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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchschnittsbetrag"


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Drucksache 327/20

... Durch die Bereitstellung von 6 Prozent der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen für das Jahr 2021 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem ELER finanzierte Förderung, also wie für das Jahr 2020 eine um 1,5 Prozentpunkte höhere Umschichtung als für die Jahre 2015 bis 2019, ergibt sich wiederum eine einmalige gewisse Erhöhung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft. Durch die Fortschreibung der erhöhten Umschichtung entsteht ein zusätzliches Potential für Neuverpflichtungen im Rahmen des ELER, die für die Begünstigten mit Aufwand für die Antragstellung verbunden sind. Es sind hier überwiegend Anträge betroffen, die mit geringem zusätzlichem Aufwand im Rahmen des InVeKoS-Sammelantrags, den der Antragsteller normalerweise sowieso bereits zum Bezug der Direktzahlungen stellt, zu stellen sind. Dazu wird nur ein geringer zusätzlicher Zeitaufwand von etwa 15 Minuten geschätzt. Es wird - ausgehend von einem jährlichen Durchschnittsbetrag je Förderfall für Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft von etwa 3 300 Euro - geschätzt, dass sich mit dem aus den zusätzlichen 1,5 Prozentpunkten resultierenden Betrag von rund 72 000 000 Euro etwa 22 000 Jahrestranchen ergeben. Für deren Beantragung entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von etwa 200 000 Euro, der sich voraussichtlich auf die Jahre 2021 bis 2024 verteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 410/19

... Durch die Bereitstellung von 6 Prozent, also 1,5 Prozentpunkte mehr als bisher, der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen für das Jahr 2020 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2021 aus dem ELER finanzierte Förderung (Änderung von § 5) ergibt sich eine gewisse Erhöhung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft, da durch die Erhöhung der Umschichtung ein zusätzliches Potential für Neuverpflichtungen im Rahmen des ELER entsteht, die für die Begünstigten mit Aufwand für die Antragstellung verbunden sind. Es sind hier überwiegend Anträge betroffen, die mit geringem zusätzlichem Aufwand im Rahmen des InVe-KoS-Sammelantrags, den der Antragsteller normalerweise sowieso bereits zum Bezug der Direktzahlungen stellt, zu stellen sind. Dazu wird nur ein geringer zusätzlicher Zeitaufwand von etwa 15 Minuten eingeschätzt. Es wird t ausgehend von einem jährlichen Durchschnittsbetrag je Förderfall für Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft von etwa 3 300 Euro - eingeschätzt, dass sich mit dem aus den zusätzlichen 1,5 Prozentpunkten sich ergebenden Betrag von rund 75 000 000 Euro etwa 22 500 Jahrestranchen ergeben. Für deren Beantragung entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von etwa 200 000 Euro, der sich voraussichtlich auf die Jahre 2020 bis 2023 verteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 16a
Bagatellregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 129/11

... "Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 gelten nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 313/1/11

... So erfolgt z.B. im Rahmen der Pauschalierung der Kosten des Mittagessens in der Schule häufig die Bewilligung in Form einer Kostenübernahmeerklärung an die Schule, die betragsmäßig nicht spezifiziert ist, sondern nur die Hilfebedürftigkeit feststellt und den Zeitraum und die Leistung (hier Mittagessen) benennt. Da die Kosten für das Mittagessen gesetzlich nicht gedeckelt sind, ist eine betragsmäßige Spezifizierung in der Kostenübernahmeerklärung nicht notwendig. Die Schule errechnet einen Durchschnittsbetrag je Mittagessen, der für die jeweiligen Tage mit der Anzahl der Kostenübernahmeerklärungen multipliziert und der Kommune in Rechnung gestellt wird. Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein und für alle Schüler, die im SGB II-Leistungsbezug stehen, auf einmal und nicht einzeln. Muss der Betrag individualisiert in die Statistik eingepflegt werden, so fällt der gesamte bürokratische Aufwand an, der durch das Pauschalierungsverfahren erspart werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

2 Hilfsempfehlung

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III

32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

[Zu b:

{Zu e:

Zu f:

37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III


 
 
 


Drucksache 313/11 (Beschluss)

... So erfolgt z.B. im Rahmen der Pauschalierung der Kosten des Mittagessens in der Schule häufig die Bewilligung in Form einer Kostenübernahmeerklärung an die Schule, die betragsmäßig nicht spezifiziert ist, sondern nur die Hilfebedürftigkeit feststellt und den Zeitraum und die Leistung (hier Mittagessen) benennt. Da die Kosten für das Mittagessen gesetzlich nicht gedeckelt sind, ist eine betragsmäßige Spezifizierung in der Kostenübernahmeerklärung nicht notwendig. Die Schule errechnet einen Durchschnittsbetrag je Mittagessen, der für die jeweiligen Tage mit der Anzahl der Kostenübernahmeerklärungen multipliziert und der Kommune in Rechnung gestellt wird. Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein und für alle Schüler, die im SGB II-Leistungsbezug stehen, auf einmal und nicht einzeln. Muss der Betrag individualisiert in die Statistik eingepflegt werden, so fällt der gesamte bürokratische Aufwand an, der durch das Pauschalierungsverfahren erspart werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

26. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 42 1 r SGB III

27. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

28. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

29. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

Zu b:

Zu e:

30. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu aa:

Zu bb:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

31. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

32. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGB2§ 51bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

34. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen


 
 
 


Drucksache 661/10

... So wird keine Differenzierung nach Altersstufen vorgenommen. Der ermittelte Durchschnittsbetrag über alle Altersstufen ergibt für die tägliche Ernährung einen Betrag von 2,98 Euro. Entsprechend der Aufteilung des täglichen Ernährungsaufwands auf Frühstück, Mittag- und Abendessen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung ergibt sich ein Anteil von 39,05 Prozent für das Mittagessen. Dieser Anteil auf die durchschnittlichen täglichen Verbrauchsausgaben für Ernährung übertragen ergibt einen Betrag für das Mittagessen in Höhe von 1,16 Euro. Dieser Betrag wird auf 1 Euro abgerundet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 680/10

... 6. zuzulassen, dass statt der nach § 12 Absatz 2 Satz 1 anzumeldenden Steuer ein Durchschnittsbetrag auf Basis der Steueranmeldung des Monats November desselben Jahres anzumelden ist und dessen Berechnung festzulegen und 7. nähere Bestimmungen darüber zu treffen, wie die Aufzeichnungspflichten gemäß § 13 zu erfüllen sind und in welchen Fällen Erleichterungen bei der Erfüllung dieser Pflichten gewährt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/10




Artikel 1
Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)

§ 1
Steuergegenstand

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Sachlich und örtlich zuständige Behörde

§ 4
Entstehung der Steuer

§ 5
Steuerbefreiungen

§ 6
Steuerschuldner

§ 7
Registrierung

§ 8
Steuerliche Beauftragte

§ 9
Sicherheit

§ 10
Bemessungsgrundlage

§ 11
Steuersatz

§ 12
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 13
Aufzeichnungspflichten

§ 14
Steueraufsicht

§ 15
Geschäftsstatistik

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Datenaustausch und Auskunftspflichten

§ 18
Ermächtigungen

§ 19
Anwendungsvorschriften und Übergangsvorschriften

Anlage 1

Anlage 2

Artikel 2
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
… [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Haushaltsbegleitgesetz 2011

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 9b
Steuerentlastung für Unternehmen

Artikel 9
Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 16
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 221a
Weitere Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011

Artikel 19
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 20
Änderung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 22
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 23
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 4/08

... Bedingung für diese weitgehende Verschonung ist, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Ein geeigneter Indikator für die Unternehmensfortführung und insbesondere die Erhaltung der Arbeitsplätze in einem erworbenen Unternehmen ist die jeweilige Lohnsumme, also die Summe der im Unternehmen gezahlten Löhne und Gehälter in Form eines Durchschnittsbetrages über die dem Unternehmensübergang vorangegangenen fünf Jahre. Angesichts des genannten Zeitraums von 10 Jahren wird eine Fortschreibung des Indikators Lohnsumme auf der Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung vorgesehen. Dadurch würde bei positiver gesamtwirtschaftlicher Lohnentwicklung das Kriterium nicht entwertet, bei allgemein sinkenden Löhnen blieben Anpassungsreaktionen möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

7. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 12

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummern 25 bis 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Teil A (Allgemeines)

Zu § 157

Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 158

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 159

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 160

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 161

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 162

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 163

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 164

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 165

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 166

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 167

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu § 171

Zu § 172

Zu § 173

Zu § 174

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 175

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil C (Grundvermögen)

Zu § 176

Zu § 177

Zu § 178

Zu § 179

Zu § 180

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 182

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 183

Zu § 184

Zu § 185

Zu § 186

Zu § 187

Zu Nummer 15

Zu § 188

Zu § 189

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 748/08

... Festgelegt wird der Grundsatz, dass das volle vor dem Mutterschaftsurlaub bezogene monatliche Entgelt gezahlt wird. Dies ist allerdings nicht zwingend vorgeschrieben, da die Mitgliedstaaten gegebenenfalls für diese Zahlung eine Obergrenze einführen können, die aber nicht niedriger sein darf als das Krankengeld. Die Mitgliedstaaten können festlegen, ob die Bezüge während des Mutterschaftsurlaubs dem letzten monatlichen Arbeitsentgelt vor dem Mutterschaftsurlaub entsprechen oder einem über einen bestimmten Zeitraum berechneten Durchschnittsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Begründung

Allgemeiner Kontext

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4 Anhörung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8
Mutterschaftsurlaub

