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122 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenschutzbestimmung"


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Drucksache 47/20

... Zu beachten sind gegebenenfalls insbesondere auch die Datenschutzbestimmungen des Kapitels VIII.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 255/20 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stimmt ferner mit der Kommission darin überein, dass bei einem Einsatz von Kontaktverfolgungs-Apps in den Mitgliedstaaten die Privatsphäre, die Datenschutzbestimmungen und der Grundsatz der freiwilligen Nutzung unabdingbare Grundlage sind.



Drucksache 257/20

... vom 20. November 2019 (BGBl. I S.1626) sind unter anderem die bereichsspezifischen Datenschutzbestimmungen des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes angepasst worden. Infolge dieser Änderungen ergibt sich Anpassungsbedarf bezüglich der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 255/1/20

... 3. Der Bundesrat stimmt ferner mit der Kommission darin überein, dass bei einem Einsatz von Kontaktverfolgungs-Apps in den Mitgliedstaaten die Privatsphäre, die Datenschutzbestimmungen und der Grundsatz der freiwilligen Nutzung unabdingbare Grundlage sind.



Drucksache 255/20

... Wenn das Reisen in der EU wieder aufgenommen wird, können Behörden, Pendler, Geschäftsreisende und Touristen von Kontaktnachverfolgungs-Apps profitieren, wobei die Privatsphäre, die Datenschutzbestimmungen und der Grundsatz der freiwilligen Nutzung zu beachten sind. Hierbei ist Interoperabilität von entscheidender Bedeutung, damit die Nutzer durch ihre App überall in Europa gewarnt werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten darauf hin, dies sicherzustellen: Heute wird ein Protokoll über die Grundsätze der Interoperabilität veröffentlicht, das von den Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission über das Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste entwickelt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 570/19 (Beschluss)

... 1.7 Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der in der DSGVO klar beschriebenen Regelungsspielräume für ergänzende nationale Datenschutzbestimmungen, die sowohl im bereichsspezifischen Datenschutzrecht als auch in den allgemeinen Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder genutzt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Bewertungen nachdrücklich entgegenzutreten, die eine weitere Einengung oder inhaltliche Begrenzung dieser Spielräume nahelegen und damit die Anstrengungen zur Bewahrung des nationalen Datenschutzniveaus in Frage stellen würden. Unabhängig davon begrüßt der Bundesrat die vom Rat der Europäischen Union eröffnete Diskussion über Kollisionsregelungen zur Klärung der personalen und territorialen Reichweite solcher nationalen Datenschutzbestimmungen, etwa bei der Festlegung von Mindestaltersgrenzen gemäß Artikel 8 DSGVO.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG /EG (Datenschutz-Grundverordnung)

1. Grundsätzliches

2. Offene Fragen und Unsicherheiten in Zusammenhang mit der DSGVO

2.1 Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a DSGVO

2.2 Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 12 fortfolgende DSGVO

2.3 Recht auf Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO

2.4 Gemeinsame Verantwortliche gemäß Artikel 26 DSGVO

2.5 Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO

2.6 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO

2.7 Begriff Risiko bzw. hohes Risiko in Artikel 33 und 34 DSGVO

2.8 Verhängung von Geldbußen im Sinne von Artikel 83 DSGVO

2.9 Anwendungsvorrang des Unionsrechts

2.9.2 das Verhältnis des Regelungsregimes der DSGVO zum Wettbewerbsrecht, also die Frage, ob neben dem Sanktionsregime der DSGVO

3. Bewertung neuer Instrumente

3.1. Verhaltensregeln und Zertifizierungen nach Artikel 40 fortfolgende bzw. DSGVO

3.2. Kohärenzverfahren gemäß Artikel 63 fortfolgende DSGVO

4. Nationale Evaluationsschritte

5. Erfahrungsberichte der Mitgliedstaaten

6. Beteiligung der Länder


 
 
 


Drucksache 570/19

... 1.7 Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der in der Verordnung klar beschriebenen Regelungsspielräume für ergänzende nationale Datenschutzbestimmungen, die sowohl im bereichsspezifischen Datenschutzrecht als auch in den allgemeinen Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder genutzt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Bewertungen nachdrücklich entgegenzutreten, die eine weitere Einengung oder inhaltliche Begrenzung dieser Spielräume nahelegen und damit die Anstrengungen zur Bewahrung nationalen Datenschutzniveaus in Frage stellen würden. Unabhängig davon begrüßt der Bundesrat die vom Rat der Europäischen Union eröffnete Diskussion über Kollisionsregelungen zur Klärung der personalen und territorialen Reichweite solcher nationalen Datenschutzbestimmungen etwa bei der Festlegung von Mindestaltersgrenzen gem. Art. 8 DSGVO.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/19




Entschließung

1. Grundsätzliches

2. Offene Fragen und Unsicherheiten in Zusammenhang mit der DSGVO

2.1 Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UA 1 Buchst.a DSGVO

2.2 Transparenz- und Informationspflichten nach Art. 12 ff. DSGVO

2.3 Recht auf Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

2.4 Gemeinsame Verantwortliche gem. Art. 26 DSGVO

2.5 Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

2.6 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO

2.7 Begriff Risiko bzw. hohes Risiko in Art. 33 und 34 DSGVO

2.8 Verhängung von Geldbußen im Sinne von Art. 83 DSGVO

2.9 Anwendungsvorrang des Unionsrechts

3. Bewertung neuer Instrumente

3.1. Verhaltensregeln und Zertifizierungen nach Art. 40 ff. DSGVO

3.2. Kohärenzverfahren gemäß Art. 63 ff. DSGVO

4. Nationale Evaluationsschritte


 
 
 


Drucksache 115/19

... - prüfen, wie der Zugang der Öffentlichkeit zu den wichtigsten Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung und den relevanten toxikologischen Schwellenwerten für Arzneimittel unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen verbessert werden kann;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/19




Mitteilung

1. Einleitung

2. Problemstellung

2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt

2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen

2.3 Auswirkungen auf die Umwelt

2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz

2.5 Wissenslücken

2.6 Ausblick

3. Die Ziele des strategischen Ansatzes

4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen

4.1 Politik der Union

4.2 Weitere Initiativen

5. Maßnahmen

5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln

5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung

5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung

5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung

5.6 Schließen weiterer Wissenslücken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 157/18

... -Grundverordnung29 den Bürgern die Kontrolle über die Verwendung ihrer eigenen personenbezogenen Daten, einschließlich ihrer Gesundheitsdaten, geben. Wie die öffentliche Konsultation bestätigte, wünscht sich die Mehrheit der Befragten mehr Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten. Sie sind auch bereit, die Daten für ihre Behandlung oder für die Forschung weiterzugeben, sofern angemessene Garantien bestehen. Mithilfe der Technik sollte sichergestellt werden, dass die im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen errichteten Infrastrukturen diese Anforderungen erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 433/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob den technischen Weiterentwicklungen Rechnung tragende Datenschutzbestimmungen der Landesstrafvollzugsgesetze auch im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 161 Absatz 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 475 Absatz 1 Satz 1 StPO , Nummer 31 Buchstabe c § 487 Absatz 2 StPO , Nummer 35 § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO , Artikel 13 Nummer 2 § 9 Absatz 1 ZStVBetrV

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO

5. Zu Artikel 1 allgemein

6. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 21 Absatz 2 Satz 1 EGGVG Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

7. Zu Artikel 14 Nummer 2a - neu - § 88 Absatz 2 Nummer 2 StVollzG

8. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe g1 - neu - Inhaltsübersicht zu § 186 StVollzG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 14 Fünfter Abschnitt fünfter Titel StVollzG


 
 
 


Drucksache 433/4/18

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob den technischen Weiterentwicklungen Rechnung tragende Datenschutzbestimmungen der Landesstrafvollzugsgesetze auch im



Drucksache 160/1/17

... sind sogar für Verstöße gegen allgemeine Datenschutzbestimmungen strafrechtliche Sanktionen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 EuropolG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 EuropolG


 
 
 


Drucksache 709/1/17

... 18. Der Bundesrat fordert die Kommission gleichermaßen auf, auch die Nationalstaaten wirksamer zu verpflichten, die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung zu stärken sowie zu prüfen, inwieweit die Erschwernisse bei der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung in den Grenzregionen, die sich aus den unterschiedlichen nationalen technischen Vermittlungsverfahren und Datenschutzbestimmungen ergeben, abgebaut werden können.



Drucksache 432/1/17

... 9. Der Bundesrat schlägt vor, dass zunächst in einem von der EU moderierten Verfahren die existierenden Systeme der Werdegang-Erhebung, insbesondere für den Bereich der Berufsbildung, gesichtet und systematisiert werden. Die Bestandsaufnahme könnte von den Mitgliedstaaten genutzt werden, um zu entscheiden, ob und welche weitere Datenerhebung sinnvoll und mit Blick auf die Datenschutzbestimmungen der Mitgliedstaaten machbar ist und ob sie ergänzt werden sollte. Dabei soll insbesondere auch der Aufwand für die Datenerfassung bei den auskunftgebenden Personen bzw. Stellen berücksichtigt werden.



