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"EU-Verordnung"
Drucksache 780/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erster Bericht zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls hinsichtlich Beratung und Vollzug sowie insbesondere zur Abschätzung des Personalbedarfs des Bundesamtes für Naturschutz
... Der Bericht enthält Ausführungen zum Stand der Umsetzung, zur Unterstützung von Forschern bei der Umsetzung der o.g. EU-Verordnung und zur Personalbedarfsmessung im BfN. Er informiert dabei insbesondere über die von Nutzern abzugebenden Sorgfaltserklärungen, die Vorbereitung behördlicher Nutzerkontrollen, die Zusammenarbeit zwischen BfN und den Einvernehmensbehörden einerseits sowie mit anderen Staaten auf internationaler und EU-Ebene andererseits. Der Berichtszeitraum ist der 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017.
Drucksache 53/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung - ReifKennzV )
... Die Verordnung ist unbefristet, da auch die Wirksamkeit der EU-Verordnung nicht befristet ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
2 Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Pflichten der Reifenlieferanten
§ 4 Pflichten der Reifenhändler
§ 5 Pflichten der Fahrzeuglieferanten und Fahrzeughändler
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Beabsichtigte Wirkungen und unbeabsichtigte Nebenwirkungen
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Drucksache 419/17
... Diese Verordnungen sind unmittelbar geltendes EU-Recht und gehen somit national entgegenstehenden Regelungen vor. Um die Rechtsanwendung der GasNZV zu vereinfachen, werden Vorgaben der GasNZV geändert oder gestrichen, die dem EU-Recht widersprechen oder die abschließend in den EU-Verordnungen enthalten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4177, BMWi: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
Weitere Kosten
II.2 One in one out‘-Regel
III. Votum
Drucksache 405/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über das Verfahren zur Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der registrierten Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Anträgen auf Genehmigung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung - KPBV )
... Das zukünftig europaweit geltende Verfahren verlangt den berichterstattenden und den beteiligten Genehmigungsbehörden sowie den zuständigen Ethik-Kommissionen vor dem Hintergrund der engen zeitlichen Fristen aus der EU-Verordnung ein Höchstmaß an Organisation, zeitlicher Flexibilität und vorzuhaltenden Kapazitäten ab, da versäumte Fristen automatisch zu Genehmigungsfiktionen führen. In diesem System kommt der Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit der europäischen und nationalen Infrastruktur entscheidende Bedeutung zu. Es erscheint daher geboten zu beobachten und zu bewerten, inwieweit sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren, um gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vornehmen zu können.
Anlage Änderung und Entschließung zur Verordnung über das Verfahren zur Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der registrierten Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Anträgen auf Genehmigung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (Klinische Prüfung- Bewertungsverfahren-Verordnung - KPBV)
Zu § 1
Drucksache 184/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... nach. Dadurch soll präventiv die unvorsätzliche Einbringung und Ausbreitung von invasiven Arten minimiert werden. Entsprechend dem in Artikel 13 Absatz 1 der EU-Verordnung festgelegten Anwendungsbereich kann der Aktionsplan Maßnahmen auch für die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel vorsehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 40a Maßnahmen gegen invasive Arten
§ 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten
§ 40c Genehmigungen
§ 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten
§ 40e Managementmaßnahmen
§ 40f Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47 Einziehung und Beschlagnahme
§ 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
§ 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 28a Invasive Arten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c für die öffentliche Verwaltung
aa für den Bund
bb für die Länder
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung
III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Drucksache 189/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final; Ratsdok. 15120/16
... 3. Auch wenn der Zeitplan für die Weiterentwicklung der für den Ausbau der erneuerbaren Energien relevanten EU-Verordnungen und -Richtlinien sehr ambitioniert ist, unterstützt der Bundesrat diesen angesichts der Dringlichkeit der Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens ausdrücklich.
Drucksache 569/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... In den letzten Jahren sind diverse umweltrelevante EU-Richtlinien und EU-Verordnungen verabschiedet worden, die nur für typgenehmigte Fahrzeuge unmittelbar gelten. Die Ausweitung auf Einzelgenehmigungen nach § 21
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 47f Kraftstoffe und emissionsbedeutsame Betriebsstoffe
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
1. Zu Artikel 1 Nr. 1
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47
3. Zu Artikel 1 Nr.3 § 47f
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 69a
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 72
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Anlage VIIIa zu § 29 StVZO
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Anhang zur StVZO
7.1 Zu Buchstabe a
7.2 Zu Buchstabe b
7.3 Zu Buchstabe c
7.4 Zu Buchstabe d
7.5 Zu Buchstabe e
Drucksache 405/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das Verfahren zur Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der registrierten Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Anträgen auf Genehmigung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (Klinische Prüfung-BewertungsverfahrenVerordnung - KPBV )
... Die EU-Verordnung ermöglicht in Artikel 86 ausdrücklich die Möglichkeit der Gebührenreduktion für nichtkommerzielle
1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KPBV
2. Zu § 12 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Anlage 3 zu § 12 Nummer 4 Spalte 2 Satz 2 - neu - KPBV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 272/16 (Beschluss)
... Die Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter gilt seit dem 1. November 2012. Um im Rahmen des Vollzugs der EU-Verordnung Nr. 1222/2009 zur Reifenkennzeichnung Bußgelder verhängen zu können, müssen Ordnungswidrigkeitstatbestände im nationalen Recht festgelegt werden. Bisher ist dies nicht erfolgt.
