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38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Entgeltbestandteil"


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Drucksache 84/1/20

... d) Zu begrüßen ist auch die in § 2a AEntG-E vorgesehene Klarstellung, dass zur "Entlohnung" insbesondere die Grundvergütung, einschließlich Entgeltbestandteilen, die an die Art der Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und die Region anknüpfen, sowie Zulagen, Zuschläge und Gratifikationen, einschließlich Überstundensätze zählen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 AEntG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa - neu - § 3 Satz 1 AEntG Buchstabe c § 3 Satz 3 AEntG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 - neu - AEntG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 - neu - AEntG Nummer 9 Buchstabe a § 8 Absatz 1 Satz 1 AEntG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 AEntG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13c AEntG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AEntG

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 24 Absatz 2 Satz 1 und 2 AEntG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 25 AEntG

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 84/20

... Entlohnung im Sinne von § 2 Absatz 1 Nummer 1 sind alle Bestandteile der Vergütung, die der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber in Geld oder als Sachleistung für die geleistete Arbeit erhält. Zur Entlohnung zählen insbesondere die Grundvergütung, einschließlich Entgeltbestandteilen, die an die Art der Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und die Region anknüpfen, sowie Zulagen, Zuschläge und Gratifikationen, einschließlich Überstundensätze. Die Entlohnung umfasst auch Regelungen zur Fälligkeit der Entlohnung einschließlich Ausnahmen und deren Voraussetzungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 494/19

... Es handelt sich um eine klarstellende, redaktionelle Änderung. Durch die Streichung des Wortes "laufend" sollen Widersprüche vermieden werden, da es sich bei den in § 10 Absatz 2 Nummern 1 bis 6 aufgelisteten Entgeltbestandteilen nicht ausschließlich um regelmäßig wiederkehrende Bezüge handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 8/1/17

... "(1a) Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist eine geschlechtsbezogene unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung im Hinblick auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen verboten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/1/17




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1, Absatz 1

§ 7
Entgeltgleichheitsgebot

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absätze 5 und 6 und § 11 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3 - neu - und Absatz 4 EntgTranspG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 - neu - EntgTranspG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - EntgTranspG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 EntgTranspG

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 20 und 20a bis 20c - neu - EntgTranspG

§ 17
Zertifizierung betrieblicher Prüfverfahren, Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Allgemeine Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren

§ 19
Besondere Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren

§ 20
Anwendung und Durchführung betrieblicher Prüfverfahren

§ 20a
Information der Tarifvertragsparteien

§ 20b
Beseitigung der Entgeltbenachteiligungen, Umsetzungsplan

§ 20c
Rechte der Beschäftigten und des Betriebs- oder Personalrates

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 288/1/17

... Gemäß § 12 Absatz 3 EntgTranspG wird bei weniger als sechs Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts, die eine Vergleichstätigkeit ausüben, die Auskunft über das Vergleichsentgelt verwehrt. Der Gesetzgeber begründet dies vorrangig als notwendige Vorgabe für den Beschäftigtendatenschutz. Mit der Erstellung von Durchschnittswerten können die individuellen Vergleichsentgelte sowie bis zu zwei weitere Entgeltbestandteile gemäß § 10 Absatz 1 EntgTranspG anonymisiert werden. Aus diesem Grund sollte bei gleichzeitiger Wahrung des Beschäftigtendatenschutzes im Sinne der Ausweitung des Auskunftsanspruches der Beschäftigten die notwendige Anzahl Beschäftigter des jeweils anderen Geschlechts, die eine Vergleichstätigkeit ausüben, auf nicht weniger als drei reduziert werden.



Drucksache 361/16

... vorzunehmen, die beinhaltet, dass in § 1 Abs. 2 MiLoG ein neuer Abs. 3 eingefügt wird (der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4), welcher festlegt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde entspricht. Über das Grundentgelt hinausgehende Entgeltbestandteile, wie beispielsweise Sonderzahlungen, Zulagen, Zuschläge, Prämien, Sachleistungen oder Aufwendungsersatzleistungen, sind zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.



