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"Doppelbelastung"
Drucksache 48/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
... ) hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der ansonsten in einem Jahresfinanzbericht enthaltenen Rechnungslegungsunterlagen verpflichtet ist. Mit dieser Bezugnahme auf die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften wird eine Doppelbelastung der betroffenen Kapitalmarktunternehmen vermieden (vergleiche Bundestagsdrucksache 16/2498, S. 43).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
§ 172 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 6 Änderung der Unternehmensregisterverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4987, BMJV und BMF: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund .
II.3 Umsetzung von EU-Recht
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 498/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem durch eine Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Stromspeichern
... Ein wichtiges Hemmnis für den wirtschaftlichen Betrieb von Stromspeichern ist derzeit die Belastung mit Steuern, Abgaben und Umlagen. Da es bislang keine eigenständige energierechtliche Definition von Stromspeichern gibt, wird die Aufnahme von Strom rechtlich als Letztverbrauch und das anschließende Ausspeichern als Erzeugung betrachtet. Dementsprechend können sowohl beim Einspeichern als auch beim Verbrauch des ausgespeicherten Stroms Letztverbraucherabgaben anfallen. Zwar gibt es bereits heute eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen, um eine Doppelbelastung zu vermeiden, allerdings sind diese zum Teil zeitlich befristet, sehr komplex oder mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen und somit dauerhafte Investitionssicherheit zu schaffen, ist es daher erforderlich, die bisherige rechtliche Einstufung zu überarbeiten und durch eine eigenständige Speicherdefinition zu ersetzen.
Drucksache 533/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... (5) Doppelbelastungen infolge des Einsatzes von Brennstoffen in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage sind zu vermeiden. Die Bundesregierung wird bis zum 31. Dezember 2020 durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Anforderungen und Verfahren festlegen, wie der Verantwortliche insbesondere im Falle einer Direktlieferung von Brennstoffen an ein Unternehmen und deren Einsatzes in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage eine entsprechende Menge an Brennstoffemissionen von den nach Absatz 1 zu berichtenden Brennstoffemissionen abziehen kann, soweit durch den Emissionsbericht nach § 5 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Jährliche Emissionsmengen
§ 5 Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung
Abschnitt 3 Grundpflichten der Verantwortlichen
§ 6 Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan
§ 7 Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen
§ 8 Abgabe von Emissionszertifikaten
Abschnitt 4 Emissionszertifikate, Veräußerung und Register
§ 9 Emissionszertifikate
§ 10 Veräußerung von Emissionszertifikaten
§ 11 Ausgleich indirekter Belastungen
§ 12 Nationales Emissionshandelsregister
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 13 Zuständigkeiten
§ 14 Überwachung, Datenübermittlung
§ 15 Prüfstellen
§ 16 Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
§ 17 Elektronische Kommunikation
§ 18 Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen
§ 19 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Abschnitt 6 Sanktionen
§ 20 Durchsetzung der Berichtspflicht
§ 21 Durchsetzung der Abgabepflicht
§ 22 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Evaluierung
§ 23 Erfahrungsbericht
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG
bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen
cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt
Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Initialisierung der Geschäftsprozesse
bb Laufende Geschäftsprozesse
cc Weiterer Erfüllungsaufwand
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
II.2. Weitere Kosten
II.4. ‚One in one out‘-Regel
II.5. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 533/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... (5) Doppelbelastungen infolge des Einsatzes von Brennstoffen in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage sind zu vermeiden. Die Bundesregierung wird bis zum 31. Dezember 2020 durch Rechtsverordnung Anforderungen und Verfahren festlegen, wie der Verantwortliche insbesondere im Falle einer Direktlieferung von Brennstoffen an ein Unternehmen und deren Einsatzes in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage sowie auch der Inverkehrbringung von in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage eingesetzten Brennstoffen eine entsprechende Menge an Brennstoffemissionen von den nach Absatz 1 zu berichtenden Brennstoffemissionen ex ante abziehen kann, soweit durch den Emissionsbericht nach § 5 des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
3. Zu § 7 Absatz 5 BEHG
4. Zu § 8a - neu - BEHG
§ 8a Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels
5. Zu § 11 Absatz 3 BEHG
6. Zu Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 BEHG
Drucksache 521/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... und der Grundstoffindustrien können die jährlichen nationalen Emissionsminderungsbudgets deshalb dazu führen, dass im Sinne eines "Automatismus" permanente Nachsteuerungen des Bundesgesetzgebers durch neue Maßnahmen erfolgen müssen, die den parallel greifenden EU-Emissionshandel konterkarieren, zu Doppelbelastungen führen sowie die Wertschöpfung und Beschäftigung vor Ort gefährden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG
13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG
14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG
17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG
18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****
19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG
20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****
21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22
Zu Artikel 1
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 1
23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG
24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG
25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG
Drucksache 607/3/19
Antrag der Länder Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... Darüber hinaus weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, dass das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) möglichst kurzfristig dahingehend konkretisiert werden sollte, dass Doppelbelastungen von Anlagen der Grundstoffindustrien, deren Emissionen bereits dem EU-ETS unterliegen, zuverlässig vermieden werden müssen.
Drucksache 533/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... -Emissionen in einem der beiden Handelssysteme zu erfassen als auch Doppelbelastungen zu vermeiden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um eine detaillierte Darlegung, welche THG-Emissionen von keinem der beiden
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
5. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEHG
6. Zu § 7 Absatz 5 BEHG
7. Zu § 8a - neu - BEHG
§ 8a Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels
8. Zu § 11 Absatz 3 BEHG**
9. Zu Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 BEHG
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Absatz 1 Satz 2 stellt klar, dass Kraftwerkseigenverbrauch unschädlich ist. Denn dieser wird nicht in beihilferechtlich relevanter Weise privilegiert. Der Entfall der EEG-Umlage in § 61a Nummer 1 EEG 2017 dient vielmehr dazu, die ansonsten drohende Doppelbelastung der erzeugten Energie mit der EEG-Umlage zu vermeiden, vgl. Kommission, Beschluss v. 19. Dezember 2017, SA.46526, Tz. 94.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Messung und Schätzung
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 7 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 8 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 9 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 10 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 11 Änderung der SINTEG-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 13 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung
Artikel 15 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
Artikel 16 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 17 Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes
Artikel 18 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 20 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Tabelle
Tabelle
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 61b
Zu § 61c
Zu § 61d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Dreifachbuchstabe eee
Zu Dreifachbuchstabe fff
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Drucksache 399/16
Gesetzesantrag der Länder Brandenburg, Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es
... Soweit Absolventinnen und Absolventen sich bereits jetzt entscheiden, neben der Übernahme familiärer Betreuungsaufgaben in den Vorbereitungsdienst einzutreten, würde die hierdurch entstehende Doppelbelastung durch die Einführung eines Teilzeitvorbereitungsdienstes gemildert. Die flexiblere Zeiteinteilung für Ausbildung und Betreuungsaufgaben wäre zugleich geeignet, die Lebensqualität der Betroffenen ebenso wie die der von ihnen betreuten Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen zu verbessern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Bund
II. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zweck und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 5b
Zu § 5b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 619/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
... § 61a EEG 2017 (§ 61j - neu -) ist zu begrüßen, weil er bezweckt, Doppelbelastungen bei der Zahlung der EEG-Umlage zu vermeiden. Allerdings führt die Formulierung zu erheblichen Unsicherheiten: Da bei Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt und bei Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, im Falle der Eigenversorgung keine EEG-Umlage anfällt, ist unklar, inwieweit dies auch bei Installation eines Speichers gilt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG
§ 27a Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen
§ 27d Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung
13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG
Zu Buchstabe n
14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG
§ 33c Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen
16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG
19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017
20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017
21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017
22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017
23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017
24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017
25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017
26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017
27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG
28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG
29. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Drucksache 399/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es
... Soweit Absolventinnen und Absolventen sich bereits jetzt entscheiden, neben der Übernahme familiärer Betreuungsaufgaben in den Vorbereitungsdienst einzutreten, würde die hierdurch entstehende Doppelbelastung durch die Einführung eines Teilzeitvorbereitungsdienstes gemildert. Die flexiblere Zeiteinteilung für Ausbildung und Betreuungsaufgaben wäre zugleich geeignet, die Lebensqualität der Betroffenen ebenso wie die der von ihnen betreuten Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen zu verbessern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Bund
II. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zweck und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Satz 1 -neuEinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit sieht das Deutsche Richtergesetz bislang nicht vor. Mit dem neuen § 5b Absatz 6 Satz 1 DRiG-E wird den Ländern nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit bis zur Hälfte des regelmäßigen Dienstes durchzuführen.
