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"Entsorgung"


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0661/03B
0485/1/03
0485/2/03
0485/03B
Drucksache 768/13 (Beschluss)

... Änderungen im Bereich der Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallentsorgung können sowohl für die beteiligten Wirtschaftsunternehmen als auch die Behörden zu einerseits erheblichem Bearbeitungsaufwand und andererseits auch zu unkalkulierbaren Kosten führen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/13 (Beschluss)




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang

Anhang des
Verordnungsvorschlags zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 AEUV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 589/13

... • Verschiedene Akteure, einschließlich der Land- und Forstwirtschaft, Industriezweige und Abfallentsorgungsunternehmen müssen Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungsketten aufbauen, damit die Effizienz des Ressourceneinsatzes durch die Verringerung der derzeitigen Fragmentierung und Isolation dieser Sektoren verbessert wird.



Drucksache 324/1/13

... 1. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass nun ein wissenschaftsbasiertes und transparentes Standortauswahlverfahren mit umfassender Erkundung und Untersuchung als Voraussetzung der Errichtung eines Endlagers zur sicheren Entsorgung insbesondere hochradioaktiver Abfälle im nationalen Konsens erfolgen soll, nachdem bereits ein nationaler Konsens über einen Ausstieg aus der Nutzung der Atomkernenergie erzielt worden ist. Ziel dieses Auswahlverfahrens ist es, denjenigen Standort in der Bundesrepublik Deutschland zu ermitteln, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/1/13




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

11. Zu Artikel 1 § 8 Satz 2 StandAG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 StandAG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 23d Satz 2 AtG


 
 
 


Drucksache 68/1/13

... Der Bundesrat legt die Regelungen daher so aus, dass nicht jeder Verstoß gegen die Stoffbeschränkungen der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung zwangsläufig eine Produktrücknahme bzw. einen Produktrückruf bereits in Verkehr befindlicher nonkonformer Produkte nach sich zieht, wenn andere Maßnahmen zur Herbeiführung der Konformität nicht möglich sind. Vielmehr ist in einer Abwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen, dass Produktrücknahme oder -rückruf mit erheblichem Aufwand verbunden sind. Das gilt in besonderem Maße für eine Rückführung von Produkten, die sich bereits beim Endverbraucher befinden. In vielen Fällen wird ein Austausch der betroffenen Bauteile technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich sein. In diesen Fällen müssen dann funktionsfähige und neuwertige Produkte entsorgt werden. Dies ist auch aus Umweltsicht in einer Gesamtabwägung nicht zielführend.



Drucksache 768/1/13

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen) Änderungen im Bereich der Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallentsorgung können sowohl für die beteiligten Wirtschaftsunternehmen als auch die Behörden zu einerseits erheblichem Bearbeitungsaufwand und andererseits auch zu unkalkulierbaren Kosten führen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/1/13




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang


 
 
 


Drucksache 665/1/13

... Bei Entsorgungsfachbetrieben (und neu auch bei EMAS-Betrieben) stellt der Ablauf des Zertifikats dann keine Änderung wesentlicher Angaben dar, wenn zeitgleich eine neue Zertifizierung erfolgt und diese gleichermaßen die Anforderungen des § 54 Absatz 3 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/1/13




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

27. Zur Verordnung allgemein

28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 439/13 (Beschluss)

... Auch der Hafendienst der Entsorgung von Schiffsabfällen (Hafenauffangeinrichtungen) ist differenziert zu betrachten. Bezüglich der hausmüllartigen Abfälle besteht eine besondere Rechtslage. Die Voraussetzungen und Anforderungen für Hafenauffangeinrichtungen werden bereits durch die Richtlinie



Drucksache 535/13

... /EURATOM des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 48) eine Verbringung radioaktiver Abfälle einschließlich abgebrannter Brennelemente zum Zweck der Endlagerung außerhalb Deutschlands ermöglicht würde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/13




Kapitel 4
Kosten

§ 21
Umlage

§ 22
Umlagepflichtige und Umlagebetrag

§ 23
Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten

§ 24
Ermittlung des Umlagebetrages

§ 25
Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit

§ 26
Umlagevorauszahlungen

§ 27
Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 28
Säumniszuschlag

Kapitel 6
Kosten

§ 30
Übergangsvorschriften

§ 4
Übergangsvorschriften


 
 
 


Drucksache 325/13

... 1. das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Abund Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 527/13

... /EURATOM des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle7 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines nationalen Rahmens für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Zielsetzung

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Rechtliche Aspekte

3 Ziele

3 Begriffsbestimmungen

Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen

3 Transparenz

Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit

Anlage ninterne
Notfallvorsorge und -bekämpfung

Peer Reviews

Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie

Bericht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERLÄUTERNDE Dokumente

Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene

Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften

Rahmenrichtlinie

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Entwurf

Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Artikel 1

Abschnitt 1
Allgemeine Verpflichtungen.

