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"EU-Standards"
Drucksache 58/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - COM(2020) 35 final
... Im Rahmen der geplanten Wirtschaftspartnerschaft ist sicherzustellen, dass die hohen EU-Standards sowie der Grundsatz des fairen Wettbewerbs gewahrt bleiben. Die genaue Art der Verpflichtungen sollte dem Umfang und der Tiefe der künftigen Beziehungen und der Verflechtung beider Parteien entsprechen.
Drucksache 58/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - COM(2020) 35 final
... Im Rahmen der geplanten Wirtschaftspartnerschaft ist sicherzustellen, dass die hohen EU-Standards sowie der Grundsatz des fairen Wettbewerbs gewahrt bleiben. Die genaue Art der Verpflichtungen sollte dem Umfang und der Tiefe der künftigen Beziehungen und der Verflechtung beider Parteien entsprechen.
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Da Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nunmehr schärfer geahndet werden, haben die Verpflichteten nach Wegen gesucht, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern. Die entsprechenden Maßnahmen reichen von der Zuweisung zusätzlicher Ressourcen und der Einrichtung weitreichender Abhilfeprogramme bis hin zur radikalen Überprüfung der Geschäftsmodelle und zur Aufgabe bestimmter Produkte, Kunden oder Märkte, einschließlich bestimmter Korrespondenzbankbeziehungen. Dies könnte ungewollte Folgen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen und die Finanzierung der Wirtschaft haben. Technologische Lösungen, die die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten verbessern könnten, müssen mit den internationalen und den EU-Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie mit den EU-Vorschriften in anderen Bereichen, insbesondere auch Datenschutz und Kartellrecht, in Einklang stehen.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 661/19
Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
... b. Es bedarf deutlicher Erleichterungen im Meldewesen. In dem Bankenpaket vom Juni 2019 erhielt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA den Auftrag, Maßnahmen zu erarbeiten, um den Meldeaufwand für kleine und nicht komplexe Banken um mindestens 10 %, idealerweise 20 % zu senken. Aus Sicht des Bundesrates sollte auf die Einhaltung des 20 %-Zieles Wert gelegt werden. Dabei müssen auch nationale Meldevorgaben, die über die EU-Standards hinausgehen oder nahezu identisch mit EU-Abfragen sind, auf den Prüfstand gestellt werden.
Drucksache 72/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds - COM(2018) 92 final
... 17. Weitere Initiativen zielen auf die Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen ab, z.B. die Erläuterung der bestehenden EU-Standards für den Umgang mit grenzüberschreitenden Investitionen in der EU sowie die Schaffung eines Rahmens für die gütliche Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1
2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU
Artikel 30a Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM
Artikel 32a Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM
Artikel 43a Einrichtungen für Kleinanleger
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Bewertung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6
Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... 16. Weitere Initiativen zielen auf die Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen ab, u.a. die Erläuterung der bestehenden EU-Standards für den Umgang mit grenzüberschreitenden Investitionen in der EU sowie die Schaffung eines Rahmens für die gütliche Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anforderungen an Marketing-Anzeigen
Artikel 3 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 4 Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 5 Prüfung der Marketing-Anzeigen
Artikel 6 Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte
Artikel 7 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte
Artikel 8 Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte
Artikel 9 Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten
Artikel 10 Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW
Artikel 11 Standardisierung der Anzeigen an die ESMA
Artikel 12 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 13 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 646/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
... im Jahr 2003 hat der Bundesrat mehrfach darauf hingewiesen, dass über die EU-Standards hinausgehende Umweltanforderungen zur Folge hätten, dass die infolge des mittelfristig abnehmenden Mineralölbedarfs zu erwartenden Stilllegungen von Raffi-neriekapazitäten vor allem in Deutschland stattfinden würden (vgl. BR-Drucksache 490/03(B), Ziffern 9, 17 und 20). Dies wäre im Hinblick auf die damit verbundenen Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzverluste nicht zu vertreten. Zudem wäre zu erwarten, dass infolge der Stilllegung deutscher Raffinerien, die umweltverträglich über
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 5 Absatz 5a - neu -
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 5 Absatz 7 Nummer 1a
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6 Absatz 7a Satz 2 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 1 Satz 1
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 2 Satz 1 und 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 2 Satz 1
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 10 Buchstabe a § 22 Absatz 1b
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 20 Absatz 1a
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 1
12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13
Zu Artikel 1 Nummer 12
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12
Zu Artikel 1 Nummer 12
14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 1 Nummer 12
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14
Zu Artikel 1 Nummer 12
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... 87. Besonders hervorzuheben ist die Fortentwicklung der wirtschaftspolitischen Koordinierung, zunächst im Rahmen des Europäischen Semesters. Allerdings sollte hierbei der Empfehlungscharakter grundsätzlich beibehalten werden. Rechtsverbindlich vorgegebene EU-Standards, die die Mitgliedstaaten zu ihrer Erreichung oder Einhaltung zwingen, bergen die Gefahr, in unangemessener Weise in die Haushaltsautonomie der einzelnen Mitgliedstaaten einzugreifen und mit Blick auf die unterschiedlichen Länderstrukturen eher kontraproduktiv zu wirken.
Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17
Globalisierung meistern
Zukunft der EU-Finanzen
Soziale Dimension Europas
Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion
Zukunft der europäischen Verteidigung
Zu BR-Drucksache 543/17
Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen
Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen
Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen
Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters
Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit
Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik
Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik
Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten
Prioritäten in der Förderpolitik
Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik
Zu BR-Drucksache 444/17
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 141. Besonders hervorzuheben ist die Fortentwicklung der wirtschaftspolitischen Koordinierung, zunächst im Rahmen des Europäischen Semesters. Allerdings sollte hierbei der Empfehlungscharakter grundsätzlich beibehalten werden. Rechtsverbindlich vorgegebene EU-Standards, die die Mitgliedstaaten zu ihrer Erreichung oder Einhaltung zwingen, bergen die Gefahr, in unangemessener Weise in die Haushaltsautonomie der einzelnen Mitgliedstaaten einzugreifen und mit Blick auf die unterschiedlichen Länderstrukturen eher kontraproduktiv zu wirken.
Drucksache 373/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 8. Er ist der Auffassung, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten sollten, wie dies auch mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass ein entsprechendes "level-playing-field" geschaffen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch weiterhin die hohen EU-Standards beispielsweise beim Umwelt-, Agrar- und Verbraucherschutz, in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sicherheit, beim Schutz der Privatsphäre sowie beim Arbeitsrecht gelten und das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleibt. Dabei muss die Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes der EU-27 sichergestellt bleiben. Der reibungslose Handel innerhalb der EU ist von vorrangiger Bedeutung.
Drucksache 373/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten sollten, wie dies auch mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass ein entsprechendes "level-playing-field" geschaffen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch weiterhin die hohen EU-Standards beispielsweise beim Umwelt-, Agrar- und Verbraucherschutz, in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sicherheit, beim Schutz der Privatsphäre sowie beim Arbeitsrecht gelten und das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleibt. Dabei muss die Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes der EU-27 sichergestellt bleiben. Der reibungslose Handel innerhalb der EU ist von vorrangiger Bedeutung.
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... -armen, klimaverträglichen Wirtschaft beizutragen. Solche Reformen sind von entscheidender Bedeutung, damit die EU ihre Klima- und Umweltziele erreichen und internationale Verpflichtungen einhalten kann, einschließlich ihrer Zusagen im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens10 und der Ziele des Pakets zur Kreislaufwirtschaft11 aus dem Jahr 2015. Im Rahmen der G20 treibt die Kommission die Verwirklichung dieser Ziele voran.12 Die Kommission unterstützt die Ausrichtung privater Investitionen auf Klimaschutz-, Ressourceneffizienz- und andere Umweltziele sowohl mittels politischer Maßnahmen als auch durch öffentliche Investitionen. Es wird daran gearbeitet, im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen die Verfügbarkeit "grüner" Mittel zu verbessern, und zwar durch Zweckbindung von mindestens 20 % der im Zeitraum 2014-2020 verfügbaren EU-Haushaltsmittel für den Klimaschutz und durch Einrichtung einer Plattform für die Finanzierung der Kreislaufwirtschaft. Im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion wurde unterstrichen, dass EU-Standards für grüne Anleihen gefördert werden müssen. Die Kommission wird eine Expertengruppe einsetzen, die in den kommenden Monaten eine umfassende europäische Strategie für grüne Finanzierungen ausarbeiten soll. Um Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) Rechnung zu tragen, hat die EU Offenlegungsverpflichtungen für bestimmte große Unternehmen festgelegt; zudem wird sie nicht verbindliche Berichterstattungsleitlinien annehmen, damit Anleger und Verbraucher angemessen über diese Aspekte informiert werden. Ferner bewertet sie derzeit das Follow-up zur kürzlich durchgeführten Konsultation über langfristige und nachhaltige Investitionen; darin wurde die Bedeutung von ESG-Aspekten für die längerfristige Wertentwicklung von Unternehmen und für Investoren hervorgehoben.
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... 18. Die Europäische Kommission verwaltet kontinuierlich die Rechtsvorschriften über das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT), das sicherstellen soll, dass sich EU-Gesetze für den vorgesehenen Zweck eignen und sich damit effizient und effektiv die von den politischen Entscheidungsträgern beabsichtigten Ergebnisse erzielen lassen. Es soll den bürokratischen Aufwand beseitigen und die Kosten verringern, ohne dabei die politischen Ziele und die hohen EU-Standards zu beeinträchtigen.
