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"Dienst"
Drucksache 69/20
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe der Leiter der Pflanzengesundheitsdienste (COPHS)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe der Leiter der Pflanzengesundheitsdienste (COPHS)
Drucksache 239/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetz es und zur Änderung weiterer Vorschriften
... "Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für technische Einrichtungen, die für das Erbringen von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten erforderlich sind."
Drucksache 262/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Nummer 5 VersStG
2. Hauptempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 5
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 1 Nummer 5
Drucksache 245/1/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
... Durch ihren engagierten Einsatz haben sowohl die Bediensteten der Justizbehörden der Länder als auch die Vertreter der rechtsberatenden und rechtsversorgenden Berufe in den vergangenen Wochen mit der Rechtspflege und Rechtsprechung unter schwierigsten Bedingungen einen der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates aufrechterhalten.
Drucksache 173/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad Odrą)
... (1) Ungeachtet des geltenden Verlaufs der Staatsgrenze gilt der örtliche Bereich des Vorhabens hinsichtlich der Anwendung des Mehrwertsteuerrechts als Hoheitsgebiet der Republik Polen, soweit es sich um Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen sowie den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Waren handelt, die für die Durchführung des Vorhabens bestimmt sind.
Drucksache 75/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Darüber hinaus stellt die geplante Neufassung des § 273 SGB V eine unzulässige und unsystematische Vermischung der Zuständigkeiten von Aufsichtsbehörde und Prüfdienst dar, die insbesondere auch Länderzuständigkeiten in der Rechtsaufsicht ignoriert.
Drucksache 141/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... Außerdem ist gemäß § 9 die Kennzeichnung aller Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder anzupassen. Dabei handelt es sich um die Einführung von zwei neuen Informationspflichten, die durch die erforderliche Umgestaltung des Verpackungsdesigns einen einmaligen Umstellungsaufwand auslösen. Es entsteht kein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand, da sich die Druckkosten für die Etiketten nicht durch die neuen Informationspflichten verändern. Laut einer Pilotmessung des Erfüllungsaufwands der Fachhochschule des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen zur europäischen Lebensmittelinformationsverordnung5) nimmt die Anpassung der Verpackung für ein individuelles Produkt eine Stunde6) in Anspruch. Da die Verpackungen hauptsächlich von Graphikagenturen angepasst werden, ist der Lohnsatz des Wirtschaftsabschnitts M "Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen" mit durchschnittlichem Qualifikationsniveau anzuwenden, der 35,40 Euro pro Stunde7) beträgt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Abschnitt 4 Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen
§ 9 Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
§ 12 Übergangsregelung für Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Begriffsbestimmungen § 7
Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder § 9
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 245/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
... Durch ihren engagierten Einsatz haben sowohl die Bediensteten der Justizbehörden der Länder als auch die Vertreter der rechtsberatenden und rechtsversorgenden Berufe in den vergangenen Wochen mit der Rechtspflege und Rechtsprechung unter schwierigsten Bedingungen einen der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates aufrechterhalten.
Drucksache 96/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Datenstrategie - COM(2020) 66 final
... 6. Der Bundesrat hält es für richtig, kein allgemeines Datenzugangsrecht zu etablieren, sondern - sofern der Markt es erfordert - sektorspezifisch zu regulieren, um Wettbewerber nicht gänzlich auszuschließen (zum Beispiel EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen). Soweit die Kommission prüft, derartige Regulierungen auf weitere Dienste auszuweiten, bittet der Bundesrat darum, dies stets unter Abwägung des Grundgedankens der Datensouveränität und der Vertragsautonomie zu tun.
Drucksache 1/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des
Drucksache 262/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Nummer 5 VersStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 2 Nummer 5 VersStG
Drucksache 360/20
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht
... Die Einzelkosten je zusätzlicher Anhörung betragen ca. 60 Euro in erster Instanz und ca. 180 Euro in zweiter Instanz. Das ergibt sich aus folgender Berechnung: Der dem zuständigen Richter bzw. den zuständigen Richtern entstehende Zeitaufwand für eine Anhörung dürfte inklusive Vor- und Nachbereitung durchschnittlich etwa eine Stunde ausmachen. Die Lohnkosten für ein Mitglied des höheren Justizdienstes in den Ländern betragen nach der Lohnkostentabelle Verwaltung (Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung, Seite 56) 60,50 Euro, gerundet 60 Euro. In zweiter Instanz sind in Familiensachen gemäß § 119 Nr. 1 lit. a
Drucksache 339/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... In § 115 Absatz 3 Satz 1 wird nach den Wörtern "des Katastrophenschutzes" das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern "eines Rettungsdienstes" ein Komma und die Wörter "eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme" eingefügt.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
§ 100g Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
§ 18 Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 10a Erhebung von Nutzungsdaten zur Identifizierung
Artikel 6 Änderung des Telemediengesetzes
§ 15a Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten
§ 15b Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
Artikel 7 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.
