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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fleischgewinnung"


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Drucksache 757/13

... 5b. Putenmastbetrieb: ein Betrieb, in dem mindestens 500 Puten erwerbsmäßig zum Zwecke der Fleischgewinnung gehalten werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 5a
Putenbetriebe

§ 34a
Betriebseigene Kontrollen

§ 34b
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 34c
Amtliche Untersuchung

§ 34d
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 34e
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Verordnung

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 20

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2704: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 143/13 (Beschluss)

... 4. Im Rahmen der aktuellen Änderung des Arzneimittelrechts ist zu prüfen, ob neben Tieren, die der Fleischgewinnung dienen, auch Küken, Junghennen und Legehennen in das Antibiotika-Minimierungskonzept einzubeziehen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Verbesserungen der Überwachung in den Bereichen der Marktordnung,


 
 
 


Drucksache 143/13

... 4. Im Rahmen der aktuellen Änderung des Arzneimittelrechts ist zu prüfen, ob neben Tieren, die der Fleischgewinnung dienen, auch Küken, Junghennen und Legehennen in das Antibiotika-Minimierungskonzept einzubeziehen sind.



Drucksache 81/1/09

... -Salmonellen-Verordnung wird ein Masthähnchenbetrieb als Betrieb definiert, in dem mindestens 5.000 Hühner erwerbsmäßig zum Zwecke der Fleischgewinnung gehalten werden. Die Untersuchungsverpflichtung nach Absatz 1 greift daher erst ab Beständen mit mehr als 5.000 Tieren. Die Ausführungen in Satz 3 zu Betrieben mit weniger als 5000 Masthähnchen laufen daher ins Leere. Als Folge ist daher auch § 26 Satz 2 zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/1/09




1. Zu Artikel 1 § 6 Satz 1, Satz 2 - neu - Hühner-Salmonellen-Verordnung

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4, Absatz 5 - neu -, Absatz 6 - neu - Hühner-Salmonellen-Verordnung

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe e, Absatz 4 Nummer 1 Hühner-Salmonellen-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 9 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a Hühner-Salmonellen-Verordnung

5. Zu Artikel 1 § 9 Satz 2 Nummer 3 Hühner-Salmonellen-Verordnung

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Hühner-Salmonellen-Verordnung

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Hühner-Salmonellen-Verordnung

8. Zu Artikel 1 § 22 Hühner-Salmonellen-Verordnung

9. Zu Artikel 1 § 23 Hühner-Salmonellen-Verordnung

§ 23
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

10. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 3 Hühner-Salmonellen-Verordnung

11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 1, Satz 3 - neu - Hühner-Salmonellen-Verordnung

12. Zu Artikel 1 § 31 Satz 1, Satz 2 Nummer 2, Satz 3 - neu - Hühner-Salmonellen-Verordnung

13. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Hühner-Salmonellen-Verordnung

14. Zu Artikel 1 Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt 1 Nummer 1 Satz 2 Hühner-Salmonellen-Verordnung

15. Zu Artikel 2 Anlage zu § 1 Zeile 17a - neu - TKrMeldepflV 1983 , Artikel 3 § 1 Nummer 20a TierseuchenAnzV

Artikel 2
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen


 
 
 


Drucksache 81/09 (Beschluss)

... -Salmonellen-Verordnung wird ein Masthähnchenbetrieb als Betrieb definiert, in dem mindestens 5.000 Hühner erwerbsmäßig zum Zwecke der Fleischgewinnung gehalten werden. Die Untersuchungsverpflichtung nach Absatz 1 greift daher erst ab Beständen mit mehr als 5.000 Tieren. Die Ausführungen in Satz 3 zu Betrieben mit weniger als 5000 Masthähnchen laufen daher ins Leere. Als Folge ist daher auch § 26 Satz 2 zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