1. Einleitung
2. BESEITIGUNG der Hindernisse
3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN
3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme
3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten
3.3 Kompetenzen
3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU
3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen
4. Zugang zu FINANZMITTELN
5. Fazit
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass diese Bestimmungen erweitert werden könnten, so dass sie über die derzeitigen Transparenzanforderungen hinausgehen und auch die EU-Grundsätze für einen fairen Steuerwettbewerb umfassen. In der Vergangenheit musste die Kommission einige der von den IFI vorgelegten Projekte blockieren, da sie Steuervereinbarungen beinhalteten, die in nicht zu rechtfertigender Weise komplex waren und sich dabei auf Systeme in Drittländern stützten, die schädliche Steuerregelungen bzw. keine Steuern vorsahen. Derartige Fälle ließen sich verhindern, wenn die Bestimmungen durch die Aufnahme von Anforderungen an den fairen Steuerwettbewerb gestärkt würden. Das Europäische Parlament hat ebenfalls Maßnahmen gefordert, die gewährleisten, dass EU-Mittel nicht durch Staaten oder Gebiete mit geringer/keiner Besteuerung geleitet werden. Die Kommission wird daher vorschlagen, die aktualisierten EU-Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich - einschließlich der Bestimmungen zu fairem Steuerwettbewerb - im Rahmen der laufenden Überprüfung der Haushaltsordnung in diese aufzunehmen.
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 113. Er weist in diesem Zusammenhang auf die von den Mitgliedstaaten bereits im Verhandlungsmandat vorgegebenen Vorkehrungen zum Erhalt der hohen EU-Standards und des Regulierungsspielraums hin. Er nimmt auch die gegenüber der Öffentlichkeit kommunizierten Erläuterungen der Kommission sowie die von dieser und der Bundesregierung angestrebten Schutzvorkehrungen in Bereichen wie der öffentlichen Daseinsvorsorge, Umwelt- und Verbraucherschutz, der Kultur- und Medienvielfalt wie auch der Bildung zur Kenntnis. Der Bundesrat erwartet, dass die von der Kommission angekündigten Schutzmechanismen in das Abkommen entsprechend eingearbeitet werden.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 76. Er weist in diesem Zusammenhang auf die von den Mitgliedstaaten bereits im Verhandlungsmandat vorgegebenen Vorkehrungen zum Erhalt der hohen EU-Standards und des Regulierungsspielraums hin. Der Bundesrat nimmt auch die gegenüber der Öffentlichkeit kommunizierten Erläuterungen der Kommission sowie die von dieser und der Bundesregierung angestrebten Schutzvorkehrungen in Bereichen wie der öffentlichen Daseinsvorsorge, Umwelt- und Verbraucherschutz, der Kultur- und Medienvielfalt wie auch der Bildung zur Kenntnis. Er erwartet, dass die von der Kommission angekündigten Schutzmechanismen in das Abkommen entsprechend eingearbeitet werden.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Um für internationale Investitionen attraktiv zu sein, müssen die europäischen Kapitalmärkte offen und global wettbewerbsfähig sowie gut reguliert und integriert sein, d.h. es müssen hohe EU-Standards zur Sicherung von Marktintegrität, Finanzstabilität und Anlegerschutz aufrechterhalten werden. Angesichts des globalen Charakters der Kapitalmärkte muss beim Aufbau der Kapitalmarktunion der globale Kontext berücksichtigt werden.
2 Grünbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten
2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte
Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem
Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen
3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 Förderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schließung von Informationslücken
Standardisierung als Anstoß für Märkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger
Anstöße für Kleinanleger
Attraktivität für internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die nächsten Schritte
Drucksache 412/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 14. Mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar ist weiter der ebenfalls EU-weit und verbindlich vorgesehene Katalog von Maßnahmen, die den zuständigen Behörden im Fall von Verstößen abschließend zur Verfügung stehen sollen (vergleiche Artikel 135 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags). Die Frage, auf welche Art und Weise die Mitgliedstaaten Verstöße gegen Rechtsvorschriften abstellen, geht weit über die Frage hinaus, wie die Verlässlichkeit amtlicher Kontrollen in der EU oder die Einhaltung notwendiger EU-Standards im Binnenmarkt sichergestellt werden kann.
Zur Vorlage allgemein
Zum Anwendungsbereich
Zur Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen
Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit
Zu Artikel 33
Finanzierung der amtlichen Kontrollen Pflichtgebühren Artikel 77
Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80
Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82
Transparenz Artikel 83
Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung
Drucksache 17/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette - COM(2012) 793 final
... Das bedeutet, dass die gemeinsamen Risikokriterien nicht in allen Mitgliedstaaten umfassend angewendet werden und ihre Wirksamkeit auf EU-Ebene somit nicht ordnungsgemäß überwacht und bewertet werden kann. Auch die Tatsache, dass es in einigen Mitgliedstaaten keine Kapazität und Unterstützung gibt, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche (24/7) verfügbar sind, bildet ein Hindernis für gemeinsame EU-Standards.