§ 3a Meldepflicht
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Evaluierung
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 157/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Auch wenn es sich bei den aufgeführten Tätigkeiten um ein eher kleineres Feld des amtstierärztlichen Dienstes handelt, ist auch hier die Wahrung und Einhaltung des
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 1 ZoonoseV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe ‚c
4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 22 Absatz 1a Tier-LMHV
5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2a Absatz 2 - neu - Tier-LMÜV
7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4 Tier-LMÜV
8. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LMÜV
Drucksache 213/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - COM(2020) 178 final; Ratsdok. 7576/1/20
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - COM(2020) 178 final; Ratsdok. 7576/1/20
Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... 1. während der üblichen Geschäfts- und Betriebszeiten an Bord eines Fahrzeugs gehen sowie öffentlich zugängliche Geschäfts- und Diensträume, Annahmestellen, Hafen- und Umschlagsanlagen, Schleusen und Liegestellen der in § 6 Absatz 4 genannten Personen betreten,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen
§ 2 Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen
§ 3 Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 4 Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 5 Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme
§ 6 Allgemeine Auskunftspflichten
§ 7 Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle
§ 8 Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers
§ 9 Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger
§ 10 Besondere Pflichten des Schiffsführers
§ 11 Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
§ 12 Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden
§ 13 Ordnungswidrigkeitendatei
§ 14 Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes
§ 15 Zuständige Behörden der Länder
§ 16 Gleichwertigkeiten
§ 17 Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Übertragung von Aufgaben
§ 20 Datenübermittlung und Datenaustausch
§ 21 Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsbestimmungen
§ 24 Zeitliche Anwendungsvorschrift
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand
bb Jährlicher Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene
bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen
cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes
dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Einmaliger Erfüllungsaufwand
Jährlicher Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. ‚One in one Out‘-Regel
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 97/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... 2. Er teilt die Mission der Kommission, dass eine erfolgreiche Digitalisierung nur dann gelingen kann, wenn der Mensch im Mittelpunkt steht und die Digitalisierung auf dem europäischen Wertekanon fußt. Er unterstützt nachdrücklich die Zielsetzung einer Technologie im Dienste der Menschen, einer fairen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft sowie einer offenen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft.
Drucksache 387/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... "(7) Ist in einer Rente ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung enthalten, sind auf den hierauf beruhenden Rentenanteil die Regelungen zu Renten und Hinzuverdienst sowie zur Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes nicht anzuwenden. Auf diesen Rentenanteil finden ausschließlich die Absätze 1 bis 6 Anwendung."
Drucksache 272/20
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue\-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 74/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetz es an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
... (3) Die Abwicklungsbehörde prüft die potentiellen Auswirkungen der betreffenden Maßnahmen auf die zentrale Gegenpartei, auf den gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen, die Finanzstabilität in relevanten Mitgliedstaaten und in der Union insgesamt und stimmt sich darüber mit der Aufsichtsbehörde und mit der Deutschen Bundesbank ab, bevor sie eine Änderung nach Absatz 1 verlangt.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
Teil 5 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
§ 152a Anwendungsbereich
§ 152b Ausgestaltung von Sanierungsplänen
§ 152c Bewertung von Sanierungsplänen
§ 152d Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
§ 152e Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
§ 152f Abwicklungsfähigkeit, Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen; Verordnungsermächtigung
§ 152g Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen
§ 152h Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 152i Zwecke der Instrumente der Vertragsbeendigung, der Minderung zu zahlender Gewinne und des zusätzlichen Barmittelabrufs
§ 152j Instrument der Vertragsbeendigung
§ 152k Instrument der Minderung zu zahlender Gewinne nichtausgefallener Clearingmitglieder
§ 152l Instrument des zusätzlichen Barmittelabrufs
§ 152m Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber, Gläubiger und Clearingmitglieder
§ 152n Rechtsschutz
Artikel 2 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 31 Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 5 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung
Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 10 Änderung der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung
Artikel 11 Änderung der Prüfungsberichteverordnung
Artikel 12 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 185/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Die verfügbaren Daten der Seegangsvorhersagen durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) erstrecken sich vom Jahr 2000 bis zum heutigen Datum. Allerdings sind die Datensätze hinsichtlich Parametrisierung und Gitterauflösung z.T. sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund wurde für die Auswertung ein in sich konsistenter Datensatz des operativen Wellenmodels des DWD verwendet, der den Zeitraum von 2000 bis 2012 umfasst. Aus diesem Modelldatensatz wurde für den deutschen Bereich des VTG Terschelling - German Bight eine mittlere signifikante Wellenhöhe von 1,2 m bis 1,4 m ermittelt.