Drucksache 49/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 2. Er weist angesichts des zur Wahrung des Gesundheitsschutzes eingeleiteten EU-Vertragsverletzungsverfahrens sowie verschiedener bei deutschen Gerichten anhängiger Klageverfahren und der offenbar gewordenen Diskrepanzen zwischen den EU-Abgasstandards und den realen Fahrzeugemissionen erneut auf den akuten Handlungsbedarf zur Minderung der NO2 Belastung in den Ballungsräumen hin. Er begrüßt insofern die mit dem EU-Verordnungsvorschlag unter Berücksichtigung des VW-Skandals vorgesehenen Regelungen zur Typgenehmigung und zur Marktüberwachung. Dazu ist die stärkere Unabhängigkeit der mit der Fahrzeugprüfung betrauten technischen
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 30
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 42
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 91
Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A
Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A
Zu Anhang IV Teil III Anlage 6
Zur Vorlage im Übrigen
Zu weiteren Maßnahmen
Drucksache 580/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... und ermöglicht somit die nach Artikel 25 Absatz 1 dieser EU-Verordnung erforderliche Sanktionierung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Sonstige Betreiberpflichten
§ 9 Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase
§ 11 Straftaten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung der Sachkundeanforderungen
2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen
3. Klarstellungen
4. Sanktionierung
III. Ermächtigungsgrundlagen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht
- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern
- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1
Zu b Streichung von Übergangsregelungen
- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte
- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt
Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate
- Anforderungen in § 5 Absatz 1
- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2
- Unternehmenszertifikate nach § 6
Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen
- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals
a Kennzeichnung
b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf
2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu a Betreiberpflichten
Zu b Kaufverbote
3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte
b Sachkundeanforderungen
IX. Weitere Kosten
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
Drucksache 149/16
... Außerdem erfolgt bei der Bußgeldbewehrung eine Anpassung an aktualisierte EU-Verordnungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3612: Sechste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 813/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)
... Auch soll es einem Kontributor oder einer Kontributorin im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 der genannten EU-Verordnung vorgeworfen werden können, wenn diese entgegen Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung nicht über wirksame "Strategien" verfügen (Artikel 2 Nummer 4, § 39 Absatz 2g Nummer 45 WpHG-E; Artikel 3 Nummer 123, § 120 Absatz 11 Nummer 3
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 3 Nummer 123 § 120 Absatz 11 Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 6 Nummer 23 § 56 Absatz 4h Nummer 5 KWG , Artikel 8 Nummer 30 § 50 Absatz 2 Nummer 10 und 11 BörsG Artikel 14 Nummer 7 § 332 Absatz 4g Nummer 2 VAG
4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG
5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG
6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG
7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG
8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG
9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG
10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG
11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG
12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG
13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG
14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG
zu a :
zu b :
zu c :
15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG
16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a
17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG
18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG
19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG
20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG
21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG
Zu a:
Zu b:
22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG
23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Die Schaffung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus und des einheitlichen Abwicklungsfonds durch die EU-Verordnung Nr. 806/2014 sowie Nr. 1093/2010 hat das institutionelle Gefüge der Bankenabwicklung verändert. Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung sind insbesondere die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds und die Wahrnehmung der Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde in Deutschland. 2008 wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds errichtet. Durch Rückzahlungen der Maßnahmenempfänger haben sich die Stabilisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds verringert. Ende 2015 wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Maßnahmen geschlossen. Seit 2016 hat der europäische Einheitliche Abwicklungsausschuss die Aufgabe der Abwicklung und Restrukturierung von Instituten übernommen. Als nationale Abwicklungsbehörde übt die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen des europäischen Einheitlichen Abwicklungsausschusses zentrale Funktionen aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
§ 16k Aufgabenbereich Abwicklung
§ 18a Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 79 Unterstützende Maßnahmen.
§ 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
§ 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.
§ 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 14 Informations- und Verschwiegenheitspflichten
Artikel 5 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1a Geschäftsbereich Abwicklung
Artikel 9 Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Inhalt des Regelungsvorhabens
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Weitere Kosten
Drucksache 580/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... definiert ausschließlich den Betreiber und das Unternehmen. Weder in dieser noch in einer der zugehörigen EU-Verordnungen (Durchführungsverordnung (EU) Nr.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 ChemKlimaschutzV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ChemKlimaschutzV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a ChemKlimaschutzV
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b ChemKlimaschutzV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 2 ChemKlimaschutzV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 3 - neu -, 4 - neu - ChemKlimaschutzV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 2 und 3 ChemKlimaschutzV
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 2 Nummer 5 ChemKlimaschutzV
Drucksache 414/16 (Beschluss)
... Mit dem Gesetzgebungsvorhaben werden Pflichten der Flughafenbetreiber für den Bereich der Luftsicherheit detailliert geregelt. Die finanziellen Folgen sind dabei aber nur sehr oberflächlich dargestellt. Laut Ausführungen in der Stellungnahme des Normenkontrollrates habe der Bund zwar bereits die Länder beteiligt, was zu keinen belastbaren Ergebnissen geführt habe. Zudem habe das Ressort die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand überwiegend qualitativ dargestellt und nur teilweise quantifiziert. Dies entbindet die Bundesregierung aber nicht davon, die mit dem Gesetzgebungsvorhaben verbundenen finanziellen Folgen detaillierter abzuschätzen und darzustellen. Eine transparente Darstellung der Folgekosten - insbesondere in Abgrenzung der durch EU-Verordnung oder aber durch nationale Gesetzgebung verursachten Kosten - erfolgt angabegemäß bisher gerade nicht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 5 Absatz 2 Nummer 3 LuftSiG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe ddd1 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LuftSiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe eee § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a LuftSiG
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe Absatz 9b - neu - LuftSiG , Buchstabe f - neu - § 7 Absatz 11 Satz 1 LuftSiG , Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu -, Absatz 3 LuftSiG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 8 Absatz 1 Satz 6 LuftSiG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 8 Absatz 2 LuftSiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a bis c, d - neu - bis g - neu - § 10 Satz 1, 2, 2a - neu -, Satz 3, 3a - neu -, Satz 4 und 6 LuftSiG
10. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 Satzteil nach Nummer 4 LuftSiG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 9 LuftSiG
Drucksache 280/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
... Der Entwurf dient der Anpassung des deutschen Rechts an das Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (im Folgenden: Übereinkommen) sowie an zwei im Zusammenhang mit diesem Übereinkommen stehende EU-Verordnungen, und zwar die Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
§ 15 Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 16 Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 17 Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 18 Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme
§ 19 Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 20 Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 5
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen
2. Patentgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu § 1
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6a
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
I Zusammenfassung
II Im Einzelnen
Drucksache 222/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
... Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes sollen Verordnungsermächtigungen zur Durchführung der beiden EU-Verordnungen geschaffen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Mitteilungen
§ 4 Muster, Vordrucke und Formulare
§ 5 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 180/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG)
... "§ 295 Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen".
