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56 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fischarten"


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Drucksache 626/18

... Anlage 1 bezeichnet solche Fischarten, bei denen zu erwarten ist, dass auf Grund des Fischereirechts der Europäischen Union die Seefischerei mengenmäßig beschränkt wird, aber eine solche Regelung noch nicht in Kraft getreten ist. Die Änderungen dienen daher der Anpassung an Änderungen der im EU-Recht mengenmäßig beschränkten Fischarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 1
Änderung der Seefischereiverordnung

§ 9
Überprüfung von Satellitenortungsanlagen und elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen

Abschnitt 3
Technische Beschreibung eines Siebnetzes/Trichternetzes und eines Sortiergitternetzeinsatzes, eines Trichternetzes und eines Netzes mit Sortiergittern

Anlage 5
(zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 626/18 (Beschluss)

... Fischarten, bei denen die Ausübung der Seefischerei mengenmäßig beschränkt wird"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Fünften Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 3 und Absatz 4 SeefiV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 14 Absatz 5 Satz 2, Satz 3 SeefiV

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 22 Absatz 2 Nummer 7 und 8 - neu -, Nummer 12 SeefiV

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 Anlage 1 Überschrift SeefiV


 
 
 


Drucksache 184/1/17

... Die Formulierung des neu einzufügenden § 69 Absatz 6 ist noch zu präzisieren. Gerade im Bereich der Teichwirtschaft werden Teichwirte oft nicht wissen, dass sich invasive Fischarten in ihrem Teich aufhalten. So können beispielsweise durch Wassergeflügel oder im Bereich von Kettenteichen durch Entleerung eines anderen Teiches invasive Arten (z.B. Blaubandbärblinge) in einen Teich gelangen, ohne dass der Teichwirt dies weiß, geschweige denn verhindern kann. Um von vornherein auszuschließen, dass in solchen Fällen ein (bußgeldbewehrtes) "Halten" oder "Inverkehrbringen" angenommen wird, ist klarzustellen, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn eine invasive Art ohne Veranlassung des Eigentümers, des Inhabers der tatsächlichen Gewalt oder des sonst Nutzungsberechtigten in deren Verantwortungsbereich gelangt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 184/17 (Beschluss)

... Die Formulierung des neu einzufügenden § 69 Absatz 6 ist noch zu präzisieren. Gerade im Bereich der Teichwirtschaft werden Teichwirte oft nicht wissen, dass sich invasive Fischarten in ihrem Teich aufhalten. So können beispielsweise durch Wassergeflügel oder im Bereich von Kettenteichen durch Entleerung eines anderen Teiches invasive Arten (z.B. Blaubandbärblinge) in einen Teich gelangen, ohne dass der Teichwirt dies weiß, geschweige denn verhindern kann. Um von vornherein auszuschließen, dass in solchen Fällen ein (bußgeldbewehrtes) "Halten" oder "Inverkehrbringen" angenommen wird, ist klarzustellen, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn eine invasive Art ohne Veranlassung des Eigentümers, des Inhabers der tatsächlichen Gewalt oder des sonst Nutzungsberechtigten in deren Verantwortungsbereich gelangt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 3 Nummer 1

11. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht


 
 
 


Drucksache 627/1/15

... Die Erhöhung auf 23 Grad ist fachlich nicht nachvollziehbar. Die Ergebnisse der Untersuchung "Ableitung von gewässertypspezifischen Temperaturanforderungen, Prüfung von wärmerelevanten Einleitungen und möglicher Verbesserungspotenziale nach Stand der Technik, sowie Erarbeitung einer Vorgehensweise für die einzugsgebietsweite Bewirtschaftung der Gewässer bezogen auf den Temperaturhaushalt" (2014) belegen, dass temperatursensitive Fischarten wie Salmoniden (Forellen und Äschen) und strömungsliebende Cypriniden in Fließgewässern mit Sommertemperaturen von über 20 Grad in der Regel keine reproduktiven Populationen mehr ausbilden, was zu einer mäßigen bis schlechten Bewertung des ökologischen Zustands führen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/1/15




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 5 OGewV

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 bis 5 OGewV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 4 - neu - OGewV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 OGewV

5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4 OGewV

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 OGewV

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 3 OGewV

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 OGewV

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b OGewV

10. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 2. Seen Nummer 4, Tabelle Zeile Fischfauna OGewV

11. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Tabelle Zeile Großalgen oder Angiospermen SG Spalte Biologische Qualitätskomponente Bewertungsverfahren OGewV

12. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Fußnote 2 OGewV

13. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV

14. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 01 - neu - OGewV

15. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle Spalten SA-ER, Sa-MR, EP OGewV

16. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle und Nummer 2.1.1 Tabelle OGewV

17. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße und Nummer 2.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße OGewV

18. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Fußnoten 2 und 3, Nummer 2.1.2. Tabelle Fußnoten 3, 4 und 5 OGewV

19. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 2.1.1 Tabelle Zeile Tmax Sommer April bis November [*C] Spalte Cyp-R OGewV

20. Hauptempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20

Zu Artikel 1

22. Zu Artikel 1 Anlage 10 Nummer 5.1 Satz 2 OGewV

23. Zu Artikel 1 Anlage 12 Nummer 1.3 OGewV

25. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV


 
 
 


Drucksache 268/13

... /EG des Rates in Bezug auf die Liste der Fischarten, die für virale hämorrhagische Septikämie empfänglich sind, und zur Streichung des Eintrags bezüglich des epizootischen ulzerativen Syndroms (ABl. L 297 vom 26.10.2012, S. 26).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerrinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2473: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 228/13

... /EG des Rates in Bezug auf die Liste der Fischarten, die für virale hämorrhagische Septikämie empfänglich sind, und zur Streichung des Eintrags bezüglich des epizootischen ulzerativen Syndroms wurde am 26. Oktober 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. Die Richtlinie war zum 01.01.2013 in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2467: Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 720/12

... Belastungen durch Landwirtschaft und Hochwasserschutz können gemildert oder verhindert werden, unter anderem durch die Anlage von Pufferstreifen, die die biologische Kontinuität zwischen Flussbett und Ufer sichern, und, wann immer möglich, durch grüne Infrastrukturen, beispielsweise in Form der Wiederherstellung von ufernahen Bereichen, Feuchtgebieten und Auen zwecks Wasserrückhaltung, Förderung von Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit und Verhütung von Hochwasser und Dürren. Grüne Infrastrukturen sind wertvolle Alternativen zur gängigen grauen Infrastruktur (wie Uferdämme, Stauseen und Deiche). Besonderes Augenmerk verdient der Schutz von Quellflüssen. Diese kleinen Wasserkörper (Laichgründe zahlreicher Fischarten) sind nach Angaben der EUA häufig durch Landbearbeitung (Trockenlegung, Aufschüttung) und Austrocknung gefährdet. Auch Fischweiher sind für die Rückhaltung und Speicherung von Wasser innerhalb der Landschaft und für die Verhütung von Hochwasser und Erosion von Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/12




Mitteilung

1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!