Drucksache 147/14 (Beschluss)

... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/14 (Beschluss)




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG

13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 402/14

... Die sog. Umlage für abschaltbare Lasten beruht auf § 18 AbLaV, der ebenfalls auf Grundlage des EnWG erlassen wurde. Nach § 18 Absatz 1 Satz 1 AbLaV erfolgt ein Belastungsausgleich entsprechend § 9 KWK-Gesetz mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen in dessen Absatz 7 Satz 2 und 3 für bestimmte Letztverbraucher keine Anwendung finden. Nach § 18 Absatz 2 Satz 2 AbLaV kann die Umlage mit anderen Entgeltbestandteilen durch Festlegung nach § 30 Absatz 2 Nummer 6 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigung

III. Alternativen

IV. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Folgen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher

a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher

b Kosten für die Unternehmen

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Im Einzelnen

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 541/14

... Nach der Verordnungsermächtigung in § 17 Viertes Buch Sozialgesetzbuch kann unter anderem zur Wahrung der Belange der Sozialversicherung und zur Vereinfachung des Beitragseinzugs bestimmt werden, dass bestimmte Einnahmen, Zuwendungen oder Leistungen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu zählen sind. Dabei ist eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. In der Praxis unstrittig war, dass die betreffenden Einnahmen, Zuwendungen oder Leistungen nur dann nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu zählen sind, wenn diese im Rahmen der Entgeltabrechnung vom Arbeitgeber (oder gegebenenfalls einem Dritten) rechtlich zulässig und tatsächlich, das heißt mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum, steuerfrei oder pauschalbesteuert abgerechnet werden. Ausgelöst durch eine Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in Bezug auf eine nachträglich geänderte Bewertung der Art der Besteuerung von Einnahmen im Rahmen von Anträgen auf Lohnsteuererstattung (BFH-Urteil vom 13. November 2012 - VI R 38/ 11 -, BStBI 2013 II S. 929, und BMF-Schreiben vom 7. November 2013, BStBI I S. 1474) ist die Frage aufgeworfen worden, ob lediglich die Möglichkeit der steuerfreien oder pauschalbesteuerten Erhebung der Lohnsteuer für die Beitragsfreiheit dieser Einnahmen ausreicht. Dies entspricht nicht der Absicht der bisherigen Regelung. Daher wird klargestellt, dass es auf die tatsächliche Erhebung der Lohnsteuer ankommt. Eine erst im Nachhinein geltend gemachte Steuerfreiheit bzw. Pauschalbesteuerung führt nicht dazu, dass für steuer- und beitragspflichtig abgerechnete Arbeitsentgeltbestandteile Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten sind, wenn der Arbeitgeber die vorgenommene steuerpflichtige Erhebung nicht mehr ändern kann.



Drucksache 147/1/14

... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/14




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG

17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG

20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 136/13

... Die Festsetzung des Mindestlohns als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde in Absatz 1 macht den Mindestlohn einfach und transparent. Er bietet allen am Wirtschaftsleben Beteiligten eine verlässliche Planungsgrundlage. Es wird einerseits klargestellt, dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinaus gehende Entgeltbestandteile, wie zusätzliches Monatsgehalt oder Urlaubsgeld, sofern vereinbart, sind neben dem Mindestlohn zu zahlen; Aufwendungsersatzleistungen dürfen nicht angerechnet werden. Andererseits wird der fortschreitenden Ausdifferenzierung der Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 136/13 (Beschluss)

... Die Festsetzung des Mindestlohns als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde in Absatz 1 macht den Mindestlohn einfach und transparent. Er bietet allen am Wirtschaftsleben Beteiligten eine verlässliche Planungsgrundlage. Es wird einerseits klargestellt, dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinaus gehende Entgeltbestandteile, wie zusätzliches Monatsgehalt oder Urlaubsgeld, sofern vereinbart, sind neben dem Mindestlohn zu zahlen; Aufwendungsersatzleistungen dürfen nicht angerechnet werden. Andererseits wird der fortschreitenden Ausdifferenzierung der Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohns

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 657/12

... (2) In der Entgeltbescheinigung sind mindestens folgende Entgeltbestandteile der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers darzustellen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inhalt der Entgeltbescheinigung

§ 2
Verfahren

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

C. Bürokratiekosten

D. Gleichstellungspolitische Aspekte

E. Nachhaltigkeit

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2215: Entwurf einer Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung


 
 
 


Drucksache 542/12

... Die Festsetzung des Mindestlohnes als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde in Absatz 2 Satz 1 macht den Mindestlohn einfach und transparent. Er bietet allen am Wirtschaftsleben Beteiligten eine verlässliche Planungsgrundlage. Es wird einerseits klargestellt, dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinausgehende Entgeltbestandteile, wie ein zusätzliches Monatsgehalt oder Urlaubsgeld, sind neben dem Mindestlohn zu zahlen; Aufwendungsersatzleistungen dürfen nicht angerechnet werden. Andererseits wird der fortschreitenden Ausdifferenzierung der Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufwand ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohnes

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 527/11 (Beschluss)

... "Grundsätze für Entgeltbestandteile, die den Kosten umweltbezogener Auswirkungen des Zugbetriebs Rechnung tragen, werden in einer Rechtsverordnung nach § 26 Absatz 1 Nummer 6 und 7 geregelt." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1a - neu - AEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 5 Absatz 1 e Nummer 4a - neu - AEG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 2 Satz 2 AEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Buchstabe b - neu - § 5a Absatz 2 und Absatz 2a - neu - AEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 3a - neu - AEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 26 Absatz 8 Satz 1 AEG


 
 
 


Drucksache 207/2/11

... Der Arbeitgeber steht damit vor der Wahl, den Beschäftigten durch teilweisen Entgelteinbehalt auf staatlichen Transferleistungsbezug zu verweisen oder auf sein Recht auf Einbehaltung der in Vorleistung erbrachten Entgeltbestandteile zu verzichten, ohne dass dies jedoch seine Pflicht zur Darlehensrückgewähr gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben berühren würde. Dies ist nicht sachgerecht. Zur Vermeidung von derartigen Härtefällen wird deshalb § 8a - neu - FPfZG in das Gesetz eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/2/11




Zu Artikel 1

§ 8a
Härtefallregelung

Zu § 8a

Zu den Absätzen 1 und 2:

Zu Absatz 3

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 527/1/11

... "Grundsätze für Entgeltbestandteile, die den Kosten umweltbezogener Auswirkungen des Zugbetriebs Rechnung tragen, werden in einer Rechtsverordnung nach § 26 Absatz 1 Nummer 6 und 7 geregelt."'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1a - neu - AEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 7 - neu - AEG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 5 Absatz 1e Nummer 4a - neu - AEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 2 Satz 2 AEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Buchstabe b - neu - § 5a Absatz 2 und Absatz 2a - neu - AEG

6. [auch auf Grund anderer Gesetze und Verordnungen] treffen.

7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 3a - neu - AEG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 26 Absatz 8 Satz 1 AEG


 
 
 


Drucksache 207/11 (Beschluss)

... Der Arbeitgeber steht damit vor der Wahl, den Beschäftigten durch teilweisen Entgelteinbehalt auf staatlichen Transferleistungsbezug zu verweisen oder auf sein Recht auf Einbehaltung der in Vorleistung erbrachten Entgeltbestandteile zu verzichten, ohne dass dies jedoch seine Pflicht zur Darlehensrückgewähr gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben berühren würde. Dies ist nicht sachgerecht. Zur Vermeidung von derartigen Härtefällen wird deshalb § 8a - neu - FPfZG in das Gesetz eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 8a - neu, § 11 Absatz 1a - neu - FPfZG

