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"Fleisch"
Drucksache 244/17
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette)
... der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 60)" durch die Wörter "Artikel 11 in Verbindung mit Anhang I Kapitel I oder Kapitel II der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette AVV Zoonosen Lebensmittelkette
Artikel 1 Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 540/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
... 4. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) einen Vertreter des LandesHessen, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union (MR Felix Holefleisch),
Drucksache 645/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
... Durch Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1613 der Kommission vom 8. September 2016 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren (ABl. L 242 vom 9.9.2016, S. 10) wurde den Mitgliedstaaten eine Beihilfe der Europäischen Union in Höhe von insgesamt 350.000.000 Euro zur Verfügung gestellt, um Milcherzeugern oder Landwirten in den Sektoren Rindfleisch, Schweinefleisch sowie Schaf- und Ziegenfleisch eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe zu gewähren. Auf Deutschland entfällt ein Anteil in Höhe von 57.955.101 Euro. Der Bund beabsichtigt, im Einklang mit Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1613, die Verdoppelung der EU-Mittel. Diese soll mit dem Haushaltsgesetz 2017 beschlossen werden, sodass insgesamt 115.910.202 Euro zur Verfügung stehen.
Drucksache 103/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und der Etikettierung von Rindfleisch (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 33)
Drucksache 112/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Eibestandteile enthalten, mit der Haltungsform der Legehennen
... Bereits mit dem Entschließungsantrag (BR-Drucksache 813/11) des Landes Rheinland-Pfalz wurutlich gemacht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ablehnen. Die in den europäischen Vermarktungsnormen festgelegten Haltungssysteme sind bei Eiern zu kennzeichnen. Die Haltungsformen sind im Detail beschrieben. Über die Kennzeichnung mit den Ziffern 0, 1, 2, 3 ist ein für Verbraucher bekanntes und eingängiges System der Kennzeichnung geschaffen. Dies sollte auch für die Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei verpflichtend geregelt werden. In einem ersten Schritt kann eine nationale Regelung ausreichend sein. Der Bund muss sich aber auf EU-Ebene für eine EU-weite Regelung einsetzen. Auch wenn die EU-Kommission bisher nur eine Evaluation zur Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Eibestandteile enthalten, mit der Haltungsform der Legehennen
Drucksache 131/16
Antrag des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Landwirtschaft in Deutschland gegenwärtig in einer äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet. Die Gewinne der Betriebe sind im Wirtschaftsjahr 2014/2015 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich zurückgegangen. Zu dieser Entwicklung haben besonders die hohen Verluste im Bereich der Milch- und Schweinefleischerzeugung beigetragen. Ursache dafür waren die stark rückläufigen Erzeugerpreise. Die wirtschaftliche Lage der Milchvieh oder Schweine haltenden Betriebe ist besonders kritisch. Im laufenden Wirtschaftsjahr ist mit keiner wesentlichen Besserung zu rechnen.
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... (88) § 14 des Fleischgesetz
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 3 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Artikel 4 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder
§ 33 Aufwendungsersatz und Entgelte.
§ 7 Gebührenschuldnerschaft
§ 6
§ 25 Gebühren und Auslagen
§ 25a Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten
§ 25b Gebührenbemessung
§ 25c Wertgebühren
§ 25d Zuschläge
§ 25e Auslagen
§ 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe
§ 2 Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 54 Gebühren
§ 33 Gebühren
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.
