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"EU-Rechtsvorschriften"
Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... Die Richtlinie 98/41/EG war die erste EU-Rechtsvorschrift, die sich mit Informationen über die an Bord befindlichen Personen befasst. Seit 1998 sind jedoch andere Regelwerke des EU-Rechts und internationale Übereinkommen in Kraft getreten, die damit zusammenhängende Fragen behandeln, und es wurden neue technologische Systeme und Lösungen entwickelt. Dies hat dazu geführt, dass es zunehmend komplexe und sich überschneidende Rechtsvorschriften gibt, die Bestimmungen über die Zählung, Registrierung und Meldung der an Bord befindlichen Personen enthalten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Angaben zu den Personen an Bord
5 Gesellschaften
5 Freistellungen
5 Mitgliedstaaten
Zusätzliche Bestimmungen
Ausschussverfahren und Änderungsverfahren
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG
Artikel 5
Artikel 8
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 12a
Artikel 14a
Artikel 2 Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 49/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... -Grenzwertsetzung einer grundlegenden Änderung bedarf. Durch die aufgedeckte Missachtung der Typgenehmigungsvorgaben für Schadstoffemissionen hat das bestehende Typgenehmigungssystem beträchtlichen Schaden genommen und ist die Glaubwürdigkeit der dafür zuständigen Stellen erheblich infrage gestellt. Angesichts der massiven Probleme der Städte bei der Einhaltung der gemeinschaftlich festgelegten Luftqualitätsgrenzwerte einerseits sowie der Klimaschutzanforderungen andererseits ist ein Mess- und Genehmigungsregime zu Kfz-Emissionen notwendig, durch das die verbindlichen Vorgaben der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften für den Ausstoß von Luftschadstoffen und Klimagasen in der Realität und nicht nur im Labor eingehalten werden.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 30
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 42
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Artikel 55
Zu Artikel 91
Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A
Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A
Zu Anhang IV Teil III Anlage 6
Zur Vorlage im Übrigen
Zu weiteren Maßnahmen
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Die Gewährung jeglicher Rechte in Verbindung mit dem Asylverfahren, einschließlich der materiellen Aufnahmebedingungen, wird unter uneingeschränkter Wahrung der Bestimmungen der Grundrechtecharta an die Bedingung geknüpft, dass die betreffende Person sich hat registrieren lassen, ihre Fingerabdrücke hat abnehmen lassen, sich in dem für sie zuständigen Mitgliedstaat aufhält und dort verbleibt. Die Bestimmungen über die Unterrichtung der Antragsteller über ihre Verpflichtung, möglichst unverzüglich nach ihrer Ankunft in der EU einen Asylantrag zu stellen und in dem ihnen zugewiesenen und für sie zuständigen Mitgliedstaat zu verbleiben, werden verschärft. Die Vorschriften über die Verpflichtung der Antragsteller zur Zusammenarbeit mit den Behörden und über ihre Meldepflicht werden ebenfalls verschärft, und es werden spezielle Maßnahmen (z.B. die Anwendung beschleunigter Prüfungsverfahren) für den Umgang mit Antragstellern, bei denen eine hohe Fluchtgefahr besteht, eingeleitet. Darüber hinaus wird die Kommission gemeinsame EU-Rechtsvorschriften über die Asylbewerbern auszustellenden Ausweispapiere vorschlagen, die ihre Identität bestätigen würden und aus denen klar hervorgehen würde, dass sie grundsätzlich nicht das Recht haben, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen. Zwar könnten die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, Antragstellern ein Reisedokument auszustellen, wenn deren Verbleib in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgrund schwerwiegender humanitärer Gründe nicht möglich ist, aber die Rechtsvorschriften müssen klarer formuliert werden, um sicherzustellen, dass die Ausstellung der Reisedokumente ausschließlich aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände erfolgt.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 507/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen - COM(2016) 491 final
... Gleichwohl wird die oben genannte Verordnung nicht von einer verbindlichen EU-weiten Regelung für die Konformitätsbewertung flankiert, durch die gewährleistet würde, dass die geforderten Standards an allen Flughäfen der EU eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass derartige Ausrüstungen nur in dem Mitgliedstaat auf den Markt gebracht werden können, in dem sie zertifiziert wurden. Den anderen EU-Mitgliedstaaten steht es jeweils frei, die Zertifizierung anzuerkennen, zu verlangen, dass sie erneut darauf geprüft wird, ob sie die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften erfüllt, oder gar ihre Verwendung in ihrem Hoheitsgebiet zu behindern. Eine automatische Anerkennung der vom ersten Mitgliedstaat erteilten Zertifizierung gibt es nicht.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Allgemeiner Kontext
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen
Artikel 5 Pflichten der Hersteller
Artikel 6 Genehmigungsbehörden
Artikel 7 Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung
Artikel 8 Prüfungen
Artikel 9 Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung
Artikel 10 Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen
Artikel 11 EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 12 Übereinstimmung der Produktion
Artikel 13 Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 14 Änderungsarten
Artikel 15 Vornahme und Notifizierung von Änderungen
Artikel 16 Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 17 Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 18 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 19 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen
Artikel 20 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe
Artikel 21 Notifizierung von technischen Diensten
Artikel 22 Anforderungen an technische Dienste
Artikel 23 Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste
Artikel 24 Koordinierung von technischen Diensten
Artikel 25 Änderungen der Benennungen
Artikel 26 Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten
Artikel 27 Änderungen der Anhänge
Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 29 Sanktionen
Artikel 30 Übergangsbestimmungen
Artikel 31 Bewertungen
Artikel 32 Inkrafttreten
ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen
LISTE der ANHÄNGE
Anhang I LEISTUNGSANFORDERUNGEN
Anhang II EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG
1. Allgemeine BESCHREIBUNG
Anhang III EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN
Anhang IV Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN
Anhang V MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS
Abschnitt II
Anlage n : Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen
Anhang VI Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
Anhang VII von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... Zu diesem Zweck wird sie eine wirksame zentrale Anlaufstelle für große Infrastrukturvorhaben einrichten, bei der die Prüfungen auf einen gemeinsamen Genehmigungstermin ausgerichtet und die zuständigen Dienststellen der Kommission in einem einzigen Investitionspolitik-Team zusammengebracht werden. Ein derartiges Vorgehen, das es bereits in gewissem Umfang im Energiebereich bei Vorhaben von gemeinsamem Interesse gibt, sollte auf größere Investitionsplattformen mit nationaler Kofinanzierung sowie auf große Infrastrukturprojekte mit europäischem Mehrwert in anderen Wirtschaftszweigen wie etwa Verkehr erweitert werden, einschließlich der durch den EFSI geförderten Projekte. Auch die laufenden Eignungsprüfungen der EU-Rechtsvorschriften und die neuen Mechanismen zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten arbeiten auf das Ziel hin, den übermäßigen Verwaltungsaufwand und das Zeitfenster für die Erteilung der erforderlichen Zulassungen und Bewertungen zu verringern. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, einen einheitlichen Rahmen für Genehmigungen zu entwerfen, der unmittelbar für grenzüberschreitende Großprojekte oder wichtige Investitionsplattformen mit nationaler Kofinanzierung gilt, um somit die zahlreichen Zulassungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene zu ersetzen.
