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"EU-Instrumente"
Drucksache 316/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 - COM(2020) 443 final
... Die Kommission hat 2018 die Ausweitung des Geltungsbereichs der Soforthilfereserve vorgeschlagen, damit diese bei Katastrophen innerhalb der Union aktiviert werden kann. Die Kommission schlägt nun vor, den jährlichen Höchstbetrag unter diesem Instrument, das in Solidaritäts- und Soforthilfereserve umbenannt wird, auf 3 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) zu erhöhen, damit Soforthilfe in einer den unvorhergesehenen Herausforderungen angemessenen Höhe mobilisiert werden kann. Durch die ausgeweitete Reserve können EU-Maßnahmen bei Bedarf rasch aufgestockt werden, und zwar über EU-Instrumente, die Notfallhilfe bereitstellen, etwa das Instrument für Soforthilfe, aber auch das Instrument für humanitäre Hilfe, rescEU, das Gesundheitsprogramm, das Binnenmarktprogramm (einschließlich Sofortmaßnahmen in den Bereichen Tier- und Pflanzenschutz) oder der Asyl- und Migrationsfonds.
Europäische Kommission Brüssel, den 28.5.2020 COM 2020 443 final 2018/0166 APP Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Ein ehrgeiziger und innovativer EU-Haushalt für den Wiederaufbau in Europa
1.2. Notwendige Änderungen am Entwurf der MFR-Verordnung und am Entwurf der Interinstitutionellen Vereinbarung
2. Rechtliche Aspekte
2.1. Artikel 2 und Erwägungsgrund 3 des Entwurfs der Verordnung
2.2. Artikel 6 und Erwägungsgrund 8 des Entwurfs der Verordnung
2.3. Artikel 8 des Entwurfs der Verordnung
2.4. Artikel 9 des Entwurfs der Verordnung
2.5. Artikel 10 des Entwurfs der Verordnung
2.6. Artikel 11, Artikel 13 und Erwägungsgrund 7 des Entwurfs der Verordnung, Nummer 11 des Entwurfs der Interinstitutionellen Vereinbarung
2.7. Anhang des Entwurfs der Verordnung
2.8. Nummer 15a des Entwurfs der Interinstitutionellen Vereinbarung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
Artikel 8 Anpassungen aufgrund neuer Regelungen oder Programme mit geteilter Mittelverwaltung
Artikel 11 Solidaritäts- und Soforthilfereserve
Anhang
Drucksache 175/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) - COM(2020) 139 final
... In Artikel 2 der vorgeschlagenen Verordnung wird der komplementäre Charakter des SURE-Instruments hervorgehoben. Es sollte die von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene unternommenen Anstrengungen ergänzen und wird einen Teil des unvermittelten und heftigen Anstiegs der öffentlichen Ausgaben abdecken, der infolge der Anstrengungen zur Abfederung der unmittelbaren Konsequenzen der COVID-19-Krise eintritt. Der Einsatz des SURE-Instruments steht der Anwendung anderer einschlägiger EU-Instrumente zur Bekämpfung einer starken Bedrohung der öffentlichen Gesundheit und zur finanziellen Unterstützung wie dem EUSF nicht entgegen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Schaffung des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (im Folgenden das Instrument)
Artikel 2 Komplementarität des Instruments
Artikel 3 Bedingungen für die Inanspruchnahme des Instruments
Artikel 4 Form des finanziellen Beistands
Artikel 5 Obergrenze des finanziellen Beistands
Artikel 6 Verfahren für die Beantragung finanziellen Beistands
Artikel 7 Auszahlung des Darlehens
Artikel 8 Anleihe- und Darlehenstransaktionen
Artikel 9 Aufsichtsvorschriften für das Darlehensportfolio
Artikel 10 Verwaltung der Darlehen
Artikel 11 Beiträge in Form von Garantien der Mitgliedstaaten
Artikel 12 Verfügbarkeit des Instruments
Artikel 13 Kontrollen und Prüfungen
Artikel 14 Berichterstattung
Artikel 15 Anwendbarkeit
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... - Abmilderung der Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft mit allen verfügbaren EU-Instrumenten und einem flexiblen EU-Rahmen für Maßnahmen der Mitgliedstaaten, der in vollem Umfang genutzt wird.
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... Mit dem "Paketansatz" werden echte Eigenmittel eingeführt, die mit wichtigen Bereichen der EU-Politik, speziell dem Klimawandel, der Umweltpolitik, der Strategie für Kunststoffe, der Kreislaufwirtschaft und dem Binnenmarkt, verknüpft sind. Er weist eine starke Verbindung zur EU-Politik und zum Mehrwert für die Europäische Union auf. Beispielsweise kann gegen das Problem der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung auf nationaler Ebene allein nicht angemessen vorgegangen werden. In diesem Zusammenhang tragen die Initiativen der EU zur Mehrwertsteuer und zur Unternehmensbesteuerung dazu bei, gleiche Bedingungen für Unternehmen und Verbraucher zu schaffen. Ebenso können Umweltabgaben zur Korrektur negativer externer Effekte und zur Beeinflussung des Verhaltens beitragen. Beispielsweise sind der Klimawandel und die Verschmutzung der Meere mit Kunststoffabfällen Probleme von globaler Natur, die auf EU-Ebene angegangen werden müssen, unter anderem durch steuerliche Anreize. Die Europäische Union hat bereits EU-Instrumente geschaffen, um diesen Herausforderungen zu begegnen.