Drucksache 230/20
Antrag der Länder Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten"
... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Medienschaffende und Mediendienstleister ohne eigene Betriebsstätte, deren Einnahmen durch die Absage von Veranstaltungen oder Aufträgen in der Zeit der Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Sinnvoll erscheint vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie die Kulturministerkonferenz und erster Ländererfahrungen, einen pauschalen Betrag i.H. vom 1.180 EUR monatlich zu gewähren.
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABI. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
§ 7a Chemikalien- und Produktrecht
§ 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.
§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
§ 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.
§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 23 Produktverantwortung
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht
§ 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
§ 26a Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
§ 62a Informationspflicht der Lieferanten
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben und Prozesse
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 11
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 30
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 27
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 34
Zu Nummer 32
VII. Weitere Kosten
1. Gesamtergebnis
2. Im Einzelnen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
5 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 23
1. § 23 Absatz 1
2. § 23 Absatz 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 1
§ 23 Absatz 2 Nummer 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 3
§ 23 Absatz 2 Nummer 4
§ 23 Absatz 2 Nummer 5
§ 23 Absatz 2 Nummer 6
§ 23 Absatz 2 Nummer 7
§ 23 Absatz 2 Nummer 8
§ 23 Absatz 2 Nummer 9
§ 23 Absatz 2 Nummer 10
Zu § 24
§ 24 Nummer 1
§ 24 Nummer 2
§ 24 Nummer 3
§ 24 Nummer 4
§ 24 Nummer 5
§ 24 Nummer 6
§ 24 Nummer 7
§ 24 Nummer 8
§ 24 Nummer 9
§ 24 Nummer 10
Zu § 25
§ 25 Absatz 1 Nummer 1
§ 25 Absatz 1 Nummer 2
§ 25 Absatz 1 Nummer 3
§ 25 Absatz 1 Nummer 4
§ 25 Absatz 1 Nummer 5
§ 25 Absatz 1 Nummer 6
§ 25 Absatz 1 Nummer 7
§ 25 Absatz 1 Nummer 8
§ 25 Absatz 1 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 1
§ 25 Absatz 2 Nummer 2
§ 25 Absatz 2 Nummer 3
§ 25 Absatz 2 Nummer 4
§ 25 Absatz 2 Nummer 5
§ 25 Absatz 2 Nummer 6
§ 25 Absatz 2 Nummer 7
§ 25 Absatz 2 Nummer 8
§ 25 Absatz 2 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 10
§ 25 Absatz 2 Nummer 11
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.2 Erfüllungsaufwand
11.3 Weitere Kosten
11.4 Umsetzung von EU-Recht
11.5. One in one out-Regel
11.6 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 337/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen
... Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2602) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 395/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final
... 36. In diesem Zusammenhang betont er, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nur Empfehlungscharakter besitzen und die Entscheidung über das "Ob" und das "Wie" der Umsetzung in den Händen der Mitgliedstaaten liegt. Soweit die Kommission eigene Unterstützungsmaßnahmen, wie die Unterstützung von Strukturreformen oder den Ausbau von Unterstützungsdiensten, anbietet, dürfen diese nicht zu einem mittelbaren Verpflichtungs- und Harmonisierungsinstrument auf europäischer Ebene weiterentwickelt werden.