1. Einleitung
2. EU-Zollrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette
2.1. Rolle der Zollbehörden für die Sicherheit
2.2. Der EU-Zollrisikorahmen
2.3. Das Zollrisikomanagementverfahren
2.4. Schwächen des derzeitigen Ansatzes
2.4.1. Datenqualität und Rolle der Wirtschaftsbeteiligten
2.4.2. Sichere Lieferketten und Wirtschaftsbeteiligte
2.4.3. Operative Methodik
- Kapazitätsbedingte Unterschiede
- Unterschiedliche Arbeitsbelastung
- Operative Zusammenarbeit und Informationsaustausch
3. Risikomanagement der Lieferkette - Umfassend betrachtet
3.1. Größenordnung der Herausforderung: Handelswachstum und Komplexität der Lieferkette
3.2. Vielfältige Risiken und Verknüpfung der Zollbehörden mit anderen Behörden
3.3. Die Herausforderung für das Zollrisikomanagement: ein mehrschichtiger Ansatz
4. EU-Zollriisikomanagement: Zukunftsperspektiven
4.1. Gewährleistung der Qualität, der Verfügbarkeit und der Zusammenführung von Handelsdaten
4.1.1. Qualität der Daten wer befördert was zu wem
4.1.2. Verfügbarkeit von Daten in allen zuständigen Zollbehörden
4.2. Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten
4.2.1. Das Programm der EU für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO
4.2.2. Zusammenarbeit mit rechtmäßig handelnden Wirtschaftsbeteiligten zur Aufdeckung von illegalem Handel
4.3. Beseitigung von Unterschieden bei den Risikomanagementkapazitäten
4.3.1. Ebene der Mitgliedstaaten
4.3.2. EU-Ebene
4.4. Koordinierung mit anderen Behörden und Agenturen
4.5. Internationale Zusammenarbeit
5. Fazit
Drucksache 412/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... Für Regelungen des allgemeinen Verwaltungsverfahrens der Mitgliedstaaten fehlt der EU die Gesetzgebungskompetenz, da weder die Verlässlichkeit amtlicher Kontrollen in der EU oder die Einhaltung notwendiger EU-Standards im Binnenmarkt davon betroffen sind.]
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen kann der Stahlsektor in den Genuss verschiedener Arten staatlicher Unterstützungsmaßnahmen kommen, die einen Beitrag zur Verwirklichung der "EU-2020"-Ziele leisten können: FuE- und Innovationsbeihilfen, Ausbildungs- und Beschäftigungsbeihilfen, Beihilfen für Umweltschutzmaßnahmen. So hat der Stahlsektor bereits von Befreiungen von nationalen Umwelt- und Energiesteuern, von staatlichen Beihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen und von Beihilfen für über die verbindlichen EU-Standards hinausgehende Investitionen profitiert. Zudem zählt der Stahlsektor anerkanntermaßen zu den Sektoren, in denen das Risiko einer Verlagerung von CO
1. Die Stahlindustrie in Europa
2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen
2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt
2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen
3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie
3.1. Der richtige Regulierungsrahmen
3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln
3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene
Zugang zu Rohstoffen
5 Handel
3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten
5 Klimaschutzpolitik
Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit
zur Förderung von Innovationen
mittel - bis langfristig
zur Diversifizierung der Versorgung
3.5 Innovation
3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf
4. Fazit
Drucksache 289/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final
... Um die gegenwärtige Lage zu verbessern, wurden verschiedene Optionen erwogen, u.a. ein Ausbau der bestehenden Anforderungen, die Einführung neuer Anforderungen für eine detaillierte Berichterstattung oder die Einführung eines EU-Standards. Die Bewertung dieser verschiedenen Optionen ergab, dass ein Ausbau der bestehenden Anforderungen, bei dem eine nichtfinanzielle Erklärung im Rahmen des Lageberichts vorgeschrieben würde, als Lösung zu bevorzugen wäre.
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... 4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 867/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) KOM (2011) 838 endg.
... Derzeit zählt die EU 5 Kandidatenländer3 und 4 potenzielle Kandidaten4 zu tun. Bis 2014 wird voraussichtlich nur Kroatien Mitglied der EU werden. Die sozioökonomischen Indikatoren zeigen, dass mit Ausnahme Islands die Erweiterungsländer in dieser Hinsicht noch immer weit unter dem EU-Durchschnitt und sogar unter dem Niveau der schwächsten Mitgliedstaaten liegen. Angesichts dieses niedrigen Stands der sozioökonomischen Entwicklung sind umfangreiche Investitionen erforderlich, um diese Länder an den EU-Standard anzunähern und in die Lage zu versetzen, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten. Außerdem müssen diese Länder auf die Bewältigung globaler Herausforderungen wie der Folgen des Klimawandels vorbereitet werden, damit sie mit der EU an einem Strang ziehen können. In der "Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum - Europa 2020" zählen die Bewältigung des Klimawandels und die Förderung erneuerbarer Energien zu den fünf übergeordneten Zielen. Das Vertrauen der EU in ein von kohlenstoffarmem Wachstum geprägtes Wirtschaftsmodell muss sich im auswärtigen Handeln der EU und damit auch im Erweiterungsprozess niederschlagen.