Drucksache 654/17

... Ein Bereich, in dem die Richtlinie ergänzt werden muss, ist der Informationsfluss. So deckt die Richtlinie nur strategische Schlüsselsektoren ab - doch müssten logischerweise alle Interessenträger, die von einem Cyberangriff betroffen sind, in ähnlicher Weise vorgehen, damit die Schwachstellen und Angriffspunkte für Cyberangriffe systematisch bewertet werden können. Zudem stoßen Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor auf Hindernisse. Regierungen und Behörden geben cybersicherheitsrelevante Informationen nur ungern weiter, da sie eine Gefährdung der nationalen Sicherheit oder der Wettbewerbsfähigkeit befürchten. Privatunternehmen zögern, Informationen über ihre Cyberschwachstellen und die dadurch erlittenen Verluste weiterzugeben, aus Furcht, dass sensible Geschäftsinformationen in falsche Hände gelangen, ihr Ruf leiden könnte oder sie möglicherweise Datenschutzbestimmungen verletzten34. Auch gilt es, das Vertrauen zu stärken, damit öffentlich-private Partnerschaften die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch auf eine größere Zahl von Sektoren ausweiten können. Beim Aufbau des für die Informationsweitergabe zwischen dem Privatsektor und dem öffentlichen Sektor nötigen Vertrauens kommt den Zentren für den Austausch und die Analyse von Informationen besondere Bedeutung zu. In einzelnen kritischen Sektoren wurden bereits erste Schritte unternommen, indem beispielsweise für die Luftfahrt das Europäische Zentrum für die Cybersicherheit in der Luftfahrt35 und für den Energiesektor die Informationsaustausch-und -analysezentren36 aufgebaut wurden. Die Kommission wird dieses Konzept uneingeschränkt über die ENISA unterstützen, wobei vor allem in den in der NIS-Richtlinie genannten Sektoren, die wesentliche Dienste erbringen, schnellere Fortschritte erzielt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 160/17 (Beschluss)

... sind sogar für Verstöße gegen allgemeine Datenschutzbestimmungen strafrechtliche Sanktionen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 EuropolG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 EuropolG


 
 
 


Drucksache 138/17

... (5) Im Interesse einer einheitlichen Herangehensweise hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten in der gesamten Union und des freien Verkehrs personenbezogener Daten innerhalb der Union sollten die Datenschutzbestimmungen für die Organe und Einrichtungen der Union so weit als möglich an die in den Mitgliedstaaten für den öffentlichen Dienst erlassenen Datenschutzbestimmungen angeglichen werden. Soweit die Bestimmungen dieser Verordnung auf demselben Konzept beruhen wie die der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 432/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat schlägt vor, dass zunächst in einem von der EU moderierten Verfahren die existierenden Systeme der Werdegang-Erhebung, insbesondere für den Bereich der Berufsbildung, gesichtet und systematisiert werden. Die Bestandsaufnahme könnte von den Mitgliedstaaten genutzt werden, um zu entscheiden, ob und welche weitere Datenerhebung sinnvoll und mit Blick auf die Datenschutzbestimmungen der Mitgliedstaaten machbar ist und ob sie ergänzt werden sollte. Dabei soll insbesondere auch der Aufwand für die Datenerfassung bei den auskunftgebenden Personen bzw. Stellen berücksichtigt werden.



Drucksache 110/17 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat bittet, die Erfahrungen der letzten Jahre auf dem Gebiet des Scorings im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um gegebenenfalls auch jenseits der reinen Datenschutzbestimmungen entsprechende Verbesserungen beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 360/17

... In der gesamten EU, insbesondere in Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen, besteht ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Absolventen und der Nachfrage in der Realwirtschaft. Die vorgeschlagene Initiative auf EU-Ebene zielt darauf ab, mehr Informationen über den Werdegang von Absolventen im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung verfügbar zu machen, und zwar durch verstärkte Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen nationalen Stellen, die den Absolventenwerdegang verfolgen, und durch eine neue europäische Studie, die in die Pilotphase eintritt. Die Teilnahme an den vorgeschlagenen Maßnahmen ist rein freiwillig. Im Rahmen der Pilotphase der genannten europäischen Studie wird untersucht, welches Konzept am besten geeignet wäre, um eine Beeinträchtigung von Datenerhebungen auf nationaler Ebene zu vermeiden und den Aufwand für die zuständigen Stellen und Befragten so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen aller Maßnahmen werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/17




Anhang

I. Allgemeines

II. Einführung einer Kompetenzgarantie

III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung

V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens

IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen

X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

XI. Umsetzung der Agenda


 
 
 


Drucksache 709/17 (Beschluss)

... Zu den angekündigten Vorschlägen für eine europäische Arbeitsmarktbehörde behält er sich eine kritische Prüfung im Rahmen der Bundesratsberatung vor. Der Bundesrat fordert die Kommission und die Bundesregierung auf, die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung zu stärken sowie zu prüfen, inwieweit die Erschwernisse bei der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung in den Grenzregionen, die sich aus den unterschiedlichen nationalen technischen Vermittlungsverfahren und Datenschutzbestimmungen ergeben, abgebaut werden können.



Drucksache 804/16 (Beschluss)

... Die Nutzung von Carsharingangeboten kann mit der Preisgabe einer großen Menge an Daten verbunden sein, insbesondere einer Verknüpfung persönlicher Daten mit verhaltensbezogenen Daten (Bewegungsmustern o. ä.). Das Auswahlverfahren für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sollte daher auch dazu genutzt werden, im Rahmen des Mindestleistungsumfangs ein hohes Datenschutzniveau für die Kunden zu gewährleisten und entsprechend dem in Artikel 7 Absatz 4 der EU-Datenschutz-Grundverordnung angelegten Koppelungsverbot nur solche Anbieter zu begünstigen, die den Kunden die freie Wahl lassen, ob ihre Daten über das für die Vertragsdurchführung Erforderliche hinaus genutzt werden. Die Überprüfung durch die zuständige Behörde könnte ohne weiteren Aufwand etwa durch Vorlage der entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Datenschutzbestimmungen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG

3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG

4. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2


 
 
 


Drucksache 804/1/16

... Die Nutzung von Carsharingangeboten kann mit der Preisgabe einer großen Menge an Daten verbunden sein, insbesondere einer Verknüpfung persönlicher Daten mit verhaltensbezogenen Daten (Bewegungsmustern o. ä.). Das Auswahlverfahren für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sollte daher auch dazu genutzt werden, im Rahmen des Mindestleistungsumfangs ein hohes Datenschutzniveau für die Kunden zu gewährleisten und entsprechend dem in Artikel 7 Absatz 4 der EU-Datenschutz-Grundverordnung angelegten Koppelungsverbot nur solche Anbieter zu begünstigen, die den Kunden die freie Wahl lassen, ob ihre Daten über das für die Vertragsdurchführung Erforderliche hinaus genutzt werden. Die Überprüfung durch die zuständige Behörde könnte ohne weiteren Aufwand etwa durch Vorlage der entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Datenschutzbestimmungen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG

3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG

4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*

5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2


 
 
 


Drucksache 522/16

... Diese Mitteilung beschreibt wichtige Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und der Europäischen Sicherheitsagenda sowie der Sicherheitsunion. Zusammen bilden diese Maßnahmen die grundlegenden Bausteine für die Migrationssteuerung, die Ermöglichung von Bonafide-Reisen (Reisen von Drittstaatenangehörigen mit niedrigem Risikoprofil) und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erhöhung der Sicherheit. Je rascher wirksame, interaktive Systeme eingerichtet werden, desto schneller wird sich der Nutzen zeigen. Die vorliegende Mitteilung beschreibt daher, in welcher Weise diese Arbeit beschleunigt werden muss; darüber hinaus beleuchtet sie kurzfristige zusätzliche Entwicklungen, die ein besseres Management der Außengrenzen ermöglichen, die Sicherheitsbedürfnisse erfüllen sowie gewährleisten, dass Grenzschutzpersonal, Zollbehörden, Asyldienste, Polizeibeamte und Justizbehörden über die einschlägigen Informationen verfügen. Diese intensive Datennutzung erfordert die unbedingte Achtung der Grundrechte und der Datenschutzbestimmungen; Voraussetzung hierfür sind gut konzipierte, zweckmäßig eingesetzte und ordnungsgemäß regulierte Technologie- und Informationssysteme sowie umfassende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Privatlebens und personenbezogener Daten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 577/16

... Laut einer Umfrage des Bundesverbandes Verbraucherzentrale vom Oktober 2014 akzeptieren 53 Prozent der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne sie gelesen zu haben. Grund sind die oft seitenlangen und komplizierten Darstellungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor allem die jüngeren Befragten nennen überdurchschnittlich häufig die Länge und Komplexität der AGB als Hauptgrund für deren Außerachtlassung (18-29 Jahre: 83 %; 30-39 Jahre: 88 %), während die über 60 Jährigen dieser Begründung mit nur 50 % am vergleichsweise wenigsten zustimmen. Laut US-Forschern wäre ein Internetnutzer im Durchschnitt pro Jahr 1.500 Stunden allein mit dem Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigt. Die mangelnde Bereitschaft, sich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Datenschutzbestimmungen eingehend zu beschäftigen, hat seinen Grund in der Länge und der Unverständlichkeit sowie der Formulierung der meisten Texte. Nachteilige Regelungen für den Verbraucher sind oftmals in komplizierten und für Nichtjuristen unverständlichen Formulierungen versteckt. Ein besseres Verständnis auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher könnte die Nutzer veranlassen, eine andere Wahl zu treffen, bei einem anderen Sozialen Netzwerk mitzumachen oder woanders einzukaufen.