Artikel 7
Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Artikel 8
Transparenz

Abschnitt 2
Besondere Verpflichtungen

Artikel 8a
Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen

Artikel 8b
Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen

Artikel 8c
Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Artikel 8d
Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung

Kapitel 2a
PEER REVIEWS und Leitlinien

Artikel 8e
Peer Reviews

Artikel 8f
Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit

Kapitel 2b
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9a
Sanktionen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 704/13

... Die Verordnung dient ausschließlich der Umsetzung von EU Recht. Darüber hinausgehende eigenständige Regelungen enthält der Entwurf nicht. Soweit von den befragten Verbänden Angaben zu Kosten gemacht wurden, wird nicht von einem zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, etwa durch die Entsorgung von Restbeständen, ausgegangen. Der Erlass der EU-Verordnung wurde intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat außerdem auf seiner Internetseite frühzeitig auf die beabsichtigte Verkürzung der Aufbrauchfristen aufmerksam gemacht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Anwender über keine größeren Restbestände mehr verfügen. Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürger und Bürgerinnen ergibt sich nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

§ 9
Anwendbarkeit von Vorschriften

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2678: Entwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 755/2/13

... 5. Der Vorschlag setzt einseitig auf die Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftüten (mit einer Wandstärke von unter 50 Mikron), ohne die sehr unterschiedlichen Ausgangssituationen in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Die Anzahl der in Verkehr gebrachten Kunststofftüten pro Person weicht in den Mitgliedstaaten um den Faktor 30 voneinander ab; zudem gibt es bei der Entsorgungsinfrastruktur erhebliche Qualitätsunterschiede. Daher ist auch bei den auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen eine Differenzierung notwendig.



Drucksache 755/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat sieht ebenso wie die Kommission in den Belastungen der Umwelt, insbesondere der Meere, durch Kunststoffabfälle ein gravierendes Problem. Er unterstützt daher Bestrebungen, die nicht sachgemäße Entsorgung von Kunststoffabfällen zu verringern.



Drucksache 699/13

... 9. Dem kaskadierenden Grundsatz zufolge wird Holz zu folgenden Zwecken in absteigender Reihenfolge verwendet: Erzeugnisse auf Holzbasis, Verlängerung von deren Nutzungsdauer, Wiederverwendung, Recycling, Bioenergie und Entsorgung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/13




Mitteilung

1. Europa braucht seine Wälder

2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist

3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor

3.1 Leitgrundsätze

3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020

3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle

3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU

3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima

3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen

3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?

3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung

3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder

3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive

4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 543/13 (Beschluss)

... 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Artikel 19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 (Equidenkennzeichnung) insoweit in nationales Recht umzusetzen, dass von den Sanktionen gemäß Artikel 24 im Falle falscher oder fehlender Eintragungen von Arzneimittelbehandlungen in Equidenpässen sowie im Falle der Schlachtung von Equiden (z.B. Einziehung, Vernichtung oder Entsorgung von Transpondern) Gebrauch gemacht werden kann.



Drucksache 262/13

... Zu den größten Mängeln einiger methodischer Ansätze zur Messung der Umweltleistung zählt deren Unvollständigkeit. Es werden nicht alle direkten und indirekten Auswirkungen des betreffenden Produkts bzw. der betreffenden Organisation (d.h. nicht der gesamte Lebensweg) betrachtet. Viele Indikatoren konzentrieren sich auf die Nutzungsphase (z.B. Wasserverbrauch einer Waschmaschine), lassen die Herstellungs- und Entsorgungskosten oder das Wiederverwendungs- oder Recyclingpotenzial aber unberücksichtigt. Einige Bewertungen stützen sich auf einen Umweltindikator, so dass andere möglicherweise unberücksichtigt bleiben, was zu Verlagerungseffekten (Burden shifting) führen kann. Beispielsweise kann ein neues Niedrigenergieprodukt den Einsatz eines seltenen oder gefährlichen Werkstoffs erfordern. Unter dem Gesichtspunkt Energieeinsparung ist dies möglicherweise vorteilhaft, unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenerschöpfung oder der Auswirkungen am Ende des Lebenswegs des Produkts kann es aber nachteilig sein. In jedem Fall sollte dieser Aspekt im Rahmen einer vollständigen Ökobilanz berücksichtigt werden, so dass Entscheidungen zur Verbesserung der Umweltleistung auf der Grundlage lückenloser Informationen getroffen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Kontext des Vorschlags

2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz

2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen

3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation

3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen

3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten

Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt

3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen

4. die politische Antwort der EU

4.1. Handlungsziel der EU

4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen

4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik

4.3.1. Die Empfehlung der Kommission

4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden

4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen

4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik

5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 755/1/13

... 1. Der Bundesrat sieht ebenso wie die Kommission in den Belastungen der Umwelt, insbesondere der Meere, durch Kunststoffabfälle ein gravierendes Problem. Er unterstützt daher Bestrebungen, die nicht sachgemäße Entsorgung von Kunststoffabfällen zu verringern.



