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"Einreise"
Drucksache 514/15
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2015: Mitteilung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0625 Titel 532 06 Verwendung, Einsätze und Maßnahmen der Bundespolizei zur Bewältigung der Flüchtlingslage in Deutschland - bis zur Höhe von 42.981 T €
... Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden benötigt, um neben der notwendigen Erstregistrierung und Weiterleitung einreisender Flüchtlinge die mit der Wiedereinführung der stationären Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen gemäß § 2
Drucksache 123/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein offenes und sicheres Europa - Praktische Umsetzung - COM(2014) 154 final
... 34. Angesichts der ununterbrochenen Flüchtlingsströme, insbesondere aus Syrien, dessen Anrainerstaaten und Ägypten, bedarf es eines stärkeren Engagements aller Mitgliedstaaten der EU, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Solidarität zu zeigen und Hilfestellung zu leisten. Deutschland hat sich durch seine Flüchtlingsaufnahmeprogramme zusätzlich zur Aufnahme eines großen Anteils der irregulär nach Europa einreisenden Asylsuchenden zu dieser Verantwortung bekannt. Neben einer deutlichen Anhebung der Fördermöglichkeiten nationaler Maßnahmen über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sollte die EU eine stärkere gesamteuropäische Koordinierung der nationalen Aufnahmen von Schutzbedürftigen anstreben.
Drucksache 330/14
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
... 2. durch die Anerkennung rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteils geschaffen werden und
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Angesichts der mit der im Gesetzentwurf unangetastet gebliebenen Voraussetzung, den Besitz einfacher deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise zum Ehegattennachzug nachweisen zu müssen, gemachten Erfahrungen stellt der Bundesrat zugleich fest, dass dieses Erfordernis nicht geeignet ist, seinen ursprünglichen Zweck zu erfüllen. Hinzu kommt, dass sich die Anwendung der entsprechenden Regelungen im
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG
36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG
38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV
40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 68/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen Qualitätsgrundsätze für den Tourismus - COM(2014) 85 final
... Europa in Drittländern als Marke zu etablieren10, worunter auch die Initiative "Destination Europe 2020"11 sowie die Visapolitik der EU 12 fallen, die die Einreise von Nicht-EU-Staatsbürgern nach Europa erleichtert13, die beide dazu beizutragen, dass Europa das Reiseziel Nr. 1 weltweit bleibt.
Vorschlag
2 BEGRÜNDUNG
1. Kontext des VORSCHLAGS
1.1 Hintergrund
1.2 Wo stehen wir heute?
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNGEN
2.1 Konsultationsprozess
2.2 Bewertung der politischen Optionen
3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS
3.1 RECHTSGRUNDLAGE
3.2 VERHÄLTNISMÄßIGKEITS- und SUBSIDIARITÄTSPRINZIP
3.3 GRUNDZÜGE des VORSCHLAGS
3.3.1 Gegenstand und Ziele
3.3.2 Anwendung der Europäischen Qualitätsgrundsätze für den Tourismus Sektoraler und räumlicher Geltungsbereich
3.3.3 Evaluierung
4. Auswirkungen auf den HAUSHALT
Vorschlag
1. Gegenstand und GELTUNGSBEREICH
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
3. Europäische QUALITÄTSGRUNDSÄTZE für den TOURISMUS
4. Tätigkeiten der MITGLIEDSTAATEN
5. Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der KOMMISSION
6. überwachung und BEWERTUNG
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Drucksache 269/14
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz )
... es für die Einreise und den Aufenthalt drittstaatsangehöriger Schülerinnen und Schüler sind jedoch stark ordnungsrechtlich geprägt und schränken die Möglichkeiten eines Schulbesuchs in Deutschland ein. So lässt § 16 Absatz 5 in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zum
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage:
Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:
B. Im Einzelnen
Drucksache 506/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... Mit den Neuregelungen zur räumlichen Beschränkung befristet der Gesetzentwurf die räumliche Beschränkung für Asylbewerber und Geduldete nunmehr auf drei Monate nach Einreise in das Bundesgebiet, wobei Zeiten des Aufenthalts nicht angerechnet werden, in denen der Ausländer nicht wenigstens eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besessen hat oder sich erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung
§ 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung
§ 60 Auflagen
§ 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Artikel 3 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3096: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Angesichts der mit der im Gesetzentwurf unangetastet gebliebenen Voraussetzung, den Besitz einfacher deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise zum Ehegattennachzug nachweisen zu müssen, gemachten Erfahrungen stellt der Bundesrat zugleich fest, dass dieses Erfordernis nicht geeignet ist, seinen ursprünglichen Zweck zu erfüllen. Hinzu kommt, dass sich die Anwendung der entsprechenden Regelungen im
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG
§ 25c Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 392/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... 3. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Artikel 1 Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2
Zu Artikel 1 Nummer 1
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 4a
§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 146/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
... b) In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat aber erneut (vergleiche BR-Drucksache 787/10(B)) auf die schwierige Situation der in Deutschland lebenden jüdischen Überlebenden des Holocaust aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Diese jüdischen Zuwanderer haben keinen Anspruch auf Rentenleistungen nach dem Fremdrentengesetz. In Folge ihres Alters zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland reichen auch die hier erworbenen Rentenanwartschaften in aller Regel nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts aus, so dass Leistungen der sozialen Grundsicherung in Anspruch genommen werden müssen. Dies ist angesichts des Schicksals dieser Menschen nicht angemessen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 394/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer Vorschriften
... Gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2004/38/EG können die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen erlassen, um die durch diese Richtlinie verliehenen Rechte im Falle von Rechtsmissbrauch oder Betrug - wie z.B. durch das Eingehen von Scheinehen - zu verweigern, aufzuheben oder zu widerrufen. Dies schließt insbesondere das Recht auf Einreise und Aufenthalt in einem Mitgliedstaat ein.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1, 2, 2a - neu - und 4 FreizügG/EU
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU ,
4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 SchwarzArbG , Buchstabe d § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 und 13 - neu - SchwarzArbG
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 SchwarzArbG Artikel 7 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a SGB II
7. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a Satz 2 SGB II
Drucksache 84/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über den Gemeinsamen Luftverkehrsraum (Vertragsgesetz EU-Georgien-Luftverkehrsabkommen - EU-GEO-LuftverkAbkG)
... (2) Bei Flügen in das, in dem und aus dem Gebiet einer Vertragspartei sind die für dieses Gebiet geltenden Rechtsvorschriften für den Einflug in das oder den Ausflug aus dem Gebiet von Fluggästen, Besatzungen oder Fracht von Luftfahrzeugen (einschließlich Vorschriften betreffend Einreise, Abfertigung, Einwanderung, Pässe, Zoll und Quarantäne oder bei Postsendungen die hierfür geltenden Vorschriften) von diesen Fluggästen und Besatzungen - oder den in ihrem Namen handelnden Personen - sowie in Bezug auf die Fracht von Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei einzuhalten.