Erstes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung.
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung.
§ 12 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel
§ 15 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung
§ 34b Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung
§ 34c Anzeigepflicht
§ 38 Strafvorschriften
§ 40d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014
§ 50 Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Artikel 2 Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen
§ 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
§ 53q Eigentumsrechte an Zentralverwahrern
§ 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014
§ 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
Artikel 4 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
Artikel 5 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 6 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 295 Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen
§ 308a Maßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
§ 4d Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung
§ 17 Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen.
Artikel 10 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 11 Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 12 Änderung des Depotgesetzes
§ 43 Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
Artikel 13 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 14 Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes
Artikel 15 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 16 Folgeänderungen
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 62/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Sanktionsverordnung
... es auch unmittelbar als Straftat verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Hierdurch trägt Deutschland den in chemikalienrechtlichen EG- und EU-Verordnungen enthaltenen mitgliedstaatlichen Regelungsaufträgen (so u.a. in Artikel 87 der BiozidVerordnung) in Bezug auf die Festlegung von Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Verordnungen Rechnung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
Abschnitt 8 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Abschnitt 9 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012
Abschnitt 10 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007
§ 2 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004
Abschnitt 8 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012
§ 14 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Abschnitt 9 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012
§ 15 Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012
§ 16 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012
Abschnitt 10 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007
§ 17 Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
§ 18 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und den auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
V. Nachhaltigkeitsprüfung
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 580/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... definiert ausschließlich den Betreiber und das Unternehmen. Weder in dieser noch in einer der zugehörigen EU-Verordnungen (Durchführungsverordnung (EU) Nr.
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 ChemKlimaschutzV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ChemKlimaschutzV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a ChemKlimaschutzV
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b ChemKlimaschutzV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 2 ChemKlimaschutzV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 3 - neu -, 4 - neu - ChemKlimaschutzV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 2 und 3 ChemKlimaschutzV
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 2 Nummer 5 ChemKlimaschutzV
Drucksache 804/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG )
... d) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Anforderungen an das Carsharing-Angebot und die Fahrzeugflotte in der Anlage zum Gesetzentwurf zu erweitern, unter anderem durch die Vorgabe aa) eines Mindestanteils von Fahrzeugen mit alternativen Antriebskonzepten (Elektro-, Plug-in-Hybrid-, Erdgasantrieb) von 70 Prozent in der eingesetzten Fahrzeugflotte und bb) dass die Stickoxidemissionen eingesetzter Dieselfahrzeuge im realen Fahrbetrieb den verbindlichen Emissionsgrenzwert (NTE) der EU-Verordnung 2016/646 auf Basis des endgültigen Übereinstimmungsfaktors (RDE-Stufe 2 mit Emissionen von höchstens dem 1.5-fachen des Typprüfungsgrenzwertes) einhalten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG
3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG
4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*
5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2
Drucksache 120/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Mit der durch die EU-Verordnung zu klinischen Prüfungen erforderlichen Anpassung des Arzneimittelgesetzes und der auf ihm basierenden Verordnungen wird es notwendig, einzelne Paragraphen, zum Beispiel § 13 AMG zur Herstellungserlaubnis, mit so vielen Regelungen und Ausnahmen zu überfrachten, dass die Grenzen des Leseverständnisses erreicht und teilweise überschritten sind.