Zu Satz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 310/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... Damit soll klargestellt werden, dass die Zwischenspeicherung keinen Letztverbrauch darstellt. Es sollen die Doppelbelastungen für die bloße Zwischenspeicherung von Energie vermieden werden. Mit der Erweiterung wird der Bundesrats-Beschluss Drucksache 542/15 (B) vom 18. Dezember 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) aufgegriffen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 15 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - EEG 2016
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 19 EEG 2016
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 33 EEG 2016
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 43a - neu - EEG 2016
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Absatz 2 EEG 2016
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 24 Absatz 1 Satz 4 - neu - EEG 2016
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 27a Satz 1 und Absatz 2 - neu - sowie § 61 Absatz 2 Nummer 5 EEG 2016
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 28 Absatz 7 - neu - EEG 2016
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36c Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 EEG 2016
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36e Absatz 2 - neu - EEG 2016
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36f EEG 2016
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39a EEG 2016
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39 ff EEG 2016
15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44 Nummer 2 EEG 2016
16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44a EEG 2016
17. Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - EEG 2016
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aao - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 1 EEG 2016
19. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und dd - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 4 und 6 EEG 2016
20. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - EEG 2016
22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 3 EEG 2016
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 64 Absatz 1a - neu -, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 6 EEG 2016
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 80 Absatz 1 Satz 4 EEG 2016
25. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88 Satzteil vor Nummer 1 EEG 2016
26. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b EEG 2016
27. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b Nummer 01 - neu - EEG 2016
28. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe d § 95 Nummer 6 EEG 2016
29. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 97 Absatz 01 - neu - EEG 2016
30. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe a § 101 Absatz 1 EEG 2016
31. Zu Artikel 1 Nummer 50 Buchstabe d § 104 Absatz 3 Satz 1 EEG 2016
32. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 3 Nummer I Nummer 5 EEG 2016
33. Zu Artikel 1 allgemein
34. Zu Artikel 2 § 3 Nummer 6 WindSeeG
35. Zu Artikel 2 § 26 Absatz 1 WindSeeG
36. Zu Artikel 2 § 71 Satzteil vor Nummer 1 WindSeeG
37. Zu Artikel 2 allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
38. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Nummer 18b und Nummer 32 EnWG
39. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 13 EnWG
40. Zu Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe a § 17b Absatz 1 Satz 4 - neu - EnWG
41. Zu Artikel 6 Nummer 9 § 17d Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - EnWG
42. Zum Gesetzentwurf insgesamt
43. Zum Gesetzentwurf insgesamt
44. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 542/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... Mit der Formulierung "kaufen, also diese Energie nicht nach erfolgter Zwischenspeicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Speicher wieder ausspeisen; ...." soll klargestellt werden, dass die Zwischenspeicherung keinen Letztverbrauch darstellt. Es sollen die Doppelbelastungen für die bloße Zwischenspeicherung von Energie vermieden werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein:
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG
24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014
'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV
26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG
27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG
Drucksache 193/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz - AbwMechG )
... Um eine Doppelbelastung für die Kreditinstitute in Deutschland zu vermeiden, sollte deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Anrechnung auf das Zielvolumen des vergemeinschafteten Fonds erfolgen, soweit die Mittel nicht zur Deckung der Ausgleichsverpflichtung gemäß § 13 Absatz 2a des
1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 60a Absatz 2 Nummer 1 SAG
2. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe d und f § 25d Absatz 8, 9, 11 und 12 KWG
3. Zu Artikel 2 Nummer 23 § 46f Absatz 5, 6, 7 und 8 KWG
4. Zu Artikel 3 Nummer 27 § 12j ReStruktFG
5. Zu Artikel 3 Nummer 27 Buchstabe e - neu - § 12j Absatz 4 - neu RStruktFG
Drucksache 45/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union - COM(2014) 43 final; Ratsdok. 6022/14
... 20. Angesichts der tiefgreifenden Auswirkungen von strukturellen Reformmaßnahmen im EU-Bankensektor nimmt der Bundesrat den Legislativvorschlag zum Anlass, seine Forderung nach Durchführung einer tiefgreifenden Untersuchung der kumulativen Auswirkungen der zahlreichen Maßnahmen zur Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors erneut zu bekräftigen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf das in Deutschland bewährte dreigliedrige Universalbankensystem, die kleineren und mittleren Banken sowie die mittelständisch geprägte, aber global ausgerichtete deutsche Realwirtschaft gerichtet werden. Dabei sollten insbesondere Wechselwirkungen und auch Überschneidungen mit vorausgehenden Legislativvorhaben - insbesondere SRM und BRRD - geprüft werden, um mögliche Verfahrensineffizienzen und Doppelbelastungen für die betroffenen Institute zu vermeiden.
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zu einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 3
Zu den Artikeln 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 8
Zu Artikeln 8
Zu Artikel 21
Zum Anwendungszeitpunkt
2 Weiteres
Redaktioneller Änderungsbedarf
Drucksache 506/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... Die Kosten für Energie (Strom, Gas) sowie teilweise Warmwasser gehören nicht zu den unterkunftsbezogenen Nebenkosten; sie werden bereits vom Regelsatz erfasst. Würde man darauf verzichten, auch für diese Kosten anstelle des Vorrangs von Geldleistungen, die Wahlfreiheit zwischen Geld- und Sachleistungen vorzusehen, käme es zu Problemen bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, in denen zumindest häufig Energie und Warmwasser allen Bewohnern als Sachleistung gewährt, aber nicht individuell zugeordnet und abgerechnet werden. Entweder müssten mit erheblichem technischen und Verwaltungsaufwand Energie- und Warmwasserverbrauch individuell erhoben und abgerechnet werden und von den Betroffenen individuell aus den Regelsätzen getragen werden oder es müsste jeweils begründet werden, warum bei grundsätzlichem Vorrang von Geldleistungen pauschal Sachleistungen gewährt werden, obwohl das Gesetz diesen Vorrang ausdrücklich nur für Unterkunft und Heizung aufhebt, oder es würden trotz einer Sachleistungsgewährung von Energie und Warmwasser ungekürzte Regelsätze ausbezahlt werden, was zu einer Doppelbelastung führen würde. Soweit hinsichtlich der Warmwasseraufbereitung die Besonderheit gilt, dass sie, soweit diese zentral erfolgt, zu den Unterkunftskosten zählt, bei dezentraler Aufbereitung die Kosten hingegen vom Regelbedarf erfasst werden, ist diese Unterscheidung eine Frage der Berechnung, nicht aber des Gesetzes.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 1, Satz 3 AufenthG , Artikel 2 Nummer 6 § 60Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 AsylVfG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 3a - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 60 Absatz 4 - neu - AsylVfG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 AsylbLG
Drucksache 648/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
... auch Steuererleichterungen für Fahrzeughalter vorgesehen. Diese Steuererleichterungen sollen laut Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf in Teil A Ziffer I eine Doppelbelastung der
Drucksache 516/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... Der Bundesrat lehnt Doppelbelastungen ab, die sich für die durch ihre Institutssicherungssysteme im Bestand geschützten Sparkassen und Kreditgenossenschaften ergeben. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Festlegung differenzierterer Regelungen einzusetzen, die dem Proportionalitätsprinzip entsprechen.