Artikel 10
Kündigungsverbot

Artikel 12a
Beweislast

Artikel 12b
Viktimisierung

Artikel 12c
Strafen

Artikel 12d
Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 718/07

... Die Leistungsbeträge bei stationärer Pflege werden für die Pflegestufe III von bisher 1 432 Euro monatlich auf künftig 1 550 Euro monatlich und bei Härtefällen der Pflegestufe III von bisher 1 688 Euro monatlich auf künftig 1 918 Euro monatlich erhöht. Zudem wird auf die Begrenzung des Durchschnittsbetrages in Höhe von 15 339 Euro verzichtet. Diese Regelung hat in der Praxis bisher keine Bedeutung erlangt, weil die Ausgaben der Pflegekassen durch die festen Leistungspauschalen ohnehin unter dem Wert lagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Reformkonzept

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf

2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen

3. Leistungsdynamisierung

4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte

5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

6. Ausbau der Qualitätssicherung

7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte

8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements

9. Abbau von Schnittstellenproblemen

10. Förderung der Wirtschaftlichkeit

11. Entbürokratisierung

12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

13. Finanzierung

14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 70

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 71

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 73

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 17

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Soziale Pflegeversicherung

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Gesetzliche Rentenversicherung

4. Bundesagentur für Arbeit

5. Private Pflege-Pflichtversicherung

6. Länder und Gemeinden

7. Bund

8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:

b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:

c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:

2. Bürokratieaufwand der Verwaltung

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)


 
 
 


Drucksache 75/07

... Insgesamt darf der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag 75 vom Hundert des Gesamtbetrages aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und gesondert berechenbaren Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 und 4 nicht übersteigen. Die jährlichen Ausgaben der einzelnen Pflegekasse für die bei ihr versicherten Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege dürfen ohne Berücksichtigung der Härtefälle im Durchschnitt 15 339 Euro je Pflegebedürftigen nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen einer einzelnen Pflegekasse sind nur zulässig, wenn innerhalb der Kassenart, der die Pflegekasse angehört, ein Verfahren festgelegt ist, das die Einhaltung der Durchschnittsvorgabe von 15 339 Euro je Pflegebedürftigen innerhalb der Kassenart auf Bundesebene sicherstellt. Die Pflegekasse hat jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli zu überprüfen, ob dieser Durchschnittsbetrag eingehalten ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 542/07

... Statistische Daten über die Hilfe zum Lebensunterhalt belegen, dass Leistungsfälle, die zu einem Unterhaltsrückgriff führen, eher die Ausnahme als den Regelfall darstellen. Die Einnahmen aus dem Unterhaltsrückgriff sind in der Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2004 – wie auch in den Vorjahren – nur von geringer quantitativer Bedeutung gewesen. Dies zeigt der geringe An13 teil von 4,22 % (Zeile 8 von Tabelle 1) aller Grundsicherung beziehenden Personen, die zuvor Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen, der mit einem Unterhaltsrückgriff verbunden war. Bestätigt wird dies auch durch die Höhe der durchschnittlichen Einnahmen aus dem Unterhaltsrückgriff je Person, die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2004 bezog: Für alle Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen, ergab sich ein Durchschnittsbetrag in Höhe von etwa 45 Euro jährlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/07




A. Problem und Ziel

Grundsicherungsbedingte Mehrkosten

Höhe und Überprüfung des Erstattungsbetrages

Handlungsbedarf

B. Lösung

Einführung einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb des Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII .

Einführung einer Erstattungsregelung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI , durch die der Bund den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund die Kosten für Gutachten erstattet.

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 3
Änderung des Wohngeldgesetzes (8601-1)

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund – geltendes Recht

1. Rechtsgrundlagen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

2. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten nach § 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes

3. Definition grundsicherungsbedingter Mehrkosten

Mehrausgaben für arbeitsmedizinische Gutachten Gutachtenkosten

Mehrausgaben für einmalige Leistungen

Mehrausgaben wegen des Verzichts auf Unterhaltsrückgriff

4. Höhe des Erstattungsbetrages

5. Verteilung des Erstattungsbetrages auf die Länder

6. Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages

II. Ergebnis der Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages zum 31. Dezember 2004

1. Auswirkungen der Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

2. Durchführung der Überprüfung

2.1. Kosten wegen des Verzichts auf den Unterhaltsrückgriff im engeren Sinn

Tabelle

Schlussfolgerungen

2.2. Kosten der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung § 36 SGB XII

Minimumschätzung:

Maximumschätzung:

3. Ergebnis der Überprüfung zum 31. Dezember 2004

Tabelle

III. Notwendigkeit einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Neufestsetzung der Höhe der Bundesmittel

2. Verzicht auf Überprüfungen der Höhe des Erstattungsbetrages

3. Änderung des Verteilerschlüssels für die Aufteilung der Bundesmittel auf die Länder

4. Ersetzung des Regelungsstandorts im Wohngeldgesetz

IV. Konzeption und Zielsetzung einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Konzeption der Neuregelung

2. Einführung einer Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

3. Einführung einer Erstattung des Bundes an die Träger der Rentenversicherung für Gutachtenkosten

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Preiswirkungsklausel

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besondere Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 46a