§ 7h Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 221/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung A. Problem und Ziel
... 1. für die Beförderung im Durchgangsverkehr auf Bundesfernstraßen oder Schienenverbindungen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel oder frisches Fleisch von Geflügel nicht entladen wird, und
Drucksache 455/1/16
... 5. * Zur Vereinheitlichung der Prüfungsvoraussetzungen für die Falkner- und Jägerprüfung bittet der Bundesrat um die Aufnahme einheitlicher Mindeststandards in das Bundesjagdgesetz. In der Praxis haben sich deutliche Unterschiede zwischen den Ländern bei der Falkner- und Jägerprüfung herausgebildet. Insbesondere sind bei der Jägerprüfung praxisorientiere Mindeststandards bei der Schießprüfung zu bestimmen und in Fachgebieten wie beispielsweise der Fleischhygiene die notwendige fachliche Qualifikation sicherzustellen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 5 bis 13 - neu - BJagdG
I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:
II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
2. Zu Artikel 2 - neu - § 40 Absatz 3, § 46 Bundeswaldgesetz
'Artikel 2 Änderung des Bundeswaldgesetzes
§ 46 Weitere Vorschriften in besonderen Fällen
I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:
II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
Zu § 40
Zu § 46
Drucksache 455/16 (Beschluss)
... . In der Praxis haben sich deutliche Unterschiede zwischen den Ländern bei der Falkner- und Jägerprüfung herausgebildet. Insbesondere sind bei der Jägerprüfung praxisorientiere Mindeststandards bei der Schießprüfung zu bestimmen und in Fachgebieten wie beispielsweise der Fleischhygiene die notwendige fachliche Qualifikation sicherzustellen.
Anlage Entschließung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes
Drucksache 626/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
... Arzneimittel in der Ausbildung durch ausdrückliche Aufnahme der Risiken möglicher Resistenzentwicklungen in das Prüfungsfach Pharmakologie und Toxikologie, Vermeidung von Einzelprüfungen durch Einführung der obligatorischen Gruppenprüfung bei mündlichen Prüfungen, Einführung des Zwei-Prüfer-Prinzips in die erste Wiederholungsprüfung, Einführung der Möglichkeit, Prüfungen auch elektronisch durchzuführen, Erleichterung der Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Schaffung von mehr Flexibilität für Studierende im praktischen Studienteil, Möglichkeit für Inländer, Unterlagen im Approbationsverfahren auch elektronisch einreichen zu können, die für Unionsbürger eingeführt werden muss.
A. Problem und Ziel
1. Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU
2. Sonstige für erforderlich erachtete Änderungen
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Anlage 7 (zu § 56 Abs. 3) (Bezeichnung der zuständigen Behörde) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeiner Teil
A. ZielSetzUng, GegenStand Und WeSentliche Regelungen
1. Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU
2. Sonstige Änderungen
B. VerordnungSkompetenz
C. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Länder:
2. Tierärztliche Ausbildungsstätten:
F. Weitere Kosten
G. Gleichstellungspolitische Bedeutung
H. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 112/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Eibestandteile enthalten, mit der Haltungsform der Legehennen
... Bereits mit dem Entschließungsantrag (BR-Drs. 813/11) des Landes Rheinland-Pfalz wurutlich gemacht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ablehnen. Die in den europäischen Vermarktungsnormen festgelegten Haltungssysteme sind bei Eiern zu kennzeichnen. Die Haltungsformen sind im Detail beschrieben. Über die Kennzeichnung mit den Ziffern 0, 1, 2, 3 ist ein für Verbraucher bekanntes und eingängiges System der Kennzeichnung geschaffen. Dies sollte auch für die Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei verpflichtend geregelt werden. In einem ersten Schritt kann eine nationale Regelung ausreichend sein. Der Bund muss sich aber auf EU-Ebene für eine EU-weite Regelung einsetzen. Auch wenn die EU-Kommission bisher nur eine Evaluation zur Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch
Drucksache 103/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und der Etikettierung von Rindfleisch (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 33) anzupassen und bis spätestens Herbst 2016 einen Entwurf zur Änderung der Viehverkehrsverordnung vorzulegen.
Drucksache 626/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
... "Eine praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei einer für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Geflügel in einem Schlachthof zuständigen Behörde kann auf die Ausbildung nach Satz 1 für höchstens 30 Stunden angerechnet werden."