Drucksache 146/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
... 2. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat aber erneut (vergleiche BR-Drucksache 787/10(B)) auf die schwierige Situation der in Deutschland lebenden jüdischen Überlebenden des Holocaust aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Diese jüdischen Zuwanderer haben keinen Anspruch auf Rentenleistungen nach dem Fremdrentengesetz. In Folge ihres Alters zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland reichen auch die hier erworbenen Rentenanwartschaften in aller Regel nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts aus, so dass Leistungen der sozialen Grundsicherung in Anspruch genommen werden müssen. Dies ist angesichts des Schicksals dieser Menschen nicht angemessen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 202/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates - Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme
... Wenn z.B. ein Ausländer wenige Jahre vor Eintritt in das Rentenalter in einen anderen Mitgliedstaat einreist und dort unmittelbar einer Erwerbsarbeit nachgeht, allerdings weder im Heimatstaat noch im Aufenthaltsstaat ausreichend Rentenansprüche erworben hat, ist es nicht sachgerecht, wenn er nach Ablauf von fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht und, daraus folgend, unbeschränkte Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erlangt.
Entschließung
1. Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie RL 2004/38/EG vom 29. April 2004
2. Änderung der Verordnung EG Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
3. Vorbehalt zur Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens ändern
1. Klarstellung, dass ein Leistungsausschluss in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht
2. Erweiterung und Verbesserung des Leistungsausschlusses für die Sozialhilfe
1. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern
2. Sozialleistungsbetrug durch Scheinselbständige
3. Prinzip des Forderns und Förderns
Drucksache 97/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... "(1) Seelotsen, die in Ausübung ihres Berufes handeln und sich durch amtliche Papiere über ihre Person und Seelotseneigenschaft ausweisen, benötigen für ihre Einreise und ihren Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 317a Neufeststellung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland
Artikel 5 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG
Artikel 6 Änderungen von Verordnungen
§ 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Richtlinienumsetzung
3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer n
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 93/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... "§ 89d Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise
1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII
§ 89d Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise
2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII
§ 89h Übergangsvorschrift
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 93 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - SGB VIII
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu - und Absatz 6 - neu - SGB VIII
5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 SGB VIII
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 101 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII
7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII
8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten
Drucksache 181/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Reisende (RTP) - COM(2013) 96 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Reisende (RTP) - COM(2013) 96 final
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Übersicht
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Die vorgeschlagenen Änderungen des Schengener Grenzkodexes im Einzelnen
Anhang III , Muster der Schilder zur Kennzeichnung der Kontrollspuren an den Grenzübergangsstellen Die Schilder in Anhang III werden durch neue Schilder für die Verwendung automatisierter Grenzkontrollanlagen und die Einführung des RTP ergänzt.
Vorschlag
Artikel 5a Eingabe von Daten in das EES
Artikel 7a Grenzübertrittskontrollen bei registrierten Reisenden und automatisierte Grenzkontrollanlagen
Artikel 11 Annahmen hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer
Artikel 3
Anhang
Drucksache 204/13
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 4. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien gezeigt, dass diese die EU-Bürgerinnen und -Bürger aus den betroffenen Ländern nicht von der Wanderung und der Suche nach einer Erwerbstätigkeit in Deutschland abhält. Jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger kann allein mit einem Personalausweis oder Reisepass in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und ist auch über drei Monate hinaus umfassend aufenthaltsberechtigt. Die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit stehen jedoch einer Aufnahme speziell sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entgegen. Im Ergebnis wird aufgrund der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nur die durch die Niederlassungsfreiheit gegebene Möglichkeit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit befördert, die dann oftmals in Unkenntnis über die rechtlichen Konsequenzen eingegangen wird. Dies kann für die betroffenen EU-Bürgerinnen und -Bürger ein Abgleiten in die Illegalität bedeuten, weil zum Beispiel Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge nicht pflichtgemäß entrichtet werden.