Drucksache 648/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
... auch Steuererleichterungen für Fahrzeughalter vorgesehen. Diese Steuererleichterungen sollen laut Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf in Teil A Ziffer I eine Doppelbelastung der
Drucksache 506/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... Die Kosten für Energie (Strom, Gas) sowie teilweise Warmwasser gehören nicht zu den unterkunftsbezogenen Nebenkosten; sie werden bereits vom Regelsatz erfasst. Würde man darauf verzichten, auch für diese Kosten anstelle des Vorrangs von Geldleistungen, die Wahlfreiheit zwischen Geld- und Sachleistungen vorzusehen, käme es zu Problemen bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, in denen zumindest häufig Energie und Warmwasser allen Bewohnern als Sachleistung gewährt, aber nicht individuell zugeordnet und abgerechnet werden. Entweder müssten mit erheblichem technischen und Verwaltungsaufwand Energie- und Warmwasserverbrauch individuell erhoben und abgerechnet werden und von den Betroffenen individuell aus den Regelsätzen getragen werden oder es müsste jeweils begründet werden, warum bei grundsätzlichem Vorrang von Geldleistungen pauschal Sachleistungen gewährt werden, obwohl das Gesetz diesen Vorrang ausdrücklich nur für Unterkunft und Heizung aufhebt, oder es würden trotz einer Sachleistungsgewährung von Energie und Warmwasser ungekürzte Regelsätze ausbezahlt werden, was zu einer Doppelbelastung führen würde. Soweit hinsichtlich der Warmwasseraufbereitung die Besonderheit gilt, dass sie, soweit diese zentral erfolgt, zu den Unterkunftskosten zählt, bei dezentraler Aufbereitung die Kosten hingegen vom Regelbedarf erfasst werden, ist diese Unterscheidung eine Frage der Berechnung, nicht aber des Gesetzes.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 3a - neu - AufenthG
2. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 AsylbLG
Drucksache 516/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... Der Bundesrat lehnt Doppelbelastungen ab, die sich für die durch ihre Institutssicherungssysteme im Bestand geschützten Sparkassen und Kreditgenossenschaften ergeben. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Festlegung differenzierterer Regelungen einzusetzen, die dem Proportionalitätsprinzip entsprechen.
Drucksache 357/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... um beitragspflichtige Institute zu entlasten. Um eine Doppelbelastung für die Kreditinstitute in Deutschland zu vermeiden, sollte eine Anrechnung auf das Zielvolumen des vergemeinschafteten Fonds erfolgen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Artikel 1
12. Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG
16. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG
17. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG
18. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG
19. Zu Artikel 1 § 107 SAG
20. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG
1. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG
22. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG
Zu Artikel 2 Nummer 5
25. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG
26. Zu Artikel 3
27. Zu Artikel 3
28. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG
Drucksache 357/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... um beitragspflichtige Institute zu entlasten. Um eine Doppelbelastung für die Kreditinstitute in Deutschland zu vermeiden, sollte eine Anrechnung auf das Zielvolumen des vergemeinschafteten Fonds erfolgen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1
5. Zu Artikel 1 § 1 SAG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG
7. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG
8. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG
9. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG
10. Zu Artikel 1 § 107 SAG
11. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG
12. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG
13. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 3 und § 7 Absatz 1a Satz 1 KWG
15. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG
16. Zu Artikel 3
17. Zu Artikel 3
18. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG
Drucksache 639/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (VerkehrStÄndG 2)
... pflicht unterliegen, würden durch die Einführung einer Infrastrukturabgabe mit dem Ziel eines Übergangs von der steuerfinanzierten zur nutzerfinanzierten Infrastruktur im Bereich der Bundesfernstraßen doppelt belastet. Ziel ist die Vermeidung dieser Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)
Artikel 2 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 275/1/13
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen
Finanzhilfen zugunsten Zyperns
... 9. Nach Auffassung des Bundesrates besteht längerfristig das Erfordernis der Einrichtung eines einheitlichen Bankenrestrukturierungsfonds, der sich direkt aus Beiträgen des Finanzsektors speist. Der Bundesrat hält auch hier eine Erfassung lediglich der grenzüberschreitend tätigen, systemrelevanten Banken für geboten. Mit Blick auf bestehende nationale Restrukturierungs- und Abwicklungssysteme sind außerdem Doppelbelastungen der Finanzinstitute zu vermeiden.
Drucksache 30/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz - und Personalstatistikgesetzes
... Entsprechend der Regelung in der Personalstandstatistik wird die zentrale Erhebung der Schulden und des Finanzvermögens bei den Sozialversicherungsträgern auf diejenigen beschränkt, die unter der Aufsicht des Bundes stehen. Dadurch wird eine Anpassung an den Arbeitsschnitt in der Personalstandstatistik möglich; Doppelbelastungen und Probleme bei der Berichtskreispflege im Berichtskreismanagement werden vermieden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
§ 5 Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva
§ 9 Zusätzliche Erhebungsmerkmale Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind
§ 9a Datenbank Berichtskreismanagement
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2400 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 592/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2013) 520 final; Ratsdok. 12315/13
... 15. Nach Auffassung des Bundesrates ist sicherzustellen, dass eine Doppelbelastung durch nationale Restrukturierungsfonds und einen einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds vermieden wird.
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zur Rechtsgrundlage
Zum Anwendungsbereich
Zu den Förderbanken
Zur Zuständigkeit der Kommission
Zum Abwicklungsverfahren
Zu den Abwicklungsinstrumenten
Zum einheitlichen Abwicklungsfonds
Zur EU-Bankenabgabe
Zum Rechtsweg
2 Evaluation
Drucksache 408/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank
... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die notwendige Schaffung einer Bankenunion sich nicht auf die Schaffung einer einheitlichen Aufsicht beschränken kann, sondern auf zwei Säulen ruhen muss: Die einheitliche Aufsicht ist aus Sicht des Bundesrates zwingend durch einen einheitlichen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus für systemrelevante Banken zu ergänzen. Der Bundesrat fordert, dass für diesen Mechanismus neue Kriterien der Systemrelevanz gefunden werden müssen, die sich über die noch zu bestimmende Bilanzsumme hinaus auch an weiteren Kriterien orientieren. Eine Doppelbelastung durch nationale Restrukturierungsfonds und einen Fonds für einen einheitlichen europäischen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechnismus sollte vermieden werden. Der einheitliche Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus ist - neben einer schlagkräftigen Aufsicht und weiteren regulatorischen Maßnahmen wie etwa hohen Eigenkapitalvorgaben - eine notwendige Bedingung, um die Glaubwürdigkeit der Aufsicht zu erhöhen, Unsicherheit zu reduzieren und die Gefahr von Ansteckungseffekten im europäischen Maßstab zu verringern. Der Bundesrat verweist auf die Einschätzung von Kommission, EZB, Deutscher Bundesbank und namhaften Wissenschaftlern, dass die Einrichtung eines Mechanismus zur geordneten, grenzüberschreitenden Abwicklung systemrelevanter Banken gleichzeitig mit der Schaffung einer einheitlichen Aufsicht erfolgen muss. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, ihren bisherigen Widerstand gegen eine solche Maßnahme aufzugeben.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 408/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank
... Der Bundesrat fordert, dass für diesen Mechanismus neue Kriterien der Systemrelevanz gefunden werden müssen, die sich über die noch zu bestimmende Bilanzsumme hinaus auch an weiteren Kriterien orientieren. Eine Doppelbelastung durch nationale Restrukturierungsfonds und einen Fonds für einen einheitlichen europäischen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechnismus sollte vermieden werden.