1.1. Politischer Hintergrund

2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN

2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.5. Querschnittslösungen

Tabelle

2.6. Globale Aspekte

Tabelle

3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik


 
 
 


Drucksache 661/1/12

... Ein Betrag von 10 Euro ist lediglich für Speisefische und auch hier nur für die gängigsten Fischarten wie Forellen und Karpfen akzeptabel. Für seltenere Arten, wie z.B. Hechte, Schleien und Zander, und für Jugendstadien oder Laichfische sind höhere Marktpreise anzusetzen. Es wird daher vorgeschlagen, den Höchstbetrag auf 20 Euro anzuheben. Zierfische, z.B. Koi, überschreiten diese Größenordnung teilweise um ein Vielfaches und sind nach § 16 Nummer 10 ohnehin von der Entschädigung ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/1/12




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu - Vor § 3 ist folgender § 2a einzufügen:

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu - Dem § 4 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b

13. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

14. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

15. Zu § 10 Absatz 5

16. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

17. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

18. Zu § 15 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu -

19. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

20. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

21. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

22. Zu § 21 Absatz 1

23. Zu § 21 Absatz 2

Zu § 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

26. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

27. Zu § 22

28. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

29. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

30. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

31. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

32. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

33. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 661/12 (Beschluss)

... Ein Betrag von 10 Euro ist lediglich für Speisefische und auch hier nur für die gängigsten Fischarten wie Forellen und Karpfen akzeptabel. Für seltenere Arten, wie z.B. Hechte, Schleien und Zander, und für Jugendstadien oder Laichfische sind höhere Marktpreise anzusetzen. Es wird daher vorgeschlagen, den Höchstbetrag auf 20 Euro anzuheben. Zierfische, z.B. Koi, überschreiten diese Größenordnung teilweise um ein Vielfaches und sind nach § 16 Nummer 10 ohnehin von der Entschädigung ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12 (Beschluss)




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu -

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

13. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

14. Zu § 10 Absatz 5 und 6

15. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

17. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

18. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

19. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

20. Zu § 21 Absatz 1

21. Zu § 21 Absatz 2

22. Zu § 22 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

23. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

24. Zu § 22

25. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

26. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

27. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

28. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

29. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

30. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -

31. Zu Abschnitt 10


 
 
 


Drucksache 90/11

... 22. weist nachdrücklich darauf hin, dass vor der Öffnung neuer gewerblicher Fischereien in der Arktis zuverlässige und vorbeugende wissenschaftliche Bestandsabschätzungen durchgeführt werden müssen, um den Fischereiaufwand zu ermitteln, bei dem die Bestände der Zielfischarten erhalten und eine Erschöpfung der Bestände anderer Arten sowie eine ernsthafte Schädigung der Meeresumwelt vermieden werden; ist der Ansicht, dass die Hochseefischerei durch eine regionale Fischereiorganisation reguliert werden muss, die sich an die wissenschaftlichen Gutachten hält und über ein belastbares Kontroll- und Überwachungsprogramm verfügt, um die Einhaltung der Bewirtschaftungsmaßnahmen zu gewährleisten und dass die Fischerei innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) den gleichen Standards genügen muss;



Drucksache 310/11

... Der Gewinn vor Steuern lag einschließlich direkter Zuschüsse bei rund 6 % (rund 3,8 % ohne Zuschüsse). Die Wirtschaftskrise scheint bei vielen Fischarten negative Auswirkungen auf die Erstverkaufspreise zu haben, denn die gegenwärtigen Preise liegen noch immer etwa 10 % unter denen des Jahres 2007.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/11




1. Einleitung

2. Bestandslage

3. wirtschaftliche Analyse

4. politische Ausrichtung

4.1. Fehlende wissenschaftliche Gutachten

4.2. Fischereiaufwand

5. Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne

6. Grundsätze für TAC-Vorschläge

7. Zeitplan für die Vorschläge

8. Fazit

Anhang Ia
Nordostatlantik und angrenzende Gewässer

Anhang Ib
Mittelmeer und Schwarzes Meer

Anhang II
Fischereiaufwand über Mehrjahrespläne gesteuert (Angaben der Mitgliedstaaten an den STECF)


 
 
 


Drucksache 153/1/11

... 1) Während der Laichzeiten ist die Temperatur einzuhalten, die für die empfindlichste Fischart, die im guten ökologischen Zustand oder im guten ökologischen Potenzial in dem Gewässer typischerweise anzutreffen ist, für die Fortpflanzung tolerabel ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/11




1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 7 Absatz 1

5. Zu § 7 Absatz 2

6. Hauptempfehlung*

Zu § 7

7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2

9. Zu § 10 Absatz 2 In § 10 Absatz 2 ist das Wort nichtsynthetischen zu streichen.

10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

11. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

12. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes

13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 150 bis 167

14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165

15. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156

16. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167

17. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff

18. Zu Anlage 6 Nummer 2 Tabelle und Fußnote 1 - neu -

19. Zu Anlage 7 Nummer 2

20. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3

21. Zu Anlage 8 Nummer 2.2

22. Zu Anlage 8 Nummer 3.2

23. Zu Anlage 8 Nummer 3.3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 nur U

Zu Anlage 9 Klammerzusatz nach Anlage 9

25. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle

26. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

27. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

28. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

29. Zu Anlage 10 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 810/10

... - die Sicherung lebensfähiger Populationen von Donaustörarten und anderen heimischen Fischarten bis 2020 und die Bekämpfung invasiver Arten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan

3.1. Anbindung des Donauraums

Die wichtigsten Themen Verkehr

5 Energie

Kultur und Tourismus

3.2. Umweltschutz im Donauraum

Die wichtigsten Themen

5 Wasser

5 Risiken

Biologische Vielfalt, Boden

3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum

Forschung und Innovation

5 Unternehmen

5 Beschäftigungsmarkt

Marginalisierte Bevölkerungsgruppen

3.4. Stärkung des Donauraums

Die wichtigsten Themen

Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit

5 Sicherheit

4. Durchführung und politische Steuerung

5. Zusammenhang mit der EU-Politik

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 506/10

... 39. betont, dass die EU und die an den Ostseeraum angrenzenden Mitgliedstaaten sich dringend mit den schwerwiegenden Umweltproblemen auseinandersetzen müssen, von denen die Region betroffen ist, vor allem mit der Eutrophierung, den Auswirkungen von auf dem Meeresgrund abgelagerten gefährlichen Stoffen und den Bedrohungen für die Artenvielfalt in Gewässern, wobei Populationen vom Aussterben bedrohter Fischarten besonders zu berücksichtigen sind; weist darauf hin, dass die Ostsee eines der am stärksten verschmutzten Seegebiete der Welt ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/10




Entschließung

Externe Dimension

Umwelt - und Energieaspekte

Verkehrs - und Tourismusaspekte


 
 
 


Drucksache 332/10

... Praziquantel wird für bestimmte Zierfischarten (Fische der Ordnungen Karpfenartige, Barschartige, Welsartige und Zahnkarpflinge, die nicht zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind), dem Votum des Ausschusses für die Verschreibungspflicht folgend, aus der Verschreibungspflicht entlassen, sofern der Wirkstoffgehalt pro Packung 20 g nicht überschreitet. Dies bedeutet gleichzeitig gemäß § 4 AMVerkRV die Entlassung des Praziquantel aus der Apothekenpflicht und gemäß § 60 Abs. 1



Drucksache 177/10

... BB. in der Erwägung, dass der starke Preisrückgang, der in den letzten Jahren bei den meisten Fischarten zu verzeichnen war, sich sehr negativ auf das Einkommen der Erzeuger ausgewirkt hat, während es gleichzeitig zu einem Anstieg ihrer Erzeugungskosten kam, den sie nicht über den Erstverkaufspreis weitergeben können,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/10




2 Allgemeines

2 Einzelaspekte

Schutz und Erhaltung der Ressourcen und wissenschaftliche Erkenntnisse

Rentabilität der Fangtätigkeit und Aufwertung des Berufsfelds

Bewirtschaftungsmodelle, Dezentralisierung, verantwortungsbewussteres Handeln und Überwachung

Bewirtschaftung der Fangflotten der Gemeinschaft

Aquakultur und verarbeitete Produkte

Märkte und Vermarktungstätigkeit

3 Außenbeziehungen

Integrierte Meerespolitik


 
 
 


Drucksache 820/09

... Vor dem Hintergrund, dass Deutschland gegenüber dem Internationalen Tierseuchenamt verpflichtet ist, Infektionen mit dem West-Nil-Virus zu melden, diese von Mücken übertragenen Infektion eine Zoonose ist, wird die Anzeigepflicht eingeführt. Als Weißpünktchenkrankheit (Ichthyophthiriasis, White spot disease) wird auch eine bei fast allen Süßwasserfischarten vorkommende Parasitose bezeichnet. Anzeigepflichtig ist aber die durch Nimaviridae verursachte "



Drucksache 386/09

... Das Management der meisten Fischereien der EU (außer im Mittelmeer) erfolgt über die Festsetzung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC), aus denen jedem Mitgliedstaat eine nationale Quote zugewiesen wird. Dieses Managementsystem über Anlandequoten scheint einfach, hat sich jedoch in mehrfacher Hinsicht als nicht optimal erwiesen. In gemischten Fischereien, in denen auf mehrere Fischarten gefischt wird, fallen unerwünschte Beifänge an, wenn die Quote einer Art erschöpft ist, die Quoten anderer Arten hingegen noch nicht. Die Fischer haben dann keine Wahl: Sie müssen den Fisch zurückwerfen, den sie nicht mehr anlanden dürfen. Dies ist nicht nur eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, solche Rückwürfe haben auch bewirkt, dass sich mehrere Bestände trotz niedriger Quoten nicht erholt haben. Die künftige GFP sollte dafür sorgen, dass es keine Rückwürfe mehr gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/09




Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

1. Eine Vision für die Europäische Fischerei bis 2020

2. Einführung

3. Die derzeitige gemeinsame Fischereipolitik und ihre Ergebnisse

4. Die fünf Strukturellen Schwächen der Politik beseitigen

4.1. Behebung des tief verwurzelten Problems der Flottenüberkapazität

4.2. Präzisierung der politischen Ziele

4.3. Konzentration der Beschlussfassung auf wesentliche langfristige Grundsätze

4.4. Anreize für die Fischereiwirtschaft, bei der Durchführung der GFP mehr Verantwortung zu übernehmen

4.5. Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue

5. Weitere Verbesserung des Managements der EU-Fischereien

5.1. Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei?

5.2. Optimale Nutzung unserer Fischereien

5.3. Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien

5.4. Handel und Märkte – vom Schiff zum Verbraucher

5.5. Einbindung der Gemeinsamen Fischereipolitik in die allgemeinere Meerespolitik

5.6. Die Wissensgrundlage für die Politik

5.7. Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

5.8. Die externe Dimension

5.9. Aquakultur

6. Die nächsten Schritte

7. Nehmen auch Sie Stellung!

8. Kurzbezeichnungen


 
 
 


Drucksache 620/09

... Die Fischerei stellt einen weiteren beträchtlichen Eingriff in das Ökosystem dar. Die Bestände einiger Fischarten sind beträchtlich zurückgegangen, und bestimmte Fangmethoden führen zu unbeabsichtigten Beifängen oder zur Zerstörung von Lebensräumen. Die Einführung eines ökologisch nachhaltigen Fischereimanagements, die im Zuge der Reform der GFP vorgeschlagen wurde, und die Einhaltung der GFP-Vorschriften über die Minimierung der Auswirkungen der Fischerei auf die marine Umwelt gemäß dem Ostsee-Aktionsplan von HELCOM wird die Erhaltung des Ökosystems der Ostsee unterstützen. Die Fischereiflotte sollte auf die verfügbaren Ressourcen abgestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Strategie: Ein intergrierter Rahmen zur Nutzung der Chancen und zur Bewältigung der Herausforderungen des Ostseeraums

