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"Entscheidungsbefugnis"


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0246/05
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0523/05
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0615/05
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0577/05
0622/05
0330/05
0616/2/05
0565/04
0438/04
0665/04
0232/04
0907/04
0128/04B
0871/1/04
0871/04B
0613/04
0850/04
Drucksache 534/07 (Beschluss)

... /EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen. Die für die Bewertung dieser Studien erforderliche Sachkompetenz sowie die Entscheidungsbefugnis über eine etwaige Zulassung wurde bereits mit dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit im Jahr 2002 beim BVL angesiedelt. Unabhängig davon sind im Rahmen des Zulassungsverfahrens weitere berührte Behörden zu beteiligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PflSchG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 3 PflSchG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 4 PflSchG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 11 Abs. 3 PflSchG

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Abs. 1 Nr. 2a Buchstabe a PflSchG

7. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PflSchG

8. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 16a Abs. 2 Satz 2 - neu - PflSchG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 16c Abs. 1 PflSchG

10. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b § 20 Abs. 4a PflSchG

11. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 22 Abs. 2 Satz 2 PflSchG

12. Zu Artikel 1 Nr. 26a - neu - § 33a Abs. 1 Nr. 2 PflSchG

13. Zu Artikel 1 Nr. 26b - neu - § 35 Abs. 1 Satz 2 PflSchG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 820/1/07

... Die Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden soll auch auf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs und der Verfahrensart erstreckt werden.



Drucksache 26/07

... Durch die jetzt vorgesehene Möglichkeit einer anteiligen Finanzierung für Hilfstransporte wird lediglich die vom Grundsatz her bereits im geltenden Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz angelegte Unterstützungsfunktion der Kommission gestärkt. Die operativen Entscheidungsbefugnisse verbleiben hingegen weiter bei den Mitgliedstaaten. Ein Vordringen der Kommission in Kernkompetenzen des Katastrophenschutzes, wie den Kapazitätenaufbau oder die teilweise Durchführung von Einsätzen durch gemeinschaftseigene Unterstützungsmodule, wird verhindert. Dies stellt einen entscheidenden Erfolg dar, mit dem dem Subsidiaritätsprinzip weitestgehend Rechung getragen wird.



Drucksache 16/1/07

... " der IMK hat in seiner Sitzung am 16./17.10.2006 den Beschluss gefasst zu prüfen, ob die Kostendeckung aufgehoben und die Gebührenhöhe in die Entscheidungsbefugnis der Passbehörden gelegt werden kann. Unter Einbeziehung dieses Beschlusses sollte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Klärung der offenen Kostenfrage herbeigeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a – neu – § 12 Abs. 4 –neu - PassG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 16a Satz 1 und Satz 3 - neu - PassG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 16a Satz ... - neu - PassG *

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 22a Überschrift und Absatz 2 PassG

7. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 2c Überschrift und Absatz 2 PAuswG

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 und 5 – neu – §§ 4a und 4b – neu – ,§ 5 Abs. 1 Nr. 4 – neu –- PAuswG

9. Zu Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe b § 8 Abs. 2 Satz ... - neu - FreizügG / EU


 
 
 


Drucksache 595/1/07

... 2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass das vorgeschlagene koordinierte Vorgehen zwar wegen des grenzüberschreitenden Charakters von Satellitenmobilfunkdiensten seine Berechtigung hat. Es handelt sich dabei allerdings um eine eng begrenzte Ausnahme. Im Übrigen ist eine Zentralisierung von Verfahren und Entscheidungsbefugnissen auf europäischer Ebene nicht erforderlich, da der gegenwärtige Rechtsrahmen die notwendigen und ausreichenden Regeln über den Beitrag der nationalen Regulierungsbehörden zur Entwicklung des Binnenmarktes enthält. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf den Ausnahmecharakter der geplanten Entscheidung im weiteren Verfahren deutlich zu betonen und dem Eindruck eines Präzedenzfalls unmittelbarer europäischer Zuständigkeit im Bereich der Telekommunikation entgegenzutreten.



Drucksache 863/07

... - Entscheidungsbefugnisse bei der Nummernverwaltung und Beratung zur Nummernübertragbarkeit: Die Behörde würde mit der Verwaltung und Entwicklung des europäischen Telefonnummerraums (ETNS) beauftragt, d.h. mit einem System für Nummern mit einer EU-weit einheitlichen Vorwahl (3883), die Organisationen zugeteilt werden kann, die europaweite "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/07




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation

3.1. Die Erfahrungen der ERG

3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde

3.3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Aufgaben der Behörde

Kapitel II
Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts

Artikel 4
Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens

Artikel 5
Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen

Artikel 6
Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde

Artikel 7
Definition und Analyse länderübergreifender Märkte

Artikel 8
Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit

Artikel 9
Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112

Artikel 10
Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 11
Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte

Artikel 12
Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen

Artikel 13
Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern

Artikel 15
Tätigkeiten aus eigener Initiative

Kapitel III
Ergänzende Aufgaben der Behörde

Artikel 16
Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde

Artikel 17
Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren

Artikel 18
Grenzübergreifende Streitigkeiten

Artikel 19
Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen

Artikel 20
Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank

Artikel 21
Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 22
Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 23
Zusätzliche Aufgaben

Kapitel IV
Organisation der Behörde

Artikel 24
Organe der Behörde

Artikel 25
Verwaltungsrat

Artikel 26
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 27
Regulierungsrat

Artikel 28
Aufgaben des Regulierungsrats

Artikel 29
Direktor

Artikel 30
Aufgaben des Direktors

Artikel 31
Der leitende Beamte für Netzsicherheit

Artikel 32
Ständige Gruppe der Interessenvertreter

Artikel 33
Einspruchskammer

Artikel 34
Rechtsbehelfe

Artikel 35
Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof

Kapitel V
Finanzvorschriften

Artikel 36
Haushalt der Behörde

Artikel 37
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 38
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 39
Finanzvorschriften

Artikel 40
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 41
Übermittlung von Informationen an die Behörde

Artikel 42
Konsultation

Artikel 43
Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen

Artikel 44
Interessenerklärung

Artikel 45
Transparenz

Artikel 46
Vertraulichkeit

Artikel 47
Zugang zu Dokumenten

Artikel 48
Rechtsstatus

Artikel 49
Personal

Artikel 50
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 51
Haftung der Behörde

Artikel 52
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 53
Beteiligung von Drittländern

Artikel 54
Kommunikationsausschuss

Artikel 55
Bewertung

Artikel 56
Übergangsvorschriften

Artikel 57
Inkrafttreten

Anhang In
das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)

2 Finnanzbogen


 
 
 


Drucksache 534/1/07

... /EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen. Die für die Bewertung dieser Studien erforderliche Sachkompetenz sowie die Entscheidungsbefugnis über eine etwaige Zulassung wurde bereits mit dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit im Jahr 2002 beim BVL angesiedelt. Unabhängig davon sind im Rahmen des Zulassungsverfahrens weitere berührte Behörden zu beteiligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PflSchG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3, 4 PflSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 2 PflSchG

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 3 PflSchG

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 4 PflSchG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 11 Abs. 3 PflSchG

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Abs. 1 Nr. 2a Buchstabe a PflSchG

10. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PflSchG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 16a Abs. 2 Satz 2 - neu - PflSchG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 16c Abs. 1 PflSchG

13. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b § 20 Abs. 4a PflSchG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 22 Abs. 2 Satz 2 PflSchG

15. Zu Artikel 1 Nr. 26a - neu - § 33a Abs. 1 Nr. 2 PflSchG

16. Zu Artikel 1 Nr. 26b - neu - § 35 Abs. 1 Satz 2 PflSchG

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 72/1/07

... 2. Hinsichtlich der Festlegung und Kontrolle von Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse bedauert der Bundesrat, dass der Vorschlag keine konkreten Vereinfachungsvorschläge enthält, sondern vielmehr beide Punkte offen lässt und künftig allein dem Kommissionsrecht unterstellt. Auf Grund der politischen Bedeutung von Marktregelungen und -eingriffen wird eine vollständige Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse zu Vermarktungsnormen in das Kommissionsrecht abgelehnt.