1. Einleitung
2. Ein Modell für die Zukunft
a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau
b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen
Konkrete und greifbare Ergebnisse
5 Ausblick
c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen
5 Komplementarität
Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung
Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten
Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen
3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte
a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen
b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa
4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit
a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften
b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters
5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0
Drucksache 138/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates - COM(2016) 82 final
... (18) Betreffen die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen die Verarbeitung personenbezogener Daten, so sind sie im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten15 durchzuführen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich
1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Folgenabschätzung
3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Erläuternde Dokumente
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Unionsbefähigungszeugnisse
Artikel 4 Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses
Artikel 5 Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten
Artikel 6 Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen
Artikel 7 Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Artikel 8 Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Artikel 9 Anerkennung
Kapitel 3 NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN
Abschnitt I Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Artikel 10 Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 11 Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer
Artikel 12 Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 13 Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Abschnitt II Befähigungen
Artikel 14 Anforderungen für Befähigungen
Artikel 15 Beurteilung der Befähigung
Artikel 16 Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde
Artikel 17 Zulassung von Ausbildungsprogrammen
Artikel 18 Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken
Artikel 19 Einsatz von Simulatoren
Abschnitt III Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit
Artikel 20 Schifferdienstbuch und Bordbuch
Artikel 21 Medizinische Tauglichkeit
Kapitel 4 VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN
Artikel 22 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 23 Register
Artikel 24 Zuständige Behörden
Artikel 25 Überwachung
Artikel 26 Evaluierung
Artikel 27 Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken
Artikel 28 Sanktionen
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 30 Ausschuss
Artikel 31 Überprüfung
Artikel 32 Schrittweise Einführung
Artikel 33 Aufhebung
Artikel 34 Übergangsbestimmungen
Artikel 35 Umsetzung
Artikel 36 Inkrafttreten
Artikel 37 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates
Anhang I Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU
1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute
1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende
2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE
2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen
2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen
2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute
3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE
3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente
3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent
3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2.2. Radar
3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss
3.2.4. Großverbände
4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang II Grundlegende Anforderungen an die Befähigung
1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE
1.1. Navigation
1.2. Schiffsbetrieb
1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
1.5. Wartung und Instandsetzung
1.6. Kommunikation
1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE
2.1. Navigation
2.2. Schiffsbetrieb
2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
2.5. Wartung und Instandsetzung
2.6. Kommunikation
2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN
3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2. Radarnavigation
4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang III Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit
Drucksache 533/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union - COM(2016) 615 final
... 10. Der Bundesrat betrachtet den Vorwurf der Kommission, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene häufig über das von der EU Vorgegebene hinausgehen, als zu pauschal. Er bekennt sich zu dem Ziel, so oft wie möglich 1:1 umzusetzen und nur dort, wo sachliche und fachliche Gründe es erfordern, über Standards der EU-Richtlinien hinauszugehen. Deshalb geht es nicht um so genanntes Gold plating,sondern darum, dass es den Mitgliedstaaten in jedem Einzelfall weiter möglich sein muss zu entscheiden, was zur sinnvollen Umsetzung erforderlich ist. Der Vorschlag der Kommission, dass die Mitgliedstaaten "Gold plating" jeweils begründen sollen, könnte zu mehr Transparenz beitragen; allerdings dürfen verstärkte Rechenschaftspflichten in Bezug auf die nationale und regionale Umsetzung nicht zu einer Einmischung in Fragen der innerstaatlichen Verwaltungsorganisation und des innerstaatlichen Verwaltungsverfahrens führen.
Drucksache 533/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union - COM(2016) 615 final
... 8. Der Bundesrat betrachtet den Vorwurf der Kommission, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene häufig über das von der EU Vorgegebene hinausgehen, als zu pauschal. Er bekennt sich zu dem Ziel, so oft wie möglich 1:1 umzusetzen und nur dort, wo sachliche und fachliche Gründe es erfordern, über Standards der EU-Richtlinien hinauszugehen. Deshalb geht es nicht um so genanntes Gold plating, sondern darum, dass es den Mitgliedstaaten in jedem Einzelfall weiter möglich sein muss zu entscheiden, was zur sinnvollen Umsetzung erforderlich ist. Der Vorschlag der Kommission, dass die Mitgliedstaaten "Gold plating" jeweils begründen sollen, könnte zu mehr Transparenz beitragen; allerdings dürfen verstärkte Rechenschaftspflichten in Bezug auf die nationale und regionale Umsetzung nicht zu einer Einmischung in Fragen der innerstaatlichen Verwaltungsorganisation und des innerstaatlichen Verwaltungsverfahrens führen.
Drucksache 819/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission: EU-Recht - Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung
... 1. Der Bundesrat begrüßt das in der Mitteilung formulierte Ansinnen der Kommission, der wirksamen Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften denselben Stellenwert beizumessen, wie der Entwicklung neuer Rechtsvorschriften. In der wirksamen und einheitlichen Rechtsdurchsetzung kommt der Charakter der EU als Rechtsgemeinschaft zum Ausdruck. Dabei bekennt sich der Bundesrat zu der in der Mitteilung genannten Hauptverantwortung der Mitgliedstaaten für die ordnungsgemäße Umsetzung, Anwendung und Durchführung des EU-Rechts.
Drucksache 191/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum - Zeit für Reformen COM(2016) 148 final; Ratsdok. 7687/16
... Gravierender ist jedoch, dass die Mitgliedstaaten angesichts der langen Fristen für die Annahme von Änderungen der EU-Rechtsvorschriften gegen diese Vorschriften verstoßen. Bisher musste die Kommission mehr als 40 Vertragsverletzungsverfahren gegen mehr als zwei Drittel der Mitgliedstaaten eröffnen. Eine Reform, die den Mitgliedstaaten mehr Freiheiten bietet, würde es ihnen erlauben, gewünschte steuerpolitische Entscheidungen schneller zu treffen, und der EU zudem unnötige Rechtsstreitigkeiten ersparen.