1. Zu Artikel 1 §§ 15 und 20c Absatz 3 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 3 Nummer 2 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 3 Nummer 8 - neu - AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41b Absatz 1 Satz 2 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41b Absatz 2 Satz 1 AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41c Satz 1 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16
10. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 40 Absatz 3 Satz 2 und Satz 5, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 sowie Absatz 5 Satz 1 und § 42 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 AMG
11. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 41 Absatz 1 AMG
12. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 41 Absatz 3 AMG
13. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a § 73 Absatz 2 Nummer 2 AMG
14. Zur Systematik des Arzneimittelgesetzes
15. Zu Artikel 10 § 1 Absatz 1 Satz 3 AMFarbV
16. Zu der Frischzellen-Verordnung
17. Zur Bekämpfung der Arzneimittelfälschungskriminalität
18. Zur Regelung von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen
Drucksache 103/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... (5) Mit dem Vorhaben wird zudem von der in der zugrunde liegenden EU-Verordnung verankerten Möglichkeit Gebrauch gemacht, Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit zuzulassen. Dazu sollen die Tierhalter entweder eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen oder die zuständige Behörde kann über eine Allgemeinverfügung die Impfung für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich genehmigen. Die Allgemeinverfügung ist ortsüblich bekannt zu machen. Zudem kann die zuständige Behörde künftig eine Impfung anordnen, wenn z.B. in einem größeren Gebiet mehrere Krankheitsfälle verzeichnet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 Änderung der BHV1-Verordnung
Artikel 2 Änderung der Schweinepest-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 4 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 5 Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung
Artikel 7 Änderung der Fischseuchenverordnung
Artikel 8 Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung
Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3505: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand
• Zu 1 Rücksendung der BHV1-Bescheinigungen
• Zu 5 Impfung Blauzungenkrankheit Genehmigung durch Allgemeinverfügung
5 Einzelgenehmigung
Anordnung der Impfung durch die Behörde
• Zu 7 Häufigkeit serologischer Untersuchung bei Einhufern
2.3. Sonstige Kosten
Drucksache 49/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 2. Der Bundesrat weist angesichts des zur Wahrung des Gesundheitsschutzes eingeleiteten EU-Vertragsverletzungsverfahrens sowie verschiedener bei deutschen Gerichten anhängiger Klageverfahren und der offenbar gewordenen Diskrepanzen zwischen den EU-Abgasstandards und den realen Fahrzeugemissionen erneut auf den akuten Handlungsbedarf zur Minderung der NO2 Belastung in den Ballungsräumen hin. Er begrüßt insofern die mit dem EU-Verordnungsvorschlag unter Berücksichtigung des VW-Skandals vorgesehenen Regelungen zur Typgenehmigung und zur Marktüberwachung.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 30
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 42
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Artikel 55
Zu Artikel 91
Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A
Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A
Zu Anhang IV Teil III Anlage 6
Zur Vorlage im Übrigen
Zu weiteren Maßnahmen
Drucksache 143/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE -Kennzeichnung auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 - COM(2016) 157 final
... Im Sinne der Harmonisierung auf EU-Ebene sollten zumindest bei der Produktfunktionskategorie 3 ebenfalls Grenzwerte für diese zwei Substanzen in die vorgeschlagene EU-Verordnung aufgenommen werden. Erfolgt dies nicht, sind in der Praxis auf deutschem Staatsgebiet Probleme zu erwarten.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Anhängen
Zu Anhang I Teil II PFC 3
Zur Vorlage im Übrigen
Drucksache 239/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
... Die Regelungen, die zu einem Erfüllungsaufwand führen, betreffen die Konkretisierung einer EU-Verordnung. Für die Länder wird ausgehend von Schätzungen der Bundesländer von einem Erfüllungsaufwand für die erstmalige Aufstellung von Kontrollplänen von ca. 650.000€ ausgegangen und für die Überprüfung und evtl. Aktualisierung in den Folgejahren von ca. 325.000€ pro Jahr. Für den Bund entsteht kein nennenswerter Erfüllungsaufwand. Ein etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
§ 11a Kontrollpläne
§ 18a Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen gefährlicher Abfälle
§ 18b Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen nicht gefährlicher Abfälle
§ 18c Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 19 Einziehung
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 546/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... Umsetzung einer EU-Verordnung. Dem NKR liegen keine Anhaltspunkte vor, dass seitens der Bundesregierung von einer 1:1-Umsetzung abgewichen wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
§ 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
§ 4 Anschriftenbestand
§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
§ 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
§ 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten
§ 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 13 Nutzung weiterer Quellen
§ 14 Datenübermittlungen
§ 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
§ 16 Löschung
§ 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft
b. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
aa. Erfüllungsaufwand für den Bund
Zu den Personalkosten:
Zu den Sachkosten:
bb. Erfüllungsaufwand für die Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu den §§ 8
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Gegenstand des Regelungsvorhabens
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder
Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4 Evaluierung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 120/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Mit der durch die EU-Verordnung zu klinischen Prüfungen erforderlichen Anpassung des Arzneimittelgesetzes und der auf ihm basierenden Verordnungen wird es notwendig, einzelne Paragraphen, zum Beispiel § 13 AMG zur Herstellungserlaubnis, mit so vielen Regelungen und Ausnahmen zu überfrachten, dass die Grenzen des Leseverständnisses erreicht und teilweise überschritten sind.