Drucksache 240/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) Nr. 2018/958
) im Bereich öffentlichrechtlicher Körperschaften
... Die Mitglieder der Organe der Wirtschaftsprüferkammer (§ 59 Absatz 1) und der Aufgabenkommission, der Prüfungskommission und der Widerspruchskommission sowie die von der Wirtschaftsprüferkammer Beauftragten üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die ehrenamtlich Tätigen können eine angemessene, auch pauschalisierte Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand, auch für Zeitaufwand und Verdienstausfall, sowie eine Erstattung von Reisekosten erhalten. Die Richtlinien für die Aufwandsentschädigung und die Erstattung von Reisekosten werden vom Beirat der Wirtschaftsprüferkammer beschlossen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für
Drucksache 84/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... /EG /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 AEntG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 AEntG
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13c AEntG
Drucksache 232/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des
Gesetz
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)
§ 1 Errichtung und Sitz des Bundesamts
§ 2 Aufgaben des Bundesamts
§ 3 Aufsicht
§ 4 Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
§ 5 Wahl des Personalrats
§ 6 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
§ 7 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
§ 8 Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
§ 9 Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
§ 10 Aufbauzulage
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
§ 9 Kurierdienst und Auslands-IT
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 5 Änderungen sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 86/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Die Versorgungslage ist regional sehr unterschiedlich, sowohl mit Blick auf Problemstellungen als auch hinsichtlich der Lösungsoptionen. Nach bestehender Rechtslage ist es den Krankenkassen nicht möglich, in ausgewählten Regionen strukturelle Veränderungen (zum Beispiel neue Formen der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten, Therapeuten, Pflegediensten und Krankenhäusern) direkt zu fördern.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 1 Satz 8 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 3 Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 3 Satz 2 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 2 bis 8 und 10 SGB V , Doppelbuchstabe bb § 40 Absatz 3 Satz 13 SGB V , Doppelbuchstabe ff § 40 Absatz 3 Satz 20 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a § 275 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 6b - neu - § 68c - neu - SGB V
§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 111 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 132l Absatz 1 Satz 2 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d - neu - § 275b Absatz 2a - neu - SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 5 Satz 7 SGB V
10. Zu Artikel 4a - neu - § 7 Absatz 6 PflBG
‚Artikel 4a Änderung des Pflegeberufegesetzes
Drucksache 342/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Drucksache 232/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... - Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit: Leitlinien für die Wiederherstellung der Freizügigkeit und die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen - Wiederherstellung von Verkehrsdiensten und Verkehrsverbindungen in Sicherheit: Leitlinien für Verkehrsdienste
I. Einleitung
II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN
a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit
b Wiederherstellung sicheren Verkehrs
c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken
d. Nutzung digitaler Technologien
e. Schutz der Rechte
III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN
a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus
b Die Auswirkungen der Krise
c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
e Rettung von Arbeitsplätzen
f Förderung des lokalen Tourismus
IV. Zusammenarbeit
V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
Drucksache 386/20
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetz es
... Zudem würden der zuständigen Behörde Kosten für die Anordnung des Zaunbaus bzw. dessen Duldung entstehen. Wegen des Inhalts der Anordnung und der Tiefe des damit verbundenen Eingriffs würde die Anordnung schriftlich erteilt. In Ansatz zu bringen sind daher pro Anordnung circa 1,5 Stunden gehobener Dienst Kommune (gemäß Lohnkostentabelle Verwaltung; Standardlohnsätze je Stunde = 42,30 EUR, somit für 1,5 Stunden = 63,45 EUR) zuzüglich 2 EUR Versandkosten (Pauschal) = 65,45 EUR.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 24/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Drucksache 96/1/20
Empfehlunge der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Datenstrategie - COM(2020) 66 final
... 9. Der Bundesrat hält es für richtig, kein allgemeines Datenzugangsrecht zu etablieren, sondern - sofern der Markt es erfordert - sektorspezifisch zu regulieren, um Wettbewerber nicht gänzlich auszuschließen (zum Beispiel EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen). Soweit die Kommission prüft, derartige Regulierungen auf weitere Dienste auszuweiten, bittet der Bundesrat darum, dies stets unter Abwägung des Grundgedankens der Datensouveränität und der Vertragsautonomie zu tun.
Drucksache 97/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... - Technologie im Dienste der Menschen: Entwicklung, Einsatz und Verbreitung von Technologien, die das tägliche Leben der Menschen tatsächlich verändern. Eine starke und wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft, die Technologien so beherrscht und gestaltet, dass die europäischen Werte geachtet werden. - Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft: Ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt, in dem Unternehmen aller Größen und aus allen Sektoren zu gleichen Bedingungen am Wettbewerb teilnehmen und digitale Technologien, Produkte und Dienstleistungen in einem Umfang entwickeln, vermarkten und nutzen können, der ihre Produktivität und globale Wettbewerbsfähigkeit stärkt, und in dem Verbraucher darauf vertrauen können, dass ihre Rechte gewahrt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vision und Ziele
A. Technologie im Dienste der Menschen
B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft
C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft
3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur
4. Fazit
Drucksache 156/20
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Grundversorgung und für ein Sonderkündigungsrecht im Telekommunikationsgesetz
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort gegenüber der Deutschen Telekom einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten als Universaldienstverpflichtung nach § 78 des
Drucksache 203/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Für erwerbstätige Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen - Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im SGB II"
Entschließung des Bundesrates: "Für erwerbstätige Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen - Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im
Drucksache 233/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... "(3a) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend bei Eingang der Daten nach § 301 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 7 des Fünften Buches mit der Maßgabe, dass die Meldung abweichend von Absatz 1 Satz 1 nur die Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und den Beginn, die voraussichtliche Dauer und das Ende des stationären Krankenhausaufenthaltes zu enthalten hat. Für die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten von den Krankenhäusern an die Krankenkassen werden die Dienste der Telematikinfrastruktur nach dem Fünften Buch genutzt, sobald diese zur Verfügung stehen."