Drucksache 179/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 48. Neue Mobilitätskonzepte lassen sich nicht aufzwingen. Zur Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens muss eine bessere Mobilitätsplanung aktiv bestärkt werden. Informationen zu allen Verkehrsträgern, sowohl im Personen- wie im Güterverkehr, zu Möglichkeiten ihrer kombinierten Nutzung und zu ihren Umweltauswirkungen müssen allgemein verfügbar sein. Eine intelligente, Verkehrsträger übergreifende Ausstellung von Beförderungsdokumenten, für die einheitliche EU-Standards unter Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln gelten, ist grundlegend wichtig. Dies gilt nicht nur für den Personenverkehr, sondern auch für die Güterbeförderung, wo Bedarf besteht für eine bessere elektronische Routenplanung unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger, ein angepasstes rechtliches Umfeld (intermodale Frachtdokumente, Versicherung, Haftung) und die Bereitstellung von Informationen in Echtzeit auch für kleinere Sendungen. Die Informations- und Kommunikationstechnik verfügt auch über das Potenzial, einen bestimmten Zugangsbedarf ohne zusätzliche Mobilität zu erfüllen.
Weissbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums
2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem
2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %
2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten
2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr
2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr
2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %
Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme
Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger
Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize
3. Die Strategie - Was zu tun ist
3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum
3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten
Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr
Innovative Mobilitätsmuster
3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung
Ein europäisches Mobilitätsnetz
Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
3.4. Die externe Dimension
4. Fazit
Anhang I Liste der Initiativen
1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem
1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum
1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste
2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums
3. Kapazität und Qualität der Flughäfen
4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen
5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt
6. Güterkraftverkehr
7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight
1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer
9. Sozialagenda für den Seeverkehr
10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor
11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
1.3. Sicherer Verkehr
12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr
13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung
14. Gefahrenabwehr im Landverkehr
15. Durchgängige Gefahrenabwehr
1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben
16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit
17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
18. Sicherheit im Seeverkehr
19. Eisenbahnsicherheit
20. Beförderung gefährlicher Güter
1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung
21. Passagierrechte
22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen
23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität
2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen
2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr
24. Technologiefahrplan
25. Innovations- und Umsetzungsstrategie
26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr
2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens
27. Reiseinformationen
28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen
29. Rechner für den CO2-Fußabdruck
30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen
2.3. Integrierte urbane Mobilität
31. Pläne für urbane Mobilität
32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut
33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030
3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung
3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum
34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz
35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze
36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten
3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen
37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur
38. Einbeziehung der Privatwirtschaft
3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung
Phase I bis 2016
Phase II 2016 bis 2020
4. Externe Dimension
40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension
Drucksache 429/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))
... -Kennzeichnung besorgt ist, und betont, dass diese Fragen im Freihandelsabkommen geklärt werden müssen; fordert beide Seiten auf, dafür zu sorgen, dass der Umgang mit Rechtsvorschriften und nichttarifären Handelshemmnissen so erfolgt, dass sie den Handel insgesamt nicht behindern; fordert sowohl die Europäische Union als auch Indien auf, in ihren unterschiedlichen Arbeitsgruppen enger zusammenzuarbeiten und sich für einen transparenteren Rahmen für technische Regelungen und Normen einzusetzen; fordert die Kommission zudem auf, den indischen Produzenten technische Hilfe bei ihren Bemühungen zu leisten, EU-Standards zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf die gesundheitliche, ökologische und soziale Dimension der Produktion, so dass sich Vorteile für beide Seiten ergeben;
Drucksache 132/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans
... 11. hebt die Rolle der Regionen in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und damit auch die Bedeutung hervor, die dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) bei der Unterstützung der Länder des westlichen Balkans im Demokratisierungsprozess, wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozess und Prozess der Angleichung an die EU-Standards sowie bei der Annäherung dieser Länder an die Strukturen der Europäischen Union zukommt;
Allgemeine Erwägungen
WTO und CEFTA
EU -Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess
Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt
Drucksache 603/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 18. Darüber hinaus besteht europäischer Handlungs- und Harmonisierungsbedarf bei technischen Vorgaben und finanziellen Hilfen, insbesondere zu Bestimmungen für Nachrüstsysteme des Kfz-Bestandes zur Reduzierung der Abgasemissionen (PM10, NOX). In mehreren Mitgliedstaaten entstanden nach nationalen Regelungen und Anreizsystemen unterschiedliche Lösungen für Nachrüstsysteme (Rußfilter, Stickoxidminderung). Die Qualität des Angebotes ist teilweise unbefriedigend, der Markt zersplittert und die Preise sind hoch. Daneben bedarf es einer zeitgemäßen Fortschreibung der EU-Standards für Lärmemissionen bei leichten und schweren Nutzfahrzeugen, Stadtbussen und motorisierten Zweirädern. Die seit 1995 geltenden EU-Anforderungen an die Geräuschemissionen schwerer Nutzfahrzeuge müssen weiterentwickelt werden. Die geltenden Anforderungen für schwere Nutzfahrzeuge von 80 dB(A) werden von den marktgängigen Bussen seit vielen Jahren mit 76 oder 77 dB(A) weit unterschritten. Darüber hinaus sollten auch die Grenzwerte für Reifenrollgeräusche verschärft werden, um der zunehmenden Bedeutung der Abrollgeräusche im innerstädtischen Verkehr zu begegnen. Auch für Fahrzeuge im Bestand des Schienenpersonenverkehrs sind EU-Standards für Lärmemissionen notwendig, da Schienenfahrzeuge von den Verkehrsunternehmen europaweit ausgeschrieben werden. EU-harmonisierte Messvorschriften und Anforderungen könnten insofern die Rechtssicherheit verbessern und die Preise senken.