Drucksache 60/13

... Zur Bewältigung dieses dringenden Problems prüft die Kommission, wie sich die Lebensmittelverschwendung in der gesamten Lebensmittellieferkette am besten verringern lässt, um das im Rahmen des Fahrplans zur Ressourceneffizienz festgelegte Ziel zu erreichen, bis 2020 die Entsorgung von genusstauglichen Lebensmittelabfällen in der EU um 50 % zu reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen

2.1 Der Einzelhandel im Wandel

2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber

2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten

3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen

3.1 Stärkung der Verbraucher

3.1.1 Verbraucherinformation

3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten

3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels

3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen

3.2.2 Elektronischer Handel

3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel

3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel

3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung

3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen

3.5.1 Produktkennzeichnung

3.5.2 Elektronische Zahlungen

3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds

3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen

3.6.2 Informelle Wirtschaft

3.7 Internationale Dimension

4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor


 
 
 


Drucksache 348/13

... Auch zur Unterstützung des sicheren Betriebs von Nuklearsystemen und zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie von Kompetenzen im Nuklearbereich sind technologische Entwicklungen notwendig. Dabei sollte der Schwerpunkt auf der Sicherheit bestehender Kernkraftwerke liegen, insbesondere im Hinblick auf eine Verlängerung der Laufzeiten, und auf der Sicherheit künftiger kerntechnischer Systeme. Die Forschungsarbeiten müssen fortgesetzt werden, um zu langfristigen Lösungen für die 15 Gemeinschaftsentwicklung von Japan, China, Indien, Südkorea, Russland, den USA und der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 612/13

... In Absatz 6 wird klargestellt, dass auch unmittelbar zur Abwehr drohender Hochwasserschäden vorgenommene Präventivmaßnahmen und die Kosten ihrer Beseitigung im Rahmen der Schadensermittlung zu berücksichtigen sind. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Entsorgung der zur Deichsicherung aufgestellten Sandsäcke sowie Schäden, die aufgrund von Flutungen und Wasserrückhaltungen zur Kappung des Hochwasserscheitels entstanden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 149/1/13

... 19. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Artikel 19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 (Equidenkennzeichnung) insoweit in nationales Recht umzusetzen, dass von den Sanktionen gemäß Artikel 24 im Falle falscher oder fehlender Eintragungen von Arzneimittelbehandlungen in Equidenpässen sowie im Falle der Schlachtung von Equiden (z.B. Einziehung, Vernichtung oder Entsorgung von Transpondern) Gebrauch gemacht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , Doppelbuchstabe cc - neu - 56a Absatz 1 Nummer 4a - neu - , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 58 Absatz 3

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -, Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4, Absatz 4a - neu -, Absatz 6 Satz 4 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b

18. Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 § 58d Absatz 4


 
 
 


Drucksache 324/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass nun ein wissenschaftsbasiertes und transparentes Standortauswahlverfahren mit umfassender Erkundung und Untersuchung als Voraussetzung der Errichtung eines Endlagers zur sicheren Entsorgung insbesondere hochradioaktiver Abfälle im nationalen Konsens erfolgen soll, nachdem bereits ein nationaler Konsens über einen Ausstieg aus der Nutzung der Atomkernenergie erzielt worden ist. Ziel dieses Auswahlverfahrens ist es, denjenigen Standort in der Bundesrepublik Deutschland zu ermitteln, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

11. Zu Artikel 1 § 8 Satz 2 StandAG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 StandAG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 23d Satz 2 AtG


 
 
 


Drucksache 68/13

... /EG ab, die bislang durch § 5 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 4
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 6
Ermächtigung eines Bevollmächtigten

§ 7
Verpflichtungen des Importeurs

§ 8
Verpflichtungen des Vertreibers

§ 9
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten

§ 10
Benennung der Wirtschaftsakteure

§ 11
EU-Konformitätserklärung

§ 12
CE-Kennzeichnung

§ 13
Konformitätsvermutung

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage

2. Alternativen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Kategorie 8:

Kategorie 9:

Kategorie 9b:

Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nachhaltig Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalte

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand

2.4 Bewertung


 
 
 