§ 109a Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten und Daten zur stationären Krankenhausbehandlung durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 125 Pilotprojekt zur Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an den Arbeitgeber
§ 126 Verzicht auf die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern
§ 127 Bericht über die Untersuchung zur strukturierten Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern
Zweiter Unterabschnitt Anzeige-, Nachweis- und Bescheinigungspflichten.
§ 311 Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit und stationärer Behandlung
§ 451 Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
‚Artikel 4a Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 451 Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
§ 331 Übergangsregelung zur Versicherungspflicht bei praxisintegrierter Ausbildung
‚Artikel 8a Änderung des Betriebsrentengesetzes
§ 210 Verfahren in Streitigkeiten über Entscheidungen der Schiedsstellen nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die am ... [einsetzen: Datum des Tages der Verkündung] bei den Sozialgerichten anhängig sind, gehen in dem Stadium, in dem sie sich befinden, auf die Landessozialgerichte über. Dies gilt nicht für Verfahren, die sich in der Hauptsache erledigt haben. ‘
‚Artikel 16 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
‚Artikel 26a Änderung weiterer Rechtsvorschriften
Drucksache 290/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... 1. Die Entschädigungsleistungen für Verdienstausfall von erwerbstätigen Personen, die wegen Schließungen von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gemäß § 56 Absatz 1a
Drucksache 229/20
Antrag der Länder Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur temporären (befristeten) Zahlung eines Coronabedingten Zuschlags i.H.vom 100 Euro monatlich für Leistungsbeziehende im SGB II, SGB XII und AsylbLG
... Auch die persönlichen Verbrauchskosten für Haushaltsenergie und Telekommunikation steigen angesichts des häuslichen Verbleibs. Familien triff diese Corona-Krise doppelt hart. Aufgrund des eingeschränkten Einzelhandels muss für die Besorgung notwendiger Dinge teilweise auf Versanddienstleister zurückgegriffen werden, die entsprechenden Versandkosten sind individuell zu tragen. Ein Internetzugang und entsprechende technische Endgeräte sind nunmehr existenzieller Bestandteil für den Einkauf von Waren sowie zum Erhalt sozialer Kontakte über Soziale Medien oder Videokonferenzen. Oft ist die Prepaid-Karte schnell aufgebraucht, weil ein Festnetz- oder Mobilfunkvertrag zu teuer ist. Durch die Begrenzung der Möglichkeiten zur persönlichen Vorsprache im Jobcenter oder in anderen Leistungsstellen oder Behörden, beim Vermieter oder Energieversorger ist eine Kommunikation regelmäßig nur telefonisch oder per Email möglich. Dies führt zu höheren Telekommunikationskosten. Oftmals sind die betreffenden Leistungsbeziehenden wegen Verbrauchs des Guthabens nicht mehr in der Lage, dringende Telefongespräche zu führen. Hier drohen weitere Einschränkungen bei der sozialen Teilhabe, die Versagung von Sozialleistungen bis hin zur Obdachlosigkeit.
Drucksache 230/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten" - Antrag der Länder Berlin, Bremen -
... f) Um insbesondere Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Mediendienstleister in ihrer künstlerischen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der gegenwärtigen Krise auf die Gesellschaft zu unterstützen sowie die Möglichkeiten künstlerischer Projekte in der digitalen Welt zu fördern, wird die Bundesregierung gebeten gemeinsam mit den Ländern spartenspezifische und zukunftsgerichtete Förder-, Stipendien- oder Darlehensprogramme zu entwickeln.
Drucksache 196/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Verpflichtung von Inkassodienstleistern zum Hinweis auf Umstände, bei denen der Verdacht eines Identitätsdiebstahls besteht, weiter gefasst werden könnte und auch Fälle einbezogen werden könnten, bei denen die Anschrift des Schuldners nicht gesondert ermittelt werden musste.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 1 Nummer 7 RDG
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 1 Nummer 9 - neu - RDG
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 2 Satz 2 - neu - RDG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 3 und 4 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 3 und 4 BRAO
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 4 Satz 2 Nummer 1
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 6 - neu - RDG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 §§ 13a bis 13d RDG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13b Absatz 1 RDG , Artikel 8 Nummer 4 § 4 RDGEG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13d1 - neu - RDG
§ 13d1 Berufsrechtliche Pflichten
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13e Absatz 1 RDG
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d1 § 13e Absatz 4 RDG ∗
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d1 - neu - § 13e Absatz 4 Satz 2 - neu - RDG ∗
13. Zu Artikel 2 Änderung des RVG
14. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 13 Absatz 2 RVG
15. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a Anlage 1 Nummer 1000 Spalte Gebührentatbestand Absatz 6 - neu - RVG
16. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer 2300 Absatz 2 RVG
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 288 Absatz 4 BGB
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... Der Ausbruch von COVID-19 hat zudem wesentliche Auswirkungen auf unsere Verkehrssysteme. Die europäischen Lieferketten sind eng miteinander verbunden. Diese Verbindungen werden durch ein umfassendes Netz von Güterverkehrsdiensten aufrechterhalten. Werden die Warenflüsse unterbrochen, so hat dies ernste wirtschaftliche Folgen.
