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36 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einhufers"


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Drucksache 33/20

... (Artikel 1) erfolgt im Wesentlichen eine Anpassung an das ab dem 1. Januar 2016 geltende EU-Recht zur Kennzeichnung von Einhufern. Zudem wird neben der Schriftform auch die elektronische Form für Anzeigen gegenüber der zuständigen Behörde oder für Aufzeichnungen ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Viehverkehrsverordnung

§ 44b
Rückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses

§ 44c
Verbot der Übernahme

§ 44d
Anzeige der Kennzeichnung

Anlage 6
(zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 5
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 6
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Problem und Ziel

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 33/20 (Beschluss)

... Die Veränderung zur Grunddrucksache ist die Streichung des Wortes "mindestens". Aus diesem Wort könnte abgeleitet werden, dass für diese Gruppe der Einhufer Eintragungen in den Abschnitt V zulässig seien. Dies ist jedoch nicht der Fall. Abschnitt V gilt als Tierzuchtbescheinigung im Sinne der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Nummer 2 - neu - ViehVerkV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 44a Absatz 1 Satz 2 ViehVerkV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Satz 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 4 ViehVerkV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c Satz 1 Nummer 2 ViehVerkV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 5c - neu - Schweinepest-Verordnung

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 6a - neu - Schweinepest-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 8 Schweinepest-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 14e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil, Absatz 3 Schweinepest-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 14i Absatz 1 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 25 Nummer 3 Schweinepest-Verordnung

14. Zu Artikel 8a - neu - § 3a - neu - BlutArmV 2010

‚Artikel 8a Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

§ 3a
Veranstaltungen mit Einhufern


 
 
 


Drucksache 33/1/20

... Die Veränderung zur Grunddrucksache ist die Streichung des Wortes "mindestens". Aus diesem Wort könnte abgeleitet werden, dass für diese Gruppe der Einhufer Eintragungen in den Abschnitt V zulässig seien. Dies ist jedoch nicht der Fall. Abschnitt V gilt als Tierzuchtbescheinigung im Sinne der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 44a Absatz 1 Satz 2 ViehVerkV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Satz 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 4 ViehVerkV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c Satz 1 Nummer 2 ViehVerkV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

8. Zu Artikel 2 Nummer 2a § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 5c - neu - Schweinepest-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 6a - neu - Schweinepest-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 8 Schweinepest-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 14e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil, Absatz 3 Schweinepest-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 14i Absatz 1 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

14. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 25 Nummer 3 Schweinepest-Verordnung

16. Zu Artikel 8a - neu - § 3a - neu - BlutArmV 2010

‚Artikel 8a Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer

§ 3a
Veranstaltungen mit Einhufern


 
 
 


Drucksache 103/16

... Mit der Änderung der Einhufer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 7
Änderung der Fischseuchenverordnung

Artikel 8
Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3505: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Zu 1 Rücksendung der BHV1-Bescheinigungen

Zu 5 Impfung Blauzungenkrankheit Genehmigung durch Allgemeinverfügung

5 Einzelgenehmigung

Anordnung der Impfung durch die Behörde

Zu 7 Häufigkeit serologischer Untersuchung bei Einhufern

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 49/12

... soll von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 Gebrauch gemacht und die Kennzeichnung mittels Brandstempel in Verbindung mit einer DNA-Typisierung unter bestimmten Voraussetzungen als "alternative Methode" - und damit als Ausnahme von dem Grundsatz der Implantation eines Transponders - für die Kennzeichnung von Einhufern anerkannt werden. Hiernach kann die zuständige Behörde einem Halter von Einhufern auf Antrag eine Kennzeichnung mittels DNA-Typisierung in Verbindung mit dem Brandstempel genehmigen, sofern in ihrem Zuständigkeitsbereich diese Methoden zur Identitätsprüfung der Equiden nicht bei der Mehrheit der zu kennzeichnenden Equiden eingesetzt werden und sichtbare Kennzeichnungen von Zucht- und Nutzequiden nicht mit denjenigen verwechselt werden können, die registrierten Equiden vorbehalten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