Mitteilung
1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf
2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen
2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt
2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU
3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE
3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern
3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen
3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften
3.4 Steuererhebung
3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter
4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM
5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE
5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können
5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses
6. Schlussfolgerung
7. ZEITRAHMEN
Drucksache 175/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
... Mit der Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2015/1955 der Kommission vom 29. Oktober 2015 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 66/402/EWG des Rates über den Verkehr mit Getreidesaatgut (ABl. L 284 vom 30.10.2015, S. 142) hat die EU-Kommission die bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Saatgut von Hybridsorten von Gerste geändert. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 30.06.2016 in das nationale Recht umzusetzen. Die Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2016/11 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2002/57/EG des Rates über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 48) passt die Anforderungen an Saatgut von Hybridsorten von Sommerraps an die Saatgutsysteme der OECD an. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 31.12.2016 in das nationale Recht umzusetzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Nachhaltigkeit
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung*
Artikel 1
§ 48a Übergangsvorschrift
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Länder
b Bund
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
VII. Sonstige Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 289/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG - COM(2016) 289 final
... Der Vorschlag steht insbesondere mit Artikel 16 ("Unternehmerische Freiheit") und Artikel 17 ("Eigentumsrecht") der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Einklang. Anbieter unterliegen bereits den geltenden EU-Rechtsvorschriften zur Nichtdiskriminierung. Die Anbieter können weiterhin entscheiden, wo und wann sie den Kunden ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten. Ihre Freiheit, eine Kaufanfrage abzulehnen oder unterschiedliche Bedingungen anzuwenden, wird nur durch die Nichtdiskriminierungsvorschriften dieser Verordnung eingeschränkt. Alle anderen Gründe für einen Nichtverkauf oder die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen stehen den Anbietern weiterhin offen (z.B. wenn das Produkt nicht mehr auf Lager ist).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zugang zu Online-Schnittstellen
Artikel 4 Zugang zu Waren oder Dienstleistungen
Artikel 5 Nichtdiskriminierung aus Gründen im Zusammenhang mit der Zahlung
Artikel 6 Vereinbarungen über den passiven Verkauf
Artikel 7 Durchsetzung durch die Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 8 Unterstützung für Verbraucher
Artikel 9 Überprüfungsklausel
Artikel 10 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG
Artikel 11 Schlussbestimmungen
Drucksache 249/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37 /EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit - COM(2016) 248 final
... Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern, indem die Exposition gegenüber krebserzeugenden chemischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz reduziert, die Wirksamkeit der EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich erhöht und für mehr Klarheit und ausgewogenere Ausgangsbedingungen für die Wirtschaftsakteure gesorgt wird. Diese Initiative zählt zu den vorrangigen Maßnahmen im Arbeitsprogramm der Kommission für 2016. Damit kommt die Kommission ihrer Verpflichtung zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit des EU-Rahmens für den Schutz der Arbeitnehmer nach. Ferner geht es darum, diese wichtige Arbeit fortzusetzen und weitere Folgenabschätzungen durchzuführen, um Grenzwerte für zusätzliche Karzinogene vorschlagen zu können.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Auswirkungen auf KMU
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den internationalen Handel
- Auswirkungen auf die Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3 bis 5
Anhang
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit
Anhang Anhang III: Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen (Artikel 16)
A. GRENZWERTE für die Exposition AM ARBEITSPLATZ
B. andere DAMIT unmittelbar ZUSAMMENHÄNGENDE Bestimmungen z. E
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... Die Europäischen Verbindungsbeamten für Migration23 (European Migration Liaison Officers - EMLO), die in die EU-Delegationen in wichtigen Herkunfts- oder Transitländern entsandt werden sollen, dürften die Zusammenarbeit mit den Behörden dieser Länder hinsichtlich der Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen, die sich irregulär in der EU aufhalten, erleichtern. Die EMLO sollten eng mit dem Netz der Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (Immigration Liaison Officers - ILO) in diesen Ländern, mit den EU-Agenturen - insbesondere mit den von Frontex in diese Länder entsandten Verbindungsbeamten - und mit Netzen wie dem EURLO, die sich mit Rückkehrfragen befassen, zusammenarbeiten. Im Anschluss an die Bewertung der EU-Rechtsvorschriften über Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen24, die für 2016 geplant ist, wird die Kommission prüfen, ob die Vorschriften überarbeitet werden müssen, um den Mehrwert des ILO-Netzes zu erhöhen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten
1. Förderung der freiwilligen Rückkehr
2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften
3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr
4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex
5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement
III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme
1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen
2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen
3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen
4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten
5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme
IV. Schlussfolgerung
Drucksache 44/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen COM(2015) 45 final
... Es wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt, da diese Maßnahme keine neue politische Initiative darstellt, sondern erforderlich ist, um die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften in Einklang mit der WTO-Entscheidung zu bringen und somit die internationalen Verpflichtungen der Union zu erfüllen. Die mit diesem Vorschlag eingeführten begrenzten Änderungen machten im Vergleich zur Folgenabschätzung vor der Verabschiedung der Grundverordnung im Jahr 2009 keine neue Folgenabschätzung erforderlich.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Bedingungen für das Inverkehrbringen
Artikel 4a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2
Drucksache 242/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... 23. Der Bundesrat betrachtet den Vorwurf der Kommission, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene häufig über das von der EU Vorgegebene hinausgehen, als zu pauschal. Er bekennt sich zu dem Ziel, so oft wie möglich 1:1 umzusetzen und nur dort, wo sachliche und fachliche Gründe es erfordern, über Standards der EU-Richtlinien hinauszugehen. Deshalb geht es nicht um so genanntes Gold plating, sondern darum, dass es den Mitgliedstaaten in jedem Einzelfall weiter möglich sein muss zu entscheiden, was zur sinnvollen Umsetzung erforderlich ist. Der Vorschlag der Kommission, dass die Mitgliedstaaten "Gold plating" jeweils begründen sollen, könnte zu mehr Transparenz beitragen; allerdings dürfen verstärkte Rechenschaftspflichten in Bezug auf die nationale und regionale Umsetzung nicht zu einer Einmischung in Fragen der innerstaatlichen Verwaltungsorganisation und des innerstaatlichen Verwaltungsverfahrens führen.
Drucksache 298/1/15
Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... Die Kommission hat am 24. März 2014 ihren Vorschlag zur Neufassung der EU-Öko-Verordnung vorgelegt. Die EU-Rechtsvorschriften über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sollten einer umfassenden Revision unterzogen werden.
Drucksache 242/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... 43. Der Bundesrat betrachtet den Vorwurf der Kommission, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene häufig über das von der EU Vorgegebene hinausgehen, als zu pauschal. Der Bundesrat bekennt sich zu dem Ziel, so oft wie möglich 1:1 umzusetzen und nur dort, wo sachliche und fachliche Gründe es erfordern, über Standards der EU-Richtlinien hinauszugehen. Deshalb geht es nicht um so genanntes Gold plating, sondern darum, dass es den Mitgliedstaaten in jedem Einzelfall weiter möglich sein muss zu entscheiden, was zur sinnvollen Umsetzung erforderlich ist. Der Vorschlag der Kommission, dass die Mitgliedstaaten "Gold plating" jeweils begründen sollen, könnte zu mehr Transparenz beitragen; allerdings dürfen verstärkte Rechenschaftspflichten in Bezug auf die nationale und regionale Umsetzung nicht zu einer Einmischung in Fragen der innerstaatlichen Verwaltungsorganisation und des innerstaatlichen Verwaltungsverfahrens führen.
Drucksache 329/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum - COM(2015) 366 final
... 9. Der Bundesrat begrüßt weiterhin, dass die Strategie der EU für den Alpenraum einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung anderer wichtiger Politiken und Ziele der EU, darunter die Strategie Europa 2020, leisten und die bessere Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften unterstützen soll, insbesondere im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und der Umwelt. Sie kann einen Rahmen bilden, um existierende politische Initiativen und Instrumente der EU wie etwa die Verkehrs- und Energiepolitik, die Kohäsionspolitik oder die Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt besser zu koordinieren und optimal zu nutzen.
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Maßnahmen: Die Kommission wird eine europäische Agenda für die partizipative Wirtschaft entwickeln. Dabei wird sie auch Informationen für die Auswirkungen bestehender EU-Rechtsvorschriften auf die Geschäftsmodelle der partizipativen Wirtschaft erarbeiten. Sie wird sich mit etwaigen Regelungslücken befassen und die Entwicklung der partizipativen Wirtschaft verfolgen.
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
Drucksache 105/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates COM(2015) 129 final
... Diese geringe Zahl von Fällen ergibt sich im Wesentlichen aus drei Gründen. Erstens sieht die Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden Meldepflichten für Finanzinstitute vor, die Rechtsträger gemäß der Definition in dieser Richtlinie sind. Sie auferlegt somit - anders als die Zinsbesteuerungsrichtlinie - natürlichen Personen (z.B. Maklern), die unter Umständen Finanzerträge zahlen, keine Meldepflichten. Zweitens gibt es in der Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden einige Ausnahmen im Hinblick auf bestimmte Pensions-/Altersvorsorgefonds, Kreditkartenanbieter, regulierte steuerbegünstigte Konten und ähnliche Finanzinstitute und Finanzprodukte, von denen ein geringes Risiko für Steuerhinterziehung ausgeht. Drittens umfasst das Konzept der Zahlstelle kraft Vereinnahmung gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Zinsbesteuerungsrichtlinie auch Zinsen, die von einer nicht teilnehmenden Rechtsordnung ausgehend durch eine Zahlstelle kraft Vereinnahmung eines Mitgliedstaats gezahlt werden; darüber hinaus decken das Transparenzkonzept ("Lookthroughapproach") gemäß Artikel 2 Absatz 3 und das verstärkte Konzept der Zahlstelle kraft Vereinnahmung nach Artikel 4 Absatz 2 der überarbeiteten Zinsbesteuerungsrichtlinie auch Einkünfte ab, die durch "aktive" Rechtsträger gezahlt werden, die keine Finanzinstitute sind, solange sie von der Steuer befreit sind. Diese Restfälle gibt es aufgrund geringfügiger konzeptueller Unterschiede zwischen der Zinsbesteuerungsrichtlinie und der Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sowie aufgrund besonderer in den beiden Richtlinien vorgesehener Ausnahmeregelungen. Ob diese Fälle nun unter die hier in Rede stehenden EU-Rechtsvorschriften fallen oder nicht, ist im Kontext des allgemeinen Anwendungsbereichs der Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden von marginaler Bedeutung. Die internationale Anwendung des globalen Standards und die genaue Überwachung seiner Umsetzung durch das Globale Forum für Transparenz und Informationsaustausch werden etwaige Risiken im Zusammenhang mit diesen Restfällen minimieren.