Drucksache 797/07

... Die Entscheidungsbefugnis in diesem Bereich liegt bei den Mitgliedstaaten. Auf europäischer Ebene bedarf es des Engagements für die Verwirklichung gemeinsamer Grundsätze und Leitlinien, um den Prozess flexibel voranzutreiben und dafür zu sorgen, dass die Integrität regionaler Ökosysteme, die über die Grenzen der Hoheitsgewässer einzelner Staaten hinausgehen unangetastet bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/07




Mitteilung

1. Zusammenfassung

2. Hintergrund

3. Ein Rahmen für die Entscheidungsfindung und Instrumente der Meerespolitik

3.1. Anwendung des integrierten Konzeptes bei der meerespolitischen Entscheidungsfindung

3.2. Instrumente für die integrierte Politikgestaltung

3.2.1. Ein europäisches Netzwerk für die Meeresüberwachung

3.2.2. Maritime Raumplanung und Integriertes Küstenzonenmanagement IKZM

3.2.3. Daten und Informationen

4. Aktionsbereiche für eine integrierte EU-Meerespolitik

4.1. Optimale Nachhaltigkeit bei der Nutzung der Ozeane und Meere

4.2. Aufbau einer Wissens- und Innovationsgrundlage für die Meerespolitik

4.3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

4.4. Ausbau der Führungsposition Europas im internationalen maritimen Bereich

4.5. Mehr Aufmerksamkeit für ein maritimes Europa

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 321/1/07

... Dieses vorgerichtliche Stufenverfahren für die Genehmigungsentscheidung wurde in der Vergangenheit mehrmals angewendet und hat sich bewährt. Diese praktizierte Regelung wird nun im Wortlaut des Gesetzes präzise gefasst. Eine Verlagerung von Zuständigkeiten findet dadurch nicht statt. Für eine endgültige Entscheidungsbefugnis der zuständigen Genehmigungsbehörde gegen das Votum der von der Tarifänderung betroffenen Länder fehlen der Genehmigungsbehörde die rechtliche Ermächtigungsgrundlage und Instrumente gegenüber anderen Ländern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 5 Abs. 4 Satz 3 und Satz 4 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 12 Abs. 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 12 Abs. 6 Satz 3


 
 
 


Drucksache 16/07 (Beschluss)

... " der IMK hat in seiner Sitzung am 16./17.10.2006 den Beschluss gefasst zu prüfen, ob die Kostendeckung aufgehoben und die Gebührenhöhe in die Entscheidungsbefugnis der Passbehörden gelegt werden kann. Unter Einbeziehung dieses Beschlusses sollte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Klärung der offenen Kostenfrage herbeigeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Nummer 13 § 4 Abs. 1 Satz 2 und § 21 Abs. 2 PassG

Artikel 8 Artikel 9 (§ 139b Abs. 3 Nr. 7 und Absatz 6 Satz 1 Nr. 5 Abgabenordnung)

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a – neu – § 12 Abs. 4 –neu - PassG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 16a Satz 1 und Satz 3 - neu - PassG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 16a Satz 5 - neu - PassG

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 22a Überschrift und Absatz 2 PassG

7. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 2c Überschrift und Absatz 2 PAuswG

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 und 5 – neu – §§ 4a und 4b – neu – ,§ 5 Abs. 1 Nr. 4 – neu –- PAuswG

4. Nach § 4 werden folgende §§ 4a und 4b angefügt:

5. § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

9. Zu Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe b § 8 Abs. 2 Satz ... - neu - FreizügG/EU


 
 
 


Drucksache 193/07

... "Das Familiengericht kann Anordnungen zur Durchführung der Untersuchung treffen oder bei erheblichen Einwendungen, insbesondere einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls, zunächst von der Übertragung der Entscheidungsbefugnis bzw. der Ersetzung der Einwilligung absehen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 538/07

... Dennoch beschränkt sich die Weisungsbefugnis der Klassifizierungsunternehmen auf die Bestimmung der dienstlichen Rahmenbedingungen. Wegen des Status der Klassifizierer als vereidigte unabhängige Sachverständige dürfen die Klassifizierungsunternehmen ihren Mitarbeitern keine Weisungen hinsichtlich der Durchführung der Klassifizierung erteilen. Dies gilt trotz der vertraglichen Verpflichtungen des Klassifizierungsunternehmens gegenüber dem Schlachtbetrieb zur ordnungsgemäßen Durchführung der Klassifizierung auch dann, wenn die Klassifizierer ihre Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben. Das heißt, die Klassifizierungsunternehmen entscheiden zwar darüber, welche Mitarbeiter wann und in welchem Schlachtbetrieb eingesetzt werden, können aber festgestellte Fehler ihrer Mitarbeiter nicht korrigieren bzw. korrigieren lassen, um ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dieser Zustand führt zu einer unbefriedigenden Diskrepanz zwischen dem gesetzlichen Status der Klassifizierer als unabhängige vereidigte Sachverständige und der faktischen Einbindung als Angestellte eines Unternehmens ohne eigene Entscheidungsbefugnis über das Wann und Wo ihrer Tätigkeit. An die Tätigkeit der Klassifizierungsunternehmen hingegen, die in der Praxis für die Durchführung der Klassifizierung als Vertragspartner der Schlachtbetriebe verantwortlich sind werden derzeit gar keine gesetzlichen Anforderungen gestellt. Das Fehlen jeglicher Zulassungsvoraussetzungen für Klassifizierungsunternehmen hat einen weiteren Missstand zur Folge: Wenn die Überwachungsbehörden feststellen, dass Klassifizierungsunternehmen die Tätigkeit der Klassifizierer in unzulässiger Weise beeinflussen, ist es ihnen nicht möglich gegen das handelnde Klassifizierungsunternehmen vorzugehen, um dieses unzulässige Verhalten zu unterbinden oder zu sanktionieren. Bislang musste statt dessen immer auf das schwächste Glied der Kette, den Klassifizierer, zurückgegriffen werden. Da ein wirksames Abschaffen dieses Missstandes durch die Einführung einer einfachen Anzeigepflicht für Klassifizierungsunternehmen nicht gewährleistet werden kann, soll ein Zulassungsverfahren für Klassifizierungsunternehmen mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten eingeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Klassifizierung

§ 3
Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

§ 4
Befähigung und Zulassung von Klassifizierern

§ 5
Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe übergebener Gegenstände

§ 6
Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern

§ 7
Zuständigkeit

§ 8
Mitteilungspflichten

§ 9
Preis- und Gewichtsfeststellung, Kennzeichnung von Schlachtkörpern

§ 10
Auskunftspflichten

§ 11
Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 12
Registerführung, Datenübermittlung

§ 13
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Außenverkehr

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Einziehung

§ 18
Übergangsbestimmungen

§ 19
Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes

§ 20
Änderung von Rechtsvorschriften

§ 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zur Ablösung des Vieh- und Fleischgesetzes durch das Fleischgesetz

1. Umbenennung

2. Wegfall der Regelungen über die Lebendvermarktung von Schlachttieren

3. Wegfall der Regelungen über Fleischgroßmärkte

4. Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

5. Änderungen beim Bestellungs- bzw. Zulassungsverfahren für Klassifizierer

6. Sonstige Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Sonstiges

B. Besonderer Teil

§ 1
[ Begriffsbestimmungen ]

§ 2
[ Klassifizierung ]

§ 3
[ Zulassung von Klassifizierungsunternehmen ]

§ 4
[ Befähigung und Zulassung von Klassifizierern ]

§ 5
[ Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe der Zulassungsurkunde ]

§ 6
[ Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern ]

§ 7
[ Zuständigkeit ]

§ 8
[ Mitteilungspflichten, Beendigung der Tätigkeit ]

§ 9
[ Preis- und Schlachtgewichtsfeststellung, Kennzeichnung ]

§ 10
[ Auskunftspflichten ]

§ 11
[ Befugnisse der zuständigen Behörde ]

§ 12
[ Registerführung, Datenübermittlung ]

§ 13
[ Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen ]

§ 14
[ Gebühren und Auslagen ]

§ 15
[ Außenverkehr ]

§ 16
[ Bußgeldvorschriften ]

§ 17
[ Einziehung ]

§ 18
[ Übergangsbestimmungen ]

§ 19
[ Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes ]

§ 20
[ Änderung von Rechtsvorschriften ]

§ 21
[ Inkrafttreten ]


 
 
 


Drucksache 820/07

... Das arbeitsgerichtliche Verfahren wird durch eine Erweiterung der Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden vereinfacht und beschleunigt. Dort, wo eine Beteiligung der ehrenamtlichen Richter sachlich nicht geboten ist, kann der Vorsitzende allein entscheiden.