1. Zu Artikel 1 §§ 15 und 20c Absatz 3 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 3 Nummer 2 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 3 Nummer 8 - neu - AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41b Absatz 1 Satz 2 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41b Absatz 2 Satz 1 AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41c AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41c Satz 1 AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16
11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 40 Absatz 3 Satz 2 und Satz 5, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 sowie Absatz 5 Satz 1 und § 42 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 AMG
12. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 41 Absatz 1 AMG
13. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 41 Absatz 3 AMG
14. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a § 73 Absatz 2 Nummer 2 AMG
15. Zur Systematik des Arzneimittelgesetzes
16. Zu Artikel 10 § 1 Absatz 1 Satz 3 AMFarbV
17. Zu der Frischzellen-Verordnung
18. Zur Bekämpfung der Arzneimittelfälschungskriminalität
19. Zur Regelung von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen
Drucksache 422/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... Zuletzt bestimmt Nummer 5, dass "umweltbezogene Rechtsvorschriften" diejenigen des Bundesrechts, des Landesrecht und des unmittelbar geltenden Rechts der Europäischen Union sind. Umfasst sind dabei alle Rechtsakte der Europäischen Union, die zu ihrer Geltung keines bundes- oder landesrechtlichen Umsetzungsaktes mehr bedürfen. Dies sind EU-Verordnungen nach Artikel 288 Absatz 2 AEUV. Hingegen unterfallen Richtlinien im Falle ihrer umfassenden Umsetzung in deutsches Recht und die weiteren in Artikel 288 Absatz 1 AEUV genannten Akte nicht Nummer 5. Im Einzelfall ist die Rechtsprechung des EuGH zur fehlerhaften oder fehlenden Umsetzung von Richtlinien und der damit verbundenen unmittelbaren Wirkung von Richtlinien zu beachten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
§ 4 Verfahrensfehler.
§ 5 Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren
§ 6 Klagebegründungsfrist
§ 7 Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen
§ 8 Überleitungsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Bundesberggesetzes
§ 5a Öffentliche Bekanntgabe
Artikel 8 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 9 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 11 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 14 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Artikel 15 Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung des Umweltinformationsgesetzes
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demographie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Artikel 9 Zugang zu Gerichten [...]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
I. Zusammenfassung
1. Im Einzelnen
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
Drucksache 279/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... An mehrere Statistiken werden durch EU-Verordnungen zusätzliche Anforderungen gestellt. Um die durch diese Anforderungen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen tragen zu können, sollen diese Statistiken in den Mikrozensus integriert werden. Auf diese Weise sollen Synergieeffekte genutzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)
§ 1 Art und Gegenstand der Erhebung
§ 2 Zweck der Erhebung
§ 3 Erhebungseinheiten
§ 4 Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe
§ 5 Periodizität, Berichtswoche
§ 6 Kernprogramm der Erhebungsmerkmale
§ 7 Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung
§ 8 Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen
§ 9 Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie
§ 10 Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften
§ 11 Hilfsmerkmale
§ 12 Erhebungsbeauftragte
§ 13 Auskunftspflicht
§ 14 Trennung und Löschung von Angaben
§ 15 Datenübermittlung
§ 16 Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung
§ 17 Weitere Stichprobenerhebungen
§ 18 Experimentierklausel
§ 19 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes
§ 4 Hilfsmerkmale
Artikel 3 Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
§ 9 Hilfsmerkmale
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Im Einzelnen
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 137/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
... Ausgenommen sind demnach u.a. die Bereiche, die bereits Gegenstand anderer EU-Verordnungen sind wie die Unterhaltspflichten12 (insbesondere im Verhältnis der Partner untereinander) und Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht13.
Drucksache 414/1/16
... Mit dem Gesetzgebungsvorhaben werden Pflichten der Flughafenbetreiber für den Bereich der Luftsicherheit detailliert geregelt. Die finanziellen Folgen sind dabei aber nur sehr oberflächlich dargestellt. Laut Ausführungen in der Stellungnahme des Normenkontrollrates habe der Bund zwar bereits die Länder beteiligt, was zu keinen belastbaren Ergebnissen geführt habe. Zudem habe das Ressort die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand überwiegend qualitativ dargestellt und nur teilweise quantifiziert. Dies entbindet die Bundesregierung aber nicht davon, die mit dem Gesetzgebungsvorhaben verbundenen finanziellen Folgen detaillierter abzuschätzen und darzustellen. Eine transparente Darstellung der Folgekosten - insbesondere in Abgrenzung der durch EU-Verordnung oder aber durch nationale Gesetzgebung verursachten Kosten - erfolgt angabegemäß bisher gerade nicht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 5 Absatz 2 Nummer 3 LuftSiG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ddd1 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LuftSiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe eee § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a LuftSiG
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe Absatz 9b - neu LuftSiG , Buchstabe f - neu - § 7 Absatz 11 Satz 1 LuftSiG , Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu -, Absatz 3 LuftSiG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 8 Absatz 1 Satz 6 LuftSiG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 8 Absatz 2 LuftSiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a bis c, d - neu - bis g - neu - § 10 Satz 1, 2, 2a - neu -, Satz 3, 3a - neu -, Satz 4 und 6 LuftSiG
10. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 Satzteil nach Nummer 4 LuftSiG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 9 LuftSiG
Drucksache 272/16
... Die Änderungsverordnung gewährleistet die Vollziehbarkeit delegierter EU-Verordnungen und ist daher mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 754/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008
und (EU) Nr. 1337/2011 - COM(2016) 786 final
... Die Länder sind im Statistikbereich an ihrer Belastungsgrenze. Es können nicht immer mehr Aufgaben durch das vorhandene Personal übernommen werden. Für die durch EU-Verordnungen erweiterten Berichtskreise und verkürzten Übermittlungsfristen muss es eine Kompensation für den damit verbundenen Aufwand oder entsprechende Entlastungen in anderen Statistikbereichen geben. Hierzu äußert sich weder dieser Verordnungsvorschlag, noch haben dies andere Verordnungsvorschläge getan. Deshalb ist es erforderlich, diese Problematik grundsätzlich anzugehen. Beispielgebend könnten Ansätze sein, wie sie bei der Deregulierung gegangen wurden.