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Die Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks in den letzten Jahren war ein großer Schritt hin zu einem harmonisierten Rechtsrahmen für die Kapitalmärkte, in dem Firmen über Ländergrenzen hinweg unter gleichen Wettbewerbsbedingungen konkurrieren können. Der Erfolg des einheitlichen Regelwerks hängt auch davon ab, dass die Regeln effektiv umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden. Nach wie vor lassen zentrale EU-Rechtsakte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche Anforderungen zu erheben (so genanntes "Goldplating"), und auch unterschiedliche Regelauslegungen haben Probleme zur Folge. Die Kommission arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) daran, sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften für den Finanzsektor richtig implementiert und in der Praxis korrekt durchgesetzt werden.
2 Grünbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten
2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte
Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem
Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen
3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 Förderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schließung von Informationslücken
Standardisierung als Anstoß für Märkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger
Anstöße für Kleinanleger
Attraktivität für internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die nächsten Schritte
Drucksache 228/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start
... Hinsichtlich der Bemerkungen des Bundesrates im Zusammenhang mit den Aspekten Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, Kompetenzausübung, verstärkte Transparenz der EU-Entscheidungsprozesse, Bürokratieabbau und Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Regionen und Kommunen im Rahmen von Folgenabschätzungen für EU-Rechtsvorschriften sei daran erinnert, dass diese Punkte im Mai 2015 im Rahmen der Strategie für bessere Rechtsetzung der Kommission behandelt werden, die auch einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung enthält.
Drucksache 329/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum - COM(2015) 366 final
... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass die Strategie der EU für den Alpenraum einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung anderer wichtiger Politiken und Ziele der EU, darunter die Strategie Europa 2020, leisten und die bessere Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften unterstützen soll, insbesondere im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und der Umwelt. Sie kann einen Rahmen bilden, um existierende politische Initiativen und Instrumente der EU wie etwa die Verkehrs- und Energiepolitik, die Kohäsionspolitik oder die Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt besser zu koordinieren und optimal zu nutzen.
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 3. Zwischenstaatliche Abkommen sollten in vollem Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften stehen und transparenter sein.
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... Für die Gewährleistung eines EU-Regelungsrahmens, mit dem Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen gefördert werden, sind ehrgeizige Maßnahmen erforderlich. Die Kommission wird den im Dezember 2012 mit der Einleitung des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) - eine allgemeine Überarbeitung geltender Rechtsvorschriften - begonnenen Arbeiten Vorrang einräumen. Mit dem Programm sollen schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften zum Vorteil für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen geschaffen werden. Die Kommission wird ihr Regulierungsinstrumentarium (Folgenabschätzung, Evaluierung) in enger Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Organen, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern weiter ausbauen.
2 Einleitung
Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2
1. EIN INTEGRIERTES Konzept
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept
2. INVESTITIONSFÖRDERUNG
Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas
Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR
Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden
Ein Investitionsprogramm für Europa
Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene
3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN
BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene
STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.
2. Rentenreform.
3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.
6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .
7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK
Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung
5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION
6. Schlussfolgerung
Anhang Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters
Drucksache 84/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über den Gemeinsamen Luftverkehrsraum (Vertragsgesetz EU-Georgien-Luftverkehrsabkommen - EU-GEO-LuftverkAbkG)
... 14. "Betriebsgenehmigungen" im Fall der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten die Betriebsgenehmigungen und sonstigen einschlägigen Dokumente oder Bescheinigungen, die nach den einschlägigen geltenden EU-Rechtsvorschriften erteilt wurden, und im Fall georgischer Genehmigungen, Bescheinigungen oder Erlaubnisse solche, die nach den einschlägigen geltenden georgischen Rechtsvorschriften erteilt wurden;
Drucksache 16/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Es gibt bereits umfassende EU-Rechtsvorschriften zur Erhaltung der Natur, zu
1. Beitrag zu BESCHÄFTIGUNGS-, INNOVATIONS-, KLIMASCHUTZ-UND ENERGIEZIELEN
2. AKTUELLER STAND der Erneuerbaren Energien aus dem MEER
3. VORHANDENE Unterstützung
4. VERBLEIBENDE Herausforderungen
5. Aktionsplan für MEERESENERGIE
5.1. Erste Stufe des Maßnahmenplans 2014-2016
i. Forum zum Thema Meeresenergie
a Arbeitsbereich Technologien und Ressourcen
b Arbeitsbereich Verwaltung und Finanzen
c Arbeitsbereich Umweltschutz
ii. Strategischer Fahrplan für die Meeresenergie
5.2. Zweite Stufe des Maßnahmenplans 2017-2020
iii. Europäische Industrieinitiative
iv. Sektorspezifische Leitlinien für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften
6. BESTANDSAUFNAHME der Fortschritte
7. Schlussfolgerung
8. Anhang 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen
Drucksache 111/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" COM(2014) 177 final
... 11 und die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser 12 sind die wichtigsten EU-Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet.
1. EINLEITUNG
2. AKTUELLER STAND
Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität
Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt
Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene
3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE
Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität
Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen
Mehr Transparenz schaffen
Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe
Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften
Folgemaßnahmen zu Rio+20
4. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Anhang 1 Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”
Anhang V ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER
Drucksache 193/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement COM(2013) 133 final
... (22) Die Bewirtschaftung von Meeres- und Küstenregionen ist vielschichtig, und es sind Behörden, Wirtschaftsbeteiligte und andere Interessenträger auf unterschiedlichen Ebenen beteiligt. Um wirksam eine nachhaltige Entwicklung gewährleisten zu können, ist es wichtig, dass Interessenträger, betroffene Behörden und die Öffentlichkeit im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu einem geeigneten Zeitpunkt im Rahmen der gemäß dieser Richtlinie erfolgenden Erarbeitung der maritimen Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement konsultiert werden. Ein gutes Beispiel für die Bestimmungen zu öffentlichen Konsultationen findet sich in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. ERGEBNIS der Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzung
2.1. Öffentliche Konsultation
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Mehrwert
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
3.6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
3.6.1. Die Richtlinie
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 4 Erarbeitung und Umsetzung von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 5 Ziele von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 6 Gemeinsame Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 7 Spezifische Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne
Artikel 8 Spezifische Mindestanforderungen für Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 9 Beteiligung der Öffentlichkeit
Artikel 10 Erhebung von Daten und Informationsaustausch
Artikel 11 Prüfung der Umweltauswirkungen
Artikel 12 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten
Artikel 13 Zusammenarbeit mit Drittländern
Kapitel III Umsetzung
Artikel 14 Zuständige Behörden
Artikel 15 Überwachung und Berichterstattung
Artikel 16 Durchführungsrechtsakte
Artikel 17 Ausschussverfahren
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Inkrafttreten
Artikel 20 Adressaten
Anhang I Zuständige Behörden
Drucksache 719/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Rechtsetzung durch eine bessere Evaluierung COM(2013) 686 final; Ratsdok. 13921/13
... Die Vorbereitungen für die Umsetzung der auf EU-Ebene verabschiedeten Maßnahmen in den Mitgliedstaaten müssen stärker in den Vordergrund gerückt werden. So wie die Kommission Umsetzungspläne veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht zu unterstützen, sollte sie sich verstärkt der frühzeitigen Vorbereitung von Rahmenvorgaben für das Monitoring und die Evaluierung der angenommenen Rechtsvorschriften oder Maßnahmen widmen. Die im Rahmen der Folgenabschätzung geleistete Arbeit dürfte hierfür eine Hilfe sein. In Zukunft sollte bei jedem Vorschlag der Kommission, der eine wesentliche Veränderung bewirkt, der Umsetzungsplan auch Rahmenvorgaben mit Zielen und Indikatoren für die Maßnahme sowie die vorgeschlagene Planung für das Monitoring und die Evaluierung der Ergebnisse der Maßnahme enthalten.