Vorschlag
Begründung
1. Einführung - Gründe für REFORMEN
1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde
1.2. Die Notwendigkeit von Reformen
1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU
2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel
2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten
2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln
2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel
3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN
3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union
3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff
3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027
4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN
5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN
6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE
7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET
7.1. Der Rechtsrahmen
7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses
7.3. Die Durchführungsverordnung
7.4. Die Bereitstellungsverordnung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Eigenmittelkategorien
Artikel 3 Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 Grundsatz der Gesamtdeckung
Artikel 5 Übertragung von Überschüssen
Artikel 6 Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Veröffentlichung
ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
Anhang Entsprechungstabelle
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... Die Prüfung von Möglichkeiten für einen physischen Vorrat an Impfstoffen wurde vorgeschlagen, weil derzeit in vielen EU-Mitgliedstaaten wichtige Impfstoffe knapp sind. Jeder Mitgliedstaat muss über Bereitschaftspläne verfügen, weshalb die Empfehlung den Aufruf enthält, die Vorhersageverfahren zu verbessern. Um den Mitgliedstaaten zu helfen, kurzfristige Engpässe, etwa aufgrund von Krankheitsausbrüchen, unterschätztem Bedarf, Produktionsausfällen oder außergewöhnlichen Ereignissen wie Migrantenströmen aufzufangen, wären konzertierte EU-Hilfsmaßnahmen sehr von Vorteil. Eine 2015 vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten durchgeführte Risikobewertung zu Impfstoffengpässen kommt zu dem Schluss, dass gegenwärtig in der EU und im EWR häufiger Impfstoffengpässe auftreten als in der Vergangenheit, und es daher ratsam sei, dass die Länder Bestände für routinemäßige Impfprogramme anlegen, um bei zukünftigen Engpässen Immunisierungsunterbrechungen zu vermeiden. Manche Mitgliedstaaten haben bereits bei der Kommission Impfstoffe angefragt, um mithilfe des EU-Gesundheitssicherheitsausschusses Engpässe zu überwinden. Allerdings sehen die aktuellen EU-Instrumente zur Finanzierung des Gesundheitswesens keine Beschaffung von Impfstoffen vor. Daher plant die Kommission nun eine Zusammenarbeit mit Experten aus den Mitgliedstaaten und einen Dialog mit der Industrie, um Möglichkeiten für eine Bevorratung auf EU-Ebene auszuloten; dabei soll auch der an die Kommission und die Mitgliedstaaten gerichtete Aufruf des Europäischen Parlaments Berücksichtigung finden, Lösungen für eine bessere Impfstoffversorgung und -verfügbarkeit zu entwickeln, die auch die Anlegung von Impfstoffvorräten umfassen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:
BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,
Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... Um die Wirkung zu erhöhen, schlägt die Kommission auch eine Fokussierung auf die konkrete Umsetzung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene vor, durch gemeinsame, teilweise mit EU-Instrumenten finanzierte Projekte, durch Peer-Learning-Angebote und technische Unterstützung für Mitgliedstaaten oder für von den Mitgliedstaaten benannte regionale oder lokale Behörden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen und das Ziel
3. Rechtsgrundlage und erste Schritte
4. Strategische Ziele und Maßnahmen
4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen
4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen
4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken
5. Bereichsübergreifende Maßnahmen
5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
5.2 Digital4Culture
6. Umsetzung der neuen Agenda
6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft
7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen
8. Nächste Schritte
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... Die Wasserwiederverwendung wird bereits in den Bestimmungen zweier bestehender EU-Instrumente erwähnt und angeregt, in denen jedoch keine Bedingungen für die Wiederverwendung festgeschrieben sind:
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... Mit diesem Vorschlag werden auch Maßnahmen für eine verbesserte Bewirtschaftung kunststoffhaltiger Fanggeräte-Abfälle, die an Land zurückgebracht werden, und ihre Finanzierung eingeführt. Diese Mechanismen und Anreize dürften den Anteil der Fanggeräte, die am Ende ihrer Lebensdauer verwertet werden können, erhöhen. Der Umgang mit Abfällen, die aus Fanggeräten entstanden sind, wird bis zu einem gewissen Grade durch eine Reihe von EU-Instrumenten geregelt und finanziell unterstützt, wobei die Verbindung zwischen den allgemeinen Abfallvorschriften und den Vorschriften für Abfälle aus meerseitigen Quellen und Fanggeräte-Abfälle und der Ortung und Meldung von auf See verloren gegangenen oder zurückgelassenen Fanggeräten besonders berücksichtigt wird. Dieser Vorschlag ergänzt die für die Entladung von Schiffsabfällen geltenden Rechtsvorschriften über Hafenauffangeinrichtungen9, die derzeit überarbeitet werden10. Die vorgeschlagene Überprüfung nimmt Fischereifahrzeuge in das System der zu 100% indirekten Gebühren auf, mit dem diesen Schiffen das Recht eingeräumt wird, ihre gesamten Abfälle, auch alte Fanggeräte, in Häfen zu entladen. Darüber hinaus ergänzt er die geplante Überarbeitung der Fischereikontrollverordnung11, die auf die Verschärfung der Bestimmungen für die Meldung und Bergung von verloren gegangenem Fanggerät abzielt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... ii) zur Sicherstellung einheitlicher hoher Schutzstandards für Hinweisgeber nach Maßgabe sektorspezifischer EU-Instrumente in Bereichen, für die bereits einschlägige Vorschriften existieren.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 185/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... Die Kommission wird mit Blick auf die weiteren technologischen Entwicklungen den Bedarf an zusätzlichen EU-Instrumenten weiter beobachten.
Mitteilung
1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa
2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität
Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11
3. AKTUELLER STAND
Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien
4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität
Automatisierte Autos
LKW -Platooning
5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität
Ermöglichung von Innovation
Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität
Behandlung von Haftungsfragen
Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung
Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs
6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN
7. Schlussfolgerung
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... Die Artikel 1 und 2 regeln den Gegenstand und Anwendungsbereich der Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rechtsrahmens für die Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder ihre Ausübung beschränken. Verhältnismäßigkeitsprüfungen, die durch andere EU-Instrumente eingeführte Reglementierungen bestimmter Berufe betreffen, fallen nicht unter diese Richtlinie.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente für Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen
Artikel 5 Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses
Artikel 6 Verhältnismäßigkeit
Artikel 7 Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden
Artikel 9 Transparenz
Artikel 10 Überprüfung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Drucksache 429/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... 17. Synergien zwischen den EU-Instrumenten für den Aufbau einer Evidenzbasis durch die Schaffung eines Wissenszentrums für Hochschulbildung optimieren. Mit dieser Maßnahme werden das Europäische Hochschulregister (ETER)32, U-Multirank33 und die vorgeschlagene Pilotphase der Werdegang-Nachverfolgungsstudie zusammengeführt; dadurch werden sich Datenqualität und -vergleichbarkeit, die Datenerfassung und die Indikatoren verbessern und es wird möglich sein, Lehren aus der bisherigen Anwendung von EU-Instrumenten für die Datenerfassung im Hochschulbereich zu ziehen;
Mitteilung
1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU
2. VORRANGIGE Massnahmen
2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen
2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme
2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen
2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme
3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung
4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten
Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17
Globalisierung meistern
Zukunft der EU-Finanzen
Soziale Dimension Europas
Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion
Zukunft der europäischen Verteidigung
Zu BR-Drucksache 543/17
Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen
Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen
Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen
Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters
Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit
Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik
Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik
Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten
Prioritäten in der Förderpolitik
Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik
Zu BR-Drucksache 444/17
Drucksache 361/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG
... Das Hauptziel des Europasses seit seiner Annahme im Jahr 2004 war die Förderung der Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa. Der Vorschlag für eine Änderung des Beschlusses baut auf den bisherigen Erfolgen und Bewertungen des Europasses auf und soll sicherstellen, dass die EU-Instrumente und -Dienste im Einklang mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und den Veränderungen in unseren Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und auf den Arbeitsmärkten weiterentwickelt und modernisiert werden. Mit dem Vorschlag soll eine Plattform,für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern bereitgestellt werden, um die wirksamsten Instrumente und Dienste zu entwickeln. Er ist Teil eines Pakets von Maßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission über die neue europäische Agenda für Kompetenzen {COM(2016) 381 final} vorgeschlagen werden.