Drucksache 496/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe
Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe
Drucksache 496/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe
Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe
Drucksache 182/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe
Drucksache 815/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes
... Die Herausforderungen des demografischen Wandels werden perspektivisch eine Vielzahl verschiedener Handlungsinstrumente erfordern. Mit dem Gesetzentwurf sollen erste konkrete Schritte unternommen werden. So soll der bereits in vielen Familien bestehenden Doppelbelastung durch Beruf und Pflege naher Angehöriger in stärkerem Umfang als bisher Rechnung getragen werden. Durch familienbedingte Teilzeit und familienbedingte Beurlaubung entstehen Einkommenseinbußen im Erwerbsleben, die sich nachteilig auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirken; diese Einbußen sollen durch einen flexibleren Eintritt in den Ruhestand stärker als bisher kompensiert werden können. Der flexiblere Eintritt in den Ruhestand muss dabei im Einklang mit den dienstlichen Interessen stehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
§ 92a Familienpflegezeit
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 7 Besoldung bei Familienpflegezeit, Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu § 7
Zu Artikel 3
C. Stellungnahmen der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2364: Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes / Familienpflegezeitgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Drucksache 182/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe
Drucksache 664/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
... 6. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Providern und TK-Unternehmen bei der Auskunftserteilung an die anfragenden Behörden unverhältnismäßige Lasten aufbürdet. In § 113 Absatz 5 Satz 2 TKG-E ist vorgesehen, dass der Provider "die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen auf seine Kosten zu treffen hat". Es ist weiter vorgesehen, dass die Provider (ab 100 000 Kunden) "verpflichtet sind, für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte eine elektronische Schnittstelle bereitzuhalten". Der Bundesrat kritisiert das Fehlen einer Regelung zur Entschädigung der Unternehmen für die Heranziehung für staatliche Aufgaben. Weder für Einrichtung, Betrieb, Wartung der elektronischen Schnittstelle noch für die einzusetzende Fachkraft ist eine Kostenerstattung vorgesehen. Ein Einsparpotenzial für die Unternehmen ergäbe sich lediglich aus einer gleichfalls verpflichtenden Nutzung der automatisierten Abfrage durch die zur Abfrage berechtigten Stellen. Wird allerdings wie bisher vorwiegend per Fax oder Brief die Abfrage erfolgen, so bedeutet diese Abfragepraxis für die Unternehmen einen erheblichen finanziellen und administrativen Mehraufwand. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine solche Doppelbelastung unverhältnismäßig ist und bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die elektronische Schnittstelle auch für die zur Abfrage berechtigten Stellen zur Pflicht gemacht wird, es sei denn, dass im Einzelfall eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Ziffern 1, 2 und 4 bis 6:
9. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 111 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Absatz 2 Satz 1 TKG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 149 Absatz 1 Nummer 30 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 2 StPO
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 3 Satz 1 StPO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 7 Absatz 5 Satz 1 BKAG , Nummer 2 Buchstabe a § 20b Absatz 5 Satz 1 BKAG , Nummer 3 § 22 Absatz 4* Satz 1 BKAG , Artikel 4 Nummer 1 § 22a Absatz 3 Satz 1 BPolG , Artikel 5 Nummer 2 § 7 Absatz 7 ZFdG , Nummer 3 Buchstabe c § 15 Absatz 4 ZFdG , Artikel 6 § 8d Absatz 3 BVerfSchG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 3 Satz 1 StPO ,
13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1a - neu - TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 2 TKG
16. Zu Artikel 7a* - neu - Anlage 3 Vorbemerkung Absatz 2 JVEG
'Artikel 7a* Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
17. Zu Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 546/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank - COM(2012) 511 final
... 30. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass der Zeitplan zur Schaffung der europäischen Bankenaufsicht der Etablierung einer arbeitsfähigen Aufsichtsstruktur entgegensteht. Bereits ab 1. Januar 2013 soll die EZB die Möglichkeit erhalten, die volle Aufsichtsverantwortung über jedes europäische Kreditinstitut zu übernehmen, insbesondere wenn es öffentliche Unterstützung erhält oder beantragt hat. Ab Juli 2013 sollen alle systemrelevanten Banken der Aufsicht der EZB unterstellt werden. Diesen Zeitplan hält der Bundesrat auch für unrealistisch. Um Bankenkrisen künftig effektiv zu verhindern, ist ein wirksames und durchdachtes Aufsichtssystem nötig. Daher ist den Parlamenten und den Regierungen ausreichend Zeit zur Stellungnahme einzuräumen. Die geplante weitreichende Änderung der Aufsichtsstrukturen bedarf daher eines längeren Vorlaufs. Insbesondere darf die Übertragung der Aufgaben und Befugnisse von den nationalen Behörden erst erfolgen, wenn die Zuständigkeiten für künftige EU-Aufsichtsfragen zwischen EZB und nationalen Aufsichtsbehörden sowie der derzeitigen Bankenbehörde EBA klar und eindeutig geregelt sind. Kompetenzüberschneidungen und Doppelbelastungen bei betroffenen Instituten und Aufsichtsbehörden müssen von vornherein ausgeschlossen werden. Keinesfalls darf die Einführung der europäischen Aufsicht deshalb so schnell vorangetrieben werden, um damit die Voraussetzungen für eine direkte Bankenrekapitalisierung durch den ESM zu schaffen. Eine damit verbundene Entlassung der Mitgliedstaaten aus der vollen Haftung für Finanzhilfen aus dem ESM zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 253/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... Mitarbeiter in die Markttransparenzstelle ab. Zur näheren Regelung der Zusammenarbeit ist eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundesnetzagentur zu schließen. Darin sind Regelungen einer personellen und sachlichen Zusammenarbeit zu treffen. Das ermöglicht z.B. die Prüfung, ob Mitarbeiter der Bundesnetzagentur oder andere Personen mit spezieller technischer oder beruflicher Fachkenntnis in der Markttransparenzstelle eingesetzt werden sollen. Besondere Bedeutung kommt der Kommunikation und Entscheidungsfindung zwischen Markttransparenzstelle und Bundesnetzagentur bei der Marktbeobachtung der Großhandelsmärkte zu. Dies betrifft eine Abstimmung über die nach § 47b Absatz 3 in Verbindung mit § 47e und § 47g zu erhebenden Daten sowie generell die Gewährleistung eines gegenseitigen, unverzüglichen und sicheren Zugriffs auf Daten und Informationen. Dadurch wird Mehraufwand bei Behörden und Unternehmen vermieden. Damit sollen möglichst große Synergien, eine effektive Marktbeobachtung unter Vermeidung von Doppelbelastungen der Mitteilungspflichtigen erreicht werden. Die Aufgaben des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur im Übrigen bleiben unberührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Neunter Abschnitt
§ 47a Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation
§ 47b Aufgaben
§ 47c Datenverwendung