1. Einleitung
2. Evaluierung in der Kommission: der Stand der Dinge
2.1. Weitere Entwicklung
2.2. Derzeitige Struktur
3. AUSLÖSER des Wandels
3.1. Schaffung einer Evaluierungskultur und Verbesserung der Qualität
3.2. Notwendigkeit eines aktuelleren und kohärenteren Konzepts
3.3. Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung
4. das Konzept Hinter dem neuen Ansatz
4.1. Mehr Kohärenz und Klarheit durch gemeinsame Definitionen und Verfahren
4.2. Einbeziehung von Fitness-Checks13
4.3. Förderung einer Evaluierungskultur
4.4. Planung
4.5. Eine gut durchdachte Gestaltung als Garant für relevante, solide und strenge Evaluierungen
4.6. Stärkung der Qualität und Entwicklung von Kontrollmechanismen
5. GEMEINSAM Verantwortung tragen
6. Evaluierung in der Kommission - EIN AUSBLICK
Anhang zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Regulierung durch eine bessere Evaluierung
Drucksache 202/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vorbereitungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 - ein demokratischeres und effizienteres Verfahren - COM(2013) 126 final
... Die Bürgerinnen und Bürger sind auf Unionsebene unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten.4 Die stärkere Ausrichtung auf die Bürgerinnen und Bürger wird dadurch bekräftigt, dass sich das Europäische Parlament nunmehr aus "Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger"5 und nicht mehr einfach aus "Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten"6 zusammensetzt. Zudem stattet der Vertrag von Lissabon das Europäische Parlament mit erweiterten Befugnissen aus, indem er dessen Rolle als vollwertiger Mitgesetzgeber neben dem Rat festigt. Das Europäische Parlament entscheidet nun über die meisten EU-Rechtsvorschriften mit und hat als gleichgestelltes Haushaltsorgan gemeinsam mit dem Rat die Verfügungsgewalt über den gesamten EU-Haushalt; auch für die Verabschiedung der mehrjährigen Finanzrahmen bedarf es der Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein demokratischeres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament
3. Eine Engere Verbindung zwischen den Stimmen der Unionsbürger und der Wahl des Präsidenten der Kommission
4. Ein effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament und Administrative Entlastung der Mitgliedstaaten
5. Ungehinderte Ausübung des Wahlrechts durch die EU-Bürger und Achtung der gemeinsamen Grundsätze der EU
5.1. Durchsetzung des Wahlrechts von EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem
5.2. Achtung der gemeinsamen Grundsätze für die Wahlen zum Europäischen Parlament
5.3. Ausnahmeregelungen nach Artikel 22 Absatz 2 AEUV
6. Förderung der Kandidatur ausländischer Unionsbürger bei den Wahlen ZUM Europäischen Parlament: Änderung der Richtlinie 93/109/EG
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 171/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 92/58 /EWG, 92/85 /EWG, 94/33 /EG und 98/24 /EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 /EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen - COM(2013) 102 final
... /EG7 wird auf die EU-Rechtsvorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen verwiesen. Sollen diese Richtlinien wirksam bleiben, so müssen sie an die neuen Rechtsvorschriften in diesem Bereich angepasst werden. Ziel dieser Richtlinie ist es daher, die Verweise und die Terminologie der fünf oben genannten Richtlinien so anzupassen, dass sie mit dem geltenden EU-Recht zur Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe übereinstimmen. Der Anwendungsbereich der Richtlinien oder das von ihnen garantierte Schutzniveau müssen dafür nicht geändert werden.
Drucksache 758/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission COM(2013) 762 final
... Artikel 6 der EED sieht vor, dass die Zentralregierungen unter bestimmten Bedingungen nur Produkte, Dienstleistungen und Gebäude mit hoher Energieeffizienz beschaffen dürfen. Was unter einer hohen Energieeffizienz zu verstehen ist, geht dabei aus mehreren EU-Rechtsvorschriften hervor, darunter die Richtlinie über die
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Energieeffizienzrichtlinie
3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED
3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung
3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen
3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung
3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung
3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung
4. Schlussfolgerung
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Der illegale Tabakhandel ist jedoch nicht nur ein wirtschaftliches Problem. Er wirkt sich nicht nur sehr negativ auf die Einnahmen der Mitgliedstaaten und der EU aus, sondern verstärkt auch die Schattenwirtschaft. Tätig sind in diesem Bereich fast ausschließlich organisierte kriminelle Gruppen, die grenzübergreifend agieren. Aus gesundheitlicher Sicht untergräbt der illegale Handel zudem politische Initiativen zur Verringerung des Konsums von Tabakerzeugnissen, insbesondere in anfälligen Gruppen wie jungen Menschen und Personen mit geringem Einkommen. Illegale Tabakerzeugnisse werden größtenteils nicht gemäß den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für Tabakerzeugnisse5 hergestellt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 717/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... Der Zugang zu beruflichen Tätigkeiten, deren Ausübung eine besondere Kenntnis technischer Regeln oder Verfahren erfordert, können auf nationaler Ebene der obligatorischen Zertifizierung unterliegen. In einigen Fällen leitet sich diese Verpflichtung aus den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften ab. Der größte Unterschied zwischen diesem Ansatz und der vorstehend beschriebenen Praxis der vorbehaltenen Tätigkeiten besteht darin, dass die Qualifikationsanforderung nicht ausschließlich an den Beruf geknüpft ist. Die Ausübung einiger weniger besonders technischer Dienstleistungen setzt den Besitz eines Befähigungsnachweises, der von Angehörigen verschiedener Berufe erworben werden könnte, voraus.
1. Einleitung
2. warum IST ES wichtig, ALLE Berufe einer überprüfung zu unterziehen?