Drucksache 238/15
... Rindfleischetikettierungsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Bekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Regelung
II. Regelungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 2c
Zu Nummer 2d
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 379/15
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Wild-Fleisch, Säuger
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3 Vollzugsaufwand
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Expertengruppen
§ 3 Monitoringplan 2016 - 2020
§ 4 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings
§ 5 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 6 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 7 Handbuch
§ 8 Datenübermittlung
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Aufhebung der AVV Monitoring 2011-2015, Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Anzahl an jährlichen Untersuchungen für jedes Bundesland im Zeitraum 2016 bis 2020
Anlage 2 : (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2016 bis 2020 grundsätzlich zu untersuchenden Lebensmittel
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3284: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 51/15
... Rindfleischetikettierungsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
§ 4 Zuständigkeit für die Überwachung
§ 6 Auskunftserteilung
Artikel 2 Bekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzgebung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
4 Verwaltung
4 Länder
5 Bayern
5 Brandenburg
5 Hamburg
Mecklenburg -Vorpommern
Rheinland -Pfalz
Sachsen -Anhalt
Schleswig -Holstein
5 Thüringen
4 Bund
IV. Ausführungen zu Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen
VI. Evaluation
VI. Inkrafttreten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 4c
Zu Nummer 4d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3152: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Länder
II.3.2 Bund
Drucksache 500/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik - COM(2015) 497 final
... 13. Er befürwortet das Anliegen der Kommission, durch Handel und Investitionen ein integratives Wachstum in Entwicklungsländern auszulösen (Nummer 4.2.1.). Dies sollte nicht allein durch die vorgeschlagene Förderung der Marktintegration dieser Länder geschehen. Angesichts oft fehlender Wettbewerbsfähigkeit lokaler Produkte mit Importen müssen für entwicklungspolitisch bedeutsame Sektoren wirksame Mechanismen etabliert werden, welche die Zerstörung von lokalen und regionalen Wertschöpfungsketten verhindern. Dies ist zum Beispiel im Bereich der Fleischexporte aus der EU nach Afrika notwendig, um eine verstärkte Entwicklung der lokalen Produktion und Verarbeitung zu ermöglichen.
Drucksache 238/15 (Beschluss)
... Rindfleischetikettierungsverordnung
Drucksache 310/15
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... In der landwirtschaftlichen Tierhaltung gibt es Bereiche, in denen Tiere allein aus wirtschaftlichen Gründen getötet werden. Dies gilt insbesondere für hochspezialisierte Branchen wie die der Geflügelhaltung. Für die Produktion von Hühnereiern werden heutzutage weltweit spezialisierte Legehennen gehalten. Ihre Zucht ist einseitig auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet, während für die Mast von Hühnern andere Zuchtlinien eingesetzt werden. In Deutschland wurden im Jahr 2014 knapp 45 Millionen weibliche Hühnerküken aus Legerassen erzeugt. Wenn von einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis ausgegangen wird, ist anzunehmen, dass in dem gleichen Zeitraum ebenso rund 45 Millionen Hahnenküken geschlüpft sind. Weil sie geschlechtsbedingt nicht für die Eierproduktion verwendet werden können und aus den einseitig auf Legeleistung und gerade nicht auf rasches Fleischwachstum ausgerichteten Zuchtlinien stammen, werden die Hahnenküken in den Brütereien üblicherweise aussortiert und getötet.
Drucksache 50/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetz es
... Fleisch von Wild, das mit bleihaltiger Munition erlegt wurde, birgt dementsprechend beim Verzehr gesundheitliche Risiken für den Menschen.
