932. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Vorlage allgemein
Der Bundesrat bittet, im laufenden Gesetzgebungsverfahren eine Regelung mit dem Ziel des Verbotes bleihaltiger Munition bei Gewährleistung einer zuverlässigen Tötungswirkung aufzunehmen.
Begründung:
Es ist hinlänglich bekannt, dass Blei giftig ist und dass sich bleihaltige Munitionspartikel im Körper des geschossenen Wildes verteilen können, so dass sie nicht ausreichend entfernt werden können.
Fleisch von Wild, das mit bleihaltiger Munition erlegt wurde, birgt dementsprechend beim Verzehr gesundheitliche Risiken für den Menschen.
Auf Grund der Entwicklung quasi bleifreier Geschosse durch die Munitionsindustrie liegen nach Auffassung des Bundesrates keine Gründe vor, die gegen ein Verbot von Blei als Baubestandteil von Jagdmunition sprechen.
B
- 2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.