2.1 Mögliche Vorteile einer Reglementierung des Berufszugangs
2.1.1 Dem Verbraucher helfen, die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten
2.1.2 Das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft in einem Mitgliedstaat unterstützen
Verbraucherschutz und Gemeinwohl
Auswirkungen auf Dritte
2.2 Vorteile einer Öffnung des Berufszugangs
2.2.1 Größere Auswahl für den Verbraucher zu einem niedrigeren Preis Niedrigere Preise
Größere Auswahl für die Verbraucher
2.2.2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung auf nationaler Ebene
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
2.3 Bewertung der ökonomischen Auswirkungen von Reglementierungen
2.4 Fachkräften die Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts ermöglichen
2.5 Notwendigkeit vollständiger Transparenz und einer fundierten Analyse
3. WIE WIRD die Kommission die gegenseitige Evaluierung Durchführen?
3.1 Umfang
3.2 Bewertung der Berechtigung der Reglementierung
3.2.1 Mehrschichtigkeit der Reglementierung
3.2.2 Schutzmaßnahmen durch Bildungssysteme oder Arbeitgeber
3.2.3 Vorschriften auf regionaler Ebene
3.3 Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Reglementierung
3.3.1 Umfang und Anzahl der vorbehaltenen Tätigkeiten
3.3.2 Auswirkungen auf die Dienstleistungsempfänger und auf den Markt
3.3.3 Alternative Modelle im Vergleich
4. der Arbeitsplan
4.1 Erste Phase: Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe in jedem Mitgliedstaat
4.2 Zweite Phase November 2013 - April 2015 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die erste Gruppe von Wirtschaftszweigen
4.3 Dritte Phase Juni 2014 - Januar 2016 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die zweite Gruppe von Wirtschaftszweigen
5. Schlussfolgerungen
Anhang I Unterschiedliche Ansätze für die Reglementierung beruflicher Tätigkeiten
1. Reglementierte Berufe in Verbindung mit vorbehaltenen Tätigkeiten
2. Berufliche Tätigkeiten, deren Reglementierung durch eine obligatorische Zertifizierung erfolgt
3. Geschützte Berufsbezeichnungen
4. Systeme der Zertifizierung auf freiwilliger Basis
Anhang II
Drucksache 199/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final
... Die EU-Rechtsvorschriften müssen mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union7 voll im Einklang stehen. Insbesondere müssen laut Artikel 38 die Politiken der Union ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen. Andere einschlägige Bestimmungen sind u.a. das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8), die Untersagung jeglicher Form von Diskriminierung und die Integration von Menschen mit Behinderung (Artikel 21 und 26) sowie das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht (Artikel 47).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Geltender Rechtsrahmen
1.2. Jüngste Entwicklungen
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung
2.1. Konsultationsprozess
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte
3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze
3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen
3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden
3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen
3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck
3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
‚Artikel 6 Große Verspätungen
‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge
‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
‚Artikel 13 Regressansprüche
‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste
‚Artikel 16 Durchsetzung
‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen
Artikel 16b Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Artikel 16c Ausschussverfahren
‚Artikel 17 Bericht
Artikel 2
‚Artikel 6a
Artikel 6b
Artikel 6c
Artikel 6d
Artikel 6e
‚Artikel 7
Artikel 3
Anhang 1
Anhang : Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung
Anhang 2
Anhang Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck
Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung
3 VORSCHUSSZAHLUNGEN
VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN
Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck
HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck
Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck
Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS
3 KLAGEFRISTEN
Grundlage dieser Informationen
Drucksache 807/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt - COM(2013) 913 final
... 8. Er unterstützt die Auffassung der Kommission, dass durch die EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität und durch zunehmend strengere Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Emissionen, Schadstoffeinträgen und Partikeln geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund begrüßt es der Bundesrat, wenn die Kommission bei der Festlegung von ambitionierten, realistischen Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge (EURO-Normen) und bei der Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger und - Technologien (wie z.B. der E-Mobilität) weiter aktiv ist.
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 11. betont, dass weder die Kommission noch die österreichischen Behörden bei der Durchführung der Ex-post-UVP auf der Grundlage eines ad-hoc vereinbarten Verfahrens sui generis bestehende EU-Rechtsvorschriften verletzt haben; weist jedoch darauf hin, dass dies - da das EU-Recht keine Rechtsgrundlage für ein solches Verfahren vorsieht - als Ausnahmefall und als Folge der vorangegangenen Nichteinhaltung der Richtlinie, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, betrachtet werden muss;
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
Drucksache 512/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung - COM(2013) 348 final
... 11. Durch die Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs auf Grundlage eines EU-Rechtsinstruments würde es sich erübrigen, Artikel 19 der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Anspruch zu nehmen, um bilaterale oder multilaterale Abkommen in der Sache abzuschließen, die aufgrund des Fehlens einschlägiger EU-Rechtsvorschriften für angebracht erachtet werden. Eine Situation, in der anhand dieser Bestimmung verschiedene Abkommen geschlossen werden, hätte in der Praxis gegenüber einer durch ein Tätigwerden der EU herbeigeführten Lösung verschiedene Nachteile:
Drucksache 609/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union - COM(2013) 522 final; Ratsdok. 12883/13
... 5. Die bei Antragstellung geforderten Angaben zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Katastrophenprävention dürfen der beabsichtigten Vereinfachung der Arbeitsweise des Solidaritätsfonds aber nicht entgegenstehen.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 527/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... sowohl aufgrund dieser Richtlinie als auch aufgrund anderer EU-Rechtsvorschriften besteht, können die Mitgliedstaaten koordinierte oder gemeinsame Verfahren vorsehen, die die Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften erfüllen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Begründung und Zielsetzung
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
3.3. Rechtliche Aspekte
3 Ziele
3 Begriffsbestimmungen
Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen
3 Transparenz
Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit
Anlage ninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung
Peer Reviews
Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie
Bericht
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. ERLÄUTERNDE Dokumente
• Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene
• Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften
• Rahmenrichtlinie
Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Entwurf
Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
Artikel 1
Abschnitt 1 Allgemeine Verpflichtungen.
Artikel 7 Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit
Artikel 8 Transparenz
Abschnitt 2 Besondere Verpflichtungen
Artikel 8a Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen
Artikel 8b Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen
Artikel 8c Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen
Artikel 8d Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung
Kapitel 2a PEER REVIEWS und Leitlinien
Artikel 8e Peer Reviews
Artikel 8f Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit
Kapitel 2b Allgemeine Bestimmungen
Artikel 9a Sanktionen
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 518/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts
... Die im Euratom-Vorschlag vorgesehenen Mittel für indirekte Kernforschungsmaßnahmen (ausgedrückt in derzeitigen Werten) bewegen sich in der gleichen Größenordnung wie die jährlichen Mittel für Verpflichtungen im Rahmen der beiden vorangegangenen Rahmenprogramme. Insbesondere die Mittel für indirekte Maßnahmen im Bereich Kernspaltung sind im Vergleich zu dem laufenden Programm (2012-2013) unverändert. Die Mittel für direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) sollen um rund 30 % gegenüber dem Zeitraum 2009-2013 aufgestockt werden. Dieser Vorschlag für die Mittelverteilung basiert auf den inflationsbereinigten (2 %) Beträgen, die im letzten Jahr des laufenden Rahmenprogramms zugewiesen wurden, zu denen die Kosten der Infrastrukturprojekte hinzuaddiert wurden, die durch die strengeren kerntechnischen Auflagen und Sicherheitsstandards, EU-Rechtsvorschriften und Umweltziele bedingt sind (80 Mio. EUR für die Programmlaufzeit von 5 Jahren).