26. Zu den einzelnen Nummern
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Drucksache 603/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 29. Darüber hinaus besteht europäischer Handlungs- und Harmonisierungsbedarf bei technischen Vorgaben und finanziellen Hilfen, insbesondere zu Bestimmungen für Nachrüstsysteme des Kfz-Bestandes zur Reduzierung der Abgasemissionen (PM10, NOX). In mehreren Mitgliedstaaten entstanden nach nationalen Regelungen und Anreizsystemen unterschiedliche Lösungen für Nachrüstsysteme (Rußfilter, Stickoxidminderung). Die Qualität des Angebotes ist teilweise unbefriedigend, der Markt zersplittert und die Preise sind hoch. Daneben bedarf es einer zeitgemäßen Fortschreibung der EU-Standards für Lärmemissionen bei leichten und schweren Nutzfahrzeugen, Stadtbussen und motorisierten Zweirädern. Die seit 1995 geltenden EU-Anforderungen an die Geräuschemissionen schwerer Nutzfahrzeuge müssen weiterentwickelt werden. Die geltenden Anforderungen für schwere Nutzfahrzeuge von 80 dB(A) werden von den marktgängigen Bussen seit vielen Jahren mit 76 oder 77 dB(A) weit unterschritten. Darüber hinaus sollten auch die Grenzwerte für Reifenrollgeräusche verschärft werden[, um der zunehmenden Bedeutung der Abrollgeräusche im innerstädtischen Verkehr zu begegnen]. Auch für Fahrzeuge im Bestand des Schienenpersonenverkehrs sind EU-Standards für Lärmemissionen notwendig, da Schienenfahrzeuge von den Verkehrsunternehmen europaweit ausgeschrieben werden. EU-harmonisierte Messvorschriften und Anforderungen könnten insofern die Rechtssicherheit verbessern und die Preise senken.
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Drucksache 775/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... - Zur Sicherstellung der Wettbewerbsgleichheit in der EU und mit Anbietern aus Drittländern ist es wesentlich, dass die Festlegung, Beachtung und Anwendung von entsprechenden Normen und Regelungen durch neutrale, entsprechend wirksame und wirtschaftlich vertretbare Kontrollsysteme gewährleistet werden kann. Beispielsweise sind insbesondere im Sektor biologische Landwirtschaft Defizite zur Sicherstellung der EU-Standards und daher Handlungsbedarf in der internationalen Zusammenarbeit der Kontrollbehörden oder -stellen sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern erkennbar.
Drucksache 228/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... Die Regulierungsagenturen haben sehr unterschiedliche Aufgaben. Manche Agenturen können in Anwendung anerkannter EU-Standards unmittelbar wirksame Einzelbeschlüsse fassen andere verfügen über zusätzliche technische Fachkenntnis, auf die die Kommission sich bei der Beschlussfassung stützen kann, während wieder andere sich schwerpunktmäßig mit der Vernetzung nationaler Behörden befassen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regulierungsagenturen Heute
3. Ein gemeinsamer Rahmen für Regulierungsagenturen
3.1. Gegenstand des gemeinsamen Konzepts
3.2. Hin zu einem gemeinsamen Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 307/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über Kroatien (2007/2267(INI))
... 4. stellt mit Genugtuung fest, dass ein beträchtlicher Teil des kroatischen Rechts den EU-Standards angeglichen wurde, weist jedoch die kroatische Regierung darauf hin, dass es nun entscheidend darauf ankommt, den Aufbau der zur Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungskapazitäten rascher voranzutreiben; fordert die kroatische Regierung in diesem Zusammenhang auf, diesen Prozess öffentlich zu machen und die Zivilgesellschaft in die Überwachung der Umsetzung mit einzubeziehen
Drucksache 775/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... - Zur Sicherstellung der Wettbewerbsgleichheit in der EU und mit Anbietern aus Drittländern ist es wesentlich, dass die Festlegung, Beachtung und Anwendung von entsprechenden Normen und Regelungen durch neutrale, entsprechend wirksame und wirtschaftlich vertretbare Kontrollsysteme gewährleistet werden kann. Beispielsweise sind insbesondere im Sektor biologische Landwirtschaft Defizite zur Sicherstellung der EU-Standards und daher Handlungsbedarf in der internationalen Zusammenarbeit der Kontrollbehörden oder -stellen sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern erkennbar.