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Die Unübersichtlichkeit der geltenden Vorschriften schafft ebenfalls Anreize für illegale Tätigkeiten. Besonders die Steuergesetzgebung für Tabakerzeugnisse ist im EU-Kontext komplex, insbesondere weil es sich häufig um nationale Vorschriften handelt. Die Definition der verbrauchsteuerpflichtigen Tabakerzeugnisse ist äußerst kompliziert, und bei bestimmten Erzeugnissen 25 gibt es zunehmend Probleme mit der Einreihung und der Definition. Zudem gibt es "Grauzonen"26 und Schlupflöcher zwischen Schmuggel und rechtmäßiger Einfuhr von Tabak (und auch Alkohol) und einschlägigen Erzeugnissen innerhalb der für Reisende - sowohl bei der Einreise aus einem Drittland als auch bei Reisen innerhalb der EU - geltenden Schwellenwerte für die Steuerbefreiung.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 93/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... "§ 89d Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise
1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII
§ 89d Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise
2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII
§ 89h Übergangsvorschrift
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 93 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB VIII
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu- und 6 - neu - SGB VIII
5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 einleitender Satzteil und Nummern 2, 3 und 5 SGB VIII
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 Nummer 2 und 4 SGB VIII
7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII
8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten
Drucksache 577/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 756/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
... Obgleich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger regelmäßig ein Recht auf Einreise und dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, besteht für sie bislang lediglich die Möglichkeit, nach § 44 Absatz 4 AufenthG im Rahmen verfügbarer Kursplätze an einem Integrationskurs teilzunehmen. Ebenso wenig begründeten humanitäre Aufenthaltstitel jenseits von § 25 Absatz 1 und 2 sowie § 23 Absatz 2 AufenthG einen Teilnahmeanspruch am Integrationskurs, obgleich sie mit Ausnahme von §§ 24 und 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG alle eine Verlängerung von vornherein vorsehen und auch einer Verfestigung unproblematisch offenstehen. Dieser Widerspruch mit dem Ziel des Gesetzes, die Integration dauerhaft in Deutschland lebender Ausländerinnen und Ausländern zu fördern, wird durch den neu eingefügten Absatz 1a beseitigt. Hiervon ausgenommen sind lediglich Ausländer, die einen entsprechenden Aufenthaltstitel von ausschließlich vorübergehender Natur besitzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Bisher ist der Arbeitsmarktzugang für neueinreisende Ausländerinnen und Ausländer sowie für die bereits im Inland lebenden Ausländerinnen und Ausländer in zwei Verordnungen geregelt - der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen
Teil 2 Zuwanderung von Fachkräften
§ 2 Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
§ 3 Führungskräfte
§ 4 Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für
§ 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
§ 6 Ausbildungsberufe
§ 7 Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen
§ 8 Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
Teil 3 Vorübergehende Beschäftigung
§ 10 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
§ 11 Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
§ 12 Aupair-Beschäftigungen
§ 13 Hausangestellte von Entsandten
§ 14 Sonstige Beschäftigungen
§ 15 Praktika zu Weiterbildungszwecken
Teil 4 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 16 Geschäftsreisende
§ 17 Betriebliche Weiterbildung
§ 18 Journalistinnen und Journalisten
§ 19 Werklieferungsverträge
§ 20 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
§ 21 Dienstleistungserbringung
Teil 5 Besondere Berufs- oder Personengruppen
§ 22 Besondere Berufsgruppen
§ 23 Internationale Sportveranstaltungen
§ 24 Schifffahrt- und Luftverkehr
§ 25 Kultur und Unterhaltung
§ 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
§ 27 Grenzgängerbeschäftigung
§ 28 Deutsche Volkszugehörige
Teil 6 Sonstiges
§ 29 Internationale Abkommen
§ 30 Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten
Teil 7 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
§ 31 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 33 Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 34 Beschäftigung von Personen im Asylverfahren
Teil 8 Verfahrensregelungen
§ 35 Beschränkung der Zustimmung
§ 36 Reichweite der Zustimmung
§ 37 Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung
§ 38 Härtefallregelung
Artikel 2 Änderungen der Aufenthaltsverordnung
§ 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
Artikel 3 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12d Haushaltshilfen
§ 12f Schaustel lergehilfen
§ 12g Fertighausmonteure
§ 12h Werkverträge
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem, Ziel und Lösung
II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 - Zuwanderung von Fachkräften
Teil 3 - Vorübergehende Beschäftigung
Teil 4 - Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Teil 5 - Besondere Berufs- oder Personengruppen
Teil 6 - Sonstiges
III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... Damit beide neuen Systeme reibungslos ineinandergreifen, werden gleichzeitig mit diesem Vorschlag ein Vorschlag für ein Einreise-/Ausreisesystem sowie ein Vorschlag zur Änderung des Gemeinschaftskodexes für die Kontrollen an den Außengrenzübergangsstellen und die Überwachung der Außengrenzen (Schengener Grenzkodex)4 vorgelegt. Für beide Systeme sind Folgenabschätzungen vorgenommen worden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstiges
• Beteiligung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des RTP
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung
Artikel 4 Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten
Artikel 5 Antragstellung
Artikel 6 Antragsformular
Artikel 7 Reisedokument
Artikel 8 Biometrische Daten
Artikel 9 Belege
Artikel 10 Gebühr
Kapitel III Prüfung und Bescheidung des Antrags
Artikel 11 Zulässigkeit
Artikel 12 Prüfung des Antrags
Artikel 13 Entscheidung über den Antrag
Kapitel IV Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 14 Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Artikel 15 Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 16 Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Kapitel V Verwaltung und Organisation
Artikel 17 Verwaltung
Artikel 18 Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken
Artikel 19 Verhalten des Personals
Artikel 20 Information der Öffentlichkeit
Kapitel VI Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden
Artikel 21 Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems
Artikel 22 Datenkategorien
Artikel 23 Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand
Artikel 24 Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag
Artikel 25 Eingabe von Daten nach Antragstellung
Artikel 26 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags
Artikel 27 Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP
Artikel 28 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 29 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 30 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Kapitel VII Datenabfrage
Artikel 31 Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender
Artikel 32 Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken
Artikel 33 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Kapitel VIII Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token
Artikel 34 Speicherfrist
Artikel 35 Änderung der Daten und vorzeitige Löschung
Artikel 36 Verloren gegangene oder gestohlene Token
Kapitel IX Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 37 Durchführungsmaßnahmen der Kommission
Artikel 38 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 39 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 40 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 41 Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien
Artikel 42 Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen
Artikel 43 Datensicherheit
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 46 Eigenkontrolle
Artikel 47 Sanktionen
Kapitel X Rechte der betroffenen Person und Kontrolle
Artikel 48 Recht auf Information
Artikel 49 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 50 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 51 Rechtsbehelfe
Artikel 52 Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde
Artikel 53 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 54 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel XI Schlussbestimmungen
Artikel 55 Beginn der Übermittlung
Artikel 56 Aufnahme des Betriebs
Artikel 57 Ausschuss
Artikel 58 Änderung der Anhänge
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Mitteilung
Artikel 61 Beratergruppe
Artikel 62 Schulung
Artikel 63 Monitoring und Evaluierung
Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Einheitliches Antragsformular40
Anhang II nicht erschöpfende Liste von belegen
1. Belege über den Zweck der Reisen
2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt
3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
Anhang III Antragsgebühr
Anhang IV Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41
Anhang V Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende
Drucksache 624/13 (Beschluss)
... sind Staatsangehörige der in Anlage B aufgeführten Staaten für die Einreise und den Kurzaufenthalt vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn sie einen der in Anlage B genannten dienstlichen Pässe besitzen und keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Absatz 2
Drucksache 239/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Aupair-Beschäftigung (Neufassung) - COM(2013) 151 final; Ratsdok. 7869/13
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Aupair-Beschäftigung (Neufassung) - COM(2013) 151 final; Ratsdok. 7869/13
Drucksache 182/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... , der für die Einreise und den Aufenthalt Vergünstigungen für Angehörige bestimmter Staaten regelt, neben den bislang in § 26 BeschV genannten Staatsangehörigen insbesondere auch Staatsangehörige der Republik Korea erfasst.]
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV
9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV
Drucksache 373/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... "§ 89d Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise
1. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 8
§ 89d Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise
§ 89h Übergangsvorschrift
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Hilfsempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 8
Drucksache 181/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Reisende (RTP) - COM(2013) 96 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Reisende (RTP) - COM(2013) 96 final
Drucksache 577/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 433/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
... Angesichts dieser Ausgangslage sind belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse und statistische Daten zum Verlauf von Migrations- und Arbeitsmarktintegrationsprozessen von entscheidender Bedeutung, um die Chancen und Herausforderungen von Zuwanderung angemessen und differenziert analysieren und daraus gegebenenfalls Schlüsse für künftige politische Entscheidungen ableiten zu können. Um die genannten Migrations- und Integrationsprozesse detailliert analysieren zu können, ist die Bundesregierung insbesondere auf Daten angewiesen, die den Verlauf von Wanderungsprozessen von der Bildungs- und Erwerbsbiografie im Herkunftsland, über die Einreise bis zur Arbeitsmarktintegration in Deutschland erfassen. Mit den Erhebungsmerkmalen "Angemessenheit der erworbenen Qualifikationen für die gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit", "Gründe, die gegenenenfalls das Finden einer qualifikationsadäquaten Tätigkeit behinderten", "Selbsteinschätzung der Deutschkenntnisse", "Teilnahme an Deutschkursen" und "Suchmethode, die zum Finden der gegenwärtigen Tätigkeit geführt hat", werden zudem Ergebnisse der Arbeitsmarktintegrationspolitik messbar gemacht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck, Art und Umfang der Erhebung
§ 2 Erhebungseinheiten
§ 3 Erhebungsmerkmale
§ 4 Auskunftserteilung
§ 5 Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt der Regelung
II. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
III. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2565: Entwurf einer Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 624/1/13
... sind Staatsangehörige der in Anlage B aufgeführten Staaten für die Einreise und den Kurzaufenthalt vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn sie einen der in Anlage B genannten dienstlichen Pässe besitzen und keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Absatz 2
Drucksache 200/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 8. fordert die bahrainischen Behörden auf, alle Einreisebeschränkungen für ausländische Journalisten und internationale Menschenrechtsorganisationen aufzuheben und einen unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Entwicklung der Lage vor Ort zuzulassen; fordert die Einrichtung eines internationalen Überwachsungsmechanismus mittels einer Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen während seiner nächsten Tagung im März 2013, die ein Mandat zur Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen der BICI und des Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrates in Bezug auf Bahrain umfasst, einschließlich jener in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger; fordert die bahrainischen Behörden auf, Maßnahmen zu erlassen, durch die sichergestellt ist, dass die Menschenrechte in Zukunft nicht mehr verletzt werden;
Drucksache 182/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... , der für die Einreise und den Aufenthalt Vergünstigungen für Angehörige bestimmter Staaten regelt, neben den bislang in § 26 BeschV genannten Staatsangehörigen insbesondere auch Staatsangehörige der Republik Korea erfasst.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
5. Zu Artikel 1 § 26 BeschV
6. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
7. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
Drucksache 756/13
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
... Obgleich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger regelmäßig ein Recht auf Einreise und dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, besteht für sie bislang lediglich die Möglichkeit, nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz im Rahmen verfügbarer Kursplätze an einem Integrationskurs teilzunehmen. Ebenso wenig begründeten humanitäre Aufenthaltstitel jenseits von § 25 Abs. 1 und 2 sowie § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz einen Teilnahmeanspruch am Integrationskurs, obgleich sie mit Ausnahme von §§ 24 und 25 Abs. 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz alle eine Verlängerung von vornherein vorsehen und auch einer Verfestigung unproblematisch offenstehen. Dieser Widerspruch mit dem Ziel des Gesetzes, die Integration dauerhaft in Deutschland lebender Ausländerinnen und Ausländern zu fördern, wird durch den neu eingefügten Absatz 1a beseitigt. Hiervon ausgenommen sind lediglich Ausländer, die einen entsprechenden Aufenthaltstitel von ausschließlich vorübergehender Natur besitzen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 373/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... Auch sieht die Neuregelung vor, dass die Länder eine Vereinbarung über einen zukünftigen Belastungsausgleich treffen können. Die Intention der vorliegenden Neuregelung ist es, den Handlungsdruck auf die Länder, zu einer Ländervereinbarung hinsichtlich eines bundesweiten Belastungsausgleichs zu kommen, zu erhöhen, da ein Einvernehmen über die Neuregelung zwischen diesen bisher nicht hergestellt werden konnte. Dies wird mit den vorliegenden Formulierungen jedoch nicht erreicht. Die "Kann-Bestimmung" hinsichtlich der Ländervereinbarung birgt die Gefahr, dass Länder, die nur sehr wenige Fälle von Einreisen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge haben, eine solche Vereinbarung blockieren.