§ 47d Befugnisse
§ 47e Mitteilungspflichten
§ 47f Verordnungsermächtigung
47g Festlegungsbereiche
§ 47h Berichtspflichten, Veröffentlichungen
§ 47i Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
§ 47j Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
§ 47k Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 5b Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten
§ 58a Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011
§ 58b Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen
§ 68a Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
§ 95a Strafvorschriften
§ 95b Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vorgeschichte
2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
d Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
7. Nachhaltigkeit
8. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 47a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 47c
Zu § 47d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 47e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47f
Zu § 47g
Zu § 47h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47i
Zu § 47j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchtstabe c :
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu § 95a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 95b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
I. Votum
II. Regelungsschwerpunkte
III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas
IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten
V. Darstellung von Alternativen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)
Drucksache 249/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
... Die Vorschrift berechtigt und verpflichtet die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt, sich die für die Aufgabenwahrnehmung der Deutschen Bundesbank nach diesem Gesetz bzw. die Aufgaben der Bundesanstalt notwendigen Informationen, insbesondere Beobachtungen, Feststellungen und Einschätzungen gegenseitig zu übermitteln. Damit wird einerseits sichergestellt, dass der Deutschen Bundesbank die für ihre Analysen und zur Identifizierung von Gefahren für die Finanzstabilität notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Hierzu gehören auch Feststellungen der Bundesanstalt, die für die Sicherung der Finanzstabilität in Deutschland von Bedeutung sein können. Dabei wird vermieden, dass die Deutsche Bundesbank selbst die maßgeblichen Informationen erheben muss. Gleichzeitig wird somit einer Doppelung der Erhebungsstrukturen und einer Doppelbelastung der Betroffenen vorgebeugt. Andererseits stellt der laufende Informationsaustausch sicher, dass die makroprudentiellen Erkenntnisse laufend in die Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt einfließen und von dieser berücksichtigt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität (Finanzstabilitätsgesetz - FinStabG)
§ 1 Wahrung der Finanzstabilität
§ 2 Ausschuss für Finanzstabilität
§ 3 Warnungen und Empfehlungen
§ 4 Zusammenarbeit der Deutschen Bundesbank mit der Bundesanstalt
§ 5 Mitteilungspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
§ 4a Meinungsverschiedenheiten bei der laufenden Überwachung
§ 4b Beschwerden
§ 4c Aktenvorlage und Auskunftspflicht in verwaltungsgerichtlichen Verfahren
§ 8a Verbraucherbeirat
§ 10a Stellenzulage
§ 10b Personalgewinnungszuschlag
§ 22 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 4 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung
Im Einzelnen
1. Verbesserung der Aufsicht
2. Verbesserung der Bezahlungsstruktur der Bundesanstalt
3. Verbraucherfragen
5. Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesanstalt
6. Sonstige Änderungen
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Kosten für die Bundesbank
4. Weitere Kosten
5. Nachhaltigkeit
6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu § 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 4a
Zu § 4b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 10a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu § 22
Zu § 22
Zu § 22
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2075: Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
Drucksache 546/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank - COM(2012) 511 final
... 46. Insbesondere darf die Übertragung der Aufgaben und Befugnisse von den nationalen Behörden erst erfolgen, wenn die Zuständigkeiten für künftige EU-Aufsichtsfragen zwischen EZB und nationalen Aufsichtsbehörden sowie der derzeitigen Bankenbehörde EBA klar und eindeutig geregelt sind. Kompetenzüberschneidungen und Doppelbelastungen bei betroffenen Instituten und Aufsichtsbehörden müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
Drucksache 229/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... Auch unter Berücksichtigung dieser Überlegung ist eine Doppelbelastung der Derivate nicht geboten. Das Systemrisiko der Derivate sollte nur einmal erfasst werden. Wenn man aber - im Einklang mit den Bankenabgaben in Österreich und Portugal - an einer Erfassung der Derivate mit dem Nominalbetrag festhalten möchte, um damit für die künftige Harmonisierung auf EU-Ebene einen Grundstein zu legen, sollte zumindest die Doppelerfassung der negativen Marktwerte unterbleiben.
1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe 0a - neu - und a1 - neu -
2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a01 - neu -
3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2
4. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2
5. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2
6. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 4
7. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2*
8. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2* und Satz 3
9. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
10. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
11. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 3
12. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
13. Zu § 3 Absatz 1 nach Satz 1
Drucksache 150/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... Mit der Neuregelung wird das Recht der Krankenkassen bezüglich des Aufbaus von Deckungskapital für Altersversorgungszusagen auf die Medizinischen Dienste übertragen. Die Medizinischen Dienste bekommen damit Zeit, ein wertgleiches Deckungskapital bezüglich des voraussichtlichen Barwertes ihrer Verpflichtungen aus Altersversorgungszusagen nicht sofort, sondern erst bis zum 31. Dezember 2049 zu bilden. Mit dieser zeitlichen Streckung ist eine finanzielle Entlastung verbunden, da die jährlichen Zuführungen durch die zeitliche Streckung geringer ausfallen können. Die Anwendung der Regelung des § 171e SGB V führt nicht zu einer finanziellen Doppelbelastung der Medizinischen Dienste. Soweit sie Zahlungen an einen Versorgungsträger (z.B. Unterstützungskassen) leisten bzw. geleistet haben, haben diese eine befreiende Wirkung, sodass ein wertgleiches Deckungskapital nicht mehr aufgebaut werden muss. Auch Rückstellungen müssen insoweit nicht gebildet werden, sondern nur insoweit, als wegen nicht ausreichender Zahlungen noch eigene Verpflichtungen der Medizinischen Dienste bestehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
a Bund
b Länder
c Gesetzliche Krankenversicherung
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 23 Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3)
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 111b Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 6 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.