Drucksache 290/15 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass im Interesse des Verhandlungsfortschritts zahlreiche Initiativen zur Nachbesserung des Kommissionsvorschlags nicht weiterverfolgt werden konnten, wie etwa die Forderungen des Bundesrates nach umfassenden Regelungen zur Profilbildung, nach Abweichungsbefugnissen der Mitgliedstaaten zu Gunsten weitergehender Beschäftigtendatenschutzstandards oder nach Bestandsschutzregelungen für die Datenschutzbestimmungen der Kirchen und kirchlichen Vereinigungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/15 (Beschluss)




1. Zu den aktuellen Beratungsergebnissen

2. Zum Fortgang des Rechtsetzungsverfahrens im Hinblick auf Kernanliegen der Länder

3. Zu weiteren Einzelfragen

4. Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 583/14

... ebenso wie die Bereiche Einzelhandel und Energie. Mit einer guten Positionierung in der digitalen Wirtschaft werden die Weichen für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der EU gestellt und Voraussetzungen für erneutes Wachstum geschaffen. Digitale Dienstleistungen sind von entscheidender Bedeutung für die Effizienz und Sicherheit europäischer strategischer Schlüsselinfrastrukturen, wie Energie und Bahnverkehr. Vor allem aber bieten sie der Gesellschaft enorme Vorteile: Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Informationen, freie Meinungsäußerung, Kreativität, bessere Gesundheitsversorgung und Behördendienste. Doch der digitale Binnenmarkt ist noch nicht verwirklicht. Nur 14 % der KMU nutzen das Internet für den Online-Verkauf ihrer Produkte. Nur 12 % der Verbraucher tätigen ihre Käufe im Ausland. Für die Verbraucher ist es frustrierend, wenn sie die digitalen Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat aufgrund von restriktiven Geschäftspraktiken oder rechtlichen Hürden nicht in Anspruch nehmen können. Nur wenn gemeinsame europäische Datenschutzbestimmungen gelten, die hohen Standards entsprechen, und das Vertrauen der Verbraucher wiederherstellt wird, werden Unternehmen in der Lage sein, das volle Potenzial des digitalen Sektors auszuschöpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 550/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich weiterhin entsprechend der bisherigen Verhandlungslinie für eine Sonderregelung für Datenschutzbestimmungen der Kirchen und kirchlichen Vereinigungen einzusetzen, die deren von der nationalen Verfassung garantierten und durch Artikel 17 AEUV vor Beeinträchtigungen durch die EU geschützten Status auch im Verhältnis zur vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/14 (Beschluss)




1. Zum Verfahrensstand

4. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich

5. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen

6. Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten

7. Zu weiteren Einzelfragen

8. Zur Übergangsregelung

9. Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 550/14

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich weiterhin entsprechend der bisherigen Verhandlungslinie für eine Sonderregelung für Datenschutzbestimmungen der Kirchen und kirchlichen Vereinigungen einzusetzen, die deren von der nationalen Verfassung garantierten und durch Artikel 17 AEUV vor Beeinträchtigungen durch die EU geschützten Status auch im Verhältnis zur vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/14




Zum Verfahrensstand

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen

Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten

Zu weiteren Einzelfragen

Zur Übergangsregelung

Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 183/13

... 4. Drei Jahre nach Inbetriebnahme des RTP und danach alle vier Jahre erstellt die Kommission eine Gesamtbewertung des RTP. Dabei misst sie die Ergebnisse an den Zielen, überprüft, ob die grundlegenden Prinzipien weiterhin Gültigkeit haben, bewertet die Anwendung dieser Verordnung in Bezug auf das RTP, die Sicherheit des RTP, die Erfassung und Verwendung biometrischer Daten, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Verfahren für die Antragstellung und die Ausgabe der Token. Die Kommission übermittelt den Bewertungsbericht dem Europäischen Parlament und dem Rat. Erforderlichenfalls fügt sie dem Bericht geeignete Vorschläge zur Änderung dieser Verordnung bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstiges

Beteiligung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des RTP

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung

Artikel 4
Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten

Artikel 5
Antragstellung

Artikel 6
Antragsformular

Artikel 7
Reisedokument

Artikel 8
Biometrische Daten

Artikel 9
Belege

Artikel 10
Gebühr

Kapitel III
Prüfung und Bescheidung des Antrags

Artikel 11
Zulässigkeit

Artikel 12
Prüfung des Antrags

Artikel 13
Entscheidung über den Antrag

Kapitel IV
Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 14
Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Artikel 15
Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 16
Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Kapitel V
Verwaltung und Organisation

Artikel 17
Verwaltung

Artikel 18
Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken

Artikel 19
Verhalten des Personals

Artikel 20
Information der Öffentlichkeit

Kapitel VI
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems

Artikel 22
Datenkategorien

Artikel 23
Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand

Artikel 24
Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag

Artikel 25
Eingabe von Daten nach Antragstellung

Artikel 26
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags

Artikel 27
Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP

Artikel 28
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 29
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 30
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Kapitel VII
Datenabfrage

Artikel 31
Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender

Artikel 32
Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken

Artikel 33
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel VIII
Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token

Artikel 34
Speicherfrist

Artikel 35
Änderung der Daten und vorzeitige Löschung

Artikel 36
Verloren gegangene oder gestohlene Token

Kapitel IX
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 37
Durchführungsmaßnahmen der Kommission

Artikel 38
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 39
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 40
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 41
Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien

Artikel 42
Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen

Artikel 43
Datensicherheit

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 46
Eigenkontrolle

Artikel 47
Sanktionen

Kapitel X
Rechte der betroffenen Person und Kontrolle

Artikel 48
Recht auf Information

Artikel 49
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 50
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 51
Rechtsbehelfe

Artikel 52
Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde

Artikel 53
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 54
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 55
Beginn der Übermittlung

Artikel 56
Aufnahme des Betriebs

Artikel 57
Ausschuss

Artikel 58
Änderung der Anhänge

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Mitteilung

Artikel 61
Beratergruppe

Artikel 62
Schulung

Artikel 63
Monitoring und Evaluierung

Artikel 64
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Einheitliches Antragsformular40

Anhang II
nicht erschöpfende Liste von belegen

1. Belege über den Zweck der Reisen

2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt

3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers

Anhang III
Antragsgebühr

Anhang IV
Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41

Anhang V
Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende


 
 
 


Drucksache 321/13

... Eine Personalisierung angebotener Inhalte kann Verbrauchern und Werbetreibenden zugutekommen; dies gilt allerdings nur, wenn die dafür verwendeten Mittel den Schutz personenbezogener Daten nicht beeinträchtigen. Die europäischen Datenschutzbestimmungen69 können das Vertrauen der Verbraucher in innovative Geschäftsmodelle stärken; dies ist das erklärte Ziel der im Januar 2012 vorgelegten Vorschläge der Kommission für eine Reform des EU-Rechtsrahmens70. Die Werbebranche hat ein Selbstregulierungssystem71 für verhaltensorientierte Werbung im Internet eingeführt, das künftig neben der Bannerwerbung auch auf Video-Werbung ausgedehnt werden könnte. Normungsinitiativen der Branche wie "Do Not Track" (DNT)72 sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 575/12

... 4. Auf der Grundlage von Abkommen mit den zuständigen Behörden von Drittländern oder internationalen Organisationen kann die Kommission diesen ein gewisses Maß an Zugang zu der Datenbank gewähren. Diese Abkommen müssen auf Gegenseitigkeit beruhen und Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen enthalten, die den in der EU geltenden Bestimmungen gleichwertig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel I

3.2. Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr Kapitel II

3.3. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Eudamed Kapitel III

3.4. Benannte Stellen Kapitel IV

3.5. Einstufung und Konformitätsbewertung Kapitel V

3.6. Klinische Bewertung und klinische Prüfungen Kapitel VI

3.7. Vigilanz und Marktüberwachung Kapitel VII

3.8. Governance Kapitel VIII und IX

3.9. Schlussbestimmungen Kapitel X

3.10. Zuständigkeit der EU, Subsidiarität und Rechtsform

3.11. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Rechtlicher Status eines Produkts

Kapitel II
Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr

Artikel 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 5
Fernabsatz

Artikel 6
Harmonisierte Normen

Artikel 7
Gemeinsame technische Spezifikationen

Artikel 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers

Artikel 9
Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 10
Wechsel des bevollmächtigten Vertreters

Artikel 11
Allgemeine Pflichten der Importeure

Artikel 12
Allgemeine Pflichten der Händler

Artikel 13
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständige Person

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler und andere Personen gelten

Artikel 15
Einmalprodukte und ihre Aufbereitung

Artikel 16
Implantationsausweis

Artikel 17
EU-Konformitätserklärung

Artikel 18
CE-Konformitätskennzeichnung

Artikel 19
Produkte für besondere Zwecke

Artikel 20
Systeme und Behandlungseinheiten

Artikel 21
Teile und Komponenten

Artikel 22
Freier Verkehr

Kapitel III
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Artikel 23
Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 24
System der einmaligen Produktnummer

Artikel 25
Elektronisches System für die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren

Artikel 26
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung

Artikel 27
Europäische Datenbank

Kapitel IV
Benannte Stellen

Artikel 28
Für benannte Stellen zuständige nationale Behörden

Artikel 29
Anforderungen an benannte Stellen

Artikel 30
Zweigstellen und Unterauftragnehmer

Artikel 31
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 32
Bewertung des Antrags