Drucksache 224/15 (Beschluss)
... Rindfleischetikettierungsgesetz
Drucksache 224/15
... Rindfleischetikettierungsgesetz
Drucksache 311/15 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
... Inwieweit der für die Betriebe prognostizierte Mehraufwand von etwa 10 Prozent an die Verbraucher weitergegeben wird, hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit die Brancheninitiative "Tierwohl" des Lebensmitteleinzelhandels nachhaltig greift. Danach soll dem Geflügelhalter, der bestimmte höherwertige Tierschutzstandards einhält, über einen Fonds ein zusätzlicher Mehrbetrag für das vermarktete Geflügelfleisch vergütet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
Artikel 1
Abschnitt 8 Anforderungen an das Halten von Mastputen
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Abschnitt 8 Anforderungen an das Halten von Puten
§ 44 Anwendungsbereich
§ 45 Sachkunde
§ 46 Fortbildung
§ 47 Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung
§ 48 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen
§ 49 Anforderungen an das Halten von Mastputen
§ 50 Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation
§ 51 Anforderungen an die Beleuchtung
§ 52 Besatzdichte
§ 53 Gesundheitskontrollprogramm
§ 54 Umgang mit kranken Mastputen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltigkeit
4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 44 - neu - Anwendungsbereich
§ 45 - neu - Sachkunde
§ 46 - neu - Fortbildung
§ 47 - neu - Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung
§ 48 - neu - Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen
§ 49 - neu - Anforderungen an das Halten von Mastputen
§ 50 - neu - Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation
§ 51 - neu - Anforderungen an die Beleuchtung
§ 52 - neu - Besatzdichte
§ 53 - neu - Gesundheitskontrollprogramm
§ 54 - neu - Umgang mit kranken Mastputen
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Drucksache 605/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... bb) Nach der Angabe "Verordnung (EG) Nr. 2075/2005" werden die Wörter "der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 60), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1114/2014 (ABl. L 302 vom 22.10.2014, S. 46) geändert worden ist, in der bis zum 30. August 2015 geltenden Fassung" eingefügt.'
Anlage Änderungen und Entschließung zur Dritten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
1. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 20a Absatz 2 Satz 2 und 3 Tier-LMHV
2. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 7a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 Tier-LMÜV
Zu Artikel 2 Nummer 14
Drucksache 51/15 (Beschluss)
... Rindfleischetikettierungsgesetz
Drucksache 605/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... bb) Nach der Angabe "Verordnung (EG) Nr. 2075/2005" werden die Wörter "der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 60), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr.
1. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 20a Absatz 2 Satz 2 und 3 Tier-LMHV
2. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 7a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 Tier-LMÜV
Zu Artikel 2 Nummer 14
Drucksache 310/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... In der landwirtschaftlichen Tierhaltung gibt es Bereiche, in denen Tiere allein aus wirtschaftlichen Gründen getötet werden. Dies gilt insbesondere für hochspezialisierte Branchen wie die der Geflügelhaltung. Für die Produktion von Hühnereiern werden heutzutage weltweit spezialisierte Legehennen gehalten. Ihre Zucht ist einseitig auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet, während für die Mast von Hühnern andere Zuchtlinien eingesetzt werden. In Deutschland wurden im Jahr 2014 knapp 45 Millionen weibliche Hühnerküken aus Legerassen erzeugt. Wenn von einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis ausgegangen wird, ist anzunehmen, dass in dem gleichen Zeitraum ebenso rund 45 Millionen Hahnenküken geschlüpft sind. Weil sie geschlechtsbedingt nicht für die Eierproduktion verwendet werden können und aus den einseitig auf Legeleistung und gerade nicht auf rasches Fleischwachstum ausgerichteten Zuchtlinien stammen, werden die Hahnenküken in den Brütereien üblicherweise aussortiert und getötet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Änderung § 3
Änderung § 18 Absatz 1 Nummer 4
Änderung § 21
Zu Artikel 2
Drucksache 50/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetz es
... Fleisch von Wild, das mit bleihaltiger Munition erlegt wurde, birgt dementsprechend beim Verzehr gesundheitliche Risiken für den Menschen.
Drucksache 51/1/15
... Rindfleischetikettierungsgesetz
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... 33. Der Bundesrat stellt fest, dass im Aktionsprogramm der Bundesregierung die klimarelevanten Auswirkungen und Minderungspotenziale des Einkaufs- und Ernährungsverhaltens der Verbraucher/-innen nicht hinreichend berücksichtigt sind. Er regt an, auch die mittelbaren Effekte durch eine verstärkte Nachfrage nach möglichst saisonal und regional erzeugten Produkten zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen in das Aktionsprogramm aufzunehmen. Dabei sollten ernährungsphysiologische Kriterien, wie z.B. Informationen über eine fleischärmere Ernährung, eine wichtige Rolle spielen.