Artikel 7 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass, Zielsetzung und wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Mehr Qualität, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz über den Stand der Hygiene in der Versorgung
Einrichten einer Schiedsstelle §§ 111 und 111 b SGB V
Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Datenübermittlung § 285 SGB V
Apothekenverzeichnis für die Zentrale Stelle der Einziehung der Arzneimittelrabatte bei Privatversicherten § 293 SGB V
Beteiligung der PKV an den Prüfungen der Pflegequalität; Pflegetransparenzvereinbarung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstiger Vollzugsaufwand
III. Kosten- und Preiswirkungsklausel
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
a Aufgehobene Informationspflichten:
b Vereinfachte Informationspflichten:
c Neue Informationspflichten:
2. Informationspflichten für Bürger
3. Informationspflichten für die Verwaltung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Nachhaltigkeit
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1653: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
1. Qualitätsberichte gemäß § 137 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V
2. Verzicht auf die Einrichtung von Weiterleitungsstellen
3. Dokumentationspflicht für Vertragsärzte
Drucksache 283/11
Verordnung des Bundesversicherungsamtes
Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände (Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung - KK-AltRückV)
... Bei einer betrieblichen Altersversorgung, die von einer Unterstützungskasse durchgeführt wird, sind ergänzend Deckungskapital und Altersrückstellungen zu bilden, wenn und insoweit durch die Unterstützungskasse keine volle Deckung der Altersversorgungszusagen geleistet wird. Soweit Krankenkassen Zahlungen an eine Unterstützungskasse leisten bzw. geleistet haben, haben diese eine befreiende Wirkung, so dass ein wertgleiches Deckungskapital nicht mehr aufgebaut werden muss. Auch Rückstellungen müssen insoweit nicht gebildet werden, sondern nur insoweit, als wegen nicht ausreichender Zahlungen noch eigene Verpflichtungen der Krankenkassen bestehen. Eine Doppelbelastung der Krankenkassen durch Zahlungen an die Unterstützungskassen einerseits und durch die Bildung von Rückstellungen andererseits wird dadurch vermieden. Unerheblich ist, um welche Art von Unterstützungskasse (reservepolsterfinanzierte bzw. rückgedeckte) es sich handelt. Wie bei den übrigen Wegen der mittelbaren Alterversorgung muss auch bei Unterstützungskassen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit nicht über Rücklagen abgesichert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Abgrenzung der Altersversorgungsverpflichtungen
§ 3 Versicherungsmathematische Vorgaben
§ 4 Höhe, Überprüfung und Anpassung der Zuweisungsbeträge
§ 5 Zahlverfahren
§ 6 Anlage der Mittel
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
F. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1472: Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände
Drucksache 229/11
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... Absatz 1 bestimmt, welche Informationen die Kreditinstitute der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) übermitteln müssen, damit diese in die Lage versetzt wird, die jeweils anzusetzenden Jahresbeiträge zu berechnen. Um den bürokratischen Aufwand für die Institute gering zu halten, trifft die FMSA technische Regelungen zum Meldewesen. Sie kann sich dabei Dritter bedienen. Gemäß § 14 Absatz 1 RStruktFG werden zudem für die Beitragserhebung erforderliche Informationen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an die FMSA übermittelt, um einer Doppelung der Strukturen und einer Doppelbelastung der Institute vorzubeugen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Jahresbeitrag
§ 2 Sonderbeiträge
§ 3 Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
§ 4 Mitteilungspflichten
§ 5 Berichtspflichten bei Erreichen der Zielgröße, Aussetzung der Beiträge
§ 6 Fälligkeit der Beitragsforderungen, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 7 Festsetzungs- und Zahlungsverjährung
§ 8 Übergangsregelungen
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1484: Verordnung über die Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 17. Februar 2011 zu der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
Drucksache 863/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
... Der Begriff „Erfüllung der Wehrpflicht“ schließt die Zahlung des schweizerischen Militärpflichtersatzes ein, weil sonst das Ziel des Abkommens, Doppelbelastungen zu vermeiden, verfehlt würde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Abkommen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffe
Artikel 3 Grundsätze
Artikel 4 Wahlrecht
Artikel 5 Erfüllen der Wehrpflicht; Verpflichtung zu weiteren Leistungen aufgrund der Wehrpflicht
Artikel 6 Missbrauch
Artikel 7 Zusammenarbeit der Behörden
Artikel 8 Schwierigkeiten bei der Anwendung
Artikel 9 Datenschutz
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten und Kündigung
Anlage 1 zum Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
Anlage 2 zum Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
Protokoll zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
Denkschrift
2 Allgemeines
2 Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 534/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... Für Kundeneinlagen gibt es schon heute gesetzlich vorgegebene Einlagensicherungseinrichtungen, in die die Kreditinstitute Beiträge leisten. Kundeneinlagen sind daher von der Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe auszunehmen, um Doppelbelastungen auszuschließen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein
3. Zu Artikel 1 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG
25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 530/1/10
... vorlegen. Der darin zu erwartende Paradigmenwechsel beim Qualitätsmanagement wird zu erheblichem Umstellungsaufwand auch bei den Vollzugsbehörden führen. Eine grundlegende Novellierung der Trinkwasserverordnung sollte zur Vermeidung von Doppelbelastungen daher erst im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 bis 9, 11, 12, 13 Buchstabe a bis c, 14, 15 Buchstabe c und d sowie 16 bis 25 Artikel 3
Artikel 3Inkrafttreten
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV
15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe ii - neu - § 25 Nummer 1 1a - neu - TrinkwV
24. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe d § 17 Absatz 3 TrinkwV , Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe j 1 - neu - und Buchstabe l § 25 Nummer 13a - neu - und Nummer 15 und 16 TrinkwV
25. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV
26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV
27. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV
28. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV
29. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 2 Teil II laufende Nummer 4, 7 und 8 TrinkwV
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV
31. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen.... , Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV
32. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 3Inkrafttreten
Drucksache 698/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... sollte durch die Erhebung eines einheitlichen Tarifs gleich behandelt werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Maßnahmen nicht mit einer offenen oder verdeckten Steuererhöhung verbunden werden. Die Steuerlast für die Endkunden darf in der Summe nicht erhöht werden. Eine Doppelbelastung des Energieverbrauchs, der dem EU-Emissionshandel unterfällt, ist ebenfalls auszuschließen. Eine Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass die bereits heute hohen Energiekosten in Europa noch stärker ansteigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen noch stärker belastet wird. In diesem Zusammenhang muss die Kommission kurzfristig den beihilferechtlichen Rahmen zur Strompreiskompensation nach Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandelsrichtlinie schaffen. Die energieintensive Industrie benötigt Planungs- und Investitionssicherheit für die gesamte Emissionshandelsperiode an ihren europäischen Standorten. Zu den Abgaben auf Strom und Gas gehört auch die Konzessionsabgabe, die den Städten und Gemeinden zusteht. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2005 bundesweit mehr als 3,5 Mrd. Euro. Diese nicht unerhebliche kommunale Einnahmequelle darf durch Veränderungen im Steuersystem nicht verloren gehen bzw. reduziert werden.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 52/10
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts (Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 - GewStR 2009)
... 5Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, sind ferner bei der Veräußerung einer Organbeteiligung durch den Organträger die von der Organgesellschaft während der Dauer des Organschaftsverhältnisses erwirtschafteten, aber nicht ausgeschütteten Gewinne, soweit sie in den Vorjahren im Organkreis der Gewerbesteuer unterlegen haben, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags des Wirtschaftsjahrs des Organträgers abzuziehen, in dem die Beteiligung veräußert worden ist.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Gewerbesteuer -Richtlinien 2009 GewStR 2009
3 Einführung
1.1 Steuerberechtigung
1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer
Übertragung eines Teils der Verwaltung auf die Gemeinden
Ausschließliche Verwaltung durch die Finanzämter
Teil nahmerecht der Gemeinden bei einer Außenprüfung
1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags
Geschäftsleitung innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, Reisegewerbebetriebe
Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes
Vom Wohnsitz abweichender Ort der Geschäftsleitung
1.4 Gewerbesteuermessbescheid
Fertigung von Gewerbesteuermessbescheiden
Bekanntgabe und Mitteilung an die Gemeinden
1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
Erfordernis einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Wirkung von Billigkeitsmaßnahmen bei Steuern vom Einkommen