4. Hintergrund und Kontext

4.1. Geografischer Geltungsbereich

4.2. Betroffene Politikbereiche

5. Reaktion

5.1. Eine ökologisch nachhaltige Region

5.2. Eine wohlhabende Region

5.3. Eine leicht zugängliche und attraktive Region

5.4. Eine sichere Region

5.5. Horizontale Maßnahmen

6. Durchführung und Governance – Von der Theorie zur Praxis

6.1. Konsultationsprozess

6.2. Vorschläge zur Governance und Durchführung

6.3. Praktische Durchführung

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 280/09A

... zu erfüllenden Anforderungen. Die Durchgängigkeit von Stauanlagen ist entscheidende Voraussetzung für die Besiedelung mit wandernden Fischarten wie Lachsen oder Aalen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Anlage sowohl stromaufwärts (insbesondere von laichfähigen Fischen) wie stromabwärts (insbesondere von Jungfischen) schadlos passiert werden kann. Eine Reihe nicht durchgängiger Wehre verhindert gegenwärtig die lebensnotwendigen, arterhaltenden Wanderungen von Fischen und anderen Wasserorganismen. Das Erreichen des guten ökologischen Zustands, gekennzeichnet durch lediglich geringfügige Abweichungen von den typspezifischen Lebensgemeinschaften, ist dadurch nicht möglich. Ebenso wie § 33 leistet damit auch § 34 einen wichtigen Beitrag zur EG-rechtlich gebotenen Erreichung der Bewirtschaftungsziele (siehe die Vorgaben zur Durchgängigkeit von Flüssen sowie erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörpern in Anhang V Nummer 1.2.1 und 1.2.5 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09A




A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht

V. Alternativen

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Befristung

VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

IX. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1

1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1

1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1

1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1

1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2

1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2

1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2

1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1

1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1

1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1

1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2

1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1

1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG

1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2

1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3

1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1

1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3

1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1

1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2

1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern

Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu § 62

Zu § 63

Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 74

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen

Zu § 89

Zu § 90

Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11

Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


 
 
 


Drucksache 766/1/08

... mit Ausnahme von Fischarten gemäßigter Klimazonen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/1/08




1. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Zulassungsnummer

2. Zu § 3 Abs. 3

3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8

§ 8
Nachnahmeversand

5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -

6. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

7. Zu Abschnitt 4

8. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

9. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1

10. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2

11. Zu § 20 Abs. 3

12. Zu § 22

13. Zu Anlage 1 Nr. 1

14. Zu Anlage 2 Nr. 2

15. Zu Anlage 2 Nr. 4.2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 710/08

... (2) Die Anzeige zur Registrierung nach Absatz 1 hat vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu erfolgen. In der Anzeige sind die Angaben zu machen und ihr sind die Unterlagen beizufügen, die den Namen und die Anschrift des Betreibers, die Lage und Größe der Anlage, Teichzahl, Wasserversorgung, Zuflussmenge und die gehaltenen Fischarten und ihre Verwendung enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fischseuchenverordnung* und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 1
Fischseuchenverordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Registrierung

§ 3
Genehmigungspflicht

§ 4
Genehmigung

§ 5
Genehmigungsantrag

§ 6
Registrierung

Abschnitt 3
Pflichten des Betreibers und anderer Verantwortlicher

§ 7
Untersuchungen, Mitteilungspflicht

§ 8
Buchführung

Abschnitt 4
Überwachung, Schutzgebiet, Impfverbot

§ 9
Überwachung

§ 10
Schutzgebiet

§ 11
Impfverbot

Abschnitt 5
Besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Fischen

§ 12
Inverkehrbringen

§ 13
Tiergesundheitsbescheinigung

§ 14
Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz

§ 15
Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung

§ 16
Inverkehrbringen wildlebender Fische

§ 17
Inverkehrbringen von Fischen zu Zierzwecken

§ 18
Transport

Abschnitt 6
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 19
Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 20
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 21
Sperrgebiet und Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 22
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche

§ 23
Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche

§ 24
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet

§ 25
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet

§ 26
Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet

§ 27
Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche

§ 28
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsbestimmungen

Anlage 1
(zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 15, 16, ) Liste der Seuchen

Anlage 2
(zu § 13)

A. Tiergesundheitsbescheinigung für Tiere aus Aquakultur - Anlagenpass -Der Aquakulturbetrieb:

B. Transportbescheinigung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten der öffentlichen Hand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu § 1 (Anwendungsbereich)

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fischseuchenverordnung und einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen


 
 
 


Drucksache 485/08

... Alle ÜLG sind durch eine viel größere biologische Vielfalt gekennzeichnet als Kontinentaleuropa. Diese abgelegenen Länder und Gebiete – allesamt Inseln – bietet günstige Lebensräume für viele Tier- und Pflanzarten, ob auf Land oder im Meer. So zählt z.B. Neukaledonien mehr als 2 000 endemisch vorkommende Pflanzenarten und mehr als 1 600 Fischarten. In Mayotte wurden bisher 200 Korallenarten gezählt. Die ÜLG sind auch wichtige Standorte für Zugvögel: So hat ein Großteil der Schwarzbrauenalbatrosse seine Brutstätten auf den Falklandinseln, auf Südgeorgien und auf den Archipelen Crozet and Kerguelen (die zu den Französischen Süd- und Antarktisgebieten gehören). Grönland zählt 25 Meeressäugetierarten, und Pottwale ziehen jedes Jahr in ihre Paarungsgründe in Französisch-Polynesien. Die ÜLG sind daher von großer Bedeutung für die weltweite biologische Vielfalt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/08




Grünbuch Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten

1. Einleitung

2. Hintergrundinformationen über die ÜLG

2.1. Die 21 ÜLG: Assoziation mit der Gemeinschaft, Vielfalt und gemeinsame Merkmale

2.2. Die bestehende Assoziation der ÜLG mit der EU: der Übersee-Assoziationsbeschluss vom 27. November 2001

3. Aussichten für die Beziehungen der ÜLG zur EU

3.1. Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören

3.1.1. Die Auswirkungen der besonderen Beziehungen zwischen den ÜLG und den Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören

3.1.2. Eine zeitgemäße Auslegung des Zwecks der Assoziation der ÜLG mit der EG

3.1.3. Gegenseitige Interessen

3.2. Die Handelsregelungen zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG

3.3. Die besonderen Merkmale der ÜLG

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 1006/08

... B. in Erwägung der nachweislichen und nachhaltigen Schäden in Aquakulturbetrieben und in den Beständen zahlreicher Wildfischarten in den Binnengewässern und an der Meeresküste in vielen Mitgliedstaaten,



Drucksache 766/08 (Beschluss)

... mit Ausnahme von Fischarten gemäßigter Klimazonen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)

A Änderungen

1. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Zulassungsnummer

2. Zu § 3 Abs. 3

3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8

§ 8
Nachnahmeversand

5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

6. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

7. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

8. Zu Abschnitt 4

9. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1

11. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2

12. Zu § 20 Abs. 3

13. Zu § 22

14. Zu Anlage 1 Nr. 1

15. Zu Anlage 2 Nr. 2

16. Zu Anlage 2 Nr. 4.2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 511/08

... – EU-Marktpolitik und aus Westafrika importierte Fischarten und -mengen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/08




Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung PKE

2 Holz

2 Fisch


 
 
 


Drucksache 694/08

... (4) Die Auskünfte zur Hochsee- und Küstenfischereistatistik hinsichtlich der nicht der Quotenüberwachung unterliegenden Fischarten können von den Auskunftspflichtigen nach Absatz 2 Nr. 1 gemeinsam mit den im Rahmen der Quotenüberwachung zu erstattenden Meldungen erteilt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Unterabschnitt 3
Bodennutzungshaupterhebung

§ 6
Erhebungseinheiten

§ 7
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

§ 8
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 11
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen und Periodizität

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungsart und Erhebungsprogramm

§ 27
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Haupterhebung der Landwirtschaftszählung

§ 28
Erhebungseinheiten

§ 29
Erhebungsart

§ 30
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 4
Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

§ 31
Erhebungseinheiten

§ 32
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit

Unterabschnitt 2
Rebflächenerhebung

§ 70
Erhebungsart und Periodizität

§ 71
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 92
Hilfsmerkmale

§ 93
Auskunftspflicht

§ 97
Betriebsregister

§ 97a
Feststellung der Grundgesamtheit

§ 99
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 4
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale

Abschnitt 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 18
Erhebungseinheiten

§ 19
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale

§ 20
Erhebungsmerkmale

§ 20a
Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände

Artikel 3
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung

Artikel 5
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:

Aufbau des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

4 Gesetzesfolgen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

a Kosten für den Bundeshaushalt

b Kosten für die Länder

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bodennutzungshaupterhebung

b Erhebung über die Viehbestände

c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

d Weitere Informationspflichten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Befristungsmöglichkeit

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 24

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu §§ 26

Zu den §§ 28

Zu den §§ 31

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 11

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 272/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet um eine Klarstellung in Artikel 1 des Verordnungsvorschlags, so dass der Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung bei der Sport- und Binnenfischerei und der Aquakultur im Binnenland auf Wanderfischarten (diadrome Fischarten) beschränkt wird, für die auch in Binnengewässern Gemeinschaftsvorschriften gelten.



Drucksache 446/07

... 33. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Bewirtschaftungspläne und die Pläne zur Wiederauffüllung der Bestände bei einigen Fischarten zu überprüfen, da diese in vielen Fällen im Hinblick auf die korrekte Überwachung und Kontrolle dieser Bestände unangemessen sind; fordert die Kommission auf, spezifischere Maßnahmen zu ergreifen, die mit den Fanggeräten und Fangmethoden, die in den betreffenden biogeographischen Gebieten verwendet werden, vereinbar sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/07




Politikbereich 1 – Biologische Vielfalt und die Europäische Union

Wichtigste Lebensräume und Arten Ziel 1

Sonstige Landstriche und sonstige Meeresumwelt Ziele 2 und 3

Regionale und territoriale Raumplanung Ziel 4

Invasive gebietsfremde Arten und gebietsfremdes Erbgut Ziel 5

Politikbereich 2 – Die Europäische Union und die weltweite Biologische Vielfalt

Internationales Regierungshandeln Ziel 6

Außenhilfe Ziel 7

Handel Ziel 8

Politikbereich 3 – Biologische Vielfalt und Klimawandel

Klimawandel Ziel 9

Politikbereich 4 – Die Wissensgrundlage

Wissen Ziel 10

Unterstützende Massnahmen

3 Finanzierung

Stärkung der Entscheidungsfindung

3 Partnerschaften

Verbesserung des Kenntnisstands, Sensibilisierung und Partizipation

Überwachung, Bewertung und Überprüfung


 
 
 


Drucksache 736/07

... - Entwicklung einer Politik mit einem nach Einzelfall differenzierten Ansatz, der an die besonderen Merkmale der verschiedenen Fischarten und Gebiete, die in hohem Maße von IUU-Fischerei betroffen sind, angepasst wäre. Im Rahmen dieser Option wäre ein gezielter Ansatz zu verfolgen, der sich auf die greifbarsten Erscheinungsformen der IUU-Fischerei konzentrieren und spezifische Antworten nach Maßgabe der Besonderheiten der betreffenden Fischbestände oder Gebiete zeitigen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Schiffe, die an IUU-Fangtätigkeiten beteiligt sind

Kapitel II
Hafenkontrollen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern

Abschnitt I
Bedingungen für den Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen

Artikel 4
Regelung der Kontrollen durch den Hafenstaat

Artikel 5
Bezeichnete Häfen

Artikel 6
Voranmeldung

Artikel 7
Genehmigung

Artikel 8
Aufzeichnungen zu Anlandungen, Umladungen und zur Verarbeitung an Bord

Abschnitt 2
Hafeninspektionen

Artikel 9
Allgemeine Grundsätze

Artikel 10
Inspektoren

Artikel 11
Inspektionsverfahren

Artikel 12
Verfahren bei Regelverstößen

Kapitel III
Voraussetzungen für den Zugang von Fischereierzeugnissen aus Drittländern zum Gebiet der Europäischen Union