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Die Investitionsförderung sollte im Rahmen der GAP ebenfalls verbessert werden, und zwar durch eine stärkere Einbindung betriebswirtschaftlicher Beratung und die Förderung gemeinsamer Investitionen und Mechanismen, um wirksame Synergien mit Forschung und Innovation zu erzielen. Die derzeitige Investitionslücke in der Landwirtschaft muss geschlossen werden, auch durch eine intensivere Nutzung innovativer Finanzinstrumente, die den Besonderheiten der Landwirtschaft Rechnung tragen, sowie durch stärker integrierte Projekte, bei denen verschiedene EU-Instrumente kombiniert werden (EFSI, ESIF). Eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) könnte hier den Weg weisen.
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
Drucksache 573/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Innovation in Europas Regionen - Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene - COM(2017) 376 final
... Bis Ende 2017 und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitgliedstaaten wird die Kommission eine Pilotmaßnahme einrichten, an der einige wenige Testregionen beteiligt sind, die Interesse bekundet haben, auf ihren jeweiligen Strategien der intelligenten Spezialisierung aufzubauen, um eine breit angelegte Innovation zu unterstützen, die es erlaubt, sich den Herausforderungen des industriellen Wandels zu stellen. Diese Maßnahme wird darauf abzielen, die kombinierte Nutzung bestehender EU-Instrumente und -programme, die von der Kommission verwaltet werden, in Verbindung mit den Finanzmitteln aus der Kohäsionspolitik zu erleichtern, um so die Innovationsübernahme zu beschleunigen, die Investitionsbarrieren abzubauen und die Umqualifizierung und Vorbereitung für den industriellen und gesellschaftlichen Wandel zu unterstützen. Die Mittel für die Unterstützung der Pilotmaßnahmen werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung gestellt; hinzu kommt die Beratung durch die Europäische Beobachtungsstelle für Cluster und den industriellen Wandel.
Mitteilung
1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU
2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze
3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums
3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen
3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen
3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen
3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... - Zudem kann die EU gezielt Finanzierungsinstrumente einsetzen, um das Risiko privater Investitionen in noch unerprobte, jedoch vielversprechende Technologien oder Geschäftsmodelle im Bereich umweltfreundlicher Energieträger abzufedern. So könnten für Projekte, die im Hinblick auf den Markt, technologisch oder wissenschaftlich mit Unsicherheiten behaftet sind und deren vollständige Finanzierung durch den Privatsektor daher eher unwahrscheinlich ist, öffentliche Darlehen, Beteiligungsinvestitionen und finanzielle Garantien bereitgestellt werden. Wie bereits in der Investitionsinitiative für Europa5 aufgezeigt, wird durch diese EU-Instrumente das Risiko für den Privatsektor verringert, der dadurch eher bereit ist, hier zu investieren.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Von der EU angebotene Instrumente und Dienste können den Informationsaustausch erleichtern und zu einem besseren Verständnis von Kompetenzen und Qualifikationen beitragen, auch derjenigen, die für Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit erforderlich sind. Die EU hat sich bemüht, eine Reihe solcher Instrumente und Dienste zur Verfügung zu stellen und zu fördern, um die Mobilität zu erleichtern und um Kompetenzen und Qualifikationen transparenter zu machen. Aus mehreren Gründen konnten diese Instrumente und Dienste ihr volles Potenzial bisher jedoch nicht entfalten. Sie wurden zum großen Teil getrennt voneinander und nur mit einem Minimum an Integration und Zusammenarbeit entwickelt. Dies hatte Auswirkungen auf Reichweite, Potenzial und Wahrnehmung des Mehrwerts eines jeden Instruments. Trotz einiger Erfolge wie des Europass-Lebenslaufs hat sich gezeigt, dass die potenziellen Nutzer die angebotenen Dienste nicht gut kennen und die Hindernisse für die umfassende Nutzung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen fortbestehen, was sich auch auf die Mobilität und die Integration der europäischen Arbeitsmärkte auswirkt. Außerdem haben sich die EU-Instrumente und -Dienste nicht immer mit den sich wandelnden Lern-, Arbeits- oder Kommunikationsgewohnheiten der Menschen weiterentwickelt, so dass sie den aktuellen oder künftigen Bedürfnissen oder den Zukunftstechnologien nicht entsprechen. Digitalisierung und verstärkte Online-Präsenz sind heute Mindestanforderungen an Instrumente zur Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen. Dies gilt umso mehr für die Zukunft.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... Zu diesem Zweck bedarf es einer engen Zusammenarbeit der EU mit internationalen Partnern und innerhalb internationaler Gremien, um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer nicht am Aufbau von Handelsbeziehungen gehindert werden (beispielsweise durch territoriale Beschränkungen) und dass der freie Handel weder unter normalen Marktbedingungen noch im Falle externer Schocks begrenzt wird. Die im Aktionsplan für Energiediplomatie beschriebenen EU-Instrumente für die Energiediplomatie sollten aktiv eingesetzt werden, um dieses Ziel auf bilateraler und multilateraler Ebene zu verfolgen, und zwar anhand der nachstehenden Aktionslinien.