Drucksache 272/1/16
... Die Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter gilt seit dem 1. November 2012. Um im Rahmen des Vollzugs der EU-Verordnung Nr. 1222/2009 zur Reifenkennzeichnung Bußgelder verhängen zu können, müssen Ordnungswidrigkeitstatbestände im nationalen Recht festgelegt werden. Bisher ist dies nicht erfolgt.
Drucksache 638/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der EVPG -Verordnung
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10 - sog. Ökodesign-Richtlinie) um. Die einzelnen produktspezifischen Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (Ökodesign) werden mittels Durchführungsrechtsvorschriften durch die Europäische Kommission festgelegt. Bislang hat die Europäische Kommission 27 Durchführungsrechtsvorschriften für verschiedene Produktgruppen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie in Form unmittelbar wirksamer EU-Verordnungen erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der EVPG-Verordnung
§ 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Drucksache 114/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen COM(2016) 128 final
... - Prüfung der Einführung einer Entsendungshöchstdauer, vor allem im Hinblick auf eine Abstimmung der einschlägigen Bestimmungen mit der EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
2.3. Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Konsultation der Interessenträger
4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN
5. Folgenabschätzung
6. Grundrechte
7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags
7.1. Absatz 1
7.2. Absatz 2
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
7.3. Absatz 3
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 96/71/EG
Artikel 2a Entsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 813/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)
... Auch soll es einem Kontributor oder einer Kontributorin im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 der genannten EU-Verordnung vorgeworfen werden können, wenn diese entgegen Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung nicht über wirksame "Strategien" verfügen (Artikel 2 Nummer 4, § 39 Absatz 2g Nummer 45 WpHG-E; Artikel 3 Nummer 123, § 120 Absatz 11 Nummer 3
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG ,
4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG
5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG
6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG
7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG
8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG
9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG
10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG
11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG
12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG
13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG
14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG
15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG
16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a
17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG
18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG
19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG
20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG
21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG
Zu a:
Zu b:
22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG
23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung
Drucksache 106/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dreizehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... /EG auch bei solchen Diätfuttermitteln eingehalten werden, deren besonderer Ernährungszweck durch EU-Verordnung und damit durch unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht in Anhang I Teil B der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dreizehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 2 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 27/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetz es
... Das Betäubungsmittelgesetz enthält Regelungen zum Anbau und zur Überwachung von Nutzhanf. In diesen Regelungen wird auf EU-Recht verwiesen. Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2013 wurden diese Vorschriften in neue EU-Verordnungen überführt. Daher sind als Folgeänderung nunmehr die im nationalen Recht enthaltenen Verweise auf das EU-Recht anzupassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2a Datennutzung
§ 3a Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 3
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
5. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3045: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und FischereifondsInformationen-Gesetzes und zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 Länder:
Drucksache 207/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... a) Der Bundesrat verweist auf seine Beschlüsse zum EU-Richtlinienvorschlag für einen europäischen Rechtsrahmen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BR-Drs. 356/12(B)), zum EU-Verordnungsvorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (BR-Drs. 592/13(B)) und zum BRRD-Umsetzungsgesetz (BR-Drs. 357/14(B) und 516/14(B)), in denen er sich dafür eingesetzt hatte, dass Institute mit einem risikoarmen Geschäftsmodell wie etwa Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht zur Finanzierung der Sanierung oder Abwicklung von Instituten mit einem risikoreichen Geschäftsmodell herangezogen werden und Förderbanken nicht in den Kreis der beitragspflichtigen Institute einbezogen werden.
1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV
3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV
4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV
Zur Verordnung allgemein
Drucksache 261/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... Das Umweltbundesamt übernimmt die Aufgaben der Entgegennahme und Auswertung der Jahresberichte zu den Recyclingeffizienzen. Recyclingbetriebe müssen jährlich spätestens vier Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres die zutreffenden in Anhang IV, Anhang V und Anhang VI von EU-Verordnung Nr. 493/2012 ausgewiesenen Informationen an das Umweltbundesamt melden. In diesen Anhängen sind die notwendigen Angaben und Formulare zur Übermittlung der Recyclingeffizienzen und die standardisierte Berechnungsmethode aufgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
3.1 Bürgerinnen und Bürger
3.2 Wirtschaft
3.3 Verwaltung
3.3.1 Erfüllungsaufwand des Bundes
3.3.2 Erfüllungsaufwand der Länder
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3018: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 541/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess - und Eichgesetzes
... Nummer 5 schafft eine Verordnungsermächtigung zum Erlass von Durchführungsvorschriften für EU-Verordnungen auf dem Gebiet des Fertigpackungsrechts.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Mess- und Eichgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Drucksache 212/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa - COM(2015) 192 final
... 5. Der Bundesrat befürchtet, dass eine EU-Verordnung zu rechtlichen Unklarheiten und Abgrenzungsproblemen im Verhältnis zu dem geltenden Richtlinienpaket führen würde. Er lehnt daher - mit Ausnahme für den Bereich Roaming eine Regelung in Form einer EU-Verordnung ab und spricht sich für eine Empfehlung im Sinne von Artikel 288 AEUV aus. Allenfalls eine Richtlinie der EU kann noch als angemessen gewertet werden.