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
Drucksache 213/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - COM(2020) 178 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - COM(2020) 178 final
3 CORRIGENDUM
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Änderung der Vorschriften für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/20086
1.2. Modifizierung der Vorschriften für Sofortmaßnahmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/2008
1.3. Verlängerung des Zeitraums, in dem Bodenabfertigungsdienstleister nach der Richtlinie 96/67/EG7 an Flughäfen der Union tätig sein dürfen
1.4. Einführung eines Dringlichkeitsverfahrens für die Auswahl von Bodendienstleistern während der COVID-19-Krise
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4. Folgenabschätzung
3.5. Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 21a Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
KAPTIEL IVa BEFRISTETE Vorschriften für BODENABFERTIGUNGSDIENSTE
Artikel 24a
Artikel 25a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 107/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... In der Praxis ist vermehrt zu beobachten, dass Entbindungsanträge nach § 73 Absatz 2 OWiG oftmals sehr kurzfristig, bisweilen auch noch am Tag der Hauptverhandlung, gestellt werden. Dies zieht nicht selten einen erhöhten Arbeitsaufwand nach sich, da das Gericht kurzfristig über die Entbindung zu entscheiden hat, was insbesondere an Sitzungstagen mit gewissen Schwierigkeiten behaftet sein kann. Auch für die Serviceeinheiten bedeuten kurzfristig gestellte Entbindungsanträge oftmals zusätzlichen und vermeidbaren Arbeitsaufwand. Dies gilt insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, wenn die Fahrereigenschaft durch den Betroffenen doch noch schriftsätzlich eingeräumt und die Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung beantragt wird. Dann sind in vielen Fällen Zeugen zur Identifizierung des Fahrzeugführers oder auch gar anthropologische Sachverständige zur Vermeidung weiterer Kosten kurzfristig - oftmals gar telefonisch - abzuladen. Gerade für polizeiliche Zeugen bedeutet dies bisweilen ein Ärgernis, wenn Dienstpläne auf die Hauptverhandlung abgestimmt worden sind und dies dann kurzfristig obsolet wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 230/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten"
... 6. Um insbesondere Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Mediendienstleister in ihrer künstlerischen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der gegenwärtigen Krise auf die Gesellschaft zu unterstützen sowie die Möglichkeiten künstlerischer Projekte in der digitalen Welt zu fördern, wird die Bundesregierung gebeten, gemeinsam mit den Ländern spartenspezifische und zukunftsgerichtete Förder-, Stipendien- oder Darlehensprogramme zu entwickeln.
Drucksache 293/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
... Um dazu beizutragen, die Gutscheine zu einer attraktiven und zuverlässigen Alternative zur Erstattung geleisteter Zahlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu machen, bittet der Bundesrat zu erwägen, ob die Gutscheine ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Reisenden übertragbar sein sollten und dass durch die Veranstalter sichergestellt werden sollte, dass die Gutscheine den Reisenden eine Dienstleistung in gleichwertiger Qualität gewährleisten wie der annullierte Pauschalreisevertrag.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Artikel 240 § 5 Absatz 1 Satz 1 EGBGB
3. Zu Artikel 1 Artikel 240 § 5 Absatz 1 Satz 2 EGBGB
4. Zu Artikel 1 Artikel 240 § 5 Absatz 3 Nummer 4 EGBGB
5. Zu Artikel 1 Artikel 240 § 5 Absatz 5 EGBGB
6. Zur Übertragbarkeit der Gutscheine
Drucksache 65/2/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke" - Antrag der Länder Hamburg, Bremen und Bayern - Punkt 17 der 986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020
... "Gleiches gilt für Auskunftspflichten der Anbieter von Telemediendiensten gegenüber der Polizei im präventiven Aufgabenbereich und gegenüber den Nachrichtendiensten. Angesichts der Tatsache, dass bestehende Auskunftsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter, insbesondere zur Terrorismusbekämpfung, eingeräumt sind, erscheint die Erstreckung des Marktortprinzips auf Auskunftsersuchen dieser Behörden erst recht geboten."