Drucksache 62/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste - COM(2013) 28 final
... über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße wird ein Rahmen für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und die Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufgestellt, aber kein gemeinsames Konzept für die Vergabe von Aufträgen für den Schienenpersonenverkehr festgelegt. Trotz der neuen EU-Rechtsvorschriften bleibt der Anteil des Schienenverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen innerhalb der EU jedoch relativ gering.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.2 Anstehende Probleme
1.3 Allgemeine Ziele
1.4 Einzelziele
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c
3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a
3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8
3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4
3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4
3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6
3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a
3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2
3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2
3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a
3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2a Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 5a Rollmaterial
Artikel 9a Ausschussverfahren
Artikel 2
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... -Emissionsquellen ins Ausland und auf die damit verbundenen Auswirkungen auf energieintensive Industriezweige abstellen. Der Rahmen wird von einer breiten Palette von Finanzinstrumenten der Union sowie dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) flankiert. Darüber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, die EU-Rechtsvorschriften über die Besteuerung von Energieprodukten und Strom2 zu überarbeiten, um Überschneidungen bestehender steuerpolitischer Instrumente zu beseitigen. Der Rahmen für 2020 wird durch die Energiestrategie 20203 ergänzt, in der die Herausforderungen und Maßnahmen für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und sicheres Energiesystem bewertet werden.
1. Einleitung
2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte
2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen
2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt
3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation
3.1. Zielvorgaben
3.2. Kohärenz der politischen Instrumente
3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
4. Fragen
4.1. Allgemeine Fragen
4.2. Zielvorgaben
4.3. Instrumente
4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
4.5. Kapazitäten und Lastenteilung
5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation
Anhang Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik
1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung
2. Weiterführende Informationen
Drucksache 187/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Seit Annahme des "Small Business Act" für Europa sind Bürokratieabbau und ein offenes Ohr für die Belange der KMU ein konstantes Anliegen der Kommission. Die Mitteilung der Kommission "Verringerung der Verwaltungslasten für KMU - Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen" aus dem Jahr 2011 hat diese Arbeiten noch einen Schritt weiter gebracht. Ausgangspunkt der Mitteilung ist der im "Small Business Act" entwickelte Grundsatz "Vorfahrt für KMU", dem zufolge bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften berücksichtigt werden muss, welche Auswirkungen diese auf KMU haben, und das bestehende Regelungsumfeld vereinfacht werden muss2. Für Kleinstunternehmen ist die Möglichkeit einer - begründeten - Befreiung von Vorschriften3 und für KMU die Anwendung weniger strenger Vorschriften vorgesehen . Unlängst wurde in der Mitteilung zur Industriepolitik4 eine Vereinfachung des regulatorischen und administrativen Umfelds empfohlen, von der vor allem KMU profitieren sollen, und auf die Bedeutung hingewiesen, die einem unkomplizierten, stabilen und vorhersehbaren langfristigen Regulierungsrahmen mit Blick auf Investitionen in neue Technologien und Innovation zukommt. Schließlich macht das Programm von Eignungs- und Leistungsfähigkeitstests für Rechtsvorschriften (REFIT) die Ermittlung von Vereinfachungsmöglichkeiten, von unnötigen regulatorischen Kosten und von Bereichen, in denen die Leistung verbessert werden könnte, zu einem integralen, festen Bestandteil von5politischer Entscheidungsfindung und Programmplanung
Mitteilung
1. Einleitung
2. Befreiung der Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften
3. Weniger strenge Vorschriften für KMU
4. Der KMU-Anzeiger
5. Unterstützung und Konsultierung von KMU
5.1 Konsultation von KMU - Allgemeine Aspekte
5.2 Die TOP 10-Konsultation
6. Reaktion auf die KMU-Konsultationen
7. Die nächsten Schritte
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... Wälder sind multifunktional - sie dienen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zwecken. Sie bieten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum und spielen eine große Rolle bei der Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels und anderen Umweltdienstleistungen. Knapp ein Viertel der Waldfläche der EU steht im Rahmen von Natura 2000 unter Schutz, und ein Großteil der übrigen Fläche beherbergt Arten, die unter die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz fallen. Wälder bringen auch zahlreiche gesamtgesellschaftliche Vorteile mit sich, beispielsweise für die Gesundheit des Menschen, die Erholung und den Tourismus.'
Mitteilung
1. Europa braucht seine Wälder
2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist
3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor
3.1 Leitgrundsätze
3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020
3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle
3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU
3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima
3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen
3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?
3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung
3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder
3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive
4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 807/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt - COM(2013) 913 final
... 13. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Kommission, dass durch die EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität und durch zunehmend strengere Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Emissionen, Schadstoffeinträgen und Partikeln geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund begrüßt es der Bundesrat, wenn die Kommission bei der Festlegung von ambitionierten, realistischen Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge (EURO-Normen) und bei der Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger und -Technologien (wie z.B. der E-Mobilität) weiter aktiv ist.
Drucksache 348/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... -arme und nachhaltige Energietechnologien auf den Markt gebracht werden. Neue Technologien sind unerlässlich, damit die Ziele, die sich die EU bis 20201 in der Energie-, Klima-, Wirtschafts- und Sozialpolitik gesetzt hat, sowie die für 2030 und 2050 anvisierten Ziele erreicht werden. Die EU muss über eine wirksame und dynamische Technologie- und Innovationsstrategie verfügen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Investitionen besser zu koordinieren.... und sie ergänzen die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
1. Einleitung
2. Was hat die EU erreicht?
2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen
2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation
2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU
2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE
2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen
2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik
2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich
3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus
3.1. Zentrale Grundsätze
3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen
Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen
4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie
5. Fazit
Drucksache 609/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union - COM(2013) 522 final; Ratsdok. 12883/13
... 3. Der Bundesrat bekräftigt seine Position, dass zusätzliche Voraussetzungen für Zahlungen aus dem EUSF die Abwicklung der Unterstützungsmaßnahmen nicht unnötig erschweren dürfen. Er unterstützt zwar ausdrücklich, dass sich die Mitgliedstaaten auf Katastrophen vorbereiten und auch Maßnahmen zur Prävention ergreifen müssen. Die bei Antragstellung geforderten Angaben zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Katastrophenprävention dürfen der beabsichtigten Vereinfachung der Arbeitsweise des Solidaritätsfonds aber nicht entgegenstehen. Er erachtet es daher als nicht akzeptabel, die Zahlungen aus dem Solidaritätsfonds an die vollständige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zu Katastrophenschutz und -management und an eine verbesserte Berichtspflicht zu koppeln. Die eingehenden Berichtspflichten zur "Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu Katastrophenschutz und -management im Zusammenhang mit der Art der Katastrophe" sowie "jedwede andere relevante Information zu Präventions- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen, die je nach Art der Katastrophe ergriffen wurden", als Anspruchs-/ Leistungsvoraussetzung für Inanspruchnahmen des EUSF (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e und f des Verordnungsvorschlags) sind - vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips - ebenso abzulehnen, wie jegliche Einflussnahme der EU auf die nationale Katastrophenprävention (Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 des Verordnungsvorschlags). Die Vorschrift des Artikels 4 Absatz 2 Satz 2 des Verordnungsvorschlags gilt auch für die Zukunft bzw. für zukünftige Rechtsvorschriften der EU. Somit könnte die Kommission nach Hochwassern o. ä. Vorgaben für Präventionsmaßnahmen und andere Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes entwickeln, die weit in die Hoheit der Mitgliedstaaten eingreifen könnten. Eine nicht 100-prozentige Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften könnte somit dazu führen, dass die EU über ihre Kompetenzen hinaus Einfluss ausübt und der Fonds nicht oder nur sehr begrenzt in Anspruch genommen werden könnte.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... • Spezifische gezielte Maßnahmen zur besseren Integration der Roma, die sich auf bewährte Praktiken stützen, unter uneingeschränkter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und unter Vermeidung von Überschneidungen mit geltenden EU-Rechtsvorschriften. Diese Maßnahmen betreffen die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum.