Mitteilung
Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt
1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur
4 Speicherinfrastruktur
Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte
4 Aktionslinien:
2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte
Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen
4 Aktionslinien:
Gasspeicherung im Binnenmarkt
4 Aktionslinien:
Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung
4 Aktionslinien:
3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN
4 Aktionslinien:
4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG
4 Aktionslinien:
Schlussfolgerungen
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Der EU-Haushalt macht etwa 1% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-Länder aus und stellt einen Investitionshaushalt dar, der ergänzend zu den nationalen Haushalten und der breiten Palette (ordnungs)politischer EU-Instrumente zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen auf EU- und auf internationaler Ebene beiträgt. Die Kommission hat die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte, die im Mittelpunkt der Nachhaltigkeitsziele stehen, bereits weitgehend in den Haushaltsplan der EU und in die betreffenden Ausgabenprogramme integriert. Der Leistungsrahmen für die Ausgabenprogramme der EU für den Zeitraum 2014-2020 enthält bereits entsprechende Elemente für die Berichterstattung über diese drei Aspekte.
Mitteilung
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
3.2. Finanzierung
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
4. Fazit
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... Projektfinanzierungen oder technische Hilfe wären nicht geeignet bzw. nicht ausreichend, um makroökonomische Ziele zu erreichen. Der wesentliche zusätzliche Nutzen einer Makrofinanzhilfe gegenüber anderen EU-Instrumenten würde darin bestehen, dass der externe Finanzierungsdruck rasch gemindert und ein Beitrag zur Schaffung eines stabilen makroökonomischen Rahmens - unter anderem durch die Förderung einer tragfähigen Zahlungsbilanz- und Haushaltslage - sowie geeigneter Rahmenbedingungen für Strukturreformen geleistet würde. Indem die Makrofinanzhilfe die Schaffung eines geeigneten Gesamtrahmens für makroökonomische und strukturelle Maßnahmen unterstützt, kann sie die Wirksamkeit der Maßnahmen, die im Rahmen anderer, enger ausgerichteter EU-Finanzinstrumente in der Ukraine finanziert werden, erhöhen.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.
Vorschlag
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
- Konsultation der interessierten Kreise
• Heranziehen von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Finanzbogen
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... 39. Welches ist der Mehrwert des EEF-Systems der gemeinsamen Verwaltung, bei dem die nationalen Behörden in die Planung und Verwaltung der Hilfsprogramme einbezogen werden, im Vergleich zu anderen EU-Instrumentenfür die Zusammenarbeit mit Nicht-AKP-Staaten?
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 386/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
... 8. Die Kommission stellt in ihrer Mitteilung eine Vereinfachung und Rationalisierung der bestehenden EU-Instrumente für Kompetenzen und Qualifikationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, in Aussicht, ohne jedoch weitere Fakten darzulegen. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Optimierung von Instrumenten und die Schaffung von Synergien. Er mahnt jedoch an, dass Instrumente, um bekannt und akzeptiert zu werden, einen echten Mehrwert aufweisen müssen und dass ihre Etablierung hinreichend Zeit benötigt. Im Hinblick auf den entstehenden bürokratischen und personellen Aufwand warnt der Bundesrat vor der Etablierung neuer Strukturen.
Drucksache 386/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Stärkung und Vereinfachung der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der EU: Transparenz- und Anerkennungsinstrumente spielen für die Mobilität, die Beschäftigungsfähigkeit und für lebenslanges Lernen eine entscheidende Rolle und ermöglichen auch die Nutzung von außerhalb der EU erworbenen Qualifikationen. Die meisten Mitgliedstaaten haben nationale Qualifikationsrahmen entwickelt und diese an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) gekoppelt. Nun sollte verstärkt der Übergang von der Transparenz zur europaweiten Anerkennung von Qualifikationen vorangetrieben werden, und zwar durch Stärkung der Rolle des EQR und durch Förderung der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens. Geeignete Instrumente für die Anerkennung und Validierung von Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die auf digitalem Wege erworben wurden, können die Nutzung offener und innovativer Lehrmethoden unterstützen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Vereinfachung und Rationalisierung der bestehenden EU-Instrumente für Kompetenzen und Qualifikationen gerichtet werden, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, um deren Reichweite zu erhöhen.
Mitteilung
1. Hintergrund
2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten
2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen
2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung
2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse
3. Governance und ARBEITSMETHODEN
Anhang 1 PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung
Anhang 2 spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020
Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen
Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung
Drucksache 386/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
... 8. Die Kommission stellt in ihrer Mitteilung eine Vereinfachung und Rationalisierung der bestehenden EU-Instrumente für Kompetenzen und Qualifikationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, in Aussicht, ohne jedoch weitere Fakten darzulegen. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Optimierung von Instrumenten und die Schaffung von Synergien. Er mahnt jedoch an, dass Instrumente, um bekannt und akzeptiert zu werden, einen echten Mehrwert aufweisen müssen und dass ihre Etablierung hinreichend Zeit benötigt. Im Hinblick auf den entstehenden bürokratischen und personellen Aufwand warnt der Bundesrat vor der Etablierung neuer Strukturen.
Drucksache 303/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrt s Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt COM(2014) 452 final
... Ungeachtet dessen dürfen nach Artikel 14 der Arbeitszeitrichtlinie 6 durch andere EU-Instrumente spezifischere Arbeitszeitanforderungen an bestimmte Beschäftigungen oder Tätigkeiten festgelegt werden. Dieser Vorschlag enthält nunmehr solche Anforderungen an mobile Transportarbeiter in der Binnenschifffahrt. Die von den Sozialpartnern des Binnenschifffahrtssektors geschlossene Vereinbarung trägt der Arbeitszeitrichtlinie Rechnung und enthält Vorschläge für verschiedene spezifische Anforderungen entsprechend den besonderen Merkmalen des Sektors, insbesondere hinsichtlich des Bezugszeitraums. Des Weiteren sieht sie eine Mindeststundenzahl für die tägliche und wöchentliche Ruhezeit sowie eine Höchststundenzahl für die Nachtarbeit vor, damit die spezifischen Arbeitsbedingungen und besonderen Merkmalen des Sektors Berücksichtigung finden. Die Vereinbarung gilt sowohl für nautisches Personal (Besatzung) als auch für Bordpersonal im gewerblichen Fracht- und Personenverkehr und enthält spezifische Bestimmungen für die Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt. Sie gilt nicht für Personen, die auf eigene Rechnung Schiffe betreiben (Eigentümer-Betreiber).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Zweck
1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag
1.3. Allgemeiner Kontext
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER
2.1. Konsultation der Interessenträger
2.2. Analysepapier
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2 Analyse der Vereinbarung
3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats
3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln
3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4 Wahl der Instrumente
3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
3.6 Inhalt des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 bis 6
3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags
Paragraph 1 Geltungsbereich
Paragraph 2 Begriffsbestimmungen
Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraph 7 Ruhezeiten
Paragraph 8 Ruhepause
Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraph 10 Jahresurlaub
Paragraph 11 Jugendschutz
Paragraph 12 Kontrolle
Paragraph 13 Notfälle
Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraph 16 Arbeitsrhythmus
Paragraph 17 Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. zusätzliche Informationen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Anhang Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt
Anhang
Paragraf 1 Geltungsbereich
Paragraf 2 Begriffsbestimmungen
Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraf 7 Ruhezeiten
Paragraf 8 Ruhepause
Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraf 10 Jahresurlaub
Paragraf 11 Jugendschutz
Paragraf 12 Kontrolle
Paragraf 13 Notfälle
Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraf 16 Arbeitsrhythmus
Paragraf 17 Schlussbestimmungen
Drucksache 329/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas - COM(2014) 477 final
... 2. Der Bundesrat befürwortet die Auffassung der Kommission, dass Mitgliedstaaten und Interessenträger die umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten, die im Rahmen der EU-Instrumente existieren, insbesondere die EU-Strukturfonds, bestmöglich für das Kulturerbe nutzen sollten.