Zur Mitteilung allgemein
Allgemeine Bestimmungen
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft
Zu Bildungsfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 252/15
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. Danach müssen sich Marktteilnehmer, die meldepflichtige Verträge gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung abschließen, bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen. Dies betrifft insbesondere Energieversorgungsunternehmen, Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber, aber auch einige Verteilnetzbetreiber, Händler, Großverbraucher, Industriebetreiber mit mehr als 600 GWh/Jahr Verbrauchskapazität sowie Akteure auf den Finanzmärkten, die Finanzprodukte mit Bezug auf den Energiegroßhandel handeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungsermächtigung
IV. Folgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Bürokratiekosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3315: Dritte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
Im Einzelnen
Drucksache 207/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... a) Der Bundesrat verweist auf seine Beschlüsse zum EU-Richtlinienvorschlag für einen europäischen Rechtsrahmen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BR-Drs. 356/12(B)), zum EU-Verordnungsvorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (BR-Drs. 592/13(B)) und zum BRRD-Umsetzungsgesetz (BR-Drs. 357/14(B) und 516/14(B)), in denen er sich dafür eingesetzt hatte, dass Institute mit einem risikoarmen Geschäftsmodell wie etwa Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht zur Finanzierung der Sanierung oder Abwicklung von Instituten mit einem risikoreichen Geschäftsmodell herangezogen werden und Förderbanken nicht in den Kreis der beitragspflichtigen Institute einbezogen werden.
1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV
2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 und § 6 Absatz 1 Satz 4 RStruktFV
3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV
4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV
5. Zur Verordnung allgemein
Drucksache 568/14
... Mit den Änderungen in § 10 Absatz 1 und 2, § 19 Absatz 5 und § 42 Absatz 1 und 3 werden die Verweise auf die neue EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Drucksache 9/14
... - Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung sowie auf die EU-Embargoverordnung gegen Iran.
Drucksache 420/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... -Verordnung. Die hier vorgenommene Definition für immunologische Tierarzneimittel differenziert nicht zwischen verschiedenartigen Impfstoffen und enthält keine Invitro-Diagnostika. Sollte eine Aufnahme von Regelungen zu Tierimpfstoffen in die EU-Verordnung erfolgen, behält sich der Bundesrat eine erneute Stellungnahme aus tierseuchenrechtlicher Sicht vor.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Artikel 4 Nummer 3
Zu Artikel 4 Nummer 20
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu den Artikeln 21
Zu Artikel 29
Zu den Artikeln 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 32
Zu Artikel 32
Zu den Artikeln 33
Zu Artikel 38
Zu Artikel 54
Zu Artikel 69
Zu den Artikeln 72
Zu Artikel 73
Zu den Artikeln 82
Zu Artikel 89
Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.
Zu Artikel 93
Zu Artikel 97
Zu Artikel 99
Zu Artikel 100
Zu Artikel 101
Zu Artikel 104
Zu Artikel 104
Zu Artikel 105
Zu Artikel 106
Zu Artikel 107
Zu Artikel 108
Zu Artikel 110
Zu Artikel 111
Zu Artikel 112
Zu Artikel 114
Zu den Artikeln 115
Zu Artikel 116
Zu Artikel 117
Zu Artikel 118
Zu Artikel 124
Zu Artikel 125
Zu Artikel 146
Zu Anhang II Nummer 1.3.1.
Zur Ergänzung der Vorlage
Zur Übersetzung der Vorlage
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Drucksache 150/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
... Im jeweiligen Artikel 35 der EU-Verordnungen zur Errichtung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, 1094/2010 und 1095/2010) und in Artikel 15 zur Errichtung des ESRB (Verordnung (EU) Nr. 1092/2010) werden den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und dem ESRB Informationsansprüche gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden eingeräumt. Das gilt auch für Börsenaufsichtsbehörden der Länder. Insoweit fehlt im
1. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 25c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25d Absatz 3 Satz 3 KWG-E
Zu Doppelbuchstabe cc
3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff - neu - § 25d Absatz 3 Satz 6 KWG-E
4. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 31 WpHG
5. Zu Artikel 8 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 8 Änderung des Geldwäschegesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
6. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 123g VAG
7. Zu Artikel 11 Nummer 4 - neu - § 157 Absatz 4 - neu - GewO
8. Zu Artikel 12a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 - neu - BörsG
Artikel 12a Änderung des Börsengesetzes
Drucksache 531/14
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... Durch den Vollzug der Änderungsverordnung entstehen der Wirtschaft keine Mehrkosten. Die beiden bestehenden Informationspflichten (ID-IP 200610251504081 und ID-IP 200610251504082) werden nicht verändert; die Informationspflichten für auskunftspflichtige Unternehmen werden auf gleichem Niveau gehalten: Der Kreis der Unternehmen, die nach der bisherigen EU-Verordnung verpflichtet waren, den Statistischen Wert anzumelden, bleibt durch die neue nationale Regelung, welche die vormalige europäische Regelung eins zu eins abbildet, gleich groß.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bund und Länder inkl. Kommunen :
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
§ 30a Auskunftspflicht zur Erhebung des Statistischen Wertes im innergemeinschaftlichen Warenverkehr
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Festlegung des Bezugszeitraums
2. Erhebung des Statistischen Wertes beim Kauf oder Verkauf von Waren
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtliche Folgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere rechtliche Folgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 188/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetz es