§ 8a
Härtefallregelung

Zu § 8a

Zu Absatz 3

Zu § 11

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 3 FPfZG


 
 
 


Drucksache 395/09

... Es wird klar gestellt, dass die Nebenkosten netto weiter zu berechnen sind. Die Nebenkosten werden als Entgeltbestandteil mit der auf die Leistung entfallende Umsatzsteuer belastet. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin können die in den bezogenen Nebenleistungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/09




Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland

2. Deregulierung der Beratungsleistungen

3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells

4. Honorarerhöhungen

§ 4a
(Abweichende Honorarermittlung)

§ 6
(Wegfall von Zeithonoraren)

§ 21
(Zeitliche Trennung der Ausführung)

§ 23
(Verschiedene Leistungen an einem Gebäude)

§ 25
Absatz 1 (Leistungen des raumbildenden Ausbaus)

§ 26
(Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen)

Teil III
(Zusätzliche Leistungen) und Teil IV (Gutachten und Wertermittlungen)

§ 36
(Kosten von EDV-Leistungen)

§ 42
(Sonstige städtebauliche Leistungen)

§ 44
(Anwendung von Vorschriften aus den Teilen II und V)

§ 49
(Honorarzonen für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen)

§ 50
(Sonstige landschaftsplanerische Leistungen)

§ 57
(Örtliche Bauüberwachung)

§ 58
(Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung)

§ 61
(Bau- und landschaftsgestalterische Beratung)

Teil VIIa
: Verkehrsplanerische Leistungen

§ 61a
(Honorar für verkehrsplanerische Leistungen)

§ 66
Absätze 1 bis 4 (Auftrag über mehrere Tragwerke und Umbauten)

§ 67
Absatz 2 (Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken)

IV. Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zur Überschrift

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Teil 2
Flächenplanung

Abschnitt 1
Bauleitplanung

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 2
Landschaftsplanung

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Teil 3
Objektplanung

Abschnitt 1
Gebäude und raumbildende Ausbauten

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

§ 35
(Leistungen im Bestand)

Zu § 36

Abschnitt 2
Freianlagen

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 3
Ingenieurbauwerke

Zu § 40

Zu § 41

Zu 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke

Zu § 43

Abschnitt 4
Verkehrsanlagen

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Teil 4
Fachplanung

Abschnitt 1
Tragwerksplanung

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Abschnitt 2
Technischen Ausrüstung

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

§ 54
(Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung)

Zu § 55

Zu § 56

Zu den Anlagen:

Im Einzelnen:

3 Beratungsleistungen

Besondere Leistungen

3 Objektlisten

3 Leistungsbilder

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 447: Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen


 
 
 


Drucksache 167/09

... (3) Mit dem Tod des Verbrauchers endet das Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Unternehmer. Die vertraglichen Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung des in den Räumen oder in Verwahrung des Unternehmers befindlichen Nachlasses des Verbrauchers bleiben wirksam. Eine Fortgeltung des Vertrags kann für die Überlassung des Wohnraums gegen Fortzahlung der darauf entfallenden Entgeltbestandteile vereinbart werden, soweit ein Zeitraum von zwei Wochen nach dem Sterbetag des Verbrauchers nicht überschritten wird. In diesen Fällen ermäßigt sich das geschuldete Entgelt um den Wert der ersparten Aufwendungen des Unternehmers.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

§ 3
Informationspflichten vor Vertragsschluss

§ 4
Vertragsschluss und Vertragsdauer

§ 5
Wechsel der Vertragsparteien

§ 6
Schriftform und Vertragsinhalt

§ 7
Leistungspflichten

§ 8
Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs

§ 9
Entgelterhöhung bei Änderung der Berechnungsgrundlage

§ 10
Nichtleistung oder Schlechtleistung

§ 11
Kündigung durch den Verbraucher

§ 12
Kündigung durch den Unternehmer

§ 13
Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme von Umzugskosten

§ 14
Sicherheitsleistungen

§ 15
Besondere Bestimmungen bei Bezug von Sozialleistungen

§ 16
Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

§ 17
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung anderer Gesetze

§ 119
Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Notwendigkeit der Neuregelung