Drucksache 445/1/13

... Zwar verpflichtet das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren vom 25. Juni 2009 die Hersteller und Vertreiber von Batterien, dass der Endverbraucher Batterien über ein Rücknahmesystem zurückgeben kann, jedoch ist aufgrund der Rücklaufquoten von nicht mehr nutzbaren in den Haushalten anfallenden Batterien (ca. 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Neubatterien (Stand 2011)) davon auszugehen, dass ein Großteil der nicht mehr nutzbaren Batterien nach wie vor über den Hausmüll entsorgt werden. In Hinblick auf Umweltschutzaspekte erscheint somit die Forderung wiederaufladbarer Energiespeicher für die Fahrradbeleuchtung als angemessen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/1/13




1. Zu Artikel 1 Eingangssatz StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 0 - neu - § 53a Inhaltsübersicht StVZO Nummer 4a - neu - § 31b Nummer 4a - neu StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 2 und 4 Nummer 3 StVZO

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34b Absatz 1 Satz 6 StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 52 Absatz 3 Satz 2 StVZO

7. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 67 Absatz 1 a - neu -, Absatz 11 StVZO


 
 
 


Drucksache 188/13

... In der Europäischen Union (EU-27) sind im Jahr 2008 schätzungsweise etwa 25 Mt Kunststoffabfälle angefallen. Davon wurden 12,1 Mt (48,7 %) deponiert, 12,8 Mt (51,3 %) einer Verwertung zugeführt8 und lediglich 5,3 Mt (21,3 %) recycelt9. Obwohl eine Schätzung bis 2015 von einem allgemeinen Anstieg des mechanischen Recyclings um 30 % (von 5,3 Mt auf 6,9 Mt) ausgeht, werden die Deponierung und die Verbrennung mit energetischer Verwertung10 voraussichtlich die vorherrschende Art der Abfallentsorgung bleiben11.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabfälle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen

Freiwillige Maßnahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle

5 Fragen:

5.8. Internationale Maßnahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 55/13

... vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) wird in § 8 die statistische Erhebung zur nichtöffentlichen Wasserversorgung und zur nichtöffentlichen Abwasserentsorgung geregelt. Berichtspflichtig sind danach Betriebe ab 10 000 Kubikmetern Fremdbezug von Wasser sowie Betriebe, die entweder Wasser gewinnen oder die Wasser oder Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund einleiten.



Drucksache 173/13

... Wasserversorgung und Abwasserentsorgung



Drucksache 439/1/13

... Auch der Hafendienst der Entsorgung von Schiffsabfällen (Hafenauffangeinrichtungen) ist differenziert zu betrachten. Bezüglich der hausmüllartigen Abfälle besteht eine besondere Rechtslage. Die Voraussetzungen und Anforderungen für Hafenauffangeinrichtungen werden bereits durch die Richtlinie



Drucksache 55/1/13

... Verordnung zur Entlastung der Betriebe der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung von Berichtspflichten nach dem



Drucksache 325/1/13

... In Artikel 1 Anhang II Nummer 16 sind in Spalte B Schutzstufe 3 die Wörter "ansonsten verbindlich wenn keine sachgerechte Auftragsentsorgung erfolgt" durch die Wörter "ansonsten grundsätzlich verbindlich, nur in ausreichend begründeten Einzelfällen ist eine sachgerechte Auftragsentsorgung möglich" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/1/13




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 1 BioStoffV

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BioStoffV

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 BioStoffV

4. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 BioStoffV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 BioStoffV

6. Zu Artikel 1 Anhang II Überschrift BioStoffV

7. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 16 Spalte B Schutzstufe 3 BioStoffV

8. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 17 Spalte B Schutzstufe 2 und Schutzstufe 3 BioStoffV

9. Zu Artikel 1 Anhang II Fußnote * BioStoffV

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c Inhaltsübersicht Nummer 2 § 1 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV Nummer 3 § 2 GefStoffV Nummer 8 § 11 Absatz 4 Satz 1 GefStoffV Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV Nummer 15 § 25 GefStoffV Nummer 18 Anhang III GefStoffV

11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 4 Satz 1, Satz 3 GefStoffV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b Anhang II Nummer 1 § 1 Satz 2 Nummer 3 - neu - GefStoffV

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 2.5.3 Absatz 2 GefStoffV

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 2.5.4 Absatz 1 Buchstabe a GefStoffV

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 3.5 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV *


 
 
 


Drucksache 665/13 (Beschluss)

... Bei Entsorgungsfachbetrieben (und neu auch bei EMAS-Betrieben) stellt der Ablauf des Zertifikats dann keine Änderung wesentlicher Angaben dar, wenn zeitgleich eine neue Zertifizierung erfolgt und diese gleichermaßen die Anforderungen des § 54 Absatz 3 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 474/1/12

