsausschuss
§ 340h Währungsumrechnung
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
4. Folgender Neunundzwanzigster Abschnitt wird angefügt:
Neunundzwanzigster Abschnitt
Artikel 66
Artikel 67
Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Publizitätsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Aktiengesetzes
§ 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 7 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 54 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 9 Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes
§ 4 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Artikel 10 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
§ 63h Sonderuntersuchungen
§ 64 Staatsaufsicht
§ 167 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Artikel 11 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 37 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Artikel 12 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
§ 40a Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
§ 133a Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen
§ 140 Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a
Artikel 13 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 14 Änderungen des FGG-Reformgesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 825/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... 9. Der Bundesrat gibt weiter zu bedenken, dass die Automobilindustrie einen erheblichen Forschungs- und Entwicklungsaufwand betreibt, um bereits beschlossene Klimaschutzziele zu erfüllen. In der EU verzeichnen laut aktuellem Forschungsbericht der Kommission die Automobilindustrie und ihre Zulieferer die höchsten FuE-Ausgaben. In Deutschland machten 2008 die FuE-Ausgaben der Automobilbranche mehr als die Hälfte der FuE-Gesamtausgaben von 42,3 Mrd. Euro aus. Ein Großteil davon verfolgt das Ziel schadstoff- und verbrauchsarmer Produkte, eines verbesserten Ressourceneinsatzes und verbesserter umweltschonender Fertigungsprozesse und dient damit letztendlich der Erfüllung von Klimaschutzzielen. Weitere erhebliche Forschungsressourcen und Finanzmittel werden benötigt für die marktfähige Elektrifizierung von Fahrzeugen.
Drucksache 617/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... Zudem empfiehlt der Bundesrat, - entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - eine Regelung aufzunehmen, nach der das Inverkehrbringen und Verwenden eines nicht zugelassenen Biozidproduktes oder eines ausschließlich zur Verwendung in einem Biozidprodukt bestimmten Wirkstoffes zu Forschungs- und Entwicklungszwecken nur in einer hierfür erforderlichen Menge erfolgen darf.
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
Drucksache 673/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über eine europäische Initiative zur Alzheimer-Krankheit und zu anderen Demenzerkrankungen KOM (2009) 380 endg.; Ratsdok. 12392/09
... " (KOM(2007) 33220) mit einer Reihe konkreter Aktionsvorschläge heraus. Diese umfassen spezifische Aktionen des Teils Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) des 7. Forschungsrahmenprogramms sowie umfassende Pilotprojekte mit Regionen im Rahmen des Wettbewerbs- und Innovationsprogramms, die spezielle IKT-Lösungen für ältere Menschen mit kognitiven Problemen und leichter Demenz sowie für deren Betreuer entwickeln. Darüber hinaus wurde ein gemeinsames Forschungs- und Innovationsprogramm21 der EU mit 23 europäischen Ländern für altersgerechte IKT-Produkte und Dienstleistungen eingeleitet, in dessen Rahmen Lösungen für Alzheimer-Patienten entwickelt werden können.
Mitteilung
1. Einleitung und Problemstellung
1.1. Hintergrund
1.2. Die Problematik
2. Ziele und Gemeinschaftsmaßnahmen
2.1. Frühzeitig handeln, um Demenzen zu erkennen und ein gesundes Altern zu fördern
• Aktionen:
2.2. Gemeinsame europäische Anstrengungen zum besseren Verständnis von
• Aktionen:
2.3. Unterstützung nationaler Solidarität in Bezug auf Demenzerkrankungen:
• Aktionen:
2.4. Wahrung der Rechte von Menschen mit Demenzerkrankungen
• Aktion:
3. Fazit und Ausblick
Drucksache 756/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09
... Aktion 10 – Forschungs- und Demonstrationsprojekte für emissionsarme und emissionslose Fahrzeuge