Drucksache 329/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas - COM(2014) 477 final
... 2. Er befürwortet die Auffassung der Kommission, dass Mitgliedstaaten und Interessenträger die umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten, die im Rahmen der EU-Instrumente existieren, insbesondere die EU-Strukturfonds, bestmöglich für das Kulturerbe nutzen sollten.
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... Auch andere sektorübergreifende EU-Instrumente zielen auf die Bekämpfung unlauterer Praktiken in Handelsbeziehungen ab. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken41 deckt ausschließlich Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern ab, wobei allerdings anerkannt wird, dass die Notwendigkeit einer einschlägigen Maßnahme auf EU-Ebene für den B2B-Bereich sorgfältig geprüft werden muss.42 Diese Rechtsvorschrift dient der vollständigen Harmonisierung des Schutzes der Verbraucher - vor, während und nach geschäftlichen Transaktionen - vor Praktiken, die den Anforderungen der beruflichen Sorgfalt zuwiderlaufen und das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher beeinflussen können. Es steht den Mitgliedstaaten frei, den Geltungsbereich der Richtlinienbestimmungen auf die Praktiken zwischen Unternehmen auszuweiten, was in einigen Fällen auch geschehen ist. Die Richtlinie lässt das Vertragsrecht, insbesondere die Bestimmungen über die Wirksamkeit, das Zustandekommen oder die Wirkungen eines Vertrags, unberührt. Was den Bereich der Vermarktung betrifft, enthält die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung43 bereits Vorschriften, die europaweit einen Mindestschutz Gewerbetreibender, und zwar von Kunden wie Wettbewerbern, vor irreführender Werbung gewährleisten. Die Kommission hat vor kurzem künftige Maßnahmen im Bereich irreführender B2B-Vermarktungspraktiken umrissen44, die unter anderem auch eine bessere Durchsetzung sowie materiellrechtliche Vorschriften zum Schutz der Unternehmen in Europa vor irreführenden Praktiken beinhalten. Insbesondere will die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung vorlegen.
Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken
2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken
2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken
2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken
3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene
Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken
Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken
Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene
4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene
4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene
5. Arten unlauterer Handelspraktiken
5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen
5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags
5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen
5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos
5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen
5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung
5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen
5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken
6. Allgemeine Bemerkungen
7. Nächste Schritte
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... KMU, vor allem aber Kleinstunternehmen, sind ein besonders starker Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen. Daher sollten alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um ihnen Zugang zu den Finanzmitteln zu verschaffen, die sie benötigen, um zu gedeihen. Hier fällt den EU-Instrumenten, insbesondere dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, eine zentrale Rolle zu, sowohl mit Blick auf die direkte Unterstützung von KMU als auf mit Blick auf die Kofinanzierung eines breiten Spektrums von Finanzinstrumenten. Auch die Europäische Investitionsbank (EIB) spielt eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, KMU Zugang zu Finanzierungen zu verschaffen. Die jüngste Kapitalerhöhung um 10 Mrd. EUR dürfte es ermöglichen, im Zeitraum 2013-2015 jährlich 12,5 Mrd. EUR für die direkte finanzielle Unterstützung von KMU bereitzustellen, so dass insgesamt etwa 37,5 Mrd. EUR für KMU-Kredite mobilisiert werden können, wenn auch andere Arten von Ausleihungen, die den KMU indirekt zugutekommen, und Kofinanzierungen berücksichtigt werden. Im Übrigen arbeitet die Kommission derzeit gemeinsam mit der EIB an der Entwicklung gemeinsamer Instrumente zur Unterstützung der Kreditvergabe an KMU.
1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen
2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren
3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben
3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen
3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben
4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF
5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern
5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren
5.2 Praktika hoher Qualität anbieten
5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten
5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen
6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen
7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen
Anhang 1 : Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Anhang 2 : Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen
Drucksache 521/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) - COM(2013) 430 final
... (1) Am 17. Juni 2010 billigte der Europäische Rat 18 den Kommissionsvorschlag für eine Strategie "Europa 2020" für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum19. Der Europäische Rat sprach sich für eine umfassende Mobilisierung der einschlägigen EU-Instrumente und Politikbereiche aus, um die Verwirklichung gemeinsamer Ziele zu unterstützen, und forderte die Mitgliedstaaten auf, ihr Handeln noch stärker zu koordinieren. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen spielen eine zentrale Rolle für die Verwirklichung des Europa-2020-Ziels, bis 2020 eine Beschäftigungsrate von 75 % der Frauen und Männer zwischen 20 und 64 Jahren zu erreichen.