Drucksache 10/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Laut einer Länderabfrage aus dem Jahr 2010 gibt es in Deutschland etwa 58 spezialisierte kaninchenhaltende Betriebe. Diese erzeugen ungefähr 15 Prozent des jährlich in Deutschland verzehrten Kaninchenfleisches1 (6.150 Tonnen). Nach Länderangaben zur Bestandsgröße unterscheiden sich die Betriebe teilweise erheblich. Die Tierzahlen im Mastbereich reichen dabei von 50 bis 15.000 Tieren, während die Größe der Zuchtbestände von 25 bis 1.500 Häsinnen variieren kann. Auf der anderen Seite werden rund 65 Prozent des in Deutschland verzehrten Kaninchenfleisches (26.650 Tonnen/14,8 Mio. Schlachtkörper) von schätzungsweise 60.000 erwerbsmäßigen Rasse- und Hobbykaninchenzüchtern2 erzeugt.
Drucksache 135/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
Drucksache 135/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
Artikel 2 Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
Artikel 4 Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
Artikel 6 Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
Artikel 7 Änderung der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 2c
Zu Nummer 2d
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2801: Entwurf einer Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Bund
2. Länder
Drucksache 35/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch - COM(2011) 525 final; Ratsdok. 13700/11
... hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch - COM(2011) 525 final; Ratsdok. 13700/11
Drucksache 135/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3 Absatz 2, Absatz 3 RindHKlV
2. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 4 Absatz 3 Nummer 2 RindHKlV
3. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Nummer 5 - neu - GFlFleischV
Drucksache 376/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... 3. Fachbeirat Vieh, Fleisch
1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe
2. Fachbeirat Zucker
3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse
4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse
5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln
6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft
7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie
Drucksache 83/14
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes
Artikel 3 Bekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzgebung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes (NKR-Nr. 2800)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Bund
2. Länder
Drucksache 534/14
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Als "bestimmte Personengruppen", die durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade der Gefahr ausgesetzt sind, ein CTS zu entwickeln, als die übrige Bevölkerung, gelten z.B. Personen, die als Fleischverpacker, Fließbandarbeiter in der Automobilindustrie, Forstarbeiter beim Umgang mit handgehaltenen vibrierenden Werkzeugen (Motorsägen), Geflügelverarbeiter, Kassierer im Supermarkt mit Umsetzen von Lasten, Masseure, Polsterer oder Steinbohrer den dargestellten Belastungen ausgesetzt sind. Arbeiten mit einer Computertastatur gehören nicht dazu.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen - Gleichstellungspolitische Relevanz
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Berufskrankheit Nummer 2113
Zu Berufskrankheit Nummer 2114
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3063: Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Evaluierung
Drucksache 376/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... 3. Fachbeirat Vieh, Fleisch
Anlage Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe
2. Fachbeirat Zucker
3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse
4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse
5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln
6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft
7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie
Drucksache 607/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... 29. Der Bundesrat stellt fest, dass im Aktionsprogramm der Bundesregierung die klimarelevanten Auswirkungen und Minderungspotenziale des Einkaufs- und Ernährungsverhaltens der Verbraucher/-innen nicht hinreichend berücksichtigt sind. Er regt an, auch die mittelbaren Effekte durch eine verstärkte Nachfrage nach möglichst saisonal und regional erzeugten Produkten zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen in das Aktionsprogramm aufzunehmen. Dabei sollten ernährungsphysiologische Kriterien, wie z.B. Informationen über eine fleischärmere Ernährung, eine wichtige Rolle spielen.