Drucksache 597/07

... (6) Die Entscheidungen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Grundsatz- und Querschnittsaufgaben werden durch die Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung getroffen. Die Vertreterversammlung kann die Entscheidungsbefugnis ganz oder teilweise auf den Vorstand übertragen. Der Vorstand kann die Entscheidungsbefugnis ganz oder teilweise auf einen Ausschuss des Vorstandes übertragen. Die Entscheidungen dieses Ausschusses müssen einstimmig ergehen. Der Ausschuss legt dem Vorstand die Entscheidungen vor; der Vorstand kann abweichende Entscheidungen treffen. Dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung können durch die Vertreterversammlung weitere Grundsatz- und Querschnittsaufgaben übertragen werden. Die Entscheidungen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sind für seine Mitglieder verbindlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 4
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 5
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 6
Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 1
Errichtung, Mitglieder

§ 2
Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.

§ 3
Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen

§ 4
Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 7
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abschnitt 1
Personalrechtliche Übergangsregelungen

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 3
Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen

§ 4
Angebote zur Anstellung

Abschnitt 2
Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht

§ 5
Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 6
Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 7
Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abschnitt 3
Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen

§ 8
Verbindliches Rahmenkonzept

Abschnitt 4
Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 9
Errichtungsausschuss

Artikel 8
Folgeänderung weiterer Gesetze

Artikel 9
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

a. Ausgangslage

b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

a. Ausgangslage

b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Absatz 2

Zu Nummer 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 143a

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 143b

Zu § 143c

Zu § 143d

Zu § 143e

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu § 143f

Zu § 143g

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 143h

Zu § 143i

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 184a

Zu § 184b

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 184c

Zu § 184d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 18

Zu § 221a

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 221b

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu § 1

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absätze 6 bis 9

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Bund

b Länder und Gemeinden

3. Vollzugsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)


 
 
 


Drucksache 720/07A

... (6) Soweit dem Bundespersonalausschuss eine Entscheidungsbefugnis eingeräumt ist, binden seine Beschlüsse die beteiligten Verwaltungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07A




Artikel 1
Bundesbeamtengesetz (BBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 4
Beamtenverhältnis

§ 5
Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses

§ 6
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 7
Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

§ 8
Stellenausschreibung

§ 9
Auswahlkriterien

§ 10
Ernennung

§ 11
Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit

§ 12
Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung

§ 13
Nichtigkeit der Ernennung

§ 14
Rücknahme der Ernennung

§ 15
Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen

Abschnitt 3
Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zulassung zu den Laufbahnen

§ 18
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG

§ 19
Andere Bewerberinnen und andere Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Dienstliche Beurteilung

§ 22
Beförderungen

§ 23
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 24
Führungsämter auf Probe

§ 25
Benachteiligungsverbote

§ 26
Rechtsverordnung über Laufbahnen

Abschnitt 4
Abordnung, Versetzung und Zuweisung

§ 27
Abordnung

§ 28
Versetzung

§ 29
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 1
Entlassung

§ 30
Beendigungsgründe

§ 31
Entlassung kraft Gesetzes

§ 32
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 33
Entlassung auf Verlangen

§ 34
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 35
Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe

§ 36
Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe

§ 37
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 38
Verfahren der Entlassung

§ 39
Folgen der Entlassung

§ 40
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 41
Verlust der Beamtenrechte

§ 42
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 43
Gnadenrecht

Unterabschnitt 2
Dienstunfähigkeit

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 47
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

Unterabschnitt 3
Ruhestand

§ 50
Wartezeit

§ 51
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 52
Ruhestand auf Antrag

§ 53
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 54
Einstweiliger Ruhestand

§ 55
Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen

§ 56
Beginn des einstweiligen Ruhestands

§ 57
Erneute Berufung

§ 58
Ende des einstweiligen Ruhestands

§ 59
Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeine Pflichten und Rechte

§ 60
Grundpflichten

§ 61
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 62
Folgepflicht

§ 63
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 64
Eidespflicht, Eidesformel

§ 65
Befreiung von Amtshandlungen

§ 66
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 67
Verschwiegenheitspflicht

§ 68
Versagung der Aussagegenehmigung

§ 69
Gutachtenerstattung

§ 70
Auskünfte an die Medien

§ 71
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 72
Wahl der Wohnung

§ 73
Aufenthaltspflicht

§ 74
Dienstkleidung

§ 75
Pflicht zum Schadensersatz

§ 76
Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte

§ 77
Nichterfüllung von Pflichten

§ 78
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 79
Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz

§ 80
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 81
Reisekosten

§ 82
Umzugskosten

§ 83
Trennungsgeld

§ 84
Jubiläumszuwendung

§ 85
Dienstzeugnis

§ 86
Amtsbezeichnungen

Unterabschnitt 2
Arbeitszeit

§ 87
Arbeitszeit

§ 88
Mehrarbeit

§ 89
Erholungsurlaub

§ 90
Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

§ 91
Teilzeit

§ 92
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 93
Altersteilzeit

§ 94
Hinweispflicht

§ 95
Beurlaubung ohne Besoldung

§ 96
Fernbleiben vom Dienst

Unterabschnitt 3
Nebentätigkeit

§ 97
Begriffsbestimmungen

§ 98
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 99
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 100
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 101
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 102
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 103
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 104
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 105
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 4
Personalaktenrecht

§ 106
Personalakte

§ 107
Zugang zur Personalakte

§ 108
Beihilfeakte

§ 109
Anhörungspflicht

§ 110
Einsichtsrecht

§ 111
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 112
Entfernung von Unterlagen

§ 113
Aufbewahrungsfrist

§ 114
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

§ 115
Übermittlungen in Strafverfahren

Abschnitt 7
Beamtenvertretung

§ 116
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 117
Personalvertretung

§ 118
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 8
Bundespersonalausschuss

§ 119
Aufgaben

§ 120
Mitglieder

§ 121
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 122
Geschäftsordnung

§ 123
Sitzungen und Beschlüsse

§ 124
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

Abschnitt 9
Beschwerdeweg und Rechtsschutz

§ 125
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden

§ 126
Verwaltungsrechtsweg

§ 127
Vertretung des Dienstherrn

§ 128
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

Abschnitt 10
Besondere Rechtsverhältnisse

§ 129
Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane

§ 130
Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes

§ 131
Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter

§ 132
Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen

§ 133
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

Abschnitt 11
Umbildung von Körperschaften

§ 134
Umbildung einer Körperschaft

§ 135
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 136
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 137
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Abschnitt 12
Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

§ 138
Anwendungsbereich

§ 139
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 140
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 141
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 142
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

§ 143
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 144
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 145
Durchführungsvorschriften

§ 146
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 147
Übergangsregelungen

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Abschnitt 3 Laufbahnen

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung

Zu § 27

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu Unterabschnitt 1 Entlassung

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu § 43

Zu Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 48

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Ruhestand

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten und Rechte

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 64

Zu den Absätzen 1, 2 und 4

Zu Absatz 3

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 76

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu § 78

Zu § 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 80

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 81

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu Unterabschnitt 2 Arbeitszeit

Zu § 87

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 91

Zu § 92

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 93

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 94

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 96

Zu Unterabschnitt 3 Nebentätigkeit

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 4 Personalaktenrecht

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 107

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 108

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 114

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 115

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Abschnitt 7 Beamtenvertretung

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss

Zu § 119

Zu § 120

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu § 121

Zu § 122

Zu § 123

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 124

Zu Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz

Zu § 125

Zu § 126

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 127

Zu § 128

Zu Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse

Zu § 129

Zu § 130

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 133

Zu Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften

Zu § 134

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

Zu § 138

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 140

Zu § 141

Zu § 142

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 143

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 679/07

... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 72/07 (Beschluss)

... 2. Hinsichtlich der Festlegung und Kontrolle von Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse bedauert der Bundesrat, dass der Vorschlag keine konkreten Vereinfachungsvorschläge enthält, sondern vielmehr beide Punkte offen lässt und künftig allein dem Kommissionsrecht unterstellt. Auf Grund der politischen Bedeutung von Marktregelungen und -eingriffen wird eine vollständige Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse zu Vermarktungsnormen in das Kommissionsrecht abgelehnt.