Drucksache 278/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser - COM(2012) 216 final
... EU-Instrumente, die auf die Angebotsseite (z.B. die Forschungs- und Entwicklungsfinanzierung) ausgerichtet sind, müssen angemessen mit den zur Innovationsförderung erforderlichen nachfrageseitigen Aktionen, Maßnahmen und Politiken verknüpft werden. Die EIP wird ihre ausgeprägte Forschungs- und Innovationsausrichtung mit nachfrageseitigen Maßnahmen in allen Politikbereichen kombinieren, um die Markteinführung von Innovationslösungen durch innovationsfördernde Maßnahmen auf EU-und nationaler Ebene (d.h. Überprüfung von Verordnungen und Vorschläge für neue Vorschriften, beschleunigte Produktzulassung und Normensetzung, Anwendung von Strategien für die öffentliche Auftragsvergabe usw.) zu beschleunigen. Und schließlich wird die EIP Industrien (vor allem KMU) die Chance geben, grenzüberschreitend Partner für die Entwicklung innovativer Lösungen in der gesamten EU zu finden.
1. Einleitung
2. Ausschöpfen der Innovationsmöglichkeiten
3. Die gesellschaftlichen Herausforderungen
4. Reaktion der EU
4.1 Europäischer Mehrwert
4.2 Zielsetzungen und Einzelziele
5. Schwerpunktbereiche für Innovationen
6. Durchführung der EIP
6.1 Ergebnisse
6.2 Finanzierung
7. Governance
8. Nächste Schritte
Drucksache 363/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie : Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor 2012 - 2015 COM(2012) 261 final
... Die deutlichsten Vorteile bot die Richtlinie bislang Dienstleistungserbringern, die sich in ihrem eigenen oder einem anderen Mitgliedstaat selbständig machen wollen. Dagegen bestehen bei Dienstleistungserbringern, die grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen wollen, noch immer Unsicherheit hinsichtlich des in den Mitgliedstaaten geltenden rechtlichen Rahmens bzw. bestehender Hindernisse. In einigen Fällen erwachsen Probleme aus der uneinheitlichen oder nicht ordnungsgemäßen Anwendung anderer EU-Instrumente wie beispielsweise der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen oder der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.
Mitteilung
I. Einleitung: Wachstum Arbeitsplätze durch Dienstleistungen
II. in vollem Umfang von der Dienstleistungsrichtlinie profitieren
1. Nulltoleranz bei Nichteinhaltung
2. Die ökonomischen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie maximieren
3. Freiberufliche Dienstleistungen: Überarbeitung des Rechtsrahmens
4. Sicherstellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie den Verbrauchern nützt
5. Funktionierende Binnenmarktvorschriften in der Praxis
6. Sektorspezifischer Bedarf
6.1 Spezialisierte Dienstleistungen: Die gegenseitige Anerkennung Wirklichkeit werden lassen
6.2 Verbraucherschutzrecht
6.3 Dienstleistungen für den Handel und für Unternehmen: Besondere Initiativen
7. Einheitliche Ansprechpartner der zweiten Generation
III. Schlussfolgerung
Anhang 1 für Dienstleistungssektoren Geltende EU-Rechtsvorschriften
Anhang II Verzeichnis der Initiativen mit Zeitplan
Drucksache 723/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - COM(2011) 615 final; Ratsdok. 15243/11
... Die Kommission begrüßt die Aufgeschlossenheit des Bundesrates der Grundidee von Partnerschaftsvereinbarungen gegenüber. Der Bundesrat bemängelt jedoch insbesondere die Verknüpfung mit länderspezifischen Empfehlungen und den Nationalen Reformprogrammen, die mit dem Instrument verbundene Komplexität sowie einen Eingriff in föderale Strukturen des Mitgliedstaates. Partnerschaftsvereinbarungen sind aus unserer Sicht ein wichtiges Element der strategischen Steuerung, denn sie gewährleisten die Kohärenz und Koordination des Einsatzes der verschiedenen EU-Instrumente und geben einen Überblick über ihren Beitrag zur Europa 2020 Strategie in einem Mitgliedstaat insgesamt. Es ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, die Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik mit dem europäischen Semester zu verknüpfen und nicht von wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Reformprozessen zu isolieren. Die konkrete Gestalt der Partnerschaftsvereinbarung wird die institutionellen Gegebenheiten eines jeden Mitgliedstaates widerspiegeln. Das innerstaatliche Kompetenzgefüge bleibt davon unberührt.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... Es wurden mehrere EU-Instrumente entwickelt, um den Qualifikationsbedarf zu prognostizieren und zu antizipieren: Der Europäische Monitor für offene Stellen bietet Arbeitsmarktinformationen zur kurzfristigen Entwicklung bei den freien Stellen und zu Spannungen am Arbeitsmarkt, während CEDEFOP regelmäßig langfristige Prognosen erstellt und Eurofound wichtige Informationen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbefragungen zu Arbeitsbedingungen bietet, einem der Erklärungsfaktoren für das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Vor Kurzem hat die Kommission auch die Einrichtung von Sektorausschüssen für Beschäftigung und Kompetenzen auf EU-Ebene unterstützt, um die Bedürfnisse auf sektoraler Ebene besser zu verstehen.
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 372/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Schlüsseltechnologien - Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung COM(2012) 341 final
... Auf KET basierende Produkte sind sehr kapitalintensiv. Die für Forschung und Innovation nötigen Entwicklungszeiten sind lang und die Produktionsprozesse umfassen komplexe Fertigungsverfahren. Für private Investoren sind KET daher mit extrem hohen Risiken verbunden. Dazu kommt noch, dass in der EU geeignete Quellen für Risikokapital, auf die Existenzgründer und KMU besonders angewiesen sind, nur unzureichend zugänglich sind und somit viele Innovationen nie auf den Markt gelangen. Diese Situation hat sich mit der Wirtschaftskrise sogar noch verschärft. So wurden etwa im Jahr 2000 in Europa 22 Mrd. EUR an Risikokapital aufgebracht. 2010 waren es nur noch 3 Mrd. EUR. Angesichts der gegenwärtig angespannten Lage der öffentlichen Haushalte ist es auch hier von großer Bedeutung, die im Rahmen der verschiedenen EU-Instrumente bereitgestellten Ressourcen zu bündeln und zu koordinieren sowie diese möglichst effizient und gezielt einzusetzen.