Drucksache 180/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - COM(2013) 95 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - COM(2013) 95 final
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... Artikel 8 Absatz 1 verlangt bei Anwerbung ausländischer Hausangestellter vor Einreise die Vorlage eines schriftlichen Stellenangebots oder eines schriftlichen Arbeitsvertrages, die die inhaltlichen Vorgaben des Artikels 7 erfüllen. Nach Absatz 2 gilt diese Regelung nicht für Ausländerinnen und Ausländer, die Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen.
Drucksache 379/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... c) In Nummer 8 Buchstabe b werden die Wörter "zwar einen nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel vorweist, dieser" durch die Wörter "zwar ein nach § 4 erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses" ersetzt.
Drucksache 624/13
... Nach § 19 sind Staatsangehörige der in Anlage B aufgeführten Staaten für die Einreise und den Kurzaufenthalt vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn sie einen der in Anlage B genannten dienstlichen Pässe besitzen und keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Absatz 2 bezeichneten ausüben. In Anlage B Nummer 2 sind die Staaten aufgelistet, deren Staatsangehörige nicht der Visumpflicht für einen Kurzaufenthalt unterliegen, wenn sie Inhaber eines Diplomatenpasses sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2616: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 180/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union COM(2013) 95 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union COM(2013) 95 final
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. SONSTIGES
• Beteiligung
Vorschlag
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des EES
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Zweck
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Technische Architektur des EES
Artikel 7 Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten
Artikel 8 Allgemeine Grundsätze
Artikel 9 Automatisches Berechnungssystem
Artikel 10 Informationsmechanismus
Kapitel II Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden
Artikel 11 Personenbezogene Daten der Visuminhaber
Artikel 12 Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen
Artikel 13 Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde
Artikel 14 Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung
Artikel 15 Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen
Kapitel III Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden
Artikel 16 Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber
Artikel 17 Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP
Artikel 18 Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
Artikel 19 Zugang zu Daten zwecks Identifizierung
Kapitel IV Speicherung und Änderung der Daten
Artikel 20 Speicherfrist
Artikel 21 Änderung von Daten
Artikel 22 Vorzeitige Löschung von Daten
Kapitel V Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 23 Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems
Artikel 24 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 25 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 26 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 27 Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen
Artikel 28 Datensicherheit
Artikel 29 Haftung
Artikel 30 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 31 Eigenkontrolle
Artikel 32 Sanktionen
Kapitel VI Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes
Artikel 33 Recht auf Information
Artikel 34 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 35 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 36 Rechtsbehelfe
Artikel 37 Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde
Artikel 38 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 40 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Artikel 41 Aufnahme des Betriebs
Artikel 42 Ausschuss
Artikel 43 Mitteilungen
Artikel 44 Beratergruppe
Artikel 45 Schulung
Artikel 46 Monitoring und Evaluierung
Artikel 47 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen
Finanzbogen
Drucksache 557/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Aus der Sicht des NKR liegen die Vorteile aber nicht nur in einer Reduzierung von Kosten. So führt die konsequente Anwendung elektronischer Verfahren auch zu einer spürbaren Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und damit zur Verkürzung der Dauer von Verwaltungsverfahren. Wie das NKR-Projekt "Einreiseoptimierung" anschaulich gezeigt hat, kommen diese Effekte besonders zum tragen, wenn Verwaltungsverfahren die Zusammenarbeit mehrerer Behörden erforderlich macht. Durch einen medienbruchfreien Informationsaustausch lassen sich u.a. Übertragsfehler vermeiden, die heute in papiergebundenen Verfahren häufig zu Rückfragen und damit unnötigen Mehraufwand bei allen Verfahrensbeteiligten führen. Das E-Government-Gesetz leistet damit einen nicht unerheblichen Beitrag zur Qualitätssteigerung von Verwaltungsverfahren und ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das Verhältnis von Bürgern zu ihrem Staat zweifellos von besonderer Bedeutung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)
4 Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Elektronischer Zugang zur Verwaltung
§ 3 Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen
§ 4 Elektronische Bezahlmöglichkeiten
§ 5 Nachweise
§ 6 Elektronische Aktenführung
§ 7 Übertragen und Vernichten des Papieroriginals
§ 8 Akteneinsicht
§ 9 Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand
§ 10 Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates
§ 11 Gemeinsame Verfahren
§ 12 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung
§ 13 Elektronische Formulare
§ 14 Georeferenzierung
§ 15 Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter
Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 27a Öffentliche Bekanntmachung im Internet
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 8 Änderung des Passgesetzes
Artikel 9 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 11 Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
§ 11a Elektronische Datenübermittlung
Artikel 14 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Artikel 15 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 16 Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 18 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 19 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 20 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Artikel 21 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 22 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 24 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 26 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