Drucksache 595/07 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass das vorgeschlagene koordinierte Vorgehen zwar wegen des grenzüberschreitenden Charakters von Satellitenmobilfunkdiensten seine Berechtigung hat. Es handelt sich dabei allerdings um eine eng begrenzte Ausnahme. Im Übrigen ist eine Zentralisierung von Verfahren und Entscheidungsbefugnissen auf europäischer Ebene nicht erforderlich, da der gegenwärtige Rechtsrahmen die notwendigen und ausreichenden Regeln über den Beitrag der nationalen Regulierungsbehörden zur Entwicklung des Binnenmarktes enthält. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf den Ausnahmecharakter der geplanten Entscheidung im weiteren Verfahren deutlich zu betonen und dem Eindruck eines Präzedenzfalls unmittelbarer europäischer Zuständigkeit im Bereich der Telekommunikation entgegenzutreten.



Drucksache 555/07

... a) Betriebszentralen In den Betriebszentralen werden täglich Hunderte von Einzelfallentscheidungen über Trassenvergabe und Prioritäten von Zügen getroffen. Sitzen in einem Großraumbüro Mitarbeiter des Betreibers der Schienenwege (der Disponent, der die Entscheidungen trifft, und der Netzkoordinator, der die Letztentscheidungsbefugnis innerhalb der Betriebszentrale hat) mit Mitarbeitern der Eisenbahnverkehrsunternehmen des gleichen Konzerns zusammen, kann diese Praxis zwar Vorteile für die reibungslose Abwicklung des Verkehrs mit sich bringen. Ebenso kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass in einer solchen Konstellation die Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege gegenüber dem mit ihm verbundenen Unternehmen beeinträchtigt ist. Daher ist auch nicht konzerneigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen der Zugang zu den Betriebszentralen zu den gleichen Bedingungen zu gewähren.



Drucksache 673/07

... – Befugnis für Einzelfallentscheidungen. In Bezug auf die Regelung spezifischer grenzüberschreitender Angelegenheiten soll die Agentur individuelle Entscheidungsbefugnisse bei Ausnahmeanträgen5 für Infrastrukturvermögen von europäischem Interesse erhalten sowie die Entscheidungsbefugnis für das Regulierungssystem, das für Infrastrukturen mit Ausdehnung über ein Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat gelten soll. Außerdem könnte die Agentur im Wege eines Komitologieverfahrens spezifische Entscheidungen in technischen Einzelfragen treffen, wenn ihr aufgrund besonderer im Rahmen der Gas- und der Stromrichtlinie erlassener Leitlinien entsprechende Befugnisse verliehen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 660/06 (Beschluss)

... Eine Entscheidungsbefugnis der Polizei über Zwangsmaßnahmen oder Ordnungsmittel gegen nicht erschienene oder aussageunwillige Zeugen ist mit der vorgeschlagenen Maßnahme freilich nicht verbunden. Diese Befugnisse verbleiben bei der Staatsanwaltschaft. Ein so schwerwiegender Eingriff wie die Vorführung eines Zeugen darf im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht ohne Mitwirkung eines Justizorgans erfolgen. Ob eine Zeugenaussage wegen ihrer Bedeutung erzwungen werden darf, lässt sich oftmals nur aus einer der Staatsanwaltschaft obliegenden Gesamtschau des Verfahrens unter Berücksichtigung der materiellen sowie prozessualen Rechtslage beurteilen.

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Drucksache 660/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Zitiergebot

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu den Nummern 7 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 235/1/06

... auch andere Verfahren gegen denselben Angeklagten in die Absprache einbezogen werden können, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bei demselben Spruchkörper oder - im Stadium des Ermittlungsverfahrens - bei der an der Hauptverhandlung beteiligten Staatsanwaltschaft anhängig sind. Dadurch wird - in den durch die Zuständigkeit und damit die Entscheidungsbefugnis von Gericht und Staatsanwaltschaft bedingten Grenzen - dem nicht selten bestehenden praktischen Bedürfnis Rechnung getragen, im Wege einer verfahrensbeendenden Absprache zu einer Gesamtbereinigung der gegen den Angeklagten anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren zu gelangen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/1/06




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 939/1/06

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Zuge der weiteren Beratungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Verlagerung von Regelungsbefugnissen in wichtigen und nicht nur technischen Fragen auf die Kommission die Mitentscheidungsbefugnisse des Rates nicht in der Weise reduziert, dass zentrale Weichenstellungen in den Marktordnungen ohne Ratsbefassung erfolgen können. Weiterhin darf die Zusammenführung der Marktordnungen nicht zu einer Verkomplizierung des Verwaltungsvollzugs auf Länderebene oder zur Erschwernis des Warenaustausches und des Handels führen. Durch geeignete organisatorische und verfahrenstechnische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass im Verwaltungsausschuss weiterhin Expertenwissen in Beratungen und Entscheidungen der Kommission eingebracht werden kann.



Drucksache 664/2/06

... werden lediglich als Verwaltungshelfer tätig. Damit geht keine Entscheidungsbefugnis auf sie über.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/2/06




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 717/06

... Zwar ist anzunehmen, dass die Gewährleistung der Betriebssicherheit von den Flughafenunternehmern ohnehin schon jetzt als zentrale Aufgabe wahrgenommen wird, so dass sie bei der Unternehmensleitung angesiedelt ist. Gleichwohl sichert die Verordnung vorsorglich, dass der Beauftragte unmittelbar der Ebene der Unternehmensleitung als Berater zugeordnet wird (Absatz 1 Satz 2). Er erhält zugleich die Befugnis, sich persönlich über die für die Betriebssicherheit wesentlichen Umstände unmittelbar zu informieren und seine Vorschläge unmittelbar der Unternehmensleitung vorzulegen. Damit werden persönlicher Sachverstand, Kenntnis von den maßgeblichen Sachverhalten und Entscheidungsbefugnisse auf die engste mögliche Weise zueinander geführt. Die Verordnung geht davon aus, dass der Beauftragte für die Sicherheit und die Unternehmensleitung miteinander in einen konstruktiven Dialog eintreten. Wird dabei keine Einigung erzielt, muss die innerbetriebliche Letztentscheidung zwar beim Unternehmer verbleiben. Der Beauftragte für die Sicherheit kann jedoch eine Stellungnahme dazu verlangen, warum seinen Vorschlägen nicht entsprochen wird. Damit bleibt die Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung unangetastet, jedoch wird dieser ihre Verantwortung für die Betriebssicherheit besonders vor Augen geführt, indem sie gehalten ist, dem Beauftragten gegenüber - mittelbar auch sich selbst gegenüber - Rechenschaft darüber abzulegen, welche Gründe für sie dafür tragend sind, Vorschlägen des Beauftragten für die Sicherheitsorganisation nicht zu folgen. Zur Stärkung der Position des Beauftragten wird zu seinen Gunsten ein besonderes Benachteiligungsverbot festgelegt. Dieses Verbot wird dadurch gesichert, dass der Widerruf der Bestellung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde bedarf. Die Verordnung sieht bewusst davon ab, der Behörde Kriterien dafür vorzugeben, wann dem Widerruf zuzustimmen sein wird. Zur Vermeidung der Umgehung des Benachteiligungsverbotes ist es aber erforderlich, nur in besonderen Ausnahmefällen einen Widerruf gegen den Wunsch des Beauftragten zu genehmigen. Dies kommt namentlich in Betracht, wenn der Beauftragte aus gesundheitlichen oder sonstigen persönlichen Gründen für nicht nur vorübergehende Zeit gehindert ist, seine Funktion auszuüben, die Voraussetzungen für seine Bestellung nicht mehr vorliegen, oder das Arbeitsverhältnis zwischen dem Beauftragten und dem Unternehmer wirksam beendet wurde. Bei Hinderungsgründen mit absehbar vorübergehender Dauer oder während der Unsicherheit über das Vorliegen der vorgenannten Umstände - etwa während einer Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Kündigung - wird die Bestellung einer Vertretung in aller Regel vorzuziehen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. 1 S. 610), zuletzt geändert durch Artikel [1 der Verordnung vom 27. Juli 2005 (BGBl. 1 S. 2275)], wird wie folgt geändert:

1. § 41 wird wie folgt geändert:

2. § 43 wird durch folgende §§ 43 und 43a ersetzt:

§ 43
Flughafenbenutzungsordnung

§ 43a
Entgelte

3. § 45 wird wie folgt gefasst:

§ 45
Erhaltungs- und Betriebspflicht

4. Nach § 45 werden folgende §§ 45a, 45b und 45c eingefügt:

§ 45a
Flugplatzhandbuch

§ 45b
Sicherheitsorganisation

§ 45c
Beauftragter für die Sicherheitsorganisation

5. Dem § 46 wird folgender Absatz 5 angefügt:

6. § 47 wird wie folgt geändert:

8. § 53 wird wie folgt geändert:

9. § 58 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

11. § 108 Abs. 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert:

12. Dem § 110 wird folgender Absatz 4 angefügt:

13. Dem § 110 wird folgender Absatz 5 angefügt:

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 499/1/06

... 5. Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass eine weitere Zentralisierung von Entscheidungsbefugnissen auf europäischer Ebene nicht erforderlich ist. Der gegenwärtige Rechtsrahmen enthält die erforderlichen und ausreichenden Regeln über den Beitrag der nationalen Regulierungsbehörden zur Entwicklung des Binnenmarktes, indem sie miteinander und mit der Kommission auf transparente Weise kooperieren. Diese Kooperation gewährleistet bereits eine kohärente Anwendung der Bestimmungen des Rechtsrahmens in den einzelnen Mitgliedstaaten.



Drucksache 53/06

... Komplizierter wäre die Lage, wenn in einem weiteren Schritt einer EU-Einrichtung Entscheidungsbefugnisse übertragen würden. In diesem Fall wäre eine gerichtliche Nachprüfung unerlässlich. Es wäre jedoch unangemessen und derzeit rechtlich auch nicht möglich, nationale Gerichte mit der Nachprüfung von Entscheidungen zu betrauen die von einer EU-Einrichtung erlassen worden sind. Andererseits sehen die Gemeinschaftsverträge derzeit auch keine Rechtsgrundlage für eine solche Nachprüfung durch den EuGH vor. Nur Artikel III-359 des Vertrags über eine Verfassung für Europa enthält eine solche Rechtsgrundlage. Es wäre zu prüfen, inwieweit eine Änderung der Gemeinschaftsverträge in diesem Sinne möglich wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/06




Grünbuch über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren

1. Hintergrund

2. Einführung eines Verweisungsverfahrens

1.0. Voraussetzungen

2.0. Verfahren

3.0. Stellung der Betroffenen und gerichtliche Nachprüfung

4.0. Vorrang der Strafverfolgung im Verfahrensmitgliedstaat

5.0. Kriterien für die Bestimmung des Verfahrensstaats

3. der Grundsatz NE BIS IN IDEM

Dabei könnten folgende Fragen erörtert werden:

4. Stärkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3 Fragen


 
 
 


Drucksache 374/06

... - besitzt der Rat eine Entscheidungsbefugnis;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/06




Anhang
AUSFÜHRLICHE Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags

Empfehlung 1 zu Artikel 255 EGV und zu der Verordnung EG Nr. 1049/2001 aus verfassungsmäßiger Sicht

Empfehlung 2 zum Begriff der legislativen und nichtlegislativen Dokumente

Empfehlung 3 zu den vertraulich zu behandelnden Dokumenten

Empfehlung 4 zum Verhältnis zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen/Dokumenten

Empfehlung 5 zu den praktischen Modalitäten bei der Gewährleistung des Zugangs der Bürger zu Dokumenten


 
 
 


Drucksache 939/06 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Zuge der weiteren Beratungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Verlagerung von Regelungsbefugnissen in wichtigen und nicht nur technischen Fragen auf die Kommission die Mitentscheidungsbefugnisse des Rates nicht in der Weise reduziert, dass zentrale Weichenstellungen in den Marktordnungen ohne Ratsbefassung erfolgen können. Weiterhin darf die Zusammenführung der Marktordnungen nicht zu einer Verkomplizierung des Verwaltungsvollzugs auf Länderebene oder zur Erschwernis des Warenaustausches und des Handels führen. Durch geeignete organisatorische und verfahrenstechnische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass im Verwaltungsausschuss weiterhin Expertenwissen in Beratungen und Entscheidungen der Kommission eingebracht werden kann.



Drucksache 349/06

... Ebenso sollten sie davon ausgehen können, dass die den politischen und öffentlichen Einrichtungen anvertrauten Entscheidungsbefugnisse und Ressourcen sorgfältig gehandhabt und niemals aus persönlichem Gewinnstreben missbraucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/06




Grünbuch Europäische Transparenzinitiative

I. Einführung

Die Notwendigkeit eines strukturierteren Rahmens für die Lobbyarbeit

Feedback zu den Mindeststandards für die Konsultation

Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

II. Transparenz und Interessenvertretung Lobbyarbeit

1. Definitionen und Rahmenbestimmungen

2. Mögliche Problembereiche

3. Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung

3.1. Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation

Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Umfassendere Informationen

3.2. Integrität und Lobbyarbeit: Verhaltenskodizes für Lobbyisten

3 Fragen:

III. FEEDBACK zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation

3 Frage:

IV. OFFENLEGUNG von Informationen über Empfänger von EU-Geldern

3 Fragen:

Anhang 1
Gewährleistung der Integrität: Der EG-Vertrag und das Beamtenstatut Artikel 213 Absatz 2 des EG-Vertrags

Anhang 2
Die Allgemeinen Grundsätze und Mindeststandards im Einzelnen21


 
 
 


Drucksache 349/1/06

... " weiter auszugestalten und fortzuentwickeln, ausdrücklich. Die damit verfolgte Zielstellung, die Transparenz der EU-Politiken zu stärken und der Bevölkerung der Mitgliedstaaten der EU damit zu dokumentieren, dass die den politischen und öffentlichen Einrichtungen anvertrauten Entscheidungsbefugnisse und Ressourcen sorgfältig und sachgerecht genutzt werden, sieht der Bundesrat als unabdingbar und notwendig an.