Drucksache 923/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2007/2088(INI))
... 11. begrüßt die in der oben genannten Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2006 ausgeführte längerfristige Zielsetzung, eine Freihandelszone zu errichten, die sich auf das gesamte Nachbarschaftsgebiet erstreckt; unterstützt die Aushandlung bilateraler Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem jeweiligen ENP-Land, die – im Einklang mit der Umsetzung ordnungspolitischer Reformen – über Zölle hinausgehen und auch Dienstleistungen und den Schutz von Investitionen umfassen sollte; betont, dass bei der Aushandlung dieser Abkommen die Beurteilung ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen zu berücksichtigen ist; bedauert, dass die Europäische Union es bislang noch nicht für möglich befunden hat, ihren Markt für Produkte zu öffnen, die die ENP-Länder zu besonders wettbewerbsfähigen Preisen liefern können und die qualitativ den EU-Standards entsprechen;
Drucksache 615/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Fluggastdatensätze
... 15. bedauert, dass das neue PNR-Abkommen keine klaren Kriterien für die Definition des Schutzes der an das Ministerium für Innere Sicherheit übermittelten personenbezogenen Daten vorsieht, der nach EU-Standards für angemessen gehalten werden könnte;
2 Allgemeines
2 Rechtsrahmen
2 Datenschutz
2 Informationsaustausch
Europäisches System zur Erfassung von Fluggastdaten
Drucksache 682/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013): Vorbeugung ist die beste Medizin KOM (2007) 539 endg.; Ratsdok. 13292/07
... Andererseits ist es für bestimmte Entwicklungsländer möglicherweise schwierig, die EU-Standards einzuhalten und am Handel teilzunehmen. Die EU sollte auf laufenden Initiativen aufbauen und die Zusammenarbeit mit Drittländern verbessern durch Bereitstellung technischer Hilfe, damit sie die EU-Anforderungen an die Tiergesundheit bei Einfuhren erfüllen und exotische Krankheiten an der Quelle bekämpfen können.
2 Präambel
1. Vision
2. Zweck
3. Umfang der Strategie
4. Zielsetzungen
5. Aktionsplan
Partnerschaftliche Arbeit
4 Kommunikation
Säule 1 Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen
1.1. Einstufung von mit Tieren zusammenhängenden Gefahren
Säule 2 Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit
2.1. Ein einziger und klarerer Rechtsrahmen
2.2. Aufbau von Systemen zur wirksamen Aufteilung von Kosten und Verantwortung
5 Tierseuchen
5 Futtermittel
2.3. Einfluss der Gemeinschaft auf internationale Standards
2.4. Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene
Säule 3 Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren
3.1. Unterstützung von Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb
3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
3.3. Bessere Biosicherheit an den Grenzen
3.4. Überwachung und Krisenvorsorge/-management15
5 Veterinärüberwachung
5 Notfallvorsorge
Säule 4 Wissenschaft, Innovation und Forschung
4.1. Wissenschaft
4.2. Innovation und Forschung
Drucksache 859/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Vorbereitung auf den "GAP-Gesundheitscheck " KOM (2007) 722 endg.; Ratsdok. 15351/07
... Das System der Cross-Compliance, das es ermöglicht, Zahlungen an Landwirte zu kürzen, die sich nicht an die für die landwirtschaftliche Tätigkeit geltenden EU-Standards und –Auflagen halten, ist ein wesentliches Element der GAP und wird es auch künftig bleiben. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass in diesem Bereich ein deutlicher Vereinfachungsbedarf besteht.
1. Die gemeinsame Agrarpolitik Heute
1.1. Eine radikal umgestaltete, leistungsfähigere Politik
1.2. Weitere Verbesserungen im Rahmen des Gesundheitschecks
2. Die Betriebsprämienregelung und mögliche Vereinfachungen
2.1. Vereinfachung der Betriebsprämienregelung
2.2. Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung
2.3. Teilweise gekoppelte Beihilfen
2.4. Höchst- und Mindestbeträge
3. Neue Chancen ergreifen und die Marktorientierung verbessern
3.1. Die Rolle der Marktintervention und der Angebotssteuerung
3.2. Interventionsregelung für Getreide
3.3. Flächenstilllegung: keine Angebotssteuerung, mehr Umweltnutzen
3.4. Auslaufen der Milchquotenregelung: Vorbereitung auf eine sanfte Landung
Auslaufen der Milchquotenregelung
Maßnahmen für die Berggebiete
3.5. Andere Maßnahmen zur Angebotssteuerung
4. Auf neue Herausforderungen reagieren
4.1. Risikomanagement
4.2. Klimawandel, Bioenergie, Wasserwirtschaft und Artenvielfalt
4.3. Stärkung des zweiten Pfeilers
5. Finanzrahmen
6. Schluss
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Im Bereich Geldwäsche wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die auf Ebene des staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA) angesiedelte Finanzfahndungsstelle leidet immer noch unter Personalmangel. Es wurden keine neuen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche angenommen und die bestehenden Rechtsvorschriften werden weiterhin nicht konsequent durchgesetzt. Im Zusammenhang mit der Drogenbekämpfung wurden einige Maßnahmen ergriffen, nachdem das Gesetz zur Vermeidung des Missbrauchs von Betäubungsmitteln und Drogenausgangsstoffen verabschiedet wurde. Eine den EU-Standards entsprechende gesamtstaatliche Drogenbekämpfungspolitik fehlt immer noch.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 17/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau / die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06
... 22. Das EU-Logo sollte auch künftig allen Erzeugnissen, einschließlich aller Einfuhrerzeugnisse, offen stehen, die die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Bei der Ausarbeitung des Europäischen Aktionsplans für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel führten die Diskussionen mit den Interessengruppen und den Mitgliedstaaten zu der Schlussfolgerung, dass das EU-Logo gegenwärtig nicht verbindlich vorgeschrieben werden sollte, da hierin eine übermäßige Einmischung der EU in die Gewerbefreiheit in anderen Bereichen gesehen werden könnte. Für den Fall, dass ein Erzeugnis kein EU-Logo trägt, wird allerdings vorgeschlagen, bei aus der Gemeinschaft stammenden Erzeugnissen auf dem Etikett die Angabe eines einfachen standardisierten Textfragments EU-ÖKOLOGISCH bzw. EU-BIOLOGISCH verbindlich zu machen. Damit soll allen Unternehmern der Erzeugungskette und dem Verbraucher wirksam signalisiert werden dass das Erzeugnis dem einheitlichen EU-Standard entspricht.