§ 32d Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union
Artikel 27 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 28 Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Artikel 29 Evaluierung
Artikel 30 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. E-Government-Gesetz des Bundes
2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7
3. Weitere Regelungen des Entwurfs
4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
4 Barrierefreiheit
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Weitere Einzelvorgaben
5 Entlastungen
Länder inklusive Kommunen
Weitere Kosten
Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit
Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 23
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 30
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
1. Gesamtbewertung
2. Im Einzelnen
2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse
a Streichung von Schriftformerfordernissen
b Gefühlte Schriftform
c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur
2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen
a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung
b Elektronische Aktenführung
c Optimierung von Verwaltungsabläufen
2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
a Auswirkungen auf die Verwaltung
b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
c Zeitliche Perspektive
3. Schlussfolgerungen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 802/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt
... Das Gesetz sichert unter anderem durch die im Abkommen getroffenen Regelungen zum Umgang mit Vorkommnissen auf See vor dem Hintergrund des Ansteigens des internationalen Schiffsverkehrs dauerhaft den verbesserten Schutz der Meeresumwelt und den Schutz des menschlichen Lebens auf See (Managementregeln 3, 4). Durch Regelungen zur Einreise, vor allem im Krankheitsfall oder sonstigen Notfällen, werden die Gefahren und unvertretbaren Risiken für die menschliche Gesundheit vermieden (Managementregel 4). Zusätzlich werden durch Regelungen in dem Abkommen zur Vermeidung unnötiger Liegezeiten sowie der Erleichterung des Zugangs zum Gebrauch vorhandener Entsorgungseinrichtungen der Energie- und Ressourcenverbrauch optimiert (Managementregel 6, Indikator 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
1. Weitere Kosten
2. Gleichstellungspolitische Belange
3. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
Abkommen
Artikel 1 Begriffbestimmungen Im Sinne dieses Abkommens bezeichnet
Artikel 2 Völkerrechtliche Übereinkünfte
Artikel 3 Freiheit des Verkehrs, Nichtdiskriminierung
Artikel 4 Maßnahmen zur Erleichterung des Seeverkehrs
Artikel 5 Gleichbehandlung von Schiffen
Artikel 6 Gewerbliche Tätigkeiten
Artikel 7 Unbeschränkter Transfer
Artikel 8 Vom Anwendungsbereich dieses Abkommens ausgeschlossene Bereiche
Artikel 9 Beachtung von Rechtsvorschriften
Artikel 10 Gegenseitige Anerkennung von Schiffspapieren
Artikel 11 Identifizierung von Besatzungsmitgliedern
Artikel 12 Einreise, Durchreise und Aufenthalt
Artikel 13 Vorkommnisse auf See
Artikel 14 Zusammenarbeit
Artikel 15 Konsultationen
Artikel 16 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 17 Registrierung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Geltungsdauer, Änderungen und Beendigung
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anhang Einseitige Auslegungserklärung der Bundesrepublik Deutschland
Drucksache 414/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... • Initiativen ergreifen, um Hindernisse im Bereich der sozialen Sicherheit für Forscherinnen und Forscher abzubauen und die Einreise und den Aufenthalt von Forscherinnen und Forschern aus Drittländern durch folgende Maßnahmen weiter erleichtern:
1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund
Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme
Die Schwerpunktbereiche des EFR
Aktueller Stand
Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR
2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln
2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme
2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb
Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung
2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher
2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung
2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen
3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz
Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung
Die Kommission - mehr Unterstützung
Transparente Überwachung
Drucksache 461/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
... - Lebenspartner von Unionsbürgern werden Ehegatten von Unionsbürgern beim Recht auf Einreise und Aufenthalt gemäß dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 4 Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzesfolgen
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürger und die Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
5. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
6. Nachhaltigkeit
III. Befristung
IV. Recht der Europäischen Union
V. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1917: Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 372/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Schlüsseltechnologien - Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung COM(2012) 341 final
... /EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung.
1. Einführung
2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU
3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung
4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie
5. Ein Integrierter KET-Rahmen
5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept
5.3. Staatliche Beihilfen
5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB
5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET
5.6. Kompetenzen
5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus
6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte
Anhang
1. Definition eines auf KET basierenden Produkts
2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten
2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften
Drucksache 475/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
... (1) Die Regierung trifft im Rahmen des Europarechts alle erforderlichen Maßnahmen, um den nachfolgend aufgeführten Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern, behindert sie nicht bei ihrer Durchreise zum und vom Amtssitz und lässt ihnen, sofern erforderlich, während der Durchreise Schutz zuteil werden.