Drucksache 142/06

... Vor diesem Hintergrund wird im Zuge der Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung ein besonderer Beitrag der Bundesbank als erforderlich angesehen, der auch die Bewertung der für die Bundesbankbediensteten zur Verfügung stehenden Besoldungselemente im Zusammenhang mit der 2002 beschlossenen Strukturreform der Deutschen Bundesbank berücksichtigt. Mit der organisatorischen Integration der ehemaligen Landeszentralbanken erhielt die Bundesbank eine einheitliche Leitungs- und Entscheidungsstruktur mit einem Vorstand; die eigenständigen Entscheidungsbefugnisse der Vorstände der Landeszentralbanken sind weggefallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Deutsche

Artikel 6
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung der Arbeitsentgeltverordnung

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Finanzpolitische Ausgangslage

2. Konzeption der Bundesregierung

3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden

7. Finanzielle Auswirkungen

8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

3 Allgemeines

1. Ziel und Wirkung des Gesetzes

1.1 Ausgangslage

1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010

1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung

1.4 Klarstellende Regelungen

1.5 Sonstiges

2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Artikel 2

3 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 426/06

... Im Übrigen wird hier nicht, wie sich aus Absatz 1 Satz 1 ergibt, die Entscheidungsbefugnis der Eltern berührt, sondern aus Gründen der Praktikabilität in der Rechtsanwendung und der Verwaltungsökonomie - in erster Linie zum Wohle des Kindes - von Gesetzes wegen eine Bestimmung des Berechtigten getroffen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im Normalfall die Eltern eine Entscheidung im Rahmen ihrer elterlichen Sorge schon um des Kindes willen gemeinsam treffen werden, um den Anspruch auf das Elterngeld nicht zu verlieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Elterngeld auch in Ausnahmefällen von Anfang an gezahlt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Abschnitt 1
Elterngeld

§ 1
Berechtigte

§ 2
Höhe des Elterngeldes

§ 3
Anrechnung von anderen Leistungen

§ 4
Bezugszeitraum

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 6
Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit

§ 7
Antragstellung

§ 8
Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

§ 9
Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 10
Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 11
Unterhaltspflichten

§ 12
Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel; Verordnungsermächtigung

§ 13
Rechtsweg

§ 14
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 2
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15
Anspruch auf Elternzeit

§ 16
Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 17
Urlaub

§ 18
Kündigungsschutz

§ 19
Kündigung zum Ende der Elternzeit Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

§ 20
Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

§ 21
Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 3
Statistik und Schlussvorschriften

§ 22
Bundesstatistik

§ 23
Auskunftspflicht; Datenübermittlung

§ 24
Übermittlung

§ 25
Bericht

§ 26
Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches

§ 27
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen sonstiger Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit eines Elterngeldgesetzes

II. Ziele

III. Wesentliche Neuerungen

1. Dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, Mindestelterngeldleistung

2. Flexible Bezugsmöglichkeiten und Berücksichtigung kurzer Geburtenfolgen

3. Die Partnermonate als Bonus zur Kernzeit des Elterngeldes

4. Übernahme der Regelungen zur Elternzeit

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V . Finanzielle Auswirkungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu §§ 17

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu den Absätzen 9 und 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu den Absätzen 19 bis 21

Zu Absatz 22

Zu den Absätzen 23 und 24

Zu Absatz 25

Zu Absätzen 26 bis 27

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 302/1/06

... genannten Stellen ein Einvernehmen über den Antrag erzielt hat und dies der Genehmigungsbehörde gegenüber auch dokumentieren kann. Darüber hinaus erfolgt auch eine Stärkung der Entscheidungsbefugnis der Genehmigungsbehörde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/06




Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Einzelvorschriften:

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 4d Abs. 3 BDSG

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4f Abs. 2 Satz 3 BDSG , Buchstabe c § 4f Abs. 4a Satz 1 BDSG , Nr. 3 § 4g Abs. 1 Satz 4 - neu - BDSG *

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 4 § 4g Abs. 1 Satz 3, § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG *

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 4g Abs. 2 Satz 2 und 3, Absatz 2a - neu - BDSG *

8. Zu Artikel 2 § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB

9. Zu Artikel 3 Änderung der Altholzverordnung

10. Zu Artikel 6 § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

11. Zu Artikel 8 Nr. 01 - neu - § 14 UStG

12. Zu Artikel 8 Nr. 02 - neu - § 15 UStG

13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 15a Abs. 3 Satz 3 UStG

14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 15a Abs. 3 Satz 3 UStG

15. Zu Artikel 10 Nr. 2 § 3 Buchstabe A Ziffer I Nr. 1 ProdGewStatG

16. Zu Artikel 11 Nrn. 1a - neu - ,1b - neu - § 14 Abs. 6 Satz 1, Satz 1a - neu - , Abs. 8 Satz 1, Satz 1a - neu - GewO

Zu Ziffer 1b:

Zu Ziffer 1a:

17. Zu Artikel 11 Nr. 1c - neu - § 14 Abs. 8 Satz 2 GewO

18. Zu Artikel 13 § 3 Satz 2 Nr. 3 FahrlG

19. Zu Artikel 14 Nr. 1 § 14 Abs. 1 - neu -, Abs. 2 Satz 1 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2 - neu - PBefG


 
 
 


Drucksache 687/06

... 17. Viele Mitgliedstaaten versuchen, die Effizienz durch Dezentralisierung zu steigern, indem sie den einzelnen Bildungseinrichtungen umfassendere Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Lehrplaninhalte, die Mittelverwendung und Personalentscheidungen einräumen (z.B. BE-NL, CZ, IE, IT, LV, HU, PT, SK, UK)17. Dies wird in der Regel damit begründet, dass eine dezentralisierte Entscheidungsfindung aufgrund der Kenntnis der besonderen lokalen Situation und der dadurch entstehenden Bedürfnisse effizienter ist. Kontrollmechanismen in Form zentraler Abschlussprüfungen und interner Evaluierungssysteme gibt es in den meisten europäischen Ländern (z.B. DK, EE, EL, FR, IE, IT, CY, LV, LT, HU, MT, NL, AT, PL, PT, SI, FI, UK, LI, NO, RO)18. Im internationalen Vergleich deutet einiges darauf hin, dass die Leistungen der Schüler durch die Kombination der lokalen Autonomie der Bildungseinrichtungen mit zentralen Kontrollmechanismen verbessert werden können. Die Kontrollmechanismen sollten jedoch so gestaltet werden, dass die Gerechtigkeit höchste Priorität hat und dass dezentral getroffene Entscheidungen (z.B. über die Einzugsbereiche von Schulen) nicht zu lokalen Ungerechtigkeiten führen. Einige Länder haben Gerechtigkeitsziele und entsprechende Anreize in ihre Kontrollmechanismen integriert. Diese sind mit Follow-up-Maßnahmen gekoppelt, die greifen, wenn Einrichtungen die vorgegebenen Gerechtigkeitsstandards nicht erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/06




Mitteilung

1. Einleitung

1.1 Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen

2. Effizienz und Gerechtigkeit in Strategien für lebenslanges Lernen einbeziehen

3. Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen

3.1. Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen

3.2. Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern

3.3. Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern

3.4. Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern

4. Massnahmen der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 499/06 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass eine weitere Zentralisierung von Entscheidungsbefugnissen auf europäischer Ebene nicht erforderlich ist. Der gegenwärtige Rechtsrahmen enthält die erforderlichen und ausreichenden Regeln über den Beitrag der nationalen Regulierungsbehörden zur Entwicklung des Binnenmarktes, indem sie miteinander und mit der Kommission auf transparente Weise kooperieren. Diese Kooperation gewährleistet bereits eine kohärente Anwendung der Bestimmungen des Rechtsrahmens in den einzelnen Mitgliedstaaten.