Drucksache 81/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des ArbeitnehmerEntsendegesetzes
... In der Fleischbranche mit ihren oft hohen körperlichen Belastungen sind die Arbeitsbedingungen auch aufgrund bislang nur eingeschränkt vorhandener Tarifstrukturen nicht angemessen und in der Vergangenheit zunehmend unter Druck geraten. Dies gilt insbesondere auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Anfang Januar 2014 konnte erstmals ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag zur Regelung der Mindestbedingungen für Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden. Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend zunächst nur für Arbeitsverhältnisse, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kraft Mitgliedschaft in einer der tarifschließenden Tarifvertragsparteien tarifgebunden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (NKR-Nr. 2785)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 83/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetz es der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des
Drucksache 325/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2014) 472 final
... Die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)8 und die neue Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)9 stärken die Position der Erzeuger in der Versorgungskette gegenüber nachgelagerten Akteuren, da sie insbesondere die Gründung und Stärkung von Erzeugerorganisationen fördert. Auch die neue einheitliche gemeinsame Marktorganisation enthält Elemente, die in einigen ausgewählten Sektoren (Milch, Olivenöl, Rind- und Kalbfleisch, Feldkulturen) die ungleichen Verhandlungspositionen zwischen Landwirten und anderen Parteien in der Lebensmittelversorgungskette beseitigen sollen. Im Rahmen der neuen Bestimmungen haben die Mitgliedstaaten außerdem die Möglichkeit, in anderen Agrarsektoren verbindliche schriftliche Verträge vorzuschreiben, die Schutzmaßnahmen unterliegen, sodass die ordnungsgemäße Funktionsweise des Binnenmarktes nicht durch die Vertragsklauseln beeinträchtigt wird. Die GAP-Reform soll insbesondere durch die neue einheitliche gemeinsame Marktorganisation dazu beitragen, ungleiche Verhandlungspositionen zwischen Landwirten und anderen Parteien in der Lebensmittelversorgungskette zu beseitigen.
Drucksache 262/14
... Rindfleischetikettierungsgesetz
Drucksache 262/14 (Beschluss)
... Rindfleischetikettierungsgesetz
Drucksache 421/14
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates "Mehr Verbraucherschutz bei der amtlichen Fleischuntersuchung"
Entschließung des Bundesrates "Mehr Verbraucherschutz bei der amtlichen Fleischuntersuchung"
Drucksache 5/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Erlass des Durchführungsrechtsaktes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln für Vegetarierinnen/Vegetarier oder Veganerinnen/Veganer -
... Die Bundesregierung begrüßt es daher, dass die Europäische Kommission dem von Deutschland und anderen Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund des Pferdefleisch-Geschehens geäußerten Anliegen nachgekommen ist, Vorschläge zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln vorzulegen und zügig zu beraten. Im Unterschied dazu sieht die Bundesregierung aktuell keine Veranlassung, für den Erlass von Durchführungsrechtsakten in Bezug auf freiwillige Informationen über die Eignung von Lebensmitteln für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer von einer besonderen Eilbedürftigkeit auszugehen. Dies gilt auch im Hinblick auf etwaige vorgezogene nationale Regelungen, die nach dem Erlass von EU-Durchführungsrechtsakten wieder aufzuheben wären.
Drucksache 83/14 (Beschluss)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des
Drucksache 35/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch
... hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch
Drucksache 608/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 COM(2014) 724 final
... Rind- und Kalbfleisch
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Erstellung der harmonisierten Indizes
Artikel 4 Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes
Artikel 5 Datenanforderungen
Artikel 6 Periodizität
Artikel 7 Fristen, Austauschnormen und Revisionen
Artikel 8 Pilotstudien
Artikel 9 Qualitätssicherung
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95
Anhang Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)
Drucksache 412/2/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 13. Ergänzend zu seiner Stellungnahme vom 5. Juli 2013 (Ziffer 18) weist der Bundesrat darauf hin, dass die derzeit im Legislativvorschlag vorgesehene generelle Gebührenbefreiung von Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme nicht über 2 Millionen Euro liegt (Kleinstunternehmen), allein im Bereich der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf Grund der in Deutschland bestehenden Betriebsstrukturen zu erheblichen Einnahmeausfällen führen würde.
Zur Vorlage insgesamt
Anwendungsbereich Pflanzenschutz, Saatgut, GVO und ökologischer Landbau
Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen Artikel 7
Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren, die keinen besonderen amtlichen Kontrollen an der Grenze unterliegen Artikel 42 und 43
Kontrollpflicht von tierischen Erzeugnissen durch den amtlichen Tierarzt Artikel 47 Absatz 4 und Artikel 53 Absatz 2
Zur Finanzierung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten Artikel 76 ff.