... "7. der Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oder der Entsorgung radioaktiver Abfälle dient, mit Ausnahme der Neuerrichtung von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität sowie der Neuerrichtung oder Erweiterung von Anlagen, die an der Erzeugung oder Aufarbeitung von Kernbrennstoffen beteiligt sind, oder" '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 § 1a Absatz 2 Satz 2 - neu - BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1a Absatz 2 Satz 4, Satz 5 - neu BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4b Satz 2 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 7 - neu - BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 15 Absatz 3 Satz 4 - neu - BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 2 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe d BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 7 BauGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu - BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 35 Absatz 4 Satz 2 und 3 BauGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu -, Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a und b § 179 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 bis 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 192 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 192 Absatz 2 BauGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 193 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 6 - neu - BauGB und Nummer 24a - neu - § 196 Absatz 3 BauGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 BauGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BauGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 2 Satz 3 BauGB

26. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 198 Absatz 2 Satz 1 und 1a - neu - BauGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 1 Satz 1 BauGB ,

28. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 2 Satz 1 BauGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 3 BauGB

30. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 245b Absatz 1 - neu - BauGB

31. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 249 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 3 - neu - BauGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs

33. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO

34. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 BauNVO

35. Zu Artikel 2 §§ 4a und 7 BauNVO

36. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 14 Absatz 1 Satz 2 BauNVO


 
 
 


Drucksache 90/1/12

... Die bisher vorgesehene Regelung geht deutlich über Artikel 49 der EU-Richtlinie hinaus. Während sich die Regelungen zur Ausgliederung in der EU-Richtlinie auf "Funktionen oder Versicherungs- oder Rückversicherungstätigkeiten" beziehen, erfasst § 32 VAG-E die "Ausgliederung von Funktionen oder Tätigkeiten", ohne hier eine inhaltliche Begrenzung vorzunehmen. Folglich würde jede Ausgliederung von Tätigkeiten erfasst und nicht nur auf spezifische Versicherungs- oder Rückversicherungstätigkeiten abgestellt. Dies würde bedeuten, dass beispielsweise Stromlieferungen, Datenentsorgung aber auch höherwertigere Dienstleistungen wie Anwalts- oder Marktforschungsdienstleistungen unter § 32 fallen würden und den Anforderungen der Vorschriften genügen müssten.



Drucksache 161/1/12

... Während die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren bei 44 Prozent und die Quote für cadmiumhaltige Akkumulatoren noch weit darüber liegt, beträgt die Sammelquote für Knopfzellen unter 20 Prozent. Derzeit gelangt somit über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkontrolliert in die Umwelt. Aufgrund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltgeräte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Uhren, Taschenrechnern, Fernbedienungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während des Shredderprozesses freigesetzt.



Drucksache 278/12

... Hochwasser, Wasserknappheit und Dürren haben enorme ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Unzulängliche Wasserqualität gefährdet die öffentliche Gesundheit und die Biodiversität, und Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung stellen sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas nach wie vor Probleme dar. Um die immer stärker beanspruchten Wasserressourcen nachhaltig zu bewirtschaften, sind neue und innovative Ansätze erforderlich.



Drucksache 795/12

... (4) Soweit für mehrere Genehmigungen nach Absatz 3 Satz 1 für die Rückholung und hiermit im Zusammenhang stehender Maßnahmen der Entsorgung eine

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 57b
Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen/ Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Vereinbarkeit mit Europarecht

B. Zu den einzelnen Artikeln

I. Zu Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4 und 5

Zu Satz 6

Zu Satz 7

Zu Satz 8

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Satz 5

Zu Satz 6

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2383: Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 363/12

... Bei grenzüberschreitenden spezialisierten Dienstleistungen können aufgrund der Umsetzung sektorspezifischer EU-Bestimmungen, die für Experten, deren Tätigkeit in Zusammenhang mit fluoriertem Treibhausgas (F-Gas) in Kühlsystemen, der Energieeffizienz von Gebäuden oder der Abfallentsorgung und -beförderung steht, eine Genehmigung vorschreiben, bestimmte Anforderungen gelten. Fallen solche Experten unter ein Akkreditierungssystem gemäß der Verordnung Nr. (EG) Nr. 765/2008, so wird die gegenseitige Anerkennung der Akkreditierungsurkunden erleichtert. Sie sollte ihre Wirkung in vollem Umfang entfalten können.