1. Einführung
2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU
3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung
4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie
5. Ein Integrierter KET-Rahmen
5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept
5.3. Staatliche Beihilfen
5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB
5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET
5.6. Kompetenzen
5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus
6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte
Anhang
1. Definition eines auf KET basierenden Produkts
2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten
2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften
Drucksache 758/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Junge Menschen in Beschäftigung bringen - COM(2012) 727 final
... Die sehr unterschiedlichen Jugendarbeitslosigkeitsquoten sowie der gleichzeitige Anstieg der freien Stellen in einigen Mitgliedstaaten zeigen, dass eine höhere Mobilität innerhalb der EU jungen Menschen den Zugang zu mehr Beschäftigungschancen eröffnen kann. Grenzüberschreitende Praktikums- und Lehrstellen bieten diesbezüglich viele Vorteile; hinzu kommt die Möglichkeit, einmal in einem anderen Land zu arbeiten, ohne sich gleich auf eine langfristige Beschäftigung festlegen zu müssen. Solche Gelegenheiten gibt es allerdings bisher nur selten. Dies steht in diametralem Widerspruch zu der im Allgemeinen bei jungen Menschen vorhandenen Offenheit für Mobilität und zum Erfolg von Programmen zur Förderung von Studien im Ausland, wie etwa Erasmus und Leonardo.... mit Unterstützung durch EU-Instrumente
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen
III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später
... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen
IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie
Eine Jugendgarantie
V. Gezielte EU-Initiativen
1. Qualitätsrahmen für Praktika
2. Europäische Ausbildungsallianz
3. Mobilität für junge Menschen
VI. Wie geht es weiter?
Drucksache 610/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... 19. Der Bundesrat hält es ferner für erforderlich, dass die EU rasch konkretisiert, unter welchen Bedingungen eine Kombinierung von EU-Instrumenten wie Horizont 2020 und COSME mit den Mitteln der Strukturfonds erfolgen soll, damit etwa große Investitionen einschließlich Demonstrations- und Pilotprojekte durchgeführt werden können. Durch solche Maßnahmen dürfen die Belange der KMU nicht beeinträchtigt werden.
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Zwischenzeitlich tragen auch zahlreiche EU-Instrumente in verschiedenen Politikbereichen dazu bei, das Problem des Menschenhandels anzugehen. 8 EU-Rechtsvorschriften zum Aufenthaltsrecht von Menschenhandelsopfern in der EU, zur sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie zu Sanktionen gegen Arbeitgeber, die wissentlich Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen, ergänzen die Menschenhandelsrichtlinie. Darüber hinaus behandelt die EU-Strategie der inneren Sicherheit ebenfalls das Problem des Menschenhandels. 9
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 610/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... 19. Der Bundesrat hält es ferner für erforderlich, dass die EU rasch konkretisiert, unter welchen Bedingungen eine Kombinierung von EU-Instrumenten wie Horizont 2020 und COSME mit den Mitteln der Strukturfonds erfolgen soll, damit etwa große Investitionen einschließlich Demonstrations- und Pilotprojekte durchgeführt werden können. Durch solche Maßnahmen dürfen die Belange der KMU nicht beeinträchtigt werden.
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... - Zusätzliche Anstrengungen müssen für die Kombinierung von EU-Instrumenten wie Horizont 2020 und COSME mit den Mitteln der Strukturfonds und der Mitgliedstaaten unternommen werden, insbesondere, damit große Investitionen einschließlich Demonstrations- und Pilotprojekte durchgeführt werden können.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 338/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... Angesichts von mehr als drei Millionen freien Stellen in der EU muss mehr in die Kompetenzverbesserung investiert werden, um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage zu beseitigen. EU-Programme wie Erasmus und Leonardo leisten einen maßgeblichen Beitrag, indem sie jungen Menschen helfen, in anderen Mitgliedstaaten zu studieren, sich dort ausbilden zu lassen und Berufserfahrung zu sammeln. Zudem wird mit neuen EU-Instrumenten wie dem Kompetenzpanorama und dem Qualifikationspass dafür gesorgt, dass in der EU erworbene Kompetenzen und Qualifikationen in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
1. Einleitung
2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative
2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion
2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts
2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials
2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen
2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas
3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative
3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012
3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
Modernisierung der Verwaltungen
4. Fazit
Anhang 1 das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung
Der Euro-Plus-Pakt
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen
Drucksache 535/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens - COM(2012) 485 final; Ratsdok. 13228/12
... Die vorliegende Initiative enthält Empfehlungen für gemeinsame Aktionslinien, die mit gewisser Unterstützung seitens der EU auf Ebene der Mitgliedstaaten durchzuführen sind. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erfolgen muss. Die EU übernimmt insbesondere die Koordinierung der einschlägigen EU-Instrumente und die Förderung, etwa durch Organisation von Peer-Learning-Aktivitäten. Die Ausgestaltung, Entwicklung und Durchführung der Regelungen (Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge) zur Validierung von nichtformal und informell erworbenen Lernergebnissen verbleibt vollständig in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Maßnahmen auf beiden Ebenen ergänzen sich gegenseitig; die souveränen Rechte der Mitgliedstaaten bleiben gewahrt.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4 Rechtsgrundlage
Vorschlag
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II : Zusammenfassung der Europäischen Leitlinien für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens
Drucksache 172/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG )
... Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Dieses enthält keine verpflichtenden Vorgaben für Regelungen zur Aufklärungs- und Präventionshilfe, sondern legt den Mitgliedstaaten in einigen EU-Instrumenten lediglich solche Regelungen nahe (vgl. die Nachweise in Bundestagsdrucksache 16/6268, S. 9; der dort noch in seiner Entwurfsfassung erwähnte Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wurde inzwischen als Rahmenbeschluss 2008/841/JI vom 24. Oktober 2008 beschlossen, ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten; Nachhaltigkeitsaspekte
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu § 46b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1745: ... Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe
Drucksache 657/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzinstrumente - die EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen KOM (2011) 662 endg.