1. Zu Artikel 1 Nr. 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 504/10

... Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2
Impfungen und Heilversuche

§ 3
Untersuchungen

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Schutzmaßnahmen vor amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut

§ 4
Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen

§ 5
Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb

§ 6
Reinigung und Desinfektion

Unterabschnitt 2
Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut

§ 7
Öffentliche Bekanntmachung

§ 8
Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb

§ 9
Ansteckungsverdacht

§ 10
Sperrbezirk

§ 11
Desinfektion

§ 12
Aufhebung der Schutzmaßnahmen

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Lösung

3 Alternativen

Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 915: Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer


 
 
 


Drucksache 293/10

... Die Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden sieht eine Meldung einer Verbringung oder einer Einfuhr/Ausfuhr eines Einhufers (Equide) in oder aus einem Mitgliedstaat oder einem Drittland nicht vor. Auch enthält die Verordnung (EG) Nr. 504/2008 keine Ermächtigung für die Mitgliedstaaten, weitere über das EU-Recht hinausgehende Regelungen zu erlassen. Daher hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, dem ansonsten nachvollziehbaren Anliegen des Bundesrates nachzukommen, die Regelung zur Anzeige der Kennzeichnung eines Einhufers (§ 44c



Drucksache 819/1/09

... Die Mitteilung der Registriernummer des Tierhalters ist erforderlich, um zur wirksamen Überwachung einen entsprechenden Abgleich der in dem bei der beauftragten Stelle geführten Halterverzeichnis mit den Haltern von Einhufern durchführen zu können. Um die Angaben zum Eigentümer jederzeit aktuell zu halten, ist jede diesbezügliche Änderung der den Equidenpass ausgebenden Stelle oder der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 34 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 3

Abschnitt
A (Vorderseite/Loch- und Dornteil, mit Transponder)

Abschnitt
B (Vorderseite/Loch- und Dornteil, ohne Transponder)

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44 Absatz 4 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1a - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 3 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c - neu -

§ 44c
Anzeige der Kennzeichnung

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 20 bis 25 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 11 Abschnitt C

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 819/09

... Den Ländern und Gemeinden können Kosten für die Beschaffung von Lesegeräten entstehen, die erforderlich sind, um die elektronischen Kennzeichen bei Schafen, Ziegen oder Einhufern ablesen zu können; die Kosten entstehen aufgrund der einschlägigen EU-Rechtsakte. Die Kosten können vorab jedoch nicht quantifiziert werden, da solche Lesegeräte bei der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle gegebenenfalls bereits zur Verfügung stehen. Für die Ausstellung eines Dokuments zur Identifizierung eines Einhufers (Equidenpass) oder eines vereinfachten Identifizierungsdokuments (Smartcard) entstehen Kosten, die jedoch vorab nicht quantifiziert werden können, da sie in der Regel durch eine tierzuchtrechtlich anerkannte Züchtervereinigung oder eine Internationale Wettkampforganisation ausgestellt werden; im Falle einer Ausstellung durch die zuständige Behörde können die Kosten durch entsprechende Gebührentatbestände wieder ausgeglichen werden. Nach Angabe einer zuständigen Behörde beträgt die Gebühr ca. 60 Euro; die Gebühr kann im Einzelfall jedoch auch höher oder niedriger liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 44
Kennzeichnung

§ 44a
Equidenpass

§ 44b
Verbot der Übernahme

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 929: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr


 
 
 


Drucksache 819/09 (Beschluss)

... Die Mitteilung der Registriernummer des Tierhalters ist erforderlich, um zur wirksamen Überwachung einen entsprechenden Abgleich der in dem bei der beauftragten Stelle geführten Halterverzeichnis mit den Haltern von Einhufern durchführen zu können. Um die Angaben zum Eigentümer jederzeit aktuell zu halten, ist jede diesbezügliche Änderung der den Equidenpass ausgebenden Stelle oder der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 34 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44 Absatz 4 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1a - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 3 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c - neu -

§ 44c
Anzeige der Kennzeichnung

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 20 bis 25 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 11 Abschnitt C

B Entschließung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.