Artikel 33
Notifizierungsverfahren

Artikel 34
Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 35
Überwachung der benannten Stellen

Artikel 36
Änderungen der Notifizierung

Artikel 37
Anfechtung der Kompetenz benannter Stellen

Artikel 38
Erfahrungsaustausch zwischen für benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden

Artikel 39
Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 40
Gebühren

Kapitel V
Klassifizierung und Konformitätsbewertung Abschnitt 1 Klassifizierung

Artikel 41
Klassifizierung von Medizinprodukten

Abschnitt 2
Konformitätsbewertung

Artikel 42
Konform itätsbewertungsverfahren

Artikel 43
Beteiligung benannter Stellen

Artikel 44
Mechanismus zur Kontrolle bestimmter Konformitätsbewertungen

Artikel 45
Prüfbescheinigungen

Artikel 46
Freiwilliger Wechsel der benannten Stelle

Artikel 47
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 48
Freiverkaufszertifikate

Kapitel VI
Klinische Bewertung und klinische Prüfungen

Artikel 49
Klinische Bewertung

Artikel 50
Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen

Artikel 51
Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 52
Registrierung klinischer Prüfungen

Artikel 53
Elektronisches System für klinische Prüfungen

Artikel 54
Klinische Prüfungen mit Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen

Artikel 55
Wesentliche Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 56
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 57
Informationspflichten des Sponsors bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 58
In mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte klinische Prüfungen

Artikel 59
Aufzeichnung und Meldung der bei der klinischen Prüfung auftretenden Ereignisse

Artikel 60
Durchführungsrechtsakte

Kapitel VII
Vigilanz und Marktüberwachung

Abschnitt 1
Vigilanz

Artikel 61
Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 62
Elektronisches Vigilanz-System

Artikel 63
Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 64
Meldung von Tendenzen

Artikel 65
Aufzeichnung der Vigilanz-Daten

Artikel 66
Durchführungsrechtsakte

Abschnitt 2
Marktüberwachung

Artikel 67
Marktüberwachungstätigkeiten

Artikel 68
Elektronisches System für die Marktüberwachung

Artikel 69
Bewertung von Produkten, die ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 70
Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 71
Verfahren auf EU-Ebene

Artikel 72
Verfahren für den Umgang mit konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 73
Amtliche Feststellung der Nichtkonformität

Artikel 74
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 75
Gute Verwaltungspraxis

Kapitel VIII
Kooperation der Mitgliedstaaten, Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, EU-Referenzlaboratorien, Produktverzeichnisse

Artikel 76
Zuständige Behörden

Artikel 77
Kooperation

Artikel 78
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 79
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 80
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 81
EU-Referenzlaboratorien

Artikel 82
Interessenkonflikte

Artikel 83
Produktverzeichnisse

Kapitel IX
Vertraulichkeit, Datenschutz, Finanzierung, Sanktionen

Artikel 84
Vertraulichkeit

Artikel 85
Datenschutz

Artikel 86
Gebührenerhebung

Artikel 87
Sanktionen

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 88
Ausschussverfahren

Artikel 89
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte

Artikel 91
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 92
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 93
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Artikel 94
Übergangsbestimmungen

Artikel 95
Bewertung

Artikel 96
Aufhebung

Artikel 97
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

I. Allgemeine Anforderungen

II. Anforderungen an die Konzeption und die Konstruktion

7. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften

8. Infektion und mikrobielle Kontamination

9. Produkte, zu deren Bestandteilen ein Stoff gehört, der als Arzneimittel gilt, und Produkte, die aus Stoffen oder Kombinationen von Stoffen bestehen, die zur Einnahme, Einatmung oder zur rektalen oder vaginalen Verabreichung bestimmt sind

10. Produkte, zu deren Bestandteilen Materialien biologischen Ursprungs gehören

11. Wechselwirkungen von Produkten mit ihrer Umgebung

12. Produkte mit Diagnose- oder Messfunktion

13. Schutz vor Strahlung

13.1. Allgemein

13.2. Beabsichtigte Strahlung

13.3. Unbeabsichtigte Strahlung

13.4. Ionisierende Strahlung

14. Software als Bestandteil von Produkten und eigenständige Software

15. Aktive Produkte und mit diesen verbundene Produkte

16. Schutz vor mechanischen und thermischen Risiken

17. Schutz vor Risiken infolge der Abgabe von Energie oder Stoffen an den Patienten oder Anwender

18. Schutz vor den Risiken durch Medizinprodukte, für die der Hersteller die Anwendung durch Laien vorsieht

III. Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen

19. Etikett und Gebrauchsanweisung

19.1. Allgemeine Anforderungen an die vom Hersteller gelieferten Informationen

19.2. Angaben auf dem Etikett

19.3. Angaben in der Gebrauchsanweisung

Anhang II
Technische Dokumentation

1. Produktbeschreibung Spezifikation, einschliesslich der Varianten Zubehörteile

1.1. Produktbeschreibung und Spezifikation

1.2. Hinweis auf frühere und ähnliche Generationen des Produkts

2. Vom Hersteller Gelieferte Informationen

3. Informationen zur Konzeption Herstellung

4. Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

5. Risiko-Nutzen-Analyse Risikomanagement

6. überprüfung Validierung des Produkts

6.1. Vorklinische und klinische Daten

6.2. Zusätzliche Informationen in besonderen Fällen

Anhang III
EU-Konformitätserklärung

Anhang IV
CE-Konformitäts-Kennzeichnung

Anhang V
mit der Registrierung von Produkten Wirtschaftsteilnehmern Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Teil
A mit der Registrierung von Produkten Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen

Teil
B Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Anhang VI
von den Benannten Stellen zu Erfüllende Mindestanforderungen

1. ORGANISATORISCHE Allgemeine Anforderungen

1.1. Rechtsstatus und Organisationsstruktur

1.2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

1.3. Geheimhaltung

1.4. Haftung

1.5. Finanzvorschriften

1.6. Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten

2. Anforderungen an das Qualitätsmanagement

3. Erforderliche Resourcen

3.1. Allgemein

3.2. Qualifikationsanforderungen an das Personal

3.3. Dokumentation der Qualifikation, Schulung und Zulassung des Personals

3.4. Unterauftragnehmer und externe Sachverständige

3.5. Überwachung der Kompetenzen und des Schulungsbedarfs

4. Verfahrensanforderungen

Anhang VII
Klassifizierungskriterien

I. spezifische Definitionen zu den Klassifizierungsregeln

1. Dauer der Verwendung

2. Invasive aktive Produkte

II. Durchführungsbestimmungen für die Klassifizierungsregeln

III. Klassifizierungsregeln

3. nicht Invasive Produkte

3.1. Regel 1

3.2. Regel 2

3.4. Regel 4

4. Invasive Produkte

4.1. Regel 5

4.2. Regel 6

4.3. Regel7

4.4. Regel 8

5. Aktive PRODUKTE

5.1. Regel 9

5.2. Regel 10

5.3. Regel 11

5.4. Regel 12

6. besondere Regeln

6.1. Regel 13

6.2. Regel 14

6.3. Regel 15

6.4. Regel 16

6.5. Regel 17

6.6. Regel 18

6.7. Regel 19

6.8. Regel 20

6.9. Regel 21

Anhang VIII
Konformitätsbewertung auf Grundlage der Vollständigen Qualitätssicherung einer Überprüfung der Konzeption

Kapitel I
Vollständiges Qualitätssicherungssystem

Kapitel II
Prüfung des Konzeptionsdossiers

Kapitel III
Verwaltungsbestimmungen

Anhang IX
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung

Anhang X
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung

Teil
A Produktionsqualitätssicherung

Teil
B Produktprüfung

Anhang XI
Konformitätsbewertungsverfahren für Sonderanfertigungen

Anhang XII
Mindestangaben auf den von einer Benannten Stelle Ausgestellten Bescheinigungen

Anhang XIII
Klinische Bewertung Klinische Weiterverfolgung NACH dem Inverkehrbringen

Teil
A Klinische Bewertung

Teil
B Klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen

Anhang XIV
Klinische Prüfungen

I. Allgemeine Anforderungen

1. Ethische Erwägungen

2. Methoden

II. Mit dem Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung vorzulegende Unterlagen

1. Antragsformular

2. Prüferinformationen

3. Klinischer Prüfplan

4. Weitere Informationen

III. Weitere Pflichten des Sponsors

Anhang XV
VERZEICHNIS der PRODUKTE, die UNTER den Letzten Unterabsatz der Definition von Medizinprodukt Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Punkt 1 Fallen

Anhang XVI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 395/12

... (28) Damit Verwertungsgesellschaften, die länderübergreifende Kollektivlizenzen erteilen, hochwertige Dienstleistungen im Bereich der Rechtewahrnehmung erbringen können, müssen sie Zugriff auf große Datenmengen haben und diese Daten verarbeiten können und über ein hohes technisches Niveau verfügen. Verwertungsgesellschaften sollten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken auslagern dürfen, sofern sie gegenüber Rechteinhabern, Online-Anbietern oder anderen Verwertungsgesellschaften weiterhin haftbar bleiben und die Datenschutzbestimmungen des Artikels 17 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Befragung der Interessengruppen Folgenabschätzung

2.1 Öffentliche Konsultation

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.4.2. Verwertungsgesellschaften