Tabelle

Zu § 46a

Zu § 46a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Finanzieller Teil

Tabelle

D. Bürokratiekosten

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 568/07

... Zur weiteren Vereinfachung kann der monatliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ergibt, für den pauschalen Auslagenersatz fortgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008)

4 Abkürzungsverzeichnis

4 Einführung1

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Unterstützungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Begünstigte Tätigkeiten

5 Nebenberuflichkeit

5 Arbeitgeber/Auftraggeber

Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Gemischte Tätigkeiten

5 Höchstbetrag

Werbungskosten - bzw. Betriebsausgabenabzug

5 Lohnsteuerverfahren

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen

Den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellte Zuschüsse

Höhe der steuerfreien Zuschüsse, Nachweis

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3b

5 Allgemeines

5 Grundlohn

Nachtarbeit an Sonntagen und Feiertagen

Feiertagsarbeit an Sonntagen

Zusammentreffen mit Mehrarbeitszuschlägen

Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

Pauschale Zuschläge

Zeitversetzte Auszahlung

Zu § 8

5 Allgemeines

Einzelbewertung von Sachbezügen

Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Amtliche Sachbezugswerte

Unterkunft oder Wohnung

Kantinenmahlzeiten und Essenmarken

Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Gestellung von Kraftfahrzeugen

Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer

R 8.2 Bezug von Waren und Dienstleistungen § 8 Abs. 3 EStG

Zu § 9

R 9.2 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung

R 9.3 Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden

R 9.4 Reisekosten

5 Reisekostenbegriff

Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Regelmäßige Arbeitsstätte

R 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten

5 Allgemeines

Erstattung durch den Arbeitgeber

Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten R 9.6

5 Allgemeines

5 Konkurrenzregelung

Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland

5 Dreimonatsfrist

R 9.7 Übernachtungskosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.8 Reisenebenkosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen

R 9.9 Umzugskosten

5 Allgemeines

Höhe der Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Maßgebliche Wohnung

Fahrten mit einem zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug

Behinderte Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG

R 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung Doppelte Haushaltsführung

Berufliche Veranlassung

Eigener Hausstand

Ort der Zweitwohnung

Notwendige Mehraufwendungen

Notwendige Fahrtkosten

Notwendige Verpflegungsmehraufwendungen

Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

5 Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber oder Werbungskostenabzug

R 9.12 Arbeitsmittel

R 9.13 Werbungskosten bei Heimarbeitern

Zu § 19

R 19.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

R 19.3 Arbeitslohn

R 19.4 Vermittlungsprovisionen

R 19.5 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

5 Allgemeines

Begriff der Betriebsveranstaltung

Herkömmlichkeit Üblichkeit der Betriebsveranstaltung

Übliche Zuwendungen

Besteuerung der Zuwendungen

R 19.6 Aufmerksamkeiten

R 19.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

R 19.8 Versorgungsbezüge

R 19.9 Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers

Zu § 19a

R 19a Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

5 Allgemeines

Umwandlung von Arbeitslohn

Begriff der Vermögensbeteiligungen

Wert der Vermögensbeteiligung

Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Zu § 38

R 38.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn

R 38.2 Zufluss von Arbeitslohn

R 38.3 Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers

R 38.4 Lohnzahlung durch Dritte

Unechte Lohnzahlung durch Dritte

Echte Lohnzahlung durch Dritte

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

Zu § 39

R 39.1 Verfahren bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte

Grundlagen und Abschluss des allgemeinen Ausstellungsverfahrens

Antrag auf Änderung

Bescheinigung von Kindern

Bescheinigung der Religionsgemeinschaft

Eintragung des Gemeindeschlüssels und der Nummer des Finanzamts

Eintragung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene

Ausstellung von Lohnsteuerkarten mit den Steuerklassen V und VI

Ausstellung von Lohnsteuerkarten für Gefangene und Haftentlassene

Verpflichtung der Gemeinde und des Arbeitnehmers

Verzeichnis der ausgestellten Lohnsteuerkarten

5 Sicherheitsmaßnahmen

R 39.2 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerkarte Änderung unrichtiger Eintragungen

Änderung der Steuerklassen

5 Steuerklassenwechsel

Änderung der Eintragungen für Kinder durch die Gemeinde; steuerliche Lebensbescheinigung

Änderung der Eintragungen für Kinder durch das Finanzamt

Vereinfachte Eintragung

Übertragung eines Kinderfreibetrags

Mitteilung

Zeitliche Wirkung der Eintragung

Örtliche Zuständigkeit

R 39.3 Nachträgliche Ausstellung von Lohnsteuerkarten

5 Allgemeines

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Eheschließung

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für den Ehegatten

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Auflösung der Ehe

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Tod des Ehegatten

Ersatz -Lohnsteuerkarte

Zu § 39a

R39a.1 Verfahren bei der Eintragung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte

5 Allgemeines

5 Antragsgrenze

Freibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung

Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs.1 Nr. 7 EStG

Umrechnung des Jahresfreibetrags oder des Jahreshinzurechnungsbetrags

Änderung eines eingetragenen Freibetrags oder Hinzurechnungsbetrags

R 39a.2 Freibetrag wegen negativer Einkünfte

R 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten

5 Werbungskosten

5 Sonderausgaben

Außergewöhnliche Belastungen

Behinderten -Pauschbetrag

Aufteilung des Freibetrags

Zu § 39b

Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte R 39b.1

R 39b.2 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

R 39b.3 Freibeträge für Versorgungsbezüge

R 39b.4 Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug

R 39b.5 Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn

5 Allgemeines

Nachzahlungen, Vorauszahlungen

5 Abschlagszahlungen

R 39b.6 Einbehaltung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen

5 Allgemeines

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn

Sonstige Bezüge nach Ende des Dienstverhältnisses

Zusammentreffen regulär und ermäßigt besteuerter sonstiger Bezüge

R 39b.7 Berücksichtigung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug

5 Allgemeines

Ungekürzte Vorsorgepauschale

Gekürzte Vorsorgepauschale

R 39b.8 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 39b.9 Besteuerung des Nettolohns

R 39b.10 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Zu § 39c

R 39c Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte

Zu § 39d

R 39d Durchführung des Lohnsteuerabzugs für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

Ausübung oder Verwertung § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG

Befreiung von der beschränkten Einkommensteuerpflicht

Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalisten, Bildberichterstatter und Artisten

Zu § 40

R 40.1 Größere Zahl von Fällen

Beachtung der Pauschalierungsgrenze

Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes

R 40.2 Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz § 40 Abs. 2 EStG

5 Allgemeines

Verhältnis zur Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

5 Erholungsbeihilfen

5 Reisekosten

Personalcomputer und Internet

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Zu § 40a

5 Allgemeines

Gelegentliche Beschäftigung

Unvorhersehbarer Zeitpunkt

Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenzen

Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

R 40a.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Zu § 40b

zu R 40b.1 Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

5 Direktversicherung

5 Rückdeckungsversicherung

5 Pensionskasse

5 Barlohnkürzung

Voraussetzungen der Pauschalierung

Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenze

5 Durchschnittsberechnung

5 Vervielfältigungsregelung

Rückzahlung pauschal besteuerbarer Leistungen

R40b.2 Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung

Zu § 41

R41.1 Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft

R 41.2 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

R 41.3 Betriebsstätte

Zu § 41a

R 41a.1 Lohnsteuer-Anmeldung

R 41a.2 Abführung der Lohnsteuer

Zu § 41b

R 41b. Abschluss des Lohnsteuerabzugs

5 Lohnsteuerbescheinigungen

Verbleib der Lohnsteuerkarten

Lohnsteuerbescheinigungen von öffentlichen Kassen

Zu § 41c

R 41c.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

R 41c.2 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

R 41c.3 Nachforderung von Lohnsteuer

Zu § 42b

R42b Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber

Zu § 42d

R 42d.1 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

5 Allgemeines

Haftung anderer Personen

5 Gesamtschuldner

5 Ermessensprüfung

5 Haftungsbescheid

5 Nachforderungsbescheid

5 Zahlungsfrist

R 42d.2 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

5 Allgemeines

Inanspruchnahme des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG

Inanspruchnahme des Verleihers nach § 42d Abs. 7 EStG

Sicherungsverfahren nach § 42d Abs. 8 EStG

5 Haftungsverfahren

5 Zuständigkeit

R 42d.3 Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

Zu § 42e

Zu § 42f

R 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Anwendung der Lohnsteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008)


 
 
 


Drucksache 359/06 (Beschluss)

... "Bestand in entsprechenden Abrechnungszeiträumen eines Vorjahres bei vergleichbaren Umständen durchschnittlich eine niedrigere Entgeltforderung, tritt dieser Betrag an die Stelle des nach Satz 2 berechneten Durchschnittsbetrages."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

4. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

5. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

7. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45k Abs. 2 und Abs. 5 TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

18. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

20. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

24. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

25. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 206/06

... (4) Für Energieerzeugnisse, für die die Steuer in der Zeit vom 1. bis 18. Dezember entstanden ist, hat der Steuerschuldner bis zum 22. Dezember eine Steuererklärung abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). Dies gilt nicht für Unternehmen, die im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 60 Millionen Euro Energiesteuer entrichtet haben. Das Bundesministerium der Finanzen kann im Verwaltungswege zulassen, dass statt der nach Satz 1 anzumeldenden Steuer ein Durchschnittsbetrag angemeldet wird. Für die Anmeldung von Energieerzeugnissen, für die die Steuer in der Zeit vom 19. bis 31. Dezember entstanden ist, gilt Absatz 3 sinngemäß. Ist die Anmeldung eines Durchschnittsbetrages zugelassen worden, hat der Steuerschuldner die Anmeldung der Steuer nach Satz 1 in der nach Satz 4 abzugebenden Steueranmeldung nachzuholen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Energiesteuergesetz(EnergieStG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Energieerzeugnisse