Drucksache 270/20
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zwanzigste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 13/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... a) Der Bundesrat begrüßt das Geologiedatengesetz, welches umfassend den Umgang mit geologischen Daten regeln soll. Der Bundesrat erkennt insbesondere den Willen der Bundesregierung an, mit diesem Gesetzentwurf die erforderliche Transparenz bei der Suche nach einem Standort für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle durch die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten zu unterstützen. Der Bundesrat begrüßt zudem, dass durch die Übermittlung geologischer Daten an die staatlichen geologischen Dienste die notwendigen Planungsgrundlagen zur Umsetzung vielfältiger staatlicher Aufgaben gewährleistet werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein*
6. Zu § 1 Satz 1 GeolDG
7. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG
8. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG
9. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG
10. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1, 2, 5 und 6 GeolDG
11. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG
12. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG
13. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG
14. Zu § 8 Satz 1 GeolDG
15. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG
16. Zu § 10 Absatz 3 Satz 2 GeolDG
17. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG
18. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG
19. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG
20. Zu § 15 Absatz 3 Satz 2 GeolDG
21. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG
22. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG
23. Zu § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - GeolDG
24. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - GeolDG In § 17 Absatz 3 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:
25. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG
26. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1,
27. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG
28. Zu § 27 Absatz 4 - neu - GeolDG
29. Zu § 27 GeolDG
30. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG
31. Zu § 29 Absatz 5 GeolDG
32. Zu § 32 Absatz 1 GeoIDG
33. Zu § 33 Absatz 3 Satz 1 GeolDG
34. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG
35. Zu § 34 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - sowie
36. Zu § 34 Absatz 4 Satz 5
37. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG
Drucksache 170/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es und weiterer Gesetze
... /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste ("AVMD-RL") in Bezug auf Videosharingplattform-Anbieter die Anwendbarkeit des
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... ) ist die Erhebung von Bestands- und Verkehrsdaten gegenwärtig explizit nur für Maßnahmen gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern geregelt. Eine spezielle Regelung für die Datenerhebung gegenüber Telemediendiensteanbietern fehlt bisher. Diese soll nun geschaffen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
§ 100g Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.
Artikel 3 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 5 Änderung des Telemediengesetzes
§ 15a Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten
§ 15b Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
Artikel 6 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.
§ 3a Meldepflicht
Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:
bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 15a
Zu § 15b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder/Kommunen
II.2 Weitere Kosten
5 Fallzahlen
Personal - und Sachkosten
II.3 ‚One in one out‘-Regel
II.4 Evaluierung
II.5 KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 39/20
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach § 174 der Strahlenschutzverordnung (AVV Strahlenpass)
... 2.1.2.3 Die zuständige Behörde hat die Registrierung durch Dienstsiegel und Unterschrift zu bestätigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
1. Anwendungsbereich
2. Registrierung
2.1 Allgemeine Anforderungen
2.1.1 Prüfung des zur Registrierung vorgelegten Strahlenpasses
2.1.2 Ausstellung
2.2 Besondere Anforderungen bei der Registrierung
2.2.1 Erstmalige Registrierung
2.2.2 Folgepass
2.2.3 Verlängerung
2.3 Änderungen im Strahlenpass
2.4 Vorgehen beim Besitz mehrerer Strahlenpässe
3. Anerkennung ausländischer Strahlenpässe
4. Aufbewahrung des Strahlenpasses durch die zuständige Behörde
5. Freiwilliges Führen eines Strahlenpasses
6. Mitteilungen zur Eintragung in das Strahlenschutzregister
7. Übergangsregelungen
8. Inkrafttreten
Anlage (zur AVV Strahlenpass) Muster - Deutsche Version des europäischen Strahlenpasses Vorbemerkungen -Ausführung des Musters des Strahlenpasses
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5001, BMU: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach § 174 Strahlenschutzverordnung (AVV Strahlenpass)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
III. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Verwaltung Bund
IV. Ergebnis
Drucksache 376/20
... Verbraucherinnen und Verbraucher befinden sich in Fällen, in denen sie sich aus ihrem Haus oder ihrer Wohnung ausgesperrt haben, regelmäßig in einer Notlage. Diese kann von unseriösen Schlüsseldiensten ausgenutzt werden, was auch häufig geschieht. Die Unterstützung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch eine größere Preistransparenz und einfacher zu erreichende Verbraucherinformationen soll diese besser vor unseriösen Schlüsseldiensten schützen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Verordnung zum Preisangabengesetz - PAngG
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
VI. Regelungsfolgen