III. Wesentliche Ziele der Neuregelung

IV. Inhaltliche Schwerpunkte der Neuregelung

1. Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs entsprechend dem Zweck eines modernen Verbraucherschutzgesetzes § 1 und § 2 WBVG

2. Stärkung der vorvertraglichen Informationspflichten des Unternehmers als Voraussetzung selbstbestimmter Entscheidungen des Verbrauchers § 3 WBVG

3. Orientierung der Regelungen zum Vertragsschluss an den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften § 4 und § 6 Absatz 1 und 2 WBVG

4. Aufnahme von Regelungen für einen Wechsel der Vertragsparteien § 5 WBVG

5. Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen an den Mindestinhalt des Vertrags § 6 Absatz 3 WBVG

6. Transparenzgesicherte Erweiterung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten als Voraussetzung neuer Wohnformen § 8 WBVG

7. Übernahme und Verbesserung bewährter Regelungen für Vertragsdauer, Leistung, Gegenleistung, Nicht- und Schlechtleistung §§ 7, 9 und § 10 WBVG

8. Neustrukturierung der Kündigungsmöglichkeiten von Verbraucher und Unternehmer §§ 11 bis 13 WBVG

9. Übernahme der Regelung über Sicherheitsleistungen des Verbrauchers für die Erfüllung seiner Vertragspflichten § 14 WBVG

10. Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen und Übergangsvorschrift § 16 und § 17 WBVG

11. Harmonisierung mit dem Elften Buch Sozialgesetzbuch SGB XI

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 629/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Bildung von Wertguthaben in Form geleisteter Arbeitszeit oder anderer Entgeltbestandteile durch klarere Regeln zu fördern. Er hält dies für den richtigen Weg, den Bedürfnissen der Arbeitnehmer nach mehr Zeitsouveränität in der Langfrist- und Lebensplanung Rechnung zu tragen und damit zugleich den betrieblichen Anforderungen nach höherer Flexibilität zu entsprechen. Er anerkennt dabei das Bemühen um eine deutliche Abgrenzung von den Instrumenten allgemeiner arbeitsrechtlicher Arbeitszeitflexibilisierung, die aus Gründen der Standortsicherung nicht konterkariert werden dürfen. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die Arbeitgeber nicht mit bürokratischen Anforderungen überfordert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 7 Abs. 3 Satz 1a SGB IV , Nr. 4 § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 3 Satz 1, 3, § 7g SGB IV , Nr. 9a - neu - § 116a - neu - SGB IV , Artikel 7 Abs. 3 - neu - Außerkrafttreten

§ 116a
Übergangsregelung für die Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7f Abs. 3 Satz 2 SGB IV


 
 
 


Drucksache 629/08

... Wertguthaben haben seit ihrer Einführung durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitgestaltungen vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 688) beachtlich an Bedeutung gewonnen und stellen heute angesichts ihrer überaus großen Einsatzbandbreite einen wichtigen Pfeiler bei der Organisation und der Durchführung von Arbeitszeitflexibilisierungen in den Betrieben und Unternehmen dar. Die Möglichkeit, geleistete Arbeitszeit oder andere Entgeltbestandteile in einem besonderen und gegen Insolvenz geschützten so genannten Wertguthaben anzusammeln und zu einem späteren Zeitpunkt zur kurz-, mittel- und auch längerfristigen Freistellung von der Arbeit unter gleichzeitiger Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses einzusetzen und auch damit verbunden den Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuer auf den Zeitpunkt der Auszahlung von Entgelt aus dem Wertguthaben aufzuschieben hat sich grundsätzlich bewährt und ist heute fester Bestandteil betrieblicher und tariflicher Arbeitszeitflexibilisierung. Mit diesem so genannten "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Wertguthabenvereinbarungen