Drucksache 319/12 (Begründung)

... /EG um und bestimmt, dass die zuständigen Behörden auf der Grundlage der Überwachungspläne Überwachungsprogramme für die regelmäßige Überwachung erstellen, in denen auch die Zeiträume, in denen Vor-Ort-Besichtigungen stattfinden müssen, für die Deponien angegeben sind. Die Zeiträume zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richten sich bei planfeststellungsbedürftigen Deponien nach einer systematischen Beurteilung der Umweltrisiken, die insbesondere anhand der dort bestimmten Kriterien zu erfolgen hat. Weitere Kriterien werden damit aber nicht ausgeschlossen ("insbesondere"); so kann beispielsweise die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 160/12

... - Die Abstimmung der politischen Maßnahmen und der Strategie - z.B. durch Gewährleistung einer durchgängigen Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaanliegen (einschließlich relevanter Forschungsergebnisse) in allen betroffenen Politikfeldern, u.a. in der Verkehrs-, Agrar- und Industriepolitik) - trägt ebenfalls zur Erreichung des Ziels eines guten Zustands des Meers und eines angemessenen Küstenschutzes bei. Eine sektorübergreifende Politikplanung beinhaltet, dass alle Sektoren die vereinbarten Prioritäten für den Ostseeraum in Einklang mit den territorialen Bedürfnissen aufgreifen. Beispiele hierfür sind besondere Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, wie Pufferstreifen entlang Flüssen und Feuchtgebieten oder eine bessere Entsorgung tierischer Abfälle. Als der Europäische Rat 2009 die Strategie billigte, forderte er eine enge Anlehnung an die integrierte Meerespolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie

2.1. Politisches Engagement

2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen

2.3. Abstimmung der Finanzierung

2.4. Governance

2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors

2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen

2.7. Sensibilisierung

2.8. Monitoringsystem

3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis

3.1. Rettung der Ostsee

3.2. Anbindung der Region

3.3. Steigerung des Wohlstands

4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung


 
 
 


Drucksache 745/12

... (15) Die EU hat zugesagt, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen und die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu vermeiden bzw. zu verringern, die Auswirkungen der Ressourcennutzung insgesamt zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen, indem die Abfallhierarchie - Vermeidung, Aufbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Wiederverwertung, Entsorgung - befolgt wird16.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 802/12

... Das Gesetz sichert unter anderem durch die im Abkommen getroffenen Regelungen zum Umgang mit Vorkommnissen auf See vor dem Hintergrund des Ansteigens des internationalen Schiffsverkehrs dauerhaft den verbesserten Schutz der Meeresumwelt und den Schutz des menschlichen Lebens auf See (Managementregeln 3, 4). Durch Regelungen zur Einreise, vor allem im Krankheitsfall oder sonstigen Notfällen, werden die Gefahren und unvertretbaren Risiken für die menschliche Gesundheit vermieden (Managementregel 4). Zusätzlich werden durch Regelungen in dem Abkommen zur Vermeidung unnötiger Liegezeiten sowie der Erleichterung des Zugangs zum Gebrauch vorhandener Entsorgungseinrichtungen der Energie- und Ressourcenverbrauch optimiert (Managementregel 6, Indikator 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 802/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

1. Weitere Kosten

2. Gleichstellungspolitische Belange

3. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

Abkommen

Artikel 1
Begriffbestimmungen Im Sinne dieses Abkommens bezeichnet

Artikel 2
Völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 3
Freiheit des Verkehrs, Nichtdiskriminierung

Artikel 4
Maßnahmen zur Erleichterung des Seeverkehrs

Artikel 5
Gleichbehandlung von Schiffen

Artikel 6
Gewerbliche Tätigkeiten

Artikel 7
Unbeschränkter Transfer

Artikel 8
Vom Anwendungsbereich dieses Abkommens ausgeschlossene Bereiche

Artikel 9
Beachtung von Rechtsvorschriften

Artikel 10
Gegenseitige Anerkennung von Schiffspapieren

Artikel 11
Identifizierung von Besatzungsmitgliedern

Artikel 12
Einreise, Durchreise und Aufenthalt

Artikel 13
Vorkommnisse auf See

Artikel 14
Zusammenarbeit

Artikel 15
Konsultationen

Artikel 16
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 17
Registrierung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Geltungsdauer, Änderungen und Beendigung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anhang
Einseitige Auslegungserklärung der Bundesrepublik Deutschland


 
 
 


Drucksache 314/12 (Beschluss)

... '2a. In § 49 Absatz 2 werden die Wörter ", soweit dies erforderlich ist, um auf Grund der Zweckbestimmung der Abfallentsorgungsanlage eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten" gestrichen.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/12 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 6c1 - neu - BImSchG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 10 BImSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1a BImSchG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 7 Satz 2, 3 - neu - bis 5 - neu - und Absatz 8a BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 28 Satz 3 - neu - BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - BImSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 2 - neu - und 3 - neu - BImSchG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 52 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 4 BImSchG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 52 Absatz 1b Satz 2 BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 1 BImSchG

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 3 BImSchG

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - BImSchG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 54 Absatz 5 Satz 2 - neu -WHG * In Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b ist dem § 54 Absatz 5 folgender Satz anzufügen:

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

21. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG *

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 3 WHG

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WHG

25. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 WHG

Zu Satz 1 zweiter Halbsatz:

26. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b, c § 60 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

27. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c § 60 Absatz 3 Satz 4 WHG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 - neu - KrWG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 2 KrWG

31. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 7 - neu - KrWG

32. Zu Artikel 3 Nummer 2b - neu - § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

33. Zu Artikel 3 Nummer 2b - neu - § 56 Absatz 8 Satz 3 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 6 Nummern 22, 26, 28, 30, 32 und 34 Anlage 1 Nummern 7.17.1 und 7.17.2, 7.22.1 und 7.22.2, 7.23.1 und 7.23.2, 7.24.1 und 7.24.2, 7.26.1 und 7.26.2 sowie 7.28.1 UVPG

35. Zu Artikel 6 Nummer 35 Anlage 1 Nummer 7.29 UVPG

36. Zu Artikel 6 Nummer 37, 39, 40, 41 und 43 Anlage 1 Nummer 8.3, 8.4.1, 8.5, 8.6 und 8.9 UVPG

37. Zu Artikel 6 Nummer 39 Anlage 1 Nummer 8.4.2.1 und 8.4.2.2 Spalte Vorhaben UVPG

38. Zu Artikel 6 Nummer 43 Anlage 1 Nummer 8.7.2 Spalte Vorhaben UVPG

39. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.2 Spalte Vorhaben UVPG

40. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.3 UVPG

41. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.4 Spalte Vorhaben UVPG

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 622/12

... es" (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 12. August 2009, BAnz 2009, Nr. 162a) sowie die Empfehlung der Entsorgungskommission des Bundes "Leitlinien zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen" (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 11. November 2010, Nr. 187).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/12




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 7e
Pflichten des Genehmigungsinhabers im Rahmen der Stilllegung und behördliche Durchsetzungsbefugnisse

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

B. Im Einzelnen

1. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 71/12

... "Satz 3 Nummer 1 und 2 gilt nicht, wenn die vom gewerblichen Sammler angebotene Sammlung und Verwertung der Abfälle wesentlich leistungsfähiger ist als die von dem öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger oder dem von ihm beauftragten Dritten bereits angebotene oder konkret geplante Leistung. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit sind sowohl die in Bezug auf die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu beurteilenden Kriterien der Qualität und der Effizienz, des Umfangs und der Dauer der Erfassung und Verwertung der Abfälle als auch die aus Sicht aller privaten Haushalte im Gebiet des öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers zu beurteilende gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit der Leistung zugrunde zu legen. Leistungen, die über die unmittelbare Sammel- und Verwertungsleistung hinausgehen, insbesondere Entgeltzahlungen, sind bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht zu berücksichtigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/12




Anlage
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 754/12 (Beschluss)

... - die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen (Disposalbohrungen) wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/12 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten


 
 
 


Drucksache 474/7/12

... "7. der Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, der Erforschung für Sicherheit, Endlagerung und Rückbau oder der Entsorgung radioaktiver Abfälle dient, mit Ausnahme der Neuerrichtung von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität sowie der Neuerrichtung oder Erweiterung von Anlagen, die an der Erzeugung oder Aufarbeitung von Kernbrennstoffen beteiligt sind, oder" '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/7/12




Zu Artikel 1 Nummer 15


 
 
 


Drucksache 681/12 (Beschluss)

... Durch das BilMoG hat sich auch die handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen verändert. Anders als bisher sind sachleistungsbezogene Rückstellungen (z.B. für Rekultivierungs-, Rückbau-, Entsorgungs- und Sanierungsverpflichtungen) nach § 253 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb R 5.7 Absatz 1 Satz 2 - neu - EStÄR 2012

2. Zu Artikel 1 Nummer 27 R 6.11 Absatz 3 - neu - EStÄR 2012


 
 
 


Drucksache 316/12

... Die vorgenommene Änderung stellt eine Präzisierung des bestehenden Berichtskreises und keine Ausweitung dar. Sie berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten der Erhebungen der Energie- und, Wasserversorgung, Abwasserund Abfallentsorgung sowie der Beseitigung von Umweltverschmutzungen. In diesen



Drucksache 622/1/12

... es" (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 12. August 2009, BAnz 2009, Nr. 162a) sowie die Empfehlung der Entsorgungskommission des Bundes "Leitlinien zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen" (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 11. November 2010, Nr. 187). Ein Antrag auf einen befristeten sicheren Einschluss bedarf einer besonderen Begründung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 7 Absatz 3 Satz 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 7 Absatz 3 Satz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7e Absatz 1, 2, 3 Satz 1 und 2


 
 
 