Drucksache 207/06

... Ein solcher Regulierer könnte über Entscheidungsbefugnisse bezüglich gemeinsamer Regeln und Vorgehensweisen verfügen etwa in Form eines europäischen Netz-Kodexes, und würde mit den Netzbetreibern zusammenarbeiten. Ein europäisches Zentrum für Energienetze könnte auch die Netzbetreiber in einem förmlichen Gremium zusammenbringen, um die Ausarbeitung eines europäischen Netz-Kodexes zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/06




Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie Text von Bedeutung für den EWR

1. eine Energiestrategie für Europa: AUSGEWOGENES Verhältnis zwischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

2. SECHS vorrangige Bereiche

2.1. Energie für Wachstum und Beschäftigung in Europa:

2.2. Ein Energiebinnenmarkt, der die Versorgungssicherheit gewährleistet:

2.3. Sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung:

2.4. Ein integrierter Ansatz für den Klimaschutz

2.5. Innovation fördern: ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien

2.6. Auf dem Weg zu einer kohärenten Energieaußenpolitik

3. Schlussfolgerungen

Nachhaltigkeit:

Wettbewerbsfähigkeit:

Versorgungssicherheit:


 
 
 


Drucksache 660/06

... Eine Entscheidungsbefugnis der Polizei über Zwangsmaßnahmen oder Ordnungsmittel gegen nicht erschienene oder aussageunwillige Zeugen ist mit der vorgeschlagenen Maßnahme freilich nicht verbunden. Diese Befugnisse verbleiben bei der Staatsanwaltschaft. Ein so schwerwiegender Eingriff wie die Vorführung eines Zeugen darf im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht ohne Mitwirkung eines Justizorgans erfolgen. Ob eine Zeugenaussage wegen ihrer Bedeutung erzwungen werden darf lässt sich oftmals nur aus einer der Staatsanwaltschaft obliegenden Gesamtschau des Verfahrens unter Berücksichtigung der materiellen sowie prozessualen Rechtslage beurteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Zitiergebot

Artikel 5
Übergangsvorschrift

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummern 7 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 716/1/06

... Nachdem das Bundesversicherungsamt jedoch bereits in § 30 Abs. 3 Satz 1 das Nähere über die Erhebung im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden zu vereinbaren hat, erübrigt sich eine weitergehende Regelung über die Entscheidungsbefugnis des Bundesversicherungsamtes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/1/06




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 153/06

... "Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden kommt es zu einer erheblichen Erleichterung für die grenzüberschreitend tätig werdenden Banken. Die Entscheidungsbefugnis der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Anwendbarkeit bestimmter technischer Modelle ist von großer Bedeutung. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die anderen betroffenen Aufsichtsbehörden angemessen beteiligt. Die enge Kooperation der Aufsichtsbehörden ist für die Weiterentwicklung des Finanzmarktes in Europa ein Meilenstein, allerdings müssen auch Entscheidungen getroffen werden können. Hier gilt grundsätzlich:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

4. § 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.

7. § 8 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:

10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:

11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.

12. § 10 wird wie folgt geändert:

13. § 10a wird wie folgt gefasst:

14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:

16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

17. § 12 wird wie folgt geändert:

18. § 12a wird wie folgt geändert:

19. § 13 wird wie folgt geändert:

20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6

21. § 13b wird wie folgt geändert:

22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

24. § 15 wird wie folgt geändert:

25. In § 18 Satz 4

26. § 19 wird wie folgt geändert:

27. § 20 wird wie folgt gefasst:

28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:

29. § 22 wird wie folgt gefasst:

30. § 24 wird wie folgt geändert:

31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:

32. § 25 wird wie folgt geändert:

33. § 25a wird wie folgt geändert:

34. In § 25b Abs. 1 Satz 1

35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:

36. In § 28 Abs. 3

37. § 29 wird wie folgt geändert:

38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:

39. § 31 wird wie folgt geändert:

40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

41. In § 33a Satz 1

42. In § 33b Satz 1

43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:

44. § 44 wird wie folgt geändert:

45. § 44a wird wie folgt geändert:

46. In § 44b

47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

48. § 45a wird wie folgt geändert:

49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:

50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

51. In § 46e Abs. 5 Satz 1

52. § 49 wird wie folgt gefasst:

53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

54. In § 53b Abs. 3 Satz 1

55. § 53e wird wie folgt geändert:

56. In § 55a Abs. 1

57. In § 55b Abs. 1

58. § 56 wird wie folgt geändert:

59. § 64a wird aufgehoben.

60. § 64c wird aufgehoben.

61. § 64e wird wie folgt geändert:

62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.

63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Ziele der Regelungen:

2. Regelungsansatz

2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen

2.1.1. Standardansatz

2.1.2. Basis-IRB-Ansatz

2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz

2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,

2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht

2.3. Säule III - Offenlegungspflichten

2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand

2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:

3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

B. Besonderer Teil

I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 38

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen

III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes

IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 603/05 (Beschluss)

... 9. Die Ausklammerung der Justizbehörden nach Artikel 2 Buchstabe c ist nicht sachgerecht. Der vorgeschlagene Beschluss novelliert in Teilen das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) im Titel III Kapitel 1. Dies berührt aber - nicht nur in Deutschland - zumindest teilweise die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft und insgesamt die Regelungen der internationalen Rechtshilfe. Die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft im Bereich der Strafverfolgung und die justiziellen rechtshilferechtlichen Entscheidungsbefugnisse, auch außerhalb anhängiger innerstaatlicher Ermittlungs- und Strafverfahren, müssen gewährleistet bleiben. In vielen Mitgliedstaaten der EU ist die Informationsweitergabe i. S. v. Artikel 3 des vorgeschlagenen Beschlusses Sache der Justiz, wobei teilweise von vornherein ein justizielles Rechtshilfeersuchen verlangt wird. Soweit sich der Informationsaustausch auf Strafverfolgungsdaten aus anhängigen Ermittlungs- oder Strafverfahren bezieht, kommt eine Übermittlung regelmäßig nur auf der Grundlage einer justiziellen Entscheidung in Betracht. Durch die Übermittlung dürfen zudem die Verfahrensrechte der Betroffenen weder ausgehöhlt noch beeinträchtigt werden.



Drucksache 583/05

... 33. fordert die Aufwertung des Wirtschafts- und Sozialrats, eine drastische Verringerung der Zahl seiner Mitglieder und eine Stärkung seiner Entscheidungsbefugnisse, um dieses Organ zu einem Gegenstück des Sicherheitsrats in Bereichen im Zusammenhang mit Wirtschaft, Finanzen, Entwicklung, Biotechnologie, Kommunikationssysteme, Ethik sowie Bedrohung des Klimas und des Biotops auf eine Ebene zu machen; fordert die Einführung eines engen und ständigen Mechanismus der Konsultation zwischen einem reformierten Wirtschafts- und Sozialrat und den Bretton Woods - Institutionen sowie der Welthandelsorganisation (WTO), damit der Wirtschafts- und Sozialrat die im Rahmen der Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen erzielten Fortschritte effizient bewerten und als hochrangiges Forum für die Entwicklungszusammenarbeit dienen kann; fordert eine Verbesserung des Koordinierungsmechanismus zwischen den einzelnen Agenturen der Vereinten Nationen, die unter der Ägide des Wirtschafts- und Sozialrats tätig sind; befürwortet den Vorschlag zur Einsetzung eines zweijährlich zusammentretenden hochrangigen Forums für Entwicklungszusammenarbeit und die Schaffung eines Exekutivausschusses des Wirtschafts- und Sozialrats;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/05




Kollektive Sicherheit im 21. Jahrhundert: Prävention, Bewusstsein und gemeinsame Verantwortung

Freiheit von Mangel: eine gemeinsame und ausgewogene Vision einer erneuerten Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen

Erneuerte Institutionen für mehr Repräsentativität und Efizienz


 
 
 


Drucksache 396/05

... Die Sätze 2 und 3 dienen einem Bedürfnis nach stärkerer Entscheidungsbeteiligung des Verwaltungsrats bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und bei geplanten Rechtsverordnungen nach § 20 dieses Gesetzes. Der Überwachungsauftrag des Verwaltungsrats für die Aufgabenerfüllung der Bibliothek wird im Einklang mit vergleichbaren Regelungen in anderen Gesetzen klargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Rechtsstellung, Sitz

§ 2
Aufgaben, Befugnisse

§ 3
Medienwerke

§ 4
Satzung, Benutzung, Kostenpflicht

§ 5
Organe

§ 6
Verwaltungsrat

§ 7
Generaldirektorin, Generaldirektor

§ 8
Beiräte

§ 9
Rechtsaufsicht

§ 10
Beamtinnen, Beamte

§ 11
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

§ 12
Wohnungsfürsorge

§ 13
Haushalt, Rechnungsprüfung

§ 14
Ablieferungspflicht

§ 15
Ablieferungspflichtige

§ 16
Ablieferungsverfahren

§ 17
Auskunftspflicht

§ 18
Zuschuss

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Verordnungsermächtigung

§ 21
Landesrechtliche Regelungen

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Vorbemerkungen

1. Aufgabe und Geschichte der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

1.1 Deutsche Bücherei in Leipzig

1.2 Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, Deutsches Musikarchiv in Berlin

