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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EG-Rechtsakten"


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Drucksache 81/09

... Dem Bund entstehen keine Kosten. Den Ländern und Gemeinden entstehen Kosten hinsichtlich der Notwendigkeit der amtlichen Untersuchung auf Salmonellen und der entsprechenden Überwachungstätigkeit, die sich im Wesentlichen aus den unmittelbar geltenden EG-Rechtsakten zur Bekämpfung von Salmonellen beim Geflügel ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Hygiene

§ 3
Impfung

§ 4
Mitteilungspflicht

§ 5
Untersuchungseinrichtung

§ 6
Ursachenermittlung im Betrieb

§ 7
Reinigung und Desinfektion

Abschnitt 2
Zuchtbetriebe

§ 8
Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten

§ 9
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 10
Amtliche Untersuchung

§ 11
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 12
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 3
Aufzuchtbetriebe

§ 13
Impfungen

§ 14
Betriebseigene Kontrollen

§ 15
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 16
Amtliche Untersuchung

§ 17
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 18
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 4
Legehennenbetriebe

§ 19
Einstallen von Junghennen

§ 20
Betriebseigene Kontrollen

§ 21
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 22
Amtliche Untersuchung

§ 23
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 24
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 5
Masthähnchenbetriebe

§ 25
Betriebseigene Kontrollen

§ 26
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 27
Amtliche Untersuchung

§ 28
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 29
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 6
Brütereien

§ 30
Betriebseigene Kontrollen

§ 31
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 32
Amtliche Untersuchung

§ 33
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 34
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 7
Weitergehende Maßnahmen

§ 35
Schutzmaßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum

§ 36
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 2 Abs. 1) Anforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen

Abschnitt 1
Anforderungen an den Betrieb

Abschnitt 2
Bauliche Anforderungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Spezieller Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn sowie zur Änderung tierseuchenrechtlicher Pflichten


 
 
 


Drucksache 628/08

... Satz 3 bestimmt, dass die Regelungen in den Sätzen 1 und 2 ein Bundesgesetz zur Durchführung von EG-Rechtsakten im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 4 des MOG ist und damit das MOG auf die in Satz 1 genannten Maßnahmen anwendbar ist. Über die bestehende Verordnungsermächtigung nach § 6 Abs. 1 MOG werden Durchführungsbestimmungen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren erlassen werden, wobei auch die Höhe der RTK-Beihilfe unter Berücksichtigung des in diesem Gesetz festgelegten Rahmens bestimmt wird. Die unter Absatz 2 genannten Maßnahmen werden ihrem Charakter nach als besondere Vergünstigungen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 MOG eingeordnet, die RTK-Beihilfe als produktbezogene Beihilfe im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g und die Maßnahmen der Absatzförderung auf Drittlandsmärkten als sonstige Vergünstigung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe s MOG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 628/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3b
Stützungsprogramm

§ 55
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 644: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes


 
 
 


Drucksache 796/1/07

... um die bislang fehlende Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen vollziehbare behördliche Anordnungen auf Grund von § 39 Abs. 2 Satz 1 LFGB und von Artikel 54 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ergänzt. Die Bußgeldbewehrung ist u.a. deshalb erforderlich, weil viele Anforderungen in unmittelbar geltenden EG-Rechtsakten nicht die für eine unmittelbare Straf- oder Bußgeldbewehrung erforderliche Bestimmtheit aufweisen und es daher zu ihrer Durchsetzung konkretisierender behördlicher Anordnungen bedarf. Die Bußgeldbewehrung ist daher nicht zuletzt auch im Sinne der europarechtlich gebotenen effektiven Durchsetzung des gemeinschaftlichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 LFGB , Nr. 14 § 13 Abs. 1 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Nr. 20 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 LFGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe d § 39 Abs. 8 Satz 1 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 3 - neu - LFGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 42 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 44 Abs. 4 und 5 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 49 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe b Doppelbuchstabe jj1 - neu - § 60 Abs. 2 Nr. 18a - neu - LFGB , Buchstabe e § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB , Artikel 2 Nr. 3 § 50 Abs. 2 Nr. 4, 11, 11a - neu - Weingesetz

10. Zu Artikel 1 Nr. 34 § 60 Abs. 2 LFGB


 
 
 


Drucksache 796/07 (Beschluss)

... um die bislang fehlende Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen vollziehbare behördliche Anordnungen auf Grund von § 39 Abs. 2 Satz 1 LFGB und von Artikel 54 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ergänzt. Die Bußgeldbewehrung ist u.a. deshalb erforderlich, weil viele Anforderungen in unmittelbar geltenden EG-Rechtsakten nicht die für eine unmittelbare Straf- oder Bußgeldbewehrung erforderliche Bestimmtheit aufweisen und es daher zu ihrer Durchsetzung konkretisierender behördlicher Anordnungen bedarf. Die Bußgeldbewehrung ist daher nicht zuletzt auch im Sinne der europarechtlich gebotenen effektiven Durchsetzung des gemeinschaftlichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 LFGB , Nr. 14 § 13 Abs. 1 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Nr. 20 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 LFGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe d § 39 Abs. 8 Satz 1 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 3 - neu - LFGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 42 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 44 Abs. 4 und 5 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 49 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe b Doppelbuchstabe jj1 - neu - § 60 Abs. 2 Nr. 18a - neu - LFGB ,

10. Zu Artikel 1 Nr. 34 § 60 Abs. 2 LFGB


 
 
 


Drucksache 538/06 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuständigkeitsaufteilung hätte überdies in der Praxis vielfältige Überschneidungen mit den in die Vollzugszuständigkeit des BVL fallenden Verbraucherschutzrichtlinien und daraus resultierende Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsabgrenzung zur Folge. Im Gegensatz zur Richtlinie 98/6/EG, die nur auf den Verkauf beweglicher Sachen Anwendung findet, gilt das deutsche Preisangabenrecht auch für Finanz- und andere Dienstleistungen sowie Elektrizität, bei denen sich der Schutz der Verbraucher vor Irreführung durch fehlende oder fehlerhafte Preisangaben nach anderen EG-Rechtsakten richtet, deren grenzüberschreitender Vollzug dem BVL oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll (z.B. nach Artikel 3 der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung oder Artikel 4 der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 und 3 - neu - VSchDG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 VSchDG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 VSchDG

5. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 538/1/06

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuständigkeitsaufteilung hätte überdies in der Praxis vielfältige Überschneidungen mit den in die Vollzugszuständigkeit des BVL fallenden Verbraucherschutzrichtlinien und daraus resultierende Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsabgrenzung zur Folge. Im Gegensatz zur Richtlinie 98/6/EG, die nur auf den Verkauf beweglicher Sachen Anwendung findet, gilt das deutsche Preisangabenrecht auch für Finanz- und andere Dienstleistungen sowie Elektrizität, bei denen sich der Schutz der Verbraucher vor Irreführung durch fehlende oder fehlerhafte Preisangaben nach anderen EG-Rechtsakten richtet, deren grenzüberschreitender Vollzug dem BVL oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll (z.B. nach Artikel 3 der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung oder Artikel 4 der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 und 3 - neu - VSchDG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 VSchDG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 VSchDG

5. Zu Artikel 1 § 13 und §§ 14 bis 18 VSchDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt

7. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.