Mitteilung
1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer
Zuständigkeit der Gemeinden
Zuständigkeit der Finanzämter
1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden
5 Zuständigkeiten
5 Folgebescheide
1.8 Zinsen
1.9 Anzeigepflichten
Eröffnung, Aufgabe oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsstätten
Folgen der Unterlassung
2.1 Gewerbebetrieb
Begriff des Gewerbebetriebs
5 Personengesellschaften
5 Reisegewerbebetrieb
Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Betriebe der öffentlichen Hand
2.2 Betriebsverpachtung
2.3 Organschaft
5 Allgemeines
Beginn und Beendigung der Organschaft
Personengesellschaften als Organträger
2.4 Mehrheit von Betrieben
Mehrere Betriebe verschiedener Art
Mehrere Betriebe gleicher Art
5 Personengesellschaften
Einheitlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
Atypisch stille Gesellschaften
2.5 Beginn der Steuerpflicht
Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften
Steuerpflicht kraft Rechtsform
Sonstige juristischen Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine
Wegfall einer Befreiung
2.6 Erlöschen der Steuerpflicht
Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Betriebsaufgabe, Auflösung und Insolvenz
2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel
Übergang eines Betriebs im Ganzen
Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft
Übergang eines Teilbetriebs
2.8 Inland, gebietsmäßige Abgrenzung der Besteuerung
2.9 Betriebsstätte
5 Allgemeines
Bauausführungen oder Montagen
Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die dem Gewerbebetrieb unmittelbar dienen
Betriebsstätte eines Vertretenen
2a Arbeitsgemeinschaften
3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
3.7 Hochsee- und Küstenfischerei
3.20 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen
4.1 Hebeberechtigung
5 Allgemeines
5 Bindungswirkung
5.1 Steuerschuldnerschaft
5 Allgemeines
Atypisch stille Gesellschaft
5.2 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV
5.3 Haftung
7.1 Gewerbeertrag
Allgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags
5 Rechtsbehelfe
Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften
Gewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft
Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften
Besteuerung kleiner Körperschaften
Ermittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz
8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
Entgelte für Schulden
Renten und dauernde Lasten
Gewinnanteile des stillen Gesellschafters
Miet - und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter
Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten
Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG
8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile Dividenden
8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft
8.5 Spenden bei Körperschaften
8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste
8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen
5 Allgemeines
Bankfremde Geschäfte
8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen
9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz
5 Allgemeines
5 Bemessungsgrundlage
Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid
9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen
5 Allgemeines
Begünstigte Tätigkeiten
Umfang der Kürzung
Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG
9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags
9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
10a.1 Gewerbeverlust
5 Ermittlung
Gesonderte Feststellung
5 Verlustabzug
10a.2 Unternehmensidentität
10a.3 Unternehmeridentität
5 Allgemeines
5 Einzelunternehmen
5 Mitunternehmerschaften
5 Kapitalgesellschaften
10a.4 Organschaft
11.1 Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen
14.1 Festsetzung des Steuermessbetrags
15.1 Pauschfestsetzung
16.1 Hebesatz
19.1 Vorauszahlungen
19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen
28.1 Zerlegung des Steuermessbetrags
29.1 Zerlegungsmaßstab
30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten
31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung
33.1 Zerlegung in besonderen Fällen
34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids
35a.1 Reisegewerbebetriebe
35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1176: Allg. Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts Gewerbesteuer-Richtlinien 2009
Drucksache 155/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Die Regelung in § 2a ermöglicht es Instituten, die einer Instituts- oder Finanzholding-Gruppe angehören, bestimmte Regelungen nicht auf Einzelinstitutsebene, sondern nur auf zusammengefasster Basis anzuwenden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat dazu im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie (BGBl. 2006 I, S. 2606) das ihm von Art. 69 der Bankenrichtlinie eingeräumte Wahlrecht ausgeübt. Ziel war es, einen modernen, risikosensitiven Rechtsrahmen für Kreditinstitute einzuführen und aufsichtsrechtliche Doppelbelastungen für Instituts- und Finanzholding-Gruppen in Teilbereichen durch Verzicht auf bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen auf Einzelinstitutsbasis zu verringern. Dem lag die Erwartung zu Grunde, dass die Gruppenaufsicht die bis dahin geltende Aufsicht auf Einzelinstitutsbasis angemessen ersetzen kann. Die bisherige Erfahrung der Aufsicht zeigt allerdings, dass Nachbesserungsbedarf besteht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung
§ 30 Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken
2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital
3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden
4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen
5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG
6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 18a
Zu § 18b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen
Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Anlage 3 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Drucksache 812/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts KOM (2010) 726 endg.; Ratsdok. 17825/10
... 6. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass eine Zuständigkeit der europäischen Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden bei der Datensammlung und Marktbeobachtung zu Doppelbelastungen der Marktteilnehmer führen kann, wenn auch nationale Markttransparenzstellen Datensammlung und Marktbeobachtung durchführen.
Drucksache 681/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... Die Beiträge dürfen sich nicht allein deshalb erhöhen, weil sich Kreditinstitute als Konzerne strukturieren. Eine Doppelbelastung von Konzernmutter und Konzernteilunternehmen muss ausgeschlossen sein.
1. Zu Artikel 2 Nummer 16a § 52a Absatz 1 Satz 2 - neu - KWG
2. Zu Artikel 3 § 2 nach Satz 2 RStruktFG
3. Zu Artikel 3 § 2 a.E. RStruktFG
Zu Artikel 3
7. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG
8. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG
9. Zu Artikel 3 RStruktFG
13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 8 Nummer 1a -neu- RStruktFG
14. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 698/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... sollte durch die Erhebung eines einheitlichen Tarifs gleich behandelt werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Maßnahmen nicht mit einer offenen oder verdeckten Steuererhöhung verbunden werden. Die Steuerlast für die Endkunden darf in der Summe nicht erhöht werden. Eine Doppelbelastung des Energieverbrauchs, der dem EU-Emissionshandel unterfällt, ist ebenfalls auszuschließen. Eine Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass die bereits heute hohen Energiekosten in Europa noch stärker ansteigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen noch stärker belastet wird. In diesem Zusammenhang muss die Kommission kurzfristig den beihilferechtlichen Rahmen zur Strompreiskompensation nach Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandelsrichtlinie schaffen. Die energieintensive Industrie benötigt Planungs- und Investitionssicherheit für die gesamte Emissionshandelsperiode an ihren europäischen Standorten.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 812/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts KOM (2010) 726 endg.; Ratsdok. 17825/10
... 5. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass eine Zuständigkeit der europäischen Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden bei der Datensammlung und Marktbeobachtung zu Doppelbelastungen der Marktteilnehmer führen kann, wenn auch nationale Markttransparenzstellen Datensammlung und Marktbeobachtung durchführen.
Drucksache 4/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine Regelung in das Gesetz aufgenommen werden kann, die die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Ertragsteuern in den Fällen des § 16
1. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,
18. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG
20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG
21. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG
22. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 BewG
23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 166 BewG
25. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG
26. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG
27. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG
28. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG
29. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG
§ 179 Bewertung unbebauter Grundstücke
30. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB
31. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
32. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG
33. Zu Artikel 3 Abs. 2
34. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB
35. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
Drucksache 4/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine Regelung in das Gesetz aufgenommen werden kann, die die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Ertragsteuern in den Fällen des § 16
1. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 § 13a Abs. 01 - neu -, § 13b Abs. 1 Satz 1 ErbStG
3 2.