§ 2
Steuertarif

§ 3
Begünstigte Anlagen

Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Abschnitt 1
Steueraussetzung

§ 4
Anwendungsbereich

§ 5
Steueraussetzungsverfahren

§ 6
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse

§ 7
Lager für Energieerzeugnisse

§ 8
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr

§ 9
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes

§ 10
Verkehr im Steuergebiet

§ 11
Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Verbringen nach Einfuhr

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung

Abschnitt 2
Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs

§ 15
Verbringen zu gewerblichen Zwecken

§ 16
Verbringen zu privaten Zwecken

§ 17
Entnahme aus Hauptbehältern

§ 18
Versandhandel

§ 19
Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich

Abschnitt 3
Freier Verkehr in sonstigen Fällen

§ 20
Differenzversteuerung

§ 21
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse

§ 22
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand

§ 23
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse

Abschnitt 4
Steuerbefreiungen

§ 24
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis

§ 25
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

§ 27
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 29
Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 30
Zweckwidrigkeit

Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle

§ 31
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis

§ 32
Entstehung der Steuer

§ 33
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 34
Verbringen in das Steuergebiet

§ 35
Einfuhr

§ 36
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 37
Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas

§ 38
Entstehung der Steuer

§ 39
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 40
Nicht leitungsgebundenes Verbringen

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

§ 42
Differenzversteuerung

§ 43
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 44
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 5
Steuerentlastung

§ 45
Begriffsbestimmung

§ 46
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet

§ 47
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken

§ 48
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl

§ 49
Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase

§ 50
Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe

§ 51
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

§ 52
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 54
Steuerentlastung für Unternehmen

§ 55
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen

§ 56
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr

§ 57
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

§ 58
Steuerentlastung für Gewächshäuser

§ 59
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff

§ 60
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

§ 61
Steueraufsicht

§ 62
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen

§ 63
Geschäftsstatistik

§ 64
Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

§ 65
Sicherstellung

§ 66
Ermächtigungen

§ 67
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Kapitel 5 Steuerentlastung

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 bis 8

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 886/06

... (2) Soweit in der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Teilnehmer weniger als sechs Abrechnungszeiträume unbeanstandet geblieben sind, wird die Durchschnittsberechnung nach Absatz 1 auf die verbleibenden Abrechnungszeiträume gestützt. Bestand in den entsprechenden Abrechnungszeiträumen eines Vorjahres bei vergleichbaren Umständen durchschnittlich eine niedrigere Entgeltforderung, tritt dieser Betrag an die Stelle des nach Satz 1 berechneten Durchschnittsbetrages.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 886/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes [190-4]

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes [900-15]

Artikel 3
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. Nach § 45k wird folgender § 451 eingefügt:

3. Nach § 66 werden die folgenden §§ 66a bis 661 eingefügt:

4. § 149 wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Neubekanntmachung [900-15]

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)


 
 
 


Drucksache 359/06

... (2) Wegen Zahlungsverzuges darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Endnutzer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Endnutzers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Endnutzer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Ist die Schlüssigkeit einer Beanstandung streitig, darf eine Sperre nur durchgeführt werden, wenn der Anbieter den Endnutzer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrages nach § 45j aufgefordert und der Endnutzer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Anbieter und Endnutzer noch nicht fällig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/06




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 9a
Neue Märkte

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45p
Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

§ 47b
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 3
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66j
Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 66l
Umgehungsverbot

Artikel 4
Neubekanntmachung 900-15

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a) Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 45a

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45g

Zu § 45h

Zu § 45i

Zu § 45j

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 13

Zu § 47b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

a Absatz 2 Satz 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66g

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66j

Zu § 66k

Zu § 66l

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 819/06

... es pauschal versteuert werden, können mit dem Durchschnittsbetrag der pauschal versteuerten Waren und Dienstleistungen angesetzt werden; dabei kann der Durchschnittsbetrag des Vorjahres angesetzt werden. Besteht das Beschäftigungsverhältnis nur während eines Teils des Kalenderjahres, ist für jeden Tag des Beschäftigungsverhältnisses der dreihundertsechzigste Teil des Durchschnittswertes nach Satz 1 anzusetzen. Satz 1 gilt nur, wenn der Arbeitgeber den von dem Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags übernimmt. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Sachzuwendungen im Wert von nicht mehr als 80,00 Euro, die der Arbeitnehmer für Verbesserungsvorschläge sowie für Leistungen in der Unfallverhütung und im Arbeitsschutz erhält. Die mit einem Durchschnittswert angesetzten Sachbezüge, die in einem Kalenderjahr gewährt werden, sind insgesamt dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum in diesem Kalenderjahr zuzuordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Aspekte

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV)

§ 1
Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen

§ 2
Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als Sachbezug

§ 3
Sonstige Sachbezüge

§ 4
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 3
Weiter Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 4
Änderung anderer Verordnungen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 359/1/06

... Bestand in entsprechenden Abrechnungszeiträumen eines Vorjahres bei vergleichbaren Umständen durchschnittlich eine niedrigere Entgeltforderung, tritt dieser Betrag an die Stelle des nach Satz 2 berechneten Durchschnittsbetrages.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/06