3.4.3. Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

3.4.4. Durchsetzungsmaßnahmen

3.4.5 Grundrechte und besondere Erwägungsgründe

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Verwertungsgesellschaften

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Organisation von Verwertungsgesellschaften

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Rechte der Rechteinhaber

Artikel 6
Mitgliedschaftsbedingungen von Verwertungsgesellschaften

Artikel 7
Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft

Artikel 8
Aufsichtsfunktion

Artikel 9
Pflichten der die Geschäfte der Verwertungsgesellschaft führenden Personen

Kapitel 2
Verwaltung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 10
Einziehung und Verwendung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 11
Abzüge

Artikel 12
Ausschüttung an die Rechteinhaber

Kapitel 3
Rechtewahrnehmung für andere Verwertungsgesellschaften

Artikel 13
Auf der Grundlage von Vertretungsverträgen wahrgenommene Rechte

Artikel 14
Abzüge und Zahlungen bei Vertretungsverträgen

Kapitel 4
Verhältnis zu den Nutzern

Artikel 15
Lizenzvergabe

Kapitel 5
Transparenz und Berichtspflichten

Artikel 16
Information der Rechteinhaber über die Wahrnehmung ihrer Rechte

Artikel 17
Information anderer Verwertungsgesellschaften über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Vertretungsverträgen

Artikel 18
Information der Rechteinhaber, Mitglieder, anderer Verwertungsgesellschaften und Nutzer auf Anfrage

Artikel 19
Offenlegung

Artikel 20
Jährlicher Transparenzbericht

Titel III
VERGABE von Mehrgebietslizenzen für ONLINE-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

Artikel 21
Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt

Artikel 22
Kapazitäten zur Verarbeitung von Mehrgebietslizenzen

Artikel 23
Transparenz der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 24
Korrektheit der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 25
Korrekte und zügige Berichterstattung und Rechnungsstellung

Artikel 26
Ordnungsgemäße und unverzügliche Vergütung der Rechteinhaber

Artikel 27
Auftragsvergabe

Artikel 28
Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Artikel 29
Pflicht zur Vertretung anderer Verwertungsgesellschaften bei Mehrgebietslizenzen

Artikel 30
Zugang zu Mehrgebietslizenzen

Artikel 31
Vergabe von Mehrgebietslizenzen durch Tochtergesellschaften von Verwertungsgesellschaften

Artikel 32
Lizenzierungsregelung für Online-Dienste

Artikel 33
Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehanstalten

Titel IV
Durchsetzungsmassnahmen

Artikel 34
Streitbeilegungsverfahren für Mitglieder und Rechteinhaber

Artikel 35
Streitbeilegungsverfahren für Nutzer

Artikel 36
Alternative Streitbeilegung

Artikel 37
Beschwerden

Artikel 38
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 39
Zuständige Behörden

Artikel 40
Einhaltung der Bestimmungen über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Titel V
BERICHTERSTATTUNG Schlussbestimmungen

Artikel 41
Bericht

Artikel 42
Umsetzung

Artikel 43
Inkrafttreten

Artikel 44
Adressaten

Anhang I

Anhang II
ERLÄUTERNDE Dokumente zur Umsetzung dieser Richtlinie

Komplexität der Richtlinie und des betroffenen Sektors

Kohärenz und Verhältnis zu anderen Initiativen

3 Verwaltungsaufwand


 
 
 


Drucksache 253/12

... Die Möglichkeit der Nutzung anonymisierter Daten für wissenschaftliche Studien der Bundesministerien, z.B. zur Lage der Verbraucher, erlaubt es, unter Vermeidung eigener Erhebungen Kosten sparend, auf aktuelle, umfassende und vollständige Informationen zurückzugreifen. Diese Daten sind zur Erzielung sachgerechter Ergebnisse erforderlich. Sie sind derzeit oft nicht oder nicht in zufrieden stellender Güte vorhanden. Die in der Markttransparenzstelle vorhandenen Daten sollten daher aus Kostengründen und aufgrund der besonderen Qualität der von Bundesministerien durchgeführten oder in Auftrag gegebenen wissenschaftliche Untersuchungen prinzipiell zur Verfügung stehen. Die Vertraulichkeit der Daten muss aber besonders durch Verschwiegenheitsvorschriften und Datenschutzbestimmungen sichergestellt sein. Deshalb kommt nur eine Herausgabe solcher Daten in Betracht, wenn ein Personenbezug durch Anonymisierung ausgeschlossen wird und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch Typisierung und Anonymisierung gewahrt bleiben. Für Daten, die von dem Bundesministerium an Dritte herausgegeben werden sollen, ist es erforderlich, dass der Dritte, etwa ein als juristische Person organisiertes Forschungsinstitut die vertrauliche Behandlung gegenüber der herausgebenden Behörde, gegebenenfalls bewehrt mit einer Vertragsstrafe oder ähnlichem für den Fall des Zuwiderhandelns, zusichert. Dieser gegenüber Datenschutzgesetzen erweiterte Schutz ist im Energiebereich erforderlich, da insbesondere bei den Kostenangaben jedem Fachmann auch bei Anonymisierung die Zuordnung zu einem bestimmten Kraftwerksblock/Betreiber ohne weiteres möglich sein wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 447/12

... (44) Der Unternehmer und der Verkehrsleiter sowie die vertretungsberechtigten Personen sind in geeigneter Weise zu informieren, welche ihrer personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Dies gilt auch hinsichtlich der Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Im Antragsformular (Anlage 1) sind entsprechende Hinweise aufgenommen. Wird das Antragsformular nicht verwendet, wird empfohlen, dem Antragsteller das als Anlage 4 dieser Verwaltungsvorschrift beigefügte Hinweisblatt auszuhändigen. Die Datenschutzbestimmungen sind auch bei Änderungen zur Kenntnis zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Geltungsbereich

Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren

3 Anhörungsverfahren

3 Unternehmer

3 Verkehrsleiter

Fachliche Eignung

Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien

3 Insolvenzverfahren

3 Unterrichtungspflichten

Urkundenberichtigung und Sitzverlegung

Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie

Nachweis des Erbrechts

Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs

Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften

3 Fahrerbescheinigung

Mitteilung

Mitteilung

Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch

Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung

Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen

3 Schlussbestimmungen

3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)

1. Antragstellendes Unternehmen

1.1 Ort der Niederlassung

1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1

1.3. Weitere Niederlassungen

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer

2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist

2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen

3. Anzahl der Fahrzeuge

4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien

5. Bestätigung der Unterschrift

Anlage 2
(zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 3
(zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 4
(zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Verwaltungsvorschrift

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Randnummer 1

Randnummer 2

Randnummer 3

Randnummer 4

Randnummer 5

Randnummer 6

Randnummer 7

Randnummer 8

Randnummer 9

Randnummer 10

Randnummer 11

Randnummer 12

Randnummer 13

Randnummer 14

Randnummer 15

Randnummer 16

Randnummer 17

Randnummer 18

Randnummer 19

Randnummer 20

Randnummer 21

Randnummer 22

Randnummer 23

Randnummern 24 und 25

Randnummer 26

Randnummer 27

Randnummer 28

Randnummern 29 und 30

Randnummer 31

Randnummer 32

Randnummer 33

Randnummer 34

Randnummer 35

Randnummer 36

Randnummer 37

Randnummer 38

Randnummer 39

Randnummer 40

Randnummer 41

Randnummer 42

Randnummer 43

Randnummer 44

Randnummer 45

Randnummer 46

Randnummer 47

Randnummer 48

Randnummer 49

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)


 
 
 


Drucksache 129/11

... Die neuen Datenschutzbestimmungen verfolgen durch die Einführung zusätzlicher Informations- und Transparenzverpflichtungen (z.B. bei der Ortung von Mobilfunkendgeräten) das Ziel, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 89/11

... - Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Kennzeichnung von Internetseiten nach dem Vorbild des Projekts European Privacy Seal, durch das ersichtlich wird, ob auf einer Seite die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden; vertritt die Auffassung, dass diese Prüfung eine sorgfältige Folgenabschätzung einschließen sollte und die Doppelung bestehender Kennzeichnungssysteme verhindern muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 821/11

... - Informationsgesellschaft und insbesondere Achtung der Privatsphäre und Schutz von personenbezogenen Daten: Hier könnte die Agentur insbesondere Daten über die Auswirkungen der Onlinewelt auf Grundrechte wie beispielsweise den Schutz personenbezogener Daten oder die Privatsphäre erheben. Das Europäische Parlament hat die große Bedeutung dieser Themen hervorgehoben. Die Agentur war in diesem Bereich bereits tätig (Bericht "Data Protection in the European Union: the role of National Data Protection Authorities") und sollte daher künftig ein entsprechendes Fachwissen aufbauen. Sie könnte durch die Erhebung einschlägiger Daten mit zur reibungslosen Umsetzung der überarbeiteten EU-Datenschutzbestimmungen beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012

1.4. Europäisches Parlament und Rat

2. Konsultation

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen


 
 
 


Drucksache 550/11

... Zu den Zielen der Kommission gehört deshalb auch, eine bessere Kontrolle der betroffenen Personen über ihre Daten zu gewährleisten und dabei auch die Bedingungen für eine Änderung des Zwecks der Datenverarbeitung klarzustellen. Bei den Überlegungen der Kommission zur Stärkung der Eigenverantwortung der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind in der Tat auch die Erfahrungen mit der Praxis interner Datenschutzbeauftragter in Deutschland von besonderem Interesse. Die Prüfung, wie die Datenschutzbestimmungen innerhalb der Europäischen Union harmonisiert und die Verfahren für den Datentransfer in Drittländer verbessert werden können, wird auch die Erfordernisse multinationaler Wirtschaftsakteure einbeziehen.