Mitteilung
1. Einleitung
2. Welche Rolle kann die EU übernehmen?
3. Ein Aktionsprogramm zur Förderung nachhaltiger urbaner Mobilität
Thema 1 – Förderung integrierter Strategien
Aktion 1 – Beschleunigung der Einführung von Plänen für die nachhaltige urbane Mobilität
Aktion 2 – Nachhaltige Mobilität in den Städten und zur Regionalpolitik
Aktion 3 – Verkehr und eine gesunde städtische Umwelt
Thema 2 – Die Bürger im Mittelpunkt
Aktion 4 – Plattform zu Fahrgastrechten im öffentlichen Nahverkehr
Aktion 5 – Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Aktion 6 – Verbesserte Reiseinformationen
Aktion 7 – Zugang zu Umweltzonen
Aktion 8 – Kampagnen zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens
Aktion 9 – Vermittlung einer energieeffizienten Fahrweise im Rahmen der Fahrschulausbildung
Thema 3 – Umweltfreundlicher Stadtverkehr
Aktion 10 – Forschungs- und Demonstrationsprojekte für emissionsarme und emissionslose Fahrzeuge
Aktion 11 – Internet-Ratgeber zum Thema saubere und energieeffiziente Fahrzeuge
Aktion 12 – Studie zu urbanen Aspekten der Internalisierung externer Kosten
Aktion 13 – Informationsaustausch über städtische Gebührensysteme
Thema 4 – Stärkung der Finanzierungsmöglichkeiten
Aktion 14 – Optimierung vorhandener Finanzierungsquellen
Aktion 15 – Ermittlung des künftigen Finanzierungsbedarfs
Thema 5 – Erfahrungs- und Wissensaustausch
Aktion 16 – Aktualisierung von Daten und Statistiken
Aktion 17 – Einrichtung eines Beobachtungszentrums für urbane Mobilität
Aktion 18 – Beitrag zum internationalen Dialog und Informationsaustausch
Thema 6 – Optimierung der urbanen Mobilität
Aktion 19 – Städtischer Güterverkehr
Aktion 20 – Intelligente Verkehrssysteme intelligent transport systems, ITS zur Förderung urbaner Mobilität
4. Ausblick
Anhang 1 Überblick über die Maßnahmen zur urbanen Mobilität
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 16. betont, dass eine erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungspolitik erst durch die praktische Anwendung neuartiger Technologien über gesicherte Marktzugänge ermöglicht wird;
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 826/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) KOM (2009) 610 endg.; Ratsdok. 15234/09
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) KOM (2009)
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Ziele
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Bestehende Initiativen auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Massnahme
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungen
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
6. Anhörung der interessierten Kreise
6.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
6.2. Konsultation einschlägiger Akteure durch die Kommission
6.3. Konsultation der interessierten Kreise durch das BONUS-Konsortium
Vorschlag
Artikel 1 Gemeinschaftsbeitrag
Artikel 2 Durchführung von BONUS-169
Artikel 3 Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag
Artikel 4 Mitwirkung der Gemeinsamen Forschungsstelle
Artikel 5 Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der BONUS-EWIV
Artikel 6 Auf die Beiträge anfallende Zinsen
Artikel 7 Kürzung, Zuruckhaltung oder Einstellung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft
Artikel 8 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten
Artikel 9 Prüfung durch die Kommission und den Rechnungshof
Artikel 10 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 11 Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder
Artikel 12 Beteiligung anderer Länder
Artikel 13 Jahresbericht und Bewertung
Artikel 14 Inkrafttreten
Artikel 15
Anhang I BONUS-169 - Ziele und Durchführung
1. Ziele
2. Strategiephase
2.1 Ziel
2.2 Leistungen
2.2.1 Der strategische Forschungsplan
2.2.2 Konsultationsforen für interessierte Kreise
2.2.3 Die Durchführungsmodalitaten
2.2.4 Gemeinschaftsförderung in der Strategiephase
3. Durchführungsphase
3.1. Ziele
3.2. Durchführung von BONUS-169-Projekten
3.3 Weitere Aktivitäten
3.4. Beiträge während der Durchführungsphase
3.5 Förderung von BONUS-169-Projekten
Anhang II Verwaltung von BONUS-169
Finanzbogen
Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... – Nachhaltigkeit, Innovation und Forschungs- und Entwicklungsbemühungen fördern, die zu neuen Lösungen zur Bewältigung der sozioökonomischen Herausforderungen der Gesellschaft führen; das liegt an den grundlegenden Prinzipien einer ÖPP:
Mitteilung
1. Einleitung
2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?