Artikel 13
Fangbescheinigungen

Artikel 14
Von regionalen Fischereiorganisationen vereinbarte und angewendete Fangdokumentationsregelungen

Artikel 15
Indirekte Einfuhr von Fischereierzeugnissen

Artikel 16
Ausfuhr von Fängen von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen

Artikel 17
Überprüfung der Fangbescheinigungen

Artikel 18
Verweigerung der Einfuhr

Artikel 19
Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit

Artikel 20
Wiederausfuhr

Artikel 21
Aufzeichnungen und Informationsverbreitung

Kapitel IV
Gemeinschaftliches Warnsystem

Artikel 22
Abgabe von Warnungen

Artikel 23
Maßnahmen nach einer Warnung

Kapitel V
Identifizierung als Schiffe, die IUU-Fischerei betreiben

Artikel 24
Angebliche IUU-Tätigkeiten

Artikel 25
Mutmaßliche IUU-Tätigkeiten

Artikel 26
Aufstellung der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe

Artikel 27
Streichung von Schiffen aus der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe

Artikel 28
Inhalt, Veröffentlichung und Pflege der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe

Artikel 29
Von regionalen Fischereiorganisationen aufgestellte Listen der IUU-Schiffe

Kapitel VI
Nichtkooperierende Drittstaaten

Artikel 30
Bestimmung von nichtkooperierenden Drittstaaten

Artikel 31
Vorgehen gegenüber Staaten, die als nichtkooperierende Drittstaaten eingestuft wurden

Artikel 32
Aufstellung einer Liste der nichtkooperierenden Staaten

Artikel 33
Streichung aus der Liste der nichtkooperierenden Staaten

Artikel 34
Veröffentlichung der Liste der nichtkooperierenden Staaten

Artikel 35
Sofortmaßnahmen

Kapitel VII
Maßnahmen gegenüber Schiffen und Staaten, die an IUU-Tätigkeiten beteiligt sind

Artikel 36
Maßnahmen gegenüber Schiffen, die auf der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe stehen

Artikel 37
Maßnahmen gegenüber nichtkooperierenden Staaten

Kapitel VIII
Eigene Staatsangehörige

Artikel 38
Eigene Staatsangehörige, die IUU-Fischerei betreiben oder unterstützen

Artikel 39
Prävention und Sanktionen

Kapitel IX
Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen, Strafen und Begleitstrafen

Artikel 40
Geltungsbereich

Artikel 41
Schwere Verstöße

Artikel 42
Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 43
Strafen für schwere Verstöße

Artikel 44
Gesamthöhe der Strafen und Begleitstrafen

Artikel 45
Begleitstrafen

Artikel 46
Haftung juristischer Personen

Kapitel X
Durchführung der Vorschriften bestimmter regionaler Fischereiorganisationen in Bezug auf die Sichtung von Schiffen

Artikel 47
Sichtung auf See

Artikel 48
Übermittlung von Angaben zu dem gesichteten Fischereifahrzeug

Artikel 49
Untersuchung von gesichteten Fischereifahrzeugen

Kapitel XI
Gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten, von Drittländern und der Kommission – IUU-Fischerei-Informationssystem

Artikel 50

Kapitel XII
Schlussbestimmungen

Artikel 51
Durchführung

Artikel 52
Ausschussverfahren

Artikel 53
Berichterstattungspflichten

Artikel 54
Aufhebung

Artikel 55
Inkrafttreten

Anhang I
Fangbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft

Anhang II
Wiederausfuhrbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft

Anhang III
Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit

1. Inhalt der Mitteilungen des Flaggenstaats gemäß Artikel 19

2. Fangdokumentationsregelungen regionaler Fischereiorganisationen

3. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den Flaggenstaaten gemäß Artikel 19


 
 
 


Drucksache 735/07

... (10) Die Identifikation empfindlicher mariner Ökosysteme in Gebieten, die nicht in die Regelungszuständigkeit einer regionalen Fischereiorganisation fallen, ist ein laufender Prozess, über den relativ geringe wissenschaftliche Informationen vorliegen. Eine Tiefenbegrenzung für den Einsatz von Grundfanggeräten entspricht einer vorsorglichen Schutzmaßnahme für Tiefseekorallen und Schwämme innerhalb der Wassersäule. 1 000 m sind ein vernünftiger Wert, der ein angemessenes Maß an Schutz gewährleistet und gleichzeitig mit der Aufrechterhaltung der Befischung von Grundfischarten wie Hecht und Kalmaren, die in der Regel in geringeren Tiefen vorkommen, vereinbar ist. Diese Tiefenbegrenzung ist auch mit der schrittweisen Entwicklung, im Sinne dieser Verordnung, von gebietsbezogenen Maßnahmen vereinbar, die dem Schutz von Gebieten dienen, in denen empfindliche Ökosysteme bekanntlich oder wahrscheinlich vorkommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/07




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Konsultationsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Wissenschaftliche Bereiche/Fachbereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen

Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Überprüfungs-/ Überarbeitungs-/ Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Spezielle Fangerlaubnis

Artikel 4
Bedingungen für die Erteilung der Fangerlaubnis

Artikel 5
Gültigkeitskriterien

Artikel 6
Tiefenbegrenzung

Artikel 7
Zufälliges Treffen auf empfindliche marine Ökosysteme

Artikel 8
Gebietssperren

Artikel 9
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 10
Schwere Verstöße

Artikel 11
Fischereifahrzeuge, die Tiefseebestände befischen

Artikel 12
Beobachter

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Weitere Berücksichtigung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 272/1/07

... Der Bundesrat bittet um eine Klarstellung in Artikel 1 des Verordnungsvorschlags, so dass der Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung bei der Sport- und Binnenfischerei und der Aquakultur im Binnenland auf Wanderfischarten (diadrome Fischarten) beschränkt wird, für die auch in Binnengewässern Gemeinschaftsvorschriften gelten.