Drucksache 708/11

... im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen öffentlich zugänglich sein. Dadurch soll die Transparenz verbessert und insbesondere interessierten Bürgerinnen und Bürger die Überprüfung ermöglicht werden, ob ein Verkehrsunternehmer im Besitz entsprechender Zulassungen ist (vgl. 15. Erwägungsgrund der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 708/11




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Bürokratiekosten

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Verkehrsunternehmensdatei

§ 2
Zu speichernde Daten

§ 3
Datenübermittlung durch das Bundesamt

§ 4
Datenübermittlung an das Bundesamt

§ 5
Auskunft an Behörden

§ 6
Verantwortung für den Inhalt der Verkehrsunternehmensdatei, Datenpflege

§ 7
Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Inhalt der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Nachhaltigkeit

B. Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1634: Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 73/11

... Der Vorschlag ist mit den Datenschutzgrundsätzen vereinbar und seine Bestimmungen stehen im Einklang mit dem Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden 24 („Rahmenbeschluss 2008/977/JI“). Dies beinhaltet auch, dass betroffenen Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung sowie das Recht auf Schadenersatz und Rechtsmittel gewährt werden. Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, sieht der Vorschlag zudem in Bezug auf bestimmte Aspekte Datenschutzbestimmungen vor, die strenger sind als die des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

Auswirkungen auf die Grundrechte

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Räumlicher Geltungsbereich

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Verarbeitung der PNR-Daten

Artikel 5
Zuständige Behörden

Artikel 6
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 7
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Weitergabe von Daten an Drittländer

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen gegen Fluggesellschaften

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Nationale Kontrollstelle

Kapitel IV
Durchführungsmabnahmen

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang Von
Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten


 
 
 


Drucksache 774/11

... 3.1.4. Datenschutzbestimmungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise Folgenabschätzung

2.1. Einholung von Fachwissen und Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Funktionsweise des EU-weiten Online-Streitbeilegungssystems

3.1.1. Einrichtung des Europäischen Online-Streitbeilegungssystems

3.1.2. Information über das EU-weite OS-System

3.1.3. Überwachung

3.1.4. Datenschutzbestimmungen

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäische Plattform für die Online-Streitbeilegung

Artikel 5
Einrichtung einer Europäischen Plattform für die Online-Streitbeilegung

Artikel 6
Netz der Online-Streitbeilegungs-Mittler

Artikel 7
Einreichen einer Beschwerde

Artikel 8
Bearbeitung und Übermittlung einer Beschwerde

Artikel 9
Beilegung der Streitigkeit

Artikel 10
Datenbank

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 12
Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten

Artikel 13
Information der Verbraucher

Artikel 14
Überwachung

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Durchführungsrech tsakte

Artikel 16
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17
Berichte

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang
Beim Ausfüllen des Beschwerdeformulars anzugebende Informationen


 
 
 


Drucksache 170/10

... Absatz 2 stellt sicher, dass die elektronisch übermittelten und gespeicherten Daten entsprechend geschützt werden. Die Formulierung entspricht den gängigen Datenschutzbestimmungen anderer Gesetze (so zum Beispiel § 23a PaßG, § 2c PersAuswG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 7a
Elektronische Kommunikation

§ 8
Meldeverfahren

Anlage 1
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität

1. Radiologie und Strahlenschutz

1.1 Ableitung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.1.1

Kriterium E 1.1.1

1.2 Freisetzung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.2.1

Kriterium E 1.2.1

Kriterium N 1.2.1

Kriterium S 1.2.2

Kriterium E 1.2.2

1.3 Kontamination

Kriterium E 1.3.1

Kriterium N 1.3.1

1.4 Verschleppung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.4.1

Kriterium E 1.4.1

2. Anlagentechnik und -betrieb

2.1 Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle im Sicherheitssystem oder in den sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen Systemen oder Anlagenteilen

Kriterium S 2.1.1

Kriterium E 2.1.1

Kriterium N 2.1.1

Kriterium N 2.1.2

Kriterium N 2.1.3

Kriterium S 2.1.4

Kriterium E 2.1.4

Kriterium N 2.1.4

Kriterium E 2.1.5

Kriterium N 2.1.6

2.2 Schäden oder Leckagen an Rohrleitungen oder Behältern

Kriterium S 2.2.1

Kriterium E 2.2.1

Kriterium N 2.2.1

Kriterium E 2.2.2

Kriterium E 2.2.3

Kriterium N 2.2.3

2.3 Kritikalitätsstörungen

Kriterium S 2.3.1

Kriterium E 2.3.1

2.4 Absturz von Lasten; Ereignisse bei Handhabung, Lagerung oder Transport

Kriterium S 2.4.1

Kriterium E 2.4.1

Kriterium N 2.4.1

2.5 Sonstige Ereignisse

Kriterium E 2.5.1

Kriterium N 2.5.1

Kriterium N 2.5.2

Kriterium N 2.5.3

Kriterium N 2.5.4

Kriterium N 2.5.5

Kriterium N 2.5.6

Kriterium N 2.5.7

Kriterium N 2.5.8

Kriterium N 2.5.9

3. Einwirkungen von außen und anlageninterne Ereignisse

3.1 Einwirkungen von außen

Kriterium S 3.1.1

Kriterium E 3.1.1

3.2 Anlageninterne Ereignisse

Kriterium S 3.2.1

Kriterium E 3.2.1

Kriterium N 3.2.1

Anlage 2
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgung

1. Radiologie und Strahlenschutz

1.1 Ableitung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.1.1

Kriterium E 1.1.1

1.2 Freisetzung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.2.1

Kriterium E 1.2.1

Kriterium N 1.2.1

Kriterium S 1.2.2

Kriterium E 1.2.2

1.3 Kontamination

Kriterium E 1.3.1

Kriterium N 1.3.1

1.4 Verschleppung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.4.1

Kriterium E 1.4.1

2. Anlagentechnik und -betrieb

2.1 Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle in sicherheitstechnisch wichtigen Systemen oder Anlagenteilen

Kriterium S 2.1.1

Kriterium E 2.1.1

Kriterium N 2.1.1

Kriterium N 2.1.2

Kriterium N 2.1.3

Kriterien E 2.1.4/N 2.1.4

Kriterium N 2.1.5

Kriterium S 2.1.6

Kriterium E 2.1.6

Kriterium N 2.1.6

Kriterium N 2.1.7

Kriterium N 2.1.8

Kriterium N 2.1.9

Kriterium V 2.1.10

Kriterium V 2.1.11

2.2 Schäden oder Leckagen an Rohrleitungen oder Behältern sicherheitstechnisch wichtiger Systeme

Kriterium S 2.2.1

Kriterium E 2.2.1

Kriterium N 2.2.1

3. Einwirkungen von außen und anlageninterne Ereignisse

3.1 Einwirkungen von außen

Kriterium S 3.1.1

Kriterium E 3.1.1

Kriterium N 3.1.1

3.2 Anlageninterne Ereignisse

Kriterium S 3.2.1

Kriterium E 3.2.1

Kriterium N 3.2.1

Anlage 3
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen, die überwiegend Forschungszwecken dienen

1. Radiologie und Strahlenschutz

1.1 Ableitung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.1.1

Kriterium E 1.1.1

1.2 Freisetzung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.2.1

Kriterium E 1.2.1

Kriterium N 1.2.1

Kriterium S 1.2.2

Kriterium E 1.2.2

1.3 Kontamination

Kriterium E 1.3.1

Kriterium N 1.3.1

1.4 Verschleppung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.4.1

Kriterium E 1.4.1

2. Anlagentechnik und -betrieb

2.1 Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle im Sicherheitssystem oder in den sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen Systemen oder Anlagenteilen

Kriterium S 2.1.1

Kriterium E 2.1.1

Kriterium N 2.1.1

Kriterium N 2.1.2

Kriterium N 2.1.3

Kriterium N 2.1.4

Kriterium E 2.1.5

Kriterium N 2.1.6

2.2 Schäden oder Leckagen an Rohrleitungen oder Behältern

Kriterium S 2.2.1

Kriterium E 2.2.1

Kriterium N 2.2.1

Kriterium E 2.2.3

Kriterium N 2.2.3

2.3 Kritikalitätsstörungen

Kriterium S 2.3.1

Kriterium E 2.3.1

2.4 Absturz von Lasten;

Kriterium S 2.4.1

Kriterium E 2.4.1

Kriterium N 2.4.1

2.5 Sonstige Ereignisse

Kriterium E 2.5.1

Kriterium N 2.5.1

Kriterium N 2.5.2

Kriterium N 2.5.3

Kriterium N 2.5.4

Kriterium N 2.5.5

Kriterium N 2.5.6

Kriterium N 2.5.7

Kriterium N 2.5.8

Kriterium N 2.5.9

3. Einwirkungen von außen und anlageninterne Ereignisse

3.1 Einwirkungen von außen

Kriterium S 3.1.1

Kriterium E 3.1.1

3.2 Anlageninterne Ereignisse

Kriterium S 3.2.1

Kriterium E 3.2.1

Kriterium N 3.2.1

4. Ereignisse vor Erteilung der Genehmigung zum Beladen des Reaktors

Kriterium V 4.1

Kriterium V 4.2

Anlage 4
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen in Stilllegung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes

1. Radiologie und Strahlenschutz

1.1 Ableitung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.1.1

Kriterium E 1.1.1

1.2 Freisetzung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.2.1

Kriterium E 1.2.1

Kriterium N 1.2.1

Kriterium S 1.2.2

Kriterium E 1.2.2

1.3 Kontamination

Kriterium E 1.3.1

Kriterium N 1.3.1

1.4 Verschleppung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.4.1

Kriterium E 1.4.1

2. Anlagentechnik und -betrieb

2.1 Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle an sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen

Kriterium N 2.1.1

Kriterium N 2.1.2

Kriterium N 2.1.3

Kriterium N 2.1.4

2.2 Schäden oder Leckagen an Rohrleitungen oder Behältern

Kriterium N 2.2.1

Kriterium N 2.2.2

2.3 Absturz von Lasten; Ereignisse bei Handhabung, Lagerung oder Transport von radioaktiven Stoffen

Kriterium N 2.3.1

2.4 Sonstige Ereignisse

Kriterium N 2.4.1

Kriterium N 2.4.2

Kriterium N 2.4.3

3. Einwirkungen von außen und anlageninterne Ereignisse

3.1 Einwirkungen von außen

Kriterium S 3.1.1

Kriterium E 3.1.1

Kriterium S 3.2.1

Kriterium E 3.2.1

Kriterium N 3.2.1

Anlage 5
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse bei Aufbewahrungen nach § 6 des Atomgesetzes

1. Radiologie und Strahlenschutz

1.1 Freisetzung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.1.1

Kriterium E 1.1.1

Kriterium N 1.1.1

Kriterium S 1.1.2

Kriterium E 1.1.2

1.2 Kontamination

Kriterium E 1.2.1

Kriterium N 1.2.1

1.3 Verschleppung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.3.1

Kriterium E 1.3.1

2. Technik und Betrieb

2.1 Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle in sicherheitstechnisch wichtigen Systemen oder Einrichtungen

Kriterium E 2.1.1

Kriterium N 2.1.1

Kriterium N 2.1.2

Kriterium N 2.1.3

2.2 Absturz von Lasten; Ereignisse bei Handhabung oder Transport

Kriterium E 2.2.1

Kriterium N 2.2.1

2.3 Sonstige Ereignisse

Kriterium N 2.3.1

Kriterium N 2.3.2

Kriterium N 2.3.3

3. Einwirkungen von außen und interne Ereignisse

3.1 Einwirkungen von außen

Kriterium S 3.1.1

Kriterium E 3.1.1

3.2 Einrichtungsinterne Ereignisse

Kriterium S 3.2.1

Kriterium E 3.2.1

Kriterium N 3.2.1

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Gesetzesfolgen

1. finanzielle Auswirkungen

2. Befristung

III. Rechtsvereinfachung

IV. Vereinbarkeit mit Europarecht

V. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 742: Verordnung zur Änderung der Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen


 
 
 


Drucksache 707/10

... Das führt unausweichlich zu der Frage, ob die geltenden Datenschutzbestimmungen der EU diesen Herausforderungen standhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/10




Mitteilung

1. neue Herausforderungen für den Datenschutz

Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien

Binnenmarktdimension des Datenschutzes

Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers

Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

Kohärentere Regelung für den Datenschutz

2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz

2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen

2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen

2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen

2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten

2.1.4. Bewusstsein fördern

2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage

2.1.6. Schutz sensibler Daten

2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen

2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension

2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands

2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten

2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen

2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU

2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes

2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers

2.4.2. Förderung universeller Grundsätze

2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 832/10

... Der grenzübergreifende Austausch von Informationen zwischen Behörden der Mitgliedstaaten wird oftmals durch Unterschiede in den nationalen rechtlichen Regelungen verhindert. Soweit ein derartiger Austausch zulässig ist, müssen die Rechtsgültigkeit der ausgetauschten Informationen grenzübergreifend gewahrt und die Datenschutzbestimmungen im Sender- wie auch im Empfängerstaat eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/10




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Kontext

1.2. Herausforderungen

2. Grundlagen

2.1. Politische Unterstützung

2.2. Bisherige Errungenschaften

2.3. Sektorbezogene Initiativen

3. Vorgeschlagene Massnahmen

3.1. Jüngste Entwicklungen: eine Strategie und ein Rahmen für die Interoperabilität

3.2. Geplante Maßnahmen

Umsetzung der EIS

Vertrauenswürdiger Informationsaustausch

5 Interoperabilitätsarchitektur

Beurteilung der IKT-Implikationen neuer EU-Vorschriften

Berücksichtigung des EIF

Zusammenfassung: Massnahmen zur Förderung Europäischer Interoperabilität

Umsetzung der Strategie unter Berücksichtigung des Interoperabilitätsrahmens


 
 
 


Drucksache 642/1/10

... Die innerstaatliche Institution ist eine Einrichtung der Länder, die nach dem Übereinkommen für den Vertragspartner Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der IAKS tätig ist. Sie ist mit zahlreichen Aufgaben betraut, zu deren Erledigung im gesamten Bundesgebiet auch eine Unterstützung durch den Bund und die bundesunmittelbaren Verwaltungen erforderlich ist. Hierzu bedarf es einer Regelung des Binnenverhältnisses zwischen innerstaatlicher Institution und Bundesregierung. Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang ein kontinuierlicher Datenaustausch im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung und der Umsetzung des Übereinkommens. Hier gab und gibt es Probleme, da sich die Wasserstraßenverwaltung sowie die Zollverwaltung unter Berufung auf Datenschutzbestimmungen weigern, relevante Daten zu Betreibern von Binnenschiffen und Bunkerbooten sowie Daten über den Verkauf von mineralölsteuerbefreitem Treibstoff an die



Drucksache 853/10

... Artikel 8 und 9 enthalten Regelungen zum Datenschutz. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 sind die für den jeweiligen Kommunikationsweg geltenden Datenschutzbestimmungen anzuwenden. Nach Absatz 2 unterliegen die übermittelten Informationen und Erkenntnisse den Datenschutzbestimmungen des empfangenden Mitgliedstaates, der sicherzustellen hat, dass die Daten entsprechend den Grundsätzen des Übereinkommens des Europarates vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie im Falle von dessen Ratifizierung des dazugehörenden Zusatzprotokolls vom 8. November 2001 betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr geschützt werden. Die Konvention ist von allen, das Zusatzprotokoll von aktuell 14 Mitgliedstaaten – darunter die Bundesrepublik Deutschland – ratifiziert worden. Künftig werden auch die Vorgaben des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, zu beachten sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 92
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 92a
Inhalt des Ersuchens

§ 92b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 14a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 27a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 4
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 32a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 33a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 5
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 34a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 35a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 6
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

§ 11a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 11b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 7
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 6a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen des RbDatA

III. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbDatA

IV. Gründe für die Umsetzung des RbDatA im BKAG, BPolG, ZFdG, ZollVG, IRG, AO, SchwarzArbG und StPO

1. IRG

2. BKAG

3. BPolG

4. ZFdG

5. ZollVG

6. AO

7. StPO

8. SchwarzArbG

V. Verhältnis zu anderen bi- und multilateralen Übereinkommen

VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

4 Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu § 92a

Zu § 92b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 990: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/960/Jl des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 484/10 (Beschluss)

... Kollisionen mit dem Datenschutzbestimmungen bestehen nicht, da diese bei den Standards zur Veröffentlichung in medizinischen Fachzeitschriften beachtet werden. Hinsichtlich des Datenschutzes ist außerdem auf § 40 Absatz 2a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 129 Absatz 1 Satz 5 und 6 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 2 Satz 1a, b, c und d - neu - SGB V

Zu Satz 1a, b, c und d - neu -:

Zu Satz 1 c letzter Halbsatz - neu -:

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 3 Satz 2 und 2a - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 9 - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 10 - neu - SGB V und Nummer 17 § 130b Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 4 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 1 Satz 2a - neu -, 5 und Absatz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 Satz 1 und 3 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 129 Absatz 7 Satz 2 - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a - neu - und b § 130a Absatz 1 Satz 2a - neu - und Absatz 8 Satz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b Absatz 10 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Nummer 8 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1a - neu - Artikel 5 Nummer 3 und Artikel 46 Absatz 12 GKV-WSG

Artikel 1a
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

18. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 AMG

19. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 3 AMG

20. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 97 Absatz 2 Nummer 9a und Absatz 4 AMG

21. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 AMPreisV

22. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Absatz 1 und 1a - neu - PackungsV und Nummer 4 Anlage 1 bis 6 PackungsV

23. Zu Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung insgesamt

24. Zu Artikel 1 1a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 und . § 21 Absatz 3 Nummer 3 KHEntgG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Die Nutzung für Gesundheitsberichtserstattung oder eine veränderte Form der Bedarfsplanung

b Die Sicherung und Transparenz der Versorgungsqualität der öffentlich geförderten Krankenhäuser

25. Zu Artikel 12 Absatz 1 und 3 - neu - Inkrafttreten

26. Zum Gesetzentwurf allgemein

27. Zu den Pickup-Stellen


 
 