Drucksache 398/4/06
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer Punkt 47 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
... erforderlich. Dabei müssen Überwachungsbeamte der Länder die Herstellerunternehmen vor allem in Staaten wie China und Indien inspizieren und dort vor Ort überprüfen, ob den EU-Standards, insbesondere dem GMP-Leitfaden entsprechende Herstellungsbedingungen herrschen.
Drucksache 398/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderungen zuzustimmen.
... erforderlich. Dabei müssen Überwachungsbeamte der Länder die Herstellerunternehmen vor allem in Staaten wie China und Indien inspizieren und dort vor Ort überprüfen, ob den EU-Standards, insbesondere dem GMP-Leitfaden entsprechende Herstellungsbedingungen herrschen.
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 AMWHV
2. Zu Artikel 1 § 2 AMWHV
3. Zu Begriffsdefinitionen
3 4.
5. Mit der Verordnung sollen Regelungen geschaffen werden,
Anlage Änderungen der Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMWHV
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AMWHV
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AMWHV
4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a - neu - AMWHV
5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 5 - neu - und § 26 Abs. 3 AMWHV
6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 AMWHV
7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 5 AMWHV
8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 AMWHV
9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 5 Satz 2 AMWHV
10. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 5 und 6 AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 7 Satz 1 und Abs. 8 AMWHV
12. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 5 - neu - AMWHV
13. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 6 Satz 2 AMWHV
14. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AMWHV
15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 6 Satz 5 AMWHV
16. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz AMWHV
17. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AMWHV
19. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 bis 5, Satz 6 und 7 - neu -, Abs. 3 - neu - AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
20. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 AMWHV
21. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 4 Satz 3 - neu - und § 26 Abs. 1 Satz 1 AMWHV
22. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 4 Satz 5 - neu - und Abs. 5 Satz 3 - neu - AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 10 Satz 1 bis 3 AMWHV
24. Zu Artikel 1 §§ 32 und 33 AMWHV
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Die Bundesregierung setzt ihre bisherige internationale Steuerpolitik fort. Dazu gehört, den nationalen Rechtsrahmen an EU-Standards anzupassen. Die erste Säule der EU-Strategie Deutschlands zur Fortentwicklung des Steuerrechts ist deshalb die stärkere EU- bzw. internationale Ausrichtung des nationalen Rechts. Die Bundesregierung hat sich in diesem Zusammenhang u. a. zum Ziel gesetzt, das Umwandlungssteuerrecht an die aktuellen EU-rechtlichen Vorgaben anzupassen. Die zweite Säule der deutschen EU-Strategie ist die Übernahme einer aktiven Rolle bei der Gestaltung des EU-Rechts.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
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Drucksache 424/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Antrag der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
... 27. ist besorgt darüber, dass die Vorschriften für den Tierschutz, vor allem in Bezug auf Tiertransporte und Schlachthöfe, nach wie vor nicht den EU-Standards entsprechen;
Drucksache 167/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates: Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht
... • Gerade im Hinblick auf die Einführung der neuen relativen Offenlegungsgrenze von 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts muss die zusammengefasste Verlautbarung der BaFin - ein erster Entwurf mit 17 Seiten liegt bereits vor - noch weiter gestrafft und vereinfacht werden. Vor allem sollte geprüft werden, ob auf eine Verlautbarung zu § 18 KWG nicht wie in Österreich ganz verzichtet werden kann. Der vorliegende Entwurf lässt den Banken noch zu wenig wirtschaftliche Spielräume, auch fehlt eine Verknüpfung zu Basel II. Im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens zu MaRisk könnten etwaige EU-Standards zur Beherrschung von Ausfallrisiken über Offenlegungsregeln, die bisher noch nicht in den MaRisk geregelt sein sollten, in diese Vorschrift eingearbeitet werden. Im Übrigen sollte jedes Kreditinstitut in eigener Verantwortung nach anerkannten bankkaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Vorgaben der MaRisk entscheiden können, in welchen Kreditfällen, nach welchen Kriterien und in welchem Umfang Erstoffenlegung und laufende Offenlegung gemäß § 18 KWG durchzuführen sind.
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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