3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben
3.1. Gemeinschaftsbestimmungen
3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen
3.3. Strukturfonds
Harilaos -Trikoupis-Brücke:
3.4. Europäische Investitionsbank EIB
3.5. TEN-V-Instrumente
3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.7. ÖPPs außerhalb der EU
4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?
4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28
4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs
4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen
5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?
1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:
2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:
3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:
4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:
5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:
6. Fazit
Drucksache 617/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... Zudem empfiehlt der Bundesrat, - entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - eine Regelung aufzunehmen, nach der das Inverkehrbringen und Verwenden eines nicht zugelassenen Biozidproduktes oder eines ausschließlich zur Verwendung in einem Biozidprodukt bestimmten Wirkstoffes zu Forschungs- und Entwicklungszwecken nur in einer hierfür erforderlichen Menge erfolgen darf.
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
Drucksache 282/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... (1) Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Anwendung dieses Gesetzes sowie über die international gewonnenen Erfahrungen. Der Bericht soll die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Errichtung und dem Betrieb der Forschungs- und Demonstrationsvorhaben für die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung darstellen sowie den technischen Fortschritt, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Bericht nach Artikel 38 Absatz 2 der Richtlinie [einsetzen: Ordnungsnummer der Richtlinie] vom [einsetzen: Annahmedatum der Richtlinie] berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung
Teil 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Rechtsverordnungsermächtigungen
§ 25 Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Teil 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 33 Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten
Teil 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 34 Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 35 Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 36 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter
Teil 6 Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 37 Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 38 Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 39 Anwendbare Vorschriften
Teil 7 Schlussbestimmungen
§ 40 Zuständige Behörden
§ 41 Gebühren und Auslagen
§ 42 Bußgeldvorschriften
§ 43 Evaluierungsbericht
§ 44 Übergangsvorschrift
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)
1. Datenerhebung Stufe 1 :
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.1. Charakterisierung der Gefahren
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 6 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen
§ 7a Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Teil 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Teil 5 Anschluss und Zugang Dritter
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Teil 6 Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)
Artikel 3 (Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)
Artikel 4 (Änderung des Umweltschadensgesetzes)
Artikel 5 (Änderung der 4. BImSchV)
Artikel 6 (Änderung der 13. BImSchV)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 237/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: IKT-Infrastrukturen für die e-Wissenschaft KOM (2009) 108 endg.; Ratsdok. 7432/09
... In dieser Mitteilung wird die strategische Rolle der IKT1-Infrastrukturen als entscheidende Stütze der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik herausgestellt. Um den Weg für die wissenschaftlichen Entdeckungen des 21. Jahrhunderts zu ebnen, werden Mitgliedstaaten und Wissenschaftler aufgerufen, ihre Bemühungen um den Ausbau der IKT-Infrastrukturen von Weltniveau, auch "
1. Einleitung
1.1. Zweck der Mitteilung
1.2. Hintergrund der e-Infrastrukturen
1.3. E-Infrastrukturen und das politische Umfeld
2. E-Infrastrukturen lösen eine neue Wissenschaftsrenaissance aus
2.1. Systemumstellung auf die e-Wissenschaft
2.2. e-Infrastrukturen für die heutige und künftige e-Wissenschaft
2.3. Eine erneuerte Strategie
3. Europas Führungsrolle
3.1. Heutige e-Infrastrukturen
3.2. e-Infrastrukturen ab 2020
4. Massnahmen auf europäischer Ebene
4.1. Festigung der weltweiten Führungsrolle von GÉANT
4.2. Strukturierung der Grid-Landschaft für die e-Wissenschaft
4.3. Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen
4.4. Aufbau von Hochleistungsrechenanlagen der nächsten Generation
4.5. Betrieb globaler virtueller Forschungsgemeinschaften
5. Schlussfolgerungen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.