 


Drucksache 707/10 (Beschluss)

... Das Vorhaben, eine Einbeziehung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in den Anwendungsbereich der allgemeinen EU-Datenschutzbestimmungen auch bei einer rein innerstaatlichen Datenverarbeitung zu prüfen, stößt auf erhebliche Bedenken. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein maßgeblicher Bestandteil des Strafverfahrens. Die Zielsetzung der Kommission, diesen Aspekt des innerstaatlichen Strafverfahrens den EU-Datenschutzbestimmungen zu unterwerfen, würde in letzter Konsequenz zu einer Harmonisierung von Teilen des Strafverfahrensrechts der Mitgliedstaaten führen. Die Kompetenz der EU zum Erlass von Vorschriften für den Datenschutz nach Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 AEUV umfasst das Handeln der Mitgliedstaaten jedoch nur im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen. Die eingeschränkten Kompetenzen der EU zum Erlass von Richtlinien für das Strafverfahren (Artikel 82 Absatz 2 AEUV) begrenzen daher auch die datenschutzrechtliche Kompetenz der EU für diesen Sachbereich. Dies steht einer Harmonisierung der rein innerstaatlichen Datenverarbeitung im Strafverfahren entgegen. Die von der Kommission angenommenen praktischen



Drucksache 840/10

... Schärfere Datenschutzbestimmungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/10




Mitteilung

1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen

2.1. Europäisches Parlament

2.2. Nationale Parlamente

3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments

Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt

Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments

Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente

Ausweitung der Befugnisse von Europol

Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses

Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch

Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol

Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss

Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol

Schärfere Datenschutzbestimmungen

3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31

4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen

4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV

4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon

5. Schlussfolgerungen Empfehlungen

5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums

5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

5.3. Rollentrennung


 
 
 


Drucksache 31/10

... rückständen des künftigen Halters bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges anhand der elektronisch von der Landesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellten landesbezogenen Daten. Nach dem Übergang der Ertragshoheit und der Verwaltungskompetenz bei der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ist es angestrebtes Ziel, im Bundesgebiet eine einheitliche Behandlung der Steuerpflichtigen zu erreichen. Aus diesem Grunde sollen bei der Prüfung von Kraftfahrzeugsteuerrückständen eines künftigen Halters durch die Zulassungsbehörde möglichst bundesweit die entsprechenden Daten der Landesfinanzverwaltungen einbezogen werden können. Zu diesem Zweck wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, die Einrichtung einer zentralen Datenbank und die mit der Einrichtung verbundenen Verfahrens-, Zuständigkeits- und Datenschutzbestimmungen in einer Rechtsverordnung zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanz

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

§ 3
Nummer 2 KraftStG

§ 3
Nummer 7 Satz 4 KraftStG

Zu Nummer 2

§ 3b
Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 2 Satz 1, 2 und 4 - aufgehoben - KraftStG

Zu Nummer 3

§ 5
Absatz 1 Nummer 4 und 5 - neu - KraftStG

Zu Nummer 4

§ 8
Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 1b - neu - KraftStG

Zu Nummer 5

§ 9
Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KraftStG

§ 9
Absatz 1 Nummer 2b - neu - KraftStG

Zu Nummer 6

§ 13
Absatz 1 Satz 2 KraftStG

§ 13
Absatz 1 Satz 3 KraftStG

§ 13
Absatz 1a KraftStG

Zu Nummer 7

§ 14
Absatz 2 - aufgehoben - KraftStG

§ 14
Absatz 2 - neu - KraftStG

Zu Nummer 8

§ 18
Absatz 7a - neu - KraftStG

§ 18
Absatz 8 KraftStG

§ 18
Absatz 9 - neu - KraftStG

§ 18
Absatz 10 - neu - KraftStG

§ 18
Absatz 11 - neu - KraftStG

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1118: Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 707/1/10

... 12. Das Vorhaben, eine Einbeziehung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in den Anwendungsbereich der allgemeinen EU-Datenschutzbestimmungen auch bei einer rein innerstaatlichen Datenverarbeitung zu prüfen, stößt auf erhebliche Bedenken. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein maßgeblicher Bestandteil des Strafverfahrens. Die Zielsetzung der Kommission, diesen Aspekt des innerstaatlichen Strafverfahrens den EU-Datenschutzbestimmungen zu unterwerfen, würde in letzter Konsequenz zu einer Harmonisierung von Teilen des Strafverfahrensrechts der Mitgliedstaaten führen. Die Kompetenz der EU zum Erlass von Vorschriften für den Datenschutz nach Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 AEUV umfasst das Handeln der Mitgliedstaaten jedoch nur im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen. Die eingeschränkten Kompetenzen der EU zum Erlass von Richtlinien für das Strafverfahren (Artikel 82 Absatz 2 AEUV) begrenzen daher auch die datenschutzrechtliche Kompetenz der EU für diesen Sachbereich. Dies steht einer Harmonisierung der rein innerstaatlichen Datenverarbeitung im Strafverfahren entgegen. Die von der Kommission angenommenen praktischen Schwierigkeiten bei einer rechtlichen Unterscheidung zwischen der innerstaatlichen Datenverarbeitung und dem grenzüberschreitenden Austausch von personenbezogenen Daten können keine Erweiterung der bestehenden Kompetenzen begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/10




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:

Zu Ziffern 8, 9 bis 13:

Zu Ziffer 14:

Zu Ziffer 15:

Zu Ziffer 16:


 
 
 


Drucksache 4/1/09

... Das Bedürfnis der Wirtschaft, sich auf die neuen Datenschutzbestimmungen einzustellen ist anzuerkennen. Eine dreijährige Übergangsfrist erscheint aber aus Sicht der Verbraucher zu lang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/09




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

Zu § 4a

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *

24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *

32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 616/09

... Den Bürgern muss die Überwindung von Sprachbarrieren erleichtert werden, die ihnen den Zugang zum Recht erschweren können: z.B. durch einen vermehrten Einsatz maschineller Übersetzungshilfen, wo dies möglich ist, durch das Bemühen um eine bessere Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in der Justiz, durch die gemeinsame Nutzung der verfügbaren Ressourcen in den Mitgliedstaaten, insbesondere mithilfe einer Vernetzung der Dolmetscher-Übersetzer-Datenbanken, sowie durch die Erbringung von Dolmetschleistungen per Videokonferenz. E-Justiz bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Über das europäische Portal werden sich die Bürger besser über ihre Rechte informieren und auf Informationen über die verschiedenen Rechtssysteme zugreifen können. Videokonferenzen müssen häufiger zum Einsatz gelangen, beispielsweise um Opfern und Geschädigten unnötige Reisen zu ersparen. Bestimmte EU-Verfahren (z.B. das europäische Mahnverfahren oder Verfahren über geringfügige Forderungen) könnten mittelfristig online abgewickelt werden. Vorgesehen ist auch im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen die schrittweise Vernetzung einer Reihe von nationalen Registern (z.B. Insolvenzregister natürlicher und juristischer Personen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 841/09

... Darüber hinaus sollten Organisatoren in Einklang mit den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Datenschutzbestimmungen ihren Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten nachkommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/09




Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative

I. Einleitung

II. Gegenstand der Konsultation

1. Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürger kommen müssen

4 Fragen:

2. Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat

4 Fragen:

3. Kriterien für die Unterstützung einer Bürgerinitiative - Mindestalter

4 Fragen:

4. Form und Abfassung einer Bürgerinitiative

4 Fragen:

5. Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften

4 Fragen:

6. Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften

4 Fragen:

7. Anmeldung geplanter Initiativen

4 Fragen:

8. Anforderungen an Organisatoren – Transparenz und Finanzierung

4 Fragen:

9. Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission

4 Frage:

10. Initiativen zu ein und demselben Thema

4 Fragen:

III. Wie können Sie antworten


 
 
 


Drucksache 740/09

... b) sie fördert einen effizienten bi- und multilateralen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden, wobei sie den nach den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften geltenden Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen in vollem Umfang Rechnung trägt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung von Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 739/09

... b) sie fördert einen effizienten bi- und multilateralen Informationsaustausch zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden, wobei sie den nach den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften geltenden Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen in vollem Umfang Rechnung trägt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung von Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. . Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Versicherung, Rückversicherung und betriebliche Altersversorgung

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 4/09 (Beschluss)

... Das Bedürfnis der Wirtschaft, sich auf die neuen Datenschutzbestimmungen einzustellen ist anzuerkennen. Eine dreijährige Übergangsfrist erscheint aber aus Sicht der Verbraucher zu lang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/09 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

6. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

11. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

18. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

20. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

22. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

26. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

29. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

30. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 738/09

... b) sie fördert einen effizienten bi- und multilateralen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden, wobei sie den nach den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften geltenden Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen in vollem Umfang Rechnung trägt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung der Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Vorschlag

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Bankensektor

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 310/09

... 62. ist indessen der Meinung, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um mit der freiwilligen und anonymen Datenerfassung und der Erstellung einer vergleichenden Datenbank beginnen zu können, wobei die Datenschutzbestimmungen und die Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte einzuhalten sind und auf Vorgehensweisen, die die menschliche Wurde verletzen, verzichtet wird; fordert die Kommission auf, Vorschlage für die notwendigen Änderungen an den Rechtsvorschriften einzubringen;

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Drucksache 310/09




Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?

Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft

2 Fazit


 
 
 


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