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 128/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final
... Aufgrund der gewählten Verknüpfungsfaktoren und der Kombination mit der oben genannten allgemeinen Vorschrift ist insgesamt sichergestellt, dass eine Besteuerung nur bei einem hinreichenden Zusammenhang zwischen der Transaktion und dem Hoheitsgebiet, in dem die Finanztransaktionssteuer gilt, möglich ist. Wie bei den bestehenden EU-Rechtsvorschriften im Bereich der indirekten Steuern bleiben Territorialitätsprinzipien in vollem Umfang gewahrt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund und Vorgeschichte
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Der Vorschlag im Einzelnen
3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Ansässigkeit
Kapitel III Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer
Artikel 5 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 7 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 8 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 9 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 10 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 11 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 12 Verhinderung von Betrug und Hinterziehung
Artikel 13 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 14 Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 16 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Überprüfungsklausel
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Anhang Finanzbogen zu Rechtsakten
Drucksache 347/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU COM(2013) 229 final
... -Rahmenrichtlinie8 und die Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur9 - wird sichergestellt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. In den EU-Rechtsvorschriften sind zudem die für Aquakulturanlagen in der EU geltenden hohen Standards in den Bereichen Gesundheit, Verbraucherschutz und ökologische Nachhaltigkeit festgelegt. Dies hat finanzielle Auswirkungen für die Erzeuger, kann jedoch in einen Wettbewerbsvorteil umgemünzt werden, wenn das Augenmerk der Verbraucher auf Qualität gerichtet wird. Gleichzeitig kann hierdurch die Akzeptanz der Aquakultur vor Ort erhöht werden. Die Reform der GFP gründet auf diesen hohen Standards.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Aquakultur im Rahmen der Reform der gemeinsamen Fischreipolitik
3. Strategische Leitlinien für die Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU
3.1. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren
3.2. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung
3.3. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aquakultur
3.4. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile
4. eine neue Politik zur Förderung der Aquakultur
4.1. Mehrjähriger nationaler Strategieplan für die Förderung einer nachhaltigen
4.2. Komplementarität mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds
4.3. Austausch bewährter Verfahren
4.4. Beirat für Aquakultur
4.5. Nächste Schritte
Anhang Entwurf der Gliederung eines mehrjährigen nationalen Plans für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur
1. Nationaler Kontext und Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele
2. Reaktion auf die strategischen Leitlinien
3. Governance und Partnerschaft
4. Bewährte Verfahren
Drucksache 27/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2011) 715 endg.
... Wie in der Stellungnahme des Bundesrates angemerkt; müssen alle Zielvorgaben den geltenden EU-Rechtsvorschriften (wie der Habitat-Richtlinie, der Gewässer-Rahmenrichtlinie und der UVP-/SUP-Richtlinie) und Vereinbarungen (insbesondere dem Gemeinsamen Standpunkt zur
Drucksache 363/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie : Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor 2012 - 2015 COM(2012) 261 final
... sicherzustellen, um so ihr ungenutztes Potenzial zu erschließen, bevor ihr Anwendungsbereich ausgeweitet wird. Fast alle gewerblichen Dienstleistungen fallen bereits unter EU-Rechtsvorschriften (siehe Anhang I). Daher besteht nach Ansicht der Kommission derzeit kein Bedarf an einer Änderung der Richtlinie.
Mitteilung
I. Einleitung: Wachstum Arbeitsplätze durch Dienstleistungen
II. in vollem Umfang von der Dienstleistungsrichtlinie profitieren
1. Nulltoleranz bei Nichteinhaltung
2. Die ökonomischen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie maximieren
3. Freiberufliche Dienstleistungen: Überarbeitung des Rechtsrahmens
4. Sicherstellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie den Verbrauchern nützt
5. Funktionierende Binnenmarktvorschriften in der Praxis
6. Sektorspezifischer Bedarf
6.1 Spezialisierte Dienstleistungen: Die gegenseitige Anerkennung Wirklichkeit werden lassen
6.2 Verbraucherschutzrecht
6.3 Dienstleistungen für den Handel und für Unternehmen: Besondere Initiativen
7. Einheitliche Ansprechpartner der zweiten Generation
III. Schlussfolgerung
Anhang 1 für Dienstleistungssektoren Geltende EU-Rechtsvorschriften
Anhang II Verzeichnis der Initiativen mit Zeitplan
Drucksache 569/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110 /EG des Rates über Honig - COM(2012) 530 final
... Ziel des Vorschlag ist es, in den EU-Rechtsvorschriften Klarheit darüber zu schaffen, dass Pollen keine Zutat, sondern ein Bestandteil von Honig ist, um in den Vorschriften deutlich zu machen, dass Pollen auf natürliche Weise in Honig gelangt ist. Mit dem Vorschlag wird eine begrenzte Änderung technischer Art in die Honig-Richtlinie eingebracht, die nicht über das zum Erreichen dieses Ziels notwendige Maß hinausgeht. Das Ziel kann nur durch eine Änderung von EU-Recht erreicht werden, da ein Urteil des EuGH zur Auslegung des geltenden EU-Rechts vorliegt.
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... Für die Erreichung des Ziels "Rettung der Ostsee" ist eine konsequentere Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in Bereichen wie Artenvielfalt, Lebensräume, Fischerei und Eutrophierung unabdingbar, in denen die vollumfängliche Umsetzung der Richtlinie über die
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 346/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt COM(2012) 271 final
... Die Analyse der Kommission hat ergeben, dass in der EU mit einem immer größeren Anteil erneuerbarer Energie und mit höherer Energieeffizienz die Treibhausgasemissionen25 beträchtlich gesenkt und die Luftqualität verbessert werden können. Mit der Entwicklung des Bioenergiemarktes wird ferner die in Europa gut geführte Land- und Forstwirtschaft - wie auch andere Bereiche der Bio-Wirtschaft - bedeutende Vorteile aus den neuen Marktchancen ziehen können. Trotz dieser Vorteile kann ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien sowohl im Bereich der Erzeugung als auch der Infrastruktur Fragen der Nachhaltigkeit aufwerfen, die die direkten und indirekten Folgen für die biologische Vielfalt und die Umwelt insgesamt betreffen. Hier sind besondere Aufmerksamkeit und Wachsamkeit erforderlich. Zumeist werden solche Probleme durch übergreifende EU-Rechtsvorschriften geregelt26. In anderen Fällen hat die EU energiespezifische Vorschriften erlassen, z.B. die Richtlinien für erneuerbare Energien und zur Kraftstoffqualität mit Kriterien für die Nachhaltigkeit von
Mitteilung
1. Einleitung
2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt
Marktentwicklungen und Kosten
Bessere Förderregelungen
3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien
4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen
5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher
6. Förderung der Technologischen Innovation
7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien
8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020
9. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 429/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche - Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche - COM(2012) 417 final
... Für die Durchleuchtungsgeräte auf Flughäfen gibt es eine ganze Reihe von EU-Rechtsvorschriften, in denen die Leistungsanforderungen für solche Geräte festgelegt sind.10 Allerdings enthalten diese Vorschriften keine Bestimmungen über den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsmechanismus, so dass die Zertifizierung von Durchleuchtungsgeräten aus einem Mitgliedstaat durch die gegenseitige Anerkennung auch in allen anderen Mitgliedstaaten akzeptiert würde. Dass auf EU-Ebene harmonisierte Normen und eine rechtlich vorgeschriebene Konformitätsbewertung für Durchleuchtungsgeräte auf Flughäfen fehlen, führt auch zur Zersplitterung des Binnenmarktes.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt
3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie
4. Lösungsansätze
4.1. Überwindung der Marktzersplitterung
4.1.1. Normung
4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren
4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien
4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt
4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums
4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe
4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten
4.2.4. Haftungsbegrenzung
4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension
4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase
4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase
5. Überwachung
6. Schlussfolgerung
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.