Drucksache 333/12
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Von zuwanderungswilligen Ausländern wird deshalb erwartet, dass sie sich in die hiesigen Lebensverhältnisse integrieren werden und im geregelten Verfahren einreisen. Dennoch sollte aber auch unerlaubt eingereisten Ausländern, wenn sie bereits langjährig im Bundesgebiet leben und sich sozial und wirtschaftlich in vollem Umfang integriert haben, unter bestimmten Voraussetzungen aus humanitären Gründen die Möglichkeit eingeräumt werden, die für einen dauerhaften Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Drucksache 478/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Vertragsstaats oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches in diesem Vertragsstaat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, dass diese Vergütungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden.
Drucksache 181/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Staates oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustauschs in diesem Vertragsstaat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, dass diese Vergütungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden.
Drucksache 255/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juli 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Bermuda
... (1) Die ersuchte Vertragspartei kann, soweit dies nach ihrem Recht zulässig ist, Vertretern der zuständigen Behörde der ersuchenden Vertragspartei die Einreise in das Gebiet der ersuchten Vertragspartei zur Befragung natürlicher Personen und Prüfung von Unterlagen gestatten, soweit die betreffenden natürlichen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die zuständige Behörde der ersuchenden Vertragspartei unterrichtet die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei über Zeitpunkt und Ort des geplanten Treffens mit den betreffenden natürlichen Personen.
Drucksache 256/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Montserrat über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch
... (1) Die ersuchende Vertragspartei kann bei angemessener Vorankündigung darum ersuchen, dass die ersuchte Vertragspartei, soweit dies nach deren Recht zulässig ist, Vertretern der zuständigen Behörde der ersuchenden Vertragspartei die Einreise in das Gebiet der ersuchten Vertragspartei zur Befragung natürlicher Personen und Prüfung von Unterlagen gestattet, soweit die betreffenden natürlichen oder anderen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die zuständige Behörde der ersuchenden Vertragspartei unterrichtet die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei über Zeitpunkt und Ort des geplanten Treffens mit den betroffenen natürlichen Personen.
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Die Bestimmungen über bzw. die Bedingungen für die Visaerteilung sind durch den Visa-Kodex der Gemeinschaft („Visa-Kodex") seit dessen Inkrafttreten verschlankt worden, und die einheitliche Anwendung dieser gemeinsamen Bestimmungen hat sich in der Folge verbessert. Die Kommission möchte auf der Grundlage eines Bewertungsberichts über die Umsetzung des Visa-Kodex Änderungen zur Verbesserung des Visa-Kodex vorschlagen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Visapolitik der EU dem wirtschaftlichen Wachstum und dem kulturellen Austausch förderlich ist, indem sie legal Reisenden (z.B. Geschäftsleuten, Touristen, Studenten und jungen Menschen) die Einreise in die EU erleichtert und gleichzeitig für ein hohes Maß an Sicherheit in der EU sorgt.
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... E. in der Erwägung, dass die bahrainische Regierung internationalen Menschenrechtsorganisationen und Journalisten seit Anfang 2012 die Einreise nach Bahrain verweigert und entsprechende Reisen Beschränkungen unterliegen, sodass die Menschenrechtsorganisationen und Journalisten kaum in der Lage sind, ihre Arbeit zu verrichten;
Drucksache 391/12
Antrag der Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylVfG
... ) abgeschafft wird, so dass alle ankommenden Ausländer, die bei der Grenzbehörde am Flughafen um Asyl nachsuchen, einreisen und das reguläre Asylverfahren durchlaufen dürfen.
Drucksache 512/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZR-Gesetzes
... \/EU für den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gegeben sind, weil von ihnen eine terroristische Gefahr ausgeht."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des AZR-Gesetzes
§ 24a Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Gleichstellungspolitische Bedeutung
5. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu a Satz 1 Nummer 3
Zu b Satz 2
Zu Nummer 5
Zu a Absatz 1a
Zu b Absatz 3 Nummer 1
Zu Nummer 6
Zu a bis c Absatz 1 Nummer 1 bis 5, Absatz 2 Sätze 1 und 3, Absatz 3 Satz 1
Zu d Absatz 4 Satz 1
Zu Nummer 7
Zu a Absatz 1a
Zu b Absatz 2 Satz 2
Zu Nummer 8
Zu a Absatz 1 Sätze 1 und 3
Zu b Absatz 2 Satz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu a Absatz 1
Zu aa Satz 1 Nummer 1
Zu bb Sätze 2 und 3
Zu b und c Absätze 2 und 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu a Absatz 1 Satz 2
Zu b Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu a Absatz 1
Zu b Absatz 2 Nummer 2
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1425: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Drucksache 576/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Zwölftes Buch - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen -
... Buch Sozialgesetzbuch (für nicht erwerbsfähige Personen) gleichzustellen. Das Gericht hält die jeweiligen Leistungen vielmehr ausdrücklich für "nicht unmittelbar vergleichbar". Tatsächlich erfordern die besonderen Lebensumstände der in Frage stehenden Personengruppe nach wie vor eigenständige Regelungen. Einreisende Asylsuchende haben generell andere Bedürfnisse als langjährig in der Bundesrepublik lebende Personen, die aus unterschiedlichen Gründen auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Zu Satz 2 und Begründung letzter Absatz
Drucksache 126/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken - COM(2012) 89 final
... (27) Diese Verordnung sollte den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit einräumen, für den Fall, dass eine dringende Abreise notwendig ist, die direkte Einreise von Heimtieren der in Anhang I aufgeführten Arten zu genehmigen, die nicht die in dieser Verordnung vorgesehenen Bedingungen erfüllen, sofern im Voraus eine Genehmigung beantragt und vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilt wird und eine zeitlich befristete Quarantäne unter amtlicher Überwachung erfolgt, um diese Bedingungen zu erfüllen. Wegen der Tiergesundheitsrisiken, die mit der Einfuhr von Heimtieren verbunden sind, welche die in dieser Verordnung vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllen, sollte eine solche Genehmigung trotz der Notwendigkeit einer dringenden Abreise unverzichtbar sein.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Rechtlicher Hintergrund