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Drucksache 272/1/07




1. Zum Verordnungsvorschlag insgesamt


 
 
 


Drucksache 30/07 (Beschluss)

... - die Endproduktion zu Mengen, Erlöspreisen, jeweils unterschieden in die einzelnen Fischarten und Produktionstechniken, und



Drucksache 30/1/07

... - die Endproduktion zu Mengen, Erlöspreisen, jeweils unterschieden in die einzelnen Fischarten und Produktionstechniken, und



Drucksache 803/06

... 5. fordert die Kommission auf, eine umfassende Überprüfung der wissenschaftlichen Studien über den Anteil des Flossengewichts am Gesamtgewicht, die für viele verschiedene europäische Haifischarten und die Haifischfang betreibenden Flotten repräsentativ ist, vorzunehmen und im Anschluss daran dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 vorzulegen, und empfiehlt bis zum Abschluss dieser Überprüfung keine Anhebung des Verhältnisses des Lebendgewichts zum Gewicht der Flossen vorzuschlagen;



Drucksache 285/1/06

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass ein neuer Entwurf erarbeitet wird, der sich auf den auf Gemeinschaftsebene zu regelnden Kernbereich - die Einfuhr nicht im Gemeinschaftsgebiet heimischer Arten - beschränkt und die seit langem eingeführten und etablierten Nutzfischarten (Karpfen, Regenbogenforelle u. a.) nicht berührt. Der neue Entwurf soll sich hinsichtlich des bürokratischen, personellen und finanziellen Aufwands aller Beteiligten am Notwendigen und Machbaren orientieren.



Drucksache 285/06

... " (E. Leppäkoski et al, 2002) sind 69 nicht heimische Arten aufgelistet, die seit dem späten 19. Jahrhundert zu Aquakultur- oder zu Besatzzwecken nach Europa eingeführt wurden, darunter 28 Muschelarten, 27 Fischarten, zehn Algenarten, drei Meeresschneckenarten und eine Blütenpflanze. Zwei davon - die Regenbogenforelle und die Pazifische Auster - zählen heute zu den wichtigsten Europäischen Zuchtarten, was zeigt, dass die Einführung nicht heimischer Arten unter kontrollierten Bedingungen für die Industrie durchaus rentabel sein kann. Die Pazifische Auster ist heute so weit verbreitet, dass sie schätzungsweise 80% der Weltausternproduktion ausmacht. Die Pazifische Auster breitet sich derart aus, dass sie in bestimmten Gebieten Miesmuschelbänke (Mytilus edulis) zu überwuchern droht.

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Drucksache 285/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Bereich des Vorschlags bereits existierende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. BUDGETÄRE Auswirkungen

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen

Artikel 5
Entscheidungsfindung und Beratungsgremien

Kapitel III
Genehmigung

Artikel 6
Genehmigung

Artikel 7
Art der beantragten Verbringung

Artikel 8
Routinemäßige Verbringungen

Artikel 9
Nicht routinemäßige Verbringungen

Artikel 10
Entscheidungsfrist

Artikel 11
Verbringungen mit Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten

Artikel 12
Entzug einer Genehmigung

Kapitel IV
Bedingungen für die Einführung nach Erteilung einer Genehmigung

Artikel 13
Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 14
Einsetzen in Aquakulturanlagen - routinemäßige Einführung

Artikel 15
Einsetzen in Aquakulturanlagen - nicht routinemäßige Einführung

Artikel 16
Pilotphase vor dem Einsetzen in offene Aquakulturanlagen

Artikel 17
Krisenpläne

Artikel 18
Überwachung

Kapitel V
Bedingungen für die Umsiedlung nach Erteilung einer Genehmigung

Artikel 19
Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 20
Nicht routinemäßige Umsiedlung

Artikel 21
Quarantäne

Artikel 22
Überwachung nach der Umsiedlung

Kapitel VI
Registerführung

Artikel 23
Registerführung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 25
Inkrafttreten

Anhang I
Antrag

A Zusammenfassung

B Einleitung

C Angaben zum Lebenszyklus der einzuführenden Art - für jedes einzelne Lebensstadium

D Wechselwirkung mit heimischen Arten

E Aufnahmemilieu und angrenzende Gewässer

F Überwachung

G Bewirtschaftungsplan

H Geschäftsdaten

I Bibliografie

Anhang II
Verfahrensschritte und Mindestkriterien für die Umweltverträglichkeitsprüfung

Teil 1
Bewertung des ökologischen und genetischen Risikos

Teil 2
Bewertung von Nichtzielarten

Schritt 1: Wahrscheinlichkeit der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten über die Grenzen des vorgesehenen Einführungsgebiets hinaus

Schritt 2: Folgen der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten

Schritt 3: Risikopotenzial von Nichtzielarten

Teil 3
GESAMTUMWELT - Verträglichkeitsprüfung - Kurzbericht

Anhang III
Quarantäne

Abwasser - und Abfallbeseitigung

Räumliche Trennung

4 Personal

4 Ausrüstungen

Verendete Tiere und ihre Entsorgung

Kontrolle und Untersuchung

4 Dauer

4 Buchführung

4 Desinfektion


 
 
 


Drucksache 285/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass ein neuer Entwurf erarbeitet wird, der sich auf den auf Gemeinschaftsebene zu regelnden Kernbereich - die Einfuhr nicht im Gemeinschaftsgebiet heimischer Arten - beschränkt und die seit langem eingeführten und etablierten Nutzfischarten (Karpfen, Regenbogenforelle u. a.) nicht berührt. Der neue Entwurf soll sich hinsichtlich des bürokratischen, personellen und finanziellen Aufwands aller Beteiligten am Notwendigen und Machbaren orientieren.