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zur Nr. 2:
Zu Artikel 2
Anlage Muster für Preisverzeichnisse bei Schlüsseldiensten
Drucksache 86/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Allerdings liegen Hinweise auf eine bestehende Fehlversorgung vor. Dies betrifft insbesondere die ambulante Versorgung von Beatmungspatientinnen und -patienten sowie Patientinnen und Patienten mit Tracheostoma und die fehlende Ausschöpfung von Potenzialen zur Beatmungsentwöhnung sowie zur Dekanülierung. Erhebliche Unterschiede bzgl. der Höhe der durch die Versicherten zu leistenden Eigenanteile bei Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im ambulanten Bereich einerseits und im stationären Bereich andererseits führen überdies zu Fehlanreizen in der Leistungsinanspruchnahme. Gleichzeitig sehen sich Versicherte angesichts des Mangels an Pflegefachkräften in zunehmender Häufigkeit mit Schwierigkeiten konfrontiert, einen geeigneten Pflegedienst zur Deckung ihres Versorgungsbedarfs zu finden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund, Länder und Gemeinden
2. Gesetzliche Krankenversicherung
3. Soziale Pflegeversicherung
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 37c Außerklinische Intensivpflege
§ 111b Landesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung
§ 132j Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Bund, Länder und Gemeinden
Gesetzliche Krankenversicherung
Soziale Pflegeversicherung
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Demografische Aspekte
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe bbaa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe bbaa
Zu Doppelbuchstabe bbbb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 134/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften - COM(2020) 94 final
... Die Kommission stellt zu der Maßnahme 3 des langfristigen Aktionsplans zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften fest, dass Warenverkäufer auf Plattformen für den elektronischen Handel sich der EU-Produktvorschriften bewusst sein und sicherstellen müssen, dass keine rechtswidrigen und unsicheren Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sollen - so die Kommission - mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Konformität von Produkten, die über Online-Plattformen verkauft werden, geprüft werden. Des Weiteren sollen bei der Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit auch die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Produktsicherheit bei Online-Verkäufen und in der globalen Online-Lieferkette untersucht werden.
1. Zu Maßnahme 3: Online-Plattformen zur Erleichterung der Konformität von Produkten
2. Zu Maßnahme 21: Bessere Nutzung des Systems EU-Pilot
Drucksache 342/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Drucksache 188/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens (BZE-Verordnung - BZEV )
... . Angesichts zahlreicher Berichtspflichten Deutschlands aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen sowie EU-Recht, zu deren Erfüllung die Daten aus der Bodenzustandserhebung benötigt werden, wird die verbindlichere Form einer Rechtsverordnung gewählt. Die Durchführung der dritten Bodenzustandserhebung auf Grundlage von Absprachen würde für die Beteiligten dagegen keine Vorteile bieten. Der Aufwand für die Länder würde sich sogar erhöhen; denn sie müssten die Erlaubnis der betroffenen Waldbesitzer zum Betreten ihrer Waldflächen und die Probenahme einholen. Nur im Staatswald der Länder (ca. 30 % der Waldfläche) entfällt dies, da die Länder in ihrem jeweiligen Landesgebiet Auftraggeber der Erhebung sind. Für die übrigen 70 % der 1.800 bis 2.000 Aufnahmepunkte der Erhebung müsste das Einverständnis der Eigentümer eingeholt werden. Am aufwändigsten ist dabei das Ausfindigmachen des jeweiligen Eigentümers, besonders im Klein- und Kleinstprivatwald und wenn infolge Erbgangs eine Waldparzelle mehrere Eigentümer hat. Unterstellt man 1.400 Aufnahmepunkte, für die das Einholen des Einverständnisses der Eigentümer erforderlich ist, und einen gutachtlich geschätzten durchschnittlichen Zeitaufwand von drei Stunden für das Ausfindigmachen des Eigentümers, Versenden eines Serienbriefes sowie das Überwachen und Verwalten der Rückläufe, so ergeben sich hierfür 4.200 Stunden bzw. mit dem Personalkostensatz für den gehobenen Dienst 171.360 € zuzüglich rund 1.000 € Portokosten, oder umgelegt auf 2.000 Aufnahmepunkte ein zusätzlicher Aufwand von rund 90 € je Aufnahmepunkt. Bei Erlass einer Rechtsverordnung entfällt dieser Aufwand: Nach § 41a Abs. 4
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Erhebung der Grunddaten
§ 2 Stichprobenverfahren
§ 3 Erhebungsstandards
§ 4 Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften
§ 5 Datenübermittlung
§ 6 Bundesprobenbank
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Folgen der Rechtsverordnung
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Drucksache 169/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... /EU /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste ("AVMD-Richtlinie") im Netzwerkdurchsetzungsgesetz ("NetzDG") mit davon losgelösten nicht eilbedürftigen Änderungen am NetzDG zu verbinden und damit über die europäische Richtlinie hinausgehende Pflichten für Plattformbetreiber im nationalen Recht zu normieren, obwohl die Kommission für diesen Bereich an einer europäischen Lösung arbeitet.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 NetzDG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 NetzDG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3b, § 3c NetzDG
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e NetzDG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e Absatz 2 Satz 4 - neu - NetzDG
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4a Absatz 2 Satz 3 NetzDG
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.