Pflichtgebühren für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe d
Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80
Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82
Transparenz Artikel 83
Delegierte Rechtsakte
IMSOC (Artikel 130 bis 133)
Drucksache 649/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Lebensmittel-Hygieneverordnung normieren Verbote - nämlich durch Hausschlachtungen oder die Jagd gewonnenes Fleisch vor Abschluss der vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung für den menschlichen Verzehr im eigenen häuslichen Bereich zu verwenden - als Ordnungswidrigkeit sanktionieren zu können.
Drucksache 687/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
... In den letzten Monaten aufgedeckte Fälle nicht nur in der Fleischindustrie, sondern auch in anderen Branchen mit erheblicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland, offenbaren dabei nicht nur die allein profitorientierte Umgehung arbeits- und tarifrechtlicher Standards zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie dokumentieren darüber hinaus, dass mitten in Deutschland Tausende vor allem aus den südosteuropäischen Mitgliedstaaten stammende Menschen wegen fehlender Beschäftigungsalternativen in den Heimatländern bei uns unter nicht mehr für möglich gehaltenen, nach sozialstaatlichen Maßstäben untragbaren und zum Teil sogar menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen arbeiten müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:
II. Betriebsverfassungsgesetz:
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
§ 99a Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 150/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... b) wildlebende Klauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild), ausgenommen Fische,
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 4 Anzeigepflicht
§ 5 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 6 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 7 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 8 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 9 Tierseuchenfreiheit
§ 10 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 11 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 12 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 13 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 14 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 15 Grundsatz der Entschädigung
§ 16 Höhe der Entschädigung
§ 17 Ausschluss der Entschädigung
§ 18 Entfallen der Entschädigung
§ 19 Teilweise Entschädigung
§ 20 Entschädigungspflichtiger
§ 21 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 22 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 23 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 24 Überwachung
§ 25 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 26 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 27 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 28 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 29 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 30 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Einziehung
Abschnitt 10 Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften
§ 34 Aufgabenübertragung
§ 35 Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung
§ 36 Schiedsverfahren
§ 37 Anfechtung von Anordnungen
§ 38 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 39 Weitergehende Maßnahmen
§ 40 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 41 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 42 Gebühren
§ 43 Übergangsvorschriften
§ 44 Änderung weiterer Vorschriften
§ 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 53/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Verbot des Inverkehrbringens
§ 4 Kennzeichnung von Geflügelfleisch
§ 5 Marktnotierungen
§ 6 Vorschriften für Schlachthöfe und Zerlegungsbetriebe
§ 7 Analyseverfahren zur Feststellung des Wassergehaltes, Gegenanalyse
§ 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
III. Nachhaltigkeitsprüfung
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2297: Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 442/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
... - Ungleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten in den verschiedenen Mitgliedstaaten. - Verunsicherung der Verbraucher dadurch, dass vor dem Hintergrund des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft in Deutschland sowohl Fleisch von getesteten als auch ungetesteten Rindern im Alter von über 96 Monaten rechtmäßig in Verkehr sein wird.
Drucksache 294/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ RDI betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DPI, (EU) Nr. [ HZI und (EU) Nr. [ sCMOI hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final
... (6) Gemäß Artikel 76 der Verordnung (EU) Nr. [...][HZ] des Europäischen Parlaments und des Rates8 können die Mitgliedstaaten Vorschüsse für die Direktzahlungen leisten. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 muss die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit von der Kommission genehmigt werden. Die Erfahrungen bei der Durchführung der Direktzahlungsregelung haben gezeigt, dass es möglich sein sollte, den Landwirten Vorschüsse zu gewähren. Für die im Jahr 2014 gestellten Anträge sollten diese Vorschüsse 50 % der Zahlungen im Rahmen der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 aufgeführten Stützungsregelungen bzw. 80 % der Zahlungen für Rindfleisch nicht überschreiten.
Drucksache 53/2/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Drucksache 318/13
Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Die Kosten für Schweinehalter werden um etwa 10 €/Mastschwein steigen, was vor allem durch die Anforderungen an das vermehrte Platzangebot bedingt ist. Die sonstigen Vorschriften verursachen zwar einen betrieblichen Mehraufwand, der aber durch eine damit verbundene Stärkung der Tiergesundheit und Vitalität weitgehend kompensiert wird. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau von Schweinefleisch, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind möglich.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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