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

5. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

7. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 43a Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

16. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

18. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 1 Satz 1 TKG

26. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

28. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 1 TKG

29. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 4 und 5 TKG

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

33. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66c Abs. 1 Satz 2 TKG

34. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

36. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

37. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 755/06

... 4. für Pflegebedürftige, die nach Absatz 3 als Härtefall anerkannt sind, in Höhe von 1 688 Euro je Kalendermonat. Insgesamt darf der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag 75 vom Hundert des Gesamtbetrages aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und gesondert berechenbaren Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 und 4 nicht übersteigen. Die jährlichen Ausgaben der einzelnen Pflegekasse für die bei ihr versicherten Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege dürfen ohne Berücksichtigung der Härtefälle im Durchschnitt 15 339 Euro je Pflegebedürftigen nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen einer einzelnen Pflegekasse sind nur zulässig, wenn innerhalb der Kassenart, der die Pflegekasse angehört, ein Verfahren festgelegt ist, das die Einhaltung der Durchschnittsvorgabe von 15 339 Euro je Pflegebedürftigen innerhalb der Kassenart auf Bundesebene sicherstellt. Die Pflegekasse hat jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli zu überprüfen, ob dieser Durchschnittsbetrag eingehalten ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 438/05

... (2) Wegen Zahlungsverzuges darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Endnutzer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Endnutzers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Endnutzer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Anbieter hat den Endnutzer zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrages nach § 45j aufgefordert und der Endnutzer hat diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Anbieter und Endnutzer noch nicht fällig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes190-4

Artikel 2
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes367-3

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes900-15

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45p
Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

Artikel 4
Weitere Änderung des Telekommunikations- gesetzes900-15

§ 451
Kurzwahldienste

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66j
Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 66l
Umgehungsverbot

Artikel 5
Weitere Änderungen des Telekommunikationsgesetzes900-15

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)

3 Nutzungsvertrag


 
 
 


Drucksache 282/1/05

... 4) Die gegenwärtige Regelung zur Finanzierung birgt für die Optionskommunen nicht beherrschbare strukturelle Finanzrisiken. Die Kosten der beruflichen Rehabilitation können auch im Bereich der Wiedereingliederung extrem hoch sein. Unter dem Dach der BA lässt sich dies angesichts der sehr großen Verteilung der Risiken auf einen relativ kleinen Durchschnittsbetrag herunterrechnen. Einer einzelnen Optionskommune droht dagegen im Leistungsfall eine Belastung, die große Anteile ihres Eingliederungstitels belegt.

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Drucksache 282/1/05




- Antrag der Länder Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Bayern, Hamburg -

1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6b Abs. 1 Satz 1 SGB II

4 Folgeänderungen:

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstaben a - neu - , b - neu - § 7 Abs. 4, 4a - neu - SGB II

4 Folgeänderungen:

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 - neu - SGB II

4 Folgeänderung:

4. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - neu - SGB II

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 36a Abs. 1 und 2 SGB II


 
 
 


Drucksache 92/05

... (2) Wegen Zahlungsverzuges darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Endnutzer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Endnutzers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Endnutzer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Anbieter hat den Endnutzer zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrages nach § 45j aufgefordert und der Endnutzer hat diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Anbieter und Endnutzer noch nicht fällig sind.

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Drucksache 92/05




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes 367-3

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftung

§ 451
(unbesetzt)

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45
P Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

Artikel 4
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 451
Kurzwahldienste

§ 661
Umgehungsverbot.

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66
J Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 661
Umgehungsverbot

Artikel 5
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)

4 Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu 5 45 a Nutzung von Grundstücken

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45q

Zu § 45h

Zu 45i Beanstandungen

Zu § 451

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66q

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66i

Zu § 66k

Zu § 661

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 565/04

... Über dem Höchstbetrag liegende Zahlungen können gewährt werden, wenn der Durchschnittsbetrag sämtlicher Zahlungen, die auf Ebene des Mitgliedstaats gewährt werden diesen Höchstbetrag nicht überschreitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/04




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für Förderinterventionen

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Auftrag und Instrumente

Artikel 4
Ziele

Kapitel III
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 5
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 6
Partnerschaft

Artikel 7
Subsidiarität

Artikel 8
Gleichstellung von Männern und Frauen

Titel II
Der strategische Ansatz für die Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft

Artikel 9
Inhalt und Beschlussfassung

Artikel 10
Revision

Kapitel II
Einzelstaatlicher Strategieplan

Artikel 11
Inhalt

Artikel 11a
Vorbereitung

Kapitel III
Strategiebegleitung

Artikel 12
Jährliche zusammenfassende Berichte der Mitgliedstaaten

Artikel 13
Jahresbericht der Kommission

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
Inhalt der Programmplanung

Artikel 14
Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 15
Inhalt der Programme