... Vor diesem Hintergrund ist es zweckmäßig und geboten, die Frist nach § 28 Absatz 12 Satz 1 ChemG bis Mitte 2016 zu verlängern, so dass auch der voraussichtliche Zeitbedarf des nationalen Rechtsetzungsverfahrens abgedeckt wird. Sollte die EU-Verordnung sehr zügig verabschiedet werden und einen früheren Systemwechsel als zum 1. Juli 2016 vorsehen oder ermöglichen, so wäre dem im Rahmen der Anpassungsrechtsetzung durch eine erneute Änderung des in § 28 Absatz 12 Satz 1 ChemG genannten Enddatums Rechnung zu tragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Sonstige Kosten
IV. Erfüllungsaufwand
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 310/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Mineral - und Tafelwasser-Verordnung
... durch EU-Verordnung vorgegeben
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Inhalt der Verordnung
Erfüllungsaufwand, weitere Kosten und Preise
Geschlechtsspezifische Auswirkungen
Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2324: Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasser-Verordnung)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 653/14
... Auswirkungen durch die unmittelbar geltenden EU Vorgaben (EU-Verordnung)
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
§ 24a Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund, Länder und Kommunen
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Inanspruchnahme der Ausnahmemöglichkeiten Änderung der FPersV
aa Fahrzeuge zur Zustellung von Sendungen im Rahmen des Postuniversaldienstes § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV
Tabelle
bb Fahrzeuge mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb § 18 Absatz 1 Nummer 6 FPersV
Tabelle
Tabelle
Tabelle
cc Fahrzeuge für die Beförderung lebender Tiere § 18 Absatz 1 Nummer. 16 FPersV
Tabelle
b Verkürzung der Auditierungsintervalle
c Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr GüKGrKabotageV
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3061: Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 27/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
... Mit diesem Regelungsvorhaben sollen in erster Linie die im nationalen Recht enthaltenen Verweise auf kürzlich aufgehobene EU-Verordnungen ersetzt werden durch Verweise auf die entsprechenden aktuellen EU-Verordnungen. Materiell-rechtlich hat sich dadurch nichts geändert. Außerdem wird eine nationale Vorschrift, die keine Praxisrelevanz hatte, aufgehoben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse
Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 378/14
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Pharmakovigilanz-Aktivitäten. Die genannte Durchführungsverordnung beinhaltet für pharmazeutische Unternehmer unter anderem unmittelbar geltende spezielle Pflichten zur Führung eines Qualitätssystems für Pharmakovigilanz-Tätigkeiten, zur Pharmakovigilanz-Stammdokumentation, zu Aufbewahrungsfristen für PharmakovigilanzDaten und -Unterlagen, zu risikobasierten Audits, zur Übermittlung von Unbedenklichkeitsberichten, zur Verwendung von bestimmten Formaten und zur Führung von Risikomanagementplänen. Die Pflichten nach dieser EU-Verordnung sind deshalb von pharmazeutischen Unternehmern unabhängig von der AMWHV zu beachten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.2715: Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 566/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung - VorlLMIEV )
... Der Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung in den Ländern aus ggf. erhöhter Kontrolltätigkeit der Lebensmittelüberwachung ergibt sich bereits aus der EU-Verordnung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung - VorlLMIEV
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Art und Weise der Kennzeichnung nicht vorverpackter Lebensmittel
§ 3 Art und Weise der Kennzeichnung bei offenem Ausschank von Weinerzeugnissen
§ 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Verordnungsgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3132: Entwurf einer vorläufigen Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Sonstige Kosten
Drucksache 5/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Erlass des Durchführungsrechtsaktes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln für Vegetarierinnen/Vegetarier oder Veganerinnen/Veganer -
... zu konkreten Terminen vorgesehenen Durchführungsrechtsakte und Berichte vorlegt. Die Europäische Kommission hat kurz nach Verabschiedung der EU-Verordnung deutlich gemacht, dass sie das Interesse an Sekundärrechtsakten und Berichten, die in der EU-Verordnung nicht an einen bestimmten Vorlagetermin geknüpft sind, sehr wohl anerkenne. Dazu zählt auch der vom Bundesrat erbetene Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 36 Absatz 3 Buchstabe b. Aufgrund der hohen Zahl der termingebundenen Rechtsakte und Berichtspflichten hat die Europäische Kommission aber erläutert, dass sie von der vom Unionsgesetzgeber vorgesehenen Priorisierung nicht abweichen könne.
Drucksache 150/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
... Im jeweiligen Artikel 35 der EU-Verordnungen zur Errichtung der Euro-päischen Finanzaufsichtsbehörden (Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, 1094/2010 und 1095/2010) und in Artikel 15 zur Errichtung des ESRB (Verordnung (EU) Nr. 1092/2010) werden den Europäischen Finanzaufsichts-behörden und dem ESRB Informationsansprüche gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden eingeräumt. Das gilt auch für Börsenaufsichtsbehörden der Länder. Insoweit fehlt im
1. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 25c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25d Absatz 3 Satz 3 KWG-E
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe cc
3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 25d Absatz 3 Satz 2 KWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff - neu - § 25d Absatz 3 Satz 6 KWG-E
7. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 31 WpHG
8. Zu Artikel 8 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 8 Änderung des Geldwäschegesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
11. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 123g VAG
12. Zu Artikel 11 Nummer 4 - neu - § 157 Absatz 4 - neu - GewO
13. Zu Artikel 12a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 - neu - BörsG
Artikel 12a Änderung des Börsengesetzes
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
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Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.