§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

§ 7e
Insolvenzschutz

§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

§ 7g
Bericht der Bundesregierung

§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Artikel 2
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 7f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7g

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

C. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen


 
 
 


Drucksache 716/08 Entgeltbestandteil

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 629/1/08

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Bildung von Wertguthaben in Form geleisteter Arbeitszeit oder anderer Entgeltbestandteile durch klarere Regeln zu fördern. Er hält dies für den richtigen Weg, den Bedürfnissen der Arbeitnehmer nach mehr Zeitsouveränität in der Langfrist- und Lebensplanung Rechnung zu tragen und damit zugleich den betrieblichen Anforderungen nach höherer Flexibilität zu entsprechen. Er anerkennt dabei das Bemühen um eine deutliche Abgrenzung von den Instrumenten allgemeiner arbeitsrechtlicher Arbeitszeitflexibilisierung, die aus Gründen der Standortsicherung nicht konterkariert werden dürfen. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die Arbeitgeber nicht mit bürokratischen Anforderungen überfordert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/08




Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 7 Abs. 3 Satz 1a SGB IV , Nr. 4 § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 3 Satz 1, 3, § 7g SGB IV , Nr. 9a - neu - § 116a - neu - SGB IV , Artikel 7 Abs. 3 - neu - Außerkrafttreten

§ 116a
Übergangsregelung für die Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7f Abs. 3 Satz 2 SGB IV


 
 
 


Drucksache 622/07

... Darüber hinaus gehende Entgeltbestandteile, wie zusätzliches Monatsgehalt oder Urlaubsgeld sind neben dem Mindestlohn zu zahlen; Aufwendungsersatzleistungen dürfen nicht angerechnet werden. Andererseits wird der fortschreitenden Ausdifferenzierung der Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG)

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohns

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Auswirkungen

2. Wesentlicher Inhalt

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 554/07

... Der Zusatzbeitrag nach § 242 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung bleibt unberücksichtigt. Satz 2 gilt für Versicherte eines privaten Krankenversicherungsunternehmens, das die Voraussetzungen nach § 257 Abs. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllt, entsprechend mit der Maßgabe, dass als Krankenversicherungsbeitrag nur der nach § 257 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zuschussfähige Betrag und als Pflegeversicherungsbeitrag nur der nach § 61 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zuschussfähige Betrag zu berücksichtigen ist. Entgelt sind das Tabellenentgelt und die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile zuzüglich des Durchschnitts der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile der dem Einsatzunfall vorangegangenen drei Kalendermonate. Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich für Mehrarbeit und Überstunden gezahlte Entgelt, Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen sowie sonstige besondere Zahlungen. Entgeltbestandteile, die ausschließlich aufgrund der Beschäftigung im Ausland gezahlt werden, bleiben außer Ansatz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmung

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Berufliche Qualifizierung

§ 4
Schutzzeit

§ 5
Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen

Abschnitt 2
Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten

§ 6
Wehrdienstverhältnis besonderer Art

§ 7
Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat

§ 8
Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

§ 9
Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen

Abschnitt 3
Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

§ 10
Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung

§ 11
Weiterverwendung nach der Schutzzeit

Abschnitt 4
Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer

§ 12
Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung

§ 13
Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit

§ 14
Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit

§ 15
Befristete Arbeitsverhältnisse

Abschnitt 5
Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks

§ 16
Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks

§ 17
Erstattungsanspruch

§ 18
Entschädigung

Abschnitt 6
Besondere Personengruppen

§ 19
Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes

§ 20
Zum Bund abgeordnete Beschäftigte

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 21
Umzüge aus gesundheitlichen Gründen

§ 22
Folgeänderungen anderer Gesetze

§ 23
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Befristung, Verwaltungsvereinfachung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 4 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 5 Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Abschnitt 6 Besondere Personengruppen

Zu § 19

Zu § 20

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 23

C. Kostendarstellung

D. Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

F. Verbändebeteiligung

Zu den Stellungnahmen im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 819/06

... Die Arbeitsentgelt- und die Sachbezugsverordnung enthalten Bestimmungen, die die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitsentgeltbestandteilen betreffen und systematisch einem Regelungskomplex zuzuordnen sind. Die Aufteilung in zwei Verordnungen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Eine Entbürokratisierung durch praktikable Handhabung der Regelungen in einer Verordnung führt zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Effizienz.