1. Zu Artikel 1 § 6 Satz 1, Satz 2 - neu - Hühner-Salmonellen-Verordnung

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4, Absatz 5 - neu -, Absatz 6 - neu - Hühner-Salmonellen-Verordnung

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe e, Absatz 4 Nummer 1 Hühner-Salmonellen-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 9 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a Hühner-Salmonellen-Verordnung

5. Zu Artikel 1 § 9 Satz 2 Nummer 3 Hühner-Salmonellen-Verordnung

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Hühner-Salmonellen-Verordnung

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Hühner-Salmonellen-Verordnung

8. Zu Artikel 1 § 22 Hühner-Salmonellen-Verordnung

9. Zu Artikel 1 § 23 Hühner-Salmonellen-Verordnung

§ 23
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

10. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 3 Hühner-Salmonellen-Verordnung

11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 1, Satz 3 - neu - Hühner-Salmonellen-Verordnung

12. Zu Artikel 1 § 31 Satz 1, Satz 2 Nummer 2, Satz 3 - neu - Hühner-Salmonellen-Verordnung

13. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Hühner-Salmonellen-Verordnung

14. Zu Artikel 1 Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt 1 Nummer 1 Satz 2 Hühner-Salmonellen-Verordnung

15. Zu Artikel 2 Anlage zu § 1 Zeile 17a - neu - TKrMeldepflV 1983 , Artikel 3 § 1 Nummer 20a TierseuchenAnzV

Artikel 2
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen


 
 
 


Drucksache 81/09

... : ein Betrieb, in dem mindestens 5.000 Hühner erwerbsmäßig zum Zwecke der Fleischgewinnung gehalten werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Hygiene

§ 3
Impfung

§ 4
Mitteilungspflicht

§ 5
Untersuchungseinrichtung

§ 6
Ursachenermittlung im Betrieb

§ 7
Reinigung und Desinfektion

Abschnitt 2
Zuchtbetriebe

§ 8
Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten

§ 9
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 10
Amtliche Untersuchung

§ 11
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 12
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 3
Aufzuchtbetriebe

§ 13
Impfungen

§ 14
Betriebseigene Kontrollen

§ 15
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 16
Amtliche Untersuchung

§ 17
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 18
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 4
Legehennenbetriebe

§ 19
Einstallen von Junghennen

§ 20
Betriebseigene Kontrollen

§ 21
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 22
Amtliche Untersuchung

§ 23
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 24
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 5
Masthähnchenbetriebe

§ 25
Betriebseigene Kontrollen

§ 26
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 27
Amtliche Untersuchung

§ 28
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 29
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 6
Brütereien

§ 30
Betriebseigene Kontrollen

§ 31
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 32
Amtliche Untersuchung

§ 33
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 34
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 7
Weitergehende Maßnahmen

§ 35
Schutzmaßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum

§ 36
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 2 Abs. 1) Anforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen

Abschnitt 1
Anforderungen an den Betrieb

Abschnitt 2
Bauliche Anforderungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Spezieller Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn sowie zur Änderung tierseuchenrechtlicher Pflichten


 
 
 


Drucksache 635/04 (Beschluss)

... Die Nutzung von weiblichen Kohortentieren zur Zucht und Milchgewinnung ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand unbedenklich. Es muss dabei aber sichergestellt sein, dass die Kohortentiere selbst nicht in die Nahrungs- bzw. Futtermittelkette gelangen. Auf Masttiere, deren Nutzen in der Fleischgewinnung besteht, kann diese Ausnahme daher nicht ausgeweitet werden.



Drucksache 635/1/04

... Die Nutzung von weiblichen Kohortentieren zur Zucht und Milchgewinnung ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand unbedenklich. Es muss dabei aber sichergestellt sein, dass die Kohortentiere selbst nicht in die Nahrungs- bzw. Futtermittelkette gelangen. Auf Masttiere, deren Nutzen in den Fleischgewinnung besteht, kann diese Ausnahme daher nicht ausgeweitet werden."



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.