1.3 Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

2. Ziel und Notwendigkeit des Gesetzes

3. Entfallende Vorschriften des noch geltenden Gesetzes

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften Gesetzestitel, Gliederung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 15

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 21

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 23

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 668/05

... Die bisherige so genannte Startaufstellung der Arbeitsgemeinschaften sieht die Gewährung nur eingeschränkter Handlungsspielräume auf lokaler Ebene durch die Träger vor. Bei der Zusammenarbeit von Agenturen für Arbeit und kommunalen Trägern vor Ort ergeben sich daher häufig Reibungsverluste insbesondere aufgrund unklarer Entscheidungsbefugnisse, die einer besseren Vermittlung und damit besseren Arbeitsmarktergebnissen im Wege stehen. Zur Erweiterung der Handlungsspielräume der Arbeitsgemeinschaften vor Ort haben Bundesminister Clement und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Weise, am 27. Juni 2005 daher die folgenden Eckpunkte beschlossen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/05




Zu Ziffer 1 Änderung der Vergütungsstruktur beim Vermittlungsgutschein

Zu Ziffer 2 Zusammenführung des Überbrückungsgelds und des Existenzgründungszuschusses zu einem Förderinstrument

Zu Ziffer 3 Ergänzung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss um Instrumente zur Kreditvergabe an Gründungswillige

Zu Ziffer 4 Darlehensvergabe durch Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zu Ziffer 5 Gleiche Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung nach SGB II und SGB III

Zu Ziffer 6 Vergütungsregelung für die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste

Zu Ziffer 7 Zusammenarbeit der Träger nach dem SGB II in Arbeitsgemeinschaften


 
 
 


Drucksache 238/05

... Mit der Regelung wird das Prinzip der dezentralen Vergabe auch in der Deutschen Arzneimittel - und Medizinprodukteagentur umgesetzt. Der Vorstand kann nicht selbst über die Gewährung von Leistungsstufen und das Verbleiben in den Stufen entscheiden. Er muss die Entscheidungsbefugnis delegieren, ist aber unter Beachtung des Grundsatzes der dezentralen Vergabe in seiner Entscheidung frei, wem er diese Befugnis überträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Verteilung der Versorgungslasten

§ 18
Überleitung von Beschäftigten

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Folgeänderungen des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Folgeänderungen des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung

Artikel 10
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 11
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Begründung

A. Allgemeines

B. Die Vorschriften im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 248/05

... (4) Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen haben zu gewährleisten, dass die Netzbetreiber tatsächliche Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Netzes erforderlichen Vermögenswerte des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens besitzen und diese im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes unabhängig von der Leitung und den anderen betrieblichen Einrichtungen des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ausüben können. Zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Befugnisse der Leitung des vertikal integrierten: Energieversorgungsunternehmens und seiner Aufsichtsrechte über die Geschäftsführung des Netzbetreibers im Hinblick auf dessen Rentabilität ist die Nutzung gesellschaftsrechtlicher Instrumente der Einflussnahme und Kontrolle, unter anderem der Weisung, der Festlegung allgemeiner Verschuldungsobergrenzen und der Genehmigung jährlicher Finanzpläne oder gleichwertiger Instrumente, insoweit zulässig; als dies zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16 sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls unzulässig sind Weisungen im Hinblick auf einzelne Entscheidungen zu baulichen Maßnahmen an Energieanlagen, solange sich diese Entscheidungen im Rahmen eines vom vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen genehmigten Finanzplans oder gleichwertigen Instruments halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/05




Zweites Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Verhältnis zum Eisenbahnrecht

§ 4
Genehmigung des Netzbetriebs

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 21a
Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung

§ 21b
Messeinrichtungen

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

§ 28a
Neue Infrastrukturen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
(entfallen)

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

§ 53a
Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 56
Tätigwerden der Regulierungsbehörde beim Vollzug des europäischen Rechts

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 68
Ermittlungen

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

§ 81
Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

§ 106
Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht

§ 107
Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 112a
Bericht der Regulierungsbehörde zur Einführung einer Anreizregulierung

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 117a
Vorabprüfung bei Erhöhungen der Netzzugangsentgelte

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4a
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten„ Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 909/05

... Förderung von Plattformen für den religions- und glaubensübergreifenden Dialog zwischen Religionsgemeinschaften und/oder zwischen Gemeinschaften und Behörden mit Entscheidungsbefugnis

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 909/05




1. Einleitung

2. Konsequente Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien

3. Schritte ZU einem kohärenten Ansatz auf EU-Ebene

3.1 Mainstreaming und Evaluierung: Gemeinsame Grundprinzipien 10 und 11

3.2 Rechtliche Rahmen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

3.3 Schritte zu einem kohärenten EU-Ansatz: Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch

3.3.1 Nationale Kontaktstellen für Integrationsfragen

3.3.2 Integrationshandbuch

3.3.3 Website zur Integrationsthematik

3.3.4 Beteiligung von Interessengruppen

3.3.5 Jahresbericht über Migration und Integration

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 246/05

... Ein funktionierendes Netzzugangssystem setzt eine Vielzahl von einheitlichen Regelungen und Verfahren voraus. Bei der Einführung eines neuen Netzzugangssystems wird in vielen Fällen erst die Praxis zeigen, an welchen Stellen und in welchem Umfang ein solcher Regelungsbedarf besteht. Um eine Überregulierung zu vermeiden und andererseits die nötige Flexibilität und eine Nachjustierungsmöglichkeit des Netzzugangssystems im Detail vornehmen zu können, ist die Regulierungsbehörde mit der Befugnis zu weiteren Festlegungen in einer Vielzahl von einzelnen Regelungsbereichen ausgestattet worden. Im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnisse hat die Behörde auch zu prüfen, ob der Nutzen der beabsichtigten Festlegungen in einem angemessenen Verhältnis zu den damit für Netzbetreiber und Netznutzer verbundenen Kosten steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsmanagement und Abwicklung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 36
Verfahren

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Teil 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Teil 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Teil 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 7

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 8

Zu § 34

Zu § 35

Zu Teil 9

Zu § 36

Zu Teil 10

Zu § 37

Zu Teil 11

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Teil 12

zu § 42

Zu § 43

Zu Teil 13

Zu § 44

Zu § 45


 
 
 


Drucksache 364/05

... Die Herkunftslandkontrolle bleibt das Grundprinzip für die Aufsicht in Europa. Die Rolle der Aufsichtsbehörden wird allmählich der Art und Weise der unternehmenseigenen Organisation bzw. des unternehmensspezifischen Managements angepasst. So schlägt im Bankbereich beispielsweise die Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung für einige Gebiete Entscheidungsbefugnisse für die Aufsichtsbehörden vor, die auch die Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten miteinbeziehen und so Vielfach-Entscheidungen vermeiden und administrative Zwänge verringern. Bevor diese Befugnisse auf andere Bereiche ausgedehnt werden können, müssen die jeweiligen Rollen und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden verstärkt und eine Reihe von zugrunde liegenden und miteinander verbundenen Fragen geklärt werden (wie z.B. Liquidität, Krisenmanagement, Refinanzierungsinstitut der letzten Instanz, Einlagensicherung sowie Liquidations- und Konkursverfahren). Auf den Versicherungs- und den Wertpapiermärkten bedürfen vergleichbare Fragen vielleicht einer ähnlichen Aufmerksamkeit. Die Arbeiten beginnen prioritär mit allen beteiligten Parteien, um die bestmögliche Art und Weise der Behandlung der Fragen wie Wesensart, Belegenheit und Beaufsichtigung der Risiken bei grenzübergreifenden Geschäften festzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.