2. Konsultation der Beteiligten
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Rechtsakts
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Ergänzende Informationen
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen
Kapitel II Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen
Artikel 5 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken
Artikel 6 Ausnahme von der Bedingung der Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten
Artikel 7 Ausnahme von der Bedingung der Tollwutimpfung für Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten
Artikel 8 Liste der Mitgliedstaaten oder der Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten, die gemäß delegierten Rechtsakten nach Artikel 7 Absatz 1 einzustufen sind
Artikel 9 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken
Kapitel III Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten
Artikel 10 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken
Artikel 11 Ausnahme von der Bedingung zur Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten
Artikel 12 Ausnahme von der Bedingung des Tests zur Titrierung von Antikörpern für Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten
Artikel 13 Erstellung einer Liste von Drittländern oder Gebieten für die Zwecke des Artikels 12
Artikel 14 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken
Artikel 15 Ausnahme von den Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken zwischen bestimmten Ländern
Kapitel IV Kennzeichnung Vorbeugende Gesundheitsmassnahmen
Abschnitt 1 Kennzeichnung
Artikel 16 Kennzeichnung von Heimtieren
Artikel 17 Für die Implantierung von Transpondern bei Heimtieren erforderliche Qualifikationen
Abschnitt 2 Gesundheitsmassnahmen zur Vorbeugung vor Anderen Seuchen oder Infektionen als Tollwut
Artikel 18 Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen und Bedingungen für ihre Anwendung
Artikel 19 Liste der in delegierten Rechtsakten nach Artikel 18 Absatz 1 eingestuften Mitgliedstaaten oder Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten
Kapitel V Ausweise
Abschnitt 1 Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL A Aufgeführten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen
Artikel 20 Ausstellung des Ausweises
Artikel 21 Vorgeschriebene Angaben des Ausweises
Artikel 22 Format des Ausweises
Artikel 23 Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises gemäß Artikel 22 Absatz 1
Abschnitt 2 Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL A Aufgeführten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten
Artikel 24 Ausstellung des Ausweises
Artikel 25 Vorgeschriebene Angaben des Ausweises
Artikel 26 Format des Ausweises
Artikel 27 Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises
Abschnitt 3 Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL B genannten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen
Artikel 28 Ausstellung des Ausweises
Artikel 29 Vorgeschriebene Angaben des Ausweises
Artikel 30 Format des Ausweises
Abschnitt 4 Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL B genannten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten
Artikel 31 Ausstellung des Ausweises
Artikel 32 Vorgeschriebene Angaben des Ausweises
Artikel 33 Format des Ausweises
Kapitel VI Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 1 ausnahme für die direkte Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken in die Mitgliedstaaten
Artikel 34 Ausnahme von den Bedingungen der Artikel 5, 9, 10 und 14
Abschnitt 2 Allgemeine Bedingungen für die Einhaltung der Vorschriften
Artikel 35 Vorgeschriebene Dokumenten-, Nämlichkeits- und physische Kontrollen bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen oder aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 13 Absatz 1
Artikel 36 Vorgeschriebene Dokumenten-, Nämlichkeits- und physische Kontrollen bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten
Artikel 37 Verfahren bei Nicht -Einhaltung der Vorschriften laut den Kontrollen gemäß den Artikeln 35 und 36
Artikel 38 Schutzmaßnahmen
Artikel 39 Informationspflichten
Abschnitt 3 Verfahrensrechtliche Bestimmungen
Artikel 40 Geltungsbereich delegierter Rechtsakte
Artikel 41 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 42 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 43 Ausschussverfahren
Artikel 44 Sanktionen
Kapitel VII Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 45 Aufhebung
Artikel 46 Übergangsmaßnahmen für Ausweise
Artikel 47 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Anhang I Heimtierarten
TEIL A
TEIL B
Anhang II Liste der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Buchstabe f
Anhang III Technische Anforderungen an Transponder
Anhang IV Gültigkeitsvorschriften für Tollwutimpfungen
Anhang V Gültigkeitsvorschriften für den Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern
Anhang VI Entsprechungstabelle [gemäß Artikel 45 Absatz 2]
Drucksache 848/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
... /EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (Hochqualifizierten-Richtlinie) bestimmt in Artikel 5 Absätze 3 und 5, dass die festzusetzende Gehaltsschwelle einem Vielfachen des "durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in dem betreffenden Mitgliedstaat" entsprechen muss. Entsprechend dem 10. Erwägungsgrund der Richtlinie handelt es sich dabei um ein Mindestniveau. Die Mitgliedstaaten können jedoch ein höheres Gehaltsniveau festlegen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 16 Absatz 4 Satz 4 - neu - AufenthG , Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 18c - neu - AufenthG , Nummer 21 Buchstaben c - neu - § 52 Absatz 3a - neu - AufenthG , Nummer 28a - neu - § 99 AufenthG
§ 18c Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG
11. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 9
12. Zu Artikel 1 Nummer 9* § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthaltG
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 Abschnitt sbezeichnung, § 41a BeschV
§ 41a Berufe mit besonderem Bedarf
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG ,
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG
19. Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 51 Absatz 1a AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG
24. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI
25. Hilfsempfehlung
Zu Artikel 3
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Ziffern 26 bis 28:
Zu Ziffer 29
Zu Ziffer 30
Zu Ziffer 31
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
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