... Zusätzlich zur finanziellen Wirkung können auf EU-Ebene eingesetzte innovative Finanzierungsinstrumente auch bedeutende nichtfinanzielle Wirkungen entfalten, wie etwa Demonstrationswirkungen auf den Zielmärkten, die eine Ausdehnung auf andere Sektoren auslösen können. Die konsequente Anwendung und Förderung bester Praktiken durch die EU-Instrumente kann eine qualitative Weiterentwicklung bestimmter Märkte, wie z.B. der Märkte für Risikokapital, befördern und mit der Zeit den Entwicklungsstand der Intermediärbranche heben, während sie gleichzeitig zu einem weniger fragmentierten EU-Markt beiträgt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Innovative Finanzierungsinstrumente EU-Haushaltsausgaben
2.1. Reichweite und Sektoren
2.2. Management der Risiken für den EU-Haushalt
2.3. Die Argumente für innovative Finanzierungsinstrumente
2.3.1. Beförderung von EU-Politikzielen
2.3.2. Öffentliche Mittel effizienter und wirkungsvoller einsetzen
2.3.3. Wertentwicklung und Finanzdisziplin steigern
2.3.4. Multiplikatorwirkung des EU-Haushalts
3. Bewertung der Umsetzung innovativer Finanzierungsinstrumente IM Finanzrahmen 2007-2013
3.1. Lehren aus den bestehenden Instrumenten
3.1.1. Erfahrungsschatz, auf dem man aufbauen kann
3.1.2. Innovative Finanzierungsinstrumente verschaffen den nötigen Finanzierungszugang und fördern die Produktentwicklung und empfehlenswerte Praktiken
3.1.3. Mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen den Instrumenten
3.1.4. Leitungsstrukturen und Kontrolle bei Instrumenten aufEU-Ebene
3.1.5. Sichtbarkeit und Transparenz der Instrumente noch verbesserungsfähig
3.1.6. Neue Risikoteilungsvereinbarungen könnten Finanzierungsvolumen erhöhen
4. Innovative Finanzierungsinstrumente für den Finanzrahmen 2014-2020
5. Ein neuer Rahmen für Innovative Finanzierungsinstrumente
5.1. Gemeinsame Regeln für die Straffung und Rationalisierung der Instrumente
5.1.1. EU-Instrumente
5.1.2. Strukturfondsinstrumente
5.1.3. Externe Dimension EU-politischer Instrumente
5.1.4. Außenpolitische Instrumente
5.2. Inhalt der EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen
5.2.1. Reichweite der Plattformen
5.2.2. Spezifische operationelle Anforderungen
5.2.3. Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente
6. Schlussfolgerung Nächste Schritte
Anhang Beschreibung der innovativen Finanzierungsinstrumente im Finanzrahmen 2007-2013
1. Risiko -/Beteiligungskapitalinstrumente auf EU-Ebene: CIP/GIF, Marguerite
1.1. CIP - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF
1.2. Fonds Marguerite
2. Kreditfinanzierungsinstrumente auf EU-Ebene Garantien/Risikoteilung : CIPSMEG, RSFF, LGTT
2.1. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.2. CIP - KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG
2.3. Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben LGTT
3. Instrumente zur kombinierten Förderung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen
3.1. Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument EPMF
3.2. Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF
4. Strukturfonds
5. Außenpolitische Instrumente im Heranführungsbereich
Drucksache 357/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Abschluss des ersten Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik - Orientierungen für die Politik der Mitgliedstaaten 2011 - 2012 KOM (2011) 400 endg.
... Eine neue europäische Ordnungspolitik ist im Entstehen begriffen. Die Gesetzgebungsvorschläge der Kommission und die Arbeit der vom Ratspräsidenten geleiteten Task Force werden zu einer vollständigen Neugestaltung der EU-Instrumente zur Verhinderung makroökonomischer Ungleichgewichte und zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts führen. Im Frühjahr dieses Jahres haben die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und mehrere weitere Mitgliedstaaten3 im Euro-Plus-Pakt zusätzliche Anstrengungen vereinbart, um Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und Finanzstabilität zu stärken.
Mitteilung
1. Die EU gestärkt AUS der Krise herausführen
1. Das erste Europäische Semester
2. Bewertung der Kommission Empfehlungen
4 Wachstumsvoraussetzungen
Mobilisierung der Arbeitsmärkte und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten
2. Der Euro-Plus-Pakt: Bestandsaufnahme der eingegangenen Verpflichtungen
3. Nächste Schritte
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... • Förderung einer engen Verknüpfung mit internen EU-Instrumenten und -Politiken, u.a. durch eine stärkere Zusammenarbeit mit der Kommission in der Programmierungsphase und ggf. durch Mechanismen, die eine Bündelung von Mitteln aus internen und externen EU-Haushaltslinien ermöglichen.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Allgemeiner Hintergrund
Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Konsultationen interessierter Kreise
Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP
Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik
4 Folgenabschätzung
• Option 0:
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen
4 Vereinfachung
Vorschlag
Titel I Ziele Grundsätze
Artikel 1 Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifische Ziele der Unterstützung der Union
Artikel 3 Strategischer Rahmen
Artikel 4 Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung
Artikel 5 Kohärenz und Geberkoordinierung
Titel II Programmierung Mittelzuweisung
Artikel 6 Programmarten
Artikel 7 Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme
Titel III Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 8 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 9 Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 10 Gemeinsame operationelle Programme
Artikel 11 Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme
Artikel 12 Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Änderung des Anhangs
Artikel 14 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer
Artikel 17 Aussetzung der Unterstützung der Union
Artikel 18 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 19 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Partnerländer im Sinne des Artikels 1
Drucksache 114/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung des "Small Business Act" für Europa KOM (2011) 78 endg.
... Die Forderung des Europäischen Rates nach einer Vereinfachung der EU-Instrumente zur Unterstützung von Forschung und Innovation vom Februar 2011 zielte darauf ab, die Inanspruchnahme der Instrumente durch innovative Unternehmen zu erleichtern, insbesondere durch ein neues Gleichgewicht zwischen Vertrauen und Kontrolle. Dem Europäischen Rat zufolge ist zu bewerten, wie den Bedürfnissen schnell wachsender innovativer Unternehmen mit Hilfe eines marktorientierten Ansatzes am besten entsprochen werden kann. In diesem Zusammenhang war die Kommission auch aufgefordert, die Machbarkeit einer Forschungsinitiative für KMU zu prüfen. Über das öffentliche Beschaffungswesen sollte gezielter eine höhere Nachfrage nach innovativen Waren und Dienstleistungen geschaffen werden, außerdem sollten, wie in der Leitinitiative "Innovationsunion" ausgeführt, die Rechte am geistigem Eigentum gestärkt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden
2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission
2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten
2.3. Es muss noch mehr geschehen
3. Frischer Schwung für den SBA
3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen
3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit
3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU
3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU
3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte
3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.
3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.
4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse
5. Nächste Schritte
Anhang Überprüfung des SBA
Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative
Grundsatz 2: Eine zweite Chance
Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU
Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden
Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen
Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln
Grundsatz 7: Binnenmarkt
Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation
Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen
Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung
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