Drucksache 687/12

... über bestimmte fluorierte Treibhausgase zu ersetzen, um einen kostenwirksameren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele der EU sicherzustellen, indem die Abkehr von der Verwendung von F-Gasen mit starker Klimawirkung und die Zuwendung zu energieeffizienten und sicheren Alternativen gefördert und die Reduzierung und Entsorgung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die F-Gase enthalten, verbessert werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Problembeschreibung und Ziele

4 Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Reduzierung

Artikel 2
Vermeidung von Emissionen

Artikel 3
Kontrolle auf Dichtheit

Artikel 4
Leckage-Erkennungssysteme

Artikel 5
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 6
Emissionen bei der Herstellung

Artikel 7
Rückgewinnung

Artikel 8
Ausbildung und Zertifizierung

Kapitel III
Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung

Artikel 9
Beschränkungen des Inverkehrbringens

Artikel 10
Kennzeichnung und Produktinformation

Artikel 11
Beschränkung der Verwendung

Artikel 12
Vorbefüllung von Einrichtungen

Kapitel IV
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 13
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 14
Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 15
Quotenregister

Artikel 16
Übertragung von Quoten

Kapitel V
Berichterstattung

Artikel 17
Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung

Artikel 18
Erhebung von Emissionsdaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Ausführung der Befugnisübertragung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase

Anhang II

Anhang III
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1

Anhang IV
In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs

Anhang V
Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Anhang VI
Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14

1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde

2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben

2.1. Schritt 1 der Berechnung

2.2. Schritt 2 der Berechnung

2.3. Schritt 3 der Berechnung

3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben

Anhang VII
Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 720/12

... Die Menschheit hat das Millennium-Entwicklungsziel für 2015, den Anteil der Weltbevölkerung ohne dauerhaften Zugang zu sauberem Trinkwasser zu halbieren, im Jahr 2011 zwar erreicht, doch sind viele afrikanische Länder, was den Zugang zu Wasser anbelangt, noch immer im Rückstand. Das Millennium-Entwicklungsziel der Schaffung hygienischer Lebensbedingungen liegt noch in weiter Ferne, denn 2,5 Mrd. Menschen haben weiterhin keinen Zugang zu einer besseren Abwasserentsorgung.



Drucksache 161/12 (Beschluss)

... Während die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren bei 44 Prozent und die Quote für cadmiumhaltige Akkumulatoren noch weit darüber liegt, beträgt die Sammelquote für Knopfzellen unter 20 Prozent. Derzeit gelangt somit über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkontrolliert in die Umwelt. Aufgrund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltgeräte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Uhren, Taschenrechnern, Fernbedienungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während des Shredderprozesses freigesetzt.



Drucksache 48/1/12

... Gemäß Artikel 9 des Richtlinienvorschlags ergreifen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen, damit Zubereitungen nach Artikel 1 Absatz 2 und dem Anhang IV unterfallende Zubereitungen nach Artikel 1 Absatz 3 nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre Verpackung den dort näher festgeschriebenen Anforderungen entspricht. Dieser Anforderungskatalog ist aber nicht vollständig und entsprechend dem Beschlussvorschlag zu ergänzen, zum einen deshalb, als nicht restentleerte Verpackungen der Materialeffizienz und dem Ressourcenschutz widersprechen, da Rohstoffe nutzlos vergeudet werden. Zum anderen ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nicht restentleerte Verpackungen der in Rede stehenden Zubereitungen als gefährliche Abfälle zu entsorgen sind, obwohl diese Abfälle - und der aus ihrer Entsorgung resultierende Aufwand - hätten vermieden werden können.



Drucksache 16/12

... Lebenszykluskosten: Die vorgeschlagene Richtlinie bietet den Auftraggebern die Möglichkeit, ihre Vergabeentscheidungen aufgrund der Lebenszykluskosten der zu beschaffenden Produkte, Dienstleistungen oder Bauleistungen zu treffen. Der Lebenszyklus umfasst alle Phasen der Existenz eines Produkts, der Ausführung von Bauleistungen oder der Erbringung von Dienstleistungen, angefangen bei der Beschaffung der Rohstoffe oder der Erzeugung von Ressourcen bis hin zu Entsorgung, Aufräumarbeiten bzw. Beendigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 190/12

... Die Zustimmung des Bundesrates ist hier im Hinblick auf neue Vorschriften zur Abfallentsorgung von Land vorgesehen:



Drucksache 681/4/12

... Durch das BilMoG hat sich auch die handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen verändert. Anders als bisher sind sachleistungsbezogene Rückstellungen (z.B. für Rekultivierungs-, Rückbau-, Entsorgungs- und Sanierungsverpflichtungen) nach § 253 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/4/12




Zu Artikel 1 Nummer 27


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.