Drucksache 910/06

... Die Fischereiverwaltung stützt sich auf Rechtsvorschriften, die den Zugang von Schiffen zu bestimmten Gebieten regeln und Beschränkungen hinsichtlich der Fangausrüstung und der Fangzeiten sowie Fangquoten für bestimmte Fischarten auferlegen. Wirksame Überwachungs- und Kontrollregelungen sind eingerichtet, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die herkömmlichen Kontrollinstrumente werden seit den 90er Jahren durch eine satellitengestützte Überwachungstechnik, das sogenannte "

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Drucksache 910/06




Grünbuch zu Anwendungen der Satellitennavigation Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Satelitennavigation

2.1. Ortungs-, Navigations- und Zeitgebungsdienste

2.2. Infrastruktur

2.3. Anwendungen

2.4. Weiterentwicklung der Technologie

3. Anwendungsbereiche

3.1. Standortbezogene Dienste und Notrufe

3.2. Straßenverkehr

3.3. Schienenverkehr

3.4. Seeverkehr, Fischerei, Binnenschifffahrt

3.5. Luftfahrt

3.6. Zivilschutz, Notfallmanagement und humanitäre Hilfe

3.7. Gefährliche Güter

3.8. Tiertransporte

3.9. Landwirtschaft, Parzellenmessung, geodätische und Katastervermessungen

3.10. Energie, Öl und Gas

3.11. Suche und Rettung

3.12. Andere Anwendungen: Logistik, Umwelt, Wissenschaft, Rechtsvollzug und sonstige Bereiche

4. Ethische Fragen und schutz der Privatsphäre

5. Massnahmen des öffentlichen Sektors

5.1. Forschung und Innovation

5.2. Kleine und mittlere Unternehmen – Exzellenzzentren

5.3. Internationale Zusammenarbeit

5.4. Normung, Zertifizierung und Haftung

5.5. Frequenzen

5.6. Rechte an geistigem Eigentum

5.7. Einzelstaatliches Recht und Systeme sowie Richtlinien und Verordnungen der EU

6. Schluss


 
 
 


Drucksache 271/05

... 28. bedauert angesichts der wesentlichen Bedeutung der Fischerei für die Wirtschaft in vielen europäischen Regionen, dass im Rahmen des jährlichen Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramms kaum Vorschläge für den Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgesehen wurden; stellt fest, dass eine ganze Reihe von Fragen - etwa die Erneuerung von Fischereiabkommen, die technischen Maßnahmen für die Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Fischerei und neue Pläne zur Auffüllung der Bestände gefährdeter Fischarten - noch immer nicht gelöst wurden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/05




Ein wettbewerbsfähigeres, von stärkerem Zusammenhalt geprägtes Europa

2 Binnenmarkt

2 Finanzdienstleistungen

Corporate Governance und Vertragsrecht

Forschung und Entwicklung

2 Wettbewerbspolitik

Stabilitäts - und Wachstumspakt

2 Kohäsionspolitik

Transeuropäische Netze

Verbesserung der Lebensqualität in Europa Umwelt

Nachhaltige und innovative Energieträger

Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Fremdenverkehr

Demographische Entwicklung

2 Sozialpolitik

Bildungs -, Kultur- und Jugendpolitik

Gleichstellung der Geschlechter

Mehr Sicherheit für Europas Bürgerinnen und Bürger Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Terrorismus und organisierte Kriminalität

2 Verkehrssicherheit

Gesundheit und Katastrophenvorbeugung

2 Verbraucherschutz

Ein stärkeres Europa in einer sichereren Welt Erweiterung

2 Nachbarschaftspolitik

Bilaterale Beziehungen

Regionale Fragen

2 Entwicklungspolitik

Internationales Vorgehen in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Handelspolitik

2 Petitionen

Rechenschaftspflicht im Haushaltsbereich und Verwaltungsreform

2 Betrugsbekämpfung


 
 
 


Drucksache 289/05

... Durch die Schaffung der Behörde und die geplante verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Form des gemeinsamen Einsatzes der nationalen Kontrollmittel in den Gemeinschaftsgewässern, ebenso wie zur Überwachung der Befischung von Wanderfischarten, die sich in den Gemeinschaftsgewässern und den angrenzenden Gewässern (NEAFC-Gebiet, Mittelmeer usw.) aufhalten, als auch aufgrund unserer Kontrollverpflichtungen im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen (NAFO, ICCAT, CCAMLR usw.) wird es gleichfalls unerlässlich sein, die Ausrüstung der Mitgliedstaaten mit Großgerät auszubauen, um all diesen Verpflichtungen nachkommen zu können.



Drucksache 758/05

... 4. gehaltene Fischarten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Deckinfektionen-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 4
Änderung der BHV 1-Verordnung

Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes

Artikel 5
Änderung der MKS-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Fischseuchen-Verordnung

1. In der Bezeichnung der Verordnung

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. In § 2a Satz 1 werden

5. § 3 wird wie folgt geändert:

6. In § 4 wird das Wort „Süßwasserfischen durch das Wort „Fischen ersetzt.

7. § 5 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. In § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 Satz 1 und Nr. 3 und § 10 Nr. 2 Satz 1 und Nr. 3

10. Nach § 8 wird folgende Vorschrift eingefügt:

11. § 17 wird wie folgt geändert:

12. § 18 wird wie folgt geändert:

13. § 19 wird wie folgt geändert:

Artikel 9
Änderung der Psittakose-Verordnung

Artikel 10
Änderung der Bienenseuchen-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Hühner, das Wort „Laufvögel, eingefügt.

2. § 6 wird gestrichen.

3. Nach § 8b wird folgende Vorschrift eingefügt:

4. § 22 wird wie folgt geändert:

Artikel 12
Änderung der Brucellose-Verordnung

1. § 3 wird wie folgt geändert:

2. § 23 wird wie folgt geändert:

Artikel 13
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit

Artikel 14
Änderung der Sperrbezirksverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 16
Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten der öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Rinder-Deckinfektionen-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 2
(Rinder-Leukose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten)

Artikel 4
(BHV1-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 5
(MKS-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 6
(Schweinepest-Verordnung)

Artikel 7
(Tollwut-Verordnung)

Artikel 8
(Fischseuchen-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 9
(Psittakose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 10
(Bienenseuchen-Verordnung)

Artikel 11
(Geflügelpest-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 12
(Brucellose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 13
(Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 14
(Sperrbezirksverordnung)

Artikel 15
(Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 16
(Seefischereiverordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 17
(Neubekanntmachung)

Artikel 18
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 672/05

... (4) Die geltenden Gemeinschaftsvorschriften wurden in erster Linie zugunsten der Lachs-, Forellen- und Austernzucht erlassen. Seither hat sich die Aquakulturwirtschaft der Gemeinschaft nachhaltig entwickelt. Heute werden in Aquakulturanlagen auch neue Fischarten, vor allem Meeresarten, gezüchtet. Insbesondere seit der letzten Erweiterung der Gemeinschaft werden auch neue Haltungssysteme mit anderen Fischarten immer gängiger. An Bedeutung gewinnt auch die Zucht von Krebstieren, Miesmuscheln, Venusmuscheln und Abalonen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


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