Artikel 16
Gleichgewicht der Schwerpunkte

Kapitel II
Vorbereitung, Genehmigung und Revision

Artikel 17
Vorbereitung und Genehmigung

Artikel 18
Revision

Titel IV
Schwerpunkte der Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Schwerpunkte

Abschnitt 1
Schwerpunktachse 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 19
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur stärkung der Humanressourcen

Artikel 20
Berufsbildung und Informationsmaßnahmen

Artikel 21
Niederlassung von Junglandwirten

Artikel 22
Vorruhestand

Artikel 23
Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten

Artikel 24
Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Umstrukturierung und Anpassung des physischen Potenzials

Artikel 25
Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe

Artikel 26
Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder

Artikel 27
Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung

Artikel 28
Verbesserung und Ausbau der mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Infrastruktur

Unterabschnitt 3
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse

Artikel 29
Einhaltung von Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen

Artikel 30
Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen

Artikel 31
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Unterabschnitt 4
Bedingungen für Übergangsmaßnahmen

Artikel 32
Semi-Subsistenzbetriebe

Artikel 33
Erzeugergemeinschaften

Abschnitt 2
Schwerpunkt 2: Landmanagement

Artikel 34
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 35
Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen

Artikel 36
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 37
Zahlungen für Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen

Artikel 38
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen bewirtschaftung bewaldeter Flächen

Artikel 39
Allgemeine Bedingungen

Artikel 40
Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 41
Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen

Artikel 42
Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen

Artikel 43
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 44
Zahlungen für Wald-Umweltmaßnahmen

Artikel 45
Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials und Einführung vorbeugender Aktionen

Artikel 46
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 3
Gebietsausweisung

Artikel 47
Beihilfefähige Gebiete

Unterabschnitt 4
Einhaltung von Normen

Artikel 48
Kürzung oder Ausschluss von Zahlungen

Abschnitt 3
Schwerpunktachse 3: Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 49
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Artikel 50
Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Artikel 51
Förderung von Unternehmensgründung und -entwicklung

Artikel 52
Förderung des Fremdenverkehrs

Artikel 53
Schutz, Aufwertung und Bewirtschaftung des natürlichen Erbes

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 54
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

Artikel 55
Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes

Unterabschnitt 3
Berufsbildung, Kompetenzentwicklung und Animation

Artikel 56
Berufsbildung

Artikel 57
Kompetenzentwicklung und Animation

Unterabschnitt 4
Umsetzung der Schwerpunktachse

Artikel 58
Lokale Entwicklungsstrategien

Artikel 59
Abgrenzung

Kapitel II
Schwerpunktachse LEADER

Abschnitt I
Das LEADER-Konzept

Artikel 60
Definitionen

Artikel 61
Lokale Aktionsgruppen

Abschnitt 2
Interventionsbereiche

Artikel 62
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen

Artikel 63
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien

Artikel 64
Zusammenarbeit

Artikel 65
Kompetenzentwicklung

Unterabschnitt 2
Umsetzung des Schwerpunkts

Artikel 66
Förderbetrag für die Schwerpunktachse

Kapitel III
Technische Hilfe

Artikel 67
Finanzmittel für technische Hilfe

Artikel 68
Europäisches Netzwerk für ländliche Entwicklung

Artikel 69
Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

Titel V
Finanzielle Beteiligung des Fonds

Artikel 70
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 71
Beteiligung des Fonds

Artikel 72
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Artikel 73
Dauerhaftigkeit investitionsbezogener Operationen

Titel VI
Verwaltung, Kontrolle und Information

Kapitel I
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 74
Aufgaben der Kommission

Artikel 75
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 76
Benennung der Behörden

Artikel 77
Verwaltungsbehörde

Artikel 78
Zahlstelle

Artikel 79
Bescheinigende Stelle

Kapitel II
Information und Publizität

Artikel 80
Information und Publizität

Titel VII
Begleitung, Bewertung und Reserve

Kapitel I
Begleitung

Artikel 81
Begleitausschuss

Artikel 82
Aufgaben des Begleitausschusses

Artikel 83
Modalitäten der Begleitung

Artikel 84
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Artikel 85
Indikatoren

Artikel 86
Jährlicher Fortschrittsbericht

Artikel 87
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel II
Bewertung

Artikel 88
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 89
Ex-ante-Bewertung

Artikel 90
Laufende Bewertung

Artikel 91
Synthesedarstellung über die Ex-post-Bewertungen

Kapitel III
Reserve

Artikel 92
Gemeinschaftsreserve für die Schwerpunktachse LEADER

Titel VIII
Staatliche Beihilfen

Artikel 93
Anwendung der Regeln staatliche Beihilfen

Artikel 94
Einzelstaatliche zusätzliche Förderung

Titel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 95
Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raums

Artikel 96
Durchführungsbestimmungen

Artikel 97
Übergangsbestimmungen

Artikel 98
Aufhebung

Artikel 99
Inkrafttreten

Anhang I
Förderbeträge und -prozentsätze

Anhang II
Jährliche Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen über den Zeitraum 2007–2013 (gemäß Artikel 70, Absatz 1)


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.