4. Zu Buchstabe a:
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 2 bis 7 und Absatz 4 ErbStRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 7, Abs. 5 Satz 1 ErbStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStRG
15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ErbStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a - neu - § 15 Abs. 1 ErbStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,
28. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG
29. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG
30. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG
31. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG
32. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 BewG
33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32
Zu Artikel 2
34. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG
35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32
Zu Artikel 2
36. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG
37. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG
38. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 2, § 164 Abs. 2 Satz 1 BewG
39. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 BewG
40. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG
41. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 167 Abs. 2 Satz 2 - neu - BewG
42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG
43. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG
§ 179 Bewertung unbebauter Grundstücke
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 182 Abs. 2 Satz 3 BewG
45. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a § 193 Abs. 5 Satz 2a - neu - BauGB
46. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB
47. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB
48. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB
49. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
50. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG
51. Zu Artikel 3 Abs. 2
52. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 6 BauGB
53. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB
54. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
55. Zu Artikel 5 Abs. 1 Inkrafttreten
56. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... es haben, sind die Normen für Zahlungsinstitute, die mit dem Kreditwesengesetz deckungsgleiche Pflichten enthalten, die von einem Träger einer KWG-Erlaubnis bereits zu erfüllen sind, nicht anzuwenden. Absatz 11 stellt gegenüber den Adressaten klar, dass die im KWG geregelten, identischen Pflichten Vorrang genießen. Absatz 11 vermeidet somit durch diese Klarstellung Kollisionsfälle und damit verbundene Doppelbelastung bei den Normadressaten. Nicht anwendbar sind:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung sonstiger Gesetze
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... erst seit 1977 und damit seit 30 Jahren durchgeführt wird ergab sich bislang insoweit ein Verzögerungseffekt. Damit wird ohne eine grundlegende Reform voraussichtlich auch die Doppelbelastung der Ehegatten, der Versorgungsträger und der Justiz wachsen: Es kommt dann nämlich häufiger als bislang sowohl zu einem Verfahren bei der Scheidung (öffentlich-rechtlicher Wertausgleich von Amts wegen) als auch zu einem weiteren Verfahren im Versorgungsfall (schuldrechtlicher Ausgleich auf Antrag) und unter Umständen sogar zu einem dritten Verfahren (verlängerter schuldrechtlicher
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick über das Reformkonzept
1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut
2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs
a Gerechtigkeitsdefizite:
b Anwendungsdefizite:
3. Die Lösung der Strukturreform
a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten
b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung
II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform
1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben
a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale
b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge
c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts
d Vollzug des Ausgleichs
2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich
a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell
b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung
c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung
d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich
e Der schuldrechtliche Ausgleich
f Das Abänderungsverfahren Totalrevision
g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich
3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich
a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System
b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen
c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall
4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs
a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger
b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger
c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung
d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich
e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte
f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands
5. Bewertung anderer Reformvorschläge
a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs
b Das Modell Bergner
c Weitere Reformansätze
III. Verfassungsrechtliche Bewertung
1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute
2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger
IV. Gleichstellungspolitische Bewertung
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Kapitel 2 Ausgleich
Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
Zu § 9
Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Unterabschnitt 2 Abfindung
Zu § 23
Zu § 24
Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
Zu § 25
Zu § 26
Zu Abschnitt 4 Härtefälle
Zu § 27
Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Teil 2
Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert
Zu § 47
Zu Teil 3
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu Artikel 2
§ 217 Versorgungsausgleichssachen
§ 218 Örtliche Zuständigkeit
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 219
Zu § 220
Zu § 221
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu § 225
Zu § 226
Zu § 227
Zu § 228
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 120f
Zu § 120g
Zu § 120h
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 3
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
Drucksache 516/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) KOM (2007) 433 endg.; Ratsdok. 12076/07
... – Statistische Informationen werden zuweilen zweifach erhoben: einmal für Verwaltungszwecke, z.B. Steuern, und dann noch einmal in Erhebungen für statistische Zwecke. Diese Doppelbelastung ist so weit wie möglich zu vermeiden. Daher werden aus diesem Programm Projekte zur Nutzung von Verwaltungsdaten, einschließlich Unternehmensabschlüssen, für statistische Zwecke finanziell unterstützt werden, indem den Ländern bei der Umstellung von statistischen Erhebungen auf die Nutzung von Verwaltungsdaten bei gleichzeitiger Sicherung einer hohen Datenqualität geholfen wird.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
– Gründe und Ziele des Vorschlags
- Allgemeiner Kontext
- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
– Anhörung von interessierten Kreisen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
– Zusammenfassung des Vorschlags
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
– Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Aufstellung des Programms
Artikel 2 Geltungsbereich und allgemeine Ziele
Artikel 3 Maßnahmen
Artikel 4 Jährliches Arbeitsprogramm
Artikel 5 Ausschuss
Artikel 6 Bewertung
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Inkrafttreten
Anhang Untergliederung der in Artikel 3 aufgeführten Maßnahmen
Ziel 1: Entwicklung von Zielindikatoren und Überprüfung der Prioritäten
Maßnahme 1.1: Entwicklung neuer Bereiche
Maßnahme 1.2: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen
Ziel 2: Rationalisierung des Systems der unternehmensbezogenen Statistiken
Maßnahme 2.1: Integration von Konzepten und Methoden innerhalb des rechtlichen Rahmens
Maßnahme 2.2: Entwicklung von Statistiken über Unternehmensgruppen
Maßnahme 2.3: Europäische Erhebungen zur Minimierung der Belastung der Unternehmen
Ziel 3: Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Datenerhebung
Maßnahme 3.1: Bessere Nutzung der im statistischen System bereits vorhandenen Daten, einschließlich der Möglichkeit von Schätzungen
Maßnahme 3.2: Bessere Nutzung der in der Wirtschaft bereits vorhandenen Daten
Maßnahme 3.3: Entwicklung von Hilfsmitteln zur effizienteren Extraktion, Übermittlung und Verarbeitung der Daten
Ziel 4: Modernisierung und Vereinfachung von Intrastat
Maßnahme 4.1: Harmonisierung der Methoden, um die Qualität in einem vereinfachten Intrastat-System zu erhöhen
Maßnahme 4.2: Bessere Nutzung von Verwaltungsdaten
Maßnahme 4.3: Verbesserung und Vereinfachung des Datenaustauschs für Intrastat
Finanzbogen
Drucksache 544/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... Die Bundesregierung wird gebeten, ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern die bestehenden Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbelastung bzw. einer doppelten Nichterfassung des Gewinns der Organgesellschaft innerhalb des Organkreises zu prüfen und eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG
Zu § 4
Zu § 4
7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2a
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG
Zu Nummer 14a
Zu Nummer 37
22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz
Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)
Zu Artikel 27a
24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG
28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG
29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG
30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG
31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG
32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV
34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG
36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG
37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG
38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG
39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz
40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz
41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG
42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG
43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG
44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG
45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO
47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO
48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO
49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO
50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG
51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG
52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG
53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG
56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG
57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz
58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz
59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten
60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... In den Ländern, in denen das Bundesgaststättengesetz fort gilt, ist eine Doppelbelastung zwischen der gaststättenrechtlichen Erlaubnispflicht nach
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage 1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Wird das Gaststättenrecht geändert.
• Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.
• wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.
• wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.
• wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.
• wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.
• wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
1. Zu § 1
2. Zu §§ 2 bis 7
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
3. Zu § 7
4. Zu § 8
5. Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nr. 1
zu Nr. 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 9
II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Artikel 10
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 19
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 22
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 25
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Absatz 2
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.