Drucksache 436/06

... "Der Arbeitgeber kann abweichend von Satz 2 den Betrag in Höhe der Beiträge des Vormonats zahlen, wenn Änderungen der Beitragsabrechnung regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel oder variable Entgeltbestandteile dies erfordern; für einen verbleibenden Restbetrag bleibt es bei der Fälligkeit zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/06




1. Artikel 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

3. Artikel 3 wird wie folgt neu gefasst:

4. Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

5. In Artikel 10 Nr. 4 Buchstabe b § 7 Abs. 3

6. In Artikel 11

7. Artikel 14 wird wie folgt gefasst:


 
 
 


Drucksache 243/06

... "In Heimen, für die kein Versorgungsvertrag nach § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch besteht sind Vereinbarungen über eine Fortgeltung des Vertrags hinsichtlich der Entgeltbestandteile für Wohnraum und Investitionskosten zulässig soweit ein Zeitraum von zwei Wochen nach dem Sterbetag nicht überschritten wird.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung der Pflege

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 3
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 4
Änderung des Heimgesetzes

Artikel 5
Änderung der Heimpersonalverordnung

Artikel 6
Änderung der Heimmindestbauverordnung

Artikel 7
Änderung der Heimsicherungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 248/05

... 3. die Angaben, auf welche Netz- oder Umspann-ebene oder sonstige Entgeltbestandteile sich die beantragte Erhöhung bezieht und aus welchen Gründen die beantragte Erhöhung unter Berücksichtigung der Regelungen nach § 21 und einer Rechtsverordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 24 erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/05




Zweites Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Verhältnis zum Eisenbahnrecht

§ 4
Genehmigung des Netzbetriebs

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 21a
Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung

§ 21b
Messeinrichtungen

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

§ 28a
Neue Infrastrukturen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
(entfallen)

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

§ 53a
Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 56
Tätigwerden der Regulierungsbehörde beim Vollzug des europäischen Rechts

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 68
Ermittlungen

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

§ 81
Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

§ 106
Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht

§ 107
Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 112a
Bericht der Regulierungsbehörde zur Einführung einer Anreizregulierung

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 117a
Vorabprüfung bei Erhöhungen der Netzzugangsentgelte

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4a
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten„ Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 77/05

... Freistellung steuerlich nicht belasteter Zuwendungen aus Entgeltbestandteilen an die Geschädigten von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zweite Verordnung

Vom ... 2005

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

C. Finanzieller Teil

D. Preiswirkungsklausel


 
 
 


Drucksache 249/05

... (2) Das Wegeentgelt kann einen Entgeltbestandteil umfassen, der den Kosten umweltbezogener Auswirkungen des Zugbetriebs Rechnung trägt, wobei nach der Größenordnung der verursachten Auswirkungen zu differenzieren ist. Die Höhe des Gesamterlöses des Betreibers der Schienenwege darf dadurch nicht verändert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Serviceeinrichtungen

§ 25
Veröffentlichungen, Bekanntmachungen

Begründung

Allgemeiner Teil


 
 
 


Drucksache 891/04

... (3) Das Wegeentgelt kann einen Entgeltbestandteil umfassen, der den Kosten umweltbezogener Auswirkungen des Zugbetriebs Rechnung trägt, wobei nach der Größenordnung der verursachten Auswirkungen zu differenzieren ist. Die Höhe des Gesamterlöses des Betreibers der Schienenwege darf dadurch nicht verändert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 25
Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage n

Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 4
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.


 
 
 


Drucksache 8/17 PDF-Dokument



Drucksache 71/16 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 379/18 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.